Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Schulausschusses


am 02.04.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)


Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Justine Grollmann(CDU)
Rm Jürgen Böhm i. V. v. Rm André Buchloh (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Barbara Brunsing (B’90/Die Grünen)
sB Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linken)

2. Beratende Mitglieder:

Markus Drolshagen (BPN)


Yusuf Güclü (IR)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Andrea Koester
Volker Werner
Birgit Klein
Reiner Limberg
Bettina Emsinghoff
Frank Krueger

4. Schulaufsicht

Dieter Ihmann


Leon Moka

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Michael Mimberg (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Dr. Rösler
Dr. Kruse
Frau Holtbrink


Nicht anwesend:

sB H. Erdmann-Rapkay (SPD)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Schulausschusses,
am 02.04.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 19.02.2014


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

2.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)

2.3 Barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11309-13)

2.4 Hilfen für behinderte Menschen:
Schulbegleitung in Dortmund

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12232-14)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme (Der Bericht wurde den Mitgliedern des Schulausschusses und Fraktionen mit Schreiben vom 04.03.2014 übersandt.)

3.2 Verlängerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum
31.07.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12003-14)

3.3 Evaluation zum Thema "Welchen Beitrag leistet die Schulsozialarbeit zur Realisierung der Ziele des Bildungs- und Teilhabepakets?"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12273-14)

3.4 Namensänderung der Schule an der Eierkampstraße in Dortmund-Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11878-14)

3.5 Konzept zum Kinderschutz und zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Armutsflüchtlingsfamilien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11987-14)

3.6 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
hier: endgültige Einstellung des Schulbetriebs zum Ende des Schuljahres 2013/14

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11679-14)

3.7 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Mengede: Auflösung der Hauptschule Kirchlinde (Standort Mengede)
hier: vorzeitige Auflösung zum Schuljahresende 2013/14

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11680-14)

3.8 Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
Hier: Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2014/15

Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 09482-13)

3.9 Auffangklassen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11837-14-E1)

3.10 Aplerbecker-Mark-Gemeinschaftsgrundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11874-14-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Top 4.1 Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen / Lessing-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11415-13-E1)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Masterplan Energiewende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-14)

5.2 Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11993-14)
6. Anträge / Anfragen

6.1 Werbung in Schulsporthallen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12027-14)

6.2 Berufskollegs am Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12105-14)
6.3 Schulische Inklusion
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12240-14)

6.4 Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12312-14)




1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet. Sie begrüßte herzlich die anwesenden Gäste.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Plieth benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, den

a) TOP 3.1 Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichtes der Stadt
Dortmund
Drucksache Nr.: 12275-14
als eingebracht anzusehen und vor dem TOP 2 zu behandeln;

b) TOP 2.2 Sachstandsbericht Zuwanderung…
Drucksache Nr.: 11787-14
TOP 3.5 Konzept zum Kinderschutz…
Drucksache Nr.: 11987-14
TOP 3.9 Auffangklassen in Dortmund
Drucksache Nr. 11837-14-E1

sowie
c) TOP 3.2 Verlängerung der Schulsozialarbeit …
Drucksache Nr. 12003-14
TOP 3.3 Evaluation zum Thema: „Welchen Betrag leistet die Schulsozialarbeit…“
Drucksache Nr.: 12273-14

im Zusammenhang zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 19.02.2014

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 19.02.2014 wurde genehmigt.



zu TOP 3.1
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

Der TOP wurde vor dem TOP 2. behandelt.

Der Schulausschuss sah den Bildungsbericht als eingebracht an, eine Beratung im Ausschuss solle in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.

Frau Bonekamp führte kurz in den Bericht ein und dankte der Verwaltung sowie den Herren
Dr. Kruse und Dr. Rösner für die sehr ausführliche Darstellung.

Herr Dr. Kruse legte Wert auf die Feststellung, die Bildungskommission verstehe sich als kritische Begleitung der Bildungspolitik der Stadt Dortmund.
Der Schulausschuss bedankte sich ebenfalls bei Frau Klein/FB 40 für die Mitarbeit und die Präsentation des Bildungsberichtes und bei Herrn Dr. Rösner und Herrn Dr. Kruse für die gemeinsame Arbeit mit dem Fachbereich 40.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

Der Schulausschuss nahm die Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)
zu TOP 3.5
Konzept zum Kinderschutz und zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Armutsflüchtlingsfamilien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11987-14)
zu TOP 3.9
Auffangklassen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11837-14-E1)


Der TOP 2.2 wurde zusammen mit TOP 3.5 und TOP 3.9 behandelt.

Der Schulausschuss leitete den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa“ ohne Diskussion an den Rat der Stadt Dortmund weiter. (TOP 2.2)

Der Schulausschuss nahm das „Konzept zum Kinderschutz und Integration von Kndern und Jugendlichen aus Armutsflüchtlingsfamilien“ zur Kenntnis. (TOP 3.5)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Anfrage vom 21.02.2014 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie viele Kinder werden zurzeit in Auffangklassen an Dortmunder Schulen unterrichtet? Bitte genaue jahrgangsstufenscharfe Aufstellung.
In Dortmund befinden sich 858 Schülerinnen und Schüler in Auffangklassen. Davon sind 307 Schüler/-innen in der Primarstufe und 551 in der Sekundarstufe I. In den Auffangklassen findet der Unterricht altersgemischt statt.
2. An welchen Schulen befinden sich derzeitig Auffangklassen?
Bitte genaue Aufstellung nach Stadtbezirken und Schulen.
In Dortmund gibt es an 35 Schulen Auffangklassen. Darunter 17 Grundschulen und 20 weiterführende Schulen. Im Anhang befindet sich eine Übersicht der Schulen mit Auffangklassen, gegliedert nach Stadtbezirken.

3. An welchen Schulen ist es beabsichtigt, neue Auffangklassen zu bilden?
Am 17.03.2014 findet ein Abstimmungsgespräch zum Thema Auffangklassen statt. Dort wird es u.a. um die Benennung neuer Schulen mit Auffangklassen (in den unterschiedlichen Stadtteilen) gehen. An dem Gespräch nehmen teil: Dezernat 7, Schulamt für die Stadt Dortmund, Bezirksregierung Arnsberg, Kommunales Integrationszentrum, Fachbereich Schule (Schulorganisation, Dienstleistungszentrum Bildung).
Da die politische Lage für das kommende Jahr nicht vorhersehbar ist, ist eine langfristige Prognose zur Zuwanderungsrate nicht möglich. Daher finden regelmäßige Treffen statt bei denen der aktuelle Bedarf geklärt wird um auf diesen angemessen reagieren zu können.
4. Wie hoch ist die Schülerzahl in den jeweiligen Auffangklassen?
In Grundschulen ist eine maximale Klassenstärke von 23 Schüler/-innen vereinbart.
In den anderen Schulformen liegt die maximale Klassenstärke bei 18 Schüler/-innen.

5. Existiert eine Warteliste für Kinder, die in Auffangklassen unterrichtet werden sollen?
Wenn ja, wie viele Schüler umfasst sie?
Da zurzeit alle Plätze in Auffangklassen der SekI belegt sind, warten derzeit 54 Schüler/-innen auf einen Platz in einer Auffangklasse.
Bei Grundschüler/-innen besteht keine Warteliste, sie können direkt vermittelt werden.

6. Ist gewährleistet, dass alle Auffangklassenschüler vor Schuleintritt auf ihre Gesundheit hin (z. B. Tuberkulose) untersucht worden sind?
Alle Schüler/-innen werden dem Gesundheitsamt gemeldet und bekommen die Aufforderung, sich der Schuleingangsuntersuchung zu unterziehen. Bei der Untersuchung wird keine Blutuntersuchung vorgenommen. Es wird der Allgemeinzustand der/des Schüler/-in bewertet, ihr Hör- und Sehvermögen sowie die altersgerechte Entwicklung getestet.

7. Welche Kosten entstehen für die Stadt Dortmund bei der Einrichtung einer Auffangklasse und wie hoch sind die Kosten bisher für alle Auffangklassen in Dortmund?
Die Aufwendungen, die genannt werden können, sind die Kosten eines Schüler/-innenplatzes im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung (= 2.000 €). Enthalten sind in diesem Betrag fixe Kosten (z.B. Schulgebäude, Energie, etc.) und flexible Kosten (Schülerbeförderung, Lernmittelfreiheit).
Die fixen Kosten bleiben unabhängig der Schwankungen bei den Schülerzahlen konstant, die flexiblen Kosten verändern sich (Zuwachs von Schüler/-innen = höhere Kosten bei der Lernmittelfreiheit; evtl. zusätzlicher Bustransport).
Ein zusätzlicher Aufwand durch die Zuwanderung ergibt sich daher nicht zwangsläufig. Durch die Schülerabgänge (höhere Zahlen als die Zuwanderungszahlen) der vergangenen Jahre wurden Plätze frei, die nun durch die Zuwanderung wieder besetzt sind.

D.h. es entsteht nicht zwangsläufig ein „Mehraufwand“ durch die Zuwanderung. Durch die rückläufigen Schülerzahlen werden Schülerplätze frei, die durch die Zuwanderung wieder besetzt werden. Wenn diese Besetzung nicht erfolgen würde, müsste die Kommune die „Belastung“ dennoch tragen, da die fixen Kosten solange verursacht werden, bis z.B. ein Schulgebäude aufgegeben wird.

Mehraufwand entsteht durch die Zuwanderungskinder z.B. bei den Bustransporten, Sprachkursen und dem erhöhten Einsatz von Schulsozialarbeit.
Beispiele für Mehraufwände nach aktuellem Sachstand:
Ø Bei der Einrichtung einer zusätzliche Schulbusrichtlinie entstehen jährliche Kosten in Höhe von 30.000,--€
Ø Bei der Versorgung mit einer regelmäßigen Mittagsverpflegung (die betroffenen Kinder sind nicht SGB II /BuT berechtigt) entstehen Kosten in Höhe von 40,--€ pro Kind und Monat
Ø Bei einem zusätzlichen Einsatz von Schulsozialarbeit an den Schulen mit Auffangklassen entstehen Kosten in Höhe von jährlich 50.000,--€ pro Sozialarbeiter; nach aktuellem Sachstand müssten noch 7 Schulsozialarbeiter beschäftigt werden = 350.000 €
Ø Sprachkurse für jugendliche Seiteneinsteiger am Berufskollegs 10.000 € (Kooperationsprojekt)
8. Wie hoch ist der Anteil der Refinanzierungskosten seitens Bund, EU oder Land?
Aktuell werden keine Drittmittel an die Kommunen gezahlt.

9. Werden Kinder auch in Auffangklassen außerhalb des Wohnortes unterrichtet?
Wenn ja, wie erreichen die Kinder diese Schulen?
Für Grundschulkinder der Innenstadt Nord wurde ein Schülerspezialverkehr zur Fine-Frau-Grundschule eingerichtet.

10. Wie viele Kinder schaffen den Sprung in eine Regelklasse?
Bitte genaue Aufstellung der Anzahl der Kinder und der Jahrgangsstufe.
Die gesetzlich festgelegte maximale Verweildauer in Auffangklassen beträgt zwei Jahre. In der Regel wechseln die Schüler/-innen bereits nach einem Jahr in eine Regelklasse.
Verlaufsdaten werden bisher nicht erhoben.

Zum Verbleib der Schüler/-innen nach dem Übergang von der nicht wohnortnahen Auffangklasse in den Regelunterricht einer wohnortnahen Schule können keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
Es liegen hierzu nur wenige Erfahrungen vor, da die Beschulung bis vor kurzem wohnortnah stattfinden konnte.“


Herr Ihmann und Herr Moka beantworteten die im Ausschuss angesprochenen Fragen in Bezug auf die Auffangklassen:
- Es gebe Nachholbedarf bei der Ausbildung von Lehrern mit Deutsch als
Zweitsprache. Für SchülerInnen mit Migrationshintergrund ohne Deutschkenntnisse werden
vom Land Integrationsstellen zur Unterstützung der Schulen zur Verfügung gestellt.
- Wohnortnähe sei sehr wichtig und werde möglichst berücksichtigt. Ein Sonderfall sei die
Nordstadt, dort gebe es einen Bustransfer zu anderen Schulen im Stadtgebiet.
- Aktuell gebe es im Grundschulbereich 80 und im Hauptschulbereich 25 Integrationsstellen.
Es sollen künftig in allen Schulformen Auffangklassen eingerichtet werden. Dieses werde in
Dortmund bereits praktiziert. Die Ausbildung der LehrerInnen werde den Anforderungen
(z. B. Alphabetisierungskurse) angepasst.
- SchülerInnen aus Hauptschulen, die geschlossen werden, werden in Absprache mit den
Schulleitungen auf andere Schulen verteilt.
- Verweildaten sollen künftig erhoben werden, um Erkenntnisse über die schulische Ent-
wicklung zu bekommen. Die Verweildauer in einer Auffangklasse betrage zwischen ein
und zwei Jahren, könne aber abweichen. Der Übergang in die Regelklasse werde durch die
Klassenkonferenz mit einer Schulformempfehlung ermöglicht.

Frau Bonekamp erklärte, dass die angefragten EU-Mittel leider noch nicht bewilligt seien.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und dankte den Herren Ihmann und Moka für die mündlichen Ausführungen. (TOP 3.9)


zu TOP 2.3
Barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11309-13)

Frau Blotenberg stellte den Antrag, die Vorlage dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis zu geben. Außerdem bat sie darum, künftig die Prognosen von Folgekosten in Vorlagen aufzunehmen.

Herr Limberg erklärte, dass das Behindertenpolitische Netzwerk immer in die Planungen einbezogen werde.
Sollten nach der fünfjährigen Gewährleistungspflicht Mängel auftreten, werden diese aus dem gemeinsamen Ansatz für die Schulen direkt beseitigt.
Auf die Frage von Frau Brunsing nach den „aktivierbaren Eigenleistungen“ antwortete Herr Limberg, es handele sich dabei um die Planungsleistungen der Immobilienwirtschaft.

Frau Raddatz-Nowack erklärte zu der von Frau Brunsing gestellten Frage nach der Genehmigung der Mittelübertragung (s. S. 2, Abs. 3 der Vorlage), dass in diesem Falle das entsprechende Budget in die mittelfristige Finanzplanung des Fachbereiches 40 eingestellt würde und nicht zu Lasten einer anderen Maßnahme ginge.

Auf die Frage von Herrn Drolshagen nach den Maßnahmen der geplanten Barrierefreiheit antwortete Herr Limberg, dass in diesem Fall die schwellenlose Erreichbarkeit geplant wurde.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsgangs am Max Planck Gymnasium mit einem Investitionsvolumen von 2.356.900 € (Ausführungsbeschluss).

In der Kostenberechnung sind Baukosten von 2.291.400 € und Möblierungskosten von 65.500 € enthalten. Darin enthalten sind die bereits im Jahr 2013 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten Kosten i.H.v. 42.312,73 €.

Die Auszahlungen der Baukosten erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800 und 780500 (bewegliches Vermögen):

Haushaltsjahr 2013: 55.000 €
Haushaltsjahr 2014: 60.000 €
Haushaltsjahr 2015 1.606.080 €
Haushaltsjahr 2016: 328.320 €
Gesamt: 2.049.400 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 307.500 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen des § 82 GO zur vorläufigen Haushaltsführung vorliegen.
2. die Abbrüche des Verbindungsganges einschließlich Kriechkeller und der vorhande-nen Pavillonanlage. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 202.700 €. Zahlungs-wirksame Aufwendungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 94.000 €
Haushaltsjahr 2015: 0 €
Haushaltsjahr 2016: 108.700 €
3. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung durch die Städtische Immobilienwirtschaft.


zu TOP 2.4
Hilfen für behinderte Menschen:
Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12232-14)

Frau Plieth stellte die Frage, in welcher Form bei StA 51 die genannte Summe von 200.000 € eingespart wurde (s. S. 2 der Vorlage, Absatz 2).

Der Schulausschuss diskutierte kurz die Vorlage und den gegenwärtigen Stand der Finanzierung.


Die Stellungnahme der Verwaltung (StA 51) erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Der Schulausschuss nahm den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

Der TOP wurde vor dem TOP 2. behandelt.
zu TOP 3.2
Verlängerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12003-14)
zu TOP 3.3
Evaluation zum Thema "Welchen Beitrag leistet die Schulsozialarbeit zur Realisierung der Ziele des Bildungs- und Teilhabepakets?"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12273-14)


Die Mitglieder des Schulausschusses dankten für die ausführlichen Vorlagen. Fraktions-
übergreifend wurde der Verlängerung der Schulsozialarbeit zugestimmt.

Frau Holtbrink stellte die Evaluation mit einer Präsentation vor und beantwortete kurz einige Fragen.

Der Schulausschuss bedankte sich bei Frau Holtbrink für die Zusammenfassung.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen (TOP 3.2):

Der Rat beschließt die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen mit allen beteiligten Trägern der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) bis zum 31.07.2015 und somit die Sicherung der befristeten Weiterbeschäftigung von den dort beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Rat beschließt ferner, dass die im Haushaltsjahr 2014/15 durch die Inanspruchnahme der vorhandenen Verbindlichkeiten aus Transferleistung entstehenden Erträge bis zu einer Höhe von 6,75 Mio. Euro für die Deckung der Aufwendungen der Schulsozialarbeit zweckgebunden sind.


Der Schulausschuss nahm die Evaluation (s. Anlage) zum Thema „Welchen Beitrag leistet die Schulsozialarbeit zur Realisierung der Ziele des Bildungs- und Teilhabepaketes?“ zur Kenntnis. ( TOP 3.3)


zu TOP 3.4
Namensänderung der Schule an der Eierkampstraße in Dortmund-Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11878-14)

Der Schulausschuss beschloss einstimmig die Umbenennung der städtischen Förderschule an der Eierkampstraße (Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in „Mira-Lobe-Schule“ zum 01.08.2014.


zu TOP 3.5
Konzept zum Kinderschutz und zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Armutsflüchtlingsfamilien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11987-14)

Der Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit den Tagesordnungspunkten 2.2 und 3.9 behandelt.


zu TOP 3.6
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
hier: endgültige Einstellung des Schulbetriebs zum Ende des Schuljahres 2013/14
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11679-14)

Der Schulausschuss nahm zur Kenntnis, dass der Schulbetrieb der Hauptschule Innenstadt-West bereits zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) endgültig eingestellt wird.


zu TOP 3.7
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Mengede: Auflösung der Hauptschule Kirchlinde (Standort Mengede)
hier: vorzeitige Auflösung zum Schuljahresende 2013/14
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11680-14)

Der Schulausschuss nahm zur Kenntnis, dass die Hauptschule Kirchlinde am Standort Mengeder Markt 6-8, 44359 Dortmund, als eigenständige Organisationseinheit bereits zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) aufgelöst wird.


zu TOP 3.8
Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
Hier: Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2014/15
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 09482-13)

Eine schriftliche Zusammenstellung des Berichtes wurde als Tischvorlage verteilt.

Herr Dallmann stellte den Bericht vor und gab einen aktualisierten Stand zu den Hauptschulen:
- Die aktuelle Abfrage habe ergeben, dass die folgenden Hauptschulen doch Eingangs-klassen bilden können: Emscherschule, HS Am Externberg, Konrad v. d. Mark-Schule.
Er beantwortete Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Schulausschuss dankte Herrn Dallmann für die Erläuterungen.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht zu den Ergebnissen des Anmeldeverfahrens Sekundarstufe I zum Schuljahr 2014/15 zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Auffangklassen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11837-14-E1)

Der Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit den Tagesordnungspunkten 2.2 und 3.5 behandelt.


zu TOP 3.10
Aplerbecker-Mark-Gemeinschaftsgrundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11874-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… für Ihre Anfrage vom 10.02.2014 zur Aplerbecker-Mark-Gemeinschaftsgrundschule danke ich Ihnen. Nach Prüfung des Sachverhaltes durch die Städtische Immobilienwirtschaft möchte ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:

Die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden im Deckenbereich der Turnhalle lassen auf die Entstehung von Tauwasser schließen (die Feuchtigkeit der warmen Innenluft kondensiert an den kälteren Außenbauteilen und kann nicht wieder ausreichend abtrocknen). Zur Ursachenermittlung ist eine ganzheitliche bauphysikalische Betrachtung der Turnhalle erforderlich.

Nach einem durchgeführten Angebotsverfahren wurde das Ing.-Büro Engelhardt mit den erforderlichen Untersuchungen beauftragt. Zurzeit erfolgt die Grundlagenermittlung (Auswertung der Bestandsunterlagen, örtliche Untersuchungen). Das Gutachten soll voraussichtlich bis zum 15.04.2014 vorliegen. Erst nach Vorlage des Gutachtens können die weiteren Schritte festgelegt werden.

Die Verwaltung ist jedoch bestrebt, den Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären und die
Schäden ganzheitlich zu beseitigen. Sobald der Städtischen Immobilienwirtschaft ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie selbstverständlich umgehend informieren.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Top 4.1 Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen / Lessing-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11415-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung (Herr Lürwer) vor:

„…für Ihre Anfrage vom 20.11.2013 zur Lessing Grundschule danke ich Ihnen. Ergänzend zu
den bisherigen Ausführungen in den letzten Schulausschusssitzungen kann ich Ihnen
Folgendes mitteilen:

Am 26.11.2013 wurde die Städtische Immobilienwirtschaft beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Unterbringung einer 3-zügigen Schule im Bestand der Lessing
Grundschule zu erstellen. Die Studie befindet sich inzwischen in abschließender Bearbeitung.

Die Untersuchungsergebnisse werden dem Fachbereich Liegenschaften Anfang April 2014
für weitere Planungen zur Verfügung gestellt.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Masterplan Energiewende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Energiewende in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.


zu TOP 5.2
Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11993-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (18 Ja, 1 Ent-haltung), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand der Europaarbeit in Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Dialog mit den Partnern vor Ort ein kommunales Handlungskonzept „Perspektive Europa“ zu erarbeiten. Das Handlungskonzept „Perspektive Europa“ soll dem Rat im 1. Halbjahr 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Werbung in Schulsporthallen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12027-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… gem. § 99 des Schulgesetzes NRW dürfen Schulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen Dritter entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen. Dieses Sponsoring stößt dort an seine Grenzen, wo Werbemaßnahmen im Widerspruch zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen.
In diesem Zusammenhang erscheint es konsequent, dass das Schulministerium NRW in seinem Ende 2010 veröffentlichten Leitfaden zum Schulsponsoring die Forderung des Deutschen Städtetages stützt, wonach insbesondere Alkoholwerbungen auszuschließen sind, um dem Jugendschutz an Schulen und in deren unmittelbaren Umfeld ausreichend Rechnung zu tragen.
Vor diesem Hintergrund ist das in der Sporthalle der Gesamtschule Lütgendortmund platzierte Werbebanner einer namhaften sauerländischen Brauerei kritisch zu würdigen, da dies den Empfehlungen zum Jugendschutz bspw. während des Schulsports entgegenwirkt.
Die Verwaltung wird daher gebeten, im Rahmen eines Sachstandberichts über die Durchführung von Sponsoringaktivitäten Dortmunder Schulen zu berichten, wobei insbesondere auf Aspekte der Vertragsgestaltung (von der Vertragsanbahnung bis zur -beendigung), der praktischen Abwicklung und der rechtlichen Kontrolle einzugehen ist. In diesem Kontext ist auch eine schulrechtliche Bewertung der Brauerei-Werbung in der Sporthalle der Gesamtschule Lütgendortmund vorzunehmen.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.2
Berufskollegs am Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12105-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…die SPD-Fraktion bittet, den o. g. Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Schulausschusses vorzusehen und die Verwaltung zu bitten, einen aktuellen Sachstandsbericht zum Baufortschritt der beiden neuen Berufskollegs am Dortmund U zu geben. Ebenfalls wird um Auskunft zum zeitlichen Ablauf der erforderlichen Umzugsszenarien für das Robert-Bosch- und das Robert-Schuman-Berufskolleg gebeten.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt mündlich im nächsten Schulausschuss.


zu TOP 6.3
Schulische Inklusion
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12240-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet, den Punkt „Schulische Inklusion“ für die nächste Ausschusssitzung vorzusehen. Dazu reichen wir folgende Bitte um Stellungnahme ein:

Mit Beginn dieses Schuljahres haben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Regelschule. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Einschulungskinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind zum Schuljahr 2014/15 an einer (Regel)Grundschule angemeldet worden?

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden zu allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I wechseln? Welche Schulformen nehmen wie viele inklusiv zu beschulende Kinder auf?

3. Wie viele inklusiv geförderte Kinder werden dann insgesamt an
a) Dortmunder Grundschulen
b) Sekundarschulen
vorhanden sein?

4. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen zum Vergleich eine Förderschule und wie werden sich dort voraussichtlich die Schülerzahlen entwickeln?

5. Wie sieht die Verwaltung den Trend in den nächsten Jahren, wenn in Dortmund bereits jetzt 43 % aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden?

6. Über die Finanzierung und die Anerkennung der Konnexität von Inklusion an Schulen gibt es bislang keine verbindlichen Zusagen vom Land. Gemäß einem Gutachten sollen die zusätzlichen Kosten auf 113,5 Mio. Euro beziffert sein. Aktuell befinden die Städte- und Gemeindespitzenverbände sich in Verhandlungen mit dem Land, das bislang 175 Mio. Euro verteilt auf drei Jahre angeboten hat.

a) Von welchen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen geht die Verwaltung im Umsetzungsprozess der schulischen Inklusion in Dortmund aus, um sowohl die räumlichen als auch die sächlichen Voraussetzungen zu schaffen?

b) Inwieweit sind personelle Mehrbedarfe für den inklusiven Unterricht an sich, aber auch für Schulsozialarbeit, Schulbegleiter(innen) oder Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu beziffern?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 6.4
Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12312-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung zum o. g. Tagesordnungspunkt um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen.

Wie in der Presse (RN vom 26. Februar 2014) zu lesen war, verfährt der Schulleiter der Brackeler Geschwister-Scholl-Gesamtschule bei der Anmeldung und Aufnahme der zukünftigen Fünftklässler anders als andere Gesamtschulen und entgegen der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO S-I. Da er sein praktiziertes Verfahren offiziell kommuniziert und verteidigt, möchte die CDU wissen:
1. Ist der unteren und oberen Schulaufsicht, als auch dem Dortmunder Schulverwaltungsamt das angewendete Auswahlverfahren der GSG nach dem Prinzip von überwiegender Bestenauslese bekannt?
2. Wie wird seitens der Aufsichtsbehörden mit diesem Verfahren der Brackeler Gesamtschule umgegangen, da die APO S-I in § 1 Satz (2) Punkt 4 anderslautende Kriterien zur Zusammensetzung der Gesamtschulschülerschaft festhält, und die GSG den bezweckten Gedanken der "Leistungsheterogenität" so erheblich missachtet?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.






Die Vorsitzende bedankte sich für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.55 Uhr.



S c h n i t t k e r P l i e t h F ä r b e r
Vorsitzende sachkundige Bürgerin Schriftführerin