Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 09.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 15:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i.V. für Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen) i.V. für Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Martin Pütz – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell – StA 23
Bettina Pesch – 42/GfD
Martin Lizan – 42/TL
Daniel Buess – 42/GfD
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz – 51/3
Ulrike Meyer – FB 70
Ralf Konzack – 10/A1

3. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:



Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 09.02.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.11.2016

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016


2. Finanzen

2.1 Kinderferienparty
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06833-17)

2.2 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06330-16)

2.3 PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06658-17)

2.4 Übernahme des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind, Dubliner Weg 8, 44269 Dortmund (Stadtbezirk Aplerbeck)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06633-17)

2.5 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03986-16)


3. Beteiligungen

3.1 STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06582-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06582-16-E1)
3.2 Schulgirokonten
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06321-16-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 24.11.16 erhalten.

3.3 Konsequenzen des BGH-Urteils zu Schadensersatzansprüchen von Eltern bei fehlendem Kindertagesstättenplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06137-16)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 03.11.16 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06137-16-E1)

3.4 Stadtwerke Schwerte GmbH - Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06572-16)

3.5 Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06663-17)

3.6 Werkstattumbau: hier: Verlängerung von Mietverträgen
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Abschluss von Verlängerungsmietverträgen

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06624-17)

3.7 Übernahme der KSBG-Anteile von DEW21 durch DSW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06662-17)


4. Liegenschaften

- nicht besetzt -


5. Sondervermögen

5.1 Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06263-16)


6. Sonstiges

6.1 Partnerschaft Deutschland GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06690-17)

6.2 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)
6.3 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
(Drucksache Nr.: 06136-16)

6.4 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)

6.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Düdder benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015/16
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06811-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.8 behandelt.


Ruhr:HUB GmbH - hier: Umsetzungsbericht zur Gründung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06653-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 behandelt.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet, folgendes Thema, im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Gewässerunterhaltungsgebühr
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06994-17)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.6 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.11.2016

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.11.2016 wird genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 wird genehmigt.


2. Finanzen


zu TOP 2.1
Kinderferienparty
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06833-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um die Aufnahme des o.g. TOPs in die Tagesordnung und um die Beantwortung folgender Fragen:

Welche Regelungen sind zwischen der Stadt Dortmund und der Kinderferienparty bezüglich einer finanziellen Unterstützung aktuell vereinbart?

Wie sahen die Regelungen in den letzten fünf Jahren aus?

Wann wurden jeweils diese Vereinbarungen getroffen?


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.



zu TOP 2.2
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06330-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich folgenden Beschluss des Rates vom 08.12.16 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Feuerwehr, ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für den Erweiterungsanbau/Umbau der Rettungswache 11, Ruhrallee 90 (RW 11), zu beauftragen und auf dieser Basis die Leistungsphasen 3-8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an einen Generalunternehmer zu vergeben.

zu TOP 2.3
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06658-17)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vor:
Der Beirat stimmt der Triathlonveranstaltung am Phoenix-See bei einer Enthaltung unter folgenden Bedingungen zu:
1. Die Schwimmstrecke bleibt wie vorgeschlagen im „urbanen Teil“ des Sees.
2. Die Veranstaltung wird auch in den Folgejahren nicht früher als Anfang Juli stattfinden (später wäre besser).
3. Vom Veranstalter ist sicherzustellen, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche am Phoenix-See und auf Phoenix-West von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden.


Weiterhin liegt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zur Vorlage vor:

….wir bitten darum unten stehende Beschlussvorschläge zur Beratung und Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:


1. Der Rat der Stadt begrüßt die Durchführung des Triathlons im Bereich des Phoenix-Sees, weist aber darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung den § 8 Benutzung mit Wasserfahrzeugen, insbesondere den Punkt "Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren" nicht berühren darf.
2. Der Rat beschließt eine Wasseranalyse direkt vor und nach der Veranstaltung durchzuführen und die Ergebnisse dem Rat, den befassten Ausschüssen und der Bezirksvertretung als Kenntnisnahme vorzulegen. Sollten bereits in diesem Zeitraum Wasseranalysen geplant sein, genügt es, wenn die Ergebnisse den o.g. Gremien zur Kenntnis gegeben werden.

Begründung:
Zu 1
Die Begründung ergibt sich aus der Gefährdungsdarstellung durch "Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren" vor dem Erlass der Phoenix-See Satzung.
Zu 2
Um wissenschaftlich sicherzustellen, dass die theoretischen Annahmen, dass die Eintragungsmengen von Sonnenöl, etc. zu gering sind um eine Auswirkung auf die Wasserstruktur zu haben ist, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Wiederholung der Veranstaltung, die Durchführung der o.g. genannten Wasseranalysen notwendig…..

Herr Rm Goosmann erklärte, dass seine Fraktion für die Vorlage noch Beratungsbedarf sieht und bittet sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Auf Nachfrage von Frau Rm Brunsing, welche Wasserproben in welchem Abstand genommen werden, antwortete Herr Dr. Falk vom Umweltamt, dass es ein kontinuierliches, monatliches Gewässergütemonitoring am Phoenix See gebe. Dort werden Proben genommen, das gilt für den Leitparameter der Gewässerqualität Phosphat, aber auch für andere chemische und biologische Parameter, die dokumentiert werden. Einmal monatlich heißt vor und nach der Veranstaltung. Aus diesem Grund sehe er keine Notwendigkeit dies noch zu verdichten.
Herr Rm Zweier fragte nach, ob Rettungsboote des DLRG mit Elektro- oder Verbrennungsmotor eingesetzt werden. Hierzu antwortete Herr Dr. Falk, dass in der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Stauanlage Phoenix-See ausgewiesen sei, dass Motorboote nicht erlaubt sind, es aber eine Ausnahme für Aufsichts- und Arbeitsboote gebe, darunter fallen die Boote des DLRG.
Herr Rm Goosmann bat um Auskunft, ob von der Menge der Teilnehmer und der Verwendung von Sonnencreme eine Gefahr für das Gewässer ausgehe. Hierzu erklärte Herr Dr. Falk, dass es eine unkritische Belastung des Sees sei, gemessen an anderen Belastungen wie z.B. Vogelkot und Niederschlag der Pollen enthält.
Auf die Bitte von Frau Rm Reigl , die Ergebnisse der Proben dem Ausschuss zur Information zur Verfügung zu stellen, erklärte Herr Dr. Falk, dass diese öffentlich seien und er darin kein Problem sehe.
Frau Rm Noltemeyer fragte nach, ob auch andere Stoffe als Phosphate geprüft würden, auch im Hinblick auf die Gefährdung der Schwimmer. Dazu erläuterte Herr Dr. Falk, dass es eine Reihe von biologischen und chemischen Untersuchungen gebe, da gehören auch Parameter zu, die eine mögliche Beeinträchtigung des Phoenix Sees durch altindustrielle Vornutzungen untersuchen. Die vollumfängliche Entfernung der Altlasten war eine der Voraussetzungen für den Betrieb des Phoenix Sees.
Abschließend erklärte Herr Rm Zweier, dass die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ihren Antrag als erledigt betrachten und zurückzieht.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 06658-17-E2):
„Im Zusammenhang zur Vorlage DS 06658-17 bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.Wird das Wasser im Phönix-See weiterhin hinsichtlich seiner Belastung mit Phosphaten
überprüft? Welche Werte erreicht das Wasser im Jahresmittel derzeit?
2. Welche Werte wurden in den Sommermonaten Juli-bis September erreicht?
3. Werden derzeit noch Phosphatabsorber eingesetzt?
4. Wenn ja, in welchem Umfang und Finanzvolumen?“

ABVG, 31.01.2017:

Herr Dr. Falk beantwortet die o. a. Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten wie folgt:

Zu Nr. 1:
Es erfolgt ein Gewässergütemonitoring mit regelmäßigen (monatlichen) Beprobungen an mehreren Stellen des Sees. Gesamt-Phosphor im Jahresmittel: 13 Mikrogramm/l (im Jahre 2016). Damit hat der See eine sehr gute Wasserqualität.

Zu Nr. 2:
Die Werte des Jahresmittels (siehe oben).

Zu Nr. 3:
Ja, die sogenannte Phospateliminationsanlage.

Zu Nr. 4:
Über die Anlage fließt kontinuierlich Wasser aus dem See (12,5 l/s). Das bedeutet, dass das gesamte Wasser des Sees innerhalb von 2 Jahren die Anlage durchfließt. Damit wird diese in Anbetracht der sehr guten Wasserqualität nur gedrosselt mit etwa 50% ihrer Leistungsfähigkeit betrieben.
Die Kostenaufwendungen für die Anlage betragen rund 22.000 EUR/a für Wasser- und Stromkosten. Hinzu kommen Aufwendungen des Betriebspersonals der Emschergenossenschaft und der Stadt.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
Aufgrund der heutigen Diskussion, erfolgt die nachfolgende Abstimmung zur Vorlage unter Einbeziehung folgender Punkte:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.
2. Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o.a. Punkte, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob etwas getan werde um den Teil in der Nordstadt attraktiver zu machen und nicht nur den Synergieeffekt des PHOENIX See zu nutzen, sondern aktiv den Rahmen zu verbessern und in welchem finanziellen Bereich sich dies abspiele.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass ihm derzeit nicht bekannt sei, ob es Planungen gäbe die Nordstadt in diesem Zusammenhang attraktiver zu machen. Er bittet die Fraktion die Anfrage offiziell schriftlich an die Verwaltung zu richten.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) bittet um Erläuterung welcher Bereich als „der andere Teil, außer dem urbanen Teil des Sees“ gemeint sei.

Herr Stüdemann erklärt, dass es sich um eine Schutzzone handle, in der bestimmte Algen, Pflanzen und Tiere leben.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass es interessant sein werde zu sehen, wie eine lange etablierte Veranstaltung an einem anderen Ort in der Stadt wirke.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Eingebziehung der vorangegangenen Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

zu TOP 2.4
Übernahme des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind, Dubliner Weg 8, 44269 Dortmund (Stadtbezirk Aplerbeck)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06633-17)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum die Sport- und Freizeitbetriebe seit 2013 nicht mehr beteiligt seien?

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz (51/3) teilt mit, dass es sich hierbei aus Sicht der Sport- und Freizeitbetriebe um eine freiwillige Leistung handle.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er es bedauere, dass die Landesregierung durch die neue Gesetzgebung dafür sorge, dass solche flexiblen Lösungen nicht mehr möglich seien und die Stadt nun dafür einspringen müsse. Er fragt nach, ob die Landesregierung die Kosten erstatte?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verneint dies.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) bittet um Erklärung, warum die Übernahme des Trägeranteils erst jetzt erfolge, wenn es bereits 2016 dazu Gespräche gab.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz antwortet, dass der Träger nach dem Gespräch im September 2016 erst die notwendigen Unterlagen beibringen musste. Erst nach Prüfung der Unterlagen konnte die entsprechende Vorlage erstellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Tageseinrichtung für Kinder „Bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind“ ab dem 01.08.2016 bis zum 31.07.2024 zusätzlich in Höhe des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.

zu TOP 2.5
Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03986-16)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da für seine Fraktion noch vermehrter Beratungsbedarf bestehe.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach ob die angegeben 690.000€ auf den Haushalt draufgeschlagen werden, oder wie die Finanzierung geregelt sei?

Frau Meyer (FB70) erklärt, dass die Landesgesetzgebung den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben habe, die Aufwendungen für die Untersuchung der Leitungen im öffentlichen Bereich über die Gebühren zu refinanzieren. Die 690.000€ werden somit auf die Gebühren aufgeschlagen. Sie weist darauf hin, dass sich der Betrag pro Anschluss im Centbereich belaufen werde. Im Gegensatz dazu sei der Mehrwert für jeden einzelnen ein sehr großer.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Erläuterung mehrerer Verständnisfragen:
Die Unterscheidung der Anschlüsse, die unter dem Bürgersteig herlaufen und derer, die sich auf dem Privatgelände des jeweiligen Eigentümers befinden. Laut Satzung zählen beide zur privaten Leitung.
Laut Vorlage solle nur der eine Teil überprüft werden, da die Prüfung beider Abschnitte Umsatzsteuerpflichtig sei. Dem Eigentümer würde somit die Prüfung des zweiten Abschnittes fehlen.
Wie würde damit umgegangen?
Weiterhin würden zur Umsetzung die Anschaffung eines Autos, sowie die Einrichtung neuer Stellen notwendig sein. Er fragt nach, ob man eine solche Leistung nicht günstiger extern vergeben oder einkaufen könne?

Frau Meyer (FB70) erläutert, dass bei der Untersuchung nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Funktionsprüfung erfolge. Es handele sich hierbei um eine Prüfung eine Stufe davor. Man habe festgestellt, dass private Anschlüsse im öffentlichen Bereich nicht intakt seien. Es käme vermehrt zu Tagesbrüchen und der Eigentümer müsse diese bezahlen, da diese Schäden an seiner privaten Leitung entstanden seien. Gerade im öffentlichen Bereich seien solche Schäden besonders heikel und teuer.
Weiterhin würde der Bürger durch die Prüfung durch den Betrieb Stadtentwässerung vor den derzeit viel umherfahrenden „Kanalhaien“ geschützt.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, wie es dazu komme, dass eine Leitung, die sich nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern im öffentlichen Raum befände als „privat“ deklariert sei?
Weiterhin möchte er wissen, ob es einen bereits ausgewählten Bereich gäbe, an dem mit dieser Prüfung begonnen werde. Nach welchen Kriterien würde man bei der Auswahl vorgehen?

Herr Monegel (Vorsitzender) weist darauf hin, dass primär in den Wasserschutzgebieten begonnen werde.

Frau Meyer teilt mit, dass die Satzung eine solche Deklaration der privaten Leitung vorsehe. Eine Satzungsänderung habe zur Folge, dass die Anschlüsse im öffentlichen Bereich von den Eigentümern zurückgekauft werden müssten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass der zweite private Teil der Leitung vom Bürgersteig bis zur Grundstückgrenze gehe.
Er fragt nach, ob der Bürger, dessen Leitungsanschluss auf der anderen Straßenseite läge, ebenfalls für Fremdverschulden, wie vermehrte LKW-Befahrung o.ä. aufkommt?

Frau Meyer erklärt, dass sich die Definition immer nach dem entsprechenden Anschlusspunkt richte. Aus diesem Grund sei es sehr wichtig, dass die Stadtentwässerung wisse, wie es um die privaten Leitungen bestellt sei. Die Verantwortung für jeden Kanal hat der Eigentümer selbst. Auch trage er die Verantwortung für die statische Auslastung in diesen Bereichen.

Herr Rettstadt bittet, die alternativ geprüften Modelle bis zur Ratssitzung zur Verfügung zu stellen um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Frau Meyer teilt mit, dass es im Vorfeld Gespräche mit der EDG bezüglich einer Vergabe gegeben habe. Sie könne aber nicht garantieren, dass eine solche Ausstellung zeitlich bis zur Ratssitzung möglich sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) befürwortet die Kundenorientierung und weist auf die daraus resultierenden Synergieeffekte hin. Er begrüße es ausdrücklich, dass diese Leistung durch Mitarbeiter ausgeführt werde, die durch den TvöD bezahlt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.6
Gewässerunterhaltungsgebühr
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06994-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06994-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planung und Umsetzung einer Gewässerunterhaltungsgebühr in Dortmund?
2. Sollte diese in Planung sein, welche Gründe gibt es dafür?
3. Sind für das Jahr 2017 oder 2018 weitere Gebühren angedacht, die bisher nicht umgesetzt sind?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass man sich im Verwaltungsvorstand ausgiebig mit dem Thema befasst habe und zu dem Ergebnis gekommen sie, dass es keine Gewässerunterhaltungsgebühr geben werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die mündliche Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06582-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06582-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
zur Überprüfung inwieweit die Vorgaben der Räte beim Erwerb der STEAG umgesetzt sind und auch weiterhin eingehalten werden, bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1) An welchen atomaren Anlagen hält die STEAG derzeit Beteiligungen? Wie haben sich die Beteiligungsverhältnisse in Bezug auf Anlagen der Atomindustrie seit dem Erwerb der STEAG durch das Konsortium kommunaler Stadtwerke verändert?
2) Für welche atomaren Anlagen hat STEAG die Betriebsführung übernommen?
3) Für welche atomaren Anlagen hat STEAG seit des Erwerbs der Anteilsmehrheit durch die KSBG Leistungen zum Abbau solcher Anlagen erbracht?
4) Hält STEAG weiterhin Kapazitäten vor, um im Atomausstieg in Deutschland tätig zu werden? Welche Rolle plant STEAG hier zu übernehmen?
5) Für welche atomaren Anlagen war STEAG im Krisenfall bzw. Katastrophenfall tätig?
6) Betätigt sich STEAG derzeit am Uranhandel?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf der Grundlage von seitens DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
STEAG hält aktuell keine Beteiligungen an kerntechnischen Anlagen. Die Finanzbeteiligung
(45%) an der Brennelemente Zwischenlager Ahaus GmbH wurde nach dem Erwerb der STEAG GmbH durch die KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG zum 01.07.2012 veräußert.

Zu Frage 2)
STEAG war zu keinem Zeitpunkt und ist aktuell mit keiner Betriebsführung einer kerntechnischen Anlage beauftragt.

Zu Frage 3)
Der Bereich Nuclear Technologies der STEAG Energy Services GmbH (SES-NT) als 100%ige
Tochtergesellschaft der STEAG GmbH ist ein Ingenieurdienstleister für die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen. Als Dienstleister erbringt SES-NT Leistungen mit dem Schwerpunkt sicherheitsgerichteter Lagerung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen. SES-NT bewirbt sich regelmäßig um Aufträge bei kerntechnischen Anlagen, die sich im Rückbau befinden oder die bereits Planungsleistungen zum Rückbau ausschreiben. Grundsätzlich war SES-NT für die vier Betreiber der deutschen Kernkraftwerke (Leistungsreaktoren) und die in Rückbau befindlichen Anlagen der öffentlichen Hand (DDR-Reaktoren und Forschungsanlagen) tätig. In diesem Rahmen hat SES-NT Leistungen für Rückbaukonzepte, Anlagenplanungen für die Zerlegung und Konditionierung von radioaktiven Abfällen des Rückbaus, Anlagenplanungen für die Lagerung von Rückbauabfällen und Rückbauplanungen von Kernkraftwerkskomponenten und Systemen von Forschungsanlagen erbracht.

Zu Frage 4)
Die strategische Ausrichtung des Bereiches SES-NT sieht vor, sich aktiv als Auftragnehmer um Aufträge für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Anlagen zu bemühen.

Zu Frage 5)
STEAG war für keine kerntechnische Anlage tätig, welche sich im Krisen- bzw. Katastrophenfall befand.

Zu Frage 6)
STEAG betreibt aktuell keinen Uranhandel.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass ihn die Antwort auf die Frage 5 verwundere. Medienberichten zufolge habe STEAG russische Atom-U-Boote auseinandergebaut, um zu verhindern, dass diese in der Nordsee verklappt würden. Weiterhin wäre Steag mit Robotern in Fukushima zur Schadensbegrenzung aktiv gewesen.
Er bitte um schriftliche Bestätigung durch STEAG.

Herr Monegel (Vorsitzender) bittet diesen Arbeitsauftrag an die STEAG weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Schulgirokonten
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06321-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06321-16-E2)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine schriftliche Darstellung der Entwicklung aller sogenannten Schulgirokonten der letzten fünf Jahre.

Tabellarisch soll für jede Schule dargestellt werden, welche Einnahmen auf dem jeweiligen Schulgirokonto erzielt wurde, welche Ausgaben im gleichen Jahr getätigt worden sind und wieviel Mittel ins jeweilige Folgejahr übertragen wurden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die dem Schreiben beigefügte Tabelle stellt sämtliche Einzahlungen, Auszahlungen und Überträge auf die Folgejahre der Schulgirokonten der Dortmunder Schulen in den Jahren 2011 bis 2015 je Schule dar.
Bei Schulauflösungen wurden die nicht verbrauchten Gelder auf die aufnehmenden Schulen verteilt.

Anlage:
Auflistung der Einzahlungen, Auszahlungen und Überträge auf Folgejahre auf der Schulgirokonten der Stadt Dortmund (Anlage 1 zum Protokoll)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die umfangreiche Tischvorlage in Ruhe lesen werde und bei auftretenden Unklarheiten die Verwaltung zwecks Erläuterung beauftrage. Auffällig sei, dass jedes Jahr nicht unerhebliche Beträge übertragen worden seien.

zu TOP 3.3
Konsequenzen des BGH-Urteils zu Schadensersatzansprüchen von Eltern bei fehlendem Kindertagesstättenplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06137-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06137-16-E1)

AFBL 24.11.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes im Rahmen der Dringlichkeit. Diese ergibt sich daraus, dass das BGH-Urteil nach dem Auslaufen der Antragsfrist entschieden wurde.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, wie der derzeitige Versorgungsstand an Kindertagesstättenplätzen in Dortmund ist. Es wird gebeten dabei auch zukünftige Entwicklungen, wie vermehrten Zuzug in die Stadt Dortmund zu berücksichtigen.

2. Sind der Verwaltung Fälle von Unterversorgung bekannt, die unter die im Urteil angesprochenen Kriterien und Rahmenbedingungen relevant sein könnten? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
3. Sieht die Verwaltung im Hinblick auf den Haushalt der Stadt Dortmund finanzielle Risiken? Welche Kosten würden entstehen, falls es zu einer Unterversorgung kommt und Ansprüche geltend gemacht werden können? Die Verwaltung wird gebeten eine exemplarische Musterrechnung anzustellen.

4. Sollte es Tendenzen zur Unterversorgung geben, welche Maßnahmen zieht die Verwaltung in Anbetracht des BGH-Urteils in Betracht?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Angelegenheit in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

AFBL 01.12.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird eine Antwort für den 09.02.17 zugesagt.

zu den Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste nehme ich wie folgt Stellung:

1. Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie der derzeitige
Versorgungsstand an Kindertagesstättenplätzen in Dortmund ist. Es wird gebeten,
dabei auch zukünftige Entwicklungen, wie vermehrten Zuzug in die Stadt Dortmund
zu berücksichtigen.
Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege. Kinder ab drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
Nach dem aktuellen Stand der Einwohnermeldedaten vom 30.09.2016 wird in Dortmund derzeit für die 17.288 Kinder unter drei Jahren, die nach dem Kinderbildungsgesetz als unterdreijährige Kinder zu versorgen sind, durch die 5.376 Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege eine Versorgungsquote von 31,1 % erreicht. Für die 16.004 Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt wird mit 14.961 Plätzen in Kindertageseinrichtungen eine
Versorgungsquote von 93,5 % erreicht.
Aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen bei den Kindern unter drei Jahren werden in den
kommenden Jahren auch die Zahlen der Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt weiter
ansteigen.

Auch bei den Kindern unter drei Jahren ist mit weiteren Anstiegen zu rechnen, die fortlaufend
beobachtet werden müssen. Allerdings sind hier aktuell keine validen Prognosen für die
kommenden Jahre möglich.
Die Ausbauplanungen des Jugendamtes werden auf der Grundlage der derzeit gültigen Beschlusslage (Ratsbeschluss 26.05.2011) zu den Planungszielen von einer Versorgungsquote von 35 % für die Kinder unter drei Jahren und einer Versorgungsquote von 100 % für die Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt fortlaufend an die Bevölkerungsentwicklungen angepasst.
Auf der Grundlage der aktuellen Planungen des Jugendamtes ergeben sich für die kommenden Kindergartenjahre folgende Versorgungsquoten:
Ende Kindergartenjahr 2016/2017 U3 32,2 % Ü3 96,7 %
Ende Kindergartenjahr 2017/2018 U3 34,6 % Ü3 97,1 %
Ende Kindergartenjahr 2018/2019 U3 35,8 % Ü3 101,1 %

2. Sind der Verwaltung Fälle von Unterversorgung bekannt, die unter den im Urteil
angesprochenen Kriterien und Rahmenbedingungen relevant sein könnten? Wenn
ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
Bislang sind nur die wesentlichen Kernaussagen des BGH-Urteils bekannt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der BGH hat im Grundsatz unter Berücksichtigung verschiedener Tatbestände mögliche Schadensersatzansprüche der Eltern bestätigt, allerdings nicht in den beklagten Einzelfällen entschieden und hier an die unteren Instanzen zurückverwiesen.
Insofern kann derzeit nicht mit Sicherheit festgestellt werden, welche Fälle unter welchen
Bedingungen letztendlich zu einer erfolgreichen Klage führen könnten.
Der BGH hat grundsätzlich festgestellt, dass den verantwortlichen öffentlichen Träger der
Jugendhilfe eine unbedingte Gewährleistungspflicht zur Bereitstellung ausreichender Plätze
trifft.
Hieraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, die aktuelle Beschlusslage zum Ausbau der
Plätze mindestens in der Höhe von der in der letzten Dortmunder Elternbefragung aus dem
Jahr 2012 festgestellten aktiven Nachfrage für Kinder unter drei Jahren von 41 % anpassen zu
müssen.
Berücksichtigt man zusätzlich die Bedarfe, die sich aus der Integration von Flüchtlings- und
Zuwandererfamilien sowie der frühen Förderung von Kindern zum Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen ergeben, so ist eine Versorgungsquote von rund 50 % für Kinder unter drei Jahren als ein bedarfsgerechtes Angebot in Dortmund anzunehmen.
Im Jugendamt ist eine Koordinierungsstelle für die Rechtsansprüche der Kinder und Eltern
eingerichtet worden, in der die Fälle bearbeitet werden, bei denen die Familien durch die üblichen Anmeldungen in Kindertageseinrichtungen und bei den Trägern der Kindertagespflege keinen Platz erhalten haben und ihren Rechtsanspruch geltend machen wollen. Dies ist ein tagesaktuelles fortlaufendes Geschäft der Verwaltung. In enger Kooperation mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird hier unter anderem versucht, den dringendsten Fällen ein Platzangebot machen zu können. Bislang ist es in Dortmund nur vereinzelt zu Klagen gekommen, die jedoch durch ein Platzangebot abgewendet werden konnten.

3. Sieht die Verwaltung im Hinblick auf den Haushalt der Stadt Dortmund finanzielle
Risiken? Welche Kosten würden entstehen, falls es zu einer Unterversorgung
kommt und Ansprüche geltend gemacht werden können? Die Verwaltung wird gebeten
eine exemplarische Musterrechnung anzustellen.
Aktuell wird kein sicher zu bezifferndes finanzielles Risiko für den Haushalt der Stadt Dortmund gesehen. Ein Klagerisiko im Einzelfall besteht praktisch seit der Einführung des
Rechtsanspruches für Kinder ab drei Jahren im Jahr 1996. Bislang ist es in Dortmund erfolgreich gelungen, Klagen von der Stadt Dortmund abzuwenden. Aufgrund der Ausführungen zu Frage 2 und der differenzierten Einzelfälle ist eine Musterberechnung nicht möglich.

4. Sollte es Tendenzen zur Unterversorgung geben, welche Maßnahmen zieht die
Verwaltung in Anbetracht des BGH-Urteils in Betracht?
Das Jugendamt passt seine mittelfristige Bedarfsplanung auf der Grundlage der derzeit gültigen Beschlussfassung fortlaufend den Bevölkerungsentwicklungen an. Der Bau neuer Kindertageseinrichtungen benötigt jedoch in der Regel mehrere Jahre in der Umsetzung.
In Bereichen mit besonders hoher Nachfrage schafft das Jugendamt in Abstimmung mit den
Trägern der Kindertagesbetreuung Entlastung über differenzierte, kleinteilige, befristete Sofortprogramme.
So werden in einzelnen Kindertageseinrichtungen bis zu 10 Plätze für Kinder
ab drei Jahren oder bis zu 5 Plätze für Kinder unter drei Jahren zusätzlich eingerichtet. Diese
Sofortprogramme sind allerdings nicht in der Lage, kurzfristig die fehlenden Platzkapazitäten
in Kindertageseinrichtungen vollständig auszugleichen.
Die Plätze in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren wurden in den vergangenen
Jahren mehrfach kurzfristig weiter ausgebaut. Die Kindertagespflege hat sich als ein verlässliches, kindgerechtes Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder unter drei Jahren etabliert und wird von den Familien gut angenommen. Sie ist der Bereich, in dem tatsächlich kurzfristig dauerhafte Angebotsausweitungen vorgenommen werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Stadtwerke Schwerte GmbH - Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06572-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW i.V.m. § 23 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH durch die Stadt Schwerte, die Stadtwerke Schwerte GmbH und die Sparkasse Schwerte zu.


zu TOP 3.5
Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06663-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt den Eckpunkten der künftigen Zusammenarbeit nach 2017 von EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH/Stadt Dortmund und den Unternehmen des HEB-Verbundes/Stadt Hagen sowie den geplanten Umstrukturierungen im HEB-Verbund zu.
2. Der Rat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH die Geschäftsführung mit dem Abschluss der Gesellschaftsverträge auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe sowie der weiteren erforderlichen Verträge zu beauftragen.


zu TOP 3.6
Werkstattumbau: hier: Verlängerung von Mietverträgen
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Abschluss von Verlängerungsmietverträgen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06624-17)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass der Presse zu entnehmen gewesen sei, dass es nicht mehr notwendig sei den Vertrag bis Ende August 2018 zu verlängern. Sie fragt, ob es hierzu bereits Verhandlungen gegeben haben und wenn ja zu welchem Ergebnis man gekommen sei?

Frau Pesch (GfD Theater) antwortet, dass die Verhandlungen geführt seien und der Mietvertrag um die Zeit des tatsächlichen Bedarfs verkürzt worden sei. Es sei nun eine Mietvertragsverlängerung bis zum 28.02.2018 vereinbart.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Geschäftsführende Direktorin und den Stadtdirektor gemeinsam den Mietvertrag bis zum 31.08.2018 zu verlängern.


zu TOP 3.7
Übernahme der KSBG-Anteile von DEW21 durch DSW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06662-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die in der Vorlage genannte Wertberichtigung nach oben oder unten stattfinde? Angenommen die Wertberichtigung würde negativ ausfallen, würde die DSW21 vermehrt unter Druck geraten und die RWE wäre damit nicht belastet. Er bitte um Erläuterung.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet in dieser Stellungnahme aufzunehmen, um welche Größenordnung es sich bei einer solchen Wertberichtigung handele.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung am 16.02.2017 zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.




zu TOP 3.8
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015/16
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06811-17)

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach den Gründen der Rückstellungserhöhung für die Urlaubsansprüche, habe es Veränderungen im Betriebsablauf gegeben, sodass diese Erhöhungen zustande kämen?

Herr Lizan (42/TL) erläutert, dass dem künstlerischen Personal 45 Urlaubstage pro Jahr zustehen und es verpflichtet sei diese Tage in der „spielfreien Zeit“ zu nehmen. Die spielfreie Zeit läge allerdings in den Sommerferien. Die Lage der Sommerferien und der Beginn der Spielzeitpause lag im Jahr 2016 neun Tage später, sodass die Künstler diese neun Tage weniger Zeit hatten ihren Urlaub zu nehmen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, zur nächsten Sitzung eine detaillierte schriftliche Angabe der im Wirtschaftsplan aufgezeigten Personalkostensteigerung von rund 7,64% zu erhalten. Trotz der Erfolge des Teams von Herrn Voges kritisiert er, dass der Wirtschaftsplan ein größeres Defizit aufweist, als zuvor eingeplant. Die Begründung sei auch nicht in allen Bereichen nachvollziehbar.

Frau Pesch (42/GfD) weist darauf hin, dass im Opernbereich eine enorme Einnahmensteigerung zu verzeichnen sei.

Herr Lizan erläutert die Personalkostensteigerung. Es handele sich um eine Steigerung von 2,2 Mio. Euro, davon mache die Tarifkostensteigerung in Höhe von 2,4% eine Summe von 900.000 Euro aus. Die oben genannten Rückstellungen für Urlaub werden ebenfalls in den Personalaufwand gebucht, dies mache ebenfalls einen Betrag in Höhe von 900.000€ aus. Die übrigen 400.000€ verfallen auf die 3-4 neuen Stellen und Verschiebungen, wenn Gastdarsteller engagiert werden.
Die Anregung, die Veränderung der Urlaubsrückstellung mit in den Wirtschaftsplan zu nehmen werde er gerne für den nächsten Wirtschaftsplan berücksichtigen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die 45 Urlaubstage bei einer 5-Tage oder 6-Tage Woche gewährt würden.

Frau Pesch erklärt, dass es sich hier um 45 Kalendertage laut Tarifrecht (Bühnen und Musikrecht) handle.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet das Votum des Fachausschusses
– Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit – abzuwarten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen.


zu TOP 3.9
Ruhr:HUB GmbH - hier: Umsetzungsbericht zur Gründung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06653-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht und den Gesellschaftsvertrag zur Kenntnis.


4. Liegenschaften
-nicht besetzt-


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06263-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße mit einem Gesamtauszahlungsvolumen von ca. 1.180.000 € incl. Planungsleistungen und ermächtigt das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Partnerschaft Deutschland GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06690-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06690-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten darum den o.g. TOP bei der Aufstellung der Tagesordnung zu berücksichtigen und um die Beantwortung folgender Fragen.
1) Die bereits im Jahre 2008 unter der Federführung des damaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD) gegründet Öffentlich Private Partnerschaft AG (ÖPP-AG) wurde im Dezember 2016 in die Partnerschaft Deutschland GmbH umgewandelt, um bundesweit Kommunen ausschreibungsfrei bei der Planung und Umsetzung von Infrastruktur- und anderen Investitionsvorhaben zu beraten. Gibt es Bestrebungen in der Stadtverwaltung sich an der Partnerschaft Deutschland GmbH zu beteiligen und wenn ja, mit welchem Ziel? Gibt es konkrete Projekte der Stadt Dortmund, für die man derartige Beratungsdienste in Anspruch nehmen möchte?
2) Auf eine entsprechende ÖPP-Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen antwortete die Stadtverwaltung am 25. Mai 2015, dass das Berufskolleg am U-Turm kein ÖPP-Modell sei. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Umstand, dass sowohl das private Bauunternehmen Hochtief als auch der Investor cordeasavills laut der Initiative ‚Gemeingut in Bürgerinnenhand’ mit dem Berufskolleg als ertragreiches ÖPP-Investment warben?
3) Wie schätzt die Stadtverwaltung den Umstand ein, dass Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Infrastruktur- und anderen Investitionsvorhaben
ausgerechnet von einer Firma beraten werden sollen, deren Geschäftsführer vorher Vorstandsmitglied bei der Hochtief Concessions AG war und ein anderer Geschäftsführer der Lobby-Agentur EUTOP Berlin war?

Als weitergehende Information zur DS 06690-17 verweist die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN auf, beigefügte die Internetanzeige des Investors und ein Artikel zu PPP an Dortmunder Berufskollegs.







Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.










zu TOP 6.2
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 02.02.2017 vor, der ursprünglich nicht in der Beratungsfolge der Vorlage vorgesehen war:
APO 02.02.2017:

Der Ausschuss für Personal und Organisation bedauert, dass eine Empfehlung des Ausschusses trotz personeller Auswirkungen innerhalb der Vorlage nicht im Beratungsgang vorgesehen sei.

Dankenswerterweise wurde die Vorlage dennoch zur Empfehlung an den Ausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 vor:

AUSW 08.02.2017:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 25.01.2017:

„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr. 06584-16-E3) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

Begründung:
Laut Vorlage ist dem Rat für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen vorzulegen.
Außerdem sollen dem Rat Änderungen der Projektliste zur Kenntnis gegeben werden. Um eine möglichst enge Anbindung des Schulausschusses als Fachausschuss zu gewährleisten, sollte darüber hinaus halbjährlich im Ausschuss über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert werden.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich (Nein - FDP/Bürgerliste, AfD) zu:

Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 06584-16-E4) vor:

1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.

2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.

3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.

4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.

5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“
Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 1-4,
(s. o.) einstimmig zu.

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 5,
(s. o.) mehrheitlich zu. (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die LINKE & PIRATEN, Nein – CDU, Enthaltung – FDP/Bürgerliste, AfD)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o. g. Anträge, den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
vom 31.01. 2017:

ABVG, 31.01.2017:

Herr Rm Bartsch bittet darum die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

Man einigt sich darauf, dass die heutige Beschlussfassung zur Vorlage unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung aus dem Schulausschuss mit der darin enthaltenen Beschlussfassung zu den dortigen Anträgen erfolgen soll.
Hierzu merken Herr Rm Mader und Herr Rm Urbanek an, dass sich ihre jeweilige Fraktion bezüglich des SPD-Antrages analog der bereits im Schulausschuss erfolgten Abstimmung verhalten wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, zu fassen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 31.01.2017:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung erneut einstimmig auf, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck empfohlenen Maßnahmen (Neubau Turnhalle Emschertal-Grundschule, Anbau Gymnasium Schweizer Allee und Toilettenanlage Adolf-Schulte-Schule) in den folgenden Antragsjahren zu berücksichtigen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.
AUSW, 08.02.2017:

Man einigt sich darauf, den nachfolgenden Beschluss unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung aus dem Schulausschuss sowie der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck zu fassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen.


Zudem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.02.2017 vor:
BV Innenstadt-Nord 08.02.2017:

Frau Raddatz-Nowack fasst die Inhalte der Verwaltungsvorlage zusammen und geht auf Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ein.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord möge ergänzend zur Empfehlung des Grundsatzbeschlusses zum Förderprogramm Gute Schule 2020 folgendes beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, eine angemessene Grundschulversorgung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord sicherzustellen. Dazu sollen im Rahmen des Investitionspakets Gute Schule 2020 folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Zur kurzfristigen Entlastung des Raumdefizits wird spätestens zum Schuljahresbeginn 2017/2018 die Aufstellung von Containern vorgenommen.1

2. An allen Grundschulstandorten wird die Möglichkeit der Erweiterung/Aufstockung der Gebäude geprüft. Provisorische Bauten werden möglichst durch dauerhafte Gebäude ersetzt (Bsp. Oesterholz Grundschule, Nordmarkt Grundschule/Aufstockung der Pausenhalle).

3. Die Planungsarbeiten des Ersatzneubaus der Lessing Grundschule am Sunderweg werden beschleunigt, so dass der Neubau in das Förderprogramm Gute Schule 2020 einbezogen werden kann.2

4. Dem dauerhaften Mangel an Grundschulplätzen in der Nordstadt wird durch den Bau einer weiteren neuen Grundschule entgegengewirkt. Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Standorte zu prüfen. Im Bereich Nordmarkt ist eine besonders angespannte Lage festzustellen, daher soll das Quartier vorrangig bearbeitet werden.

5. Die Neugestaltung des Schulhofs der Nordmarkt Grundschule wird schnellstmöglich in das Förderprogramm Gute Schule 2020 aufgenommen.



In der Sitzung des Schulausschusses vom 1.6.2016 gab die Verwaltung folgende Raumdefizite im Stadtbezirk zur Kenntnis: Albrecht-Brinkmann GS10 Räume , zzgl. WC, Oesterholz GS, mindestens 4 Räume zzgl. WC, Nordmarkt GS, mindestens 2 Räume, zzgl. WC, Libellen GS, 2 Räume, zzgl. WC (Vorlage 04660-E1) 2 Für den Ersatzneubau wurde 2013/2014 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Derzeit befindet sich das Vorhaben im Bebauungsplanverfahren. Siehe Protokoll des Schulausschusses vom 1.6.2016.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig mit oben genanntem Zusatz (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage zu beschließen:

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Auszug des Schulausschusses vom 25.01.2017 und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 31.01.2017 zur Kenntnis.


AFBL 09.02.2017:

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Punkten 1-4 des SPD-Antrages zustimmen werde. Den Punkt 5 des Antrages lehne seine Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, mit Hinweis auf das o.g. Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Nord an den zuständigen Fachausschuss - Schulausschuss - zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des AUSW einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) das Rahmenkonzept (Förderschwerpunkte und Umsetzungskonzept) zum Förderprogramm
„Gute Schule 2020“ des Landes NRW (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern, die schulische Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau, Sanitäranlagen, Außen-/ Sportanlagen) und die digitale Infrastruktur flächendeckend und umfassend bereitzustellen
.

Für die Jahre 2018 bis 2020 ist dem Rat der Stadt Dortmund jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Schulaußenanlagen) zur Entscheidung vorzulegen. Die Hochbaumaßnahmen werden im Rahmen der gleichfalls jährlich vorzulegenden gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste mit Hinweis auf die Finanzierung aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" benannt.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ .

c) für die Teilpakete Sanitäranlagen und Fachraumprogramm die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2017 neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.

Änderungen werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.
3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

(SchulA):

- Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

- „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94
Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.
Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden
Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.
In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel
aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.
Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020
kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.

Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne
zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“

(BV Aplerbeck):
Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung erneut einstimmig auf, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck empfohlenen Maßnahmen (Neubau Turnhalle Emschertal-Grundschule, Anbau Gymnasium Schweizer Allee und Toilettenanlage Adolf-Schulte-Schule) in den folgenden Antragsjahren zu berücksichtigen.





zu TOP 6.3
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16 vor:
Herr Kunstmann von der Fraktion B’90/Die Grünen erklärte zum Forsthaus Rahmer Wald,
dass der Imkerverein Derne den Antrag auf künftige Nutzung zurückgezogen hat, da er die
Kosten für die Ermittlung der Sanierungskosten nicht aufbringen könne.
Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann wies darauf hin, dass das Forsthaus Rahmer Wald in
das Projekt „Nordwärts“ mit aufgenommen wurde und der Antrag bezüglich des Gutachtens
u. a. noch nicht beantwortet wurde.
Mit den o. g. Anmerkungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede Folgendes einstimmig:

Empfehlung
Der Rat nimmt
a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium
ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten
„Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2.
Projektgeneration (25 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem
01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten
Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten
Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu
qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2.
Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder
in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die
Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, die o. a. Empfehlung bei der heutigen Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der o.g. Empfehlungen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.

zu TOP 6.4
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Huckarde-Nord (IHK Huckarde-Nord mit den lfd. Nrn. 1 bis 10) mit einem Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 9.630.000 € und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden, soweit erforderlich, von den Fachbereichen gemäß ihrer Zuständigkeit den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegt.


zu TOP 6.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.




Monegel Düdder Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin


(See attached file: AFBL TOP 3.2. Anlage_06321-16-E2.pdf)