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N i e d e r s c h r i f t

über die 34. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 24.03.2004
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Dieter Büscher (NABU)
Erhard Freudenberger ( Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Peter Halbsguth (LNU)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)
Georg Kaleck (LNU)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Helmut Bunkus (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Frau Ewert (Umweltamt)
Herr Meißner (Planungsamt)
Herr Schütte (Amt für Wohnungswesen)
Herr Finger (Planungsamt)
4. Gäste
Herr Münch (Rat)
Herr Polaczek (Bürgerinitiative Lohbachtal)
Herr Staubach (Bürgerinitiative Lohbachtal)
Herr Martenka (Bürgerinitiative Lohbachtal)
Frau Stodt (Bürgerinitiative Lohbachtal)
Frau Wörtler (Bürgerinitiative Lohbachtal)
Herr Witte (Bürgerinitiative Lohbachtal)
Herr Rupa (Caritas-Altenhilfe-Dortmund GmbH)
Frau Kreitschmann (Architektin)
Herr Goersmeyer (Bezirksvertretung Aplerbeck)



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 34. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 24.03.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschriften über die Sitzung des Beirates am 17.12.2003 und 11.02.2004


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Masterplan Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05237-03)

2.2 Masterplan Mobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05157-03)

2.3 Masterplan Wohnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05287-03)

2.4 Masterplan Einzelhandel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05277-03)

2.5 Masterplan Wirtschaftsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05332-03)

2.6 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05512-04)

2.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Offenlegungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05634-04)

2.8 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Offenlegungsbeschluss zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05656-04)


3. Berichte

3.1 Geplantes Altenheim an der Selzerstraße in Berghofen (Eingabe einer Bürgerinitiative)

3.2 Beantwortung von Beiratsanfragen


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Zühlke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellen Anlass wurde die Tagesordnung um den Punkt 3.3 Sachstand zum Flächennutzungsplan-Verfahren erweitert.

Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde wie folgt abgearbeitet:

1. Punkt 3.3 Sachstand zum Flächennutzungsplan-Verfahren
2. Punkt 2.2 Masterplan Mobilität
3. Punkt 2.3 Masterplan Wohnen
4. Punkt 2.4 Masterplan Einzelhandel
5. Punkt 2.5 Masterplan Wirtschaftsflächen
6. Punkt 3.1 Geplantes Altenheim an der Selzerstraße in Berghofen (Eingabe einer Bürgerinitiative)
7. Punkt 2.1 Masterplan Umwelt
Nach der Behandlung von Punkt 2.1 wurde die Tagesordnung in der veröffentlichten Reihenfolge weitergeführt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzung des Beirates am 17.12.2003 und 11.02.2004
Die Niederschriften über die 32. Sitzung und 33. Sitzung des Beirates wurden ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Masterplan Umwelt
(Drucksache Nr.: 05237-03)

Herr Dr. Grote stellte den Masterplan Umwelt als Werk der Zusammenarbeit des Umweltamtes und des Beirates der unteren Landschaftsbehörde vor.

Im Zusammenhang mit der Vorstellung des Masterplan Umwelt berichtete Herr Quittek über die Ergänzung des Biotopkatasters durch die Landesanstalt für Ökologie (LÖBF). Die im Jahr 2002 von dem Büro BKR, den Naturschutzverbänden und der unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagenen zusätzlichen Gebiete sollen kurzfristig über einen Werkvertrag erfasst und in das Biotopkataster aufgenommen werden.

Herr Dr. Marks berichtete über den Stand der Kartierung der geschützten § 62-Biotope. Die von der LÖBF veranlasste Kartierung ist abgeschlossen und wird demnächst mit den Naturschutzverbänden, Forstbehörde und Landwirtschaft abgestimmt. Die untere Landschaftsbehörde wird die Eigentümer der kartierten Flächen informieren. Die Veröffentlichung im Internet der Stadt Dortmund ist geplant.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Naturschutzgebiete bei den geschützten § 62-Biotope nicht mit berücksichtigt werden. Auch können zu den schon kartierten Flächen der geschützten § 62-Biotope, sollte es erforderlich sein, weitere schützenswerte Biotope hinzugefügt werden.


Beschluss:

Der Beirat nimmt den Masterplan Umwelt zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Beirat fordert darüber hinaus, die im Umweltplan dargestellten Planungsempfehlungen in den aktuellen Flächennutzungsplan einzuarbeiten, u.a. für folgende Bauplanungen (in Klammern: Planungsempfehlungen aus dem Umweltplan):

Wohnbebauung:
Am Kapellenufer (Grünzug freihalten)
Ostenschleifweg (Erholungsraum)
Wickede-West (Erholungsraum)
Kaiser-Friedrich / Am Rüggen (Verbundkorridor)
Jungferntal-Kniepacker (Grünzug freihalten)
Deuser Wiesen (Schutzwürdige naturnahe Böden)
Rhader Weg (Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes)

Gewerbegebiete
Neuasseln (Grünzug freihalten)
Groppenbruch (Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes)

Straßenbau
L 663 (OW IIIa) Asseln-Wickede (Erholungsraum)
Weiterbau Uni-Südtangente (Grünzug freihalten, Verbundkorridor)
Verlängerte Kohlensiepenstraße (Grünzug freihalten)


zu TOP 2.2
Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 05157-03)

Herr Meißner (Stadtplanungsamt) stellte die wesentlichen Inhalte des Masterplanes Mobilität vor und verwies auf die im Konsens gefundenen Empfehlungen des - die Entwicklung des Masterplan Mobilität - begleitenden Arbeitskreises.


Beschluss:

Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Masterplan Mobilität zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit folgenden Ergänzungen zu folgen:

Der Beirat fordert, folgende im begleitenden Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität einstimmig beschlossenen Maßnahmen zügig umzusetzen:

- Verlängerung der Stadtbahn U 49 über das Gelände Phoenix-West nach Berghofen (Darstellung im FNP und vorrangige Realisierung)
- Erhöhung des Radverkehrsanteils von 6 auf 12 %
- Anmeldung der Stadt für das Programm „Fahrradfreundliche Städte“
- Schaffung einer Radverkehrverbindung durch den Hauptbahnhof
- Errichtung einer Mobilitätszentrale

Der Beirat verweist auf seine nach wie vor erheblichen Bedenken gegen folgende Straßenbauprojekte:

- L 663n (OW IIIa, nördlich Asseln/Wickede)
- Verlängerte Kohlensiepenstraße (Hörde)

Er fordert die Umsetzung des Ratsbeschlusses von 1992 zum Rückbau der Uni-Südtangente vom Hauert bis zur Baroper Straße.


zu TOP 2.3
Masterplan Wohnen
(Drucksache Nr.: 05287-03)

Herr Schütte (Amt für Wohnungswesen) führte in den Masterplan Wohnen ein. Er betonte die Wichtigkeit der Bestandspflege, aber auch die Notwendigkeit des Wohnungsneubaus im Freiraum. Die Bedürfnisse der Bewohner haben sich gewandelt, die heutigen Wohnbauten entsprechen nicht mehr den Anforderungen bzw. den heutigen Ansprüchen. Es werden kleinteiligere Wohnformen favorisiert und nicht mehr ”Großmiethäuser“.

Herr Dr. Gelmroth und Herr Halbsguth wiesen auf das Motiv ”Wohnen im Grünen“ bei der Abwanderung der Bewohner ins Umland hin. Daraus folgerten sie, dass die Freiflächen in Dortmund erhalten werden sollten, um die Attraktivität der Wohnflächen zu steigern.

Herr Dr. Grote verwies auf die Schwierigkeit, eine Balance zwischen der Innenverdichtung und dem Neubau im Freiraum herbeizuführen.


Beschluss:

Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Masterplan Wohnen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Beirat begrüßt die Zielsetzung des Masterplan Wohnen, einen Schwerpunkt der künftigen Wohnungspolitik auf die Bestandspflege zu legen und Neubauflächen für den Geschosswohnungsbau vorrangig in der Innenstadt und den Kernen der Vororte zu entwickeln.

Eine darüber hinaus gehende Beanspruchung des Freiraumes durch Neubaugebiete sieht der Beirat äußerst kritisch. Er verweist auf seine Bewertung der geplanten Wohnbauflächen aus dem Flächennutzungsplan. Die als ökologisch bedenklich eingestuften Flächen sollten als Freiraum erhalten bleiben (u.a. Wickede-West, ehemalige Stadtgärtnerei Brackel). Vorfestlegungen für die Bauleitplanung durch das sogenannte Sondervermögen sind nicht akzeptabel und müssen kritisch überdacht werden.

Die im Masterplan Wohnen (S. 45) gemachte Zielsetzung „Die ausgewiesenen neuen Wohnflächen sollen auf landschaftsbezogene und ökologische Belange Rücksicht nehmen.“ ist zu unterstützen. Etliche der im FNP dargestellten Wohnbauflächen werden diesem Ziel jedoch nicht gerecht.


zu TOP 2.4
Masterplan Einzelhandel
(Drucksache Nr.: 05277-03)


Beschluss:

Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Masterplan Einzelhandel zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Beirat regte am Beispiel Einzelhandel Gleiwitzstraße an, Bestand zu pflegen anstatt weiteren Neubau von Supermärkten zu fördern.


zu TOP 2.5
Masterplan Wirtschaftsflächen
(Drucksache Nr.: 05332-03)


Beschluss:

Der Beirat nimmt den Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit folgenden Ergänzungen zu folgen:

Auf die Inanspruchnahme der Flächen Groppenbruch und Buddenacker für Gewerbe oder Industrie sollte verzichtet werden, weil es sich hier um ökologisch wertvolle Bereiche handelt und es genügend Alternativen auf Brachflächen gibt (u.a. Westfalenhütte, Gneisenau). Insbesondere der Fläche Groppenbruch kommt im aktuellen Brutvogelatlas für Dortmund eine überragende Bedeutung zu.

Bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben sollten vorrangig Branchen mit geringem Flächenbedarf berücksichtigt werden. Wegen ihres hohen Flächenverbrauches ist die Logistikbranche kritisch zu beurteilen.


zu TOP 2.6
Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 05512-04)


Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bekräftigt seine im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemachte Forderung nach einem Verzicht der Teilfläche westlich Brechtener Heide (Nahrungsbiotop für Tiere des Grävingholzes).

Bedenklich ist auch die Teilfläche zwischen der Straße "Brechtener Heide" und gedachter Verlängerung der Straße "In den Hüchten" nach Norden.

Der Beirat verweist auf die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung ("Erhalt der landschaftlichen Weite") und den Umweltplan ("Erholungsraum").


zu TOP 2.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05634-04)


Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bekräftigt seine im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemachte Forderung nach einem Verzicht auf die nördliche Erschließungsstraße.

Der Beirat verweist auf die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung ("Ausschluss weiterer Flächenversiegelung").





zu TOP 2.8
142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Offenlegungsbeschluss zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
(Drucksache Nr.: 05656-04)


Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt seine ablehnende Haltung gegen das in diesem Umfang illegal errichtete Bauvorhaben.

Das Bauvorhaben widerspricht in dieser Größenordnung den geltenden Grundsätzen des Landschaftsschutzes. Die Nähe zum geplanten Naturschutzgebiet "Niederhofer Holz" spricht zusätzlich gegen das Vorhaben.

Der Beirat befürchtet bei nachträglicher Legalisierung des Radsportzentrums einen Präzedenzfall.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Geplantes Altenheim an der Selzerstraße in Berghofen (Eingabe einer Bürgerinitiative)

Für den Investor (Caritasverband Dortmund) stellten Herr Rupa und Frau Kreitschmann (Architektin) die Planung für das Altenheim an der Selzerstraße in Berghofen vor. Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Ap 160) sollen auf einer Nutzfläche von 4000 qm in einem 3-geschossigen Gebäude 80 Altenheimplätze mit 19 Parkplätzen geschaffen werden.

Für die Bürgerinitiative Lohbachtal trug deren Sprecherin Frau Stodt die Bedenken der Anwohner vor. Sie verwies auf das Naturpotential (Hecken, Sträucher, Obstbäume mit einer reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt) und zusätzlichen Verkehr auf den Anliegerstraßen durch die geplante Einrichtung.

Herr Neugebauer verwies auf die Barrierewirkung des teilweise über 15 m über Geländeniveau liegenden Gebäudes auf die Vogelwelt.
Herr Zühlke schlug die Verkleinerung und Verschiebung des Baukörpers nach Norden vor, um eine Freiraumspaltung zu verhindern.

Nach ausführlicher Diskussion fasste der Beirat folgenden einstimmigen Beschluss und bekräftigte dabei seine Beschlüsse aus den Sitzungen vom 19.3.2003 und 21.5.2003.


Beschluss:

Das geplante Altenheim würde zu einem erheblichen Landschaftseingriff in die Randzone des Lohbachtales führen. Nach den "Umweltqualitätszielen zur Freiraumentwicklung" und dem Umweltplan der Stadt sollte die gesamte Fläche als Grünfläche und Biotopverbund freigehalten werden.

Der Beirat fordert

· die Reduzierung der Bebauung auf die derzeitige Wiesenfläche
· die Verschiebung und Verschwenkung des Gebäudes an die Selzerstraße
· den Erhalt des Baum- und Strauchbestandes im Bereich des Grabelandes
· die Reduzierung der Gebäudehöhe von derzeit 15 m (zum Lohbachtal hin) auf max. 8 Meter

Als Ausgleichsmaßnahmen sind im Bebauungsplan verbindlich festzusetzen:

· Freilegung des verrohrten Lohbachabschnittes
· Naturbelassene Gestaltung der Randbereiche mit Heckenstrukturen und Wildkrautsäumen.
· Die Hecken sollten in einer Länge von 10-15 Metern als Niedrighecke (1-2 Meter hohe Sträucher; Bruthabitat für Vögel) angelegt werden.
· Die Zwischenräume sind mit höheren Sträuchern, Stein- und Totholzhaufen zu versehen.
· Die Wildkrautsäume sind in 4 - 10 Meter Breite an der Südseite der Hecken anzulegen (Sonnenseite, Windschutz; Lebensräume für Insekten und Vögel).


zu TOP 3.2
Beantwortung von Beiratsanfragen

Herr Dr. Marks ging auf folgende Beiratsanfragen ein:

Geplante Spielplatzerweiterung am Schulzentrum Höfkerstraße
Die städtische Immobilienwirtschaft plant die Erweiterung des Spielplatzes zwischen den beiden Schulen. Der Beirat äußerte erhebliche Bedenken wegen der Unterbrechung des Wanderkorridors für Amphibien zwischen der Hallerey und der Halde östlich des Schulzentrums. Auch kommt hier als einziger Fundort in der Stadt die Weinrose (Rosa rubiginosa) vor. Herr Neugebauer wird in Abstimmung mit Herrn Büscher eine gutachterliche Stellungnahme für den Beirat abgeben, die über die untere Landschaftsbehörde an die städtische Immobilienwirtschaft gesandt und dem Beiratsprotokoll angefügt wird.

Amphibiendurchlass Rüpingsbach / Stockumer Straße
Nach Mitteilung der Emschergenossenschaft wird der Durchlass unterhalb der Stockumer Straße (3 m hoch, 5 m breit) ausreichend sein, um Amphibien die Unterquerung der Stockumer Straße zu ermöglichen. Das Umweltamt wird in Abstimmung mit der Emschergenossenschaft und der AGARD klären, ob und wie ein Leitsystem installiert wird.

SB-Einkaufsmarkt Gleiwitzstraße
Es liegt eine Antwort von Stadtrat Sierau zum Beschluss des Beirates vom 19.11.2003 vor. Sie wird der Niederschrift der nächsten Sitzung als Anlage beigefügt.

Nutzungsänderung der bisherigen Reitanlage der Polizei-Pferdestaffel am Niederhofer Holz
Es liegt kein neuer Sachstand vor. Herr Hülsmann-Trapphof wies darauf hin, dass das Gebäude keinen ausreichenden Platz für die beabsichtigte Pferdehaltung vorhalte und schon deshalb eine Nutzung als Reitstall problematisch sein würde. Der Beirat behielt sich einen Widerspruch gegen eine mögliche Befreiung vor.

Fahrbahndecke Aplerbecker Waldstraße
Die Bezirksvertretung Aplerbeck hat die Verwaltung am 05.12.2003 gebeten, die Asphaltdecke der Aplerbecker Waldstraße auch im Abschnitt zwischen Schwerter Straße und der Zufahrt zur Gaststätte Schäfer aufzuheben und durch Dolomitsand zu ersetzen. Das Tiefbauamt teilte daraufhin mit, dass hierfür derzeit keine Gelder bereit stünden. Der Beirat unterstützt die Anregung der BV Aplerbeck.


zu TOP 3.3
Sachstand zum Flächennutzungsplan-Verfahren

Aus aktuellem Anlass berichtete Herr Finger (Planungsamt) über den Stand des Verfahrens zum neuen Flächennutzungsplan. Im Rahmen der Offenlegung haben ca. 2500 Bürger und Verbände Eingaben gemacht.
Wegen diverser Planänderungen (nochmalige Reduzierungen von Wohnbauflächen) wird der Rat der Stadt am 17.6.2004 vermutlich eine erneute Offenlegung des FNP für zwei Wochen beschließen. Ziel von Verwaltung und Politik ist es weiter, den Feststellungsbeschluss noch vor der Kommunalwahl Ende September zu fassen.

Herr Quittek wies auf den Antrag von SPD und Grünen zum FNP hin, der in weiten Teilen den Bedenken des Landschaftsbeirates Rechnung trägt. Unklar ist derzeit, in welchem Umfang die beantragten Rücknahmen von Bauflächen in den FNP Eingang finden werden. Der Beirat bekräftigte seine Forderung, dass ökonomische Belange (z.B. Sondervermögen) nicht Vorrang vor ökologischen haben dürften.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Baustellenverkehr am Biotop Winterkampweg
Anwohner berichteten, dass der LKW-Verkehr im Zuge der Baumaßnahmen auch über den westlichen Teil des Winterkampweges nördlich des Biotops abgewickelt wird. Dies gefährdet u.a. die wandernden Amphibien. Herr Dr. Grote sagte eine Prüfung der Angelegenheit zu und veranlasst gegebenenfalls, dass der LKW-Verkehr nur über die Evinger Straße abgewickelt wird.

Waldbewirtschaftung
Herr Quittek informierte über ein Gespräch zwischen Ämtern und Beiratsvertretern am 25.2.2004, in dem ein Verfahren zur rechtzeitigen Beteiligung der unteren Landschaftsbehörde und des Beirates bei forstliche Maßnahmen vereinbart wurde. Ein Vermerk hierzu ist dem Protokoll beigefügt.

Umnutzung des Römerhofes am Niederhofer Kohlenweg 80
Herr Halbsguth berichtete über eine Vorlage aus der Bezirksvertretung Hörde vom 16.3.2004 bezüglich einer Voranfrage für die Nutzungsänderung eines Wohnhauses im Bereich des ehemaligen Römerhofes, Teil des Gutes Niederhofen. Er befürchtet eine Erweiterung des Gebäudes und damit einen Landschaftseingriff. Herr Dr. Grote begründete die Erteilung einer Befreiung von Seiten der unteren Landschaftsbehörde damit, dass mit der Genehmigung keine Erweiterung von Gebäuden verbunden sei. Gegen mögliche spätere Erweiterungsabsichten könnte die untere Landschaftsbehörde und der Beirat die Möglichkeit wahrnehmen Widerspruch einzulegen.

Amphibienschutz an der Syburger Dorfstraße
Herr Kaleck berichtete über etliche überfahrene Amphibien im Bereich der Syburger Dorfstraße und regte eine Ausschilderung als Anliegerstraße an.

Schutzwürdige Quelle im Bereich des Baugebietes "Schützgrund"
Herr Kaleck berichtete über eine festgestellte Quelle mit Grasfroschvorkommen südlich der Straße "Schützengrund" (Ortsteil Schanze) gegenüber der Haus-Nr. 15. Herr Dr. Marks empfahl die Kontaktaufnahme mit dem Planungsamt, da hier ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Hom 250) vorliegt, und gegebenenfalls auch mit der unteren Wasserbehörde.


Quittek Scheffel-Heidrich Zühlke
Vorsitzender Schriftführerin Mitglied