Niederschrift

über die 33. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 15.05.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:40 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 84 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm J. Fischer (SPD)
Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Becker (FDP/Bürgerliste)
Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler










Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S.2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Bertastraße von Limbecker Straße bis Westermannstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11043-08)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hertastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11282-08)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11387-08)

3.4 Rahmenplanung Deusen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11054-08)

3.5 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10663-07)

3.6 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Westentorallee einschließlich Spielpunkt Westentorallee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11002-08)
3.7 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11512-08)

3.8 Einleitungsbeschluss für das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11600-08)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11625-08)

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11688-08)

3.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 118 n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11650-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Energiesozialtarif
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 11640-08)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Parkordnung für den Fredenbaumpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11457-08)

7.2 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2008 - Wahl der Fachpreisrichter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11615-08)


7.3 Mini-Fußballplätze des DFB für Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11870-08)

7.4 Einrichtungen des Verbandes der islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) in Dortmund
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11869-08)

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2007 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11393-08)

10.2 RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11874-08)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) incl. Technikausstattung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11157-08)

11.2 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11854-08)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

12.1.1 Wiederholte Rechtsverstöße von SPD- Bezirksbürgermeister bei der Leitung von BV- Sitzungen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11834-08)

12.1.2 Bau eines weiteren Spielplatzes im Bebauungsplanbereich Erdbeerfeld
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11828-08)



12.1.3 Vorabinformation von SPD und Grüne zum neuen Lärmschutzgutachten für den Bebauungsplan HOM 278
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11833-08)

12.1.4 Nichtteilnahme der Stadtspitze an der Eröffnung des "Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11840-08)

12.1.5 Auf der Rathaustoilette rauchende Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11841-08)

12.1.6 Umgang des Oberbürgermeisters mit der Geschäftsordnung des Rates
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11847-08)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kozlowski (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.








zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2008 sowie nachträglich für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2007 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11696-08)

10.4a - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2007 der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2007 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11904-08)

10.4b Energetische Maßnahmen an städtischen Gebäuden -
Umsetzung des Zusatz-/Ergänzungsantrages zum Haushaltsplan 2008/2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11911-08)

erweitert.

Des Weiteren wurde, wie im Ältestenrat vereinbart, die Tagesordnung um den Punkt

3.12 Westfalenhütte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11998-08)

ergänzt.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass er die Vorlage zu dem Punkt

7.1 Parkordnung für den Fredenbaumpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11457-08)

zurückziehe, so dass diese Angelegenheit von der Tagesordnung abgesetzt wurde.




Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass dem Rat der Stadt folgende Dringlichkeitsanträge von Rm Münch vorliegen:

Lärmminderungsplan wegen des zunehmenden Fluglärms im Dortmunder Süden
- Schreiben von Rm Münch vom 13.05.2008 -

Umgang des Oberbürgermeisters mit dem Bürgerbegehren gegen das Minarett in Eving
- Schreiben von Rm Münch vom 15.05.2008 -

Bei der Begründung der Dringlichkeit hinsichtlich der Erstellung eines Lärmminderungsplanes für den Dortmunder Süden brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass aufgrund der immer stärker werdenden Gesundheitsbelastung durch Fluglärm es dringend erforderlich sei, einen entsprechenden Lärmminderungsplan zu erstellen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies dagegen Rm Reuter daraufhin, dass man demnächst auf der Grundlage einer Lärmkartierung gesamtstädtisch über diese Thematik diskutieren werde. Insofern sei ihrer Auffassung nach auch keine Dringlichkeit gegeben.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch die Aufnahme des entsprechenden Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

Der Dringlichkeitsantrag hinsichtlich des Umgangs des Oberbürgermeisters mit dem Bürgerbegehren gegen das Minarett in Eving wurde von Rm Münch zurückgezogen, da er mittlerweile den Bescheid bezüglich der Unzulässigkeit des entsprechenden Bürgerbegehrens erhalten habe.

Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S.2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Bertastraße von Limbecker Straße bis Westermannstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11043-08)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Gerber, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.2 ablehnen werde, da man die hierin enthaltene Beteiligung der Anlieger mit einem Beitragsanteil von 65% für überzogen halte.
Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Bertastraße.

zu TOP 3.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hertastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11282-08)

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Hertastraße

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11387-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich Zum Holz – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 13.1 bis 13.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan Ev 146 – östlich Zum Holz – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 13.12.2007 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 146 – östlich Zum Holz – die Begründung vom 06.11.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2a und § 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Rahmenplanung Deusen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11054-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Deusen als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Deusen und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.

zu TOP 3.5
Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10663-07)

Zu der o. a. Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor, die im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellt wurden:

a) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 06.05.2008:

Der Ausschuss hält es für realistisch, die CO2-Emissionen von 1990 bis 2020 um 40% zu senken, nachdem bereits bis 2005 das Ziel von 25% CO2-Minderung erreicht wurde.
Die Verwaltung wird gebeten unter Berücksichtigung des 21-Punkte-Programms (Kommunale Strategien für den Klimaschutz) der Fraktionen von SPD und B90/Die Grünen vom September 2007 bis zum Jahresende ein Handlungsprogramm vorzulegen. Es wird regelmäßig über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen (einschließlich Organisation und Ressourceneinsatz) berichtet.
Der Ausschuss erwartet, dass unter Einbeziehung der Umweltberichterstattung der Beteiligungsunternehmen ein kontinuierliches Controlling des Erfolgs von C02- Minderungsmaßnahmen erfolgt, um die Zielerreichung sicherzustellen.
Der Ausschuss beschließt, den Schwerpunkt „Altbausanierung“ mit den zur Verfügung stehenden kommunalen Möglichkeiten intensiv zu verfolgen. Anzustreben ist die Sanierung von mindestens 6000 Wohnungen pro Jahr.
Darüber hinaus erwartet der Ausschuss, dass die ständige Beratung der Einwohnerinnen und Einwohner in den Bereichen „Energiesparen“, „Nutzung regenerativer Energien“ sowie „Erreichung der Energieeffizienzstandards im Neubau“ fortgesetzt wird. Die bisherigen Maßnahmen der verschiedenen Akteure (Stadt, DEW 21, Verbraucherzentrale etc.) sind effektiv zu bündeln. Dabei sind die Ergebnisse des Pilotprojektes Rheinische Straße einzubeziehen.
DEW21 wird gebeten darzulegen, welche Beiträge das Unternehmen als kommunaler Energieversorger bis 2020 plant bzw. schon leistet, um die Dortmunder Klimaschutzziele zu erreichen.

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.05.2008:
Die Maßnahmen zum Energiesparen im Altbausektor und zum energieoptimierten Neubauen werden weiter vorangetrieben. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein kommunales Förderprogramm mit dem Schwerpunkt Altbausanierung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen mit dem Ziel, die CO²-Emissionen deutlich zu senken.
Ziel muss es sein, die mannigfaltigen Aktivitäten in der Stadt Dortmund zielgerichtet zu ergänzen und ein klares kommunales Signal und Bekenntnis für den Umweltschutz und die Luftreinhaltung abzugeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2010 ff. vorzusehen und bereits im Haushaltsjahr 2009 aus dem Budget heraus zu erwirtschaften.


In der Diskussion machte für die SPD-Fraktion, nachdem sie nochmals den o. a. gemeinsamen Antrag erläutert hatte, Rm Lührs deutlich, dass man den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da man nicht einsehe, dass die Streichung von Landesfördermitteln von der Stadt Dortmund aufgefangen werden sollen.

Weiterhin setzte sich Rm Münch kritisch mit der SPD-Fraktion auseinander. Seiner Meinung nach werden alle kleinteiligen Bemühungen durch die Beteiligung am klimafeindlichen „GEKKO-Projekt“ zunichte gemacht. Damit habe man eine wichtige Chance verpasst.

Seitens der CDU-Fraktion brachte Rm Pisula zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde, da hierdurch letztendlich Ideen, die von der
CDU-Fraktion in die Diskussion eingebracht wurden, aufgegriffen werden. Außerdem bat
Rm Pisula (CDU) nochmals um Zustimmung für den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag.

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Gerber, dass für seine Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage vom Grundsatz her zustimmungsfähig gewesen wäre. Durch den ergänzenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen werde diese jedoch in eine Richtung gelenkt, die für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig sei. Von daher werde man auch beides ablehnen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion machte außerdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass der vorliegende Bericht zum Klimaschutz in Dortmund für sie deutlich mache, dass der eingeschlagene Weg, der wesentlich durch Initiativen der SPD-Fraktion und ihrer Fraktion geprägt worden sei, in die richtige Richtung gehe.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 07.05.2008 ab.

3. Unter Einbeziehung des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht über die CO2-Bilanz 2005 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein kommunales Handlungsprogramm zur Senkung der CO2-Emissionen und des Energiebedarfs bis 2020 vorzulegen. Das Handlungsprogramm soll darstellen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Ziel, Senkung der CO2-Emissionen um 40 % bis 2020, zu erreichen.







zu TOP 3.6
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Westentorallee einschließlich Spielpunkt Westentorallee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11002-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.05.2008 vor:

Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Radabstellanlagen aus der Lauffläche der Gehwege herausgenommen werden können (z.B. durch Platzierung zwischen Bäumen), da die Gehwege auch für Nutzungen der anliegenden Gebäude zur Verfügung stehen sollen. Zusätzlich sollen für den Baumschutz jeweils drei Bügel angebracht werden, die im Bedarfsfall ebenfalls zur Radsicherung genutzt werden können.

Die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 3.6, 3.8 und 3.9 verdeutlichte die breite Zustimmung des Rates der Stadt hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Boulevard Kampstraße und des Stadtumbaus Rheinische Straße.

Lediglich Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) brachte zum Ausdruck, dass die Vertreter der FDP die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3.6 und 3.9 ablehnen werde, da man zum einen gegen die Sperrung der Kampstraße für den Durchgangsverkehr sei und zum anderen sei für die Anlieger nicht erkennbar, in welcher Form sie sich an den entsprechenden Erschließungskosten von 1,2 Millionen Euro beteiligen müssen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Kampstraße zwischen Westentor und Katharinenstraße (Westentorallee) und der Straße Weddepoth sowie den Bau des Spielpunktes Westentorallee zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.710.000,00 €.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Organisationseinheit 61 bei der Investitionsfinanzstelle 61_00903015001 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2008: 150.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 3.360.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 200.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 59.567,91 €.






zu TOP 3.7
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11512-08)

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. Herrn Klaus Horn als stellvertretendes Mitglied für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde.

zu TOP 3.8
Einleitungsbeschluss für das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11600-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der nach §§ 137 und
139 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB durchgeführten Beteiligung
der internen und externen Träger öffentlicher Belange sowie der
Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger Betroffener zur
Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebiet Rheinische Straße
gemäß § 171b BauGB als Stadtumbaugebiet festzulegen. Der
Geltungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11625-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.05.2008 vor:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Durchlässigkeit der Nord-Südverbindung Hansastraße, insbesondere im Hinblick auf den Radverkehr, einer weiteren Überprüfung bedarf.

Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, wie eine möglichst unkomplizierte und komfortable Radwegeverbindung trotz des Wasserbeckens und des geplanten Gebäudekörpers sichergestellt werden kann.
Darüber hinaus bittet der Ausschuss darum, die Nord-Süd-Verbindung im Bereich Kleppingstraße und Kuckelke für Radfahrerinnen und Radfahrer zu optimieren, bzw. entsprechende Lösungsvorschläge zur Beratung vorzulegen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu 6.2.1 bis 6.2.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);


II. beschließt den Bebauungsplan InW 122 - Kampstraße/Brüderweg - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 105, 106, 109 und InW 109) für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.09.2007 offengelegenen Inhalt als Satzung,

Rechtsgrundlage: § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;


III. beschließt, dem Bebauungsplan InW 122 die modifizierte Begründung vom 07.04.2008 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11688-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgendes Schreiben des Oberbürgermeisters vom 06.05.2008 vor:

Nach Drucklegung der o. a. Beschlussvorlage wurde festgestellt, dass die textliche Festsetzung zur Regelung des passiven Lärmschutzes zweier Baugrundstücke, die dem Sportplatz zugewandt sind, im Sinne einer Konkretisierung ergänzt werden muss. Der Ausschluss von notwendigen Fenstern bezieht sich nach Aussage der schalltechnischen Untersuchung (Ingenieurbüro ITAB, Dortmund, 10.04.2008) nicht nur auf das zweite, sondern auch auf das erste Obergeschoss.

Von daher ist die entsprechende textliche Festsetzung mit der Ziffer 22 im Bebauungsplan dahingehend zu ergänzen, dass alle Obergeschosse der betroffenen Baugrundstücke keine notwendigen Fenster zur Lärmquelle (Sportanlage) aufweisen dürfen. Ich bitte daher, den Bebauungsplan Hom 278 einschließlich der nachstehend zitierten Festsetzung als Satzung zu beschließen:
In dem mit der Ziffer 22 und der Signatur gekennzeichneten Baufeld sind notwendige Fenster für Aufenthaltsräume in dem ersten und zweiten Obergeschoss zu den mit der Signatur gekennzeichneten Gebäudeseiten ausgeschlossen. Für feststehende Fenster in den ersten und zweiten Obergeschossen zu den gekennzeichneten Gebäudeseiten hin sind Schallschutzfenster entsprechend der VDI-Richtlinie 2719 zu verwenden. Die zulässigen Innenschallpegel für allgemeine Wohngebiete dürfen nicht überschritten werden.“
Die Begründung wird auf Seite 20 unter Ziffer 8.4 entsprechend modifiziert.

Rm Münch begrüßte die o. a. Angelegenheit und brachte dabei zum Ausdruck, dass es für ihn erfreulich sei, dass hierin die Bedenken der Bezirksvertretung Hombruch berücksichtigt worden seien.

Unter Einbeziehung der Änderung im Schreiben des Oberbürgermeisters vom 06.05.2008 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße - zu erweitern. Die „Planstraße A“ wird 3 m nach Osten verlängert, um einen Anschluss an die Posener Straße zu gewährleisten. Des Weiteren wird der Planbereich um eine Exklave ergänzt. Hierbei handelt es sich um eine Fläche für eine Lärmschutzwand auf der Südseite der Sportplatzanlage –Am Hombruchsfeld-. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666; SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße – geprüft und beschließt der Stellungnahme unter Punkt 8 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 9 bis Punkt 11 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 30.04.2007 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.04.2008 dem Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 118 n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11650-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8.2.1 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Punkt 8.2.2 und 8.2.3 zu folgen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt, die Beschlüsse vom 31.03.2003 und 05.09.2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 118n-1 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

III. beschließt den Bebauungsplan In W 118n-1- Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 18 und 134) für den unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 05.09.2007 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt.9.1 und 9.2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 118n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 07.04.2008 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

zu TOP 3.12
Westfalenhütte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11998-08)

In der von der CDU-Fraktion erbetenen Stellungnahme zur der Thematik „Westfalenhütte“ erklärten OB Dr. Langemeyer und StD Sierau, dass es in der Natur der Sache liege, dass die Entwicklung einer derart großen Fläche, wie der der ehemaligen Westfalenhütte, nicht einfach sei.

Man sei jedoch zuversichtlich, dass man nach intensiven Gesprächen mit Thyssen-Krupp als Eigentümer der Fläche in der Sitzung des Rates der Stadt am 19.06.2008 die Rahmenplanung und die entsprechenden Bebauungspläne vorlegen könne.

Des weiteren machte man deutlich, dass ein eventueller Kauf dieser Fläche durch die Dortmunder Stadtwerke eine von mehreren Optionen sei, die selbstverständlich für die Dortmunder Stadtwerke finanziell vertretbar sein müsste.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Energiesozialtarif
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 11640-08)

Neben der Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2008 der o. a. Thematik lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 21.04.2008

1. Die Tarife sollen so ausgestaltet werden, dass der Jahresgrundpreis entfällt und
sich der Verbrauchspreis an dem aktuell günstigsten Tarif orientiert.
2. Der Tarif wird eingeführt für Personen, deren monatliches Einkommen unter
dem Pfändungsfreibetrag liegt, die im ALG2 Bezug stehen oder in vergleichbaren finanziellen Verhältnissen leben.
3. Der Sozialtarif Strom soll ein sogenannter Ökostromtarif (100% erneuerbare
Energie) sein.

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2008

Der Rat stellt fest, dass die absehbar weiter ansteigenden Energiepreise ein zunehmendes Problem für einkommensschwache Haushalte darstellen.

Der Rat begrüßt in diesem Zusammenhang die offensichtlich erfolgreichen Versuche
von DEW 21, durch verschiedene Maßnahmen und Angebote Zählersperrungen zu
verhindern und die Anzahl der Sperrungen zu senken.

Ziel muss es sein, die trotzdem noch vorhandene hohe Zahl von Sperrungen weiter zu
reduzieren. Ein Sozialtarif kann dabei eines von mehreren Mitteln sein.

Um Wettbewerbsnachteile für einzelne Stadtwerke zu verhindern, muss ein solcher
Sozialtarif allerdings auf Bundesebene für alle Energielieferanten gesetzgeberisch geregelt werden. Der Rat hält es darüber hinaus für notwendig, die Regelsätze für BezieherInnen von Leistungen nach SGB II und SGB XII hinsichtlich ihrer Bestandteile für den Bezug von Energie an steigende Preise anzupassen.

Insofern fordert der Rat die Bundesregierung auf, entsprechend der EU-Richtlinie zum
Elektrizitätsbinnenmarkt diese oder andere Maßnahmen zum Schutz benachteiligter
Kunden zu treffen. Die Finanzierung soll durch den Bund erfolgen.

Viele Haushalte sind hinsichtlich ihres Energieverbrauchs dadurch benachteiligt, dass
sie häufig nur über ältere und damit energieintensive Haushaltsgeräte verfügen. Der
Rat hält es für sinnvoll, wirksame Hilfen und Anreize für den Austausch von „stromfressenden“ Haushaltsgeräten und Beleuchtungssystemen zu schaffen. Denkbar wäre ein Fonds, um Finanzierungslücken zu überbrücken und laufende Kosten zu senken.DEW 21 wird aufgefordert, Vorschläge für ein solches Unterstützungssystem vorzulegen.

Der Rat hält es unter Berücksichtigung der Prämisse, Stromtarife sowohl ökologisch als auch sozial zu gestalten für sinnvoll, Anreizsysteme zu schaffen, die allen Haushalte zugute kommen. DEW 21 wird aufgefordert, Tarifmodelle zu prüfen und zu bewerten, die z.B. durch preiswerte Kontingente in Verbindung mit steigenden Preisen für hohe Verbräuche Anreize zum Stromsparen schaffen.

Der Rat fordert DEW 21 auf, die Einführung digitaler fernauslesbarer Stromzähler unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, des Datenschutzes sowie des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes (W-Lan-Funknetze) zu prüfen. Ziel soll es sein, Kunden und Kundinnen über eine zeitnahe Visualisierung der Verbrauchswerte Impulse für eine Korrektur des Energieverbrauchs zu geben und die Erfolge von Energieeinsparbemühungen unmittelbar überprüfen zu können. DEW 21 werden gebeten, die Ergebnisse der Prüfung zeitnah vorzulegen.

Auf der Grundlage der o. a. Unterlagen entwickelte sich eine zum Teil recht emotionale geführte Diskussion zur Thematik Energiesozialtarif.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete zunächst Rm Unger den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag. In ihrer Begründung verdeutlichte sie, dass durch die stetig steigenden Energiepreise die einkommensschwachen Haushalte überproportional betroffen seien.

Dieses Problem könne jedoch nicht lokal, so wie dies die Fraktion „Die Linken im Rat“ in ihren Antrag vorschlage, gelöst werden, sondern dies müsse auf Bundesebene geschehen, in dem beispielsweise die entsprechenden Regelsätze angepasst werden.

Selbstverständlich wolle man auch die sozialpolitischen Möglichkeiten diesbezüglich nutzen, so wie man dies auch beantragt habe, zumal man hierdurch auch die Energiesparbemühungen stärken könne.

Im übrigen mache die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung deutlich, dass die DEW ihrer sozialen Verantwortung gerecht werde.

Weiter erläuterte für die Fraktion „Die Linken im Rat“ Rm Stammnitz den von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass aufgrund der Tatsache, dass mehrere Tausende Haushalte nicht mehr in der Lage seien, dass wichtige Lebensgut Energie zu finanzieren, müsse man seiner Meinung nach auch lokal durch die Einführung von Energiesozialtarifen reagieren, zumal ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge, dass sich in kommunaler Hand befinde, auch eine soziale Verantwortung habe.
Außerdem erklärte Rm Stammnitz (Die Linken im Rat), dass der diesbezüglich von der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag halbherzig sei. Seiner Meinung nach sei es an der Zeit, Farbe zu bekennen, damit die Menschen in Dortmund wissen, woran sie dran sind.

Für die SPD-Fraktion bezeichnete Rm Taranczewski das Vorgehen der Fraktion
„Die Linken im Rat“ als populistisch. Seiner Meinung nach sei es für diese Fraktion natürlich einfach, Forderungen aufzustellen, ohne diese verantworten zu müssen.

Um wieder auf den Boden der Tatsachen zurück zukommen empfahl er der Fraktion
„Die Linken im Rat“ die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auf sich wirken zu lassen, dann würde ihr schnell deutlich werden, dass gerade die DEW ihrer sozialen Verantwortung gerecht werde.

Außerdem erläuterte auch Rm Taranczewski (SPD) den gemeinsam mit der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag.

Im weiteren Verlauf der Diskussion machte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg deutlich, dass seiner Meinung nach die Wortmeldung von Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) deutlich mache, dass die Fraktion „Die Linken im Rat“ mal wieder in einer Art Scheinwelt, bei der man jegliche Realität vergesse, lebe.

Des weiteren brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung sehr gut verdeutliche, welche kommunalen Möglichkeiten es in diesem Bereich gebe.

Ablehnen werde man auch den vorliegenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da dieser offensichtlich dazu diene, das Gesicht in diesem Politikfeld zu wahren.

Auch Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) brachte für seine Fraktion zum Ausdruck, dass man die beiden vorliegenden Anträge zu der Thematik Energiesozialtarif ablehnen werde.

Für ihn mache die vorliegende Stellungnahme deutlich, dass in diesem Bereich alles getan werde, was möglich und auch notwendig sei.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
„Die Linken im Rat“ den o. a. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ ab.

2. Der Rat der Stadt beschliesst bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Parkordnung für den Fredenbaumpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11457-08)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 7.2
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2008 - Wahl der Fachpreisrichter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11615-08)

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstler 2008 – Architektur und Städtebau – als Fachpreisrichter

Frau Prof. Dörte Gatermann, Köln
Herrn Prof. Eckhard Gerber, Dortmund
Herrn Prof. Karl-Heinz Petzinka, Düsseldorf und
Herrn Kai Stege, Dortmund

in die Jury.

zu TOP 7.3
Mini-Fußballplätze des DFB für Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11870-08)

Für die DVU-Fraktion begründete Rm G. Branghofer den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag zum o. a. Tagesordnungspunkt. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass man dieses Problem nur finanzieren könne, indem die im Haushalt vorgesehenen Mittel z. B. für die Einrichtung eines Aktionsplans zur Umsetzung von Projekten gegen Rechts hierfür verwende.

Die anschließende sehr emotional geführte Diskussion verdeutlichte die ablehnende Haltung des Rates der Stadt hinsichtlich des vorliegenden Antrages der DVU-Fraktion, da der hierin enthaltene Finanzierungsvorschlag, die Mittel für wichtige Projekte zu kürzen, nicht redlich sei. Im übrigen prüfe ohnehin die Verwaltung diese Plätze zu realisieren.

Die Diskussion wurde letztendlich durch einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Antrag der DVU-Fraktion vom 14.05.2008 ab:

1. Der Beschluss des Rates für die Einrichtung eines Aktionsfonds zur Umsetzung
von Projekten gegen Rechts – in Gestalt des umstrittenen Aktionsplans – wird zurückgenommen. Der zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 100.000 Euro
wird für den Bau der o.a. Sportanlagen veranschlagt.

2. Der Beschluss des Rates zur Einrichtung eines Fonds zur Umsetzung konkreter
Projekte des Masterplanes Integration wird um die Hälfte gekürzt. Der zur Verfügung
stehende Betrag in Höhe von 50.000 Euro wird für den Bau der o.a. Sportanlagen
veranschlagt.

3. Die von Rat beschlossene Aufstockung von Mitteln für Energiesparmaßnahmen,
für die in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 jeweils 5 Mio. Euro vorgesehen
sind, werden für das Haushaltsjahr 2008 um 500.000 Euro gekürzt. Der zur Verfügung
stehende Betrag wird für diverse Instandhaltungsmaßnahmen der o.a. Sportanlagen
veranschlagt.

zu TOP 7.4
Einrichtungen des Verbandes der islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) in Dortmund
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 11869-08)

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass die von der DVU-Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt erbetene Stellungnahme in der Sitzung des Rates der Stadt am 19.06.2008 gegeben werde.

Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -










10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Jahresabschluss 2007 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11393-08)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies daraufhin, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimmen werde, da nun dankenswerterweise die im Haupt- und Finanzausschuss erbetenen Unterlagen vorliegen.

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 2.403.326,45 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 153.488,09 Euro ist der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zuzuführen.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses der Sparkasse Dortmund sowie Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) nicht teil.

Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.2
RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11874-08)

Hinsichtlich der mit Schreiben vom 05.05.2008 von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetenen Stellungnahme erklärte OB Dr. Langemeyer folgendes:

„Zunächst mal zu Ihrer ersten Frage: Ich muss daran erinnern, dass die RWE AG kein kommunales Unternehmen ist und, dass meine Rolle bei der RWE AG nicht auf Beschluss des Rates der Stadt Dortmund erfolgt ist, sondern auf Beschluss der Hauptversammlung der
RWE AG. Insofern unterliege ich in meiner Rolle als Mitglied des Aufsichtsrates der gesetzlichen Schweigepflicht und werde mich auch strikt daran halten, auch an den Punkten, wo in Veröffentlichungen etwa durch Spiegel oder anderen Darstellungen etwas enthalten ist, was nicht ganz korrekt ist. Das erst einmal als Vorbemerkung.

Natürlich kann ich die Dinge mitteilen, die öffentlich mitgeteilt sind und die dementsprechend auch jedermann zugänglich sind. Zunächst mal was den Vertrag von Herrn Großmann betrifft. Alle Bestandteile des Vertrages von Herrn Großmann sind im RWE Geschäftsbericht 2007, der am 22.02.2008 veröffentlicht worden ist, auf der Seite 120 ff., veröffentlicht worden.

2. Eine sogenannte change-of-controll-Klausel, dass heißt also eine Klausel bei einem Eigentümerwechsel, ist bei Verträgen von DAX-Vorstandsvorsitzenden üblich.

3. Ab einem Schwellenwert von 30%, wenn also jemand 30% der Aktien kauft, ist ein potentieller Übernehmer nach deutschem Recht zu einem Übernahmeangebot an alle Aktionäre verpflichtet. Daraus leitet sich auch diese 30 % - Grenze ab.

4. Die im Vertrag mit Herrn Grossmann enthaltene und veröffentlichte Klausel, Seite 125 des Geschäftsberichtes, steht ausdrücklich nicht im Gegensatz zu den Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex. Die Wirtschaftsprüfer haben im übrigen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung testiert, dass bei der RWE AG, der Corporate Governance Kodex eingehalten wird.

Bei der zweiten Frage wird es schon etwas schwieriger. Sie unterstellen in ihrer Frage, hier weitere negative Auswirkungen auf die Stadt Dortmund. Ja, ich habe schon eben daraufhin hingewiesen, die Aktien, die die Stadt Dortmund nicht selber hält, sondern die einer Tochtergesellschaft der Dortmunder Stadtwerke AG gehalten werden, diese unterliegen Kursschwankungen.

Die schlechte Nachricht, die Sie vermittelt haben, ist zutreffend. Ich würde gerne die gute Nachricht dagegen setzen und sagen im Juni 2004 hat das Bürgerforum Phoenix und auch die FDP ultimativ gefordert, dass RWE-Aktien-Paket zu veräußern. Wenn ich den heutigen Börsenstand 77,58, wenn ich den zugrunde lege, dann kann ich nur feststellen, seit dem Juni 2004 hat sich der Börsenkurs verdoppelt. Das ist eine gute Nachricht. Fände ich gut, wenn das auch in der Zeitung stehen würde. Viel wichtiger und viel besser, weil wirklich auch tatsächlich durchschlagend auf die städtischen Finanzen ist die Entwicklung der Dividende.

In der letzten Hauptversammlung, ich hatte die Freude den ganzen Tag bei der Hauptversammlung dabei zu sein, ist beschlossen worden, die Dividende für das Jahresergebnis 2007 auf 3,20 € festzulegen. Verglichen mit der Dividende des Jahres 2004 ist dies eine Verdreifachung, eine mehr als Verdreifachung. Der Vorteil dieser Entscheidung der Hauptversammlung ist, die kommt jetzt an, auch bei den Stadtwerken, mittelbar natürlich über die Tochtergesellschaft KEB, aber das wissen Sie alles längst. Sie stellen ja solche Fragen nicht, weil Sie etwas wissen wollen, in der Regel wissen Sie das alles. Da muss man schon eher die Frage spekulieren, über das, was Sie eigentlich wollen. Was Sie eigentlich wollen ist eine Debatte über den geschäftspolitischen Kurs der RWE AG in diesem Kreis eben. Da muss ich leider sagen, bei dieser Diskussion werde ich mich nicht beteiligen, weil wie eben schon angedeutet, ich als Organmitglied dort bestimmten Zwängen unterliege.

Welche Einflussmöglichkeiten hätte die Stadt Dortmund auf das Unternehmen RWE AG? Sie hätte mittelbar über die Dortmunder Stadtwerke AG, dann wieder mittelbar über die KEB, dann wieder mittelbar über die RWE EB GmbH & Co. KG die Möglichkeit das Stimmverhalten in der Hauptversammlung der RWE AG auszuüben. Insofern ist die Stadt Dortmund, wie jeder andere Aktionär auch, auf die Stimmrechtsausübung angewiesen und hat keine darüber hinausgehenden Einflussmöglichkeiten.

Das ich persönlich meine pflichtgemäße Aufgabe im Unternehmen wahrnehme, dass ist ganz klar und in der Rolle habe ich natürlich durchaus Einfluss, auf das, was im Unternehmen geschieht. Aber wie gesagt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des deutschen Aktienrechtes, Frau Dr. Littmann, und in diesem Aktienrecht sind Sie sicherlich bestens bewandert.“

Anschließend erklärte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass es sicherlich besorgniserregend sei, wenn ein wichtiger Vermögenswert dieser Stadt innerhalb kürzester Zeit dramatisch an Wert verloren habe. Von daher sei es ihrer Auffassung nach ein Gebot des kommunalpolitischen Handelns, derartige Dinge zu thematisieren.

Weiterhin brachte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass der Verkauf der RWE-Aktien-Paketes, sowie man es bereits mehrfach gefordert habe, bei bestimmten Rahmenbedingungen durchaus Sinn mache.

Außerdem beschäftigte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) in ihren weiteren Ausführungen mit der mit dem Vorstandsvorsitzenden der RWE AG abgeschlossenen Sondervereinbarung hinsichtlich eines Sonderkündigungsrechtes, die ihrer Auffassung nach zu falschen Anreizen bei der künftigen Strategie der RWE AG führen könne.

In der anschließenden Diskussion machten Rm Starke (SPD), Rm Hengstenberg (CDU),
Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) und auch Rm Münch deutlich, dass ein Verkauf des
RWE-Aktien-Paketes aufgrund der derzeitigen Bedingungen kein Thema sei, da die aus den RWE-Aktien erzielten Erlöse einen wichtigen kommunalpolitischen Beitrag leisten.

Abschließend verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von Rm Dr. Eiteneyer (CDU) darauf, nach der Sommerpause im Haupt- und Finanzausschuss, so wie man dies bereits vor Jahren gemacht habe, erneut über die Beteiligungsstrategie der Stadt Dortmund in nichtöffentlicher Sitzung nachzudenken. Hierzu solle dann auch der Vorstand der Dortmunder Stadtwerke AG eingeladen werden.






zu TOP 10.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2008 sowie nachträglich für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2007 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11696-08)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2008 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 208.180,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 0,00 €.

Zudem nimmt der Rat Kenntnis über die nachträglich für das 4. Quartal 2007 genehmigten

Mehraufwendungen in Höhe von 38.245.399,01 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 6.667.732,20 €.

zu TOP 10.4.a
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2007 der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2007 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11904-08)

Nachdem OB Dr. Langemeyer hinsichtlich einer Nachfrage von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) verdeutlicht hatte, dass die Stadt Dortmund keine Auszahlungen für Rechnungen zurückhalte, um letztendlich Liquiditätskredite zu sparen, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2007 des Haushaltes der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2007 Kenntnis und leitet sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Gleichzeitig nimmt der Rat von den Berichtigungen der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 Kenntnis, die Bestandteil des Jahresabschlusses 2007 der Stadt Dortmund sind (§ 92 Abs. 7 GO NRW).

Die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Verwendung der Jahresüberschüsse beziehungsweise die Behandlung der Jahresfehlbeträge und die Entlastung ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Jahresabschluss 2007 vorgelegt hat (§ 96 GO NRW). Diesbezüglich wird vorgeschlagen, dann durch Ratsbeschluss den Fehlbetrag der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage decken zu lassen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt ferner die Übertragung von Ermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 111.071.453,66 Euro und in der Ergebnisrechnung in Höhe von 9.513.681,70 Euro zur Kenntnis. Außerdem wird in der Finanzrechnung eine Ermächtigung zur Aufnahme nicht ausgeschöpfter Kredite in Höhe von 8.559.974,73 Euro übertragen. Darüber hinaus nimmt der Rat die Bereitstellung von Liquidität für zahlungswirksame Rückstellungen, Verbindlichkeiten, nicht verbrauchte zweckgebundene Zuwendungen und für die aus der Berichtigung der Eröffnungsbilanz stammenden Bilanzposten zur Kenntnis. In analoger Anwendung von § 22 GemHVO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW sind diese Mittel in Höhe von 82.567.135,66 Euro bereit zu stellen.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 GemHVO NRW die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2008 der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.4.b
Energetische Maßnahmen an städtischen Gebäuden - Umsetzung des Zusatz-/Ergänzungsantrages zum Haushaltsplan 2008/2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11911-08)

Zunächst erklärte für die CDU-Fraktion Rm Reppin, dass seine Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage ablehnen werde. Dies habe nichts mit den hierzu beschliessenden energetischen Maßnahmen an städtischen Gebäuden zu tun, sondern habe vielmehr rein formale Gründe, da die Verwaltungsvorlage und ihrer Darstellungsweise sehr unklar sei.

Außerdem forderte Rm Reppin (CDU) entgegen der Vorlage dazu auf, die festgelegten Wertgrenzen auch künftig einzuhalten.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger zum Ausdruck, man sei sehr zufrieden, dass es der Verwaltung gelungen sei, eine Gegenfinanzierung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den man im Rahmen der Haushaltsberatung beschlossen habe, herzustellen.

Nachdem auch Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) die ablehnende Haltung ihrer Fraktion deutlich gemacht hatte, erklärte StK´in Dr. Uthemann auf Nachfrage von Rm Reppin (CDU), dass es bei den im Anhang der Vorlage aufgeführten Finanzpositionen um keine Positionen der Bezirksvertretungen handele.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 zum Haushaltsplan 2008/2009, bezogen auf energetische Maßnahmen im Sinne des Zusatz-/Ergänzungsantrages (Drucksache Nr. 10473-07-E1), ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die Verlagerung von investiven Auszahlungsermächtigungen zu genehmigen, auch wenn diese die nach dem Ratsbeschluss vom 16.02.2006 festgelegten Wertgrenzen im Einzelfall übersteigen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die im Rahmen des Jahresabschlusses übertragenen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 9.710.439,49 € ausschließlich für energetische Maßnahmen im Sinne des vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrages genutzt werden.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) incl. Technikausstattung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11157-08)

Nachdem StD Sierau zu einigen in den vorangegangen Ausschussdiskussionen aufgeworfenen Fragen besonders hinsichtlich der Finanzierung bzw. des gestiegenen Raumbedarfs Stellung bezogen hatte, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) incl. Technikausstattung an der Steinstraße 25 mit einem Investitionsvolumen von 27.856.900 Euro (Ausführungsbeschluss).

2. Die Finanzierung im Budget des StA 37 (Feuerwehr) bei der Investitionsfinanzstelle 37N00217004138 ist mit folgenden investiven Auszahlungen versehen:
Haushaltsjahr 2008 16.531.474,43 €
Haushaltsjahr 2009 3.000.000,00 €
Haushaltsjahr 2010 5.000.000,00 €
Haushaltsjahr 2011 4.000.000,00 €
Für das bewegliche Vermögen sind auf der Investitionsfinanzstelle 37N00217000055 nachfolgende Mittel veranschlagt:
Haushaltsjahr 2008 460.000,00 €
Haushaltsjahr 2009 50.000,00 €
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 883.670,75 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 37 wird durch die Investition jährlich i.H.v. 45.769,23 € belastet.

3. Zusätzlich fallen bei StA 65 Aufwendungen für den Umzug und die Anmietung von Räumen während der Bauphase i.H.v. ca. 583.100 € an. Die Finanzierung der Aufwendungen ist zunächst aus den vorhandenen Immobilienansätzen bei StA 65 (Auftrag 650138011000) sicherzustellen.

4. Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren des Doppelhaushaltes 2008/2009 bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.

5. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2007 in das Haushaltsjahr 2008 übertragen werden.

6. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Durchführung der Baumaßnahme.

zu TOP 11.2
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11854-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ beschliesst der Rat der Stadt auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 14.05.2008 einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

RM Sven Schulz wird anstelle des verstorbenen RM Peter Werner Borris Mitglied im
Rechnungsprüfungsausschuss und Wahlprüfungsausschuss.

RM Sabine Poschmann scheidet aus dem AUSW aus und wird statt RM Peter Werner
Borris Mitglied im Ausschuss für Wirtschaftsförderung.

RM Nadja Lüders scheidet aus dem Schulausschuss aus und wechselt anstelle von
RM Sabine Poschmann in den AUSW.

RM Sven Schulz ersetzt RM Nadja Lüders als Mitglied im Schulausschuss.

RM Ingrid Krämer-Knorr wird statt RM Peter Werner Borris Mitglied im Aufsichtsrat Westfalenhalle.

RM Richard Utech wird statt RM Peter Werner Borris Mitglied im Verwaltungsrat Wischlingen GmbH.

RM Sven Schulz wird anstelle von RM Peter Werner Borris das stellvertretende Mitglied
für RM Hendrik Berndsen im Ausschuss für Städt. Immobilienwirtschaft.

RM Jochen Fischer wird anstelle von RM Peter Werner Borris das stellvertretende Mitglied
für RM Rita Brandt im Schulausschuss.



12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Wiederholte Rechtsverstöße von SPD- Bezirksbürgermeister bei der Leitung von BV- Sitzungen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11834-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt bei wiederholten Rechtsverstößen von Bezirksbürgermeistern gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen einzugreifen oder kann das nur letztendlich über das Verwaltungsgericht geklärt werden?“

OB Dr. Langemeyer erklärte hierzu, dass dies nur vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden könne.

zu TOP 12.1.2
Bau eines weiteren Spielplatzes im Bebauungsplanbereich Erdbeerfeld
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11828-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.3
Vorabinformation von SPD und Grüne zum neuen Lärmschutzgutachten für den Bebauungsplan HOM 278
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11833-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.4
Nichtteilnahme der Stadtspitze an der Eröffnung des "Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11840-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
Hierzu stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Wieso war es bei einem Oberbürgermeister und zwei Bürgermeistern und zwei für dieses Thema betroffenen Dezernenten nicht möglich, trotz der anstehenden Ratssitzung, das zumindest einer aus dieser Dezernentenriege dort persönlich bei dieser wichtigen Sache anwesend war und ein Grußwort für die Stadt sprechen konnte?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass die Sitzungen des Rates der Stadt immer Vorrang haben.

zu TOP 12.1.5
Auf der Rathaustoilette rauchende Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11841-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
Umgang des Oberbürgermeisters mit der Geschäftsordnung des Rates
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11847-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:40 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister

Dr. Langemeyer Kozlowski
Ratsmitglied

Der Oberbürgermeister
in Vertretung


Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer