N i e d e r s c h r i f t

51. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 21.04.2004
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro - ab 16.50 Uhr (TOP 3.1) -
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika - ab 17.15 Uhr (TOP 4.3)
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Frau Klocke - Regiestelle Familien-Projekt -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -




Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.00 bis 17.10 Uhr (TOP 3.1)
Ende : 18.45 Uhr



Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 50. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 03.03.2004
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Änderung der Folgenutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte „Am Externberg“(Regiestelle Familien-Projekt)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving – Evinger Vereine stellen sich vor“ am 05.06.2004 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine)
4.2 Durchführung des „Evinger Adventmarktes auf der Bayrischen Straße“ am 28.11.2004 Veranstalter: Interessengemeinschaft der Evinger Vereine und Werbegemeinschaft Bayrische Straße (Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine)
4.3 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Befreiung von den Straßenreinigungsgebühren für die Stichstraßen im Bereich des „Wohnparks An den Teichen“
(Eingabe der Eigentümergemeinschaft „Wohnpark An den Teichen“)
4.4 Durchführung eines Königsschießens zum 290 jährigen Bestehen der Schützengilde Kemminghausen am 10.07.2004 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Schützengilde Kemminghausen von 1714)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Geschäftsbericht StadtbezirksMarketing Dortmund für das Jahr 2003
(Drucksache Nr.: 05734-04)
6.2 Einsatz von 10 Ordnungskräften im Stadtbezirk Eving für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit (Antrag CDU-Fraktion)
6.3 Videoüberwachung im Stadtbezirk Eving zum Schutz vor Vandalismus
(Antrag CDU-Fraktion)
7. Schule
7.1 Sanierung des Außensportgeländes an der Hauptschule Osterfeldstraße
(Antrag CDU-Fraktion)
7.2 Überprüfung der Turnhallensituation am Heisenberg-Gymnasium bzw. im Stadtbezirk Eving
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
7.3 Reparatur der Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Widmung der Straße „Grävinghoffweg“ in Dortmund-Eving (Drucksache Nr.: 05621-04)
11.2 Widmung der Straße „Fürst-Hardenberg-Allee“ in Dortmund-Lindenhorst
(Drucksache Nr.: 05637-04)
11.3 Widmung des Parkplatzes an der „Deutsche Straße“ in Dortmund-Eving
(Drucksache Nr.: 05828-04)
11.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Realisierte ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Jahr 2003,
- geplante Realisierung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Jahr
2004 (Drucksache Nr.: 05584-04)
11.5 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n – westlich Evinger Straße –
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung einer modifizierten Begründung, III. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen (Drucksache Nr.: 05662-04)
11.6 Vorbescheid für den Umbau eins Sportplatzes, die Errichtung einer Turnhalle und die Errichtung einer Stellplatzanlage, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstück 995, Probstheidastraße
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 05825-04)
11.7 Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Bereich der Evinger Mitte, Evinger Platz / Grüner Platz (Antrag SPD-Fraktion)
11.8 Schutz vor Vandalismus am Kindergarten Lindenhorst, Börgerhoffweg
(Antrag SPD-Fraktion)
11.9 Verbesserung des Zustandes auf dem Kinderspielplatz Nachoderstraße und in der Parkanlage Preußische Straße (Antrag SPD-Fraktion)
11.10 Verkehrssituation an der Vorampel Innsbruckstraße / Bayrische Straße
(Antrag SPD-Fraktion)
11.11 Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Straße „An der Westfalenburg“
(Antrag SPD-Fraktion)
11.12 Ortstermin im Gewerbegebiet Lindenhorst (östliche Seite) (Antrag CDU-Fraktion)
11.13 Müllbeseitigung Kolberger Straße und Umgebung (Antrag CDU-Fraktion)
11.14 Dauerhafte Instandsetzung des Bahnüberganges in Höhe der Herrekestraße
(Antrag CDU-Fraktion)
11.15 Abpfostung der Straße „Auf der Wenge“ (Antrag CDU-Fraktion)
11.16 Schutz der Amphibienwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
11.17 Berichterstattung zum Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Ötztaler Straße / Innsbruckstraße (Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße
12.2 Begradigung des Gehweges im nord-westlichen Bereich der Kreuzung Bergstraße / Friesenstraße
12.3 Erneuerung der Fahrbahndecke Dornstraße
12.4 Geschwindigkeitsverringerung und Geschwindigkeitsmessung auf der Lindenhorster Straße
12.5 Erneuerung der Abpfostung am Wendehammer Bauernkamp
12.6 Barrierefreiheit an öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Eving
12.7 Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof
12.8 Baugrundstück in Dortmund, Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle, Haus Nr. 9
12.9 Errichtung einer Rettungswache der Feuerwehr, Kemminghauser Straße
hier: Bodenuntersuchungen und Abwasserbeseitigung
12.10 Entrichtung von Nutzungsgebühren an den Hallenbadbetreiber bei Ausfall von Schulklassen
12.11 Erneuerung der Fahrbahndecke Gretelweg von der Straße „Alter Heideweg“ bis Wassermannweg und Sterntalerweg bis Minister-Stein-Schule
13. Anfragen
13.1 Sachstandsbericht zur Ansiedlung eines Discounters auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße, Dortmund-Lindenhorst (Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Fluchttreppe am Kindergarten Preußische Straße (Anfrage CDU-Fraktion)
13.3 Reduzierung der Tempo-30-Zone auf der Holthauser Straße im Bereich des Dorfes Holthausen (Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
13.4 Baumbestand auf dem städtischen Grundstück Holthauser Straße
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
13.5 Sanierungsarbeiten am Heisenberg-Gymnasium in Eving
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
13.6 Verbleib der auf den stillgelegten Spielplätzen im Stadtbezirk Eving abgebauten Spielgeräte
(Anfrage Vertreter Bürgerliste)

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Herr Unterkötter – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – die Tagesordnung um folgenden Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zu erweitern:

TOP 11.18: Umgehender Abriss des Gebäudes der ehemaligen Griechischen Schule, Deutsche Straße 26, Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 864 und 866
(Antrag SPD-Fraktion)

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – beantragt, den Tagesordnungspunkt 11.4 (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) von der Tagesordnung abzusetzen, da die Verwaltungsvorlage als Beratungstermin den 12.05.2004 vorsieht und daher keine Notwendigkeit besteht, die Vorlage in der heutigen Sitzung zu behandeln.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving an dieser Stelle:
Die ursprünglich für den 12.05.2004 terminierte Sitzung wird wegen der anstehenden Beratungen zum Flächennutzungsplan erst am 26.05.2004 stattfinden. Bei einer Behandlung der Vorlage „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ durch die Bezirksvertretung Eving am 26. Mai wäre das gesamte Beratungsverfahren bereits abgeschlossen. Das zuständige Fachamt als Ersteller der Vorlage sowie das zuständige Dezernatsbüro haben auf telefonische Anfrage der Geschäftsführung mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine vorgezogene Beratung in der heutigen Sitzung bestehen.

Die Bezirksvertretung Eving lehnt den Antrag die Vorlage „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ von der Tagesordnung abzusetzen – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – ab.

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderung wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 21.04.2004 – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 50. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 03.03.2004

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt, dass sich inhaltlich zur Darstellung des Ablaufes der Sitzung in der Niederschrift keine Kritikpunkte ergeben.
Zum Tagesordnungspunkt 11.25 (Prüfung des Leitungswasser der Minister-Stein-Schule), in dem der Vertreter der Bürgerliste einen Redebeitrag der stellvertretenden Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – als „dummes Zeug“ bezeichnet hat, gibt Herr Neumann folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Die CDU-Fraktion bittet den Bezirksvorsteher zukünftig, auf solche verbalen Äußerungen im Rahmen des Ablaufs der Sitzung einzugehen und diese zu unterbinden – unabhängig von welcher Seite sie erfolgen.“
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Betrifft die letzte Sitzung am 03.03. Herr Bezirksvorsteher Böttger zeigte in der letzten Bezirksvertretersitzung nicht ein Mindestmaß an Fairness. Durch seine wiederholten Eingriffe in Wortbeiträge lässt er an seinem Führungsstil zweifeln. Auch missbilligende Äußerungen des Bezirksvorstehers an andere Mandatsträger zu Wortbeiträgen verurteilt die Bürgerliste aufs Schärfste. Da gerade in öffentlichen Sitzungen die Teilnehmer voreinander Respekt zeigen sollen.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst erst mal, der gerade genannt worden ist, also, ich möchte doch darum bitten, dass diese Begriffe wie „dösig“, auch wenn sie mich nicht betreffen, hier insgesamt nicht verwendet werden, auch von Ihnen nicht, Herr Bezirksvorsteher.
Zweitens zum Protokoll zwei Anmerkungen:
Erstens auf Seite 12 wird ausgeführt, dass die SPD-Fraktion angekündigt hat den Sitzungssaal zu verlassen – bei weiteren Äußerungen dieser Art. Daraufhin fehlt meine Replik, ich habe nämlich da erwähnt, dass die Leute, die den Sitzungssaal verlassen, auch wieder rein kommen müssen und insoweit diese Bewegungen natürlich vielleicht für den einen oder anderen für die Figur nicht schlecht wäre, aber ansonsten keine weitere Bedeutung hatte.
Der zweite Punkt, der im Protokoll fehlt, ist der, dass ich ausdrücklich gefragt habe, ob Sie denn von der Verwaltung ausdrücklich dazu ermächtigt worden sind, hier eine solche Maßregelung eines Bezirksvertreters, also von Herrn Tokarski, am Beispiel von Herrn Tokarski, vorzunehmen. Das haben Sie mit ja beantwortet – und das steht auch nicht im Protokoll. Ich bitte diese beiden Punkte in Protokoll aufzunehmen, oder zumindest jetzt zur Abstimmung zu stellen.“
Die Bezirksvertretung Eving lehnt diesen Antrag – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – ab.

Herr Buchloh (CDU-Fraktion) beantragt an dieser Stelle, den Schluss der Beratung gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. b der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zum vorangegangenen Geschäftsordnungsantrag ab:
„Ich denke, verfahrensrichtig geht das nicht, Einwendungen, die zu Protokoll vorgetragen werden, entsprechend hier abzuwürgen, in dem man sagt, ich möchte gerne den Schluss der Debatte, wenn einer eine Kritik am Protokoll vorbringt, muss das möglich sein.“

Dem Antrag auf Schluss der Beratung stimmt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – zu.
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Die Niederschrift der 50. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 03.03.2004 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Beuchel, wohnhaft in Lindenhorst, weist auf den verkehrsgefährdenden und desolaten Zustand des Bahnüberganges an der Lindenhorster Straße hin. Da die Verschwenkung der Lindenhorster Straße noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird, ist der derzeitige Zustand für die Anwohner für diesen Zeitraum nicht mehr hinnehmbar.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den Antrag der CDU-Fraktion in der heutigen Sitzung, in dem eine Instandsetzung des Bahnüberganges gefordert wird.
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Herr Horst Griese, wohnhaft Süggelberg 17, fragt nach dem Stand des Verfahrens zum Ausbau der Straßen Süggelberg und Dieckmannsweg. Nachdem er die dortigen Probleme zuletzt in der Sitzung am 03.03.2004 angesprochen hatte, haben sich noch keine Veränderungen ergeben. Herr Griese äußert Befürchtungen, dass der Bauträger aus dem Erschließungsvertrag aussteigen könnte.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass die Verwaltung derzeit in Gesprächen mit allen Beteiligten bemüht ist, die Probleme zu lösen, dass aber Verhandlungen dieser Art sehr zeitintensiv sind und unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen können.
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Herr Dieter Roszak, wohnhaft Süggelberg 38, hat anfangs der Lindenhorster Straße einen Grundstückstausch mit der Stadt Dortmund vorgenommen. In der ummittelbaren Umgebung seines neuen Grundstückes befindet sich Grabeland, in dem einige der Gartenbesitzer häufig Abfälle verbrennen. Da Beschwerden bei der Polizei, dem Amt für öffentliche Ordnung, dem Liegenschaftsamt und beim Kleingartenverein bisher ergebnislos blieben, bittet Herr Roszak die Bezirksvertretung Eving ihm bei einem Rücktausch der Grundstücke behilflich zu sein.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, hinsichtlich der Abfallverbrennungen die zuständigen Stellen der Stadt Dortmund zu informieren.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1
Änderung der Folgenutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte „Am Externberg“

Als Berichterstatterin ist – Frau Klocke – Regiestelle Familien-Projekt Eving anwesend, die notwendige Veränderungen der Folgenutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte „Am Externberg“ vorstellt.

Ursprünglich war nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Eving geplant, das Gebäude der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte der Hauptschule Am Externberg als Ersatz für eine Aula zur Verfügung zu stellen.
Im November 2003 hat die Elisabeth-Grundschule beschlossen, sich um die Teilnahme an dem Projekt offene Ganztagsschule zu bewerben. Die Bewerbung erfolgte unter der Voraussetzung, dass sowohl personelle Ressourcen wie auch ein adäquates räumliches Angebot vorhanden sind.
Da es sich bei der Elisabeth-Grundschule um eine relativ kleine, lediglich zweizügige konfessionelle Schule handelt, musste zunächst der Bedarf an Plätzen für eine Ganztagsbetreuung ermittelt werden, um so auch den künftigen Personalbedarf abschätzen zu können.
Bei einer Elterninformationsveranstaltung im Januar 2003 wurde vereinbart, schriftlich bei den Eltern nachzufragen, wie hoch das Interesse an einer Ganztagsbetreuung ist. Innerhalb nur einer Woche wurden 53 Kinder für die Ganztagsbetreuung angemeldet, weitere Eltern haben ihr Interesse bekundet, brauchen aber noch Bedenkzeit.
Mit dieser hohen Zahl von Anmeldungen wurden die Vorstellungen der Regiestelle Familien-Projekt weit übertroffen. Der Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen wurde damit aber noch einmal verdeutlicht und auch die Standortwahl bestätigt. Aufgrund der zentralen Lage der Elisabeth-Grundschule in Eving bieten sich hier gute Vernetzungsmöglichkeiten mit diversen Einrichtungen im Umfeld.
Die Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung sollten ursprünglich im Schulgebäude eingerichtet werden. Bei einer Begehung stellte sich aber heraus, dass die geplante Nutzung zweier großer Dachgeschossräume aus brandschutztechnischen und statischen Gründen nicht möglich ist.
Um die Einrichtung der offenen Ganztagsschule an diesem Standort nicht zu gefährden, sollen die dafür erforderlichen Räumlichkeiten nun in der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte eingerichtet werden.
Der Schulleiter der Hauptschule Am Externberg ist bereit, auf eine Nutzung der Seniorenbegegnungsstätte als Aula zu verzichten und die Räume der Elisabeth-Grundschule zur Verfügung zu stellen. Für die Hauptschule besteht die Möglichkeit, andere Räumlichkeiten in der näheren Umgebung (z.B. Jugendfreizeitstätte) zu nutzen.

Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann –, dass sich mit der Elisabeth-Grundschule, aufgrund ihrer Lage, ein idealer Standort für eine Ganztagsbetreuung bietet. Die Nutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte wird ausdrücklich unterstützt, da sich hier, auch im Hinblick auf die Haushaltslage, eine kostengünstige Alternative bietet und das Gebäude einer intensiven und sinnvollen Folgenutzung zugeführt wird.
Herr Neumann schlägt daher vor, die heutige Berichterstattung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung aufzufordern, die Bezirksvertretung Eving fortlaufend und unaufgefordert über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten. Des Weiteren sollen die Beschlüsse der Bezirksvertretung Eving, mit dem das Gebäude der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte der Hauptschule Am Externberg und Evinger Vereinen zur Verfügung gestellt werden sollte, aufgehoben werden.
Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – äußert sich ebenfalls positiv über die Einrichtung einer weiteren Schule mit Ganztagsbetreuung im Stadtbezirk Eving. Probleme sieht Frau Sichelschmidt aber in der Tatsache, dass mit der Nutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte eine räumliche Distanz zwischen Schule, in der sich die Küche befindet, und den „Betreuungsräumen“ geschaffen wird. Es wäre sinnvoll zu prüfen, ob durch Veränderungen der Raumbelegung nicht die Möglichkeit geschaffen werden kann, Schule und anschließende Betreuung in selben Gebäude stattfinden zu lassen.
Des Weiteren kritisiert Frau Sichelschmidt, dass für die Hauptschule Am Externberg keine Möglichkeit mehr besteht die Räumlichkeiten zu nutzen. Die Hauptschule hattte zwar keine Pläne die Seniorenbegegnungsstätte ähnlich intensiv wie die Elisabeth-Grundschule zu nutzen, aber das vorhandene Angebot hätte sicherlich die Nachfrage gesteigert und neue Nutzungskonzepte ermöglicht.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – bewertet die Einrichtung einer weiteren offenen Ganztagsschule ebenfalls als positives Zeichen für den Stadtbezirk Eving. Als besonders erfreulich sieht die SPD-Fraktion auch die zustimmende Resonanz der Eltern.
Gegen die Nutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte für Zwecke der Ganztagsbetreuung der Elisabeth-Grundschule hat auch die SPD-Fraktion grundsätzlich keine Einwände. Aber auch hier wird bedauert, dass die Räume dann nicht mehr von der Hauptschule genutzt werden können und auch eine eventuelle Mehrfachnutzung für ortsansässige Vereine, wie seinerzeit von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, nicht mehr möglich ist.
Abschließend erinnert Herr Adden an die Haushaltsberatungen der letzten Jahre, bei denen wiederholt die Notwendigkeit eine Betonsanierung der Seniorenbegegnungsstätte betont wurde. Die SPD-Fraktion bittet daher um Prüfung, in welchem Rahmen nun Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
für die Deutsche Volksunion gebe ich zur offenen Ganztagsschule in der geplanten Form, folgendes zu Protokoll.
Wir lehnen das als Pseudo-Familien-Projekt natürlich ab. Da es sich um eine reine Verwahranstalt handelt, sowohl die bislang verwirklichte Form als auch die geplante Form und keineswegs familienfreundlich ist oder ein Ausdruck familienfreundlicher Politik, sondern nichts anderes bedeutet als die Einführung eines sozialistischen politischen Systems durch die Hintertür. Dass die sogenannten Grünen dafür sind, erstaunt die Deutsche Volksunion ebenso wenig wie die Zustimmung der SPD zu einem solchen Projekt. Bedenklich finden wir allerdings die Unterstützung des sogenannten Pseudo-Familien-Projektes durch die CDU, da diese dem Zeitgeist nicht nur hinterher läuft, sondern ihn versucht in diesem Punkt auch zu übertreffen. Überprüft werden sollte unserer Ansicht nach, ob wirklich Familienkinder hier betreut werden oder nur Kinder von sogenannten Alleinerziehenden.“

Der Bezirksvorsteher schließt an dieser Stelle vorläufig die Rednerliste, um der Berichterstatterin – Frau Klocke – die Möglichkeit zu geben, die bisher gestellten Fragen zu beantworten.

Zunächst geht Frau Klocke auf die Frage der räumlichen Trennung ein. Da die offene Ganztagsschule als Gesamtkonzept zu sehen ist, ist eine generelle räumliche Trennung von Schule und anschließender Betreuung nicht geplant. Einige Betreuungsangebote, wie z.B. Hausaufgabenbetreuung werden in den Klassenräumen stattfinden. Für eine Änderung innerhalb der Raumbelegung sieht Frau Klocke keine Möglichkeit. Die Klassenräume sind relativ klein und abgesehen von einem Mehrzweckraum sind Anzahl der Schulklassen und Räume identisch.
Zu der angesprochenen Mehrfachnutzung durch Vereine erläutert Frau Klocke, dass im nahen Umfeld andere Alternativen (z.B. Haus am Park) bestehen, in dem Vereine Räume nutzen können.
Die Notwendigkeit einer Betonsanierung ist bekannt, diese Sanierung kann allerdings auch durchgeführt werden, wenn das Gebäude benutzt wird. Für notwendige Baumaßnahmen zur Umsetzung der Offenen Ganztagsgrundschulen stehen Investitionsmittel des Bundes zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird nach Bewilligung der Mittel, auch die Betonsanierung zu prüfen sein. Des Weiteren muss die Küche der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte umgebaut werden, da sie nicht den Anforderungen entspricht.

Da Frau Klocke ihre Ausführungen beendet hat, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – der Berichterstatterin und schlägt der Bezirksvertretung Eving vor, den Beschluss, mit dem das Gebäude der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte der Hauptschule Am Externberg zur Verfügung gestellt werden sollte, aufzuheben.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird die Sitzung an dieser Stelle unterbrochen, da die SPD vor einer Abstimmung noch internen Beratungsbedarf sieht.

Nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Tagesordnungspunkt wieder aufgerufen hat, kündigt der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – an, dass seine Fraktion einer Aufhebung des Beschlusses die ehemalige Seniorenbegegnungsstätte der Hauptschule Am Externberg als Aula zur Verfügung zu stellen zustimmen wird. Gleichzeitig bittet die SPD-Fraktion darum, über den Fortgang des gesamten Verfahrens zeitnah und umfassend unterrichtet zu werden.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Räumlichkeiten der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte werden der Elisabeth-Grundschule für die Durchführung einer Ganztagsbetreuung im Rahmen des Familien-Projektes zur Verfügung gestellt. Die Beschlüsse der Bezirksvertretung Eving vom 09.07.2003 und 08.10.2003, mit denen die Seniorenbegegnungsstätte der Hauptschule Am Externberg zur Folgenutzung übergeben werden sollte, werden aufgehoben.
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Eving unaufgefordert und zeitnah über den weiteren Ablauf des Verfahrens zu unterrichten.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1:
Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving – Evinger Vereine stellen sich vor“ am 05.06.2004 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine beantragt die Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving – Evinger Vereine stellen sich vor“ am 05.06.2004 auf dem Evinger Platz.

Der Aufbau soll um 8.00 Uhr beginnen, die Veranstaltung wird um 11.00 Uhr eröffnet und endet um 18.00 Uhr.
Da bis 22.00 Uhr abgebaut wird, bittet die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine darum, die Genehmigung bis 22.00 Uhr auszustellen.

Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – der Veranstaltung zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.
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Da die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine kürzlich einen neuen Vorstand gewählt hat und dieser noch nicht allen bekannt ist, bittet der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – darum, im Briefbogen des Vereines künftig den Vorsitzenden zu benennen.

Zu TOP 4.2:
Durchführung des „Evinger Adventmarktes auf der Bayrischen Straße“ am 28.11.2004 Veranstalter: Interessengemeinschaft der Evinger Vereine und Werbegemeinschaft Bayrische Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine und die Werbegemeinschaft Bayrische Straße planen am 28.11.2004 zwischen 11.00 und 18.00 Uhr Durchführung eines Adventmarktes auf der Bayrischen Straße.

Es wird um die Genehmigung gebeten, das nördliche Teilstück der Bayrischen Straße (zwischen Lüdinghauser Straße / Osterfeldstraße und Holtkottenweg / Bauernkamp) in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr zu nutzen.

Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – der Veranstaltung zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.

Zu TOP 4.3:
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Befreiung von den Straßenreinigungsgebühren für die Stichstraßen im Bereich des „Wohnparks An den Teichen“
(Eingabe der Eigentümergemeinschaft „Wohnpark An den Teichen“)

Die Hausverwaltungen GmbH stellt im Namen der Eigentümergemeinschaft „Wohnpark An den Teichen“ den Antrag, die in diesem Bereich liegenden Spielstraßen, bei denen es sich fast ausnahmslos um Sackgassen handelt, zukünftig selber zu reinigen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt von der Gebühren der Straßenreinigung befreit zu werden.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Antrag der Anlieger des „Wohnparks An den Teichen“ zu prüfen und die Bezirksvertretung Eving über das Ergebnis zu informieren.

Zusatzanfragen:
Die Bezirksvertretung Eving bittet um Beantwortung folgender grundsätzlicher Fragen:
§ Besteht die Möglichkeit, die Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr zeitlich zu begrenzen (z.B. für sechs Monate), um eventuell später wieder die Reinigung durch die EDG durchführen zu lassen?
§ Welche haftungs- bzw. versicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich durch die Übernahme des Winterdienstes für die Anlieger?


Zu TOP 4.4:
Durchführung eines Königsschießens zum 290 jährigen Bestehen der Schützengilde Kemminghausen am 10.07.2004 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Schützengilde Kemminghausen von 1714)

Die Schützengilde Kemminghausen beabsichtigt aus Anlass ihres 290 jährigen Bestehens am 10.07.2004 ein Königsschiessen auf dem Evinger Platz durchzuführen.
Zu diesem Zweck sollen auf der öffentlichen Fläche des Evinger Platzes ein Hochstand mit fest eingespanntem Gewehr (Kal. 22), 2 Getränkestände, l Grillstand, l Kuchenstand, l Gästeempfangszelt (9m2), l Toilettenwagen und Gästeaufenthaltszelte (65m2) errichtet werden. Zur musikalischen Unterhaltung wird ein Spielmannszug engagiert. Die Veranstaltung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr (mit Aufbau) durchgeführt. Der Abbau soll am Sonntagmorgen ab 9:00 Uhr erfolgen.

Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – der Veranstaltung zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

Zu TOP 6.1:
Geschäftsbericht StadtbezirksMarketing Dortmund für das Jahr 2003
(Drucksache Nr.: 05734-04)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Geschäftsbericht StadtbezirksMarketing – einstimmig – zur Kenntnis.

Zu TOP 6.2:
Einsatz von 10 Ordnungskräften im Stadtbezirk Eving für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
(Antrag CDU-Fraktion)

Der folgende, zur Beratung und Beschlussfassung, vorliegende Antrag der CDU-Fraktion wird teilweise gemeinsam mit dem folgenden Antrag der CDU-Fraktion (TOP 6.3 Videoüberwachung) beraten, da nach Ansicht einiger Mitglieder der Bezirksvertretung ein enger ursächlicher Zusammenhang besteht und Befürwortung wie auch Ablehnung auf ähnlicher Ebene diskutiert werden:

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, 10 Ordnungskräfte für unseren Stadtbezirk Eving für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit einzusetzen.
Die Bezirksvertretung Eving beauftragt die Verwaltung, zeitnah zu ermitteln, wie durch eine Umschichtung von Personal auch aufgrund der Arbeitszeiterweiterung für Beamte, diese zusätzlichen Stellen geschaffen werden.

Begründung:
Das gestiegene Bedürfnis der Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nach Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit muss zur Folge haben, dass diese Schwerpunktaufgabe der Kommune beim Ordnungsamt angesiedelt wird. So ist die Voraussetzung sofortiger Verfolgung und konsequenter Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach Gesetz gegeben.
Nach der Novellierung des Polizeigesetzes ist „öffentliche Ordnung" nicht länger Aufgabe der Polizei und muss kommunal übernommen werden. Die hierdurch entstandene Pflichtaufgabe der Kommune darf sich daher nicht an der finanziellen Situation der kommunalen Haushalte orientieren.
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In seiner Antragsbegründung geht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – zunächst auf Defizite im Bereich der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Stadtbezirk Eving ein.
Die CDU-Fraktion sieht in der Arbeitszeiterweiterung für Beamte die Möglichkeit, durch Umschichtung von Personal, die Anzahl der Ordnungskräfte im Stadtbezirk Eving um 10 Personen zu erhöhen und damit die derzeitige Situation positiv zu verändern und einem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
Herr Neumann weist auf den Antrag der SPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 11.8 (Schutz vor Vandalismus am Kindergarten Lindenhorst) der heutigen Sitzung hin, durch den die Zielsetzung des CDU-Antrages bestätigt wird, da ihm die gleiche Problematik zugrunde liegt.
Da durch die Arbeitszeiterweiterung der städtischen Beamten, eine Ausweitung des Einsatzes der Ordnungskräfte in einem finanzierbaren Rahmen liegt, bittet die CDU-Fraktion um Zustimmung zu ihrem Antrag.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – kritisiert, dass die CDU, nachdem sie mit ihren Forderungen zur Aufstockung des Personals der Ordnungskräfte und Einführung einer Videoüberwachung im Rat der Stadt und den entsprechenden Ausschüssen gescheitert ist, nun versucht, durch Einbringung gleichlautender Anträge in alle Bezirksvertretungen ihre Ziele doch noch durch eine Hintertür zu erreichen.
Die SPD-Fraktion sieht in der Schilderung des Zustandes und den daraus abgeleiteten und nach ihrer Ansicht völlig überzogenen Sicherheitsmaßnahmen eine pauschale Verunglimpfung der Bevölkerung. Latent vorhandene Ängste werden auf diese Weise bestätigt und gefördert.
Herr Adden erklärt schon jetzt, dass die SPD-Fraktion sowohl diesen, wie auch den folgenden Antrag zur Einführung einer Videoüberwachung, ablehnen wird. Besonders im Hinblick auf eine Videoüberwachung verweist Herr Adden auf die Zuständigkeit der Polizei im Bereich der Bewachung des öffentlichen Raumes, die der Bezirksvertretung keinerlei Entscheidungsspielraum bietet. Nach einer, der SPD-Fraktion bekannten, polizeilichen Beurteilung liegen die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Videoüberwachung in Dortmund nicht vor. Das Kosten- Nutzenverhältnis ist nicht akzeptabel, wegen geringer Flexibilität ist mit einer Verlagerung der Kriminalitätsschwerpunkte zu rechnen.
Des Weiteren lehnt es die SPD-Fraktion ab, die Ordnungspartnerschaften in Eving um 10 Ordnungskräfte und im gesamten Stadtgebiet um 120 Personen „aufzublähen“.
Trotz unbestrittener Probleme an einigen Standorten, wird es als pauschale Verunglimpfung des gesamten Stadtbezirkes empfunden, wenn die CDU-Fraktion versucht den Eindruck zu erwecken, es sei besonders gefährlich in Eving zu leben. Drogenhandel, Körperverletzungen, Diebstahl, Sachbeschädigungen, Vandalismus und Raub sind nicht alltäglich und gehören auch nicht zur Tagesordnung.
Dem individuellen Sicherheits- und Ordnungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes muss mit Einzelmaßnahmen entsprochen werden, die dem Anlass angemessen sind. Pauschale Überwachungsmaßnahmen lehnt die SPD-Fraktion kategorisch ab.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht in ihrem Redebeitrag zunächst auf die Erhöhung der Anzahl der Ordnungskräfte ein, sieht aber auch eine Verbindung zwischen diesem und dem folgenden Antrag hinsichtlich Argumentation und Diskussionsgrundlage.
In der Arbeitszeitverlängerung der städtischen Beamten sieht Bündnis 90 / Die Grünen kein Potenzial für eine kostenneutrale Ausweitung der Ordnungspartnerschaften. Frau Sichelschmidt bezweifelt, dass die von der CDU-Fraktion geforderte Anzahl an zusätzlichen Ordnungskräften allein durch eine Umschichtung des Personals erreicht werden kann. Trotz der schlechten Haushaltslage müssten neue Stellen geschaffen, zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Nach Ansicht Bündnis 90 / Die Grünen ist es, gerade in Fragen der Sauberkeit und Ordnung, wesentlich sinnvoller, Mittel für präventive Maßnahmen zu verwenden, als anschließend die Folgen durch verstärkte Überwachungsmaßnahmen zu bekämpfen. Im Bereich der Jugendarbeit gibt es im Stadtbezirk Eving bereits einige Ansätze die ausgeweitet und unterstützt werden sollten.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist Aussagen der SPD-Fraktion, dass mit beiden Anträgen der Stadtbezirk Eving und seine Bewohner verunglimpft werden, entschieden und auf das Schärfste zurück. Da die SPD-Fraktion ihre Vorwürfe nicht durch entsprechende Zitate aus den Anträgen belegt hat, lehnt Herr Neumann sie als unhaltbare Unterstellung ab und fordert die SPD-Fraktion auf, Textstellen zu benennen, aus denen eine Verunglimpfung der Evinger Bevölkerung abzuleiten ist.
Anschließend geht Herr Neumann auf den Redebeitrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen ein, die präventiven Maßnahmen den Vorzug gibt. Auch die CDU-Fraktion befürwortet und unterstützt ausdrücklich, nicht zuletzt aus haushaltsrechtlicher Sicht, die Durchführung geeigneter Maßnahmen bereits im Vorfeld. Der verstärkte Einsatz von Ordnungskräfte ist in diesem Sinne durchaus auch als Präventivmaßnahmen zu verstehen, da durch vermehrte Präsenz vor Ort vieles zu verhindern ist. Eine Lösung aller Probleme nur durch Einsatz präventiver Mittel hält die CDU-Fraktion allerdings für illusorisch. Eine konsequente Durchsetzung der rechtlichen Bestimmungen muss ebenfalls gewährleistet sein.
Zum Hinweis der SPD-Fraktion, über die Zuständigkeit der Polizei im Bereich des öffentlichen Raumes, verweist Herr Neumann auf die von der CDU-Fraktion geforderte Übertragung einiger Zuständigkeiten an die Ordnungsbehörden. Die Durchsetzung des Rechtes der Bürgerinnen und Bürger auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit können nicht nur an derzeit bestehenden Gesetzen festgemacht werden, Gesetzesänderungen müssen jederzeit diskutabel und möglich sein.

Nach Beendigung der Diskussion stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Antrag zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen –:

Der Antrag der CDU-Fraktion 10 zusätzliche Ordnungskräften im Stadtbezirk Eving für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit einzusetzen, wird abgelehnt.

Zu TOP 6.3:
Videoüberwachung im Stadtbezirk Eving zum Schutz vor Vandalismus
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

1. Die Bezirksvertretung Eving sieht einen erhöhten Handlungsbedarf, öffentliche Gebäude, Straßen und Plätze vor Vandalismus und Beschädigungen zu schützen sowie mögliche Übergriffe auf Personen zu verhindern.
2. Zur Verhütung von Straftaten an einzelnen öffentlich zugänglichen Orten spricht sich die Bezirksvertretung Eving für den Einsatz von Videoüberwachung an den Standorten mit erhöhtem Gefährdungspotential aus. Dadurch soll strafbaren Handlungen präventiv und abschreckend begegnet werden. Schulen sind dabei vorrangig zu berücksichtigen.
3. Die Bezirksvertretung Eving beauftragt die Verwaltung, zeitnah zu ermitteln, welche konkreten Einzelobjekte und Standorte im Stadtbezirk Eving einer Videoüberwachung rechtlich und praktisch zugänglich sind. Schwerpunkte von Drogenhandel, Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigungen und Raub sollen hier besonders betrachtet werden. Über das Ergebnis ist in der nächsten Sitzung zu berichten.
4. Die Verwaltung nimmt unmittelbar nach Erstellung der Liste Kontakt zur Polizei auf, um die Installation mittels Bildübertragung und Aufzeichnung It. Polizeigesetz umgehend zu realisieren. Über das Ergebnis ist in der nächsten Sitzung zu berichten.
5. Nach einem Zeitraum von 6 Monaten soll in der Bezirksvertretung über die Ergebnisse Bericht erstattet werden.
6. Die Verwaltung wird in Anlehnung an den Prüfauftrag aus dem Schulausschuss vom 21.11.01 gebeten zu prüfen, aus welchen Haushaltsmitteln bzw. aus welchen Bereichen eine finanzielle Deckung der Videoüberwachung finanziert werden kann.

Begründung:
Schon im Mai 2000 hat sich die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern mit der Videoüberwachung befasst und den Beschluss gefasst, den offenen Einsatz dieser Bildübertragungsmöglichkeit als geeignetes Mittel anzusehen, um die Wahrnehmung von polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung wirksam zu unterstützen.
Im Juli 2003 hat das Land NRW daraufhin eine Änderung im Polizeigesetz vorgenommen, die jetzt die grundsätzliche Voraussetzung für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum schafft. In der Vergangenheit ist es besonders an Dortmunder Schulen im Stadtbezirk Eving sowie im Nachbarschaftshaus zu Beschädigungen und Einbrüchen gekommen, denen im Vorfeld offensichtlich durch anderweitige Maßnahmen nicht wirksam begegnet werden konnte. Eine Prüfung seitens der Videoüberwachung an besonders gefährdeten Orten steht noch aufgrund eines Antrages aus dem Schulausschuss vom 21.11.01 aus.
Auch sind im Stadtbezirk Eving öffentliche Bereiche auszumachen, in denen es schwerpunktmäßig wiederholt zu Übergriffen auf Passanten kommt. Auch in diesem Zusammenhang ist die Videoüberwachung als Präventiv- und Strafverfolgungsmaßnahme geeignet und erforderlich, dem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung zu tragen und öffentliche Gebäude und Plätze vor Vandalismus und Beschädigungen zu schützen.
Die zu überwachenden Standorte sind dabei im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung zu
ermitteln.
------------------------------------------
Nachdem dieser Tagesordnungspunkt bereits teilweise im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Punkt diskutiert und dort auch Ablehnungsgründe vorgebracht wurden, fassen jetzt lediglich der Vertreter der DVU sowie die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen erneut ihre Ablehnungsgründe zusammen.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – erläutert, dass er dem Antrag auf Erhöhung der Anzahl der Ordnungskräfte in seiner Thematik und Bedeutung ohne weiteres zustimmen konnte.
Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnt die DVU kategorisch ab.
Eines der Hauptprobleme wird in der anonymen Überwachung gesehen, da die Daten weit entfernt vom Standort der Kameras ausgewertet werden können. Eine Präsenz von Ordnungskräften die vor Ort im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen, wird seitens der DVU ausdrücklich begrüßt. In einer allgemeinen Videoüberwachung sieht der Vertreter der DVU die Anzeichen für einen Überwachungsstaat Orwellscher Ausprägung.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – will nicht so weit gehen und der CDU-Fraktion gleich eine Verunglimpfung der Evinger Bevölkerung vorwerfen. Aber Anzeichen, die in diese Richtung deuten, sieht Frau Sichelschmidt durchaus, da die CDU-Fraktion fordert, die Schwerpunkte von Drogenhandel, Diebstahl, Körperverletzung etc. mittels Videokameras zu überwachen. Hiermit wird ein Bild des Stadtbezirkes vermittelt, das nach Ansicht Bündnis 90 / Die Grünen und auch nach polizeilicher Beurteilung der Lage so nicht zutreffend ist.
Des Weiteren bezweifelt Frau Sichelschmidt, dass die geforderte Überwachung, die einen immens hohen Aufwand erfordert, auch tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Erfolgen steht. Auch die notwendigen, hohen Ausgaben, sollten an anderer Stelle, z.B. für die Stärkung der Polizeidienststellen vor Ort, verwendet werden und nicht zur Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger.
Da Frau Sichelschmidt, der Ansicht ist, dass man im Stadtbezirk Eving durchaus gut und auch friedlich leben kann, erscheint der Aufwand für eine Videoüberwachung aller Menschen in Eving unverhältnismäßig hoch zu sein.

Für die CDU-Fraktion antwortet der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – auf die vorgebrachten Ablehnungsgründe. Zunächst ist nicht die Überwachung des gesamten Stadtbezirkes geplant, sondern lediglich ein besserer Schutz für öffentliche Gebäude. Herr Neumann erinnert hier an kürzlich erfolgte Einbrüche in das Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg und die, von der SPD-Fraktion thematisierten Probleme des Kindergartens in Lindenhorst.
Wie Herr Neumann weiter ausführt, haben die seit einigen Jahren stattfindenden Überwachungen in den U-Bahnhöfen, zu einem 50 %igen Rückgang der Auffälligkeiten geführt. Daraus kann abgeleitet werden, dass Videoüberwachungen an bestimmten Standorten durchaus sinnvoll sind.

Da keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen –:

Die Videoüberwachung im Stadtbezirk Eving zum Schutz vor Vandalismus wird abgelehnt.

7. Schule

Zu TOP 7.1:
Sanierung des Außensportgeländes an der Hauptschule Osterfeldstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving beantragt die Sanierung des Außensportgeländes an der Hauptschule Osterfeldstraße

Begründung:
Das Außensportgelände ist dringend sanierungsbedürftig. Damit dieses einen hohen Stellenwert auch für Sportvereine erhält, ist diese Maßnahme unabdingbar.

Zu TOP 7.2:
Überprüfung der Turnhallensituation am Heisenberg-Gymnasium bzw. im Stadtbezirk Eving zur ordnungsgemäßen Durchführung des Schulsports
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die von der Schulkonferenz des Heisenberg-Gymnasiums am 25.02.2003 erbetene Stellungnahme zur Turnhallensituation umfassend zu beantworten und zu allen aufgeworfenen Punkten Antworten zu geben.

Begründung:
In der BV - Sitzung am 12.03.2003 wurde der Bezirksvertretung Eving das o.g. Schreiben zur Kenntnis gereicht. Es ist nicht korrekt, dass die Schule und mit ihr die engagierte Lehrer- und Elternschaft bis heute keine Antwort auf ihre Eingabe erhalten haben. Deshalb fordern Bündnis 90 / Die Grünen diese umgehend nach. Die Situation der Schule hat sich in Bezug auf ihren Sportunterricht in dem verstrichenen Jahr weiter verschärft - teilweise müssen sich zwei Klassen eine Halle teilen. Dies zeigt einen deutlichen Handlungsbedarf.

Zu TOP 7.3:
Reparatur der Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Reparatur der Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof der Minister-Stein-Schule zu veranlassen.

Begründung:
Die Kinder der Minister-Stein-Schule verbringen ihre Pausen auf dem Schulhof und sitzen auf den dafür vorgesehenen Gelegenheiten zusammen. Diese Eichenbalken sind durch die Zeit und die Wettereinflüsse so marode, dass sie unbedingt repariert oder erneuert werden müssen. Das sollte mit wenig Mitteln möglich sein, denn bereits durch das Setzen von zwei bis drei neuen Balken wäre das Problem gelöst.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Widmung der Straße „Grävinghoffweg“ in Dortmund-Eving
(Drucksache Nr.: 05621-04)

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Eving einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str.WG NRW) wird, mit Wirkung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung, die Straße „Grävinghoffweg“ (Gemarkung Eving, Flur 2, Flurstück 157 bis 160, 178) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 11.2:
Widmung der Straße „Fürst-Hardenberg-Allee“ in Dortmund-Lindenhorst
(Drucksache Nr.: 05637-04)

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Eving
– einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str.WG NRW) wird, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Straße Fürst-Hardenberg-Allee (Gemarkung Lindenhorst, Flur 1) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 11.3:
Widmung des Parkplatzes an der „Deutsche Straße“ in Dortmund-Eving
(Drucksache Nr.: 05828-04)

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str.WG NRW) wird, mit Wirkung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung, die Platzfläche an der Deutsche Straße (Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 386 tlw.) in seiner Eigenschaft als Parkplatz ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Eving erinnert an den, in der Sitzung am 08.10.2003 gefassten Beschluss, auf dem Parkplatz Beleuchtungskörper zu installieren.
Nach der erfolgten Widmung des Parkplatzes muss jetzt schnellstmöglich, noch vor Beginn des Winters und der „dunklen Jahreszeit“ die Beleuchtung sichergestellt werden.

Zu TOP 11.4:
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Realisierte ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Jahr 2003,
- geplante Realisierung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Jahr 2004
(Drucksache Nr.: 05584-04)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Bericht der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatzanfrage:
Im Jahre 2003 hat die Stadt Dortmund insgesamt 395.790,00 € für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegeben. Ein übermäßig großer Teil dieser Mittel, insgesamt 204.516,00 €, wurde für „Servicevereinbarungen zur Planung und Pflege mit StÄ 66/67/68“ verausgabt.
Da der Bezirksvertretung Eving dieser Betrag in Relation zu den Gesamtausgaben enorm hoch erscheint, wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, wie sich diese Summe im einzelnen zusammensetzt und ob Ausgaben in dieser Höhe tatsächlich unbedingt erforderlich waren.

Zu TOP 11.5:
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n – westlich Evinger Straße –
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung einer modifizierten Begründung, III. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05662-04)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11:6:
Vorbescheid für den Umbau eins Sportplatzes, die Errichtung einer Turnhalle und die Errichtung einer Stellplatzanlage, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstück 995, Probstheidastraße
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05825-04)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

Zusatzanfrage:
Die Bezirksvertretung Eving bittet um zusätzliche Auskünfte zu den Begrünungsmaßnahmen, die laut dem auf der Seite 2 der Vorlage erwähnten Plan vom 03.02.2004, im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Zu TOP 11:7:
Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Bereich der Evinger Mitte, Evinger Platz / Grüner Platz
(Antrag SPD-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Bereich der Evinger Mitte, Evinger Platz / Grüner Platz

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist daraufhin, dass ein gleichlautender Antrag, der von der CDU in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 eingebracht wurde, seitens der SPD-Fraktion abgelehnt wurde.
Da die CDU-Fraktion schon seit geraumer Zeit die Notwendigkeit einer öffentlichen WC-Anlage in der Evinger Mitte sieht, wird der Sinneswandel der SPD aus sachlichen und praktischen Erwägungen zwar begrüßt, Herr Neumann ist aber verwundert, dass die SPD-Fraktion mehrere Monate benötigt hat, um nach einem ausreichend begründeten Antrag der CDU nun auch zu der Erkenntnis zu kommen, dass eine öffentliche Toilette in der Evinger Mitte notwendig ist. Durch diesen langen Entscheidungsprozess ist der SPD-Fraktion vorzuwerfen, dass sie die Errichtung der WC-Anlage unnötig verzögert hat.

Für die SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Adden –, dass sich die Situation seit Beratung des CDU-Antrages grundlegend geändert hat. Der Betreiber des Extra-Kaufhauses stellt seine WC-Anlage nur noch Kunden des Hauses zur Verfügung. Aufgrund der stark frequentierten Bus- und Stadtbahnhaltestellen in der Evinger Mitte und der Errichtung eines Elektronikfachmarktes wird eine öffentliche Toilette in diesem Bereich dringend benötigt.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, Bereich der Evinger Mitte (Evinger Platz / Grüner Platz) eine öffentliche WC-Anlage installieren zu lassen.

Begründung:
Im Bereich der „Neuen Evinger Mitte“ bestehen keinerlei Möglichkeiten für die Besucher von Veranstaltungen und anderen Aktivitäten eine Toilettenanlage aufzusuchen.
Darüber hinaus ist nach Ladenschluss im Kaufhaus auch für die Besucher der „Neuen Evinger Mitte“ und des Service- und Gewerbeparkes sowie die Wartenden an den Bushaltestellen und an der Stadtbahnhaltestelle keinerlei Möglichkeit gegeben, eine Toilettenanlage aufzusuchen.

Zu TOP 11:8:
Schutz vor Vandalismus am Kindergarten Lindenhorst, Börgerhoffweg
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die zukünftig weitere Vandalismusschäden am Kindergarten Lindenhorst verhindern.

Begründung:
Am oben genannten Kindergarten sind in letzter Zeit erhebliche Schäden am Gebäude und im Umfeld durch Vandalismus entstanden. Durch Verbesserung der Einzäunung, der Beleuchtung, gegebenenfalls durch Bewegungsmelder und durch geeignete Maßnahmen um das Besteigen der Dachkonstruktion zu verhindern, könnte diesem Vandalismus durch Jugendliche entgegen gewirkt werden.

Zu TOP 11:9:
Verbesserung des Zustandes und regelmäßige Reinigung auf dem Kinderspielplatz Nachoderstraße und in der Parkanlage Preußische Straße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die eine regelmäßige Reinigung sowie eine Verbesserung des Zustandes auf dem Kinderspielplatz Nachoderstraße und in der Parkanlage Preußische Straße herbeiführen.

Begründung:
Sowohl der Kinderspielplatz wie die gesamte Parkanlage sind durch Hundekot, Glasscherben und Abfall jeglicher Art derart verunreinigt, dass die Aufenthaltsqualität erheblich beeinträchtigt wird, wenn nicht sogar an einigen Stellen, insbesondere auf dem Kinderspielplatz, unmöglich ist.

Zu TOP 11.10:
Verkehrssituation an der Vorampel Innsbruckstraße / Bayrische Straße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Zur Lösung der verkehrlichen Probleme an der Vorampel Innsbruckstraße / Bayrische Straße soll unter Beteiligung der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund ein Ortstermin durchgeführt werden.

Begründung:
Im Bereich der Innsbruckstraße / Bayrische Straße entstehen durch die kürzlich erfolgte Installation einer Vorampel verkehrsgefährdende Situationen, da die Ampelschaltung nicht für alle Verkehrsteilnehmer einzusehen ist.

Zu TOP 11.11:
Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Straße „An der Westfalenburg“
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, in der Straße „An der Westfalenburg“ eine Tempo-30-Zone einzurichten.

Begründung:
Die Straße „An der Westfalenburg“ wird von immer mehr Autofahrern als Umgehung für die Ampelanlage „An den Teichen“ genutzt und mit teilweiser überhöhter Geschwindigkeit befahren.
In letzter Zeit häufen sich die Anwohnerbeschwerden, dass die Straße „An der Westfalenburg“ als „Rennstrecke“ genutzt wird.

Zu TOP 11.12:
Ortstermin im Gewerbegebiet Lindenhorst (östliche Seite)
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Im Gewerbegebiet Lindenhorst soll zur Klärung der unten aufgeführten Probleme ein Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund durchgeführt werden.

Begründung:
§ Der Ziegelofenweg ist als Sackgasse ausgewiesen, er ist jedoch Durchgangsstraße.
§ Das Wasser fließt vom Aldi-Parkplatz direkt auf die Lindenhorster Straße, ohne dort aufgefangen zu werden.
§ Es fehlt ein Hinweisschild für Rechtsabbieger.
§ Müll und Unrat werden massenhaft abgelagert.
§ Schwere Lkw halten auf dem Gehweg vor der Tankstelle
§ Die Bankette gegenüber des Aldi-Parkplatzes ist ausgefahren.
Viele weitere Probleme kommen hinzu.

Zu TOP 11.13:
Müllbeseitigung Kolberger Straße und Umgebung
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die umgehende Reinigung des gesamten Gebietes bis zur Fürst-Hardenberg-Allee zu veranlassen.

Begründung:
Dieses Gebiet ist wieder erheblich verunreinigt. Alte Elektrogeräte, Matratzen, Plastikbehälter und Mengen von sonstigem Müll verunstalten das gesamte Gebiet.

Zu TOP 11.14:
Dauerhafte Instandsetzung des Bahnüberganges in Höhe der Herrekestraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die umgehende Instandsetzung des Bahnüberganges zu veranlassen.

Begründung:
Der Bahnübergang befindet sich erneut in einem katastrophalen Zustand. Die Fahrbahndecke ist bis zu zwölf Zentimeter eingebrochen. Die Fahrzeuge rattern und scheppern über dieses Teilstück, für die Anwohner ist die Lärmbelastung unzumutbar.
Nicht erst in einigen Wochen, es ist sofort zu handeln.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – verweist in seiner mündlichen Antragsbegründung auf die in der Einwohnerfragestunde vorgetragene Bürgerbeschwerde. Den Anwohnern ist die durch den Bahnübergang ausgehende Belästigung keinesfalls länger zuzumuten.

Zu TOP 11.15:
Abpfostung der Straße „Auf der Wenge“
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Straße „Auf der Wenge“ von der Zufahrt Süggelweg abzu-pfosten.
Begründung:
Seit der Abpfostung des Süggelrandweges mit Bau eines Wendehammers, wird die Straße „Auf der Wenge“ zum Umfahren der Kreuzungsbereiche der Kemminghauser Straße in Richtung Brechten bzw. in Richtung Eving benutzt.
Die Straße wird nur von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt, dieser könnte bei Bedarf die Sperrpfosten lösen. Für den Durchgangsverkehr ist die Straße nicht geeignet.

Zu TOP 11.16
Schutz der Amphibienwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Schutz der Amphibienwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“

Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann –, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag grundsätzlich unterstützt, um den Schutz des Naturschutzgebietes und der Amphibienwanderungen zu gewährleisten.
Die CDU-Fraktion fordert aber ganz eindeutig, dass durchzuführende Maßnahmen, wie z.B. die komplette Schließung der Zufahrt, keinesfalls in diesem Bereich vorhandene Arbeitsplätze gefährden oder beeinträchtigen dürfen.
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Als Antragstellerin erläutert die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt –, dass eine Behinderung der Landwirte oder gar eine Gefährdung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich auf keinen Fall beabsichtigt ist. Eine komplette Schließung der Zufahrt, als letzte Möglichkeit, soll, wie aus dem Antrag ersichtlich, nur in den Hauptwanderungsmonaten und in Abstimmung mit den Landwirten vor Ort durchgeführt werden.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz der Amphibienwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ durchzuführen:

§ Umsetzung bzw. Beendigung der in der Stellungnahme vom 16.06.2003 vorgeschlagenen und von der Bezirksvertretung Eving beschlossenen baulichen Maßnahme.
§ Prüfung eines „Rückbaus“ bzw. einer Unterbrechung der Asphaltdecke im Eingangsbereich des Naturschutzgebietes.
§ Prüfung, ob eine komplette Schließung der Zufahrt in den Hauptwanderungsmonaten Februar / März in Abstimmung mit den Landwirten vor Ort möglich ist.

Begründung:
Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern wurde festgestellt, dass die auf Antrag Bündnis 90 / Die Grünen einstimmig beschlossenen Maßnahmen zum Schutz der Amphibien in ihren Wanderungszeiten nur teilweise umgesetzt wurden. Dies gilt es nachzuholen, da immer noch Fahrzeuge diese Straße rechtswidrig befahren. Zur abschließenden Erörterung möglicherweise noch notwendiger Maßnahmen wird um Prüfung der weiteren Fragen gebeten.

Zusatzbeschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die bereits vorhandene Abpfostung in Richtung der Straße „Am Beisenkamp“ zu erweitern, um ein Umfahren der Pfosten auf den Randstreifen auf beiden Seiten zu verhindern.

Zu TOP 11.17:
Berichterstattung zum Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Ötztaler Straße / Innsbruckstraße
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Viterra Wohnen wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving einen aktuellen Bericht über den Fortgang ihrer Umgestaltungsmaßnahmen im o.g. Siedlungsbereich sowie Informationen zur Leerstandssituation zu geben.

Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.10.2002 wurde durch die Viterra Wohnen AG ihr Konzept zur Umgestaltung der o.g. Siedlung vorgestellt. Wie Bündnis 90 / Die Grünen vor Ort festgestellt haben sind weiterhin, trotz der fortgeschrittenen Aufwertungsmaßnahmen an den Gebäuden und im Wohnumfeld, deutliche Wohnungsleerstande zu beobachten. Da die Leerstandsquote in 2002 bei ca. 14 % lag, ist es für die Bezirksvertretung Eving überaus wichtig, wie die Viterra mit dieser Situation umgeht.

Zu TOP 11.18:
Umgehender Abriss des Gebäudes der ehemaligen Griechischen Schule, Deutsche Straße 26, Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 864 und 866
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend mit den Abrissarbeiten für das oben näher bezeichnete Gebäude der Griechischen Schule zu beginnen.

Begründung:
Das Bauordnungsamt hat mitgeteilt, dass am 10.03.2004 eine Abrissgenehmigung für das Schulgebäude erteilt wurde.
Eine vollständige Realisierung des Rahmenplanes Evinger Mitte ist schon jetzt nicht mehr möglich, da für ein anderes Gebäude an der Deutschen Straße die bereits erteilte Abrissgenehmigung zurückgenommen wurde und das Haus derzeit wieder für Wohnzwecke hergerichtet wird.
Sollte nicht schnellstmöglich mit den Abrissarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Griechischen Schule begonnen werden, befürchtet die SPD-Fraktion, dass die Verwaltung hier ebenfalls (ohne jegliche Rücksprache mit der Bezirksvertretung Eving und ohne Rücksicht auf die Umsetzung des Rahmenplanes Evinger Mitte) andere Entscheidungen treffen wird und eine Realisierung des – jetzt schon erheblich reduzierten – Rahmenplanes endgültig nicht mehr möglich ist.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme Amtes Stadtgrün Dortmund (67/3-SGA) vom 11.03.2004 zur Kenntnisnahme vor:

In ihrem Beschluss der Sitzungen am 17.09.2003 und am 10.12.2003 hat die BV Eving die
Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße/ Osterfeldstraße zu beurteilen.
In der Zwischeninformation vom 07.11.2003 haben wir mitgeteilt, dass der Regiebetrieb Stadtgrün eine Eignungsprüfung unter Einbeziehung beteiligungsrelevanter städtischer Fachbereiche durchführen wird. Über das Ergebnis unserer Prüfung wird wie folgt informiert:

Eignungsprüfung des Standortes
Die Ausweisung und Einrichtung der Fläche als Grillplatz kann für den Bereich der öffentlichen Grünanlage Burgholzstraße / Osterfeldstraße nicht empfohlen werden:

§ Vereinbarkeit mit dem Landschaftsplan
Die genannte Fläche an der Burgholzstraße/ Osterfeldstraße ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Eving. Es existiert auf Grundlage des Landschaftsplans Dortmund-Nord eine Festsetzung als „rechtsverbindlich geschützter Teil von Natur und Landschaft“. Die Anlage von Grillplätzen in diesen Bereichen wird im Rahmen der Landschaftsplanung nicht befürwortet.

§ Vereinbarkeit mit dem gültigen Ortsrecht
Im Ortsrecht ist das Grillen im Bereich öffentlicher Grünanlagen an keiner Stelle in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 15.06.1994“ ausdrücklich erwähnt, sodass es grundsätzlich an einer eindeutigen Regelung hierzu fehlt.
Aus Klarstellungsgründen ist hier eine Anpassung des Ortsrechts hinsichtlich der Benutzung der öffentlichen Grünanlagen erforderlich.

§ Weitere bewertungsrelevante Belange
Aufgrund einer direkten Nachbarschaft zum Bezirksfriedhof Nord wurde bereits bei den bisherigen ungenehmigten Grillaktivitäten eine Beeinträchtigung der Friedhofswürde festgestellt; das Nebeneinander von trauernden Angehörigen und Grillgästen wird grundsätzlich als problematisch angesehen.
Wird die Fläche als Grillplatz ausgewiesen, ist durch die Nutzung dieser Fläche mit einer Zunahme des ruhenden Verkehrs, des Müllaufkommens und einer Geruchsbelästigung zu rechnen. Wir gehen davon aus, dass auf dem Friedhof vorhandene Wasserstellen und Toilettenanlagen mit beansprucht werden.
Um das Konfliktpotential zu minimieren, ist im Zuge einer offiziellen Grillplatzeinrichtung die Realisierung einer entsprechenden Infrastruktur erforderlich, d.h. Erstellung einer Toiletteneinrichtung, Schaffung ausreichender Parkmöglichkeiten, Behälter zur Entsorgung von Grillkohle, ggf. auch eine Wasserentnahmestelle.

Der Regiebetrieb Stadtgrün verfolgt die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Eving dahingehend weiter, dass Vorschläge zur Regelung von bestimmten Tätigkeiten in Grünanlagen, wie z. B. das Grillen, erarbeitetet werden. Wir werden eine Aktualisierung des Ortsrechts veranlassen. Ziel soll es sein, dass solche Aktivitäten auf besonders ausgewiesenen Flächen gestattet sind und bei der Verwaltung eine Rechtsgrundlage zur Ausweisung dieser besonderen Bereiche besteht.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving:

Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung umgehend zu unterrichten, sobald die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtungen von Grillplätzen im Stadtgebiet vorliegen. Gleichzeitig wird darum gebeten, geeignete Örtlichkeiten für Grillplätze im Stadtbezirk Eving zu prüfen und der Bezirksvertretung Vorschläge vorzulegen.

Zu TOP 12.2:
Begradigung des Gehweges im nord-westlichen Bereich der Kreuzung Bergstraße / Friesenstraße

Der Bezirksvertretung Eving liegt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes(66/S-3)vom 20.02.2004 zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vor:

Die Bezirksvertretung Eving hat mit Beschluss vom 12.11.2003 bauliche Veränderungen im Kreuzungsbereich Bergstraße/ Friesenstraße beschlossen. Mit den geforderten Veränderungen soll die Sichteinschränkung von Fußgängern (insbesondere Schulkindern) auf den ankommenden Verkehr, die beim Queren der Friesenstraße in östliche Richtung durch die Senkrechtstellplätze am östlichen Fahrbahnrand ausgelöst wird, verbessert werden.
Die vorgeschlagene Begradigung ist jedoch bei Beibehaltung der örtlich vorhandenen, seitlich anschließenden Straßenraumgestaltung nicht herstellbar. Die Konzeption des Einmündungsbereiches wurde auf den Flächenbedarf der üblichen Schwerverkehr-Fahrzeuge (EDG, Feuerwehr etc.) abgestimmt. Die Kurvenbereiche stellen den minimalen Platzbedarf dar, der hier für einen sicheren Abbiegevorgang ohne Beeinträchtigung oder Gefährdungen des Gegenverkehrs oder von Fußgängern anzubieten ist.
Deshalb wurde im Tiefbauamt nach anderen Möglichkeiten zur Verbesserung der Fußgängersicherheit beim Queren der Straße gesucht. Im einzelnen sind folgende Veränderungen vorgesehen:
§ Am westlichen Fahrbahnrand werden nördlich der vorhandenen Baumscheibe zwei Senkrechtstellplätzen eingezogen, durch den Einbau von Bordsteinen ein Fußgängerüberweg baulich hergerichtet und durch Sperrpfosten gesichert. Grundlage dieses Vorhabens ist die Erkenntnis, dass an dieser Stelle die Sichtverhältnisse zwischen Fußgängern und Kraftfahrern aufgrund der gradlinigen Streckenführung besser sind.
§ Der querende Fußgänger wird auf der gegenüberliegenden, östlichen Straßenseite auf eine Querungshilfe geleitet, die durch den Einzug eines Längspark-Stellplatzes und Absenkung des vorhandenen Hochbordsteins hergerichtet wird.
§ Die Fußgänger werden durch den Einbau von Sperrpfosten mit Abkettung an beiden Fahrbahnseiten im jeweiligen Kurvenverlauf auf kürzestmöglichem Weg zur Querungshilfe geführt.

Die Finanzierung der Straßenbaukosten in Höhe von 18.000,- € ist im Haushaltsjahr 2004 bei der Haushaltsstelle 6300.9510.0001 - Verkehrsberuhigung in Wohngebieten - vorgesehen. Nach Beschluss der Bezirksvertretung wird - vorbehaltlich der haushaltstechnischen Vorraussetzungen - die Umsetzung der Maßnahme aus stadtwirtschaftlichen Gründen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung von ähnlichen Einzelmaßnahmen im Dortmunder Stadtgebiet angestrebt. Die bauliche Realisierung kann demnach nicht unbedingt zeitnah erfolgen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Es wird Zustimmung gebeten.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, o.g. bezeichnete Maßnahme zur Begradigung des Gehweges im nord-westlichen Bereich der Kreuzung Bergstraße / Friesenstraße durchzuführen.

Zu TOP 12.3:
Erneuerung der Fahrbahndecke Dornstraße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 18.03.2004 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass die Fahrbahndecke der Dornstraße, von Innsbruckstraße bis Falläckerweg, erneuerungsbedürftig ist und in das Straßenbauprogramm 2005 ff. aufgenommen wurde. Bis zur Ausführung der Maßnahme wird die Straße vom Tiefbaubezirk Nord verkehrssicher unterhalten.

Zu TOP 12.4:
Geschwindigkeitsverringerung und Geschwindigkeitsmessung auf der Lindenhorster Straße

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme Tiefbauamtes (66/1-I) vom 23.03.2004 zur Kenntnisnahme vor:

Zur Beschwerde des Herrn Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße, in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung am 21.01.04 teilt das Tiefbauamt folgendes mit:

Bereits im Rahmen der Zuschrift vom 27.05.03 wurde zum Thema der Geschwindigkeitsverringerung auf 30 km/h und Geschwindigkeitsmessungen, zurückführend auf eine Beschwerde des Herrn Olendorf, wie folgt geantwortet:
„U.a. zur Thematik Tempobegrenzung auf 30 km/h hat das Tiefbauamt bekanntlich bereits mit Zuschrift vom 05.03.2003 der Bezirksvertretung geantwortet. Zitat:
„Die Lindenhorster Straße gehört aufgrund ihrer Funktion zum Vorbehaltnetz der Stadt Dortmund. Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaft eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf bestimmten Strecken vorhandenen Umstände deutlich abweichen (z. B. signifikant erhöhte Unfallrate, besondere Unfallgefahr durch die Straßenführung, Fahrbahnzustand). Da eine besondere Unfallgefahr bzw. eine erhöhte Unfallrate auf der Lindenhorster Straße nicht festzustellen ist, ist eine Temporeduzierung aus diesen Gründen nicht möglich. Noch Mitteilung des Tiefbaubezirkes rechtfertigt der Straßenzustand ebenfalls keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht möglich ist.

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund hat in den letzten Wochen Geschwindigkeitsmessungen im südlichen Teilbereich der Lindenhorster Straße durchgeführt. Im Ergebnis war festzuhalten, dass es hier keine besondere Häufung von Geschwindigkeitsübertretungen gibt.
Im nördlichen Teilbereich der Lindenhorster Straßen werden Messungen erfolgen, sobald dies die Personalplanungssituation des Ordnungsamtes erlaubt.“
Aus der Sicht der Tiefbauverwaltung hat dies immer noch Gültigkeit. Nördlich der Bahnlinie hat das Ordnungsamt bislang aus organisatorischen Gründen nur zwei Messungen vor den Hausnummern 240 und 241 – also in beide Fahrtrichtungen – durchführen können. Besondere Auffälligkeiten waren auch hier nicht erkennbar.

Nach aktueller Überprüfung des zuständigen Technischen Dienstes Grün, Straße, Forst -– Stadtbezirk Nord – befindet sich die Lindenhorster Straße, einschließlich des genannten Bahnübergangs, in einem verkehrssichern Zustand. Es besteht kein Handlungsbedarf. Weiterhin weise ich darauf, dass für die Beseitigung eines Schadens am Bahnübergang auch der Bahnbetreiber zuständig wäre.

Zur Frage, wann mit dem zweiten Bauabschnitt zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße zu rechnen sei, wird auf die detaillierten Ausführungen des Herrn Schulte in Sitzung der Bezirksvertretung am 03.03.04 zu TOP 3.2 „Sachstandsbericht Verschwenkung Lindenhorster Straße“ verwiesen.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme im Grundsatz zur Kenntnis, weist aber die Aussage, „Nach aktueller Überprüfung des zuständigen Technischen Dienstes Grün, Straße, Forst -– Stadtbezirk Nord – befindet sich die Lindenhorster Straße, einschließlich des genannten Bahnübergangs, in einem verkehrssichern Zustand.“ entschieden zurück. Der Bahnübergang befindet sich keinesfalls in einem „verkehrssichern Zustand“.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist hier nochmals auf den, aus eigener Anschauung bekannten, desolaten und nicht verkehrssicheren Zustand des Bahnüberganges hin. Nach einem Termin vor Ort sah sich die CDU-Fraktion veranlasst, erneut die Instandsetzung des Bahnüberganges zu fordern (s. TOP 11.14). Eine Bürgerbeschwerde in der heutigen Einwohnerfragestunde bestätigte ebenfalls den katastrophalen Zustand des Bahnüberganges.

Zu TOP 12.5:
Erneuerung der Abpfostung am Wendehammer Bauernkamp

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbaubezirkes Nord (66/7-N) vom 22.03.2004 zur Kenntnis:

Der Tiefbaubezirk Nord teilt mit, dass die fehlenden Abpfostungen, entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Eving, im o.g. Bereich ersetzt wurden.
Eine Durchfahrtsmöglichkeit ist nicht mehr gegeben.

Zu TOP 12.6:
Barrierefreiheit an öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft (65/4 Grundsatzangelegenheiten) vom 31.03.2004 zur Kenntnis:

Die BV Eving hat in der Sitzung am 03.03.04 unter TOP 13.3 die Verwaltung um Stellungnahme gebeten:

A) ob an allen öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk die Barrierefreiheit gegeben ist.

Stellungnahme:
Der zuständige Bezirk des Gebäudemanagements 65/4-GN hat 14 städt. Gebäude (Schulen und Hallenbad) im Stadtbezirk Eving hinsichtlich der Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer (Barrierefreiheit für Gehbehinderte) überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung ist der anhängenden Tabelle zu entnehmen.
Lediglich 2 der überprüften Gebäude (Max-Wittmann-Schule und Hallenbad Eving) sind als weitgehend barrierefrei für gehbehinderte Mitmenschen zu bezeichnen. 4 weitere Gebäude sind zwar im Eingangsbereich (ebenerdig) barrierefrei zugänglich, doch wie die 8 restlichen Gebäude sind die verschiedenen Ebenen und Etagen innerhalb des Gebäudes wegen fehlender Aufzüge oder Rampen nicht rollstuhlgerecht erreichbar.
Da der Umfang zur Herstellung der Barrierefreiheit (hierzu zählen z.B. auch der Zugang zu den Sanitärräumen, die Öffnungsrichtung von Türen sowie das Vorhandensein einer Klingel bei verschlossenen Türen) von Objekt zu Objekt sehr unterschiedlich und in allen Fällen vor der Kostenschätzung eine eingehende Projektentwicklung (künftige Bedarfe und Nutzungen, Umfang der Umbauarbeiten im Zusammenspiel mit evtl. weiteren Sanierungsmaßnahmen, Arten der Barrierefreiheit etc.) erforderlich ist, kann eine detaillierte Aussage über Art, Umfang und Finanzierung möglicher Baumaßnahmen zur Zeit nicht gegeben werden.
Im Rahmen der Infrastrukturrevision und den politisch geforderten Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in möglichst vielen städtischen Gebäuden sind weitere Vorgehensweisen in der Entwicklungsphase.

B) Warum die Ratsvorlage (DSNr. 05350-03) zum Thema Barrierefreiheit an öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk“ nicht in den Bezirksvertretungen beraten wird.

Stellungnahme:
Am 04.03.2004 nahm der Rat der Stadt Dortmund nach Vorberatungen im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze; hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung“ (Drucksache Nr.: 05350-03) zur Kenntnis.

Gegenstand der Vorlage ist die Information des Rates und seiner Gremien

1. über das am 16.12.03 vom Landtag NRW verabschiedete Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW),
2. in welchem Verfahren die betreffenden Fachbereiche der Verwaltung die durch das genannte Gesetz und die dazu entstehenden Verordnungen veränderten Aufgabenstellungen in die Arbeit integrieren werden und
3. wie die eventuell erforderlichen auch strukturellen Entscheidungen des Rates vorbereitet werden.
Sobald die Aufgaben der Bezirksvertretungen nach § 20 der Hauptsatzung im weiteren Verfahren berührt werden, werden sie mit den entsprechenden Verwaltungsvorlagen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten befasst.



BARRIEREFREIHEIT ( für Gehbehinderte ) in Städtischen Schulen
Sachstand im Stadtbezirk EVING
Barrierefreiheit vorhanden

zum Gebäude im Gebäude
Nr. Gebäude Anschrift Nutzer ja nein Bemerkung ja nein Bemerkung
1 Brechtener GS Evingerstr. 600 StA 40 Gebäude Nord x Stufen ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
Gebäude Süd x 1ne Stufe ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
2 Theodor Heuss RS In der großen Heide 15-17 StA 40
Altbau x 1ne Stufe ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
Neubau x mehrere Stufen ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
3 Heisenberg Gym. Preußische Str. 225 StA 40 x ebenerdig ( x ) EG barrierefrei
Treppenhaus ohne Aufzug
4 Brechtener GS Am Birkenbaum 35 StA 40 x 2 Stufen ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
5 Graf Konrad GS Grävingholzstr. 59 StA 40 x Rampe zur Schule sowie ( x ) EG barrierefrei
zur Betreuung Treppenhausohne Aufzug
6 HS Am Externberg Evinger Parkweg 10 StA 40 x ebenerdig ( x ) EG barrierefrei
Treppenhaus ohne Aufzug
Klassenzimmer nur im 1.OG
7 Elisabeth GS Evinger Parkweg 8 StA 40 x mehrere Stufen ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
8 Herder GS Gretelweg 15 StA 40 x 1ne Stufe ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
9 Minister Stein SOS Gretelweg 35-37 StA 40 x ebenerdig ( x ) EG barrierefrei
Treppenhaus ohne Aufzug
10 HS Eving Osterfeldstr. 131 StA 40 x 1ne bzw. 2 Stufen x Treppenhaus ohne ohne Rampe Aufzug
11 Osterfeld GS Osterfeldstr. 131 StA 40 x 1ne bzw. 4 Stufen ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
12 Kettler GS Falläckerweg 23 StA 40 x mehrere Stufen ohne Rampe x Treppenhaus ohne Aufzug
13 Max Wittmann SOS Oberevingerstr. 153 StA 40 x ebenerdig x Aufzüge vorhanden
komplett erreichbar
14 Hallenbad Eving Württembergerstr.2 StA 52 x ebenerdig x behindertengerechter
Eingang zu den Umkleiden,
Duschen und Schwimmbad,
Rollstuhl vorhanden
Zu TOP 12.7:
Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgenden Stellungnahmen des Tiefbauamtes (66/3-1-5) vom 23.03.2004 und der Emscher Genossenschaft vom 28.02.2004 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass für die Verrohrung des Evinger Baches die Emschergenossenschaft ist als Abwasserverband zuständig ist. Zur Zeit laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung. Insbesondere wird derzeit auch über Grundstücksankäufe verhandelt. Der Baubeginn ist für den Herbst 2004 vorgesehen. Es wird an dieser Stelle zudem auf die Stellungnahme der Emschergenossenschaft vom 28.02.2003 verwiesen, die als Anlage beigefügt ist.
Der Herstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof kann erst nach dem Umbau
des Evinger Baches und entsprechender Verfügbarkeit der notwendigen Grundstücke erfolgen.
Sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann mit der Realisierung frühestens 2006
begonnen werden. Die Planung der Maßnahme "Fuß-Radweg" obliegt dem Regiebetrieb Stadtgrün.
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Die Emscher Genossenschaft hat folgenden Sachstandsbericht übersandt:
Im Rahmen der Umgestaltung des Emschersystems sind die Schmutzwasserläufe des Einzugsgebietes der Kläranlage Dortmund-Deusen umzubauen. Hierzu zählt ebenfalls der 1,76 km lange Evinger Bach. Er beginnt am Auslauf der Druckrohrleitungen des Pumpwerkes Eving und dient in seinem gesamten Verlauf ausschließlich der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung. Im oberen Teilabschnitt von km 1,08 bis km 1,76 ist der Evinger Bach offen ausgebaut. Zwischen km 1,08 bis km 0,00 wird der Evinger Bach bis auf drei kürzerer Teilstrecken geschlossen geführt. Bei km 0,00 werden die Abflüsse über das Pumpwerk Evinger Bach in den zur Zeit im Umbau befindlichen Aalbach gefördert. Der als erste Teilmaßnahme geplante Bau des Abwasserkanals von km 1,08 bis km 1,76 ist wegen Grunderwerbsschwierigkeiten bisher nicht ausgeführt worden.
In die aktuelle Planung ist die stark sanierungsbedürftige Bachstrecke unterhalb km 1,08 einbezogen worden. Der vorhandene verrohrte Schmutzwasserlauf soll aufgegeben werden. Geplant ist der Neubau eines Abwasserkanals entlang des Evinger Baches auf der gesamten Strecke zwischen dem Auslauf der Druckrohrleitungen des Pumpwerkes Eving bei km 1,76 und dem Pumpwerk Evinger Bach im geschlossenen Rohrvortrieb. Die zusätzlichen Planungen führten zu einer Verzögerung in dem bisher vorgesehenen Terminplan.
Die wasserrechtlichen Genehmigungen für den Bau des Kanals liegen mittlerweile alle vor. Ebenso konnten die Grunderwerbsverhandlungen weitestgehend abgeschlossen werden. Die begleitenden Gutachten für die Themenbereiche Grundwasser und Altlasten liegen aktualisiert vor und weisen keine unbeherrschbaren Risiken für den Bau und den Betrieb des Kanals aus.
Zur Zeit laufen die Planungen für die Bauausschreibung, welche im III. Quartal diesen Jahres stattfinden soll. Der Baubeginn ist für Anfang 2004 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2005 geplant.

Zu TOP 12.8:
Baugrundstück in Dortmund, Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle, Haus Nr. 9

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-23209) vom 31.03.2004 zur Kenntnis:

Im Rahmen erneuter Ortskontrollen wurde der unveränderte Zustand des Bauvorhabens festgestellt.
Gegenüber der Sachstandsfeststellung vom 03.06.2003 ist insofern keine inhaltliche Änderung eingetreten. Die Eigentümerin wurde mit Schreiben vom 03.02.2004 durch das Bauordnungsamt um Stellungnahme zur ggf. vorgesehenen Fortführung des Bauvorhabens gebeten. Eine Rückäußerung
erfolgte bis heute nicht. Mit Schreiben vom 19.03.2004 wurde die Eigentümerin noch einmal um Beantwortung der Anfrage gebeten.
Sollte in der nächsten Zeit eine Antwort erfolgen, wird die Bezirksvertretung über deren Inhalt unmittelbar unterrichtet. Es wird hier noch einmal daraufhingewiesen, dass es keinerlei bauordnungsrechtliche Steuerungsinstrumente gibt, mittels derer die Bauherrin zu einer Stellungnahme zu zwingen, noch die Fortführung oder Beseitigung der Baumaßnahme durchzusetzen wäre.

Zu TOP 12.9:
Errichtung einer Rettungswache der Feuerwehr, Kemminghauser Straße
hier: Bodenuntersuchungen und Abwasserbeseitigung

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-30572) vom 31.03.2004 zur Kenntnis:

Der Unteren Bodenschutzbehörde liegen keine Kenntnisse über frühere Nutzungen des Grundstückes vor, die auf die Notwendigkeit von Bodenuntersuchungen schließen lassen.
Das anfallende Schmutzwasser ist der städtischen Mischkanalisation in der Straße Am Beisenkamp zuzuführen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist zu klären, ob das Niederschlagswasser
ebenfalls in den Kanal geleitet, auf dem Grundstück versickert oder in den Derner Baumgraben eingeleitet werden kann.

Zu TOP 12.10:
Entrichtung von Nutzungsgebühren an den Hallenbadbetreiber bei Ausfall von Schulklassen

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Pogadl vom 02.04.2004 zur Kenntnisnahme vor:

Mit Vertrag vom 30.06.2003 wurde mit der SG Eving e. V. eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schulschwimmunterrichtes im Hallenbad Eving geschlossen.
Nach § 2 wird für die Nutzung des Hallenbades je Nutzungseinheit durch die Stadt Dortmund
-Schulverwaltungsamt - ein Entgelt in Höhe von 1,50 € je Schüler gezahlt.
Der Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt - sind monatlich Abrechnungen über die Schulnutzung zur Zahlung des entsprechenden Entgeltes vorzulegen. Diesen Abrechnungen sind detaillierte Nachweise (z. B. durch Weiterführung des im Bad ausliegenden Schulbuches) über die Nutzung durch die jeweilige Schule und über die Anzahl der Schüler beizufügen. Nicht vollständige Nachweise berechtigen die Stadt Dortmund zur Verweigerung der Zahlung bis zur Vorlage der vollständigen Unterlagen (§3).
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Die CDU-Fraktion stellt fest, dass die von ihr gestellte Frage nach einer Nutzungsentschädigung für den Hallenbadbetreiber bei einem Ausfall von Schulklassen nicht beantwortet wurde.
Da laut Stellungnahme ein Vertrag zur Sicherstellung des Schulschwimmunterrichtes im Hallenbad Eving besteht, fragt die CDU-Fraktion zusätzlich an, ob die Frage der Ausfallbürgschaft in diesem Vertrag geregelt wurde.



Zu TOP 12.11
Erneuerung der Fahrbahndecke Gretelweg von der Straße „Alter Heideweg“ bis Wassermannweg und Sterntalerweg bis Minister-Stein-Schule

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 30.03.2004 zur Kenntnis:

Eine erforderliche Erneuerung der Fahrbahndecke, in den o.g. Straßenabschnitten, ist beim Tiefbauamt bekannt und im Arbeitsprogramm des Tiefbaubezirkes Nord enthalten. Haushaltsmittel vorausgesetzt, soll in 2004 zumindest der Abschnitt Alter Heideweg bis Wassermannstraße fahrbahnmäßig erneuert werden. Der Bereich Sterntalerweg bis Minister-Stein-Schule ist im Arbeitsprogramm 2005ff. vorgesehen. Bis zur endgültigen Ausführung der Maßnahmen ist die Verkehrssicherheit durch die Tiefbauverwaltung gewährleistet.

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Sachstandsbericht zur Ansiedlung eines Discounters auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße, Dortmund-Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving bittet das Stadtplanungsamt und das Bauordnungsamt der Stadt Dortmund um einen Sachstandsbericht zum derzeitigen Stand des Verfahrens zur Ansiedlung eines Discounters auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße, in Dortmund-Lindenhorst

Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 10.12.2003 beschlossen, die Ansiedlungsabsichten eines Discounters auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine in Lindenhorst zu unterstützen.
Das Stadtplanungsamt wurde aufgefordert, diesen Beschluss in die weiteren Planungen des Nahversorgungskonzeptes einzubeziehen. Eine entsprechende Stellungnahme, dass dieser Beschluss der Bezirksvertretung Eving umgesetzt wird, liegt der Bezirksvertretung Eving bisher nicht vor. Eine Reaktion des Bauordnungsamtes zum dortigen Verfahrensstand erfolgte ebenfalls nicht.
Wie die Bezirksvertretung Eving bereits in ihrem Beschluss am 10.12.2003 deutlich machte, wird die Ansiedlung eines Discounters die Nahversorgung in diesem Bereich erheblich verbessern und zur Aufwertung des Wohnumfeldes beitragen. Das jetzt brach liegende Grundstück wird durch illegale Müllablagerungen immer mehr zu einem Schandfleck für diesen Ortsteil. Die Bezirksvertretung Eving hält aus diesen Gründen, die schnellstmögliche Realisierung der Ansiedlungsabsichten für unbedingt erforderlich.
Die, für die Sitzung am 26.05.2004 erwarteten, Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes und des Bauordnungsamtes werden erforderlichenfalls in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten.

Zu TOP 13.2:
Fluchttreppen am Kindergarten Preußische Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet um eine kurzfristige Stellungnahme zum o.g. Kindergarten.
§ Wie lange stehen schon die provisorischen Fluchttreppen?
§ Was kosten seither die Gerüste?
§ Warum hat man nicht erkannt, dass die Bauplanen den Kindern täglich Licht nehmen?
§ Wann ist mit der Bauausführung von ordentlichen Fluchtwegen zu rechnen?
§ Wird der Kindergarten auch äußerlich in einen kindgerechten Zustand versetzt?

Zu TOP 13.3:
Reduzierung der Tempo-30-Zone auf der Holthauser Straße im Bereich des Dorfes Holthausen
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, warum und auf wessen Veranlassung die bestehende Tempo-30-Zone auf der Holthauser Straße reduziert wurde.

Begründung:
Nach Beschluss der Bezirksvertretung Eving wurde eine verkehrsberuhigte Zone vom südlichen Eingangsbereich des Dorfes fast bis zur Wittichstraße eingerichtet. Diese wurde vor einiger Zeit durch das Versetzen der Schilder und Entfernen der Piktogramme auf der Fahrbahn reduziert ohne Benachrichtigung der Bezirksvertretung Eving.

Zu TOP 13.4:
Baumbestand auf dem städtischen Grundstück Holthauser Straße
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Das Wohngebäude Holthauser Straße 34 soll in Kürze abgerissen werden. Auf dem Grundstück, welches im Eigentum der Stadt Dortmund ist, befinden sich einige große Bäume, die erhaltenswert sind. Wird dies bei den Abrissarbeiten berücksichtigt werden?

Begründung:
Das fragliche Grundstück wird nach der Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes „Verlegung Lindenhorster Straße“ von Straßen umgeben sein. Deshalb der Abriss. Danach soll aufgeforstet werden.

Zu TOP 13.5:
Sanierungsarbeiten am Heisenberg-Gymnasium in Eving
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu folgender Problematik gebeten:
Ist es richtig, dass Heisenberg-Gymnasium im Zuge der PCB-Sanierung ein Bodenbelag verlegt wird, der nachweislich den täglichen Belastungen im Schulalltag nicht standhält? Nach welchen Kriterien wurde dieser Fußbodenbelag ausgesucht?

Begründung:
Am Heisenberg-Gymnasium wird zurzeit im zweiten Bauabschnitt die PCB-Sanierung weiter geführt. Dabei wird, wie bereits im Ersten als Bodenbelag Naturkautschuk verlegt. Dieser Bodenbelag scheint nach den Erfahrungen der Schule den extremen Belastungen im Schulgebäude nicht gewachsen zu sein und ist extrem schwer zu reinigen.
Trotzdem wird dieser Bodenbelag auch im zweiten Bauabschnitt weiter verlegt, obwohl das zuständige Amt für Immobilienwirtschaft auf diese Problematik mehrfach durch den Schulträger hingewiesen wurde.

Zu TOP 13.6:
Verbleib der auf den stillgelegten Spielplätzen im Stadtbezirk Eving abgebauten Spielgeräte
(Anfrage Vertreter Bürgerliste)

Der Vertreter der Bürgerliste stellt folgende Anfrage:
Wo wurden abgebaute Spielgeräte von stillgelegten Spielplätzen im Bezirk Eving gelagert, bzw. wie wurde mit den Geräten verfahren?

Die Bürgerliste fordert eine spezifizierte Aufstellung der abgebauten Spielgeräte von öffentlichen Spielplätzen im Stadtbezirk Eving.
Daraus sollte hervor gehen, um wie viele Geräte es sich handelt, welche Arten von Spielgeräten, ob diese noch einsatzfähig sind und wo diese Geräte gelagert werden. Außerdem fragt sich die Bürgerliste mit welcher Berechtigung öffentliches Eigentum auf einem Privatgrundstück gelagert wird.




Böttger Unterkötter Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin