Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 14.06.2022
Wilhelm-Hansmann-Haus, Saal 1, Märkische Straße 21, 44141 Dortmund


Sitzungsdauer: 17:00 - 19:05 Uhr

Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Brunner (B‘90/ DIE GRÜNEN)
Herr Gungl (BPN)
Frau Meyer (BPN)
Frau Kürpick (BPN)
Frau Kremer (BPN, als Vertretung für Frau Beckmann)
Frau Opitz (BPN)
Frau Dr. Rothenberg (BPN, als Vertretung für Herrn Drolshagen)
Frau Siehoff (DIE LINKE+)

Herr Sohn (BPN)
Frau Uhlig (CDU, als Vertretung für Herrn Hoffmann)
Frau Volkert (BPN, als Vertretung für Frau Schulz)

Beratende Mitglieder:
Frau Rasche (Behindertenbeauftragte, Geschäftsführung BPN)

Gäste:
Herr Volkert (Inklusionsbeirat)

Entschuldigte BPN-Mitglieder:
Frau Beckmann
Herr Drolshagen
Herr Rupflin
Frau Schulz

Entschuldigte beratende Mitglieder:
Herr Niermann (AG der Wohlfahrtsverbände)

Entschuldigte Vertreter*innen der Ratsfraktionen/Beiräte:
Herr Barthold (AfD)
Herr Hoffmann (CDU)
Herr Kaltenbach (FDP/BL)
Frau Meyer (SPD)
Frau Stockheim-Shah (Seniorenbeirat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 14.06.2022, Beginn 17:00 Uhr,
Wilhelm-Hansmann-Haus, Saal 1, Märkische Straße 21, 44141 Dortmund

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@stadtdo.de



1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.2022

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk

3.1 Bericht über den Klausurtag des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 29.04.2022

3.2 Anpassung Sitzungsbeginn und Sitzungsdauer

3.3 Berichte aus den Ausschüssen

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23411-22)

4.2 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22296-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
(Drucksache Nr.: 22296-21)

hierzu ->
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 22296-21)


4.3 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23873-22)

4.4 Masterplan Sport: Special Olympics World Games Berlin 2023 - "Host Town Program"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23493-22)

4.5 Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24509-22)

4.6 Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)

4.7 Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 19493-20)


4.8 Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24426-22)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2022
(Drucksache Nr.: 24426-22)


4.9 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

4.10 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)

4.11 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24597-22)

4.12 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22)


4.13 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24153-22)

4.14 Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Herstellung des Verbindungsweges zwischen Alfred-Trappen-Straße 24 und Nagelschmiedegasse (B4)
hier: Kostenerhöhungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24301-22)

4.15 Neufassung der Stellplatzsatzung
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23268-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23268-21-E4)

4.16 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2022
(Drucksache Nr.: 20862-21)


5. Anfragen/Anträge aus den Fraktionen

5.1 Satzung Barrierefreie Wohnungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24990-22)

6. Mitteilungen




Die öffentliche Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes der Stadt Dortmund wurde um 17:00 Uhr von dem Vorsitzenden Herrn Sohn eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Kai Gungl benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende Herr Sohn weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt die Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor.

Herr Sohn regt an, die Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt zu erweitern.
Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Der Punkt wird unter TOP 4.17 behandelt.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.2022

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.2022 wurde genehmigt.

zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde

Es gab keine Beiträge und Fragen.


3. Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk

zu TOP 3.1
Bericht über den Klausurtag des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 29.04.2022

Frau Sigrid Meyer berichtet über den Ablauf des Klausurtages des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 29.04.2022, sowie die Arbeitsergebnisse/Schwerpunktthemen.
Der Klausurtag sei gut organisiert, und die Arbeitsatmosphäre positiv gewesen.
Folgende Schwerpunktthemen sind erarbeitet worden:

● Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
● Akquise von Interessierten für das Behindertenpolitische
Netzwerk/Motivation zur Mitarbeit

● Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - weiterhin Mitwirkung der
Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes in
Arbeitsgruppen/Gremien zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

● Unterstützung bei der Schaffung der Barrierefreiheit im ÖPNV
● Unterstützung beim Ausbau von barrierefreiem bezahlbarem Wohnraum
● Intensivierung der Netzwerkarbeit

zu TOP 3.2
Anpassung Sitzungsbeginn und Sitzungsdauer

Herr Sohn regt an, den Sitzungsbeginn der Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes ab 2023 auf 15.00 Uhr oder 16.00 Uhr vorzuziehen und die Sitzungsdauer auf drei Stunden auszudehnen.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Vorlagen und Themen sind die bisher angesetzten zwei Stunden Sitzungszeit nicht mehr zu halten. Eine zeitlich angemessene Auseinandersetzung mit den Vorlagen und Themen ist nicht möglich.
Für einige Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes ist zudem eine Pause angezeigt.

Von den Anwesenden gab es hierzu keinen Widerspruch.
Frau Rasche wird vor der Terminierung der Sitzungen für das Jahr 2023 eine schriftliche Anfrage zu der Fragestellung an alle Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes senden.


zu TOP 3.3
Berichte aus den Ausschüssen

Herr Sohn berichtet, dass ihm aufgefallen sei, dass in Vorlagen zum Thema „Barrierefreiheit“ häufig ein „Standardsatz“ aufgeführt werde. Mitunter passe dieser nicht oder sei nicht ausreichend aussagekräftig.
Zudem werde auch immer wieder der Begriff „barrierearm“ verwendet.
Das Behindertenpolitische Netzwerk werde in der Beratungsfolge immer wieder vergessen.
Mit diesen Erkenntnissen möchte das Behindertenpolitische Netzwerk auf die Verwaltung zugehen.

Frau Opitz berichtet aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
Die Stadt Dortmund ist im Rahmen der Special Olypmpics World Games (SOWG) Berlin 2023 vom 12.06. bis 15.06.2023 Host Town (TOP 4.4, DS-Nr. 23493-22).
Die Delegation aus Palästina wird mit 47 Personen vom 12.06. bis 15.06.2023 zu Gast in Dortmund sein. Für die Gestaltung des inklusiven sportlichen Programms sei vom TSC Eintracht Dortmund ein Konzept entwickelt worden. Es sei ein inklusives Laufevent geplant. Zudem finde ein weiteres Rahmenprogramm statt, über das noch beraten werde (Stadtrundfahrt, Stadionbesichtigung, Fußballmuseum,..).


Siehe Anlage 1
Frau Beckmann (BPN) – Bericht aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23411-22)
Frau Dr. Rothenberg merkt kritisch an, dass sich eine stationäre Einrichtung mit 70-80 Plätzen nicht mit einer inklusionsorientierten Planung von Wohnangeboten verträgt, zumal das WTG NRW (§20) die Zahl von 80 Plätzen sogar als Obergrenze festlegt. Besonders bedenklich wird empfunden, dass zu den Plätzen der stationären Einrichtung weitere trägerorientierte Wohnangebote (u.a. Wohnnest) errichtet werden, was bedeutet, dass noch weitere Menschen mit Demenz an diesem Ort konzentriert untergebracht werden sollen.
Bedenken wurden ebenfalls zu dem Aspekt angebracht, dass in der Immobilie bereits früher eine stationäre Einrichtung in ähnlicher Größenordnung/Platzzahl betrieben wurde, die baulich allerdings nicht die vorgeschriebene Einzelzimmerquote von 80% geboten hat. Bei einer neuen stationären Einrichtung ist eine 100% Einzelzimmerquote vorgeschrieben.
Frau Dr. Rothenberg hinterfragt kritisch, wie diese hohe Anzahl an Bewohner*innen mit dem Wohn- und Teilhabegesetz kompatibel ist und wie das Konzept hierzu aussieht.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2022

(Drucksache Nr.: 22296-21)
Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 22296-21)

Das Behindertenpolitische Netzwerk befindet den Fachbeitrag für sehr gut, kritisiert aber die Beratungsfolge und die (zum Teil massive) Überschreitung der gesetzlichen Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen.
Des Weiteren wird seitens des Behindertenpoltischen Netzwerkes bemängelt, dass auch Stadtbahnhaltesteige als barrierefrei gelistet werden, die unterirdisch gelegen und nicht über einen Aufzug erreichbar sind.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23873-22)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Masterplan Sport: Special Olympics World Games Berlin 2023 - "Host Town Program"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23493-22)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24509-22)
Herr Sohn bezieht sich auf die in der Vorlage benannten Mitglieder der weiter entwickelten Kinderkommission. Hier sind je ein*e Vertreter*in für die Bereiche Inklusion und Integration aufgeführt.
Herr Sohn regt folgende Anfrage an die Verwaltung an:
Wer ist hiermit konkret gemeint?

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und ist sich einig diese Anfrage von Herrn Sohn an die Verwaltung weiter zu leiten.

zu TOP 4.6
Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt die Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2022 vor.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel vom 07.04.2022:

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr Altner, Herr Unland, CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschlussvorschlag abzulehnen:

„Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost vom 26.04.2022:

Die CDU-Fraktion regt an, die Beteiligung der Öffentlichkeit als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 07.06.2022 und bittet um Berichterstattung.


AKUSW, 27.04.2022:

Herr Sohn teilt mit, dass auch hier eine Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) wünschenswert wäre.

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion sich der Ablehnung der Bezirksvertretung Brackel anschließen werde. Es sei so, dass hier durch den Radweg Fahrspuren wegfallen würden und keine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolgt sei. Nach seinem Kenntnisstand sei die Angelegenheit wohl auch nicht mit DSW21 abgestimmt worden.

Herr Rm Stieglitz führt an, dass es in weiten Teilen hier noch sehr schmale Gehwege gebe. Das sei wirklich nicht schön, führe zu Konflikten im Fußgängerverkehr und sei auch für die Barrierefreiheit dort nicht optimal. Man sei daher froh, dass man hier nun einen großen Umbauplan
habe und nicht nur punktuell etwas geändert werden soll. Man halte es für wichtig, dass man von außen nach innen plane. Neben der barrierefreien Gestaltung der Haltestellen appelliere er dringend an die Verwaltung bei den Planungen auch zu berücksichtigen, dass hier in der Zukunft auch breitere Stadtbahnen fahren können. Darüber hinaus wäre es auch schön, mal einen Überblick darüber zu bekommen, wo überall im Stadtgebiet die Straßenbahnstrecken noch angepasst werden müssen.

Frau Rm Alexandrowiz bittet darum, die Anregungen, welche noch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost kommen würden mit zu berücksichtigen. Weiter merkt sie an dieser Stelle noch mal kritisch an, dass ihre Fraktion die Zeitplanung für die Barrierefreie Umgestaltung Stadtbahnhaltestellen nicht für angemessen halte.

Frau Rm Spaenhoff gibt zu Protokoll, dass es hier auf jeden Fall zügiger gehen müsse, um die Barrierefreiheit, die Hellwegumgestaltung zu realisieren und hinzunehmen.

Herr Kowalewski informiert darüber, dass die BV Brackel die Vorlage deswegen abgelehnt habe, weil man sich dort darüber Sorgen gemacht habe, dass für Radfahrer, gerade bei den Streckenabschnitten, wo sie in einer „ Sandwichposition“ zwischen die parkenden/einparkenden Autos und die Straßenbahn geraten würden, dort dann Gefahrensituationen entstehen würden (z. B durch aus den Autos oder der Bahn austeigende Personen). Da gebe es aus der Sicht der BV Brackel durchaus den Wunsch, dass die Verwaltung hierzu nochmal prüfe, ob man da nicht Abhilfe schaffen könne. Seine Fraktion werde der Vorlage heute zustimmen, er wolle die Verwaltung aber doch darum bitten, diese Problematik nochmal mitzunehmen und zu prüfen.

Herr Rm Dudde teilt die Kritik an der Zeitplanung. Gleichwohl befürworte man diese Vorlage, da sie schon geeignet sei, die Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern auf dieser wichtigen Ost/West/Achse herzustellen Es wären im Rahmen der bisher aufgestellte Planungen allerdings einig Unstimmigkeiten aufgefallen. Im Text werde dargestellt, dass die Haltestelle „Funkenburg“ eine Insellage habe wobei diese in der graphischen Darstellung eher an die Ränder gelegt worden sei. Man werde der Vorlage heute zustimmen, gehe aber schon davon aus, dass die Verwaltung die Anregungen, welche aus der BV Innenstadt Ost noch eingebracht würden in den weiteren Prozess integrieren werde und man daher den Prozess heute nicht durch weiteres Schieben aufhalten müsse.

Herr Wilde informiert darüber, dass man sowohl die heutigen Anregungen aus dem Ausschuss als auch die, welche in der Bezirksvertretung Innenstadt Ost und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch erfolgen würden alle mit den weiteren Prozess nehmen werde und Verwaltung hierzu im weiteren Verfahrensverlauf entsprechend Stellung nehmen werde.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung und in Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage außerdem an das Behindertenpolitische Netzwerk.


Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.8
Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24426-22)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt die Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor.


zu TOP 2.1
Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24426-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20276-21-E5)-lag bereits zur AKUSW-Sitzung am15.09.2021 und wurde dort als Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen. Das Ergebnis der Prüfung findet sich in der heute vorliegenden Vorlage wieder.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/ Die PARTEI)(Drucksache Nr.: 24009-22):
...wir, die Fraktion DIE FRAKTION – Die PARTEI, bitten Sie, den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung vorzusehen:

Antrag:
Um den Anforderungen einer klimafreundlicheren Innenstadt gerecht zu werden, ist eine Überarbeitung des BürgX-Boulevard- Kampstraße notwendig. Im Fokus stehen dabei die magere Grünflächenausbeute, das ungeliebte Lichtband, die teuren aufwändig umsetzbaren Wasserflächen und der dunkle Pflasterbelag, welcher durch Sonneneinstrahlung mehr Hitze aufnimmt als nötig.

1) Die geplanten Wasserflächen werden durch dauerhafte Begrünung ersetzt. Technisch bedingt lassen sich auf den Flächen zwar keine Bäume pflanzen, dennoch sind kleinere Gehölze in Form von Sträuchern oder Gräser realisierbar. Auch Staudenbeete sowie Aussaaten von einheimischen Blumen als Insektennahrung wäre eine Möglichkeit. Zusätzlich könnten die temporären Eventflächen durch mobiles Stadtmobilar oder Parklets mit integrierten Pflanzkästen einen zusätzlichen Beitrag zur Begrünung in der Innenstadt leisten.

Eine Pflanzpatenschaft durch die ansässigen EinzelhändlX und Gastronomiebetriebe könnte das ganze Vorhaben abrunden. Um die PflanzpatX hervorzuheben, könnte man die Infotafeln, welche in der Visualisierung des Lichtbandes zu sehen sind, im betreffenden Pflanzbeet oder Stadtmobiliar integrieren, um den BesuchX des BürgX-Boulevard-Kampstraße zusätzlich darauf aufmerksam zu machen, was die Innenstadt als Einkaufserlebnis zu bieten hat.

2) Das Lichtband wird ebenfalls durch ein „Grünes Band“ ersetzt. Hierbei wird auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen, vertikal eine Begrünung durch Kletterpflanzen umzusetzen. Eine Großstadt wie Dortmund ist sich der Verantwortung bewusst, neue Wege der Innenstadtgestaltung gehen zu müssen!

3) Es wird eine Alternative für die dunklen anthrazit gefärbten Pflasterflächen geben. In Betracht gezogen wird eine Farbwahl mit der umliegenden Bebauung (z.B. Neubau Basecamp Dortmund) oder Farbtöne, welche bereits jetzt das durch den Klimawandel zu erwartende mediterrane Flair zum Ausdruck bringt.

Als Inspiration für die Umgestaltung des Bürger- Boulevard-Kampstraße könnte eine Mischung aus High Line-Park in New York und Bergmannstraße in Berlin als Vorbild dienen.

Natürlich muss ein Teil der Flächen weiterhin reserviert bleiben, um einen Zugang für Einsatzfahrzeuge und Anlieferverkehr zu ermöglichen.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und möchten gerne nochmal darauf hinweisen, dass auch die Fraktion Die FRAKTION - Die PARTEI zwischen Realität und Wirklichkeit unterscheiden kann.



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr:24426-22-E1):

.... die Fraktion DIE LINKE+ beantragt zur Ergänzung der Verwaltungsvorlage die nachstehenden Punkte:

1) Für den Boulevard Kampstraße wird die Verwaltung beauftragt eine, Gestaltungssatzung für die angrenzenden Hausfassaden zu erlassen. Ziel ist es, bei Neubau oder Renovierung der Fassaden eine umfangreiche Fassadenbegrünung durchzusetzen um die Defizite der aktuellen Planung im Grünbereich abzumildern und die Herausbildung einer massiven sommerlichen Hitzeinsel zu vermeiden.

2) Die Farbe der Oberfläche und die Materialität sollte in Absprache mit den Architekten hinsichtlich der Hitzewirkung auf den Straßenraum ausgewählt werden.

3) Als Ersatz für die ökologisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäße Wasserrinne wird ein Brunnenbau (ev. mit Fontäne) an geeigneter Stelle geprüft. Hierbei ist die Erzeugung von Verdunstungskälte erwünscht.

Begründung

Begründung erfolgt ggf. mündlich.




AKUSW / AMIG, 03.05.2022:

Nach einführenden Worten durch Herrn Rybicki informieren Frau Trentz (Tiefbauamt) sowie Herr Prof Stahl (Atelier Fritschi und Stahl) nochmal ausführlich zur gesamten Thematik (PP-Vorträge –siehe Anlagen zur Niederschrift).

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion sich insgesamt ein einheitliches Bild in der gesamten Gestaltung mit einer hohen Funktionalität und Aufenthaltsqualität wünsche. Man sehe aber noch folgende, kleinere Probleme bzw. habe noch folgende Wünsche:
- Erhöhung der Grüngestaltung durch zusätzliche mobile Elemente oder grüne Fassadengestaltung an der einen oder anderen Stelle
- Man könne sich die Wasserrinne alternativ auch als optisches Element vorstellen, indem man z. B. mit einem Kontrast arbeite.
- Ein großes Problem habe man mit der Farbe und der Hitzeinsel, mit dem Aufheizen des Bodens in dem dunklen Anthrazit. Hier wäre man dafür, von vornherein einen helleren Farbton zu wählen.

Herr Rm Frank teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man habe sich insgesamt hiermit allerdings sehr schwer getan. Insbesondere appelliere man an die Verwaltung ihre zeitliche Ablaufplanung zu überdenken, da man ansonsten hier eine weitere Dauerbaustelle haben werde. Weiter vertrete seine Fraktion die Meinung, dass man den Dortmunder *innen und Besucher*innen nicht zumuten könne, hier über Jahre eine sichtbare Baustelle zu haben. Daher stelle er hiermit folgenden Antrag:

„Die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).“

Herr Rupflin verdeutlicht, dass die Barrierefreiheit für behinderte Menschen, insbesondere in Bezug auf mögliche Konflikte mit dem Radverkehr, hier nicht ausreichend gewürdigt wurde. Zudem vermute er, dass die Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) hier aus unterschiedlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße stattfinden konnte. Daher bitte er ausdrücklich darum, im weiteren Verlauf das BPN in die Beratung einzubeziehen.

Herr Rm Stieglitz knüpft an die zuvor von Herrn Rm Frank geäußerte Kritik zur zeitlichen Ablaufplanung an, indem auch er die Meinung vertrete, dass man hier keine Baupausen während der Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt machen sollte. Was die inhaltlichen Punkte der Vorlage angehe, sei seine Fraktion tatsächlich enttäuscht, dass hier nur marginale Veränderungen vorgenommen werden sollen. Die Mischfläche für Fußgänger und Radfahrer sei für viele sehbehinderte Menschen sehr schwierig. Die dunklen Flächen und die Vollversiegelung sei auch nicht zeitgemäß. Das mobile Grün sei wirklich eine gute Lösung, wenn man das temporär mache. Die Bauarbeiten, die definitiv besser schneller beendet sein sollten als erst 2029 bedeute ja nicht, dass man während der Bauphase mit dem Zustand leben müsse, sondern, dass man auch während dieser Zeit übergangsmäßig schon gute Lösungen finden sollte, die die Fläche etwas attraktiver machen. Dies gelte insbesondere auch für das Umfeld der Rheinoldikirche, wobei diese riesige Asphaltfläche eher den Charakter eines Parkplatzes im Gewerbegebiet habe und nicht den eines Innenstadtplatzes. Seine Fraktion werde diese Vorlage sowie die hierzu vorliegenden Anträge ablehnen.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass man heute bereits die Auslobung zu so einem Projekt anders gestalten und damit sicherlich auch zu einem anderen Ergebnis kommen würde. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine vollversiegelte Fläche kaum etwas, was man heute noch planen würde. Gleichwohl sei es so, dass man hier bereits seit Jahrzehnten eine Fläche habe, die man meide.
Insofern verweise er auf den vorliegenden Ergänzungsantrag seiner Fraktion, womit man versuche, wenigstens noch einige Dinge zu heilen. Er sei damit einverstanden, diesen Antrag auch als Prüfauftrag zu verstehen und bitte um Zustimmung. Ansonsten werde seine Fraktion heute der Vorlage zustimmen.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek teilt mit, dass seine Fraktion zu dem ganzen Thema große Bedenken habe. Man könne aber aufgrund der bereits sehr weit fortgeschrittenen Planung und der Bedenken, welche die Verwaltung teilweise in der Vorlage skizziert habe, nachvollziehen, dass hier auch ein gewisser Handlungsbedarf gesehen werde. Deswegen bedanke man sich bei der Verwaltung, dass sie das ganze Thema nochmal so umfangreich erörtert habe. Eine komplette Neuplanung der Maßnahme wäre sicher aus vielerlei Hinsicht sinnvoller, weil man hier einige Konflikte habe, die miteinander abgewogen werden müssten (z.B. mit dem Radverkehr). Man sehe nicht, dass die aktuelle Vorlage diese jetzt löse. Vor diesem Hintergrund habe man als Fraktion wirklich lange mit sich gehadert und werde sich zur Vorlage heute enthalten. Den mündlichen CDU-Antrag befürworte man sehr gerne. Den Antrag der FRAKTION /Die PARTEI werde man ablehnen, weil sich dieser durch die Inhalte der Vorlage bereits erledigt habe. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE + könne man zustimmen, wenn dieser insgesamt als Prüfauftrag gewertet werde.

Frau Rm Neumann –Lieven gibt zu Protokoll, dass sie den Konflikt „Radfahrer/Fußgänger“ für vorprogrammiert halte. Daher bitte ihre Fraktion hierzu um eine entsprechende Evaluierung nach einem Jahr. Für den Fall, dass das Miteinander hier nicht funktioniert habe, sollte der Radverkehr hier verbannt werden.

Herr Sohn unterstützt diesen Wunsch nach einer Evaluierung. Er bittet weiter darum, die gesamte Angelegenheit noch vor der Ratssitzung im Juni dem BPN zur Beratung vorzulegen.

Herr Rm Wagner verdeutlicht, dass es aus Sicht seiner Fraktion keinen Sinn mehr mache, den Entwurf des Ateliers Fritschi u. Stahl fortzuführen. Das, was bereits fertig sei, möge man als das, was es sei annehmen und für den Rest eine einfache, abgespeckte Version des Entwurfs umsetzen.

Herr Ingenmey bittet darum, die Vorlage noch vor der Ratssitzung auch dem Seniorenbeirat vorzulegen. Weiter führt er an, dass die geplanten Sitzbänke nicht für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet wären, da diese keine erhöhte Sitzfläche sowie keine Rücken-und Armlehnen hätten und die gebogene Sitzfläche schwierig zu nutzen sei. Daher plädiere er dafür, auf dem verbleibenden Teil der Kampstraße entsprechende, anders gestaltete Möblierungselemente aufzustellen. Zum Thema „Spielangebote“ plädiere er von der Begrifflichkeit her dafür, dass man das „Spiel-und Bewegungsangebote für unterschiedliche Generationen“ nenne.
Für den verbleibenden Abschnitt bitte er darum, nochmal darüber nachzudenken dort Angebote, die unterschiedliche Generationen ansprechen würden, zu installieren.

Herr Wilde erläutert zum angesprochen Thema des „Rad-und Fußverkehrs“, dass er es für falsch halte, dort mit einer eigenen, reservierten Fläche den Radweg durch dieses Herzstück der City zu führen. Damit schaffe man keine Konfliktlösung. Man habe vielmehr nach wie vor das Nebeneinander und die Übergänge. Richtig sei es hier zu sagen, dass man sich die Fläche teile. Diese sei breit genug, damit alle dortigen Verkehrsteilnehmer*innen gemeinsam klarkommen könnten. Wenn mal feststellen sollte, dass dies nicht funktioniere, könne man immer noch gegensteuern, indem der Radverkehr aus dieser Fläche wieder rausgenommen würde. Für den schnellen Radverkehr, bekomme man den Radwall. Zum Thema „Barrierefreiheit“ sei er sich sicher, dass der Entwurf der Planungen im Laufe der Jahre auch mehrfach im Behindertenpolitischen Netzwerk und auch im Seniorenbeirat Gegenstand von Beratungen gewesen sei. Wenn man allerdings Wert darauf lege, dass die Vorlage auch dort nochmal vorgelegt werde, würde man dies tun. Er gehe aber davon aus, dass man hier nun nichtmehr auf die Grundzüge des Entwurfs eingehen werde, da diese, wie erwähnt, bereits abgestimmt worden seien.
Was das Thema „Grün“ angehe, glaube er, dass man auf der Grundlage dieses Entwurfs ein großes Potential dafür habe, dieses in der Zukunft gut zu bespielen, um die Aufenthaltsqualität auf der Kampstraße weiter zu steigern, um die Flächen, die man dort habe, mit dem Format „Mobiles Grün“ zu versehen, auch bereits, wenn diese noch nicht umgebaut sei.
Zum „anthrazitfarbenen Pflaster“ führt er an, dass man dort ein Gestaltelement bzw. eine Materialität, benötige, welche langfristig trage. Um hierfür die richtige Farbnuance zu finden, schlage er vor, dass man vor Ort mal eine Bemusterung durchführe, um gemeinsam darüber zu entscheiden, mit welchem Kontrast man hier starten werde.
Zum Thema „Fassadenbegrünung“ teilt er mit, dass diese ja inzwischen verpflichtend sei. Diese werde man jetzt im Zusammenhang mit dem „Masterplan Plätze“ bespielen. Auch die Kampstraße werde mit einer Gestaltungssatzung versehen, um dort auch entsprechende Auflagen/Empfehlungen für die Begrünung von Fassaden zu integrieren.
Das Thema „Zeitplanung“ sei auch eine Frage des iterativen Prozesses, der dort erfolge. Er würde sich allerdings wünschen, dass man bereits zur IGA 2027 auf der Kampstraße einige deutlich veränderte Flächen dort sehe.

Zum mündlichen Antrag des Herrn Rm Frank kündigt Herr Rybicki an, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung im Juni einen Vorschlag vorlegen werde, der verdeutliche, wie man die Kampstraße bereits während der langen Bauphase attraktiver gestalten könne.


Hiernach erfolgen zu den vorliegenden Anträgen, zum mündlichen Antrag der CDU-Fraktion sowie zur Vorlage folgende Beschlüsse:


Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION /Die PARTEI) (Drucksache Nr.:24009-22):

Dieser Antrag wird sowohl vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION /Die PARTEI) abgelehnt.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.:24426-22-E1):

Die Fraktion B‘90/Die Grünen gibt hierzu bekannt, dass sie diesen heute, bis auf Punkt 1., ablehnen werden.

Dieser Antrag wird insgesamt als Prüfauftrag gewertet und als solchem sowohl vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) zugestimmt.


Zum mündlicher Antrag der CDU-Fraktion:

Die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).

Diesem Antrag wird sowohl vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einstimmig (bei einer Enthaltung Die FRAKTION/Die PARTEI) zugestimmt.


Abstimmung zur Vorlage (DS-Nr.: 24426-22):

Unter Einbeziehung der Beschlüsse zu den o. a. Anträgen empfehlen sowohl der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) sowie bei Enthaltungen (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Auf der Grundlage der nachfolgenden Erläuterungen nimmt der Rat der Stadt Dortmund die Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ weitere Fahrradbügel für das sichere Abstellen von Fahrrädern vorgesehen werden.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ das „Konzept für mobiles Grün in der City“ Anwendung finden soll.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ ein Kommunikationskonzept zur Reduzierung von Konflikten zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entwickelt wird.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ auf die Wasserrinne zu verzichten. Stattdessen erfolgt die Realisierung einer gepflasterten Rinne mit einzelnen Straßenabläufen, um die Straßenentwässerung sicherzustellen.

Prüfauftrag:

1) Für den Boulevard Kampstraße wird die Verwaltung beauftragt eine, Gestaltungssatzung für die angrenzenden Hausfassaden zu erlassen. Ziel ist es, bei Neubau oder Renovierung der Fassaden eine umfangreiche Fassadenbegrünung durchzusetzen um die Defizite der aktuellen Planung im Grünbereich abzumildern und die Herausbildung einer massiven sommerlichen Hitzeinsel zu vermeiden.

2) Die Farbe der Oberfläche und die Materialität sollte in Absprache mit den Architekten hinsichtlich der Hitzewirkung auf den Straßenraum ausgewählt werden.

3) Als Ersatz für die ökologisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäße Wasserrinne wird ein Brunnenbau (ev. mit Fontäne) an geeigneter Stelle geprüft. Hierbei ist die Erzeugung von Verdunstungskälte
erwünscht.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün überweisen die gesamte Angelegenheit an das Behindertenpoltisches Netzwerk und an den Seniorenbereit, damit sich diese noch vor der Ratssitzung mit der Angelegenheit befassen können.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beauftragen die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).


Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.9
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22)

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 4.10
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.11
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24597-22)
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet darum im weiteren Verlauf aktiv beteiligt zu werden.

Mit dieser Anmerkung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.12
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2022

(Drucksache Nr.: 24046-22)
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks an das Projekt kooperativer Ganztag Kindercampus – Einrichten einer Servicestelle Bildungspartnerschaften

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Projektentwicklung des offenen Ganztags in Bezug auf den bevorstehenden gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz für alle Grundschulkinder.
Das Behindertenpolitische Netzwerk hält es für denkbar, dass die Anzahl der Kinder mit Beeinträchtigung im offenen Ganztag ansteigen wird, da bislang eine Teilnahme am offenen Ganztag durch Mangel an Plätzen (oftmals ist ein Elternteil nicht oder nur stundenweise berufstätig) oder durch nicht vorhandene Assistenz begrenzt war.
Das Behindertenpolitische Netzwerk geht davon aus, dass die Bedarfe und Belange der inklusiv beschulten Kinder bei allen einzelnen Projektentwicklungsschritten darauf hin überprüft werden, ob diese barrierefrei und inklusiv sind und die uneingeschränkte Teilhabe der beeinträchtigten Schüler ermöglicht.

Frau Beckmann regt folgende Anfrage an die Verwaltung an, um eine Vorstellung von dem zu erwartenden Anstieg an OGS Plätzen für Kinder mit Beeinträchtigung zu gewinnen.

Wie viele Kinder mit Behinderung werden derzeit in der Grundschule inklusiv beschult?
Wie viele Kinder besuchen derzeit den offenen Ganztag?
Wie viele Kinder hiervon werden durch eine*n Schulbegleiter*in unterstützt?

Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig diese Anfrage an die
Verwaltung weiter zu leiten


zu TOP 4.13
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
(Drucksache Nr.: 24153-22)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.14
Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Herstellung des Verbindungsweges zwischen Alfred-Trappen-Straße 24 und Nagelschmiedegasse (B4)
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24301-22)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.15
Neufassung der Stellplatzsatzung
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23268-21-E4)

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor.

zu TOP 8.1
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
è Siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-
E4)

...zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:

Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)

Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)

Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“

Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)

Anmerkung:
1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.



Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Gelände­verhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)

Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen. Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil
Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstell­plätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.

Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)

Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.

Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.

Zusammenfassung

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E5):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019 in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).

Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:


- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens


§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.

(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung


Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je
100 qm2 NUF
geändert.

Die notwendigen Fahrradabstellplätze für

5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je
20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je
30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je
3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je
5 Kleingärten

geändert.


AKUSW, 27.04.2022:

Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.

Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.




-35-

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.16
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2022

(Drucksache Nr.: 20862-21)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor.

zu TOP 3.3
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)

Frau Beckmann bat darum, die Vorlage auch dem BPN zur Kenntnis zu geben.

Herr De Marco bat darum, die Vorlage auch dem Integrationsrat zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 zur Kenntnis.

Frau Dr. Rothenberg stellt fest, dass ein Hinweis auf die Integration von schwerbehinderten Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt in Dortmund in der Vorlage fehlt.
Es stellt sich die Frage, mit welchen Möglichkeiten und unter welchen Bedingungen dieses umzusetzen wäre.


Mit dieser Anmerkung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.17
Städtebauförderprogramm 2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24324-22)
Frau Opitz weist darauf hin, dass in der Vorlage (S.11) nur Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen aufgeführt sind.
Weitere Behinderungsformen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Frau Dr. Rothenberg weist in Bezug auf die „Spiel- und Erlebnisskulptur Wolke“ darauf hin, dass die geplante barrierefreie Zugänglichkeit nicht die (barrierefreie) Nutzbarkeit der Spiel - und Erlebnisskulptur implementiert.

Mit diesen Anmerkungen nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk die Vorlage zur Kenntnis.



5. Anfragen/Anträge aus den Fraktionen

zu TOP 5.1
Satzung Barrierefreie Wohnungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24990-22)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt nachfolgende Anfrage der Fraktion DIE LINKE+ vor.
Die Stadt Dortmund verpflichtet in der Bauleitplanung dazu, bei Neubauten 30% geförderten Wohnraum vorzusehen. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, ob die Stadt Dortmund per Satzung festlegen kann, einen gewissen Satz barrierefreie Wohnungen zu errichten. Diese Satzung müsste über die aktuellen Anforderungen aus der Landesbauordnung hinausgehen. Es könnte in einem ersten Schritt festgeschrieben werden, dass zunächst sozial geförderte Wohnungen im Erdgeschoss rollstuhlgerecht errichtet werden.
In der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage DS 20514-21-E1 wird ein deutlicher Mangel benannt, eine Übersicht über den Bestand ist zurzeit nicht verfügbar.
Jedoch könnte auf diese Weise ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation gemacht werden.


Frau Dr. Rothenberg verweist auf den Aktionsplan NRW inklusiv 2022:
"Seit dem Jahr 2018 wurden darüber hinaus Zielvereinbarungen zur Gewährung eines Globalbudgets für die Wohnraumförderung mit den Städten Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster und mit dem RheinSieg-Kreis abgeschlossen. Damit verpflichten sich die Kommunen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr geförderte und damit bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Sie verpflichten sich erstmals, zur Schaffung von mehr rollstuhlgerechtem Wohnraum beizutragen."
Frau Dr. Rothenberg regt die Weiterleitung an die Verwaltung mit der Bitte um Stellungnahme mit folgender Ergänzung an:
Was wurde seit 2018 erreicht?
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Das Behindertenpoltische Netzwerk stimmt der Weiterleitung an die Verwaltung mit der Ergänzung von Frau Dr. Rothenberg einstimmig zu.


6. Mitteilungen


Die Sitzung wird um 19:05 Uhr durch den Vorsitzenden Herrn Sohn beendet.
Die nächste Sitzung findet am 16.08.2022 im Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund statt.








Friedhelm Sohn Kai Gungl Kathrin Rasche
(Vorsitzender) (Mitunterzeichnung) (Schriftführerin)


(See attached file: BerichtAKJF14.06.22.pdf)