Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 14.12.2021
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:33 - 18:00 Uhr


Anwesend: 16 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Klaus Ahrenhöfer
Andrea Ivo - stellv. Bezirksbürgermeisterin
Albina Klimmek
Ralf Konstanti
Dietrich Labenz
Herbert Niehage
Norbert Schlienkamp

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath
Jürgen Focke
Werner Gollnick - Bezirksbürgermeister
Thomas Offermann

B90/Die Grünen

Mamadou Bobo Barry
Norbert Ernst
Marc Schmitt-Weigand
AfD-Fraktion

Mike Dennis Barthold
Matthias Helferich - nicht anwesend -

Die Fraktion (Die Linke/Die Partei)

Matthias Storkebaum - nicht anwesend -
Florian Heimann

FDP
Xenia Buxmann - nicht anwesend -

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter



c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst

d) Gäste

Frau Künstler Stadtkämmerei
Herr Müller Stadtkämmerei
Herr Meißner Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Herr Schmerbeck Amt für Tiefbau und Straßenverkehr
Herr Swaton Amt für Tiefbau und Straßenverkehr


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 14.12.2021, Beginn 15:30 Uhr,
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 16.11.2021

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

3.1 Wirkungsmonitor 2019/2020
Berichterstattung / Empfehlung - Vorlage aus der letzten Sitzung -
(Drucksache Nr.: 22111-21)
3.2 Verkehrskonzept Husener Eichwaldstraße
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 13347-19-E2)

3.2.1 Berichterstattung der Stadt Dortmund zu den Lehrerparkplätzen an der Husener Eichwaldstraße und Gesamtparkkonzept 'Husener Eichwaldstraße'
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23158-21)

3.2.2 Ankauf oder Anmietung einer Teilfläche des ausgebauten Parkplatzes der Firma Redpath Deilmann in Kurl westlich des Verbindungsweges zwischen der Husener Straße und dem Schulzentrum an der Husener Eichwaldstraße
(23)
(Drucksache Nr.: 19763-21-E3)

4. Anregungen und Beschwerden

4.1 Buschei-Grundschule - Schulgarten - Unterlagen aus der letzten Sitzung -
(Drucksache Nr.: 22822-21)

4.2 Eingabe Schafstallstraße, bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 23157-21)

4.3 Eingabe - Max-Brod-Straße
(Drucksache Nr.: 23195-21)

4.4 Zwei Eingaben der Stadtbibliothek
Sonstige Eingabe
(Drucksache Nr.: 23196-21)

5. Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

5.1 Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

5.2 Verkaufsoffene Sonntage 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22418-21)

6. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen

6.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22120-21)

6.2 Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung (Drucksache Nr.: 22119-21) - wurde bereits im Vorfeld zugeschickt -

6.3 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
(Drucksache Nr.: 22397-21)


6.4 Planfeststellungsverfahren „Asselner Graben - Ökologische Verbesserung von km 0,00 bis km 2,10 in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22852-21)

7. Mobilität, Infrastruktur. Grün

7.1 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

7.2 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

7.3 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

7.4 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)

7.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)

7.6 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)

7.7 Erneuerung der Straßenleuchten im Bezirk Scharnhorst Teil 2, inkl. des Einbaus von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Projektes NOx-Block
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22791-21)
7.8 Wiederaufbau eines Begrenzungspfahls am westlichen Fahrbahnrand der Straße Im Schellenkai vor der Einmündung der Straße Derner Kippshof
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19413-20-E1)

7.9 Errichtung einer Fahrbahnschwelle auf der Straße Vogelsangskamp in Dortmund-Husen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23169-21)

7.10 Bau eines Fuß-/Radweges entlang der Straße Auf dem Brink in Richtung Lünen-Süd
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23162-21)

7.11 Ausweisung eines absoluten Halteverbotes auf der nördlichen Straßenseite der Siegfried-Drupp-Straße in Dortmund-Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23163-21)

7.12 Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Husener Straße zwischen der Einmündung der Wickeder Straße und dem Bahnübergang
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23164-21)

7.13 Beschränkung des LKW-Verkehrs auf den Straßen Derner Kippshof und Im Schellenkai
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23165-21)

7.14 Beschränkung des LKW-Verkehrs auf der Straße Woldenmey
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23166-21)

7.15 Erneuerung der Randsteine der Boule-Anlage im Wenge-Park, Dortmund-Lanstrop
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23160-21)

7.16 Herrichtung und Nivellierung des Boule-Platzes in Dortmund-Scharnhorst an der Gleiwitzstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23161-21)

7.17 Rüschebrinkstraße - Intensivierung der Verkehrsüberwachung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23194-21)

8. Kinder, Jugend, Schule

8.1 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

8.2 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)

8.3 Sachstandsbericht „Vergleich Anmeldezahlen und tatsächliche Aufnahmen zum Schuljahr 2021/22 für Grundschulen und Weiterführende Schulen“
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 22885-21)
8.4 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)

8.5 Bolzplatz auf der Grünfläche Woldenmey / Ecke Liethschulteweg in Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19759-21-E1)

9. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

11.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für die Herrichtung der Außenanlage für die Eichwald-Grundschule in Dortmund-Husen

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E45)

11.2 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für die Errichtung einer geeigneten Beleuchtungsanlage auf der ca. 150 m langen Wegeverbindung zwischen dem Vogelsangskamp und Am Grenzgraben in Dortmund-Husen

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E44)

11.3 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für die Errichtung einer bewegungsabhängig gesteuerten Beleuchtungsanlage für die Verbindungswege zwischen den Straßen Pöllerstraße, Flemerskamp und Husener Eichwaldstraße durch die dortige Grünanlage

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E43)

12. Anfragen

13. Mitteilungen

13.1 Prüfantrag zur Anlage einer Finnbahn im Naturschutzgebiet Alte Körne
Stellungnahme nach § 14 GeschO (60)
(Drucksache Nr.: 20895-21-E1)


13.2 Bahnübergang Husener Straße
Beantwortung einer Anfrage (66)
(Drucksache Nr.: 06392-12-E6)

13.3 Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten an Schulen
Mitteilung aus dem AMIG
(Drucksache Nr.: 21228-21-E1)



Der Bezirksbürgermeister Herr Gollnick eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist er auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Klimmek benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Gollnick weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zu den bestehenden Tagesordnungspunkten 7.7, 7.17.und 8.2 wurden Anträge der CDU-Fraktion und zu 11.2 noch ein Antrag von B90/Die Grünen vorgelegt. Die Vorlage zu TOP 5.1 wurde im Vorfeld von der Verwaltung bereits zurückgezogen.
Weiterhin liegt ein Erläuterungsschreiben zu TOP 7.5 des Herrn Oberbürgermeister Westphal vor.

Die Tagesordnung wird wie vorgetragen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 16.11.2021

Herr Barthold bezweifelt die Richtigkeit des niedergeschriebenen Abstimmungsergebnisses der SPD-Fraktion zu TOP 1.5 der letzten Sitzung. Die Richtigkeit wird von der SPD-Fraktion bestätigt und deckt sich mit den Notizen der Schriftführerin. Die Niederschrift wird nicht verändert.

Die Niederschrift über die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 16.11.2021 wird einstimmig - bei der Enthaltung des Herrn Barthold - genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen
zu TOP 3.1
Wirkungsmonitor 2019/2020
Berichterstattung / Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

Frau Künstler führt aus, dass der Wirkungsmonitor als Beratungshilfe für die Haushaltsberatungen dient. Die Anforderungen über die Inhalte und Parameter dieser Vorlage werden aus interfraktionellen Arbeitskreisen aus dem politischen Raum festgelegt. Eine Überarbeitung, Wandlung und Neuorientierung gehört zu diesem Prozess - diese werden an die Verwaltung weitergeleitet und münden letztlich in einem regelmäßig wiederkehrenden Wirkungsmonitor.

Es ist richtig, dass einige Zahlen noch ausstanden. Diese wurden aber mittlerweile nachgereicht und liegen vor. Frau Künstler sagte zu, diese Mitteilung auch an die BV-Scharnhorst zur Kenntnis zu geben.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Ausführungen der Stadtkämmerei zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


zu TOP 3.2
Verkehrskonzept Husener Eichwaldstraße
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 13347-19-E2)

Als Berichterstatter erscheinen:
Herr Meißner - Stadtplanungsamt,
Herr Schmerbeck und Herr Swaton - Amt für Tiefbau- und Straßenverkehr


Herr Meißner führt aus, dass aktuell kein fertiges Konzept vorgelegt werden kann. Es ist auch festzustellen, welche Ziele denn konkret verfolgt werden sollen. Geht es nur um Parkraum oder auch um Verkehrssicherheit und auch Klimaschutz.


Herr Swaton führt aus, dass die Tiefbauverwaltung - hinsichtlich der jüngsten Beschwerden, verursacht durch die Umleitung wegen des Tagebruchs - kurzfristig einige kleinere Maßnahmen angreift. So wird das Überfahren des Gehweges auf der Schulseite durch Installation weiterer Bügel verhindert, um eine Gefährdung auszuschließen. Dies soll im
1. Quartal 2022 geschehen. Gegenüber der Schule könnte halbseitiges Parken angeordnet werden, um den Straßenquerschnitt zu vergrößern.
Eine Verkehrszählung in der Zeit von 7.20 bis 8.20 Uhr hat ergeben, dass nur 128 Fahrzeuge pro Stunde zu verzeichnen waren, ein sicheres Queren der Fahrbahn ist somit unter Einhaltung der gebotenen Vorsicht möglich.

Herr Schmerbeck führt aus, dass zum Parken eigentlich nur der öffentliche Straßenraum bleibt. Ein evtl. geordnetes Parken mit entsprechender Markierung ist möglich, hierdurch fallen aber evtl. Parkplätze weg. Ein großer öffentlicher Parkplatz wäre in der Nähe wünschenswert. Hier könnten z. B. die Schulkinder abgesetzt werden, damit diese ein Stück zu Fuß laufen, während die Kita-Kinder direkt bis vor Ort gebracht werden müssen.

Allen ist die besondere Brisanz auf dem Lehrerparkplatz bekannt, dazu wird oft noch zu schnell gefahren und wenn die Husener Eichwaldstraße noch als Umleitungsstraße dient kommt noch dieser Verkehr hinzu.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob im Rahmen der Baumaßnahme zu einer neuen Turnhalle auf dem Gelände evtl. eine Fläche zukünftig zur Verfügung stehen könnte - siehe hierzu auch TOP 8.2.
Herr Meißner sagt zu, dass er sich mit der Liegenschaftsverwaltung als auch mit dem Schulverwaltungsamt in Verbindung setzen wird.

Auch soll nochmals geschaut werden, ob eine Fläche auf den beiden Parkplätzen Deilmann / Redpath zur Verfügung gestellt werden könne. Evtl. benötigt die Firma Stellfeld & Ernst nicht den kompletten Platz.

Herr Swaton bietet einen Termin vor Ort an, um sich die Möglichkeiten baulicher Veränderungen anzuschauen.
Herrn Schmitt-Weigand regt an, evtl. die Schulen und Kita dazu zu bitten.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.1
Berichterstattung der Stadt Dortmund zu den Lehrerparkplätzen an der Husener Eichwaldstraße und Gesamtparkkonzept 'Husener Eichwaldstraße'
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23158-21)

- die Anfrage wurde durch die Berichterstattung erledigt -


zu TOP 3.2.2
Ankauf oder Anmietung einer Teilfläche des ausgebauten Parkplatzes der Firma Redpath Deilmann in Kurl westlich des Verbindungsweges zwischen der Husener Straße und dem Schulzentrum an der Husener Eichwaldstraße
(23)(Drucksache Nr.: 19763-21-E3)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Stüdemann vom 15.11.2021 zur Kenntnis.

4. Anregungen und Beschwerden

zu TOP 4.1
Buschei-Grundschule - Schulgarten
(Drucksache Nr.: 22822-21)

Herr Gollnick führt aus, dass sich die Eingabe erledigt hat, da eine weitere Spende zu verzeichnen war. Falls im nächsten Jahr zur Pflanzzeit noch etwas fehlen sollte, wird sich die Schule melden.


zu TOP 4.2
Eingabe Schafstallstraße, bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 23157-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Eingabe des Herrn Busse zur Kenntnis sieht aber keinen Bedarf tätig zu werden.

Herr Focke führt aus, dass die Schafstallstraße, obgleich sie zum sogenannten Vorrangnetz gehört - beidseitig durch Parkbuchten als auch Schutzstreifen für den Fahrradverkehr soweit verengt wurde, dass der Mittelstreifen entfernt wurde. Diese Maßnahmen seien ausreichend.


zu TOP 4.3
Eingabe - Max-Brod-Straße
(Drucksache Nr.: 23195-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Eingabe der Frau Ritschl vom 25.11.21 zur Kenntnis.

Der Bezirksvertretung Scharnhorst ist die Problematik an vielen Stellen in der Großsiedlung bekannt. Sofern die Ausfahrten und der Kurvenquerschnitt - wie gesetzlich vorgeschrieben - freigehalten werden, möchte die Bezirksvertretung nicht weiter tätig werden und plädiert auf gegenseitige Rücksichtnahme.

zu TOP 4.4
Zwei Eingaben der Stadtbibliothek
Sonstige Eingabe
(Drucksache Nr.: 23196-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, 5.000,00 Euro für die Beschaffung von Medien für Freestyle aus Mitteln der Sparkassenkulturmittel und 2.000,00 Euro für den Medienetat aus den interkulturellen Mitteln der Sparkasse bereit zu stellen.

Die Kulturbetriebe haben Ihre Freigabe für die Restmittel der Sparkassenkulturmittel (Mittel bis 2020) für die Anschaffung von Büchern, Medien etc. im Kinderbereich und Fremdsprachenbereich mit einem 4-stelligen Betrag zu unterstützen, erteilt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, den Betrag in Höhe 7.337,50 € für die Ausrichtung von 48 Medienkompetenzworkshops aus Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Scharnhorst bereit zu stellen.



5. Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 5.1
Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

- zurückgezogen -


zu TOP 5.2
Verkaufsoffene Sonntage 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22418-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig - bei den Enthaltungen von B90/Die Grünen sowie Herrn Bollrath - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2022 zu.


6. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen

zu TOP 6.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung (Drucksache Nr.: 22120-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
I. Der Rat nimmt das Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gemäß
§ 13 Baugesetzbuch zur Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 2 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.04.2021 und stellt diese Änderung fest (Feststellungsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 6 Baugesetzbuch (BauGB)




zu TOP 6.2
Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)


Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).

II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)


Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
§§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.08.2021, mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

X. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 12 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 6.3
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
(Drucksache Nr.: 22397-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die überwiesene Vorlage aus dem APOD zur Kenntnis.

B90/Die Grünen begrüßen, dass mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Konzept für den Klimaschutz vorgelegt wurde.

Beschlussvorschlag

1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030

1.1. Der Rat der Stadt nimmt das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Kenntnis, er
stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit
der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2045 als Ziel für die Erreichung der
Klimaneutralität anzustreben.

2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)

2.1. Der Rat der Stadt nimmt den Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund
(MiKaDo) zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und
beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen
Maßnahmen.

3. Klimabeirat

3.1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten
9 ff beschriebenen Form.
3.2. Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die
Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie
eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

zu TOP 6.4
Planfeststellungsverfahren „Asselner Graben - Ökologische Verbesserung von km 0,00 bis km 2,10 in Dortmund“
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 22852-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Verwaltungsentscheidung, den Plan für die ökologische Verbesserung des Asselner Grabens auf insgesamt ca. 2.100 m Länge planfestzustellen, zur Kenntnis.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass der genannte Zeitpunkt der Einsichtnahme des Planfeststellungsbeschlusses in der Vergangenheit liegt und somit den eindeutigen Rückschluss erlaubt, dass es sich um den 10.01.2022 bis 24.01.2022 handelt.

7. Mobilität, Infrastruktur. Grün

zu TOP 7.1
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 21989-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet zukünftig um Ergänzung, welche Bedeutungen Prio 1, 2 und 3 haben, mit welchen zeitlichen Achsen sind diese hinterlegt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet wiederholt, die Vorlage zukünftig nur stadtbezirksbezogen den Bezirksvertretungen vorzulegen, dies wird z. B. bei den Haushaltsvorlagen auch praktiziert.

zu TOP 7.2
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

Die Bezirksvertretung nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 7.3
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 für die Sanierungsbedarfe der Berufkollegs Leopold-Hoesch, Gisbert-von-Romberg und Paul-Ehrlich sowie die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 7.4
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.




Beschlus
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
1. den 11. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
2. beschließt die Aufnahme der Albert-Einstein Realschule - Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt aus dem KIF II Programm und
3. beschließt die Herausnahme des Projektes TEK Leopoldstraße - Ausbau U3 Block 4


zu TOP 7.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung (Drucksache Nr.: 22975-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt das Ergänzungsschreiben des Herrn Oberbürgermeister Westphal zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
4. den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
5. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche in das OGS Förderprogramm
6. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme HS Husen – Energetische Fassadensanierung als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1
7. beschließt die Herausnahme des Projektes Albrecht-Dürer RS – Schadstoffsanierung
8. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Albert-Einstein RS – Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1.



zu TOP 7.5.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

- siehe TOP 7.5 -





zu TOP 7.6
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung unter Punkt B) zu folgen.

Beschluss

A.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 15088-09 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp von 470.000,00 Euro auf 930.000,00 Euro.

B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 530.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 50.000,00 Euro


Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.


zu TOP 7.7
Erneuerung der Straßenleuchten im Bezirk Scharnhorst Teil 2, inkl. des Einbaus von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Projektes NOx-Block
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22791-21)

Die CDU-Fraktion legt einen Zusatzantrag vor.

Die Bezirksvertretung DO-Scharnhorst weist einstimmig den Vorschlag Standort Nr. 23656
für die Installation einer NOX-Laterne zurück.

Stattdessen soll die Laterne im Bereich Baumwirtsweg / Pöllerstrasse installiert werden.

Begründung:
Der vorgeschlagene Standort ist vorrangig gekennzeichnet von einer Einfamilienhausbebauung
auf deren Grundstücken sich auch Wallboxen installieren lassen.
Die Grundidee des Ladens im öffentlichen Straßenraum ist aber getragen von dem Interesse,
auch "Laternenparkern" ohne eigene Garage oder Stellfläche die Möglichkeit der Teilhabe an
elektrischer Mobilität durch eine Ladestelle in Wohnortnähe zu ermöglichen.

Weiterhin wurde von B90/Die Grünen mündlich gefordert, eine entsprechende Parkkennzeichnung durchzuführen. Diesem Ansinnen wird mehrheitlich - bei den Enthaltungen der Herren Ahrenhöfer und Bollrath, sowie den Gegenstimmen der restlichen CDU-Fraktion sowie des Herrn Barthold - zugestimmt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig - mit oben aufgeführter Änderung zu Standort-Nr. 23656 - die Erneuerung von weiteren 11 Straßenleuchten und 11 Lichtmasten im Stadtbezirk Scharnhorst. Diese Laternen werden ebenfalls mit Ladeinfrastruktur zur Förderung der Elektromobilität im Rahmen des Projektes NOx-Block ausgestattet.

Weiterhin sollen die Lademöglichkeiten - wie oben abgestimmt - mit einer Parkkennzeichnung ausgestattet werden.


zu TOP 7.7.1
Erneuerung der Straßenleuchten im Bezirk Scharnhorst Teil 2, inkl. des Einbaus von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Projektes NOx-Block
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22791-21-E1)

- siehe 7.7 -


zu TOP 7.8
Wiederaufbau eines Begrenzungspfahls am westlichen Fahrbahnrand der Straße Im Schellenkai vor der Einmündung der Straße Derner Kippshof
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19413-20-E1)
Die Stadt Dortmund wird einstimmig - bei der Enthaltung des Herrn Barthold - gebeten, den Begrenzungspfahl, der die Einfahrt aus nördlicher Richtung in den am westlichen Fahrbahnrand der Straße „Im Schellenkai“ vor der Einmündung der Straße „Derner Kippshof“ mit Absperrpfosten begrenzten Randstreifen verhindert hat, neu zu errichten.

Vor der Einmündung der Straße „Derner Kippshof“ in die Straße „Am Schellenkai“ ist ein etwa 20 m langer Randstreifen mit Begrenzungspfosten zur Fahrbahn hin versehen, um hier das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Hier abgestellte Fahrzeuge behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmer, die von der Straße „Derner Kippshof“ in die Straße „Im Schellenkai“ abbiegen wollen. Die Zufahrt in diesen Randstreifen war bis vor geraumer Zeit mit einem Begrenzungspfosten gesperrt. Da dieser Begrenzungspfosten bei Bauarbeiten in diesem Bereich abgebaut und nicht wieder auf- gebaut wurde, werden gelegentlich Fahrzeuge auf diesem Randstreifen zwischen den Begrenzungspfosten und dem Gehweg abgestellt. Diese Fahrzeuge behindern, wie oben bereits beschrieben, die Sicht beim Abbiegen. Die Stadt Dortmund wird gebeten, diesen Absperrpfosten wieder zu errichten, um die Einfahrt aus nördlicher Richtung in den Randstreifen zu unterbinden.


zu TOP 7.9
Errichtung einer Fahrbahnschwelle auf der Straße Vogelsangskamp in Dortmund-Husen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23169-21)

Die Stadt Dortmund wird mit Mehrheit - bei den Enthaltungen der Herren Barry und Heimann sowie den Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie des Herrn Barthold - gebeten, auf der Straße „Vogelsangskamp“ in Höhe der Hausnummer 31 a eine Fahrbahnschwelle zu errichten, um den Verkehr, insbesondere den Paketlieferverkehr in diesem Bereich zu beruhigen

Begründung:

Der „Vogelsangskamp“ ist ein verkehrsberuhigter Wohnbereich, in dem viele Anwohner mit Kindern wohnen. Der immer stärker werdende Paketanlieferverkehr gefährdet durch überhöhte Geschwindigkeit in zunehmendem Maße die Anwohner, insbesondere die in diesem Bereich spielenden Kinder. Durch Errichtung einer Fahrbahnschwelle ist es möglich, die Verkehrsteilnehmer zu einer den Straßenverhältnissen angepassten Fahrweise zu veranlassen und somit die Gefährdungen insbesondere für die spielenden Kinder zu minimieren.


zu TOP 7.10
Bau eines Fuß-/Radweges entlang der Straße Auf dem Brink in Richtung Lünen-Süd
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23162-21)

- zurückgezogen -


zu TOP 7.11
Ausweisung eines absoluten Halteverbotes auf der nördlichen Straßenseite der Siegfried-Drupp-Straße in Dortmund-Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23163-21)

Die Stadt Dortmund wird mit Mehrheit - bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion - gebeten, auf der nördlichen Straßenseite der Siegfried-Drupp-Straße ein absolutes Halteverbot
von montags bis freitags in der Zeit von 07.30 bis 16.00 Uhr einzurichten und zwar von Beginn der Straße bis Haus-Nr. 50.

Bei der Siegfried.Drupp-Straße handelt es sich um eine Sackgasse, in der die Europa-Grundschule mit OGS und ein Kindergarten liegen. Durch diese Einrichtungen kommt es regelmäßig morgens und mittags zu erheblichem PKW-Verkehr von Eltern, die ihre Kinder zu den vorgenannten Einrichtungen bringen. Durch den Umstand, dass es sich bei der Siegfried-Drupp-Straße um eine Sackgasse handelt, müssen alle einfahrenden Fahrzeuge auf demselben Wege den Bereich wieder verlassen. Da die Nutzer teilweise beide Straßenseiten durch Halten blockieren, werden die Anwohner daran gehindert, ihre Grundstücke anzufahren, außerdem können Einsatzfahrzeuge in Notfällen nicht ungehindert die Straße befahren. Aus diesem Grunde ist es geboten, auf der nördlichen Straßenseite ein absolutes Halteverbot einzurichten, um die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straße auch in Notfällen zu gewährleisten.


zu TOP 7.12
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Husener Straße zwischen der Einmündung der Wickeder Straße und dem Bahnübergang
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23164-21)

Die Stadt Dortmund wird mit Mehrheit - bei der Gegenstimme des Herrn Barthold - gebeten, die Höchstgeschwindigkeit auf der „Husener Straße“ zwischen der Einmündung der „Wickeder Straße“ und dem Bahnübergang auf 30 km/h zu begrenzen.

Die „Husener Straße“ verläuft ab der Einmündung der „Wickeder Straße“ in Richtung Bahnübergang in einer leichten Linkskurve. Entlang der Straße befinden sich zahlreiche Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sowie Arztpraxen. Weiterhin wird die Straße von mehreren Buslinien frequentiert, in der Kurve befindet sich zudem die Ein- bzw. Ausfahrt zum Parkplatz der Volksbank und des Cafés „Vorwerk“. Bedingt durch die zahlreichen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe wird die Straße von zahlreichen Fußgängern benutzt und auch gekreuzt. Zudem ist bei der Ausfahrt vom Parkplatz der Volksbank auf die „Husener Straße“ aufgrund der Lage in der Kurve der Verkehr nur schlecht einsehbar. Um die zahlreichen Fußgänger in diesem Bereich zu schützen und die Ausfahrt vom Volksbankparkplatz einer geringeren Gefahr durch den fließenden Verkehr auszusetzen, ist es dringend geboten, in dem genannten Bereich die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. festzusetzen.


zu TOP 7.13
Beschränkung des LKW-Verkehrs auf den Straßen Derner Kippshof und Im Schellenkai
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23165-21)

Die Stadt Dortmund wird einstimmig gebeten zu prüfen, ob auf den Straßen „Derner Kippshof“ und „Im Schellenkai“ der LKW-Verkehr auf Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 2,8 to und für schwerere Fahrzeuge auf den Anliegerverkehr beschränkt werden kann.
Da die „Altenderner Straße“ an der Stadtgrenze zu Lünen in die „Gahmener Straße“ übergeht und auf dieser auf einer langen Strecke nur eine Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h zugelassen ist, werden die Straßen „Derner Kippshof“ und „Im Schellenkai“ von sehr vielen Lastkraftwagen befahren, um ab der Stadtgrenze zu Lünen über die „Derner Straße“ über Lünen Süd weiter in Richtung Lünen zu gelangen. Für diesen durchgängigen Schwerverkehr sind die Straßen „Derner Kippshof“ und „Im Schellenkai“ nicht geeignet, der Schwerverkehr gefährdet in hohem Maße die Anwohner und geht mit einer erheblichen Lärmbelästigung einher. Daher sollte geprüft werden, ob die Straßen „Derner Kippshof“ und „Im Schellenkai“ nicht für den durchgängigen Lastwagenverkehr gesperrt werden können.


zu TOP 7.14
Beschränkung des LKW-Verkehrs auf der Straße Woldenmey
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23166-21)

Die Stadt Dortmund wird einstimmig gebeten zu prüfen, ob auf der Straße „Woldenmey“ der LKW-Verkehr auf Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 2,8 to und für schwerere Fahrzeuge auf den Anliegerverkehr beschränkt werden kann.

Begründung:

Da die „Altenderner Straße“ an der Stadtgrenze zu Lünen in die „Gahmener Straße“ übergeht und auf dieser auf einer langen Strecke nur eine Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h zugelassen ist, wird der „Woldenmey“ von sehr vielen Lastkraftwagen befahren, um ab der Stadtgrenze zu Lünen über die „Derner Straße“ über Lünen Süd weiter in Richtung Lünen zu gelangen. Für diesen durchgängigen Schwerverkehr ist die Straße „Woldenmey“ nicht geeignet, der Schwerverkehr gefährdet in hohem Maße die Anwohner und geht mit einer erheblichen Lärmbelästigung einher. Daher sollte geprüft werden, ob die Straße „Woldenmey“ nicht für den durchgängigen Lastwagenverkehr gesperrt werden kann.


zu TOP 7.15
Erneuerung der Randsteine der Boule-Anlage im Wenge-Park, Dortmund-Lanstrop
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23160-21)

Die Stadt Dortmund wird einstimmig gebeten, die Randsteine der Boule-Anlage im Wenge-Park in Dortmund-Lanstrop zu erneuern. Hierfür steht nach Aussage des Grünflächenamtes der Stadt Dortmund noch ein Betrag in Höhe von 1.081,07 € zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat im Jahre 2019 die Instandsetzung der Boule-Anlage im Wenge-Park in Dortmund-Lanstrop beschlossen und dafür Haushaltsmittel in Höhe von 1.650,00 € bereitgestellt. Gemäß Mitteilung des Grünflächenamtes der Stadt Dortmund ist die Boule-Anlage von „Stadtgrün“ hergerichtet worden, wobei Haushaltsmittel in Höhe von 568,93 € in Anspruch genommen worden sind. Die Bezirksvertretung bittet nunmehr darum, auch die Randsteine zu erneuern und dafür die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 1.081,07 € zu verwenden. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, bittet die Bezirksvertretung um Nachricht, um gegebenenfalls noch weitere Mittel bereitzustellen.


zu TOP 7.16
Herrichtung und Nivellierung des Boule-Platzes in Dortmund-Scharnhorst an der Gleiwitzstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23161-21)

Die Stadt Dortmund wird mit Mehrheit - bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion und den Enthaltungen der Herren Ernst und Schmitt-Weigand - gebeten, den Boule-Platz in Dortmund-Scharnhorst an der Gleiwitzstraße (neben dem REWE-Supermarkt) herzurichten und zu nivellieren.

Der oben genannte Boule-Platz kann nicht genutzt werden, da der Platz ein Gefälle in Richtung Gleiwitzstraße aufweist. Dies bedingt, dass beim Bespielen des Platzes die Boule-Kugeln in einer Richtung direkt auf die Straße rollen. Die Nutzung dieses Boule-Platzes ist somit nicht möglich.

Da das Boule-Spielen gerade für Senioren die Möglichkeit bietet, auch in Zeiten der Pandemie im Freien zusammen zu kommen und somit ein wirksames Mittel gegen Alterseinsamkeit darstellt, ist es dringend geboten, den oben genannten Boule-Platz herzurichten und zu nivellieren, damit er uneingeschränkt genutzt werden kann.

Die CDU-Fraktion begründet ihre Ablehnung durch Ausführungen des Herrn Offermann über die Einrichtung und späteren Nutzung von Boulebahnen. Demnach sei durchaus gewollt, dass diese u. a. eine Neigung als handicap haben dürfen.


zu TOP 7.17
Rüschebrinkstraße - Intensivierung der Verkehrsüberwachung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23194-21-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig - bei der Enthaltung des Herrn Heimann - die Anbringung von Tempo 30 Piktogrammen auf der Rüschebrinkstraße.

Darüber hinaus wird gebeten, die Einhaltung der Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung zu kontrollieren.

Herr Gollnick führt kurz aus, dass sich interfraktionell darauf geeinigt wurde, die Verkehrssituation in dem jetzigen Zustand zu belassen. Diese Entscheidung kann natürlich bei gravierenden Änderungen jederzeit einer Prüfung unterzogen werden.

8. Kinder, Jugend, Schule

zu TOP 8.1
8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig - bei der Enthaltung des Herrn Barthold - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2021 zur Kenntnis.

2)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigte Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 2.048.232,09 €.

3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 1.452.045,89 €, sowie die entsprechende Berücksichtigung im endgültigen Haushaltplan 2022 ff..

4) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in den finanziellen Auswirkungen weiteren dargestellten Veränderungen im endgültigen Haushaltsplan 2022ff. zur Umsetzung des Kreditprogramms zu berücksichtigen.


zu TOP 8.2
3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)

Die CDU-Fraktion legt einen Antrag vor, der einstimmig von der Bezirksvertretung Scharnhorst beschlossen wird:

Die CDU-Fraktion in der BV Do-Scharnhorst und Bezirksvertreterin Xenia Buxmann (FDP) nehmen den Bericht zu Kenntnis und geben zu Protokoll, dass die unter Nr. 4.3 beschriebene Maßnahme am Schulstandort Dortmund-Husen zu kurz greift.

Der derzeitige Bedarf an Sportflächen wird mit einer abgängigen, wegen Schimmelbefalls
aktuell gesperrten Turnhalle und einer weiteren Turnhalle nur unzureichend gedeckt.
Darüber hinaus erfährt das Schulzentrum Husen (hier: Hauptschule Husen) mit Beschluss dieser Vorlage auch noch eine Erweiterung (siehe Nr. 3.12 der Vorlage, Seite 15) - die Nachfrage nach Sportflächen für den Schulsport steigt damit weiter.

Die örtlichen Sportvereine sind darauf angewiesen, für den betriebenen Wettkampfsport in Nachbarstandorte auszuweichen - so wird der Übergang von der Schule zum Freizeitsport für Kinder und Jugendliche in Kurl und Husen behindert.

Es ist an der Zeit, an dieser Stelle eine Sporthalle (Dreifach-Halle) zu errichten, um der Nachfrage endlich gerecht zu werden. Das Schulgelände bietet hierfür eine ausreichende Baufläche an .Die Bezirksvertretung DO-Scharnhorst spricht sich daher für den Bau einer bedarfsgerechten Dreifach-Sporthalle am Standort Schulzentrum Husen aus!


Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.


zu TOP 8.2.1
3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22116-21-E2)

- siehe TOP 8.2 -


zu TOP 8.3
Sachstandsbericht „Vergleich Anmeldezahlen und tatsächliche Aufnahmen zum Schuljahr 2021/22 für Grundschulen und Weiterführende Schulen“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22885-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Gegenüberstellung der Anmeldezahlen der Grundschulen und der Weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/22 und der Statistikzahlen aus der amtlichen Schulstatistik vom 15.10.2021 zur Kenntnis.


zu TOP 8.4
Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. auf Basis der neuen TEK-Bauleitlinie die Umsetzung der Bauvorhaben für die sechs Standorte des Starterpakets-TEK mit einem Kostenrahmen von rd. 47,6 Mio. € (brutto).
Dies beinhaltet:

1.1 den Neubau einer sechsgruppigen TEK Burgweg zusammen mit dem Neubau einer viergruppigen Interims-TEK,

1.2 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Buschei 30 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der Dortmunder Logistik- und Objektbaugesellschaft mbH (DOLOG),

1.3 den Neubau einer viergruppigen TEK Kleyer Weg 90 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der DOLOG,
den Ersatz-Neubau einer achtgruppigen TEK Oberbeckerstraße 26, die Interimsunterbringung am Standort Gretelweg 35/37 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,

1.4 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Schragmüllerstr. 25, die Interimsunterbringung am Standort Breisenbachstraße 26 inkl. der Herstellung eines Interim-Außenspielgeländes sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,

1.5 den Neubau einer achtgruppigen TEK, sowie den Abriss des Bestandsgebäudes Steinkühlerweg 235 durch die Beauftragung der DOLOG.

2. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 5 u. 6) dargestellten investiven Mittelbedarfe, als Ausweitung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., für
2022 i.H.v. 1.930.206,00 €,
2023 i.H.v. 2.161.896,00 € zzgl. 240.000 €,
2024 i.H.v. 390.639,65 €,
somit insgesamt 4.722.741,65 € im Rahmen des endgültigen Haushaltsplan 2022 ff.

3. die Erhöhung des Trägeranteils im Jahr 2024 um 2.712.500 € zur Beschaffung der Erstausstattung der sechs neuen TEK.

4. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 12) dargestellten konsumtiven Mittelbedarfe für Betrieb und Unterhaltung, gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., als Verringerung für
2023 i.H.v. 124.815,06 € und als Ausweitung für
2024 i.H.v. 513.514,58 sowie für
2025 i.H.v. 1.253.577,48 €.
5. die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.
und beauftragt
6. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphase 1-3 der HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die sechs Neubauten.

7. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum oben genannten kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss sowie mit der Durchführung der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) der Abbrüche der Bestandsgebäude TEK Oberbeckerstr. 26 und TEK Schragmüllerstr.25 und der Herstellung des Interimsspielgeländes Breisenbachstraße 26.


zu TOP 8.5
Bolzplatz auf der Grünfläche Woldenmey / Ecke Liethschulteweg in Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19759-21-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung, den Eigentümer des vor mehreren Jahren angelegten Bolzplatzes für Kinder und Jugendliche auf der Grünfläche „Woldenmey / Ecke Liethschulteweg“ zu ermitteln und diesen im Namen der Bezirksvertretung Scharnhorst um die Herrichtung des Bolzplatzes zu bitten.

Der oben genannte Bolzplatz ist vor mehreren Jahren angelegt worden, um die missbräuchliche Nutzung der Tartanbahn an der Dietrich Bonhoeffer Grundschule zu verhindern. Zwischenzeitlich ist der Bolzplatz verwildert und mit Gestrüpp überwuchert, sodass er nicht mehr genutzt werden kann. Aus diesem Grunde ist es dringend geboten, den Bolzplatz herzurichten und für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen. Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat am 16.03.2021 unter TOP 8.2 hierzu einen Beschluss gefasst, der bislang nicht umgesetzt werden konnte, da der Eigentümer des Bolzplatzes den Beteiligten nicht bekannt ist.


9. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 11.1
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für die Herrichtung der Außenanlage für die Eichwald-Grundschule in Dortmund-Husen

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E45)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 33.000,00 € zur Herrichtung der Außenanlagen der Eichwald-Grundschule in Dortmund-Husen, um eine kindgerechte Benutzung der Außenanlagen zu ermöglichen.

Die Randbereiche des Schulhofes in den Außenanlagen der Eichwald-Grundschule weisen keinen festen Untergrund bzw. Rasen auf, so dass diese Bereiche bei nasser und feuchter Witterung schnell verschlammen und somit eine Gefahr für die spielenden Kinder darstellen. Wenn die Außenbereiche der Schule von den Kindern betreten werden, führt dies oft zu starken Verunreinigungen der Schule, darüber hinaus besteht auf Grund der Verschlammung auch ein erhebliches Unfallrisiko. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung Scharnhorst im Jahre 2019 die Stadt Dortmund gebeten, die Außenanlagen in geeigneter Form herzurichten, um die kindgerechte Benutzung zu ermöglichen. Das Grünflächenamt schlägt eine Befestigung der Außenanlagen mit einem Holzhäckselbelag vor, der nach Einschätzung des Grünflächenamtes Kosten in Höhe von ca. 33.000,00 € verursachen würde. Um die kindgerechte Herrichtung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen, ist die Bereitstellung dieser Mittel wie oben beschrieben dringend geboten.


zu TOP 11.2
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für die Errichtung einer geeigneten Beleuchtungsanlage auf der ca. 150 m langen Wegeverbindung zwischen dem Vogelsangskamp und Am Grenzgraben in Dortmund-Husen
erweiterter Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E44)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 35.000,00 € zur Errichtung einer solarbetriebenen und - auf Anregung von B90/Die Grünen- einer zusätzlich bewegungsabängigen Beleuchtungsanlage zwischen den Straßen „Am Grenzgraben“ und dem „Vogelsangskamp“.

Bei dieser Wegefläche handelt es sich um die die direkte fußläufige Verbindung zwischen den Wohnhäusern im Bereich „Vogelsangskamp“ und der in der Straße „Am Grenzgraben“ gelegenen Kita. Außerdem wird dieser Fußweg auch von den Bewohnern auf dem Weg zur Ortsmitte in Dortmund-Husen genutzt. Der Weg führt durch ein mit Büschen bestandenes Gelände und ist insbesondere bei Dämmerung bzw. Dunkelheit schlecht einsehbar. Aus diesem Grunde hat die Bezirksvertretung Scharnhorst im Jahre 2017 die Stadt Dortmund gebeten, eine geeignete Beleuchtungsanlage zu installieren. Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund schlägt eine solarbetriebene Beleuchtungsanlage vor, um die immensen Kosten eines Anschlusses an das öffentliche Stromnetz zu umgehen. Da keine Mittel für diese Maßnahme bei der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen, ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung dringend geboten, um die Beleuchtungsanlage zum Schutz der Benutzer der Wegeverbindung endlich zu realisieren.


zu TOP 11.2.1
Verbreiterung und Befestigung der Wegeverbindung zwischen Vogelsangskamp und Am Grenzgraben
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23248-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert einstimmig die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, die o.g. Wegeverbindung zwischen Vogelsangskamp und Am Grenzgraben zu verbreitern und mittels einer wassergebundenen Decke im Rahmen der Erdarbeiten für die Beleuchtungsanlage - TOP 11.2 - zu befestigen.

In der Tat ist die Errichtung einer geeigneten Beleuchtungsanlage an dieser Stelle zum Schutz der Benutzer*innen geboten. Dies löst allerdings nur einen Teil des Problems. Bei der Wegeverbindung handelt es sich um einen schmalen, weitgehend unbefestigten Weg, der von zahlreichen Fußgänger*innen sowie Fahrradfahrer*innen (u.a. Schul- und Kitaweg) genutzt wird, so dass es aufgrund der beengten Verhältnisse regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt.


Zudem kommt es bei Niederschlag zur Schlammbildung, was die Unfallgefahr für die o.g. Personengruppen zusätzlich erhöht.

Aus diesem Grund ist eine Verbreiterung sowie eine Befestigung der Wegeverbindung mittels einer wassergebundenen Decke dringend erforderlich.


zu TOP 11.3
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel für die Errichtung einer bewegungsabhängig gesteuerten Beleuchtungsanlage für die Verbindungswege zwischen den Straßen Pöllerstraße, Flemerskamp und Husener Eichwaldstraße durch die dortige Grünanlage
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E43)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 52.500,00 € zur Errichtung einer bewegungsabhängig gesteuerten Beleuchtungsanlage für die Verbindungswege zwischen den oben angegeben Straßen in der Grünanlage Flemerskamp in Dortmund-Husen.

Die Wege durch die Grünanlage werden von vielen Anwohnern, darunter auch von zahlreichen Kindern und Jugendlichen, als Abkürzung genutzt, um von ihren Wohnungen zu den Bushaltestellen und den Einkaufsmöglichkeiten am Flemerskamp und zu den Schulen an der Husener Eichwaldstraße zu gelangen. Wegen der fehlenden Beleuchtung ist die Nutzung dieser Wege insbesondere in der morgend- und abendlichen Dunkelheit der Herbst- und Wintermonate nicht ungefährlich. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung Scharnhorst im Jahre 2018 einen Auftrag zur Prüfung einer Beleuchtungsinstallation erteilt. Als Ergebnis dieser Prüfung schlägt das Tiefbauamt eine bewegungsabhängig gesteuerte Beleuchtungsanlage vor, um im Sinne von „Dark Sky“ und Insektenschutz die Lichtimmissionen so gering wie möglich zu halten. Da für diese Maßnahme bei der Stadt Dortmund keine Mittel zur Verfügung stehen, ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Scharnhorst dringend geboten.


12. Anfragen

13. Mitteilungen

zu TOP 13.1
Prüfantrag zur Anlage einer Finnbahn im Naturschutzgebiet Alte Körne
Stellungnahme nach § 14 GeschO (60)
(Drucksache Nr.: 20895-21-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde vom 19.11.2021 zur Kenntnis.
zu TOP 13.2
Bahnübergang Husener Straße
Beantwortung einer Anfrage (66)
(Drucksache Nr.: 06392-12-E6)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Rybicki vom 08.11.2021 zur Kenntnis.


zu TOP 13.3
Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten an Schulen
Mitteilung aus dem AMIG

(Drucksache Nr.: 21228-21-E1)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 30.08.2021 zur Kenntnis.







___________________________ _______________________
Gollnick, Bezirksbürgermeister Klimmek, Mitglied der BV






________________________
Hardt, Schriftführerin