Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 05.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD) i. V. für Rm Ute Pieper (SPD) Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:


StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Michael Spreen – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Martin Pütz – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Bernd Kruse – 52/GF
Ulrike Jäger – 14/2
Dr. Claudia Keidiest – 8/Inv Invest
Manfred Wicker – 66/3
Nicole Becker – 66/1
Christine Atorf – 32/4

3. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 05.11.2015, Beginn 15.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015


2. Finanzen

2.1 Managementbericht 05/2015
(Drucksache Nr.: 01712-15-E4)

mündlicher Bericht

2.2 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E5)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 27.08.15 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01706-15-E9)

2.3 Finanzielle Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels für Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02460-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 24.09.15 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02460-15-E2)

2.4 Straßenreinigungsgebühren
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02436-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 24.09.15 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02436-15-E2)

2.5 Fördermittel
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02885-15)

2.6 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02548-15)
2.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02631-15)

2.8 Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)

2.9 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015

2.10 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02551-15)

2.11 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02128-15)

2.12 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02565-15)

2.13 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02811-15)


3. Beteiligungen

3.1 DSW21 - RWE Aktien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02884-15)

3.2 Beteiligungsbericht 2014/2015
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 02061-15)
Der Beteiligungsbericht wurde bereits zur Ratssitzung am 01.10.15 versandt.

3.3 Entwicklung eines Gründerinnenzentrums Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02196-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015

3.4 Verwaltungsrat der Sparkasse
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02626-15)

3.5 Änderung von Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02402-15)


4. Liegenschaften

4.1 Städtische Büroflächen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02877-15)

4.2 Immobilien Gesundheitsamt und Sozialamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02883-15)

4.3 Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02888-15)

4.4 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02113-15)


5. Sondervermögen

5.1 Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Nordost Alt (Grevel) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02489-15)

5.2 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Ap 223 Emschertalgrundschule
1. Ausbaustufe

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01958-15)

5.3 Ausbau verlängerte Posener Straße/Generationenweg 2. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02105-15)


6. Sonstiges

6.1 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02185-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015

6.2 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Reppin benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Managementbericht 05/2015
(Drucksache Nr.: 01712-15-E4)
Herr Stüdemann erläutert den Bericht (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Er weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der letzten turnusmäßigen Sitzung dieses Ausschusses am 26.11.15 der Prognoselauf November 2015 noch nicht abschließend ausgewertet sein werde, weshalb zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich keine aktuelleren Erkenntnisse vorliegen werden als im aktuellen 5. Managementbericht. Er empfiehlt daher auf die Behandlung eines 6. Managementberichtes 2015 zu verzichten und lediglich im Falle wesentlich abweichender Erkenntnisse zur bisherigen Berichtslage die Ausschussmitglieder mündlich zu informieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden.



zu TOP 2.2
Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E5)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01706-15-E9)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 27.08.15 vor:
zur Beurteilung der finanziellen Auswirkungen des Ansinnens der evangelischen Kirche und des ihr zugehörigen Trägervereins für den ev. Kirchentages bitten wir um die Beantwortung folgender Zusatzfragen:

1) Die Vorlage geht von ca. 18 Millionen Euro Gesamtkosten des Kirchentages aus. Die Landesregierung hat eine Zusage von 18 Prozent beschlossen. Das wären 3.240.000 Euro. Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Kraft (SPD) teil auf ihrer Internetseite ebenfalls eine Förderung von 18 Prozent mit, beziffert diese aber auf 3.500.000 Euro. Die Ratsvorlage geht sogar von 5.200.000 Euro aus. Welche Zahlen sind korrekt?

2) Die Ratsvorlage wird unter anderem mit einem Umsatzplus von 20-25 Millionen Euro begründet. Auf welcher Basis wurde dieses vermeintliche Umsatzplus berechnet? Ist es zutreffend, dass dieser Wert auf Schätzungen des Kirchentagsbetreibers beruht, der letztlich erhebliche Subventionen durch die Stadt Dortmund anstrebt? Wurde berücksichtigt, dass der gemeine Kirchentagsbesucher tendenziell nicht mit einem gewöhnlichen, zahlungswilligen Städtetouristen vergleichbar ist?

3) Die Marktforschungsstudie zum Evangelischen Kirchentag in Bremen geht von Umsatzeinbrüchen für den Innenstadteinzelhandel von 40 Prozent aus.
Wie hoch ist ein vergleichbar zu befürchtender Umsatzeinbruch bei dem Dortmunder Innenstadteinzelhandel in Millionen Euro?
Wie hoch ist der daraus resultierende Gewerbesteuerverlust der Stadt Dortmund in Euro?

4) Stehen aktuell Finanzmittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro zur Verfügung, um der evangelischen Religionsgesellschaft ggf. Immobilie, Grundstücke oder Erbbauchrechte abzukaufen, um dort Wohnungen oder Kindertagesstätten für in Dortmund lebende Menschen zu errichten oder zu betreiben? Kitas könnten von der Stadt gekauft und später an die evangelische Kirche vermietet werden. Ist es geplant mit der Evangelischen Kirche entsprechende Gespräche zu führen? Wenn nein, warum nicht?


5) Ein evangelischer Kirchentag findet alle zwei Jahre statt, ein katholischer ebenfalls , zeitversetzt auch noch ein ökumenischer, auch jüdische und muslimische
Gemeinden könnten Interesse an städtischer Unterstützung ihrer Glaubensfeste haben. Des Weiteren dürften auch Weltanschauungsvereine von religionsfreien
Menschen, die inzwischen in Deutschland die größte Bevölkerungsgruppe darstellen an kommunalen Millionensubventionen für ihre Feste interessiert sein.
Da die Stadt Dortmund sicherlich nicht in der Lage ist alle Feste mit Millionen Euro zu subventionieren stellt sich die Frage wie in diesem Zusammenhang der Artikel 3
des Grundgesetzes garantiert werden kann: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)"
Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gefahr einer Verfassungsklage ein?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die von der Fraktion Die Linke & Piraten am 26.08.2015 aufgeworfenen Fragen werden wie
folgt beantwortet:
zu 1.)
Zutreffend ist, dass die Landesregierung NRW den Deutschen Evangelischen Kirchentag in
Höhe von 3.240.000 Euro bezuschussen wird. Nach Auskunft von Herrn Dr. Kopecz,
Geschäftsführer des Deutschen Evangelischen Kirchentages, hat die Landesregierung NRW
darüber hinaus dem Veranstalter die Möglichkeit eingeräumt, weitergehende Projektanträge
zusätzlich bei den Landesministerien zu platzieren, damit die Gesamtunterstützung in Höhe
von 5,2 Mio Euro zur Durchführung des Kirchentages erreicht werden kann.
zu 2.)
Den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sind für
ihre Beratung Studien zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Deutschen Evangelischen
Kirchentage vorgelegt worden, die von Marktforschungsinstituten oder Universitäten
erarbeitet worden sind. Aus diesen Studien, die sich auf die letzten drei Kirchentage
erstrecken, ist das durchschnittliche Umsatzplus der Großveranstaltung abgeleitet worden.
Wie Sie den Studien entnehmen können, wurde bei der Ermittlung ökonomischer Effekte der
Deutschen Evangelischen Kirchentage durchaus berücksichtigt, dass das Publikumsspektrum
auch ein Spektrum wirtschaftlicher Bedeutung produziert. Insofern heben sich die Aussagen
zur städtetouristischen Stellung des Deutschen Evangelischen Kirchentages sehr wohl von
den Durchschnittsberechnungsparametern übriger städtetouristischer Studien ab.
zu 3.)
Auf die für Bremen ausgerufene These von den Umsatzeinbrüchen für den Innenstadthandel
infolge des Deutschen Evangelischen Kirchentages hat Herr Dr. Kopecz in der Ausschussbehandlung
des Themas erläuternd ausgeführt, dass diese Behauptung nicht von den
Ausführenden der Studie validiert werden konnte, sondern dass es sich lediglich um eine
Auskunft eines Einzelhändlers aus Bremen handelte, die im Zitat in die Studie aufgenommen
worden sei. Für diese Argumentation spricht, dass weder für Dresden noch für Bremen noch
für Stuttgart nachgehend Protestnoten der Einzelhändler aus dem Innenstadtbereich
eingegangen sind, die vor einer Wiederholung des Großereignisses warnten. Stattdessen
liegen aus den besagten Städten erneute Einladungen zur Ausrichtung eines Kirchentages vor.
zu 4.)
Diese Frage unterstellt eine institutionelle Identität des Vereins Deutscher Evangelischer
Kirchentag und Evangelische Kirche, die nicht gegeben ist. Insofern verquickt die Stadtverwaltung
Dortmund die Frage der Förderung eines Großereignisses nicht mit den übrigen
Austausch- und Partnerschaftsbeziehungen zwischen der Stadtverwaltung und der Diakonie,
zwischen der Stadtverwaltung und der Evangelischen Kirche. Wie Sie dem Finanzierungsplan
des Deutschen Evangelischen Kirchentages entnehmen konnten, fördert die Evangelische
Kirche selbst die Veranstaltung in beträchtlicher Höhe.
zu 5.)
Die Gefahr wird nicht gesehen, da der institutionelle Träger der Großveranstaltung nicht
deckungsgleich ist mit der Evangelischen Kirche. Im übrigen begleitet die Stadt Dortmund
durchaus die Feste und Feiern auch anderer Religionsgemeinschaften konstruktiv, mitunter
fördernd.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 2.3
Finanzielle Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels für Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02460-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02460-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 24.09.15 vor:
am 24.09.15 findet der Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung statt.
Die Kommunen, die sich z.Zt. mit hohem Engagement der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen widmen, haben in diesem Arbeitsfeld viele berechtigte Forderungen an den Bund nicht nur zu ihrer finanziellen Entlastung.

Im Koalitionsausschuss am 06.09.15 ist die Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Länder und Kommunen nochmals bekräftigt worden.
Der Bund hat angekündigt, Asylverfahren beschleunigen zu wollen, bei der Schaffung von zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen zu helfen, die Integration von Asylbewerbern zu unterstützen, den sozialen Wohnungsbau zu fördern und das freiwillige Ehrenamt zu stärken.
Darüber hinaus beabsichtigt der Bund, zur Bewältigung der Flüchtlings- und Asylsituation die Ansätze im Haushalt 2016 um 3 Mrd. Euro zu erhöhen und Ländern und Kommunen weitere 3 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.
Über die Einzelheiten der Verwendung wollte der Bund mit den Ländern bis zum Flüchtlingsgipfel Einvernehmen erzielen.
Bei einem Treffen der Bundesregierung mit Ländervertretern am 15.09.15 wurden keine Finanzzusagen an die Länder bzw. die Kommunen gegeben.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung im Nachgang um eine Stellungnahme zu den
finanziellen Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels für die Stadt Dortmund.
Wir bitten insbesondere um eine Stellungnahme der Verwaltung, ob der Bund auch in Flüchtlingsthemen der Forderung der Kommunen nachkommt, die Städte dauerhaft und vollständig von Sozialleistungen zu entlasten.

Zudem ist die Lage der Kommunen am 24.09.15 insgesamt Thema einer Plenardebatte im Deutschen Bundestag.
Diese Aussprache hatte das Aktiosbündnis „Für die Würde unserer Städte“ bei ihren Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen im Februar erwirkt.
Die SPD-Fraktion bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergebnissen dieser Beratung im Bundestag.
Insbesondere bitten wir um Informationen, inwieweit der Bund sich an seine Zusagen hält, neben den aktuellen Flüchtlinghilfen die Kommunen - wie schon langfristig zugesagt - insbesondere in den Bereichen Sozialausgaben (Eingliederungshilfe, Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendhilfe, Zuwanderung aus Südosteuropa etc.) und städtische Infrastruktur finanziell zu unterstützen und auch im Bund-Länder-Finanzausgleich die Lage der finanzschwachen Kommunen zu berücksichtigen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der oben genannten Anfrage werden mehrere Punkte inhaltlich angesprochen. Darauf Bezug nehmend wird folgende Stellungnahme abgegeben.

Finanzielle Auswirkungen des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels vom 24.09.2015

In diesem Zusammenhang gilt es zwischen den Zusagen für das Jahr 2015 im Rahmen einer einmaligen Leistung und den Zusagen zu einer dauerhaften strukturellen Beteiligung des Bundes ab dem Jahr 2016 zu unterscheiden.



Haushaltsjahr 2015
Durch die Aufstockung der Bundesmittel zur Soforthilfe für die Kommunen um 1 Mrd. Euro für das Jahr 2015 und der hiermit verbundenen im Anschluss erfolgten Zusage des Landes NRW diese Mittel eins zu eins an die kommunale Ebene weitergeben zu wollen, würde sich hieraus unter Anwendung des bisher geltenden Zuweisungsschlüssels für die Stadt Dortmund ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von rund 6,6 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2015 ergeben.

Haushaltsjahr 2016
Eine seriöse Berechnung, wie sich die Finanzzusagen des Bundes auf den Haushalt der Stadt Dortmund auswirken (könnten), ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. In dem zehnseitigen Ergebnispapier zum Flüchtlingsgipfel vom 24.09.2015 sind lediglich die beabsichtigten Finanzströme des Bundes an die Länder festgehalten worden. Dabei bleiben aber nach Ansicht der Verwaltung einige Detailfragen offen. Es wurde im direkten Nachgang zum Bund-Länder-Flüchtlingsgipfel die zeitnahe gesetzliche Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen angekündigt.
Daher sind hier zunächst die ausformulierten bundesgesetzlichen Regelungen abzuwarten. Erst auf dieser Basis können die landesgesetzlichen Regelungen aufgebaut werden, aus denen erkennbar sein sollte, inwieweit -nach welchen Kriterien, in welcher Höhe- künftig Bundesmittel vom Land NRW an die kommunale Ebene weitergeben werden sollen. Es bleibt daher weiterhin abzuwarten, welche Regelungen vom Land NRW konkret getroffen werden. Bisher liegen der Verwaltung keine hinreichenden Informationen einschlägiger Stellen (kommunale Spitzenverbände, Bezirksregierung, Ministerium für Inneres und Kommunales NRW) vor.

In der Anfrage wird die Verwaltung in diesem Zusammenhang darum gebeten insbesondere dazu Stellung zu nehmen, „ob der Bund auch in Flüchtlingsthemen der Forderung der Kommunen nachkommt, die Städte dauerhaft und vollständig von Sozialleistungen zu entlasten.“ Aus zuvor genannten Gründen können, wie gesagt, keine konkreten Aussagen über die finanziellen Auswirkungen des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels auf die kommunale Ebene getroffen werden. Es ist allerdings unter Berücksichtigung des momentanen Informationsstandes und der sich daraus ableitenden Einschätzung nicht ersichtlich, dass der Forderung einer dauerhaften und vollständigen Entlastung der Kommunen von Sozialleistungen im Kontext der Flüchtlingshilfen genüge getan würde.

Insgesamt lässt sich bisher zum Bund-Länder-Flüchtlingsgipfel vom 24.09.2015 lediglich folgendes Fazit ziehen:
„Gute Grundlage, Herausforderung besser zu bewältigen – Finanzielle Entlastung der Kommunen bleibt aber völlig unklar“, Pressemitteilung Deutscher Städtetag vom 25.09.2015

Plenardebatte im Deutschen Bundestag am 24.09.2015 im Kontext „Lage der Kommunen“

Im Vorfeld der angesprochenen Plenardebatte ist der Stadtverwaltung von der Geschäftsführerin des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ der gemeinsame Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Für gleichwertige Lebensverhältnisse – Kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortsetzen“ übermittelt worden. Es liegen der Stadtverwaltung bisher keine Informationen zu den Ergebnissen der Beratungen vor.


Einhaltung der Zusagen des Bundes zur kommunalen Entlastung

Die Anfrage differenziert diesen Punkt bezüglich der finanziellen Unterstützung der Kommunen durch den Bund in drei Bereiche, zu denen nachfolgend Stellung genommen wird. Die Ausführungen beschränken sich dabei auf die neueren Entwicklungen. Auf eine Beurteilung der seit längerem bestehenden Regelungen wird bewusst verzichtet, um den Umfang der Beantwortung nicht ausufern zu lassen.


Ø Sozialausgaben

In dem Ende des Jahres 2013 geschlossenen Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode wurde unter anderem festgehalten, dass die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollte mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde (sog. „Übergangsmilliarde) pro Jahr begonnen werden.


Die Regelungen zur Übergangsmilliarde gelten seit dem 01.01.2015. Darüber hinaus wurden für das Jahr 2017 weitere 1,5 Mrd. Euro für die kommunale Ebene zur Verfügung gestellt. Die bereits zugesagten Mittel aus der sogenannten Übergangsmilliarde wurden somit um weitere 1,5 Mrd. Euro auf nun insgesamt 2,5 Mrd. Euro einmalig für das Jahr 2017 aufgestockt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Bundesteilhabegesetz bzw. die vollständig vorgesehene Entlastungswirkung in Höhe von 5 Mrd. Euro ab dem Jahr 2018 umgesetzt werden. Die aktuellen Überlegungen zum Entlastungsweg gehen dabei nicht mehr in Richtung der Eingliederungshilfe. So hat ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen in der Abschlusssitzung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zum Bundesteilhabegesetz am 14.04.2015 erklärt, dass eine zielgenaue Entlastung der Kommunen im System der Eingliederungshilfe nicht möglich sei. Daher werde nach einem anderen Transferweg zu suchen sein. Ob es auf Seiten des Bundes bereits konkrete Vorstellungen für den neuen Transferweg gibt, ist derzeit nicht bekannt. Eine im Juni 2015 veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zu diesem Thema schlägt vor, die Mittel über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft gemäß SGB II zu verteilen. Dies kann von Seiten der Verwaltung nur begrüßt werden, da dieser Verteilweg von allen bisherigen Modellen zur Verteilung der Mittel den vorteilhaftesten für die Stadt Dortmund bedeuten würde.
Bisher konnten folgende Planwerte im Haushalt der Stadt Dortmund angesetzt werden:
Plan
2015
Entwurf
2016
Entwurf
2017
Entwurf
2018
Entwurf
2019
11,6
12,1
28,8
38,5
39,7
Beträge in Mio. Euro

Zur Bewältigung besonderer Herausforderungen der Kommunen im Zusammenhang der Zuwanderung aus Südosteuropa hat die Stadt Dortmund im Jahr 2014 Mittel in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro vom Bund erhalten. Diese Mittel wurden hierbei lediglich einmalig gezahlt. Eine strukturelle finanzielle Unterstützung seitens des Bundes ist hierfür bisher nicht vorgesehen.
Ø StädtischeInfrastruktur

Die Stadt Dortmund erhält im Vergleich mit anderen Ruhrgebietsstädten die meisten Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm der Bundesregierung. Mit fast 76 Mio. Euro erhält Dortmund nach Informationen des NRW Innenministeriums die meisten Mittel, dicht gefolgt von Duisburg mit 73 Mio. Euro und Essen mit mehr als 64 Mio. Euro.

Die Fördermittel können dabei für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur eingesetzt werden. Fast 50 Kommunen und Gemeinden im Ruhrgebiet erhalten in den kommenden drei Jahren Mittel in Höhe von rund 532 Mio. Euro vom Bund. Insgesamt erhält NRW rund 1,1 Mrd. Euro.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen zumindest 10% zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen selbst aufbringen müssen.

Ø Berücksichtigung der Lage finanzschwacher Kommunen im Bund-Länder-Finanzausgleich

Im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs erfolgt die Verteilung der Steuereinnahmen auf die einzelnen Träger der öffentlichen Aufgaben.

Ziel dieser Verteilung ist es, alle Gebietskörperschaften im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel so auszustatten, dass sie ihre verfassungsmäßig zugewiesenen Aufgaben erfüllen können. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Finanzausstattung folgt daraus, dass mit der verfassungsmäßigen Aufgabenzuweisung auch die Verpflichtung verbunden ist, die hierfür anfallenden Ausgaben zu tragen. Ausgehend von diesem Grundsatz regelt das Grundgesetz die Verteilung des Finanzaufkommens.
Die diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bestimmungen können in vier Stufen gegliedert werden:
1. Zuerst erfolgt die Verteilung des gesamten Steueraufkommens auf die zwei staatlichen Ebenen – Bund und Gesamtheit der Länder – und eine ergänzende Ertragszuweisung an die Gemeinden (vertikale Verteilung).

2. Anschließend wird das Steueraufkommen der Ländergesamtheit den einzelnen Ländern zugeordnet (horizontale Verteilung).

3. Auf einer dritten Stufe wird ein Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ländern durchgeführt (Länderfinanzausgleich).

4. Ferner erhalten leistungsschwache Länder ergänzend Mittel des Bundes (Bundesergänzungszuweisungen).

Inwieweit die Lage finanzschwacher Kommunen bei der Ausgestaltung dieses Bund-Länder-Finanzausgleichs Berücksichtigung findet, kann aus Sicht der Kommunalverwaltung nicht beurteilt werden, da diese Verhandlungen auf Landesebene geführt werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass damit gerechnet werden kann, kurzfristig neue Informationen zu einzelnen der zuvor behandelten Themen zu erhalten, die die zuvor beschriebenen Kenntnisstände gegebenenfalls überholen bzw. bei Vorliegen des Schreibens schon überholt haben. Dies ist der teilweise vorherrschenden Dynamik in den Themenfeldern geschuldet. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bedankt sich für die detaillierte Stellungnahme und bittet darum, dass der Ausschuss im Rahmen der turnusmäßigen Managementberichte über weitere Umsetzungen informiert werde.
Er bittet um gelegentliche Antwort zu der Frage, wie der Bund überhaupt mit seiner Verpflichtung stehe, die Kosten der Unterkunft sukzessive auf ca. 30 % Anteil zu steigern.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es bei den Kosten der Unterkunft eine historische Verabredung gegeben habe, in der man sich letztlich auf 30 % Bundeszuzahlung verständigt habe. Das sei nun auf 23 % gesunken, zurzeit liege man bei 26 %. Ob der Bund sich dahingehend noch bewegen wird, sei nur auf der politischen Ebene erreichbar.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es schwer sei, eine Form von Überblick zu behalten. Er bittet Herrn Stüdemann um Erläuterung zur sogenannten „Übergangs-Milliarde“.
Herr Stüdemann erläutert, dass auch das nicht ganz sauber auflösbar sei, da es in die Landeshaushalte geflossen sei.
Es würden keine Verfahrensverabredungen getroffen, sondern Beträge annonciert. Im Nachhinein arbeiteten dann alle Administrationen daran, neue Bedingungen zu erfinden. 2016 sei derzeit komplett ungeklärt, für 2015 bekomme man mehr Geld, als ursprünglich erwartet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Straßenreinigungsgebühren
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02436-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02436-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 24.09.15 vor:

immer wieder sorgen die Anwendung der sogenannten Hinterliegerveranlagung des Straßenreinigungsgesetzes (zulässig seit 1979, OVG NRW) und der seit Mitte der 90er Jahre zulässige Fiktions-Maßstab für erheblichen Unmut. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1) Welche Einnahmen generiert die Stadt durch die Anwendung der Hinterliegerveranlagung?
2) Welchen Anteil an den Einnahmen hat die Anwendung des sogenannten Fiktions-Maßstabes, der Straßenreinigungsgebühren erhebt, ohne dass Grundstücke tatsächlich an die betreffende Straße angrenzen?
3) Wie viele BürgerInnen sind derzeit betroffen?
4) Für wie viele BürgerInnen könnten die Hinterliegerveranlagung und der Fiktions-Maßstab in den nächsten Jahren bei weiterer intensiver Bearbeitung noch Anwendung finden?
5) Seit wann werden beide Regularien in Dortmund angewendet?
6) Warum wendet die Stadt Dortmund den zwar zulässigen aber psychologisch ungünstigen Frontmetermaßstab an und nicht den ebenfalls zulässigen Flächenmaßstab?
7) Wir würde sich ein Maßstabswechsel weg vom arbeitsaufwändigen und für die Betroffenen nur schwer nachvollziehbaren Frontmetermaßstab mit seinen Fiktionen und individuellen Berechnungsverfahren auf den übersichtlicheren und für die BürgerInnen nachvollziehbareren Flächenmaßstab auf die Arbeitsbelastung in der Verwaltung auswirken?
8) Wie würde sich ein Maßstabswechsel auf die Gebührenbelastung in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße auswirken?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur Eingabe vom 22.09.2015 nehme ich wie folgt Stellung:
Grundsätzlich dient die Veranlagung zu Straßenreinigungsgebühren der Verteilung der Kosten, die für die Reinigung des Dortmunder Stadtgebietes anfallen. Die Straßenreinigungssatzung regelt hierfür unter Anwendung des sogenannten Frontmetermaßstabes, wie Eigentümer
unterschiedlichster Grundstückstypen an diesen Kosten beteiligt werden. Dieser Frontmetermaßstab einschließlich des Projektionsverfahrens zur Ermittlung fiktiver Frontmeter ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ein zulässiger, insbesondere das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht verletzender grundstücksbezogener Wahrscheinlichkeitsmaßstab im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 2 KAG NRW. Dieser Maßstab hat mit einer bestimmten Kehrstrecke in der Örtlichkeit nichts zu tun, sondern dient allein zur Berechnung der Maßstabseinheiten, durch die die ansetzbaren Gesamtkosten der städtischen Straßenreinigung geteilt werden.

1. Welche Einnahmen generiert die Stadt durch die Anwendung der Hinterliegerveranlagung?

Zunächst ist klarzustellen, dass die Gebührenveranlagung nicht der Einnahmeerzielung, sondern der Umlage der Kosten für die Straßenreinigung dient. Unter dem Begriff der Hinterliegerveranlagung sind zudem nicht nur die reinen Hinterliegergrundstücke zu verstehen, sondern auch Grundstücke mit anteiligen Anlieger- und Hinterliegerfronten, daher ist eine genaueAufteilung nicht möglich. Rd. 9 % der Kosten verteilen sich auf diese Grundstücke.

2. Welchen Anteil an den Einnahmen hat die Anwendung des sogenannten Fiktions-
Maßstabes, der Straßenreinigungsgebühren erhebt, ohne dass Grundstücke tatsächlich an die betreffende Straße angrenzen?

Siehe Beantwortung zur Frage 1.
Durch die Veranlagungsprogramme ist nicht differenziert auswertbar, welcher Maßstab (Hinterliegerveranlagung oder Projektions- oder Fiktionsmaßstab) Anwendung findet; aber rd. 1-2 % der Veranlagungen dürften auf den Fiktions- bzw. Projektionsmaßstab entfallen.

3. Wie viele BürgerInnen sind derzeit betroffen?

Hierzu ist keine Aussage möglich, da die Grundstücke und nicht die BürgerInnen die Grundlage für eine Veranlagung sind. Betroffen sind aber alle GrundstückseigentümerInnen, weil keine Anliegerreinigung mehr vorgenommen wird.

4. Für wie viele BürgerInnen könnten die Hinterliegerveranlagung und der Fiktions-Maßstab
in den nächsten Jahren bei weiterer intensiver Bearbeitung noch Anwendung finden?

Im Rahmen der Neuaufmessung des Dortmunder Stadtgebietes stehen noch rd. 30 % der
Grundstücke im Stadtgebiet zur Überprüfung an. Wie viele weitere Grundstücke nach den
erwähnten Maßstäben zu veranlagen sind, kann nicht vorhergesagt werden.

5. Seit wann werden beide Regularien in Dortmund angewendet?

Der Rat der Stadt Dortmund hat sich seit 1979 konstant als Wahrscheinlichkeitsmaßstab für
den Frontmetermaßstab entschieden, analog der Auslegungen der Gerichte in den 80er/90er
Jahren wird der Fiktions- und Projektionsmaßstab seit dieser Zeit in Dortmund angewandt.

6. Warum wendet die Stadt Dortmund den zwar zulässigen aber psychologisch ungünstigen
Frontmetermaßstab an und nicht den ebenfalls zulässigen Flächenmaßstab?

Bundesweit findet der Frontmetermaßstab Anwendung. Die Anerkennung durch die ständige
Rechtsprechung der Gerichte führt zu einer hohen Rechtssicherheit bei der Veranlagung. Bei
der Einführung eines anderen Maßstabes würden erhebliche und kaum abwägbare rechtliche
Risiken entstehen. Im Kommentar Driehaus ist auf rd. 100 Seiten der Frontmetermaßstab
thematisiert, für den Flächenmaßstab findet man Erläuterungen auf nur einer halben Seite.
Auch bei einem Flächenmaßstab würden ähnliche „Ungerechtigkeiten“, wie auch jetzt beim
Frontmetermaßstab, auftreten, da z. B. Grundstücke an Wendehämmern mit der vollen Fläche
(so wie derzeit mit der vollen Grundstücksseite) oder Grundstücke, die an mehrere Straßen
angrenzen, mit der vollen Grundstücksfläche zu jeder dieser Straßen zu veranlagen sind.
Im Gebührenrecht werden keine Einnahmen erzielt, es werden die Kosten -hier auf die Gesamtheit der Grundstücke- umgelegt. Ein Maßstabswechsel kann daher allenfalls zu Gebührenverschiebungen führen, die bestimmte Gebührenpflichtige entlastet und andere wiederum mehr belastet, weil eine 100 %ige Kostenverteilung erfolgt. Eine Problembeseitigung ist daher beim einem Wechsel des Veranlagungsmaßstabes nicht zu erwarten. Die Stadt Frankfurt/Main hatte auf Grund eines Ratsbeschlusses die Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr vom Frontmetermaßstab auf den Flächenmaßstab gewechselt. Mitte der 90er Jahre wurde auf Grund von Protesten der Abgabenpflichtigen ein externes Unternehmen damit beauftragt, alle denkbaren und zulässigen Gebührenmaßstäbe zu untersuchen. Die Kosten für diese Untersuchung beliefen sich auf rd. 1,5 Mio. DM. Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde die Umstellung auf den Flächenmaßstab zurück genommen, weil sich für die Stadt Frankfurt der Frontmetermaßstab als beste Lösung herausgestellt hatte (siehe hierzu auch Ausführungen bei Wichmann).

7. Wie würde sich ein Maßstabswechsel weg vom arbeitsaufwändigen und für die Betroffenen
nur schwer nachvollziehbaren Frontmetermaßstab mit seinen Fiktionen und individuellen
Berechnungsverfahren auf den übersichtlicheren und für die BürgerInnen nachvollziehbaren
Flächenmaßstab auf die Arbeitsbelastung in der Verwaltung auswirken?

8. Wie würde sich ein Maßstabswechsel auf die Gebührenbelastung in Abhängigkeit von der
Grundstücksgröße auswirken?

Die Fragen 7 und 8 können nur beantwortet werden, wenn -analog zur Vorgehensweise in
Frankfurt- eine umfassende Untersuchung aller Grundstücke im Hinblick auf alle Maßstäbe
vorgenommen würde.
Nach den bisherigen Erkenntnissen hat nur eine kleine Gemeinde mit rd. 44.000 Einwohnern
und ca. 5.000 Grundstücken den Flächenmaßstab eingeführt. Mit Hilfe eines externen Dienstleisters wurden seiner Zeit 18 Monate benötigt um den Flächenmaßstab zu ethablieren; in Dortmund werden rd. 92.000 Grundstücke zu Straßenreinigungsgebühren veranlagt.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bedankt sich für die Ausarbeitung und fragt nach, bezogen auf Frage 4, was der Auslöser für die Neuaufmessung gewesen sei und seit wann die Überprüfungen stattfinden würden, erhalte 30 % der Grundstücke nicht gerade für gering.

Herr Bollmann (Amtsleiter, Stadtkasse) erläutert, dass das Problem seit 2009 bestehe. Es gäbe die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes zur Erschließung von Grundstücken, die über fußläufige Verbindungswege zwischen zwei Straßen erschlossen seien. Das gesamte Stadtgebiet werde seit 2009 im Auftrag dieses Ausschusses überprüft. Zurzeit würden im Jahr zwischen 8000 und 10.000 Grundstücke überprüft, insgesamt handele es sich um ca. 110 000 Grundstücke. Das diese Überprüfung von überplanmäßigen Mitarbeitern/innen durchgeführt würden, die sich immer wieder auch auf Planstellen bewerben würden, könne man sich ausrechnen, wie lange diese Überprüfung dauern werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Fördermittel
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02885-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02885-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwiefern ist bezüglich anderweitigen Nutzung des Kreativwirtschaftszentrums am Dortmunder U und der damit einhergehenden Vermietung der Immobilie an die Firma
Thyssengas GmbH mit einer Rückforderung von EU-Projektfördermitteln zu
rechnen?

2. Auf welche Summe belaufen sich die ausgezahlten EU-Fördermittel für das Projekt und lassen sich diese Fördermittel auf einzelne Projektabschnitte beziehen?

3. Die Verwaltung wird gebeten eine Schätzung über die Höhe von eventuell möglichen Rückforderungen aufgrund dieser Datengrundlage abzugeben.

4. Sind bereits Rückstellungen für den Fall der Rückforderung von EU-Fördermitteln für das
Projekt getätigt worden oder eingeplant?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet mündlich wie folgt:
Das Kreativwirtschaftszentrum sei kein Förderbestandteil gewesen und auch nicht förderrelevant. Es habe in Folge dessen auch keine Fördermittel gegeben und insofern gäbe es auch kein Risiko einer Rückzahlung. Dagegen sei die Frage, ob Arbeitsplätze generiert würden, für die Anerkennung der Fördermittel des U-Turms relevant gewesen. Das Land habe beim EU-Notifizierungsverfahren eine Untersuchung über das Beratungsunternehmen „Prognos AG“ initiiert, um zum damaligen Zeitpunkt ermitteln zu lassen, welchen Arbeitsplatzeffekt diese Baumaßnahme insgesamt habe. Dabei habe man weit über den EU-Bestimmungen und Förderungen angelangt. Jetzt vervollständige sich die Situation auf dem Gelände und auch da würden noch weitere Arbeitsplätze entstehen. Das Kreativwirtschaftszentrum sei eine rein privatwirtschaftliche Angelegenheit.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die Ausführungen und verzichtet auf eine zusätzliche schriftliche Beantwortung.


zu TOP 2.6
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02548-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)


zu TOP 2.7
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02631-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für

die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2016;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2016 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2016 der Dortmunder Wertstoffgesellschaft
mbH (DOWERT) zur Kenntnis;


- stellt den Wirtschaftsplan 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.



zu TOP 2.8
Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 29.10.15 vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation hat bereits in seiner Sitzung am 27.08.15 folgendes Schreiben des Personalrates vom 04.08.2015 zur Kenntnis genommen:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgendes Schreiben des Herrn OB Sierau vor:
Einstellung von zusätzlichen Nachwuchskräften sowie
Initiativantrag gem. § 66 (4) i. V. m. § 72 (1) Nr. 1 LPVG NW vom 13.08.15

Sehr geehrte Damen und Herren des Personalrates,

für das Schreiben vom 04.08.15 sowie den eingereichten Initiativantrag gem.
§ 66 (4) i. V. m. § 72 (1) Nr. 1 LPVG NW vom 13.08.15 bedanke ich mich recht herzlich.
Zu der Notwendigkeit der Einstellung von weiterem Personal in unserer Verwaltung stimme
ich Ihnen vor dem Hintergrund der explodierenden Flüchtlingszahlen zu.

Um die großen Herausforderungen im Bereich der stetig steigenden Flüchtlingszahlen in den Fachbereichen unserer Verwaltung stemmen zu können, sind unkonventionelle Maßnahmen notwendig. Um solche zu diskutieren und zu entscheiden, hat sich der Verwaltungsvorstand zu einer außerordentlichen Sitzung am 07.08.2015 getroffen.

Die Möglichkeit über die bereits ausgewählten Nachwuchskräfte hinausgehend weitere
Schulabgänger/innen einzustellen, hat das Personal- und Organisationsamt geprüft.
Um die Handlungsnotwendigkeit der Verwaltung zu erhalten bzw. wiederherzustellen, halte
ich eine Ausweitung des Personals im mittleren und teilweise auch im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch weitere Nachwuchskräfte für geboten.

Für die Beratungen des aufzustellenden städtischen Haushaltes 2016 werde ich den politischen Gremien vorschlagen, die Anzahl der im Jahr 2016 einzustellenden Nachwuchskräfte um 30 zu erhöhen. Die Ausweitung der Anzahl der Nachwuchskräfte macht, auch für die zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwendungen, einen entsprechenden Beschluss der Gremien notwendig. Das Personal- und Organisationsamt wird die entsprechende Vorlage, inkl. der Aufteilung der geplanten weiteren 30 Nachwuchskräfte auf die verschiedenen Ausbildungsberufe, in Kürze erstellen und Ihnen sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zuleiten.

Eine kurzfristige Erhöhung der Nachwuchskräfte noch für das laufende Einstellungsjahr
2015 ist aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen nicht möglich. Derart kurzfristig sind die Berufsschulen, die Fachhochschule sowie das Studieninstitut Ruhr leider nicht in der Lage, die (ua. Raum-)Kapazitäten auszuweiten. Ebenso fehlt es an der rechtlichen Möglichkeit, wie dem entsprechenden Gremienbeschluss und den im Haushalt notwendigen Personal- undSachaufwendungen.

Für eine den Anforderungen der Ausbildung entsprechende qualitativ hochwertige Nachwuchsqualifizierung werden wir mit den Fachbereichen sicherstellen, dass Nachwuchskräfte nicht als „Hilfsarbeiter“ in den jeweiligen Fachbereichen eingesetzt werden und die räumliche Unterbringung nebst notwendigem Technikeinsatz adäquat sichergestellt wird. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Nachwuchskräfte entsprechend ihrer Ausbildungsverordnung in den unterschiedlich notwendigen Praxisabschnitten (Finanzverwaltung, Personalmanagement/Organisation Recht/Sicherheit/Ordnung und Sozial-/Leistungsverwaltung) eingesetzt werden. Daher scheidet ein über die Ausbildungszeit andauernder Praxiseinsatz (nur) in den Fachbereichen der Flüchtlingsarbeit weitgehend aus.
Neben einer eigenen städtischen Ausbildung kommt auch die externe Einstellung von fertig
ausgebildeten Kräften anderer Kommunen in Frage, die für den mittleren oder gehobenen
allgemeinen Verwaltungsdienst befähigt sind oder befähigt werden. Hierzu wurden bereits in der Vergangenheit und werden mehrere Mitarbeiter/innen extern eingestellt.

Vom Personal- und Organisationsamt wurde darüber hinaus bereits bei Städten des Ruhrgebietes angefragt, ob diese ggf. fertig ausgebildete Nachwuchskräfte haben, die nicht übernommen wenige Nachwuchskräfte haben hier bereits ihr Interesse bekundet
und sollen kurzfristig in den Dienst der Stadt Dortmund übernommen werden.
Darüber hinausgehend wird der Bereich der Personalentwicklung (11/2) gerne bei der kurzfristigen Unterweisung von extern eingestellten Kräften, z. B. durch eine Kompaktschulung, Unterstützung anbieten. Dazu werden sich die betroffenen Fachbereiche entsprechend vereinbaren. Die Notwendigkeit einer Unterstützung der im Bereich der Flüchtlingsarbeit schon tätigen Beschäftigten (z. B. durch begleitete Zirkel, Supervisionen), wurde, nach einer durch das Personal- und Organisationsamt gestarteten Initiative, vor einigen Wochen von den betroffenen Fachbereichen zunächst verneint.

Von dieser Antwort wird eine Ausfertigung an die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes, den Krisenstab sowie den Vorsitzenden des Ausschusses für Personal und Organisation geleitet. Es würde mich freuen, wenn wir gemeinsam den Zustrom der Flüchtlinge in unserer Stadt adäquat stemmen können und setze auf die weitere positive Begleitung durch den Personalrat.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) gibt an, dass sich die Position seiner Fraktion in der Zwischenzeit nicht verändert habe. Es bestehe Bedarf und er regt an, bezüglich der frühzeitig zu beginnenden Zeitfolge, mit dem Ausschreibungsprozess/der Akquise schon jetzt zu beginnen. Seine Fraktion würde deshalb heute die Vorlage unter Vorbehalt der Haushaltsberatungen empfehlen.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion den Haushaltsbezug sehe. Er fragt nach, warum in der Vorlage 35 Stellen aufgeführt seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es sich bei 5 Stellen um Stellen für das Jobcenter handele.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen und zusammen mit dem Haushaltsbeschluss zu behandeln. Er fragt nach, ob die Verwaltung praktisch in der Lage sei, 35 Ausbildungsplätze adäquat ausbilden zu können. Er bittet um Einschätzung, auch bezüglich des Widerspruchs, der sich unzweifelhaft aus den Vorlage (siehe auch TOP 3.1.4) ergebe.

Herr Stüdemann versichert, dass die Stadt für eine vernünftige Ausbildung sorge und das auch mit Bestimmtheit schaffe. Die haushälterischen Voraussetzungen müssten natürlich erst geschaffen werden.

Herr Tölch weist erneut auf die technische Notwendigkeit hin, um das Akquiseverfahren durchzuführen. Er schlägt vor, hier unter dem Haushaltsvorbehalt deutlich zu machen, dass die Politik das Verfahren wolle und die Verwaltung zu bitten, das Verfahren bereits jetzt in Gang zu bringen. Eine Beendigung des Verfahrens sei jederzeit möglich.

Frau Hülsmann (Personal und Organisationsamt) erläutert, dass das Akquiseverfahren bereits anlaufe, da es sich um Ausbildungsberufe handele, für die die Stadt im nächsten Jahr ohnehin ausbilden werde. Insofern, handele es sich nur um eine Mehreinstellung und sei für die Akquise und die Vorstellungsgespräche vorerst unerheblich.

Herr Suck gibt an, dass seine Fraktion noch nicht entscheidungsreif sei. Er bittet deshalb bis zur nächsten Sitzung um eine Darstellung, wie eine praktische Ausbildung aussehen werde. Das sei für seine Fraktion ein entscheidungsrelevanter Parameter.

Herr Meyer (Personalrat) weist noch darauf hin, dass seit 2011, 23 Ausbildungsplätze nicht besetzt worden seien.

Herr Tölch gibt an, dass seine Fraktion einverstanden sei, das Thema in den Haushaltsberatungen zu behandeln.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet um eine Darstellung der nicht besetzten Ausbildungsplätze ab dem Jahr 2013 bis zur nächsten Sitzung.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass ihre Fraktion heute empfehlen könne.

Frau Kaczorowski (Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung) merkt an, dass dem Ausschuss die Zahlen bereits im Dezember 2014 vorgelegen haben. Sie verweist auf die Drucksachen Nr.: 14257-14. Dort seien die Einstellungen der Nachwuchskräfte in den Jahren 2010 bis 2015 aufgelistet, ebenso die Summe der ursprünglich geplanten und tatsächlichen Einstellungen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Herrn OB Sierau zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt sich diesem Vorhaben positiv zur Seite und ist sich darüber einig, die Vorlage in den Haushaltsberatungen zu behandeln und lässt sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis und ist sich ebenfalls darüber einig, die Vorlage in den Haushaltsberatungen zu behandeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage zu den Haushaltsberatungen in seine nächste Sitzung.


zu TOP 2.9
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.15 vor:
Hierzu liegt vor _ Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 02258-15-E1):
„Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Stehen die Denkmalschutzrichtlinien einer öffentlichen Nutzung entgegen? Falls nein,
warum wurde eine öffentliche Nutzung, z.B. als Aussichtsplattform nicht vorgesehen?
2. Welche zusätzlichen (baulichen) Maßnahmen wären vorzusehen, um das Lanstroper Ei
einer öffentlichen Nutzung zuzuführen?“

ABVG 20.10.2015:

Zunächst beantwortet Herr Gruber die o. a. Fragen wie folgt mündlich:
„Die sogenannte Aussichtsplattform die angeregt wird, war bislang kein Gegenstand von Betrachtung in diesem Projekt. Das Projekt steht natürlich unter einem „angespannten Finanzvolumen“, so dass man sich jetzt dazu entschieden hat, in einem ersten Bauabschnitt, nur die Tragkonstruktion zu sanieren.
Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, diese Plattform der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es seien aber dann bestimmte Regularien zu beachten. Dies bedeutet u. a., dass es mindestens einen Treppenaufgang für die Öffentlichkeit geben müsse. Und wenn man sich die Örtlichkeit anschaue, dann habe man zwar die Möglichkeit über Treppen, die bis in eine Höhe von 32 Metern ausgeführt sind, den Turm zu betreten, allerdings sind diese nicht für die Öffentlichkeit möglich zu betreten. Vom Wasserturm bis zu den Wasserbehältern sei alles in einer Leiterform ausgeführt. Um dies zu ändern, wären vorab sicherlich erhebliche Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.“

Herr sB Auffahrt teilt mit, dass ihn die Beantwortung von Herrn Gruber zumindest zum Teil
zufriedenstelle, denn man könne daraus schließen, dass es prinzipiell möglich sei, eine
Aussichtsplattform für die Öffentlichkeit vorzusehen. Aus diesem Grund regt seine Fraktion an, dieses „Projekt“ für die Zukunft im Auge zu behalten.
Des Weiteren möchte er wissen, wie wahrscheinlich denn überhaupt die Realisierung des zweiten Bauabschnittes sei und welche Risiken dort existieren. Denn es sei in der vorliegenden Vorlage überhaupt nicht erkennbar, ob auch Fördermaßnahmen für den zweiten Bauabschnitt, sprich z. B. die Wiederherstellung der Kugel, realistisch seien. Davon werde seine Fraktion das Abstimmungsverhalten abhängig machen.

Herr Rm Mader schließt sich der letzten Frage seines Vorredners an, denn für seine Fraktion sei der zweite Bauabschnitt in keiner Weise geregelt. Zudem sehe man auch keine Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit, zumindest nicht so, wie sie in der Vorlage beschrieben sei. Man habe für den ersten Sanierungsabschnitt immerhin schon in nicht unerheblichen Maße Fördermittel von über 650.000 € eingeworben, deshalb sei man sehr skeptisch, ob dies für den zweiten Bauabschnittes auch noch mal so gelte. Aus diesen Gründen, weil die Finanzierung nicht gesichert sei und man auch keinen Nutzen für die Öffentlichkeit sehe, werde man diese Vorlage so nicht mittragen.

Herr Rm Berndsen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, denn dieser Wasserturm sei einmalig in Deutschland und es sich insofern um ein Alleinstellungsmerkmal handele. Weiter teilt er mit, dass der Turm der Stadt Dortmund gehöre und Eigentümer die Verpflichtung hätten, die Standfestigkeit zu gewährleisten, so dass man diese ohnehin nachweisen müsse. Allerdings sagt er auch, dass man erst der Vorlage komplett zustimmen könne, wenn die Fördergeber tatsächlich die Bereitstellung des Geldes schriftlich zugesichert haben.

Herr Rm Frebel stimmt seinem Vorredner Herrn Berndsen zu. Seine Fraktion werde ebenfalls der Vorlage zustimmen. Ebenfalls erwähnt er noch mal ausdrücklich, dass der Turm ein
Alleinstellungsmerkmal habe und dies entscheidend sei. Zudem sei seine Fraktion auch der
Auffassung, dass der Turm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müsse.
Herr Gruber erläutert auf die gestellten Fragen, dass alle Planspiele, die sich mit einer Nutzung beschäftigen, erstmal voraussetzen, dass die Standfestigkeit des Turmes zunächst gesichert sein müsse. Weiter teilt er mit, dass die Vorbehalte der Fördergeber abgelegt seien und diese natürlich auch berücksichtigt werden. Ohne eine sichere Zusage, könne auch nicht mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Bezüglich zukünftiger Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt, könne er noch nichts sagen.

Abschließend wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die teilweise Sanierung des Wasserturms in Grevel
(Lanstroper Ei) im Rahmen eines 1. Bauabschnittes zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 894.200 €.
Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.

Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Sanierung des Lanstroper Eis erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24S01507084003, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2015: 51.500 €
Haushaltsjahr 2016: 650.000 €
Gesamt: 701.500 €

Des Weiteren sind Sachleistungen i. H. v. 100.000 € zu berücksichtigen, die über die TAZ GmbH erbracht werden. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 894.000 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 92.700 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Für das Jahr 2015 wird der städtische Eigenanteil i. H. v. 51.500 € bereitgestellt.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Mittelbedarf
entsprechende Anpassung nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven
Hochbaumaßnahmen.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 24 in Höhe von 3.605 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sowie die Erträge auf Auflösung
Sonderposten sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150708SZ00 im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff entsprechend zu berücksichtigen.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob das Projekt formal im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes aufgenommen werden könne?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es nicht vorgesehen sei, dass solche Baudenkmale dabei seien. Hinzu käme, dass der Prozess sich bereits über einen Zeitraum von 15 Jahren hinstrecke.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün der Vorlage folgen werde.

Herr Rettstadt gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage auch ohne Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zustimmen werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zustimmen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage in der gestrigen Sitzung geschoben, habe, da die Fraktion FDP/Bürgerliste diesen Wunsch geäußert habe und der Ausschuss dieser Bitte gefolgt sei. Da heute die Fraktion FDP/Bürgerliste der Meinung sei, dass einer Empfehlung nichts mehr im Wege stehe, habe auch ihre Fraktion keine Bedenken, bereits heute zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 20.10.15 und

empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.

zu TOP 2.10
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02551-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2013 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.12.2015 anzuwenden.

zu TOP 2.11
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02128-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.12.2014 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 5.419,75 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.12
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02565-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2014 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 1.065.222,74 € erhöht wird.

zu TOP 2.13
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02811-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02811-15-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um eine aktuelle Gesamtübersicht der Kredite der Stadt Dortmund, aufgeteilt in
Investitions- und Liquiditätskredite mit der Angabe der Kreditsumme, des Aufnahmezeitpunktes, der Laufzeit und der jeweiligen Zinshöhe (in%).
Eine schriftliche Beantwortung in einfacher tabellarische Darstellung (z.B. als Excel-
Tabelle) ist ausreichend.
Sollten Gründe vorliegen, die eine Beantwortung im nicht-öffentlichen Teil notwendig machen,
sind wir hiermit einverstanden.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) fragt nach, warum die unter den Punkten 17 bis 19 aufgeführten investiven Förderzuweisungen zurückgezahlt werden müssten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmer) gibt an, dass das im Sinne der ursprünglich beantragten Maßnahme nicht förderfähig gewesen sei oder die Endabrechnung günstiger ausgefallen sei.

Frau Becker (Tiefbauamt) ergänzt, dass es sich, bei Ziff. 17, um Rückzahlungen handelt, da die Maßnahme nicht so umgesetzt worden sei, wie ursprünglich geplant.

Herr Stüdemann gibt an, dass bezüglich der Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN eine öffentliche Beantwortung nicht möglich sei. Die grundsätzliche Antwort beinhalte, dass dem Ausschuss ein Bericht über die Zins- und Verschuldungssituation ohnehin regelmäßig vorläge und aus den aktuellen Entwicklungen abzulesen sei. Eine detailliertere Angabe sei nicht machbar, da die zukünftigen Verhandlungen der Stadt dadurch geschwächt werden könnten. Dortmund mache sehr gute Abschlüsse, das sei ein diskretes Geschäft und verbiete deshalb eine öffentliche Befragung.
Falls die Fraktion trotzdem darauf bestehe, bitte er den Ausschuss, darüber abzustimmen.

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion es für ausreichend halte, wenn eine Statistik vorgelegt werden könne, welche Volumina mit welchen Laufzeiten belegt seien, um das Zinsrisiko besser beurteilen zu können.

Herr Stüdemann merkt an, dass das kein Problem sei und eine Verdeutlichung ohne individualisierte Informationen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden könnten.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Verhältnisse im Haushalt klar ablesbar seien.

Herr Heynen (Stadtkämmerei) verweist auf den Zinsmanagementbericht 2014, der in der Sitzung am 19.03.15 behandelt wurde. Dort sei nachzulesen, wie die Refinanzierungsstruktur des Gesamtportfolios aussehe. Er gehe davon aus, dass man damit sehr gut informiert sei und zusätzliche Fragen sollten im mündlichen Austausch stattfinden, damit die Banken die Verhandlungsposition der Stadt nicht schwächen können, wenn eine Verschriftlichung in falsche Hände geraten würde.

Herr Klink kann die Argumentation nachvollziehen, halte aber trotzdem einen 1-Jahresrhythmus für zumutbar.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Auffassung sei, dass die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mit der Ausführung von Herrn Heynen und dem Hinweis auf den Zinsmanagementbericht bereits beantwortet sei. Er stellt mündlich den Antrag, darüber abzustimmen.

Herr Monegel (Vorsitzender CDU-Fraktion) lässt über den mündlichen Antrag wie folgt abstimmen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2015 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 745.300,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.283.553,91 €.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
DSW21 - RWE Aktien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02884-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02884-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02884-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele RWE Aktien befinden sich insgesamt im Besitz der Stadt bzw. der DSW 21?
2. Mit welchen Wert pro Aktie sind die RWE Aktien in der Bilanz der DSW21 bewertet?

3. Wann hat die DSW21 zuletzt eine Wertberichtigung der RWE Aktien vorgenommen und welche Differenz würde zu den in der Bilanz eingestellten Werten entstehen, wenn der Stichtag 30.10.2015 als Grundlage genommen würde?

4. Wie hoch wäre der Verkaufserlös der RWE Aktien, wenn der Stichtag 30.10.2015 als Grundlage genommen würde?

5. Wie hoch war die letzte Dividendenauszahlung pro Aktie und in der Gesamtsumme?

6. Welche Dividende aus den RWE Aktien ist in der Bilanz eingeplant (pro Aktie und Gesamtsumme)?

7. Wie hoch wäre die Ausschüttung, wenn es bei der aktuellen Lage zu einer Reduzierung auf 50 Cent Ausschüttung pro Aktie kommen würde?

8. Wie hoch wäre die Deckungslücken der Bilanz der DSW21, wenn es zu keiner Dividendenausschüttung kommt?

9. Welche Ausfallsumme kann die DSW21 eigenständig bewältigen bzw. ab welcher Ausfallsumme muss die Stadt Dortmund mit finanziellen Zuwendungen unterstützend eingreifen?

Wir bitten die Beantwortung der Fragen im öffentlichen Teil. Sollte dies nicht für alle Fragen möglich sein, bittet die Fraktion darum, jene Fragen im öffentlichen Teil zu beantworten, für welche dies möglich ist.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

in Abstimmung mit DSW21 nehme ich zu der im Betreff genannten Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Die Stadt hält direkt 1.915 RWE-Aktien. Mittelbar sind der Stadt über DSW21 rd. 23,6 Mio. RWE-Aktien zuzurechnen.

Zu Frage 2:


Der Großteil der RWE-Aktien wird nicht direkt von DSW21, sondern über die KEB-Gruppe gehalten. Der ganz wesentliche Teil der RWE-Aktien wird daher im Einzelabschluss von DSW21 über den Buchwert der KEB Holding AG abgebildet.

Zu Frage 3:


Auf die Antwort zu Frage Nr. 2 wird verwiesen. Ein Wertberichtigungsbedarf bestand bislang nicht im Einzelabschluss, sondern im Konzernabschluss von DSW21 (in Höhe von insgesamt 79,3 Mio. €). Der Aktienkurs zum 31.12.2015 ist entscheidend dafür, ob und ggf. welche Bilanzierungsmaßnahmen zu treffen sind.

Zu Frage 4:
Die Erlöse aus einem Verkauf der RWE-Aktien würden DSW21 nicht direkt zufließen, sondern sich auf die Ergebnisbeiträge der KEB Holding AG auswirken. Eine 1:1-Beziehung zwischen möglichem Verkaufserlös und dem Zufluss bei DSW21 besteht daher nicht. Rein rechnerisch ergäbe sich bei dem Aktienkurs zum 30.10.2015 (12,66 €) ein Erlös von rd. 300 Mio. €.

Zu Fragen 5 und 6:
Aus dem Jahresergebnis 2014 hat RWE eine Dividende von 1,00 €/Aktie gezahlt. Für 2015 bedeutet das für DSW21 einen geplanten Beteiligungsertrag von der KEB Holding AG in Höhe von 14,7 Mio. €. Der Differenzbetrag wird in der KEB im Wesentlichen für den Schuldendienst aus früheren Aktienerwerben verwandt.
Zu Fragen 7 und 8:
Bei einer Absenkung der Dividende auf 50 Cent/Aktie würde sich der Ausschüttungsbetrag rein rechnerisch von rd. 23,6 Mio. € auf rd. 11,8 Mio. € reduzieren. Die Unternehmensplanung für die Jahre 2016 ff. ist bei DSW21 in Arbeit. Die Verwaltung geht davon aus, dass DSW21 mit realistischen Annahmen im Hinblick auf die RWE-Ausschüttung plant.

Zu Frage 9:
Insbesondere die Erträge aus dem Energiebereich dienen bei DSW21 zur Abdeckung der Verluste aus dem Verkehrsbereich. Risiken für den städtischen Haushalt ergeben sich, wenn es DSW21 dauerhaft nicht gelingen sollte, diese Verluste auszugleichen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung. Er bitte noch einmal um kurze Ausführung zu Frage 9, da er bisher der Annahme gewesen sei, dass es eigentlich immer die RWE-Aktien gewesen seien, die für den ÖPNV dort eingelegt würden.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass es richtig sei, dass die Erträge aus den RWE Aktien dazu dienen, die Verluste im Bereich ÖPNV abzudecken. Es gäbe noch mehr im Energiebereich, z. B. die DEW, die erst 1994 mit VEW zusammen eingerichtet worden sei, heute auch RWE. Damals sei es Wille des Rates gewesen, dass Erträge daraus, die bei DSW auflaufen, für den ÖPNV, inklusive Flughafen, zu verwenden seien.





zu TOP 3.2
Beteiligungsbericht 2014/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02061-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht 2014/2015 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Entwicklung eines Gründerinnenzentrums Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02196-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.15 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02196-15-E1) vor:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
Zentrums für Gründerinnen und Gründer Dortmund, das möglichst viele Aktivitäten
der Wirtschaftsförderung Dortmund rund um das Thema „Gründung“ bündelt und
sich im Bereich der Projektkulisse „Nordwärts“ befindet.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das existierende GründerinnenZentrum Nordstadt in
das neu einzurichtende Zentrum für Gründerinnen und Gründer Dortmund zu
integrieren.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das
GründerinnenZentrum Nordstadt zunächst um ein Jahr zu verlängern. Bis zu diesem
Zeitpunkt soll dem Fachausschuss ein inhaltliches und bauliches Konzept für das neue
Zentrum für Gründerinnen und Gründer vorgelegt werden.

Darüber hinaus liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:
02196-15-E2) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
Gründungszentrums in dem ein Dortmunder Gründerinnenzentrum ein eigenes Profil behält.
Da Einigkeit über die Zielrichtung des Aufbaus eines Zentrum für Gründungen und der
Entwicklung des GründerinnenZentrums Nordstadt besteht, wurden die beiden vorliegenden
Anträge zusammengefasst.

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-,
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt
einstimmig unter Einbeziehung der Verwaltungsvorlage folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
Gründerinnenzentrums Dortmund Zentrums für Gründungen, das möglichst viele
Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Dortmund rund um das Thema
„Gründung“ bündelt.



2. Die Verwaltung wird beauftragt, das existierende GründerinnenZentrum Nordstadt in
das neu einzurichtende Gründerinnenzentrum Dortmund zu integrieren. In diesem
Zentrum für Gründungen soll das Gründerinnenzentrum Dortmund sein eigenes
Profil behalten und entwickeln können.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das
GründerinnenZentrum Nordstadt bis zur Integration in das Gründerinnenzentrum
Dortmund zunächst um ein Jahr zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt soll dem
Fachausschuss ein inhaltliches und bauliches Konzept für das neue Zentrum für
Gründerinnen und Gründer vorgelegt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und
empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den geänderten Beschluss zu fassen.

zu TOP 3.4
Verwaltungsrat der Sparkasse
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02626-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 12 Absatz 2 Sparkassengesetz NW
aus dem Vorschlag der Personalversammlung zum 01.01.2016

Herrn Georg Krull zum Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund und

Herrn Michael Rüschenschmidt zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund.


zu TOP 3.5
Änderung von Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02402-15)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion aufgrund der geplanten Preiserhöhung der Vorlage nicht zustimmen werde, da die Größenordnung nicht zielführend sei, um den Westfalenpark familienfreundlich zu halten.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass seine Partei die Ablehnung der Vorlage empfehle.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion positiv zu der Vorlage stehe. Kosten würden steigen, ob es einem gefalle oder nicht. Das Kostenverhältnis sei immer noch angemessen und gerechtfertigt.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Die Preiserhöhung sei sehr moderat.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass es sich um einen gültigen Ratsbeschluss handele und damit eine Verpflichtung für die Verwaltung sei, jährlich wiederkehrend alle Gebührenentgelte und Eintrittseinnahmen abzuprüfen, ob sie mit den Kostenentwicklungen korrespondieren und entsprechend nachzusteuern.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet für seine Fraktion um Durchlauf der Vorlage zum Rat.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Städtische Büroflächen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02877-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02877-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:
Im Rahmen der HH-Beratungen 2015 hatte der Rat am 19.02.2015 einen CDU-Antrag zur Vorlage eines Berichtes über die städtischen Büroflächen beschlossen. Dieser Bericht sollte bis Mitte des Jahres vorliegen.
Nachdem der Bericht bis Mitte des Jahres von der Verwaltung nicht vorgelegt worden ist, hat der AFBL in seiner Sitzung am 18.06.2015 an diesen Beschluss erinnert (DS 01688-15-E1) und beschlossen, dass der Bericht nunmehr zur Ratssitzung am 03.09.2015 vorgelegt werden sollte.
Nunmehr ist auch dieser Termin verstrichen, ohne dass die Verwaltung dem Beschluss nachgekommen ist. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Wann ist mit einer zeitnahen Vorlage des avisierten Berichts zu rechnen?
2. Welche Gründe liegen vor, warum der Bericht bislang nicht vorgelegt worden ist?
3. Warum wird ein Beschluss des Rates von der Verwaltung ignoriert?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet vorab mündlich auf die gestellten Fragen und sagt eine schriftliche Antwort zur nächsten Sitzung zu.

Herr Suck (CDU-Fraktion) merkt an, dass es sich um drei Großbauprojekte (Jugendamt, Gesundheitsamt und Sozialamt) handele und seine Fraktion davon ausgehe, dass das sukzessive behandelt werde, um es in den Griff zu bekommen. Seine Fraktion gehe davon aus, dass die Unterbringung für die Kernverwaltung in einem zumutbaren Zustand erfolge.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass es sich um vier Großprojekte handele, die VHS sei dazu zu nehmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, da im Schulbereich einige Schulen geschlossen worden seien, ob man nicht in Betracht ziehen müsse, dass die Schulen für diesen Zweck wieder genutzt werden können.

Herr Stüdemann gibt an, dass die Investitionen für ein Überarbeiten von einem Schulkomplex zurzeit bei 300 000 bis 1 Mio. Euro lägen. Eine Containeranlage koste zurzeit für 200 Menschen 2 bis 2,5 Mio. Euro. In 2015 habe man bereits einen großen Altbestand einer anderen Nutzung unterzogen. Für die Zukunft gelte, dass die Schulen, die leer stünden, in den falschen Stadtteilen zu finden seien. Der Bedarf läge vorrangig in der Nordstadt und dort werde man auch Schulen errichten müssen.

zu TOP 4.2
Immobilien Gesundheitsamt und Sozialamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02883-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02883-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um Informationen zum geplanten
Verkauf des Gesundheitsamts sowie der Zukunft des Druckraums und des Sozialamtes
in der Luisenstraße.
Zudem bitten wir um einen aktuellen Sachstand zur Weiterentwicklung der Bürostandorte
im Innenstadtbereich, die im Dezember 2012 beschlossen wurde (Ds-Nr. 08455-12).

Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltung plant, das Gebäude des Gesundheitsamtes an der Hövelstrasse schnell verkaufen zu wollen. Möglicherweise soll der Politik noch in diesem Jahr ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Damit wird auch die Frage nach der Zukunft des Sozialamtes aufgeworfen, das im strategischen Nutzungskonzept von 2012 räumlich mit dem Gesundheitsamt zusammengelegt
werden sollte.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet vorab mündlich auf die gestellten Fragen und sagt eine schriftliche Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 4.3
Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02888-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02888-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zur finanziellen Beteiligung der Stadt am Deutschen Fußballmuseum unter besonderer
Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Für welche Dauer konnten die auf Grundlage von § 9 Abs. 1 des Konsortialvertrags
von der Stadt festgelegten Sponsorenverträge geschlossen werden?

2. Welche Unternehmen konnten mit welcher Sponsoringleistung pro Jahr gewonnen
werden? In welchen Fällen geht dies zulasten bestehender Kultur- oder Sportförderung?

3. Hat die Stadt damit ihre vertraglichen Pflichten hinsichtlich der Einwerbung von
Sponsoringmitteln erfüllt? Wenn nicht, welche Verpflichtungen resultieren daraus
für die Stadt?
4. Welche Anpassungen des Konsortialvertrags zwischen Stadt und DFB sind geplant?

5. Welche betrieblichen Vorlaufkosten sind aufgrund der verspäteten Eröffnung zu
Lasten der Stadt entstanden?

Mit einem möglichen Verweis der Anfrage in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung wären
wir einverstanden.

Begründung:
Laut Medienberichten konnte die Stadt über ihre Sponsorenakquise die per Vertrag festgelegten Sponsoringmittel in Höhe von 350.000 Euro nicht erreichen. Zudem ist eine Anpassung des Konsortialvertrags geplant.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet vorab mündlich auf die gestellten Fragen und sagt eine schriftliche Antwort zu.
Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, wann die Nachverhandlungen mit dem DFB beginnen würden und wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei.

Herr Stüdemann gibt an, dass eine konkrete Antwort erst möglich sein wird, wer der Verhandlungspartner sei. Die verschobene Gesellschafterversammlung werde nachgeholt und er hoffe, dass es dann zu den Ergebnissen komme, die die Stadt erwarte.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt Frage 4 und bittet um Beantwortung, ob es auch Überlegungen gäbe, das die Verlustausgleichsgrenze von 250 T Euro, die nur einseitig festgelegt sei, in Bezug auf die Betriebsgesellschaft erneut angefasst werde.

Herr Stüdemann sagt zu, diese Antwort in der zusagten schriftlichen Stellungnahme aufzunehmen.

zu TOP 4.4
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02113-15)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:
Die SPD-Fraktion und Fraktion B´90/Die Grünen bittet um folgende Ergänzung der
Empfehlung:

Die Bezirksvertretung begrüßt die vergrößerte Raumhöhe des Saales – auch in Verbindung
mit der geneigten Dachlinie in der der Außenansicht.
In Bezug auf den Innenraum bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, den gestalterischen
Ansatz, der mit dem Knick in der abgehängten Decke angelegt ist, aufzugreifen und als
durchgehendes Gestaltungselement in Form einer mehrfachen Faltung zum Ausdruck zu
bringen. So würden für den optischen Eindruck mehr Leichtigkeit und Weite gewonnen, und
die Faltung der Untersicht, die sich über die gesamte Länge der Decke verteilt, würde den
ungleichmäßig belichteten Saal räumlich zusammenfassen.
Der Wunsch der Bezirksvertretung gilt unter dem Vorbehalt, dass die über der abgehängten
Decke projektierten Lüftungsanlagen nach wie vor technisch einwandfrei untergebracht
werden können, und dass keine konstruktiv bedingten Mehrkosten entstehen. In diesem Sinne
stellt der Vorschlag der Bezirksvertretung eine gestalterische Richtung dar, die den
technischen Erfordernissen anzupassen wäre.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss des Rates
mit den oben genannten Änderungen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen
in Höhe von 3.534.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9
HOAI) der erforderlichen Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum per
Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer (Planungs- und
Ausführungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.184.000 €, Kosten für die
Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 200.000 € und Möblierungskosten in Höhe
von 150.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie der Außenanlagen erfolgen
aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle
40W00301050004, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 79.182,82 €
Haushaltsjahr 2015: 41.197,18 €
Haushaltsjahr 2016: 313.034,00 €
Haushaltsjahr 2017: 2.343.036,00 €
Haushaltsjahr 2018: 469.550,00 €
Gesamt: 3.247.000,00 €

Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgten Auszahlungen anteilig in Höhe von 28.319,16 €
auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301090004 in Verbindung mit der
Finanzposition 780 800.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung der
Finanzplanung. Die Auszahlungen ab 2016 ff. wurden nach dem neuen Konzept zur
Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2016
ff. berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 131.110 €. Diese Belastung
ergibt sich aus den Bewirtschaftungsaufwendungen i. H. v. 41.510 € und dem
Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 89.600 € und ist im Rahmen der
endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des FB 65
unter Auftrag 6501380110000 für 2018 ff. entsprechend zu berücksichtigen.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus
dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004,
Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017: 150.000 €

Die Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 ff berücksichtigt.
Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des
FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen
Betrag in Höhe von 11.538,46 €.

Der Aufwand für Abschreibungen ist im Rahmen der endgültigen
Haushaltsplanaufstellung 2016 ff in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag
400301050004 ab 2017ff entsprechend berücksichtigt.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 137.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe per Funktionalausschreibung über
einen Generalübernehmer zu ermöglichen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass es bereits eine ähnliche Vorlage gegeben habe, die gestoppt worden sei. Diese neue Vorlage weise jetzt 350 T Euro Mehraufwand aus. Er bittet um Erläuterung, warum.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass man jetzt höher gebaut habe und die Bühnenmöglichkeiten erhöht worden seien, um größere Veranstaltungen dort stattfinden zu lassen. Der Raum sollte multifunktional nutzbar sein.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und gibt an, dass ihre Fraktion diese Empfehlung mit aufnehmen wolle.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, festzuhalten, dass die Empfehlung nicht zu Mehrkosten führen dürfe und nur unter dieser Voraussetzung könne seine Fraktion der Empfehlung folgen.
Weiterhin fragt er nach, warum die Vorlage immer noch enthalte, dass man mit Abweichungen von +/- 30 % rechnen müsse.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Liegenschaften) erläutert, dass das Planungskosten seien und man nicht definieren könne, was bei der Submission herausbekomme.

Unter der Voraussetzung, dass durch die Änderungsempfehlung definitiv keine Mehrkosten bei der Erstellung verbunden sind, folgt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und

empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig den Beschluss mit den dort genannten Änderungen zu fassen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Nordost Alt (Grevel) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02489-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
1. nimmt den Sachstandsbericht über die bisherige Entwicklung zur Kenntnis,

2. nimmt zur Kenntnis, dass in Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (Ds Nr. 03783-11) und 12.12.2013 (Ds Nr. 10945-13) eine Fläche auf der Altdeponie Nordost Alt (Grevel) an einen Investor zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpachtet werden soll.



zu TOP 5.2
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Ap 223 Emschertalgrundschule
1. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01958-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ – den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Ap 223 Emschertalgrundschule in der ersten Ausbaustufe mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 330.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Ap 223 Emschertalgrundschule in der ersten Ausbaustufe in Höhe von 330.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016 (Sondervermögen): 330.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro im StA 66.

zu TOP 5.3
Ausbau verlängerte Posener Straße/Generationenweg 2. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02105-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ – den Ausbau der verlängerten Posener Straße/Generationenweg in der zweiten Ausbaustufe mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 305.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der verlängerten Posener Straße/Generationenweg in der zweiten Ausbaustufe in Höhe von 155.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016 (Sondervermögen): 155.000,00 Euro

Die Gesamtinvestition (Erste und zweite Ausbaustufe) beläuft sich auf 305.000,00 Euro.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro im StA 66.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02185-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015
hierzu-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2015
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02185-15-E2)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.15 vor:
sB Stammnitz beantragte, die Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages zu streichen.
Für den Bereich des Osterschleppweges sei zu vermuten, dass so eine mögliche Erweiterung
des Flughafens forciert werden soll. Bei Punkt 4 gebe es für die Fläche Groppenbruch in
absehbarer Zeit keine wirtschaftliche Nutzung und gewichtige umweltpolitische Bedenken
würden gegen eine solche Entwicklung sprechen. Die Fläche Knepper hingegen würde
mitgetragen. Sollte einer Streichung nicht zugestimmt werden, lehne man diese Punkte ab.
Rm Stackelbeck bat um Darstellung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Man werde sich zu den Beschlussvorschlag enthaltenen Punkten wie folgt verhalten:

Punkt 1, 3 und 6 Zustimmung
Punkt 2 und 5 Ablehnung
Punkt 4 in Bezug auf Groppenbruch Ablehnung

Der Antrag auf Streichung der Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages wurde mit Mehrheit
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN abgelehnt.

Unter Einbeziehung des vorgenannten Abstimmungsverhaltens empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht
2015 zur Kenntnis und beschließt:
· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
· die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
· beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
· das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
· den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt Bezug auf seine Stellungnahmen zum Masterplan Wirtschaftsflächen vom
8.10.2008, 1.9.2010 und 6.2.2013.
Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus
ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in
Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan
enthalten sind:
- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.
Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld,
Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.
Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².
Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen
- sind somit gar nicht erforderlich.
Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren
praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund
der Vorlage der Verwaltung mit folgendem Zusatz zu folgen:
„Die Punkte Flughafen und Groppenbruch sind zu streichen“
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15 vor:

Der nachfolgend aufgeführte geänderte Antrag, ursprünglich von der SPD-Fraktion als
Tischvorlage zur Verfügung gestellt, wird in einen gemeinsamen Antrag der
Bezirksvertretung umgewandelt und einstimmig beschlossen:

„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert an ihre Beschlüsse und fordert den Rat der Stadt auf,
der Verwaltung aufzutragen
- beim Gewerbegebiet Buddenacker umgehend jegliche Planungen einzustellen, die über die
von der Bezirksvertretung Brackel akzeptierte und beschlossene Geländegröße von 9 ha
hinaus geht,
- jegliche Planung zur Realisierung der Gewerbefläche Osterschleppweg einzustellen
- den Bebauungsplan Br 174 „Asseln-Süd“ an den geltenden Flächennutzungsplan
anzupassen.

Begründung:
Im Zwischenbericht 2015 des Masterplanes Wirtschaftsflächen wird dem Stadtbezirk Brackel
bescheinigt, mit 263,6 ha nach der Nordstadt den zweitgrößten Anteil (14,9 %) an betrieblich
genutzten Flächen in Dortmund bereit zu stellen. In diese Bilanz geht der Flughafen als
Verkehrsfläche gar nicht ein, obwohl er zu den am häufigsten genannten Beeinträchtigungen
führt und somit störender ist als manche gewerblich genutzte Fläche. Trotz dieser Situation
will die Verwaltung mit Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd zusätzlich 64,2 ha
entwickeln.
Bei den Flächen Osterschleppweg und Asseln-Süd handelt es sich um landwirtschaftlich
genutzte Flächen von derart hoher Qualität, dass dieselbe Verwaltung bisher jegliche
Nutzungsänderung, z. B. als Ausgleichs- und Aufforstungsfläche, kategorisch abgelehnt hat.
Noch nicht einmal ein ökologisch gestalteter Windschutzwall für einen Fußballplatz durfte
hier errichtet werden.
Osterschleppweg und Asseln-Süd würden als Gewerbe- und Industrieflächen zudem einen
kompletten Siedlungsbereich vollständig durch Gewerbeflächen umschließen. Die bereits
heute als Aktionsraum der Sozialen Stadt gekennzeichnete Siedlung am Steinbrink verkäme
zwischen S-Bahn-Trasse, Gewerbegebiet Wickede Süd, Flughafen, Osterschleppweg und
Asseln-Süd zu einem Wohnbereich mitten in einem gewerblich-industriell genutzten Areal!
Dies würde in krassem Gegensatz zur immer wieder postulierten gerechten Lastenverteilung
innerhalb der Stadt stehen, zumal der Stadtbezirk Brackel schon akzeptieren musste, dass mit
der Gewerbefläche Buddenacker gegen den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung
Brackel ein in seiner Größe schlussendlich mehr als verdoppeltes Gewerbegebiet entstehen
soll.“

Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Vorlage „Masterplan Wirtschaftsflächen –
Zwischenbericht 2015- vom 22.09.2015 einstimmig ab.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11..15 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt die Vorlage unter dem Vorbehalt, dass es keine
Ausweitung des Buddenackers gibt. Ferner weist die Bezirksvertretung nachdrücklich darauf
hin, dass die bestehende Beschlusslage zum Gewerbegebiet Buddenacker der
Bezirksvertretung Aplerbeck in der Vorlage nicht berücksichtigt wurde. Eine Ausweitung der
Gewerbefläche wird durch die Bezirksvertretung nicht akzeptiert.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit
vorgenannter Ergänzung den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015
zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:



o das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
o die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
o die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
o beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
o das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
o den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.15 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Streichung der ersten vier Spiegelstriche den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen:

· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
· die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
· beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
· das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
· den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten darum unten stehenden Beschlussvorschlag zur Beratung und Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 2 und 4 aus der Beschlussvorlage zu streichen.

Begründung

Für den Bereich Osterschleppweg ist davon auszugehen, dass über den Weg dieser Vorlage eine mögliche Erweiterung des Flughafens forciert werden soll. Dieser Punkt ist unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.


Für den Bereich Groppenbruch gibt es in absehbarer Zeitkeine wirtschaftliche Nutzung und erhebliche umweltpolitische Bedenken. Dieser Punkt ist ebenfalls unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet um Durchlauf der Vorlage zum Rat.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit allen o. g. Empfehlungen und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 6.2
Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2015
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.15.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Vorlage zurückzustellen, um die
Empfehlungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und
verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.
Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15:
Herr Begemann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, regt an, in den schriftlichen Verträgen
(Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ebenfalls fest
zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder
herzustellen sind.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU und
B’90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen eine 1 Nein-Stimme (Herr Dr. Sickert,
Die Linke) unter Berücksichtigung der o. a. Anregung nachfolgendem Beschlussvorschlag
zuzustimmen.
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte
gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.“
Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht in der Vorlage insgesamt zu viele kritikwürdige
Punkte. Hier sind insbesondere zu nennen, dass
- eine Überprüfung der finanziellen Mittel nicht eindeutig geregelt ist,
- die steuerlichen Nachteile für die Stadt Dortmund nicht abzuschätzen sind,
- es keine hinreichende, zeitliche Befristungsmöglichkeit gibt und
- der Themenkomplex alkoholische Getränke nicht nachvollziehbar geregelt wird.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, das in
der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung
städtischer Sportstätten nach Sponsoren nicht zu beschließen

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, der Empfehlung des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015 zu folgen und die
Entscheidungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und die Verwaltungsvorlage in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden zu behandeln.
Hierüber bestand Konsens unter den Ausschussmitgliedern.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Fachausschuss in seine nächste Sitzung geschoben habe und bittet diese Vorlage zur nächsten Sitzung zu schieben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.





Monegel Reppin Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: 5 Managementbericht AFBL 05_11_2015 mit Anlagen.pdf)