Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 15.11.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Sascha Mader (CDU)


Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD) i.V. für Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)
Rm Annette Becker (CDU)
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Dominik De Marco (SPD)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Petra Dresler-Döhmann (DIE LINKE+)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Dirk Hartleif (CDU)
Rm Torsten Heymann (SPD)
sB Mattias Hechler (SPD)
Rm Uwe Kaminski (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Tino Perlick (AfD) i.V. für Rm Wolfgang Seitz (AfD)
sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
Rm Leander Schreyer (B 90/Die Grünen)
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Gerda Haus (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Mathias Grasediek (StadtSportBund)


4. Beschäftigtenvertreter:

Horst Kortwittenborg, 41/Archiv


Natascha Sievert, 42
Raphael Westermeier, 42
Carsten Krause, 52/2



5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Katja Hobucher – 5/Dez. - Con
Öykü Özdencanli – 2/Dez
Özgür Karadag – 2/Dez
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Detlef Woltering – 41/BGL
Levent Arslan – 41/DKH
Michael Doerrer – 41/DKH
Dr. Stefan Mühlhofer – 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Stefan Prophet – 41/MS
Xin Peng Wang – 41/Ballett
Tobias Ehinger – 42/GfD
Dr. Michael Stille – 42/GMD
Heribert Germeshausen – 42/OD
Martin Lizan – 42/VD
Dr. Jo Jonas – 51/4-3
Bernd Kruse – 52/GF
Sylvia Terweiden – 52/GF
Ute Spreen – 52/GL
André Knoche – 52/1 GBL
Dr. Frank Brandstätter – 52/2
Annette Kulozik – 52/3

6. Gäste:

Hauke Hack - Orchestervorstand




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 15.11.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 30.08.2022

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Energielagebericht

3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 Bitte um Bezuschussung zur Aufstellung von 4 Bürocontainern als Vereinsräume (Gesellschaftsraum, Kraftraum, Trainingsraum u. Sanitärräume)
Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
(Drucksache Nr.: 24637-22)

Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 30.08.22 erhalten.

3.2 Parkplatz Rombergpark
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
(Drucksache Nr.: 26057-22-E1)

hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26057-22-E1)

3.3 Sachstand Sportplätze
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26307-22)

3.4 Inklusive Sportstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26314-22)

3.5 Sachstand Sonnensegel
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25964-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 18.10.22 vor.

3.6 Turnhallen-Schließungen - Weitergabe der Information an Sportvereine
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25966-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 18.10.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25966-22-E2)

3.7 Nutzung Roland-Platz
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25962-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 18.10.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25962-22-E2)

3.8 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Brackel, Brauksweg 15, Dortmund Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26080-22)

3.9 Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25878-22)

3.10 Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25782-22)

3.11 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25828-22)

3.12 Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26082-22)

4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Sachstand VHS Königswall/Brinkhoffstraße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25393-22-E2)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 18.10.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E3)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 18.10.22 vor.

4.2 Förderung junger Nachwuchs-DJs
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25956-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 18.10.2022 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25956-22-E1)

4.3 Runder Tisch zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25395-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08.22 vor.

4.4 Verkehrssicherheit von Denkmälern im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26283-22)

4.5 Machbarkeitsstudien Stadtteilbibliotheken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26315-22)

4.6 Mitgliedschaft des Geschäftsbereichs DORTMUNDMUSIK im Verein Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25867-22)

4.7 Mitgliedschaft der Kulturbetriebe Dortmund im Verein „bewusst wie e.V.“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26081-22)

4.8 Türkische Filmtage Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26127-22)

4.9 Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26084-22)

5. Angelegenheiten des Theaters

5.1 Informationen zu den Projekten der Oper, des Balletts und der Philharmoniker
mündlicher Bericht

5.2 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing des Theater Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26313-22)

5.3 4. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26308-22)

6. Sonstige Angelegenheiten

6.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 (DS Nr.: 26029-22)
Empfehlung
wird nachgereicht

6.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

6.3 Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)

6.4 Wirkungsmonitor 2021 (DS Nr.: 26071-22)
Empfehlung
wird nachgereicht

6.5 Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Fritz-Henßler-Hauses
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2022
(Drucksache Nr.: 24106-22)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Senga benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26051-22)
Die Angelegenheit wird unter TOP 4.10 behandelt.
Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Überweisung des Rates der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25837-22)
Die Angelegenheit wird unter TOP 4.11 behandelt.
Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und –gesundheit; genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24214-22)
Die Angelegenheit wird unter TOP 6.6 behandelt.

Folgender TOP wird vorgezogen:

Informationen zu den Projekten der Oper, des Balletts und der Philharmoniker
mündlicher Bericht

Die Angelegenheit wird nach den Regularien behandelt.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) schildert, dass die SPD-Fraktion unter TOP 2.1 „Energielagebericht“ Fragen zu dem Tropenhaus des Dortmunder Zoos stelle wolle.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet alle Wirtschaftspläne in die Haushaltsberatungen zu schieben, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) rät dazu, die Wirtschaftspläne nicht erst im Februar zu verabschieden, da die Einrichtungen somit am Anfang des Jahres nicht handlungsfähig sein könnten. Er weist darauf hin, dass man die Wirtschaftspläne unter der Vorbehaltsklausel verabschieden könne und im Rahmen der Haushaltsberatung die Pläne auch noch geändert werden könnten.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) erklärt, dass die Bitten für das Schieben in die Haushaltsberatungen erst beim Aufrufen der jeweiligen Tagesordnungspunkte erfolgen sollten.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 30.08.2022

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 30.08.2022 wurde genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.2022

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass in der Niederschrift erwähnt werden solle, dass die Niederschriften auch ohne vollständige Anlagen veröffentlicht werden sollten.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) schließt sich der Aussage von Frau Brunsing an.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärt, dass in der Niederschrift vom 18.10.2022 unter TOP 6.6 des öffentlichen Teils, Frau Ixkes-Henkemeyer falsch zitiert worden sei, da kein Beratungsbedarf bestehe und die SPD-Fraktion die Vorlage ausdrücklich positiv in die Haushaltsberatungen begleiten wolle.

Frau Schenk (Geschäftsführung des Depot e.V.) hat sich im Nachgang der Sitzung per E-Mail an den Ausschussvorsitzenden Herrn Mader gewandt und bittet um folgende Korrektur:

Bei Herrn Heitjohann handle es sich nicht um den künstlerischen Leiters des Depots und bei Frau Heib nicht um die Verwaltungsleitung des Depots. Herr Heib sei der künstlerische Leiter des Theaters im Depot und Frau Heib die Verwaltungsleitung des Theaters im Depot.

Die Geschäftsführung sagt zu, die Anmerkungen zu überprüfen.

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.2022 wurde mit diesen Anmerkungen genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Energielagebericht
(Drucksache Nr.: 26374-22)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr: 26374-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26374-22-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26374-22-E3)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26374-22-E4)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26374-22-E5)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 07.11.2022 vor:
in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.2022 wurde beschlossen, zukünftig in einem gesonderten Tagesordnungspunkt die momentane Energielage für die betroffenen Bereiche des Ausschusses zu besprechen.

Anbei erhalten Sie die Energielageberichte mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2022 vor:





Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2022 vor:


















Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2022 vor:















Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2022 vor:
seit Beginn des Ukraine-Krieges begleitet die Energiemangellage die Bevölkerung in Deutschland und auch die Verwaltung. Mit diesem Energielagebericht soll Ihnen ein Überblick über die wichtigen Themen im Kontext der Energiemangellage für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) gegeben werden.

Zur Ausgangslage:
Mit einem Speicherstand von 97,2 % (Stand Ende 10/22) ist die Versorgungssicherheit für Gas in Deutschland für diesen Winter voraussichtlich gesichert. Mit Blick auf kommende Winter und anstehende Veränderungen am Weltmarkt für Gas werden von der Politik Einsparungen von mindestens 20 % von den Verbraucher*innen gefordert. Mit der durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme zum 01.01. bzw. 01.03.2023 wurde ein wichtiges Signal der finanziellen Entlastung gesetzt. Zugleich sind die weiteren Auswirkungen der Energiemangellage für die Verbraucher*innen nicht abschließend absehbar.

Die Entwicklung auf dem Energiemarkt hat mittelbare und unmittelbare Folgen für die SFB. Zum einen sind die SFB selbst Verbraucherin – bei der Bewirtschaftung diverser Sportplätze und -stätten, des Zoos Dortmund, der Parkanlagen, des Tierschutzzentrums Dortmund sowie der jeweiligen Büroräume der Mitarbeitenden. Hier obliegt es der zentralen Immobilienwirtschaft, etwaige Maßnahmen der Energieverordnungen, wie zum Beispiel das Regulieren der Raumtemperatur in den Büros auf 19 °, umzusetzen. Zur Abfederung erwartbarer Nachzahlungen wurden durch die Immobilienwirtschaft bereits rückwirkend zum Januar 2022 die Abschläge auf die Wärmelieferung erhöht. Aufgrund der aktuellen Lage muss davon ausgegangen werden, dass die Energiemangellage auch in 2023 und den folgenden Jahren Einfluss auf das Budget der SFB nimmt.

Umgesetzte Sparmaßnahmen:
Oberste Priorität für die SFB ist es, keine der Sport- und Freizeiteinrichtungen zu schließen und den Betrieb mit möglichst wenigen Einschränkungen für die Dortmunder Bürger*innen aufrecht zu erhalten und gleichzeitig einen signifikanten Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten. Dafür wurden folgende Maßnahmen bereits umgesetzt:
· Auf der Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) erfolgte eine Absenkung der Wassertemperatur in den städtischen Hallenbädern um 2 ° in den Schwimmer- und 1 ° in den Nichtschwimmerbecken. Hier wird mit einem prognostizierten Verbrauchseffekt von 1.098.801 kWh pro Jahr kalkuliert.
· Reduzierung der Raumlufttemperatur von 28 ° auf 27 ° in den städtischen Hallenbädern
· Außerbetriebnahme des Amazonashauses im Zoo Dortmund, welche perspektivisch zum 31.12.2022 erfolgen soll. Die hierfür notwendigen Vorarbeiten, wie zum Beispiel die Umsiedlung der Tiere, sind bereits veranlasst. Diese Schließung führt zu einer Einsparnis von 375.000 kWh Gas und 44.240 kWh Strom pro Jahr.
· Abschaltung von Beleuchtung, hier insbesondere die Beleuchtung des Florianturms.

Die SFB haben zudem auch mittelbar auf Vertragspartner*innen und private Gesellschaften Einfluss genommen, um dort Einsparmöglichkeiten zu generieren. Beispielhaft sind hier folgende, bereits umgesetzte Maßnahmen zu nennen:
· Sensibilisierung von Vereinen: Mit Unterstützung des StadtSportBundes wurden die Sportvereine in Dortmund aufgerufen, Energie einzusparen. So wurden die Sportler*innen gebeten, „sportlich zu duschen“. Ebenso wurden die Vereine gebeten, die Flutlichtzeiten durch Zusammenlegung von Trainingszeiten zu reduzieren.
· Verkürzung von Saisonzeiten: Die Eislaufhallen im Revierpark Wischlingen (RPW) und der Dortmunder Sportstätten GmbH (DSS) haben ihren Saisonstart um mindestens 4 Wochen nach hinten verschoben.
· Absenkung der Raumtemperatur in der Helmut-Körnig-Halle um 5 ° durch die DSS
· Anhebung der Eistemperatur um 1,5 ° für den Trainingsbetrieb in der Eishalle der DSS
· Abschaltung des beheizten Außenbeckens im RPW mit einem prognostizierten Verbrauchseffekt von 649.800 kWh Fernwärme und 72.000 kWh Strom pro Jahr
· Abschaltung der gasbetriebenen Saunen im RPW mit einem prognostizierten Verbrauchseffekt von 21.484 kWh pro Jahr
· Absenkung der Luft- und Wassertemperatur in den privat geführten Hallenbädern in unterschiedlicher Ausprägung.

Perspektivische Maßnahmen:
Neben den bereits umgesetzten Maßnahmen sind bei künftigen Baumaßnahmen die Fragen der Klimaneutralität und der Energieeffizienz bereits verpflichtend zu berücksichtigen. Sofern Sportvereine Investitionszuschüsse für entsprechende Sanierungsmaßnahmen bei den SFB beantragen, werden diese entsprechend geprüft. Ebenso werden energiebelastende Veranstaltungen in den Geschäftsbereichen der SFB kritisch betrachtet. So werden die jeweiligen Veranstalter*innen aufgefordert, Energiesparpläne bei der Veranstaltungsplanung zu berücksichtigen.

Unterstützungsmöglichkeiten für die Dortmunder Sportlandschaft:
Für die Vereine, die die Bewirtschaftung von Sportplätzen und -stätten in eigener Verantwortung haben und hierfür einen Betriebskostenzuschuss der SFB erhalten, wird bei entsprechender Preissteigerung eine Indexanpassung vorgenommen. Die aktuellen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt werden voraussichtlich zu einer notwendigen Zuschussanpassung für 2022 und 2023 führen. Durch diese Zuschussanpassung wird den Vereinen eine finanzielle Unterstützung in Höhe der jeweils geltenden Preissteigerung zugesprochen. Die SFB werden soweit möglich, hierfür Unterstützungsmittel von anderen Ebenen zur finanziellen Kompensation in Anspruch nehmen.

Anders stellt sich die Situation für Vereine dar, die bislang keinen Vertrag mit den SFB haben, weil sie zum Beispiel eigene Anlagen oder einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund haben. Sofern diese Vereine finanzielle Unterstützung aufgrund der Energiemangellage beantragen, müssten mögliche Hilfsprogramme, zum Beispiel von der Landes- oder Bundesregierung, vorrangig durch diese Vereine in Anspruch genommen werden, bevor kommunale Mittel bewilligt werden.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.11.2022 vor:
Energiestatusbericht Kulturbetriebe

1. Verbräuche
Auf Grund unvollständiger Zahlen aus den GB ist kein direkter Vergleich der Verbräuche in
kWh sowie Euro/kWh darstellbar. Viele Daten liegen einzelnen GB nicht in der Tiefe vor.
Hierbei ist zu bedenken, dass die Struktur der Kulturbetriebe mit Ihrer Vielzahl an GB und den
dazugehörigen vielfältigen Eigentums- und / oder Mietverhältnissen sowie die zuständigen
Betreuungen der Objekte einer gewissen Komplexität in der Auswertung unterliegt.
Teilweise sind die Abrechnungen für das Jahr 2021 gerade erst eingetroffen und noch nicht
geprüft und somit auswertbar. An diesem Prozess wird noch gearbeitet, sodass eine
vernünftige Gegenüberstellung der Energieverbräuche nachgereicht wird.
Folgende Tabelle zeigt den Gesamtenergieverbrauch der Kulturbetriebe und die daraus
entstehenden Kosten aus dem Jahr 2020. (Quelle Energieauditbericht)

Energieauditbericht Kulturbetriebe 2020 S.18


Folgend ist die Zuordnung für die verschiedenen Geschäftsbereiche gesplittet dargestellt.


Energieauditbericht Kulturbetriebe 2020, S.19

2. Einsparmaßnahmen

Die Beurteilung der Energieeffizienz der Kulturbetriebe wurde im letzten Energieauditbericht
mit Gut bewertet. Aufgezeigte Einsparmöglichkeiten wurden geprüft und befinden sich in der
Umsetzung.
Anhand der verschiedenen Beurteilungen der Energieeffizienz lassen sich kurzfristige
Möglichkeiten zur Einsparungen eingrenzen.

Möglichkeiten Energie einzusparen
1. Die Beurteilung zeigt, dass es hohe Effizienzsteigerungen im Bereich der Pumpen und
Beleuchtung gibt. Durch die Umrüstung bestehender Leuchtmittel und Pumpen entstehen
zunächst höhere Neuanschaffungskosten. Jedoch würden die Kulturbetriebe kurz- und
langfristig Energie einsparen und darüber hinaus an der CO2 Bilanz arbeiten.
2. Direkter Eingriff in den Energiebedarf durch Absenken der Raumtemperaturen. - ggf. kann das
vorübergehende Schließen von Räumlichkeiten weitere Einsparungen bringen. Hier ist
Rücksprache mit FB65 sowie den jeweiligen Eigentümern der Liegenschaften zu halten
inwieweit eine Einsparung möglich ist und die Ziele der Kulturbetriebe gesamtheitlich
umgesetzt werden können.

Zahlen
(geschätztes Einsparpotential auf Basis Energieaudit und Temperaturabsenkung)




Herr Heymann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus dem Radio erfahren habe, dass das Tropenhaus des Dortmunder Zoos zum 30.12.22 geschlossen werde, wozu es einen Beschluss im Energiekrisenstab gegeben hätte. Seine Fraktion sei der Meinung, dass der Ausschuss vorher informiert werden solle. Er wünsche sich eine detaillierte Erklärung von Herrn Dr. Brandstätter.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass es innerhalb des Krisenstabs eine Arbeitsgruppe gebe, die sich mit Energiesparpotenzialen auseinandersetze und alle Fachbereiche dazu aufgerufen habe, weitere Energiesparpotenziale vorzuschlagen. In diesem Kontext habe sich der Zoo dazu entschlossen, das Tropenhaus zu schließen. Das Tropenhaus sei fast seit 3 Jahren geschlossen, verbrauche ein Drittel des gesamten Energiebedarfes des Zoos und habe keine Perspektive auf Wiedereröffnung, weswegen letztlich im Krisenstab beschlossen worden sei, das Tropenhaus zu schließen.

Herr Dr. Brandstätter (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Zoo) schildert, dass die Schließung eine schwere Entscheidung gewesen sei. Bei einer Begehung durch die Bausicherheit sei festgestellt worden, dass das Gebäude sehr marode sei und man Besucher*innen dort nicht durchlaufen lassen könne. Durch die hohen Temperaturen im Haus seien die stützenden Bauelemente des Hauses marode geworden. Er stellt klar, dass die Tiere nicht 1:1 in ein neues Tropenhaus umziehen könnten und ein Wechsel im Tierbestand häufig vorkomme. Das Wohl der Tiere stehe immer an erster Stelle. In vergangenen Jahren sei es vorgekommen, dass das Tropenhaus im Winter sogar die Hälfte des Energiebedarfs verbraucht habe.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Informationsfluss bemängelt werde, da nicht einmal per Mail eine Information gekommen sei. Seine Fraktion fände es in Ordnung, dass das Tropenhaus aus energetischen Gründen geschlossen werde, jedoch sei eine andere Vorgehensweise im Informationsfluss gewünscht.

Herr Mader (Vorsitzender CDU Fraktion) bittet um eine schriftliche Beantwortung.

Frau Mais (CDU-Fraktion) erläutert, dass sie die konsequente Entscheidung gut fände. Auch ihre Fraktion würde sich in Zukunft über Informationen per Mail freuen.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass drei Energielageberichte sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt worden seien. Er wünsche sich in Zukunft eine übersichtlichere und vereinheitlichte Darstellung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass er den Wunsch nachvollziehen könne. In den einzelnen Betrieben gebe es keine eigenständigen Energiemanager*innen, weswegen die Berichte im Dialog mit der Immobilienwirtschaft zusammengestellt würden. In Zukunft sollen die Berichte vereinheitlicht werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.1
Bitte um Bezuschussung zur Aufstellung von 4 Bürocontainern als Vereinsräume (Gesellschaftsraum, Kraftraum, Trainingsraum u. Sanitärräume)
Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
(Drucksache Nr.: 24637-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.22 folgende Überweisung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.22 vor:
Beschluss:
Auf Vorschlag von Herrn Lieven (SPD-Fraktion), beschloss die BV Lütgendortmund
einstimmig, die u. a.Eingabe an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weiterzuleiten, da
die Kosten den finanziellen Rahmen der Bezirksvertretung sprengen würden.
Zum anderen wird um Überprüfung gebeten, ob der Standort an der Steinhammer
Grundschule der richtige ist, oder ob – wie im Evaluationsbericht Marten aufgeführt, das
Gelände von Arminia Marten in Frage kommt.
Des Weiteren ist zu überprüfen, ob eine Containerbauweise, oder vielleicht sogar eine andere
Bauweise für solche Vereinsräume in Frage kommt und die Kosten hierfür sollten der BV
Lütgendortmund vorgestellt werden.
Drucksache Nr.24637-22

Sehr geehrte Frau Bogun,
eine Vereins- und Kulturförderung unseres KSV Jahn Marten 05 e.V. setzt voraus, dass entsprechende Vereinsräume für Zusammenkünfte und sportliche Betätigung vorhanden sind. In dem Zusammenhang wurde uns von der Städtischen Immobilienwirtschaft Dortmund in einem Brief vom 30.09.20 mitgeteilt, dass die Turnhalle der Steinhammer Grundschule in die Bedarfs- und Maßnahmenliste bereits geplant ist. Daraufhin hat sich der Herr Krrauskopf bei uns gemeldet und letztes Jahr erklärt, dass eine grundlegende und umfangreiche Sanierung dieser Turnhalle geplant ist, wenn diese Planungen angeschlossen sind, werden wir als Verein dazugeholt, damit wir unsere Wünsche und unseren Bedarf mitteilen und dieser entsprechend berücksichtigt/gewürdigt wird. Nun ist es so, dass mit mündlicher Auskunft des Herrn Krauskopf an unseren Geschäftsführer und sportlichen Leiter Nima Habibiwand mitgeteilt wurde, dieses Jahr sei nur vorgesehen die Duschräumlichkeiten zu sanieren. Dies ist für uns sehr depremierend, da wir schon über 4 Jahrzehnten auf Veränderungen warten. Unser Vorschlag ist daher, dass Sie uns als Bezirksvertretung dabei unterstützen auf dem großzügigen Schulgelände der Grundschule, links neben der Turnhalle die Möglichkeit zu schaffen s.g. Bürokontainer aufzustellen, die an Entwässerung, Frischwasser und Strom der Sporthalle angeschlossen werden. Die tragbare finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, entweder durch eine langjährige Nutzung durch den Verein KSV Jahn Marten 05 oder Überlassung durch die verantwortlichen Stellen, werden angestrebt, da die moneteren Bedingungen eines solchen Vorhabens durch den Verein nur im geringen Umfang getragen werden können und zwar durch Spendenaktionen oder Eigenleistungen der Vereinsmitglieder. Es ist u.E. bei vielen Sportvereinen in Dortmund in dieser Richtung vorgegangen worden, z.B. bei unseren Ringer-Nachbarn dem KSV Kirchlinde, die über solche Container verfügen. Über die Realisierung von Bauvorhaben bei vielen Fußballvereinen wollen wir erst garnicht sprechen, da dort andere Strukturen vorherrschen. Daher sind wir der Meinung, dass dieses Vorhaben, was möglichst kurzfristig realisiert werden sollte, durch Gespräche mit den verantwortlichen Stellen angegangen werden muss, aber auch durch Ihre Unterstützung in Form von Zuwendungen. PROJEKT 4 s.g. Bürocontainer, 2 Container auf einer Lang-Seite vollflächig geöffnet, ddie beiden Mittelcontainer auf beiden Langseiten vollflächig geöffnet, im Verbund ergeben eine Gesamtfläche von 12 m x 12 m. Darin werden ein Kraftraum, ca. 30 m2, ein Gesellschaftsraum ca. 30 m2, ein Sportraum 40 m2 und Sanitärräume mit Umkleiden ca. 20 m2 enthalten sein. Gesamtprojektkosten geschätzt 150.000 €. Wir bitten um Unterstützung. Viele Grüße

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) schildert, dass auf dem Schulgelände keine Flächen zur Verfügung stünden. Auf der Sportanlage Arminia Marten sei eine Turnhalle geplant. Die Schulverwaltung sehe keinen Anlass die Turnhalle zu bauen, weswegen die Container für Vereinsleben nicht aufgestellt würden. Der Bezirksvertretung werde dies schriftlich mitgeteilt.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) bittet zu prüfen, ob ein Standort für die Ringer zur Verfügung stünde.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) merkt an, dass keine Fraktion einen Antrag erhoben habe, weswegen die Überweisung von der Tagesordnung genommen werden könne. Er bittet Herrn Knoche, die Antwort auch an die Bezirksvertretung zu übersenden.

zu TOP 3.2
Parkplatz Rombergpark
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
(Drucksache Nr.: 26057-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26057-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26057-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche mit der Klinik des Johanniter-
Ordens am Rombergpark hinsichtlich einer dauerhaften Vermietung des Parkplatzes
P2 des Rombergparks aufzunehmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Schritte zur Erweiterung der Stellplätze
auf dem Parkplatz P1 des Rombergparks von derzeit 180 auf 325 Stellplätze zu initiieren.
Zur Finanzierung soll auf Einnahmen durch die Vermietung des Parkplatzes
P2 und Mittel aus dem Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark zurückgegriffen
werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Zu- und Abfahrtssituation
an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen (Schaffung von Rückstauflächen). Entsprechende
Planungen sollen dem AMIG vorgelegt werden.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bewirtschaftungskonzept (Kassen- und Schrankensystem)
für die Parkplätze P1 und P3 zu erarbeiten. Hierbei soll auch dargestellt
werden, ob und wie die Besucher von Bildungsangeboten (Vorträge, Führungen,
Seminare etc.) im Botanischen Garten Rombergpark von einer Gebührenpflicht befreit
werden können und ob eine saisonal angepasste Bewirtschaftung aus Sicht
der Verwaltung möglich und sinnvoll ist.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) am 30. August
eine Anfrage zur derzeitigen Parkplatzsituation am Botanischen Garten Rombergpark gestellt
(Drucksache Nr. 25360-22-E1). Aus der nun erfolgten Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr. 25360-22-E2) ergeben sich konkrete Handlungsoptionen, um die Parkplatzsituation zu optimieren. Hierbei nennt die Verwaltung neben einer möglichen Vermietung des Parkplatzes P2 an die Klinik des Johanniter-Ordens am Rombergpark auch eine Erweiterung des Parkplatzes P1 und eine Bewirtschaftung der Parkplätze P1 und P3. Der
vorliegende Antrag der CDU-Fraktion soll den politischen Willen zur Umsetzung der genannten Punkte bekräftigen und erste Umsetzungsschritte beauftragen.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün überweist diesen Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung darzustellen, inwieweit eine kurzfristige Bewirtschaftung der Parkfläche P1 durch die Aufstellung von Parkscheinautomaten oder einer Vergabe an Privatunternehmen, die die Parkfläche bewirtschaften, möglich ist.

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass seine Fraktion mit der Bewirtschaftung des Parkraumes einverstanden sei. Seine Fraktion möchte erst beschließen, sobald der Parkraum auch bewirtschaftet werde und der Bedarf an Stellplätzen möglicherweise neu bewertet werden könne.

Frau Mais (CDU-Fraktion) erläutert, dass ihre Fraktion der Argumentation der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen könne und bittet, den zweiten Punkt des Antrags der CDU-Fraktion als eingebracht zu sehen. Der Rest solle als Antrag erhoben werden.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass die Überprüfung der Bewirtschaftung rausgenommen werden könne.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass sich ihre Fraktion mit dem Antrag schwer getan habe. Sie stellt in Frage, ob die Stadt auf die Bewirtschaftung der Parkplätze angewiesen sei.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) erklärt, dass sich seine Fraktion mit der Argumentation von Herrn Stieglitz anschließen würde. Es mache Sinn, den weiteren Ausbau zu überprüfen, sobald die Parkräume bewirtschaftet würden.

Frau Kulozik (Geschäftsbereichsleiterin Geschäftsbereich Parkanlagen) gibt an, dass sie den Auftrag mitnehmen werde und die Situation angeschaut werde. Die Möglichkeiten für die Bewirtschaftung würden geprüft. Die Bewirtschaftung solle eingeführt werden, da die Parkplätze von Menschen belegt seien, die den Rombergpark nicht besuchen. Eine Vorlage zum Ausbau würde zurückgestellt werden.

Herr Mader fasst zusammen, dass nun darüber abgestimmt werden solle, ob zunächst die Bewirtschaftung geprüft werden solle, anschließend die Bewirtschaftung durchgeführt werden solle und schließlich geprüft werden solle, ob ein weiterer Bedarf an Stellplätzen nötig sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o.g. geänderten (fett) Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE+ und bei Enthaltung der Fraktion Die Partei wie folgt zu:
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche mit der Klinik des Johanniter-
Ordens am Rombergpark hinsichtlich einer dauerhaften Vermietung des Parkplatzes
P2 des Rombergparks aufzunehmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Schritte zur Erweiterung der Stellplätze
auf dem Parkplatz P1 des Rombergparks von derzeit 180 auf 325 Stellplätze zu initiieren. Zur Finanzierung soll auf Einnahmen durch die Vermietung des Parkplatzes
P2 und Mittel aus dem Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark zurückgegriffen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Zu- und Abfahrtssituation an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen (Schaffung von Rückstauflächen). Entsprechende Planungen sollen dem AMIG vorgelegt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bewirtschaftungskonzept (Kassen- und Schrankensystem) für die Parkplätze P1 und P3 zu erarbeiten. Hierbei soll auch dargestellt
werden, ob und wie die Besucher von Bildungsangeboten (Vorträge, Führungen,
Seminare etc.) im Botanischen Garten Rombergpark von einer Gebührenpflicht befreit
werden können und ob eine saisonal angepasste Bewirtschaftung aus Sicht
der Verwaltung möglich und sinnvoll ist.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) am 30. August
eine Anfrage zur derzeitigen Parkplatzsituation am Botanischen Garten Rombergpark gestellt
(Drucksache Nr. 25360-22-E1). Aus der nun erfolgten Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr. 25360-22-E2) ergeben sich konkrete Handlungsoptionen, um die Parkplatzsituation zu optimieren. Hierbei nennt die Verwaltung neben einer möglichen Vermietung des Parkplatzes P2 an die Klinik des Johanniter-Ordens am Rombergpark auch eine Erweiterung des Parkplatzes P1 und eine Bewirtschaftung der Parkplätze P1 und P3. Der
vorliegende Antrag der CDU-Fraktion soll den politischen Willen zur Umsetzung der genannten Punkte bekräftigen und erste Umsetzungsschritte beauftragen.“

Die Verwaltung sagt eine Antwort zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zur nächsten Sitzung zu.










zu TOP 3.3
Sachstand Sportplätze
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26307-22)
hierzu -> Gemeins. Stellungnahme zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU
Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26307-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI vor:
die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur aktuellen Situation der Sportplatzvergabe sowie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie gestaltet sich derzeit die aktuelle Situation bei der Sportplatzvergabe aus Sicht der Verwaltung?

2. Wie viele Sportplätze betreibt die Stadt (aktiv, in Bau bzw. Umbau befindlich, ungenutzt)?

3. Wie viele Sportvereine nutzen die Sportplätze der Stadt? Wie hat sich die Nachfrage in den letzten 10 Jahren entwickelt? Wie hoch ist der Anteil an Vereinen, die nicht Mitglied im Stadtsportbund sind?

4. Wie und anhand welcher Kriterien vergibt die Verwaltung Sportplätze an Sportvereine? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kriterien weiterzuentwickeln?

5. Inwiefern sind Erweiterungen bestehender Sportplätze möglich, um die Kapazitäten zu erhöhen? Wie sind die Planungen der Verwaltung, neue Sportplätze zu entwickeln? Inwiefern wäre die Stadt auf potentielle Klassen-Aufstiege von Fußballmannschaften in die Regionalliga vorbereitet?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI in die nächste Sitzung.

zu TOP 3.4
Inklusive Sportstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26314-22)
hierzu -> Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26314-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 24.08.2022 (DS 21816-21) zur Konzeptionierung inklusiv nutzbarer Sportstätten in Dortmund mit sogenannten Schwerpunkthallen.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass in dem Antrag aus August 2021 bestehende Schwerpunkthallen für Rollstuhlsport angesprochen worden seien. Es habe Gespräche mit der Sporthalle Gartenstadt gegeben und es sei versucht worden, Lagerräume einzubauen, um dort das Equipment der Rollstuhlfahrer unterzubringen, jedoch sei dieses Projekt von der Immobilienwirtschaft zurückgestellt worden. In der Sporthalle Gartenstadt Alt gebe es auch eine unbefriedigende Situation, jedoch sei dies noch in Arbeit und es werde auf ein Startdatum für die Umbauarbeiten gewartet. An der Martin Luther Gesamtschule werde eine zusätzliche Halle dazu gebaut, welche anschließend auch für den Behindertensport geeignet sein solle. Weiterhin sei untersucht worden, welche Hallen für den inklusiven Sport mit einer Sonderausstattung geeignet seien. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem behindertenpolitischen Netzwerk und der Stadt Dortmund solle im Jahr 2023 erfolgen.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) gibt an, dass die alte Sporthalle in der Gartenstadt über eine saubere Toilette verfüge, während es in der Turnhalle gar keine Toilette für beeinträchtigte Menschen gebe. Sie wünsche sich, dass der Anbau schnell geschehe. Der Umbau der Turnhalle der Martin Luther King Gesamtschule sei auch dringend erforderlich, da dort nicht genügend Platz für alle Sportgeräte vorhanden sei. Sie wünsche sich Unterstützung für die Behindertenbeauftragte.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet um eine schriftliche Beantwortung bis zur nächsten Sitzung.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung in ihrer Antwort auch auf die Bitte um Dringlichkeit von Frau Opitz einzugehen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung.

zu TOP 3.5
Sachstand Sonnensegel
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25964-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25964-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 18.10.22 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit im April diesen Jahres hatten wir nach dem Sachstand Sonnensegel gefragt, nachdem bekannt wurde, dass am Sonnensegel im Westfalenpark Schäden festgestellt wurden, die eine Nutzung des Geländes nach einer dreijährigen Sanierungsphase nicht ermöglichen.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Haben die Sanierungsarbeiten am Sonnensegel bereits begonnen? Wenn nein, wann beginnen diese?
- Liegen mittlerweile die gutachterlichen Feststellungen vor, wer für den Schaden verantwortlich ist?
- Gibt es hinsichtlich der Reparatur und der dadurch finanziellen Auswirkungen mittlerweile genauere Aussagen?

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.22 vor:
Das seitens der TU Dortmund eingeholte Gutachten zum am 17.03.22 aufgetretenen Zugankerschaden am Sonnensegel im Westfalenpark liegt seit dem 22.09.2022 vor.
Die rechtliche Bewertung der Frage, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Planungs- oder Ausführungsbeteiligten geltend gemacht werden können, ist noch nicht abgeschlossen und wird aktuell noch von dem auf Anraten des Rechtsamtes hinzugezogenen externen Rechtsanwalt geprüft.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass alle drei Bodenanker ertüchtigt werden müssen, dies erfordert eine komplexe Planung, die zum jetzigen Zeitpunkt und vor Abschluss der rechtlichen Bewertung des Schadens noch nicht ausgelöst werden kann. Aussagen zu Kosten und zeitlichen Abläufen können daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Parallel dazu werden bezüglich der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch den Tragwerksplaner bereits verschiedene Lösungsansätze erarbeitet.

Die Wüstenrot Stiftung hat gegenüber den Sport- und Freizeitbetrieben signalisiert, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wieder eine Bauherrenpartnerschaft mit diesen eingehen zu wollen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) hofft, dass man das Sonnensegel bald wieder in den Westfalenpark integrieren könne.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt, wie teuer drei neue Bodenanker wären und fragt nach einer Kostenschätzung.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Turnhallen-Schließungen - Weitergabe der Information an Sportvereine
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25966-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25966-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 18.10.22 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Vergangenheit kam es immer mal wieder vor, dass Sportvereine trotz vorheriger Anmeldung vor verschlossenen Turnhallen standen.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung auszuführen, welche formellen Wege eingehalten werden müssen - wer also im Falle einer Turnhallen-Schließung wen informiert – damit Sportvereine rechtzeitig über Schließungen informiert werden.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 28.10.22 vor:
Es gibt drei verschiedene Anlässe für Hallenschließungen:

1. Langfristig geplant bei Sanierung und Neubau
Seit 2018 besteht ein eingespieltes Verfahren zwischen den Fachbereichen 23, 65,
52 und dem Hallenausschuss beim StadtSportBund. Es wird insbesondere darauf
geachtet, dass einzelne Stadtbezirke, und damit die dort sporttreibenden Vereine,
nicht übermäßig durch Ausfälle belastet werden.



2. Kurzfristige Hallenschließungen aufgrund technischer Probleme
Mit dem FB 65 wurde vereinbart, dass diese Schließungen grundsätzlich nur nach
Rücksprache mit dem GB 52 erfolgen, da nicht jede Hallenschließung für den
Schulsport automatisch auch für den Vereinssport gelten muss. Bei Themen der
Verkehrssicherheit gibt es allerdings keinen Spielraum.
Entscheidend ist die schnelle Kommunikation mit den Nutzern unter Einbeziehung
des Hallenausschusses.
Denn sollte eine Entscheidung getroffen werden, dass die Halle auch für den
Vereinssport aus der Nutzung genommen werden muss, ist es möglich, dass im
Anschluss nicht jede*r verantwortliche Vereinsvertreter*in rechtzeitig erreicht
wird. Und auch in der weiteren Kommunikationskette Richtung Trainer*innen
bestehen Unwägbarkeiten. Diese Kommunikation erfolgt über den Fachbereich 52
und bei den Sporthallen auch über den Hallenkoordinator.
Ausblick: Mit Einrichtung der neuen Sportstättendatenbank 2023 wären auch
Schließungsinfos für jeden Verein vor Trainingsbeginn über die Datenbank
abrufbar.

3. Schließungen aufgrund von Personalausfällen im Fachbereich 40
Hier wurden mit dem Fachbereich 40 Absprachen getroffen, die einen
kurzfristigen Ersatzschließdienst sicherstellen sollen. Die Kommunikation in
Richtung Vereine erfolgt über den FB 40.
Das Thema wird vom FB 40 noch grundsätzlich aufgearbeitet, um auch langfristig
eine Vereinsnutzung der Hallen bei Personalausfällen – auch unter Einbeziehung
der Vereine – zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Nutzung Roland-Platz
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25962-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25962-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 18.10.22 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die Sportanlage Rolandplatz an der Lindenhorster Straße wurde bisher von Türkspor Dortmund genutzt, die mittlerweile aber zum Mendeplatz an der Burgholzstraße gewechselt sind.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Ausführung, welche Nachnutzung für den Rolandplatz von der Verwaltung diskutiert wird.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.10.22 vor:
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.2022 von Herrn
Sportdirektor Knoche mündlich beantwortet, kommt die ehemalige Sportanlage Lindenhorster
Straße 36, Rolandplatz, als ein möglicher Standort für den Neubau eines Schwimmbades in
Betracht.

Ob sich die Fläche für den Neubau eines Schwimmbades eignet, wird aktuell im Wege einer
Machbarkeitsstudie untersucht.

Die Aufgabe des Sportplatzes erfolgte in Abstimmung mit dem Verein (siehe hierzu Drucksachen-Nr: 09460-17). Anstelle der Sanierung des Platzes und der Umkleiden wurden auf der Mendesportanlage zwei Kunstrasenplätze gebaut.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung. Sie frage sich, warum festgehalten werde, dass die Fläche für ein Schwimmbad genutzt werden solle, wenn kein politischer Beschluss vorliege.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass es einen Ratsbeschluss zu dem Bäderkonzept und eine Beauftragung zu einer Machbarkeitsstudie gebe. Für alle möglichen freien Standorte im Dortmunder Norden müsse die Eignung für den Bau eines Nordbades überprüft werden. Das Ergebnis werde dem Rat Anfang des Jahres vorgelegt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Brackel, Brauksweg 15, Dortmund Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26080-22)

Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage gerne empfehle. Sie fragt sich, ob für den Neubau Photovoltaik vorgesehen sei.

Herr Kruse (Geschäftsleitung der Sport und Freizeitbetriebe) schildert, dass sich erst bei der Realisierung des Gebäudes damit beschäftigt werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund Brackel, Brauksweg 15 mit einem Investitionsvolumen von 1.725.500 € (brutto) (Baubeschluss) und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, den weiterführenden Planungsauftrag für die Leistungsphasen 5 – 9 HOAI auszuschreiben und an ein Architekturbüro zu vergeben.

zu TOP 3.9
Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25878-22)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25878-22-E1)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme der Verwaltung – sofern möglich durch einen mündlichen Bericht in der Sitzung:
1. Wie gestaltet sich derzeit die Personalsituation bei den städtischen Dortmunder Bädern?
2. Welche Anstrengungen hat die Verwaltung unternommen, um die sich bereits in der Vergangenheit als problematisch dargestellte Personalsituation bei den Bädern zu verbessern?
3. Mit welchen Maßnahmen wäre ein offener Betrieb des Westbades bis zur Fertigstellung des neuen Bads im Revierpark Wischlingen wieder möglich?

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) erläutert, dass die Fragen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schriftlich beantwortet sollten, der Beschluss jedoch heute gefasst werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 gegebenenfalls eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

zu TOP 3.10
Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25782-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

zu TOP 3.11
Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25828-22)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25828-22-E1)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt _____ folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die

(1) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen für den Geschäftsbereich Sport ab 01.01.2023 (Anlage 1)
(2) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2023 (Anlage 2)
(3) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.01.2023 (Anlage 3)
(4) Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund ab 01.01.2023 (Anlage 4)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrags zur anschließenden Beschlussfassung im Rat am 15. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die


1. Erhöhung der Entgeltordnungen der Kulturbetriebe und Sport- und Freizeitbetriebe für das Jahr 2023 einmalig auszusetzen.

2. Deckelung des 2010 gefassten Grundsatzbeschlusses (DS-Nr. 00677-10-Anlage) zur regelmäßigen Anpassung der Entgeltordnungen an die Steigerung der Lebenshaltungsindexes bei 4 %


a. ab dem Jahr 2023

b. ab dem Jahr 2024

Begründung

Der Rat der Stadt Dortmund hat 2010 beschlossen (DS-Nr. 00677-10-Anlage), dass Eintrittsentgelte ab dem Jahr 2013 regelmäßig und in Anlehnung an die Steigerung des Lebenshaltungsindexes anzupassen sind. Diese Entscheidung wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, als eine Inflationsrate von etwa 10 Prozent als sehr unwahrscheinlich galt. Vor diesem Hintergrund führt der seinerzeit gefasste Grundsatzbeschluss in für viele Menschen in Dortmund finanziell angespannten Zeit zur Einschränkung kultureller und sportlicher Aktivitäten. Ferner noch führen die hohen Steigerungsraten zu einer Abkehr von kulturellen und sportlichen Angeboten, die die Kulturbetriebe und Sport- und Freizeitbetriebe vor das Problem stellen, langfristig Menschen für ihre Angebote zu verlieren.


Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet, die Vorlage im AFBL zu besprechen, da der Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den AKSF kurzfristig erreicht habe.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion sich um die finanzielle Belastung der Bevölkerung im kommenden Jahr sorge. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei unglücklich mit dem Mechanismus, dass die Entgeltordnungen der einzelnen Kulturbetriebe und der Sport- und Freizeitbetriebe an die Inflation gekoppelt seien, weswegen Erhöhungen entstünden. Aus diesem Grund wolle seine Fraktion die Erhöhung der Entgeltordnungen einmalig aussetzen lassen. Weiterhin werde das Berechnungsschema zur Diskussion gestellt.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass der Antrag mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam hätte gestellt werden können.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schildert, dass aus Sicht ihrer Fraktion die inflationsorientierten Anpassungen richtig seien.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) merkt an, dass es sich um einen Ratsbeschluss handle und ein Fachausschuss den Rat nicht überstimmen könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass die gesamte Rechtslage angeschaut werden müsse. Für den AFBL werde die rechtliche Bewertung aufbereitet. Tendenziell müsse der gültige Ratsbeschluss aus dem Jahr 2010 aufgehoben werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass sie es wichtig fände, diese Dinge in der heutigen Zeit mit einem anderen Blick anzugehen, da die Bevölkerung stark betroffen sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



zu TOP 3.12
Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26082-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Sachstand VHS Königswall/Brinkhoffstraße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25393-22-E2)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E3)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E5)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.22 folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um einen aktuellen
Sachstand zur Umsetzung des neuen Standorts der Volkshochschule Dortmund an der
Ecke Königswall / Brinkhoffstraße.

Begründung:
Da der Standort Löwenhof aufgrund von Baumängeln nicht mehr für die VHS nutzbar war,
hat der Rat der Stadt 2018 beschlossen, dass im Bereich Ecke Königswall / Brinkhoffstraße
ein neuer Standort für die Volkshochschule Dortmund entstehen soll. Im Anschluss
wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Wir bitten um einen aktuellen Sachstand zur
Umsetzung der Planungen.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.10.2022 vor:
Für die zukünftige Entwicklung der Volkshochschule ist ein Gebäude in zentraler Lage von großer Bedeutung. Nach der Räumung der Gebäudetrakts Löwenhof in der Hansastraße in 2015 und diversen Interimsnutzungen (Brückstraße, Kleppingstraße) ist die VHS z.Zt. an zwei Standorten in der Innenstadt präsent.
In der Hansastraße 2-4 befinden sich zahlreiche Unterrichtsräume, darunter die Fachräume für EDV, Fitness, Tanzen und Musik sowie in den oberen Etagen Teile der Abteilung 1 mit 6087 m² Bruttogeschossfläche. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der VHS, die Zweckbindung für die Förderung des Schulhausbaus ist zum Jahresende 2018 erloschen und zum 23.11.2023 sind alle Kreditverpflichtungen erfüllt. Die VHS benötigt bis zur finalen Fertigstellung und des Bezuges eines zentralen Gebäudes die beiden funktionsfähigen Gebäudeteile der Hansastr. 2-4 (Stahlturm und Gnadenort) für die Durchführung von Unterricht. Die beiden Gebäudeteile bleiben solange im Vermögensplan aktiviert. Es erfolgen nur die laufenden Abschreibungen. Die beschränkte Nutzungsgenehmigung für die verbleibenden Gebäudeteile der Hansastraße 2-4 "Stahlhaus" (IT-Fachräume) und "Gnadenort" (Gesundheitsfachräume) ist auf 8 Jahre bis 10.09.2027 begrenzt. Die Interimsnutzung erfolgt auf Grundlage der genehmigten Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen.
Der Standort Kampstraße 47 wird auf zwei Etagen für Kursangebote, darunter die Lehrküche, genutzt und auf 1,5 Etagen sind zwei Abteilungen sowie die VHS-Leitung untergebracht. Von der Gesamtfläche mit 12.000 m² des Gebäudes nutzt die VHS aktuell ca. 5.100 m².
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.12.2018 (Drs. 12269-18) zum Neubau der VHS fand ein Architektenwettbewerb mit der Auswahl der Preisträger am 05.03.2020 statt. Mit der Umsetzung des Neubauprojekts wurde StA 23 beauftragt.


Drucksache Nr.: 25429-22-E1
Sachstandbericht VHS
1. Welche Fördermittel (Bund und Land) erhält die VHS für Pflichtaufgaben? In welcher Höhe erhält die VHS Fördermittel (Bund, Land) für freiwillige Leistungen?
2. Welche räumlichen Kapazitäten sind für die Umsetzung der Pflicht- und freiwilligen Aufgaben notwendig?
3. Wie können die notwendigen räumlichen Kapazitäten langfristig sichergestellt werden


a) Bundesmittel (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Gefördert werden DaF/DaZ Sprachbildungsangebote für Zugewanderte und Geflüchtete auf unterschiedlichen Sprachniveaustufen des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) zum Zwecke des Spracherwerbs, als Zugang zum weiteren Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und als Nachweis betreffend Aufenthaltsangelegenheiten.


Förderung für
Erwartete Förderung* 2022
Benötigte räumliche Kapazitäten
Integrationskurse
ca. 500.000 €
11 Klassenräume (für 20 Personen) ganztags und abends nutzbar
Berufssprachkurse
ca. 600.000 €
10 Klassenräume (für 20 Personen) ganztags und abends nutzbar
Zertifikatsprüfungen (inkl. Einbürgerungsnachweis)
ca. 70.000 €
2 Räume tagsüber für mind. 20 Personen, 1 Raum für mind. 30 Personen
*es gilt zu beachten, dass alle angebotsbezogenen Ausgaben (Honorare, Sachkosten für Lehrmittel, Fahrtkosten der Teilnehmenden, etc.) über die Förderung finanziert werden.

b) Landesmittel/kommunale Mittel (Fördermittel über das MAGS, städt. Förderung im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie, Förderung über das WbG)

Gefördert werden Bildungsangebote zur Alphabetisierung von schulpflichtigen Zugewanderten zur Vorbereitung auf die Beschulung auf einer Regelschule sowie begleitende Bildungsangebote an Ganztagsschulen und in den Ferien. Hinzu kommen Fördermittel für Angebote zur beruflichen Bildung sowie Berufsberatung.


Förderung für
Erwartete Förderung* 2022
Benötigte räumliche Kapazitäten
Landesförderung Weiterbildungsgesetz (WbG)
1.427.211,19 €

Landesförderung für den zweiten Bildungsweg (ZBW))
ca. 400.000 €

OGS
(Übermittagsangebote)
ca. 180.000 €
Durchführung extern an Schulen
FiD
(Ferienprogramme)
ca. 180.000 €
Durchführung extern an Schulen
AlphaFit
(Alphabetisierung)
ca. 135.000 €
5-6 Klassenräume (kind/jugendgerecht!) mindestens für den Vormittagsbereich + 2 parallel nutzbare Aufenthalts-, Besprechungsräume für Sozialpädagogen / Dozent*innen
Lernförderung (Dortmunder Modell, Students@school (rvr))
ca. 800.000 €
Durchführung extern an Schulen
Beratungsangebote (Bildungsscheck, Perspektiven im Erwerbsleben, offene Bildungsberatung)
ca. 42.000 €
Mind. 3 parallel nutzbare Beratungsräume für Einzelberatungen + Aufenthalts- und Wartebereich (ganztägig und abends nutzbar)
*es gilt zu beachten, dass alle angebotsbezogenen Ausgaben (Honorare, Sachkosten für Lehrmittel, Fahrtkosten der Teilnehmenden, etc.) über die Förderung finanziert werden.
c) Weitere freiwillige Leistungen (mit Förderung über Mittel der Bundesagentur für Arbeit und ohne Förderung)

Förderung für
Erwartete Förderung* 2022
Benötigte räumliche Kapazitäten
Coachingmaßnahmen
(Zertifizierte Maßnahmen mit Förderung über Förderinstrumente der BA)
ca. 64.500 €
Mind. 3 parallel nutzbare Beratungsräume für Einzelberatungen + Aufenthalts- und Wartebereich (vorrangig nachmittags nutzbar)
Unternehmensangebote
(keine Fördermittel)
ca. 65.000 €
4-5 Räume in unterschiedlicher Größe ganztägig und abends nutzbar; weitere Angebote können zum Teil auch extern beim Auftraggeber stattfinden
*es gilt zu beachten, dass alle angebotsbezogenen Ausgaben (Honorare, Sachkosten für Lehrmittel, Fahrtkosten der Teilnehmenden, etc.) über die Förderung finanziert werden.

Zusammenfassung Fragen 1) und 2):

Erwartete Förderung* 2022 insgesamt
Benötigte räumliche Kapazitäten
4.463.711,19 €
30-35 Unterrichtsräume (i. d. R. für ca. 20 Personen; 1 Raum für mind. 30 Personen) + 6-8 Beratungsräume + Aufenthalts- und Warteräume


Frage 3

Wie bereits in der Antwort auf Drucksache-Nr.: 25393-22-E1 beschrieben, benötigt die VHS mittelfristig ein modernes, bildungsadäquates Gebäude mit einer Nutzungsfläche von min. 12.000 m² um den steigenden Bedarfen, primär im Bereich der Integration/Inklusion und Beratung, gerecht zu werden und um den Umfang der eingeworbenen Fördermittel zu sichern und ggf. weiter auszubauen.


Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 18.10.22 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen aktuellen Sachstandsbericht zum kommunalen Handlungsprogramm „Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse“. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Haben die entsprechenden Sprachkurse der VHS inzwischen begonnen?

2. Wie viele Menschen nehmen aktuell daran teil? (bitte aufschlüsseln nach Herkunft, Geschlecht und Aufenthaltsstatus)

3. Durch welche Maßnahmen kann der Zugang zu den Kursen weiter gesteigert werden?

4. Mit welchen Ausgaben der für die Sprachkurse im Jahr 2022 zur Verfügung gestellten 300.000 Euro rechnet die Verwaltung bis Ende des Jahres?

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

1. Inwiefern ist eine externe Vergabe bzw. externe Projektsteuerung für den Neubau der VHS am Königswall 28 sinnvoll? Ist bei einer externen Projektsteuerung mit Mehrkosten zu rechnen, wenn ja, mit welchen?
2. Inwiefern kann die Verwaltung für den Neubau der VHS auf Mittel des Schulneubau-Programms des Landes NRW zurückgreifen?

Herr De Marco (SPD-Fraktion) fragt nach dem Zeitplan und dem endgültigen Standort der VHS.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass aufgrund der schulischen Handlungsnotwendigkeiten die anderen Projekte verschoben worden seien. Anfang des Jahres 2023 werde es eine Orientierung zu den Projekten geben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung.
zu TOP 4.2
Förderung junger Nachwuchs-DJs
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25956-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25956-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 18.10.22 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE Linke+ und DIE FRAKTION – DIE PARTEI vor:
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE Linke+ und DIE FRAKTION – DIE PARTEI im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Inwiefern werden Club-Künstler*innen bzw. DJs und MCs durch Programme der Stadt Dortmund bereits gefördert? Sind der Stadt Dortmund vergleichbare Förderprogramme in anderen Städten bekannt?
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie und in welcher Höhe ein Nachwuchsförderprogramm für die Zielgruppe DJs und MCs ausgestaltet sein muss, um insbesondere junge Dortmunder Club-Künstler*innen in anerkannten Clubs zu fördern.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.10.22 vor:
zu der Anfrage der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE Linke+ und DIE
FRAKTION – DIE PARTEI vom 29.09.2022 (DS-Nr.: 25956-22) nehme ich wie folgt
Stellung:

Inwiefern werden Club-Künstler*innen bzw. DJs und MCs durch Programme der Stadt
Dortmund bereits gefördert? Sind der Stadt Dortmund vergleichbare
Förderprogramme in anderen Städten bekannt?
Die Entwicklung DJs oder MCs als Künstler*innen zu begreifen und die Clubkultur als
wertvollen kulturellen Bestandteil der Lebensrealität vieler, insbesondere junger Menschen
anzuerkennen, ist noch zu neu, als dass sie sich in den kommunalen Förderstrukturen abbildet.
Das ist in Dortmund so, in Köln und Düsseldorf aber nicht anders. Clubkünstler*innen sind
nirgends explizit von Förderung ausgeschlossen, aber die an gebotenen Förderprogramme wie z.B. Dortmund.Macht.Lauter. passen einfach nicht auf DJs oder MCs. Sie werden nicht
angesprochen, ermutigt, fühlen sich nicht gemeint und stehen so vor Förderhürden. Ein erster
Schritt muss daher sein, die bestehenden Förderprogramme an die neuen Entwicklungen bzgl. der Clubkultur anzupassen und so unabsichtliche Hürden abzubauen. In Dortmund ist diese Aktualisierung beim Rock- und Popförderprogramm Dortmund.Macht.Lauter. für 2023
geplant.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie und in welcher Höhe ein
Nachwuchsförderprogramm für die Zielgruppe DJs und MCs ausgestaltet sein muss,
um insbesondere junge Dortmunder Club-Künstler*innen in anerkannten Clubs zu
fördern.
Ein Nachwuchsförderprogramm für Clubkünstler*innen sollte nicht mit weniger als 35.000€
ausgestattet sein, um wirksam sein zu können. Hierbei können bis zu vier
Abendveranstaltungen mit jungen Dortmunder Club-Künstler*innen in einem der anerkannten
Clubs ausgerichtet werden bei einem realistischen Kostenbeitrag von je ca. 5.000€ sowie
wichtige Workshops, Trainings oder Netzwerkveranstaltungen bezahlt werden und ein kleiner
Budgetanteil für eine verstärkte Bekanntmachung oder Bewerbung des
Nachwuchsprogramms genutzt werden.
Das Nachwuchsförderprogramm sollte, um den Beteiligten aus der Clubbranche
förderrechtlich nicht zu viele Hindernisse in den Weg zu stellen, als jährlicher Wettbewerb
mit einer Jury auf Basis von De-minimis-Mitteln ausgestaltet werden.
Es könnten sich alle Dortmunder Clubs bewerben, welche den Kriterien eines „Guten Clubs“
(Erarbeitung Runder Tisch Clubkultur 2022, Beschluss AKSF 2023) entsprechen, und ihr
Konzept für Auftritte von jungen Dortmunder Club-Künstler*innen einreichen. Die vom
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit benannte Jury entscheidet über das beste Konzept.
Die Entscheidung fällt einmalig am Anfang des Jahres, so dass die Clubs möglichst viel Zeit
zur Planung und Umsetzung der Konzepte haben.
Parallel können sich die jungen Dortmunder Club-Künstler*innen für vom Kulturbüro
organisierte Workshops, Trainings oder Netzwerkveranstaltungen anmelden. Obwohl hier
niederschwellig gedacht wird um möglichst viele junge Künstler*innen zu erreichen, welchen
das Kulturbüro noch fremd ist, muss trotzdem eine gewisse Exklusivität der
Qualifizierungsangebote vorhanden sein. Dies soll über namhafte externe Partner*innen
erreicht werden, wie z.B. dem Deutschen Musikrat, dem Musicboard Berlin, großen
Künstler*innen-Agenturen und Labels. Die Kontakte zu diesen Institutionen gilt es noch
aufzubauen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) lobt die Verwaltung für die Ausarbeitung der Stellungnahme. Er fände es gut, dass darauf hingewiesen wurde, dass DJs und MCs die Dortmunder Nachtszene prägen. Er sei dafür, die Angelegenheit auch in die Haushaltsberatungen zu schieben, falls ein Betrag in Höhe von 35.000€ benötigt sei.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) stellt fest, dass es sich um keinen Antrag handle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Runder Tisch zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25395-22)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Die
FRAKTION-DIE PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25395-22-E1)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Die
FRAKTION-DIE PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25395-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die Fraktionen von SPD, DIE Linke+ und DIE FRAKTION – DIE PARTEI im Ausschuss für
Kultur, Sport und Freizeit bitten um Prüfung der folgenden Punkte:

1. Wegfall der Vergnügungssteuer
Es ist angedacht, dass die Vergnügungssteuer für Clubs, die als Kulturclub“(AT) anerkannt
wurden, wegfallen soll. Dies gilt nur für den Eintritt. Der Wegfall könnte a) durch Aufhebung
oder b) durch Kompensation der abgeführten Beiträge erfolgen. Ist dies zulässig und
welche Kosten entstehen der Stadt, wenn dies pro Jahr ca. 8 Clubs ermöglicht wird, welche
ein QM Zahl von 500 nicht überschreiten Ebenso bitten wir um Darlegung der Einnahmen
der Vergnügungssteuer aus Tanzveranstaltungen aus dem Regelbetrieb der
Dortmunder Clubs in Summe und der Anzahl der Clubs aus den diesen die Summe entsteht.

2. Gebühr für die Konzessionserteilung
Die Gebühr zur Konzessionserteilung könnte für Clubs, welche als „Kulturclub“(AT) anerkannt
wurden, wegfallen. Der Wegfall könnte a) durch Aufhebung oder b) durch Kompensation der abgeführten Beträge erfolgen. Ist dies zulässig und welche einnahmen hat die
Stadt, in den Jahren 2015-2019 durch die Gebühren der Konzessionserteilung bei Clubs /
Veranstaltungsstätten einmalig generiert?

Begründung:
Mit der Drucksachennummer 20526-21-E3 hatte der AKSF die Verwaltung beauftragt einen
Runden Tisch zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung gemeinsam mit
der Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur e.V. sowie den kulturpolitischen
Sprecher*innen der Ratsfraktionen, dem Nachtbeauftragten und Vertreter*innen
der Clubszene ins Leben zu rufen. Der Runde Tisch hat daraufhin seine Arbeit aufgenommen
und die oben aufgeworfenen Fragen sind im Rahmen dieses Runden Tisches
entstanden.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die Fraktionen von SPD, DIE Linke+ und DIE FRAKTION – DIE PARTEI im Ausschuss für
Kultur, Sport und Freizeit bitten um Prüfung der folgenden Punkte:

1. Parkplatzablöse
Clubs, die als „Kulturclub“(AT) anerkannt wurden und keine (oder nicht ausreichend)
Parkplätze nachweisen können, könnten eine Reduktion der Parkplatzablöse um mind.
45% erhalten. Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden und kann eine Reduktion auf 0,00 Euro erfolgen? Ist dies zulässig und welche einnahmen hat die Stadt, in
den Jahren 2015-2019 durch die Parkplatzablöse bei Clubs / Veranstaltungsstätten einmalig
generiert?

2. Schallschutzfonds
Clubs, die als „Kulturclub“(AT) anerkannt wurden, sollen im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Anwohner*innen auf einen Schallschutzfonds zurückgreifen können,
mit dem z.B. Schallgutachten finanziert werden könnten. Würden sich aus dem Schallgutachten konkrete Handlungsmöglichkeiten zum Lärmschutz ergeben, können diese Kosten voll oder teilweise beim Schall- und Brandschutzfonds beantragt werden. Ist dies zulässig? Wer könnte den Fonds verwalten? Wie hoch sollte ein solcher Fördertopf sein um ca. 10 Clubs ggf. zu unterstützen? Wie könnte dieser Topf finanziert werden?

3. Nutzungsänderung und Bauanträge
Die Gebühren bei Nutzungsänderung und für Bauanträge könnten für Clubs, welche als
„Kulturclub“(AT) anerkannt wurden, wegfallen. Der Wegfall könnte a) durch Aufhebung
oder b) durch Kompensation der abgeführten Beträge erfolgen. Ist dies zulässig und welche
einnahmen hat die Stadt, in den Jahren 2015-2019 durch die Gebühren für Nutzungsänderungen und Bauanträgen von Clubs / Veranstaltungsstätten einmalig generiert? Muss hier zuerst der Weg zum Verordnungsgeber (Landesministerium) über eine Eingabe zur
AVerwGebO NRW beschritten werden und wenn ja von wem?

4. Kulturexpress (ÖPNV nachts durch DSW21)
Um das Nachtleben attraktiver, aber gleichzeitig auch sicherer und ruhiger zu gestalten,
wird die Verwaltung gebeten mit der DSW21 in Kontakt zu treten, um zu prüfen, ob die
Nachtexpress-Linien, ihre Haltepunkte, ihre Frequenz und ihre Preise (insbesondere in
Verbindung mit Veranstaltungstickets) aktuell sind oder an neue Bedarfe und Entwicklungen
angepasst werden müssen.

Begründung:
Mit der Drucksachennummer 20526-21-E3 hatte der AKSF die Verwaltung beauftragt einen
Runden Tisch zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung gemeinsam mit
der Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur e.V. sowie den kulturpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen, dem Nachtbeauftragten und Vertreter*innen der Clubszene ins Leben zu rufen. Der Runde Tisch hat daraufhin seine Arbeit aufgenommen und die oben aufgeworfenen Fragen sind im Rahmen dieses Runden Tisches
entstanden.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) merkt an, dass zwei Prüfaufträge vorlägen. Der runde Tisch habe das gesamte Jahr über getagt und mit den Prüfaufträgen sollen konkrete Anliegen behandelt werden. Sobald die Ergebnisse vorlägen, sollen diese dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorgelegt werden.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) fragt, wann man mit einer Antwort rechnen könne.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) schildert, dass die Anfrage an die verschiedenen Fachämter übermittelt werden müsse. Er könne nicht sagen, wann man mit einer Antwort rechnen könne.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) schlägt vor, den Punkt erst auf die Tagesordnung zu nehmen, sobald eine Antwort der Verwaltung vorliege.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) ist mit dem Vorschlag von Herrn Mader einverstanden.

Die Verwaltung sagt eine Antwort für eine der nächsten Sitzungen zu.

zu TOP 4.4
Verkehrssicherheit von Denkmälern im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26283-22)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26283-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss bittet die Verwaltung darzulegen, wie gewährleistet wird, dass von Kunstwerken, die im öffentlichen Raum zugänglich sind, keine Gefahr durch z. B. mangelnde Standfestigkeit ausgeht.

Begründung:
Zwei Kinder wurden innerhalb eines Jahres in Deutschland von einer umstürzenden Kunstskulptur erschlagen, im vergangenen November ein Sechsjähriger in Büren bei Paderborn und zuletzt am 26. August ein siebenjähriges Mädchen in München. Bereits 2014 wurde ein Dreijähriger in Wolfratshausen schwer verletzt. Fälle wie diese werfen die Frage auf, wie gewährleistet wird, dass dies in Dortmund nicht passieren kann.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion prüfen wolle, inwiefern die Verkehrssicherheit von Denkmälern im öffentlichen Raum gewährleistet werde.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) gibt an, dass dies die Aufgabe des Tiefbauamtes sei und dieses die Standsicherheit der Denkmäler prüfe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass eine Sicherheit der Denkmäler zu erwarten sei. In den letzten Jahren sei dies verbessert worden. Eine schriftliche Antwort werde folgen.

Die Verwaltung sichert eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.


zu TOP 4.5
Machbarkeitsstudien Stadtteilbibliotheken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26315-22)
hierzu -> Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26315-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses sowie dem Ergebnis der Machbarkeitsstudien für Stadtteilbibliotheken in der Nordstadt und Innenstadt-Ost.

Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 4.6
Mitgliedschaft des Geschäftsbereichs DORTMUNDMUSIK im Verein Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25867-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft des Geschäftsbereichs DORTMUNDMUSIK im Verein Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)

zu TOP 4.7
Mitgliedschaft der Kulturbetriebe Dortmund im Verein „bewusst wie e.V.“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26081-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Kulturbetriebe Dortmund im Verein „bewusst wie e.V.“

zu TOP 4.8
Türkische Filmtage Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26127-22)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26127-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26127-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
mit obiger Vorlage soll der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Empfehlung aussprechen, dass die Türkischen Filmtage, die im Jahr 2021 zum Anlass des 60. Jubiläums des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens stattgefunden haben, ab dem Jahr 2023 kontinuierlich stattfinden sollen. Eine Verstetigung trägt Kosten in Höhe von 40.000,- Euro/Pro Jahr mit sich, die im städtischen Haushalt dafür eingestellt werden sollen.

Aus der Vorlage selbst gehen sehr wenige Informationen zu den Filmtagen in 2021 – insbesondere zu den Subventionierungen pro Karte – hervor. Es wird zwar berichtet, dass am Eröffnungsfilm rund 150 Personen teilgenommen haben, was einer Auslastung von rund 94 % entspricht. Leider wird nicht dargestellt, wie die Auslastungen an den anderen Tagen waren.
Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie viele Filme liefen pro Tag?

2) War der Eintritt zu allen Filmen kostenlos? Wie viele Personen haben die kostenlosen Filme angeschaut?

3) Wie hoch war der Eintrittspreis bei den Filmen, für die man einen Eintritt zahlen musste? Wie viele Besucher haben sich hier eingefunden?

4) Auf der Homepage der Türkischen Filmtage geht hervor, dass der Stadtdirektor Jörg Stüdemann am 03.11.2022 am Filmtalk teilgenommen habe. In welcher Funktion erfolgte dies?


Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
1) Die Türkischen Filmtage wurden bislang drei Mal durchgeführt.
Im Jahr 2021 vom 03.11.21 bis 07.11.21 und vom 11.11.21 bis 14.11.21.
Im Jahr 2022 vom 23.03.22 bis 27.03.22 sowie vom 02.11.22 bis 06.11.22.
Pro Tag lief ein Film (zusätzlich gab es Rahmenprogramme wie Podiumsdiskussionen, Konzerte, etc.)

2) Alle Veranstaltungen der Türkischen Filmtage (Filme, Podiumsdiskussionen, Konzerte) waren kostenfrei. Detaillierte Angaben zu den Besucherzahlen und Auslastungsquoten sind als Tabelle beigefügt. Zu den in der letzten Woche durchgeführten Türkischen Filmtagen Dortmund kamen 903 Besucher*innen zu den Filmen (Auslastungsquote 96% bezogen auf die Sitzplatzkapazität) sowie über 100 Zuhörende in das Konzert im Domicil Dortmund.
3) Alle Filme sowie das Begleitprogramm waren kostenfrei (siehe Antwort 2).
4) Es wurde die Moderation im Filmtalk übernommen.






Herr De Marco (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Organisation der türkischen Filmtage.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage in die Haushaltsberatungen zu schieben. Sie bedankt sich für die schnelle Antwort der Verwaltung und wünsche sich eine integrationsförderlichere Gestaltung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die türkischen Filmtage sehr gut besucht worden seien. In Zukunft könne die Veranstaltung sogar in größeren Kinos stattfinden. Man überlege eine Filmbegegnung quer durch Europa zu veranstalten. Er selbst habe bereits ein türkisches Filmfestival in Essen organisiert, weswegen er die Moderation übernommen habe.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion zufrieden mit den Besucherzahlen sei. Seine Fraktion habe keine Bedenken, die Vorlage heute schon zu beschließen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion heute in der Lage wäre, zu beschließen. Seine Fraktion würde gerne davon absehen, die Vorlage in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) äußert, dass ihre Fraktion die Vorlage heute beschließen wolle. Sie finde, dass in Dortmund nur wenig Kultur in türkischer Sprache zur Verfügung stehe, weswegen der finanzielle Aufwand für die türkischen Filmtage nicht so hoch sei.

Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Verstetigung und kontinuierliche Durchführung der Türkischen Filmtage Dortmund ab dem Jahr 2023.

zu TOP 4.9
Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26084-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den dritten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2022 zur Kenntnis.

zu TOP 4.10
Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26051-22)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26051-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme der Verwaltung zu einer möglichen Außenstelle der Musikschule in Mengede:

Wie sind die zeitlichen Planungen der Verwaltung für die Außenstelle der Musikschule in Mengede, welche finanziellen Mittel werden zu welchen Zeitpunkt benötigt?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass die Geschäftsführungen der Eigenbetriebe gesetzlich dazu verpflichtet seien, spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres dem Betriebsausschuss und dem Rat einen Wirtschaftsplan vorzulegen. Das Schieben dieses Wirtschaftsplanes wäre schwierig. Mit den Haushaltsberatungen könne in die Bezuschussung der Eigenbetriebe eingegriffen werden. Er rät dazu, die Vorlage zu beschließen.

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion und gibt an, dass die Menschen in Mengede wollen würden, dass der Standort im Ortszentrum nicht leer steht, sondern genutzt werden solle.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet, solche Vorlagen in Zukunft früher vorzulegen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es eine komplizierte Zeit sei und es mit dem Haushalt schwierig gewesen sei, die Wirtschaftspläne vorzulegen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion empfehlen könne.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass ihre Fraktion in der Lage sei heute zu empfehlen. Ihre Fraktion bittet um einen Zeitplan, der die Pläne mit der Musikschule in Mengede aufzeige.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass die Antwort zu Protokoll gegeben werde.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) erläutert, dass es mit der Musikschule in Mengede nicht mehr lange dauern würde und dass die Leistungsphase 2 „Vorentwurf“ abgeschlossen sei. Im ersten Halbjahr nächsten Jahres könne der Bauantrag eingereicht werden, womit der Bau schnell umgesetzt werden könne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2023 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2023 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2023 (Anlage III)

sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2023 (Anlage IV).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 € festgesetzt.

zu TOP 4.11
Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25837-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor:

die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt Dortmund setzt die geplante und bereits vorgestellte
a) neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund und
b) neue Schulordnung für die Musikschule
für ein Jahr aus. Im Jahr 2023 gelten weiterhin die Preise des Jahres 2022.

Begründung
Bislang war es üblich, die Preise u.a. für kulturelle Angebote in der Stadt Dortmund behutsam, aber regelmäßig an die Inflationsrate anzupassen.

Wegen der derzeit gesamtwirtschaftlichen Krisensituation soll dieser „automatische Inflationsausgleich“ im Kulturbereich für ein Jahr ausgesetzt werden. Normalerweise strebt Deutschland eine Inflationsrate von 2% an. Derzeit liegt die Inflationsrate aber über 10%.

Die Menschen in Dortmund leiden bereits jetzt unter der extremen Inflation und sollen wenigstens in die Lage versetzt werden, sich einige kleine und schöne Dinge des Lebens – eben Kultur – noch leisten zu können. Das Erleben von Kultur darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Die Teilhabe muss für alle Menschen gewährleistet werden. Genauso ist es für die Kulturschaffenden wichtig, auch in der Krise Publikum bzw. Kundschaft zu haben.

Ohnehin könnte eine Preiserhöhung auch finanzielle Nachteile für die beteiligten Betriebe nach sich ziehen – etwa wenn die Angebote aus Kostengründen weniger genutzt werden und somit die Kulturbetriebe im Endeffekt weniger Geld einnehmen.


Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) kündigt Beratungsbedarf für seine Fraktion an. Gänzlich zu verzichten halte er für schwierig. Er fragt nach, wieviel es ausmache, wenn man auf die Erhöhung verzichte.

Herr Lahn (41/KB) sagt zu, eine Antwort mit detaillierten Zahlen bis zur Ratssitzung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Rm Dudde sagt für die Fraktion B‘90/Die Grünen, die Höhe der Belastungen für die Bürger*innen sei noch nicht absehbar. Daher könnte die Fraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke+ zustimmen. Vorrangig wäre aber, die Vorlage in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zu überweisen, um sie dort im Lichte der dann vorliegenden Entgeltordnungsanpassung für den Bereich der Sport- und Freizeitbetriebe zu diskutieren. Auch könnte dann grundsätzlich die Systematik der Gebührenerhöhung thematisiert und eine Strategie für die Zukunft entwickelt werden.

Rm Dresler-Döhmann lehnt, unter Verweis auf den Antrag ihrer Fraktion Die Linke+, die Vorlage wegen Kostenerhöhungen ab. Sie verweist, auch im Wissen das es Ratsbeschlüsse gibt, die eine inflationsbedingte Erhöhung zulassen, auf die verschärfte Situation der privaten Haushalte hin. Aus ihrer Sicht ist, auch mit Blick auf die schlechten Besuchszahlen im kulturellen Bereich, eine Preiserhöhung kontraproduktiv. Sie wünscht sich mehr Werbung für die kulturellen Angebote.

Rm Heymann (SPD) spricht sich im Namen seiner Fraktion für eine weitere Beratung im AKSF aus, um auch im Kontext „Sport“ beraten zu können.

Rm Kauch erklärt die Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Vorlage. Er äußert darüber hinaus Unverständnis dafür, dass eine Vorlage, die den Beratungsgang wie vorgesehen durchlaufen hat, nun erneut an den Ursprungsausschuss überwiesen werden soll.

Rm Mader (CDU) erklärt, seine Fraktion wäre abstimmungsfähig. Sofern eine Überweisung in den AKSF erfolgt, müsse die Vorlage auch in den AFBL überwiesen werden, da es um Gebühren gehe.

Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf neue Erkenntnisse, die eine erneute Beratung nun notwendig mache. Daher sei seine Fraktion mit der Überweisung einverstanden.

Rm Dr. Suck (CDU) verlangt, dass die Verwaltung entsprechend der Verabredungen die finanziellen Auswirkungen für den AFBL darstellt.

Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse AKSF und AFBL.



Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag der Fraktion DIE LINKE+ zustimmen könne. Seine Fraktion würde den Antrag für den Rat empfehlen und an den AFBL schieben.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass ihre Fraktion den Antrag empfehlen wolle.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass seine Fraktion den Antrag in den AFBL schieben wolle.

Frau Mais (CDU-Fraktion) wünscht, dass die finanziellen Auswirkungen dargestellt würden. Ihre Fraktion wolle den Antrag auch in den AFBL schieben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, die weitere Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stattfinden zu lassen.

5. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 5.1
Informationen zu den Projekten der Oper, des Balletts und der Philharmoniker

Herr Germeshausen (Intendant der Oper), Herr Wang (Intendant des Balletts) und Herr Dr. Stille (Orchesterdirektor) berichten von den Projekten der Oper, des Balletts und der Philharmoniker und antworten im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die mündlichen Berichte zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing des Theater Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26313-22)

Auszug aus der noch nicht genehmigten 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 17.01.2023
zu TOP 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.11.2022

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass in der Niederschrift vermerkt werden solle, dass sie im Laufe der Sitzung den Ausschussvorsitz übernommen habe.

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.11.2022 wird mit diesen Anmerkungen genehmigt.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
1. Wie hoch sind die Marketing- und Werbe-Etats des Theater Dortmund (aufgeschlüsselt nach Sparten). Wie haben sich diese in den letzten 5 Jahren entwickelt?

2. Welche klassischen und neuen Kommunikationswege unternimmt das Theater Dortmund, um mithilfe des Marketing- und Werbe-Etats für die Angebote zu werben? Inwiefern werden die Mittel gezielt zur Erschließung neuer Zielgruppen eingesetzt?

Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater Dortmund) antwortet wie folgt auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Wie hoch sind die Marketing- und Werbe-Etats des Theater Dortmund (aufgeschlüsselt nach Sparten). Wie haben sich diese in den letzten 5 Jahren entwickelt?

Das Theater Dortmund verfügte in der Spielzeit 2021/2022 über ein Werbe- und Marketingetat in Höhe von rund 922 T €. Hiervon entfallen rund 53,2 % auf das zentrale Marketing, gefolgt von den Dortmunder Philharmonikern (15,8 %), Oper (12,9 %), Schauspiel (6,8 %), Ballett (5,4 %), Kinder und Jugendtheater (3,2 %) sowie der Akademie für Theater und Digitalität.

Seit der Spielzeit 2017/2018 erhöhten sich die Ausgaben für Werbe- und Marketingmaßnahmen insgesamt um rund 258 T€, was einem Anstieg von 39 % entspricht. Deutlich erkennbar ist der Anstieg in der Spielzeit 2019/2020, in der das Theater Dortmund aufgrund der Corona-Pandemie, besonders den Schwerpunkt auf die Entwicklung digitaler Formate gelegt hat und trotz des Lockdowns die Präsenz der Kunst in der Gesellschaft aufrechterhalten hat.



2. Welche klassischen und neuen Kommunikationswege unternimmt das Theater
Dortmund, um mithilfe des Marketing- und Werbe-Etats für die Angebote zu werben? Inwiefern werden die Mittel gezielt zur Erschließung neuer Zielgruppen eingesetzt?

Das Theater Dortmund bedient sich in der Marketing-Kommunikation klassischer, analoger Print- und Out-of Home-Maßnahmen sowie digitaler Kommunikation und dem Event-Marketing.

Analoge Maßnahmen umfassen beispielsweise das Spielzeitheft, der Monatskalender, das TheaterMagazin, Großflächen am Wall, Plakatierung und Flyer-Verteilung sowie Anzeigen Special Interest Magazinen.

Digitale Maßnahmen umfassen beispielsweise die Webseite, Online-Marketing, Video- und Trailer-Platzierungen, Social Media, Newsletter- und E-Mail-Marketing, Bespielung der LED-Wand am Opernhaus.

Im Event-Marketingbereich präsentieren wir uns als Theater auf diversen Veranstaltungen, z. B. TU Dortmund, FH Dortmund, BVB-Bildungsmesse
Sparkassen-Halbmarathon am Phoenixsee, Winterflair am Schloss Bodelschwingh u.a.

Neue Marketingmaßnahmen, die gezielt zur Erschließung neuer Zielgruppen eingesetzt werden umfassen in der aktuellen Spielzeit:
Etablierung des Theater-Podcast „Bühne frei“
Schaltung von Social Media-Werbeanzeigen
Eröffnung des LinkedIn-Social Media-Kanals
Werbevideo-Präsentation in der Thier-Galerie
Zielgruppen-Einstieg auf der Webseite
Spielzeitheft ergänzend zur Printvariante in digitaler Version und Extrahefte für Kinder- und Familien und für Jugendliche.

Das Eingehen von Kooperation mit dem Feierabend-Markt auf dem Opernvorplatz, mit der Event-App Rausgegangen, mit Dortmunderisch und weiteren Kulturellen Anbietern aus Dortmund zu dem Thema Nachhaltigkeit. Regelmäßige Kooperations-Events und Hausführungen mit Multiplikatoren.

zu TOP 5.3
4. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26308-22)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) stellt fest, dass die Zahlen im Schauspiel vergleichsweise niedrig seien und werde bei Vorliegen der neuen Spielzeitzahlen detailliert in die Beratung und Analyse gehen. Er äußert direkte Kritik an Frau Wissert.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist daraufhin, dass es sich um den Quartalsbericht der vergangenen Spielzeit handle und Frau Wissert erst danach im AKSF gewesen sei.

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schätzt die Arbeit von Frau Wissert und dankt ihr und ihrem Team für das Engagement.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion sich bei Frau Wissert bedankt und ist sich nicht sicher, ob unterschwelliger Rassismus der Kritik anhänge.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) verbietet sich Rassismusvorwürfe. Er schildert, dass er in der Auswahlkommission gewesen sei, die Frau Wissert ausgesucht habe und fände sie faszinierend und engagiert. Er kritisiert die Besucher*innenzahlen und gibt an, dass man dies Frau Wissert mitteilen solle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es sich um den Quartalsbericht der abgelaufenen Saison handle. Schauspielhäuser in Nachbarstädten seien momentan auch nicht ausgelastet. Er bittet Ruhe zu bewahren, da die Situation nicht dramatisch sei.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass Frau Wissert die Wünsche der CDU-Fraktion umgesetzt habe. Er wünscht, dass die momentane Spielzeit abgewartet werde, bevor Kritik ausgeübt werde.

Herr Sauer (CDU-Fraktion) äußert, dass sich die CDU-Fraktion um die Spielzeitzahlen sorge.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet die aktuelle Spielzeit abzuwarten und die Veränderung im Ausgehverhalten zu beachten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 4. Quartalsbericht der Spielzeit 21/22 zur Kenntnis.









6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.4 zusammen zu behandeln.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, wieso das behindertenpolitische Netzwerk und der Integrationsrat in den Vorlagen „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023“ und „Wirkungsmonitor 2021“ nicht vorkommen und ob man dies heilen könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet, dass man dies heilen könne.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) merkt an, dass in der Vorlage „Wirkungsmonitor 2021“ zu keinem Punkt Menschen mit Behinderung genannt seien, obwohl diese ein großer Teil der Stadt Dortmund seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass der „Wirkungsmonitor 2021“ von der Politik entwickelt worden sei und die Schwerpunkte im Rat abgestimmt worden seien. Der Wirkungsmonitor könne verändert werden. Die Vorlagen werden dem Integrationsrat und dem behindertenpolitischen Netzwerk zur Verfügung gestellt. Änderungsbedarfe sollen an die Fraktionen gerichtet werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Vorlage als eingebracht zu sehen und die Vorlage an den Integrationsrat und das behindertenpolitische Netzwerk zu überweisen.

zu TOP 6.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage in den Rat zu schieben, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 6.4
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.4 zusammen zu behandeln.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, wieso das behindertenpolitische Netzwerk und der Integrationsrat in den Vorlagen „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023“ und „Wirkungsmonitor 2021“ nicht vorkommen und ob man dies heilen könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet, dass man dies heilen könne.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) merkt an, dass in der Vorlage „Wirkungsmonitor 2021“ zu keinem Punkt Menschen mit Behinderung genannt seien, obwohl diese ein großer Teil der Stadt Dortmund seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass der „Wirkungsmonitor 2021“ von der Politik entwickelt worden sei und die Schwerpunkte im Rat abgestimmt worden seien. Der Wirkungsmonitor könne verändert werden. Die Vorlagen werden dem Integrationsrat und dem behindertenpolitischen Netzwerk zur Verfügung gestellt. Änderungsbedarfe sollen an die Fraktionen gerichtet werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Vorlage als eingebracht zu sehen und die Vorlage an den Integrationsrat und das behindertenpolitische Netzwerk zu überweisen.

zu TOP 6.5
Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Fritz-Henßler-Hauses
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2022
(Drucksache Nr.: 24106-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2022 vor:
Herr Jonas (Leiter FHH) erläuterte den Sachstand der Weiterentwicklung des Fritz-Henßler-Hauses anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift) und beantwortete ausführlich Fragen der Mitglieder.

Herr De Marco bat darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis zu überweisen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Fritz-Henßler-Hauses zur Kenntnis.

Frau Mais (CDU-Fraktion) merkt an, dass in der Vorlage stünde, dass bis zum Jahr 2024 ein zentraler Ort der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen werden solle und fragt, wieso dies passieren solle, wenn dieser bereits im Fritz-Henßler-Haus bestünde.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Vorlage dem Ausschuss zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt worden sei.

Herr Dr. Jonas (Leitung Fritz-Henßler-Haus) schildert, dass er im September 2021 angefangen habe mit der Aufgabe, das Haus der Jugend in ein Haus für Kinder- und Jugendkultur zu überführen. Dies basiere auf einer Vorlage aus dem Jahr 2019. Die Umsetzungsphase habe im September 2021 begonnen. Im Fritz-Henßler-Haus gebe es ein Kulturangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bis zum Jahr 2024 solle das Haus vollständig für Kinder- und Jugendkultur umgestaltet werden. Ein Ziel sei den Kindern und Jugendlichen einen sicheren Raum mit vielen Aktivitäten zu bieten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis.


zu TOP 6.6
Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24214-22)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert folglich die Vorlage und die Hintergründe.

Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt, wie lange der städtische Haushalt die Reinigungskosten und die Kosten für die Grabstätte tragen würde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet, dass kein spezifischer Zeitraum feststehe.

Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt, ob das Preisgeld in Höhe von 20.000€ noch erhöht werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet, dass das Preisgeld nicht verändert werde und ein Abendessen ausgerichtet werde.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion die Vorlagen unterstützen werde. Er vermisse den Integrationsrat in der Beratungsfolge und bittet die Vorlage an den Integrationsrat zur Empfehlung zu überweisen.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle.

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob der akademische Titel im Namen des Preises inbegriffen sein müsse.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass der Doktortitel zum Namen gehöre.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt, wie sicher man sich über das Wirken von Dr. Safiye Ali Krekeler im dritten Reich sein könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass recherchiert worden sei und sie selbst und ihr Mann nicht im dritten Reich aktiv gewesen seien.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Vorlage an den Integrationsrat zur Empfehlung zu überweisen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund erinnert an Frau Dr. med. Safiye Ali Krekeler, geb. Ali Kirat am 2.2.1894, als erster türkischer Ärztin, die auch in Dortmund praktizierte und hier am 5.7.1952 verstarb. Er würdigt ihre Verdienste als Medizinerin, Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin (s. Anlage1).

2. Die auf dem Hauptfriedhof befindliche Grabstelle (Feld A145 Nr. 0080 / s. Anlage 2) wird hergerichtet und mit einem Gedenkstein versehen. Die jährlichen Pflegekosten sowie die Vorbereitung der Grabstätte und die Reinigungskosten trägt der städtische Haushalt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zudem, einen Preis für Kindermedizin und -gesundheit zu vergeben, der namentlich Frau Dr. Safiye Ali Kerkeler gewidmet ist und herausragende Leistungen der Kindermedizin und Kinderchirurgie und Förderungen der Kindergesundheit auszeichnet. Mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld von 20 T€ und eine Festveranstaltung verbunden. Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers wird von einer Jury vorgenommen, an der unter Vorsitz des/der Oberbürgermeisters/-in, die Leitung des Westfälischen Kinderzentrums am Klinikum Dortmund, eine Vertretung des Rates, das Türkische Generalkonsulat in Essen, die Dezernate für Soziales und Kultur beteiligt sind nach Maßgabe der beigefügten und vom Rat hiermit beschlossenen Satzung (s. Anlage 3).






Mader Senga Bosnjak
Vorsitzender Sachkundiger Bürger Schriftführerin