N i e d e r s c h r i f t

über die 80. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 15.09.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 17:10 - 18:10 Uhr


Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Jostes, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Leniger (CDU) i. V. für Herrn RM Brunstein (CDU)
Frau RM Uhrmann (CDU) i. V. für Herrn RM Follert (CDU)
Herr RM Grote (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Sauer (CDU)
Herr RM Schneider (CDU)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr sB Steden (CDU)
Herr sB Weikert (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Utech (SPD) i. V. für Herrn RM Drabig (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Giese (SPD) i. V. für Frau RM Kräft (SPD)
Herr RM Kunkel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Schilling (SPD)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr sB Schilff (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Frau sB Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr sE Ucar - Ausländerbeirat
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der Behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Quittek - Beirat der unteren Landschaftsbehörde
Herr Zühlke - Beirat der unteren Landschaftsbehörde
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Schnabel – StA 61
Herr Finger – StA 61
Frau Pauls – StA 61
Frau Skodzik – StA 01
Frau Kreutzkamp – StA 01
4. Gäste:
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Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 80. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 15.09.2004, Beginn 17:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 78. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.06.2004

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 79. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.07.2004

2. 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07178-04)

3. 1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der
- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. - 05.12.03 (Abwägungsband 2003))
II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der
- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis 23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004))
III. Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07183-04)
Hinweise zu TOP 2 und 3:
Aufgrund des Umfanges der Unterlagen werden diese den
- Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern über die Schließfächer im Rathaus
- sachkundigen Einwohnern und beratenden Mitgliedern mit separater Post
zur Verfügung gestellt.
Zu TOP 3 werden folgende Karten den Fraktionen zugesandt:
"Ökologischer Ausgleich", "Potenzielle Überschwemmungsbereiche" und "Schutzgebiete nach LG NRW".
Aus Gründen der Kostenreduzierung können die Karten nicht den einzelnen Gremienmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
- ein Schreiben des Herrn StR Sierau zum "Tag des offenen Denkmals 2004 am Sonntag, 12. September 2004" sowie eine Broschüre zum Tag des offenen Denkmals mit dem Titel "Eine Etage tiefer - Archäologie" (Drucksache Nr.: 07338-04)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jostes dankt zu Beginn der Sitzung den Ausschussmitgliedern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und für die in der Regel sachlich, wenn auch manchmal lebhaft geführten Diskussionen.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Harnisch benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 78. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.06.2004

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 78. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.06.2004.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 79. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.07.2004

Die Niederschrift über die 79. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.07.2004 wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig genehmigt.

zu TOP 2.
1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07178-04)
Folgende Unterlagen wurden nachgereicht:
- Auszug der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 08.09.2004
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 09.09.2004
- Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 09.09.2004
- Antrag der CDU-Fraktion vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04-ATC)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04-ATB)
- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 14.09.2004
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 14.09.2004
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 14.09.2004
- Auszug des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der Sitzung am 14.09.2004
- Gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 14.09.2004
(Drucksache-Nr. 07414-04)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 15.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04E)
- Zusammenfassung der Beratungsergebnisse der einzelnen Gremien
(Drucksache-Nr. 07178-04E)

Zu Beginn der Diskussion weist Herr RM Jostes darauf hin, die Bezirksvertretung Mengede habe telefonisch mitgeteilt, dass aufgrund eines Antrages über die Vorlage und das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 24.08.2004 zu dieser Beschlussvorlage getrennt abgestimmt wurde. Das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer wurde von der Bezirksvertretung Mengede mehrheitlich abgelehnt, die Vorlage dagegen mit Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.


Herr RM Knieling spricht sich im Namen der CDU-Fraktion sowohl für die Landschaftspläne als auch den Flächennutzungsplan (FNP), aber gegen den „Regelungswahn“ aus, der sich in verschiedenen Bereichen der Naturschutzgebiete eingeschlichen habe. Zunächst geht er auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04-ATC) ein und benennt die Bereiche, die nicht unter Naturschutz gestellt werden sollen. Für eine Bürgerin oder einen Bürger sei nicht erkennbar, ob sie bzw. er sich in einem ökologisch wertvollen Naturschutzgebiet aufhält, in dem alle Bestimmungen des Naturschutzgesetzes Gültigkeit haben, oder ob es sich um einen Bereich handelt, in dem Ausnahmen, wie die Aufhebung der Anleinpflicht für Hunde, gestattet sind.
Herr RM Knieling fordert für das Dortmunder Stadtgebiet eine einheitliche Regelung.

Herr RM Knieling stellt dar, dass mit dem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion die Verwaltung beauftragt wird, in der neuen Legislaturperiode eine einheitliche Regelung und die Ausweisung bzw. Abgrenzung von Naturschutzgebieten zu überprüfen. Das Verfahren zum FNP zeige den gelungenen Kompromiss, der die Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund dokumentiere.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04-ATB) erklärt Herr RM Knieling, dass die CDU-Fraktion aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen könne, weil sonst der FNP am 23.09.2004 im Rat nicht beschlossen werden könne.

Abschließend zieht Herr RM Knieling den Antrag der CDU-Fraktion vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04-ATC) zurück und verweist auf den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. 07414-04).

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich Frau RM Reuter grundsätzlich für eine Ausweitung des Naturschutzes und für einheitliches Recht in den Naturschutzgebieten aus. Den vorgeschlagenen sogenannten Naturschutzkompromiss der Verwaltung sieht sie als Aufweichung an. Frau RM Reuter begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2004; sie verdeutlicht, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf des FNP in der vorliegenden Form ablehne.
Frau RM Reuter gibt an, dem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion nicht zustimmen zu können, da bereits aus dem Antrag hervorgehe, dass jetzt schon Änderungen der Landschaftspläne und des FNP vorgesehen seien. Da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch der Meinung ist, dass über bestimmte Gebiete noch einmal diskutiert werden müsse, wird sich die Fraktion bei Abstimmung über den gemeinsamen SPD-/CDU-Antrag enthalten.

Herr Quittek nimmt Bezug auf die vorliegenden Beschlüsse des Beirates der unteren Landschaftsbe-hörde. Der Beirat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebietskulisse zu, die erweiterten Naturschutzgebiete werden von ihm begrüßt, aber die Rücknahmen von Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen können nicht akzeptiert werden. Herr Quittek fordert aus natur-schutzfachlichen Gründen eine einheitliche Regelung in den Naturschutzgebieten.

Herr RM Harnisch widerspricht dem „Regelungswahn“ und verweist hierzu auf den zur Zeit geltenden Landschaftsplan, in dem für die verschiedenen Bereiche nur gebietsspezifische Regelungen erfolgt sind. Er gehe davon aus, dass 99 % der Dortmunder Einwohnerinnen und Einwohner die von der Verwaltung vorgeschlagenen Regelungen in Ordnung finden. Grundsätzlich kann die SPD-Fraktion dem vorgelegten Entwurf der Landschaftspläne zustimmen. Die Rückmeldungen aus den Bezirksvertretungen zeigen seines Erachtens, dass die Landschaftspläne nur auf ein stabiles Fundament gestellt werden müssen. Der gemeinsame SPD-/CDU-Antrag sei die Basis für die Beschlussfassung des FNP im Rat.

Herr RM Harnisch vertritt die Auffassung, dass die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Grundzüge der Planungen hineinwirken. Dies habe zur Folge, dass der FNP nicht beschlossen werden könne. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird daher von der SPD-Fraktion abgelehnt werden.

Herr RM Münch bedauert das Zerreden des Projektes, in Dortmund insgesamt 7,4 % naturschutzwürdige Flächen anzuerkennen. Die Änderung der Landschaftspläne ist für Herrn RM Münch ein Projekt für ein modernes Dortmund. Er ist der Meinung, dass die Änderung der Landschaftspläne wie vorgelegt beschlossen werden solle und hochwertige Naherholungsgebiete unter Naturschutz gestellt werden müssen.

Herr StR Sierau stellt die Entwicklung der Naturschutzgebiete in Dortmund dar und bezeichnet die Dortmunder Umwelt- und Naturschutzpolitik als mutig und kreativ. Seines Erachtens ist es geboten, den Naturschutzanteil zu erhöhen. Es gebe in Dortmund viele Teilbereiche, die eine naturschutzwürdige Qualität erreicht haben. Das war die Richtschnur für den Verwaltungsvorschlag, darüber hinaus waren die Naturschutzgebiete Bodelschwingher und Westerfilder Wald, Wickeder Holz und Bittermark sowie Niederhofer Holz nicht im Gebietsentwicklungsplan enthalten. Hier erfolgte u. a. eine Orientierung an den Naturschutzschutzverbänden.
Zur Frage, ob die Naturschutzgebiete zu viel sind, erinnert Herr StR Sierau z. B. an den Hinweis im Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen von 1995, dass ca. 12 % der Landesfläche als Gebiete für den Schutz der Natur landesplanerisch zu sichern sind und die Landesanstalt für Ökologie etwa 15 % der Landesfläche als schutzwürdig im Sinne des Biotopkatasters eingestuft hat.
Während der Offenlage sind etliche Anregungen und Bedenken gekommen, die Verwaltung habe es für vertretbar gehalten, einen Interessenausgleich auf der einen Seite im Hinblick auf den Naturschutz und auf der anderen Seite im Hinblick auf die Naherholung vorzuschlagen. Viele haben nicht den Eindruck, dass ein Regelungswahn vorliegt.
Von der Verwaltung wurde versucht, einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser sei mit der Bezirksregierung abgestimmt worden. Der Vorschlag trägt verschiedenen Rahmenbedingungen Rechnung.

Herr RM Knieling macht deutlich, dass die Dortmunder Bevölkerung wisse, wie die Position der CDU-Fraktion sei. Er hebt die gute und schnelle Arbeit der Verwaltung zur Änderung der Landschaftspläne und des FNP hervor, aber in der Bewertung zeigen sich Nuancen auf Seiten der Politik und Bevölkerung.

Herr RM Jostes weist darauf hin, dass aufgrund des gemeinsamen SPD-/CDU-Antrages alle Naturschutzgebiete zu überprüfen sind. Der CDU-Antrag hatte nur die Überprüfung von sieben Gebieten gefordert.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04-ATB) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Herr RM Münch stellt mündlich den Antrag, Punkt 3 des in der Bezirksvertretung Brackel vorgelegten Antrages mit folgendem Wortlaut zu folgen:
“Die Ausweitung von Naturschutzgebieten wird begrüßt. Es gilt weiterhin die generelle Anleinpflicht für Hunde.“

Dieser Antrag wird einstimmig bei drei Enthaltungen durch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen abgelehnt.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion bei Enthaltung durch die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07414-04):

„Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah nach dem Inkrafttreten der geänderten Landschaftspläne folgende Regelungen zu überprüfen:

- Ausweisung bzw. Abgrenzung der Naturschutzgebiete sowie
- ergebnisoffene, inhaltliche und einheitliche Ausgestaltung der Naturschutzgebiete.

Aufgrund der Prüfergebnisse behält sich der Rat der Stadt vor, die rechtsverbindlichen Landschaftsplansatzungen in einem ordentlichen Verfahren (wenn erforderlich mit Anpassung des FNP) ggf. erneut zu ändern.“

Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

VI. Der Rat der Stadt
a) nimmt die im als Anhang beigefügten „Abwägungsband“ aufgelisteten vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Nachbargemeinden und -kreise, der Träger öffentlicher Belange, der Bürgerinnen und Bürger, der politischen Gremien sowie des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und beschließt, dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zu folgen und zwar aus den im Abwägungsband (Anhang) genannten Gründen;

b) beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd als Satzung;

c) beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen der 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd den „Erläuterungsbericht“ beizufügen;

d) ermächtigt die Verwaltung, für die Veröffentlichung und den Druck der 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festsetzungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.

zu TOP 3.
1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der
- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03 (Abwägungsband 2003))
II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der
- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis
23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004))
III. Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07183-04)

Folgende Unterlagen wurden nachgereicht:
- Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 09.09.2004
- Auszug des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der Sitzung am 14.09.2004
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 15.09.2004 (Drucksache-Nr. 07183-04E)
- Zusammenfassung der Beratungsergebnisse der einzelnen Gremien (Drucksache-Nr. 07183-04E)
Herr RM Jostes gibt bekannt, dass nach telefonischer Mitteilung aus der Bezirksvertretung Mengede die Vorlage mit Mehrheit beschlossen wurde.

Herr Quittek sieht fachlich keinen Grund dafür, dass die Fläche Wickede-West nicht mehr als nachrangig gelte.

Frau RM Kröger-Brenner erinnert an den zusammen mit der SPD-Fraktion zusammengestellten Antrag zum FNP, der keinen Bestand mehr hat. Der FNP könne insgesamt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mitgetragen werden und werde abgelehnt. In der Zukunft wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei den kritischen Flächen darauf drängen, keinen Bebauungsplan aufzustellen. Frau RM Kröger-Brenner hofft, dass die Flächen Wickede-West als Wohnbaufläche und Groppenbruch als Gewerbefläche verschont bleiben.

Herr RM Harnisch macht deutlich, dass nach Meinung der SPD-Fraktion 80 % der ursprünglich beantragten Flächen nun im FNP enthalten seien.

Herr RM Münch hofft nach der Kommunalwahl z. B. bezüglich Wickede-West auf die ökologische Vernunft, die Fläche Groppenbruch hält er als Gewerbefläche für Dortmund für unnütz.

Für Herrn StR Sierau ist der FNP als räumliches Leitbild auf den Weg gebracht, in dem sich nun auch Kompromisse wiederfinden. Die große Beteiligung aus Politik, den Organisationen vor Ort und Bevölkerung habe dazu beigetragen, dass der FNP politisch getragen und von der Bevölkerung aufgegriffen wurde, auch in den Masterplänen und den Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepten. Dies sei insgesamt eine gute Grundlage für die Umsetzung des FNP.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

6. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Belange und Anregungen

- im Rahmen der öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10.
bis 05.12.03 entsprechend den in den „Abwägungsergebnissen zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03“ (Abwägungsband 2003) formulierten Entscheidungsvorschlägen der Verwaltung und
- der erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis
23.07.04 entsprechend den in den „Abwägungsergebnissen zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 05.07. bis 23.07.04“ (Abwägungsband 2004) einschließlich der Korrekturen zum Abwägungsband 2003 formulierten Entscheidungsvorschlägen der Verwaltung

geprüft und beschließt:

a) den Belangen und Anregungen entsprechend den in den jeweiligen
Abwägungsergebnisbänden einschließlich Korrekturliste formulierten Stellungnahmen der Verwaltung zu folgen, teilweise zu folgen bzw. nicht zu folgen;
b) den Flächennutzungsplan (Hauptplan und Teilplan Technische Ver- und Entsorgung) mit Erläuterungsbericht und stellt diesen fest.

Rechtsgrundlage
3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.
§§ 2 Abs. 1, 3, 4 und § 5 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.



Herr RM Jostes bedankt sich zum Ende der Sitzung für die rege Diskussion.


J o s t e s
H a r n i s c h
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)