Niederschrift  (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

am 25.09.2018

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer:           16:00  -  17:40 Uhr

Anwesend:


a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

      Rm Goosmann

      Rm Heidkamp                                             

      Rm Jäkel

      Rm Kaminski                                               i.V. für Rm Schnittker                                        

      Rm Kleinhans                                             

      Rm Renkawitz                                            

      Rm Schmidt                                                

      Rm Tölch                                                    


CDU

      Rm Daskalakis

      Rm Dr. Goll                                                 

      Rm Kopkow

      Rm Krause                                                 

      Rm Wallrabe                                               

      Rm Weber

                                                                          


Bündnis 90/Die Grünen     

      Rm Fuß

      sB Krummacher

      Rm Noltemeyer

                                                                                                                                                      


FDP/Bürgerliste      

      Rm Noritzsch


Die Linke & Piraten

      Rm Karacakurtoglu

      Rm Zweier                                                  


AfD

      Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

      sE Siegmund                                               Seniorenbeirat

      sE Imielski                                                    Integrationsrat - abwesend

c) Beratende Mitglieder:

      Rm Brück

                                                                          


d) Verwaltung

      StR Dahmen, 3/Dez.

      Frau Siekmann, FB 32                                

      Herr Kruse, FB 33                                       

      Herr Aschenbrenner, FB 37

      Herr Dr. Wurm, 32/2-VET

      Herr Born, 20/1-3

      Herr Baumbach, dosys, 10/T-Team1

      Herr Gacek, 8/GF

     

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,

am 25.09.2018, Beginn 16:00 Uhr,

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1.           Regularien

1.0             Bestellung einer Schriftführerin

                  Beschluss

                  (Drucksache Nr.: 12165-18) 

1.1             Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2             Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3             Feststellung der Tagesordnung

1.4             Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.07.2018

2.           Beratung von Eingaben

2.1             4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnunspflicht für Freigängerkatzen nach § 136 des Tierschutzgesetzes

                  Vorgang der Vorsitzenden

                  (Drucksache Nr.: 11570-18) 

                  Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung vom 10.07.2018 erhalten.

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

                  (Drucksache Nr.: 11570-18-E1) 

3.           Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1             Aufenthalt von DITIB-Imamen in Dortmund

                  Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

                  (Drucksache Nr.: 11135-18) 

                  Die Bitte um Stellungnahme/Antrag lag bereits zur Sitzung vom 10.07.2018 vor.

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

                  (Drucksache Nr.: 11135-18-E1) 

3.2             Kirchenasyl in Dortmund

                  Stellungnahme der Verwaltung

                  (Drucksache Nr.: 11136-18-E1) 

                  Antwort auf die Anfrage aus der Sitzung vom 10.07.2018.

3.3             Feststellungsverfahren zum Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger

                  Stellungnahme der Verwaltung

                  (Drucksache Nr.: 11258-18-E1) 

                  Antwort auf die Anfrage aus der Sitzung von 10.07.2018.

3.4             Stadtbezirksmarketing

                  Stellungnahme der Verwaltung

                  (Drucksache Nr.: 11558-18-E2) 

3.5             Freies WLAN in städtischen Behörden

                  Stellungnahme der Verwaltung

                  (Drucksache Nr.: 11559-18-E2) 

3.6             Container-Standorte

                  Stellungnahme der Verwaltung

                  (Drucksache Nr.: 10900-18-E3) 

3.7             Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Drogenkonsumraums

                  Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

                  (Drucksache Nr.: 12137-18) 

3.8             Personalsituation bei den Ordnungspartnerschaften

                  Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

                  (Drucksache Nr.: 12156-18) 

3.9             Umsetzung des Aktionsplans Saubere Stadt

                  Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

                  (Drucksache Nr.: 12157-18) 

3.10          Videobeobachtung

                  Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

                  (Drucksache Nr.: 12162-18) 

3.11          Handlungs- und Attraktivitätskonzept für die Wochenmärkte

                  Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

                  (Drucksache Nr.: 12163-18) 

3.12          Mangelhafte Hundehaltung

                  Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

                  (Drucksache Nr.: 12164-18) 

4.           Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1             Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie für Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen (§§ 11,12,21 und 22 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen /BHKG NW)

                  Empfehlung

                  (Drucksache Nr.: 10796-18) 

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1.      Regularien


zu TOP 1.0

Bestellung einer Schriftführerin

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12165-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst einstimmig folgenden Beschluss:

gem. § 52 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 2 GO NW ist über die im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der/dem Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Ausschussmitglied sowie der/dem Schriftführer/in unterzeichnet.

Ich schlage Ihnen vor,

                                               Frau Iris Wosny

                                               als Schriftführerin

zu bestellen.




zu TOP 1.1

Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Noritzsch benannt.


zu TOP 1.2

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3

Feststellung der Tagesordnung

 

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) beantragt den TOP 4.2 aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil zu ziehen.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert, dass es sich um ein Vergabeverfahren handele und dies gem. § 10 Abs. 2 lit. g) im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sei.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) beantragt daraufhin den TOP 4.2 wie vorgesehen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu belassen.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4

Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.07.2018

 

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.07.2018 wird genehmigt.

2.      Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1

4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnunspflicht für Freigängerkatzen nach § 136 des Tierschutzgesetzes

Vorgang der Vorsitzenden

(Drucksache Nr.: 11570-18)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 11570-18-E1)

hierzu ->Antwort des Dortmunder Katzenschutzvereins auf den Fragenkatalog von FB32

(Drucksache Nr.: 11570-18-E2)

hierzu ->Ergänzende Informationen und Stellungnahme Tierärzte

(Drucksache Nr.: 11570-18-E3)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 11570-18-E5)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 11570-18-E6)

hierzu -> Ergänzendes Handout Katzenschutzverein

(Drucksache Nr.: 11570-18-E7)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf den Antrag vom Tier Schutz Verein Groß-Dortmund e.V. aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

Mit Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau und alle Ratsfraktionen im Rat der

Stadt Dortmund vom 07.05.2018 stellte der TierSchutzVerein Groß-Dortmund e. V. den mittlerweile vierten Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen auf dem Dortmunder Stadtgebiet. Erstmalig begehrt der TierSchutzVerein den Erlass einer „Katzenschutzverordnung“ auf Grundlage von § 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und rückt vom Wunsch einer ordnungsrechtlichen Regelung nach dem sogenannten „Paderborner Modell“ ab. Unterstützung erfährt der TierSchutzVerein durch das Schreiben des Dortmunder Katzenschutzvereins e.V. vom 08.06.2018, mit welchem dieser ebenfalls den Erlass einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen auf Grundlage von § 13b TierSchG beantragt.

Auf das rechtliche Instrumentarium „Katzenschutzverordnung“ hat die Verwaltung bereits im

Rahmen der Bearbeitung des dritten Antrags des TierSchutzVereins mehrfach mündlich und

schriftlich hingewiesen und die konkreten rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Regelung dargelegt. Dies sind folgende:

- In einem bestimmten, abgrenzbaren Gebiet halten sich freilebende Katzen in hoher Anzahl auf.

-Bei einem Teil dieser freilebenden Katzen lassen sich erhebliche Leiden, Schmerzen oder Schäden feststellen.

- Die Schmerzen, Leiden oder Schäden müssen auf die hohe Anzahl freilebender Katzen in dem betroffenen Gebiet zurückzuführen sein.

- Die Annahme muss begründet sein, dass sich die Schmerzen, Leiden oder Schäden der Katzen durch die Verminderung ihrer Anzahl innerhalb des betroffenen Gebiets verringern lassen.

- Vor der Anordnung schwerwiegender Maßnahmen gegenüber Tierhalter*innen (Verbot des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen / Kastrationsgebot) müssen aus Verhältnismäßigkeitsgründen Maßnahmen mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen durchgeführt und diese als nicht ausreichend befunden worden sein (nach dem Ansatz „Einfangen-Kastrieren-Freisetzen“).

Im Rahmen der vorherigen Antragstellungen hat der TierSchutzVerein jedoch keine konkreten

Hinweise gegeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gemäß § 13b TierSchG in Dortmund erfüllt sein könnten.

Auch ergaben sich weder aus der Begründung des aktuellen Antrags des TierSchutzVereins

noch aus dem ergänzenden Antrag des Dortmunder Katzenschutzvereins - auch bei wohlwollender Prüfung - bereits hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese Tatbestandsvoraussetzungen pauschal im gesamten Stadtgebiet erfüllt sind. Das gleichzeitige Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen ist von jedem Entscheidungsträger in seinem Zuständigkeitsbereich anhand der jeweiligen Situation vor Ort zu prüfen. Insofern ist die Tatsache, dass bundesweit über 600 Städte und Gemeinden, unter anderem der Kreis Unna sowie die Städte Essen und Köln, eine (ordnungs- oder tierschutzrechtliche) Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erlassen haben, kein Kriterium bei der hiesigen Prüfung.

Im Zuge der Antragstellung und der laufenden politischen Diskussion zum Thema überreichte der Dortmunder Katzenschutzverein die von Frau Dr. Gudrun Heinisch, Technische Universität Dortmund vom 20.12.2017 (siehe Anlage) verfasste Abschlussarbeit „Die Situation der freilebenden Katzen in Dortmund“. Diese Abschlussarbeit wurde von der Fachabteilung für Veterinärwesen des Ordnungsamtes im Hinblick auf die Erfüllung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes ausgewertet.

Nach dem Fazit der Verwaltung nimmt sich die Arbeit von Frau Dr. Heinisch der Problematik der freilebenden Katzen in Dortmund sehr engagiert an, macht aber auch deutlich, dass probate Zahlen diesbezüglich schwer ermittelbar sind. Dass zusätzlich zur wichtigen und sinnvollen Tätigkeit der Tierschutzvereine die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes vorliegen, lässt sich mit der Arbeit von Frau Dr. Heinisch noch nicht hinreichend begründen. Objektiv betrachtet reichen die dort erhobenen Daten nicht aus, um ein populationsdruckbedingtes erhebliches Leid bei freilebenden Katzen in Dortmund sicher festzustellen. Insbesondere der Krankheitsgrad der Katzen, die eingefangen und kastriert werden, ist nicht dargestellt. Auch woher die eingefangenen und kastrierten Katzen stammen und inwieweit diese mit den eingerichteten Futterstellen in Verbindung stehen wird nicht deutlich.

Die laut dieser Arbeit für Dortmund geschätzte Zahl von 15.000 freilebenden Katzen basiert auf einer bundesweiten Schätzung und wurde lediglich auf die Größenverhältnisse Dortmunds anhand nicht nachvollziehbarer Kriterien heruntergerechnet. Daher ist diese Zahl ohne weiteres nicht geeignet, um als konkreter Nachweis einer hohen Anzahl freilebender Katzen in einem abgrenzbaren Gebiet zu dienen. Der TierSchutzVerein ist im Rahmen seiner letzten Antragstellung noch von 2.500 – 3.000 freilebenden Katzen in Dortmund ausgegangen. Über die Futterstellen in Dortmund werden laut Angaben von Frau Dr. Heinisch etwa 100 – 150 freilebende Katzen versorgt. Andere probate Zahlen zur Populationszahl liegen nicht vor. Unabhängig hiervon ist die absolute Zahl der freilebenden Katzen in Dortmund noch nicht zwangsläufig mit erheblichem Katzenleid verbunden. Aus den von Frau Dr. Heinisch erhobenen Daten ergibt sich ein Anteil von etwa 5 – 10 % an eingeschläferten Katzen gemessen an der Zahl der eingefangenen und kastrierten Katzen.

Dieser Anteil bewegt sich eher im niederschwellig auffälligen Bereich, so dass hier zwar ein gewisser Hinweis auf ein Tierleid der freilebenden Katzenpopulation herausgelesen werden kann, aber noch nicht unbedingt ein erhebliches populationsdruckbedingtes Leiden belegt wird.

Mit Schreiben vom 03.08.2018 hat die Verwaltung die Antragsteller vor dem Hintergrund des

dargestellten Zwischenergebnisses gebeten, folgendes belastbares Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, damit eine neue Bewertung der Sachlage, gegebenenfalls auch örtlich begrenzt, vorgenommen werden kann:

1. In einem bestimmten, abgrenzbaren Gebiet halten sich freilebende Katzen in hoher Anzahl

auf: Anzahl der freilebenden Katzen in diesem bestimmten, abgrenzbaren Gebiet, keine bundesweite und auf Dortmund heruntergerechnete Schätzung.

2. Bei einem Teil dieser freilebenden Katzen lassen sich erhebliche Leiden, Schmerzen oder

Schäden feststellen:

a) Anzahl der Katzen bezogen auf die jeweiligen Futterstellen, die tiermedizinisch versorgt und/oder kastriert werden mussten, unter Beschreibung des Krankheitsgrades sowie die Anzahl der euthanasierten freilebenden Katzen ohne die Tierheimtiere, die als Notpflegen oder aufgrund Sicherstellungen oder aus sonstigen Gründen im Tierheim versorgt wurden.

b) Wie verteilen sich die Kosten für die tiermedizinische Behandlung der freilebenden Katzen: Anteil für Kastrationen, Anteil für die Behandlung von Verletzungen, Anteil für die Behandlung von Infektionskrankheiten.

3. Die Schmerzen, Leiden oder Schäden müssen auf die hohe Anzahl freilebender Katzen in dem betroffenen Gebiet zurückzuführen sein:

An welchen Stellen der Stadt hat sich in den letzten Jahren die Problematik mit freilebenden

Katzen erhöht, sodass dadurch erhebliches populationsdruckbedingtes Leiden entstanden ist.

Eine entsprechende Rückmeldung der Antragsteller liegt der Verwaltung derzeit noch nicht vor.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Antwort auf den Fragenkatalog vom FB32 vor:

Außerdem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden befürwortet grundsätzlich die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen auf der Grundlage von § 13b TierSchG.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine rechtssichere Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Soweit zum Nachweis des Tierleids weitere Daten oder Belege erforderlich sind, sollen diese im Zusammenwirken mit den Tierschutzvereinigungen erhoben bzw. beigebracht werden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

           

1. Der Ausschuss hält aufgrund der vorgelegten Informationen durch den Tierschutzverein Dortmund und den Dortmunder Katzenschutzverein sowie durch die vorliegenden Stellungnahmen Dortmunder Tierärzt*innen die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Dortmund für gegeben.

2. Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage des §13b des Tierschutzgesetzes den Entwurf einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Dortmund. Grundlage für den Entwurf können die von den Antragsteller*innen aufgeführten jeweiligen Verordnungen aus Köln, Essen und Unna sein.

3. Die Verwaltung legt den Entwurf zur Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses am 13. November vor.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ein ergänzendes Handout des Dortmunder Katzenschutzvereines vor, (Anlage1).

Die Petent*innen haben die Möglichkeit ihr Anliegen mündlich darzulegen und sind aus diesem Grunde anwesend.

Zunächst erteilt Frau Krause (Vorsitzende) Frau Scheffer (Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V.) das Wort.

Frau Scheffer weist darauf hin, dass der Verein bereits seit 2012 versuche die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 136 des Tierschutzgesetzes zu beantragen und appelliert an die Verwaltung dies nun endlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen zu tun.

Frau Hahne (Dortmunder Katzenschutzverein e.V.) erhält als weitere Petentin das Wort.

Frau Hahne weist nach einer emotionalen Rede auf das vorliegende Handout hin und bittet den Ausschuss, den Dortmunder Katzen gemeinsam eine Stimme zu geben.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) begründet den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion mit der  veränderten Rechtslage durch den geänderten § 13 b des TierSchG. Da dieser Paragraph auf das Tierleid abstelle, sei es nun möglich, durch Nachweis eben dieses Tierleides, die Kastrationspflicht per Satzung vorzugeben. Die Frage sei ob das vorgelegte Zahlenmaterial ausreiche um dieses Tierleid zu belegen.

Aus politischer Sicht solle eine Satzung unterstützt werden um das Katzenleid einzudämmen. Die SPD-Fraktion sei grundsätzlich für die Einführung der Kastrationspflicht und für den Erlass einer entsprechenden Satzung. Was in 690 anderen Kommunen möglich sei, solle auch in Dortmund möglich sein.

Dies sei allerdings keine politisch sondern eine juristisch auszulegende Frage.

Die Feststellung über die Rechtssicherheit der vorgelegten Zahlen und Daten sei Sache der Verwaltung. Für den Fall, dass diese noch nicht festgestellt werden könne, solle die Verwaltung gemeinsam mit den Organisationen sicherstellen, dass das Zahlenmaterial die notwendige Qualität erlange um eine rechtsichere Satzung auf den Weg bringen zu können. Es sei, so Herr Goosmann, auch wichtig mit dieser Satzung die notwendige Rechtssicherheit für das Handeln der Tierschützer herzustellen, um nicht von Katzenhaltern im Wege des Schadenersatzes in Anspruch genommen zu werden. Er betont jedoch auch, dass die Kosten für die Vornahme der Kastrationen nicht von der Stadt zu tragen seien.

Herr Weber (CDU-Fraktion) stellt fest, dass auch seiner Fraktion am Wohl der Katzen läge und bedankt sich für das Engagement der Tierschützer.

Die CDU-Fraktion hätte für die heutige Sitzung noch eine ergänzende Stellungnahme der Verwaltung, auf die inzwischen vorliegenden Zahlen und Antworten der Tierschützer, abgewartet. Allerdings könne die CDU-Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion inhaltlich nachkommen und beitreten. Dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen werde seine Fraktion nicht zustimmen.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Geduld und die Ausdauer der Petenten und freut sich über die positive Unterstützung aus den Fraktionen zum Antrag der SPD-Fraktion, da dieser in die gleiche Richtung ginge wie der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen. Die Fraktion B‘90/Die Grünen halte die Voraussetzungen für den Erlass der Satzung für vorhanden, da es andere Städte nicht anders gemacht hätten und dafür gäbe es viele Beispiele. Es ginge nicht nur um die Verringerung des Katzenleides und die Eindämmung der Populationen sondern auch um die Stärkung des Ehrenamtes. Die Eingriffsgrundlage sei jetzt gegeben um eine Satzung aufzustellen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 13.11.2018.

zu TOP 1.4

Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2018

 

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) äußert einen Ergänzungswunsch zu TOP 2.1 der Niederschrift und bittet um Einschub des im Folgenden rot markierten Halbsatzes:

„Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Geduld und die Ausdauer der Petenten, die seit einem halben Jahrzehnt immer wieder ihr Anliegen in den Ausschuss einbringen, und freut sich über die positive Unterstützung aus den Fraktionen zum Antrag der SPD-Fraktion, da dieser in die gleiche Richtung ginge wie der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen.“

Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2018 wird mit dieser Ergänzung genehmigt.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & Piraten) sagt, dass seine Fraktion dazu tendiere dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen, weil dieser keinen Zeithorizont beinhalte. Die Rechtssicherheit für die Tierschützer sei wichtiger und diese solle in der benötigten Zeit hergestellt werden.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) stimmt für seine Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion zu.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Weber (CDU-Fraktion) stellt folgende Nachfrage an die Verwaltung: Wie soll eine eventuelle  Katzenschutzverordnung vollzogen werden?

Herr Stadtrat Dahmen betont, dass auch für ihn die Rechtssicherheit im Vordergrund stünde. Zur Rechtssicherheit bei der Umsetzung gehöre auch, dass die Verwaltung eigene Erhebungen mache, hier käme ein hoher administrativer Aufwand auf die Stadt zu. Da man letztlich in das Eigentum der Katzenhalter eingreife reiche es aus seiner Sicht nicht aus nur auf die Arbeit der Katzenschützer zurückzugreifen. Laut Herr Dahmen sei es mit einer Satzung also nicht getan sondern es käme auf die Administrierbarkeit im nächsten Schritt an. Denn, so Herr Dahmen, ohne als Verwaltung selber tätig zu werden und ohne Kapazitäten aus der Verwaltung zu nutzen werde diese nicht machbar sein.

Es müsse eine Lösung gefunden werden die auch justiziabel sei und da habe man auch in anderen Kommunen noch keine Antworten.

Dr. Wurm (32/2-VET) äußert sich zu den vorgelegten Daten der verschiedenen Organisationen und betont zunächst, dass die - schon über Jahrzehnte - geleistete Arbeit der Tierschützer hoch anerkennenswert sei. Durch diese Arbeit sei die Katzenpopulation schon so weit eingedämmt worden, dass dies über die Jahrzehnte z.B. anhand der abnehmenden Zahlen von Fundkatzen, die im Tierheim abgegeben wurden, festzustellen sei. Die von Frau Dr. Heinisch erstellte Arbeit zeige sehr gut den Umfang der Tätigkeit, sie ziele aber nicht auf die Zuordnung des Katzenleides (Vorkommen von Krankheiten usw.) auf bestimmte Regionen ab.

Auf den Fragenkatalog der Verwaltung habe der Katzenschutzverein präzisierende Daten nachgereicht. Damit seien jedoch eher die Erfolge der Tätigkeit des Katzenschutzvereines belegt worden. Im Prinzip seien nur zwei Gebiete geschildert worden wo eine eventuelle Überpopulation vorhanden sei und wo sich vermehrt unkastrierte Freigänger bzw. unkastrierte freilebende Katzen aufhielten. Dies sei zum einen das Gebiet in der Nordstadt um den Nordmarkt herum und zum anderen das Gebiet in der Evinger Straße und Umgebung. In allen anderen Gebieten habe der Katzenschutzverein gezeigt, dass er schon eine sehr gute Arbeit geleistet habe. Insofern habe man von Seiten der Verwaltung - um zu einem Kompromiss zu kommen - den Vorschlag gemacht, dass über einen noch zu definierenden Zeitraum – z.B. über ein Jahr – von jeder Katze, die von den Organisationen in diesem Zeitraum „bearbeitet“ würde Daten erhoben werden sollen, die dann ausgewertet werden könnten. Einen dafür geeigneten Erfassungsbogen würde die Verwaltung den Organisationen zukommen lassen. Durch die Datenerfassung und Auswertung auf Grundlage dieses Fragebogens könne man belastbare Daten auf wissenschaftlicher Basis erhalten. (Anlage 2)

Laut Herrn Stadtrat Dahmen wäre dieser Vorschlag der Verwaltung der geeignete Weg und die Voraussetzung  für eine rechtssichere Satzung. Sollten nun zeitnah verstärkt Fälle auftreten so hielte er allerdings als Erhebungs-Zeitraum ein Jahr für zu lang, das müsse man abwarten.  

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) betont, dass dies der Grund für die Formulierung „zeitnah“ im Antrag der SPD-Fraktion sei, da es nun im Anbetracht der Zeit die man sich schon mit dem Thema befasse nicht mehr auf ein paar Monate ankäme, die jetzt noch für eine Rechtssicherheit benötigt würden. Dies müsse auch im Sinne der Tierschützer sein. Bezüglich der Umsetzung der Verordnung – Stichwort Kontrolldruck – sei man jedoch hinsichtlich des noch zu behandelnden Tagesordnungspunktes „Aktionsplans Saubere Stadt“ zuversichtlich.

Frau Krause (Vorsitzende) erkennt das Bemühen aller Beteiligten im Ausschuss zu einer vernünftigen Regelung zu kommen mit der alle „leben“ können und lässt über die vorliegenden Anträge der Fraktion B‘90/Die Grünen und der SPD-Fraktion abstimmen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag SPD-Fraktion einstimmig zu.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf den Antrag vom Tier Schutz Verein Groß-Dortmund e.V. aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

Mit Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau und alle Ratsfraktionen im Rat der

Stadt Dortmund vom 07.05.2018 stellte der TierSchutzVerein Groß-Dortmund e. V. den mittlerweile vierten Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen auf dem Dortmunder Stadtgebiet. Erstmalig begehrt der TierSchutzVerein den Erlass einer „Katzenschutzverordnung“ auf Grundlage von § 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und rückt vom Wunsch einer ordnungsrechtlichen Regelung nach dem sogenannten „Paderborner Modell“ ab. Unterstützung erfährt der TierSchutzVerein durch das Schreiben des Dortmunder

Katzenschutzvereins e.V. vom 08.06.2018, mit welchem dieser ebenfalls den Erlass einer

Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen auf Grundlage von § 13b

TierSchG beantragt.

Auf das rechtliche Instrumentarium „Katzenschutzverordnung“ hat die Verwaltung bereits im

Rahmen der Bearbeitung des dritten Antrags des TierSchutzVereins mehrfach mündlich und

schriftlich hingewiesen und die konkreten rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer

entsprechenden Regelung dargelegt. Dies sind folgende:

- In einem bestimmten, abgrenzbaren Gebiet halten sich freilebende Katzen in hoher

Anzahl auf.

- Bei einem Teil dieser freilebenden Katzen lassen sich erhebliche Leiden, Schmerzen

oder Schäden feststellen.

- Die Schmerzen, Leiden oder Schäden müssen auf die hohe Anzahl freilebender

Katzen in dem betroffenen Gebiet zurückzuführen sein.

- Die Annahme muss begründet sein, dass sich die Schmerzen, Leiden oder Schäden der

Katzen durch die Verminderung ihrer Anzahl innerhalb des betroffenen Gebiets verringern

lassen.

- Vor der Anordnung schwerwiegender Maßnahmen gegenüber Tierhalter*innen (Verbot

des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen / Kastrationsgebot) müssen aus Verhältnismäßigkeitsgründen Maßnahmen mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen durchgeführt und diese als nicht ausreichend befunden worden sein (nach dem Ansatz „Einfangen-Kastrieren-Freisetzen“).

Im Rahmen der vorherigen Antragstellungen hat der TierSchutzVerein jedoch keine konkreten

Hinweise gegeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gemäß § 13b TierSchG in Dortmund erfüllt sein könnten.

Auch ergaben sich weder aus der Begründung des aktuellen Antrags des TierSchutzVereins

noch aus dem ergänzenden Antrag des Dortmunder Katzenschutzvereins - auch bei wohlwollender Prüfung - bereits hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese Tatbestandsvoraussetzungen pauschal im gesamten Stadtgebiet erfüllt sind. Das gleichzeitige Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen ist von jedem Entscheidungsträger in seinem Zuständigkeitsbereich anhand der jeweiligen Situation vor Ort zu prüfen. Insofern ist die Tatsache, dass bundesweit über 600 Städte und Gemeinden, unter anderem der Kreis Unna sowie die Städte Essen und Köln, eine (ordnungs- oder tierschutzrechtliche) Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erlassen haben, kein Kriterium bei der hiesigen Prüfung.

Im Zuge der Antragstellung und der laufenden politischen Diskussion zum Thema überreichte

der Dortmunder Katzenschutzverein die von Frau Dr. Gudrun Heinisch, Technische Universität Dortmund vom 20.12.2017 (siehe Anlage) verfasste Abschlussarbeit „Die Situation der freilebenden Katzen in Dortmund“. Diese Abschlussarbeit wurde von der Fachabteilung für

Veterinärwesen des Ordnungsamtes im Hinblick auf die Erfüllung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes ausgewertet.

Nach dem Fazit der Verwaltung nimmt sich die Arbeit von Frau Dr. Heinisch der Problematik

der freilebenden Katzen in Dortmund sehr engagiert an, macht aber auch deutlich, dass probate Zahlen diesbezüglich schwer ermittelbar sind. Dass zusätzlich zur wichtigen und sinnvollen Tätigkeit der Tierschutzvereine die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes vorliegen, lässt sich mit der Arbeit von Frau Dr. Heinisch noch nicht hinreichend begründen. Objektiv betrachtet reichen die dort erhobenen Daten nicht aus, um ein populationsdruckbedingtes erhebliches Leid bei freilebenden Katzen in Dortmund sicher festzustellen. Insbesondere der Krankheitsgrad der Katzen, die eingefangen und kastriert werden, ist nicht dargestellt. Auch woher die eingefangenen und kastrierten Katzen stammen und inwieweit diese mit den eingerichteten Futterstellen in Verbindung stehen wird nicht deutlich.

Die laut dieser Arbeit für Dortmund geschätzte Zahl von 15.000 freilebenden Katzen basiert

auf einer bundesweiten Schätzung und wurde lediglich auf die Größenverhältnisse Dortmunds

anhand nicht nachvollziehbarer Kriterien heruntergerechnet. Daher ist diese Zahl ohne weiteres nicht geeignet, um als konkreter Nachweis einer hohen Anzahl freilebender Katzen in einem abgrenzbaren Gebiet zu dienen. Der TierSchutzVerein ist im Rahmen seiner letzten Antragstellung noch von 2.500 – 3.000 freilebenden Katzen in Dortmund ausgegangen. Über die Futterstellen in Dortmund werden laut Angaben von Frau Dr. Heinisch etwa 100 – 150 freilebende Katzen versorgt. Andere probate Zahlen zur Populationszahl liegen nicht vor. Unabhängig hiervon ist die absolute Zahl der freilebenden Katzen in Dortmund noch nicht zwangsläufig mit erheblichem Katzenleid verbunden. Aus den von Frau Dr. Heinisch erhobenen Daten ergibt sich ein Anteil von etwa 5 – 10 % an eingeschläferten Katzen gemessen an der Zahl der eingefangenen und kastrierten Katzen.

Dieser Anteil bewegt sich eher im niederschwellig auffälligen Bereich, so dass hier zwar ein

gewisser Hinweis auf ein Tierleid der freilebenden Katzenpopulation herausgelesen werden

kann, aber noch nicht unbedingt ein erhebliches populationsdruckbedingtes Leiden belegt

wird.

Mit Schreiben vom 03.08.2018 hat die Verwaltung die Antragsteller vor dem Hintergrund des

dargestellten Zwischenergebnisses gebeten, folgendes belastbares Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, damit eine neue Bewertung der Sachlage, gegebenenfalls auch örtlich begrenzt, vorgenommen werden kann:

1. In einem bestimmten, abgrenzbaren Gebiet halten sich freilebende Katzen in hoher Anzahl

auf: Anzahl der freilebenden Katzen in diesem bestimmten, abgrenzbaren Gebiet, keine

bundesweite und auf Dortmund heruntergerechnete Schätzung.

2. Bei einem Teil dieser freilebenden Katzen lassen sich erhebliche Leiden, Schmerzen oder

Schäden feststellen:

a) Anzahl der Katzen bezogen auf die jeweiligen Futterstellen, die tiermedizinisch

versorgt und/oder kastriert werden mussten, unter Beschreibung des Krankheitsgrades

sowie die Anzahl der euthanasierten freilebenden Katzen ohne die Tierheimtiere, die als Notpflegen oder aufgrund Sicherstellungen oder aus sonstigen Gründen im Tierheim versorgt wurden.

b) Wie verteilen sich die Kosten für die tiermedizinische Behandlung der freilebenden

Katzen: Anteil für Kastrationen, Anteil für die Behandlung von Verletzungen, Anteil für die Behandlung von Infektionskrankheiten.

3. Die Schmerzen, Leiden oder Schäden müssen auf die hohe Anzahl freilebender Katzen in

dem betroffenen Gebiet zurückzuführen sein:

An welchen Stellen der Stadt hat sich in den letzten Jahren die Problematik mit freilebenden

Katzen erhöht, sodass dadurch erhebliches populationsdruckbedingtes Leiden entstanden ist.

Eine entsprechende Rückmeldung der Antragsteller liegt der Verwaltung derzeit noch nicht

vor.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

3.      Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1

Aufenthalt von DITIB-Imamen in Dortmund

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

(Drucksache Nr.: 11135-18)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 11135-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

im vergangenen Jahr erhielten rund 350 Imame der türkischen Religionsbehörde „Diyanet“ Arbeitsvisa für Deutschland. Eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ ergab, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse über den weiteren Verbleib der entsandten Prediger vorlägen. Laut dpa hatten die deutschen Behörden dazu 2017 Arbeitsvisa mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ausgegeben. DPA vermutet, dass die Imame im Regelfall bei den kommunalen Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen würden.

Ditib und ihre Vertreter stehen spätestens seit der „Spitzel-Affäre“ in der Kritik. Die Erdogan-Getreuen waren immer wieder durch die Spionage oppositioneller Tätigkeiten von Kurden und Gülen-Anhängern in Deutschland aufgefallen.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:


- Hat die Dortmunder Ausländerbehörde Kenntnis über den Verbleib von Ditib-Imamen in Dortmund?
- Haben Ditib-Imame in jüngster Vergangenheit eine Aufenthaltserlaubnis bei der Dortmunder Ausländerbehörde beantragt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, sollen diese zukünftig durch die Ausländerbehörde genehmigt werden?

- Wie bewertet die Ausländerbehörde den Aufenthalt von Ditib-Imamen in Dortmund?


Die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, Aufenthaltserlaubnisse für Imame türkischer Religionsbehörden in Zukunft weder zu erteilen, noch ggf. zu verlängern.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der AFD-Fraktion aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

Frage 1:

Nein.

Frage 2:

Hier ist keine statistische Auswertung aus dem Fachverfahren möglich, da entsandte

Geistliche – analog zu anderen ausländischen Beschäftigung – einen Aufenthaltstitel nach §18

Aufenthaltsgesetz erhalten.

Frage 3:

Aufgabe der Ausländerbehörde Dortmund ist es, eine geltende Rechtslage umzusetzen und

nicht diese zu bewerten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den in der Bitte um Stellungnahme enthaltenen Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich mit der Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der AFD-Fraktion aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

Frage 1:

Nein.

Frage 2:

Hier ist keine statistische Auswertung aus dem Fachverfahren möglich, da entsandte

Geistliche – analog zu anderen ausländischen Beschäftigung – einen Aufenthaltstitel nach §18

Aufenthaltsgesetz erhalten.

Frage 3:

Aufgabe der Ausländerbehörde Dortmund ist es, eine geltende Rechtslage umzusetzen und

nicht diese zu bewerten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2

Kirchenasyl in Dortmund

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 11136-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der AFD-Fraktion aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Jahr                 Fallzahl           Herkunftsland

2014                 0                      0

2015                 4                      u.a. Myanmar, Pakistan

2016                 1                      Afghanistan

2017                 4                      Afghanistan, Eritrea

2018                 2                      Irak, Nigeria

Zu Frage 2:

Durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde

am 13.06.2017 zu dieser Vereinbarung ein konkretisierender Erlass „Kirchenasyl in

DUBLIN-Fällen“ an die kommunalen Ausländerbehörden übermittelt. Dieser Erlass ist

maßgeblich für die Rechtsposition und das Handeln der Ausländerbehörde Dortmund.

Zu Frage 3:

Gemäß der geltenden Erlasslage.

Frage 4:

Das Kirchenasyl bezweckt gerade die Wiederaufnahme oder erneute Prüfung asylrechtlicher

Verfahren durch die zuständigen staatlichen Behörden, so dass hier kein „Entziehen aus dem

asylrechtlichen Verfahren“ vorliegt.

Frage 5:

Die Frage wurde bereits unter Frage 1 gestellt und beantwortet. Auf eine Wiederholung der

Antwort wird deshalb verzichtet.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3

Feststellungsverfahren zum Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 11258-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der AFD-Fraktion aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Vorab: Der im Vorspann zu den Fragen dargestellte Sachverhalt, dass auf der

„Drogenpolitischen Rundreise“ des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit Herr

Walther (Hinweis: Er ist nicht der Leiter des Ordnungsamtes, Amtsleiterin des Ordnungsamtes ist Frau Beate Siekmann) von bis zu 1000 alkoholisierten sowie drogenabhängigen Menschen aus Südosteuropa, die den Besuch des Nordmarktes für normale Bürger teils unmöglich, zumindest aber unerträglich, gestalten, berichtet haben soll, ist falsch.

Richtig ist, dass Herr Walther als Leiter der Abteilung für allgemeine Sicherheits-, Ordnungs- und Vollzugsangelegenheiten, Zentraler Ermittlungsdienst, Ordnungspartnerschaft davon

berichtet hat, dass sich mit der Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien, die bis dahin in

der Dortmunder Nordstadt - hier vor allem auf und rund um den Nordmarkt - vorhandene

"klassische Drogenszene" auch strukturell verändert hat und seitdem erstmalig verstärkt

Zuwanderer aus Bulgarien als Drogenkonsumenten auffällig sind. Diese Aussage findet sich

auch in der Vorlage des Fachbereichs 32 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche

Ordnung, Anregungen, Beschwerden vom 11.04.18, "Drogenproblematik im öffentlichen

Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht", Drucksache: 10792-18, Seite 5.

Diese Vorlage wurde am 08.05.2018 in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche        Ordnung, Anregungen und Beschwerden eingebracht und von dem Ausschuss zur Kenntnis

genommen. Die Vorlage und ihr Inhalt können deshalb bei den Mitgliedern des Ausschusses

als bekannt vorausgesetzt werden.

Die Zahl 1.000 wurde von Herrn Walther weder in der genannten „Drogenpolitischen

Rundreise“ des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit genannt, noch in der

Vorlage beschrieben, noch ist sie auch nur annähernd realistisch. Zu den statistischen Zahlen

festgestellter Ordnungswidrigkeiten für Betäubungsmittel-Konsumvorgänge in Dortmund insgesamt und dem auf die Dortmunder Nordstadt entfallenden Anteil wird ebenfalls auf die

oben genannte Vorlage (Seite 6) verwiesen.

Auf diese Klarstellung lege ich großen Wert. Wir begegnen den unterschiedlichen

Herausforderungen, die ohne jeden Zweifel bestehen, auf der Grundlage solider Analysen und

Fakten. Nur so können Problemlösungen gelingen. In dem Vorspann zu den Fragen wird

einmal mehr deutlich, dass die Beleuchtung von Problemlösungen nicht der Grund für die

Anfrage ist, sondern einmal mehr der Versuch, durch falsche Behauptungen Gruppen als

Ganzes zu diffamieren und ein fremdenfeindliches Klima zu erzeugen. Beides löst kein

einziges Problem.

Frage 1:

Im Jahr 2017 wurden 118 Verfahren zur Feststellung des Verlustes von Freizügigkeit

durchgeführt.

Frage 2:

Zu Teil 1 der Fragestellung liegen der Ausländerbehörde Dortmund keine Informationen vor.

Für Teil 2 der Fragestellung gilt, dass grundsätzlich die für die Einleitung und Durchführung

eines Straf- oder eines Bußgeldverfahrens zuständigen Stellen, wie beispielsweise die Polizei,

unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde über die Einleitung eines Strafverfahrens zu

unterrichten haben. Entsprechend den übermittelten Informationen prüft die

Ausländerbehörde Dortmund einen möglichen Verlust der Freizügigkeit.

Frage 3:

Ja. Ja.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) begrüßt die Stellungnahme von Frau Zoerner und macht seine Verwunderung über die Anfrage der AFD-Fraktion deutlich.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) weist hinsichtlich des Beitrages von Herrn Fuß darauf hin, dass seiner Meinung nach gemäß § 6 (4) der GO des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden der Wortbeitrag des Herrn Fuß hätte zurückgewiesen werden müssen.

Weiter äußert sich Herr Bohnhof zur Stellungnahme der Verwaltung und sagt, dass er denke, dass  die in Rede gestellte Stellungnahme der Stadträtin Zoerner die Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung verletze und es sich hierbei um AfD-Bashing handele.

Herr Stadtrat Dahmen macht deutlich, dass die benötigten Informationen geliefert wurden und weist eine Neutralitätspflichtverletzung für die Stadtverwaltung ausdrücklich zurück.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4

Stadtbezirksmarketing

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 11558-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) stellt zur vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zwei Fragen:

1. Frage: Bleibt der Festbetrag der Säule 2 erhalten?

Die 2. Frage bezieht sich zunächst auf die Formulierung „Erst nach erfolgter Zustimmung erfolgt die Mittelzuweisung (…)“: Bedeute dies, dass in der Vergangenheit die Mittelzuweisung vor dem Jurybeschluss geflossen sei? 

Die Kernfrage lautet aber: Wie soll mit dem neuen Verfahren dadurch, dass weniger Leute entscheiden der Aufwand für die Antragssteller verringert und die Themenqualität erhöht werden?

Gerr Gacek (Wirtschaftsförderung) beantwortet Frau Noltemeyers Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Dies sei richtig. Die Säule 2 war schon in der Vergangenheit immer aufgeteilt, es handelte sich um einen Gesamtbetrag der durch zwölf Stadtbezirke geteilt wurde. Diese Aufteilung gab es also schon vorher, allerdings fest nach Anzahl. Und Säule 1 würde hier also nach Einwohnerzahl geteilt, also nach einem anderen Schlüssel.

Zu Frage 2: Zunächst stellt Herr Gacek fest, dass auch in der Vergangenheit die Regelung galt, dass es erst eine Jurysitzung gab in der die gesammelten Anträge gestellt wurden und dann eine Entscheidung getroffen wurde.

Zur Kernfrage sagt Herr Gacek: In der Vergangenheit kam es durch die inhaltliche Bewertung der Jury verständlicher Weise zu einer Vielzahl von Nachfragen, die bei den Antragstellen zu einer Mehrarbeit führte. Dies soll nun durch die neue Erprobung, also durch die Bewertung und Beurteilung in den Lenkungsgruppen vor Ort in den Stadtbezirken, man sich verspräche, dass der entsprechende Fachverstand vor Ort sei.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5

Freies WLAN in städtischen Behörden

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 11559-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

auf Ihre Sachstandsanfrage zum Thema WLAN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.07.2018 nehme ich Bezug.

Die Verwaltung wird kurzfristig ein WLAN-Konzept in die politische Beratung bringen.

Das Konzept beinhaltet die Bereitstellung von WLAN für

· städtische Mitarbeiter in den Fachbereichen,

· Mitglieder des Rates,

· Bürger, die innerhalb städtischer Veranstaltungen einen Internetzugang benötigen,

· Bürger, die der Stadt bekannt sind und die einen freien Zugang ins Internet benötigen

· Bürger, die in Wartebereichen der Verwaltung oder öffentlichen Einrichtungen einen freien Internetzugang benötigen

· Bürger, die sich auf Flächen vor städtischen Gebäuden aufhalten

Das WLAN-Konzept beinhaltet einen Sachstandsbericht und geht auf die gestellten Fragen ein. Diesem möchte ich nicht vorgreifen und verweise auf die Einbringung am Jahresende.

Herr Baumbach (Dosys) erklärt, dass es bereits im Rathaus offenes WLAN gäbe und zusätzlich könne man zurzeit in den Ratssälen der Bezirksverwaltungsstellen Eving und Hombruch offenes WLAN bereitstellen.

Man beabsichtige die anderen Bereiche, in denen ein hohes Besucher*innen-Aufkommen sei, daraufhin zu überprüfen inwieweit dort mit Antennen und Accesspoints die Möglichkeit bestünde auf kurze Sicht freies Internet über WLAN zur Verfügung zu stellen.

Es werde voraussichtlich im November eine Vorlage eingebracht die ein Konzept beinhalte, wie die Stadtverwaltung generell mit WLAN umgehen wolle. Dies beinhalte auch, wie mit WLAN in allen pädagogischen Einrichtungen der Stadt Dortmund, in allen städtischen Liegenschaften und in den Besucherbereichen, mit WLAN umgegangen werden solle. Noch in diesem Jahr werde damit begonnen in den ersten Besucherbereichen - wie bereits im Rathaus – freies WLAN bereit zu stellen.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt ob es auch im Stadthaus bereits freies WLAN gäbe?

Dies verneint Herr Baumbach.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6

Container-Standorte

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 10900-18-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 08.05.2018 vor:

in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-schwerden (ABÖAB) am 08.05.2018 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, die Verwaltung um Beantwortung verschiedener Fragen zur Sauberkeit der Containerstandorte auf Dortmunder Stadtgebiet zu bitten.

Unter Berücksichtigung einer mir vorliegenden Stellungnahme der EDG Entsorgung Dort-mund GmbH teile ich Ihnen zu den einzelnen Fragestellungen Folgendes mit:

Entwicklung der Containerzahlen in den letzten drei Jahren
Auf öffentlich zugänglichen Flächen stehen den Dortmunder Bürgern aktuell 552 bestückte Depotcontainer-Standorte zur Verfügung, an denen Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), Altglas und/oder Alttextilien zur Verwertung abgegeben werden können. Auf Grund von Baustellentätigkeiten sind weitere fünf Depotcontainer-Standorte zurzeit nicht eingerichtet.

Die Entwicklung der Anzahl der Depotcontainer und der Depotcontainer-Standorte in den  letzten drei Jahren sowie die gewünschte Aufstellung der eingerichteten Standorte, gelistet nach Stadtbezirken, können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

Anzahl der Container mit Einfriedung

Fast 22 % der Depotcontainerstandorte auf Dortmunder Stadtgebiet sind mit einer Einfriedung gestaltet.

Ausstattung weiterer Standorte mit einer Einfriedung

Ob ein Standort mit einer Umzäunung versehen werden kann, unterliegt immer der Einzel-fallbetrachtung. So wird durch Standorteinfassungen eine größere Stellfläche als sonst benötigt, was bei einigen Standorten schon ein Ausschlusskriterium ist. Ferner sind nicht nur die Standortgröße, sondern weitere Faktoren wie

· Beschaffenheit des Untergrunds und der Platzverhältnisse

· entsorgungstechnische Machbarkeit (Einschränkungen für den Ladungsprozess sind zu vermeiden)

· freizuhaltende Ver- und Entsorgungsanschlüsse, Leitungen

· Wahrung der Sichtverhältnisse zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit,

· einzuhaltende Abstände zu Trafostationen, Kreuzungsanlagen

· die Abwägung in wie weit die Standortgestaltung auch zum Erfolg zur Aufrechterhaltung der Standortsauberkeit beiträgt und

· die Sinnhaftigkeit der Standortgestaltung im Einzelfall

ausschlaggebend bei der Entscheidung, ob eine Gestaltung des Standortes realisiert werden kann.

Zwischenzeitlich gesammelte Erfahrungswerte zeigen auf, dass eine Gestaltung nicht immer den gewünschten Sauberkeitserfolg erbringt. So werden an manchen gestalteten Flächen die Zwischenräume als zusätzliche Ablagerungsfläche missbraucht. Die Leerung der Container wird dann massiv erschwert oder sogar komplett verhindert. Oft muss die separate Abräumung der Beistellungen vorangeschickt werden, um eine Leerung der Container zu ermöglichen. Teilweise wird dadurch ein wiederholtes Anfahren des Standortes erforderlich. Auch die sachgemäße Befüllung der Behälter ist in diesen Fällen meistens nicht mehr möglich.

Depotcontainerstandorte ohne Zauneinfassungen sind leichter zugänglich und zeitlich schneller zu säubern. Daher ist es sinnvoll, Standorteinfassungen insbesondere in den Bereichen einzusetzen, in denen weitläufige Verwehungen mit der Einfassung der Standorte eingedämmt werden können. 

Wünsche - auch aus den Bezirksvertretungen - zu Standortgestaltungen werden auf ihre Sinnhaftigkeit und Machbarkeit geprüft, priorisiert und sukzessive realisiert.

Erhöhung der Standortzahlen / Verkürzung der Leerungshäufigkeiten

Unter Berücksichtigung der Ziele

· eine weitest gehende Gebührenkontinuität für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten,

· das Depotcontainer-Netz für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger weiterhin attraktiv zu gestalten,

· zwei Sammelsysteme - PPK-Tonne auf den Grundstücken und PPK-Depotcontainer - für die Privathaushalte zu erhalten,

· ist eine Erhöhung der Depotcontainer-Standortanzahl derzeit nicht vorgesehen.

Da auch der EDG und der Verwaltung bekannt ist, dass an Containerstandorten häufig unerlaubt Abfälle abgelagert werden, wurden und werden Maßnahmen ergriffen, u.a. um das Containervolumen aufzustocken und so sammlungsspezifischen Überfüllungen und Beistellungen entgegenzuwirken:

· Im Bereich der PPK-Sammlung wurden standardmäßig größere Sammelbehälter eingeführt, die jetzt ein Fassungsvermögen von 5 m3 gegenüber den alten 3,2 m3-Behältern aufweisen.

· Bei jeder Leerung werden bestehende Verunreinigungen nach sammlungsspezifischen Beistellungen und Ablagerungen anderer Abfallstoffe differenziert.

· Ergeben die Auswertungen, dass das Containervolumen nicht ausreicht, wird das Leerungsintervall dem Mengenaufkommen fraktionsbezogen angepasst und nachgebessert.

· Wenn die vorgenannte Maßnahme ausgeschöpft ist, werden Sammelcontainer an den betreffenden Standorten ergänzt, soweit dies flächenmäßig realisierbar und betriebswirtschaftlich vertretbar ist.

Bei Feiertagsverschiebungen und feiertagsbedingten Leerungsausfällen werden – wie im Mai diesen Jahres erstmals geschehen - im Bereich PPK-Sammlung, die regelmäßig an sechs Tagen in der Woche (montags bis samstags) durchgeführt wird, zusätzliche Sammlungs-kapazitäten geschaffen. So werden die PPK-Leerungsfahrzeuge dann im Zweischichtbetrieb statt im Einschichtbetrieb eingesetzt und ein zusätzliches Leerungsfahrzeug angemietet.

Im Bereich der Glas- und Textilsammlung werden regelmäßig 5-Tage-Wochen gefahren, so dass ein Feiertag, an dem die Leerung ausgefallen ist, durch einen samstäglichen Einsatz der Sammelfahrzeuge aufgefangen wird.

Ablagerungen jedweder Art werden grundsätzlich im Zuge der planmäßigen Straßen-Reini-gungsintervalle und darüber hinaus, sofern eine Gefahr für die Wahrung der Verkehrssicherheit besteht, bei Bekanntwerden unverzüglich beseitigt. Die Regel-Reinigungsleistung erfolgt an bis zu sechs Tagen in der Woche, von montags bis samstags (je nach der in der Straßenreinigungssatzung vorgegebenen Reinigungshäufigkeit). Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Regel-Reinigung der Depotcontainerstandorte „rund um die Uhr“ nicht darstellbar.

Kontrollmaßnahmen / Sanktionen

Generell bietet die EDG-App „Dreckpetze“ den Bürgern seit April 2018 die Möglichkeit, schnell und präzise Verunreinigungen - nicht nur an Containerstandorten - an die EDG zu melden und die Meldungen mit Fotos zum Umfang der Verunreinigung zu ergänzen. Die Angaben werden dazu genutzt, die Verunreinigungen so schnell wie möglich zu beseitigen. 

An Depotcontainerstandorten (und anderen Flächen), an denen immer wieder ordnungs-widrige Ablagerungen festzustellen sind, werden Ermittler der EDG eingesetzt. U. a. weil bei den Einsätzen der EDG-Ermittler Verursacher unerlaubter Abfallablagerungen nur über KFZ-Kennzeichen ermittelt werden können, arbeiten Mitarbeiter des Ordnungsamtes von Zeit zu Zeit mit den „Mülldetektiven“ zusammen und unterstützen diese bei Bedarf in ihrer Arbeit, z. B. indem sie die Personalien fußläufiger Verursacher feststellen. Im Rahmen des Aktions-plans „Saubere Stadt“ wird ein Konzept erarbeitet, die Zusammenarbeit von Stadt und EDG auch im Bereich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu intensivieren.

Die gesammelten Hinweise, die zu Verursachern unerlaubter Ablagerungen führen, werden der unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur möglichen Einleitung eines Ordnungswidrigkeits-verfahrens zur Verfügung gestellt. 2016 wurden von den EDG 102 Fälle beim Umweltamt der Stadt Dortmund zur Anzeige gebracht, 2017 waren es 72 Fälle und 2018 waren es bis jetzt 143 Fälle.

Abschließend ist anzumerken, dass in den letzten Jahren eine Tendenz zu erkennen ist, zunehmend auch an öffentlich zugänglichen Abfallanlagen wie Depotcontainerstandorten oder Straßenpapierkörben Sperr- und Hausmüll unberechtigt abzulagern, was sicherlich auch auf eine verringerte Wertschätzung gegenüber dem eigenen Wohn- und Lebensumfeld und  fehlendes Unrechtsbewusstsein zurück zu führen ist. Aus diesem Grund dürften trotz bestehender Beratungsangebote derzeit noch immer Abfallablagerungen zu beobachten sein, gleichgültig wie zeitnah diese Ablagerungen auch entfernt werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7

Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Drogenkonsumraums

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12137-18)

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12137-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

der Umzug des Gesundheitsamtes zum neuen Standort Hövelstraße und der damit verbundene Umzug des Drogenkonsumraums hat bei den dortigen Anwohnern zu großem Unmut geführt.

Um eine höhere Akzeptanz bei den Anwohnern zu erreichen wäre es sinnvoll, die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Drogenkonsumraum zu erhöhen und, ein besonderes Augenmerk auf die Sauberkeit im direkten Umfeld zu legen.

Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung in der Sitzung am 25.09.2018 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1) Besteht die Möglichkeit, dass der jetzige Sicherheitsdienst des Drogenkonsumraums, der sich hauptsächlich auf dem Gelände des Café Kick aufhält, seine Präsenz auf das Umfeld ausdehnt?
Welche Kosten müssten hierfür kalkuliert werden?

2) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Sicherheit rund um das Gelände zu erhöhen?

3) Welche Maßnahmen können unternommen werden, damit die Sauberkeit im Umfeld des Drogenkonsumraums eine Verbesserung erfährt.

Herr Weber (CDU-Fraktion) führt aus, dass sich die Fragen bewusst auf den Wachdienst beziehen, der schon jetzt dort tätig sei. Es sei nicht unproblematisch im Umfeld des Drogenkonsumraums für mehr Kontrolle zu sorgen. In Zusammenhang mit dem Umzug des Drogenkonsumraumes hätte die CDU-Fraktion viele Anrufe besorgter Bürger erreicht und man wolle nun mit der Bitte um Stellung-nahme eine höhere Akzeptanz erreichen.

Herr Krummacher (Fraktion B‘90/Die Grünen) führt für seine Fraktion an, dass man für Frage 3 keine Notwendigkeit sehe, da das derzeitige Konzept für die Sauberkeit des jetzigen Drogenkonsumraumes funktioniere.

Frau Siekmann informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass das Themenfeld nicht das Ordnungsamt allein beträfe sondern im Schwerpunkt Ordnungsamt, Polizei und das Gesundheitsamt.

Durch den Auszug der Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes entfiele nun ein wenig die bisherige soziale Kontrolle. Frau Siekmann weist darauf hin, dass sich ein Sicherheitsdienst ausschließlich auf privater Fläche bewegen dürfe. Dies bedeute, dass die Umfeldkontrolle nicht durch den dort tätigen Sicherheitsdienst stattfinden könne. Diese erfolge derzeit gemeinschaftlich und partnerschaftlich mit der Polizei und dem Ordnungsamt. Die Kontrollen fänden jeden Tag zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Streifen, mehrfach statt. Insofern sei die Frage 1 definitiv insgesamt für die Verwaltung zu verneinen.

Der Drogenkonsumraum habe eine zu hohe Auslastung und das Konsumieren von Drogen im Umfeld  ließe sich außerhalb der Öffnungszeiten nicht gänzlich verhindern. Der hohe Kontrolldruck durch die dauerhaften, regelmäßigen und vor allem nicht planbaren Kontrollen sei die einzige Möglichkeit dagegen zu steuern.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündlichen Ausführungen von Frau Siekmann zur Kenntnis.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.8

Personalsituation bei den Ordnungspartnerschaften

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12156-18)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12156-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im ABöAB bittet die Verwaltung um Stellungnahme zur aktuellen Personalsituation bei den Ordnungspartnerschaften.

1. Wie viele Planstellen können derzeit nicht besetzt werden?

2. Was hat die Verwaltung unternommen, um die Stellen intern zu besetzen?

3. Sind externe Stellenausschreibungen geplant?

4. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, den kommunalen Ordnungsdienst durch die Einführung eines Ausbildungsberufes „Verwaltungsfachangestellte mit Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst“ zu stärken und die Personalsituation nachhaltig zu verbessern? 

5. Wie viele Stellen der Polizei für die Doppelstreifen der Ordnungspartnerschaften sind momentan besetzt, bzw. wie viele Stellen sind vakant?

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) berichtet von einer Veranstaltung der SPD-Fraktion im Ratssaal zum Thema Sicherheit und Ordnung, zu dem namhafte Referenten angehört wurden und bei der erkennbar wurde, dass die Anzahl der besetzten Stellen im Bereich der Ordnungspartnerschaften in Dortmund wieder ein Tätigwerden erfordere.

Man wisse wie schwer es sei – nicht nur in Dortmund – Personal für diesen Bereich zu gewinnen und dauerhaft zu begeistern. Von daher wolle man die Situation noch einmal abfragen - insbesondere vor den anstehenden Haushaltsberatungen.

Herr Stadtrat Dahmen merkt an, dass es einen Ausbildungsgang „Verwaltungsfachangestellte mit dem Differenzierungsbereich öffentliche Ordnung“ am Studieninstitut Düsseldorf, hauptsächlich für den Eigenbedarf der Stadt Düsseldorf, gäbe.

Herr Krummacher (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt welche Voraussetzung für die Einstellung im kommunalen Ordnungsdienst bei der Stadt Dortmund zurzeit notwendig sei?

Frau Siekmann gibt eine mündliche Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion ab:

- Das Ordnungsamt habe im Augenblick 13 unbesetzte Stellen im kommunalen Ordnungsdienst im Außendienst und eine in der Leitstelle.

- Die Stellen seien mehrfach extern ausgeschrieben worden und es sei ausgesprochen schwierig diese mit geeignetem Personal zu besetzen. Dies gehe allen Kommunen so – nicht nur Dortmund.

- Viele Kommunen stockten ihre kommunalen Ordnungsdienste aus gegebenem Anlass,  aufgrund der Aufgabenvielfalt die auf die Kommunen zukomme und aufgrund eines gesteigerten Sicherheitsbedürfnisses auf und dies führe erstens zu einem Heldenklau zwischen den Städten und zweitens dazu, dass geguckt werde, wo man noch Personal akquirieren könne. Hier wurde bereits viel getan und geworben. Das Ordnungsamt sei in die Studieninstitute gegangen, man habe geguckt wie es andere Städte machen, man habe mit Sozialträgern gearbeitet - Stichwort Bildungsgutscheine – und aus diesem Bereich werde nun auch eine Stelle besetzt werden können. Jetzt würde ein Film gedreht werden – als Marketingmaßnahme für den Arbeitsplatz des kommunalen Ordnungsdienstes – um damit eine andere Zielgruppe zu erreichen als mit einer normalen Behördenausschreibung, obwohl auch diese Ausschreibung ja durch das Personalamt erst kürzlich ein neues Format erhalten habe.

- Man würde sehr gerne einmal diesen Ausbildungsgang versuchen, auch vielleicht als Pilot-Phase.

- Klassisch sei es im Augenblick so, dass man für den kommunalen Ordnungsdienst die die Ausbildung eines Verwaltungsfachangestellten benötige und dann im Hause des Ordnungsamtes ergänzende Qualifikationen stattfänden wie Deeskalationstraining, Eigensicherung und viel Kommunikation.

- Zum besagten Ausbildungsgang gebe es positive Rückmeldungen aus anderen Kommunen und eine Rückmeldung der Deutschen Bahn, die einen ähnlichen Ausbildungsgang anbietet, stehe noch aus.

- Ein solcher Lehrgang sollte im Pilot sattfinden und - da üblich - ca. 15 Plätze haben, dies müsste gemeinsam mit der Personalverwaltung abgesprochen werden, da man im kommunalen Ordnungsdienst nicht die klassischen planbaren Altersabgänge bei der Personalplanung zugrunde legen könne. Das Ordnungsamt könne heute nicht sagen wie es mit der Stellenbesetzung in drei Jahren aussehe, da die Gründe für das Ausscheiden im kommunalen Ordnungsdienst meist aus gesundheitlichen Gründen erfolge und nicht aus Altersgründen.

- Die Stellen seien bisher in TVöD 9 a bewertet und die Beamt*innen waren bisher in A 9* BBesO, also in der Endstufe des mittleren Dienstes eingruppiert. Heute habe man aber erfahren, dass dies in der externen Ausschreibung geändert wurde in A 8 – dies sei eine neue Information. Man müsse bedenken, dass die Stadt Aachen momentan versuche diese Stellen in den gehobenen Dienst zu bekommen um ein höheres Interesse zu werben und die Polizeibeamten inzwischen auch im Eingangsamt A 9/ A 10 des gehobenen Dienstes seien.

Es wurde auch versucht mit einer außervertraglichen „Personalgewinnungszulage“ (Differenzbetrag zu den Kolleginnen und Kollegen der Polizei) zu arbeiten, dies wurde jedoch wieder eingestellt, da in der Verwaltung vielfältig Stellen nicht besetzt werden können und man daher nicht für diese Stellen eine Zulage zahlen könne und für andere Bereiche nicht.

- Daher sei es aus Sicht der Verwaltung wünschenswert Unterstützung aus der Politik zu erhalten.

Frau Krause (Vorsitzende) fragt nach ob Frau Siekmann mit Unterstützung meine, dass beantragt würde diesen Ausbildungsgang einzurichten.

Frau Siekmann bejaht dies hinsichtlich eines Pilot-Projektes, das gemeinsam mit der Personalverwaltung zu kommunizieren sei.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erhebt dies zum Antrag:

Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Pilotprojekt zur Einführung des Ausbildungslehrgangs Verwaltungsfachangestellte mit Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst einzuführen und möchte dies zur Abstimmung bringen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & Piraten) fragt nach wo die vakanten Stellen annonciert werden und wie viele Bewerber da auf eine Stelle kommen?

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Personalausschuss ebenfalls über den Antrag beraten solle und bittet diesen an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) begrüßt den Antrag der SPD-Fraktion.

Frau Krause (Vorsitzende) stellt folgenden Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt zur Einführung des Ausbildungslehrgangs Verwaltungsfachangestellte mit Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst zu erarbeiten und umzusetzen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & Piraten zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist den Antrag an den Ausschuss für Personal und Organisation.


zu TOP 3.9

Umsetzung des Aktionsplans Saubere Stadt

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12157-18)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12157-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

zur Verbesserung der Sauberkeit des Stadtbildes wurde die Verwaltung mit dem Haushaltsplanentwurf 2018 aufgefordert, den Kontrolldruck gegen das achtlose Wegwerfen von Gegenständen, wie beispielsweise Zigarettenkippen, Pappbecher oder Papiertaschentücher zu erhöhen und den vorhandenen Buß- und Verwarngeldkatalog konsequent umzusetzen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im ABöAB die Verwaltung zur Stellungnahme zu den folgenden Fragen:

1. Wie setzt das Ordnungsamt die vorhandenen Sanktionsmaßnahmen um?

2. Ist erkennbar, dass mehr Verwarn- und Bußgelder verhängt wurden als im vergangenen Jahr?

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass schon beim letzten Haushaltsentwurf 2018 in einem Ergänzungsantrag (laufende Nummer 22) die Verwaltung aufgefordert wurde den Kontrolldruck zu verstärken, den vorhandenen Buß- und Verwarngeldkatalog konsequent umzusetzen und hierzu die erforderlichen personellen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu sollte die Verwaltung ein Konzept erstellen aus dem auch personelle Bedarfe in der Verwaltung hervorgehen.

Von diesem Antrag habe man seither jedoch nichts mehr gehört. Nun sei bei der Veranstaltung zum Thema Sicherheit und Ordnung der SPD noch einmal deutlich geworden wie wichtig das saubere städtische Erscheinungsbild für das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger*innen sei. Daher wolle man mit diesem Antrag, in der Hoffnung auf Sanktionierung des Fehlverhaltens - möglichst in Flagranti - mit städtischen Mitarbeitern als Pendent zu den Mitarbeitern der EDG, die ja keine hoheitlichen Befugnisse zum Eingreifen haben, zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls in dieser Stadt beitragen.

Frau Siekmann informiert darüber, dass die zuständigen Fachbereiche zum Thema Müll das Umweltamt und die Kämmerei seien und dort die meiste Zusammenarbeit mit der EDG läge.

Der Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 22 sei nichtsdestotrotz dem Ordnungsamt zugewiesen worden. Die Kämmerei, das Umweltamt und das Ordnungsamt haben sich daher zusammengesetzt, um die zuvor auch von Herrn Goosmann beschriebene Problematik aufzunehmen und die Handlungsmöglichkeiten  in ein Konzept zu bringen. Das was heute an Müllablagerungen erfolge - was den ordnungsrechtlichen Teil anginge  – wie z.B. weggeworfene Kippen und Kaugummis etc., werde unverzüglich und durchgängig geahndet. Zu den Ordnungsverfügungen und Bußgeldverfahren die das Umweltamt bei unerlaubten Müllablagerungen z.B. an den Containerstandorten vornehmen müsse, könne sie nichts sagen. Das besagte Konzept läge nun in den letzten Zügen und werde dem Verwaltungsvorstand vorgelegt. In dem Konzept haben das Umweltamt, die Kämmerei und das Ordnungsamt Vorschläge für die Umsetzung erarbeitet und erbitten damit den Auftrag und die Genehmigung offiziell Kontakt zur EDG aufnehmen zu können. Wenn der Verwaltungsvorstand dem Konzept folge werde dieser selbstverständlich in die Gremien gehen und dann auch en Detail allen Ausschussmitgliedern vorgelegt werden.

Frau Krause (Vorsitzende) stellt fest, dass es bei dem Thema in der Hauptsache wohl um Buß- und Verwarngelder ginge und weniger um illegale Müllablagerungen. Das Problem läge bei dem  mangelnden Personal um den Kontrolldruck zu schaffen, der nötig sei, um den vorhandenen Maßnahmenkatalog umsetzen zu können. Man müsse sich in diesem Bereich ordentlich was einfallen lassen, da sich das Verhalten der Leute nicht ändern würde, wenn es nicht ans Portemonnaie ginge.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10

Videobeobachtung

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12162-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 25 September und um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die für Dortmund relevanten Ergebnisse der öffentlich vorliegenden „Evaluation der polizeilichen Videobeobachtung in NRW gemäß §15a Polizeigesetz“ vorzustellen. Dazu ist ein/e Vertreter*in des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen einzuladen, das die Evaluation erstellt hat.

Begründung:

In Dortmund werden seit Dezember 2016 die Brückstraße, die Seitenstraße „Helle" sowie der Platz von Leeds videobeobachtet. Die Installation von insgesamt 14 Kameras erfolgte auf Grundlage des §15a des Polizeigesetzes NRW vor dem Hintergrund der Ausschreitungen in der Silvesternacht 2015/16 in Köln. Auf Grundlage des Paragrafen kann die Polizei einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen. Dazu müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden.

Die Installationen der Kameras beruhen nicht auf kommunalpolitischen Beschlüssen, sondern waren eine Entscheidung von Innenministerium und Polizei. Rat und Ausschüsse in Dortmund waren damit nicht befasst. Die GRÜNE Ratsfraktion hat allerdings im Polizeibeirat die Installation mehrmals thematisiert und hinterfragt.

Hinsichtlich der Auswirkungen und der weiteren Anwendung der Kameras wurde von der Landesregierung eine Evaluation in Auftrag gegeben. Die nun vorliegende Auswertung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen beschreibt und bewertet u. a. die Orte der Videobeobachtung, die Vorgehensweise der Beamten und die Umstände der Speicherung der Daten. Besonderen Raum nimmt die Wirkungsevaluation ein, also die Frage, ob die Beobachtung auch zur Reduktion von Straftaten geführt hat. Für Dortmund ist das nicht der Fall. Hier kam es im videobeobachteten Bereich sogar zu einem Anstieg von Straßenkriminalität, während im restlichen, nicht beobachteten Stadtgebiet eine Reduktion zu verzeichnen war.

Auch wenn – oder gerade weil – die Videobeobachtung nicht auf einem kommunalen Beschluss beruht, sind wir der Auffassung, dass die Ergebnisse der vorgelegten Studie intensiv diskutiert werden müssen. Denn mit dem schleichenden Einsatz von immer mehr Überwachungstechnik im öffentlichen Raum nimmt die Sensibilität für die Problematik dieser Technik immer mehr ab. Gleichzeitig sprechen mögliche Verdrängungseffekte, der Datenschutz und die Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte gegen mehr Überwachung.

Wenn Kommunalpolitik bei der Installierung der Kameras schon nicht mitentscheiden durfte, so sollte sie deren Auswirkungen zumindest diskutieren und bewerten.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Ihrer Ansicht nach solle sich der Ausschuss die Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen vorstellen lassen, um daraus eventuell Rückschlüsse ziehen zu können, ob Sicherheit und Ordnung anstatt durch das Aufstellen von Kameras, nicht auch durch städtebauliche Maßnahmen herbeigeführt werden könne. Denn laut der Studie würde in Dortmund im Bereich der Videobeobachtung nicht die gewünschte Wirkung erzielt sondern im Gegenteil sogar ein Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen sei.

Frau Krause (Vorsitzende) weist auf den bald vorliegenden Masterplan Kommunale Sicherheit hin.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) drückt sein Befremden über den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen aus, obwohl man offensichtlich wisse, dass die Zuständigkeiten einzig im Kompetenzbereich der Polizei angegliedert seien. Die Videobeobachtung würde im Polizeibeirat diskutiert und dort wären die Vorgaben auch noch in der Präzisierung. Man müsse die Videobeobachtung und städtebauliche Maßnahmen sauber trennen. Die SPD-Fraktion werde den Antrag daher ablehnen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) merkt an, dass Herr Goosmann als Vorsitzender des Polizeibeirates genau die Auffassung der CDU-Fraktion wieder gegeben hätte.

Herr Stadtrat Dahmen wiederholt noch einmal, dass das Thema Videoüberwachung kein Thema der Stadtverwaltung sondern der Polizei sei. Was das Thema Sicherheit im öffentlichen Raum anginge, so habe man vor einiger Zeit als Vertreter der Politik, der Verwaltung den Auftrag erteilt den Masterplan Kommunale Sicherheit zu erstellen, dieser läge nun in der Endfassung soweit vor, dass nur noch eine Behörde zustimmen müsse. Herr Dahmen beabsichtige den Masterplan nach Endabstimmung in die politischen Gremien einzubringen und ist der Meinung dass dieser als Grundlage für weitere Diskussionen dienen solle. Er stellt in Aussicht, dass es sich um ein weit umfassendes Papier handele, das sehr viele Ansätze berücksichtige, die in der Vergangenheit nicht berücksichtigt worden seien und die mit unterschiedlichsten Partnern wie Polizei, EDG und auch Bauplanung ausgearbeitet worden seien.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) merkt an, dass die Qualität der Diskussion zum Thema Videoüberwachung in der Stadt sehr schmalspurig geführt werde. Daher hoffe sie, dass die Aussagen der besagten Studie dann zumindest im Masterplan Kommunale Sicherheit differenziert ausgewertet vorhanden seien.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & Piraten) stimmt Frau Noltemeyer für seine Fraktion inhaltlich voll zu, kann jedoch dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen auch nicht zustimmen, da er denke, dass dies ein Thema für den Landtag sei und die Diskussion dort geführt werden müsse. Eine Diskussion in diesem Ausschuss bringe dagegen seiner Meinung nach nichts. Man müsse nun den Masterplan Kommunale Sicherheit abwarten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen und der Enthaltung der Fraktion FDB/Bürgerliste ab.

               


zu TOP 3.11

Handlungs- und Attraktivitätskonzept für die Wochenmärkte

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12163-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 25. September und um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, warum das im letzten Jahr angeforderte Handlungs- und Attraktivitätskonzept für die Wochenmärkte noch nicht vorliegt.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Konzept in die nächste Sitzung des Ausschusses einzubringen.

Begründung:

Im vergangenen Jahr hatte eine breite Mehrheit des Rates eine Vorlage der Verwaltung zurückgewiesen, mit der die Marktgebühren erhöht werden sollten. Stattdessen wurde beschlossen, dass bis zum 31. März 2018 ein neues Handlungs- und Attraktivitätskonzept für die Wochenmärkte vorgelegt werden sollte. Das ist bis heute nicht passiert. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Schwierigkeiten vieler Wochenmärkte mit der Beschickung durch Händler sowie des klaren politischen Auftrags ist es unverständlich, warum die Verwaltung noch immer kein diskussionsfähiges Konzept vorgelegt hat.

Um eventuell sich aus dem Konzept oder aus Ergänzungsanträgen ergebende finanzielle Auswirkungen noch in die Beratungen des Haushalts 2019 einfließen lassen zu können, sollte das Konzept spätestens in der Sitzung des Ausschusses am 13. November vorliegen.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion warte. Man fordere die Verwaltung auf das Konzept zur Attraktivierung der Wochenmärkte vorzulegen, um es weiter qualifizieren zu können und in der Sache weiter voran zu kommen.

Frau Krause (Vorsitzende) merkt an, dass die Zuständigkeit für diesen Bereich nicht mehr im Bereich des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden läge sondern zur Wirtschaftsförderung verlagert wurde.

Herr Gacek (Wirtschaftsförderung) bekräftigt, dass die Verwaltung ein solches Konzept vorlegen werde, nur wolle man es gründlich machen. Die Wirtschaftsförderung habe dazu ein entsprechendes Unternehmen beauftragt um eine Analyse aufzustellen. Das Konzept sei zunächst in zwei Bereiche gegliedert. Im ersten Teil ginge es um die Erfassung und Bewertung der 13 Wochenmärkte in Dortmund, dort würde man eine entsprechende Umfeldanalyse machen. Diese Datenerhebung musste auf bessere Witterungsverhältnisse, d.h. vor die Sommerpause verschoben werden. Im zweiten Teil wolle man schauen was andere machen. Dazu müssen die Daten vergleichbarer Großstädte zusammengetragen und bewertet werden. Das alles nehme Zeit in Anspruch, läge aber nun in den letzten Zügen und das Konzept würde dann auch in diesem Ausschuss eingebracht.

Frau Krause (Vorsitzende) fragt nach ob es - so wie von der Fraktion B‘90/Die Grünen beantragt -  bis zur nächsten Sitzung eingebracht werden könne?

Herr Gacek (Wirtschaftsförderung) verneint dies, hofft jedoch das Konzept noch im vierten Quartal dieses Jahres vorlegen zu können. Man müsse die Beratungsfolge (Bezirksvertretungen) berücksichtigen, zumal das Konzept auch Handlungsempfehlungen zur Organisation beinhalte, wodurch es einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen werde.

Frau Krause (Vorsitzende) fragt Frau Noltemeyer ob die Fraktion B‘90/Die Grünen damit einverstanden sei den Antrag unter Berücksichtigung der Ausführungen des Herrn Gacek nicht abstimmen zu lassen.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) antwortet, dass ihrer Fraktion daran gelegen sei, das Konzept bald vorgelegt zu bekommen. Sie stellt zum Inhalt der Studie Nachfragen: Zum einen, ob eine bereits vorliegende Analyse der Stadt über diese 13 Märkte in diese Analyse mit eingeflossen sei, oder ob diese Daten noch einmal erhoben wurden? Und als zweite Frage: Zu schauen was andere Städte machen, sei eine schöne Sache, doch inwieweit würde überlegt eigene Erfolgskonzepte aus dem Innenstadtbereich in die Stadtbezirke zu bringen? Und als dritte Frage: Wer ist Zielgruppe, sind es Wochenmärkte, oder gehe es in Richtung Sonderveranstaltungen? Ist dies auch Inhalt der Studie?

Herr Gacek (Wirtschaftsförderung) entgegnet, dass man natürlich von den Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes Daten zur Verfügung gestellt bekommen habe, die in die Erhebungen mit eingeflossen seien. Dies beziehe sich auf die Wochenmärkte, aber das Handlungskonzept solle zudem auch beleuchten was es für alternative Formen gebe.

Frau Krause bedankt sich bei Herrn Gacek für diesen Zwischenbericht.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.12

Mangelhafte Hundehaltung

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12164-18)

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12164-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht des Veterinäramtes zum Aufgabengebiet Tierschutz.

           

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wieviel Überprüfungen der Haltungsbedingungen von Tieren hat es in den letzten fünf Jahren gegeben?

2. Wieviel Personal steht dafür zur Verfügung?

3. Hat sich die Anzahl dieses Personals in den letzten fünf Jahren verändert? Wenn ja, wie?

4. Wie wird das Veterinäramt auf unzureichende Haltungsbedingungen aufmerksam (gemacht)?

5. Wie ist der Ablauf, wenn das Veterinäramt von unzureichenden Haltungsbedingungen erfährt?

6. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf eine notwendige Veränderung der Haltungsbedingungen hat das Veterinäramt und wie wird davon Gebrauch gemacht?

(Die Fragen 5 und 6 sollten anhand des in der Öffentlichkeit diskutierten Falls von verwahrlosten Hunden in der Gartenanlage „Zur Lenteninsel“ in Körne beantwortet werden)

7. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Tierschutzvereinen?

8. Was ist der Hintergrund der laut Presse anhängigen Klage und einer Dienstaufsichtsbeschwerde der Tierschutzorganisation Arche 90?
(eventuell Beantwortung im nichtöffentlichen Teil)

Begründung:

Das Veterinäramt ist unter anderem zuständig für die Überprüfung der Haltungsbedingungen verschiedenster Tierhaltungen. Zuletzt sind dabei in diesem Zusammenhang öffentlich die Haltung von Hunden in der Gartenanlage „Zur Lenteninsel“ in Körne und das Vorgehen des Amtes diskutiert worden. Der Ausschuss sollte deshalb einmal grundsätzlich über die Arbeit des Veterinäramtes im Aufgabengebiet Tierschutz informiert werden.

Der TOP wird in nichtöffenlicher Sitzung behandelt.

4.      Vorlagen/ Berichte der Verwaltung



zu TOP 4.1

Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie für Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen (§§ 11,12,21 und 22 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen /BHKG NW)

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 10796-18)

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum die Empfehlung entweder in die nächste Sitzung zu schieben, oder wenn eine Tabelle mit Vergleichswerten bis zur Ratssitzung am Donnerstag vorläge, dann darüber zu entscheiden, da ihre Fraktion weitere Zahlen aus anderen Städten als Entscheidungsgrundlage benötige.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) führt aus, dass man relativ lange auf diese Satzung gewartet habe und dass man mit dieser Satzung landesweit sehr weit vorne läge. Insofern würde es auch nicht viele Vergleichszahlen geben. Man wolle mit der Satzung ein deutliches Signal zur Stärkung des Ehrenamtes setzen. Der SPD-Fraktion sei es aber auch wichtig, die Satzung mit einer möglichst breiten politischen Mehrheit zu verabschieden. Daher würde man, wenn es sich nicht einrichten ließe die Zahlen bis Donnerstag vorgelegt zu bekommen, dem Wunsch der Fraktion B‘90/Die Grünen zu schieben nachkommen.

Herr Stadtrat Dahmen informiert darüber, dass das BHKG NW am 01.01.2017 in Kraft getreten sei, durch das auch die Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr neu geregelt wurden. § 12 (7) BHKG spreche ausdrücklich davon, dass die örtliche Bestimmung über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die kommunalen Funktionsträger der Feuerwehr, sich an den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung (EntschVO) in der jeweils gültigen Fassung orientieren solle. Dementsprechend würde man in kleinen Städten deutlich niedrigere Sätze haben. In der Region gebe es, in der gleichen Kategorie wie Dortmund, zum Vergleich nur die Stadt Essen. Herr Dahmen macht deutlich, dass auch für ihn die Stärkung des Ehrenamtes hier eine besondere Rolle spiele. Außerdem weist er auf die Besonderheit hin, dass sich die Entschädigung zwar an den Sätzen für kommunale Entscheidungsträger orientiere, es für die Funktionsträger der Feuerwehr aber keinen Steuerfreibetrag gäbe.

Herr Aschenbrenner sagt, dass die Feuerwehr, aufgrund der von der Fraktion B‘90/Die Grünen erhaltenen Anfrage, bereits begonnen habe die gewünschten Informationen zusammenzutragen. Er hoffe, dass die Informationen noch vor der Ratssitzung zur Verfügung stünden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



Christiane Krause                                Susanne Noritzsch                                           Iris Wosny

Vorsitzende                                         sachkundige Bürgerin                                      Schriftführerin


(See attached file: Handout Ausschuss-Sitzung.pdf) (See attached file: Erfassungsbogen Katzenschutz Vers 1.pdf)