Niederschrift

über die 36. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 23.10.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 69 von
z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Brandt (SPD) Rm Michenbach (CDU)
Rm Falkenstein-Vogler (SPD) Rm Middendorf (CDU)
Rm J. Fischer (SPD) Rm Offermann (CDU)
Rm Dr. Hetmeier (SPD) Rm Ulrich (CDU)
Rm Pieper (SPD) Rm Frebel (Bündnis 90/ Die Grünen)
Rm Poschmann (SPD) Rm Krüger- Sandkamp (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Sohn (SPD) Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Frank (CDU) Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste)
Rm Hübner (CDU) Rm Thieme (DVU)
Rm Liedschulte (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik










Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Das Betriebsklima in der Stadtverwaltung und die Verantwortung der Verwaltungsspitze
Vorschlag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 12996-08)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung zu der von der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Schreiben vom 30.09.2008 beantragten Sondersitzung und die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Lüders (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde vom Rat der Stadt in der vorgelegten Form gebilligt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Das Betriebsklima in der Stadtverwaltung und die Verantwortung der Verwaltungsspitze
Vorschlag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 12996-08)

OB Dr. Langemeyer erläuterte zunächst den geplanten Beratungsablauf hinsichtlich der Behandlung des o. a. Tagesordnungspunktes und machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass diesbezüglich folgende Beratungsunterlagen vorliegen:

a) Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 02.10.2008
(Drucksache-Nr.: 12696-08-E1)

1. Der Rat bringt seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass die Personaldezernentin
die unangemessenen Kündigungen zweier Mitarbeiterinnen der Stadtkasse
im Zuge der sogenannten Bargeldaffäre zurückgenommen und die Weiterbeschäftigung der Betroffenen zu gleichen Bedingungen zugesagt hat.
Der Rat bittet die Verwaltung um einen Bericht über den Stand der verwaltungsinternen Ermittlungen zur Bargeldaffäre, insbesondere zum Verbleib der von der Hauptbeschuldigten nicht gestandenen Fehlbeträge im Stadtamt 01.Der Rat fordert die Verwaltung auf, ihn über weitere in diesem Zusammenhang geplante Disziplinarmaßnahmen unverzüglich zu informieren.

Begründung
Die Kündigungen waren unangemessen. Es mangelte ihnen an den bei persönlichem
Fehlverhalten der Kündigung vorausgehenden Abmahnungen. Zudem konnten die Gekündigten zu ihrer Entlastung glaubhaft machen, dass eine schnelle, „unbürokratische“ Bedienung der „Geldbotin des OB“ dem Wunsch ihrer Vorgesetzten entsprach. Solange der Verbleib der verschwundenen Gelder in
Stadtamt 01 nicht restlos aufgeklärt ist, bleibt ein Nährboden für Misstrauen und Verdächtigungen bestehen und verhindert die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Um das Betriebsklima in der Verwaltung nicht mit weiteren unangemessenen Schritten zu belasten, erscheint dem Rat eine politische Bewertung aller geplanten Maßnahmen im vorhinein geboten.
2. Der Rat weist die vom Personalamtsleiter sowie dem zuständigen Dezernenten vertretene Auffassung, dienstliche Vermerke über vertrauliche Privatgespräche seien
„rechtlich einwandfrei“ und „Routinegeschichten“, mit Nachdruck zurück.
Die Verwaltung wird beauftragt, per Dienstanweisung unmissverständlich klar zu
stellen, dass Mitschriften, Aktennotizen oder Vermerke für den Dienstgebrauch nur
von ausdrücklich als dienstlich gekennzeichneten Gesprächen angefertigt werden
dürfen.

Begründung:
Die Anlage von dienstlich verwertbaren Notizen über private, vertrauliche Mitteilungen stellt einen Vertrauensbruch und somit eine schwerwiegende Störung des Betriebsfriedens in der Verwaltung dar. Vorgesetzte, die sich solcher Praktiken bedienen, machen sich nach Ansicht des Rates eines groben Verstoßes gegen ihre Führungsverantwortung schuldig. Um der nachhaltigen Schädigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit entgegen zu wirken, müssen solche im Gesundheitsamt nur zufällig entdeckten Praktiken generell verbindlich untersagt werden.
3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in diesem Zusammenhang auch die Rolle des
städtischen Datenschutzbeauftragten kritisch zu überprüfen.

Begründung:
Die Funktion eines städtischen Datenschutzbeauftragten hat sich darauf zu konzentrieren, die Beschäftigten der Stadtverwaltung vor dem Missbrauch persönlicher Daten zu schützen, nicht aber missbräuchliches Verhalten von Vorgesetzten unter dem Vorwand falsch verstandener Verschwiegenheitspflicht vor der Öffentlichkeit zu verbergen.
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die rechtswidrige Praxis der Kettenverträge in
städtischen Kindertageseinrichtungen sofort zu beenden. Auf Wunsch der Betroffenen
sind die zum 31.08.2008 beendeten befristeten Arbeitsverhältnisse rückwirkend
unbefristet wieder in Kraft zu setzen. Sämtliche im Eigenbetrieb FABIDO noch bestehende befristete Arbeitsverhältnisse sind in unbefristete umzuwandeln.
Etwa beabsichtigte betriebsbedingte Kündigungen bei FABIDO sind regelmäßig
dem Kinder- und Jugendausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, allen bei FABIDO beschäftigten Kinderpflegerinnen die laut KIBIZ geforderte Weiterbildung zur sozialpädagogischen Fachkraft zu ermöglichen.

b) Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 20.10.2008
(Drucksache-Nr.: 12696-08-E5)

Resolution: Für "gute Arbeit" bei der Stadt Dortmund

Der Rat erkennt mit großer Sorge, dass die Arbeitsbeziehungen in der Stadtverwaltung
derzeit gekennzeichnet sind von Unzufriedenheit, Unsicherheit, Unruhe und Unfrieden.
Bekannt gewordene Disziplinarverfahren und juristische Auseinandersetzungen künden
ebenso unmissverständlich wie die Geschäftsberichte des Personalrats, die Stellungnahmen der Gewerkschaft ver.di und nicht zuletzt die öffentlichen Proteste der Beschäftigten von einem Zustand und einer Entwicklung in der Stadtverwaltung, die unakzeptabel sind. Fachliche Fehlleistungen "oben" und persönliche Tragödien "unten" haben sich gehäuft.

Der Rat bekräftigt seine politische Verantwortung für das Arbeitsgeschehen in der Stadtverwaltung. Sowohl im Kernbereich als auch bei den städtischen Betrieben muss "gute Arbeit" die selbstverständliche Regel sein. Der Rat besteht darauf, dass die Beschäftigten in ihren Tätigkeiten beruflich und sozial anerkannt werden und qualifizierte Rahmenbedingungen, Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben. Autoritäre Vorgaben für Dienst"vereinbarungen" gehören so wenig dazu wie das Austeilen von "Maulkörben".

Der Rat erinnert den Verwaltungsvorstand an seine Fürsorgepflichten und fordert ihn auf,
seine Verantwortung für mindestens korrekte und darüber hinaus für maßstabsetzend gute
Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst der Stadt Dortmund aktiv wahrzunehmen.
Wo sie verloren gegangen sind, müssen sie wieder hergestellt und nachhaltig gesichert
werden. Ängste am Arbeitsplatz, Über- und Unterforderungen, Stress und Überlastung,
Deprimierung und innere Emigration müssen ausgeschlossen werden. Dies verlangt das
verbindliche Beteiligen der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen als Voraussetzung für das Entfalten von Gestaltungskompetenz an jedem Platz.

Der Rat erwartet zeitnah einen Bericht des Verwaltungsvorstands zur aktuellen Konfliktsituation. Grundlage für ihn soll eine Bestandsaufnahme der Qualitäten und Defizite in den Führungs- und Beteiligungsstrukturen sein. Dazu gehört eine gründliche Ursachenforschung. Sie griffe zu kurz, wenn sie nur "Laisser faire" oder "persönliche Schwächen in eigentlich geordneten Verhältnissen" feststellte. Eine für die Zukunft tragfähige Antwort muss eine vorurteilsfreie Kritik der derzeitigen Verwaltungsstrategien und eine Analyse des Einflusses der Leitbilder der kommunalen Politik auf die Arbeitsbeziehungen im "Konzern Stadt Dortmund" leisten. Abschließend soll der Bericht die Folgerungen darstellen, die der Verwaltungsvorstand zieht, und Zeitrahmen wie Bedingungen ihrer Umsetzung erläutern.

Der Rat wird auch die Vertretung der Beschäftigten um einen Bericht aus ihrer Sicht bitten.
c) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2008
(Drucksache-Nr.: 12696-08-E7)

1. Mit der Durchführung der Verwaltungsreform schon seit Beginn der 90er Jahre hat
sich die Stadtverwaltung Dortmund zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen
weiterentwickelt. Kundenfreundliche Dienstleistungsangebote, städtisches Personal mit großer Leistungsbereitschaft, dezentrale Verwaltungseinrichtungen vor Ort, neueste Technologien im Verwaltungshandeln und die kontinuierliche Sanierung von städtischen Gebäuden prägen das gute Erscheinungsbild der Stadtverwaltung nach außen. Eine moderne Unternehmenskommunikation, die Partizipation von Beschäftigten bei Veränderungsprozessen in der Verwaltung oder ein partizipativer Führungsstil durch Abschluss von Zielvereinbarungen sind im internen Verwaltungshandeln auf allen Führungsebenen in den letzten Jahren eine Selbstverständlichkeit geworden.

Der Rat der Stadt Dortmund bedauert, dass dieser Reformweg im Innenverhältnis
der Verwaltung ins Stocken geraten ist und die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten
gelitten hat. Während zeitgleich eine intensive Verschlankung und Modernisierung
der Verwaltung erfolgt, um die Einsparvorgaben im Personalaufwandsbereich
zu erzielen, wachsen Aufgabenbereiche an, die zusätzliches Personal und ausreichende Qualifizierung erforderlich machen. In Zukunft ist darauf zu achten, dass begonnene Modernisierungsprozesse kontinuierlich weitergeführt und mit der Personalvertretung kritisch begleitet werden. Dabei sind selbstverständlich alle beteiligungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Teambildungs- und Partizipationsprozesse zu unterstützen.

Der Rat erwartet, dass eingeleitete Personalentwicklungsprogramme die Mitarbeiterzufriedenheit deutlich verbessern. Über erfolgte Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele wird nach Ablauf eines Jahres Bericht erstattet. In diesem Zusammenhang erwartet der Rat eine ausführliche Stellungnahme zu der Partizipation der Beschäftigten am Projekt Verwaltung 2020. Dabei sollte deutlich gemacht werden, inwieweit die beschlossene Maßnahmen zur Information und Kommunikation durchgeführt und angenommen worden sind.

Darüber hinaus bittet der Rat um einen Sachstandsbericht über die Ergebnisse der bisherigen Sitzungen des Beratungsgremiums, des Forums 2020 und der Projektlenkung.
2. Der Rat begrüßt vorbehaltlos die Rücknahme der Kündigungen der beiden im Zusammenhang mit der Unterschlagung im Stadtamt 01 fristlos entlassenen Mitarbeiterinnen der Stadtkasse. Der Rat erwartet für die Zukunft einen sensibleren und rechtmäßigen Umgang mit den Beschäftigten und ein vernünftiges, nachvollziehbares Personal- und Krisenmanagement. Der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Gemeinde. Er trifft nach Gemeindeordnung und Hauptsatzung die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen.

Der Rat und seine Gremien verfügen nicht über diese Zuständigkeiten. Deshalb kommt dem Oberbürgermeister als oberstem Leitungsorgan der Verwaltung eine besondere personalpolitische Verantwortung zu.

Der Rat bittet den Oberbürgermeister um eine aktuelle personenneutrale Sachverhaltsdarstellung zu den disziplinarischen Maßnahmen.
3. Der Rat verurteilt das Vorgehen einzelner Führungspersönlichkeiten im Gesundheitsamt, persönliche Vermerke zum Verhalten einzelner Mitarbeiter(innen) angelegt zu haben, die geeignet gewesen wären, eine dienstliche Bewertung vorzunehmen oder das Verhaltens am Arbeitsplatz zu dokumentieren.

Der Rat geht davon aus, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter diese Art und
Weise des Umganges missbilligt und Vorgesetzte sich ihrer besonderen personalrechtlichen und sozialen Verantwortung noch bewusster werden müssen.
Der Rat erwartet u.a. Auskunft darüber, wie in Zukunft dafür Sorge getragen wird,
dass rechtlich unanfechtbares und einheitliches Handeln aller Personen in Führungsfunktionen gewährleistet werden kann.

4. Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Veränderungen in NRW eingeleitet
worden, die weitreichende Konsequenzen für den Betrieb der Einrichtungen und
die Beschäftigten, aber auch für Eltern und ihre Kinder haben. Davon sind nicht nur
der städtische Eigenbetrieb FABIDO, sondern auch alle anderen Träger wie Kirchen,
AWO oder Elterninitiativen, wenn auch in unterschiedlicher Form, betroffen.

Der Rat sieht die Notwendigkeit des Eigenbetriebs FABIDO, Einsparmöglichkeiten
für die um 2,8 Mio. € verringerten Landeszuschüsse vorzunehmen und rechtzeitig
Vorsorge zu treffen, die Personalenwicklung an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Das kann nicht allein durch Umschichtungen oder Kürzungen im Eigenbetrieb geschehen, sondern eine Problemlösung muss in gesamtstädtischer Verantwortung erfolgen.

Der Rat begrüßt, dass die 13 klagenden bisher befristet beschäftigten Kinderpflegerinnen inzwischen fest eingestellt worden sind. Er wünscht, dass weitere arbeitsrechtliche Verfahren in dieser Angelegenheit nach Möglichkeit vermieden werden.



Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert, in einem städtischen Gesamtkonzept Perspektiven für diejenigen Mitarbeiterinnen aufzuzeigen, die aufgrund der Vorgaben des KiBiz bei FABIDO nicht weiter beschäftigt werden können.

Der Rat begrüßt die Absicht von FABIDO, alle unbefristet beschäftigten Kinderpflegerinnen zu fördern und zu unterstützen, damit sie bis 2011 den Status einer Erzieherin erreichen können. Dazu ist es unabdingbar, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommt, entsprechende staatlich anerkannte Ausbildungsgänge zu schaffen und zusätzliche Lehrer dafür bereitzustellen. Die Kapazitäten an den Berufskollegs reichen schon für die heutige Nachfrage nicht aus.
Der Rat hält fest, dass trotz der finanziellen Verschlechterungen des KiBiz bei den
Betriebskostenzuschüssen die pädagogische Qualität in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Sinne der Kinder und ihrer Eltern erhalten bleiben muss.
FABIDO wird gebeten, schnellstmöglich in geeigneter Form die Eltern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die durch KiBiz verursachten Entwicklungen zu
informieren.
d) Resolution der Stadt Dortmund/FABIDO, Ver.di-Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände
(Drucksachen-Nr.: 12696-08-E8)
Die Stadt Dortmund, ver.di-Dortmund, der städtische Eigenbetrieb FABIDO, die Arbeiterwohlfahrt UB Dortmund, der Paritätische Wohlfahrtsverband Dortmund e.V., das
Diakonische Werk Dortmund und Lünen gGmbH, der DRK Kreisverband Dortmund e.V. und die Evangelische Kirche in Dortmund und Lünen fordern von der Landesregierung
die Nachbesserung des KiBiz!

In Gesprächen zwischen der Stadt Dortmund, der Arbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtsverbände und der ver.di Dortmund haben sich die Beteiligten über den
Stand der Umsetzung des KiBiz, und den damit verbundenen Problemen und
Perspektiven der 110 städtischen und 176 Tageseinrichtungen freier Träger ausgetauscht.
Die Praxisberichte der Kolleginnen und Kollegen und die erheblichen finanziellen
Einbußen, die einige Träger von Kindertageseinrichtungen hinnehmen müssen,
bestätigen unsere Befürchtungen und veranlassen uns, unsere gemeinsame Kritik zum KiBiz in einer Resolution festzuhalten, um damit die NRW Landesregierung
aufzufordern, in den nachfolgenden Punkten dringend und zielgerichtet nachzusteuern. Wir wollen, dass die Kinder, die uns in den Kindertageseinrichtungen anvertraut sind, bestmöglich gefördert werden. Sie sollen eine qualitativ hochwertige Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsqualität, die unsere Kindertageseinrichtungen geschaffen haben und die jetzt durch KiBiz gefordert ist, erhalten.
Wir stellen gemeinsam fest, dass die gute fachliche Arbeit erheblich gefährdet ist
durch einzelne Regelungen des KiBiz und dessen Ausführungsbestimmungen, die
nachfolgend benannt werden. Mit dem KiBiz kommt es vielfach zu einem eklatanten Widerspruch von personeller Ausstattung und Qualitätsanspruch an frühkindliche Bildung. Besonders deutlich wird dies bei dem gekürzten Personalschlüssel in der U3-Betreuung und auch bei zusätzlichem Personalbedarf in Stadtteilen mit besonderen Problemlagen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich weiter – wie bisher – in hohem Maße engagieren, damit können jedoch die schlechteren Rahmenbedingungen nicht kompensiert werden. Mit weniger Personal und geringerer Sachkostenausstattung
kann die Arbeit nicht mehr in der gleichen Qualität geleistet werden.
Die qualitativen Anforderungen an die Arbeit des pädagogischen Personals in den
Dortmunder Kindertageseinrichtungen nehmen stetig zu. Der Druck durch die
Ausdünnung von Personal und die Kürzungen von Vor- und Nachbereitungszeiten,
eingeschränkten Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung sowie die Ausweitung von Öffnungszeiten verstärkt sich. Die Dienstpläne sind ausgereizt und die Grenzen des Machbaren erreicht. Die psychosozialen Belastungen nehmen zu.
Durch die Verknüpfung von Buchungszeiten und Kindpauschalen werden die Regeln
einer verlässlichen Finanzierung aufgehoben. Die Einführung von Marktgesetzen in
die Elementarerziehung führt zu einer Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen,
erschwert die Kontinuität von Betreuungsarbeit und belastet die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen zusätzlich.
Eine Nachbesserung des KiBiz ist dringend erforderlich.

Neu hinzu gekommene Aufgaben sind nicht adäquat finanziert.

· Sprachförderung als elementare Grundlage für Bildung und Beruf wird lediglich mit symbolischen 340 Euro/Jahr gefördert.
· Für die zusätzlichen Aufgaben und Angebote, die in den Familienzentren realisiert werden sollen, sollen lediglich 12.000 Euro/Jahr reichen.
Die Finanzierung über Kindpauschalen ist in vielen Einrichtungen ungenügend
· Die Pauschalierung, mit der Koppelung der Personal- und Sachkosten, führt zu einer finanziellen Unterdeckung, die durch Personalkürzungen aufgefangen werden müssen.
· Koordinierende, konzeptionelle und beratende Leitungsaufgaben müssen drastisch minimiert werden.
· Die Einführung eines Rechtsanspruchs für Zweijährige bis 2010/2011 ist mit massiven Umsetzungsproblemen verbunden. Nach der Planung der Landesregierung sollen insgesamt 11.000 neue Plätze für U3 in Nordrhein-Westfalen entstehen, die alle auf 25 Stunden begrenzt werden. Das Angebot entspricht nicht der tatsächlichen Bedarfslage der Eltern und kann aus diesem Grund nicht hingenommen werden.
Auswirkungen für die Beschäftigten
Für einen Teil der Beschäftigten hat sich zwar teilweise die Arbeitsmarktsituation
verbessert, da große Träger mehr Fachkräfte eingestellt haben, doch die Bedingungen für Dortmund haben sich insgesamt erheblich verschlechtert:
· eine Vielzahl von Ergänzungskräften wird arbeitslos, da die Arbeitsverträge nicht verlängert werden konnten
· vermehrter Zwang zum Abschluss von Teilzeitverträgen
· fehlende Berufsperspektiven für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger
· zunehmende physische und psychische Belastungen und Anforderungen.

Ergänzungskräfte
Das KiBiz sieht für die Ergänzungskräfte, in erster Linie fast ausschließlich
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, nur noch den Einsatz in Gruppen mit Kindern
im Alter von drei Jahren und älter (Gruppenform III) vor.
Unter Qualitätsaspekten begrüßen wir das neue Fachkräftegebot, doch jetzt hat für
uns zunächst die Frage nach den Perspektiven für langjährig bewährte Ergänzungskräfte Priorität.
Alle Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger leisten ihren engagierten Beitrag für gute
pädagogische Arbeit in den Dortmunder Tageseinrichtungen.
Es fehlen verbindliche Regelungen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
abzusichern und ihnen Perspektiven zu bieten. Die von den Trägerverbänden – trotz
ihrer eigenen Bedenken - unterzeichnete Personalvereinbarung ist unzureichend.

Qualifizierungsmaßnahmen für Ergänzungskräfte - wir brauchen:
· die Verlängerung der Übergangsfrist über den 31.07.2011 hinaus, damit für keine Ergänzungskraft das bestehende Beschäftigungsverhältnis in Frage gestellt wird
· die Einrichtung von berufsbegleitenden Bildungsgängen an den Berufskollegs
· die Entwicklung eines an die vorhandenen Voraussetzungen angepassten Curriculums
· die finanzielle Sicherstellung der Lohnfortzahlung für die entstehenden Qualifizierungszeiten
Bewältigung der qualitativen Anforderungen - wir brauchen:
· ein Finanzierungssystem, das die tatsächlichen Kosten berücksichtigt und eine den Anforderungen entsprechende Bezahlung des Personals zulässt
· Pauschalen, die sich den tariflichen Steigerungen anpassen
· Einen Personalschlüssel, der sich an den von der europäischen Kommission veröffentlichten und empfohlenen Mindeststandards orientiert
· ausreichende Ressourcen, um Leitungen von Tageseinrichtungen für Kinder
aufgrund der gewachsenen Ansprüche an diese Funktion freistellen zu können
· eine Refinanzierung der Stellen für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten. Der Einsatz muss zusätzlich zum Personalschlüssel gewährleistet sein. Das Berufspraktikum als wesentlicher Teil der Erzieherinnen- und Erzieher-Ausbildung ist unverzichtbar. Die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses muss angesichts des sich abzeichnenden
Fachkräftemangels höchste Priorität haben
· eine berufliche Perspektive und Sicherheit für die Lebensplanung von Beschäftigten in Tageseinrichtungen für Kinder. Das geht nur mit festen Arbeitsplätzen und einem Entgelt, mit dem sie ihren Lebensunterhalt ausreichend finanzieren können
Qualität hat ihren Preis - das KiBiz wird dem Qualitätsanspruch nicht gerecht


Des weiteren machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass hinsichtlich der von der Fraktion „Die Linken im Rat“ bzw. der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen folgende Stellungnahmen vorliegen:

e) Stellungnahme der Verwaltung zu den von der Fraktion „Die Linken im Rat“ gestellten Fragen (Drucksache-Nr.: 12696-08-E2)
1. Die Anfrage der Fraktion „die Linken im Rat“ vom 02.10.08 kann im Bezug auf die unter Nr. 4 aufgelisteten Fragen wie folgt beantwortet werden:

1.1 Seit wann war der Verwaltung bekannt, dass das KiBiz eine obligatorische Weiterbildung für Kinderpflegerinnen vorschreiben würde?

Das KiBiz schreibt keine obligatorische Weiterbildung für KinderpflegerInnen vor. Vielmehr regelt das KiBiz, in welchen Gruppenformen Fachkräfte (SozialpädagogInnen, ErzieherInnen etc.) und Ergänzungskräfte (KinderpflegerInnen) eingesetzt werden können:


Demnach sind KinderpflegerInnen grundsätzlich nur in Gruppenform III einzusetzen. Die Personalvereinbarung vom Juni 2008 beschreibt für einen Übergangszeitraum Einsatzmöglichkeiten für KinderpflegerInnen in den anderen Gruppenformen. Demnach können KinderpflegerInnen bis zum 31.07.2011 auch in Gruppenform I und II anstelle von Fachkräften eingesetzt werden; über den 31.07.2011 hinaus nur noch, wenn sie eine Qualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher begonnen haben. Insofern gibt es bereits jetzt weniger Einsatzmöglichkeiten für KinderpflegerInnen als vor dem 01.08.2008. Zukünftig wird sich die Zahl der Stellen für KinderpflegerInnen weiter reduzieren, da im Rahmen des Ausbaus der Betreuung U 3 bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Dreibis
Sechsjährigen die Zahl der Gruppen in Gruppenform III weiter zurückgehen wird.
1.2 Wann hat die Verwaltung bzw. Betriebsleitung FABIDO die bei FABIDO
beschäftigten Kinderpflegerinnen über das Erfordernis der Weiterbildung informiert?

Die Personalvereinbarung zum KiBiz wurde im Juni 2008 unterzeichnet. Bereits nach dem Beschluss des Kinderbildungsgesetzes im nordrhein-westfälischen Landtag (Oktober 2007) wurde diskutiert, dass es einen Übergangszeitraum geben soll, in dem KinderpflegerInnen auf Fachkraftstellen eingesetzt werden können. Dieser Übergangszeitraum sollte auch die Qualifizierung zur Fachkraft ermöglichen. Bereits im Januar 2008 wurde jede Einrichtungsleitung über die vorgesehenen Regelungen informiert. Am 20.02.08 wurde im Rahmen einer Dienstbesprechung der Leiterinnen und Leiter nochmals auf die Regelungen zum Einsatz von KinderpflegerInnen nach dem damals aktuellen Sachstand informiert – die Informationen wurden allen Leitungskräften
mit dem Auftrag zur Verfügung gestellt, diese an die betroffenen Beschäftigten weiter
zu geben.
Danach wurden die Informationen, sobald verlässliche Regelungen bekannt waren, unmittelbar an die Tageseinrichtungen weitergegeben. Die Eckpunkte für die berufsbegleitende Qualifizierung, werden derzeit von den zuständigen
Stellen erarbeitet. Es erfolgt selbstverständlich eine zeitnahe Weitergabe von Neuerungen, sobald sie dem Träger FABIDO bekannt werden.




1.3 Wurden die Betroffenen darüber aufgeklärt, dass sie einen Weiterbildungsanspruch
haben, solang ihr Arbeitsverhältnis besteht?
Ein Weiterbildungsanspruch ist weder im Kinderbildungsgesetz noch in der Personalvereinbarung formuliert.
1.4 Bei wie vielen Ergänzungskräften wurden die befristeten Arbeitsverträge zum
31.08.08 nicht verlängert? Wie lange liefen diese Verträge jeweils?

Es wurden 38 Verträge nicht verlängert, davon
- 16 mit einer Vertragsdauer von einem Jahr,
- 17 mit einer Vertragsdauer von neun bis elf Monaten,
- 5 mit einer Vertragsdauer von sechs bis acht Monaten,

1.5 Wann und wie hat die Verwaltung bzw. Betriebsleitung FABIDO den Betroffenen
mitgeteilt, dass ihre befristeten Arbeitsverträge nicht verlängert werden? Sind die
Mitteilungen beweiskräftig dokumentiert worden?
Bereits bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages sind alle Betroffenen schriftlich aktenkundig darüber informiert worden, dass ein jeder befristete Arbeitsvertrag mit dem Ablauf des Befristungszeitraumes endet, und dass kein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung besteht. Die Betroffenen haben sich gleichzeitig schriftlich verpflichtet, sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden. Bei konkreten Anfragen über eine mögliche Vertragsverlängerung sind die Betroffenen entsprechend informiert worden.
Darüber hinaus sind die Leitungskräfte der Kindertageseinrichtungen in der Dienstbesprechung am 20.02.08 angewiesen worden, die betroffenen Kinderpflegerinnen darauf hinzuweisen, dass eine Vertragsverlängerung nicht möglich sein wird. Am 14.08. 2008 sind alle Leitungskräfte schriftlich gebeten worden, die Mitarbeiterinnen nochmals entsprechend zu informieren. Darüber hinaus wurde jede betroffene Kinderpflegerin telefonisch oder persönlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FABIDO- Personalmanagements über das Auslaufen des Vertrages informiert.
1.6 Bei wie vielen Mitarbeiterinnen ist insgesamt bis zum Ablauf der KiBiz-
Übergangszeit 2011 die Nichtverlängerung befristeter Verträge geplant? Wie viele
von ihnen können bestehende oder geplante Angebote zur Weiterbildung gemäß KiBiz
wahrnehmen?
Insgesamt sind 71 MitarbeiterInnen betroffen. Zum Stichtag, 15.10.2008 sind davon bereits 47 Verträge ausgelaufen, 24 weitere befristete Verträge können nicht verlängert werden. Alle Betroffenen können Weiterbildungsangebote wahrnehmen. Der Zeitraum der Weiterbildung hängt von dem Angebot der Fachschulen ab.

1.7 Was hat die Stadtverwaltung unternommen, um bestehende und inzwischen durch
Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse erloschene Weiterbildungsansprüche der
Kinderpflegerinnen bei FABIDO zu gewährleisten. Hat die Verwaltung damit alle
ihre Möglichkeiten ausgeschöpft?
Wie stellt die Stadt Dortmund sicher, dass bis zum Start der vom Land geplanten
Qualifizierungskurse (Februar 2009?) nicht noch mehr Weiterbildungsansprüche von
Kinderpflegerinnen gemäß KiBiz erlöschen?
Es gibt keinen Weiterbildungsanspruch gemäß KiBiz. Weiterbildungsangebote dürfen von keinem Träger von Tageseinrichtungen für Kinder aufgestellt werden. Nur die beruflichen Fachschulen für Sozialpädagogik/Berufskollegs sind berechtigt die Weiterbildungen zur staatlich anerkannten ErzieherIn durchzuführen.
In Dortmund wird das Gisbert von Romberg Kolleg zum 01.02.09 einen ersten berufsbegleitenden Studiengang für KinderpflegerInnen mit dem Ziel der Qualifikation zur ErzieherIn anbieten.
Zur Zeit wird geprüft, ob bereits im Sommer 2009 ein zweiter berufsbegleitender Studiengang angeboten werden kann. Die verkürzte integrierte Ausbildung umfasst 2.400 Stunden und bezieht die vorhandene Praxiserfahrung ein. Als weitere Qualifikationsmöglichkeit wird eine Externenprüfung angeboten.

1.8 Hat die Verwaltung bzw. Betriebsleitung FABIDO vor Beendigung befristeter
Arbeitsverträge mit den Betroffenen Möglichkeiten zum Wiedereintritt in den Beruf
erörtert? Wenn ja, welche Angebote hat sie hierzu gemacht?
Sowohl auf dem Großgruppenworkshop am 22.08.08 als auch in persönlichen Gesprächen mit allen Betroffenen wurde dargestellt, dass nach absolvierter Qualifizierung zur ErzieherIn gute Aussichten auf eine Wiederbeschäftigung bei FABIDO besteht. Da im Rahmen des Ausbaus der Betreuung U 3 weitere Fachkräfte benötigt werden, haben die Betroffenen gute Chancen, als Erzieherin wieder eingestellt zu werden.
Vier Kinderpflegerinnen von FABIDO, die in der jüngsten Vergangenheit bereits eine berufsbegleitende Qualifizierung zur ErzieherIn erfolgreich absolviert hatten, - darunter auch befristet beschäftigte KinderpflegerInnen- wurden zum 01.09.08 als Erzieherinnen eingestellt.
1.9 In welchen Kindertageseinrichtungen von FABIDO wurden zwischen dem Beschluss
und dem Inkrafttreten von KiBiz wie viele Arbeitskräfte eingespart?
Zwischen dem Beschluss (Oktober 2007) und dem Inkrafttreten (01.08.2008) wurden keine Arbeitskräfte eingespart.
1.10 Welche weiteren Personaleinsparungen sind aufgrund von KiBiz bei FABIDO noch
geplant?
Welche Einrichtungen sind davon betroffen?
FABIDO kann aufgrund der pauschalen Finanzierung gemäß KiBiz im laufenden Kindergartenjahr etwa 640 Fachkräfte und etwa 240 Kinderpflegerinnen und BerufspraktikantInnen (jeweils vollzeitverrechnete Stellen) beschäftigen. Insgesamt muss FABIDO damit etwa 65 Stellen einsparen. Durch das veränderte Betreuungsangebot und damit verbunden eine andere Personalausstattung sind rund 70 Kindertageseinrichtungen betroffen.
1.11 Wie wirken sich die Einsparungen auf die Qualität der Betreuung, Erziehung und
Bildung in den Einrichtungen und auf die Arbeitsbedingungen des verbleibenden
Personals aus? Wie sollen in Zukunft Überlastungen des Personals vermieden
werden?
Die durch KiBiz festgelegte personelle Mindestbesetzung pro Gruppe in jeder Tageseinrichtung bewirkt, dass heute verbindlich mehr Fachkräfte eingesetzt sind, als zu Zeiten des GTK’s. Die Einsparungen sind im Bereich der Vertretungskräfte und der Freistellung von stellvertretenden Leitungskräften erfolgt. Handlungsempfehlungen zur Unterstützung in personellen Engpässen wurden in Zusammenarbeit mit einer Vertreterin des Personalrates aufgestellt und in der Dienstbesprechung für alle Leitungskräfte am 13. Oktober abgestimmt und ggfs. ergänzt oder erweitert. Bis heute liegt FABIDO keine Überlastungsanzeige vor. Alle Regionalleitungen sind im Kontakt
mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Tageseinrichtungen für Kinder und unterstützen und beraten diese.

1.12 Welche Kindertageseinrichtungen von FABIDO sollen zusammengelegt werden?
Wie wird die Zusammenlegung im Einzelfall begründet?

Prozesshaft sollen die Tageseinrichtungen, die unmittelbar nebeneinander liegen zukünftig von einer Leitungskraft geführt werden. Die Personelle Entwicklung wird in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Beschäftigten erfolgen und im Rahmen von personellen Fluktuationen umgesetzt.
Bereits zum heutigen Zeitpunkt wird ein gemeinsames bedarfsgerechtes Angebot entwickelt. Vorhandene räumliche Trennungen (z.B. Zäune innerhalb der Außengelände ) zwischen unmittelbar nebeneinander liegenden Tageseinrichtungen werden zugunsten eines großen gemeinsamen Außengeländes entfernt.
Eingruppige Einrichtungen werden an eine benachbarte größere Kindertageseinrichtung angebunden. Die heutigen Leitungskräfte sollen entlastet werden von den übergreifenden Leitungsaufgaben wie: Angebotssteuerung, Konzeptentwicklung, Dienstplangestaltung, Verwaltungsaufgaben, etc..
Beide Regelungen sollen prozesshaft mit den Betroffenen und unter Beteiligung des Personalrates erarbeitet werden.

1.13 Werden durch Zusammenlegungen Leitungskräfte eingespart? Wenn ja, welche
beruflichen Perspektiven werden den betroffenen Personen angeboten?

Ja, die freiwerdenden Leitungsanteile erhöhen die Anzahl der Fachkräfte für die direkte Erziehungs- und Bildungsarbeit mit den Kindern in Gruppen. Bislang sind keine Zusammenlegungen erfolgt. Die heutigen Leitungskräfte in den eingruppigen Tageseinrichtungen können weiter in den bisherigen Einrichtungen verbleiben. Sie verlieren den Status der Leitung, behalten ihre tarifliche Eingruppierung und die direkte Arbeit mit den Kindern und Eltern der Einrichtung.

1.14 Welche Qualifizierungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen haben Erzieherinnen
bei FABIDO noch? Gibt es berufsbegleitende Studiengänge oder
Fortbildungsmöglichkeiten?

Die Ausschreibungen von Leitungsstellen richten sich wie bisher auch an Sozialpädagogen und ErzieherInnen gleichermaßen. Insofern haben ErzieherInnen weiterhin die Möglichkeit, Leitungsfunktionen zu übernehmen.
Berufsbegleitende Studiengänge werden unter anderem von Fachhochschulen angeboten. FABIDO unterstützt die Teilnehmenden durch Freistellung im Rahmen von Bildungsurlaub, Coaching und die flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Die Fachbibliothek steht diesen Personen mit entsprechenden Materialien zur Verfügung. Darüber hinaus legt FABIDO jährlich ein Fortbildungsprogramm auf, um alle Beschäftigten bei der beruflichen Weiterqualifizierung zu unterstützen. Dieses Programm enthält Bausteine für alle Berufsgruppen.
1.15 Was passiert mit den bestehenden Umsetzungsanträgen bei FABIDO?

Sobald sich im Rahmen der personellen Fluktuation Möglichkeiten ergeben, werden Umsetzungsanträge – wie bisher auch – berücksichtigt.

f) Stellungnahme der Verwaltung zu den von der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen (Drucksache-Nr.: 12855-08-E3)
1. Wie geht die Verwaltung mit der durch KiBiz verursachten Kürzung der Landeszuschüsse um?

Durch die gesetzliche Umstellung der Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
in NRW durch Kindpauschalen erhält der Träger FABIDO gegenüber dem Kindergartenjahr 2007/2008 2,8 Mill. € weniger Betriebskostenförderung.
Dieser finanzielle Rahmen muss von FABIDO, durch eine Personalanpassung entsprechend der Angebotsstruktur, eingehalten werden. Zum Hintergrund: FABIDO hat zu Anfang des Jahres, wie die anderen Träger auch, mit dem Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die ab August 2008 vorgesehenen Gruppenangebote abgestimmt und dem Landesjugendamt zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss an die Genehmigung konnte im Frühsommer entsprechend der jeweiligen Kindpauschalen das zur Verfügung stehende Finanzbudget ermittelt werden. Nachdem im Juni die landesweite Personalvereinbarung veröffentlicht wurde, war es möglich das notwendige Personal für die Mindestbesetzung der Gruppen und das Potenzial an sonstigen Fachkraftstunden einschließlich der Leitungsfreistellungsanteile für das laufende Kindergartenjahr zu berechnen. Dieser Abstimmungsprozess wird von nun an jährlich mit allen Trägern im Rahmender gesamtstädtischen Jugendhilfeplanung durchgeführt, um das Angebot der Träger zum 01.08. eines jeden Jahres festzulegen. Somit werden sich auch jedes Jahr für
FABIDO erneut die Gruppenstrukturen und damit die finanziellen und personellen
Ausstattungen neu ausrichten.
2. Wie kann sichergestellt werden, dass trotz der finanziellen Verschlechterung
des KiBiz die Spielräume des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der pädagogischen
Qualität in den Einrichtungen gestaltet und genutzt werden?
Träger, Gewerkschaften. Berufs- und Elternverbände haben in den vergangenen Monaten
in verschiedenster Form darauf hingewiesen, dass die Qualitätsvorstellungen
und Spielräume des Gesetztes wegen der unzureichenden finanziellen Rahmenbedingungen nicht oder lediglich in eingeschränkter Form gestaltet werden können. Die finanziellen Einschränkungen, die das KiBiz dem Eigenbetrieb FABIDO in Höhe von 2.8 Mill. € abverlangt, wirken sich unmittelbar auf die personelle Besetzung aus. FABIDO konnte zum 01.08.2008 die personelle Grundausstattung in den jeweiligen
Gruppen, gemäß KiBiz, sicherstellen. Die sonstigen Fachkraftstunden einschließlich
der Freistellungsanteile für Leitungskräfte sind lediglich in Teilen entsprechend des
noch vorhandenen Budgets umgesetzt worden. Personelle Engpässe können künftig
nicht mehr in der bisher gewohnten Form aufgefangen werden. Ebenso ist eine
Betreuung zu Randzeiten nur eingeschränkt zu praktizieren.





3. Welche Einsatzmöglichkeiten sieht FABIDO zukünftig noch für so genannte Ergänzungskräfte?
In nachstehender Tabelle sind die Gruppenformen und die Möglichkeiten der personellen
Ausstattung dargestellt:



Demnach sind Kinderpflegerinnen grundsätzlich nur in Gruppenform III einzusetzen.
Die Personalvereinbarung vom Juni 2008 beschreibt für einen Übergangszeitraum
Einsatzmöglichkeiten für Kinderpflegerinnen in den anderen Gruppenformen. Insofern
können Kinderpflegerinnen bis zum 31.07.2011 auch in Gruppenform I und II anstelle
von Fachkräften eingesetzt werden; über den 31.07.2011 hinaus nur noch, wenn sie eine Qualifizierung zur Erzieherin begonnen haben. FABIDO konnte alle fest beschäftigten Erzieherinnen (Fachkräfte) und gleichzeitig auch alle fest beschäftigten Kinderpflegerinnen (Ergänzungskräfte) in die personelle Mindestbesetzung (s. Tabelle) der KiBiz Strukturen einsetzen.
4. Wie wird die konkrete Weiterqualifizierung von Ergänzungskräften durch FABIDO und die Verwaltung unterstützt?

Nur die beruflichen Fachschulen für Sozialpädagogik / Berufskollegs sind berechtigt die
Weiterbildungen zur staatlich anerkannten Erzieherin durchzuführen.
FABIDO hat die Fachschulen frühzeitig über den hohen Bedarf an Weiterqualifizierung
der beschäftigten Kinderpflegerinnen informiert.
Die Fachschulen bieten mehrere Möglichkeiten der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung zur staatlich anerkannten Erzieherin an.
FABIDO unterstützt die Teilnehmenden durch Freistellung im Rahmen von Bildungsurlaub, Coaching und die flexible Gestaltung der Arbeitszeit. FABIDO legt jährlich ein Fortbildungsprogramm auf, um alle Beschäftigten bei der beruflichen Weiterqualifizierung zu unterstützen Darüber hinaus steht die Fachbibliothek diesen Personen mit entsprechenden Materialien zur Verfügung.

5. Aus welchen Gründen sind die befristeten Arbeitsverträge von Kinderpflegerinnen nicht wieder besetzt worden?

Mit dem KiBiz gibt es – im Unterschied zum GTK, das eine spitze Abrechnung der Betriebskosten vorsah - seit dem 01.08.2008 nunmehr eine pauschalierte Betriebskostenförderung. Die pauschale Finanzierung bedeutet für FABIDO, wie bereits angeführt, eine Mindereinnahme von 2,8 Millionen Euro für das Kindergartenjahr 2008/2009. Bereits heute gibt es weniger Einsatzmöglichkeiten für Kinderpflegerinnen als vor dem 01.08.2008. Zukünftig wird sich die Zahl der Stellen für Kinderpflegerinnen weiter reduzieren, da im Rahmen des Ausbaus der Betreuung Unterdreijähriger bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Drei- bis Sechsjährigen, die Zahl der Gruppen in Gruppenform III weiter zurückgehen wird. Vor diesem Hintergrund war eine Verlängerung der Arbeitsverträge von befristet beschäftigten Kinderpflegerinnen leider nicht mehr möglich.
6. Welche Auswirkungen hat das KiBiz auf die zukünftige Leitungsstruktur der
FABIDO-Einrichtungen?
7. Wie wird die durch KiBiz ermöglichte Zusammenlegung von Leitungen verschiedener Einrichtungen organisiert?
8. Wie wird dabei gewährleistet, dass es durch Zusammenlegung nicht zu Nachteilen in der organisatorischen und pädagogischen Qualität der Arbeit kommt?
Das KiBiz und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen legen im Hinblick auf
die Leitungstätigkeit lediglich folgende Grundsätze fest: Die Leitung einer Tageseinrichtung soll anteilig oder vollständig von der Leitung einer Gruppe freigestellt sein; die Leitung mehrerer Einrichtungen durch eine Kraft ist zulässig, wobei die Einrichtungen in räumlicher Nähe zueinander liegen müssen und die Anzahl auf bis zu fünf begrenzt ist. Insofern beabsichtigt FABIDO, die Funktion der Einrichtungsleitung in einem Prozess inhaltlich-qualitativ neu zu bestimmen und gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die dafür geeigneten organisatorischen Lösungen zu entwickeln. Das betrifft zum jetzigen Zeitpunkt in erster Linie die eingruppigen Einrichtungen sowie Tageseinrichtungen, die auf einem Grundstück untergebracht und lediglich durch einen Zaun getrennt sind. Für das Kindergartenjahr 2008/2009 hat FABIDO zunächst die bisherige Freistellung von Leitungskräften im Umfang von 53 Planstellen in eben so vielen Tageseinrichtungen beibehalten.
Wenn aktuell durch Personalwechsel Leitungsstellen neu zu besetzen sind, werden
einvernehmliche Lösungen entwickelt, die den jeweils spezifischen Rahmenbedingungen
der Einrichtung (Zahl der Kinder und Beschäftigten, Einbindung in das Netzwerk
anderer Einrichtungen) und den qualitativen Anforderungen entsprechen.
9. In welchem Umfang kommt es in den Einrichtungen zu Freistellungen für die
Leitungstätigkeiten?
Die Leitungsfreistellungsanteile für Leitungskräfte werden im KiBiz und der Personalvereinbarung im Zusammenhang der sonstigen Fachkraftstunden beschrieben.
Aus diesem Pool der „sonstigen Fachkraftstunden einschließlich der Leitungsfreistellungsanteile“ müssen Vertretungskräfte, Kräfte für Früh- und Spätdienste und Fachkräfte für pädagogische Schwerpunktsetzungen sowie die Leitungsfreistellungsanteile finanziert werden. Eine Quantifizierung der Freistellungsanteile pro Einrichtung oder pro Gruppe wird durch den Gesetzgeber nicht vorgenommen. Diese Regelung ist durch den Träger im Rahmen seiner Qualitätsvorstellungen, des vorhandenen finanziellen Rahmens und seiner betrieblichen Organisation zu treffen. Je mehr Leitungsfreistellung ein Träger ermöglicht, umso weniger Personal kann in der direkten Arbeit mit den Kindern eingesetzt werden. Je weniger Leitungsfreistellung ein Träger vorhält, umso mehr Personal steht für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. In diesem Kindergartenjahr ab dem 01.08.08 sind, wie bereits erwähnt, 53 Leitungskräfte in den Kindertageseinrichtungen von FABIDO freigestellt.
10. Wie werden eventuelle Überhänge von Freistellungen für die Leitungstätigkeiten
übertragen und verteilt?
Vor dem unter 9) ausgeführten Hintergrund gibt es per Definition keine übertragbaren
oder verteilbaren Überhänge.

11. Wie werden gewünschte Betreuungszeiten der Eltern gerade in den Randzeiten
der Betreuung (frühmorgens bzw. am späten Abend) bezirklich bzw. bezirksnah
sichergestellt?
In einigen Stadtbezirken hält FABIDO Einrichtungen vor, die in enger Nachbarschaft
zueinander liegen. Dies ermöglicht es in einem begrenzten Rahmen, Eltern mit ihrem
Betreuungswunsch in die für sie passende Einrichtung zu vermitteln (Betreuung ab
7.00 Uhr oder bis 17.00 Uhr).
Zum jetzigen Zeitpunkt sind auf diese Weise die Möglichkeiten einer Betreuung am
frühen Morgen oder am späten Nachmittag aufgrund der personellen Besetzungen der
Einrichtungen von FABIDO erschöpft.

In der nachfolgenden Diskussion nahm zunächst OB Dr. Langemeyer zu den im Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 02.10.2008 enthaltenen Aussagen ausführlich Stellung.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass eigentlich zu den hierin enthaltenen Punkten, wie Bargeldaffäre, Geheimdossiers im Gesundheitsamt oder Kündigung und Wiedereinstellung von Kinderpflegerinnen bei FABIDO bereits alles gesagt worden sei und nichts neues zu diesem Thema gebe.

Bezugnehmend auf seine Presseerklärung vom 19.09.2008 machte OB Dr. Langemeyer u. a. in seinen weiteren Ausführungen nochmals deutlich, dass im derzeit laufenden Verfahren zur Bargeldaffäre die endgültige Bewertung von Personen erst dann erfolge, wenn das Gesamtbild über Verhaltensweisen aller Beteiligten zusammengetragen und ermittelt worden seien. Dies solle letztendlich dazu dienen, dass in der Wahrnehmung der städtischen Bediensteten und auch der Öffentlichkeit gestörte Gerechtigkeitsempfinden wieder herzustellen.

Weiterhin brachte OB Dr. Langemeyer nochmals zum Themenkomplex Gesundheitsamt zum Ausdruck, dass man aus dieser Angelegenheit, so wie er dies bereits mehrfach dargestellt habe, die notwendigen Konsequenzen gezogen habe.

Nachdem anschließend OB Dr. Langemeyer die gesetzlich fixierte Rolle des Datenschutzbeauftragten, die für ihn eindeutig sei, dargestellt hatte, ging OB Dr. Langemeyer auf den Punkt 4 des Antrages der Fraktion „Die Linken im Rat“ ein und machte dabei deutlich, dass hierin eine Reihe von Unterstellungen enthalten seien, die durch die Realität nicht gedeckt sind, was seiner Meinung nach durch die schriftlich vorgelegten Stellungnahmen deutlich werde.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer zu dem Thema „Betriebsklima bei der Stadtverwaltung“ zum Ausdruck, dass es auch für ihn bedauerlich sei, dass durch die verschiedenen Vorkommnisse in der vergangenen Zeit dieses gelitten habe. Natürlich trage er die Gesamtverantwortung für die Verwaltung. Er sei jedoch nicht bereit, als Prügelknabe für jeden Fehler, der in der Verwaltung passiere, herzuhalten.
Von daher müsse auch seiner Auffassung nach alles getan werden, um diese Entwicklung entgegen zutreten, um letztendlich den Geist, den man in den Führungsleitlinien vereinbart habe, gerecht zu werden.

Während der Ausführungen von OB Dr. Langemeyer hatte Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung übernommen.

Anschließend nahm Rm Prüsse für die SPD-Fraktion zu der o. g. Thematik Stellung. In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass die bekannten Vorgänge der vergangenen Monate jeder für sich und in der Summe erst recht, geeignet seien, das gute Ansehen der Stadtverwaltung herabzusetzen und Mitarbeiter zu demotivieren. Diese Entwicklung müsse man Einhalt gebieten. Von daher dürfe es künftig kein leichtfertiges und gedankenloses Handeln vom Sachbearbeiter bis zu Führungskraft mehr geben. Letztendlich dürfe es seiner Meinung nach nicht mehr sein, dass das Fehlverhalten Einzelner oder wenig durchdachte Entscheidungen die gesamte Verwaltung in Misskredit gebracht werde.

Daher habe die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Einschätzungen und Vorstellungen zur Personalzufriedenheit in der Verwaltung in dem vorgelegtem Antrag dargelegt.

Nachdem im weiteren Verlauf seiner Ausführungen Rm Prüsse (SPD) die einzelnen Forderungen, die in dem zuvor genannten Antrag enthalten sind, erläutert hatte, brachte er bezugnehmend auf die beiden von der Fraktion „Die Linken im Rat“ vorgelegten Anträge zum Ausdruck, dass man diese ablehnen werde, da diese ein falsches Bild von den wahren Verhältnissen bei der Stadtverwaltung aufzeigen und letztendlich keine zielbringenden Maßnahmen beinhalten.

Anschließend nahm für die CDU-Fraktion Rm Monegel ausführlich zu der o. a. Thematik Stellung. In seinen Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass aufgrund der bekannten Vorkommnisse ein grundsätzlicher Mentalitätswechsel in der Verwaltung zwingend notwendig sei. Hierzu sei eine neue Leistungs-, Vertauens- und Führungskultur zwingend erforderlich. Von daher müsse nach Auffassung von Rm Monegel (CDU) die vom Verwaltungsvorstand ergriffenen Initiativen mit Leben gefüllt werden.

In seinen weiteren Ausführungen brachte Rm Monegel (CDU) zum Ausdruck, dass das Vertrauen in der Verwaltung sich nur dann entwickle, wenn die Kultur des Hauses von Gerechtigkeit bei personellen Entscheidungen und Weichenstellungen geprägt sei.

Als weitere wesentliche Elemente für eine Unternehmenskultur, mit der sich die Mitarbeiter identifizieren können, nannte Rm Monegel (CDU) eine gute Personalentwicklung und
–qualifizierung. Diese sei insbesondere für die Führungskräfte erforderlich.

Weiterhin beschäftigte sich Rm Monegel (CDU) mit den zu diesem Tagesordnungspunkt vorgelegten Anträge und brachte dabei zum Ausdruck, dass seine Fraktion die von der Fraktion „Die Linken im Rat“ vorgelegten Anträge ablehnen werde und dem gemeinsam von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag durchaus zustimmen könne.




Konsensfähig sei für ihn jedoch nicht der Punkt, wer letztendlich die Verantwortung für das Personal trage. Nach Auffassung der CDU-Fraktion müsse diese politische Verantwortung der Rat der Stadt tragen. Die CDU-Fraktion fordere von daher vom neu gewähltem Rat künftig wieder ein eigenständiges Personaldezernat und einen eigenständigen Personalausschuss zu schaffen, da das Personal letztendlich die wichtigste Ressource der Stadt Dortmund sei.

Für die Fraktion „Die Linken im Rat“ nahm zunächst Rm Stammnitz zu den von seiner Fraktion vorgelegten Anträgen Stellung. In seinen Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass ein schneller und zielgerichteter Wechsel des Betriebsklimas in der Stadtverwaltung zwingend erforderlich sei. Dies könne seiner Meinung nach nur umgesetzt werden, wenn dies politisch angestoßen und auch gewollt werde.

Man wollte bewusst dieses so wichtige Thema in einer Sondersitzung des Rates der Stadt thematisieren, um letztendlich auch deutlich zu machen, dass aufgrund der bekannten Vorkommnisse in der Verwaltung ein politisches Signal gesetzt werde, da es so nicht weiter gehen könne.

Nachdem sich anschließend Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) kritisch mit
OB Dr. Langemeyer auseinandergesetzt hatte, erläuterte er, den insbesonders im Antrag vom 20.10.2008 dargelegten Weg, der durchschritten werden müsse, damit letztendlich die Beschäftigten in ihren Tätigkeiten beruflich und sozial anerkannt werden und qualifizierte Rahmenbedingungen, Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterten seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“
Rm H. Fischer, Rm Prof. Richter und Rm Konak die Begründung des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages vom 02.10.2008.

Hierbei stellte Rm Konak (Die Linken im Rat) hinsichtlich der von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahme vom 21.10.2008 folgende Nachfragen:

Zu Frage 1.4:
Wir wollten wissen, wie lange waren die Kinderpflegerinnen, deren Verträge im August ausliefen, bei Fabido -Einrichtungen beschäftigt? Mit der Beantwortung haben sie uns mitgeteilt, wie lang letzten Befristungen liefen. Nach der Aussagen vom Verdi Sekretär Herrn Steinmetz erfuhr ich; es gebe unter den Betroffenen auch teilweise bis zu 8 Jahre kontinuierlich beschäftigte Kinderpflegerinnen.
Nennen Sie uns bitte die „Gesamtbeschäftigungszeiten“ der MitarbeiterInnen.

Zu Frage 1.11:
In ihrem Schreiben vom 21.10. erfuhr ich , dass Überlastungsanzeige bei Fabido nicht vorliegen sollen. Nach unseren Informationen allerdings muss zu diesem Zeitpunkt mindestens eine Anzeige vorgelegen haben. In der heutigen Ausgabe der Westfälischen Rundschau, spricht verdi von 3 Überlastungsanzeigen. Wie erklären Sie diesen Unterschied und wie viel Anzeigen liegen in inkl. dem heutigen Tage vor?

Zu Frage 1.14:
Wenn die Leitungsstellen mit Erzieherinnen oder Sozialpädagogen gleichermaßen besetzt werden können, wie ist die Bezahlung. Ist die Bezahlung wegen unterschiedlichen Qualifikation unterschiedlich oder orientiert sie sich an dem Grundsatz „gleiche Arbeit - gleiches Geld“?


Außerdem wies Rm Konak (Die Linken im Rat) daraufhin, dass es im Punkt 4 des Antrages ihrer Fraktion vom 02.10.2008 anstellte von Kinder- und Jugendausschuss, Betriebsausschuss FABIDO heißen müsse.

OB Dr. Langemeyer wies bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Konak
(Die Linken im Rat) daraufhin, dass es auf der Grundlage einer Dienstvereinbarung es keine betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadt Dortmund gebe.

Anschließend brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Monegel (CDU) zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion der Auffassung sei, dass dem Rat der Stadt in den Bereichen Personalwesen und auch Verwaltungsstruktur trotz geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen wieder Herr des Verfahrens sein müsse.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag, der seiner Meinung nach letztendlich auch dazu dienen solle, nach den turbulenten letzten Wochen der Verwaltung wieder Herz und Seele zurück zu geben.

Ergänzend fügten Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Nolte (SPD) bezugnehmend auf den Punkt 4 des gemeinsamen Antrages ihrer Fraktionen hinzu, dass mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) die befürchteten Verschlechterungen und Auswirkungen nicht nur für den Eigenbetrieb FABIDO, sondern auch für alle anderen Träger sichtbar werden.

Man habe versucht, mit dem vorgelegten gemeinsamen Antrag diese abzufedern.

Darüber hinaus brachte im weiteren Verlauf der Diskussion Rm Münch, nachdem er sich mit den einzelnen zur Diskussion stehenden Problemfällen kritisch auseinandergesetzt hatte, zum Ausdruck, dass er den beiden vorgelegten Resolutionen zustimmen werde, da diese letztendlich keinem weh tun.

Dagegen sei es für ihn viel wichtiger, einen personellen Neuanfang zu machen, indem Führungskräfte nach Qualifikation und nicht nach Parteibuch ausgewählt werden.

Abschließend stellte Rm Münch bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Monegel (CDU) folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die Grundlage für die Bildung eines eigenständigen Personaldezernates zu schaffen.“

Des weiteren setzte sich Rm M. Branghofer (DVU) bezugnehmend auf die vorgelegten Anträge und die vorangegangene Diskussion kritisch mit den in Rede stehenden Vorgängen der vergangenen Wochen auseinander und machte gleichzeitig dabei deutlich, dass nach Ansicht der DVU-Fraktion einiges verändert werden müsse, damit künftig derartige Vorkommnisse nicht mehr vorkommen und damit auch das Betriebsklima in der Verwaltung verbessert werde.

Außerdem erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen, dass seine Fraktion bei allen Auseinandersetzungen der vergangenen Monate, wie z. B. der sogenannten Bargeld-Affäre immer deutlich gemacht habe, dass hierdurch das Image der gesamten Verwaltung, die gute Arbeit leiste, geschädigt werde. Von daher sei für seine Fraktion ein Neuanfang diesbezüglich dringend erforderlich.

Abschließend brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde, da der hierin enthaltene Grundgedanke durchaus konsensfähig sei.

Ablehnen dagegen werde man den vorliegenden Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“, da dieser mit klassenkämpferischen Ideen verbunden sei, die man nicht wolle.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 02.10.2008 ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 20.10.2008 ab.

3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion beschliesst der Rat der Stadt einstimmig den o. a. gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2008.

4. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

5. Es bestand Einvernehmen die gemeinsame Resolution der Stadt Dortmund, von
Ver.di-Dortmund, des städtischen Eigenbetriebs FABIDO sowie der freien Wohlfahrtsverbände abschließend in der Sitzung des Rates der Stadt am 06.11.2008 zu behandeln.
























Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 17:55 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister







Dr. Langemeyer Lüders
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung







Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer