N i e d e r s c h r i f t

über die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 31.08.2005
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Ursula Trojan (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Wolfhard Koth-Hohmann (NABU)
Ingo Lukschütz (NABU)
Peter Halbsguth (LNU)
3. Verwaltung
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Frau Küster (Umweltamt)
Herr Berns (Umweltamt)
Herr Götzmann (Tiefbauamt)
Herr Heynen (StA 68/Friedhöfe Dortmund)
Herr Wimmershoff (StA 67/Stadtgrün-Agentur)
4. Gäste
RM Detlef Münch
RM Bruno Schreurs








Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 31.08.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202);
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br. 197, Beschluss zur Errichtung von zwei Autohäusern auf dem Grundstück nördl. Stadtkrone Ost in Dortmund-Brackel - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02971-05)


3. Berichte

3.1 Pflegemaßnahmen auf Grünflächen - Absprache mit den beteiligten Ämtern


3.2 Erhaltung von Biotopstrukturen im geplanten Baugebiet "Schützengrund" - Sachstandsbericht


3.3 Geplante Landschaftsplanmaßnahmen 2006


3.4 Maßnahmen im Naturschutzgebiet Hallerey


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Büscher benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellen Anlass wurde die Tagesordnung durch die Tagesordnungspunkte 3.5 Sanierung des Reitweges im Aplerbecker Wald und 3.6 Baumfällungen Im Karrenberg (Kirchderner Wald) erweitert. Gleichzeitig hat die Verwaltung den Tagesordnungspunkt 2.1 zurückgezogen.

Die Tagesordnung wurde in folgender Reihenfolge abgearbeitet:

- TOP 3.1
- TOP 3.6
- TOP 3.2
- TOP 3.3
- TOP 3.4
- TOP 3.5
- TOP 4

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202);
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br. 197, Beschluss zur Errichtung von zwei Autohäusern auf dem Grundstück nördl. Stadtkrone Ost in Dortmund-Brackel - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
(Drucksache Nr.: 02971-05)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen und wird zu einer späteren Beiratssitzung eingebracht.
3. Berichte

zu TOP 3.1
Pflegemaßnahmen auf Grünflächen - Absprache mit den beteiligten Ämtern

Herr Quittek begrüßte die zu diesem Tagesordnungspunkt geladenen Gäste, Herrn Götzmann (stellvertretender Amtsleiter StA 66/Tiefbauamt), Herrn Heynen (Geschäftsführer StA 68/Friedhöfe Dortmund) und Herrn Wimmershoff (Geschäftsbereich „Stadtgrün-Agentur“ beim StA 67/ Regiebetrieb Stadtgrün).

Herr Götzmann berichtete über die Neustrukturierung des Tiefbauamtes und dessen Aufbau. Eine wichtige Schnittstelle stellt insbesondere die Abteilung 66/7 „Regiebetrieb Technische Dienste“ dar, in dessen Zuständigkeit die Verkehrssicherung, Substanzerhaltung sowie die Gestaltung des Stadtgrüns fällt. Wichtig sind hier die beiden Geschäftsbereiche Nord-Grün und Süd-Grün sowie Stadtwald/Forst mit verschiedenen Stadtbezirksteams. Die Verantwortung für den einzelnen Stadtbezirk liegt bei den einzelnen Kundenbereichsleitern (s. beigefügte Telefonliste der Ansprechpartner).

Herr Heynen informierte über seinen Geschäftsbereich - 68/Friedhöfe Dortmund - in dem insbesondere die Pflege, Instandsetzung sowie Verkehrssicherung von den insgesamt 22 städtischen Friedhöfen fällt.

Herr Wimmershoff stellte den Geschäftsbereich „Agentur Stadtgrün“ (Leiter: Herr Fischer) vor, in dessen Zuständigkeitsbereich die Stadtwaldangelegenheiten, die Planung von Grünanlagen sowie die Bereitstellung von Grün- und Freiflächen für die Freizeitgestaltung fallen.

Herr Dr. Marks erläuterte kurz die Berührungspunkte des Umweltamtes mit den einzelnen Ämtern und erklärte, dass mit diesen sog. Servicevereinbarungen geschlossen werden. Die Vereinbarungen regeln Bereitstellung und Verwendung der Ersatzgelder. Die Mittel werden für die Durchführung ökologischer Maßnahmen wie z. B. ökologische Forstwirtschaft, Neophytenbekämpfung, ökologische Pflege von Grünflächen und Gewässern etc. verwandt.
Nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres wird dem Umweltamt eine Zusammenstellung über die durchgeführten Maßnahmen und die dazu verwendeten Gelder zur Verfügung gestellt (s. Anlage zu TOP 3.1). Das Umweltamt prüft, ob die Mittel sachgerecht verwendet wurden, was bislang immer der Fall war.

In der Diskussion wurde die Pflege der städtischen Grünflächen als zu intensiv beurteilt: Gehölze würden auf den Stock gesetzt statt nur zurück geschnitten, die Wiesen würden zu früh gemäht. Gelobt wurde hingegen der Verzicht auf Herbizide, Pestizide und andere chemische Mittel.

Herr Götzmann schlug vor, dass der Beirat im Falle einer unbefriedigenden Pflege direkt den für die konkrete Maßnahme zuständigen Bezirksleiter anspricht, um zusätzliche Informationen einzuholen und ggf. Vorschläge zu machen.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und regt an zu einem Fachgespräch mit den zuständigen Ansprechpartnern der beteiligten Ämtern einzuladen. In diesem können Absprachen über die angewandten Techniken, Zeitpunkte der Mahd etc. getroffen werden. Herr Dr. Grote kündigte an, dass das Umweltamt zu einem Gespräch der Beteiligten (analog zum Gesprächskreis Waldpflege) einladen kann, sofern der Beirat hierfür die Moderation übernimmt.


zu TOP 3.2
Erhaltung von Biotopstrukturen im geplanten Baugebiet "Schützengrund" - Sachstandsbericht

Herr Dr. Marks erstattete Bericht über den aktuellen Sachstand des Verfahrens. Auf Wusch der Verwaltung hat die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) die Fläche untersucht. Laut LÖBF handelt es sich nicht um ein § 62-Biotop (Tümpel zu klein, kein Schilfröhricht oder andere typische Sumpfvegetation), gleichwohl ist die Fläche wertvoll für Amphibien. Aus diesem Grund unterstützt die LÖBF den Vorschlag des Umweltamtes, ein Laichgewässer anzulegen. Auf ein entsprechendes Schreiben hat der Grundstückseigentümer jedoch nicht reagiert.

Bis zur endgültigen Klärung der Verhältnisse werden sowohl die untere Landschafts- als auch die untere Wasserbehörde trotz des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes evtl. eingehenden Bauanträgen nicht zustimmen.

Der Beirat kritisierte den zu frühen Mahdzeitpunkt (Ende Juni), da zu dieser Jahreszeit die ökologischen Strukturen in diesem Gebiet erheblich geschädigt würden.

Beschluss:

Der Beirat bittet mit einer Enthaltung die Verwaltung die Wohnungsgesellschaft anzuschreiben mit der Bitte, das Mähen auf einmal pro Jahr zu beschränken und hierzu den Balkenmäher zu nutzen.


zu TOP 3.3
Geplante Landschaftsplanmaßnahmen 2006

Herr Dr. Marks stellte die zu o. g. Tagesordnungspunkt erstellte Tischvorlage (s. Anlage zu TOP 3.3) vor.

Herr Halbsguth erklärte, hinweisend auf die von den Naturschutzverbänden erstellte Prioritätenliste (vorgestellt in der Sitzung am 08.06.05), dass die Tischvorlage in der betreffenden Arbeitsgruppe der Naturschutzverbände kurzfristig diskutiert wird, um dann eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können.


zu TOP 3.4
Maßnahmen im Naturschutzgebiet Hallerey

Herr Neugebauer berichtete über die Notwenigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Naturschutzgebietes Hallerey (s. Anlage zu TOP 3.4).
Weiterhin bemängelte Herr Neugebauer die Absperrmaßnahmen am NSG Hallerey, da die dort angelegten Pfosten zum einen ständig entfernt würden und zum anderen nicht sinnvoll angebracht sind, da eine Umfahrung der Sperre durch die Kreuzung des angrenzenden Parkplatz möglich ist.

Herr Dr. Grote schlug vor, dass geprüft wird, inwiefern Maßnahmen sofort realisiert werden können. Weiterhin sollte ein Plan zur Verbesserung des Naturschutzgebietes erarbeitet werden. Dieser könnte der höheren Landschaftsbehörde vorgelegt werden, um für die Realisierung finanzielle Mittel zu beantragen.

Herr Dr. Marks wies darauf hin, dass es durchaus möglich sei, alle verfügbaren Mittel in eine ökologische Verbesserung des NSG Hallerey zu konzentrieren, dass dann aber alle anderen Maßnahmen zurückgestellt werden müssten.

Beschluss:

Der Beirat regt an;

- zu prüfen, welche Maßnahmen aus eigenen Mitteln finanziert werden können.
- den Bedarf an Verbesserungsmaßnahmen für das NSG Hallerey an höherer Stelle vorzutragen, z.B. bei der LÖBF, der NRW-Stiftung oder dem RVR.
- zu prüfen, ob hier ein Pilotprojekt – Praktische Umwelterziehung – gestartet werden kann, finanziert z. B. durch Stiftungen.



zu TOP 3.5
Sanierung des Reitweges im Aplerbecker Wald

Frau Küster stellte das Vorhaben anhand der Tischvorlage (s. Anlage TOP 3.5) vor. Es handelt sich um einen bereits vorhandenen und ausgewiesenen Reitweg, der parallel zu den Geh- und Fußwegen verläuft. Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse weichen die Reiter auf die Fußwege aus, so dass es zwangsläufig zu Konflikten mit den anderen Erholungssuchenden kommt bzw. die Wege zerritten werden. Aus diesem Grund soll der Reitweg saniert werden, indem auf der vorhandenen Wegetrasse eine Schotter- sowie eine Sandschicht aufgetragen werden. Es werden zu dieser Sanierung keine Eingriffe in das umliegende Gehölz bzw. in den Baumbestand vorgenommen.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Tischvorlage sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt einstimmig die Befreiung von den Verboten des Naturschutzes zur Sanierung des genannten Reitweges im Aplerbecker Wald.


zu TOP 3.6
Baumfällungen Im Karrenberg (Kirchderner Wald)

Herr Schreurs, Ratsmitglied, berichtete über weitere Eingriffe in das Kirchderner Wäldchen, die von der Firma ThyssenKrupp Stahl in Absprache mit dem Forstamt Schwerte vorgenommen worden sind. Unter anderem wurde im großen Umfang junges Gehölz geschreddert und großflächig im Kirchderner Wäldchen abgelagert. Dieses entspricht nicht den ehemals getroffenen Absprachen mit der ThyssenKrupp Stahl, wonach großflächiges Schreddern zu vermeiden ist.
Herr Höing bestätigte aufgrund seiner Ortsbesichtigung die Ablagerungen von Schreddermaterial im Wald.
Herr Quittek bemerkte hierzu, dass das Kirchderner Wäldchen als Pilotprojekt für die Realisierung von Waldpflegeplänen vorgesehen ist.

Herr Dr. Grote regte an, dass mit der Firma ThyssenKrupp Stahl entsprechende Gespräche geführt werden sollen. Ein abfallrechtlicher Verstoß liege allerdings nicht vor.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis und regt an, die Firma ThyssenKrupp Stahl anzuschreiben und auf die ehemals getroffenen Vereinbarungen zur Baumfällung im Kirchderner Wäldchen hinzuweisen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Gelmroth wies daraufhin, dass es in Zukunft kein gemeinsames Heft zum Thema Natur- und Tierschutz unter seiner Schriftleitung mehr geben wird.



Büscher Quittek Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführerin