Niederschrift

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 15.12.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 11:00 - 14:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU) ab 11:35 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU) ab 11:35 Uhr
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Hoffmann (CDU) i. V. f. Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU) ab 11:20 Uhr
Herr RM Weber (CDU) ab 11:55 Uhr
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD) i. V. f. Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Pulpanik-Seidel (SPD) i. V. f. Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Herr RM Spieß (SPD) i. V. f. Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Blotenberg (B’90/Die Grünen) ab 11:20 Uhr, i. V. f. Herr sB Tietz (B’90)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste) bis 14:30 Uhr
Herr RM Kanus (Fraktion FDP/Bürgerliste) i. V.f. Herr RM Kaeder (FDP/BL)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Reusemann – Integrationsrat i. V. f. Herr Pardo (Integrationsrat)
Herr Halbsguth - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk
3. Verwaltung:

Herr StR Steitz - 3/Dez. .
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel - 60/1-3
Herr Wilde - 61/AL
Herr Limberg - 65/FBL
Frau Dr. Nienkemper-Hausmann - 65/stv. AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Schließler - 69/AL
Frau Beißner - 64/stv. AL
Herr Blume - 52/GL
Frau Dr. Düsterhaus – 53/AL
Herr Mager - 8/GL
Herr Ellerkamp - 8/stv. GL
Herr Klüh - 6/Dez. BL
Frau Trachternach - 6/Dez.


4. Gäste:

Herr Dr. Kurtenacker (Taberg Ingenieure GmbH)
Herr Hoppe (Taberg Ingenieure GmbH)
Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Müller (Bezirksregierung Arnsberg)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 15.12.2010, Beginn 11:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.11.2010

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.11.2010
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung des Dortmunder Hafens - Aktueller Sachstand -
-> hierzu: Bitte um Stellungnahme der (Fraktion B’90 Die Grünen, Drucksache Nr.: 02080-10)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)
lag bereits zur Sitzung 03.11.u.24.11.2010 vor - wurde geschoben-
hierzu -> Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 02127-10-E1)
lag bereits zur Sitzung 03.11. u. 24.11.2010 vor- wurde geschoben-

3.2 Brandschutz an Dortmunder Schulen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02188-10)

3.3 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)
-> hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.:02774-10-E1)

3.4 Krematorium Dortmund GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Erhöhung des Stammkapitals
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02693-10)

3.5 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01853-10)
lag bereits zur Sitzung 03.11 u.24.11..2010 vor -wurde geschoben-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01853-10-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 24.11.2010 vor -wurde geschoben-

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02228-10)
lage bereits zur Sitzung 03.11.u.24.11.2010 vor -wurde geschoben-.

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02228-10-E2)
lag bereits zur Sitzung 03.11.u. 24.11.2010 vor -wurde geschoben-

3.6 Initiative Dortmund Parks: 2. Statusbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02352-10)



3.7 Umstellung der bisher in den Fachbereichen 32 und 66 verwendeten analogen Funktechnik auf digitale Funktechnik ab 2011
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02627-10)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten / modifizierten Begründung vom 08.10.2010.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02645-10)
-> hierzu: Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/BL , Drucksache Nr.: 02645-10-E1)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteilligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02499-10)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02347-10)
-> hierzu: Empfehlung : Beirat der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2010

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02743-10)

4.5 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss (23. Änderung des Flächennutzungsplanes) mit aktualisierter Begründung vom 25.10.2010; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierte Begründung vom 25.10.2010; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02706-10)
-> hierzu: Empfehlung : Beirat der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2010

4.6 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02322-10)
-> hierzu: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke, Drucksache Nr.: 02322-10-E1)










4.7 Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Planbereichs des Bebauungsplanes Lü 177, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Lü 177, Ausbau der verlängerten Uranusstraße nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02362-10)
è hierzu: Empfehlung : Beirat der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2010
è hierzu: Empfehlung: Bezirkvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2010

4.8 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Mengede" - Erhöhungsbeschluss -
Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (nördl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Am Amtshaus) und Am Amtshaus (östl. Abschnitt - von Remigiusstraße bis Siegburgstraße)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02685-10)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 230 - Bunker Ruhrallee -; hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InO 230 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes 127) und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 02671-10)

4.10 Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn -
hier: Beschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn - und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 01809-10)
lag bereits zur Sitzung 03.11.vor -wurde geschoben-
->hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 01809-10-E2)

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207- Auf dem Hohwart - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss (Drucksache Nr.: 02632-10)

4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirks-zentrum Hörde-
hier: Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigtem Verfahren; Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss (Drucksache Nr.: 02694-10)

4.13 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2010 behandelt wurden
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02647-10)

4.14 T€Di Logistikzentrum Brackel
Antrag zur TO und Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02891-10)
->hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02891-10-E1)

4.15 Bahnübergang Husener Straße
Vorschlag zur TO und Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02915-10)
->hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02915-10-E1)

4.16 Sachstandsbericht Reha-Kliniken Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02921-10)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 3. Sachstandsbericht (Stichtag: 21.10.2010)
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02617-10)

6.2 Schadstoffbelastung in öffentlichen Gebäuden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02909-10)
->hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 Die Grünen, Drucksache Nr.: 02909-10-E1)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2011
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02688-10)

7.2 Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02649-10)

7.3 Errichtung einer Fußgängerunterführung unter der Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm zwischen Scharnhorst und Brackel vom Naturschutzgebiet Alte Körne zum Landschaftsschutzgebiet Hohenbuschei
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02869-10)
-> hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02869-10-E1)

7.4 Flüsterasphalt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02901-10)
-> hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02901-10-E1)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr Dortmund
Stadtbahnlinie II, Baulos L4, barrierefreie Zuwegung an den Bahnhöfen Kirchderne, Flughafenstraße und Droote, Ausführungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02712-10)

8.2 Stadtbahn Rhein- Ruhr Dortmund
Aufzugsnachrüstung Stadtbahnhaltestelle Rombergpark - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02742-10)

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Übertragung der Halde Schleswig auf den RVR
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2010
(Drucksache Nr.: 02409-10)

12.2 Erfassung Heizöltanks
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02345-10)

12.3 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Jahresbericht 2010
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02710-10)
-> hierzu: Empfehlung: Beirat der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung vom 08.12.2010

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Lührs benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es liegen folgende Vorschläge der Verwaltung zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Themen vor:

Hauptschule Mengede -Gesamtsanierung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02931-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit an. Der Tagesordnungspunkt wird unter TOP 3.8 aufgerufen.

Stadtumbau West-Netzwerkbeitritt 2011-2012
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02813-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit an. Der Tagesordnungspunkt wird unter TOP 4.17 aufgerufen.

Außerdem macht die Verwaltung den Vorschlag, die Niederschrift der Sitzung vom 03.11.2010 (öffentlicher Teil) erst in der nächsten Sitzung vorzulegen, da noch redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erklärt sich hiermit einverstanden. Der TOP 1.4 wird somit in der heutigen Sitzung nicht behandelt.


Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen und Erweiterungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.11.2010

An der Teilnehmerliste ist folgende redaktionelle Änderung vorzunehmen:
Für Herrn Dr. Bolle von der Fraktion FDP/BL ist „Herr Dr. Reil“ einzutragen.

Außerdem fehlte unter dem TOP 1.5 „Feststellung der Tagesordnung“:
zu II. „Flughafen Dortmund“ abschließend der Hinweis, dass die Angelegenheit unter TOP 4.6. aufgeführt wird.
Somit ist die Niederschrift in diesem Punkt wie folgt zu ergänzen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) erkennt mehrheitlich die Dringlichkeit an

„ ... und wird die Angelegenheit unter TOP 4.6 aufrufen.“



Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.11.2010 wird mit den o.a. Änderungen in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.11.2010

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.11.2010 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
PCB-Belastung des Dortmunder Hafens-Aktueller Sachstand-

-> hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 02080-10)

BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung und des anwesenden Vertreters der Bezirksregierung zum TOP 2.1 zur Sitzung des Ausschusses AUSWI zu folgenden Sachverhalten:

1. Welche Konsequenzen zieht die Bezirksregierung aus den Beratungen Experten zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen?

2. Wie hoch stellt sich der Sanierungsaufwand für das kontaminierte Gelände der Firma ENVIO zurzeit dar?

3. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Hafen AG und der Dortmunder Wirtschaftsförderung für die zukünftige Entwicklung der Hafengrundstücke einschließlich der von der Firma ABP angemieteten Flächen?

4. Welchen aktuellen Sachstand gibt es bezüglich der Rechtsposition der Stadt Dortmund als Ausgeberin des Erbbaurechtes und als ehemalige Vermieterin für ABB?

5. Welche Gutachten wurden von Terra-Consult im Auftrag der ABB-Grundbesitz erstellt?
Gibt es in diesen Gutachten Hinweise auf Kontaminationen, die eindeutig den Produktionsprozessen bei ABB zuzuordnen sind? Hätte dies Auswirkungen auf die Frage der Übernahme von Sanierungskosten?

6. Hat der enge zeitliche Zusammenhang mit dem von der Terra Umweltconsulting GmbH am 15.April 2008 erstellten Bericht über die Sanierungsmaßnahmen einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Altlastengutachten?

7. In der vom Rat verabschiedeten Vorlage 12908-08 wird festgestellt, dass die Kosten der Bodenbegutachtung von ABB Grundbesitz GmbH und der Stadt Dortmund je zur Hälfte getragen werden. Sollten Kontaminationen vorgefunden werden, die dem Unternehmen zuzuordnen sind, ist dieses verpflichtet, unverzüglich nach Vorlage des erwähnten Gutachtens Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.

8. Beinhaltet die von der Stadt zur Hälfte bezahlte Begutachtung auch die Messung/ Feststellung möglicher PCB-Kontaminationen? Oder sind Gefahrenstoffe mit denen ein Unternehmen arbeitet, per se von einem Altlastengutachten ausgeschlossen?

9. Ist nach Kenntnis der Stadt oder der Bezirksregierung Arnberg ein Umweltconsulting-Unternehmen, dass gravierende arbeitsschutzrechtliche und umweltschutzrechtliche Missstände wie auch Kontaminationen durch Gefahrstoffe feststellt nicht qua Gesetz verpflichtet, dies den überwachenden Behörden oder den zuständigen Stellen zu melden?
Wenn ja, hat die Stadt oder die Bezirksregierung Arnsberg vor, in dieser Sache die Terra Umweltconsulting GmbH auf eine Informationspflicht hinzuweisen?

10. Gibt es einen Kaufinteressenten, der das Erbbaurecht übernehmen möchte für die im Erbpachtvertrag Drucksache 02411-10-E1 beschriebenen Grundstücke?

11. Wenn ja, fordert der Erwerber von Stadt Dortmund die Dekontamination und Sanierung des Geländes? Wird für den Fall, dass der Vertrag ohne Sanierungsforderung zustande kommt, von der Stadt vertraglich dafür gesorgt, dass die Stadt dann nicht zum Ende der Laufzeit des Erbaurechts wiederum für die Sanierung zuständig ist?

12. Wird die Stadt Dortmund versuche die Akteneinsicht bei der BR Arnsberg und Staatsanwaltschaft zu erreichen, um sich über die Frage Klarheit zu verschaffen , ob es bei ENVIO verbotswidrige Behandlungen von PCB-haltigen Transformatoren gab?

Herr Müller BR/Arnsberg berichtet zunächst mündlich über die aktuellen Ergebnisse und Aktivitäten zum Thema „Sanierung“ und verweist auf die anschließenden ausführlichen Ausführungen des Herrn Dr. Kurtenacker der Firma: Taberg - Ingenieure zum Thema : Sanierungskonzept ( Folienpräsentation- siehe Anlage).

RM Märkel stellt, ergänzend zu dem o.a. Fragenkatalog noch folgende Fragen zum Thema:
1. Wann erfolgt die EU-Weite Ausschreibung und in welchem Aufwand wird es eine eingeladenen Ausschreibung sein?
Dies kann laut Herrn Schmied erst dann abgesehen werden, wenn man weiß, was die Abfallentsorgung kosten wird.
2. Wie schätzen Sie im Moment den Sanierungsaufwand ein? Gibt es schon eine grobe Schätzung wieweit es über die 1,8 Millionen Euro hinausgehen wird?

Zu den Kosten kann die BR/Arnsberg laut Beantwortung durch Herrn Schmied derzeit keine Angaben machen.
3. Gibt es schon Vertragverhandlungen zu den Grundstücken mit möglichen Interessenten?

Herr Mager bittet zunächst um Verständnis dafür, dass er in der öffentlichen Sitzung und auch sonst gegenwärtig nichts über den Stand von Verhandlungen berichten kann, die sich noch in einer Phase der Akquisition befinden. Er kann aber öffentlich mitteilen, dass die Firma ABB Interesse daran hat, als Nutzer dieser Flächen in ein möglicherweise verfügbares und freiwerdendes Erbbaurecht einzutreten. Zur Zeit besteht lt. Herrn Mager aber noch der Erbbaurechtsvertrag mit der Firma ENVIO Grundstücksgesellschaft unverändert fort.. Er teilt weiter mit, dass derzeit zunächst umfangreiche juristische Prüfungen vorgenommen werden müssen, bevor beantwortet werden kann ob, wann und unter welchen Bedingungen ein anderer Interessent in ein bestehendes und dann neu zu vergebendes Erbbaurecht ggf. eintreten kann.

RM Reuter möchte hierzu wissen, ob eine Änderung des Erbbauvertrages mit Zustimmung der Firma ENVIO zu erfolgen hat.

Herr Mager antwortet hierauf, dass es hierzu unterschiedliche Fallgestaltungen gibt (mit und ohne Zustimmung). Er klärt darüber auf, dass dies davon abhängt, wie das bisherige und künftige Verhalten der Erbbaurechtsnehmerin zu werten ist. Dies sind lt. Herrn Mager juristische Fragestellungen, die nicht emotional beantwortet werden können und in diesem Kontext zu beantworten sind.
4. Gibt es Vorstellungen dazu, in wieweit sich die Stadt Dortmund an den Sanierungskosten beteiligt?
5. Wie ist die Rechtsposition der Stadt Dortmund vor dem Hintergrund der Insolvenz der Firma ENVIO Recycling GmbH? Ist es möglich über die Firma ENVIO Grundstücks GmbH die Sanierungskosten einzuklagen?

Zu den Fragen 4 und 5 weist Herr Mager ausdrücklich darauf hin , dass alle Kosten, die zur Sanierung aufzubringen sind im Zweifel zunächst von der Stadt Dortmund aufgebracht ( im Wege der Ersatzvornahme) und hinterher vom Verursacher mit den nötigen rechtlichen Mitteln zurückgefordert werden.

6. RM Kowalewski möchte wissen, was mit dem Material passiert bzw. wohin es gebracht wird.

Herr Schmied teilt mit, dass die Fa. Taberg derzeit ein Abfallentsorgungskonzept erstellt. Danach werden voraussichtlich reine Abfälle verbrannt. Werthaltige Abfälle an die Abfallerzeuger UTD und Andere werden mit geringem Aufwand gereinigt und verwertet. Weiter wird geprüft, welche Abfälle an die Abfallerzeuger UTD und Andere zurückgeführt werden können. Herr Schmied erwähnt, dass die BR/Arnsberg im Januar mit dem Abfallentsorgungskonzept rechnet und kündigt an, dass man dieses dann auch so gegenüber der Firma ENVIO und anderen Verantwortlichen anordnen wird. Danach werden die Hallen gereinigt.

RM Hoffmann stellt folgende Fragen:

7. Gibt es neue Erkenntnisse zum Thema Blutwäsche als Behandlungsmöglichkeit bei PCB- Belastung?

Frau Dr. Düsterhaus erwähnt, dass es derzeit kein wissenschaftlich gesichertes Verfahren zur Reduktion von PCB-Belastung beim Menschen. gibt. Sie teilt weiter mit, dass man im Expertenkreis darüber nachdenkt, was getan werden kann, um die Blutwerte und somit die Belastung bei den Betroffenen senken zu können. Es soll zunächst erstmal eine wissenschaftliche Erprobung mit 5-6 freiwilligen, maximal betroffenen Personen erfolgen. Frau Dr. Düsterhaus schildert weiter, welche Formalitäten nun von der Uni Aachen zur Durchführung dieser Studie erfolgen und klärt über die Dauer und Art der Behandlung auf. Sie weist noch mal darauf hin, dass auf jeden Fall wiederholte Blutwäschen vorzunehmen sind, weist aber noch mal darauf hin, dass noch keine Erfahrungswerte dazu vorliegen, ob es tatsächlich in den vorliegenden Fällen erfolgreich sein wird.

8. Welche Auswirkungen hätte es , insbesondere für die Anwohner, wenn PCB wirklich tiefer in die Erde eingedrungen ist, als bisher angenommen?

Herr Dr. Grothe sagt hierzu, dass entsprechende Untersuchungen laufen, derzeit aber aufgrund der Witterungsbedingung noch keine abschließenden Messwerte vorliegen. Insgesamt gibt es allerdings noch keine konkreten Hinweise dazu, dass sich tief in der Erde hohe PCB-Werte befinden.

9. Sind nur die Fische im Kanal oder auch bis in die Nebenarme zum Beispiel bis Henrichenburg untersucht worden?

Herr Dr. Grothe bezieht sich auf die durchgeführten Untersuchungen im Dortmunder Hafen und erwähnt, dass die untersuchten Fische für den menschlichen Verzehr nicht geeignet sind. Er betont hierzu, dass er derzeit davon ausgeht, dass sich dieses Untersuchungsergebnis auf alle Fische vom Dortmunder Hafen bis Henrichenburg übertragen lässt, da seiner Meinung nach davon auszugehen ist, inem Gebiet wie diesem ( etwa 1 Quadratkilometer groß) hin und her schwimmen.

10. RM Pohlmann-Rohr möchte wissen, in wieweit die umliegenden Firmen auf PCB- Belastung hin untersucht wurden.

Herr Dr..Grothe verweist in diesem Zusammenhang auf die bisher durchgeführten Messungen, deren Ergebnisse dem Ausschuss bereits in den vorherigen Sitzungen ausführlich präsentiert wurden.

11. RM Kanus will wissen, warum der Bereich oberhalb der Überwassserstraße nicht kontrolliert wird, obwohl seines Wissens nach definitiv auch dort bei einer Vorgängerfirma Transformatoren produziert wurden.
Herr Schmied will mit der unteren Immissionsschutzbehörde hierzu noch klären, was auf dem Gelände genau produziert wurde. Er nimmt die Frage von Herrn Kanus daher mit und beantwortet diese im Nachgang.

12. RM Kowalewski möchte wissen, ob schon Kaninchen im Fredenbaumpark untersucht wurden, um Rückschlüsse auf die Auswirkungen auf den Menschen daraus schließen zu können.

Herr Dr. Grothe bittet um Verständnis dafür, dass man sich momentan auf die Untersuchung betroffener Menschen konzentriert.


RM Märkel bedankt sich für die mündlichen Erläuterungen der schriftlich und mündlich gestellten Fragen, bittet aber zusätzlich um nachträgliche schriftliche Beantwortung.

RM Märkel bittet weiter darum, den Tagesordnungspunkt zum Thema PCB im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung erneut aufzurufen und Herrn Mager zu bitten, noch mal kurz über den Stand der Verhandlungen in Bezug auf die betreffenden Grundstücke zu berichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Berichterstattung zum Sanierungskonzept sowie die Beantwortung der in der Sitzung gestellten Fragen zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag von Frau Märkel, den TOP 2.1 erneut im nichtöffentlichen Teil aufzurufen, zu.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Thema in die Ratsitzung am 16.12.2010 durchlaufen lassen.


zu TOP 3.2
Brandschutz an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02188-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund:
· stimmt der Umsetzung der verbleibenden Brandschutzsanierungen zu und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit dem unverzüglichen Planungsbeginn auf der Grundlage von Brandschutzkonzepten,
· beschließt den Weiterbetrieb der Schulen, bei denen die Brandschutzsanierung noch nicht komplett abgeschlossen ist oder sich in Ausführung befindet, auf Grundlage der Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter, bis die in den Brandschutzkonzepten beschriebenen Maßnahmen umgesetzt sind und
· beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, die Vernetzung von Schulgebäuden als Grundvoraussetzung für die Medienentwicklung in Schulen bei den noch anstehenden Brandschutzmaßnahmen mitzuplanen und auszuführen


zu TOP 3.3
Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02774-10)
hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 02774-10-E1)

Die SPD-Fraktion beantragt, die Drucksache 02774-10 zur Beratung in alle Fachausschüsse sowie in die Bezirksvertretungen, den Seniorenbeirat, das behindertenpolitische Netzwerk und den Integrationsrat zu überweisen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 02.02.2011.


zu TOP 3.4
Krematorium Dortmund GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Erhöhung des Stammkapitals
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02693-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Erhöhung des Stammkapitals der Krematorium Dortmund GmbH zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
Empfehlung (Drucksache Nr.: 01853-10)

hierzu liegt vor:
-Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 01853-10-E1)
Lag bereits zur Sitzung 24.11.2010 vor –wurde geschoben-

Bündnis 90 DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung
nachfolgenden Antrags:

der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Beschlussfassung über die Neugestaltung des
Bauabschnittes Petrikirchhof auszusetzen.
Aufgrund der gravierenden Änderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen und
des beabsichtigten Vorziehens der Maßnahme, die zunächst für den letzten Bauabschnitt
der Gesamtmaßnahme vorgesehen war, beschließt der Ausschuss eine intensive Information
der Öffentlichkeit.
Zu diesem Zweck wird vor der Petrikrche am Ort der geplanten Maßnahme eine computergesteuerte
Animation gezeigt, die die Proportionen von Kirche und geplanten neuen
Gebäuden verdeutlicht. Darüber hinaus werden die Stadtwerke gebeten, die Animation als
Video an den U-Bahn-Haltestellen zu präsentieren.

Zur Erläuterung der Pläne wird eine Informationsveranstaltung für interessierte BürgerInnen durchgeführt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag Fraktion B’90 Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B’90 Die Grünen, sowie Die Linke ab.

Weiter liegt vor:
- Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02228-10)
lag bereits zur Sitzung 03.11.2010 vor - wurde geschoben -
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02228-10-E2)
lag bereits zur Sitzung 03.11.2010 vor - wurde geschoben –

wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende 11 zusätzliche Ladebuchten im
Schnittstellenbereich mit den Straßen Kampstraße, Friedhof und Brüderweg
einzurichten, um einen ordnungsgemäßen Lieferverkehr zu gewährleisten:
a) Westentor
b) jeweils westlich und östlich der Petrikirche
c) Petergasse
d) Lühringhof
e) Hansastraße (Nähe Westenhellweg)
f) Friedhof: westlich und östlich der Reinoldikirche
g) Stefanstraße
h) Moritzgasse
i) Ostentor

Die dafür erforderlichen zusätzlichen Platzkapazitäten, sind dadurch zu
schaffen, dass die bislang in Längsrichtung angeordneten Parkplätze
künftig quer ausgewiesen werden.
2. Die derzeit bis 11 Uhr bestehenden Ladezeiten werden um eine Stunde
bis 12 Uhr ausgeweitet.
3. Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, inwieweit eine weitere Verlängerung
der Ladezeiten - über 12 Uhr hinaus - für immissionsfreie Elektroautos
möglich und praktikabel ist.

Begründung:
Im Bereich des Westen- und Ostenhellwegs kommt es seit der Realisierung des
Boulevards Kampstrasse immer wieder zu Problem bei der Anlieferung von Waren
für die dort ansässigen Geschäfte.
Hier ist zu konstatieren, dass der Lieferverkehr schon seit längerem nicht mit
seinen Anlieferungen bis 11 Uhr fertig wird. Die Folge ist, dass der Lieferverkehr
bereits jetzt zu einer nennenswerten Beeinträchtigung des Fußgängerverkehres
im Umfeld des Westenhellwegs führt. Eine Ausweitung der geltenden
Anlieferungszeiten von derzeit 11 Uhr auf dann 12 Uhr würde zu einer Entspannung
führen.
Für die Anlieferung mittels immissionsfreier Elektro-Autos, mit entsprechend
geringeren Beeinträchtigungen für Passanten und Umwelt, erscheint zudem
eine weitere Ausweitung der Ladezeiten denkbar, die durch die Verwaltung zu
prüfen sind.
Darüber hinaus ist ein Ausbau zusätzlicher Ladebuchten - insbesondere östlich
und westlich des Fussgängerbereichs der Kampstrasse - für einen reibungslosen
und einzelhandelsverträglichen Lieferdienst unabdingbar. Hierzu erscheint
es sinnvoll, diese vorzugsweise vor den Nebenstraßen zur Fußgängerzone einzurichten,
um die Fußwege für Lieferanten kurz zu halten und damit die Akzeptanz
der Ladebuchten zu erhöhen.
Um die damit verbundenen zusätzlichen Platzkapazitäten zu kompensieren,
ohne die Zahl der geplanten Parkplätze unverhältnismäßig einzuschränken,
sind die derzeit in Längsrichtung geplanten Parkplätze in Querrichtung auszuweisen.

Die Fraktion FDP/BL zieht ihren Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zurück.

Beratung zum TOP:
RM Pohlmann-Rohr teilt mit, dass es das Interesse der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist, dass was
im Bebauungsplan vorhanden ist, Gegenstand der weiteren Planung und weiteren Umsetzung ist.
Dazu hat die Fraktion immer zugestimmt und dafür hat es auch eine Menge an Öffentlichkeitsarbeit
gegeben. Da es nun Veränderungen im Bebauungsplan gibt und diese Veränderungen nicht
unwesentlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind, können sie diesem Bebauungsplan so
nicht zustimmen. Aus dem Glaskubus soll nun ein wesentlich höheres Gebäude werden (aus zwei
werden nun drei Etagen). Da es sich dabei um ein weitaus größeres Gebäude, als ursprünglich
geplant, handelt, dass auch viel an Transparenz eingebüßt hat, sieht die Fraktion Bündnis
90/DieGrünen zunächst Bedarf an mehr Öffentlichkeitsarbeit.

RM Pisula erläutert, dass die CDU-Fraktion es anders sieht als die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die geplante Bebauung gliedert sich in den Gesamtplan ein, der in diesem Ausschuss vor einigen
Jahren und auch in der Öffentlichkeit sehr ausführlich diskutiert worden ist und mit großer Mehrheit
hier angenommen wurde. RM Pisula sieht die Abweichung vom Bebauungsplan als nicht so
wesentlich an. Hinzu kommt noch, dass alle befassten Stellen sich nicht nur zustimmend geäußert
haben, sondern die Veränderung als Verbesserung sehen und zudem teilt er mit, dass der
Gestaltungsbeirat und die Denkmalschutzbehörde keine Einwände dazu hatten. Deshalb
kann er keinen Grund erkennen, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu folgen.

RM Harnisch teilt zum FDP-Antrag mit, dass die Verwaltung schon tätig ist und schlägt vor, erstmal
abzuwarten, wie es sich einspielt.

RM Waßmann erinnert an eine der letzten Ausschusssitzungen, in welcher bereits ein weitreichendes
Konzept zum Thema Ladebuchten einvernehmlich verabschiedet wurde. Er hält den Antrag der FDP
an dieser Stelle für verfehlt.

RM Münch bemängelt zur Vorlage, dass es hier wieder eine Mehrheit dafür gibt, die nicht auf den
historischen Kern der Stadt zurückgreift.

RM Kanus äußert sich ebenso kritisch zu der Vorlage, da hier ein gewisses Quäntchen an Sicht auf
ein historisches Gebäude überschritten wird.

Prof. Richter befürwortet den Vorschlag der Fraktion B’90 Die Grünen zunächst weiterer
Öffentlichkeitsbeteiligung zu betreiben. Seiner Meinung nach benötigt dieser Raum insgesamt eine
neue Grundsatzüberlegung.

Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt die Vorlage mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke, FDP/BL und B’90 Die Grünen.



zu TOP 3.6
Initiative Dortmund Parks: 2. Statusbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02352-10)

Herr Müller (Behindertenpolitisches Netzwerk) stellt folgende Frage: Im Jahr 2007 gab es mal eine Begehung des Westparks wo darüber diskutiert wurde, Vorschläge einzubringen, wie Parks barrierefrei gestaltet werden können. Herr Müller fragt, was nun aus diesen Plänen geworden ist und ob dies weiterverfolgt wird, da er in den Statusberichten dazu nichts gefunden hat.

Herr Blume teilt daraufhin mit, dass im Westpark die Hauptwege und die Zugänge markiert worden sind und die Treppenanlage barrierefrei hergerichtet worden ist, dies ist ein Pilotprojekt, um zu testen inwieweit dies funktioniert, weil insgesamt der Bedarf relativ gering ist, das läuft zur Zeit und die Verwaltung ist in Gesprächen mit den Zuständigen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den vorgelegten Statusbericht der Initiative Dortmund Parks für den Zeitraum November 2008 bis November 2010 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Umstellung der bisher in den Fachbereichen 32 und 66 verwendeten analogen Funktechnik auf digitale Funktechnik ab 2011
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02627-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt das nachstehende Konzept bezüglich der Umstellung der bisher in den Fachbereichen 32 und 66 verwendeten analogen Funktechnik auf digitale Funktechnik ab 2011 zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Hauptschule Mengede - Gesamtsanierung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02931-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 1 Ablehnung (Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1.1 Die Sanierung der Hauptschule Mengede zwecks räumlicher Zusammenführung der Hauptschulen Mengede und Nette am Schulstandort Mengede, Mengeder Markt 6-8 gemäß den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 26.02.2009 - Drucksache Nr. 13631-08 (Kosten: 4.913.000 Euro)
1.2 Die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Hauptschule Mengede
(Kosten: 182.000 Euro) mit einem Investitionsvolumen von 5.095.000 Euro.
Der Differenzbetrag in Höhe von 357.000 Euro zwischen dem Gesamt-investitionsvolumen lt. Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 5.452.000 Euro und dem oben dargestellten finanzierten Investitionsvolumen von 5.095.000 Euro stellt die aktivierbaren Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten / modifizierten Begründung vom 08.10.2010.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02645-10)
hierzu: Zusatz-/ Ergänzungsantrag der FDP/BL (Drucksache Nr.:02645-10-E1)

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein sicherer Verlauf des Radweges entlang der Parsevalstrasse zwischen der Huckarder Allee und dem Hülshof ohne Zuleitung des Fahrradweges auf die PKW Fahrspur gewährleistet werden kann. Dabei ist auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, Teile des Geländes der Alten Schmiede entsprechende dem Beschlussvorschlag in die Planung mit einzubeziehen.

Begründung
Den von der Verwaltung ausgelegten Plänen des Architektenbüros Regina Bieber ist zu entnehmen, dass die geplante Nutzug des Geländes der Alten Schmiede zu einer Beeinträchtigung des Radweges im o.g.Bereich führen könnte. Um auch künftig eine sichere Nutzung des Radweges sicherzustellen, wird die Verwaltung um Prüfung des Beschlussvorschlages gebeten.

Herr Wilde teilt mit, dass es nicht die sicherste Möglichkeit ist, den Radfahrer zu führen. Dies vor folgendem Hintergrund: Die Parsevalstraße gehört mit zur Tempo 30 Zone und in Tempo 30 Zonen wird der Radfahrer auf der Fahrbahn mitgeführt. Im Kreuzungsbereich Parsevalstraße/ Hülshofstraße ist es so, dass man den Radfahrer, der jetzt von West nach Ost auf die Kreuzung zufährt, aus der Fahrbahn rausnimmt und auf den separaten Radweg bringt. Dies zu verlängern führt dazu, dass man im Prinzip ein Trennungsproblem viel weiter in die Tempo 30 Zone hineinzieht, als es eigentlich notwendig ist. Das was da draußen baulich bisher realisiert wurde, stellt aus Verkehrssicherheitsgründen eigentlich bereits ein gewaltiges Optimum für diese Kreuzung dar. Herr Wilde ist aber gerne bereit zur nächsten Sitzung, dass mit einem Plan entsprechend zu verständlichen, betont aber, dass dies keine Auswirkungen auf den Satzungsbeschluss dieses Vorhabens hat.

RM Kanus vermag es nicht ganz nachzuvollziehen, weil ausgerechnet in dem Bereich, in der Mitte der Straße eine Verengung stattfindet.. Er weist darauf hin, dass man gerade aus diesem gesamten Siedlungsgebiet gerade am Wochenende oder in freien Zeiten zu den Schwimmbädern in Deusen und zum Kulturzentrum einen starken Fahrradverkehr mit Familien auch im Bereich an der 30er Zone hat. Daher ist es für ihn unverständlich, dass man jetzt die Gelegenheit nicht nutzt, hier eine sichere, vom Autoverkehr losgelöste Verkehrsführung für Radfahrer zu finden. Die Gesamtmaßnahme ist insofern aus seiner Sicht schon betroffen, weil hier eventuell Grundstückskäufe getätigt werden müssen, um ggf. einen zusätzlichen Meter zugunsten des Fuß- und Radwegs gewinnen zu können.

Herr Wilde betont noch mal, dass selbst dann wenn der Prüfauftrag an die Verwaltung zu dem Ergebnis führen sollte, dass dem Fuß - und Radweg noch ein Meter zugeschlagen werden muss, dies keine Auswirkungen auf den Satzungsbeschluss haben wird. Er stellt noch mal in Aussicht, zur nächsten Sitzung einen Plan und das Prüfergebnis für den Fuß- und Radweg schriftlich vorzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der FDP/BL unter Berücksichtigung der Ausführungen durch Herrn Wilde einstimmig zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung des Antrages der FDP/BL, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B’90 Die Grünen nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 6.1 bis 6.4 zu folgen, den Anregungen zu den Punkten 6.5 bis 6.6 teilweise zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 6.7 bis 6.12 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 sowie die teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 08.07.2010 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 16 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. den §§ 12 und 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 08.10.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteilligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02499-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 30.04.2010 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit § 1 Abs.8 BauGB und § 13 BauGB


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich der Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB und § 13 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02347-10)

Herr RM Münch stellt folgenden Antrag: Der AUSWI empfiehlt, dass die Ausgleichfläche in Anlehnung an die gefährdeten rote Liste Biotop Typen in NRW eingerichtet wird.

Der Antrag von RM Münch wird mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B’90 Die Grünen und Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 242 – Bergfeld - geprüft und beschließt,

a) die Stellungnahmen unter den Ziffern 13.6 und 13.7 der Vorlage zu
berücksichtigen,
b) die Stellungnahme unter der Ziffer 13.1 der Vorlage teilweise zu
berücksichtigen,
c) die Stellungnahmen unter den Ziffern 13.2, 13.3, 13.4 und 13.5 der Vorlage nicht zu
berücksichtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise, der Umweltbericht sowie die Begründung sind entsprechend der unter Ziffer 14 der Vorlage aufgeführten Punkte zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.05.2010, entsprechend Ziffer 14 dieser Vorlage, zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.11.2010 dem Bebauungsplan Hom 242 –Bergfeld - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 BauGB sowie § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 242 – Bergfeld – für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich, einschließlich der unter Ziffer 14 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen und der unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02743-10)

Herr Müller (Behindertenpolitisches Netzwerk) führt an, dass unter 18.3 der Vorlage angemerkt wurde, dass ein Leitsystem eingerichtet werden soll. Er bittet die Verwaltung darum, noch mal Stellung dazu zu nehmen, inwieweit das Leitsystem über den engeren Bereich hinaus geplant werden soll.

Herr Wilde teilt mit, dass es keinen Sinn macht, an der Grenze des Bebauungsplans mit dem Leitsystem aufzuhören und dass man sicherlich vernünftige Übergänge finden wird. Er erinnert noch mal daran, dass der Bereich Bahnhofstraße in Hörde auch Bestandteil von „Soziale Stadt“ ist, also einer geförderten Maßnahme ist und man sicherlich im Zusammenhang mit dem weiteren Umbau der Bahnhofstraße sehen wird, dass das Leitsystem auch eine sinnvolle Fortsetzung findet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/BL -Fraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 18 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- geprüft und beschließt
a) der Stellungnahme unter Ziffer 18.1 dieser Vorlage nicht zu folgen
b) der Stellungnahme unter Ziffer 18.2, 18.3 und 18.4 dieser Vorlage teilweise zu folgen und die bisherige Mischverkehrsfläche gegen Separationsprinzip auszutauschen sowie eine behindertengerechte Ausgestaltung des Kreisverkehrs anzustreben. Der Änderungsentwurf ist entsprechend zu modifizieren. Die Begründung ist begleitend zu aktualisieren

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.08.2010 entsprechend der Ziffer 18.2, 18.3, 18.4 und 19.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.11.2010 der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. mit § 1 Abs.8 BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter der Ziffer 18.2 beschriebenen Modifizierung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss (23. Änderung des Flächennutzungsplanes) mit aktualisierter Begründung vom 25.10.2010; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierte Begründung vom 25.10.2010; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02706-10)

RM Kowalewski schlägt vor, den Beschluss des Beirates der unteren Landschaftsbehörde zum Antrag zu erheben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt diesen Antrag mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwürfe zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zur 23. Änderung der Flächennutzungsplanänderung zum Punkt 12.1.1 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 12.1.2 bis 12.1.6 nicht zu folgen.

- den Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße
- zu den Punkten 12.2.1 bis 12.2.8 nicht zu folgen, den Anregungen unter den Punkten 12.2.9 und 12.2.10 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 12.2.11 bis 12.2.14 zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

II. beschließt, die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- mit der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 25.10.2010 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;


III. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße- für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 08.07.2010 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW;


IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ev 149 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 25.10.2010 beizufügen;

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;


V. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149 die unter Punkt 4.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden;

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).


zu TOP 4.6
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02322-10)
hierzu: Bitte um Stellungnahme der Fraktion die Linke (Drucksache Nr.: 02322-10-E1)

Die Beantwortung der gestellten Fragen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung am 02.02.2011.

Herr RM Kanus möchte wissen, wo nach 2014 die Mittel herkommen wenn keine EU 2 Förderung mehr vorhanden ist.

Herr Wilde teilt mit, dass man davon ausgeht, dass es ein Anschlussprogramm EU-seitig geben wird, aus dem man dann die zweite Stufe des Maßnahmepakets umsetzen kann, aber im Augenblick kann man dazu auch nicht mehr sagen. Es ist auch nicht üblich, dass die EU vier Jahre im Voraus die Anschlussprogramme bekannt gibt.

Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Hörde zu und beschließt, vorbehaltlich der durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Planbereichs des Bebauungsplanes Lü 177, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Lü 177, Ausbau der verlängerten Uranusstraße nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02362-10)
hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 14.12.2010:

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde der Beschlussvorschlag in der Form erweitert,
dass nicht nur eine Auslegung vorgenommen wird, sondern die Einwohner zeitnah in
einer Einwohnerversammlung informiert werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 14.12.2010, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(14tägiger Planaushang) unter Ziffer 15 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die
Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung
II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie der
Begründung vom 22.11.2010 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
(Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 177 –
Einkaufzentrum (EKZ) Provinzialstraße – im Norden um 30 qm zu vergrößern und im
Südosten, östlich der Planstraße um 2.240 qm zu verkleinern (siehe auch Ziffer 1
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.: Seite 02362-10 2 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB
IV. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 177 -
Einkaufzentrum (EKZ) Provinzialstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Bereich und der Begründung vom 22.11.2010 zu und beschließt die
öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund-Mitte, hier Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der Funktion, mit der
Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 177 tlw. außer Kraft treten (siehe auch
Ziffer 3 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).
VI. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft
und beschließt nach § 125 Abs. 2 BauGB den endgültigen Ausbau der verlängerten
Uranusstraße auf der Grundlage des Lageplanes vom 03.11.2010 unter der Maßgabe,
dass während der einmonatigen öffentlichen Auslegung keine neuen Erkenntnisse oder
Bedenken zu der geplanten Verlängerung der Uranusstraße vorgetragen werden.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 BauGB
VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine
Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufzentrum
(EKZ) Provinzialstraße – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu
erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB
Finanzielle Auswirkungen
Sämtliche durch das Vorhaben des Einkaufszentrums ausgelösten Kosten gehen zu Lasten des
Vorhabenträgers. Straßenbaukosten fallen nicht an, da die Maßnahme durch einen Erschließungsträger realisiert wird. Die Kanalbaukosten sind dem Erschließungsträger 5 Jahre nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme abzüglich des Anteils der Oberflächenentwässerung und einerVerwaltungsgebühr von der Stadt zu erstatten.


zu TOP 4.8
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Mengede" - Erhöhungsbeschluss -
Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (nördl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Am Amtshaus) und Am Amtshaus (östl. Abschnitt - von Remigiusstraße bis Siegburgstraße)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02685-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt der Bezirksvertretung Mengede einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (nördl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Am Amtshaus), Am Amtshaus (östl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Siegburgstr.) auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates zur Umsetzung von Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern Mengede vom 22.05.2003 und des Durchführungsbeschlusses der Bezirksvertretung Mengede vom 13.05.2003 (Drucksache Nr. 04084-03) und auf Grundlage der aktualisierten Finanzierung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. ca. 1.100.000 €.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 4.125,00 €.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 230 - Bunker Ruhrallee -; hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InO 230 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes 127) und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 02671-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt

I. den Bebauungsplan 127 - Leipziger Straße - teilweise zu ändern,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan In O 230 - Bunker Ruhrallee - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In O 230) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn -
hier: Beschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn - und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 01809-10)
hierzu: Zusatz/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 01809-10-E2)

Die Einzelabstimmung hierzu erfolgte auf Antrag der der CDU-Fraktion wie folgt:

1. Dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Br 220 wird zugestimmt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/BL, Die Linke, B’90 Die Grünen zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen alternativen städtebaulichen Entwurf zu entwickeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Punkt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD ab.

Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst, unter Einbeziehung des vg. Beschlusses zum Antrag der SPD- Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/BL, B’90 Die Grünen, Die Linke sowie eine Stimme der SPD nachfolgenden Beschluss:


I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den
Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Bereich zu ändern (35. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 BauGB.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, für
den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich den Bebauungsplan
Br 220 Wohnpark an der Rennbahn - aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die
Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur
Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 220 Wohnpark
an der Rennbahn - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207- Auf dem Hohwart - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss (Drucksache Nr.: 02632-10)
hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel vom 02.12.2010 (wurde auf Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen zum Antrag erhoben)

Die Einzelabstimmung hierzu erfolgte auf Antrag der CDU wie folgt:

1. Im östlichen Grundstücksbereich wird ein ca. 2.000 m² großes Grundstück als
Gemeinbedarfsfläche „Tageseinrichtung für Kinder (TEK)“ festgesetzt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Punkt einstimmig zu.

2. Der Rest des Gebietes soll ökologisch aufgewertet werden und steht für eine
Bebauung nicht zur Verfügung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Punkt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B’90 Die Grünen, FDP/BL und Die Linke ab.

3. Die an der Straße „Auf dem Hohwart“ im Plangebiet gelegene Bushaltestelle soll ca.25 m in westliche Richtung verlegt und großzügig mit Wartehäuschen (für
Schülerinnen und Schüler) ausgebaut werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Punkt einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion Die Linke zu.

Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich unter Einbeziehung des vg. Beschlusses zu der Empfehlung der Bezirksvertretung Dortmund- Brackel nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung , Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Br 207 - Auf dem Hohwart - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung zu ändern (Änderung Nr. 1).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung , Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 - Auf dem Hohwart - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 05.11.2010 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 - Auf dem Hohwart - nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 BauGB für den Teilbereich A zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirks-zentrum Hörde-
hier: Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigtem Verfahren; Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss (Drucksache Nr.: 02694-10)

RM Klösel (SPD) nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43Abs. 2 GO NRW nicht an der Beratung und Abstimmung zum o.a. TOP teil.

Herr Müller (Behindertenpolitisches Netzwerk) stellt die Frage, ob die Barrierefreiheit bei der neugebauten Tageseinrichtung umfassend gewährleistet wird.

Herr Wilde antwortet, dass die Barrierefreiheit umfassend gewährleistet wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Hö 272 -St. Clara- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414; BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 272 -St. Clara- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 10.11.2010 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 13a BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.13
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2010 behandelt wurden
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02647-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.

zu TOP 4.14
T€Di Logistikzentrum Brackel
Antrag zur TO und Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02891-10)
Antrag:
die Fraktion DIE LINKE bittet um Beratung und Beschlussfassung über folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erwartet von T€Di
künftig die Einhaltung der Baugenehmigung sowie eine enge Begleitung der Aktivitäten
von T€Di durch die Verwaltung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Bitte um Stellungnahme:

Ergänzend dazu möchten wir um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
Lärmschutzwände:
In der Baugenehmigung von 4.9.2009, „Vorhaben : Errichtung, Erweiterung und Sanierung
des T€Di Verwaltungs- und Logistikzentrums“ heißt es:

„Die Inbetriebnahme des Warendistributionszentrums ist erst nach der Errichtung der
gemäß der Geräuschimmissionsprognose erforderlichen Lärmschutzwände im nördlichen
Bereich des Antragsgrundstückes und nördlich des Brackeler Hellweges zulässig.“

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass das Warendistributionszentrum gegenwärtig schon in
vollem Umfang in Betrieb ist? Beide Lärmschutzwände sind noch nicht im vollen Umfange
errichtet. Lediglich die, auf dem nördlichen Antragsgrundstück befindliche Lärmschutzwand
ist bisher zu einem Drittel errichtet.

2. Wann ist mit der Fertigstellung der T€Di- eigenen und der von der Stadt Dortmund zu
errichtenden Lärmschutzwand gemäß der Baugenehmigung zu rechnen? Bestätigen sich
die Kosten und der Planungsstand wie vom AUSWI beschlossen? Haben sich inzwischen
Änderungen ergeben, die eine erneute Beschlussfassung erforderlich machen würden?

3. Gegenwärtig befindet sich auf dem bereits errichteten Teilbereich der
T€Dilärmschutzwand kein schallabsorbierender Belag. Die Wand wurde lediglich in
T€Diblau gestrichen und mit Werbetafeln versehen. Der Straßenverkehrslärm wird daher
zusätzlich zum von T€Di erzeugtem Lärm auf die Häuser der Anwohner reflektiert. Bis
wann ist mit einer Korrektur zu rechnen?

4. Wie werden die Anwohner bis zur Erfüllung aller baurechtlichen Auflagen vor Umweltemissionen
des T€Di-Betriebes geschützt?

5. Inwieweit sind der Verwaltung bisher im Genehmigungsverfahren noch nicht berücksichtigte
Lärmquellen bekannt und wie werden diese im weiteren Verfahren berücksichtigt
(z.B. Papierpressen, Containerumsetzfahrzeuge, Gabelstapler, etc.)? Wurden vor dem
Hintergrund laufender Änderungen bei T€Di neue Lärmschutzmessungen oder Gutachten
verlangt?

Nachtbetrieb:
An gleicher Stelle der Baugenehmigung heißt es : „Es handelt sich um ein Warendistributionszentrum
… das nur im Tagbetrieb mit einer Betriebszeit Werktags von 6:00 Uhr bis
22:00 Uhr betrieben wird.
Und: Ein Nachtbetrieb ist nicht Gegenstand des Bauantrages.“
Trotzdem wurde mindestens von August bis Dezember auch ungenehmigter Nachtbetrieb
durchgeführt. Rund 50 Anwohnerbeschwerden belegen dies deutlich. T€Di hat zwischenzeitlich
angekündigt den Nachtbetrieb zum 1. Dezember wieder einstellen zu wollen.
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass der Nachtbetrieb entgegen der Ankündigung von
T€Di nicht wieder aufgenommen oder weitergeführt wird? Welche Kontrollen sind vorgesehen?

Fahrbetrieb:
Die Baugenehmigung führt aus: „Es werden vom Betreiber keine eigenen LKW eingesetzt,
sondern die Anlieferung und Abholung erfolgt über eine externe Logistik mit vom Betreiber
festgelegten Anlieferzeiten.“
„Es sind nur lärmarme LKW einzusetzen. Die unter Vertrag stehenden Spediteure sind
verpflichtet mit Lieferfahrzeugen der Euro5 Norm zu verkehren.“
„Ausfahrende LWK über 7,5 t müssen das Gründstück als Rechtsabbieger in östliche
Richtung verlassen.“
„Beim Rückwärtsfahren der LKW ist ein Warnsignal nicht zulässig. Es ist mit einem Einweiser
zu arbeiten.“

1. Wie werden diese Bedingungen der Baugenehmigung überprüft und deren Einhaltung
durchgesetzt? Derzeit sind T€Di-LKW im Einsatz, die nicht der Euro5 Norm entsprechen,
es sind Warnsignale rückwärtssetzender LKW zu hören und nur ein Teil der LKW biegt in
vorgeschriebener Richtung auf den Hellweg ab.

2. Wie wird sichergestellt, dass die Stellplätze gemäß Baugenehmigung S. 6 so hergerichtet
werden, dass Oberflächenwasser im Erdboden versickern kann?

Ersatzpflanzungen:
T€di wurde zu Ersatzpflanzung von ca. 120 Jungbäumen verpflichtet. Wann ist mit dieser
Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume zu rechnen? Wo werden diese Bäume
gepflanzt?

Hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02891-10)

für Ihre Zuschrift vom 29.11.2010 danke ich. Aufgrund Ihrer Anfrage hat sich das Stadtplanungs-
und Bauordnungsamt mit der Angelegenheit befasst. Es ist dazu Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1: Die genehmigten Betriebszeiten des Logistikstandortes der Firma TEDi beschränken
sich auf die Tageszeit an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Bedingt durch Um- und Anbaumaßnahmen im Bereich der Lagerhallen und durch die
zugleich verstärkte Warenauslieferung für das Weihnachtsgeschäft kam es im 3. und 4. Quartal
2010 zur Überschreitungen des genehmigten Zeitraumes.
Die Firma TEDi wurde von der Bauaufsicht mehrmals über Beschwerden von Anwohnern aus
der Nachbarschaft mündlich informiert und unmissverständlich dazu aufgefordert, die Betriebszeiten
gemäß Baugenehmigung vom 04.09.2009 einzuhalten. Da trotz Zusagen die genehmigten
Betriebszeiten immer wieder überschritten wurden, wurde seitens der Verwaltung
ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Daraufhin hat die Firma TEDi mit Datum
vom 22.11.2010 verbindlich zugesagt, die ungenehmigte zeitliche Ausdehnung des Betriebes
in die Nachtzeit einzustellen. Ein beauftragter Wachdienst sorgt dafür, dass nach 22.00 Uhr
und vor 6.00 Uhr keine betrieblichen Abläufe stattfinden. Kontrollen durch die Bauaufsicht
nach 22.00 Uhr und vor 6.00 Uhr bestätigen die Einhaltung der Nachtruhe.

Die weiteren Fragen aus der o. g. Anfrage werden im Rahmen einer Vorlage für die Sitzung
des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.02.2011 und
der Bezirksvertretung Brackel am 03.02.2011 ausführlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 4.15
Bahnübergang Husener Straße
Vorschlag zur TO und Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02915-10)
hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:02915-10-E1)

Herr RM Waßmann bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung und teilt mit, dass sich aus der Antwort zukünftige Fragen ergeben werden, weil Terminierungen geplant sind und es spannende Ergebnisse dieser Gespräche mit dem Eisenbahnbundesamt und der Bahn geben wird. Weiter bittet er darum, dass man das Thema erneut in die Ausschusssitzung am 02.02.2010 bringt, um sich dann den Sachstand sowie die Ergebnisse von Gesprächen darstellen lässt. Er sagt, dass es wichtig an der Stelle ist, dass wirklich verinnerlicht wird, dass in dieser Angelegenheit mit dem nötigen Druck weitergearbeitet wird, da es die Vororte Husen und auch Kurl stark belastet. Des Weiteren teilt er Herrn Wilde mit, dass erst ab 2014 eine Finanzierung eingestellt ist. Dies möchte er nicht so verstehen, dass man skeptisch an die Gespräche geht, weil dann evtl. Planungskosten noch mal vorzeitiger anfallen könnten.

Darauf teilt Herr Wilde mit, dass es nichts mit Skepsis, sondern einfach Erfahrung zu tun hat. Er geht davon aus, dass selbst wenn es jetzt gelingen sollte zu überzeugen das Planfeststellungsverfahren weiter zu betreiben, es eine Zeit dauern wird, bis dann tatsächlich auch die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen herbeigeführt worden sind, um diese Kreuzung auch entsprechend aufzulösen. Demnach ist 2014 seines Erachtens optimistisch, realistisch gedacht, da es früher kaum gehen wird. Daher macht es auch keinen Sinn, die Haushaltsmittel schon vor 2014 im Haushalt zu platzieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.16
Sachstandsbericht Reha-Kliniken Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02921-10)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.02.2011.


zu TOP 4.17
Stadtumbau West - Netzwerkbeitritt 2011 und 2012
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02813-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für zwei Jahre mit einem jeweiligen Aufwand i. H. v. 9.906,75 € dem Netzwerk zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der qualifizierenden Begleitung von Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen im Kontext des Programms „Stadtumbau West“ beizutreten. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den betreffenden Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes hier: Angelegenheiten der Bauordnung
-nicht besetzt-

6.Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt-


zu TOP 6.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 3. Sachstandsbericht (Stichtag: 21.10.2010)
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02617-10)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Schadstoffbelastung in öffentlichen Gebäuden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02909-10)
hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Anfrage und Antrag) der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 02909-10-E1)

Die Stellungnahme zur Anfrage erfolgt schriftlich zur nächsten Ausschusssitzung.


Darüber hinaus bitten wir um die Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Der Ausschuss beschließt, dass in öffentlichen Gebäuden, bei denen der Verdacht besteht,
dass PCB-haltige Baumaterialien eingesetzt wurden, die Verwendung solcher Materialien
geprüft und Raumluftmessungen vorgenommen werden. Falls bei diesen Messungen
erhöhte PCB-Konzentrationen festgestellt werden (also höher als die in Frage 2 angesprochenen
Grenzwerte), sind unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Information und
zum Schutz Betroffener und zur Sanierung des Gebäudes einzuleiten.


RM Dr. Hetmeier teilt mit, dass der Schutz von Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer ein honoriges Anliegen ist und trotzdem ist sie etwas irritiert über diese Frage des Gebäudeschadstoffkatasters, denn nach ihrer Kenntnis gibt es ein solches Gebäudeschadstoffkataster nicht in der Stadt Dortmund. Sie möchte gerne wissen, auf welchen Grundlagen die Informationen beruhen, die nun in dem Zusatz- und Ergänzungsantrag enthalten sind und wie diese zustande gekommen sind, ohne dass die Gremien darüber informiert wurden.

RM Märkel führt an, dass alle erstaunt darüber sind, dass es in der Tat dort noch PCB und auch Asbest-Vorkommnisse gibt, da es schon mal eine Grundsanierung an allen Schulen in Dortmund gab . Die Idee dieses Katasters ist, ja noch mal zu überprüfen, wie denn der Stand der Dinge ist. Ein anderes wichtiges Anliegen ist, dass an Gebäuden in NRW in Zukunft bei der Raumluftmessung nach den Standards verfahren wird, die das Land NRW in einer Studie 2002 bereits festgelegt hatte. Ihrer Meinung nach macht es keinen Sinn, dass man eine Studie erstellt, die durchaus nach Meinung der meisten Arbeitsmediziner ganz vernünftige Richtwerte produziert hat, dann sich aber auf eine weitaus ältere Richtlinie bezieht, die weitaus höhere Grenzwerte hat. Man war ja auch erneut aufgerüttelt, über die Gebäude an der Universität, die ja ebenfalls noch ein PCB-Problem vor sich herschieben. Deswegen hier noch mal der Appell, sich wirklich nach den Werten zu richten, die gesundheitsunbedenklich sind. Dies bedeutet, dass man Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer und Schwangere nicht ausquartieren müsste. Und die wichtigste Forderung ist noch mal an allen Schulen zu überprüfen, ob es außer an der Anne-Frank-Gesamtschule noch andere belastete Schulen gibt.

RM Harnisch teilt mit, dass sie in der Tendenz zustimmungsbereit sind, aber es sich noch ein paar Fragen auftun, wie man z. B. einen Verdacht feststellt. Man weiß ja seit etwa ca. 1978, das PCB nicht mehr verbaut werden darf, danach kommen Gebäude in Frage , die vor 1978 errichtet worden sind. Bei den Vorbereitungen die es gab, stellt sich die Frage, was ein öffentliches Gebäude ist. Es ist wohl gemeint, dass es die Gebäude sind, die im öffentlichen Besitz sind. Und dann stellt man sich die Frage, ob die Verwaltung überhaupt in der Lage ist, da eine Menge an Arbeit damit verbunden ist, so einen Auftrag aufzuführen.

Frau RM Märkel teilt daraufhin mit, dass die Personen, die in öffentlichen Gebäuden arbeiten, Sorge und auch einen Anspruch auf eine gesundheitsfürsorgliche Betrachtungsweise der PCB-Vorkommnisse haben. Es geht darum, noch einmal diese Gebäude zu überprüfen, indem man Raumluftmessungen durchführt. Dafür gibt es zahlreiche Vorgaben, Grenzwerte und Richtlinien. Die Weltgesundheitsorganisation hat einen Grenzwert herausgegeben ebenso wie diese NRW-Studie. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, dass man in den öffentlichen Gebäuden Raumluftmessungen vornimmt auf Grundlage der NRW-Richtlinie 2002.

Frau RM Reuter teilt mit, dass der Ausschuss der Stadt sich nur um Gebäude der Stadt Dortmund kümmert, da er dafür und für die Menschen, die diese Gebäude nutzen auch eine Verantwortung hat. Wo ein Verdacht besteht und wo kein Verdacht besteht, das sind Dinge die man in Dortmund nicht das erste Mal durchgeht. Man hat dies 2000/2001 im Zusammenhang mit der Untersuchung der Schulen und der Kindergärten alles schon durchexerziert. Man muss dort auch noch mal prüfen, wie dort die Vorgehensweise war. Dann werden dementsprechend die Messungen unter diesen jetzt neuen Gesichtpunkten und Messwerten vorgenommen.

Herr RM Pisula schlägt vor, dass man sich zunächst nur auf städtische Gebäude bezieht und fordert Herrn Limberg auf, dass er noch was zu dem Thema vorträgt.

Frau RM Dr. Hetmeier teilt erneut mit, dass es ihrer Kenntnis nach kein Gebäudeschadstoffkataster gibt und möchte gerne wissen, warum nur ein Teil dieses Ausschusses diese Information darüber hat.
Frau RM Reuter teilt daraufhin mit, dass es eine Vorlage gibt, die auch in Teilen schon in den Gremien diskutiert worden ist, wo Schadstoffbelastungen an der Anne-Frank-Geschamtschule festgestellt worden sind und darauf hat sich der Antragssteller bezogen.

Herr RM Tönnes bedankt sich bei Frau Reuter für die Klarstellung und teilt mit, dass es nicht nur um das Gebäude der Anne-Frank-Gesamtschule geht, sondern auch um das Gebäude der Hauptschule Mengede, denn da liegt die gleiche Problematik vor. Und das war auch der Grund für die Sanierung der Hauptschule Mengede, die man gemeinsam beschlossen hat.

Herr RM Pisula sagt, dass es klar sein muss, nach welchen Grenzwerten die Untersuchungen vorgenommen werden und betont, dass man eindeutige Beschlüsse zu fassen hat.

Herr RM Harnisch fragt, was mit den angemieteten Gebäuden der Stadt ist. Er möchte wissen, ob die Stadt Dortmund die Proben entnimmt oder der Eigentümer.
Frau Dr. Nienkemper kündigt an, dass die Fragestellungen noch ausführlich schriftlich beantwortet werden. Sie geht aber schon mal mündlich auf einige Aspekte ein: Aufgrund des Ratsbeschluss aus 2000 wurden 100 Objekte begangen, davon 80 Schulen und zwar die Objekte, die nach Baujahr und Bauart aus fachlicher Sicht für eine PCB-Belastung auffällig waren. Es wurde ein Gutachter eingeschaltet, der diese Objekte untersucht hat. Dieser hat festgestellt, dass 39 Objekte einer näheren Betrachtung unterzogen werden müssen. Davon sind dann insgesamt 28 Objekte saniert worden. Dieses ganze Prozedere wurde bereits 2007 abgeschlossen. Wenn man neue Baumaßnahmen/ Sanierungsmaßnahmen beginnt, macht man generell diese Schadstoffunter-suchung, auch wenn man Gebäude abreißt. Das heißt, man guckt, ob noch asbesthaltige Stoffe vorhanden sind, ob es Faser-Belastungen gibt, ob es packhaltige Stoffe gibt und natürlich wird noch mal die PCB-Problematik mit untersucht. In der Hauptschule Mengede wurden nämlich in einem Anstrich, der schon vor 20 bis 30 Jahren aufgebracht wurde, PCB-haltige Elemente gefunden. Bevor man eine Sanierung angeht, geht man noch mal grundlegend in das Gebäude und prüft, ob es wirklich schadstofffrei ist.
In der Anne-Frank-Geschamtschule wurden genau diese Untersuchungen durchgeführt. Dort wurde im Bauteil B eine PCB-Belastung im Anstrich der Fenster festgestellt. Deshalb werden auch komplett alle Fensteranlagen in diesem Bauteil B ausgetauscht. Im Bauteil A wurde dieser Schadstoffanteil nicht gemessen. Generell legt man 300 Nanogramm pro Kubikmeter zugrunde, die als Schwellenwert für eine erhöhte Raumbelastung gelten. Diese Raumbelastung hat man aber in dem Bauteil B, wo man die PCB-Belastung gefunden hat, nicht messen können. Obwohl die Anstriche wohl nur in einem geringen Teil an den Fensterrahmen vorhanden waren, und die Raumluft wohl noch nicht problematisch für die dortigen Lehrer und Schüler ist, möchte man aber das Ganze sanieren.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag einstimmig zu.


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02688-10)

Der Ausschuss für Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 7.2
Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02649-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Einziehungsverfahrens von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche ZOB (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 472 tlw.).


zu TOP 7.3
Errichtung einer Fußgängerunterführung unter der Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm zwischen Scharnhorst und Brackel vom Naturschutzgebiet Alte Körne zum Landschaftsschutzgebiet Hohenbuschei
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02869-10)
hierzu: Stellungnahme der Verwaltung ( Drucksache Nr.: 02869-10-E1)

RM Schreurs bedankt sich für die schnelle und positive Beantwortung durch die Verwaltung.

RM Tönnes bedankt sich ebenfalls für die schnelle Beantwortung und fügt hinzu, dass ihn einige Antworten der Verwaltung überrascht haben. Zum Beispiel, dass Anfang 2010 der Abschluss einer Planungsvereinbarung Anfang 2010 unterzeichnet worden ist. Er kann sich nicht daran erinnern, dass so eine Vorlage den Gremien vorgelegen wurde. Er bittet daher diesbezüglich um Aufklärung durch die Verwaltung.

Herr Keune stellt klar, dass die Planungsvereinbarung auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst zurückgeht, die dies schon seit längerer Zeit gefordert hatte. Man habe bisher erste Gespräche geführt und einen Schriftwechselvereinbarung mit der DB AG geschlossen, die besagt, dass wir die Planung aufnehmen. Außerdem habe man auch eine grundsätzliche Machbarkeitsstudie erstellt, um zu gewährleisten, dass die Maßnahme auch behindertengerecht durchgeführt wird. Mehr sei bisher nicht gemacht worden.

RM Tönnes betont, dass seines Wissens nach der Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst nur eine Machbarkeitsstudie aber keinen Abschluss einer Planungsvereinbarung gefordert hätte, zumal hierfür wohl, insbesondere wegen der Kostenfolgen, die Zustimmung des Planungsausschusses erforderlich ist. Er fügt noch hinzu, dass es eine konträre Beschlusslage der Bezirksvertretung Brackel gibt.

Frau RM Reuter führt an, dass der AUSWI bislang auch nicht mit beteiligt war.

Herr Keune erläutert, dass man -da die Bundesbahn zwischenzeitlich eine AG ist- eine Schriftwechselvereinbarung schließen muss, um überhaupt einen Planer der Bundesbahn damit zu beauftragen, der sagt, dass dies eine Stelle ist, wo es grundsätzlich möglich ist.
Zur Bezirksvertretung Brackel meint Herr Keune , dass es bei den unterschiedlichen Meinungen zwischen der Bezirksvertretung Brackel und Bezirksvertretung Scharnhorst nicht um die Unterführung der Bahn, sondern um die Überführung des Körnebaches gegangen sei, wo beide Bezirksvertretungen unterschiedliche Meinungen zu dem Kreuzungspunkt hatten.. Dies kann er aber gern nach Aktenlage noch mal klären, evtl. dem Protokoll beifügen oder beim nächsten Mal berichten.

RM Reuter teilt daraufhin mit, dass das Entscheidende ist, dass eigentlich der AUSWI damit befasst werden müsste, wenn solche weitergehenden Angelegenheiten angestoßen werden. Es müsste im AUSWI diskutiert werden und es kann keine Sache der Bezirksvertretungen sein.

RM Schreurs teilt mit, dass dazu ein Ortstermin der beiden Bezirksvertretungen stattgefunden hat. Dort wurde ausführlich über die Anbindung dieses gesamten Fußweges auf Brackeler Seite gesprochen. Es gibt auch fertige Pläne der Planungsverwaltung, welche in der Zeitung sogar veröffentlicht und beiden Bezirksvertretungen vorgestellt wurden.

RM Reuter wiederholt noch mal, dass es entscheidend ist, dass es keine Sache der Bezirksvertretung alleine ist. Da es hier auch, ausgehend von der finanziellen Situation, um eine Angelegenheit handelt, die über den Bereich der Bezirksvertetungen hinaus geht und von daher übergeordnete Bedeutung hat.

RM Tönnes bittet die Verwaltung darum, die besagte Planungsvereinbarung dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis vorzulegen, damit diese inhaltlich mal beurteilt werden kann.
RM Münch sieht in der Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der DB schon einen konkreten Planungsauftrag, der auch mit erheblichen Kosten verbunden ist und bittet den zuständigen Dezernenten hierzu um Aufklärung.

RM Reuter erinnert daran, dass in der nächsten Sitzung hierzu eine ausführliche Darstellung der Situation durch die Verwaltung stattfinden soll.

Herr Keune weist noch mal darauf hin, dass bisher lediglich eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde. Auf die Frage, wann es denn nun im Haushalt 2011 steht, sagt er, dass im letzten Jahr dieses Haushaltes ein Betrag (eine Anfinanzierung) steht, worüber zu beraten ist. Mit der Verabschiedung eines Haushaltes bekommt die Verwaltung zumindest den Auftrag vorzuplanen. Genau das sollte diese Beantwortung sein. Wenn man nun in den Haushaltsberatungen sagt, 2014, diese Maßnahme wollen wir nicht, weil es in die Finanzen nicht hineinpasst, sondern erst 2020, dann wird die Verwaltung die Jahre 2012 und 2013 nicht zur Vorbereitung von weiteren Planungen nutzen. Wenn die Verwaltung zu Konkretisierungen kommt, wenn erste bessere Pläne da sind, dann wird dieser Ausschuss durch eine entsprechende Vorlage informiert.

RM Reuter fordert noch mal eine ausführliche Darstellung der Situation für die nächste Sitzung am 02.02.2011 ein.

RM Tönnes bezieht sich auf den Hinweis auf den Haushalt durch Herrn Keune und fordert eine Stellungnahme der Verwaltung zur evtl. Haushaltsrelevanz der Thematik nicht erst zur nächsten Sitzung am 02.02.2011 sondern bereits zur Ratssitzung am 16.12.2010.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, ruft den Punkt aber in seiner nächsten Sitzung erneut auf.

Zur Ratssitzung am 16.12.2010 wird eine Stellungnahme der Verwaltung zur evtl. Haushaltsrelevanz der Thematik vorliegen.


zu TOP 7.4
Flüsterasphalt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02901-10)
hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02901-10-E1)

Flüsterasphalt
Anfrage zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2010 zur Sitzung am
15.12.2010 (DS-Nr. 02901-10)

für die o.g. Anfrage danke ich. Mit der Angelegenheit hat sich das Tiefbauamt befasst. Hierzu
ist Folgendes mitzuteilen:
1. Bei welchen Straßenbaumaßnahmen wurde bisher lärmtechnisch optimierter Asphalt
eingesetzt ?

Bärenbruch von Martener Straße bis Roßbach (Lütgendortmund)
Benninghofer Straße von Niederhofer Kohlenweg bis Wittbräucker Straße (Hörde)
Benninghofer Straße von An der Goymark bis Overgünne (Hörde)
Benninghofer Straße von Roter Weg bis Niederhofer Kohlenweg (Hörde)
Berghofer Straße von Schüruferstraße bis An der Goymark (Aplerbeck)
Berghofer Straße von An der Goymark bis Busenbergstraße (Aplerbeck)
Frohlinder Straße von Siepmannstraße bis Sümpelmannstraße (Huckarde)
Hagener Straße von Am Flinsbach bis An den Birken (Hombruch)
Hagener Straße von An den Birken bis Spissenagelstraße (Hombruch)
Hagener Straße von Bozener Straße bis Am Flinsbach (Hombruch)
Hoher Wall von Kreuzung Grafenhof bis Anschluss Westentor (In-West)
Köln-Berliner Straße von Aplerbecker Straße bis Gutjahrstraße (Aplerbeck)
Lichtendorfer Straße von Nelkenstraße bis Blumenweg (Aplerbeck)
Lindemannstraße von Wittekindstraße bis nördl. Neuer Graben (In-West)
Ostwall von Neutor bis Anschluss Schwanenwall (In-West)
Rahmer Straße von Aspeystraße bis Westhusener Straße/Sydowstraße (Huckade)
Schüruferstraße von Berghofer Straße bis An der Goymark (Aplerbeck)
Steinhammerstraße von Borussiastraße bis Martener Straße (Lütgendortmund)
Stockumer Straße von Luisenglück bis Am Beilstück (Hombruch)
Wellinghofer Straße von Nortkirchenstraße bis Zillestraße (Hörde)
Willem-van-Vloten-Straße von Semerteichstraße bis Weingartenstraße (Hörde)
Wittbräucker Straße von Stoppelmannsweg bis Fulda und Berghofer Straße bis Falterweg
(Aplerbeck)
Wittbräucker Straße von Apolloweg bis Falterweg (Aplerbeck)
Wittener Straße von Planetenfeldstraße bis Kortental (In-West)
Baumaßnahmen in 2011:
Bodelschwingher Straße von Im Odemsloh bis Wenemarstraße (Mengede)
Deusener Straße von Franziusstraße bis Weidenstraße (Huckarde, In-Nord)
- hier sind die Bauaufträge bereits vergeben
Gildenstraße von Hörder Bahnhofstraße bis Nortkirchenstraße (Hörde)
- hier steht die Erteilung des Bauauftrags kurz bevor
Stockumer Straße von Hansmannstraße bis Am Winkelsweg (Hombruch)
- hier sind die Bauarbeiten bereits im Jahr 2010 begonnen
worden. Etwa 90 % der Bauleistung werden noch in
2011 erbracht.

2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der entsprechenden Straßen ?

Grundsätzlich wurden ausschließlich Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen gefördert.
Die Stadt hat sich für den Einsatz des LoA5d entschieden. Förderfähig im Sinne des Zukunftsinvestitionsgesetzes
waren ausschließlich Straßen, wo an den Gebäuden ein Lärmpegel
von 65 dB(A) tags überschritten wird. Entscheidungsgrundlage war die Umgebungslärmkartierung
NRW. Ein zusätzliches stadtinternes Kriterium war der allgemeine Zustand der betroffenen
Straßen.

3. Gibt es Messungen, die den hörbaren Erfolg des Einsatzes von lärmminderndem Asphalt
belegen ?
Vergleichsmessungen wurden an der Köln-Berliner-Straße und der Benninghofer Straße. Die
gemessenen Lärmpegelreduzierungen lagen je nach Fahrzeugart zwischen 3,2 und 4,5 dB(A).
Das entspricht einer Verminderung der Verkehrsbelastungen um mehr als 50 %.

4. Ist der lärmmindernde Asphalt ausschließlich auf Straßen eingesetzt worden, bei denen
Geschwindigkeiten oberhalb Tempo 30 gefahren werden ?

Ja, die Förderkriterien implementieren bereits, dass nur Straßen mit erheblicher Verkehrsbelastung
in Frage kommen. Dies sind in Dortmund Straßen im Vorbehaltsnetz. Hinzu
kommt, dass der optimierte Asphalt (LoA5d) bei einer Geschwindigkeit von unterhalb 30
km/h keine Wirkung zeigt, da in dem Geschwindigkeitsbereich die Motorgeräusche der Fahrzeuge
lauter sind als die Rollgeräusche.

5. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung für
die lärmmindernden Maßnahmen verwandt ?

Insgesamt wurden/werden ca. 13 Mio. € für den Straßenbau eingesetzt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr Dortmund
Stadtbahnlinie II, Baulos L4, barrierefreie Zuwegung an den Bahnhöfen Kirchderne, Flughafenstraße und Droote, Ausführungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02712-10)

Herr Müller (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass er schon von mehreren Seiten darauf angesprochen wurde, ob diese Angelegenheit mit dem Behindertenpoltischen Netzwerk so abgesprochen worden ist bzw. ob das Behindertenpolitische Netzwerk dem zustimmt, da nur Rampen an diesen betreffenden Haltestellen gebaut werden und keine Aufzüge. Dem Behindertenpolitischen Netzwerk wurde diese Planung ausführlich von der Verwaltung vorgelegt und es wurde ausführlich diskutiert. Das Argument der Verwaltung war, dass in diesem Bereich viel Vandalismus existiere und die Aufzüge dann möglicherweise kaputt gehen würden. Das Behindertenpoltische Netzwerk hat Wert darauf gelegt, dass wenn diese Pläne so umgesetzt werden, wie sie jetzt vorliegen, zumindest aber die Option räumlich bestehen sollte, dass später noch Aufzüge eingefügt werden können. Soweit die Verwaltung dies versichern konnte, hat sie dies getan. Aus diesem Grund schlägt das Behindertenpolitische Netzwerk vor, der Vorlage so zuzustimmen und später noch mal zu überprüfen, ob diese zum Teil 140 Meter langen Rampen zu wenig sind und ob man da noch mal nachrüsten muss.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Änderung zum Baubeschluss vom 20.04.1989:

Auf die Nachrüstung von 5 Aufzügen des 2. Bauabschnittes an den Bahnhöfen Kirchderne,
Flughafenstraße und Droote wird verzichtet.
Anstelle der Aufzüge werden 5 vorhandene Rampen zu den betreffenden Bahnsteigen barrierefrei
umgebaut, einschließlich Ausstattung der Bahnsteige mit einem Leitsystem für Blinde und
Sehbehinderte sowie Verknüpfung mit den Bushaltestellen.

Das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. akt. Eigenleistungen beträgt 3.636.000 €. Die Maßnahme führt zu einer durchschnittlichen Belastung der Ergebnisrechnung i.H. v. 55.660 €.


zu TOP 8.2
Stadtbahn Rhein- Ruhr Dortmund
Aufzugsnachrüstung Stadtbahnhaltestelle Rombergpark - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02742-10)

Herr Müller (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass diese Planung dem Behindertenpoltischen Netzwerk nicht vorgelegt worden ist und deswegen noch zwei Fragen bestehen. Es wird grundsätzlich befürwortet, dass dort ein Aufzug nachgerüstet wird. Herrn Müller ist aus den Vorlagen aber nicht die Abmessung des Aufzuges klar geworden. Hier fragt er nun die Verwaltung, ob die Maße gemäß der DIN-Normen eingehalten werden und zum zweiten, ob die Rampe auch in Zukunft im Rahmen dieser Maßnahme normgerecht ist barrierefrei gestaltet wird.

Herr Schließler teilt daraufhin mit, dass der Aufzug die Standardmaße einhalten wird, da es hier technisch möglich ist. Da sich die Rampe schon im Bauwerk befindet und es sich hierbei um einen kleinen Tunnel der unter der B 54 durchgeht handelt, hat die Rampe vom Gefälle her die richtigen Maße. Weiter westlich zur Straße hin, gibt es tatsächlich steileres Gefälle, dies wird aber bei der Umplanung der Nordkirchenstraße mit erledigt, so dass die Standardgrößen auch eingehalten werden können.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den dargestellten Sachstand zur Kenntnis.


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-
10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
-nicht besetzt-

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
-nicht besetzt-

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Übertragung der Halde Schleswig auf den RVR
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2010
(Drucksache Nr.: 02409-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilen wird das Thema in der nächsten Sitzung am 02.02.2011 wieder aufrufen und erwartet eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Rahmenbedingungen einer möglichen Übertragung.


zu TOP 12.2
Erfassung Heizöltanks
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02345-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Erfassung von Heizöltanks zur Kenntnis.


zu TOP 12.3
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Jahresbericht 2010
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02710-10)
hierzu-> Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde vom 08.12.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
-nicht besetzt-






Die öffentliche Sitzung wird um 14:45 Uhr beendet.




Reuter Lührs Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Anlagen:
Zu TOP 2.1:
(See attached file: 20101213_Präsentation_envio-infoveranstaltung-taberg.pdf)