Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 23.05.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm H.-P. Hoffmann i. V. für Rm Berndsen
Bm’in Jörder
Rm Wittkamp i. V. für Rm Meyer

Rm Neumann-Lieven
Rm Renkawitz i. V. für Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Buchloh


Rm Mause
Rm Strucker - nicht anwesend -
Rm Waßmann

Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Hawighorst-Rüßler i. V. für sB Gurowietz
Rm Pohlmann
Rm Schwinn
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste

Rm Zielazny

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


Herr StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
Frau StR’in Jägers, 3/Dez.

Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Kerschek, StA 60

Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsstelle
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Markau, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.02.2013

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11.04.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09710-13)

3.1.2 Finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09829-13)

3.1.3 Stellenplan - Konkretisierung der Drucksache Nr.:09554-13
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09846-13)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Aufgabenkritik im Umweltamt – StA 60
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08580-12)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 28.02.2013 versandt und an den AUSWI überwiesen.

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08580-12-E1) Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 28.02.2013 vor.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08580-12-E3)

3.2.2 Einrichtung einer Stelle im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" von FABIDO als Fachreferat "Integration/ Inklusion" für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder bei dem Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09734-13)

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Neukonzeptionierung und Umzug des Rechenzentrums der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09747-13)

4.1.2 Machbarkeitsstudie zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT mit der GKD Recklinghausen - Sachstandsbericht
- Präsentation der Ergebnisse

- Mündlicher Bericht

4.1.3 dosys
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08634-12-E2)

4.1.4 Auswirkungen der Haushaltskürzungen auf Dosys
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09827-13)

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Mause (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Schilff als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, es zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Rm Schilff weist zu Beginn der Sitzung darauf hin, dass der Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 4.1.4 „Auswirkungen der Haushaltskürzungen auf Dosys“, (Drucksache Nr.: 09827-13) zurückgezogen wurde.

Zu TOP 3.1.2 liegen dem Ausschuss je eine Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Da bei der Beantwortung schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind, schlägt Herr Rm Schilff vor, den TOP in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Diesen Vorschlägen wird von den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation gefolgt.

Außerdem macht die Verwaltung den Vorschlag, die Tagesordnung um folgende Vorlagen zu erweitern:
- Managementbericht Personal, Stichtag: 30.04.2013, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 09862-13)
als TOP 3.1.4 und
- Gründung des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Dortmund“, Empfehlung (Drucksache Nr.: 09762-13) als TOP 3.2.3.

Zu beiden Vorlagen liegen Schreiben zur Dringlichkeit vor.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erkennt einstimmig die Dringlichkeit der Vorlagen an, so dass beide Vorlagen unter den genannten Tagesordnungspunkten auf die Tagesordnung gelangen.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen und Erweiterungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.02.2013

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.02.2013 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11.04.2013

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11.04.2013.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)

Frau Bm’in Jörder erklärt für die SPD-Fraktion, dass grundsätzlich nichts gegen den Masterplan spreche, ihre Fraktion aber noch Beratungsbedarf habe. Daher bittet sie darum, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Rm Schwinn schließt sich diesem Vorschlag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09710-13)

Herr Rm Weintz stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu und hat die Nachfrage, warum eine relativ hohe Anzahl für die Feuerwehr einzustellen ist und ob dies weiterhin so bleiben werde.

Frau Rm Stackelbeck macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass es derzeitig grundsätzlich gut sei, wenn die Stadt Dortmund über Bedarf ausbilde, u. a. wegen des doppelten Abiturjahrganges. Auch für 2014 sollte bei den genannten Werten geblieben werden.

Frau StR’in Jägers erklärt, dass nicht klar sei, ob eine Absenkung der Ausbildungszahlen bei StA 37 möglich sein wird. Derzeitig bleiben Fluktuation und Wechsel zu anderen Feuerwehren als Gründe, die Nachholbedarfe auslösen, erhalten. Mit einem Nachholbedarf von bis zu 50 Personen rechne sie immer.

Herr Plätz verweist auf die gewerblich-technischen Auszubildenden, die erst eine Ausbildung machen, um dann zur Feuerwehr zu wechseln. Für die Zukunft sei geplant, aus eigenem Nachwuchs Vakanzen bei der Feuerwehr besetzen zu können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig die Einstellung von bis zu 200 Nachwuchskräften.

Davon sind bis zu
- 104 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
- 30 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden,
- 15 Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen mit direkter Anschlussausbildung zum/zur Brandmeisteranwärter/in sowie
- 51 Anwärter/innen für den feuerwehrtechnischen Dienst
vorgesehen.


zu TOP 3.1.2
Finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09829-13)
- Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09829-13-E1)

- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09829-13-E4)


Dem Ausschuss liegt zur Sitzung folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 17.05.2013 (Drucksache Nr.: 09829-13-E1) vor:

„… die Ende April 2013 festgestellten finanziellen Unregelmäßigkeiten in der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch wurden in der Ratssitzung am 02.05.2013 nur im Ansatz diskutiert. Für die CDU-Fraktion ergeben sich – auch vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien – weitergehende Fragen, die in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation schriftlich beantwortet werden sollten.


Im Einzelnen möchten wir wissen:
1. Welches städtische Amt ist federführend bei der Aufklärung des Veruntreuungsfalles? Personalamt, Rechnungsprüfungsamt oder Bürgerdienste?
2. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen erwägt die Stadtverwaltung gegenüber der verdächtigten Mitarbeiterin? Wieso wird vom Oberbürgermeister – wie in der Ratssitzung am 02. Mai 2013 angekündigt - ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung bevorzugt? Welche Auffassung vertritt der zuständige Personaldezernent?
3. Welche überschlägigen Tages- und Jahresumsätze werden in der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch getätigt? Sind die Tages- und Jahresumsätze in den übrigen acht Bezirksverwaltungsstellen mit denen in Hombruch vergleichbar?
4. An welchen Standorten und in welchen Ämtern/Dienststellen (genaue Auflistung erwünscht) innerhalb der Dortmunder Stadtverwaltung ist es überhaupt noch möglich, Verwaltungsdienstleistungen in bar zu bezahlen?
5. Sieht die Verwaltung es nicht spätestens seit dem neuesten Fall einer Veruntreuung als zwingend notwendig an, den Zahlungsverkehr möglichst zeitnah komplett umzustellen? Was würde eine Umrüstung auf einen stadtweiten bargeldlosen Zahlungsverkehr (EC-Karten, Kassenautomaten etc.) überschlägig kosten? Sollen dafür Haushaltsmittel bereits im Haushaltsjahr 2014 bereit gestellt werden? Wie wäre der zeitliche Horizont für eine entsprechende komplette Umstellung des Zahlungsverkehrs?
6. Ist es seitens des Rechnungsprüfungsamtes geplant, die Prüfung der Kassengeschäfte der Bezirksverwaltungsstelle in Hombruch auch auf die anderen acht Bezirksverwaltungsstellen auszudehnen? Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen soll dies geschehen? Wenn nein, warum verzichtet man auf die Überprüfung seitens des Rechnungsprüfungsamtes?

Sollten bei der Beantwortung in Teilbereichen schutzwürdige Belange Dritter betroffen sein, so sind wir ggf. auch mit der Behandlung einzelner Fragen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einverstanden.“


Zudem hat der Ausschuss für Personal und Organisation nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2013 (Drucksache Nr.: 09829-13-E4) erhalten:

„... im Interesse der ehrlichen MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und zum Schutz vor einem Generalverdacht im Zusammenhang mit den Ende April 2013 festgestellten finanziellen Unregelmäßigkeiten in der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN den Ausschuss für Personal und Organisation um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Kontrollinstrumente werden derzeit im städtischen Zahlungsverkehr angewandt und wie werden sie auf ihre Wirksamkeit überprüft?
2. Wurden die Kontrollsysteme entsprechend verbessert und angepasst, nachdem in der Vergangenheit Fälle von Veruntreuung in der Stadtverwaltung bekannt wurden? Und wenn ja, wie?
3. Wie konnte es trotz einer Anpassung der Kontrollsysteme zu dem aktuellen Veruntreuungsfall kommen? Gibt es eine Lücke beim Abgleich der Kontoeingänge und der dazugehörigen Verwaltungsfälle?
4. Die Verwaltung hat ein regelmäßiges Controlling aller Eingänge, Ausgänge und Kontostände der Stadtkasse sicherzustellen. Welches Controlling-Prinzip soll zukünftig ein erneutes Vorkommen solcher Betrugsfälle verhindern?“

Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Hinweis auf schutzwürdige Belange Dritter unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung geschoben.


zu TOP 3.1.3
Stellenplan - Konkretisierung der Drucksache Nr.:09554-13
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09846-13)


Den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2013 (Drucksache Nr.: 09846-13) vor:

„… unter Bezugnahme auf die Diskussion im Ausschuss für Personal und Organisation am 11.04.2013 zum Antrag der CDU-Fraktion „Stellenplan“ (Drucksache Nr.: 09554-13) möchten wir unseren Antrag nunmehr wie folgt konkretisieren:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014 auch einen
elektronischen Stellenplanentwurf vorzulegen, der in seinem Detaillierungsgrad deutlich über die Form der aktuellen Darstellung (Drucksache Nr.: 07794-12) hinausgeht.

Im Ergebnis soll dem Rat zukünftig also – anders als bisher - nicht nur eine Übersicht über die Veränderungen im Planstellenbestand gegeben werden. Der „neue“ Stellenplan als
elektronische Anlage zum Haushaltsplan soll vielmehr eine stellen-, ämter- und dezernatsscharfe Übersicht über sämtliche bei der Stadt Dortmund vorhandenen Stellen geben.

Hierbei soll für jede einzelne Stelle die

- Bezeichnung der Stelle
- Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe
- Anzahl der Stellen (Vorjahr, aktuelles Haushaltsjahr)
- Anzahl der besetzten Stellen jeweils zum 30.06. des jeweiligen Jahres’
- Sonstige Bemerkungen (bspw. Neue Stelle, umgewandelte Stelle, KW-Stelle etc.)

aufgeführt werden.

Als Muster könnte die Stadtverwaltung Dortmund beispielsweise auf den vorhandenen elektronischen Stellenplan des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zurückgreifen.

Begründung
Ein Stellenplan beispielsweise nach dem Muster des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe würde den Mitgliedern des Rates der Stadt Dortmund mehr Transparenz der Personalwirtschaft der Stadt Dortmund durch ein zusätzliches verfeinertes Kontrollinstrument bereitstellen, welches bisher in dieser Form – anders als in anderen Gebietskörperschaften – noch nicht vorhanden ist.

Da im Jahr 2012 zudem erstmals eine vom Oberbürgermeister initiierte „Personal-Inventur“ stattgefunden hat, dürfte die Erstellung eines entsprechend detaillierten Stellenplans keinen übermäßig großen zusätzlichen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand innerhalb des Personal- und Organisationsamtes auslösen.

Die Fortschreibung in den Jahren 2015ff. dürfte noch weniger aufwändig sein, sodass sich im Verhältnis von Aufwand (für die Verwaltung) und Ertrag (für die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund) die Erstellung eines solches Stellenplanes auf jeden Fall rechtfertigen lässt.“

Zur Verdeutlichung unseres Antrages und zur Visualisierung des elektronischen Stellenplanes möge folgender „Screenshot“ dienen (Quelle: Stellenplanenentwurf LWL 2013; Seite 41):“

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) verweist auf den im Antrag dargestellten Stellenplan. Er hält es aufgrund der bereits geleisteten Vorarbeiten der Verwaltung für zumutbar, einen solchen Stellenplan als Instrument für die Politik bereit zu stellen.

Frau Bm’in Jörder (SPD-Fraktion) verweist auf die Behandlung des Themas am 11.04.2013 und darauf, dass die Verwaltung Zug um Zug den Stellenplan für eine weitere Diskussion vorbereiten und der Politik vorlegen werde.

Frau Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Differenzierung nach Geschlecht fehle. Sie spricht sich dafür aus, zunächst abzuwarten, was die Verwaltung vorlegt.

Herr Plätz gibt an, dass in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Systemhaus begonnen wurde, nach einer technischen Lösung für die Erstellung des Stellenplans zu suchen. Er sagt – wie in der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11.04.2013 unter TOP 3.8 festgehalten – zu, dass im 2. Halbjahr 2013 (frühestens im November 2013) die Verwaltung den Stellenplan für einen Fachbereich mit Zeitplanung für eine weitere Diskussion entsprechend unaufgefordert vorbereiten und vorlegen wird.

Die CDU-Fraktion signalisiert Einvernehmen, über den Antrag nicht abstimmen zu lassen.

zu TOP 3.1.4


Managementbericht Personal, Stichtag 30.04.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09862-13)

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht Beratungsbedarf geltend, da die Unterlagen erst am 22.05.2013 in das Gremieninformationssystem eingestellt und zur Sitzung verteilt wurde.

Beschluss:
Die Behandlung der Unterlagen wird vertagt. Der Bericht wird am 04.07.2013 beraten.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Aufgabenkritik im Umweltamt – StA 60
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08580-12)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08580-12-E1)

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08580-12-E3)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.02.2013 (Drucksache Nr.: 08580-12-E1) zur Sitzung vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beantwortung der

nachfolgenden Fragen:
1. Welchen Zeitpunkt bildet die Aufgabenkritik ab?
2. Das jüngst beschlossene NRW-Klimaschutzgesetz wird zu neuen, verpflichtenden
Aufgaben in der kommunalen Verwaltung führen.
Inwieweit wurden die zukünftigen Aufgaben bei den Ergebnissen der Aufgabenkritik
für das Umweltamt berücksichtigt?
3. In der Vorlage ist von 27 freiwilligen Aufgaben die Rede. Um welche Aufgaben handelt
es sich konkret?
Da wir weiteren Beratungsbedarf zu dem Thema in den Fachausschüssen sehen, beantragen
wir zudem die Vorlage in den AUSWI zu verweisen.“


Zur Beantwortung erfolgt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2013 (Drucksache Nr.: 08580-13-E3) vor:

„.. zu den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen zu den Ergebnissen der

Aufgabenkritik im Umweltamt nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welchen Zeitpunkt bildet die Aufgabekritik ab?

Die Aufgabenkritik ist im Jahr 2012 durchgeführt worden und umfasst das aktuelle Aufgabenspektrum des Umweltamtes.

Frage 2: Das jüngst beschlossene NRW-Klimaschutzgesetz wird zu neuen, verpflichtenden Aufgaben in der kommunalen Verwaltung führen. Inwieweit wurden die zukünftigen Aufgaben bei den Ergebnissen der Aufgabenkritik für das Umweltamt berücksichtigt?

Der derzeit hohe Stellenwert des Klimaschutzes und auch die Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes NRW auf die Stadt Dortmund sind insoweit berücksichtigt worden, als man die Aufgabenfelder im Klimaschutz von der aufgabenkritischen Betrachtung ausgenommen hat. Einzig die bereitgestellten Personalressourcen zur Betreuung der Klimapartnerschaft mit der Stadt Kumasi in Ghana, wurde im Sinne der Einordnung als „freiwillige Aufgabe“ als verzichtbar betrachtet.

Frage 3: In der Vorlage ist von 27 freiwilligen Aufgaben die Rede. Um welche Aufgaben handelt es sich konkret?

Die 27 als freiwillig eingestuften Aufgaben umfassen insbesondere in den zentralen Diensten anfallende administrative Tätigkeiten wie Controlling, Beschaffung etc., aber auch Fachaufgaben, die das Umweltamt ohne ausdrückliche gesetzliche Zuweisung wahrzunehmen hat wie z.B. Baumschutz, Elektromagnetische Verträglichkeit und zum Zeitpunkt der Erhebung auch Klimaschutz. Die Liste der als freiwillig klassifizierten Aufgaben füge ich als Anlage bei.“


Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) gibt an, dass in Sachen Baumschutzsatzung zunächst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) beraten sollte. Nur wenn die Satzung verändert würde, könne die Personaleinsparung umgesetzt werden. Sie schlägt vor, das Thema der Baumschutzsatzung bei der Beschlussfassung herauszunehmen.

Frau Bm’in Jörder spricht für die SPD-Fraktion an, das die personalwirtschaftlichen Inhalte nur zur Kenntnis genommen werden können. Sie meine, hier sei die Organisationshoheit der Verwaltung betroffen, so dass es sich nicht um eine Beschlussfassung handeln könne.

Auf die Frage der Frau Rm Stackelbeck nach der Liste der freiwilligen Leistungen benennt Herr Dr. Grote verschiedene Beispiele, wie die Bewirtschaftung des Fahrstuhls und hausmeisterliche Tätigkeiten. Er weist auf einen redaktionellen Fehler in der drittletzten Zeile der Aufstellung hin, hier müsse es „Planung und Entwurf von Einzelmaßnahmen der Landschaftsplanung“ heißen, die „Landschaftsplanung“ selbst sei keine freiwillige Leistung, sondern eine Pflichtaufgabe.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) stimmt dem Hinweis der Frau Bm’in Jörder zu, dass es sich bei dieser Vorlage um eine Kenntnisnahme handelt.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) stellt dar, dass sie sich bei der Vorlage enthalten und die weitere Beratung im AUSWI abwarten werde.

Herr Müller ergänzt, dass zur Aufgabe der Baumschutzsatzung eine gesonderte Vorlage von der Verwaltung zu erstellen sei. Es werden Einzelvorlagen in den Fällen, in denen ein politischer Beschluss erforderlich sei, erstellt, so dass über die Vorlage einzeln zu entscheiden ist. Die Vorlagen zur Aufgabenkritik werden als Kenntnisnahmen eingebracht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08580-13-E3) zur Kenntnis. Er nimmt die Ergebnisse der Aufgabenkritik zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) deren Umsetzung.


zu TOP 3.2.2
Einrichtung einer Stelle im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" von FABIDO als Fachreferat "Integration/ Inklusion" für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder bei dem Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09734-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung für folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass FABIDO eine Stelle im Bereich „Tageseinrichtungen für Kinder“ als Fachreferat „Integration/ Inklusion“ für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder einrichtet.



zu TOP 3.2.3
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09762-13)

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht die Verantwortung des Ausschusses für Personal und Organisation im Personalteil der Vorlage. Er schlägt vor, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs an den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Rm Stackelbeck bittet auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Frau Bm’in Jörder macht im Namen der SPD-Fraktion auf zwei Auffälligkeiten im Bereich des personalpolitischen Teils aufmerksam. Im Hinblick auf die Personalkompetenz ist vorgesehen, dass – entgegen der Handhabung in anderen Eigenbetrieben - der Eigenbetrieb selbständig ist. Sie sieht keine Steuerungsmöglichkeiten mehr für die Stadtverwaltung. Außerdem sei für den Eigenbetrieb ein eigener 11-köpfiger Betriebsausschuss geplant. Bei den bisher gebildeten Eigenbetrieben sei es üblich gewesen, die Fachausschüsse als Betriebsausschuss, hier wäre es der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, zu benennen. Der Grund hierfür ist in der Vorlage nicht zu erkennen.
Beide Punkte bedürfen der personalpolitischen Bewertung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Neukonzeptionierung und Umzug des Rechenzentrums der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09747-13)


Herr Rm Schilff weist darauf hin, dass am 12.09.2013 das Rechenzentrum eröffnet wird und der Ausschuss hierzu eingeladen ist. Daher wird die am gleichen Tag geplante Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation erst um 17 Uhr beginnen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht des Dortmunder Systemhauses zur Neukonzeptionierung und zum Umzug des städtischen Rechenzentrums zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.2
Machbarkeitsstudie zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT mit der GKD Recklinghausen - Sachstandsbericht
- Präsentation der Ergebnisse (Drucksache Nr.: 09971-13)
- Präsentation (Drucksache Nr.: 09971-13-E1)



Herr Hahn, Rödl & Partner, stellt die Machbarkeitsstudie zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT mit der GKD Recklinghausen vor, bei der überprüft wurde, welche IT-technischen Synergien möglich sind und welche Organisation rechtlich für eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Auf die in der Sitzung verteilte bzw. im Gremieninformationssystem (GIS) zu diesem Punkt angehängte Präsentation wird verwiesen. Zudem ist der Ergebnisbericht der Machbarkeitsstudie von März 2013 zu diesem TOP in das GIS eingestellt.
Offen sind noch die Themen Umsatzsteuer und Versorgungskassen. Die Überlegungen wurden zusammen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Dortmunder Systemhauses und der GKD Recklinghausen angestellt. Es wurden die Felder der Zusammenarbeit überprüft und u. a. nach Verbesserungen gesucht. Die Rechtsformmodelle sind auf Folie 8 abgebildet, der Staus Quo des dosys. ist das Modell 1 a, basierend auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Als Risiken bezeichnet Herr Hahn die noch erforderlichen Verhandlungen mit den Versorgungskassen und die mögliche Umsatzsteuer auf Beistandsleistungen, die eine verbindliche Anfrage an das Finanzamt notwendig macht.
Erforderlich sei laut Herrn Hahn, abschließend die nächsten Schritte zu beschließen, d. h. der Eintritt in die Feinkonzeption müsse beginnen. Den Zeitpunkt der Gründung eines Zweckverbandes zum 01.01.2014 hält er für nicht machbar.

Frau Bm’in Jörder verdeutlicht, dass die SPD-Fraktion die Informationen mit Zurückhaltung zur Kenntnis nimmt. Solche Vorgänge führen zu Unruhe in der Belegschaft, was in Ordnung sei, wenn sich das Ergebnis lohne. Da es drohe, dass die Gewinne durch Steuern wieder aufgefressen werden könnten, müsse das lohnende Ziel im Auge behalten werde. Sie bittet die Verwaltung darum, die Formen der Zusammenarbeit im Sinne der Stadt und der Beschäftigten gut zu überprüfen.

Herr StD Stüdemann weist auf eine Finanzausschusssitzung des Städtetages vom 07.05.2013 hin, bei der zur Umsatzsteuerreformierung berichtet wurde, dass zum Leidwesen der interkommunalen Kooperationsstrukturen die IT- und Rechenzentrenkooperationen voll umsatzsteuerlich belastet werden. Das Protokoll hierzu werde zur Verfügung gestellt werden
(siehe Anlage 1). Es wurde empfohlen, von derartigen Projekten abzusehen, weil sie mit 19 % umsatzsteuerpflichtig sind. Er stellt die Frage, inwieweit man im Inhouse-Geschäft vergabeberechtigt sei und Mindestumsätze platzieren könne oder ob der Wettbewerb EU-weit vergaberelevant organisiert werden müsse.

Herr Hahn bezeichnet es als unternehmerische Entscheidung der Stadt Dortmund, ob der Weg eines Zweckverbandes gegangen werde. Die Umsatzbesteuerung sei seines Erachtens sehr wahrscheinlich. Die Kommunen versuchen über den Gesetzgeber, hierzu einen Ausgleich zu schaffen. Zum EU-Vergaberecht erläutert er, dass es Aufgabe war, vorhandene Hürden zu erkennen. Es wurde kein Rechtsgutachten gefertigt. Er habe es so verstanden, dass eine explizite EU-rechtliche Vergabeprüfung stattfinden müsse. Eine interkommunale Zusammenarbeit auf EU-vergaberechtlicher Ebene sei nicht anzuzweifeln, wenn es das Inhouse-Geschäft sei.

Herr StD Stüdemann ergänzt, dass eine entsprechend beauftragte Institution oder ein Unternehmen wie eine Dienststelle geführt werden müsste, hinzu komme das Wesentlichkeitskriterium. Es sei die Frage, wie das Mischungsverhältnis zwischen zwei Gebietskörperschaften in einem Zweckverband gesehen werde. Mit einer Einrichtung wurde gerade ein EU-Multiplizierungsverfahren durchlaufen, bei dem zu klären war, ob es sich um marktteilnehmende und voll umsatzsteuerpflichtige Bereiche handelt. Obwohl die Mehrheit des Geschäftes städtisch ist, ist für Teilbereiche evtl. EU-weit auszuschreiben.
Herr StD Stüdemann geht davon aus, dass von einer Belastung mit der Umsatzsteuer auszugehen sei und die vergaberechtliche Situation präzise beschrieben und durchdacht sein müsse. Hier spielen der Dienststellencharakter und das Wesentlichkeitskriterium eine Rolle.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) bittet um Auskunft, ob ein gebildeter Zweckverband einen eigenen Haushalt hat und Personal führende Stelle sei. Für den Personalrat sei auch die Frage wichtig, ob die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Bereich der Stadtverwaltung heraus seien. Für ihn stellt sich zudem die Frage, wer die Höhe der Haushaltsmittel und den Bedarf an Personal festlege.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) erkennt eine schlechte Qualität bei den Folien und weist auf Fehler und zu geringe Farbunterschiede bei den Darstellungen hin. Sie bittet um Auskunft, ob der Personalrat bisher beteiligt wurde. Außerdem sei sie der Meinung, dass der Ausschuss einen Beschluss fassen müsse, statt die Angelegenheit zur Kenntnis zu nehmen.

Herr Rm Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist der Auffassung, dass eine Entscheidung des Gremiums erst Sinn mache, wenn eine verbindliche Antwort des Finanzamtes zur Umsatzsteuer vorliege. Bei Bildung eines Zweckverbandes werde sich zudem die Leistungsbeziehung zu den Kunden verändern. Es sei davon gesprochen worden, dass dann eine Faktorierung erfolge. Herr Rm Schwinn hät es für sinnvoll, bereits jetzt eine IT-Faktorierung einzuführen, um Transparenz hinsichtlich der IT-Leistungsbeziehungen zu schaffen.

Frau Jägers weist auf die Rechtsprechung des BFH von Dezember 2012 hin, die eine Umsatzsteuerpflicht nicht nur für die interkommunale Zusammenarbeit, sondern auch in der Zukunft für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben innerhalb der Kommune sehe. Hier handelt es sich um die Aufgaben, die nicht zwingend hoheitlich sind. Auch die Versorgung innerhalb der Stadtverwaltung mit IT könnte dazu führen, dass ein Betrieb gewerblicher Art zu gründen ist. Die EU-Umsatzsteuer-Richtlinie besagt, dass alle Leistungen, die in einem Leistungs-/Gegenleistungsaustauschverhältnis bestehen, umsatzsteuerpflichtig sind. Es könne keine Rücksicht darauf genommen werden, dass in Deutschland bestimmte Aufgaben als hoheitlich betrachtet werden, die woanders privatwirtschaftlich erledigt werden. Frau Jägers erklärt, dass in einem Zeitraum von acht bis zehn Jahren die Stadtverwaltung Dortmund in der Umsatzsteuerpflicht landen werde.

Herr Hahn informiert darüber, dass die Vermögensgegenstände, die Personal- und Sachaufwendungen im Zweckverband geplant, verausgabt und geführt und dem städtischen Haushalt entnommen werden. Der Kämmerei bleibe es überlassen, wie sie mit dem Vermögen umgehe. Anschaffungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können durch die Stadtverwaltung beschafft werden oder vom Zweckverband angeschafft und vermietet werden.
Die Verhandlungen mit der Kasse und dem Finanzamt werden ggf. noch differenzierte Modelle erforderlich machen, um die Umsatzsteuerpflicht abzuwenden. Ggf. gibt es die Möglichkeit, dass der Zweckverband über das Personal verfügt, aber es noch bei der Stadt Dortmund angestellt ist. Die Modelle bedürfen der verbindlichen Abklärung mit dem Finanzamt. Interne Leistungsverrechnungen erfolgen über Rechnungen.
Der Verbandsrat beschließe über den Haushalt des Zweckverbandes, die Verwendung der Mittel und den Jahresabschluss. Über Personalgestellung, –übergang oder ähnliches wurde noch nicht entschieden.

Herr Klüh bestätigt, dass der jetzige Leistungsaustausch bereits durch Fakturierung abgedeckt wird. In anderer Struktur werde zu überlegen sein, wie Budgets aufgebaut, verwaltet und in welchen Kompetenzen sie bleiben.
In der heutigen Sitzung ist vorgesehen, den Fachausschuss über das Zwischenergebnis der Machbarkeitsstudie zu informieren. Die weiteren Fragestellungen sind im Rahmen der Feinkonzeption zu prüfen, wenn der Weg gegangen werden soll.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt sich, ob Dortmund nicht groß genug sei, um sich einen Bereich für die IT leisten zu können. Bestimmte Vorteile können durch Aufwände an anderer Stelle kompensiert werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Steuerfrage. Sie halte es für denkbar, dass nur in Teilbereichen eine Kooperation erfolgt, z. B. bei Einkaufsgemeinschaften. Tendenziell halte sie es für besser, wenn die Beschäftigten zur Stadt Dortmund gehören. Nur große Kostenvorteile könnten ihres Erachtens zu einem Umdenken der Mitarbeiterschaft führen.
Es seien noch viele Fragen offen und sie hoffe nun auf eine differenzierte Aufbereitung und Bewertung.

Herr P. Meyer gibt an, dass der Personalrat beteiligt war, offizielle Vorlagen gab es bisher nicht. Es gebe eine Stellungnahme des Personalrates, die sich gegen die Zusammenarbeit ausspreche. Er erläutert, dass es immer weh tue, wenn Personal outgesourct werde. Es sei ein schwieriger Weg für die Beschäftigten, der Personalrat könne kein Klassenkämpfer sein. Wenn der Weg vernünftig, es für die Stadt gut und für alle ein Vorteil - insbesondere für die Bürger und Bürgerinnen – erkennbar sei, werde der Weg vom Personalrat mitbeschritten. Herr Meyer erklärte, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den vorgestellten Weg zu verhindern. Der Personalrat werde einen Fachanwalt bitten, insbesondere die Überleitung nach § 613 a zu durchleuchten. Eine Zustimmung werde zum Schluss gegeben werden, vorher werde - wenn es für erforderlich gehalten wird - aber die Einigungsstelle eingeschaltet werden, Herr Meyer hätte sich gewünscht, dass die Stellungnahme des Personalrates den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zugegangen wäre. Die Kosten für die Zusammenlegung der Versorgungskassen sollten ausgerechnet werden, er gehe von immensen Kosten aus. (Die Stellungnahme des Personalrates ist den Fraktionen am 27.05.2013 per Mail zugegangen.)

Herr Rm Balzer (SPD-Fraktion) ist der Meinung, dass vor einer weiteren Diskussion die Frage der Umsatzsteuer und die Kosten der Zusammenlegung der Versorgungskassen geklärt werden müssen.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor abzuwarten, wie die Entscheidung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen sein wird.


Frau StRin Jägers erläutert, dass es derzeitig eine Kooperation zwischen Dortmund und Recklinghausen gebe und die Frage sei, ob diese Kooperation ausgebaut oder inwieweit sie verändert werden soll. Hierzu gebe es die Machbarkeitsstudie und der heutige Bericht diene der Information an die Politik. Innerhalb der Verwaltung hat es von den Beteiligten Stellungnahmen gegeben, mit denen man sich innerhalb des Dezernates 3 befasst. Wie mit den Vorteilen und auch kritischen Bewertungen umgegangen wird, bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung des Verwaltungsvorstandes gebe es bisher nicht. Die Fragestellungen zur Umsatzsteuer und zu den Versorgungskassen sowie die Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen, dass die Entscheidung nicht übereilt zu treffen sei. Wenn die Verwaltung eine Entscheidung getroffen hat, werde es Klärungsgespräche mit Recklinghausen geben. Nach der Sommerpause werde der Ausschuss über den Sachstand und ggf. erforderliche Schritte informiert.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Machbarkeitsstudie zur stärkeren Zusammenarbeit zwischen der GKD Recklinghausen und dem Dortmunder Systemhaus zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.3
dosys
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08634-12-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 08634-12-E2) vor:

„ ….. auf den in der Ausschusssitzung am 31.01.2013 beschlossenen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter TOP 4.1 „dosys.“ nehme ich Bezug.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

1. Darstellung der eingesetzten Fach- und Standardanwendungen in einem Anwendungskataster

Das Dortmunder Systemhaus arbeitet aktuell an der Erstellung eines zentralen Softwareverzeichnisses und bietet an, dem Ausschuss für Personal und Organisation dieses in der Sitzung am 26.11.2013 vorzustellen.

Derzeit werden gesamtstädtisch 171 Anwendungen vom Dortmunder Systemhaus betreut. Die Auflistung nach Fachbereichen sortiert entnehmen Sie bitte der Anlage 1.

2. Darstellung der Ausstattung mit Hardware in Fachbereichen der Verwaltung
und bei Dritten

Vom Dortmunder Systemhaus werden aktuell rd. 6.500 PC-Arbeitsplätze mit PC’s und/oder Laptops, Monitoren, Druckern und Scannern betreut. Jeder PC-Arbeitsplatz ist mit mindestens einem PC oder Laptop ausgestattet.

In der Verwaltung sind darüber hinaus noch im Einsatz ca.
180 PC’s für Schulungen,
80 PC’s für Tests und Entwicklungen,
50 PC’s für Telearbeit,
80 PC’s für Spezialanwendungen (CAD, GeoInfo, Erfassungen, etc.),
200 PC’s durch Redundanzen beim PC-Rollout (Alt- und Neugeräte)
100 PC’s für Präsentationen
50 PC’s für Sonderaufgaben (z.B. LUK)
350 PC’s bei redundanter Ausstattung (z.B. Desktop und Notebook).

Die redundante Ausstattung wird im Rahmen der Ausstattung mit neuen PC-Systemen im Windows 7-Projekt überprüft und möglichst reduziert.

Die Aufteilung der PC-Systeme, Monitore, Drucker und Scanner entnehmen Sie bitte mit Stand zum 10.04.2013 nach Fachbereichen sortiert der Anlage 2.

3. Darstellung der Kosten für Hard- und Software

a) Ersatzbeschaffung Hardware
Das Dortmunder Systemhaus hat für das Jahr 2013 Ersatzbeschaffungen für Hardware im Wert von rd. 2,0 Mio € geplant:

PC’s und Notebooks 1.449.593,49 €
Monitore 223.432,00 €
Drucker 320.934,00 €
Gesamt 1.993.959,49 €

b) Nutzungsrechte
Das Dortmunder Systemhaus hat für das Jahr 2013 Auszahlungen für Nutzungsrechte in Höhe von 1.479.509 € geplant.

c) Pflege für Software
Für die Pflege der in der Stadtverwaltung eingesetzten Software fallen im Jahr 2013 4.307.361 € an.

4. Auflistung der pflichtigen und freiwilligen Aufgaben des Dortmunder Systemhauses

Das Dortmunder Systemhaus stellt den für die Fachbereiche und deren Aufgabenerledigung
notwendigen IT-Betrieb sicher. Insofern richtet sich die Aufgabenwahrnehmung des Dortmunder Systemhauses an den Belangen der Stadtverwaltung Dortmund aus. Die Kategorisierung in pflichtige oder freiwillige Aufgaben im Dortmunder Systemhaus entfällt daher bzw. richtet sich nach der Kategorisierung der Fachbereiche.

5. Darstellung des notwendigen Personaleinsatzes für die pflichtigen und freiwilligen
Aufgaben des Dortmunder Systemhauses

Das Dortmunder Systemhaus unterscheidet die Aufgaben nach den Produkten Beratung, Betrieb und Einführung, Post-und Scandienste. Neu hinzugekommen ist ab Dezember 2012 die Statistikstelle. Gesondert erhoben wurden die Anteile für Führung und Zentrale Dienste, die prozentual auf die einzelnen Produkte zu verteilen wären.

Für die einzelnen Produkte stehen folgende Ressourcen zur Verfügung (in Stunden):
Beratung 7.511 Stunden
Betrieb 219.997 Stunden
Einführung 37.240 Stunden
Post- und Scandienste 43.033 Stunden
Statistik 13.047 Stunden
Führung/ Zentrale Dienste 33.950 Stunden
Gesamt 341.730 Stunden.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.4
Auswirkungen der Haushaltskürzungen auf Dosys
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09827-13)

Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - zurückgezogen.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -



Herr Rm Schilff schließt die öffentliche Sitzung um 16:50 Uhr.





S c h i l f f
M a u s e
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmtiglied
Schriftführerin

Anlage:
Niederschrift des Finanzausschusses des Städtetages vom 07.05.2013, hier: TOP 6: (See attached file: 07_05_SoSi_Niederschrift.pdf)