Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 21.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:05 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Alisa Löffler (SPD) i. V. für Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Carsten Giebel (SPD) i. V. Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Jörg Thurm – 66/1
Ulrike Klingsporn – 40/3
Gerald Kampert – 61/4
Martin Lizan – 11/4
Susanne Linnebach – 64/2
Andrea Zeuch – 1 GB III
Peter Spaenhoff – 33 /FBL
Thomas Gloger – 33/1
Andrea Daniel – 20/3
Michael Spreen – 20/3

3. Gäste:
./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 21.04.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.03.2016


2. Finanzen

2.1 Informationen zur geplanten Berichtsfolge zum Haushalt 2016"
mündlicher Bericht

2.2 - Entwurf der Jahresabschlusses 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund
Ergebnisverwendung
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund aus der allgemeinen Rücklage
Ermächtigungsübertragung
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04101-16)
Die Unterlagen haben Sie bereits im Rahmen des Sonderversandes erhalten.

2.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04104-16)

2.4 Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-15)

2.5 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)
Die Unterlagen haben Sie bereits im Rahmen des Sonderversandes erhalten.

2.6 Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016

2.7 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04106-16)

2.8 Kampagne "100 EnergiePlusHäuser für Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04068-16)

2.9 Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Entfristung der Altersteilzeitregelung zum 31.12.2015 in § 65 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04095-16)

2.10 Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03256-15)



3. Beteiligungen

3.1 Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04217-16)

3.2 RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04395-16)

3.3 Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04396-16)

3.4 DEW21 - hier: Erwerb von 5,6 % der Anteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04210-16)





4. Liegenschaften


4.1 Mitfahrerparkplatz Walther-Kohlmann-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02562-15)

5. Sondervermögen

- nicht besetzt -



6. Sonstiges

6.1 Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)
hierzu -> Ergänzungsschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03982-16-E2)

6.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer (§ 42a SGB VIII)
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04384-16)

6.3 Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04387-16)

6.4 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Die Unterlagen haben Sie bereits im Rahmen des Sonderversandes erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)


6.5 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2015 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04152-16)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Taranczewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02445-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.11 behandelt.

Die AfD-Fraktion hat folgenden TOP 6.3 zurückgezogen:

Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04387-16)


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.03.2016

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.03.2016 wird genehmigt.



2. Finanzen



zu TOP 2.1
Informationen zur geplanten Berichtsfolge zum Haushalt 2016"

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Information der Verwaltung vor:
Informationen zur geplanten Berichtsfolge zum Haushalt 2016
a) Jahresabschluss 2015

mündlicher Bericht

b) Ausblick Berichtsfolge zum Haushalt 2016

mündlicher Bericht

c) Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 – Terminplanung

29.09.2016
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Rat
anschließend
Beratungsprozess in Bezirksvertretungen und Fachausschüssen
10.10.2016 - 21.10.2016
Herbstferien NRW
24.11.2016
Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
08.12.2016
Beschluss des Rates
anschließend
Vorlage des Haushaltsplanes bei der Bezirksregierung

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) informiert den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wie folgt:

zu a) Wie sich bereits mit dem letzten Management­bericht des Jahres 2015 abgezeichnet hat, ist in 2015 eine Verbesserung zum geplanten Ergebnis eingetreten.

Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 53,4 Mio. Euro wurde das geplante Ergebnis um 21,0 Mio. Euro unterschritten. Die mit dem letzten Managementbericht ausgewiesene Verbesserung in Höhe von 6,6 Mio. Euro wurde damit noch deutlich übertroffen.

Hintergrund für die weitere Verbesserung gegenüber dem letzten Managementbericht sind u.a. positive Entwicklungen bei Wertberichtigungen auf Forderungen, beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, den Personalaufwendungen sowie den Zuführungen zu Pensions­rück­stellungen. Zudem sind in 2015 –insbesondere im Bereich der Immobilien­wirtschaft– (noch) nicht alle Mittel benötigt worden, die im Zusammen­hang mit Flüchtlingen überplanmäßig bereitgestellt wurden. Hierfür wurden anteilig Mittel in das Jahr 2016 übertragen.


zu b) Da sich die Berichterstattung in Form von Managementberichten bewährt hat, soll im Haushaltsjahr 2016 in gleicher Art und Weise zur Haushalts­lage und ausgewählten Themenfeldern Bericht erstattet werden.

Das Verfahren zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat eine Verlängerung der Anzeigefrist mitgeteilt, um weitere Prüfungen vornehmen zu können.

Die als wesentliche Datengrundlage für die Berichterstattung zum Haushalt dienenden gesamtstädtischen Prognoseverfahren sind im April 2016 angelaufen. Der erste Managementbericht des Jahres 2016 wird auf dieser Grundlage am 25.05.2016 in der Sitzung des AFBL präsentiert.


Eine regelmäßige weitere Berichterstattung erfolgt ab der Sitzung am 30.06.2016 (Folgetermine 23.09.2016, 03.11.2016 und ggf. 24.11.2016).

zu c) Die vorbereitenden Maßnahmen zur Haushaltsplanaufstellung 2017 haben begonnen. Die
politische Befassung richtet sich nach dem Ihnen vorliegenden Terminplan:


zu TOP 2.2
- Entwurf der Jahresabschlusses 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund
Ergebnisverwendung
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund aus der allgemeinen Rücklage
Ermächtigungsübertragung
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04101-16)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 9.022.412,52 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 140.135.573,13 Euro, davon

Investitionstätigkeit: 108.265.646,62 Euro

Laufende Verwaltungstätigkeit: 31.869.926,51 Euro


- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 4.221.000,00 Euro.

Des Weiteren nimmt der Rat Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen bei den unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 0,00 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 113.394,48 Euro
Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2016 der Stadt Dortmund.






zu TOP 2.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04104-16)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) fragt zur lfd. Nr. 12 (DFB-Pokal-Sieg/Niederlage) nach, ob in diesem Jahr wieder mit Stornogebühren von 84.600 Euro zu rechnen sei, wenn es keinen Sieg gäbe und ob der BVB in irgendeiner Form finanziell beteiligt sei. Oder, ob es möglicherweise Versicherungen dafür gäbe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass diese Frage schriftlich über Fachbereich 3, Dortmund-Agentur beantwortet werde.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet zu Ziff. 29 zu beantworten, was genau bei der Maßnahme „Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund“ verbaut wurde.

Herr Mehlgarten (Stadtkämmerei) gibt an, dass die Antwort schriftlich folgen werde (Anlage 1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 2.677.101,54 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 6.231.903,32 €.



zu TOP 2.4
Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.

zu TOP 2.5
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) informiert den Ausschuss darüber, dass ein Anwendungsblatt beiliege und es erstmals Maßnahmen gäbe, die von den Fachbereichen vorgegeben worden seien. Das bedeute, dass sich jetzt genaue Vorgaben realisieren ließen, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen. Das sei ein anderes Verfahren als bisher. Zudem sei man sich einig, den Wirkungsorientierten Haushalt als Controlling-Instrument in den Memorandum Prozess einzusetzen. Außerdem sei die Teilnahme der Bürgerbefragung immer noch gut, sie läge bei ca. 40 %.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass sich die kritische Betrachtung seiner Fraktion durch die Beteiligung am Memorandum-Prozess noch verstärke. Deshalb lehne seine Fraktion die Vorlage ab. Weiterhin merkt er an, dass das Konzept im gestrigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen von allen Fraktionen sehr kritisch beleuchtet worden sei. Zum einen bezogen auf die Wirkung als Steuerungsinstrument insgesamt und zum anderen bezogen auf Aufwand und Nutzen.


Herr Stüdemann erläutert, dass die mit der Politik betrachteten Bereiche die gleichen geblieben seien. Die Bereiche auf der Memorandum-Liste, seien die gleichen, die bereits vorgestellt wurden oder noch vorgestellt werden. Diese seien in keinem Fall deckungsgleich mit der Liste der kommunalpolitischen Schwerpunktsetzung. Außerdem appelliert er an den Ausschuss, sich die Transparenz durch so ein Instrument zu bewahren.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Das Konstrukt sei auf einem guten Weg und er sehe es als Prozess, der etwas langsamer voran gehe, als gedacht. Er regt an, dass zu den Haushaltsberatungen ein „Update“ vorliege, um eine Klärung von einzelnen Fragestellungen zu gewährleisten. Er sehe die Notwendigkeit von aktiver Mitarbeit und schlägt deshalb vor, eine kleine Arbeitsgruppe mit den „Machern“ des Wirkungsorientierten Haushalts zu bilden, um es inhaltlich voranzutreiben.

Herr Stüdemann macht das Angebot, zwei Terminvorschläge (Abendtermine), möglichst noch im Mai, mit den zuständigen Mitarbeitern des 002 / DEZ - Stab Stadtcontrolling und den Fraktionen bzw. den Interessierten aus diesem Kreise zu unterbreiten, um die offensichtlich noch umfassenden Nachfragen beantworten und diskutieren zu können. Er selbst setzte sich auch gerne mit an den Tisch.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, das für ihn Sinn und Zweck sei, dass der Wirkungsorientierte Haushalt auch gelebt werde. Da sehe er mit dem Papier noch erheblich Luft nach oben. Mit dem genannten „Update“ bis September/Oktober diesen Jahren, habe seine Fraktion die Erwartung, dass alle Fachbereiche die noch fehlenden Planzahlen bis dahin mit Leben gefüllt haben.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es insgesamt ein Handwerkszeug sei, um den Haushalt vernünftig steuern zu können und um erkennen zu können, welcher Fachbereich gerade welche Projekte bearbeite. Das sei die Transparenz, die nötig sei. Da der Weg bisher sehr kurz sei, müsse man erstmal abwarten, wie es sich in ein bis zwei Jahren mit der Qualität und den Erkenntnissen verhalte. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Herr Kowalewski bittet noch einmal um Erläuterung, welchen Einfluss der Wirkungsorientierte Haushalt jetzt im Memorandum-Prozess haben solle.

Herr Stüdemann macht noch einmal deutlich, dass die Methode und Art und Weise der Aufbereitung und Nachhaltung auch für andere Zwecke, z. B. für den Memorandum-Prozess, eingesetzt werde. Er schlägt vor, den ersten Memorandum-Bericht abzuwarten, dann sei festzustellen, dass es dort keine Deckungsgleichheit gäbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2016 gemäß der in der Anlage beschriebenen Form.









zu TOP 2.6
Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2016


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 05.04.16 vor, die alle Empfehlungen der Gremien enthält, die vorab getagt haben:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016:
„Herr Herkelmann bittet Frau Opitz, ihren Antrag zum Tagesordnungspunkt zu erläutern.
Frau Opitz berichtet aus einem Gespräch mit dem Betriebsleiter des Revierparks Wischlingen
über geplante Umbauten zur Verbesserung der Barrierefreiheit an der Einrichtung. Mit dem
Bushaltestellenprogramm kann auch die nicht barrierefreie Haltestelle am Revierpark
angepasst und damit Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang zum Revierpark
ermöglicht werden.
Antrag:
In der o.g. Vorlage sind für den Stadtbezirk Innenstadt West Anpassungen der
nachfolgend genannten Bushaltestellen vorgesehen:
Dorstfeld DO - Dorstfeld S Wittener Str. / Hochstr. (S-Bahn Halt),
Dorstfeld Marten Bezirksfriedhof Martener Hellweg 59 / geg. Haupteingang Friedhof,
Dorstfeld Wittener Straße U Wittener Str. (Wilhelmplatz) / Dorstfelder Hellweg,
Innenstadt West Westpark Lange Str. 42 (AWO Seniorenzentrum) und
Innenstadt West Kreuzstraße U Kreuzstr. 96 und gegenüber 108-110/ Große Heimstr..
Ich bitte um die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgender
Empfehlung:
Für den Stadtbezirk Innenstadt-West wird im Rahmen des Bushaltestellenprogramms
2016 – 2017 auch die barrierefreie Anpassung der Bushaltestellen Wischlingen
vorgesehen.
Frau Weyer bittet um Information der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Die Information
aller nachfolgender Gremien ist vorgesehen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Mit dieser Ergänzung empfiehl das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig den
Beschlussvorschlag laut Vorlage an den Rat.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom
08.03.2016:
„1. Beschluss:
Die Bezirkvertretung Dortmund-Hörde beschließt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN die in der Vorlage aufgeführten Haltestellen in Hörde um 3 weitere
Haltestellen, bei denen in Teilen überhaupt keine Bordsteine zum Einstieg vorhanden
sind, zu ergänzen. Es handelt sich 1. um die nördliche Haltestelle Am Remberg-
Steinkühlerweg, Höhe Hausnummer 126, 2. um die Haltestelle Kurze Hecke-
Steinkühlerweg, Höhe Hausnummer 126 und 3. um die Haltestelle Dessauerstraße-
Märkische Straße, Höhe Hausnummer 10
Abstimmungsergebnis: einstimmig, so beschlossen


2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den
Beschlussvorschlag laut Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, so beschlossen“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:
„Nach Eröffnung der Sitzung durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler werden folgende
Anträge gestellt:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, den Fahrradbeauftragten der Stadt
Dortmund einzubeziehen. Er wird einstimmig beschlossen.
Antrag der SPD-Fraktion:
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, die beiden Bushaltestellen „Schönaustraße“ mit in den
Priorisierungsvorschlag für den Stadtbezirk DO-Hombruch aufzunehmen, da der
Straßenabschnitt Palmweide, von der Schönaustraße bis zum Beisterweg, an der die
Bushaltestellen liegen, saniert werden soll. Einen entsprechenden Beschluss hat die BVHombruch unter TOP 14.7 der Sitzung gefasst. Für die Straßensanierung werden 50.000 Euro aus HH-Mitteln 2016 der BV-Hombruch zur Verfügung gestellt. Und zwar aus der
Maßnahme „Punktuelle Fahrbahninstandsetzung“ (s. Beschluss zu TOP 5.2, Nr. 9 des
beschlossenen Antrags der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der
11. BV-Sitzung vom 03.11.2015). Er wird einstimmig beschlossen.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschlussvorschlag laut Vorlage mit den unten aufgeführten Anmerkungen zu beschließen:
Anmerkungen:
1. Bei der Verwirklichung des Bushaltestellenprogramms sollte der Fahrradbeauftragte der Stadt Dortmund einbezogen werden (s. oben aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
2. Die beiden Bushaltestellen „Schönaustraße“ sollten in den Priorisierungsvorschlag für den Stadtbezirk DO-Hombruch aufgenommen werden. Die Begründung ist aus dem oben aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion ersichtlich.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig mit dem Zusatz, dass auch Busbuchten mit Buskaps ausgebaut werden sollen, den Beschlussvorschlag zuzustimmen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016:
„Herr Lieven (SPD-Fraktion) gab zu der Vorlage folgendes Statement ab:
Die BV Lütgendortmund hat nach einem Ortstermin in der Straße „Alter Hellweg“ eine
Querungshilfe beschlossen. Nach langem hin und her, bekam sie die Aussage – dass die
Erneuerung der Buscups geplant sei und es nicht ratsam ist, vorher eine Querungshilfe an
dieser Stelle zu installieren (DS-Nr. 13342-08-E4 Sitzung 05/2014). Nun wird in dieser
Vorlage die Haltestelle in der Straße „Alter Hellweg“ nicht aufgeführt. Daher möchte die BV Lütgendortmund wissen, ob sie aus dem Programm genommen wurde. Falls dies der Fall ist, besteht die BV Lütgendortmund darauf, diese Haltestelle in das Programm wieder aufzunehmen.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den
Beschlussvorschlag laut Vorlage zu fassen, aber dabei die in der Protokollnotiz aufgeführten
Anmerkungen mit Berücksichtigen.“

ABVG 05.04.2016:
Zu den vorliegenden Vorschlägen aus den Bezirksvertretungen und der heute hierzu erfolgten
Diskussion, macht Frau Uehlendahl folgenden Verfahrensvorschlag:

„Die Verwaltung wird den Pool von 300 Haltestellen um die o. a. Vorschläge aus den
Bezirksvertretungen erweitern und diese dort, wo es sich anbietet/ möglich/ sinnvoll ist, entsprechend umsetzen.
Wann diese Umsetzung erfolgt, ob nun tatsächlich im ersten, zweiten oder dritten Jahr, wir davon abhängen, wie die Mittel zur Verfügung stehen, wie angrenzende Baumaßnahmen Synergieeffekte erreichen und wie das Programm an sich fortläuft.“

Unter Berücksichtigung dieses Verfahrensvorschlages wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017 mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung näher erläuterten Maßnahmen zum
barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügtem
Priorisierungsvorschlag für die einzelnen Stadtbezirke. Das Programm soll auch über das Jahr 2017 hinaus fortgeführt werden. Dazu werden zeitgerecht weitere Beschlussvorlagen vorgelegt.
Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich einzelne Maßnahmen auszutauschen, wenn sie sich begründet nicht sofort umsetzen lassen. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die
Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 (Finanzposition 780 810).
Folgende Auszahlungen für das Bushaltestellenprogramm 2016 – 2017 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 750.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2018 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 57.500,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.16.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Verfahrensvorschlages von Frau Uehlendahl, einstimmig, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage beschrieben, zu folgen.

zu TOP 2.7
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04106-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule von derzeit 9.500 Plätze auf 9.970 Plätze im ersten Schulhalbjahr 2016/2017 und um weitere 100 Plätze für Flüchtlingskinder ab dem 2. Schulhalbjahr.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 2.8
Kampagne "100 EnergiePlusHäuser für Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04068-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 20.04.16 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Entfristung der Altersteilzeitregelung zum 31.12.2015 in § 65 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04095-16)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04095-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten darum den nachstehenden Antrag zu Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

Beschlussvorschlag:

Der AFBL empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Möglichkeit der Altersteilzeit zunächst auf die Jahrgänge 1951-1959 zu beschränken. Etwaig auf diese Weise frei werdende Planstellen sind nach Möglichkeit durch eigene Nachwuchskräfte im Sinne einer vorausschauenden Personalplanung wieder zu besetzen oder als Notlösung durch externe Einstellungen zu besetzen. Eine nachträgliche Aufhebung der Beschränkung bei günstigeren Zinsbedingungen ist nicht auszuschließen.

Begründung:

Eine völlige Unterbindung der Möglichkeit eine Altersteilzeit wahrzunehmen, wie in der Verwaltungsvorlage gefordert, erscheint unserer Fraktion als zu hart. Wir schlagen daher vor einstweilen von der Möglichkeit einer Beschränkung der Altersteilzeit nach Geburtsjahren Gebrauch zu machen. Bei günstigerer Zinsentwicklung kann dann für spätere Jahrgänge ggf. ohne größere Mehrbelastung für den Haushalt eine Ausweitung der Altersteilzeit vorgenommen werden.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung des Ergänzungsantrages.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Vorschlag in der Vorlage so aufgenommen worden sei. Der APO habe sich bereits damit beschäftigt, dort sei der Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nicht gestellt worden. Ihre Fraktion folge nur der Vorlage.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass im Moment keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stünden. Deshalb lehne er den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion sich dem Votum des Fachausschusses anschließe und der Vorlage folgen werde.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ablehnen werde. Er schließt sich auch den Äußerungen von Frau Reuter an. Der Vorlage werde seine Fraktion zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dass die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2016 nicht angeboten wird.

zu TOP 2.10
Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03256-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 450.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014631 – Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof – und dem Budget der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Investitionsfinanzstelle 3I_01257014406 – Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof – mit folgender Auszahlung:

Bis Haushaltsjahr 2015 6.824,30 Euro
Haushaltsjahr 2016 443.175,70 Euro

Die Investition in die Umgestaltung bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.600,00 Euro.

zu TOP 2.11
3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02445-15)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass der Hochbaubereich auf einem sehr guten Entwicklungspfad sei. Er fragt nach, ob er davon ausgehen könne, dass der übliche Abweichungsgrad von bis zu 30 % in Zukunft drastisch abschmelzen werde.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass zurzeit das gesamte Wissen über die Projekte in der Verwaltung diffus verteilt sei. Dieses Ansehen sorge dafür, dass alles bis zum Jahresende mit einem Knopfdruck abgerufen werden könne. Es handele sich um ein Projekt, das der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit diene. Einmal im Jahr könne die Arbeitsplanung, die in den Investitionen vorgesehen sei, dem Ausschuss vorgestellt werden. Damit sei in den Haushaltsberatungen bekannt, wo das investive Budget hinfließe. Davon ausgenommen sei das Beschaffungswesen. Es gäbe zwei Ausschreibungsstufen, die eine sei nach Baukostenindex eine erste Kostenplanung, die nach Standard eine Abweichung von 40 % nach oben und unten habe. Das andere sei eine Architektenplanung, die davon ausgehe, dass es um 30 % nach oben oder unten abweichen könne. Das Ergebnis sei als öffentliche Verwaltung bei einer Submission nicht verhandelbar. Diese Unsicherheit könne auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, das läge auch an der Transparenz und der Klarheit des Verfahrens.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er von der Vorlage begeistert sei, seine Fraktion werde zustimmen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, ob geplant sei, das Controlling zukünftig auf die Eigenbetriebe zu übertragen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass das Controlling in Zukunft auf alle Projekte Anwendung finden solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04217-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04217-16-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04217-16-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antrag der AfD-Fraktion vor:

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet Sie, den o.g. TOP auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 21.04.2016 zu setzen mit folgendem

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:



Der Rat der Stadt fordert Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund auf, den Beschluss zu überdenken, bis zum Jahr 2018 16 ihrer insgesamt 53 Filialen in reine Automaten-Standorte umwandeln.

Begründung:
Es ist zwar nicht zu negieren, dass die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) das Zinsmargengeschäft auch bei der Sparkasse erheblich hat einbrechen lassen und immer weniger Kunden bei zugleich zunehmenden Online-Konten die Filialen besuchen. Dennoch ist die geplante großflächige Umwandlung der Sparkassenfilialen mit persönlichem Service zu reinen Selbstbedienungs-Standorten nicht sozial angemessen. Vor allem angesichts der in Dortmund besonders großen Überalterung der Bevölkerung wird man damit vor allem den Anforderungen alter Menschen nicht gerecht. Hinzu kommt, dass die Sicherheit vor allem für Senioren in der ungeschützten Umgebung der Geldautomaten nicht gewährleistet ist.

Besonders betroffen von der geplanten Maßnahme, die auch über 2018 hinaus ihre Fortsetzung finden dürfte, sind die eher sozial schwächeren Stadtteile. Die Maßnahmen konterkarieren hier das Nordwärts-Konzept der Stadt, das doch gerade anstrebt, die Infrastruktur der nördlichen Stadtteile zu stärken. Es ist in diesem Zusammenhang der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln, dass die Stadt als Eignerin der Sparkasse im Verwaltungsrat diesen Vorstandsbeschluss mitträgt. Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund werden daher aufgefordert, die großflächige Umstellung auf „Geisterfilialen“ zu überdenken.

Anders als Volks- und Privatbanken hat die Sparkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Versorgungsauftrag. Gerade vor diesem Hintergrund ist es beispielsweise nicht akzeptabel, dass es etwa in Marten, einem Ortsteil mit über 9000 Einwohnern, künftig gar keine Filiale eines Kreditinstituts mehr geben soll.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt vor, dass der Vorstand der Sparkasse Dortmund in der nächsten Sitzung des AFBL über das neue Geschäftsmodell der Sparkasse Dortmund berichtet.
Dabei sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

1. Welche Analysen und Grundsatzüberlegungen haben bei der Sparkasse Dortmund zur Umwandlung von 16 Filialen zu Grunde gelegen ?
Inwieweit hat die Sparkasse Dortmund dabei das Kundenverhalten berücksichtigt ?
Wie wird die Sparkasse zukünftig noch stärker den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden Rechnung tragen ?

2. Welche wirtschaftlichen Folgen hätte eine ausbleibende Anpassung des Geschäftsstellennetzes für die Sparkasse Dortmund ?

3. Welches Geschäftsmodell verfolgt die Sparkasse Dortmund zukünftig vor Ort
weiter ?
Wie ist die Sparkasse Dortmund zukünftig in der Fläche noch präsent ?
Wie sieht ein Vergleich mit anderen Privat- und Direktbanken aus ?

4. Welche Services bietet die Sparkasse zukünftig dort an, wo Filialen umgewandelt werden sollen ?

5. Welche besonderen Services sollen nach der Umwandlung von Filialen für Senioren und Menschen mit Behinderungen verstärkt angeboten werden ?

6. Welche Perspektive wird den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der umzuwandelnden Filialen geboten ?

7. Wie informiert die Sparkasse Dortmund Kundinnen und Kunden über die Umwandlung der 16 Filialen ?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Empfehlungen an den Rat:
1. Der Rat der Stadt bittet den Vorstand und den Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund das Konzept zur Neuorganisation des Filialnetzes vor der Umsetzung in den Bezirksvertretungen vor Ort vorzustellen, zu diskutieren und eventuelle Anregungen der Bezirksvertretungen zu prüfen und ggf. umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt bittet den Vorstand und den Verwaltungsrat der Sparkasse in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk zusätzliche Lösungen für mobil einschränkte Personen zu schaffen. Dabei sind insbesondere der Einsatz und Ausbau flexibler und mobiler Angebote („Rollende Sparkasse“, Ausbau des Besuchsdienst für Senior*innen, Geldexpress etc) zu prüfen.

3. Der Vorstand der Sparkasse wird aufgefordert, das Konzept in Bezug auf Akzeptanz, Praktikabilität für die Kunden vor Ort und die Angebote für Senior*innen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen nach einem Jahr erneut zu prüfen und – wenn nötig - nachzubessern.


Zu Beginn der Diskussion zu diesem TOP, gab es keine Einigkeit darüber, ob die Ausschussmitglieder, die im Aufsichtsrat der Sparkasse sind, Frau Pieper, SPD-Fraktion, Frau Heidkamp, SPD-Fraktion, Herr Taranczewski, SPD-Fraktion, Herr Mader, CDU-Fraktion, Herr Reppin, CDU-Fraktion, vom Mitwirkungsverbot betroffen sind.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) weist darauf hin, dass die Mitglieder an der Beratung, aber nicht an der Abstimmung teilnehmen dürften.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) weist auf die Verschwiegenheitspflicht hin.
Er merkt an, dass es zurzeit einen sehr unterschiedlichen Informationsstand gäbe. Seine Fraktion halte es deshalb für sinnvoll, mit dem aufgestellten Fragenkatalog ein Vorstandsmitglied der Stadtsparkasse Dortmund in die nächste AFBL-Sitzung einzuladen. Auch, um das Verfahren abzukürzen. Die Anträge der AfD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, werde seine Fraktion ablehnen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet darum, die Problematik der Befangenheit schriftlich darzustellen. Seiner Meinung nach, hat die Entscheidung zu dieser Vorlage und den Anträgen, nichts mit seinem Mandat bei der Sparkasse zu tun. Die Entlastungsfragen seien nachvollziehbar, alles andere nicht. Er bittet, das auch für alle anderen Beteiligungen überprüfen zu lassen.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung, die vor ca. ½ Jahr zur Verfügung gestellt wurde.

Herr Stüdemann bietet an, diese erneut zur Verfügung zu stellen. Weiterhin erklärt er, dem Rechtsamt die Angelegenheit zur Prüfung zu übergeben.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion sich bereits mit einem Vorstandsmitglied der Sparkasse zusammengesetzt habe und sich informiert habe. Daraufhin sei auch der Antrag seiner Fraktion entstanden. Seine Fraktion verschließe sich nicht, den TOP in die nächste Sitzung zu schieben, wenn dann ein Vorstandsmitglied eingeladen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion auch einverstanden sei, den TOP zu schieben. Er sei, was den Inhalt betreffe skeptisch, da, nachdem was der Sparkassenvorstand öffentlich zu diesem Thema geschrieben habe, sei seiner Meinung nach alles gesagt. Es könne nicht sein, dass in Vororten von über 9000 Einwohnern kein Finanzinstitut mehr mit einer Filiale präsent sei. Er behalte sich vor, seinen Antrag aufrecht zu halten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, das er das vorgeschlagene Verfahren befürworte. Seine Fraktion habe auch im Rat das Thema gesetzt und werde dort eine Resolution einbringen. Es gäbe Grenzfälle, über die man reden müsse. Marten gehöre sicherlich auch dazu.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er dem Vorschlag der SPD-Fraktion folgen könne. Seiner Meinung nach solle der Rat erst einmal den Bürger im Focus haben. Es müsse aber auch die Frequentierung der Banken gesehen werden. Das sei Sache der Sparkasse, die wirtschaftlich arbeiten müsse.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion dem Vorschlag der SPD-Fraktion folge werde. Es sei nicht das erste Mal, dass die Sparkasse Filialschließungen durchführen müsse, deshalb verstehe er die Aufgeregtheit nicht. Auch eine Sparkassenfiliale sei eine Filiale eines Kreditinstitutes und da könne er nur dem, was Herr Rettstadt geäußert habe, zustimmen. Außerdem blieben die Geldautomaten und Kontodrucker erhalten. Es gehe lediglich das Personal weg, was nicht vollbeschäftigt gewesen sei. Diese „Nichtfrequentierung“ der Filiale sei auch der Grund dafür, dass diese Filialen ausgewählt wurden.

Herr Garbe ergänzt, dass die Sparkasse, anders als andere Kreditinstitute, einen gesetzlichen Versorgungsauftrag habe.

Herr Mader verweist auf den Einzelhandel, er bezweifle, dass in diesem Zusammenhang eine solche Diskussion geführt würde.

Herr Langhorst deutet noch einmal auf den korrespondieren Zusammenhang zwischen Punkt 2. und 3. des Antrages seiner Fraktion hin.

Herr Düdder gibt den Hinweis, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um die Formulierung „ Schließung“ von Filialen handele. Dafür seien die Hürden des Sparkassengesetzes sehr hoch. Hier spreche man um eine Umwandlung in Automatenstellen. Der Standort werde nicht komplett aufgegeben. Die Versorgung mit Bargeld und Krediten sei nur in anderer Form weiterhin gewährleistet.

Herr Garbe bittet um Abstimmung seines Antrages.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt dem Vorschlag der SPD-Fraktion und schiebt die weitere Beratung der Fragen und des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.2
RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04395-16)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04395-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

laut Medienberichten denkt die DSW21 derzeit über Veränderungen beim RWEAktienpaket
nach. In dem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
Ausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der DSW21 sämtliche Optionen im weiteren
Umgang mit dem RWE-Aktienpaket der Stadt, das DSW21 direkt und über ihre Beteiligung
an der KEB Holding AG hält, zu prüfen.
Dabei sollen unter Berücksichtigung der fehlenden Dividende, die das gewerbesteuerliche
Schachtelprivileg obsolet macht, sowohl sämtliche Szenarien für einen Komplettverkauf
der Aktien als auch die Optionen für einen Einstieg in die von RWE neu gegründete Tochtergesellschaft analysiert werden.

Die Ergebnisse sollen insbesondere die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen
Szenarien darstellen.

Die Ergebnisse werden anschließend dem Ausschuss vorgelegt.

Begründung:
Die Stadt Dortmund verfügt über insgesamt rd. 23,6 Mio. RWE-Aktien, die über DSW21
über verschiedene Strukturen gehalten werden.
Der Wert der Aktie liegt derzeit bei rund 11 Euro. Für 2015 wird es zudem keine Dividendenausschüttung geben. Nach der Aufteilung des Unternehmens RWE in eine Mutter- und Tochtergesellschaft werden die kommunalen Aktionäre nur an der RWE AG beteiligt sein,
die für das unrentable konventionelle Kraftwerksgeschäft zuständig ist. Das ertragreiche
Zukunftsgeschäft wird in die Tochtergesellschaft ausgegliedert. Aus wirtschaftlichen und
strategischen Erwägungen müssen jetzt sämtliche Optionen im Umgang mit dem RWEAktienpaketauf den Prüfstand.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Hintergrund des Antrages ihrer Fraktion.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den Antrag der Frakion Bündnis 90/Die Grünen befürworte. Die Bewertung und die Perspektive halte er für schwierig. Es mache Sinn, ergebnisoffen zu schauen, welche Optionen gegeben seien.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass Ende des Monats noch der Energieausschuss der Stadtwerke tage. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne seine Fraktion folgen. Er schlägt vor, den Vorstand der Stadtwerke in diesen Ausschuss einzuladen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass es bezüglich der RWE in der Tat sehr düster aussehe. Er müsse sehr gut überlegt werden, was zu tun ist. Jetzt zu verkaufen, würde bedeuten, dass die Aktien in bodenlose fallen würden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erinnert, dass es einen klaren Auftrag an die Verwaltung gäbe, der heute beschlossen werden soll. Es sei klar, dass der Rat und der Finanzausschuss einen Anspruch darauf habe, zeitnah informiert zu werden. Er gehe davon aus, dass es nicht bei einem Bericht bleiben werde. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen könne seine Fraktion zustimmen.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Stadt Dortmund in Besitz von 1915 Aktien sei, der Rest läge bei der DSW.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass Frau Reuter sich auf eine Bilanzpressekonferenz von DSW21 beziehe, nach seiner Kernntnis habe es danach noch eine Aufsichtsratssitzung von DSW21 gegeben, in der über die Aussage ausführlich berichtet worden sei. Seine Fraktion habe ihn gebeten, mitzuteilen, dass sie den Antrag ablehne.

Frau Reuter gibt an, dass der Aufsichtsrat der DSW21 nicht der Rat der Stadt Dortmund sei und es Unterschiede gäbe, wie dort die Dinge zu beraten seien. Dieser Ausschuss und der Rat seien das maßgebliche Gremium. Deshalb sei der Antrag hier genau richtig.

Herr Rettstadt unterstützt ausdrücklich die Meinung von Frau Reuter und gibt seine Zustimmung für den Antrag.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.

zu TOP 3.3
Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04396-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04396-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Steag-Aktien hält die Stadt Dortmund mittelbar (DSW21/DEW21) oder unmittelbar zum jetzigen Zeitpunkt?
2. Welchen Wert haben diese Aktien zum jetzigen Zeitpunkt?
3. Wie hoch war die letzte
Dividendenauszahlung Gewinnausschüttung und mit welcher Dividendenauszahlung wird im nächsten Auszahlungszeitraum gerechnet?
4. Wie hoch war der Kaufpreis des gesamten Aktienpaktes (1. und 2. Tranche), inkl. der Finanzierungskosten für die Stadt Dortmund bzw. für DSW 21 und DEW21?
5. Wann sind die Kredite für den Kauf der Aktien abgeleistet?
6. Wie ist der Sachstand bezüglich eines eventuellen Verkaufs der Aktien oder der Suche nach einem strategischen Partner?

7. Ab welchem Zeitpunkt ist es möglich die Steag-Beteiligungen ganz oder teilweise zu verkaufen?
Herr Rettstadt weist darauf hin, dass die Formulierung seiner Bitte um Stellungnahme sachlich etwas verzerrt sei. Es sei die Gewinnausschüttung anstelle der Dividendenauszahlung gemeint gewesen (Änderung kursiv/fett).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Kenntnis. Eine Antwort ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 3.4
DEW21 - hier: Erwerb von 5,6 % der Anteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04210-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von 5,6 % der Geschäftsanteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH zu.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Mitfahrerparkplatz Walther-Kohlmann-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02562-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Bau des Mitfahrerparkplatzes Walther-Kohlmann-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014603 – Walther-Kohlmann-Straße Mitfahrerparkplatz – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 10.000,00 Euro Haushaltsjahr 2020: 10.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 3.300,00 Euro.


5. Sondervermögen

- nicht besetzt –



6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)
hierzu-> Ergänzungsschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03982-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt ein Ergänzungsschreiben der Verwaltung vor.

Frau Linnebach (Stadterneuerung und Quartiersentwicklung) informiert über den aktuellen Sachstand. Der Bewilligungsbescheid mit einer Fördersumme von knapp 900.000 T € für den Bereich Lanstrop sei gestern entgegengenommen worden. Sie beantwortet die noch ausstehenden Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Ergänzungsschreiben der Verwaltung und den Beschluss des Rates vom 17.03.16 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Unbegleitete minderjährige Ausländer (§ 42a SGB VIII)
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04384-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunkts auf die Tagesordnung der Sitzung vom 21.04.2016.

Vor dem Hintergrund der Änderung der Gesetzeslage im Hinblick auf die Aufnahme und Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer ist unter Umständen von einer deutlichen Verringerung der Aufnahmeverpflichtung der Stadt Dortmund auszugehen. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer hat die Stadt Dortmund 2015 in Obhut genommen und untergebracht?
- Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer hat die Stadt Dortmund 2016 bis Ende Februar in Obhut genommen und untergebracht?
- Wo und wie sind diese unbegleiteten minderjährigen Ausländer untergebracht?
- Wie viele Stadtbeschäftigte kümmern sich insgesamt um diese Gruppe?
- Welche gemeinnützigen Organisationen bzw. welche Untergesellschaften dieser Organisationen (GmbH etc.) wurden von der Stadt 2015 mit der Unterbringung und Versorgung dieser Gruppe beauftragt?
- Wie viele Personen brachten jeweils die einzelnen gemeinnützigen Organisationen in ihren jeweiligen Einrichtungen unter?
- Wie hoch waren die an die gemeinnützigen Organisationen von der Stadt zu entrichtenden Gelder für Unterbringung und Betreuung? (bitte Aufschlüsselung nach Organisation)
- Wie hoch werden die Kosten der Stadt für unbegleitete minderjährige Ausländer voraussichtlich 2016 kalkuliert?
- Welche Rolle spielt der geplante EAE-Neubau in Huckarde bei der Zumessung der von der Stadt unterzubringenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch das Land?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu. Er macht darauf aufmerksam, dass gerade eine Verwaltungsvorlage im Gremiengang sei, in der der Statusbericht für 2015 abgegeben worden sei.

zu TOP 6.3
Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 04387-16)

Die AfD-Fraktion zieht den Punkt zurück!

zu TOP 6.4
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 01.03.16 vor:
Herr Herkelmann gibt das Wort an Frau Zeuch.
Frau Zeuch stellt sich vor. Sie ist seit Beginn des letzten Jahres im Büro der
Behindertenbeauftragten eingesetzt und für Inklusion zuständig.
Sie bietet an, gedruckte Exemplare des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit
Behinderungen und in Dortmund und die Dokumentation der Fachtagung postalisch zur
Verfügung zu stellen.
2009 trat Deutschland der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Die Konvention hat den
Charakter eines einfachen Bundesgesetzes und ist damit für die Kommunen – wie für Bund
und Land – pflichtig in der Aufgabewahrnehmung.
Frau Zeuch erläutert, dass Inklusion wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von
Ausgrenzung bedeutet. Wenn jeder Mensch -mit oder ohne Behinderung- überall dabei sein
und wirksam teilhaben kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit,
dann ist das gelungene Inklusion. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden
zu sein. Jeder ist willkommen.
Am 14.02.2012 beschloss das Behindertenpolitische Netzwerks, sein Initiativrecht zu nutzen,
um die Diskussion für die Entwicklung eines inklusiven Dortmunds erneut in den Rat zu
tragen. Am 15.11.2012 wurde die Vorlage „Eckpunkte des weiteren Vorgehens zu einem
inklusiven Dortmund“ in den Rat eingebracht und anschließend in den Gremien diskutiert.
Im Dezember 2013: startete das Projekt „Inklusion in Dortmund“. Der Rat nahm mit der
Vorlage „Inklusion in Dortmund“ zur Kenntnis, dass die Arbeit u. a. an einem Bericht zur
Lebenslage von Menschen mit Behinderungen aufgenommen wird. 2014 begann das Projekt
„Dortmund – sozial innovative Stadt – Do-iT“ in Kooperation zwischen der Stadt Dortmund
und der Universität München unter Beteiligung der Technischen Universität Dortmund mit
der Sozialforschungsstelle.
Eine Begleitgruppe „Inklusion in Dortmund“ wurde an der Erstellung des Berichtes beteiligt.
Vertreten waren das Behindertenpolitische Netzwerk, die Behindertenbeauftragte, die
Wohlfahrtspflege, die Kostenträger der Eingliederungshilfe und der Behindertenhilfe,
Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund und Experten/-innen in eigener Sache.
Wesentliche Eckpunkte des Projektverlaufs waren:
13.09.2014: Auftaktveranstaltung im Rathaus
17.11.2014: 1. Stakeholder Workshop
12.02.2015. Aktionstag in Hombruch
25.02.2015: Aktionstag in Eving
27.02.2015: Aktionstag in Westerfilde
24.04.2015: 2. Stakeholder Workshop
12.08.2015: 3. Stakeholder Workshop
Frau Zeuch zeigt einige Fotos der Aktionstage und berichtet, dass zunächst vorrangig vier
Themenfelder für den Inklusionsprozess verabredet waren:
- Kultur und Freizeit
- Barrierefreiheit und Mobilität
- Gesundheit
- Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege.

In den Interviews befragte Menschen mit Behinderungen äußerten Angst und Sorge um ihre
Sicherheit im öffentlichen Raum. Dieses Themenfeld „Sicherheit und Schutz vor Gewalt“
wurde daher für den weiteren Inklusionsprozess zusätzlich aufgenommen.
Nach dem inklusiven Beteiligungsverfahren wurden auf der Basis der vorliegenden
Beratungsgrundlage der TU München am 02. September 2015 im Wilhelm-Hansmann-Haus
mit 70 interessierten Menschen aus Behindertenhilfe, Kommunalpolitik, von
Wohlfahrtsverbänden und der Stadt Dortmund vordringliche Ziele zur Umsetzung des
Inklusionsprozesses in den fünf ausgewählten Themenfeldern benannt.
Ein Ziel am Themen-Tisch Kultur und Freizeit war, dass, um Musical, Kino, Konzert etc.
problemlos besuchen zu können, über eine Recherche im Internet generell mehr
Informationen über die „Barrierefreiheit“ schnell und einfach zu finden sein sollen.
Der Thementisch Barrierefreiheit und Mobilität hat den umfangreichsten Ziele-Katalog
formuliert. Einige Beispiele:


o Alle Einzelhandelsgeschäfte in Dortmund sind ebenerdig zugänglich.
o Dortmunder Trödelmärkte, Kirmesse und Festivals sind umfassend barrierefrei
gestaltet, so der Weihnachtsmarkt, Meisterfeiern u.a..
o Der Dortmunder ÖPNV ist umfassend barrierefrei.
o Die Angebote des Behindertenfahrdienstes werden quantitativ ausgeweitet und
qualitativ verbessert.
o Bereiche mit viel Fußgänger/innen-Verkehr und große Plätze werden mit
Blindenleitsystemen, Bodenindikatoren ausgestattet.
Beispiele für formulierte Ziele am Themen-Tisch Gesundheit waren:
o barrierefreie Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Arztpraxen, Apotheken,
Therapieeinrichtungen, Krankenhäusern
o Große und barrierefreie Toiletten in den Praxen der Ärzte/ Ärztinnen,
Therapeuten/Therapeutinnen und Krankenhäuser
o Ärzte und Ärztinnen und Personal in Kliniken sollen leichte Sprache verwenden.
Am Thementisch Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege wurden u.a.
folgende Ziele festgehalten:
o Ausreichend barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum im gesamten Stadtgebiet und
o Fußläufige Erreichbarkeit der Nahversorgung.
Im zusätzlichen Thema „Schutz und Sicherheit vor Gewalt“ gab es u.a. folgende Ziele-
Bestimmungen:
o Niemand hat Angst, allein das Haus zu verlassen. Alle Menschen können auch ohne
Begleitung dahin gehen, wo sie wollen – auch bei Dunkelheit.
o Im Öffentlichen Personennahverkehr gibt es einen Begleitdienst, der das
Sicherheitsempfinden verstärkt und auch dabei hilft, Barrieren – vor denen man Angst
haben könnte – zu überwinden.
o Niemand wird aufgrund seiner Beeinträchtigung bedroht oder aus
Kneipen/Diskotheken geworfen.

Der Gesamtbericht der TU München lag Ende Dezember vor und wird mit den Ergebnissen
der Fachtagung am 02.09.2015 und den dort genannten Zielen eine Grundlage für den
Dortmunder Inklusionsplan 2020 sein.

Die Ergebnisse des Berichts wurden in acht Lebenslagendimensionen dargestellt:

- Gesamtzahl der Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigungen in Dortmund
- Merkmale, Arten und Ursachen von Beeinträchtigungen
- Familie und soziales Netz
- Erwerbsarbeit und Einkommen
- Alltägliche Lebensführung
- Gesundheit
- Freizeit und Kultur
- Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
- Politik und Öffentlichkeit.

Wesentliche Ergebnisse des Berichtes sind:

- Dortmund bietet gute Voraussetzungen für einen Inklusionsprozess.
- 26,1 % der Dortmunder/ Dortmunderinnen sind Menschen mit Beeinträchtigungen und
Behinderung. Das sind mehr als ¼ der Dortmunder Bevölkerung.
- Hauptsächlich schränken Barrieren im öffentlichen Raum und bei der Mobilität eine
Teilhabe in allen Lebensbereichen ein.
- Es kommt u. a. zu Einschränkungen bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, bei der
Qualität der gesundheitlichen Versorgung und bei der Teilhabe an Angeboten in der Freizeit
einschließlich kultureller Angebote.
In der SWOT-Analye (Analyse von Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken) wurde
festgestellt:
Stärken:
- Motivation und Engagement der Akteure der Stadt Dortmund und der Trägerverbände
- Zahlreiche Einzelbemühungen (Projekte) verschiedener Träger, Initiativen und der Stadt
Dortmund
- Netzwerkarbeit und Austausch z. T. schon in strukturierten Bahnen.
Diese Stärken können für den weiteren Inklusionsprozess in Dortmund genutzt werden.
Schwächen:
- Knappe finanzielle Ressourcen
- Teilhabe und Inklusion noch nicht als Querschnittsthemen etabliert,
- Öffentlichkeitsarbeit/Aufklärung über Menschen mit Beeinträchtigung unzureichend.
Es gab Handlungsempfehlungen auf Basis des Berichts, u.a. die Schaffung der notwendigen
Anerkennung der Aufmerksamkeit für Beeinträchtigungen und Behinderungen als
Querschnittsthema.

Die Verwaltung soll in dem jetzt vor uns liegenden Prozess zu den Themenfeldern

- Kultur und Freizeit,
- Barrierefreiheit und Mobilität,
- Gesundheit,
- Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
- Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen
Maßnahmen zur Inklusion entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
Die kommunale Umsetzung der UN-BRK soll durch einen Inklusionsbeirat begleitet werden,
der als sogenannte Monitoringstelle für den Dortmunder Inklusionsprozess tätig wird. In den
Inklusionsbeirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener
Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen.
Innerhalb der Verwaltung im Amt des Oberbürgermeisters wird eine Inklusionsbeauftragte
der Stadt Dortmund berufen, die den Inklusionsprozess koordinieren wird.
Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2016 mit der Vorlage
„Dortmunder Inklusionsplan 2020“ befasst und die Weiterleitung an die Gremien
beschlossen. Der Verwaltungsvorstand unterstützt die kommunale Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Dortmund und tritt dafür ein, dass der Weg dorthin und die
erforderlichen Maßnahmen in allen Verwaltungsbereichen mit verankert werden.
Dass heute das Behindertenpolitischen Netzwerk als erstes Gremium Gelegenheit hat, sich zu
diesen Planungen zu äußern, sieht Frau Zeuch als gutes Zeichen. Die Stellungnahme des
Netzwerks wird allen nachgehend beratenden Gremien zugehen.
Frau Zeuch macht deutlich, dass alle Menschen gefragt sind, am Inklusionsprozess
mitzuwirken und bittet um ein diesbezügliches Engagement.
Herr Herkelmann dankt Frau Zeuch für ihre Einführung und empfiehlt insbesondere die
Ausführungen der SWOT-Analyse für das zukünftige politische Handeln im Interesse der
Menschen mit Behinderungen.
Herr Schmidt betont die Aussage, dass mehr als ¼ der Dortmunder/innen Menschen mit
Beeinträchtigungen und Behinderungen sind, doppelt so viele wie Menschen mit einem
Schwerbehindertenausweis. Darunter fallen u.a. Menschen, die im Versorgungsrecht weniger
als 50 % Behinderung attestiert bekommen und diejenigen, die im Sinne der UN-BRK
Menschen mit Behinderungen sind. Damit sind Menschen mit Behinderungen und
Beeinträchtigungen keine kleine Gruppe, sondern ¼ der Bevölkerung, also viele.
Frau Herzog bedankt sich bei Frau Zeuch für den schönen Bericht. Sie bittet darum, Begriffe
wie „Stakeholder-Workshop“ nicht zu verwenden, weil hörgeschädigte Menschen
Fremdsprachen nicht verstehen können. Hier wären deutsche Begriffe in einfacher Sprache
barrierefrei. Sie weist darauf hin, dass bei Filmen Untertitel und Gebärdenspracheinblendungen für eine gleichberechtigte Teilhabe hörbeeinträchtigter
Menschen erforderlich sind.
Herr Herkelmann weist auf die schwierige Debatte in der Planung des DFB-Fußballmuseums
bezüglich der Belange hörbeeinträchtigter Menschen hin, die es erforderlich machten, den
Oberbürgermeister um Unterstützung für die entsprechenden Forderungen zu bitten.
Herr Schmidt bittet um Zustimmung des Netzwerks zu folgendem Antrag, der mit den
Vorstandsmitgliedern besprochen ist und dankt einleitende Frau Vollmer, die den Prozess zur
Erstellung eines Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen wesentlich
mit angeschoben hat. Ein weiterer Dank geht an die beteiligten Wissenschaftlerinnen, die
trotz eines knappen finanziellen Rahmens engagiert zum Bericht z.B. durch die geführten
Interviews beigetragen haben. Diese Interviews öffnen den Blick für die Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen. Angesichts der Diskussion um den Behindertenfahrdienst liegt
der Schwerpunkt des Antrags auf dem Thema „Mobilität“ Ohne Mobilität ist eine Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen nicht oder nur schwer möglich. Das Recht auf persönliche
Mobilität im Sinne der UN-BRK ist das zentrale Anliegen.

Antrag:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm
und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und
dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt
sich anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche
konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die
Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich
nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die
reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit
Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde
herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.
Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende
persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem –
politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten.
Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen
Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an
Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der
Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung.
Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu
enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im
Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten
sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl
ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur
Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren
Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im
Bericht erwähnten Themenbereichen.
Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines
Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz
sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die
Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.
Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur
Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und
Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in
der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-
Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte
der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund
stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre
Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.
Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich
Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:

modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten
Sozialräumen, die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft
und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der
Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die
Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“
Herr Herkelmann dankt Herrn Schmidt für die Antragsformulierung und die Begründung.
Herr Dückering bittet um Veränderung des Begriffs „anbetracht“ zu „in Anbetracht“. Das
wird so nachvollzogen.
Frau Beckmann weist auf die Probleme der Eingliederungshilfe hin. Ansprüche werden in
Dortmund sehr eng ausgelegt. Das Thema ist im Rahmen des Inklusionsplans wichtig. Sie
schlägt vor, Sozialamts-Mitarbeiter/innen innerhalb einer Sitzung über die Praxis der
Gewährung von Eingliederungshilfen berichten zu lassen. Frau Vollmer lässt von Herrn
Niermann für die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände ausrichten, dass die AG den
Antrag von Herrn Schmidt voll inhaltlich unterstützt. Herr Schmidt weist darauf hin, dass
aktuell in Dortmund der Anspruch auf Eingliederungshilfe für persönliche Mobilität mit dem
Behindertenfahrdienst abgedeckt wird. Eine Diskussion um den Behindertenfahrdienst ist
damit immer auch eine Diskussion um die Gewährung gesetzlich fundierter Ansprüche.

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm
und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und
dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt
sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche
konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die
Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich
nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die
reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit
Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde
herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.
Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende
persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem –
politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten.
Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen
Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an
Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der
Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung.
Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu
enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im
Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten
sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl
ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur
Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren
Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im
Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines
Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz
sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die
Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.
Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur
Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und
Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in
der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-
Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte
der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund
stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre
Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.
Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich
Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten
Sozialräumen, die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft
und weiterer Bildungsangebote.
Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der
Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die
Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“

Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden
Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen
mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung
vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der
Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern
 Kultur und Freizeit,
 Barrierefreiheit und Mobilität,
 Gesundheit,
 Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
 Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege
und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen
Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention
durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat
werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder
Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG
der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des
Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des
Dortmunder Jugendrings.

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.

1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.

zu TOP 6.5
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2015 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04152-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.




Monegel Taranczewski Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Anlage1 zum Protokoll 21.04.2016.pdf)