Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung


am 08.09.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Heymann
Rm Ixkes-Henkemeier
Rm Keßler
Rm Rüther
Rm Schlienkamp
Rm Worth

CDU-Fraktion
Rm Bahr
Rm Becker
Rm Weber i. V. für sB Dr. Küpper
Rm Nienhoff
Rm Reppin

Fraktion B90/Die Grünen
sB Brenker
Rm Gövert i. V. für Rm Dr. Neumann
Rm Noltemeyer
Rm Denzel
Rm Lögering i. V. für Rm Stackelbeck

Fraktion DIE LINKE +
sB Dr. Tödt i. V. für sB Tenbensel
sB Sträter

Fraktion Alternative für Deutschland AfD
Rm Garbe

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Dr. Klug

Die Fraktion Die Partei
sB Stock

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Wille Seniorenbeirat
sE Alyou Integrationsrat


c) Beratende Mitglieder:
Frau Bettermann Agentur für Arbeit
Herr Ehrich IHK
Herr Kaczmarek Handwerkskammer
Frau Reiter DGB
Herr Susewind Kreishandwerkerschaft

d) Beschäftigtenvertretung:
Herr Winkler Wirtschaftsförderung Dortmund

e) Verwaltung:
Frau Tiews Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Corzilius Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Korbmacher Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Hobucher Büro 5/Dez.
Herr Nehm Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Jüttermann FB 1
Frau Schubert Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Stemann Wirtschaftsförderung Dortmund



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung,
am 08.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 09.06.2021


2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.1 Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.2 Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

2.3 Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

2.4 Aktuelle Angelegenheiten Europa

2.5 Verlängerung des Förderprojektes Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.01. - 30.06.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21546-21)

2.6 Verwaltungsbericht zur Projektförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21765-21)

2.7 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21574-21)

2.8 Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.06.2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21767-21)

2.9 Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21592-21)

2.10 Wirtschaftsförderung Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21979-21)

2.11 Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21700-21)

2.12 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)


3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

3.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

3.2 Bauleitplanung der Stadt Waltrop: Sachstand zu der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes und zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 im Bereich "Im Dicken Dören"
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21197-21)


Aufforderung an die Stadt Dortmund zur Klage gegen die Stadt Waltrop zur Verhinderung der Ansiedlung eines Industrie-/Gewerbegebiets "Im Dicken Dören" an der Stadtgrenze zu Dortmund
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021
(Drucksache Nr.: 18975-20-E1)


3.3 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)

3.4 Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)


4. Anfragen, Anträge

4.1 Nachfragen zu Frauen und Gründungen bzw. Frauen und Wirtschaft
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21538-21)

4.2 Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)


4.3 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)


4.4 Vorstellung des Nachtbürgermeisters
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22096-21)

4.5 Förderung des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22099-21)

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22099-21-E1)


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Rm Rüther - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Oliver Klug (Fraktion FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Rm Rüther weist darauf hin, dass die Punkte

4.1 Nachfragen zu Frauen und Gründungen bzw. Frauen und Wirtschaft
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21538-21)

sowie

4.4 Vorstellung des Nachtbürgermeisters
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22096-21)

im Ablauf vorgezogen werden und bereits zu Beginn der Sitzung behandelt werden sollen.

Darüber hinaus ist die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

1.5 Einführung von Ausschussmitgliedern

zu erweitern.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 09.06.2021

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 09.06.2021 wurde einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Einführung von Ausschussmitgliedern

Rm Rüther führt die sachkundigen Bürger Herrn Manfred Sträter und Herrn Dr. Christian Tödt (Fraktion Die Linke+) in ihr Amt als Ausschussmitglieder ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.




2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

zu TOP 2.1
Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

Frau Tiews informiert die Mitglieder des Ausschusses, dass zwischenzeitlich der Bestätigungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt für den Jahresabschluss des Jahres 2020 vorliegt.
zu TOP 2.2
Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.3
Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

Frau Tiews berichtet, dass Dortmund auch in diesem Jahr im Wettbewerb um die Innovationshauptstadt Europas icapital als eine von acht Städten ins Halbfinale eingezogen ist. Im Oktober findet digital das weitere Auswahlverfahren statt, die Preisverleihung erfolgt Ende November.

zu TOP 2.4
Aktuelle Angelegenheiten Europa

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.5
Verlängerung des Förderprojektes Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.01. - 30.06.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21546-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beschließt, dass die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2021 hinaus bis zum 30.06.2022 die Arbeit zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortführt.

zu TOP 2.6
Verwaltungsbericht zur Projektförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21765-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21574-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gem. § 7 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) wird entlastet.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2020 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund wird mit einem Jahresverlust von 470.967,02 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2020 in Höhe von – 470.967,02 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 2.8
Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.06.2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21767-21)

Auf Nachfrage von Rm Denzel, wie der starke Anstieg der Löhne und Gehälter zu erklären ist, verweist Herr Nehm auf die Beschlussfassung des Rates, dem SVTZ weitere Aufgaben zu übertragen und damit verbunden auch zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.06.2021 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21592-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt zu Kenntnis, dass der Rat der Stadt folgenden Beschluss fassen soll:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Frau Heike Marzen wird ab ihrem Dienstantritt bei der Stadt Dortmund zur nebenamtlichen Geschäftsführerin der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH bestellt.


zu TOP 2.10
Wirtschaftsförderung Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21979-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beschließt die Beauftragung der Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft als Prüfer für den Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung durch die Betriebsleitung der Wirtschaftsförderung bis auf Weiteres für maximal fünf Jahre.

zu TOP 2.11
Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21700-21)

Rm Reppin hinterfragt, warum die Stadt ihre bestehenden Anteile an der Gesellschaft verdoppeln möchte. Derzeit sei nicht absehbar, wie valide sich das Gebiet entwickeln werde.

Auch für Rm Ixkes-Henkemeier ist die Risikoabwägung nicht hinreichend dargestellt, da einerseits von Verlustausgleichszahlungen, Erschließungskosten und Klageverfahren die Rede sei, dem jedoch nur der Vorteilsausgleich der Gewerbesteuer gegenüber stehe. Auch sei nicht klar, warum die Anteile nicht auf die bestehenden Gesellschafter verteilt würden.

sB Brenker stellt dar, dass ihre Fraktion das Projekt auch weiterhin nicht befürworten könne, da es aus ihrer Sicht extrem negative klimatische Auswirkungen habe.

Rm Rüther weist auf die Anmerkung von sB Brenker hin, dass sich die Aussage zur Klimarelevanz ausschließlich auf die Erhöhung der Gesellschaftsanteile, nicht aber auf das Projekt bezieht.

Frau Tiews erläutert, dass die Wirtschaftsförderung viele Anfragen für große Flächen – auch aus dem Logistikbereich – erhalte, die sie nicht bedienen könne. Daher sei es wünschenswert, solche Unternehmen direkt an der Stadtgrenze zu Dortmund unterzubringen, mit dem positiven Nebeneffekt, dass dort auch Arbeitsplätze für Dortmunder*innen geschaffen werden. Einige der bisherigen Gesellschafter wollen aus dem Prozess aussteigen, so dass die Stadt Dortmund vorschlage, deren Anteile zu erwerben, um den Prozess zur Vermarktung der Fläche weiter vorantreiben zu können. In einem weiteren Schritt werde dann für die eigentliche Entwicklung der Fläche eine neue Gesellschaft gegründet. Diese werde sich auch um die Einwerbung von Fördermitteln kümmern und die jeweiligen Eigenbeteiligungen der Anteilseigner festlegen.

Frau Reiter zeigt sich irritiert, dass es Überlegungen gibt, Logistik auf der Fläche anzusiedeln. Genau das sei im bisherigen Verlauf der Planungen immer ausgeschlossen worden, auch vor dem Hintergrund der Qualität zu schaffender Arbeitsplätze.

Rm Reppin merkt an, dass es sich um eine Freifläche handelt. Nach nunmehr zehnjähriger Planungsphase sei es durchaus legitim, dieses Projekt unter den gegebenen Rahmenbedingungen neu zu bewerten. Er bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Herr Ehrich stellt klar, dass es sich bei dem Gebiet um eine GI-Fläche zur Ansiedlung großflächiger und innovativer Ideen handelt. Dies sei auch auf der Internetpräsenz deutlich dargestellt. So sei beispielsweise das Thema Batteriefabrik daran gescheitert, dass die Fläche noch nicht entwickelt ist und nun im Saarland entstanden. Sicherlich sei die Entwicklung von Brachflächen sinnvoller, aber dazu müssten sie auch zur Verfügung stehen.

Herr Corzilius ergänzt, dass im Zusammenhang mit den Anfragen für große Flächen die Aussage von Frau Tiews etwas missverständlich gewesen sei. Unter den Anfragen, die die Wirtschaftsförderung erreichen, sind viele Anfragen, die von vornherein schon aufgrund der Größe negativ beschieden werden müssen, auch im Bereich Logistik. Man filtere aber die Anfragen heraus, die sich mit innovativen und zukunftsfähigen Produktionsarbeitsplätzen in Verbindung bringen lassen.

Der Ausstieg der beiden Anteilseigner resultiere daraus, dass diese für die Umwidmung von Kraftwerkstandorten Fördermittel erhalten haben und daher zunächst an dieser Umsetzung interessiert sind.

Für Rm Garbe steht es im Vordergrund, Arbeitsplätze für Dortmund zu schaffen.
Es sei bezeichnet, dass die Dortmunder CDU nun Projekte in Frage stelle, die sie früher eindeutig befürwortet habe.
Rm Rüther schlägt vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen, damit seitens der Beteiligungsverwaltung bzw. dem Stab Kommunalwirtschaft die offenen Fragen im AFBL beantwortet werden können.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 2.12
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.




3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Der Rat der Stadt Dortmund und seine politischen Gremien nehmen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung der Stadt Waltrop: Sachstand zu der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes und zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 im Bereich "Im Dicken Dören"
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21197-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021 sowie der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)

Rm Worth bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen, bis die offenen Fragen beantwortet sind.

Rm Denzel bittet um Definition, was genau mit dem Begriff migrantisches Unternehmen bzw. Betrieb mit Migrationshintergrund gemeint ist.

Herr Jüttermann erläutert, dass es sich dabei um Unternehmen der sogenannten ethnischen Ökonomie handelt, also Betriebe, die von Migrant*innen gegründet bzw. maßgeblich geprägt sind. Vermittelt werden jedoch alle Personen, unabhängig von ihrer Herkunft. Vielmehr sollen die Unternehmen Unterstützung im Zugang zum Thema Ausbildung erhalten.

Rm Ixkes-Henkemeier bittet darüber hinaus um Auskunft, wo genau die Stelle angesiedelt ist, sowohl organisatorisch als auch räumlich.
Darüber hinaus sei es wünschenswert, wenn das Projekt einmal konkreter vorgestellt würde und es eine Übersicht aller Projekte gebe, an der die Wirtschaftsförderung zum Thema Beschäftigung beteiligt ist.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 3.4
Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

Rm Noltemeyer weist darauf hin, dass ein Zusammenspiel der informellen kreativen experimentellen Beteiligung, die im Rahmen des Masterplans Wissenschaft umgesetzt werden soll, sowie der formellen Beteiligung erfolgen soll, damit sichergestellt ist, dass die Ergebnisse in die städtebauliche Rahmenplanung einfließen können.

Sie bittet um Auskunft (gerne in der Sitzung des AKUSW), was zum Erhalt des Stellwerks getan wird. Hier sei es wichtig, die Planungen möglichst langfristig offen zu halten, bis eine Entscheidung der Landesregierung vorliegt.


1. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Sachstandinformationen der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund am Standort SMART RHINO zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die weitere Vorgehensweise und aktualisierte Zeitplanung zur Durchführung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs, zum Partizipationsprozess, zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und zur laufenden Verkehrsuntersuchung im Rahmen von SMART RHINO zur Kenntnis.




4. Anfragen, Anträge

zu TOP 4.1
Nachfragen zu Frauen und Gründungen bzw. Frauen und Wirtschaft
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21538-21)

Frau Schubert berichtet zum Thema „Frauen und Gründungen“. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ergänzend dazu führt Frau Schubert aus, dass die Frage 6 von der Wirtschaftsförderung nicht beantwortet werden könne. Das Gleichstellungsbüro plane jedoch eine eigene Veranstaltung, zu der auch die Fraktionen Einladungen erhalten werden.

Rm Ixkes-Henkemeier bestätigt aus eigener Erfahrung, dass co-working ein hilfreiches Instrument für Gründungsunternehmen ist. Allerdings würde sie ein längerfristiges Angebot für Beratungen begrüßen, gerade wenn es darum geht, ob ein Unternehmen weiter ausgebaut werden soll.

Frau Schubert bestätigt, dass ein solches Angebot natürlich dauerhaft für alle Gründer*innen bestehe und auch in den regelmäßigen Kontakten wiederholt werde.

Die Nachfrage von sB Dr. Tödt, welche Gruppen genau unter dem Begriff Führungskräfte zu verstehen sind, wird mit dem Protokoll beantwortet.

HINWEIS der Verwaltung:

Laut Arbeitsagentur ist der Begriff Führungskräfte wie folgt definiert:

Führungskräfte sind Experten mit Leitungsfunktion. Sie übernehmen Aufgaben, welche einen hohen Komplexitätsgrad aufweisen. Sie leiten Unternehmen und Organisationen und übernehmen z. B. die Verantwortung für Personalrekrutierung und Personalführung, Ziele und Qualitätsmanagement, Budgetplanung und Ressourceneffizienz.
Für die Summe der Führungskräfte werden alle Tätigkeiten mit der Codierung XXX94 aggregiert. Dem Aggregat sind zusätzlich ausgewählte Experten zugeordnet, die an der 4. Stelle nicht mit der Ziffer 9 verschlüsselt sind.

Ein Beispiel für Führungskräfte in einer Berufsgruppe ist der Tätigkeitsschlüssel „81394 Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“. Hier wird unter anderem der Beruf Leiter einer Rettungswache zugeordnet.

Weiterführende Informationen zur Klassifikation der Berufe 2010 finden Sie unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/Klassifikation-der-Berufe-Nav.html


Zum Hinweis von sB Brenker auf die ausstehende Stellungnahme zu den Fragen in TOP 4.5 führt Frau Tiews aus, dass die bisherige Förderung für das Projekt Competentia noch bis April 2022 laufe und daran anschließend noch Abrechnungen möglich sind. Eine Fortsetzung des Projekts unter gleichlautenden Bedingungen sei im Förderprogramm EFRE nicht vorgesehen. Die Wirtschaftsförderung sei aber bemüht, alternative Projekte zu entwickeln.

Auf Rückfrage von Rm Reppin führt Frau Schubert aus, dass eine Nachverfolgung, welche Unternehmen, die aus dem Gründungswettbewerb start2grow hervorgegangen sind bzw. mit Hilfe des Gründerinnenzentrums gegründet haben, schwierig sei, je länger die Gründungsphase her ist. Im Zusammenhang mit dem 20jährigen Bestehen des Gründungswettbewerbs habe man gemeinsam mit dem Start-Institut eine Umfrage gestartet mit dem Ergebnis, dass eine Nachhaltigkeitsquote von
60 – 70% vorliegt.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 15.06.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme mit Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Die Verwaltung wird um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
a. Wie viele Beschäftigte in Dortmund bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn noch soziale Transferleistungen?
b. Wie viele der Leistungsbezieher sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
c. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, damit mehr Jugendliche einen Bildungsabschluss erwerben können?
d. Welche Angebote im Übergang von Schule und Beruf gibt es?
e. Welche Institutionen führen die Maßnahmen durch? Welche davon werden speziell für Jugendliche angeboten?
f. Welche zusätzlichen Qualifikationen werden angeboten und welche Perspektiven ergeben sich für die Teilnehmenden?
g. Wie viele Teilnehmende befinden sich in den Maßnahmen? Wie viele davon sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
h. Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von jungen Menschen, die über das Jobcenter in geförderte Maßnahmen vermittelt werden?
i. Welche Perspektiven haben Teilnehmende, wenn die Förderung der Beschäftigungsmaßnahme ausläuft? Welche Perspektiven ergeben sich speziell für Jugendliche?
j. Ist eine Zunahme der Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss durch die Corona-Krise zu verzeichnen? Wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung die Zahl der Betroffenen?
k. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, um konkret für diese Jugendlichen Arbeitslosigkeit zu verhindern?
l. Wie hoch ist der Anteil von entkoppelten Jugendlichen an der Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss in Dortmund? Welche niederschwelligen Maßnahmen und individuellen Angebote unterbreitet die Verwaltung, um diese Jugendlichen zu erreichen, sie in die Hilfesysteme und in die Schulen und Ausbildung zu bringen?
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 einmalig 20 Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung anzubieten, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.

4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss und AKJF behandelt werden.

Begründung:
Es müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um chancenlose, sozial und beruflich schon fast abgehängte junge Menschen in die Stadtgesellschaft einzubinden. Nur so können sie selbständige Lebensperspektiven und die Möglichkeit zu sozialen Teilhabemöglichkeiten erhalten. Neben der Perspektive für junge Menschen ist dies ein Schritt, dem in Dortmund zunehmenden Fachkräftemangel entgegen zu treten.

Die SPD-Fraktion bittet darum, die Stellungnahmen der Verwaltung an alle zuständigen Fachausschüssen weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit diskutiert zunächst über die Zuständigkeit dieses Antrages.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hier nur gering beteiligt sei und die Fragen soweit wie möglich schriftlich beantwortet werden. Sie weist darauf hin, dass unter Punkt 4 auch der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beteiligen sind.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt folgende Änderung vor:
Zu Punkt 2
1. Satz o.k.
2. Satz: Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
Zu Punkt 3
Zusätzlich die Wirtschaft mit aufzunehmen
Zu Punkt 4
Auch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufzunehmen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, den Antrag in seiner Fraktion beraten zu wollen, da dieser als Tischvorlage vorgelegen habe und bittet darum, ihn zu schieben.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen von Frau Altundal-Köse einverstanden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es sich hier zunächst um einen Prüfauftrag handele und man dann schauen müsse, was an Antworten dazu käme.

Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung soweit wie möglich schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) folgenden geänderten (Fett/Kursiv) Antrag der SPD-Fraktion:

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.

3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern und in der Wirtschaft dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.

4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss, AKJF, APOD und AFBL behandelt werden.“


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Darüber hinaus liegen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

- Stellungnahme Frau StR´in Zoerner

„… Vorbemerkungen:

1.) In der Sitzung vom 15.06.2021 wurde zwischen den Teilnehmenden vereinbart, dass die Stellungnahme soweit wie möglich zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet wird. Seitens der SPD-Fraktion wurde ergänzt, dass es sich bei den Punkten 2 - 4 um Prüfaufträge handelt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung, erfolgt die nachfolgende schriftliche Stellungnahme, die gegebenenfalls im Anschluss an die Sitzung vom 31.08.2021 noch ergänzt werden kann.

2.) Bei der Beantwortung der Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass der Schwerpunkt, unter Berücksichtigung des Tagesordnungspunktes, auf die Jugendlichen Dortmund abzielt. Somit erfolgt der Bezug, sofern nicht anders ausgewiesen, auf diese Personengruppe.

3.) Der Beschluss, und somit auch die Punkte 2 – 4, wurde an alle Ratsausschüsse weitergeleitet. Für die Punkte 2 und 3 sind unterschiedliche Dezernate und Fachbereiche der Stadt Dortmund zuständig. Diese Punkte werden in den entsprechenden Ausschüssen beraten und nachfolgend von den zuständigen Dezernaten und Fachbereichen entsprechend bearbeitet.
Die im Rubrum genannten Fragen beantworte ich, auf der Grundlage einer Stellungnahme des Jobcenters, wie folgt:

Zu 1a. In Dortmund beziehen ca. 12.000 Menschen zuzüglich zu ihrem Lohn soziale Transferleistungen. Davon arbeiten ca. 5.000 Menschen im Minijob, weitere ca. 1.300 in Vollzeit nach Mindestlohnkriterien.

Zu 1b. In Dortmund gibt es ca. 84.000 Menschen in ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften die nach SGB II Regelleistungsberechtigt sind. Ca. 11.000 der 84.000 Menschen sind im Alter von 16 bis unter 25 Jahren. Im SGB III läuft sich die Zahl der Leistungsberechtigten auf ca. 700.

Zu 1c. Zielsetzung der täglichen Arbeit mit den jungen Menschen ist es immer, diese an einen
Bildungsabschluss heranzuführen. Dabei steht die Heranführung an die Ausbildungsreife und die spätere Ausbildung im Fokus. Da die Startvoraussetzungen individuell und unterschiedlich sind, werden Förderketten gebildet, die das Vorhaben beschleunigen sollen. Dazu stehen neben den im Integrationsprogramm U25 genannten Angeboten (vgl. Anhang, Integrationsprogramm für Jugendliche 2021, S. 11) folgende Angebote zur Verfügung:

 Qualifizierungschancengesetz
 Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern

Das wichtigste Element allen voran ist jedoch die Beratungsarbeit von allen Akteur*innen im Jugendberufshaus Dortmund mit der Zielgruppe, um sie von der Teilnahme an den zielführenden Maßnahmen zu überzeugen und dafür zu motivieren.

Im Jugendberufshaus Dortmund bündeln die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Dortmund und die Jugendberufshilfe ihre Leistungen für die jungen Menschen. Über die Jugendberufshilfe profitieren schulmüde und schulverweigernde junge Menschen von einem Kontakt- und Beratungsverbund und Angeboten, die die Reintegration in die Regelbeschulung bzw. den Aufbau einer beruflichen Anschlussperspektive als Ziel haben.

Dazu zählen:

Beratungsangebot:
 Kontakt- und Beratungsverbund für schulmüde und schulverweigernde Jugendliche
 Jugend stärken im Quartier / Projekt JuStLearn

Schulersetzende Maßnahmen:
 („3 x 5“), Schülerwerkstatt, Train to Return
 Lernwerkstatt Multimedia

Werden von Seiten des SGB II und SGB III die jungen Menschen im Jugendberufshaus bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres betreut, so ist die Jugendberufshilfe auf der Grundlage des SGB VIII bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Ansprechpartnerin für die jungen Menschen. Die Jugendberufshilfe bietet jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen an. Diese Hilfen fördern die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration. Die Angebote der Jugendberufshilfe sind unter anderem mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter abgestimmt.

Dabei stehen unterschiedliche Beratungsangebote, Maßnahmen und Drittmittelfinanzierte Projekte zur Verfügung:

 Start up (Jugendamt der Stadt Dortmund im Jugendberufshaus)
Zielgruppe: Careleaver aus dem Bereich der Vollzeitpflege, Beratungsangebot,
Übergangsbegleitung und Nachbetreuungsangebot
 Beratungsnetzwerk Dortmund
Zielgruppe: junge Menschen, Eltern, Lehrkräfte, Beratung in Fragen des Übergangs Schule / Beruf
 KAUSA Servicestelle Dortmund
Zielgruppen u.a.: Förderung der Ausbildungsbereitschaft und Beratung von Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund und Beratung und Unterstützung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Weg in die Ausbildung
 Jugend stärken im Quartier / Projekt JuStDO
Zielgruppe: junge Menschen, denen eine Entkopplung vom Regelsystem SGBII droht bzw. die multiple Problemlagen aufweisen, intensive Beratung /Casemanagement
 Ausbildungscoaching für Zugewanderte
Zielgruppe: zugewanderte und geflüchtete junge Menschen
 Jobwinner
Zielgruppe: niederschwelliges Angebot für abgehängte junge Menschen, Ziel: Andocken an die bestehenden Regelsysteme in Dortmund, Eröffnung von Lebensperspektiven und Teilhabemöglichkeiten
 IDA / A.M.A Projekt
Zielgruppe: Junge Menschen ab 18 Jahren, die Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Interesse an Arbeitserfahrungen in anderen Ländern haben
 Jugend(kultur)werkstatt, Jugendwerkstätten
Zielgruppe: junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, Ziel: Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Perspektiventwicklung.

Die Zielsetzung dieser Angebote besteht darin, berufliche und / oder schulische Perspektiven gemeinsam mit den jungen Menschen zu entwickeln.

Durch die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz (BVB Pro), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Rehabilitanden (BVB Reha), Aktivierungshilfe für Migranten (AhfM) und die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) können Schulabschlüsse (bzw. bei BaE auch der Ausbildungsabschluss) erworben/zuerkannt werden.

Zu 1d. Vor der Unterbreitung eines Angebotes steht die Erhebung des Bedarfes. Ein Teil der
jungen Menschen hat nach seinem Schulabschluss sehr konkrete Vorstellungen von seiner Zukunft und kann diese selbständig verwirklichen. Hier ist lediglich eine leichte (bestätigende) Unterstützung durch beratende Aktivitäten, oder auch keine Unterstützung, erforderlich.

Für junge Menschen allerdings, die noch über keine klare Zukunftsvorstellung nach ihrer Schulzeit verfügen, stehen zahlreiche Angebote zur Verfügung. Hier kann auf individuelle und bedarfsorientierte Einzelangebote (Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGSMAT)) abgestellt werden. Alternativ stehen Gruppenangebote zur Verfügung, die den Einstieg in die Berufswelt erleichtern sollen.
Hierfür greift das Jugendberufshaus insbesondere auf folgende Maßnahmen (Auszug aus Integrationsprogramm für Jugendliche 2021, S. 11) zurück:

 Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB, BVB pro)
 Einstiegsqualifizierung (EQ)

Um die Bedarfe zielgerichtet mit den jungen Menschen erarbeiten zu können, verfügt das Jugendberufshaus über entsprechend spezialisierte Teams in den Rechtskreisen SGBII (Teams Ausbildung) und SGB III (Berufsberatung vor dem Erwerbsleben, Berufliche Rehabilitation, Teilhabe und Marktausgleich junge Menschen).

Zu 1e. Sämtliche durch das Jugendberufshaus initiierten Angebote sind auf die Zielgruppe der
jungen Menschen (bis 25 Jahre) speziell zugeschnitten.

Die Angebote werden durch die Mitarbeitenden (Beratung, Vermittlung und Orientierung) in Kooperation mit den zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Die Auftragnehmer werden im Rahmen von Ausschreibungen gemäß VOL/A gewonnen.
Hierzu zählen u.a. AA HWK, BIMS, Caritas, CJD, DAA, Dobeq, Grone, GrünBau, Invia, Tertia, TÜV, TWBI, WBI, Werkhof.

Zu 1f. Im Rahmen der Kooperation des Jugendberufshauses ist der Erwerb höherwertiger
Schulabschlüsse möglich. So kann im Rahmen der BVB der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben werden. Ebenfalls in der BVB werden Qualifizierungsbausteine aus dem 1. Lehrjahr angeboten. Dies gilt ebenso für die Einstiegsqualifizierung, in der unter anderem die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres vermittelt werden.

Um die Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen, können darüber hinaus bedarfsgerechte Teilqualifikationen/Weiterbildungen (z.B. Flurförderschein, Auslieferungsfahrer*in, berufsfachliche Anpassungsqualifizierung auf Helfer*inniveau) erfolgen.
Dabei stehen die Belange des jungen Menschen ebenso im Fokus wie die arbeitsmarktlichen Erfordernisse. Bestehen sprachliche Barrieren, gibt es darüber hinaus ebenfalls die Möglichkeit der Sprachförderung.

Darüber hinaus werden soziale Schlüsselqualifikationen (Tagesstruktur, Zuverlässigkeit, Soft Skills usw.) ebenso vermittelt wie PC-Kenntnisse oder kulturelle Kompetenzen.

Zu 1g. Während eines Kalenderjahres nehmen regelmäßig ca. 5.000 vom Jugendberufshaus
betreute junge Menschen ein trägergestütztes Angebot wahr. Die Zahl schwankt leicht
von Jahr zu Jahr, da Angebotsplätze teilweise mehrfach besetzt werden können.

Zu 1h. Zur durchschnittlichen Beschäftigungsdauer liegen keine statistischen Auswertungen
vor. Die durchschnittliche Verweildauer in arbeitsmarktpolitischen Angeboten variiert
stark, da diese Angebote unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen.
Somit gibt es Verweildauern von wenigen Tagen (Bewerberservice), über sechs Monaten (Förderzentrum, Arbeitsgelegenheiten (AGH)) bis hin zu 3,5 Jahren (geförderte Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen).

Zu 1i. In der Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen werden grundsätzlich vier Phasen
durchlaufen. Steht am Anfang das Auffangen und Herstellen einer Beziehung, folgt die
Stabilisierung, Qualifizierung und letztendlich die Integration in den Ausbildung- bzw.
Arbeitsmarkt. Abhängig von der individuellen Ausgangssituation ergeben sich die
entsprechenden Perspektiven.
Als Beispiel kann genannt werden, dass sich oft die geförderte Beschäftigungsaufnahme einer geförderten Ausbildung anschließt, wodurch sich junger Mensch und Arbeitgeber bereits kennen. So entsteht für den jungen Menschen langfristig eine bessere Integrationschance durch den sogenannten „Klebeeffekt“.
Auch nach Auslaufen einer Förderung wird versucht, die Gründe für einen Misserfolg zu eruieren und bei der nächsten Integrationschance mit zu betrachten. Das Wichtigste für einen langfristigen Erfolg ist jedoch die Motivation des jungen Menschen.

Zu 1j. Gemäß der amtlichen Schulstatistik des Landes NRW gingen im Schuljahr 2019/20,
dem ersten von der Corona-Pandemie betroffenen Abgangsjahrgang, 426 Schüler*innen von den allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss ab. Im Schuljahr 2018/19 waren es insgesamt 466 Abgänger*innen.
Die Gruppe der Abgänger*innen ohne Hauptschulabschluss setzt sich zusammen aus Abgänger*innen mit einem Abschlusszeugnis in einem Förderschwerpunkt (Lernen bzw. Geistige Entwicklung) und Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss. Im Schuljahr 2019/20 blieben 166 Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss (Vorjahr: 203), 260 Abgänger*innen erhielten ein Abschlusszeugnis in einem Förderschwerpunkt (Vorjahr: 263). Ein Anstieg an Abgängen ohne Hauptschulabschluss bzw. ohne (jeglichen) Abschluss war demnach im Vergleich der Schuljahre 2018/19 und 2019/20 nicht zu verzeichnen.
Für das jetzt abgeschlossene Schuljahr 2020/21 liegen derzeit noch keine Daten vor. In den vergangenen Jahren wurde der entsprechende Datensatz seitens des Landes NRW den Kommunen im 1. Quartal des Folgejahres zur Verfügung gestellt.

Zu 1k. Da die Zielgruppe schon seit jeher besteht, existieren auch entsprechende Maßnahmen
(siehe Integrationsprogramm Jugendliche 2021, S. 11) bei allen drei Partnern des Jugendberufshauses, die darauf ausgelegt sind, die Arbeitslosigkeit zu verhindern. In der aktuellen Situation können diese entsprechend aufgestockt werden, um allen jungen Menschen gerecht werden zu können. Über das Aktionsprogramm ergeben sich zudem auch noch neue Möglichkeiten, so dass neben der Aufstockung auch andere Angebote geschaffen werden können. Die Maßnahmen befinden sich in Erarbeitung.

Zu 1l. In Dortmund gibt es geschätzt ca. 300-400 junge wohnungslose Menschen, die von den
bestehenden Regelsystemen entkoppelt sind. Über das Jobcenter Dortmund beziehen ca. 140 wohnungslose junge Menschen SGBII Leistungen.

Für diesen Personenkreis werden folgende niederschwellige Maßnahmen angeboten:
Streetwork bzw. Straßensozialarbeit des Fachdienstes Streetwork (Jugendamt der Stadt Dortmund) sowie weitere aufsuchende Angebote freier Träger, mit denen die problembelasteten Zielgruppen, die nicht mehr in den herkömmlichen Hilfesystemen angebunden sind, erreicht werden können.
Angebote zur Bewältigung des Alltags, der psychosozialen Beratung und der Einzelfallhilfe können junge Entkoppelte in der Überlebenshilfeeinrichtung des Fachdienstes Streetwork (Leopoldstraße) erhalten.
Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW, VSE e.V., hält die Notschlafstelle „Sleep In Stellwerk“ mit insgesamt 10 Plätzen für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren vor.

Die städtische Notschlafstelle für junge Erwachsene „gap jump“ bietet 20 Wohnungslosen im Alter von 18 bis 27 Jahren Unterkunft, Beratung und Unterstützung an.

Die Off Road Kids Stiftung, ein überregionaler Zusammenschluss für die Arbeit mit entkoppelten jungen Menschen, ermöglicht dieser Zielgruppe im Projekt „PREJOB“, einen Schulabschluss nachzuholen.
Das Jugendberufshaus Dortmund (Jobcenter U 25) bietet auf der Grundlage des § 16 h SGBII ein niederschwelliges und aufsuchendes Angebot für schwer erreichbare junge Menschen mit einem möglichen SGB II Anspruch in Form von Dock 16 (Träger: GrünBau) an. Ziel der niederschwelligen Angebote ist die Anbindung der entkoppelten jungen Menschen an die bestehenden Regelsysteme. Durch die eingeleiteten Unterstützungsangebote wird neben der Stabilisierung auch die soziale, schulische und berufliche Integration der jungen Menschen angestrebt. Die Verwaltung kooperiert im Sinne der jungen entkoppelten / wohnungslosen Menschen intensiv rechtskreisübergreifend miteinander.“

- Stellungnahme Herr StR Uhr:

„…zu der unten aufgeführten Anfrage aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 15.06.2021 nehme ich wie folgt Stellung:

Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.

Das Personal- und Organisationsamt hat zum Einstellungsjahr 2018 die Federführung des Ausbildungsprojektes, das bis zu diesem Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt (50/7) durchgeführt wurde, übernommen. Seitdem wird das Projekt im Rahmen der assistierten Ausbildung in enger Kooperation mit dem Jobcenter weitergeführt.

Zielgruppe der assistierten Ausbildung sind junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und Vermittlungshemmnissen, denen die Aufnahme und Durchführung einer beruflichen Erstausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne weitere Unterstützungs- und Förderangebote nicht möglich ist. Dabei wird die Stadt Dortmund von externen Bildungsträgern unterstützt, die über das Jobcenter akquiriert und über Kooperationsverträge gebunden werden.

Diese Ausbildungsstellen werden zusätzlich zu den bedarfsgerechten Ausbildungsplätzen angeboten. Ziel ist es, Jugendlichen mit Entwicklungspotential durch gezielte Förderung und intensive Betreuung während der Ausbildung eine berufliche Zukunft zu ermöglichen.
Die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach den Ausbildungsverordnungen der angebotenen Ausbildungsberufe. Dabei werden alle Bewerbungen zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen zum geringstmöglichen Maß erfüllen.

Seit Beginn des Ausbildungsprojektes im Jahr 2015 konnten bereits 59 junge Menschen über das Projekt eine Ausbildung beginnen. Von diesen haben 32 ihre Ausbildung erfolgreich beendet und wurden größtenteils übernommen.

Der sozialen Verantwortung, jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Perspektive für berufliche Bildung und Teilnahme am Arbeitsleben zu schaffen, ist sich die Stadt Dortmund bewusst. Diese übernimmt sie nicht nur als Verwaltung, sondern auch als Arbeitgeberin gerne. Eine Ausweitung des Projekts ist daher seitens des Personal- und Organisationsamtes wünschenswert.

Für das Jahr 2021 ist das Einstellungsverfahren bereits abgeschlossen. Auf Grund der Kürze der Zeit ist eine Durchführung weiterer Einstellungsverfahren nicht mehr möglich.

Da die Durchführung des Ausbildungsprojekts ein wertvoller und wichtiger Beitrag für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf ist und insbesondere aufgrund der noch anhaltenden Pandemie ist das Personal- und Organisationsamt bereit, im Jahr 2022 einmalig 20 Plätze anzubieten.

Eine entsprechende Ratsvorlage wird derzeit vom Personal- und Organisationsamt erstellt.“


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)

Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates vom 24.06.2021 vor:

„Der Rat der Stadt liegen folgende Anträge vor:

- der Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1)
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung unter anderen folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Enge Einbindung der TU Dortmund im gesamten Prozess.
b) Besondere Berücksichtigung des Standortes Hafen aufgrund seiner zentralen Lage, der ausgezeichneten Verkehrsanbindungen und seiner Bedeutung als einem der wichtigsten Logistikstandorte in Deutschland.
c) Planungen um den Energie-Campus in Huckarde sind komplementärer Teil der Wasserstoffstrategie.
d) Entwicklung von Anreiz- und Förderperspektiven für Start-Ups und auf dem Markt etablierte Unternehmen aus diesem Geschäftsfeld.
e) Nutzungsmöglichkeit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen im ÖPNV durch DSW21.
f) Möglichkeit der Übertragung des Pilotprojektes „H2HoWi“ auch auf ein exemplarisches Projektbeispiel in Dortmund.“

- der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2)

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des folgenden zusätzlichen Punktes:
g) Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge im Stadtgebiet.“
Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet wegen Beratungsbedarfs die anderen Fraktionen um Verschiebung in die nächste Sitzung sowie um Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF). Er verweist auf Ziffer 3 lit. e) des Antrags der CDU-Fraktion und die im März 2020 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) umfassend geführten Beratungen, u.a. auch mit Vertreter*innen der DSW21.

Rm Mader (CDU-Fraktion) sagt, die CDU stehe dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste positiv gegenüber. Dem Vorschlag des Rm Dudde würde die CDU-Fraktion folgen.

Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Beratungsvorschlägen an, wünscht aber auch die Beratung im AMIG.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) sagt, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften habe sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst. Nun sei der Abgleich zwischen dem Sachstand sowie den Wünschen und Zielen nötig und sinnvoll.

Seitens OB Westphal erfolgt der Hinweis auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung hinsichtlich einer Wasserstoffstrategie. Bezüglich der Zuständigkeiten sieht er diese bei AWBEWF und AKUSW. Er empfiehlt, die geforderten Zuständigkeiten zu überdenken.
Der Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird - so seine Wahrnehmung - positiv gesehen. Er soll daher gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion behandelt werden.


Rm Berndsen (SPD-Fraktion) gibt analog zur Darstellung des Rm Dudde zu bedenken, dass im Jahre 2020 dieses Thema besprochen wurde und -da es sich um Mobilität etc. handelt- der AMIG zu beteiligen ist. Ansonsten stimmt die SPD-Fraktion der Beratung in den Fachausschüssen zu.

Rm Suck (CDU-Fraktion) hat Rm Dudde so verstanden, dass der Antrag zunächst in die kommende Ratssitzung verschoben werden soll. Dort soll dann die Beteiligung und Zuständigkeit der Ausschüsse geklärt werden.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält die Beteiligung der Ausschüsse vor der nächsten Befassung durch den Rat für den richtigen Weg. Auch er möchte den AMIG beteiligen, da neben Mobilität auch Infrastrukturfragen betroffen sind.

Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) präzisiert seine Aussage indem er erklärt, dass er den Antrag als eingebracht ansieht, ihn nun in den Fachausschüssen behandeln lassen möchte, um danach im Rat zu entscheiden.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bekräftigt für ihre Fraktion die Befassung der Ausschüsse mit anschließender Entscheidung im Rat.

OB Westphal erklärt, dass der Antrag in der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und sich vorher die Fachausschüsse beraten. Ein Beschluss ist folglich jetzt nicht notwendig.

Der Rat der Stadt überweist beide Anträge zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften).“


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Auszug aus der Ratssitzung ohne weitere Beratung zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Vorstellung des Nachtbürgermeisters
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22096-21)

Rm Rüther weist darauf hin, dass die korrekte Bezeichnung Nachtbeauftragter lautet.

Herr Stemann stellt sich den Mitgliedern des Ausschusses vor. Seine Motivation, sich um diese Stell zu bewerben, liege darin, dass er ein überzeugter Dortmunder sei und die notwendige Neutralität im Umgang mit der Szene aufweise, da er seine bisherige Tätigkeit freiberuflich ausgeübt habe.
Er selbst sehe seine Aufgabe darin, einerseits als Sprachrohr für die Clubbetreiber und freien Veranstalter zu fungieren, andererseits aber auch den regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung, den Anwohnern und Gästen führe. Auch vor der pandemischen Situation habe es bereits regelmäßige Austausche gegeben, diese würden aber nun auf eine neue Qualität gehoben. Darüber hinaus gelte sein Augenmerk aber auch dem, was in den Parks und auf den Plätzen in der Stadt geschehe.

Die Frage von Rm Nienhoff, ob es bereits konkrete Verabredungen mit den Betreibern der Clubszene gebe, verneint Herr Stemann. Es würden derzeit erste Ideen ausgetauscht, die dann in Konzepte verankert würden. Es habe sich aber schon herauskristallisiert, dass viele gastronomische Betriebe personelle Probleme haben.

zu TOP 4.5
Förderung des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22099-21)

Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, dass sich der Ausschuss der Petition der Dortmunder Frauenverbände zur weiteren finanziellen Unterstützung der Kompetenzzentren in NRW anschließt.

Der Vorsitzende schlägt vor, dies zur nächsten Sitzung als regulären Punkt anzumelden, da der Text der Petition den Ausschussmitgliedern nicht bekannt ist.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.



Die öffentliche Sitzung wurde um 17:15 Uhr vom Vorsitzenden Rm Rüther beendet.








Rüther Dr. Klug Korbmacher
Ausschussvorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin


(See attached file: Frauen und Gründungen Anfrage 2021.pdf)