Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 08.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Weber (CDU) i. V. f. Herr RM Bartsch
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Schauenberg (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr sB Auffahrt
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Kaestner (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstingshaus - Integrationsrat i. V. f. Herr Aydogan
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Flenner - 65/stv. FB
Herr Krietemeyer - 65
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Betram - 68
Herr Schnelle - 70/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Schultenkämper - 1/GBIII
Herr Dreiskämper - 64
Herr Vogt - 2/Dez.
Frau Vollmer - 1/GBIII
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro


4. Gäste:

Herr Drewes (Wirtschaftsprüfer zu TOP 6.1)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 08.09.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 09.06.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

3.2 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

3.3 Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)
3.4 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Sanierung und Umbau des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00546-15)

4.2 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01775-15)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01775-15-E1)

4.3 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01820-15)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung: Änderung des Beschlussvorschlages
(Drucksache Nr.: 01820-15-E1)

4.4 Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01390-15)

4.5 Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

4.6 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

4.7 3. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00859-15)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Stadtbahnlinie II, Baulos L4 -Beschlusserhöhung-, Baulos L4a
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00935-15)

5.2 Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen im Bezirk Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01921-15)

5.3 Zwei Lichtsignalanlagen im Bezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01913-15)



5.4 Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Dialogdisplays")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01319-15)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.08.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.08.2015

5.5 3. Quartalsbericht 2015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2015)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02165-15)

5.6 Nordspange und Cleanport
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02229-15)

5.7 Spielstraßen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02250-15)

5.8 Ampelanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02259-15)

5.9 Sauberkeit und Pflege des Dortmunder Straßenbegleitgrüns
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00864-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 21.04.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00864-15-E2)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01451-15)

6.2 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01887-15)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Zweiter Quartalsbericht 2015 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01895-15)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt



Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Buchloh benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Ergänzung im Wege der Dringlichkeit:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgenden Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen zu ergänzen:

„Sicherheitsprüfung bei Sporthallen“
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme, Fraktion B’90/Die Grünen
(Drucksache-Nr.: 02390-15)


Dieser Punkt wird unter TOP 4.8 geführt.



Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit der o. a. Ergänzung, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 09.06.2015

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 09.06.2015 wird einstimmig (bei Enthaltung Fraktion Die Linke & Piraten) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt das Handlungskonzept „Perspektive Europa“.


zu TOP 3.2
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1. GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

II. ändert seinen am 25.06.2015 getroffenen Beschluss und beschließt die bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 150.000,00 € um 19.000,00 € auf die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 169.000,00 € zu erhöhen, für die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches.


zu TOP 3.3
Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015:

„Die Präsentation von Frau Vollmer mit den Ausführungen in verständlicher Sprache ist dem
Protokoll beigefügt.

Herr Herkelmann weist auf den Entwurf der Stellungnahme des Behindertenpolitischen
Netzwerks von Richard Schmidt und ihm hin.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstreicht ausdrücklich die im Bericht dargestellten
Handlungsansätze und wird seinen Beitrag zur Umsetzung leisten.
Folgende Handlungsansätze sollen besonders hervorgehoben werden:

Unterstützung für die ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge des Behindertenpolitischen
Netzwerks:

Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge muss erweitert werden. Die
Individuelle Assistenz für die Aktiven ist seit langem ein offener Punkt. Wenn eine gehörlose
Aktivistin oder ein blinder Aktivist einen Ortstermin wahrnehmen möchten, für die Assistenz
bzw. Dolmetschung erforderlich ist, geht dies zu Lasten der jeweiligen Person. Gleiches gilt
auch für mobilitätseingeschränkte Aktivisten. Aktive mit kognitiven Einschränkungen
benötigen fachgerechte Unterstützung und Begleitung, um sich auf Sitzungen und Termine
vorzubereiten.

Standardisierung von Beteiligungsverfahren:

Planungsveränderungen und ihre Ursache bei wesentlichen Punkten zeitnah dem
behindertenpolitischen Netzwerk mitzuteilen, sind eine wichtige Voraussetzung, um eine
frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Entscheidungsträgern zu ermöglichen. Transparenz
und Kommunikation tragen wesentlich zum ehrenamtlichen Engagement der Aktiven in der
Behindertenselbsthilfe bei.

Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
In der weiteren Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks wurde die Forderung eines
Mobilitätskonzeptes für Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund entwickelt. Aktuell
wird der dazu in den Rat der Stadt Dortmund eingebrachte Initiativantrag des
Behindertenpolitischen Netzwerks diskutiert.

Auf folgende wesentliche Bausteine möchten wir hinweisen:
1. Erhalt des Dortmunder Behindertenfahrdienstes mindestens im aktuellen Umfang
2. barrierefreier Umbau aller ÖPNV-Haltestellen.
3. Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV
Ein Begleitservice gerade an den zentralen Stadtbahnbahnhöfen würde sehr zu mehr Mobilität
und somit Teilhabe beitragen.
4. Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen
In jahrelangen Entwicklungs- und Diskussionsprozessen wurde engagiert eine technische
Lösung erarbeitet. Der Umsetzung stehen Förderrichtlinien auf Landesebene im Wege. Wir
befürworten eindringlich den Vorschlag einer Initiative der Stadt Dortmund gemeinsam mit
der DSW21 in Richtung Land, um hier Fördermöglichkeiten zur – gesetzlich verankert und
politisch gewünschten - barrierefreien Nachrüstung zu schaffen.
Die Handlungsansätze „Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV“ und
„:Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen“ sind zwei wesentliche
Bausteine dieses Konzeptes. Die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen und
Behinderungen ist Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und
kulturellen Leben. Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) besonders an Halterstellen
sind Voraussetzung dafür, dass blinde Menschen selbständig und mobil bleiben.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der
Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ zur Kenntnis.“


ABVG 08.09.2015:

Herr Rm Dudde bezieht sich auf Punkt 7 der Vorlage „Beteiligungsverfahren“ und bringt hierzu nachfolgende Anregungen an:

1. Die Bauverwaltung möge auf das Behindertenpolitische Netzwerk zugehen, um zu klären, inwieweit dieses zukünftig in die Beratungsfolge der regelmäßig einzubringenden Quartalsberichte aufzunehmen ist. Ergänzend hierzu führt er an, dass es für alle Beteiligten von Vorteil wäre, wenn man sich in diesen Berichten zukünftig um eine barrierefreie Lesefreiheit bemühen könnte.
2. In Bezug auf Änderungen, die im Laufe eines Bauvorhabens aufgrund von politischen Entscheidungen einer Bezirksvertretung oder eines anderen Gremiums erfolgen, bittet er ebenso um zukünftige Einbeziehung in das Berichtswesen, um hierdurch eine zeitnahe Kommunikation dieser Änderungen zu gewährleisten.


Mit der o. a. Anregung nimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Sanierung und Umbau des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00546-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung i. H. v. 9.734.301 Euro die Sanierung und den Umbau des Gebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) mit der Fortführung der Planung und der Bauausführung (Ausführungsbeschluss). Die Finanzierung erfolgt durch das Sondervermögen.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 70.500 Euro die Auslagerung und den Rückzug des Fachbereichs 33/Wahlen sowie die Umzüge der Fachbereiche 14/Rechnungsprüfungsamt und 19/Vergabe- und Beschaffungszentrum nach Abschluss der Baumaßnahme in das Bürogebäude Königswall 25-27.
Die Aufwendungen für die Umzüge sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter dem Auftrag 650138011000 wie folgt zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2015: 15.500 Euro
Haushaltsjahr 2017: 55.000 Euro
zu TOP 4.2
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01775-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01775-15-E1):

„Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass sich in Abänderung des in der Vorlage
dargestellten Terminplanes der Einstieg in die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und
die darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um
voraussichtlich sechs Monate verschiebt.
Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion AfD, Drucksache Nr.: 01775-15-E2):

„Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung
zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 08.09.2015 um Stellungnahme
zu folgendem Sachverhalt:
In seinem Schreiben vom 26.08.2015 teilt Herr Stadtrat Lürwer mit, dass sich in Bezug auf
das Bauobjekt (Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)) in Abänderung
des in der Vorlage genannten Terminplanes der einstige in die Leistungsphase 5 und die
darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um voraussichtlich
6 Monate verschiebe.
Dieser Umstand allein hätte noch nicht für Verwunderung gesorgt, weil es bei einem Bauvorhaben
immer mal zu Verschiebungen kommen kann. Stutzig wird der geneigte Leser
erst, wenn er hört, dass an einer weiteren Schule sich der Baubeginn ebenfalls um 6 Monate
verschiebt. Namentlich handelt es sich um die 6-monatige Verschiebung des Baues
des offenen Ganztagsbereichs an der Kirchhörder Grundschule.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Aus welchen konkreten Gründen verschieben sich die Bauausführungen an den
o.g. Schulen?
2. Sollten planerische oder bauliche Fragen eine Grundlage sein, wird um deren Darstellung
gebeten und um Mitteilung, ob die Verzögerung nicht vermeidbar war.
3. Für den Fall, dass wirtschaftliche/haushaltsrechtliche Fragen bei der Verschiebung
eine Rolle spielen, wird um Darstellung derselben gebeten und um Mitteilung, zugunsten
welcher Posten die Ausführung verzögert wird.“


ABVG 08.09.2015:

Die Beantwortung zum Antrag der Fraktion AFD erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.







zu TOP 4.3
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01820-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01820-15-E1):

„Die Verwaltung schlägt zur Entlastung des Fachbereichs 65 folgende Änderung des
Beschlussvorschlages vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund …

2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der weiteren
Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses auf
Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der Projektleitung zur Umsetzung der
Baumaßnahme.“

Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“


ABVG 08.09.2015:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Änderung des Beschlussvorschlages, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

„Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die weitere Planung für den Erweiterungsanbau und die Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11) am Standort Ruhrallee 90 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.333.000 € (Planungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 1.308.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 25.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Erweiterungsbau und die Umbaumaßnahmen erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37I00221004002, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2015:
40.000 €
Haushaltsjahr 2016:
40.000 €
Haushaltsjahr 2017:
744.000 €
Haushaltsjahr 2018:
242.000 €
Gesamt
1.066.000 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

Für das Haushaltsjahr 2016 werden Mittel in Höhe von 40.000 € für die Fortführung der Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) benötigt.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von
52.925 €.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37I00221004002, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017:
25.000 €

Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 1.923,08 € belastet.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 242.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen im Teilergebnisplan des FB 65 (Auftrag 650138011000) wurden bereits im Haushaltsplanentwurf 2016 ff. berücksichtigt. Im Teilergebnisplan des FB 37 (Kostenstelle 371401) sind diese im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. zu berücksichtigen.
2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der Projektleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme.“



zu TOP 4.4
Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01390-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2015:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet die Verwaltung um Prüfung und
Stellungnahme:

„In der Nordstadt gibt es viele leer stehende gewerbliche Räume, vor allem Ladenlokale und
Kneipen.
Zur wirtschaftlichen Vitalität des Stadtteils tragen sie nichts bei. Ihr oft wenig attraktiver
Anblick beeinträchtigt die Ausstrahlung des Stadtteilbildes.
Die zuständigen städtischen Stellen mögen prüfen, inwieweit eine Umwandlung dieses
ungenutzten Raumes in Wohnraum, gegebenenfalls durch Förderanreize, angestoßen werden
kann. Eine denkbare Förderung könnte mit einem bevorzugten Zugriffsrecht der Stadt als
Mieterin auf den neu entstandenen Wohnraum verbunden werden, die diesen ihrerseits wieder
Bedürftigen zur Verfügung stellen könnte.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Beschlussvorschlag des Rates zur
Kenntnis.“

ABVG 08.09.2015:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss vom Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis:
Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstandsbericht aus dem Krisenstab bezüglich der in Bearbeitung befindlichen Projekte zur Kenntnis,
2. beschließt das weitere Vorgehen im Rahmen der geschaffenen Projektorganisation zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften,
3. ermächtigt die Verwaltung, bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften durch Containerlösungen die wirtschaftlichste Variante umzusetzen,
4. beschließt den Verzicht auf Einzelvorlagen (Vorlagen des Rates, der Fachausschüsse und interne Entscheidungsvorlagen), ausgenommen davon sind Baumaßnahmen des SV GVVF.
5. beschließt, über das weitere Vorgehen im Rahmen von Sachstandsberichten halbjährlich informiert zu werden,
6. beschließt gem. § 83 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Erwerb von Containern / Wohnraum bzw. für die Anmietung und Herrichtung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Finanzrechnung bis zu 3,3 Mio. € und in der Ergebnisrechnung bis zu 1,75 Mio. €.
Die Deckung der überplanmäßigen Mehrauszahlungen in der Finanzrechnung 2015 i. H. v. 3,3 Mio. € erfolgt durch Minderauszahlungen bei diversen Finanzstellen. Die Minderauszahlungen bei Einzelfinanzstellen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Deckung der überplanmäßigen Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung 2015 i. H. v. 1,75 Mio. € erfolgt durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe unter Konto 551700 (Zinsen für LK bei privatem KM), Auftrag 291601010006.



zu TOP 4.5
Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

1. Herr Rm Mader geht auf den in der Vorlage dargestellten hohen Wasserbrauch im Jahr 2013 in Dortmunder Parks ein und fragt nach, wie sich die Zahlen des Wasserverbrauches für das Jahr 2015 entwickelt haben.

Herr Flenner teilt hierzu mit, dass er die Zahlen für 2015 nachliefern werde.
Weiter teilt er zum hohen Wasserverbrauch im Jahr 2013 mit, dass dieses Jahr lediglich ein Ausreißer war. Nach eingehender Prüfung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Jahr mehr gegossen wurde. Man sehe ja auch, dass die Zahl im Jahr 2014 wieder zurück gegangen sei. Ergänzend hierzu teilt er mit, dass man von der DEW 21 ein Angebot bezüglich einer der technischen Überprüfung der großen Wasserverbrauche angefordert habe, wonach die Verbrauchszahlen zukünftig schneller vorliegen würden. Mit dem entsprechenden Angebot der DEW 21 rechne man in Kürze.

Hierzu führt Herr Rm Mader an, dass es sich ihm in keinster Weise erschließe, wie man für 51.000 m³ Wasser versprühen könne, da es sich seiner Meinung hierbei um eine Größenordnung handele, welche mit dem Fassungsvermögen des Phoenixsees vergleichbar sei. Hier bittet er die Verwaltung dies noch mal genauer zu überdenken.


2. Weiter möchte Herr Rm Mader wissen, warum man im Bereich des Wärmeverbrauches für das Jahr 2014 einen Anstieg bei den Sportstätten verzeichnet habe.

Herr Flenner teilt hierzu mit, dass die Verwaltung die Beantwortung der Frage ebenfalls nachliefern werde.
3. Herr Rm Berndsen bezieht sich ebenfalls auf das Thema „Wasserverbrauch“ und fragt nach, ob man dort, wo ein höherer Wasserverbrauch statt fände, dass Wasser nicht aus Brunnenanlagen entnehmen könne. Hierzu möchte er wissen, ob dies schon mal seitens der Verwaltung geprüft worden sei, da man seiner Meinung nach hierdurch ggf. den Wasserverbrauch reduzieren könne.

Herr Rm Frebel räumt hierzu ein, dass es zwar in vielen Gärten bereits Brunnen gäbe, die zu diesem Zweck genutzt würden, er aber hierzu die Meinung vertrete, dass man das Grundwasser schützen und deshalb davon so wenig wie möglich verbrauchen solle. Deswegen könne er den Vorschlag seines Vorredners nicht befürworten.

Herr RM Berndsen geht hierzu auf die Beregnungsanlagen, welche in Parkanlagen z. B. auf Sportplätzen laufen, ein. Diese würden mit reinstem Wasser besprüht. Auch hierbei könne es sich z.B. lohnen, besser eine Brunnenanlage zu nutzen. Natürlich sei es für die DEW 21 vom Vorteil, wenn man die bisherige Verfahrensweise beibehalten würde, da hierfür Abwassergebühren gezahlt würden.

Auch zu dieser Thematik wird die Verwaltung zur nächsten Stellung beziehen.


4. Herr sB Kaestner spricht auch auf das Thema „Wasserverbrauch“ an. Hierbei geht er auf die Trinkbrunnen, wo permanent das Wasser durchlaufe, ein. Hierzu macht er den Vorschlag, diese analog der Friedhofstrinkbrunnen, mit einem Fußpedal auszustatten, so dass sich diese nur einschalten, wenn man auf das Fußpedal trete.

Herr RM Mader teilt hierzu mit, dass die DEW die Trinkwasserbrunnen betreibe und die Stadt Dortmund somit nichts mit dem direkten Verbrauch und der Bezahlung zu tun habe.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird insgesamt zu den unter den o. a. Punkten 1. bis 4. noch offenen Fragen und Anregungen Stellung beziehen.


zu TOP 4.6
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

ABVG 08.09.2015:

Herr Rm Rüther teilt mit, dass er insgesamt mit der Broschüre zufrieden sei. Es gäbe nur eine Einschränkung zum Punkt „Diskussions-, Beschallungsanlage- und Mikroportanlage im Dortmunder Rathaus“. Hier sei er der Auffassung, dass diese nicht einwandfrei funktionieren würde.

Herr Rm Berndsen stimmt den Ausführungen seines Vorredners zu. Ergänzend hierzu teilt er mit, dass die Akustik im Ratssaal nicht optimal sei und man teilweise die Wortbeiträge nicht verstehen könne. Er bittet die Verwaltung, diese Anlage noch einmal zu überprüfen.

Herr Lürwer signalisiert daraufhin, dass die Verwaltung diesbezüglich mit den Haustechnikern im Rathaus Kontakt aufnehmen werde, da es ggf. eine Frage der individuellen Bedienung sei. Evtl. müsse dann der Hersteller der Anlage mit einbezogen werden, um z. B. eine Schulung für die Haustechniker durchzuführen, damit eine sachgerechte Bedienung der Anlage gewährleistet werden könne.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Broschüre „Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft“ mit den o. a. Ausführungen zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
3. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00859-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 3. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.8
Sicherheitsprüfung bei Sporthallen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02390-15)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme (Bündnis 90/Die Grünen, DS-Nr.: 02390-15):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIER GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Ergänzung der Tagesordnung um den o.g. Punkt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Berichterstattung zu zehn kurzfristigen Hallenschließungen.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) In welchem Turnus und Umfang werden die Sporthallen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt geprüft?
2) Wie ist der weitere Zeitplan für die Sanierung der jetzt geschlossenen Hallen? Wann ist mit der Behebung der Schäden und der Aufhebung der Sperrung zu rechnen?
3) Hätten die in diesem Fall vorliegenden handwerklichen Fehler früher erkannt werden können (z.B. schon bei der Bauabnahme) und wie können die Überprüfungen zur Verkehrssicherheit optimiert werden, um Hallensperrungen in dem Ausmaß zukünftig zu verhindern?
Begründung:
Als in Bochum Sporthallen wegen Konstruktionsfehlern bei 30 Jahre alten Heraklit-Platten geschlossen werden mussten, ließ die Stadt Dortmund direkt verlauten, dass eine solche Gefahr in Dortmunder Turnhallen aufgrund regelmäßiger Inspektionen nicht bestehe. Fünf Tage später wurde dann doch eine Überprüfung angeordnet, mit dem Ergebnis, dass jetzt zehn Hallen wegen akuter Gefährdung gesperrt wurden. Weitere können folgen. Neben der Frage, wie es in der Bauverwaltung zu einer so unsachlichen Informationsweitergabe kommen konnte, soll geklärt werden, welchen Umfang die von der Stadt angeführten Untersuchungen des so genannten Kompetenz-Centers haben und ob die jetzt festgestellten Schäden nicht schon im Vorfeld hätten erkannt werden können.“


ABVG 08.09.2015:

Herr Flenner beantwortet die o. a. Fragen der Fraktion B’90/Die Grünen mündlich. Die schriftliche Beantwortung erfolgt im Nachgang zur Sitzung (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Stadtbahnlinie II, Baulos L4 -Beschlusserhöhung-, Baulos L4a
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00935-15)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt für die Maßnahme Stadtbahnlinie II, Baulos L4 die Erhöhung des im Baubeschluss mit der DS-Nr. 02712-10 am 16.12.2010 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 2.490.000,00 Euro um 205.000,00 Euro auf 2.695.000,00 Euro (insbesondere zur Herstellung der verbliebenen Restmaßnahmen).

Die Finanzierung der Maßnahme Stadtbahnlinie II, Baulos L4a erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209004125 – Um- und Nachrüstung v. Bauernkamp bis Grevel - mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende Haushaltsjahr 2014: 2.013.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 277.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 324.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 81.000,00 Euro

Die Investition in die Maßnahme bedingt ab dem vollen ersten Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 55.176,00 Euro.


zu TOP 5.2
Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen im Bezirk Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01921-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlagen 2232 Wickeder Straße / Flemerskamp, 2238 Derner Straße / Beylingstraße und 2299 Rüschebrinkstraße / Am Hahnenholz im Bezirk Scharnhorst mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 36.000,00 Euro.


Die Finanzierung der LSA 2232 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014617 - 2232 Wickeder Straße / Flemerskamp mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 12.000,00 Euro

Die Finanzierung der LSA 2238 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014618 - 2238 Derner Straße / Beylingstraße mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 12.000,00 Euro

Die Finanzierung der LSA 2299 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014619 - 2299 Rüschebrinkstraße / Am Hahnenholz mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 12.000,00 Euro


Die Investition in die neuen Lichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 912,00 Euro.
zu TOP 5.3
Zwei Lichtsignalanlagen im Bezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01913-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2015:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, die Ampeln auf Knopfdruck auch nach 18.00 Uhr wieder in Betrieb zu nehmen, damit die Fußgänger auch in der Dunkelheit die Ampeln gefahrlos queren können.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.“



ABVG 08.09.2015:

Herr Rm Mader erhebt für seine Fraktion die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag.

Herr Rm Kowalewski befürwortet den Antrag seines Vorredners.

Herr Rm Berndsen macht darauf den Vorschlag, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Prüfauftrag an die Verwaltung umzuwandeln. In diesem Zusammenhang solle dem Ausschuss auch mitgeteilt werden, wie sich die Angelegenheit auf die Kosten auswirken würde. Erst danach könne man die gesamte Angelegenheit endgültig beschließen.

Frau Uehlendahl signalisiert daraufhin, dass die Verwaltung diesen Prüfauftrag bearbeiten und das entsprechende Ergebnis dem Ausschuss in der nächsten Sitzung vorlegen werde.

Herr Rm Mader und Herr Rm Dudde befürworten den Vorschlag von Herr Rm Berndsen.

Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Angelegenheit insgesamt in seine nächste Sitzung.


zu TOP 5.4
Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Dialogdisplays")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01319-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.08.2015:

„Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.

Zudem werden für die Aufstellung der mobilen Dialogdisplays folgende Vorschläge gemacht
und die Fachverwaltung wird gebeten, diese selbst zu bewerten:

Niederhofer Kohlenweg
Glückaufsegenstraße
Willem-van-Vloten-Straße – beide Fahrtrichtungen –
An der Goymark


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.08.2015:

Herr Horstkamp (Fraktion B´90/die Grünen) sprach den Wunsch aus, diese Dialogdisplays
zum Teil als mobile Stationen anzuschaffen und ggf. an versch. Örtlichkeiten Anreize zu
schaffen. Diesem Wunsch schloss sich die BV an.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2015:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig mit den nachfolgenden Ergänzungen dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck hat den Wunsch zwei zusätzliche dynamische
Rückmeldesysteme anzuschaffen und hat dazu bereits finanzielle Mittel eingestellt. Als
Einsatzorte für die ersten beiden der dann insgesamt vier dynamischen Rückmeldesysteme
schlägt die Bezirksvertretung Aplerbeck die
- Wittbräucker Straße im Bereich von Erlenbachstraße bis Stoppelmannsweg
- Tempo 20 Zone in der Köln-Berliner-Straße (Ortskern) vor.

Weitere mögliche Einsatzorte:
- Sölder Straße im Schulbereich
- Aplerbecker Straße im Schulbereich


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2015:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord schlägt zunächst folgende Einsatzorte vor:
(Vorschläge noch nicht abschließend)

- Oesterholzstraße (Vor der Schule)
- Mallinckrodtstraße (Stadteinwärts - Höhe Stadtbahn Schützenstraße)
- Brackeler Straße (Höhe Hoeschpark).
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig mit den o. a. Ergänzungen dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.“


ABVG, 08.09.2015:

Auf Antrag der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, dass die in der Beratungsfolge vorgesehenen Bezirksvertretungen, die sich bisher noch nicht mit der Vorlage befasst haben, zunächst hierzu beraten und entgegen der ursprünglich vorgesehenen Kenntnisnahme, eine entsprechende Empfehlung an den Ausschuss abgeben.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 20.10.2015.

zu TOP 5.5
3. Quartalsbericht 2015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2015)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02165-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 3. Quartalsbericht 2015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Nordspange und Cleanport
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02229-15)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 02229-15):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet die Verwaltung um eine ausführliche Stellungnahme zur Sitzung des Ausschusses am 08.09.2015 zu folgendem Sachverhalt:

In der Drucksachen-Nummer 00836-15 wurde das Projekt Clean Port vorgestellt. Dort war die Rede von einem ersten und zweiten Bauabschnitt, die sich nördlich (1. Bauabschnitt) und südlich (2. Bauabschnitt) der Lütge Heide Straße befanden. Die Rede war auch von Erweiterungsoptionen, die in der Vorlage jedoch geographisch nicht näher lokalisiert wurden.

Auf einer Veranstaltung der Stadt Dortmund am 11.06.2015 (Runder Tisch Nordstadt) wurden Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Planungen zum Clean Port näher vorgestellt. Dort kam zur Sprache, dass sich die Expansionsflächen (Erweiterungsoptionen) nunmehr nördlich und südlich der Westererbenstraße befinden. Fragen aus dem Plenum, inwieweit die Planungen für die Expansionsflächen des Clean Port mit den Planungen der sogenannten Nordspange harmonisiert wurden, konnten auf der Veranstaltung nicht hinreichend genug beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen:
1. Inwieweit sind die durch das Technologiezentrum Dortmund fachplanerisch angestellten Überlegungen zum Clean Port in Einklang gebracht mit den von der Tiefbauverwaltung und der Planungsverwaltung fortgeführten Planungen zur Nordspange?

Welchen zeitlichen Horizont sieht die Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Nordspange und der Planungen hinsichtlich der Expansionsflächen des Clean Port nördlich und südlich der Westererbenstraße?“


ABVG 08.09.2015:

Die Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.7
Spielstraßen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02250-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Drucksache Nr.: 02250-15-E1):

„Im Dortmunder Stadtgebiet gibt es gerade in Wohngebieten viele verkehrsberuhigte
Straßen, die sogenannten „Spielstraßen“. Nach Erfahrungen einiger Anwohner, vor
allem von älteren Menschen und Eltern mit Kindern, werden viele „Spielstraßen“,
vor allem im Innenstadtbereich, von PKW-Nutzern nicht als solche wahrgenommen.
Die Konsequenz ist, dass Eltern und vor allem Kinder diese Straßen aufgrund der
Gefahr für die Kinder nicht als „Spielstraße“ nutzen können. Dabei missachten neben
den Pendlern auch viele Anwohner und Ortsansässige die Regeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung
und zum Fahren in einer „Spielstraße“.

Einerseits ist diese Problematik wohl auch zum Teil nicht mehr lesbaren beziehungsweise
nicht einsehbaren Verkehrsschildern geschuldet. Andererseits fehlt es
gerade im Innenstadtbereich an Schikanen, die die Autofahrer zwingen würden mit
einer niedrigeren Geschwindigkeit durch diese Straßen zu fahren.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr
und Grün folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung zu prüfen,

1. ob eine bessere und übersichtlichere Beschilderung in den „Spielstraßen“
vorgenommen werden kann.
2. ob eine verstärkte Verkehrsüberwachung möglich ist und durchgeführt werden
kann.
3. welche baulichen Maßnahmen durchgeführt werden können, die zu einer
Verlangsamung des Straßenverkehrs führen würden.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.


zu TOP 5.8
Ampelanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02259-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, Drucksache Nr.: 02259-15-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um schriftliche Beantwortung folgender Anfrage:
Die Verwaltung wird gebeten folgenden Sachverhalt zu prüfen:
1. Sieht die Verwaltung einen Nutzen in Ampelphasen – Lichtsignalanlagen, die Autofahrer zum Abschalten
des Motors auffordern, um die Umweltbelastung zu senken?
2. Welche Kosten entstehen pro Ampelanlage durch diese Maßnahme?
3. Kann die Verwaltung sinnvolle Standorte für solche Maßnahmen benennen?
4. Welche Ampelanlagen könnten in der Nacht grundsätzlich abgeschaltet werden, es wird um eine
Auflistung gebeten.“


Die Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Antrag der Fraktion FDP/BL erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.







zu TOP 5.9
Sauberkeit und Pflege des Dortmunder Straßenbegleitgrüns
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00864-15-E1)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 00864-15-E1, lag bereits zur Sitzung am 21.04.2015 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00864-15-E2):

„Vielen Dank für die o. g. Anfrage mit der sich zwischenzeitlich das Tiefbauamt befasst hat
und zu der ich im Folgenden Stellung nehme.
Zunächst einige kurze Vorbemerkungen:
Aktuell werden vom Tiefbauamt Grünflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 857 ha im
gesamten Dortmunder Stadtgebiet bewirtschaftet. Diese teilen sich auf in ca. 367 ha Grünund
Parkanlagen sowie in ca. 490 ha sogenanntes Straßenbegleitgrün. Absehbar werden
weitere Flächen in den Bereichen Hohenbuschei, Phoenix-West, Phoenix See und
Gneisenau/Derne hinzukommen.
Der vergleichsweise gute Standard der städtischen Grünpflege konnte bislang trotz
erheblicher Flächenmehrungen bei gleichzeitiger Stagnation der Beschäftigtenzahlen aufrecht
gehalten werden. Dies nicht zuletzt auf Grund des hohen Engagements der im Bereich der
Grünpflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch konzeptionelle Änderungen in der
Pflege und organisatorische Verbesserungen trugen dazu bei. So hat das Tiefbauamt in der
Vergangenheit die Grünflächen so strukturiert, dass Dortmund über vergleichsweise große
und einheitlich angelegte Flächen verfügt. Dies hat zum einen den Vorteil, dass diese Flächen
durch zusammenhängende und damit effizientere Arbeitsabläufe wirtschaftlicher gepflegt und
unterhalten werden können, zum anderen bieten große Park- und Gartenanlagen einen
größeren Naherholungswert.
Für eine Anhebung der Pflegeklassen (s. Pflegekatalog, Anlage 2) wäre jedoch erheblich
mehr Personal- und Finanzaufwand erforderlich.
Auch im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im
Jahr 2014 wurden das vorausschauende, zielgerechte Vorgehen und die gute Aufstellung des
Tiefbauamtes bestätigt und unterstützt.
Bei der Grünpflege testiert der GPA-Bericht ein vergleichsweise gutes optisches Ergebnis,
obwohl im kommunalen Vergleich ein Minimum an Aufwand für die Unterhaltung der
Grünanlagen investiert wird. Vor allem macht die GPA deutlich, dass die Stadt Dortmund
über ein überdurchschnittliches Angebot an Park- und Grünanlagen neben Westfalenpark,
Rombergpark, Botanischer Garten und Zoo verfügt. Darüber hinaus stellt Dortmund im
Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten den maximalen Anteil an Straßenbegleitgrün im
Verhältnis zu den Verkehrsflächen, so die GPA weiter. Zudem wirkt der hohe Anteil an
Grünflächen in Dortmund langfristig einem Klimawandel entgegen.
Zur Steuerungsoptimierung ist ein Grünflächeninformationssystem (GRIS) unverzichtbar.
Das für die Einführung einer neuen Software notwendige Präqualifizierungsverfahren
befindet sich in der Abschlussphase. Das Tiefbauamt geht davon aus, dass noch in diesem
Jahr die Ausschreibung eines GRIS erfolgen kann.
Nun zu den Einzelfragen:
zu Frage 1
Die Pflege des Straßenbegleitgrüns wird nach der aktuellen fachlichen Praxis im Garten- und
Landschaftsbau geplant und durchgeführt. Hierbei kommen modernste motorbetriebene und
zukünftig auch umweltschonende akkubetriebene Kleinmaschinen (Freischneider, Heckenscheren,
Blasgeräte, Motorsägen) aber auch Handwerkzeug (Rosenschere, Flachhacke,
Drahtbesen) durchgehend zum Einsatz. Fachlich anspruchsvolle Entscheidungen
(Stockschnitt, Teilung von Stauden, Rosenschnitt) werden täglich im Kundenbereich
zwischen Meister und Vorarbeiter neu abgestimmt.

zu Frage 2
Derzeit sind in der Grünunterhaltung beschäftigt:
- 29 Meistern/innen eigenes
- 105 Fachkräfte Personal
- 93 Zusatzkräfte -> AGH-Kräfte
Die Angaben zu den Kosten des Straßenbegleitgrüns entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
zu Frage 3
Oberstes Ziel ist es, vor allem in den Ortszentren und Einfallstraßen den Pflegestandard zu
erhalten. Eine Kompensationsmöglichkeit besteht darin, dass der Natur in ländlichen
Bereichen ein größerer Raum gelassen wird. So wird beispielsweise durch die bereits erfolgte
Beschaffung eines Spezialfahrzeuges zur Bankettepflege ab diesem Jahr ein bedarfsorientierter
Wiesenschnitt der mehr als 1.000 km Straßenränder außerhalb geschlossener
Ortschaften vorgenommen.
Wie bereits im Jahr 2007 begonnen, werden im Straßenbegleitgrün alte vergreiste Gehölzund
Staudenflächen durch alternative Pflanzkonzepte ersetzt.
Die Pflege der Pflanzkübel und Sommerblumenbeete bedingt einen besonders hohen
personellen Aufwand. Hier findet eine Priorisierung bezüglich Anzahl, Ausstattung, Standort
und Bedeutung statt, die ggf. veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Für
die Pflege der Pflanzkübel wird um Patenschaften geworben (Beispiel: Wißstraße, DOInnenstadt).
zu Frage 4
Die Angaben zu den Pflegeintervallen entnehmen Sie bitte der Anlage 2 (Pflegekatalog).
Dazu möchte ich noch folgendes erläutern: Die Differenzierung zwischen Rasen/
Wiesenflächen ergibt sich aus der Häufigkeit der Schnitte/Jahr. Intensivrasen wird je nach
Witterung bis zu 12mal in der Saison geschnitten. Er dient meist zur Freizeitgestaltung,
sportlichen Benutzung, als Liegewiese oder zu Repräsentationszwecken. Die Rasenhöhe liegt
hier normalerweise bei ca. 5 cm.
Extensive Wiesenflächen werden 1-2mal/Jahr geschnitten. Hier stehen die ökologischen
Funktionen als Futterfläche, Bienenweide, Rückzugsfläche für Kleinsäuger und Amphibien
etc. im Vordergrund. Der Schnitt erfolgt nach der Blüte, um ein Versamen der Pflanzen zu
gewährleisten. Diese Flächen sind nicht als Aufenthalts-, Spiel- oder Lagerfläche geeignet.
zu Frage 5
Die Müllentsorgung im Bereich des Straßenbegleitgrüns gehört zum Aufgabenbereich der
EDG. Daneben entfernt das Tiefbauamt vorgefundenen Müll im Rahmen der turnusmäßigen
Pflegedurchgänge. In Einzelfällen werden gemeinsame Pflegereinigungsaktionen mit der
EDG abgestimmt. Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte ist von zunehmender
Bedeutung. Auf geeigneten Standorten/Flächen des Straßenbegleitgrüns werden inzwischen
auch Wildblumenmischungen etabliert.
zu Frage 6
Die Differenzierungen zwischen den einzelnen Pflegeklassen 1 bis 3 sind im Pflegekatalog (s.
Anlage 2) dargestellt.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rüthers vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-
2 47 25 zur Verfügung.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01451-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2014, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.047.547,34 € und einem Jahresverlust in Höhe von
451.282,91 €, sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 451.282,91 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01887-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Zweiter Quartalsbericht 2015 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01895-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.

8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung endet um 16:30 Uhr.




Buchloh Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin