01 Dortmund, 11.12.2000
F 2 20 12

N i e d e r s c h r i f t

über die 9. Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 07. Dezember 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm Miksch CDU

Rm Brauer SPD
Rm Diekneite SPD ab 16.00 Uhr
Rm Fischer SPD bis 16.00 Uhr
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Ollech SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jung CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU - als beratendes Mitglied -

Rm Keller Linkes Bündnis - als beratendes Mitglied -

Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
Herr Küpper
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler

Herr Arndt StA 21
Herr Buchbender StA 20
Herr Languth dosys
Herr Oesterling StA 11
Herr Staschik StA 23






T A G E S O R D N U N G



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2000




2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e. V.
(Drucksache Nr.: 00204-00)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Beteiligungsbericht 1999/2000

2.4.2 dosys- Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2000
(Drucksache Nr.: 00178-00)


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarland-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00055-00)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00054-00)


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Bockumweg im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis
Rübenkamp
(Drucksache Nr.: 00053-00)


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke
(Treibstraße) bis Schillerstraße
(Drucksache Nr.: 00052-00)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Rüschebrinkstraße im Abschnitt von Wambeler Heide
bis Wambeler Holz
(Drucksache Nr.: 00051-00)


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafen-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00050-00)



3.7 Bauleitplanung
B-Plan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 119
(Drucksache Nr.: 00040-00)




3.8 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig Änderung des B-Planes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00034-00)


3.9 Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwickungsplanes für den Teilabschnitt
Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00067-00)


3.10 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 00151-00)


3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
(Drucksache Nr.: 00162-00)


3.12 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen
eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
(Drucksache Nr.: 00126-00)


3.13 Grundinstandsetzung des Florianturmes im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00095-00)


3.14 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung - Dortmunder Immobilienwirtschaft -
(Drucksache Nr.: 00125-00)

3.15 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum
(Drucksache Nr. 00123-00)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2001 für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 00197-00)




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 09.10.1980 zur Errichtung eines
Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth
(Drucksache Nr.: 00189-00)






8. Schule

8.1 Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogrammes für eine 4-zügige Gesamtschule
mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00087-00)


8.2 Ausweitung von Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00013-00)




9. Kinder und Jugend

9.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald -, DO-Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 00082-00)


9.2 Verlegung der Innenwohngruppen und der Zentrale des städt. Heimes
für Heil- und Sonderpädagogik DO-Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 00143-00)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00057-00)


10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
Hundebestandsaufnahme


10.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00142-00)

10.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00115-00)


10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund


10.6 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00163-00)


10.7 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00188-00)


10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)


10.9 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1999 des
Sonderhaushaltsplanes für das Treuhandvermögen
Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00131-00)


10.10 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 -
(Drucksache Nr.: 00230-00)


10.11 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00127-00)


10.12 Verhandlungsstand mit den Dortmunder Stadtwerken zu den Themen
- H-Bahn Anlagen
- Stadtbahn
- Dokom
- Stadtkrone Ost


10.13 Kommunalverband Ruhrgebiet
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00222-00)


10.14 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 00172-00)


10.15 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00121-00)


10.16 Wirtschaftsplan 2001 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00145-00)


10.17 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00183-00)


10.18 Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr. 00184-00)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


11.2 Antrag des City-Ring-Dortmund e. V., aus Anlass der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY
am 06.01.2001 eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bis 20:00 Uhr freizugeben
(Drucksache Nr.: 00169-00)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


Zu Ziffer 1
-------------

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der
Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.16 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
(Drucksache Nr.: 00170-00)

6.1 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00264-00)

dazu: Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße
- weitere Entwicklungen -

8.3 Einführung eines neuen Schülertarifes (- Schülertickets -) ab 01.02.2001
hier: Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Pilotversuch des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)
(Drucksache Nr.: 00269-00)

11.3 Abschlagsweise Zahlung der höheren Dienst- und Versorgungsbezüge nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2000
(Drucksache Nr.: 00275-00)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig
festgestellt.



Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt:

10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)


Der Punkt

10.12 Verhandlungsstand mit den Dortmunder Stadtwerken zu den Themen
- H-Bahn Anlagen
- Stadtbahn
- DOKOM
- Stadtkrone Ost

wurde in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung übernommen.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2000

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die


8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2000.




Zu Ziffer 2
-------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e. V.
(Drucksache Nr.: 00204-00)


Zust. StA 03


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt Dortmund die Mitgliedschaft
im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e. V.,
Köln, beantragt.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Beteiligungsbericht 1999/2000

Es wurde vereinbart, den Punkt 10.10 “Optimierung der städt. Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 – (Drucksache Nr.: 00230-00)” unter diesem Tagesordnungspunkt mitzubehandeln.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) machte deutlich, dass der Beteiligungsbericht nicht die Auswir-
kungen der städtischen Beteiligungen auf den Konzern Stadt erkennen lasse. Es fehle ein
konsolidiertes Gesamtergebnis. Dies stelle auch die WIBERA in ihrem Zwischenbericht
unter TOP 10.10 fest.

Nach dem Vorliegen des endgültigen WIBERA-Gutachtens im Frühjahr 2001 müssten
richtungsweisende Entscheidungen getroffen werde, wie beispielsweise zum vereinfach-
ten Konzernabschluss.

Die städtischen Beteiligungen seien zu beurteilen nach ihren Leistungen und Angeboten
für die Bürger sowie an ihrer Rentabilität, die künftig anhand von Benchmarks aus der
jeweiligen Branche des städtischen Unternehmens gemessen werden könnte.

Die wirtschaftlichen Ergebnisse der städtischen Beteiligungen seien von zunehmender
Bedeutung. Der im Rahmen der fortschreitenden Marktliberalisierung beginnende Wett-
bewerb verlange nach einer Neuorientierung der kommunalen Unternehmenspolitik. Der
Bericht der WIBERA mache dies ebenfalls deutlich. Hinsichtlich der vom Gutachter noch
zu leistenden Untersuchungen, komme der Portfolio-Analyse des Beteiligungsbestandes
und der Identifizierung von strategischen und aktuellen Handlungsbedarfen ein besonderer Stellenwert zu.

Zur Frage, welche Beteiligungen die Stadt Dortmund erhalten und welche privatisiert wer-
den sollten, seien in letzter Zeit verschiedene Anregungen von den Fraktionen gegeben
worden. Beteiligungen im Bereich der Daseinsvorsorge müssten nicht zwingend bei der
Stadt angesiedelt sein. Optimale Dienstleistungen für den Bürger könnten dadurch er-
reicht werden, dass im Rahmen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Mög-
lichkeiten viele Leistungen der Daseinsvorsorge durch den Markt von möglichst vielen
Anbietern gewährleistet würden und die Kommune für die erforderlichen Rahmenbedin-
gungen, wie Verbraucherschutz und Angebotsvielfalt, zu sorgen habe. Bei notwendigen Veränderungen müssten selbstverständlich in Arbeitnehmerinteressen ausreichend berücksichtigt werden.


Rm Starke (SPD) bezeichnete den von der WIBERA vorgelegten Zwischenbericht
(TOP 10.10) als sehr aufschlussreich. Man befürworte eine Überprüfung aller städt.
Beteiligungen und erwarte interessiert die Vorschläge im Abschlussbericht hinsicht-
lich künftigerer Kooperationen sowie Ausweitungen von Arbeitsfeldern, um die Wett-
bewerbsfähigkeit der städt. Unternehmen auch künftig gewährleisten zu können. Die
Beteiligungen stellten den größten Teil des städt. Vermögens dar, das gesichert werden
müsse.

Die anstehende Veräußerung von Anteilen an der EDG und der DOKOM nahm
Rm Starke (SPD) zum Anlass, auf die positive Entwicklung und die besonderen
wirtschaftlichen Leistungen der städt. Töchter hinzuweisen.

Wenn im Frühjahr 2001 der Abschlussbericht zur Optimierung der städt. Unternehmens- beteiligung vorliege, müssten die darin vorgeschlagenen Handlungsalternativen sehr sorg- fältig geprüft werden, denn es gehe dabei um die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Leistun gen für die Bürger und den Bestand des städt. Vermögens.
Der Beteiligungsbericht –so Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sei im Laufe der Jahre wesentlich informativer geworden. Auch seine Fraktion stimme der
Aussage der WIBERA im vorliegenden Zwischenbericht zu, dass über Zusammenlegungen, Synergien und Kooperationen bei den städt. Töchtern nachgedacht werden sollte. Die wirtschaftliche Gesamtsituation der städt. Beteiligungen sei teilweise nicht zufriedenstellend verlaufen. Einige Unternehmen, die jahrelang Gewinne erzielt hätten, gerieten im Jahre 1999 in die Verlustzone.

Man teile die Ausführungen von Rm Dr. Eiteneyer (CDU) zu den Punkten Kooperationen
und Konzernbilanz. Darüber hinaus sei aber auch die Aussage im WIBERA-Zwischen-bericht von erheblicher Bedeutung, dass der aufgrund der fortschreitenden Marktlibera- lisierung beginnende Wettbewerb nach einer Neuorientierung der kommunalen Unter- nehmen verlange.
Neben der konsequenten Nutzung aller Möglichkeiten der Produktivitätssteigerung gelte
es, bei Absicherung der bestehenden Marktanteile neue Betätigungs- und Geschäftsfelder
zum Ausgleich von Umsatzeinbußen in anderen Bereichen und zur Erhaltung der Wett-
bewerbsfähigkeit zu erschließen.

Bekanntlich betrachte seine Fraktion die Frage von wirtschaftlichen Beteiligungen sehr
differenziert. Den Aussagen im Bericht der WIBERA könne man unter der Voraussetzung zustimmen, dass es sich um Aufgaben der Daseinsvorsorge handele oder um Tätigkeits-felder, die von Privaten nicht abgedeckt würden.

Ziel müsse es in den nächsten Jahren sein, die Kommunalwirtschaft insgesamt zu stärken
und dabei auch Kooperationen mit anderen Gemeinden zu suchen.

Der Beteiligungsbericht 1999/2000 wurde zur Kenntnis genommen.

2.4.2 dosys- Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2000
(Drucksache Nr.: 00178-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss als Werksausschuss des dosys – Dortmunder
Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, beschließt, dem Gemeindeprü-
fungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, als Prüfer des Jahresabschlusses für
das Wirtschaftsjahr 2000 vorzuschlagen.



Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarland-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00055-00)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)


3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00054-00)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Bockumweg im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis
Rübenkamp
(Drucksache Nr.: 00053-00)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Anlage: “Bockumweg” von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke
(Treibstraße) bis Schillerstraße
(Drucksache Nr.: 00052-00)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Rüschebrinkstraße im Abschnitt von Wambeler Heide
bis Wambeler Holz
(Drucksache Nr.: 00051-00)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Anlage: “Rüschebrinkstraße” von Wambeler Heide bis Wambeler Holz


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafen-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00050-00)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße
(Wohnumfeldverbesserung)


3.7 Bauleitplanung
B-Plan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 119
(Drucksache Nr.: 00040-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:




Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den B-Plan In W 119 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage
genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGB. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666,
SGV NW 2023)


II. beschließt, dem B-Plan In W 119 die Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter
Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes In W 119 – Rosemeyerstraße – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.














3.8 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig Änderung des B-Planes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00034-00)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und
Erschließungsplan Hö 246 – Benninghofer Mark – geprüft und beschließt,
die Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.49 nicht zu folgen sowie die unter
Punkt 8 bis 8.3 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den
Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich der text-
lichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und
Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 11.08.2000 ent-
sprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9.1 bis 9.4
zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 19.10.2000 dem
Vorhaben- und Erschließungsplan Benninghofer Mark beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB.



III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246
- Benninghofer Mark - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I
aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher be-
schriebenen Planbereich als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der
Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe
Anlage) mit der Maßgabe zuzustimmen, dass eine Linksabbiegespur auf
der südöstlichen Seite der Wittbräucker Straße eingerichtet wird.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage
entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu beschließen.


3.9 Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwickungsplanes für den Teilabschnitt
Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00067-00)

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Inennstadt-Ost vor:

Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage einstimmig bei 2 Enthaltungen mit der Maß-
gabe zu, dass Seite 9 um einen Spiegelstrich wie folgt ergänzt wird:

Optimierung der Verkehrsbeziehungen durch Berücksichtigung von Flächen für den
überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrsangebote.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt
der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, einen neuen Flächennutzungsplan (F-Plan) für das Stadtgebiet
Dortmund aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, einen Vorentwurf
des F-Planes mit Erläuterungsbericht auszuarbeiten.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. nimmt die Absicht der Bezirksregierung Arnsberg, einen neuen Gebietsent-
wicklungsplan (GEP) für den Teilbereich Dortmund/Unna/Hamm zu erar-
beiten, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses Verfahren weit-
gehend parallel und zeitgleich mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des
F-Planes zu betreiben.

Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 4 BauGB und § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)


III. beauftragt die Verwaltung, für alle Stadtbezirke integrierte Entwicklungs-
konzepte zu erarbeiten.

3.10 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 00151-00)


Zust. StA 66-


Rm Jung (CDU) erinnerte daran, dass die Verwaltung im Rahmen der Ausschussberatungen den Auftrag erhalten habe, zu prüfen, ob das Pflichtgebiet erweitert werden könne. Er gehe davon aus, dass die Satzung bei einem positiven Ergebnis zu gegebener Zeit entsprechend ergänzt werde.


StR’in Greive bestätigte den Prüfungsauftrag. Außerdem nahm sie Bezug auf die Diskussion in den Ausschüssen hinsichtlich der Feststellung der Qualifikation für Taxifahrer und Taxifahrerinnen und erläuterte, dass einmal im Monat eine Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer beim Amt für Bürgerdienste abgenommen werde. Die Durchfallquote bei den jeweils 14 bis 18 Bewerbern liegen zwischen 50% und 80 %. Darüber hinaus seien keine weiteren Prüfungen vorgesehen, da man davon ausgehe, dass sich die Ortskenntnisse während der beruflichen Tätigkeit verbesserten.


Rm Tech (SPD) sprach das ebenfalls in den Ausschüssen diskutierte Problem der Sauber-
keit der Taxen und das Verhalten der Taxifahrer gegenüber den Kunden an. Diese Punkte
sollte die Verwaltung mit dem Unternehmensverband besprechen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Taxitarif für
die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.


3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
(Drucksache Nr.: 00162-00)


Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
1. Der Rat beschließt die Neugestaltung des Platzes von Leeds zu Kosten in Höhe
von ca. 1 340 000,00 DM. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2001 unter der Fi-
nanzposition 6150 9511 022 1 – Städtebauliche Maßnahme nördliche City.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald der Bewilligungsbescheid
der BR Arnsberg zur Förderung oder ihre Zustimmung zum förderunschädlichen
vorzeitigen Baubeginn vorliegt und der AUSW die Zustimmung zu einer Form
der Plastergestaltung gegeben hat.


2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass dem
AUSW durch die Verwaltung Alternativen für eine Pflasterung des Platzes von Leeds und neue Muster vorgestellt werden.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung
der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor, die vom Ausschuss zur Kenntnis genommen
wurde:

Die BV stellt fest, dass die bisherigen Diskussionen über die zukünftige Busvorfahrt
für das Konzerthaus in dieser Vorlage keine Berücksichtigung findet. Da der Platz von
Leeds eine der vorgesehenen Alternativen darstellt, müsste eine entsprechende Planung
hier Berücksichtigung finden. Eine Taktik, mögliche Alternativen durch getrennte Be-
schlüsse zu einzelnen Orten auszuklammern – also sozusagen “die normative Kraft des
Faktischen” hier walten zu lassen – trägt die BV nicht mit und behält sich entsprechende
Schritte vor.

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem
Rat zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und der Verwaltung
die Anmerkung der BV zur Kenntnis und Beachtung zu geben.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage
entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu beschließen.


3.12 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen
eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
(Drucksache Nr.: 00126-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Beschäftigungs-
und Qualifizierungsmaßnahme “Fine Frau/Lange Fuhr” von 1 331 000,00 DM um
133 000,00 DM auf insgesamt 1 464 000,00 DM zur Kenntnis.

Der Rat genehmigt hierzu gem. § 82 I GO NW eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 80 000,00 DM bei der Finanzposition 6150 9851 011 4 – Gestaltung und
Begrünung Sanierung “Dorstfeld Süd”, Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche Un-
ternehmen -.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Finanzposition 6150 9612 011 4
Errichtung von Kinderspielplätzen, Sanierung “Dorstfeld Süd” – (Haushaltsausgabe-
reste).

3.13 Grundinstandsetzung des Florianturmes im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00095-00)


Zust. StA 65


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Grundinstandsetzung des Florianturmes
im Westfalenpark Mehraufwendungen in Höhe von 543 000,00 DM brutto.

Damit betragen die neuen Geasmtkosten 9 028 400,00 DM.

Die Mehrausgabe wird gem. § 82 GO überplanmäßig aus Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 6300 3503 000 0 – Beiträge nach § 8 KAG – gedeckt.


3.14 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung - Dortmunder Immobilienwirtschaft -
(Drucksache Nr.: 00125-00)


Zust. 7/Dez.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




3.15 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum
(Drucksache Nr. 00123-00)


Zust. dosys


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

“Der Werksausschuss für die “Sport und Freizeitbetriebe Dortmund” setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses des Rates der Stadt Dortmund.”
Der letzte Satz des Absatzes 1 ist zu streichen.


Die Vorlage sowie die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wurden
ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.16 Optimierung des Veranstaltungsmanagements


Zust. StA 66


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.













Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2001 für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 00197-00)


Zust. WBF


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Mittel für den Kommunalen Arbeitsmarktfonds
um 200 000,00 DM auf insgesamt 2 700 000,00 DM zu erhöhen.

In entsprechendem Umfang ist der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund
auf 12 900 000,00 DM festzusetzen.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) erläuterte, von den Mitteln für die Kommunale Beschäftigungs-
förderung in Höhe von 2,4 Mio. DM im Jahre 2000 seien bis November 2,1 Mio. DM verausgabt worden, so dass der Ansatz möglicherweise gar nicht vollständig ausgeschöpft
werde. Deshalb halte seine Fraktion eine Aufstockung der Mittel für entbehrlich, zumal
der städt. Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung entsprechend erhöht wer-
den müsste und die angespannte Haushaltslage dadurch noch verschärft würde.


Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vertrat die Auffassung, dass
der Kommunale Arbeitsmarktfonds bis 2003 auf dem Niveau von 2,7 Mio. DM erhalten
werden sollte. Der Mitteleinsatz sei notwendig und – wie von der Wirtschaftsförderung
berichtet werde – auch erfolgreich gewesen.

Nach seinen Informationen seien die Haushaltsansätze in den vergangenen Jahren regel-
mäßig in vollem Umfang ausgeschöpft worden.






Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den Wirtschaftsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung Dortmund und


- stellt den Erfolgsplan 2001 (Anlagen 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf
aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 12 700 000,00 DM fest,

- stellt den Vermögensplan 2001 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt
Dortmund in Höhe von 81 700,00 DM fest,

- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2001 (Anlage 1.4) zur
Kenntnis,

- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2004 (Anlage 2),
- beschließt, dass die WBF-DO Kassenkredite bis zu einer Höhe von
500 000,00 DM im Wirtschaftsjahr 2001 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch nehmen darf,

- beschließt, die Westfalen-Revision GmbH in Dortmund für die Prüfung
der Jahresrechnung der WBF-DO für das Wirtschaftsjahr 2000 vorzu-
schlagen,

- ermächtigt die WBF-DO, ein Darlehen vom Kapitalmarkt in Höhe von
129 300,00 DM für Investitionen aufzunehmen,

- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2001 zur Kenntnis (Anlage 3).



Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, in die Beschlussfassung die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung einzubeziehen.




Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund


Zust. StA 50


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zum Punkt “Förderung der
Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund” folgende Empfehlung des Ausschusses für
Soziales, Familie und Gesundheit vor:

1. Der Fachausschuss beschließt die Förderung für das Jahr 2001 in Fortsetzung
der Übergangsregelung für das Jahr 2000 einschließlich eines erneuten Auf-
stockungsbetrages in Höhe von 600 000,00 DM.

2. Der Fachausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit ein weitergehen-
der Aufstockungsbedarf für das Jahr 2001 für die Wohlfahrtsverbände erforder-
lich ist. Dabei haben die Verbände den Mehrbedarf nachvollziehbar offenzule-
gen. Die Verwaltung legt dem Fachausschuss bzw. dem Rat insbesondere im
Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages für den Zuwendungsbereich einen
Bericht mit Beschlussempfehlung über den weiteren Aufstockungsbedarf vor.

3. Das verbandliche Maßnahmenangebot im Zuwendungsbereich wird auf Qualität
und Nachfrage geprüft. Dabei sind Synergieeffekte mit den städtischen Ange-
boten abzugleichen.

4. Der Fachausschuss erwartet von der Verwaltung und den Verbänden nunmehr
die abschließende Realisierung von vertraglichen Regelungen für den Zuwen-
dungsbereich.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zu diesem Tagesord-
nungspunkt die folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss stimmte dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion/
CDU-Fraktion, der bereits vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am
05.12.2000 beschlossen wurde, mehrheitlich zu (8 ja, 2 nein, 4 Enthaltungen).

Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfahl der Kinder- und Jugendausschuss
mehrheitlich (9 ja, 1 nein, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden
Beschluss zu fassen:


Die Förderung für das Jahr 2001 wird in Fortsetzung der Übergangsregelung für das
Jahr 2000 gestaltet. Eine Ausnahme bilden die Zuwendungen an die Vereine KOBER
(Caritasverband) und Mitternachtsmission (Diakonisches Werk). Siehe hierzu die se-
parate Vorlage (Drucksache Nr.: 00210-00)


Zum Punkt “Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße – weitere Ent-
wicklungen – lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und
Gesundheit vor:

Nach ausführlicher Diskussion stimmt der ASFG einstimmig folgendem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2000 zu:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung,
innerhalb der dem Ausschuss bereits dargelegten Rahmenbedingungen mit Cafe
Kober bzw. dem Träger, dem Sozialdienst Katholischer Frauen, eine vertragliche
Vereinbarung über die Umsetzung des Betreuungskonzeptes für den Straßenstrich
an der Ravensburger Straße abzuschließen.

2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hält es zur sofortigen Um-
setzung des Betreuungskonzeptes Ravensberger Straße für erforderlich, die Be-
mühungen der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund um Investo-
ren für das frühere Betriebsgelände des Stadtreinigungsamtes an der Ravensburger
Straße und die Schaffung der baulicher Voraussetzungen für das Betreuungskon-
zept zum jetzigen Zeitpunkt zu entkoppeln.


Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend mit den Planungen für Aufenthalts-
räume für an der Ravensberger Straße tätige Prostituierte zu beginnen und mit
Cafe Kober sofort eine Übergangslösung für die Unterbringung des Aufenthalts-
und Beratungsangebotes zu schaffen.

Der Ausschuss erwartet, dass die zugesagte Verbesserung der Straßenbeleuchtung
zeitnah erfolgt.

Die weitere Gestaltung der Ravensberger Straße (Straßenbeleuchtung, Straßen-
begleitgrün, Zuwegungen zur Baustelle ...) soll jeweils in Absprache mit den
beteiligten Fachämtern, Cafe Kober und den vor Ort ehrenamtlich engagierten
DortmunderInnen erfolgen.



Die Verwaltungsvorlage erhält unter Punkt 4 den folgenden neuen Text:

4. Weiteres Vorgehen:
Aus Gründen der Praktikabilität soll zunächst im Jahr 2001 die Förderung auf dem
Niveau von 2000 fortgesetzt werden.

Die bisherige Förderung von Seiten der Stadt von insgesamt 317 000,00 DM ist für den Bereich Prostitutionsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Der ASFG stimmt der so geänderten Vorlage unter Berücksichtigung des Antrages
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu.


Im Rahmen einer kurzen Diskussion, in der die Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten erläuterten, berichtete StR Pogadl, dass die Verwaltung nach einem vereinbarten Zeit plan intensive Verhandlungen mit den Wohlfahrtverbänden führe. Es werde Veränderungen bei den Leistungsanforderungen und der Höhe der Zuwendungen geben, wobei die Obergrenze die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel sein müssten. Eine endgültige Regelung werde für das 2. Halbjahr 2001 erwartet.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, die Vorlage “Förderung
der freien Wohlfahrtspflege Dortmund” unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit sowie des Kinder- und Jugendaus-schusses zu beschließen.

Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, die Vorlage
“Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße – weitere Entwicklungen”
mit der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.



Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 09.10.1980 zur Errichtung eines
Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth
(Drucksache Nr.: 00189-00)


Zust. StA 52


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Grundsatzbeschluss vom 09.10.1980 zur
Planung und Errichtung eines Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth, auf.




Zu Ziffer 8
-------------

Schule

8.1 Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogrammes für eine 4-zügige Gesamtschule
mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00087-00)


Zust. StA 65






Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die bauliche Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel,
Am Gottesacker 64, durch Umsetzung des erforderlichen Raumprogramms für eine
4-zügige Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe in Höhe von 11 500 000,00 DM.

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2800 9411 013 1) (2800 9351 013 1)

Haushaltsjahr 2000
Haushaltssoll 350 000,00 DM 0,00 DM

VE zu Lasten 2001 3 500 000,00 DM 0,00 DM


Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden im
Haushaltsjahr 2001 ff. bereitgestellt.


8.2 Ausweitung von Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00013-00)


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:



Der Rat beschließt mit Wirkung vom 01.01.2001:

1. Die Einrichtung je einer Ganztagsangebots-Grundschule in den Stadtbezirken
Eving, Scharnhorst, Innenstadt-West

2. Die Einrichtung der erforderlichen Planstellen für die drei Grundschulen
3. Die Erhebung von Elternbeiträgen für schulische Ganztagsbetreuung auf
der Basis eines gemeinsam mit dem Jugendamt zu entwickelnden Ge-
samtkonzeptes


8.3 Einführung eines neuen Schülertarifes (- Schülerticket -) ab 01.02.2001
hier: Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Pilotversuch des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)


Zust. StA 40


Rm Jung (CDU) bat die Verwaltung bis zur Ratssitzung zu prüfen, ob es bei einzelnen
Schulen Sondersituationen gebe. Beispielsweise würden die Schüler der Wichlinghofer
Grundschule von einem privaten Busunternehmer befördert. Eine Benutzung der Schü-
lerfahrkarten käme nicht in Betracht, da kein Bus der Dortmunder Stadtwerke dort
rechtzeitig vor Schulbeginn verkehre.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 9
-------------

Kinder und Jugend

9.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald -, DO-Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 00082-00)


Zust. StÄ 51, 65


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung und den Umbau der städtischen
Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a, DO-Kirchlinde, zur Schaffung von 45 weiteren
Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in zwei Gruppen (Regelkindergartengruppe
mit 25 Plätzen, Tagesgruppe mit 20 Plätzen) durch Umnutzung des bisher von der städt.
Erziehungsberatungsstelle Kirchlinde genutzten Gebäudetraktes. Gleichzeitig erfolgt die
sicherheitstechnische Nachrüstung des Gebäudes durch Brandschutzmaßnahmen.

Der Rat beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 159 000,00 DM bei
der Haushaltsstelle 4640 9411 019 0 (Umbau- und Einrichtungskosten Erweiterung Kin-
dertageseinrichtung Osulfweg) außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch
die Haushaltsstellen 4541 9872 000 1 (Zuschüsse gem. § 13 GTK) und 4640 9411 000 1
(Erfüllung baurechtlicher Anforderungen in Kitas).


9.2 Verlegung der Innenwohngruppen und der Zentrale des städt. Heimes
für Heil- und Sonderpädagogik DO-Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 00143-00)


Zust. StA 51


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Organisationsveränderung gemäß der Vorlage zu.





Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00057-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von 17 921 880,96 DM zu nehmen.



10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
Hundebestandsaufnahme


Zust. StA 30

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-
schwerden sieht die Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
grundsätzlich als angemessenes ordnungspolitisches Signal an.

Der Fachausschuss empfiehlt deshalb dem Rat, die vorgelegte Hundesteuer-
satzung für das Jahr 2001 im Grundsatz zu beschließen.


2. Der Fachausschuss empfiehlt folgende Anpassungen:
2.1 Für gefährliche Hunde, die nach dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet
werden, gilt uneingeschränkt der erhöhte Steuersatz.
Für gefährliche Hunde, die vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet
worden sind, wird der erhöhte Steuersatz nur erhoben, wenn die Halterquali-
fikation nicht nachgewiesen wird.

2.2 Die sozialpolitische Steuerermäßigung (§ 5 Abs. 3) gilt auch für solche gefähr-
liche Hunde, die vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurden und
für die die Halterqualifikation nachgewiesen ist.

2.3 Auch für gefährliche Hunde, die durch das Tierheim nach dem 01.01.2001 an
Dritte vermittelt werden, wird in analoger Anwendung der geltenden Vorschriften
für nicht gefährliche Hunde ein Steuerzuschuss gewährt, sofern die Halterqualifi-
kation nachgewiesen ist.

2.4 Auch für gefährliche Hunde gelten die Regelungen der Steuerfreiheit (§ 4).

3. Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach der Sommerpause 2001 einen
Bericht vorzulegen, in dem die Auswirkungen der Einführung eines Steuersatzes
für gefährliche Hunde bewertet werden.

Bei der Erstellung des Berichtes sind die Auffassungen der Fachverbände einzu-
beziehen.

Rm Reppin (CDU) führte aus, dass nach Ansicht seiner Fraktion die Landeshundever-
ordnung geeignet sei, das Problem der gefährlichen Hunde zu beherrschen. Zudem sei
beabsichtigt, die Verordnung bereits Anfang 2001 zu verändern. Vor diesem Hinter-
grund halte man die vorgesehene Ergänzung der Hundesteuersatzung zum jetzigen
Zeitpunkt für entbehrlich.


StR Pehlke berichtete, das Rechtsamt habe die vorliegende Ausschussempfehlung ge-
prüft. Es bestünden hinsichtlich der vorgesehenen Differenzierung Bedenken wegen
einer möglichen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Im Rahmen einer ge-
richtlichen Auseinandersetzung könnten die Satzungsteile über gefährliche Hunde für
ungültig erklärt werden. Sollte der Haupt- und Finanzausschuss der Empfehlung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
zustimmen, werde die Verwaltung dem Rat für die nächste Sitzung eine neue Vorlage
mit dem entsprechend angepassten Satzungsentwurf vorlegen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion die Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öf-
fentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu beschließen.


Die Beschlussfassung über die Vorlage soll auf der Grundlage des geänderten Satzungs-
textes im Rat der Stadt erfolgen.


10.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (Drucksache Nr.: 00142-00)


Zust. SVTZ


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”.





10.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00115-00)


Zust. StA 50


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund


Zust. StA 67


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung
nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


10.6 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00163-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, foglenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


10.7 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00188-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in
Höhe von 11 565 747,93 DM

b) den im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligten Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von 5 008 700,00 DM.
zu nehmen.


10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.9 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1999 des
Sonderhaushaltsplanes für das Treuhandvermögen
Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00131-00)

Zust. StA 14

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geprüfte Jahresrechnung 1999 des Treuhand-
vermögens Dauer-(Legat-)Grabpflege. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister
aus dieser geprüften Jahresrechnung 1999.


10.10 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 -
(Drucksache Nr.: 00230-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bericht zur Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen zur Kenntnis zu nehmen.


10.11 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00127-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Sachstandsbericht zum Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes zur Kenntnis zu
nehmen.


10.12 Verhandlungsstand mit den Dortmunder Stadtwerken zu den Themen
- H-Bahn Anlagen
- Stadtbahn
- Dokom
- Stadtkrone Ost


Zust. StA


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von Tagesordnung abgesetzt und in den
nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen.





10.13 Kommunalverband Ruhrgebiet
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00222-00)


Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat beauftragt seine Vertreter/innen in der Verbandsversammlung bei der Beschluss-
fassung über den Haushalt 2001 des Kommunalverbandes Ruhrgebiet folgende Gesichts-
punkte in die Verbandsversammlung einzubringen und beschließen zu lassen:

Die gem. § 26 des Gesetzes über den Kommunalverband Ruhrgebiet zu erhebende
Verbandsumlage wird auf 65 000 000,00 DM festgesetzt.

Der im Entwurf vorgelegte Haushalt 2001 des Kommunalverbandes Ruhrgebiet ist
durch geeignete Maßnahmen anzupassen.


10.14 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 00172-00)


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2001.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 6 900 000,00 DM zur
Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem
Vermögensplan 2001 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf 3 000 000,00 DM festgesetzt.







10.15 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00121-00)


Zust. StA 50


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten
Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit
Gebührenordnung.



10.16 Wirtschaftsplan 2001 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00145-00)


Zust. StA 41


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



10.17 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00183-00)


Zust. StA 41


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur Ent-
geltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.


10.18 Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr. 00184-00)


Zust. StA 41


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur
Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.





Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


Zust. 3/Dez.


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
vor:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, der Beschlussvorlage zur Änderung der Ge-
schäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden mit folgenden Änderungen zuzustimmen:






zu § 1

Als neuer Satz 2 wird eingeführt:

“Wortbeiträge von der Einsenderin/dem Einsender oder ihrer/seiner gesetzlichen Ver-
tretung werden analog der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund behandelt.”

Bisheriger Satz 2 der Beschlussvorlage wird Satz 3.


zu § 2 ff

Der Begriff “Einsenderin/der Einsender” wird in der gesamten Geschäftsordnung durch
“die Einsenderin/der Einsender oder ihre/seine gesetzliche Vertretung” ersetzt.


zu § 2 (2) Satz 1

Der Satz wird wie folgt neu formuliert:

“Der/die Ausschussvorsitzende bestätigt der Einsenderin/dem Einsender oder dessen
gesetzliche(n) Vertreter(in) den Eingang der Eingabe schriftlich und lädt diese(n) zur
Ausschussitzung ein. Er stellt der Einsenderin/dem Einsender oder deren gesetzlicher
Vertretung möglichst frühzeitig die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (§5 (1)
Nr. 1, 1. Fall) zur Verfügung, soweit schützenswerte Positionen der Stadt Dortmund
oder Dritter dem nicht entgegenstehen.”


zu § 2 (2) Satz 2

Der Satz wird ersetzt durch “Eine andere als die gesetzliche Vertretung ist ausge-
schlossen.”


zu § 2 (4)

Der Absatz wird wie folgt neu formuliert:

“Bei unklarem Anliegen ermöglicht der/die Ausschussvorsitzende der Einsenderin/dem
Einsender oder ihrer/seiner gesetzlichen Vertretung, die Eingabe schriftlich zu ergänzen.
Elektronisch übermittelte Eingaben sind wie schriftliche zu behandeln, sofern begründete
Zweifel an der Urheberschaft nicht bestehen.”


zu § 3 Nr. 3

Nr. 3 wird wie folgt ersetzt:

“3. es sich um einen vom Ausschuss bereits beratenen und beschlossenen Einzelfall der/
des gleichen Einsenderin/Einsenders oder ihrer/seiner gesetzlichen Vertretung handelt.”


zu § 5 (1) Nr. 4

Satz 2 wird gestrichen.


zu § 5

§ 5 wird um § 5 (3) wie folgt erweitert:

“Die Mitglieder des Ausschusses können zur Vorbereitung der Sitzung im Benehmen
mit dem oder der Ausschussvorsitzenden mit der Einsenderin/dem Einsender oder ihrer/
seiner gesetzlichen Vertretung sprechen, deren Anliegen behandeln, Ortsbesichtigungen
vornehmen und dabei Gespräche mit der Einsenderin/dem Einsender oder ihrer/seiner
gesetzlichen Vertretung über ihr/sein Anliegen führen. Über die wesentlichen Inhalte
eines solchen Gesprächs soll die/der Ausschussvorsitzende möglichst umgehend infor-
miert werden.”




Darüber hinaus beschloss der Ausschuss einstimmig folgende Empfehlungen an den Rat
der Stadt:

a) Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-
schwerden regt an, die Geschäftsordnung des Rates in folgenden Punkten zu
ändern:

aa) Das für den Ausschuss vorgesehene Rederecht soll in den Bezirksvertretungen
nicht eingeführt werden.

ab) Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll das Recht eingeräumt werden, auch
während der Einwohnerfragestunden in den Bezirksvertretungen (§ 38 Nr. 9 bis 12
der Geschäftsordnung des Rates) Anregungen und Beschwerden zu äußern. § 38
Nr. 9 bis 12 der Geschäftsordnung des Rates sollen entsprechend angepasst werden.

ac) § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates soll entsprechend des Beschlusses
zu a) angepasst werden (Ausnahme zum Rederecht, § 2 Abs. 2, Satz 1, 3. Halb-
satz und Satz 3 der Geschäftsordnung des ABÖAB).


b) Die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Huckarde zu
§ 5 Abs. 1 der neuen Geschäftsordnung des ABÖAB werden abgelehnt.


c) Der beigefügte gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen vom 13.11.2000 wird um den folgenden Passus zu § 2 Abs. 2
erweitert:

“Die Vertretung durch einen anderen ist ausgeschlossen, es sei denn, der/die
Petent/in ist aufgrund einer Behinderung in seiner Sprachfähigkeit beeinträch-
tigt.”


d) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Geschäfts-
ordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden unter Einbeziehung der o. g. Punkte zu.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage
unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu beschließen.





11.2 Antrag des City-Ring-Dortmund e. V., aus Anlass der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY
am 06.01.2001 eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bis 20:00 Uhr freizugeben
(Drucksache Nr.: 00169-00)


Zust. StA 32


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die BV schließt sich der Zuständigkeitsbegründung der Verwaltung nicht an. Die
Berufung auf § 41 GO NW ist unzutreffend, zumal hier lediglich ein genereller
Verweis ohne Angaben zu Absätzen bzw. Buchstaben erfolgt. Auch der § 37
Abs. 2 GO NW sieht eine Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses nur
für den Fall von Streitigkeiten über Zuständigkeiten vor. Dieser Sachverhalt ist
hier nicht gegeben.

Die BV lehnt die Vorlage ab bzw. fordert den Rat auf (abhängig von der Klärung
der Rechtsfrage), dies zu tun, da ein detailliertes Veranstaltungskonzept – bisher
immer als die Grundlage für eine solche Genehmigung postuliert – auch nicht an-
satzweise zu erkennen ist.

Der Bezirksvorsteher lässt nun über den 1. Absatz des Antrages der SPD-Fraktion
abstimmen:

Die Bezirksvertretung ist einstimmig für diesen Antrag und bittet die Verwaltung
um die Vorlage einer gutachterlichen Stellungnahme.

Die Abstimmung über den 2. Absatz des Antrages der SPD-Fraktion ergibt 12
Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen.

Die Abstimmung über die Vorlage ergibt 12 Nein-Stimmen gegen 6 Ja-stimmen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt mit Mehrheit dem Haupt- und Finanzausschuss
und dem Rat, der Vorlage nicht zuzustimmen.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, dass die Angelegenheit
überbezirklichen Charakter hat.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass
der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY am Samstag, dem 06.01.2001 für die Stadt-
bezirke der Dortmunder-Innenstadt eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöff-
nungszeiten bis 20.00 Uhr freizugeben.


11.3 Abschlagsweise Zahlung der höheren Dienst- und Versorgungsbezüge nach dem
Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2000


Zust. StA 11


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Beamten und Versorgungsempfängern der
Stadt die im Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2000
vorgesehenen höheren Bezüge abschlagsweise unter dem Vorbehalt der späteren gesetz-
lichen Regelung zum 01.01.2001 zu zahlen.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.15 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.




D r . L a n g e m e y e r





Oberbürgermeister M o h r
Ratsmitglied







W e b e r
Schriftführer
01 Dortmund, 11.12.2000
F 2 20 12

N i e d e r s c h r i f t

über die 9. Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 07. Dezember 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm Miksch CDU

Rm Brauer SPD
Rm Diekneite SPD ab 16.00 Uhr
Rm Fischer SPD bis 16.00 Uhr
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Ollech SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jung CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU - als beratendes Mitglied -

Rm Keller Linkes Bündnis - als beratendes Mitglied -

Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
Herr Küpper
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler

Herr Arndt StA 21
Herr Buchbender StA 20
Herr Languth dosys
Herr Oesterling StA 11
Herr Staschik StA 23






T A G E S O R D N U N G



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2000




2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e. V.
(Drucksache Nr.: 00204-00)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Beteiligungsbericht 1999/2000

2.4.2 dosys- Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2000
(Drucksache Nr.: 00178-00)


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarland-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00055-00)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00054-00)


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Bockumweg im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis
Rübenkamp
(Drucksache Nr.: 00053-00)


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke
(Treibstraße) bis Schillerstraße
(Drucksache Nr.: 00052-00)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Rüschebrinkstraße im Abschnitt von Wambeler Heide
bis Wambeler Holz
(Drucksache Nr.: 00051-00)


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafen-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00050-00)



3.7 Bauleitplanung
B-Plan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 119
(Drucksache Nr.: 00040-00)




3.8 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig Änderung des B-Planes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00034-00)


3.9 Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwickungsplanes für den Teilabschnitt
Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00067-00)


3.10 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 00151-00)


3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
(Drucksache Nr.: 00162-00)


3.12 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen
eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
(Drucksache Nr.: 00126-00)


3.13 Grundinstandsetzung des Florianturmes im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00095-00)


3.14 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung - Dortmunder Immobilienwirtschaft -
(Drucksache Nr.: 00125-00)

3.15 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum
(Drucksache Nr. 00123-00)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2001 für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 00197-00)




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 09.10.1980 zur Errichtung eines
Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth
(Drucksache Nr.: 00189-00)






8. Schule

8.1 Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogrammes für eine 4-zügige Gesamtschule
mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00087-00)


8.2 Ausweitung von Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00013-00)




9. Kinder und Jugend

9.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald -, DO-Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 00082-00)


9.2 Verlegung der Innenwohngruppen und der Zentrale des städt. Heimes
für Heil- und Sonderpädagogik DO-Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 00143-00)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00057-00)


10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
Hundebestandsaufnahme


10.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00142-00)

10.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00115-00)


10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund


10.6 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00163-00)


10.7 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00188-00)


10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)


10.9 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1999 des
Sonderhaushaltsplanes für das Treuhandvermögen
Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00131-00)


10.10 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 -
(Drucksache Nr.: 00230-00)


10.11 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00127-00)


10.12 Verhandlungsstand mit den Dortmunder Stadtwerken zu den Themen
- H-Bahn Anlagen
- Stadtbahn
- Dokom
- Stadtkrone Ost


10.13 Kommunalverband Ruhrgebiet
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00222-00)


10.14 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 00172-00)


10.15 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00121-00)


10.16 Wirtschaftsplan 2001 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00145-00)


10.17 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00183-00)


10.18 Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr. 00184-00)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


11.2 Antrag des City-Ring-Dortmund e. V., aus Anlass der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY
am 06.01.2001 eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bis 20:00 Uhr freizugeben
(Drucksache Nr.: 00169-00)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


Zu Ziffer 1
-------------

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der
Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.16 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
(Drucksache Nr.: 00170-00)

6.1 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00264-00)

dazu: Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße
- weitere Entwicklungen -

8.3 Einführung eines neuen Schülertarifes (- Schülertickets -) ab 01.02.2001
hier: Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Pilotversuch des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)
(Drucksache Nr.: 00269-00)

11.3 Abschlagsweise Zahlung der höheren Dienst- und Versorgungsbezüge nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2000
(Drucksache Nr.: 00275-00)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig
festgestellt.



Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt:

10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)


Der Punkt

10.12 Verhandlungsstand mit den Dortmunder Stadtwerken zu den Themen
- H-Bahn Anlagen
- Stadtbahn
- DOKOM
- Stadtkrone Ost

wurde in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung übernommen.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2000

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die


8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2000.




Zu Ziffer 2
-------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e. V.
(Drucksache Nr.: 00204-00)


Zust. StA 03


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt Dortmund die Mitgliedschaft
im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e. V.,
Köln, beantragt.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Beteiligungsbericht 1999/2000

Es wurde vereinbart, den Punkt 10.10 “Optimierung der städt. Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 – (Drucksache Nr.: 00230-00)” unter diesem Tagesordnungspunkt mitzubehandeln.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) machte deutlich, dass der Beteiligungsbericht nicht die Auswir-
kungen der städtischen Beteiligungen auf den Konzern Stadt erkennen lasse. Es fehle ein
konsolidiertes Gesamtergebnis. Dies stelle auch die WIBERA in ihrem Zwischenbericht
unter TOP 10.10 fest.

Nach dem Vorliegen des endgültigen WIBERA-Gutachtens im Frühjahr 2001 müssten
richtungsweisende Entscheidungen getroffen werde, wie beispielsweise zum vereinfach-
ten Konzernabschluss.

Die städtischen Beteiligungen seien zu beurteilen nach ihren Leistungen und Angeboten
für die Bürger sowie an ihrer Rentabilität, die künftig anhand von Benchmarks aus der
jeweiligen Branche des städtischen Unternehmens gemessen werden könnte.

Die wirtschaftlichen Ergebnisse der städtischen Beteiligungen seien von zunehmender
Bedeutung. Der im Rahmen der fortschreitenden Marktliberalisierung beginnende Wett-
bewerb verlange nach einer Neuorientierung der kommunalen Unternehmenspolitik. Der
Bericht der WIBERA mache dies ebenfalls deutlich. Hinsichtlich der vom Gutachter noch
zu leistenden Untersuchungen, komme der Portfolio-Analyse des Beteiligungsbestandes
und der Identifizierung von strategischen und aktuellen Handlungsbedarfen ein besonderer Stellenwert zu.

Zur Frage, welche Beteiligungen die Stadt Dortmund erhalten und welche privatisiert wer-
den sollten, seien in letzter Zeit verschiedene Anregungen von den Fraktionen gegeben
worden. Beteiligungen im Bereich der Daseinsvorsorge müssten nicht zwingend bei der
Stadt angesiedelt sein. Optimale Dienstleistungen für den Bürger könnten dadurch er-
reicht werden, dass im Rahmen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Mög-
lichkeiten viele Leistungen der Daseinsvorsorge durch den Markt von möglichst vielen
Anbietern gewährleistet würden und die Kommune für die erforderlichen Rahmenbedin-
gungen, wie Verbraucherschutz und Angebotsvielfalt, zu sorgen habe. Bei notwendigen Veränderungen müssten selbstverständlich in Arbeitnehmerinteressen ausreichend berücksichtigt werden.


Rm Starke (SPD) bezeichnete den von der WIBERA vorgelegten Zwischenbericht
(TOP 10.10) als sehr aufschlussreich. Man befürworte eine Überprüfung aller städt.
Beteiligungen und erwarte interessiert die Vorschläge im Abschlussbericht hinsicht-
lich künftigerer Kooperationen sowie Ausweitungen von Arbeitsfeldern, um die Wett-
bewerbsfähigkeit der städt. Unternehmen auch künftig gewährleisten zu können. Die
Beteiligungen stellten den größten Teil des städt. Vermögens dar, das gesichert werden
müsse.

Die anstehende Veräußerung von Anteilen an der EDG und der DOKOM nahm
Rm Starke (SPD) zum Anlass, auf die positive Entwicklung und die besonderen
wirtschaftlichen Leistungen der städt. Töchter hinzuweisen.

Wenn im Frühjahr 2001 der Abschlussbericht zur Optimierung der städt. Unternehmens- beteiligung vorliege, müssten die darin vorgeschlagenen Handlungsalternativen sehr sorg- fältig geprüft werden, denn es gehe dabei um die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Leistun gen für die Bürger und den Bestand des städt. Vermögens.
Der Beteiligungsbericht –so Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sei im Laufe der Jahre wesentlich informativer geworden. Auch seine Fraktion stimme der
Aussage der WIBERA im vorliegenden Zwischenbericht zu, dass über Zusammenlegungen, Synergien und Kooperationen bei den städt. Töchtern nachgedacht werden sollte. Die wirtschaftliche Gesamtsituation der städt. Beteiligungen sei teilweise nicht zufriedenstellend verlaufen. Einige Unternehmen, die jahrelang Gewinne erzielt hätten, gerieten im Jahre 1999 in die Verlustzone.

Man teile die Ausführungen von Rm Dr. Eiteneyer (CDU) zu den Punkten Kooperationen
und Konzernbilanz. Darüber hinaus sei aber auch die Aussage im WIBERA-Zwischen-bericht von erheblicher Bedeutung, dass der aufgrund der fortschreitenden Marktlibera- lisierung beginnende Wettbewerb nach einer Neuorientierung der kommunalen Unter- nehmen verlange.
Neben der konsequenten Nutzung aller Möglichkeiten der Produktivitätssteigerung gelte
es, bei Absicherung der bestehenden Marktanteile neue Betätigungs- und Geschäftsfelder
zum Ausgleich von Umsatzeinbußen in anderen Bereichen und zur Erhaltung der Wett-
bewerbsfähigkeit zu erschließen.

Bekanntlich betrachte seine Fraktion die Frage von wirtschaftlichen Beteiligungen sehr
differenziert. Den Aussagen im Bericht der WIBERA könne man unter der Voraussetzung zustimmen, dass es sich um Aufgaben der Daseinsvorsorge handele oder um Tätigkeits-felder, die von Privaten nicht abgedeckt würden.

Ziel müsse es in den nächsten Jahren sein, die Kommunalwirtschaft insgesamt zu stärken
und dabei auch Kooperationen mit anderen Gemeinden zu suchen.

Der Beteiligungsbericht 1999/2000 wurde zur Kenntnis genommen.

2.4.2 dosys- Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2000
(Drucksache Nr.: 00178-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss als Werksausschuss des dosys – Dortmunder
Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, beschließt, dem Gemeindeprü-
fungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, als Prüfer des Jahresabschlusses für
das Wirtschaftsjahr 2000 vorzuschlagen.



Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarland-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00055-00)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)


3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00054-00)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Bockumweg im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis
Rübenkamp
(Drucksache Nr.: 00053-00)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Anlage: “Bockumweg” von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke
(Treibstraße) bis Schillerstraße
(Drucksache Nr.: 00052-00)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Rüschebrinkstraße im Abschnitt von Wambeler Heide
bis Wambeler Holz
(Drucksache Nr.: 00051-00)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Anlage: “Rüschebrinkstraße” von Wambeler Heide bis Wambeler Holz


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafen-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00050-00)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße
(Wohnumfeldverbesserung)


3.7 Bauleitplanung
B-Plan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 119
(Drucksache Nr.: 00040-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:




Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den B-Plan In W 119 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage
genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGB. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666,
SGV NW 2023)


II. beschließt, dem B-Plan In W 119 die Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter
Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes In W 119 – Rosemeyerstraße – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.














3.8 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig Änderung des B-Planes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00034-00)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und
Erschließungsplan Hö 246 – Benninghofer Mark – geprüft und beschließt,
die Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.49 nicht zu folgen sowie die unter
Punkt 8 bis 8.3 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den
Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich der text-
lichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und
Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 11.08.2000 ent-
sprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9.1 bis 9.4
zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 19.10.2000 dem
Vorhaben- und Erschließungsplan Benninghofer Mark beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB.



III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246
- Benninghofer Mark - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I
aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher be-
schriebenen Planbereich als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der
Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe
Anlage) mit der Maßgabe zuzustimmen, dass eine Linksabbiegespur auf
der südöstlichen Seite der Wittbräucker Straße eingerichtet wird.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage
entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu beschließen.


3.9 Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwickungsplanes für den Teilabschnitt
Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00067-00)

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Inennstadt-Ost vor:

Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage einstimmig bei 2 Enthaltungen mit der Maß-
gabe zu, dass Seite 9 um einen Spiegelstrich wie folgt ergänzt wird:

Optimierung der Verkehrsbeziehungen durch Berücksichtigung von Flächen für den
überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrsangebote.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt
der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, einen neuen Flächennutzungsplan (F-Plan) für das Stadtgebiet
Dortmund aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, einen Vorentwurf
des F-Planes mit Erläuterungsbericht auszuarbeiten.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. nimmt die Absicht der Bezirksregierung Arnsberg, einen neuen Gebietsent-
wicklungsplan (GEP) für den Teilbereich Dortmund/Unna/Hamm zu erar-
beiten, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses Verfahren weit-
gehend parallel und zeitgleich mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des
F-Planes zu betreiben.

Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 4 BauGB und § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)


III. beauftragt die Verwaltung, für alle Stadtbezirke integrierte Entwicklungs-
konzepte zu erarbeiten.

3.10 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 00151-00)


Zust. StA 66-


Rm Jung (CDU) erinnerte daran, dass die Verwaltung im Rahmen der Ausschussberatungen den Auftrag erhalten habe, zu prüfen, ob das Pflichtgebiet erweitert werden könne. Er gehe davon aus, dass die Satzung bei einem positiven Ergebnis zu gegebener Zeit entsprechend ergänzt werde.


StR’in Greive bestätigte den Prüfungsauftrag. Außerdem nahm sie Bezug auf die Diskussion in den Ausschüssen hinsichtlich der Feststellung der Qualifikation für Taxifahrer und Taxifahrerinnen und erläuterte, dass einmal im Monat eine Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer beim Amt für Bürgerdienste abgenommen werde. Die Durchfallquote bei den jeweils 14 bis 18 Bewerbern liegen zwischen 50% und 80 %. Darüber hinaus seien keine weiteren Prüfungen vorgesehen, da man davon ausgehe, dass sich die Ortskenntnisse während der beruflichen Tätigkeit verbesserten.


Rm Tech (SPD) sprach das ebenfalls in den Ausschüssen diskutierte Problem der Sauber-
keit der Taxen und das Verhalten der Taxifahrer gegenüber den Kunden an. Diese Punkte
sollte die Verwaltung mit dem Unternehmensverband besprechen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Taxitarif für
die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.


3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
(Drucksache Nr.: 00162-00)


Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
1. Der Rat beschließt die Neugestaltung des Platzes von Leeds zu Kosten in Höhe
von ca. 1 340 000,00 DM. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2001 unter der Fi-
nanzposition 6150 9511 022 1 – Städtebauliche Maßnahme nördliche City.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald der Bewilligungsbescheid
der BR Arnsberg zur Förderung oder ihre Zustimmung zum förderunschädlichen
vorzeitigen Baubeginn vorliegt und der AUSW die Zustimmung zu einer Form
der Plastergestaltung gegeben hat.


2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass dem
AUSW durch die Verwaltung Alternativen für eine Pflasterung des Platzes von Leeds und neue Muster vorgestellt werden.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung
der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor, die vom Ausschuss zur Kenntnis genommen
wurde:

Die BV stellt fest, dass die bisherigen Diskussionen über die zukünftige Busvorfahrt
für das Konzerthaus in dieser Vorlage keine Berücksichtigung findet. Da der Platz von
Leeds eine der vorgesehenen Alternativen darstellt, müsste eine entsprechende Planung
hier Berücksichtigung finden. Eine Taktik, mögliche Alternativen durch getrennte Be-
schlüsse zu einzelnen Orten auszuklammern – also sozusagen “die normative Kraft des
Faktischen” hier walten zu lassen – trägt die BV nicht mit und behält sich entsprechende
Schritte vor.

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem
Rat zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und der Verwaltung
die Anmerkung der BV zur Kenntnis und Beachtung zu geben.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage
entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu beschließen.


3.12 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen
eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
(Drucksache Nr.: 00126-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Beschäftigungs-
und Qualifizierungsmaßnahme “Fine Frau/Lange Fuhr” von 1 331 000,00 DM um
133 000,00 DM auf insgesamt 1 464 000,00 DM zur Kenntnis.

Der Rat genehmigt hierzu gem. § 82 I GO NW eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 80 000,00 DM bei der Finanzposition 6150 9851 011 4 – Gestaltung und
Begrünung Sanierung “Dorstfeld Süd”, Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche Un-
ternehmen -.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Finanzposition 6150 9612 011 4
Errichtung von Kinderspielplätzen, Sanierung “Dorstfeld Süd” – (Haushaltsausgabe-
reste).

3.13 Grundinstandsetzung des Florianturmes im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00095-00)


Zust. StA 65


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Grundinstandsetzung des Florianturmes
im Westfalenpark Mehraufwendungen in Höhe von 543 000,00 DM brutto.

Damit betragen die neuen Geasmtkosten 9 028 400,00 DM.

Die Mehrausgabe wird gem. § 82 GO überplanmäßig aus Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 6300 3503 000 0 – Beiträge nach § 8 KAG – gedeckt.


3.14 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung - Dortmunder Immobilienwirtschaft -
(Drucksache Nr.: 00125-00)


Zust. 7/Dez.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




3.15 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum
(Drucksache Nr. 00123-00)


Zust. dosys


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

“Der Werksausschuss für die “Sport und Freizeitbetriebe Dortmund” setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses des Rates der Stadt Dortmund.”
Der letzte Satz des Absatzes 1 ist zu streichen.


Die Vorlage sowie die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wurden
ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.16 Optimierung des Veranstaltungsmanagements


Zust. StA 66


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.













Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2001 für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 00197-00)


Zust. WBF


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Mittel für den Kommunalen Arbeitsmarktfonds
um 200 000,00 DM auf insgesamt 2 700 000,00 DM zu erhöhen.

In entsprechendem Umfang ist der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund
auf 12 900 000,00 DM festzusetzen.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) erläuterte, von den Mitteln für die Kommunale Beschäftigungs-
förderung in Höhe von 2,4 Mio. DM im Jahre 2000 seien bis November 2,1 Mio. DM verausgabt worden, so dass der Ansatz möglicherweise gar nicht vollständig ausgeschöpft
werde. Deshalb halte seine Fraktion eine Aufstockung der Mittel für entbehrlich, zumal
der städt. Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung entsprechend erhöht wer-
den müsste und die angespannte Haushaltslage dadurch noch verschärft würde.


Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vertrat die Auffassung, dass
der Kommunale Arbeitsmarktfonds bis 2003 auf dem Niveau von 2,7 Mio. DM erhalten
werden sollte. Der Mitteleinsatz sei notwendig und – wie von der Wirtschaftsförderung
berichtet werde – auch erfolgreich gewesen.

Nach seinen Informationen seien die Haushaltsansätze in den vergangenen Jahren regel-
mäßig in vollem Umfang ausgeschöpft worden.






Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den Wirtschaftsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung Dortmund und


- stellt den Erfolgsplan 2001 (Anlagen 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf
aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 12 700 000,00 DM fest,

- stellt den Vermögensplan 2001 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt
Dortmund in Höhe von 81 700,00 DM fest,

- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2001 (Anlage 1.4) zur
Kenntnis,

- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2004 (Anlage 2),
- beschließt, dass die WBF-DO Kassenkredite bis zu einer Höhe von
500 000,00 DM im Wirtschaftsjahr 2001 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch nehmen darf,

- beschließt, die Westfalen-Revision GmbH in Dortmund für die Prüfung
der Jahresrechnung der WBF-DO für das Wirtschaftsjahr 2000 vorzu-
schlagen,

- ermächtigt die WBF-DO, ein Darlehen vom Kapitalmarkt in Höhe von
129 300,00 DM für Investitionen aufzunehmen,

- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2001 zur Kenntnis (Anlage 3).



Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, in die Beschlussfassung die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung einzubeziehen.




Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund


Zust. StA 50


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zum Punkt “Förderung der
Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund” folgende Empfehlung des Ausschusses für
Soziales, Familie und Gesundheit vor:

1. Der Fachausschuss beschließt die Förderung für das Jahr 2001 in Fortsetzung
der Übergangsregelung für das Jahr 2000 einschließlich eines erneuten Auf-
stockungsbetrages in Höhe von 600 000,00 DM.

2. Der Fachausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit ein weitergehen-
der Aufstockungsbedarf für das Jahr 2001 für die Wohlfahrtsverbände erforder-
lich ist. Dabei haben die Verbände den Mehrbedarf nachvollziehbar offenzule-
gen. Die Verwaltung legt dem Fachausschuss bzw. dem Rat insbesondere im
Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages für den Zuwendungsbereich einen
Bericht mit Beschlussempfehlung über den weiteren Aufstockungsbedarf vor.

3. Das verbandliche Maßnahmenangebot im Zuwendungsbereich wird auf Qualität
und Nachfrage geprüft. Dabei sind Synergieeffekte mit den städtischen Ange-
boten abzugleichen.

4. Der Fachausschuss erwartet von der Verwaltung und den Verbänden nunmehr
die abschließende Realisierung von vertraglichen Regelungen für den Zuwen-
dungsbereich.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zu diesem Tagesord-
nungspunkt die folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss stimmte dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion/
CDU-Fraktion, der bereits vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am
05.12.2000 beschlossen wurde, mehrheitlich zu (8 ja, 2 nein, 4 Enthaltungen).

Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfahl der Kinder- und Jugendausschuss
mehrheitlich (9 ja, 1 nein, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden
Beschluss zu fassen:


Die Förderung für das Jahr 2001 wird in Fortsetzung der Übergangsregelung für das
Jahr 2000 gestaltet. Eine Ausnahme bilden die Zuwendungen an die Vereine KOBER
(Caritasverband) und Mitternachtsmission (Diakonisches Werk). Siehe hierzu die se-
parate Vorlage (Drucksache Nr.: 00210-00)


Zum Punkt “Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße – weitere Ent-
wicklungen – lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und
Gesundheit vor:

Nach ausführlicher Diskussion stimmt der ASFG einstimmig folgendem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2000 zu:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung,
innerhalb der dem Ausschuss bereits dargelegten Rahmenbedingungen mit Cafe
Kober bzw. dem Träger, dem Sozialdienst Katholischer Frauen, eine vertragliche
Vereinbarung über die Umsetzung des Betreuungskonzeptes für den Straßenstrich
an der Ravensburger Straße abzuschließen.

2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hält es zur sofortigen Um-
setzung des Betreuungskonzeptes Ravensberger Straße für erforderlich, die Be-
mühungen der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund um Investo-
ren für das frühere Betriebsgelände des Stadtreinigungsamtes an der Ravensburger
Straße und die Schaffung der baulicher Voraussetzungen für das Betreuungskon-
zept zum jetzigen Zeitpunkt zu entkoppeln.


Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend mit den Planungen für Aufenthalts-
räume für an der Ravensberger Straße tätige Prostituierte zu beginnen und mit
Cafe Kober sofort eine Übergangslösung für die Unterbringung des Aufenthalts-
und Beratungsangebotes zu schaffen.

Der Ausschuss erwartet, dass die zugesagte Verbesserung der Straßenbeleuchtung
zeitnah erfolgt.

Die weitere Gestaltung der Ravensberger Straße (Straßenbeleuchtung, Straßen-
begleitgrün, Zuwegungen zur Baustelle ...) soll jeweils in Absprache mit den
beteiligten Fachämtern, Cafe Kober und den vor Ort ehrenamtlich engagierten
DortmunderInnen erfolgen.



Die Verwaltungsvorlage erhält unter Punkt 4 den folgenden neuen Text:

4. Weiteres Vorgehen:
Aus Gründen der Praktikabilität soll zunächst im Jahr 2001 die Förderung auf dem
Niveau von 2000 fortgesetzt werden.

Die bisherige Förderung von Seiten der Stadt von insgesamt 317 000,00 DM ist für den Bereich Prostitutionsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Der ASFG stimmt der so geänderten Vorlage unter Berücksichtigung des Antrages
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu.


Im Rahmen einer kurzen Diskussion, in der die Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten erläuterten, berichtete StR Pogadl, dass die Verwaltung nach einem vereinbarten Zeit plan intensive Verhandlungen mit den Wohlfahrtverbänden führe. Es werde Veränderungen bei den Leistungsanforderungen und der Höhe der Zuwendungen geben, wobei die Obergrenze die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel sein müssten. Eine endgültige Regelung werde für das 2. Halbjahr 2001 erwartet.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, die Vorlage “Förderung
der freien Wohlfahrtspflege Dortmund” unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit sowie des Kinder- und Jugendaus-schusses zu beschließen.

Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, die Vorlage
“Bericht zur Straßenprostitution in der Ravensberger Straße – weitere Entwicklungen”
mit der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.



Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 09.10.1980 zur Errichtung eines
Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth
(Drucksache Nr.: 00189-00)


Zust. StA 52


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Grundsatzbeschluss vom 09.10.1980 zur
Planung und Errichtung eines Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth, auf.




Zu Ziffer 8
-------------

Schule

8.1 Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogrammes für eine 4-zügige Gesamtschule
mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00087-00)


Zust. StA 65






Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die bauliche Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel,
Am Gottesacker 64, durch Umsetzung des erforderlichen Raumprogramms für eine
4-zügige Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe in Höhe von 11 500 000,00 DM.

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2800 9411 013 1) (2800 9351 013 1)

Haushaltsjahr 2000
Haushaltssoll 350 000,00 DM 0,00 DM

VE zu Lasten 2001 3 500 000,00 DM 0,00 DM


Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden im
Haushaltsjahr 2001 ff. bereitgestellt.


8.2 Ausweitung von Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00013-00)


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:



Der Rat beschließt mit Wirkung vom 01.01.2001:

1. Die Einrichtung je einer Ganztagsangebots-Grundschule in den Stadtbezirken
Eving, Scharnhorst, Innenstadt-West

2. Die Einrichtung der erforderlichen Planstellen für die drei Grundschulen
3. Die Erhebung von Elternbeiträgen für schulische Ganztagsbetreuung auf
der Basis eines gemeinsam mit dem Jugendamt zu entwickelnden Ge-
samtkonzeptes


8.3 Einführung eines neuen Schülertarifes (- Schülerticket -) ab 01.02.2001
hier: Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Pilotversuch des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)


Zust. StA 40


Rm Jung (CDU) bat die Verwaltung bis zur Ratssitzung zu prüfen, ob es bei einzelnen
Schulen Sondersituationen gebe. Beispielsweise würden die Schüler der Wichlinghofer
Grundschule von einem privaten Busunternehmer befördert. Eine Benutzung der Schü-
lerfahrkarten käme nicht in Betracht, da kein Bus der Dortmunder Stadtwerke dort
rechtzeitig vor Schulbeginn verkehre.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 9
-------------

Kinder und Jugend

9.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald -, DO-Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 00082-00)


Zust. StÄ 51, 65


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung und den Umbau der städtischen
Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a, DO-Kirchlinde, zur Schaffung von 45 weiteren
Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in zwei Gruppen (Regelkindergartengruppe
mit 25 Plätzen, Tagesgruppe mit 20 Plätzen) durch Umnutzung des bisher von der städt.
Erziehungsberatungsstelle Kirchlinde genutzten Gebäudetraktes. Gleichzeitig erfolgt die
sicherheitstechnische Nachrüstung des Gebäudes durch Brandschutzmaßnahmen.

Der Rat beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 159 000,00 DM bei
der Haushaltsstelle 4640 9411 019 0 (Umbau- und Einrichtungskosten Erweiterung Kin-
dertageseinrichtung Osulfweg) außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch
die Haushaltsstellen 4541 9872 000 1 (Zuschüsse gem. § 13 GTK) und 4640 9411 000 1
(Erfüllung baurechtlicher Anforderungen in Kitas).


9.2 Verlegung der Innenwohngruppen und der Zentrale des städt. Heimes
für Heil- und Sonderpädagogik DO-Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 00143-00)


Zust. StA 51


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Organisationsveränderung gemäß der Vorlage zu.





Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00057-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von 17 921 880,96 DM zu nehmen.



10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
Hundebestandsaufnahme


Zust. StA 30

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-
schwerden sieht die Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
grundsätzlich als angemessenes ordnungspolitisches Signal an.

Der Fachausschuss empfiehlt deshalb dem Rat, die vorgelegte Hundesteuer-
satzung für das Jahr 2001 im Grundsatz zu beschließen.


2. Der Fachausschuss empfiehlt folgende Anpassungen:
2.1 Für gefährliche Hunde, die nach dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet
werden, gilt uneingeschränkt der erhöhte Steuersatz.
Für gefährliche Hunde, die vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet
worden sind, wird der erhöhte Steuersatz nur erhoben, wenn die Halterquali-
fikation nicht nachgewiesen wird.

2.2 Die sozialpolitische Steuerermäßigung (§ 5 Abs. 3) gilt auch für solche gefähr-
liche Hunde, die vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurden und
für die die Halterqualifikation nachgewiesen ist.

2.3 Auch für gefährliche Hunde, die durch das Tierheim nach dem 01.01.2001 an
Dritte vermittelt werden, wird in analoger Anwendung der geltenden Vorschriften
für nicht gefährliche Hunde ein Steuerzuschuss gewährt, sofern die Halterqualifi-
kation nachgewiesen ist.

2.4 Auch für gefährliche Hunde gelten die Regelungen der Steuerfreiheit (§ 4).

3. Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach der Sommerpause 2001 einen
Bericht vorzulegen, in dem die Auswirkungen der Einführung eines Steuersatzes
für gefährliche Hunde bewertet werden.

Bei der Erstellung des Berichtes sind die Auffassungen der Fachverbände einzu-
beziehen.

Rm Reppin (CDU) führte aus, dass nach Ansicht seiner Fraktion die Landeshundever-
ordnung geeignet sei, das Problem der gefährlichen Hunde zu beherrschen. Zudem sei
beabsichtigt, die Verordnung bereits Anfang 2001 zu verändern. Vor diesem Hinter-
grund halte man die vorgesehene Ergänzung der Hundesteuersatzung zum jetzigen
Zeitpunkt für entbehrlich.


StR Pehlke berichtete, das Rechtsamt habe die vorliegende Ausschussempfehlung ge-
prüft. Es bestünden hinsichtlich der vorgesehenen Differenzierung Bedenken wegen
einer möglichen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Im Rahmen einer ge-
richtlichen Auseinandersetzung könnten die Satzungsteile über gefährliche Hunde für
ungültig erklärt werden. Sollte der Haupt- und Finanzausschuss der Empfehlung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
zustimmen, werde die Verwaltung dem Rat für die nächste Sitzung eine neue Vorlage
mit dem entsprechend angepassten Satzungsentwurf vorlegen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion die Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öf-
fentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu beschließen.


Die Beschlussfassung über die Vorlage soll auf der Grundlage des geänderten Satzungs-
textes im Rat der Stadt erfolgen.


10.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (Drucksache Nr.: 00142-00)


Zust. SVTZ


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”.





10.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00115-00)


Zust. StA 50


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund


Zust. StA 67


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung
nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


10.6 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00163-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, foglenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


10.7 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00188-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in
Höhe von 11 565 747,93 DM

b) den im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligten Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von 5 008 700,00 DM.
zu nehmen.


10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.9 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1999 des
Sonderhaushaltsplanes für das Treuhandvermögen
Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00131-00)

Zust. StA 14

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geprüfte Jahresrechnung 1999 des Treuhand-
vermögens Dauer-(Legat-)Grabpflege. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister
aus dieser geprüften Jahresrechnung 1999.


10.10 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 -
(Drucksache Nr.: 00230-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bericht zur Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen zur Kenntnis zu nehmen.


10.11 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00127-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Sachstandsbericht zum Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes zur Kenntnis zu
nehmen.


10.12 Verhandlungsstand mit den Dortmunder Stadtwerken zu den Themen
- H-Bahn Anlagen
- Stadtbahn
- Dokom
- Stadtkrone Ost


Zust. StA


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von Tagesordnung abgesetzt und in den
nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen.





10.13 Kommunalverband Ruhrgebiet
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00222-00)


Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat beauftragt seine Vertreter/innen in der Verbandsversammlung bei der Beschluss-
fassung über den Haushalt 2001 des Kommunalverbandes Ruhrgebiet folgende Gesichts-
punkte in die Verbandsversammlung einzubringen und beschließen zu lassen:

Die gem. § 26 des Gesetzes über den Kommunalverband Ruhrgebiet zu erhebende
Verbandsumlage wird auf 65 000 000,00 DM festgesetzt.

Der im Entwurf vorgelegte Haushalt 2001 des Kommunalverbandes Ruhrgebiet ist
durch geeignete Maßnahmen anzupassen.


10.14 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 00172-00)


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2001.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 6 900 000,00 DM zur
Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem
Vermögensplan 2001 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf 3 000 000,00 DM festgesetzt.







10.15 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00121-00)


Zust. StA 50


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten
Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit
Gebührenordnung.



10.16 Wirtschaftsplan 2001 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00145-00)


Zust. StA 41


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



10.17 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00183-00)


Zust. StA 41


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur Ent-
geltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.


10.18 Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr. 00184-00)


Zust. StA 41


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur
Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.





Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


Zust. 3/Dez.


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
vor:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, der Beschlussvorlage zur Änderung der Ge-
schäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden mit folgenden Änderungen zuzustimmen:






zu § 1

Als neuer Satz 2 wird eingeführt:

“Wortbeiträge von der Einsenderin/dem Einsender oder ihrer/seiner gesetzlichen Ver-
tretung werden analog der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund behandelt.”

Bisheriger Satz 2 der Beschlussvorlage wird Satz 3.


zu § 2 ff

Der Begriff “Einsenderin/der Einsender” wird in der gesamten Geschäftsordnung durch
“die Einsenderin/der Einsender oder ihre/seine gesetzliche Vertretung” ersetzt.


zu § 2 (2) Satz 1

Der Satz wird wie folgt neu formuliert:

“Der/die Ausschussvorsitzende bestätigt der Einsenderin/dem Einsender oder dessen
gesetzliche(n) Vertreter(in) den Eingang der Eingabe schriftlich und lädt diese(n) zur
Ausschussitzung ein. Er stellt der Einsenderin/dem Einsender oder deren gesetzlicher
Vertretung möglichst frühzeitig die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (§5 (1)
Nr. 1, 1. Fall) zur Verfügung, soweit schützenswerte Positionen der Stadt Dortmund
oder Dritter dem nicht entgegenstehen.”


zu § 2 (2) Satz 2

Der Satz wird ersetzt durch “Eine andere als die gesetzliche Vertretung ist ausge-
schlossen.”


zu § 2 (4)

Der Absatz wird wie folgt neu formuliert:

“Bei unklarem Anliegen ermöglicht der/die Ausschussvorsitzende der Einsenderin/dem
Einsender oder ihrer/seiner gesetzlichen Vertretung, die Eingabe schriftlich zu ergänzen.
Elektronisch übermittelte Eingaben sind wie schriftliche zu behandeln, sofern begründete
Zweifel an der Urheberschaft nicht bestehen.”


zu § 3 Nr. 3

Nr. 3 wird wie folgt ersetzt:

“3. es sich um einen vom Ausschuss bereits beratenen und beschlossenen Einzelfall der/
des gleichen Einsenderin/Einsenders oder ihrer/seiner gesetzlichen Vertretung handelt.”


zu § 5 (1) Nr. 4

Satz 2 wird gestrichen.


zu § 5

§ 5 wird um § 5 (3) wie folgt erweitert:

“Die Mitglieder des Ausschusses können zur Vorbereitung der Sitzung im Benehmen
mit dem oder der Ausschussvorsitzenden mit der Einsenderin/dem Einsender oder ihrer/
seiner gesetzlichen Vertretung sprechen, deren Anliegen behandeln, Ortsbesichtigungen
vornehmen und dabei Gespräche mit der Einsenderin/dem Einsender oder ihrer/seiner
gesetzlichen Vertretung über ihr/sein Anliegen führen. Über die wesentlichen Inhalte
eines solchen Gesprächs soll die/der Ausschussvorsitzende möglichst umgehend infor-
miert werden.”




Darüber hinaus beschloss der Ausschuss einstimmig folgende Empfehlungen an den Rat
der Stadt:

a) Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-
schwerden regt an, die Geschäftsordnung des Rates in folgenden Punkten zu
ändern:

aa) Das für den Ausschuss vorgesehene Rederecht soll in den Bezirksvertretungen
nicht eingeführt werden.

ab) Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll das Recht eingeräumt werden, auch
während der Einwohnerfragestunden in den Bezirksvertretungen (§ 38 Nr. 9 bis 12
der Geschäftsordnung des Rates) Anregungen und Beschwerden zu äußern. § 38
Nr. 9 bis 12 der Geschäftsordnung des Rates sollen entsprechend angepasst werden.

ac) § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates soll entsprechend des Beschlusses
zu a) angepasst werden (Ausnahme zum Rederecht, § 2 Abs. 2, Satz 1, 3. Halb-
satz und Satz 3 der Geschäftsordnung des ABÖAB).


b) Die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Huckarde zu
§ 5 Abs. 1 der neuen Geschäftsordnung des ABÖAB werden abgelehnt.


c) Der beigefügte gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen vom 13.11.2000 wird um den folgenden Passus zu § 2 Abs. 2
erweitert:

“Die Vertretung durch einen anderen ist ausgeschlossen, es sei denn, der/die
Petent/in ist aufgrund einer Behinderung in seiner Sprachfähigkeit beeinträch-
tigt.”


d) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Geschäfts-
ordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden unter Einbeziehung der o. g. Punkte zu.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage
unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu beschließen.





11.2 Antrag des City-Ring-Dortmund e. V., aus Anlass der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY
am 06.01.2001 eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bis 20:00 Uhr freizugeben
(Drucksache Nr.: 00169-00)


Zust. StA 32


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die BV schließt sich der Zuständigkeitsbegründung der Verwaltung nicht an. Die
Berufung auf § 41 GO NW ist unzutreffend, zumal hier lediglich ein genereller
Verweis ohne Angaben zu Absätzen bzw. Buchstaben erfolgt. Auch der § 37
Abs. 2 GO NW sieht eine Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses nur
für den Fall von Streitigkeiten über Zuständigkeiten vor. Dieser Sachverhalt ist
hier nicht gegeben.

Die BV lehnt die Vorlage ab bzw. fordert den Rat auf (abhängig von der Klärung
der Rechtsfrage), dies zu tun, da ein detailliertes Veranstaltungskonzept – bisher
immer als die Grundlage für eine solche Genehmigung postuliert – auch nicht an-
satzweise zu erkennen ist.

Der Bezirksvorsteher lässt nun über den 1. Absatz des Antrages der SPD-Fraktion
abstimmen:

Die Bezirksvertretung ist einstimmig für diesen Antrag und bittet die Verwaltung
um die Vorlage einer gutachterlichen Stellungnahme.

Die Abstimmung über den 2. Absatz des Antrages der SPD-Fraktion ergibt 12
Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen.

Die Abstimmung über die Vorlage ergibt 12 Nein-Stimmen gegen 6 Ja-stimmen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt mit Mehrheit dem Haupt- und Finanzausschuss
und dem Rat, der Vorlage nicht zuzustimmen.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, dass die Angelegenheit
überbezirklichen Charakter hat.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass
der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY am Samstag, dem 06.01.2001 für die Stadt-
bezirke der Dortmunder-Innenstadt eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöff-
nungszeiten bis 20.00 Uhr freizugeben.


11.3 Abschlagsweise Zahlung der höheren Dienst- und Versorgungsbezüge nach dem
Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2000


Zust. StA 11


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Beamten und Versorgungsempfängern der
Stadt die im Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2000
vorgesehenen höheren Bezüge abschlagsweise unter dem Vorbehalt der späteren gesetz-
lichen Regelung zum 01.01.2001 zu zahlen.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.15 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.




D r . L a n g e m e y e r





Oberbürgermeister M o h r
Ratsmitglied







W e b e r
Schriftführer