N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 01.06.2022
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Dr. Erich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis ca. 17:50 Uhr

Prof. Frank Wilke (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Volker Heimel (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Ulrich Cuypers (SDW Landesverband NRW e.V.) bis ca. 17:52 Uhr

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Theodor Schulze Dellwig (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Rötger Frieg (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Thorsten Herter (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V)

Norbert Kovac (Fischereiverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V)
Frank Montag (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)


3. Verwaltung

Frau Oeynhausen (60/2-2)

Frau Terme (60/2-2)

Frau Sauerwald

Herr Veen (60/2-2)
Frau Raptis (60/3-2)
4.
Gäste

Herr Vetter (60/4 – Stadtwald und untere Jagd- u. Fischereibehörde)

Herr Stolz (61/3-2)

Herr Feldmann (61/3-2)
Herr Just (63/2 – Stadtgrün)












Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)


Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.6 Beteiligung des Beirates bei Befreiungen einfacher Art für diese Legislaturperiode


2. Vorlagen der Verwaltung
2.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24247-22)

2.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Ap 223 - Emschertal-Grundschule -, Ap 234 - Sichterweg - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3)
hier: I. Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, wenn nötig

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24318-22)

2.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24124-22)

2.5 Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23282-21)

2.6 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24266-22)

2.7 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24153-22)

3. Berichte

3.1 Maßnahmen des Grünflächenamtes am Dellwiger Bach
Bericht

3.2 Aufforstung im Schürener Feld
Bericht

3.3 Wegebau in der Bolmke
Bericht

3.4 Anlage eines Regenrückhaltebeckens am Harpener Bach
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden, Herr Dr. Kretzschmar, eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig sei. In diesem Zusammenhang wies Herr Dr. Kretzschmar die Anwesenden darauf hin, dass für die Planungssicherheit eine rechtzeitige An- bzw. Abmeldung erforderlich sei. Herr Dr. Kretzschmar stellte Frau Sauerwald und Frau Raptis vor. Frau Sauerwald unterstützt als neue Mitarbeiterin der unteren Naturschutzbehörde - insbesondere im Bereich Fachbeiträge und Befreiung - das Team. Frau Raptis erstellte – stellvertretend für Frau Scheffel-Seeler – das Protokoll der Sitzung. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.

Herr Dr. Kretzschmar teilte mit, dass Frau Viets von Frau Oeynhausen vertreten wird.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Prof. Wilke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Dr. Kretzschmar stellte fest, dass die Tagesordnung fristgerecht zugesandt wurde. Aufgrund der Berichterstattung schlug Herr Dr. Kretzschmar vor, die Punkte, die unter 3 – Berichte – aufgeführt sind, hinter TOP 2.1 vorzuziehen.

Gegen diesen Vorschlag wurden keine Einwände geäußert.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde bereits erstellt. Sie muss jedoch noch von Frau Viets überarbeitet und an Herrn Dr. Kretzschmar versandt werden.

Da dies – krankheitsbedingt - noch nicht erfolgt ist, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.



zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde bereits erstellt. Sie muss jedoch noch von Frau Viets überarbeitet und an Herrn Dr. Kretschmar versandt werden.

Da dies – krankheitsbedingt - noch nicht erfolgt ist, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.



zu TOP 1.6
Beteiligung des Beirates bei Befreiungen einfacher Art für diese Legislaturperiode

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde keine Aussage getroffen.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein und übergab das Wort an Herrn Feldmann (Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr) und Herrn Stolz (Fußverkehr & Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit). Diese stellten in einer PowerPoint-Präsentation das Konzept Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2 vor und erläuterten die Hintergründe zur Entstehung der Teilkonzepte.

Herr Dr. Kretzschmar bedankte sich für die Ausführungen und wies darauf hin, dass die Bausteine zwar zunächst im Einzelnen analysiert, später jedoch zusammengeführt und vernetzt werden müssten. Herr Dr. Kretzschmar nahm insbesondere zu dem Punkt „Verkehrsopfer und –unfällen im Zeitraum 2013 bis 2018“ Stellung. Da die Werte im ganzen Zeitraum nur geringfügig schwankten sei davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang keine wirksamen Maßnahmen erfolgten, die diese Auswirkungen mindern konnten. An dieser Fragestellung sollte unbedingt weiter gearbeitet werden.


Herr Heimel merkte an, dass sich dieses Konzept nur auf einer Ebene, dem Boden, abspielt und schlug Maßnahmen zur Ebenenentzerrung (und damit verbundene Unfallminimierung) vor.


Herr Prof. Wilke bemerkte, dass der Eindruck entsteht, dass dem Autoverkehr in diesem Konzept Vorrang eingeräumt wurde. Zudem fehle Herrn Prof. Wilke in dem Konzept das Thema ‚Umfunktionierung der Innenstädte von reinen Shoppingzentren zu Wohnen‘. Zur Entwicklung der Innenstädte müsse – nach Aussage von Herrn Prof. Wilke - die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt deutlich verbessert werden, z. B. durch Einschränkung des Straßenverkehrs zur Förderung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs, Verringerung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt (Beispiel Stuttgart) und Umgestaltung der dadurch entstehenden Freiräume. In diesem Zusammenhang sei die Erhöhung der Kosten für die Bewohnerparkplätze (bisher 30 € pro Jahr) erforderlich, um eine positive Entwicklung zu mehr ÖPNV etc. zu erreichen. Nach Ansicht von Herrn Prof. Wilke sollte in der Planung darauf hingewirkt werden, dass das Prinzip der Shared Spaces (alle Verkehrsteilnehmer haben die gleichen Rechte und Pflichten im Straßenverkehr, aufeinander Rücksicht zu nehmen) wie dies in Nachbarstädten wie z. B. Duisburg schon praktiziert wird, mehr Beachtung findet.


Herr Montag bezog sich auf die im Konzept erwähnte Unfallstatistik und fragte, ob es Untersuchungen zur Entstehung und Ursachen gebe, um die Unfallgefahren künftig zu verringern. Hierzu verwies Herr Stolz auf Seite 14 des Vortrages (Differenzierung der Unfälle z. B. in Fahrradunfälle, Abbiegeunfälle etc.).


In Beantwortung der Wortmeldungen verwies Herr Feldmann auf die in Folie 2 aufgeführten 6 Schwerpunkte, diese seien zunächst innerhalb der Strategien zu thematisieren und diskutieren. Nach Bearbeitung dieser Strategien werden weitere Themen schwerpunktmäßig bearbeitet. Das Thema ÖPNV werde als großes Thema im nächsten Schritt gesondert gestaltet. Auch die weiteren Themen (z. B. neue Mobilitätsformen) werden in einem nächsten Schritt thematisiert. Außerdem wurde von Herrn Feldmann abschließend darauf hingewiesen, dass Maßnahmen, die jetzt ev. noch unkonkret erscheinen, im späteren Verfahren, wenn es in die Ausführungsebene geht (z. B. welche Ämter sind zuständig) konkretisiert werden. Zum Thema Parkraumbewirtschaftung wird eine Vorlage erstellt (Anpassung der Preise).


Herr Dr. Kretzschmar stellte den u.g. Beschluss zur Abstimmung.

Empfehlung:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf zu den Teilkonzepten zur Kenntnis und empfiehlt eine Ergänzung in folgenden Punkten:
1. Die Bedeutung des Fußgängerverkehrs in seiner Zubringerfunktion zum ÖPNV sollte stärker herausgearbeitet werden. Die damit verbundene Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist als vordringliche Aufgabe im Citybereich ohne weiteren Zeitverzug auch im Sinne der Verbesserung des Wohnumfeldes für die künftig stärker zum Wohnen zu nutzende Innenstadt voranzutreiben.
2. Die Gestaltung von Shared Spaces im Innenstadtbereich sollte mehr Beachtung finden.
3. Die Reduzierung des MIV i.S. emissionsfreier Innenstadt kann ohne große Verzögerung durch Reduzierung von Parkplätzen und Anhebung der Parkgebühren auf ein kostendeckendes Niveau (s. DIFU-Modellrechnung) eingeleitet werden. Das gilt besonders für das Bewohnerparken.
4. Der Abbau von 2.000 Parkplätzen auf 1.000 darf nicht 10 Jahre dauern! Klimawandel und lebenswerte Innenstädte verlangen beherzteres Vorgehen und höheres Tempo.
5. Die Umverteilung von Flächen im öffentlichen Straßenraum sollte nicht nur diskutiert sondern schnellstens umgesetzt werden (Beispiel Paris).
6. Die Modernisierung des Parkleitsystems sollte bereits an Einfallstraßen auf Belegungen und auf P&R-Plätze i.V. mit ÖPNV hinweisen.
7. Klimaschutz durch Grüninseln sollte sofort begonnen werden.
8. Eine räumliche Entkopplung der verschiedenen Verkehrsebenen ist dort anzustreben, wo Unfallschwerpunkte entschärft werden können.

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig – unter Berücksichtigung der oben gemachten Empfehlungen - folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.



3. Berichte:

zu TOP 3.1
Maßnahmen des Grünflächenamtes am Dellwiger Bach
Bericht

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein und bat Herrn Just um Stellungnahme zu den Maßnahmen des Grünflächenamtes.

Herr Just erläuterte die Hintergründe dieser Maßnahme. Da im o. g. Bereich einige Bäume umgefallen seien und weitere mehrjährige, abgestorbene Eschen drohten umzufallen war - aus Gründen der Verkehrswegesicherungspflicht - ein schnelles Handeln der Behörde erforderlich. Wegebegleitend wurden daher Brombeeren und Sträucher auf Stock gesetzt worden. Die abgestorbenen Wildlinge wurden entfernt. Die Maßnahme gestaltete sich – nach Aussage von Herrn Just - großzügiger als zunächst geplant, da Eichen an dieser Stelle freigestellt werden mussten. Versehentlich sei es zu Überschreitungen ins Naturschutzgebiet gekommen. Da die Pflanzen auf Stock gesetzt und nicht gerodet wurden sei davon auszugehen, dass sich im Herbst, spätestens im Frühjahr nächsten Jahres die Vegetation wieder schließt, und dass der Weg zum Bach durch die natürliche Vegetation unterbunden wird.

Herr Dr. Kretzschmar verwies in diesem Zusammenhang auf die Auf-Stock-Setzung der über 100 Jahre alten Weißdornhecke. Hier wäre ein Pflegeschnitt sinnvoller gewesen. Weiterhin gab Herr Dr. Kretzschmar zu bedenken, dass durch die Maßnahme des Grünflächenamtes entlang des Weges über mehrere hundert Meter freier Zugang zum Bach geschaffen wurde. Herr Dr. Kretzschmar bemängelte die fehlende Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde und bat um Mitteilung, welche Maßnahmen erfolgen um den Zugang zum Bach kurzfristig zu erschweren, und wie die Weißdornhecke wieder ertüchtigt werden könnte.


Herr Just führte aus, dass an dieser Stelle die Verkehrssicherungswiederherstellung oberste Priorität hatte.

Von Seiten des Grünflächenamtes werden Maßnahmen ergriffen, die Weißdornhecke pflegetechnisch so zu entwickeln, dass wieder eine Hecke entsteht. In den Bereichen in denen festgestellt wird, dass Lücken in der Hecke vorhanden sind, die sich nicht von selbst schließen, sollen entsprechende Nachpflanzungen vorgenommen werden. Dies erfolgt in Rücksprache mit dem Umweltamt.

Da Naturschutzgebietsgrenzen vor Ort nicht immer erkennbar seien, werden die Kolleg*innen des Grünflächenamtes dahingehend sensibilisiert (gerade in Bereichen von Schnittstellen zwischen öffentlichen Wegeflächen, Grünanlagen, Natur- oder Landschaftsschutzgebieten).


Derzeit wird ein Informationssystem für das Grünflächenamt erstellt in dem sämtliche Flächen, die vom Grünflächenamt gepflegt, gewartet oder bearbeitet werden, digital erfasst werden. Die Kolleg*innen erhalten Handgeräte, in denen zukünftig Informationen zu diesen Flächen hinterlegt sind.

Herr Dr. Kretzschmar fasste zusammen, dass die Kommunikation zwischen dem Umweltamt und dem Grünflächenamt verbessert werden solle.


Der Zugang zum Bach solle zeitnah unterbunden und die Weißdornhecke - ggfls. auch durch ergänzende, abgestimmte, Anpflanzung – wiederhergestellt werden.



Zu TOP 3.2

Aufforstung im Schürener Feld
Bericht

Herr Dr. Kretzschmar beschrieb die o. g. Maßnahme und leitete in die Behandlung des o. g. Tagesordnungspunkt ein. Auf der o. g. Fläche fand eine Aufforstungs- bzw. Anpflanzungsaktion mit Auszubildenden der Fa. Malzer und eigenen städt. Auszubildenden statt, obwohl es sich hier um eine Ausgleichsfläche (A&E-Fläche) mit der Festsetzung offenes Grünland handelt, für die so eine Maßnahme nicht vorgesehen war. Herr Dr. Kretzschmar verwies auch hier auf die fehlende Kommunikation zwischen den Ämtern.

Herr Just erläuterte die Hintergründe dieser Maßnahme. Hierbei handelte es sich um eine Pflanzaktion, um Jugendliche für Naturschutz zu sensibilisieren. Herr Just räumte Fehler bei der Auswahl der Fläche ein. Aufgrund der Angaben im amtl. Liegenschaftskataster und Informationssystems wurde die Zuständigkeit versehentlich beim Grünflächenamtes verortet. Es wurde versäumt, dies mit dem Umweltamt abzustimmen. Nach Rücksprache mit Frau Terme stellte sich heraus, dass die Zuständigkeit in diesem Bereich bei der unteren Naturschutzbehörde lag. Hier handelte es sich um einen Systemfehler.
Herr Just gab an, dass die Sträucher und das Insektenhotel mittlerweile beseitigt und der alte Zustand wieder hergestellt wurde. Von Seiten des Grünflächenamtes werde künftig – auch wenn dies aus dem System nicht ersichtlich sei – Rücksprache bei dem Umweltamt gehalten.

Frau Terme führte hierzu aus, dass künftig nicht nur die Lagebuchkarte, sondern auch das Planwerk des Landschaftsplanes mit seinen Landschafts- und Naturschutzgebieten von anderen Ämtern berücksichtigt werden solle. Entsprechenden Daten wurden ausgetauscht. Mit Hilfe von GRIS (und GPS-Daten) soll eine digitale Kommunikation über mobile Endgeräte hergestellt werden, um vor Ort flächendeckend Informationen z. B. zu Pflege- oder sonstigen Maßnahmen zu erhalten. Die Ämter haben sich darauf verständigt und seien nun hinreichend sensibilisiert.


Herr Dr. Kretzschmar fasste in diesem Zusammenhang die Aussagen so zusammen, dass künftig die Kommunikation zwischen den Ämtern verbessert wird, und dass hierzu eine Beschlusserfassung nicht erforderlich sei.


Frau Gerlach bemerkte, dass die Entwicklung dieser Pflanzaktion für die Jugendlichen ev. enttäuschend sein könnte. Daraufhin teilte Herr Just mit, dass dies kommuniziert wurde und in naher Zukunft weitere Pflanzaktion in Kooperation mit den Auszubildenden der Fa. Malzer (und mit der Fachhochschule) erfolgen werden. Die Zuständigkeit des Grünflächenamtes für die ausgewählten Flächen wurde überprüft und bestätigt.



zu TOP 3.3
Wegebau in der Bolmke

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein. In der Vorlage ging es um einen sehr beliebten Wanderweg, der sich momentan in einem schlechten Zustand befindet. Er bat Herrn Vetter um Stellungnahme.

Herr Vetter führte aus, dass die Bezirksvertretung Hombruch in der Sitzung vom 29.01.2013 die Sanierung des Weges beschlossen habe. Am 02.09.2020 fand ein Ortstermin mit der Verwaltung zum Thema Wegesanierung in der Bolmke statt, an dem von Seiten des Naturschutzbeirates Dr. Hans-Dieter Otterbein und Thomas Quittek teilnahmen.

Mit Hilfe von Folien beschrieb Herr Vetter den Zustand des Weges und erläuterte folgende Wegeführungen nördlich des Mühlenbergs am Rand der Emscheraue:

- A (der Teil, der bei einer Sanierung mehr oder weniger auf der alten Wegeachse verlaufen würde),


- B (Variante, die in etwa in Ost/Westrichtung am ehemaligen Wald-Feld-Rand heute zwischen dem
Buchenaltholz und jüngeren Buchenbestand entlang läuft)


- Teilstück C (der Bereich, bei dem in die alte Wald-Feld-Grenze zum jüngeren Waldbestand
hin verschwenkt wird)


- D (der alte Bestandsweg).

Herr Vetter erläuterte die Problematik beim Wegebau in der Bolmke (Altbergbaurelikte und Kampfmittel, Wasserleitungen, ungesicherte Stollen sowie senkrechte Lichtlöcher). Beide Wegeführungen (B bzw. A/Teilstück C) haben technische und ökologische Vor- und Nachteile. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist eine Sanierung jedoch erforderlich.


Die BV Hombruch entschied sich am 15.09.2020 aus Kostengründen und aus Gründen der Attraktivität für die Variante A/Teilstück C.

Herr Veen ergänzte die Ausführungen anhand eines Schummerungsbildes (insbesondere in Bezug auf die Variante B, die von Herrn Dr. Otterbein und Herrn Quittek bevorzugt wird).

Da es sich um eine Maßnahme im Naturschutzgebiet handelt, bedarf es eines Votums des Beirates zur Befreiung. Diese Befreiung, die sich auf die Variante A/Teilstück C - welche von der BV Hombruch beschlossen wurde - bezieht, würde von der UNB mit entsprechenden Auflagen, z. B. zur arten- und naturschutzkonformen Umsetzung versehen werden.

Herr Prof. Wilke betonte noch einmal dass die Attraktivität der Blickbeziehung des alten Weges zur Emscher sowie die Eingriffsbilanz bei der Variante A/Teilstück C deutlich günstiger sei als bei der anderen Variante (B).

Herr Dr. Kretzschmar folgte der Argumentation von Herrn Veen und Herrn Soinski (in der letzten Sitzung), dass der Weg entlang der Emscheraue mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weiterhin von Fußgängern oder Mountainbikern genutzt würde, auch wenn sich die Wegeführung ändere.


Der Vorsitzende schlug vor , dass der Beirat über die Befreiung hinsichtlich der von der BV-Hombruch beschlossenen Variante A/Teilstück C abstimmen solle. Herr Veen erläuterte, dass – sofern sich der Beirat für die andere Variante B entscheiden sollte – dies eine Nichtzustimmung der Befreiung und somit einen Widerspruch zur Befreiung zur Folge hätte. In dem Fall müsste die BV Hombruch erneut entscheiden.

Herr Dr. Kretzschmar stellte zur Abstimmung, ob der Beirat der Befreiung für die von der Bezirksvertretung Hombruch beschlossenen Variante A/Teilstück C (rote Variante) zustimmt.


Beschluss

Der Beirat stimmt mit 1 Enthaltung der Befreiung zu.

Zu TOP 3.4
Anlage eines Regenrückhaltebeckens am Harpener Bach
Bericht


Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein.

Frau Oeynhausen erläuterte anhand der Karte des landschaftspflegerischen Begleitplanes die Hintergründe. Das gesamte Becken befindet sich auf Bochumer Stadtgebiet. Eine Zuleitung (in unterirdischer Bauweise) von der Hofanlage zu dem Becken, die neu erstellt werden muss, befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet auf Dortmunder Stadtgebiet. Aus diesem Grunde bedarf es einer Zustimmung zur Befreiung durch den Beirat. Von Seiten der UNB wird der Bau eines Betriebs- bzw. Wartungsweges als problematisch erachtet. Hier wird eine wasserdurchlässige Befestigung des Weges zur Auflage für die Befreiung gemacht. Die Befreiung für das Regenrückhaltebecken im Bochumer Stadtgebiet wurde durch die UNB Bochum und deren Beirat bereits erteilt.

Herr Dr. Kretzschmar beschrieb die Örtlichkeiten. Das Naturschutzgebiet in diesem Bereich besteht aus einer Fettwiese, die einzig und allein als Hundeauslauffläche genutzt wird. Die Realisierung des Regenrückhaltebeckens auf Dortmunder Stadtgebiet war nicht möglich, da der Eigentümer der Grundfläche diese nicht zur Verfügung gestellt habe. Die artenschutzrechtliche Untersuchung für diese Fläche ergab keine Bedenken, jedoch existieren 2 Gewässer, die mittlerweile trocken gefallen seien. Herr Dr. Kretschmar regte an, im Rahmen einer Befreiung eine Prüfung zu beauftragen, inwieweit diese Gewässer im Zuge dieser Maßnahmen wieder hergestellt werden könnten.

Beschluss

Herr Dr. Kretzschmar stellte die Erteilung der Befreiung in Verbindung mit der Prüfung der Sanierung bzw. Wiederherstellung der mittlerweile trockengefallenen Gewässer (Auftrag an die UNB), zur Abstimmung.

Es erging ein einstimmiger Beschluss.



zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24247-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein. Herr Dr. Kretzschmar teilte mit, dass der Beirat hierzu bereits eine umfassende Stellungnahme abgeben habe, die jedoch nur zur Kenntnis genommen wurde, aber nicht berücksichtigt wurde.

Herr Prof. Wilke wies darauf hin, dass der Beirat den Plan im Zuge des Beteiligungsverfahrens aus bekannten Gründen (u. a. kein unabweisbarer Bedarf) abgelehnt habe. Herr Prof. Wilke regte aus strategischen Gründen einen Kompromiss an, dass auf die Bebauung, die südlich dieser Erschließungsstraße liegt, verzichtet werden solle. Dies würde bedeuten, dass die Körne, die auch in diesem Bereich als Kaltluftschneise eine wichtige klimatische Funktion habe, weiter entwickelt werden könnte. Dies hätte außerdem den Nebeneffekt, dass die Erschließungsflächen deutlich geringer ausfielen. Herr Prof. Wilke schlug vor, dem Plan zu etwa 2/3 zuzustimmen, die Bebauung im erweiterten Uferbereich der Körne jedoch abzulehnen.

Herr Schreurs teilte mit, dass – nach Gesprächen mit der örtlichen Politik – dort der Wunsch besteht, dieses Projekt wie geplant zu realisieren. Herr Schreurs vermutete Altlasten in dem Gebiet, da es sich um ehemaliges Zechengebiet handele. Außerdem zweifelte Herr Schreurs – aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen - die Aussagen zum Hochwasser in diesem Bereich (Stichwort 100jähres Regenereignis) an. Herr Schreurs kritisierte, dass sämtliche Bedenken unberücksichtigt blieben.

Herr Dr. Kretzschmar hielt fest, dass es sich hier zwar lediglich um eine Kenntnisnahme des Beirates handele, diese Kenntnisnahme jedoch mit einer Stellungnahme verbunden werden könne.

Herr Heimel bat, dass der Beirat darauf hinweist, dass es sich hier nicht um eine einzelne Baumaßnahme im Bereich des Ortskernes Husen/Kurl handele. Es findet eine massive Versiegelung – u. a. durch Bebauungen auf dem Gelände der alten Zeche Kurl (Logistik- und Gewerbegebiet) - statt, die sich addiert und nicht getrennt gesehen werden kann.

Herr Dr. Kretzschmar stellte dem Beirat folgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung vor:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt weiterhin auf das südliche, parallel zur Körne verlaufende WA2 zu verzichten. Dadurch reduziert sich der sehr hohe Erschließungsaufwand und der dadurch bedingte hohe Flächenverbrauch sowie die Bodenversiegelung im Plangebiet deutlich und die Funktion des Biotopverbundsystems der Körne wird erhalten.

Im Umweltplan der Stadt ist die Fläche mit hoher und sehr hoher Bedeutung für Biotop- und Artenschutz dargestellt. ...Bauliche Inanspruchnahme nur durch unabweisbaren Bedarf vertretbar...

Der unabweisbare Bedarf ist nicht gegeben. Seit dem Aufstellungsbeschluss sind 17 Jahre vergangen und die Bedarfslage hat sich deutlich verändert. Im aktuellen 5. Regionalen Wohnungsmarktbericht 2021 wird bereits für 2040 von einem Überhang an EFH gesprochen.

Durch Aufgabe der südl. Bebauung (WA2) kann auch die Klimaqualität hier erhalten werden. Die Körne hat die Funktion einer Kaltluftleitbahn, die bei Verzicht auf die südliche Bebauung erhalten werden kann. Anderenfalls reduzieren/ verändern sich die klimatischen Verhältnisse von Freilandklima zu Stadtrandklima. Dies ist auch im Zusammenhang mit den weiteren baulichen Entwicklungen im Bereich Husen/Kurl zu sehen.

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde gibt folgende Anregungen, die im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten:

Auf ein Energiekonzept sollte nicht verzichtet werden. Es kann wertvolle Hinweise auf individuelle fossilfreie Wärmeversorgung und evt. Eigenversorgung geben.
Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann dies gewährleistet werden,
Einsatz von nachhaltigen, energiearmen Baustoffen (Holz),
kein Einsatz von fossilen Brennstoffen,
Erreichung von KfW40-Standards,
Erhöhung des Anteils an regenerativer Energieversorgung (Photovoltaik) und damit Erhöhung des Autarkiegrades,
Schonung der Ressource Wasser durch Grauwassernutzung,
Bereitstellung von Nisthilfen für Vögel und Insekten sowie Bereitstellung von Fledermausquartieren.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Ap 223 - Emschertal-Grundschule -, Ap 234 - Sichterweg - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3)
hier: I. Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, wenn nötig

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24318-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein und erteilt Frau Oeynhausen das Wort.

Frau Oeynhausen erläuterte anhand des Planes die Maßnahme und wies auf die nochmals ausgelegten Gutachtenmappen hin.

Herr Dr. Kretzschmar beschrieb die Örtlichkeiten im Detail anhand der Folie. Herr Dr. Kretzschmar äußerte sich positiv zu dem geplanten Tiny House Konzept. Darüber hinaus machte Herr Dr. Kretzschmar deutlich, dass der Beirat hier lediglich um Kenntnisnahme gebeten wurde.

Herr Prof. Wilke erläuterte, dass das gesamte Gelände im städtischen Besitz sei und die Stadt Dortmund neben der kommunalen Planungshoheit auch das Verfügungsrecht über das Grundstück habe. Zum einen begrüßte er die Maßnahme im Hinblick auf die Entwicklung neuer (flächensparender) Wohnkonzepte jedoch sollte realistisch zur Kenntnis genommen werden, dass Geschosswohnungsbau noch sparsamer ist. Zum Planverfahren äußerte sich Herr Prof. Wilke dahingehend, dass das Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt wird und dies unter Fachleuten sehr umstritten sei (in einem beschleunigten Verfahren können einige Bestimmungen – ohne Änderung des Flächennutzungsplanes - außer Kraft gesetzt werden). Herr Prof. Wilke empfahl, das Verfahren auf ein normales Bebauungsverfahren umzustellen und von dem § 13 b BauGB keinen Gebrauch zu machen.

Herr Dr. Kretzschmar stellt die Kenntnisnahme mit folgender Stellungnahme zur Abstimmung



Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Das Projekt wird als Modellprojekt für Suffizienz im Städtebau grundsätzlich begrüßt, entspricht es doch langjährigen Forderungen der Naturschutzverbände. Auch wenn höhere Verdichtungen im Geschosswohnungsbau möglich sind, entspricht das Vorhaben den Bedarfsdarstellungen des 5. regionalen Wohnungsmarktberichts 2021 der Arbeitsgruppe Wohnungsmarkt Ruhr.

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde gibt folgende Anregungen, die im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten:
Das Verfahren gemäß §13b BauGB sollte nicht angewendet werden. Angesichts der Vergabe an Baugruppen mit zeitaufwendigen Objektplanungen ist gegenüber dem klassischen Verfahren kein Zeitverlust zu erwarten.
Auf ein Energiekonzept sollte nicht verzichtet werden. Es kann wertvolle Hinweise auf individuelle fossilfreie Wärmeversorgung und evtl. Eigenversorgung geben.
Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann dies gewährleistet werden,
Einsatz von nachhaltigen, energiearmen Baustoffen (Holz),
kein Einsatz von fossilen Brennstoffen,
Erreichung von KfW40-Standards,
Erhöhung des Anteils an regenerativer Energieversorgung (Photovoltaik) und damit Erhöhung des Autarkiegrades,
Schonung der Ressource Wasser durch Grauwassernutzung,
Bereitstellung von Nisthilfen für Vögel und Insekten sowie Bereitstellung von Fledermausquartieren.

Zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24124-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein. Auch hier wies Herr Dr. Kretschmar darauf hin, dass die Anregungen des Beirates aus unterschiedlichen Gründen nicht berücksichtigt wurden. Wie zuvor nimmt der Beirat lediglich zur Kenntnis, mit dem Hinweis, dass von Seiten des Beirates bedauert wird, dass die Empfehlungen vom 14.09.2021 keinen Eingang in das Verfahren gefunden haben.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bedauert, dass seine Empfehlungen vom 14.09.21 keinen Eingang in das Planvorhaben gefunden haben und verweist erneut auf seine vorhergehende Stellungnahme.


Zu TOP 2.5
Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23282-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein. In der Vorlage ging es um eine vergleichsweise kleine Maßnahme auf dem Gelände des christlichen Jugenddorfes. Dort soll ein Gebäude errichtet werden. Derzeit befindet sich an dieser Stelle eine Rasenfläche. Gegen diese Maßnahme bestehen keine Bedenken. Herr Dr. Kretzschmar las eine Passage aus dem Protokoll der Bezirksvertretung Lütgendortmund vor, wonach dem Vorhabenträger der Bau einer Fotovoltaikanlage, der Einbau mit einer fossilfreien Heizungs- und Energieversorgung, eine klimaneutrale (Holz) Bauweise und die Bereitstellung von Nisthilfen für Vögel und Insekten verpflichtend aufgegeben wurde. Die BV Lütgendortmund sei dieser Empfehlung gefolgt.

Herr Dr. Kretzschmar wies darauf hin, dass es sich hier wieder um eine Kenntnisnahme handelt, und schlug vor, den Satz ‚Bereitstellung von Nisthilfen für Vögel und Insekten‘ hinzuzufügen, und dies auch für zukünftige Beschlüsse und Empfehlungen aufzunehmen.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Folgende Anregungen, die im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten, werden von Seiten des Beirates gegeben:

Auf ein Energiekonzept sollte nicht verzichtet werden. Es kann wertvolle Hinweise auf individuelle fossilfreie Wärmeversorgung und evtl. Eigenversorgung geben.
Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann dies gewährleistet werden,
Einsatz von nachhaltigen, energiearmen Baustoffen (Holz),
kein Einsatz von fossilen Brennstoffen,
Erreichung von KfW40-Standards,
Erhöhung des Anteils an regenerativer Energieversorgung (Photovoltaik) und damit Erhöhung des Autarkiegrades,
Schonung der Ressource Wasser durch Grauwassernutzung,
Bereitstellung von Nisthilfen für Vögel und Insekten sowie Bereitstellung von Fledermausquartieren.
Die vorgesehene Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück steht im Widerspruch zu der Aussage des Bodengutachters. Der Widerspruch ist aufzuklären.


Zu TOP 2.6
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24266-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein. In der Vorlage ging es um die beigefügte Stellungnahme der Stadt Dortmund. Herr Dr. Kretzschmar verwies darauf, dass in der Stellungnahme viele Punkte, die aus Naturschutzsicht relevant wären, wieder einmal keinen Eingang gefunden haben. Hier sei vom Beirat eine Empfehlung abzugeben und ein Beschluss zu fassen. Herr Quittek hatte hierzu einen umfangreichen Beschlussvorschlag beigefügt.

Herr Prof. Wilke wies darauf hin, dass der RVR als Planungsträger der Stadt Dortmund etwa 100 ha Wohnbauflächen streichen möchte. Die Stadt Dortmund wehrt sich gegen diese Rücknahme der Flächen. Die Streichung der Wohnbauflächen sei aus Sicht von Herrn Prof. Wilke jedoch zu begrüßen, da die Stadt Dortmund – im Vergleich zu anderen Städten im Umland – über große Reserveflächen verfüge, was wiederum dazu führe, dass sich die Bereitschaft zur Schaffung neuer Wohnbauflächen erhöhe. Er plädierte dafür, dem Entwurf, der diese Rücknahme der Flächen vorsieht. – u. a. vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Versiegelung – zuzustimmen.

Herr Dr. Kretzschmar stellte den u.g. Beschluss zur Abstimmung vor.


Beschluss

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Regionalplan Ruhr zur Kenntnis. Er lehnt die Weiterleitung der Stellungnahme in dem vorgelegten Format ab und fordert die Verwaltung auf, die Stellungnahme unter Berücksichtigung der unten genannten Punkte zu überarbeiten.

Der Beirat bekräftigt seinen Beschluss vom 30.1.2019 zur 1. Offenlage des Regionalplans, in dem er die Anregungen der Naturschutzverbände übernommen hatte.

Wohnbauflächen
Die Forderung nach Beibehaltung überschüssiger Wohnbauflächen wird abgelehnt. Der Vergleich mit anderen Großstädten des Ruhrgebietes im aktuellen 5. Regionalen Wohnungsmarktbericht unter Mitwirkung der Stadt Dortmund zeigt extreme Überhänge in der Darstellung von Reserveflächen im regionalplan sowie im FNP. Eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf ist insbesondere auch zum Freiraumschutz ist erforderlich.

Angesichts der dramatischen Klimaentwicklung und des ungebremsten Freiraumverbrauchs und des extrem hohen Wohnraumbestandes von 47 qm pro Person ist eine Mäßigung in der Inanspruchnahme weiterer Flächen dringend geboten. Positives Beispiel ist das geplante Tiny-Village. Die Schaffung preiswerter Mietwohnungen soll dabei im Vordergrund stehen. Das bedeutet einen Rückzug aus dem flächenverbrauchenden Eigenheimbau, der auch am Bedarf vorbeigeht. Ab 2040 ist bereits mit einem Überhang von Einfamilienhäusern (EFH) zu rechnen (s. aktueller 5. Regionale Wohnungsmarktbericht 2021). Dortmund hat z.Zt. dreimal so viele Wohnflächenreserven wie Essen oder Duisburg. Nach den Haushaltsgrößen fehlen in Dortmund überwiegend kleinere Wohnungen, nicht EFH. Die Zunahme der Haushalte bis 2040 beträgt nur ca. 4 %.

Die Wohnbauflächen Wickede-West und -Nord sind nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich auszuweisen, sondern als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festzulegen.

Der Stellungnahme der Stadt zur Wohnbaufläche Rhader Hof wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Fläche Rhader Hof als ASB ist zu streichen. Das NSG Dellwiger Bachtal/Deipenbecker Wald ist zu erweitern und nach Norden ins Wideybachtal weiterzuführen.

An der Stadtgrenze nach Lünen ist auf die Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes Groppenbruch südlich Königsheide als Bereich für gewerbliche Nutzung (GIB) zu verzichten. Stattdessen soll das NSG Groppenbruch einschließlich der Halde Groppenbruch und die Vernetzung zum NSG Im Siesack über den Herrentheyer Bach als BSN im Regionalplan dargestellt werden.

Für den Bereich nördlich der ehemaligen Kokerei Hansa ist die derzeitige Darstellung als BSLE beizubehalten.

Das Gebiet Osterschleppweg, südlich von Wickede, sollte nicht als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen werden. Die Darstellung des Bereichs als GIB kollidiert mit dem seit dem 7.11.2020 rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Dortmund. Da der Landschaftsplan mittlerweile ohne Widerspruch der Bezirksplanungsbehörde Rechtskraft erlangt hat, muss der Regionalplan nach dem Gegenstromprinzip die GIB-Darstellung zu Gunsten des BSLE geändert werden.

Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern.

Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd ist nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich auszuweisen.

Die ehemalige Deponie Westfalenhütte, südlich des NSGs Kirchderner Wald, wird als BSN ausgewiesen.

Die Feldfluren südlich Asseln-Wickede, nördlich Brackel-Asseln-Wickede, Brechten beidseitig der B236n und zwischen Salingen und Witten werden als Vorrangflächen für bedrohte Feldvögel (Offenlandbereiche) dargestellt.

Die Reduzierung des BSN „Mastbruch/Rahmer Wald“ wird abgelehnt. Die Reduzierung um fast die Hälfte der Fläche wurde von der Stadt Dortmund mit einer naturpädagogischen Einrichtung im alten Forsthaus begründet, für die das Betreten des Waldes erforderlich sei. Dafür muss jedoch aus der Sicht der Naturschutzverbände nicht eine dermaßen große Fläche aus der NSG-Fläche genommen werden. Für die erlebnispädagogische Arbeit kommt es auf die Vielfalt der unterschiedlichen Strukturen und nicht auf die Größe der nutzbaren Fläche an. Man hätte auch eine entsprechende Ausnahme vom Betretungsverbot für umweltpädagogische Arbeit in die textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans einbauen können.



Der Wegfall des „Bereichs zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ östlich BAB A45 südlich S-Bahn im Bereich Universität wird abgelehnt. Die Fläche ist im Landschaftsplan Dortmund als Landschaftsschutzgebiet L-27 festgesetzt und sollte als BSLE beibehalten werden.

BSN Süggel: Die Fläche des Gullohbachs als Bestandteil des bestehenden NSG wird hier unverständlicherweise aus der BSN-Darstellung herausgenommen. Wichtiges Bindeglied aus der BSN-Kulisse als festgesetzter NSG-Bestandteil. Ebenso sollte der vom NSG umschlossene Acker in der BSN-Kulisse erhalten werden; dieser wird im Biotopverbund des LANUV zusammen mit dem NSG in der Biotopverbundstufe 1 geführt

Herabstufung von BSN auf BSLE Bereich westlich Dorneywald (Stadtgebiet Dortmund)
Fläche muss im BSN verbleiben. Keine Herunterstufung auf BSLE. Alter Buchenbestand mit sehr vielen Höhlenbäumen (Bereich des Feldbaches). Erweiterung BSN auf Wittener Stadtgebiet (Pufferzone zum NSG Dorneywald. Sehr wertvolle Biotopstruktur mit sehr vielen alten Höhlenbäumen, vorwiegend Buche. Möglichkeit weiterer stabiler Biotopvernetzung NSG Dorney/Dünnebecke. Ausweisung des Laichgewässers im Dorney mit anschließendem Feldbach (westlich Muschelweg und Dorneystr.) als gesetzlich geschütztes Biotop (§ 62). Hohe Bedeutung für Amphibien (Erdkröte, Grasfrosch, Berg- und Teichmolch, Feuersalamander im Fließgewässer), der weitere Verlauf des Feldbaches nach Norden hat schon den Schutzstatus (GB 4510-802, siehe GEO Basis DE/BKG 2013), sinnvolle Ergänzung, da keine wesentlichen strukturellen Unterschiede zum bestehenden Schutzbereich erkennbar

Herabstufung von BSN auf BSLE: Bereich westlich und südlich Dorneywald (Stadtgebiet Witten)
Die Fläche muss im BSN verbleiben. Bei dem Planbereich handelt es sich um einen Wald im Norden von Witten (OT Stockum) an der Stadtgrenze zu Dortmund. Er ist Teil des von Siedlung im Norden (Dortmund-Oespel) und landwirtschaftlichen Flächen im Süden (Witten) umgebenden Waldes "Dorney" innerhalb eines insgesamt waldarmen Umlandes.

Aufgrund seiner artenreichen Ausprägung und der isolierten Lage kommt dem Wald eine herausragende Bedeutung als Trittstein im Biotopverbund (Verbundschwerpunkt Wald) zu. (LANUV: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Teilabschnitt Regionalverband Ruhr, Karte 12: Biotopverbund, Stand April 2016).

Auf Dortmunder Seite ist der Wald als NSG ausgewiesen. Dementsprechend erfolgt die Darstellung auf Dortmunder Seite im Regionalplan als Freiraumfunktion zum "Schutz der Natur". Im gültigen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen) ist der Wittener Teil ebenfalls als Bereich zum "Schutz der Natur" dargestellt. Dies ist im vorliegenden Entwurf des Regionalplanes Ruhr nicht übernommen worden; hier wird ihm lediglich die Freiraumfunktion "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung" zugewiesen. Diese "Rückstufung" ist nicht nachzuvollziehen, da auf Wittener Seite besonders wertvolle und artenreiche Ausprägungen des Flattergras-Buchenwaldes (Milio-Fagetum) vorhanden sind (u. a. Bärlauch-Waldmeister-Buchenwald [Galio odorati-Fagetum allietosum]), die im Waldteil auf Dortmunder Seite nicht auftreten und zudem regional selten sind. Hinzu kommen auf Wittener Seite Siepen und Stillgewässer mit Amphibienvorkommen. Der Bereich muss eindeutig als Vorrangbereich für den Arten- und Naturschutz (BSN) erkennbar sein.

Wir fordern daher für den Wittener Anteil des Dorney-Waldes die Beibehaltung des Status' "Schutz der Natur" gemäß bisheriger Regionalplandarstellung.

Die Herausnahme des Regionalen Grünzugs Kurler Busch Ost aus dem bisherigen GEP ist unverständlich und fachlich nicht begründet. Die Fläche ist Bestandteil des NSG Kurler Busch. Auch die Stadt Dortmund hat dies moniert.

L 663n zwischen Asseln und nördlich Unna-Massen
Die Darstellung der L 663n kollidiert mit dem BSN Wickeder Ostholz / Pleckenbrinksee. Zumindest im Text sollte auf diesen Konflikt hingewiesen werden.

Flughafen
Die Umattributierung des Flughafens von regionalbedeutsam in landesbedeutsam sollte zurückgestellt werden bis zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen in Düsseldorf. Die Bewertung der derzeitigen und künftigen Funktion des Flughafens ist Gegenstand der Raumordnung und keine kommunale Aufgabe.






Zu 2.7
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24153-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete kurz in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein und teilte mit, dass das Thema Naturschutz in der Vorlage wenig Beachtung findet. Er wies darauf hin, dass es sich hier um eine Kenntnisnahme der Vorlage handelte und verlas eine von ihm verfasste Stellungnahme.

Herr Prof. Wilke fragte nach den Ergebnissen, aus den Anregungen des Beirates zum Thema Deusenberg und schlug vor, die Photovoltaikanlage künstlerisch wertvoller zu gestalten und das Verbindungselement Emscher in die Planungen einzubeziehen. Er vermisse das Projekt Rino.

Herr Dr. Kretzschmar erläuterte die Zuständigkeiten.

Frau Terme nahm diese Frage für die nächste Sitzung – zur Vorbereitung der Fachbereiche – in die Frageliste auf.

Herr Dr. Kretzschmar stellte die Stellungnahme zur Abstimmung.



Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 unter Berücksichtigung folgender Anmerkungen zur Kenntnis:

Leider fehlen in der Vorlage wie auch im InHK Huckarde-Nord wichtige Aspekte wie Biodiversität, Naturschutz, Umweltbildung und Biotopvernetzung fast völlig (siehe dazu Abb. 7-28).
Zwar wird mehrfach auf den sehr gelungenen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen – dieser zielt aber vor allem darauf ab, Vorhandenes möglichst zu erhalten. Weiterentwicklungen z.B. in Sachen Biodiversität und Biotopvernetzung werden in der Vorlage so gut wie gar nicht berücksichtigt. Stattdessen sollen mit z.T. sehr großem Aufwand (Rad-)Wege vernetzt, Freizeiterlebnisse geschaffen sowie Spiel- und Sportmöglichkeiten hergestellt werden. Auch soll den Besucher*innen Zugang zu bisher nicht erreichbaren Orten ermöglicht werden, was aus Sicht des Naturschutzes durchaus bedenklich sein kann.


Die Abb. 7-18 gibt unseres Wissens nicht den aktuellen Planungsstand bzgl. des Schutzes planungsrelevanter Arten wieder und sollte dahingehend korrigiert werden.

Der Beirat der UNB rät dringend, in zukünftigen Sachstandsberichten auch einen Punkt Biodiversität, Biotopvernetzung, Naturschutz und Umweltbildung im Sinne von BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) aufzunehmen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Westermann teilte mit, dass im Naturschutzgebiet Siesack die Schaarstraße neu asphaltiert wurde und bat um Informationen, wer dies veranlasst habe.

Frau Terme hat diese Frage zur Klärung aufgenommen.

Herr Heimel bat um Prüfung des Sachstandes zum Thema Husen/-Kurl (Festsetzung im Landschaftsplan).

In Beantwortung dieser Frage teilte Frau Oeynhausen mit, dass eine Maßgabe zur Aufforstung besteht. Der Waldbestand muss entwickelt werden.

Frau Gerlach teilte mit, dass eine Anfrage an die Stadt Dortmund ergab, dass die Aufstellung von Schildern, die auf den Basal-Pilz hinweisen, nicht möglich sei.

Hierzu erläuterte Frau Terme, dass eine Amtsentscheidung vorliegt, auf die Aufstellung von Schildern zu verzichten (Müll in der Landschaft). Frau Terme wird diese Frage ebenfalls in die Verwaltung mitnehmen mit dem Hinweis zur Bereitschaft der AGARD, sich um diese Schilder zu kümmern.


Abschließend wies Herr Dr. Kretzschmar auf die geplante Klausurtagung hin und erklärte, dass diese aus verschiedenen Gründen nicht im Umweltamt erfolgen kann. Der Ort der Klausurtagung ist nun das Bildungsforum Rombergpark, als Termin wurde Samstag, 02.07.22 oder Samstag, 06.08.22 vorgeschlagen. Herr Dr. Kretzschmar bat um Rückmeldungen, welcher Termin von den Beiratsmitgliedern bevorzugt wird.

Abschluss und Verabschiedung durch Herrn Dr. Kretzschmar.







Dr. Kretzschmar Terme Prof. Wilke
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender