Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 21.03.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff - nicht anwesend -
Rm Starke - nicht anwesend -

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski
b) Verwaltung:

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz - nicht anwesend -
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
Herr Mager
StVD Feuler
StVR’in Skodzik



Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 14.02.2013

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08611-12)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauuungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 3 BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09084-13)

3.3 Thier-Galerie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09258-13)

3.4 Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08363-12)

3.5 Bericht über den Ankauf von Problemimmobilien in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Eving durch die DOGEWO21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09107-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2013

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SV-TZ)
Investitionen für Sanierungsmaßnahmen im Technologiezentrum Dortmund und im "e-port-dortmund"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09075-13)

4.3 Haushalt 2013; hier: Maßnahmen zur Budgetreduzierung im laufenden Haushaltsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09157-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07026-12)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011/12
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08835-13)

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08699-12)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West; hier: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-12)

7.3 Schulorganisatorische Maßnahme in den Stadtbezirken Dortmund Huckarde und Dortmund Mengede; hier: Verlegung der Hauptschule Kirchlinde zum Schulstandort der Hauptschule Nette und Auflösung der Hauptschule Kirchlinde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08701-12)

7.4 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)

7.5 Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)

7.6 Teilnahme an dem Wettbewerb "Pilotprojekte Schulen planen und bauen" der Montag Siftungen Jugend und Gesellschaft und Urbane Räume
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08966-13)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08129-12)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG - hier: Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW - Ergänzende Stellungnahmen der IHK, der HWK und des DGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09050-13)

9.2 Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08877-13)

9.3 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)

9.4 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09220-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12)

10.2 Änderung der Schiedsamtsgrenze
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09095-13)

10.3 Vorläufige Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab 01. April 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09177-13)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Matzanke (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug die Erweiterung der Tagesordnung um folgende Punkte vor:

5.2 Aktuelle Entwicklungen und Sachstand zur Umsetzung des Dortmunder Aktionsplanes
gegen Rechtsextremismus, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 09398-13),

8.2 Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 09435-13),

9.6 Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013, Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09413-13),

9.7 Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossenen Aufwandsredu-zierungen im Haushaltsplan 2013 (vgl. DS-Nr.: 08689-12 und 07866-12-E6), Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09356-13) und


10.4 Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012 Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09415-13).

Zudem wurde vorgeschlagen, die Vorlage zu
TOP 9.4 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK), Empfehlung (Drucksache Nr.: 08929-13) wegen Beratungsbedarfs von der Tagesordnung abzusetzen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um die genannten Vorlagen.

Anschließend wurde der Tagesordnung mit diesen Ergänzungen und der Absetzung einstimmig zugestimmt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 14.02.2013

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 14.02.2013 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08611-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2013



Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 13.03.2013 vor:

„hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08611-12-E1):


Die aktuelle Diskussion, am Phoenix-See gezielt Wohnungsbau auch für Menschen mit
niedrigerem Einkommen zu ermöglichen, wird grundsätzlich begrüßt.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet deshalb unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, Flächen innerhalb des aktuellen Bebauungsplan Phoenix-
See Südufer zu identifizieren, die geeignet sind für:

- geförderte Mieteinfamilienhäuser/ Reihenhäuser mit ca. 5-6 Einheiten
- geförderten Geschosswohnungsbau mit 3 oder 4 Etagen mit max 20-30 Wohneinheiten

Die Verwaltung prüft, inwieweit ein zeitlich befristetes Angebot für einen Sonderpreis von
220€/qm umsetzbar ist bzw. prüft dieses in Zusammenarbeit mit der Phoenix-See Entwicklungsgesellschaft.
Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und inwieweit Festsetzungen in vorliegenden
B-Plan geändert werden müssen.“

Die hierin von der Verwaltung erbetenen Prüfergebnisse sind in der nachfolgenden Stellungnahme unter Ziff. 2. enthalten. Somit kann der o. a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag als erledigt angesehen werden.

Hierzu siehe -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08611-12-E 4):

„…zu den unter 1. und 2. genannten Beschlüssen der BV Hörde und des AUSWI kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

zu 1.: Beschluss der BV-Hörde
In der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 19.02.2013 wurde der Entwurf des Satzungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- eingehend diskutiert. Die BV Hörde empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung der Anregungen der Bezirksvertretung Hörde, dem Vorschlag der Verwaltung für den Bebauungsplan Hö 252, Teilbereich C zu folgen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

Von der Planungsverwaltung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes aufgrund der bisherigen Beschlüsse, der während der im August 2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und der in der am 21.08.2012 erfolgten Einwohnerversammlung vorgebrachten Anregungen weiterentwickelt.
Hierbei wurde auf Grundlage des Städtebaulichen Rahmenplans „PHOENIX See“ (Stand 02/2012) und der zum Offenlegungsplan erstellten Gestaltungsregeln in den Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) u. a. die Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelhäusern gemäß § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Die im Januar 2013 von der Bezirksvertretung nun vorgebrachte Anregung, in den
Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) die Erstellung von Hausgruppen (Reihenhausbebauung) vorzusehen, wurde mit der Eigentümerin der Fläche, der PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft, ausführlich erörtert. Die von der Änderung betroffene Eigentümerin hat mitgeteilt, dass sie der geforderten Anpassung zustimmt. Der Entwurf des Satzungsplanes soll daher gemäß Deckblatt angepasst werden.
Die veränderte Bauweise in den Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) ist der folgenden Darstellung zu entnehmen und wird entsprechend als Deckblatt zum Satzungsplan eingearbeitet.


Der Entwurf des Satzungsplanes mit Stand 06.12.2012 wurde durch das Deckblatt mit Stand 25.02.2013 wie folgt modifiziert:
Die Allgemeinen Wohngebiete 4 (WA 4) wurden zur Realisierung von Hausgruppen (Reihenhäuser) angepasst und Flächen für Nebenanlagen eingefügt. Im Weiteren wurde die

Bauweise von bzw. in geändert und diese Bauweise in die Legende



zum Plan aufgenommen.

Bei diesen Ergänzungen des Bebauungsplanes handelt es sich um Modifizierungen im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Von daher ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erforderlich. Das Satzungsverfahren kann somit zum Abschluss gebracht werden.
Das modifizierte Deckblatt ist aus Gründen der Lesbarkeit diesem Schreiben nicht beigefügt. Es wird jedoch elektronisch der Beschlussvorlage angehängt und steht wie bisher während der Sitzungen der politischen Gremien zur Einsichtnahme zur Verfügung.


Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die durch das Deckblatt dargelegte Modifizierung des Satzungsplanes vom 06.12.2012 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt in Ergänzung der DS.-Nr. 08611-12, Beschlussvorschlag VI., den vorgelegten Bebauungsplanentwurf einschließlich der Modifizierung durch das Deckblatt vom 25.02.2013 als Satzung zu beschließen.

Des Weiteren wurde von der Bezirksvertretung Hörde festgestellt, dass eine Steuerung der Bebauungsstruktur und deren Nutzung für den Bereich nördlich der Hermann-/Schüruferstraße nach § 34 BauGB als nicht ausreichend angesehen wird. Es wurde von der Verwaltung daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert.
Entsprechend diesem Beschluss wird derzeit von der Planungsverwaltung der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hö 252 PHOENIX See,
Teilbereich D
-Hermann-/Schüruferstraße-“ vorbereitet.



zu 2.: Beschluss des AUSWI
+ Reihenhäuser-Mietfamilienhäuser
Für die gemäß Beschluss der BV-Hörde jetzt im Deckblatt zum Bebauungsplan neu aufgenommenen fünf Reihenhauszeilen kann bedingt durch das Planungsrecht keine Eigentumsform (Mieteigenheim) festgesetzt werden. Die im Antrag angesprochenen Reihenhäuser mit ca. 5 - 6 Wohneinheiten sind durch die Änderung im Bebauungsplan entlang der Straßen Schilfweg und Binsenweg für fünf Bereiche festgesetzt worden und sollen durch die Eigentümerin zur Refinanzierung des Gesamtprojektes veräußert werden.

+ Geschosswohnungsbau
Entlang der Hermann-/Schüruferstraße ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D -Hermann-/Schüruferstraße-“ vorgesehen. Gemäß Rahmenplan sind hier Geschosswohnungsbauten geplant. Die PHOENIX See-Entwicklungs­gesell­schaft hat sich bereit erklärt, im Bereich zwischen Schüruferstraße 18 und Schüruferstraße 42 auf etwa der Hälfte der zur Verfügung stehenden Fläche den Grundstückspreis für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 220 €/m2 für die Dauer von einem Jahr zu reduzieren.

Die restliche Fläche östlich Schüruferstraße 4 soll für Anbieter im frei finanzierten Wohnungsbau gegenüber dem Ausgangspreis von 280,- €/m
2 günstiger bereit gestellt werden (260,- €), die sich schriftlich gegenüber der PHOENIX See-Entwicklungs­gesellschaft im Rahmen des Kaufvertrages verpflichten, die Miethöhe auf ca. 7,50 €/m2 zu begrenzen. Damit wird gegenüber anderen Anbietern am PHOENIX See, deren Miete bei ca. 10 €/m2 liegt, eine deutlich geringere Miethöhe angestrebt.“


Abstimmung AUSWI, 13.03.2013 hierzu:

Ziff 1. / Beschluss der Bezirksvertretung – Hörde:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Beschlussvorschlag unter Ziff 1. einstimmig zu (siehe hierzu auch den u. a. geänderten Beschlusstext unter VI.).


Ziff. 2. / Beschluss des AUSWI, wurde zu Abs.1 und Abs. 2. getrennt abgestimmt:

Abs. 1 „ Reihenhäuser-Mietfamilienhäuser“ :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

Abs 2. „ Geschosswohnungsbau“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt diesem Vorschlag mehrheitlichem, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.


Weiter liegt vor-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 08611-12-E 5):

„Mit Schreiben vom 27.02.2013, Drucksachen-Nr. 08611-12-E4, macht die Verwaltung in
Abänderung der ursprünglichen Vorlage Vorschläge, wie den Empfehlungen der Bezirksvertretung
Hörde vom 19.02.2013 sowie des Antrages der Grünen im AUSWI vom
05.02.2013 Folge geleistet werden könnte.

Vor dem Hintergrund dieses Schreibens möge der AUSWI beschließen:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien begrüßt den
ergänzenden Vorschlag der Verwaltung, im Bereich der Allgemeinen Wohngebiete
4 (WA 4) auch Hausgruppen (Reihenhäuser) entlang des Binsenwegs und Schilfwegs
zuzulassen.
-
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien begrüßt den
Vorschlag der Verwaltung, entlang der Hermann-/Schüruferstraße einen Bebauungsplan
„Hö 252 Phoenix See, Teilbereich D – Hermann-/Schüruferstraße“ aufzustellen,
um damit die Bebauungsstruktur stärker steuern zu können. Der Ausschuss
spricht sich weiter dafür aus, dass die Phoenix See Entwicklungsgesellschaft in
diesem Bereich am ursprünglich vorgesehenen Ausgangspreis von 280 Euro/qm
festhält. Damit ist gewährleistet, dass auch Familien mit durchschnittlichem Einkommen
ein attraktives Grundstück / eine attraktive Wohnung am See angeboten
werden kann.“

Abstimmung AUSWI, 13.03.2013 hierzu:

Ziff. 1.: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Vorschlag einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion die Linke) zu.

Ziff 2. wird getrennt zu Satz 1 und 2 abgestimmt.

Satz 1: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Vorschlag mehrheitlich gegen die Stimmen (Fraktionen Die Linke und B’90 Die Grünen) zu.

Satz 2: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Vorschlag mehrheitlich gegen die Stimmend er CDU-Fraktion ab.

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Unter Einbeziehung der o.a. Abstimmungsergebnisse zum Beschlussvorschlag unter Ziff. 1. und Ziff. 2 der Stellungnahme der Verwaltung sowie zu dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Ziff. 1. und Ziff. 2., Satz 1, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:

Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Stadt nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer - erstellten modifizierten
Gestaltungsregeln zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7.1 bis 7.4 dieser Vorlage
dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See,
Teilbereich C -Südufer- geprüft und beschließt,
a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.4, 7.2, und 7.4.1 dieser Vorlage
zu berücksichtigen,
b) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.1 bis 7.1.3, 7.3 und 7.4.2 dieser
Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
offengelegte Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen
unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
06.12.2012 der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte
Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser
Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2012 dem Bebauungsplan
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C
-Südufer- für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als
Satzung.
Der Rat der Stadt nimmt die durch das Deckblatt dargelegte Modifizierung des Satzungsplanes vom 06.12.2012 zur Kenntnis und beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- einschließlich der Modifizierung durch das Deckblatt vom 25.02.2013 für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AUSWI, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauuungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 3 BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09084-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.3
Thier-Galerie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09258-13)
Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.4
Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08363-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2013


Folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 13.03.2013 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat zur Sitzung vor:

„hierzu liegen vor
die Empfehlungen aller Bezirksvertretungen sowie des Seniorenbeirates und des Behindertenpolitischen Netzwerkes

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund Ziffer 1 und 3 des nachfolgenden Beschlussvorschlages einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der Gruppe der NPD zu beschließen.
Zu Ziffer 2 des nachfolgenden Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund die Variante b (nicht-zentrenrelevant) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B'90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke zu beschließen.

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zentrenrelevanz von Fahrrädern zur Kenntnis und beschließt das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“

a) als zentrenrelevant einzustufen oder
b) als nicht-zentrenrelevant einzustufen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des AUSWI, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.5
Bericht über den Ankauf von Problemimmobilien in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Eving durch die DOGEWO21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09107-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2013



Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates hatten nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 06.03.2013 zur Sitzung erhalten:

„Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2013 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig das Wort perspektivisch (siehe Seite 34, Unterpunkt „Industrie- und Gewerbegebiet Westfalenhütte“, 3. Absatz) durch das Wort zeitnah zu ersetzen.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung nehmen den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis.“

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung nimmt den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SV-TZ)
Investitionen für Sanierungsmaßnahmen im Technologiezentrum Dortmund und im "e-port-dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09075-13)
- Auszug: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2013
- Investitionen für Sanierungsmaßnahmen im Technologiezentrum Dortmund und im "e-port-dortmund"

Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09075-13-E2)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 14.03.2013 erhalten:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Vorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Bereich der Immobilie „e-port“ die vorhandenen Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie die neu abzuschließenden Mietverträge moderat angepasst werden auf einen Mietzins von 8,50 Euro/qm für die Büroflächen. Der Mietzins für die Nebenflächen soll bei 3 Euro/qm beibehalten werden.

Begründung

Die Inwertsetzung des „e-port“ rechtfertigt es, den Mietzins moderat anzupassen, um somit einen Teil der Investitionskosten refinanzieren zu können. Mit einem Quadratmeterpreis von 8,50 Euro bleibt der Mietzins aber immer noch attraktiv für Firmen, die sich im Dortmunder Kompetenzzentrum für e-Logistik ansiedeln möchten, zumal dieser deutlich unter den ortsüblichen Preisen für Büroimmobilien in der City und auch deutlich unter den Mietpreisen im TZDo bleibt.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft ist sich darüber einig, dass der Antrag der CDU-Fraktion zunächst als Prüfauftrag zu sehen ist.
Herr Nehm (SV-TZ) sagt eine Antwort für die nächste Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Außerdem lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2013 (Drucksache Nr.: 09075-13-E2) vor:

„… der e-port-dortmund ist das Gründungs- und Kompetenzzentrum für Logistik und IT am Dortmunder Hafen. Zielgruppen sind innovative technologiegetriebene Gründer und junge Unternehmen. Diese bekommen Büro- und Servicefläche (Serverräume, Seminarräume, Sozialräume) und Unterstützung durch Einbindung in spezifische Verbände und Netzwerke aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung gestellt.

Die Mieten im e-port-dortmund betragen 7,50 Euro/qm, in Einzelfällen auch 7 Euro/qm, wenn größere Einheiten angemietet oder längerfristige Verträge abgeschlossen werden. Zu den Mietkosten kommen Betriebskosten in Höhe von ca. fünf Euro/qm. Diese vergleichsweise hohen Nebenkosten (sonst sind zwei bis drei Euro im gewerblichen Bereich üblich) werden von den meisten Mietinteressenten kritisch gesehen. Hier müssen in Verhandlungen die enthaltenen Leistungen detailliert aufgeschlüsselt werden (Zentraler Empfangs- und Postdienst, Haustechnik und Reinigung, sämtliche Energiekosten, kostenfreie Seminar- und Besprechungsräume und Netzwerkveranstaltungen), um Akzeptanz zu erreichen.

Insgesamt stellt sich die Vermietungssituation am e-port-dortmund aus verschiedenen Gründen vergleichsweise schwierig dar:


· Der Standort Nordstadt und das nähere Umfeld Dortmunder Hafen haben nach wie vor mit Klischees zu kämpfen. Die Gebäudestruktur ist größtenteils veraltet, das soziale Umfeld wird als nicht besonders attraktiv empfunden. Es gibt kaum gastronomische Angebote in der unmittelbaren Umgebung, insbesondere in der Mittagszeit.

· Dem steht in Dortmund ein großes und breit gefächertes Angebot an Gewerbe- bzw. Büroflächen gegenüber. Neue Standorte wie der Westfalen-Tower haben das Angebot weiter erhöht. Durch das breitere Angebot verändert sich auch die Preisstruktur für Büroflächen, so dass inzwischen modernere Immobilien immer stärker als Alternativen zum e-port-dortmund in Frage kommen.

· Der förderrechtlich gebotene und zur Clusterentwicklung gewollte branchenspezifische Fokus auf die IT- und Logistikbranche bringt zwar einerseits den Vorteil von Synergie-Effekten innerhalb der Mieterstruktur. Andererseits wird dadurch die Zielgruppe aber deutlich eingegrenzt. Auch die Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen, d.h. der Ausschluss von konzerngebundenen Mietern, schränkt das Potenzial im Vergleich zu anderen Gewerbestandorten ein.


Vor dem Hintergrund dieser Faktoren ist eine Erhöhung des Mietpreises ein ambitioniertes Vorhaben und nur in enger Bandbreite aussichtsreich. Gerade für junge Unternehmen, die in der Anlaufphase häufig Verluste kompensieren müssen, sind fixe Kosten ein sehr sensibles Thema. Eine Erhöhung könnte angesichts vieler alternativer Angebote abschreckend wirken und zu einer Verschlechterung in der Auslastung und damit zu Einnahmeausfällen führen, die Mehreinnahmen durch einen höheren Mietpreis übersteigen würden.

Das Center Management wird sich nach Kräften bemühen, höhere Mieten in den Verhandlungen mit den Unternehmen durchzusetzen. Dazu wird die Absicht bekundet, dass im Antrag formulierte Niveau zu erreichen. Dies wird sich unter den oben genannten Bedingungen nur in einem langwierigen Prozess erreichen lassen und setzt die vorgeschlagenen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen voraus.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL und der Stellungnahme der Verwaltung, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.




zu TOP 4.3
Haushalt 2013; hier: Maßnahmen zur Budgetreduzierung im laufenden Haushaltsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09157-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zur einmaligen Reduzierung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1,0 Mio. im Jahr 2013 € zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07026-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 5.2
Aktuelle Entwicklungen und Sachstand zur Umsetzung des Dortmunder Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09398-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die aktuellen Entwicklungen und den Sachstand zur Umsetzung des Dortmunder Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus zur Kenntnis.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011/12
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08835-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08699-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West; hier: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 7.3
Schulorganisatorische Maßnahme in den Stadtbezirken Dortmund Huckarde und Dortmund Mengede; hier: Verlegung der Hauptschule Kirchlinde zum Schulstandort der Hauptschule Nette und Auflösung der Hauptschule Kirchlinde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08701-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.4
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kenntnis.


zu TOP 7.5
Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht der „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ zur Kenntnis.


zu TOP 7.6
Teilnahme an dem Wettbewerb "Pilotprojekte Schulen planen und bauen" der Montag Siftungen Jugend und Gesellschaft und Urbane Räume
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08966-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08129-12)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2013

(Drucksache Nr.: 08129-12)


Die Mitglieder des Haupausschusses und Ältestenrates hatten folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom 20.03.2013 erhalten:

„Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung am 19.02.2013 vor:

„Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage abzulehnen und sie zur Überarbeitung an die Fachverwaltung zu überweisen.

Es fehlen insbesondere eine detaillierte Analyse des Ist-Zustandes und Hinweise darauf, an welcher Stelle, was weiterentwickelt werden soll (zukünftige Perspektiven).

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“


Der Vorsitzende verwies auf die Voten der beteiligten Gremien.


Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor:

„…mit großem Interesse haben die Vertreter der Jugendverbände die vorliegende Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes zur Kenntnis genommen.

Zu dem am 23. Januar 2013 eingebrachten Beschlussvorschlag (Drucksache Nr. 08129
-12) legen wir die folgenden Änderungsanträge vor:

Seite 15, 2.5.5 Respekt-Büro
Streichung des zweiten Absatzes
Begründung: Auftrag der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie ist es, den lokalen Aktionsplan umzusetzen sowie die entsprechenden Aktivitäten zu koordinieren und zu vernetzen. Für Projekte und Maßnahmen mit entsprechender Zielsetzung steht der Koordinierungsstelle das gesamte Netzwerk an Kooperationspartnern zur Verfügung. Durch die Streichung des Absatzes vermeiden wir den Eindruck, es gäbe hier ein Alleinstellungsmerkmal des Respekt-Büros gegenüber anderen Kooperationspartnern.

Unter 2.7 Förderungen, Vernetzungen und Kooperationen bitten wir auf Seite 20 als Punkt 2.7.9 die schwul-lesbische Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise zu ergänzen.

Seite 29, 4.2.3 Ausweitung der Zielgruppe
Streichung des ganzen Punktes
Begründung: Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung und somit Jugendfreizeitstätten und Treffs sollten nicht zu Familienzentren werden. Wie an anderen Stellen des Konzeptes erwähnt, fungieren diese Einrichtungen als Rückzugs-, Erfahrungs-, Entfaltungs-, Aneignungs- und Bildungsräume. Diese besondere Bedeutung kommt ihnen vor allem deshalb zu, da Kinder und Jugendliche diese Räume als exklusive, für sie gedachte Räume erleben. Es muss weiterhin gewährleistet werden, dass Jugendliche als eigene Zielgruppe wahrgenommen und eigene Räume für sie bereitgestellt werden.

S. 31, 5.1.1 Entstrukturierung der Jugendphase
Konkretisierung des Veränderungsaspekts. Ersetzen des Absatzes durch:
Die Öffnungszeiten und Angebote von Jugendfreizeiteinrichtungen müssen stärker auf die Zielgruppe ausgerichtet werden. Dazu zählen Öffnungszeiten am Wochenende ebenso wie spätere Schließungen. In Kooperation mit Schulen kommen auch Öffnungszeiten am Mittag in Frage. Zur Umsetzung flexibler Öffnungszeiten sollte auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung durch junge Menschen umgesetzt werden.

Seite 32, 5.1.4 Inklusion als Anspruch
Streichung des letzten Wortes „einzubringen“ des vorletzten Satzes des Veränderungsaspektes. Stattdessen: „…die Inklusion als Thema der Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen.“

Seite 34, 5.1.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der Halbsatz „… und ihnen wird hierfür Unterstützung bei eigenständiger Akquise von Finanzmitteln wie Stiftungsmitteln geboten.“ wird gestrichen.

Begründung: Die Ausstattung und Einrichtung der Jugendfreizeitstätten ist nach wie vor Aufgabe des Jugendamtes der Stadt Dortmund. Die Umsetzung von Beteiligungselementen kann und darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass junge Menschen erfolgreich Anträge an Stiftungen stellen bzw. erfolgreich Mittelakquise betreiben. Im Rahmen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist es notwendig, diese auch bei der Frage der Finanzierung ihrer Ideen und Vorschläge einzubeziehen und gehört zum Beteiligungsprozess dazu. Dies bezieht sich jedoch auf die gesamte Bandbreite möglicher Umsetzungen und kann nicht darin münden, Jugendamt und Politik aus der Verantwortung für die Ausstattung jugendgerechter Einrichtungen zu entlassen.

Unter Punkt 5.1.8 sollte außerdem auch das Büro für Kinderinteressen aufgeführt werden:
Das Büro für Kinderinteressen ist als Fachstelle zu nutzen. Erfahrungen in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Umsetzung der UN Kinderrechtskonventionen sind elementare Bestandteile von Beteiligung und deren Umsetzung ist, ebenso wie die Spielleitplanung, dort verortet.

Seite 38, 5.2.5 Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzung des Veränderungsaspekts durch: „Die zielgruppengerechte Darstellung der Arbeit und Aktivitäten in den Stadtbezirken schließt auch die Angebote der freien Träger mit ein. Insbesondere sollen die jugendverbandlichen Angebote mit dargestellt werden.“

Seite 39, 5.3.2 Das Respekt-Büro
Streichung des gesamten Abschnitts „Mit diesem Zuschnitt ist das Respekt-Büro ein wichtiger Partner der Koordinierungsstelle […] und ein klares Zeichen gegen weltanschaulichen oder politischen Extremismus setzen.“
Begründung: s. o.

S. 41/42, 5.4.3 Zentrale Fachdienste
Hier soll ebenfalls zusätzlich das Büro für Kinderinteressen genannt werden.
Schließlich halten wir es bezogen auf den ganzen Text für notwendig, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss den geänderten Antrag der Vertreter der Jugendverbände in Einzelabstimmung wie folgt:

Seite 15, 2.5.5 Respekt-Büro
Streichung des zweiten Absatzes entfällt.
Zusatz: Mit diesem Zuschnitt ist das Repekt-Büro im Netzwerk der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie der Stadt Dortmund ein Kooperationspartner.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)


Unter 2.7 Förderungen, Vernetzungen und Kooperationen bitten wir auf Seite 20 als Punkt 2.7.9 die schwul-lesbische Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise zu ergänzen.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 29, 4.2.3 Ausweitung der Zielgruppe
Streichung des ganzen Punktes
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen ( 9 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen)


S. 31, 5.1.1 Entstrukturierung der Jugendphase
Konkretisierung des Veränderungsaspekts. Ersetzen des Absatzes durch:
Die Öffnungszeiten und Angebote von Jugendfreizeiteinrichtungen müssen stärker auf die Zielgruppe ausgerichtet werden. Dazu zählen Öffnungszeiten am Wochenende ebenso wie spätere Schließungen. In Kooperation mit Schulen kommen auch Öffnungszeiten am Mittag in Frage. Zur Umsetzung flexibler Öffnungszeiten sollte auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung durch junge Menschen umgesetzt werden.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 32, 5.1.4 Inklusion als Anspruch
Streichung des letzten Wortes „einzubringen“ des vorletzten Satzes des Veränderungsaspektes. Stattdessen: „…die Inklusion als Thema der Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen.“
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen)

Seite 34, 5.1.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der Halbsatz „… und ihnen wird hierfür Unterstützung bei eigenständiger Akquise von Finanzmitteln wie Stiftungsmitteln geboten.“ wird gestrichen.
Unter „Veränderungsaspekt“ wird der Abs. 2 gestrichen und ersetzt durch:
Im Rahmen von Beteiligungsprozessen werden Kinder und Jugendliche unterstützt bei der Akquirierung von Drittmitteln, um ihre Ideen umzusetzen.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Unter Punkt 5.1.8 sollte außerdem auch das Büro für Kinderinteressen aufgeführt werden:
Das Büro für Kinderinteressen ist als Fachstelle zu nutzen. Erfahrungen in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Umsetzung der UN Kinderrechtskonventionen sind elementare Bestandteile von Beteiligung und deren Umsetzung ist, ebenso wie die Spielleitplanung, dort verortet.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 38, 5.2.5 Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzung des Veränderungsaspekts durch: „Die zielgruppengerechte Darstellung der Arbeit und Aktivitäten in den Stadtbezirken schließt auch die Angebote der freien Träger mit ein. Insbesondere sollen die jugendverbandlichen Angebote mit dargestellt werden.“
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 39, 5.3.2 Das Respekt-Büro
Streichung des gesamten Abschnitts „Mit diesem Zuschnitt ist das Respekt-Büro ein wichtiger Partner der Koordinierungsstelle […] und ein klares Zeichen gegen weltanschaulichen oder politischen Extremismus setzen.“
Begründung: s. o.
Erledigt durch Zusatz S. 15, 2.5.5 Respekt-Büro

S. 41/42, 5.4.3 Zentrale Fachdienste
Hier soll ebenfalls zusätzlich das Büro für Kinderinteressen genannt werden.
Schließlich halten wir es bezogen auf den ganzen Text für notwendig, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.“
zurückgezogen


Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (13 Ja, 2 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, der Ausschuss für Personal und Organisation sowie die Bezirksvertretungen empfehlen dem Rat, die Vorlage zu beschließen.

Der Rat beschließt im Grundsatz das neue Konzept der städtischen Kinder- und Jugendförderung und beauftragt die Verwaltung, die organisatorische Umsetzung der Konzeption einzuleiten.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des AKJF vom 20.03.2013, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 8.2
Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09432-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm zur Kenntnis, dass FABIDO die Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder den wöchentlichen Betreuungszeiten des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) anpasst. Damit wird die Regelöffnungszeit einer Einrichtung 45 Stunden in der Woche betragen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG - hier: Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW - Ergänzende Stellungnahmen der IHK, der HWK und des DGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09050-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund und des DGB Region Dortmund-Hellweg zur Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08877-13)
- Auszug: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2013
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08877-13-E1)



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat wurde folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 12.03.2013 vorgelegt:

„Rm Noltemeyer bat darum, bis zur Ratssitzung folgende Fragen über die mündlichen Ausführungen von Herrn Aschenbrenner hinaus schriftlich beantwortet zu bekommen:


- Wie ist es gelungen, eine Mehreinnahme von knapp 1 Mio. € zu erzielen? Welche Gebühren betrifft dies und sind diese bisher im Brandschutzbedarfsplan noch nicht
eingeflossen?
- Wieso sind die Kosten für Bekleidung und Ausrüstung entstanden?
Regelmäßiger Ersatz und die Neuausstattung von Mitarbeitern müssten bei der Einstellung bereits entsprechend kalkuliert werden.
- Aus welchen Gründen sind die Aufwendungen für Fahrzeugunterhaltung entstanden? Die Begründung in der Vorlage ist global behalten und führt die Gründe nicht näher aus.

Bis zum Vorliegen der Stellungnahme habe man Beratungsbedarf und werde aus diesem Grunde bei der Abstimmung die Vorlage ablehnen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 850.000 € bei den unter den finanziellen Auswirkungen genannten Sachkonten.


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag zur Sitzung auch nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.03.2013 (Drucksache Nr.: 08877-13-E1) vor:

„…. in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.03.2013 hatte ein Ratsmitglied Fragen zur o. g. Vorlage gestellt und gebeten, zusätzliche Informationen zur Ratssitzung am 21.03.2013 zur Verfügung zu stellen.


Die Feuerwehr Dortmund beantwortet die Anfragen wie folgt:

Frage 1:
Wie ist es gelungen, eine Mehreinnahme von knapp 1 Mio. € zu erzielen? Welche Gebühren betrifft dies und sind diese bisher im Brandschutzbedarfsplan noch nicht eingeflossen?“

Antwort der Feuerwehr:
Die Mehrerlöse sind durch einen Anstieg der Zahl der abrechnungsfähigen Einsätze von Rettungsdienstfahrzeugen entstanden.

Das Gebührenaufkommen im Rettungsdienst der Stadt Dortmund wird mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen zum Jahresende für das folgende Jahr über die Einzelgebühren vereinbart. Die Gebühren müssen jeweils mit einer Satzungsänderung angepasst werden.

Die Mehrerlöse sind ausschließlich im Bereich Rettungsdienst entstanden und können nur im Rahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes berücksichtigt werden.

Frage 2:
„Wieso sind die Kosten für Bekleidung und Ausrüstung entstanden? Regelmäßiger Ersatz und die Neuausstattung von Mitarbeitern müssten bei der Einstellung bereits entsprechend kalkuliert werden.“

Antwort der Feuerwehr:
Die Mehrbedarfe waren bekannt, konnten aber zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.


Grundsätzlich ist die Verwendungszeit von Einsatzdienst- und Schutzkleidung anhängig von der Zahl der Einsätze, bei denen sie genutzt wurde. Die Bekleidung wird nach jedem Einsatz gewaschen sowie ggf. zusätzlich desinfiziert und imprägniert.

Durch die verstärkte Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehr in die regelmäßigen Aufgaben der Gefahrenabwehr z.B. bei First- Responder- Einsätzen und die Gründung neuer Jugendfeuerwehren [Löschzug 25 (Eving/Brechten) und Löschzug 22 (Mengede)] musste dort mehr Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.

Frage 3:
„Aus welchen Gründen sind die Aufwendungen für Fahrzeugunterhaltung entstanden? Die Begründung in der Vorlage ist global behalten und führt die Gründe nicht näher aus.“

Antwort der Feuerwehr:

Wie bereits in der Managementfassung des Brandschutzbedarfsplanes 2012 dargestellt, waren die Haushaltsansätze im konsumtiven Bereich in den vergangenen Jahren nicht mehr auskömmlich. Ursachen hierfür sind neben den deutlich gestiegenen Kraftstoffkosten die Unterhaltungsaufwendungen für Fahrzeuge und Geräte.

Die der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehenden Löschfahrzeuge sind durchschnittlich 23 Jahre alt und wartungsanfällig.

Turnusmäßig mussten bei den mit Blockbeschaffung erworbenen Drehleitern die hydraulischen Leitungen erneuert und die Abstützungen restauriert werden.

Die Einsatzzahlen der Feuerwehr haben sich insgesamt deutlich erhöht. Die kontinuierlich steigende Inanspruchnahme von Fahrzeugen und Gerät führt zu höherem Verschleiß und Wartungsaufwand. Dies gilt insbesondere für die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, den Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.03.2013 (Drucksache Nr.: 08877-13-E1) , ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.3
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2013

- Ergänzende Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2013
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E4)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 13.03.2013 erhalten:

„hierzu liegt vor
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2013:

„Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, warum die
Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für
den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später
anmietet. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet hierzu um schriftliche Stellungnahme.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lässt folgende Beschlussfassung an den Rat
durchlaufen und empfiehlt dem Rat die oben genannte Fragestellung vor Beschlussfassung
durch die Fachverwaltung klären zu lassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011
(DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12)
für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum
Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB
öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen
Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-
Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO)
kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der
Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die
Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell)
unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s.
Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit
Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der
Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von
anfänglich 116.286,24 €.
Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan
StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff.
Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von
anfänglich 116.286,24 €.“

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013:

„Nach ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung
(SPD) bis auf Punkt 4 c „ TEK An der Witwe in Hombruch“ (Seite 6 der Vorlage), wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Punkt 4 c wird aus folgenden Gründen abgelehnt (s. auch Ausführungen zu TOP 5.2 der
Sitzung „Nutzung des Grundstücks „An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung
für Kinder, TEK, Drucksache-Nr. 08929-13).
Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.“

hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.

Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.


1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.


2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.

Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten.

Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.


4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.

Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Grundstücke unter Punkt 4 der Begründung sollen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zum Verkauf ausgeschrieben werden. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch den Investor wird dieser die TEK errichten und an einen Träger der freien Jugendhilfe bzw. an eine Elterninitiative vermieten. Die Stadt Dortmund wird somit kein Mieter der unter Punkt 4 der Begründung genannten Grundstücke.
Die einzige Einrichtung, die im Rahmen des Investorenmodells gebaut und von der Stadt Dortmund zurück gemietet werden soll, ist der Ersatzbau für die bisher vom Eigenbetrieb FABIDO geführte TEK Steinkühlerweg 235. Die Einrichtung ist wegen Schädlingsbefalls mit einer befristeten Baugenehmigung/ Nutzung bis zum 31.12.2014 in Containern untergebracht worden. Damit ist eine schnelle Realisierung eines Ersatzbaus am Standort Strohnstr./Kipsburg unumgänglich, die nur im Rahmen des Investorenmodells zu erzielen ist, da der Stadt Dortmund für den Bau einer TEK im Haushaltsjahr 2013 keine Mittel zur Verfügung stehen.

Ab dem 01.08.2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, der auch eingeklagt werden kann. Auch aus diesem Grund soll die TEK Strohnstr./Kipsburg zeitnah durch einen Investor realisiert werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der Gruppe der NPD mit Ausnahme von Punkt 4 c "TEK An der Witwe in Hombruch" (Seite 6 der Vorlage) wie folgt zu beschließen:

Beschluss
Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.“


Zu dieser Empfehlung lag zur Sitzung am 21.03.2013 nachfolgende ergänzende Empfehlung des AUSWI vom 13.03.2013 vor:

„Im Nachgang zur Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 14.03.2013 hat sich herausgestellt, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nicht nur mit Ausnahme von Punkt 4 c „TEK An der Witwe in Hombruch“ sondern auch
mit Ausnahme von Punkt 4 i „TEK Vorstenstraße (Fläche an der Friedens-GS) in Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der Gruppe der NPD, empfohlen hat.“


Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.03.2013 (Drucksache Nr.: 08799-13-E4) vor:

„… in der Sitzung der BV Lütgendortmund am 12.03.2013 wurde beschlossen, die Entscheidung über die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ (DS-Nr.: 08799-13) bis zur Beantwortung der Anfragen der SPD, DS-Nr. 08750-13(-E1), vom 12.12.2012 und der Bündnis 90/Die Grünen, DS-Nr. 8789-13(-E1), vom 06.01.2013 auszusetzen. Die unten stehenden Fragen aus beiden Anfragen wurden zusammengefasst und nachfolgend von der Verwaltung beantwortet:

Wie verteilen sich die U 3 Plätze (Plätze für Kinder unter 3 Jahren) im Stadtbezirk Lütgendortmund? Wie viele Plätze gibt es derzeit im Stadtbezirk? Wie viele Plätze fehlen?
Die Verteilung der Plätze sieht wie folgt aus:

Sozialraum
Vorhandene U 3 Kinder
Plätze
Soll 35%
noch einzurichtende Plätze
Lütgendortmund
512
99
179
80
Bövinghausen/Westrich
263
57
92
35
Marten
209
44
73
29
Oespel/Kley
178
54
62
8
Stadtbezirk
1162
254
406
152

Stand: 31.12.2012

Das Planungsziel bis 2015 ist eine Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren. Zur Erreichung dieses Planungsziels sind die entsprechenden Plätze noch einzurichten.


Wo sollen ggf. weitere Betreuungsplätze geschaffen werden?

Zur Gewinnung weiterer U 3 Plätze ist in der städtischen Einrichtung FABIDO TEK Volksgartenstraße ein Anbau geplant. Hierdurch sollen 16 U3 Plätze geschaffen werden. Im Ortsteil Marten, Vorstenstraße (Teile des Schulhofs Friedens-Grundschule), ist der Neubau einer Tageseinrichtung geplant mit der Einrichtung von 16 U 3 Plätzen und 59 Ü 3 Plätzen (Plätze für Kinder über 3 Jahren). Im Ortsteil Kley, Gehrenstraße, ist der Neubau einer Tageseinrichtung mit der Einrichtung von 14 U 3 Plätzen und 44 Ü 3 Plätzen geplant. Außerdem befindet sich der Sportplatz in der Holtestraße als möglicher Standort in der Prüfung. Neben der Einrichtung von U 3 Plätzen werden auch entsprechend Ü 3 Plätze geschaffen, da in den Bestandseinrichtungen Ü 3 Plätze zu Gunsten von U 3 Plätzen umgewandelt wurden.

Zudem werden weitere U 3 Plätze in der Kindertagespflege geschaffen.

Welche weiteren Standorte wurden in Lütgendortmund geprüft? Wurde auch die alte Grundschule Kley als neuer Standort in Betracht gezogen? Warum wird der Standort Gehrenstraße favorisiert?
Im Ortsteil Kley sind keine weiteren alternativen Standorte geprüft worden. Der Standort Gehrenstr. ist nicht Bestandteil der Vorlage. Der Verkauf des Grundstücks zur Errichtung einer TEK an diesem Standort wurde bereits am 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12) vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen.

Die "alte Grundschule Kley" hatte früher zwei Standorte (Kleyer Weg 90 und Auf der Linnert 6). Beide Standorte wurden als Grundschule aufgegeben und die Kinder in der neuen Grundschule Kleybredde 38 untergebracht. Beide Objekte sind in schulischer Nutzung (Kleyer Weg 90: Abendgymnasium / Auf der Linnert 6: FS Froschlake -Depandance-) und scheiden damit aus.

Die Gehrenstraße ist eine Sackgasse, die von Pendlern stark genutzt wird. Wie sollen die Parkplatzprobleme gelöst werden?
Die Gehrenstraße ist noch in der grundstücksrechtlichen Prüfung und damit zusammenhängend auch die verkehrliche Anbindung.

Wie viele Plätze sollen geschaffen werden? Ist dort nur die Einrichtung von U 3 Plätzen geplant? Für welchen Bereich in Lütgendortmund?

Zur Gewinnung weiterer U 3 Plätze ist in der städtischen Einrichtung FABIDO TEK Volksgartenstraße ein Anbau geplant. Hierdurch sollen 16 U3 Plätze geschaffen werden. Im Ortsteil Marten, Vorstenstraße (Teile des Schulhofs Friedens-Grundschule), ist der Neubau einer Tageseinrichtung geplant mit der Einrichtung von 16 U 3 Plätzen und 59 Ü 3 Plätzen. Im Ortsteil Kley, Gehrenstraße, ist der Neubau einer Tageseinrichtung mit der Einrichtung von 14 U 3 Plätzen und 44 Ü 3 Plätzen geplant. Außerdem befindet sich der Sportplatz in der Holtestraße als möglicher Standort in der Prüfung. Neben der Einrichtung von U 3 Plätzen werden auch entsprechend Ü 3 Plätze geschaffen, da in den Bestandseinrichtungen Ü 3 Plätze zu Gunsten von U 3 Plätzen umgewandelt wurden. Zudem muss eine neue Tageseinrichtung sowohl Plätze für U 3 Kinder als auch für Ü 3 Kinder anbieten, damit die Kinder die Einrichtungen bis zum Schuleintritt besuchen können.

Zudem werden weitere U 3 Plätze in der Kindertagespflege geschaffen.

Wer wird bauen und wer wird die Trägerschaft übernehmen?
Das Grundstück Gehrenstraße wird zum Verkauf öffentlich ausgeschrieben. Eine Ausschreibung ist noch nicht erfolgt. Als Träger ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK) vorgesehen.

Ist das Grundstück bereits in städtischer Hand oder muss es noch gekauft werden?

Das Grundstück Gehrenstraße gehört zum Eigentum der Stadt Dortmund.

Wurde den Grabeländern bereits gekündigt? Wenn ja, zu welchem Termin?

Die Grabeländer an der Gehrenstraße wurden noch nicht gekündigt.

Auf dem Gelände stand eine Kokerei. Ist der Boden kontrolliert und beprobt worden?

Das Umweltamt ist eingeschaltet. Die Einwände werden berücksichtigt und entsprechend geprüft.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, die Empfehlung sowie die ergänzende Empfehlung des AUSWI, und die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksaceh Nr.: 08799-13-E4) ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.4
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)


Die Vorlage wurde unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – zu Beginn der Sitzung wegen Beratungsbedarfs vertagt.


zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09220-13)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09220-13-E1)



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2013 (Drucksache Nr.: 09220-13-E1) vor:

in der Ausschusssitzung am 14.03.2013 wurde im Rahmen der Behandlung der im Betreff genannten Vorlage die Frage gestellt, für welche Maßnahmen des Konjunkturpaketes II eine Rückerstattung von Fördermitteln an den Fördergeber erfolgt ist.

Es handelt sich hierbei um sechs Straßenbaumaßnahmen. Im Einzelnen sind dies:
Finanzstelle
Maßnahmenbezeichnung
Erstattungsbetrag
25A01208014402
Wittbräucker Str. von Fuldastr.
46.401,35 €
25A01208014422
Lichtendorfer Str. von Nelkenstr.
64.371,47 €
25H01208014433
Gildenstr.
81.836,49 €
25L01208014420
Steinhammerstr. von Borussiastr.
69.227,78 €
25U01208014429
Deusener Str. von Franziusstr.
141.050,75 €
25W01208014405
Lindemannstr. von Wittekindstr.
72.273,98 €
Gesamtsumme:

475.161,35 €



Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2012 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 4.121.758,04 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 3.319.141,75 €.



zu TOP 9.6
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09413-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Übertragung von Ermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 12.245.277,03 Euro, in der Finanzrechnung in Höhe von 106.366.657,23 Euro und einer nicht ausgeschöpften Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 609.974,73 Euro in das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossenen Aufwandsreduzierungen im Haushaltsplan 2013 (vgl. DS-Nr.: 08689-12 und 07866-12-E6)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09356-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die von den Fachbereichsleitungen gemeldeten Maßnahmen zur Umsetzung der bereits im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Aufwandsreduzierungen sowie die darüber hinausgehenden gemeldeten Verbesserungen zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die 2-Jahres-Bilanz zur Neuorientierung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Änderung der Schiedsamtsgrenze
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09095-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.3
vorläufige Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab 01. April 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09177-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.4
Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09415-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den nachstehenden Sachstandsbericht der Verkehrsüberwachung zur Kenntnis.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Ulrike Matzanke
Ratsmitglied



Beate Skodzik
Schriftführerin