Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 21.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat i. V. für Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Barbara Brunsing i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Friedrich Wilhelm Weber i. V. für Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Edeltraud Kleinhans (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD) i. V. für Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:


StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Markus Neuhaus – StA 21
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Holger Keßling – 53/1-DL

Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Rainer Hampel – 14/2 – BL
Pascale Ledune – 8/GF
Bettina Pesch – 42/GfD
Martin Lizan – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
Mario Niggemann – 70/BL
Ulf Meyer-Dietrich – 62/AL
Monika Bornemann – 51/3
Ulrich Dreiskämper – 64/3-2
Jürgen Krause – 1/GB1
Bernadette Weinberg - 40/1
Dominik Himmel – 20/2

3. Gäste:

Jörg Degenhardt


Rödel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 21.09.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017


2. Finanzen

2.1 3. Managementbericht 2017
mündlicher Bericht

2.2 Neues System bei den Schulgirokonten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08693-17)

2.3 Kommunale Aufwendungen für Asylbewerber
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08840-17)

2.4 Außengastronomie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08812-17)

2.5 Bildungsinfrastrukturmittel des Bundes kommen in Dortmund an
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08766-17)



2.6 Krankenhausfinanzierung des Landes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08783-17)

2.7 GFG 2018
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08898-17)

2.8 Hundesteuer
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2017
(Drucksache Nr.: 08242-17-E1)


2.9 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08443-17)

2.10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

2.11 Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08445-17)

2.12 Planungsbeschluss "Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07600-17)

2.13 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)

2.14 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08383-17)

2.15 Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)

2.16 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)

2.17 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08529-17)

2.18 Mahnmal für ehemalige Zwangsarbeiter am PHOENIX See -Ausführungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07190-17)
2.19 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08562-17)

2.20 Sanierung der Brücke Rheinische Straße -2. Bauabschnitt-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07620-17)


3. Beteiligungen

3.1 Gemeinsamer Betriebshof von Tiefbauamt, Eigenbetrieb Stadtentwässerung und EDG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08730-17)

3.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2017/2018 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07645-17)

3.3 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)

3.4 Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07903-17)

3.5 Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08405-17)

3.6 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-17)

3.7 Betriebsleistungen der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08585-17)

3.8 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08077-17)

3.9 Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08507-17)
3.10 Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08514-17)
3.11 Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08314-17)

3.12 CSR Kompetenzzentrum Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08596-17)

3.13 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08526-17)


4. Liegenschaften

4.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)

4.2 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)

4.3 Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08590-17)


5. Sondervermögen

5.1 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08435-17)

5.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08546-17)


6. Sonstiges

6.1 Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)

6.2 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)

6.3 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08365-17)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Heymann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung hat folgende Vorlage unter TOP 2.16 zurückgezogen:
Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017

Die dazu und o. g., vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird nach mündlichem Antrag der SPD-Fraktion und mehrheitlichem Beschluss unter TOP 2.16 behandelt.

Weiterhin hat die Verwaltung gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Geförderter Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08751-17)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.21 behandelt.



Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08434-17)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.22 behandelt.
Außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Teilfinanzrechnung des Amtes 24 für den Kapitalzuschuss Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08897-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.23 behandelt.

Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08896-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.24 behandelt.

Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.14 behandelt.

Überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW; hier: Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08578-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.4 behandelt.

Interessentengesamtheiten - Änderung des Rezesses über die Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08629-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.5 behandelt.

Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08525-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.6 behandelt.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
3. Managementbericht 2017
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 07988-17-E2)

Herr Born (Stadtkämmerei) präsentiert den 3. Managementbericht 2017 (Anlage 1).
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
Neues System bei den Schulgirokonten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08693-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das System der Schulgirokonten dahingehend grundsätzlich zu überarbeiten, dass die hohen Übertragungen in das nächste Jahr zukünftig vermieden werden.

Bis zu den Haushaltsberatungen des Ausschusses am 30.11.2017 ist das überarbeite System der Schulgirokonten vorzustellen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass das Verfahren in der Verwaltung, eine vernünftige Lösung zu finden, seiner Auffassung nach sehr schleppend voran gehe. Deshalb läge jetzt der Antrag vor, er bittet um Zustimmung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass in der Zwischenzeit sehr viel unternommen worden sei. Die Satzung sei geändert worden, es habe schriftliche Unterweisungen der Schulleiter gegeben, es habe Schulungen mit den Schulsekretärinnen gegeben und das Handling im Schulverwaltungsamt sei ein anderes. Grundsätzlich stehe man vor der Frage, ob die gesamte Figur „Schulgirokonten“ nach dem Muster der selbstständigen Schule geführt werden solle und ob das unter haushaltsrechtlichen Bedingungen aufrechterhalten werde könne. Er kündigt einen Statusbericht zum 30.11.17 an, da eine abschließende Umstellung frühestens in einem Jahr möglich sei.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihrer Fraktion wichtig sei, dass das Verfahren in diesem Ausschuss beraten werde. Die Schulen sollten dennoch die Möglichkeit haben, soweit wie möglich selbstständig zu agieren. Sie bittet das als Zusatz zum Antrag zu nehmen, dann könne ihre Fraktion zustimmen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch er den 30.11.17 für sehr ambitioniert halte. Er schlägt vor, den Antrag im letzten Satz wie folgt abzuändern:
Bis zu den Haushaltsberatungen des Ausschusses am 30.11.2017 ist durch die Verwaltung ein Sachstandsbericht das überarbeite System der Schulgirokonten vorzustellen und im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beraten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem wie folgt geänderten Antrag der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das System der Schulgirokonten dahingehend grundsätzlich zu überarbeiten, dass die hohen Übertragungen in das nächste Jahr zukünftig vermieden werden.
Bis zu den Haushaltsberatungen des Ausschusses am 30.11.2017 ist durch die Verwaltung ein Sachstandsbericht das überarbeite System der Schulgirokonten vorzustellen und im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beraten.
zu TOP 2.3
Kommunale Aufwendungen für Asylbewerber
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08840-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
die Finanzlage der Stadt Dortmund ist dramatisch. Auch die Nachbarkommune Bochum hat einen Schuldenstand von ca. 2 Mrd. Euro. Laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung Bochum vom 13.07.2017, beliefen sich die ordentlichen Aufwendungen für Asylsuchende im Rahmen der Regelunterbringung im Jahre 2016 auf 90 Mio. Euro. Abzüglich der Kostenübernahme durch das Land NRW wurde der kommunale Haushalt der Stadt Bochum mit 43 Mio. Euro belastet.

Die AfD-Fraktion bitte daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch ist die Summe der Aufwendungen, die die Stadt Dortmund für die Regelunterbringung von Asylsuchenden jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 tragen musste. Es wird hierbei um eine Aufstellung gebeten, aus der die Erträge (Zuwendungen und allgemeine Umlagen, sonstige Transfererträge, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, privatrechtliche Leistungsentgelte, Erträge aus Kostenerstattungen, sonstige Erträge, etc) und die Aufwendungen (Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Transferaufwendungen, zweckgebundene Zuschüsse und Spenden an Dritte, sonstige Aufwendungen, etc) ersichtlich sind.

2. Wie hoch sind die Durchschnittskosten eines Asylbewerbers, die die Stadt Dortmund für den o.g. Zeitraum (Werte nach Jahren gegliedert) tragen musste?

3. Existieren Gemeinkosten, die zwar für Asylbewerber anfallen, buchhalterisch jedoch anderen Kostenträgern zugerechnet werden?

4. Wie hoch sind diese Gemeinkosten?

5. Um welche Kostenträger/Kostenstellen handelt es sich in diesem Fall?

6. In welcher Höhe entstehen welche Folgekosten, die nicht von Bund oder Land erstattet werden (wie z.B. Kosten für die Integration, Sprachförderung, Beratung, Betreuung, etc; Leistungen nach dem SGB XII; Personalaufstockung in den Behörden; Neueinstellung von Lehrern, Sozialarbeitern etc.; Neubau bzw. Erweiterung von Gebäuden, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Wohnhäusern).
Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 2.4
Außengastronomie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08812-17)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08812-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wie viele andere Kommunen erhebt auch die Stadt Dortmund eine sogenannte Terrassengebühr für die Außengastronomie für die Nutzung öffentlichen Raums im Zuge einer Sondernutzungsvereinbarung. Dabei wird gemeinhin unterschieden zwischen einem Gebührensatz zur Nutzung von 25 qm für die Dauer von 5 Monaten (Hauptsaison) und einem Gebührensatz je angefangenem qm je angefangenem Monat.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1) In welchem Umfang wird die Einhaltung der Sondernutzungsvereinbarungen von der Stadt Dortmund kontrolliert? Werden bei Überschreitungen in den öffentlichen Raum hinein Nachzahlungen im Rahmen der Terrassengebühr erhoben? Wenn ja, wie häufig war dies im vergangenen Jahr der Fall?

2) Wie stellt sich die Entwicklung der Terrassengebühr im Verlaufe der letzten 5 Jahre als Posten für den städtischen Haushalt dar?

3) Welche Gebührenhöhe ist derzeit für A-Lagen (City) aktuell? Bitte getrennt nach den Pauschalen und den Gebührensätzen pro qm pro Monat aufführen.
Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 2.5
Bildungsinfrastrukturmittel des Bundes kommen in Dortmund an
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08766-17)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08766-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
endlich übernimmt der Bund finanzpolitische Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Problemstellungen und hilft den Kommunen vor Ort bei der Sanierung ihrer Infrastruktur.
Nach dem ersten Kommunalinvestitionsfonds hat der Bund nocheinmal 3,5 Mrd.€ für die Bildungsinfrastruktur der Kommunen bereit gestellt.
Davon entfallen rund 1,12 Mrd.€ auf NRW.
Die Stadt Dortmund soll rund 63 Mio.€ davon erhalten.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen :
1. Wie errechnet sich dieser Anteil für die Stadt Dortmund ?
Warum hat die Landesregierung nicht die gleichen Verteilungskriterien gewählt, die auch für die erste Tranche angewendet wurden.
Immerhin erhält die Stadt Dortmund aus der ersten Tranche des Kommunalinvestitionsfonds bei identischen Anteil für NRW rund 76 Mio.€.
2. Ist mit den geplanten Förderbudgets tatsächlich gewährleistet, dass die Fördermittel schnell und unbürokratisch umgesetzt werden können ?
3. Wie stellt die Verwaltung den 10%igen Eigenanteil sicher ?
Beabsichtigt die Verwaltung diesen Eigenanteil mit Mitteln des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ zu decken ?
Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 2.6
Krankenhausfinanzierung des Landes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08783-17)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08783-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgenden Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung und bittet die Ausschussgeschäftsführung, der Landesregierung und den im Landtag NRW vertretenen Fraktion diesen Beschluss zuzuleiten :

Der AFBL begrüßt die Entscheidung der Landesregierung NRW für eine einmalige Sonderförderung der Krankenhäuser in Höhe von insgesamt 250 Mio.€ in Nordrhein-Westfalen, auch wenn damit eine erneute Verschuldung des Landeshaushaltes verbunden ist. Der Fachausschuss schließt sich der kritischen Haltung des nordrhein-westfälischen
Städtetages an und hält die Beteiligung der Kommunen an dieser Sonderförderung in
Höhe von 100 Mio.€ für zu hoch. Die Städte dürfen mit ihrem Anteil an der Krankenhausförderung nicht überlastet werden. Deshalb wird die Landesregierung aufgefordert, die Beteiligung der Städte gesetzlich nachzubessern. Der AFBL erwartet, dass ein angemessener Anteil dieser Krankenhausförderung des Landes bei den Krankenhäusern in Dortmund insbesondere beim Klinikum Dortmund als Krankenhaus der Maximalversorgung ankommt.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet die Resolution heute zu verabschieden und entsprechend an das Land zu senden

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass in diesem Ausschuss öfter über die Finanzierung des Klinikums gesprochen worden sei, insbesondere über die investiven Mittel. Es sei immer wieder beklagt worden, dass das Land die kommunalen Krankenhäuser im Stich lasse. Diesen Antrag halte seine Fraktion nicht für sachgerecht und werde deshalb ablehnen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass auch seine Fraktion nicht zustimmen werde, er könne den Antrag nicht nachvollziehen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass bisher an Umlage 6,9 Mio, Euro bezahlt worden seien, 3,3 Mio. Euro kämen jetzt oben drauf. Der Rückfluss an die Dortmunder Krankenhäuser habe bisher höher gelegen. Das eigene Haus habe 9,1 Mio. Euro in diesem Jahr erhalten. Alle Krankenhäuser, die im Krankenhausbedarfsplan des Landes in Dortmund aufgeführt seien, erhielten Mittel aus dieser Förderung. Dortmund liege zwischen 15 und 20 Mio. Euro an Rückfluss, nach dem alten Stand.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass auch er sich gegen den Antrag aussprechen werde.

Herr Düdder zeigt an, dass seine Fraktion sich auf die kritische Position des Städtetages beziehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

zu TOP 2.7
GFG 2018
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08898-17)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08898-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion stellt nachfolgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung und bittet die Ausschussgeschäftsführung diesen Beschluss der Landesregierung und den im Landtag NRW vertretenen Fraktionen zuzuleiten :

Der AFBL begrüßt die geplante Fortschreibung der Zuweisungen an die Kommunen auf hohem Niveau für das nächste Jahr.
Damit setzt die Landesregierung den kommunalfreundlichen Kurs der Vorgängerregierung fort.
Die gute wirtschaftliche Entwicklung unterstützt das Vorgehen der Landesregierung.
Der AFBL fordert die Landesregierung auf, den Soziallastenansatz im GFG nicht zu streichen.
Auch die im Koalitionsvertrag von CDU/FDP vorgesehene Stärkung der ländlichen Bereiche darf zukünftig nicht dazu führen, dass gerade die Ruhrgebietsstädte bei den Zuweisungen an die Kommunen benachteiligt werden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es bereits eine Gesetzesvorlage gäbe. Er habe bisher keine gesehen.

Her Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass man die Zukunft nicht sehen könne und deshalb könne man dem Antrag als Mahnung durchaus näher treten, allerdings habe seine Fraktion mit dem zweiten Satz des Antrages großes Probleme. Das sei Wahlkampf und deshalb verweise er u. a. auf die Seite 6 des aktuellen Managementberichtes, die Flüchtlingskosten sowie die 3-Monatssregel. Der Satz sei eine Frechheit und deshalb lehne seine Fraktion den Antrag ab.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion gerade wegen diesem Satzes dem Antrag beitreten werde.

Herr Düdder zieht folgenden Satz aus dem o. a. Antrag zurück:
Damit setzt die Landesregierung den kommunalfreundlichen Kurs der Vorgängerregierung fort.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem wie folgt geänderten Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
Der AFBL begrüßt die geplante Fortschreibung der Zuweisungen an die Kommunen auf hohem Niveau für das nächste Jahr.
Damit setzt die Landesregierung den kommunalfreundlichen Kurs der Vorgängerregierung fort.
Die gute wirtschaftliche Entwicklung unterstützt das Vorgehen der Landesregierung.
Der AFBL fordert die Landesregierung auf, den Soziallastenansatz im GFG nicht zu streichen.
Auch die im Koalitionsvertrag von CDU/FDP vorgesehene Stärkung der ländlichen Bereiche darf zukünftig nicht dazu führen, dass gerade die Ruhrgebietsstädte bei den Zuweisungen an die Kommunen benachteiligt werden.

zu TOP 2.8
Hundesteuer
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2017
(Drucksache Nr.: 08242-17-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08242-17-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.17 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt
folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

..in Dortmund zahlen Hundehalter für einen gehaltenen Hund 156,- Euro, für zwei gehaltene
Hunde 204,- Euro / Hund, für drei oder mehr Hunde 228,- Euro / Hund und für gefährliche
Hunde 468,- Euro (312,- Euro bei Nachweiserbringung, dass eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit nicht zu befürchten ist).

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Halter von Hunden aus dem
Dortmunder Tierheim unter Erweiterung bzw. Ergänzung von § 4 und § 5 der
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund von der Hundesteuer temporär befreit oder die
Hundesteuer für solche Hunde ermäßigt werden kann...

Herr Rm Weber erläuterte, dass er die Fragen seiner Fraktion als Prüfauftrag an die
Verwaltung sehe und dieser aus einem Besuch der CDU im städtischen Tierheim resultiere.
Die Hunde dort haben eine hohe Verweildauer und die Recherche ergab, dass andere
Kommunen wie z.B. Essen die Hundesteuer zumindest temporär erlassen um die Vermittlung
attraktiver zu gestalten. Durch die schnellere Vermittlung würde auch Geld im Tierheim
gespart.

Herr Rm Dr. Reinbold erklärte grundsätzliche Zustimmung, bat aber um belastbare Zahlen,
inwieweit der Haushalt durch die Änderung be- oder entlastet würde.

Frau Rm Noltemeyer begrüßte es ebenfalls einen Anreiz zu geben um die Hunde besser
vermitteln zu können. Sie ist jedoch der Meinung, dass eine temporäre Aussetzung
ausreichend wäre, damit es nicht zu Streitereien unter den Hundehaltern komme.

Die Vorsitzende erklärte zusammenfassend, dass die originäre Zuständigkeit des Themas
beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liege und schlug vor, den
Tagesordnungspunkt zu überweisen, mit der Bitte das Prüfungsergebnis auch dem ABöAB
zur Information zu geben.

Die Ausschussmitglieder stimmten dem einstimmig zu.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
ergänzend zum Prüfantrag der CDU-Fraktion weisen wir auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 hin (DS 08540-12-E2; Seite 4). Wir bitten die Verwaltung, den damaligen Antrag in die Prüfung zum Sachverhalt einzubeziehen. Die Prüfung soll natürlich mit dem aktuellen Zahlenwerk (gestiegene Hundesteuer, Anpassungen der Gebührenordnung) erfolgen.

Beschlussvorschlag

Antrag vom 28.11.2012; DS 08540-12-E2:



Tierheimhunde

Soweit ein Hund aus dem Tierheim/Tierschutzzentrum übernommen wird, zahlt die Stadt Dortmund dem neuen Besitzer bei Aufnahme einen Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe von zurzeit 144 Euro.

Für den Zuschuss gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus dem o.g. Tierheim übernommen wird
- Der Hund ist gleichzeitig beim Kassen- und Steueramt anzumelden
- Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet

Begründung

Lt. Gebührenordnung kostet ein Hund im Tierheim 10 Euro pro Tag. Da Gebühren lediglich kostendeckend zu sein haben, ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Kosten pro Hund in Höhe von 300 Euro pro Monat (3600 Euro pro Jahr) anfallen. Außer dem Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, pro Jahr und vermitteltem Hund in Höhe von 3456 Euro, wäre dies auch eine aktive Förderung des Tierschutzes.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion das Anliegen der CDU-Fraktion aus der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stütze und deshalb damit einverstanden sei, den Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag dazu zu nehmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er nicht zwingend der Meinung sei, dass es sich um das richtige Vorgehen handele. Wenn jemand ein Tier habe wolle, müsse er auch die Verantwortung und die Kosten dafür übernehmen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, auch die Erfahrungen anderer Städte abzufragen, da es ja auch um einen wirtschaftlichen Aspekt gehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zusammen mit der Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.

zu TOP 2.9
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08443-17)

Herr Suck (CDU-Fraktion) nimmt Bezug auf die beigefügte Anlage, Pos. 5 „Trafostation für die Huckarder Pfingstkirmes“. Er fragt nach, ob es sich um eine mobile Station handele.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Anlage zwar mobil sei, aber vorerst in Huckarde bliebe.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 84.800,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 400.746,92 €.



zu TOP 2.10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
1. nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel I – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.06.2017 und
2. den aktuellen Stand der Planungen sowie der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Kosten bei den notwendigen baubegleitenden Maßnahmen an insgesamt vier Sporthallen (nicht förderfähige Kosten im Rahmen des KIF), hier insbesondere bei der Sporthalle Brügmannblock, zur Kenntnis.

zu TOP 2.11
Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08445-17)

Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) fragt nach, wie die Hebammen versichert seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Hebammen über das Gesundheitsamt versichert seien.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion diese Betreuung für sinnvoll halte, aber davon ausgehe, dass diese Einrichtung für die Flüchtlinge begrenzt sei. Deshalb stelle sich die Frage, warum die Stellen nicht befristet werden könnten und/oder das Personal mit zur Zeit sinkender Häufigkeit der benötigten Betreuung, abgebaut werden könne.

Herr Stüdemann erklärt, dass die Stellen bereits befristet gewesen seien und bei erneuter Befristung eine Einklage möglich sei. Weiterhin gäbe es die Möglichkeit, die Hebammen auf Stellen im Gesundheitsamt zu setzen, da dort altersbedingt Kolleginnen ausscheiden würden. Außerdem sei jetzt mit einer Familiennachzugswelle zu rechnen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) ist der Meinung, dass, wenn keine Befristung möglich sei, es ganz zu lassen, da er keinen Bedarf sehe.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob das Gesundheitsamt nicht ohnehin diesen Dienst anbiete.

Herr Stüdemann bejaht dies.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass sie es für Augenwischerei halte, zu glauben, dass sich die Flüchtlingsproblematik grundsätzlich ändere. Deshalb mache es Sinn, das als Daueraufgabe zu begreifen. Ihre Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion der Meinung sei, dass dieses Wachstum weiter anhalten werde. Seine Fraktion vertraue dem Votum des Fachausschusses und stimme der Vorlage zu.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion sich mit der Vorlage schwer getan habe. Die Fakten- und Datenlage sage aus, dass es deutlich weniger werde. Dafür jetzt zwei halbe Stellen aufrecht zu erhalten halte er deshalb für unglücklich. Im Übrigen hätten auch andere, nicht Flüchtlingsfamilien, erhöhten Bedarf an solch einer Betreuung. Insgesamt halte er deshalb die Vorlage für nicht vertretbar.

Herr Stüdemann macht folgenden Ergänzungsvorschlag, den Herr Rettstadt aufnimmt und wie folgt zum mündlichen Antrag erhebt:
„Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen“.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung (fett), mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Einrichtung der Hebammenbetreuung mit dem Schwerpunkt der aufsuchenden Betreuung.

Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen.

zu TOP 2.12
Planungsbeschluss "Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07600-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Abrisses und Neubaus der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 – BW Neubau Brücke Lindemannstraße– mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2017: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 2.13
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017 (MEP 3) und beauftragt den Fachbereich Schule und das StA 10 - Dortmunder Systemhaus mit der Umsetzung.

Die vorgelegte Planung mit einem Planungshorizont von 5 Jahren ist Basis für die Verstetigung der Medienentwicklung an den Dortmunder Schulen und beschreibt die - auch über diesen Planungshorizont hinaus - dauerhaft zu finanzierenden Bausteine.

Die erforderlichen Finanzmittel sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 und der Finanzplanung 2018 ff. zu berücksichtigen.

In der Laufzeit des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ ist eine weitgehende Fördermittelnutzung für den Bereich der digitalen Infrastruktur vorgesehen.

Der Schulausschuss wird jährlich über den aktuellen Stand zur Medienentwicklung an den Dortmunder Schulen unterrichtet.

zu TOP 2.14
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08383-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 8.075,80 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.15
Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, welcher Personalkostenaufwand dahinter stehe und ob es bei Wahrnehmung Perspektiven einer Kostenerstattung gäbe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die Kosten gering seien, sie beliefen sich auf ca. 85 bis 90 T Euro.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es ein vom Bund beschlossenes Bundesgesetz sei, auf dessen Kosten die Stadt hängen bliebe. 2,2 Stellen halte er für den angegebenen Bedarf sehr hoch.

Herr Stüdemann erläutert, dass dies in einer juristisch begleiteten Arbeitsgruppe erarbeitet worden sei, da vertraue er seiner Kollegin, der Rechtsdezernentin, Frau Jägers.
Herr Düdder gibt an, dass er eher davon ausgehe, dass das Personal nicht ausreichend sei.

Her Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Personal und Organisation bereits darüber befunden und zugestimmt habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Ordnungsamtes zur Kenntnis und beschließt die angemeldeten Personalmehrbedarfe.

zu TOP 2.16
Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017

Die Verwaltung hat die Vorlage (Drucksache Nr.: 08728-17) zurückgezogen.

Die nachfolgend vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 verbleibt nach zugestimmtem, mündlichen Antrag der SPD-Fraktion, auf der Tagesordnung und wird hier unter TOP 2.16 wie folgt behandelt:

Den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 08728-17-E1) vor:

„…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

1. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Marktstandsgebühren wird
abgelehnt.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die aufgelaufenen Defizite in Höhe von 63.000 €
durch verwaltungsinterne Deckungsbeiträge zu kompensieren.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 31.03.2018 ein umsetzungsfähiges
Attraktivitäts- und Handlungskonzept für die Dortmunder Wochenmärkte vorzulegen.

4. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Gebührenerhöhungen vorgenommen

Begründung:
Das vom Rat der Stadt Dortmund eingeforderte Attraktivitätskonzept für die
Wochenmärkte liegt bislang nicht vor. Für den Markthandel in Dortmund muss eine
Zukunftsperspektive aufgezeigt werden, damit die Attraktivität erhalten bleibt. Hierzu ist
ein umfassendes Attraktivitäts- und Handlungskonzept erforderlich, dass
Verunsicherungen bei Markthändlern und Kunden vermeidet.
Die Vorlage sowie der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion werden ohne Empfehlung
weitergeleitet.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion und zieht Punkt 1 des Antrages zurück. Weiterhin erläutert er den Antrag seiner Fraktion. Er schlägt vor, heute den Antrag zu beschließen, dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) zur Kenntnis zu geben und von einer Befassung im Rat abzusehen.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass eine Geißelung der Berichterstattung nichts bringe, er fragt nach, ob es überhaupt möglich sei, das Defizit auszugleichen. Nach seinem Kenntnisstand seien kostendeckende Gebühren sicher zu stellen und es eben nicht aus haushälterischen Gründen
erlaubt sei. Es mache Sinn, es nicht über das Knie zu brechen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass sich seine Fraktion auch diese Frage gestellt habe und ein Hinweis dazu von der Kämmerei sei auch von seiner Fraktion gewünscht. Punkt 3 des Antrages halte er für zielführend.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass dieser Ausschuss eigentlich nicht mehr zuständig sei, nachdem die Vorlage mit der Gebührensatzung zurückgezogen worden sei. Deshalb schlage er vor, diese Punkte als eingebracht zu betrachten und zuständigkeitshalber im ABÖAB zu beschließen. Bezüglich der Defizite habe es bereits einen Vorschlag der Verwaltung gegeben, nämlich dass die Bezirksvertretungen die Differenzen aus ihren Budgets übernehmen sollten. Da die Verwaltung diesen Vorschlag gemacht habe, habe er keinen Zweifel, daran, dass es in diesem Fall auszugleichen sei. Das man eine Gebührenkalkulation für das nächste Jahr brauche, halte er für sachgerecht, ob das erst im März zu beschließen sei, wisse er nicht. Seine Fraktion sei mit dem Handlungskonzept einverstanden. Er weist darauf hin, dass es heute eine Sitzung des Stadtbezirksmarketing gäbe, die seiner Meinung nach abzuwarten sei und weshalb auch ein Beschluss im ABÖAB fachgerechter sei.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der ABÖAB für die Qualitätssteigerung unbestritten der richtige Ausschuss sei. Dieser Ausschuss habe sich aber auch immer mit den Gebührenfragen beschäftigt, das könne nicht der ABÖAB entscheiden, sondern sei Aufgabe dieses Ausschusses. In der Sitzung des Stadtbezirksmarketing ginge es nicht darum, einen Ausgleich der Gebühren herzustellen. Ihre Fraktion bittet um Aussage und Beschlussfassung heute in diesem Ausschuss.

Herr Düdder weist darauf hin, dass dieser Ausschuss seinerzeit das Attraktivitätskonzept eingefordert habe und sich im Juni intensiv damit auseinandergesetzt habe. Unter dem Strich gehe es darum, wie mit marktgerechten Preisen die Wochenmärkte bewirtschaftet werden können. Das sei ein ordinäres Thema des Finanzausschusses. Seine Fraktion bleibe bei dem Vorschlag, das Thema nicht an den Rat durchlaufen zu lassen und den ABÖAB über den Beschluss in Kenntnis zu setzen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass das in den Jahresabschlüssen bereits verarbeitet sei. Unter Betrachtung der Kostenberechnungen könne man Positionen identifizieren. Wenn man Marketingmittel nehme, um Wochenmärkte in der Peripherie zu stärken, würden die Anteile nicht mehr gebührenrelevant und damit sei es kommunalhaushaltsrechtlich unschädlich bearbeitet. Grundsätzlich gelte das Gebührenrecht und die Kalkulationsgrundlagen für städt. Gebühren, die bekannt seien. Das Thema werde bewältigt und der Beschlussvorschlag sei unproblematisch.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. wie folgt geänderten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu:
1. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Marktstandsgebühren wird
abgelehnt.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die aufgelaufenen Defizite in Höhe von 63.000 €
durch verwaltungsinterne Deckungsbeiträge zu kompensieren.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 31.03.2018 ein umsetzungsfähiges
Attraktivitäts- und Handlungskonzept für die Dortmunder Wochenmärkte vorzulegen.

4. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Gebührenerhöhungen vorgenommen

Weiterhin ist sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einig, den einstimmig gefassten Antrag dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis zu geben.

zu TOP 2.17
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08529-17)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass es sich bei der heutigen Empfehlung um eine Summe von insgesamt 38,4 Mio. Euro handele. Auf S. 2 der Vorlage sei von einem Zuwendungsantrag die Rede, der nach Beendigung der Planungssstraße gestellt werden könnte. Er fragt nach, ob es nach den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen Möglichkeiten gäbe, einen Teil davon erstattet zu bekommen.

Frau Uehlendahl (Amtsleitung Tiefbauamt) erklärt, dass die Maßnahme vom Grundsatz her förderfähig sei. Gefördert werde nach ÖPNVG NRW. Es gäbe fortlaufende Gespräche dazu, auch mit dem Fördergeldgeber. Allerdings sei die Förderung für ÖPNV-Maßnahmen ein sehr formalisierter Vorgang.
Um überhaupt aufgenommen zu werden, müsse eine Planung als Grundlage und eine standardisierte Bewertung vorliegen. Eine standardisierte Bewertung stelle sicher, dass Maßnahmen im Kosten-Nutzen-Verhältnis im Land miteinander verglichen werden können. Vom Grundsatz her sei es richtig, dass man zuerst mit der Planung in den Bedarfsplan bzw. in den Förderkatalog komme, da erst dann gesagt werden könne, wie hoch der Fördersatz sei.
Die Zeitachsen seien idealisierte Zeitachsen mit optimal dargestellten Zeitabläufen. Das Projekt sei für den Bedarfsplan angemeldet, Grundlage sei der Ratsbeschluss vom 13.07.17 gewesen. Sie rechne damit, dass der Landtag den Bedarfsplan 2019 beschließe. Um das Projekt für den Förderkatalog anmelden zu können, müsse die Vorplanung abgeschlossen sein. Eine Einteilungsmitteilung des Landes, dass das Projekt die Aufnahme in den Förderkatalog gefunden habe, werde erst aufgrund der Entwurfsplanung vorgenommen. Auch hier müsse die Planung weiter qualifiziert sein. Grundlage für den späteren Bewilligungsbescheid sei das Planfeststellungsverfahren, d. h. das Baurecht und der Baubeschluss des Rates. Wenn alles glatt gehe, werde der Finanzierungsantrag 2021 entsprechend eingereicht werden können und dann sei mit einem Bewilligungsbescheid 2022 zu rechnen und ein Baubeginn 2023. Die Fertigstellung dann 2025. Sie sagt zu, die einzelnen Zeitachsen dem Protokoll beizufügen (Anlage 2).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend dem Linienkonzept der ,,Westfalenhüttenallee“ im Bebauungsplanbereich InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - im Einklang mit dem Stadtbahnentwicklungskonzept vom 14.02.2008 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 3.400.000,00 Euro zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, dementsprechend zu verfahren..

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014153 – Erschließung Westfalenhütte – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich der Planungskosten nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 38.400.000,00 Euro.

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 2.18
Mahnmal für ehemalige Zwangsarbeiter am PHOENIX See -Ausführungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07190-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkrieges eingesetzten Zwangsarbeiter wird am Südufer des PHOENIX-Sees errichtet.
2. Die Gedenkstätte wird nach Fertigstellung von den Kulturbetrieben gegen Reduzierung der Kapitalrücklage auf den städtischen Haushalt übertragen.

zu TOP 2.19
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08562-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die genannten Gebühren auf Seite 5 so zu verstehen seien, dass man für ein untersuchungspflichtiges Tier 71,48 € bezahle und wenn man z. B. fünf Tiere habe, für jedes weitere 9,88 €, also 111 €.

Nach Rücksprache der Geschäftsführung - im Anschluss der Sitzung - mit Frau Siekmann (Fachbereichsleiterin Ordnungsamt, ist diese Frage mit ja zu beantworten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.

zu TOP 2.20
Sanierung der Brücke Rheinische Straße -2. Bauabschnitt-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07620-17)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den zweiten Bauabschnitt der Sanierung der Brücke Rheinische Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 332.000,00 Euro

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66W01202014349 –Sanierung Brücke Rheinische Straße – mit folgenden Auszahlungen:


Bis Haushaltsjahr 2016: 19.268,82 Euro
Haushaltsjahr 2017: 30.731,18 Euro
Haushaltsjahr 2018: 257.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 25.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2020 in Höhe von 10.936,47 Euro.

zu TOP 2.21
Geförderter Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08751-17)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:
Herr Westphal erläuterte die Dringlichkeit der Vorlage, die darin begründet sei, dass bis zum
Monatsende ein Antrag auf Förderung eingereicht werden müsse. Über eine Markterkundung
durch den TÜV Rheinland konnten erst kurzfristig die notwendigen Daten geliefert und der
Netzausbauplan erstellt werden.

Für die Markterkundung habe man bereits Fördermittel erhalten, was auch Grundlage dafür
sei, sich in einem weiteren Schritt nun um die nächsten Fördergelder zu bewerben.

Auf Basis der bestehenden Netzinfrastruktur wurde in Gesprächen mit den vor Ort tätigen
Telekommunikationsunternehmen erfragt, wo diese bislang ihre Kabel verlegt haben. Die
Ergebnisse wurden mit den bestehenden Katastern der Stadt abgeglichen. Darauf aufbauend
wurden aber auch die Ausbaupläne für die nächsten drei Jahre nachgefragt. All diese Daten
sind nun bei der Bundesnetzagentur hinterlegt. Da es sich hierbei um unternehmensbezogene
Daten handelt, ist eine detaillierte Veröffentlichung leider nicht möglich.
Anhand einer schematischen Darstellung sei zu erkennen, dass in einigen Bereichen des
Dortmunder Stadtgebiets eine sogenannte Unterversorgung von unter 30 Mbit/s vorliegt. Von
insgesamt 108.000 Adresspunkten in Dortmund trifft dies auf 3.200 Adresspunkte zu. Diese
Adresspunkte sollen nun über Gasfaserkabel angeschlossen werden. Auf Basis der vom TÜV
Rheinland erstellten Prognose fallen dafür Kosten in Höhe von rd. 43 Mio. € an. Durch zu
generierende Einnahmen verbleibt eine Wirtschaftlichkeitslücke von rd. 19,7 Mio. €, die zu
90 % (50 % Bund, 40 % Land) gefördert werden. Demnach werde der städtische Eigenanteil
rd. 1,97 Mio. € investive Mittel betragen. Die Telekommunikationsunternehmen bekommen
die Möglichkeit, sich an der Ausschreibung zu beteiligen und müssen dann die Bauleistungen
eigenständig erbringen.
In diesem 5. Call ist es möglich, nach der Initiative „Digitales Klassenzimmer“, Schulen
einzubinden, so dass auch die Schulen als Adresspunkte aufgenommen werden konnten.
Wichtig sei es anzumerken, dass die Anschlüsse bis zum Haus gelegt werden, die Anbindung
in den Häusern selbst von den Nutzern zu initiieren sind. Hierfür sind keine Fördermittel
vorgesehen.

Rm Penning bat, die Vorlage aufgrund der Dringlichkeit ohne Beratung durchlaufen zu
lassen.

Rm Reigl bezeichnete es als positiv, dass nun der richtige Weg eingeschlagen werde.

Rm Berndsen zeigte auf, dass man an dem Ausbau der bestehenden Netze nicht
vorbeikomme. Die Datenvolumen, die von den Nutzern benötigt werden, wachsen stetig an.
Aus seiner Sicht sei es wünschenswert, wenn dieser Ausschuss aus fachlicher Sicht eine
Empfehlung an den AFBL gebe. Die SPD-Fraktion könnte dieser Vorlage bereits zum
jetzigen Zeitpunkt ihre Zustimmung geben.

Rm Stackelbeck bestätigte, dass man aus fachlicher Sicht ebenfalls eine positive Bewertung
geben könne, einer Abwägung in der Fraktion aber nicht vorgreifen wolle.

Herr Westphal bot den Fraktionen an, bei Gesprächsbedarf und zur Klärung offener Fragen
zur Verfügung zu stehen.

Rm Matzanke schlägt vor, den Protokollauszug den Mitgliedern des AFBL zur Verfügung zu
stellen, damit die fachliche Einschätzung des Fachausschusses in die Beratungen einfließen
kann.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion es für zwingend und wichtig halte, in den Prozess einzusteigen. Er wünsche sich grundsätzlich bei der digitalen Infrastruktur und den Glasfasernetzen, dass Dortmund mehr Ehrgeiz entwickle. Er sei ein erster Schritt, der bei Weitem nicht ausreiche. Man müsse in Zukunft nicht nur auf geförderten Ausbau schauen, sondern auch selbst Geld in die Hand nehmen. Seine Fraktion werde zustimmen.

Herr Ledune (stellv. Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Dortmund) ergänzt, dass es sich bei dem genannten Zeitraum um 2 Jahre handele.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt vorbehaltlich der Förderzusage des Bundes dem Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Dortmund zu und beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund die entsprechenden Fördermittel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Namen der Stadt Dortmund zu beantragen.

zu TOP 2.22
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08434-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch Mehrerträge bei Nachforderungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO.

zu TOP 2.23
Außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Teilfinanzrechnung des Amtes 24 für den Kapitalzuschuss Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08897-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.24
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08896-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Gemeinsamer Betriebshof von Tiefbauamt, Eigenbetrieb Stadtentwässerung und EDG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08730-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
bekanntlich wird derzeit am Sunderweg ein gemeinsamer Betriebshof von Tiefbauamt, Eigenbetrieb Stadtentwässerung und EDG errichtet. Einhergehend damit wird das Tiefbauamt und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung verschiedene Standorte auf dem Gebiet der Stadt Dortmund aufgeben.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine „standortscharfe“ Übersicht darüber, welche Nachfolgenutzungen / Abmietungs- bzw. Verkaufsszenarien inklusive der finanziellen Auswirkungen für jeden einzelnen aufzugebenden Standort angedacht/geplant sind.

Sollten bereits konkrete Käuferinteressen vorliegen, so sind wir mit einer Berichterstattung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einverstanden.
Herr Niederquell (Fachbereich Liegenschaften) schlägt vor, die Antwort mündlich im nichtöffentlichen Teil im Kontext zu der Vorlage unter TOP 4.3 zu behandeln. Die Anfrage habe sich mit der Vorlage, überschnitten, sie gehe auf die Fragen der CDU-Fraktion ein.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet um Behandlung der Bitte um Stellungnahme in Gänze, da die Vorlage als Antwort nicht ausreichend sei.

zu TOP 3.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2017/2018 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07645-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2017/18 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2017/18 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
38.803.429 € (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2017/18 mit einem Volumen von 13.110.000 € mit dem darin enthaltenen städtischen Zuschuss in Höhe von 3.885.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2017/18 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

zu TOP 3.3
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme von 68.203.122,95 € einem Jahresverlust von 3.161.064,84 € und einem Bilanzverlust von 700.000,00 € sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.
2. Jahresverlust in Höhe von 3.161.064,84 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.461.064,84 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust 700.000,00 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.4
Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07903-17)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) ( Druckache Nr.: 07903-17-E1):

„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g.
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt
die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor.
Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.

Kirche im Park
Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenanalyse.“

AUSW, 20.09.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig, den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag in der folgenden, geänderten Fassung:

Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt
die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor.

Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.

Kirche im Park
Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung
über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten
gemäß Kostenanalyse.“

Unter Berücksichtigung dieses beschlossenen Antrages, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Millionen Euro.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt den Hinweis, dass er nur unter der Bedingung, dass das Sonnensegel weiterhin ein Veranstaltungsort bleibe, zustimmen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass im gestrigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) eine möglichst breite Nutzung beschlossen worden sei. Sie bittet, in der Fassung des AUSW zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und damit der darin vorgeschlagenen Ergänzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung (fett), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Millionen Euro.
Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.
- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

zu TOP 3.5
Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08405-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltund der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.

zu TOP 3.6
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur weiteren Umsetzung des Kunstrasenprogramms im Jahr 2017 eine Ausfallbürgschaft i. H. v. 80 % zugunsten der zwei betroffenen Vereine zu erteilen.

zu TOP 3.7
Betriebsleistungen der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08585-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe des Ennepe-Ruhr-Kreises an die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) für die aus dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Linien 371, 564, 581) für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2029 zu. Das aktuell von der VER im Dortmunder Stadtgebiet erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.
2. Die Bestandsbetrauung der Stadt Dortmund zugunsten der VER für das Dortmunder Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben.


3. Die Bestandsbetrauung des Ennepe-Ruhr-Kreises zugunsten der VER für das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 30.06.2019 bestehen bleiben. Der Rat der Stadt stimmt der Ausweitung dieser Bestandsbetrauung auf das Dortmunder Stadtgebiet für die Betriebsleistungen der VER auf den Linien 371, 564 und 581 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 zu.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die VER erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
zu TOP 3.8
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08077-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass im Wege der Gewinnausschüttung dem Eigenbetrieb Geld genommen worden sei, dass mit dem Jahresgewinn verrechnet werden sollte. Das sei nicht gelungen, da der Jahresgewinn niedriger gewesen sei, als die Vorabgewinnausschüttung. Die Frage, die sich anschließe sei, ob es geplant sei, auch in Zukunft eine Vorabgewinnausschüttung zu kassieren und da sich jetzt erkennen lasse, dass das Geld sich nicht so verbauen ließe, wie ursprünglich geplant, stelle sich noch die Frage, ob es sich da um Anfangsschwierigkeiten handele.

Herr Niggemann (Kaufm. Betriebsleiter Stadtentwässerung) erläutert, dass im letzten Jahr ein beträchtlicher Teil verbaut worden sei. Teilweise habe es sich um 60, 70 oder sogar über 80 % der Investitionssumme gehandelt. Im Jahresabschluss 2016 sei es nicht ganz so gut gewesen.
In diesem Jahr handele es sich um ein Investitionsvermögen von 34,7 %.
Die Verausgabung in diesem Jahr sei auf jeden Fall nahe dran. Im nächsten Jahr würden wahrscheinlich nur zwischen 22 und 23 Mio. € verbaut. Der Eigenbetrieb sei gut unterwegs und verbaue eine ganze Menge. Eine Vorabgewinnausschüttung sei wieder geplant und sei auch Bestandteil des Wirtschaftsplans. Mit dem Wirtschaftsplan bestehe der Beschluss, der Verpflichtung, der Stadt gegenüber gerecht zu werden. Seine betriebswirtschaftliche Ansicht zur Vorabgewinnausschüttung würde er zur gegebenen Zeit mit der Kämmerei und dem Stadtkämmerer besprechen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass sich ihm die Frage stelle, ob die Gebühren, wenn nicht alles so verbaut werde, wie geplant, noch passten.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass die Vorabgewinnausschüttung vom Rat beschlossen worden sei und auch weiterhin in voller Höhe für den Haushalt vereinnahmt werden solle. Sie werde nachher mit dem tatsächlichen Überschuss glattgezogen. Der Grund für den Überschuss liege in der Eigenkapitalverzinsung. Das im Jahr 2016 3,6 Mio, € zu wenig zur Verfügung standen, habe an der Differenzierung zwischen Schmutzwasser und Brauchwasser gelegen. In einem Bereich gab es eine Überdeckung, im Anderen eine Unterdeckung. Die Überdeckung sei im Eigenbetrieb als Rückstellung verarbeitet worden. Die Forderung aus der Unterdeckung konnte nicht als Forderung eingebucht werden. Das gleiche sich aber in den nächsten drei Jahren wieder aus.
Das Delta zwischen der handelsrechtlichen AfA und der gebührenrechtlichen AfA werde dem Eigenbetrieb jedes Jahr zurückgegeben. Die Mittel für Investitionen seien in ausreichender Höhe vorhanden.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, in welcher Höhe die in Aussicht gestellt Gebührenerhöhung stattfinden werde.

Herr Schulte gibt an, dass er das im Moment nicht in cent pro m³ sagen könne.

Herr Niggemann erklärt, dass im Schmutzwasserbereich eine Gebührenunterdeckung von 6 Mio. € und beim Regenwasserbereich ein Überschuss von 7,9 Mio. € gegeben habe. Das sei bereits in der jetzt vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt.

Herr Reppin gibt an, dass eine Verbauung von 60 bis 80 % bei den Tiefbauern als keine gute Leistung empfunden worden sei. Es sei Ziel der Übung gewesen, einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu gründen, um kontinuierlich in die Erneuung, Verbesserung und Ersatz der Kanäle zu investieren. Allerdings nicht mit solchen Schwankungen pro Jahr. Außerdem fragt er nach, woher das erwähnte Delta rühre. Weiterhin gibt er an, dass bisher nicht zu sehen sei, dass die damals vorgetragenen Ziele erreicht würden.

Herr Niggemann erläutert, dass er 70 % für eine sehr gute Leistung halte, das sei aber seine persönliche Meinung. Er gibt Herrn Reppin Recht, Schwankungen dürfe es nicht geben. Die Mittel, die im Investitionsplan veranschlagt worden seien, müssten auch verbaut werden, alles andere mache keinen Sinn und sei Aufgabe des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.
Das im nächsten Jahr der Wirtschaftsplan heruntergefahren werde, liege am Themenbereich „zweiter Rettungsweg“, dem Rechnung getragen werden müsse.

Herr Suck (CDU-Fraktion) merkt an, dass in diesem Ausschuss eine Vorlage auf den Weg gebracht worden sei, die dem Eigenbetrieb Hilfestellung/Unterstützung leisten sollte, mehr Investitionsmittel verbauen zu können. Er fragt nach, wie sich vor diesem Hintergrund die Reduzierung für die nähere Zukunft erkläre.

Herr Niggemann gibt Herrn Suck Recht, die benannte Vorlage ermächtige den Eigenbetrieb Stadtentwässerung, 20 Mio. € in eine Trägerschaft zu geben. Da müsse noch ein Projektanwalt beauftragt werden. Weiterhin seien diese 20 Mio. € über 5 Jahre gestaffelt. Nach 2018 komme man wieder in deutlich in höhere Investitionssphären. Die Vorlage sei im Wirtschaftsplan enthalten.

Herr Kowalewski fragt nach, wie Herr Niggemann den Wert der Eigenbetriebsgründung einschätze. Vor dem Hintergrund des im Moment geleisteten Investitionsvolumens, im Vergleich zu jährlichen Abschreibung und im Vergleich zu dem, was vor der Eigenbetriebsgründung verbaut worden sei.

Herr Niggemann gibt an, dass er dazu nichts sagen könne, da das vor seiner Amtszeit gewesen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verdeutlicht abschließend, dass es trotzdem eine sehr gute Sache gewesen sei, den Eigenbetrieb zu gründen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2016 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 873.987.520,89 Euro und einem Bilanzergebnis von 0,00 Euro festgestellt.
2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der nicht durch den Jahresüberschuss erwirtschaftete Anteil der gemäß Wirtschaftsplan 2016 (DS-Nr. 01832-15) gezahlten Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 11.660.678,00 Euro durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 3.526.896,68 Euro geleistet wurde.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 1.240.595,09 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2018 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.9
Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08507-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Integrierten Handlungskonzept „Zukunft und Heimat: Revierpark 2020“ in der vorgelegten Fassung sowie einer Beteiligung der Revierpark Wischlingen GmbH im Grundsatz zu und befürwortet die Bewerbung des Regionalverbands Ruhr am Landeswettbewerb „Grüne Infrastruktur NRW“.

zu TOP 3.10
Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08514-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt den geänderten Gesellschaftsverträgen der HEB GmbH, der HUI GmbH und der HEB Service GmbH in der jeweils beigefügten Fassung zu.

2. Der Rat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH die Geschäftsführung mit dem Abschluss der Gesellschaftsverträge auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe zu beauftragen.

3. Gemäß den Regelungen in den Gesellschaftsverträgen entfallen jeweils zwei Aufsichtsratsmandate bei der HEB GmbH und der HUI GmbH auf die Gesellschafterin EDG Holding GmbH. Als Aufsichtsratsmitglieder werden jeweils die Geschäftsführer der EDG Holding GmbH Klaus Niesmann und Frank Hengstenberg vom Rat der Stadt Dortmund entsandt.
zu TOP 3.11
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08314-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Veräußerung von 10% der Anteile an der Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH.

zu TOP 3.12
CSR Kompetenzzentrum Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08596-17)
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der verbleibende Eigenanteil von 20 % (100.000 €) sich auf insgesamt 4 Projektpartner verteilt. In den finanziellen Auswirkungen waren versehentlich 5 Projektpartner genannt.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Alternative für Deutschland folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster – die Durchführung des Projekts „CSR Kompetenzzentrum Ruhr“ für den Zeitraum von 2017 – 2020 (36 Monate).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster – die Durchführung des Projekts „CSR Kompetenzzentrum Ruhr“ für den Zeitraum von 2017 – 2020 (36 Monate).

zu TOP 3.13
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08526-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bügerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erbringung von Verkehrsleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG auf dem Gebiet des Kreises Unna zu.

zu TOP 3.14
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:
Der Punkt wurde gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt

2.9 Arbeitsmarktpolitisches Projekt zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in die duale Berufsausbildung: „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08577-17)
behandelt.
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
„….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.
Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.

Begründung:
Eines der vier Kernelemente der Dortmunder Kommunalen Arbeitsmarktstrategie ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Hier könnte das Projekt ansetzen: Das Ziel könnte darin bestehen, zum Beispiel Hauptschülern die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der lokalen Unternehmen nahe zu bringen. Durch diese intensive Vernetzung und Kooperation einer noch näher zu bestimmenden Schule mit lokalen Unternehmen soll der Übergang dieser Zielgruppe in eine Berufsausbildung verbessert werden.

Ein zentraler Ansprechpartner an der Schule, der die Lehrer unterstützt und nachhaltig unternehmensnahe Strukturen aufbaut, könnte dabei im Zentrum des Projektes stehen. Die Federführung des Projektes sollte bei der Wirtschaftsförderung Dortmund liegen, da durch die enge Kooperation mit der heimischen Wirtschaft auf bestehende Netzwerke zu den Unternehmen zurückgegriffen werden kann.
Der Beginn des Projektes sollte schnellstmöglich erfolgen und über die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 laufen.

Rm Matzanke erinnerte daran, dass die Vorlage zum Jahresabschluss in der letzten Sitzung des Rates bereits beschlossen wurde, der Ausschuss aber vor einer Beschlussfassung zum Antrag die Verwaltung gebeten habe, ein mögliches Projekt vorzustellen, welches mit den Mitteln des Jahresüberschusses verwirklicht werden könnte.
Herr Beyer stellte das Projekt „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“ ausführlich vor. Ein wichtiger Baustein sei es, den sicheren Übergang von Jugendlichen in den Beruf zu begleiten. Es werde ein anderer Zugangsweg sowohl zu den Jugendlichen als auch zu den Unternehmen, die sich in einer erreichbaren Nähe befinden, hergestellt. Diese Aufgabe soll durch eine Person übernommen werden, die nicht aus dem pädagogischen, sondern aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich kommt und in der Schule tätig ist. Die Wirtschaftsförderung nutze ihre guten Kontakte in die Wirtschaft und fungiere somit als Unterstützungs-/Wissenscoach.
Rm Reigl regte an, das Projekt, sofern es umgesetzt wird, auch dem Schulausschuss vorzustellen.

Rm Rühter begrüßte das vorgestellte Projekt, welches genau der Intention des Antrages seiner Fraktion entspreche. Hervorzuheben sei, dass es auf die bereits vorhandenen Erfahrungen mit der Hauptschule Husen aufbaue.

Auf Rückfrage von sB Dr. Dettke, wie sich die Kosten zusammensetzen, stellte Herr Beyer dar, dass es sich in erster Linie um kalkulatorische Personalkosten handele, die für die nach E11 bewertete Stelle einzusetzen sind. Das Neue zu dem bereits abgelaufenen Projekt ist die direkte Kontaktaufnahme zu den örtlichen Betrieben. Gerade für kleinere Handwerksbetriebe sei es nicht leistbar, in die Schulen hineinzugehen und dort geeignete Auszubildende zu finden.

Rm Stackelbeck bewertete das Projekt positiv. Es findet auch die volle Unterstützung ihrer Fraktion. Die Bereitstellung der Mittel aus dem Haushalt heraus sei für sie jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Vielmehr sollte eine Befassung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen erfolgen. Für den Fall einer Beschlussfassung in der heutigen Sitzung werde man den Antrag der SPD-.Fraktion daher ablehnen müssen.

Rm Penning bestätigte die Bewertung des Projektes. Bei dem SPD-Antrag sei die Verwendung der Begrifflichkeit der „Erhöhung des Betriebskostenzuschusses“ missverständlich. Man plädiere dafür, einmalig einen außerordentlichen Ertrag in Höhe des eingesparten Jahresüberschusses aus dem städtischen Haushalt an die Wirtschaftsförderung zurückzuführen. Darüber hinaus müsse eine Evaluation des Projektes erfolgen aus der erkennbar wird, welcher Benefit mit den eingesetzten Mitteln erreicht werden konnte.

Wie auch Rm Stackelbeck befürworte man eine Einbindung in die Haushaltberatungen, werde das Projekt dort wohlwollend begleiten.

Herr Westphal verwies auf die festen Begrifflichkeiten, so dass man von einer Erhöhung des Betriebskostenzuschusses sprechen müsse. Man könne aber den Beschlussvorschlag wie folgt ändern:
„Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.“

Herr Westphal erinnerte daran, dass es sich um eingesparte Mittel der Wirtschaftsförderung handele und es durchaus Aufgabe des Betriebsausschusses sei, über deren Verwendung mit zu entscheiden.

Rm Rüther gab zu bedenken, dass das Projekt kurzfristig umgesetzt werden soll und die Beschlussfassung im Rahmen der HH-Beratungen eine unnötige Verzögerung bedeute. Wenn man sich dennoch dafür entscheide, sollte der Fachausschuss zumindest ein entsprechendes Voting in die Beratungen einbringen.

Die Sitzung wurde in der Zeit von 15:33 – 15:39 Uhr zur Beratung unterbrochen.

Rm Penning signalisierte als Ergebnis der Beratungen in der CDU-Fraktion, dass man dem Antrag nun zustimmen werde unter der Maßgabe des geänderten Beschlussvorschlages und der Festlegung, dass eine Evaluation zu erfolgen habe.

Rm Rüther bestätigte, dass die SPD-Fraktion dem geänderten Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.

Rm Stackelbeck wies noch einmal darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Zustimmung ihrer Fraktion zur Verwendung der Mittel nicht erteilt werden könne, man aber inhaltlich voll hinter dem Projekt stehe.

Rm Waßmann wies darauf hin, dass für den Fall der Einbindung in die Haushaltsberatungen mit einem zeitlichen Verzug von mindestens 6 Monaten zu rechnen sei, da zunächst die Genehmigung des Haushaltes abzuwarten sei. Zu bedenken sei ebenfalls, dass die Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren immer einen Jahresüberschuss erwirtschaftet habe, der in den städtischen Haushalt eingeflossen sie, so dass man bereit sei, in diesem Fall davon abzuweichen.

Rm Matzanke führte aus, dass der Antrag nach der Abstimmung im Ausschuss nun an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat zu weiteren Beratung und Beschlussfassung überwiesen werde.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Alternative für Deutschland folgenden Beschluss zu fassen:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.
Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.
Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus nimmt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung das vorliegende Projektkonzept „Mit lokalen Partnern in
Richtung Berufsausbildung“ zur Kenntnis. Nach Abschluss des Projektes erfolgt eine Evaluation, die dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wird.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion aus inhaltlichen Gründen dafür plädiere, das Thema in die Haushaltsberatungen einzubeziehen. Ihre Fraktion könne dem Antrag heute so nicht zustimmen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEW) folgen wolle.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er durchaus Sympathie für die vorliegende Empfehlung des AWBEW hege. Ihm sei egal, was und wie das Projekt gemacht werde. Seine Fraktion werde zustimmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde.

Die Mehrheit des Ausschusses folgt nicht dem Vorschlag von Frau Reuter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.

Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus nimmt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung das vorliegende Projektkonzept „Mit lokalen Partnern in
Richtung Berufsausbildung“ zur Kenntnis. Nach Abschluss des Projektes erfolgt eine Evaluation, die dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wird.

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) und andere für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen.
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 4.2
Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage für so wichtig halte, dass auch die Bezirksvertretungen diese Vorlage zur Kenntnis bekommen sollten.

Der Ausschuss folgt dem Vorschlag von Frau Reuter.

Herr Ellerkamp (Leiter Fachbereich Liegenschaften) erläutert den Bericht anhand einer Präsentation (Anlage 3) und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08590-17)
hierzu-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt mit 2 Gegenstimmen folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das vorgelegte Nutzungskonzept für das Forsthaus im
Rahmer Wald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
a) das Nutzungskonzept und den Nutzungskostenrahmen weiter zu qualifizieren
b) einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen; dabei soll die Übernahme der Planungsund
Bauleistungen für den Umbau / Sanierung der Immobilie zum Haus der grünen
Begegnungsstätte bestmöglich durch einen Jugendberufshilfeträger als
Generalübernehmer erfolgen. (Planungs- und Ausführungsbeschluss)

Durch den Sanierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung
2019 ff. per Saldo ab 2019 ff. voraussichtlich mit jährlich 11.026,43 € belastet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:
Frau Bonan, Leiterin der Koordinierungsstelle „Nordwärts“, erklärte auf Nachfrage, dass die
Sanierung des Forsthauses reell gerechnet wurde und somit vermutlich nicht mit Mehrkosten
zu rechnen sei. Weiterhin stellte sie dar, dass jährlich 3 Mio. € für das Projekt Nordwärts
vorhanden seien. Ein soziales Projekt soll im Forsthaus integriert werden. Es sei
sichergestellt, dass der Kontakt zu den Vereinen weiterhin aufrechterhalten werde. Bezüglich
der Forderung der Bezirksvertretung, zum einen auch mobilitätseingeschränkte Besucher
daran teilhaben zu lassen und dass darüber hinaus für Gruppen eine Toilettenanlage für
Frauen und Männer getrennt benötigt werde, antwortete Frau Bonan, dass dies noch eine der
Regelungen sei, welche mit den Nutzern abgestimmt werden müssten, auch im Hinblick auf
die Reinigung usw. Es soll außerdem noch eine Lösung gefunden werden bezüglich der
Zuwegung im Rahmer Wald u. a. auch mit dem PKW. Sie wies allerdings darauf hin, dass es
sich um ein Naturschutzgebiet handelt und es Bedingung bei den Verhandlungen war, dass es
keine Anfahrt für PKW’s gibt. Somit ergeht folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der
Stadt Dortmund das vorgelegte Nutzungskonzept für das Forsthaus im Rahmer Wald zur
Kenntnis zunehmen und beauftragt die Verwaltung
a) das Nutzungskonzept und den Nutzungskostenrahmen weiter zu qualifizieren
b) einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen; dabei soll die Übernahme der Planungsund
Bauleistungen für den Umbau / Sanierung der Immobilie zum Haus der grünen
Begegnungsstätte bestmöglich durch einen Jugendberufshilfeträger als
Generalübernehmer erfolgen. (Planungs- und Ausführungsbeschluss)

Durch den Sanierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung
2019 ff. per Saldo ab 2019 ff. voraussichtlich mit jährlich 11.026,43 € belastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde und die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das vorgelegte Nutzungskonzept für das Forsthaus im Rahmer Wald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
a) das Nutzungskonzept und den Nutzungskostenrahmen weiter zu qualifizieren
b) einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen; dabei soll die Übernahme der Planungs- und Bauleistungen für den Umbau / Sanierung der Immobilie zum Haus der grünen Begegnungsstätte bestmöglich durch einen Jugendberufshilfeträger als Generalübernehmer erfolgen. (Planungs- und Ausführungsbeschluss)

Durch den Sanierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung 2019 ff. per Saldo ab 2019 ff. voraussichtlich mit jährlich 11.026,43 € belastet.





zu TOP 4.4
Überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW; hier: Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08578-17)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Deckung der bei der Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße, Investitionsfinanzstelle 66_01209014145 (780 820) in 2017 entstandenen und noch zu erwartenden Mehrauszahlungen in Höhe von 1.700.000,00 €:
1) die Verwendung der nachfolgend aufgeführten überplanmäßigen Mehreinzahlungen gem. §83 II GO NRW in Höhe von 353.200,00 € bei der Maßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße, Investitionsfinanzstelle 66_01209014145 (680 200), sowie
2) die überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW in Höhe von
1.346.800,00 € von der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 (780820), Umbau SB Hauptbahnhof.

zu TOP 4.5
Interessentengesamtheiten - Änderung des Rezesses über die Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08629-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Änderung des Rezesses in der Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893.

zu TOP 4.6
Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08525-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Tageseinrichtungen für Kinder „Kita Huckarde, Rahmerstr. 132“ und „Kita Muku, Oskarweg 50“ in Huckarde in neuer Trägerschaft der Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH ab dem 01.08.2017 zusätzlich in Höhe des gesetzlichen Trägeranteils von 9 % der Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08435-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Quartalsbericht 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08546-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2016 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 436.611.868,24 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 5.909.609,28 sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:


Beschluss
Nach längerer Diskussion werden folgende Zusätze einstimmig beschlossen:
1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der
Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.

2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den
Gartenstadtradweg realisiert werden kann.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt
Dortmund unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis zu nehmen, die Durchführung des
Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark zu beschließen und die Verwaltung mit der
Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren zu beauftragen.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des
Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und
Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr
2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen
i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.
Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 13.09.2017:

siehe oben!

AUSW, 20.09.2017:

Herr Rm Logermann bittet darum, sicherzustellen, dass auch Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der Jury vertreten sein werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.

Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.


Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).


Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Nord zu empfehlen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und damit den u. a. Zusätzen (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.

Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.


Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).

1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der


Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.

2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den
Gartenstadtradweg realisiert werden kann.

zu TOP 6.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08365-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 608.500 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020, bestehend aus den nachfolgenden vier Teilmaßnahmen, die aus dem „Rahmenplan südliche Speicherstraße am Stadthafen“ abgeleitet wurden bzw. werden:
1. Die Vergabe von Planungsleistungen zur Konkretisierung der Rahmenplanung für den öffentlichen Raum und die Grünflächen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 238.000 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020.
2. Den Umbau der südwestlichen Speicherstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020.
3. Die Errichtung von Parkplätzen/Stellflächen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000 € für das Haushaltsjahr 2018 (diese Kosten sind nicht förderfähig).
4. Die Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung der nordöstlichen Speicherstraße bis zum Kreuzungsbereich Arnoldstraße/Bülowstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 55.500 € für das Haushaltsjahr 2018.
Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 37.800 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Auszahlungen der drei Teilmaßnahmen (Punkte 1., 2. und 4.) in Höhe von insgesamt 543.500 € werden durch Einzahlungen aus Bundes-/Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung -EFRE-) in Höhe von insgesamt 489.150 € gefördert (max. 90 % der förderfähigen Kosten).

Der städtische Eigenanteil dieser drei Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 54.350 € (10 %).

Ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt bereits vor.

Die Auszahlungen für die „Errichtung von Parkplätzen/Stellflächen“ (Punkt 3.) in Höhe von


65.000 € werden nicht gefördert und stellen somit in voller Höhe den städtischen Eigenanteil dar (100 %).

Der städtische Eigenanteil aller vier Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 119.350 €.

Die oben genannten Planungsleistungen stellen Herstellungskosten für nachfolgende Bauinvestitionen dar und werden ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung (über 40 Nutzungsjahre) mit den baulichen Anlagen gemeinsam abgeschrieben.

Die Investitionen aller vier Teilmaßnahmen bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe


von 3.803,75 €.




Monegel Heymann Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin




Anlage 1

(See attached file: 3. Managementbericht 2017 inkl. Anlagen_AFBL 21.09.17.pdf)
Anlage 2

(See attached file: für 66 - Verlängerung U 44 Fördermöglichkeiten Anlage zur Niederschrift AFBL 21.09.17.docx)

Anlage 3
(See attached file: Präsentation_AFBL_21.09.17_TOP 4.2.pdf)