Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung


am 24.11.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U,
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:16 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann
Bm Schilff, stellvertretender Vorsitzender
Rm Schlienkamp

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann i. V. für Rm Brunner
Rm Gurowietz
Rm Stackelbeck
sB Dr. Feldhoff
sB Feltmann

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Uhlig i. V. für Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Waßmann
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
sB Wagner i. V. für Rm Bohnhof


Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
sB Klünner abwesend


b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat abwesend
c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Frau Hülsmann, FB 11/stv. FBL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Frau Heidler, FB 1/FBL
Frau Rickers, FB 3/FBL
Frau Feldmann, FB 1 - Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schefers, Personalrat

Herr Hartmann, 8/DEZ
Frau Beucke, Schriftführerin, 8/DEZ
Frau Wosny, stv. Schriftführerin, 8/DEZ

Herr Bachmann, FB 1
Frau Dorka, FB 51
Herr Hagedorn, FB 40
Herr Jödicke, FB 11
Herr Kieper, FB 1
Herr Majcherek, FB 10
Herr Peper, FB 23
Herr Pütz, FB 20
Herr Schiebold, FB 23
Herr Schlömp, FB 64
Herr Schneider, FB 53
Herr Schäpers, FB 19
Herr Schönfeld, FB 10
Herr Spoo, FB 3
Herr Uhlmann, FB 10



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 24.11.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 27.10.2022

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

2.2 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

3.1.1 Abschlussbericht zum Projekt „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bei der Stadtverwaltung Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26086-22)

3.2 Personal und Organisation (FB 11)

3.2.1 Personal- und Organisationsbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25874-22)

3.2.2 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26092-22)

3.2.3 Ausbildungsangebote inklusiv gestalten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25183-22)

3.2.4 Auswahlverfahren für die Nachwuchskräfte des Einstellungsjahres 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26030-22)

3.2.5 Arbeitsplatz der Zukunft - ein Zwischenstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26288-22)

3.2.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechsel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25771-22)

3.3 Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

3.3.1 Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26317-22)


3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25931-22)

3.5.2 Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Johann-Gutenberg-Realschule (Schulnummer 162784) zum Schuljahr 2023/24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25136-22)

3.5.3 Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24883-22)

3.5.4 Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25904-22)

3.5.5 Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

3.5.6 Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23354-22)


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Unterstützung durch das Sozialamt zur Digitalisierung der Prozesse zur Weiterentwicklung des SozialTicket
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25504-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2022
(Drucksache Nr.: 25504-22-E1)

4.1.2 Schutz der städtischen Mitarbeiter vor Gewalttaten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25694-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2022
(Drucksache Nr.: 25694-22-E1)


4.1.3 Modellprojekt Smart Cities
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26091-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 26091-22-E2)

4.1.4 Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.22
(Drucksache Nr.: 24778-22-E1)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Stellenausschreibungen in der Informations- und Kommunikationstechnik
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26398-22)

4.2.2 Städtische Social-Media Kanäle
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26386-22)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

- unbesetzt -

5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Wallrabe benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit einstimmig um die folgenden TOP‘e erweitert:

3.5.7 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23758-22)
4.3.1 Blockchain-Forschungsprojekt mit der TU Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022
(Drucksache Nr.: 26309-22)
Des Weiteren bittet die Verwaltung aus terminlichen Gründen den TOP

3.5.1 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25931-22)


vorzuverlegen.
Es wird vorgeschlagen die Vorlage vor dem TOP 3.1.1 zu behandeln.

Auf Antrag von Rm Heymann (SPD) wird die Tagesordnung um den TOP

4.2.3 RIS - Zugriff für Ratsmitglieder

erweitert.


Die Tagesordnung wird mit der entsprechenden Erweiterung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 27.10.2022

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 27.10.2022 wird einstimmig bei drei Enthaltungen (Rm Uhlig, Rm Waßmann (CDU) und Rm Beckmann (Bündnis90/Die Grünen) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

Rm Waßmann (CDU) spricht sich dafür aus, die Vorlage in die Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.

Rm Heymann (SPD) schließt sich im Namen seiner Fraktion an.

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls durchlaufen lassen möchte.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatungen des Rates durchlaufen.

zu TOP 2.2
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatungen des Rates durchlaufen.


3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

zu TOP 3.1.1
Abschlussbericht zum Projekt „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bei der Stadtverwaltung Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26086-22)

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) fragt nach, wer die Reihenfolge der umzusetzenden Services beschließt. Er möchte wissen, ob es eine Jury gibt und unter welchen Kriterien weiter verfahren wird.

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für den Abschlussbericht und dass man über den ganzen Zeitraum gut informiert worden sei. Er gehe davon aus, dass der Ausschuss weiterhin so gut einbezogen werde.

StR Uhr erläutert, dass das Onlinezugangsgesetz seit 2017 existiere und bis zum 31.12.2022 befristet sei. Man war in der Verwaltung dazu aufgerufen, die im Gesetz genannten OZG-Leistungen umzusetzen. Hier sei er vor allem dankbar dafür, dass man alles in der Stadtverwaltung Dortmund Erreichte, ohne die finanzielle Unterstützung von Bund und Land geschafft habe. So wurden Projektgruppen gegründet und selbstständig Ansprechpartner*innen gesucht. Inzwischen gebe es in Dortmund über 160 Services, die digital angeboten würden. Er gehe davon aus, dass die Aufgaben, die im OZG beschrieben sind, zu Daueraufgaben werden und dass Verwaltungsleistungen weiter digitalisiert werden sollen.

Herr Uhlmann (FB 10) erläutert, dass sich die Reihenfolge aus dem Angebot ergebe. Man sei in der gesamten Stadt unterwegs und setze das um, von dem die Fachbereiche sagen, dass es vorrangig sei. Hierzu habe man in den Fachbereichen gefragt, welche die wichtigsten Prozesse seien und über diese spreche man dann mit dem externen Berater.

Herr Gurowietz findet es fachlich richtig, dass die Fachbereiche die Prioritäten festsetzen, allerdings sollte dann noch einmal jemand drüber schauen.

Rm Waßmann (CDU) fragt nach, ob man den Fortgang des digitalen Bauhauses im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung regelmäßig vorstellen könne, eventuell zwei Mal jährlich.

StR Uhr sagt den regelmäßigen Bericht im Ausschuss zu. Weiterhin werde man in der Memorandumsruppe Digitalisierung hierzu berichten. Außerdem sei eine Vorlage im ersten Sitzungslauf 2023 geplant.
Rm Giebel (SPD) bedankt sich ebenfalls für den Abschlussbericht. Man sei im Digitalisierungsprozess einen großen Schritt vorangekommen. Er berichtet aus der letzten Memorandumssitzung und teilt mit, dass man auf einem guten Weg sei, weitere Erfolge für die Bürger*innen zu erzielen. Bereits jetzt seien viele Dinge online zu regeln.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Abschlussbericht zum Projekt „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bei der Stadtverwaltung Dortmund“ zur Kenntnis.


3.2 Personal und Organisation (FB 11)

zu TOP 3.2.1
Personal- und Organisationsbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25874-22)

Herr Müller (FB 11) stellt den Personal und Organisationsbericht 2022 anhand einer Powerpointpräsentation vor, welche dem Protokoll als Anlage 1 angehängt ist.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Vorstellung des Berichtes. Bezüglich des Altersbaums lobt sie die Entwicklung und merkt an, dass die nicht altersbedingte Fluktuation deutlich gestiegen sei. Hierzu möchte sie wissen, ob es systematische Kündigungsgespräche gibt und ob Ausstiegsgespräche geführt werden. Hier sollte man überlegen, wer diese Gespräche führt, da es teilweise auch von der Führungskraft abhänge, dass Beschäftigte die Stadtverwaltung verlassen. Ein standardisiertes Verfahren anhand eines Fragenbogens könnte hier hilfreich sein. Weiterhin erkundigt sie sich zum Thema Mentoringprogramme für Frauen und Männer, ob es im Rahmen des vorhandenen Programms auch separate Angebote ausschließlich für Frauen gibt. Sie erläutert außerdem, dass die Schwerbehindertenquote und die Quote der ausländischen Beschäftigten sinken und möchte wissen, ob es Pläne gibt, damit diese Quoten wieder steigen.

Herr Müller erläutert, dass man sehr interessiert daran sei, dass die Schwerbehindertenquote wieder steigt, dazu verweist er auf die Hinweise in den Stellenausschreibungen. Bezüglich der Staatsangehörigkeitsquote berichtet er, dass sich Herr Oberbürgermeister Westphal diesem Thema angenommen habe und den Auftrag gegeben habe, sich mit der Durchlässigkeit des Auswahlverfahrens auseinander zu setzen. Die Zahlen hierzu möchte er in einer späteren Sitzung präsentieren. In Zukunft möchte man stärker auf die Kompetenzprofile eingehen und mehr Praxistage anbieten. Weiterhin berichtet er, dass der Fachbereich stark mit der Gleichstellungsstelle zusammenarbeite und es viele Angebote für Frauen gebe. Bezüglich der Ausstiegsgründe berichtet er, dass es überwiegend private Gründe seien, die Beschäftigte dazu bringen, sich bei anderen Arbeitgeber*innen zu bewerben.

Frau Hülsmann (FB 11) berichtet, dass sich das Personalmanagement auf den Weg gemacht habe, systematisch anhand von Fragebögen zu erfragen, was die Beschäftigten bewegt, sich von der Stadt Dortmund wegzubewerben.

sB Wagner (AfD) weist bezüglich der Staatsangehörigkeitsquote darauf hin, dass man auch die Beschäftigten berücksichtigen müsse, die zunächst eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und im Laufe der Beschäftigtenzeit eingebürgert werden.

Frau Feldmann (FB 1) berichtet bezüglich des Mentoringprogrammes, dass das Leadership-Programm deutlich mehr Frauen als Männer aufnehme. Hier gebe es Programmbausteine, die sich in erster Linie mit gendergerechter Führung befassen. Weiterhin biete man - auch in Kooperation mit dem Personalamt - eine ganze Reihe von eigenen Veranstaltungen an, die sich gezielt an Frauen richten, die noch nicht führen, als auch für Frauen die bereits Führungspositionen innehaben.

Rm Gebel (Die Linke +) bedankt sich für die Darstellung. Er berichtet, dass es noch problematisch sei, dass einige Abschlüsse von ausländischen Bewerbenden nicht anerkannt würden und sie sich deshalb noch nicht bewerben könnten. Schön wäre es, wenn man die Bewerbungsverfahren auch für diese Menschen öffnet.

Herr Müller erläutert, dass man unterscheiden müsse zwischen ausländischen Bewerbenden und Bewerbenden mit Migrationshintergrund. Aktuell liege die Quote der ausländischen Bewerbenden bei ca. 8 Prozent und schätzungsweise bei 25 Prozent von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bezüglich der Durchlässigkeit sei man aktuell im Bearbeitungsprozess.

Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat, bedankt sich für den Bericht.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Personal- und Organisationsbericht 2022 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.2
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26092-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 22.11.2022 vor:
„… Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
hier: DS-Nr. 26092-22
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Fachausschuss wird in der Sitzung am 24.11.2022 die im Betreff genannte Vorlage beraten und eine Empfehlung abgeben müssen.
Lassen Sie uns eingangs zum Ausdruck bringen, dass den Personalrat die Beteiligungsvorlage erst am 21.11.2022 erreichte, so dass sich der Personalrat frühestens in seiner Sitzung am 24.11.2022 mit der Vorlage befassen wird.
Dem Personalrat ist durchaus bekannt, dass die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Haushalts-genehmigung die Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat, dass die Stellenzuwächse bei der Stadtverwaltung eine Größe erreicht habe, die bedenklich sei. Dies führte dann dazu, dass sich die Dienststelle auf einen Deckel von maximal 200 Stellenneuschaffungen pro Jahr verständigte. Des Weiteren wurden Verfahrensregeln aufgestellt, nach welchen Fristen unbesetzte Planstellen „eingesammelt“ würden, um so eine Ausweitung des Stellenplanes einzuschränken.
Insgesamt empfindet es der Personalrat mehr als unglücklich, dass diese Vorgehensweise – auch mit den politischen Ratsfraktionen – abgestimmt wurde. Zielführender wäre es, transparente nachvollziehbare Kriterien für die Einrichtung von Planstellen zu erarbeiten.
Bei der Einrichtung von Planstellen oder auch befristeten Projektstellen, die refinanziert sind, sollten andere abgestimmte Maßstäbe angelegt werden. Bei fremdfinanzierten Planstellen sollte sich die Frage der Einrichtung mit dem nächsten Stellenplan gar nicht stellen. Bei befristeten Projektstellen sollten diese Überlegungen bereits bei der Beantragung der Projektmittel gestellt werden, da üblicherweise bei Projektbewilligung der*die Projektmittelgeber*in auch Regelungen hinsichtlich des künftigen Projektpersonals trifft.
Ferner sind bei gesetzlichen bzw. pflichtigen Aufgaben andere Kriterien anzulegen als bei freiwilligen Aufgaben. Beim Personalrat ist allerdings wahrnehmbar, dass bei gesetzlichen Aufgaben die Hürde für Stellenneuschaffungen oft höher ist, als bei freiwilligen Aufgaben, 2

die aufgrund des politischen Willens eingerichtet werden sollen. Hier gilt es, gemeinsam mit der Politik andere Schwerpunkte zu setzen. …“

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu außerdem folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 23.11.2022 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem oben genannten
Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen in der Sitzung des Ausschusses:

1. Ist im Haushalt bereits eine personelle Verstärkung der Geschäftsstelle der Behindertenbeauftragten vorgesehen? Wenn Ja: Um welche Stelle handelt es sich und wann wird sie besetzt?

2. Wann wird die Stelle der Inklusionsbeauftragten wiederbesetzt? …“


Rm Waßmann (CDU) schlägt vor, die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen zu schieben. Weiterhin spricht er die Bitte an die Verwaltung aus, darzustellen, wie sich die Stellenanforderungen in den letzten Jahren durch die Dezernate auf die einzelnen Fachbereiche aufgeteilt haben. Sollte es möglich sein, wünsche man sich eine Aufstellung der Jahre 2017 bis 2022.

Rm Gebel (Die Linke+) fragt nach, ob die Vorlage in den nächsten Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) oder in die Haushaltsberatungen geschoben werden soll. Weiterhin wünsche er sich eine kurze Stellungnahme der Verwaltung, warum der Personalrat so spät beteiligt wurde. Zu der Aussage, dass der Deckel bereits mit der Politik abgestimmt sei, widerspricht er. Es habe eine Erörterung stattgefunden, aber eine Entscheidung der Fraktionen habe es noch nicht gegeben.

Rm Beckmann (Bündnis90/Die Grünen) erläutert die Fragen der Grünen und fragt nach, wann diese beantwortet werden können.

Frau Hülsmann (FB 11) nimmt zu den Fragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Stellung und erläutert, dass bereits eine personelle Verstärkung der Geschäftsstelle der Behindertenbeauftragten vorgesehen sei. Hierbei handele es sich um eine EG 10 Stelle, welche im Fachbereich 1 angebunden werde. Hier fänden momentan die letzten Gespräche statt und anschließend werde die Stelle in die Ausschreibung gehen. Bezüglich der Inklusionsbeauftragten teilt sie mit, dass es sich hier um eine EG 13 Stelle handele, welche ebenfalls im Fachbereich 1 angesiedelt sei. Die ausgewählte Kollegin wird im Januar 2023 ihren Dienst bei der Stadtverwaltung beginnen.

StR Uhr verweist auf die mündliche Anfrage der CDU bezüglich des Stellenplans und schlägt vor, dass die Antwort zum Versand des APOD vorliegt, damit sie auch zur AFBL-Sitzung am Vortag bekannt ist.

sB Wagner (AfD) gibt den Hinweis, dass es sich bei den 200 Stellen um neu zu schaffende Stellen handele.

Herr Gebel weist darauf hin, dass die Antwort des Fachbereiches 11 auf die Fragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auch aus der Vorlage hervorgehe.

Herr Waßmann erläutert, dass sich die Anfrage auf die zusätzlichen Stellen bezieht und nicht auf den Ersatz von ausscheidenden Beschäftigten.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatungen des Rates durchlaufen.




zu TOP 3.2.3
Ausbildungsangebote inklusiv gestalten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25183-22)

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass sich die Initiative auf einen Antrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus November 2021 beziehe. Man habe sich einen ambitionierteren Ansatz gewünscht, gerade in Bezug auf die Werbemaßnahmen und die entsprechende Zielgruppe, die im Fokus stehe. Insgesamt schlägt er vor, den Beschluss in die nächste Sitzung des APOD zu schieben, weil er die Stellungnahme des behindertenpolitischen Netzwerkes abwarten wolle.

Herr Müller (FB 11) teilt mit, dass die Vorlage mit dem Integrationsrat und dem Schwerbehindertenobmann abgestimmt sei. Es stelle sich jedoch die Frage, wie man die Menschen erreiche, um die es hier gehe. Über die Ausbildungsabteilung werde man mehr Marketing in entsprechenden Schulen machen. Es gehe hier um Menschen mit Behinderung, die aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommen, diesen möchte man eine Chance geben.

Rm Waßmann (CDU) merkt an, dass Arbeitgeber*innen verpflichtet seien, eine Beschäftigtenquote der Menschen mit Behinderung von 5 % bereit zu halten. Er möchte wissen, wo man diesbezüglich bei der Stadt Dortmund liege.

Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Quote aktuell bei 7,2 % liege.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung schiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.2.4
Auswahlverfahren für die Nachwuchskräfte des Einstellungsjahres 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26030-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie der Integrationsrat nehmen den Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2022 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.5
Arbeitsplatz der Zukunft - ein Zwischenstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26288-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung der Stadt Dortmund nimmt den „Zwischenstand zum Arbeitsplatz der Zukunft“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.6
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechsel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25771-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs in Höhe von 3,0 Millionen Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderauszahlungen im Bereich der geplanten „Auszahlungen, für Rückstellungen oder Verbindlichkeiten aus Vorjahren“ zu decken.


3.3 Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

zu TOP 3.3.1
Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26317-22)

Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass das Thema „geldwerter Vorteil“ entfalle, wenn die Beschäftigten Dienstleistungen, wie zum Beispiel Massagen während der Arbeitszeit, selbst zahlen würden. Dies sei nicht genau das, was man mit den Mitteln beabsichtigt habe, aber es gehe in die richtige Richtung.

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass die CDU nicht empfehlen möchte, da noch ein Antrag seiner Fraktion zum AFBL gestellt werde.

Herr Rosen (FB 13) erläutert, dass man mit der Kämmerei im Austausch sei und die Prüfung zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sei.

Rm Gebel (Die Linke+) schlägt vor, die Vorlage in den AFBL zu schieben, da die CDU dort noch einen Antrag stellen möchte.

Frau Stackelbeck ist ebenfalls damit einverstanden die Vorlage zu schieben.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


3.4 Dortmund Agentur (FB 3)
- unbesetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25931-22)

Die Vorlage wird - wie unter TOP 1.3 beschlossen - vorgezogen und zu Beginn des TOP 3 „Vorlagen und Berichte der Verwaltung“ behandelt.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW und die dafür notwendige Antragsstellung zur Grundfinanzierung der Kommunalen Integrationszentren bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff.


zu TOP 3.5.2
Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Johann-Gutenberg-Realschule (Schulnummer 162784) zum Schuljahr 2023/24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25136-22)

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion nicht empfehlen werde, weil man den Standort für nicht zutreffend halte.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

a) die sukzessive Auflösung der fünfzügigen Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, 44265 Dortmund zum Schuljahr 2023/24 (01.08.2023) und gleichzeitige Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule als Schule des gemeinsamen Lernens, in gebundener Ganztagsform,
b) dass die notwendigen baulichen Prüfungen und Planungen in die BeMa 2023 aufzunehmen sind,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung

die erforderlichen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.



zu TOP 3.5.3
Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24883-22)

Rm Waßmann (CDU) möchte die Vorlage gerne in den Schulausschuss durchlaufen lassen, weil dieser der entsprechende Fachausschuss sei.

Rm Gebel (Die Linke+) erläutert, dass seine Fraktion die Empfehlung bereits heute aussprechen könne, schließt sich der CDU aber an.

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls beschlussfähig sei. Man könne aber dem Wunsch der CDU nachkommen und die Vorlage in den Schulausschuss durchlaufen lassen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in den Schulausschuss durchlaufen.


zu TOP 3.5.4
Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25904-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) bis zum 31.03.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der damit verbundenen Verlängerung der Verträge für die zusätzlich eingestellten Mitarbeitenden.

zu TOP 3.5.5
Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 22.11.2022 vor:
„… Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
hier: DS-Nr. 26039-22
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Fachausschuss wird in der Sitzung am 24.11.2022 die im Betreff genannte Vorlage beraten und die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
Die Leitung des Fachbereiches 64 führt aus, dass unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen des Wohngeldgesetzes zur Aufgabenerledigung weiteres Personal erforderlich ist. Unter anderem sei beabsichtigt, Nachwuchskräfte dort einzusetzen. Hierbei denkt die Verwaltung in erster Linie an Nachwuchskräfte, die vorzeitig ihre Prüfung ablegen.
Gegen diese Vorgehensweise bestehen auch aus Sicht der Personalvertretung zunächst keine Bedenken. Leider muss der Personalrat erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass die Nachwuchs-kräfte in Entgeltgruppe 8 TVöD-V eingruppiert werden und tarifwidrig nach einer sechsmonatigen Einarbeitungszeit die Zulage nach Entgeltgruppe 9a TVöD-V erhalten sollen.
Den Nachwuchskräften würde bei der Übertragung der entsprechenden Aufgabenstellung bereits nach einem Monat rückwirkend vom ersten Tage an die entsprechende Zulage zustehen.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass eine derartige Vorgehensweise vom Personalrat nicht mitgetragen werden wird. Sofern den Personalrat eine entsprechende Mitbestimmungsvorlage erreichen würde, wird der Personalrat seine Zustimmung verweigern müssen. …“

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion noch Erläuterungsbedarf durch die Verwaltung habe. Man störe sich auch daran, dass es sich hier lediglich um eine Kenntnisnahme handele. Seiner Meinung nach müsse es sich hier um einen Ratsbeschluss handeln. Er bittet die Verwaltung um eine schriftliche Darstellung, warum hier lediglich eine Kenntnisnahme vorliegt, wenn noch Mittel zu budgetieren seien, die noch zu beraten sind. Weiterhin bittet er den Personalrat noch einmal um Erläuterung, wo dieser Probleme in der Vorlage sehe.

Rm Gebel (Die Linke+) wünscht sich ebenfalls noch eine Erläuterung des Personalrates in Bezug auf die vorliegende Stellungnahme.

Herr Schefers (Personalrat) erläutert die vorliegende Stellungnahme. Problematisch sei es, dass die Stellen mit 9a bewertet seien, aber die fertigen Nachwuchskräfte lediglich nach EG 8 bezahlt werden sollen. Die Zulage nach 9a müsse in diesem Fall bereits nach einem Monat rückwirkend gezahlt werden und nicht erst nach sechs Monaten.

Frau Hülsmann (FB 11) teilt mit, dass man sich innerhalb des Fachbereiches noch einmal abgestimmt habe. Man würde die fertigen Auszubildenden in Entgeltgruppe 8 eingruppieren und die Zulage nach 9a bereits ab dem ersten Monat zahlen. Weiterhin seien nach ihrem Kenntnisstand die Personalaufwendungen aus der Vorlage bereits in den Änderungslisten des Jahres 2023 eingefasst. Wenn über den Haushalt 2023 beraten wird, seien diese Stellen somit bereits aufgeführt.

Herr Waßmann bittet um Verschriftlichung der Ausführungen von Frau Hülsmann zum AFBL am 08.12.2022.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der APOD schiebt die Beratung über die Vorlage in die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und bittet um eine schriftliche Darstellung zur Sitzung des AFBL am 08.12.2022.

zu TOP 3.5.6
Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23354-22)

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben möchte.

StR Uhr erläutert, dass die Stellen im Haushaltsplanentwurf 2023 enthalten sein werden, da sie refinanziert sind. Fraglich sei, ob es schädlich ist, wenn man die Vorlage schiebt.

Herr Hagedorn (FB 40) weist darauf hin, dass der Stichtag der 01.08.2023 sei. Ein entsprechender Vorlauf sei notwendig.

Rm Gebel (Die Linke+) merkt an, dass seine Fraktion heute beschlussfähig sei.

sB Löhrer (FDP) schließt sich Herrn Gebel an und möchte heute auch empfehlen.

Herr Waßmann teilt mit, dass es nicht um den Inhalt gehe, sondern um die Personalaufwendungen, welche für 2023 noch nicht budgetiert seien. Deshalb gehöre diese Vorlage in die Haushaltsberatungen.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat, weist darauf hin, dass die Vorlage im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig empfohlen wurde.

Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) teilt mit, dass die Stellen laut Verwaltung refinanziert seien. Es spreche deshalb nichts dagegen, dass die Vorlage empfohlen werden könnte.

Herr Hagedorn erläutert, dass die Finanzierung zunächst für die Vorlaufzeit von zwei Jahren und anschließend noch über zwei weitere Jahre durch Landeszuschüsse gesichert sei. Danach gehe die Finanzierung in die kommunalen Haushalte über, was ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 eintreten werde, da die Landeszuschüsse dann auslaufen.

Bm Schilff (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion heute entscheiden könnte, gerade weil die vorher tagenden Ausschüsse ebenfalls entschieden hätten.

Herr Waßmann bittet um Verschriftlichung der Verwaltung bis zum AFBL am 08.12.2022, wie genau die Finanzierung gesichert sei.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) durchlaufen und bittet um eine schriftliche Darstellung zur Sitzung am 08.12.2022.

zu TOP 3.5.7
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23758-22)

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass die Einrichtung der Koordinierungsstelle aus seiner Sicht eine Konkretisierung des gemeinsam beschlossenen Digitalen Memorandums sei.
Im Ausschuss hatte man sich in der Vergangenheit darauf verständigt, die Potentialanalyse zur Open Source in der Verwaltung abzuwarten und auch diese hat im Ergebnis eine Koordinierungsstelle vorgeschlagen. Das vorliegende Stellenprofil und die Aufgabenstellung spiegeln die Dortmunder Besonderheiten und Prozesse wider. Von seiner Fraktion gibt es Zustimmung für die Stelle.

Rm Gebel (Die Linke+) teilt mit, dass man diese Thematik in den Fraktionen lange abgestimmt habe. Er plädiert dafür, die Vorlage zu empfehlen und nicht zu schieben.

StR Uhr weist darauf hin, dass die Entstehung dieser Stelle eine lange Geschichte habe. Sollte die Vorlage in die Haushaltsberatungen geschoben werden, würde sich die Besetzung der Stelle weit nach hinten verschieben. Dies wäre sehr schade für den gesamten Prozess.

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion auch empfehlen möchte, da das Thema bereits einen langen Vorlauf hatte.

Rm Giebel (SPD) möchte auch dafür werben, die Vorlage zu empfehlen.

Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) schließt sich an.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer 1,00 Planstelle in der Wertigkeit E 13 TVöD zur gesamtstädtischen Koordination und Entwicklung einer Strategie zur Erhöhung der digitalen Souveränität im Fachbereich 1, Geschäftsbereich II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO. Die Planstelle soll mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen werden. Nach Besetzung der Stelle wird innerhalb von 2 Jahren der Aufgabenzuschnitt evaluiert, um ggf. eine Schärfung des Aufgabenprofils auf Grund der bis dahin gemachten Erfahrungen durchzuführen.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Unterstützung durch das Sozialamt zur Digitalisierung der Prozesse zur Weiterentwicklung des SozialTicket
Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2022
(Drucksache Nr.: 25504-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + aus der Sitzung vom 01.09.2022 vor:
„… den Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE+ möchte ich wie folgt beantworten:
Das VRR SozialTicket ist ein persönliches, nicht übertragbares Ticket für Personen, die über einen Berechtigtenausweis verfügen. Die Anspruchsberechtigung für den Erwerb des VRR SozialTickets ist von der jeweils zuständigen Sozialleistungsbehörde durch einen „Berechtigtenausweis“ zu bestätigen. Das Sozialamt (FB 50) ist für die Ausstellung eines Berechtigtenausweises an Empfänger*innen folgender Leistungen zuständig:
· Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII
· Wohngeld
· wirtschaftliche Jugendhilfe
· Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für die Ausstellung eines Berechtigtenausweises an Empfänger*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) ist das Jobcenter zuständig.
Aufgrund der o.g. Anfrage der Fraktion DIE LINKE+ hat sich das Dortmunder Systemhaus mit dem Sozialamt über das mögliche Vorgehen abgestimmt. Es wurde die Möglichkeit geprüft, einen Online- Antrag zur Verfügung zu stellen, mit dem die Bürger*innen einen Berechtigtenausweis beantragen können, der belegt, dass die Berechtigung zum Kauf eines reduzierten Fahrscheins (VRR SozialTicket) vorliegt. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde ein Online-Antrag im Entwurf entwickelt, der sowohl dem Sozialamt, dem Amt für Wohnen (FB 64), als auch der DSW21 vorgestellt wurde. Mit diesem Online-Antrag können zukünftig die Anspruchsberechtigten der o.g. Leistungen ihren Berechtigtenausweis für das VRR SozialTicket beantragen. Der Antrag soll voraussichtlich Anfang nächsten Jahres online verfügbar sein. Weiterhin verlinkt dieser Antrag bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II auf die Seite des Jobcenters. Dort haben die Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bereits jetzt schon die Möglichkeit, ihren Berechtigtenausweis online zu beantragen. Der Rückkanal (Zustellung des bewilligten Berechtigtenausweis) zu dem Online-Antrag beim Sozialamt befindet sich ebenfalls in Planung, ist allerdings noch nicht konzipiert. Zusätzlich haben bereits erste Gespräche stattgefunden, um zu klären, ob der Online-Antrag des Sozialamtes ggf. auch auf den Internetseiten der DSW21 verlinkt werden kann. Außerdem sind mit dem Jobcenter Gespräche geplant, um abzustimmen, ob auch auf der Internetseite des Jobcenters eine Verlinkung zu dem Online-Antrag des Sozialamtes und der DSW21 erfolgen kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Internetseiten des Jobcenters zentral in Nürnberg gehostet und gepflegt werden.
Derzeit kann somit der Online-Antrag zur Ausstellung eines Berechtigtenausweis beim Jobcenter gestellt werden, der Berechtigtenausweis kann bei der DSW21 online hochgeladen werden, um das VRR SozialTicket zu beantragen, und zukünftig kann auch der Online-Antrag zur Ausstellung eines Berechtigtenausweis beim Sozialamt gestellt werden.
Inwieweit der gesamte Prozess zwischen Sozialamt, Jobcenter und DSW21 (Antragstellung,
Bewilligung des Berechtigtenausweises und Ausstellung des VRR SozialTickets) zusammenhängend digitalisiert werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch fraglich, da insbesondere eine datenschutzrechtliche Beurteilung noch nicht stattgefunden hat und eine weitgehende Beteiligung des VRR erforderlich ist. Die Beteiligten werden weitere Gespräche führen, um einen runden Prozess zu entwickeln, der alle Belange berücksichtigt. …“

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich für die Antwort.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.2
Schutz der städtischen Mitarbeiter vor Gewalttaten
Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2022
(Drucksache Nr.: 25694-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 27.10.2022 vor:
„… ich möchte die Anfrage wie folgt beantworten.
1. Wie viele Angriffe auf Mitarbeiter der Stadt Dortmund gab es im Jahre 2021?
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 153 Gewaltvorfälle gegenüber städtischen Mitarbeitenden
gemeldet und dokumentiert. Diese Fälle verstehen sich nicht ausschließlich als „Angriffe“ in
Form körperlicher Übergriffe, sondern setzten sich aus unterschiedlichen Formen von
Gewalt, wie Beleidigungen oder Bedrohungen, zusammen (nähere Informationen zur
Datenbank „Gefährdung und Sicherheit - Gewaltvorfallschnellmeldung“ unter Punkt 3.).
2. Bei wie vielen Angriffen wurde eine Waffe benutzt?
In zwei der im Jahr 2021 gemeldeten 153 Gewaltvorfälle wurde der Einsatz von Waffen
(Klappmesser) dokumentiert.
3. Welche Sicherheitsmaßnahmen bzw. Konzepte setzt die Stadt Dortmund in
ihren Einrichtungen um, um Mitarbeiter vor körperlichen Attacken zu schützen?
Die Stadtverwaltung Dortmund soll ein gewaltfreier Ort sein. Der Oberbürgermeister, der
Personalrat und alle Beschäftigten tolerieren keine Gewalt am Arbeitsplatz. Vor dem
Hintergrund, dass Beschäftigte an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr, wie z. B. im Sozial-,
Jugend- und Ordnungsamt, in den letzten Jahren einem erhöhten Risiko von Aggressionen
und Gewalttaten ausgesetzt sind, ist bereits 2016 die Dienstvereinbarung zum
Sicherheitskonzept der Stadtverwaltung Dortmund in Kraft getreten und 2019 überarbeitet
worden. Als Weg zur effektiven Gewaltprävention besteht für die Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung die Möglichkeit, über eine Gewaltvorfall-Schnellmeldung Übergriffe
anzuzeigen, so dass diese Vorfälle systematisch erfasst werden. Auf der Grundlage des
sogenannten Aachener Modells werden dann unterschiedliche Gewaltformen und
Gefährdungsstufen unterschieden und daraus Lösungs- und Handlungsempfehlungen
abgeleitet. Zur Optimierung der Schutzmaßnahmen und für eine umfassendere Betreuung der
Gewaltopfer wurden 2019 in der Neufassung der Dienstvereinbarung zum
Sicherheitskonzept neue wesentliche Aspekte aufgenommen. Seit Anfang 2020 besteht die
Möglichkeit zur digitalen Erfassung von Gewaltvorfall-Schnellmeldungen mittels einer
Datenbank. In der Gewaltvorfallschnellmeldung werden verbale, physische oder psychische Angriffe erfasst, die bei den Beschäftigten zur Beeinträchtigung oder Schädigung der Gesundheit,
Sicherheit oder des Wohlbefindens führen können. Die Auflistung der Gewaltformen ist
erweitert worden und umfasst folgende Bereiche:
o Bedrohungen
o Beleidigungen
o Körperliche Übergriffe
o Sexuelle Belästigung und Übergriffe
o Cyber-Mobbing, Mobbing, Bossing
o Diskriminierung
o Stalking
o Sachbeschädigung
o Einsatz von Gegenständen als Waffen
o Das Mitbringen und Zeigen von Waffen jeglicher Art
Ein weiterer Aspekt betrifft die Nachsorge eines Gewaltvorfalls. Für alle betroffenen
Beschäftigten muss gewährleistet sein, dass sie kurzfristig aus der belastenden Situation
herausgenommen werden. Hierbei wird kein Unterschied zwischen den Gewaltformen
gemacht. Ein Übergriff am Arbeitsplatz stellt eine Belastung für das Opfer dar und kann zu
physischen und psychischen Problemen führen, dies betrifft auch Zeugen eines Vorfalls. Sie
haben nach belastenden Gewaltereignissen grundsätzlich ein Recht auf Hilfe und können
sich bei Bedarf an die Beratungsstelle für Beschäftigte der Stadt Dortmund wenden, die beim
Betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement angesiedelt ist. Die Nachsorge
umfasst des Weiteren, dass Opfer von Gewaltvorfällen einen Anspruch auf Rechtsschutz
haben. Dieser kann zum einen im Falle eines Übergriffs bzw. eines Gewaltvorfalls gegen
Beschäftigte das Stellen einer Strafanzeige bzw. Strafantrages durch das Rechtsamt
beinhalten. Darüber hinaus kann den Beschäftigten, die im Rahmen ihrer dienstlichen
Tätigkeit beispielsweise einer Straftat beschuldigt werden, Strafrechtsdeckungsschutz
gewährt werden. Auch hier gewährt das Rechtsamt, erforderlichenfalls durch Beauftragung
eines Rechtsanwaltes, den Rechtsschutz. Ebenso umfasst der seitens des Rechtsamtes
gewährte Rechtsschutz den Beschäftigten der Stadt Dortmund Hilfestellung bei der
Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aus Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen. Darüber hinaus erfolgt der Ersatz von
Sachschäden über ein standardisiertes Verfahren.
Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen technische, organisatorische und personelle Aspekte.
Insbesondere in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen, werden den Mitarbeitenden auf
der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung spezielle Präventionsmaßnahmen angeboten:
o Ausreichende Rettungs- und Fluchtwege
o Sicherheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumgebung und Raumgestaltung (z. B.
bauliche Trennung von Mitarbeitenden und Besucher*innen)
o Geeignete Alarmierungssysteme (z. B. stiller Alarm)
o Zutrittskontrollen (z. B. Anmeldebereich, Sicherheitsdienst)
o Ausstattung der Beschäftigten mit Personennotrufsystemen
o Qualifizierung von MA*innen und Führungskräften
o Selbstbehauptungstraining
o Nachbesprechung mit Kolleg*innen/ Führungskräften
o Schadensfall melden (Gewaltvorfallschnellmeldung und ggf. Unfallanzeige)
o Beratungsangebote (Beratungsstelle für Beschäftigte)
o Rechtlicher Beistand
4. Gibt es Schulungsangebote für Mitarbeiter, um diese auf mögliche Attacken
vorzubereiten? Falls ja, um welche Schulungsangebote handelt es sich und wie
werden diese umgesetzt und angenommen?
Die Personalentwicklung bietet seit mehreren Jahren folgende Seminare an, die gut
besucht werden:
• Seminar „Deeskalationstraining – Handlungssicherheit in schwierigen Situationen“
In dem Workshop für Mitarbeitende in publikumsintensiven Arbeitsfeldern steht die Analyse
und Bearbeitung von provozierenden und herausfordernden Begegnungen im
Kundenkontakt im Mittelpunkt.
• Seminar „Deeskalation für Führungskräfte – Handlungssicherheit in schwierigen
Situationen“
In dem Workshop steht die Analyse und Bearbeitung von provozierenden und
herausfordernden Begegnungen im Kundenkontakt aus Sicht der verantwortlichen
Führungskräfte im Mittelpunkt. Dabei werden Vorgehensweisen und Möglichkeiten für die
Optimierung der Arbeit in publikumsintensiven Ämtern entwickelt. Die zum einen
dienstleistungsorientiert angelegt sind; zum anderen aber auch helfen sollen, die aktuellen
Arbeitsbedingungen-; gerade im Umgang mit herausfordernden Situationen wie
Provokationen und Eskalationen-; unter gesundheitsrelevanten Gesichtspunkten zu
verbessern.
• Seminar „Umgang mit aggressiven Personen“:
Die Mitarbeitenden erkennen eigene und fremde Anzeichen einer drohenden Eskalation und
lernen, aggressionsmindernd damit umzugehen.
• Seminar „Konfliktmanagement und Gesprächsführung“:
Für viele Mitarbeitende - insbesondere in publikumsintensiven Bereichen – sind Konflikte
alltäglicher Bestandteil ihres Arbeitslebens. Manchmal sind diese Konflikte unvermeidbar und
in gewisser Weise auch nötig. Vermeidbar sind hingegen jene Fälle, wo falsche Reaktionen
zu unnötigen Eskalationen führen. Das Seminar will Mitarbeitenden helfen, Konflikte
rechtzeitig zu erkennen und effektiv(er) zu bewältigen.
Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes des Betrieblichen Arbeitsschutz- und
Gesundheitsmanagements sowie der Erkenntnisse aus den Gewaltvorfallschnellmeldungen
sind durch die Betrieblichen Gesundheitsförderung Seminare für die Mitarbeitenden
entwickelt worden. Das Polizei-Seminar ist regelmäßig ausgebucht, für das Nachsorge-
Seminar gibt es derzeit nur eine geringe Nachfrage.
• Seminar „Verhalten in bedrohlichen Situationen“
Das Seminar wird speziell für die Fachbereiche 51/Jugendamt und 32/Ordnungsamt
angeboten. Das Seminar wird in enger Kooperation mit dem Kriminalkommissariat
Kriminalprävention/Gewaltprävention Dortmund durchgeführt. Die schwierige, oftmals als
ausweglos empfundene Lebenssituation sowie weitere frustrationsfördernde Faktoren
können bei Kunden/Bürger*innen Auslöser für unangepasste, insbesondere auch aggressive
Verhaltensweisen sein. Der Schwerpunkt des Seminars liegt in der Erarbeitung von
Lösungen und Möglichkeiten bei bedrohlichen Situationen am Arbeitsplatz und ist auf die
Problemsituation der Mitarbeitenden abgestimmt. Es werden eskalierende Situationen im
Rahmen einer Gewaltspirale und Möglichkeiten des Ausstiegs daraus besprochen und dies
sowohl aus der Perspektive des Verhaltens des Opfers als auch der Helfenden. Ziel ist es,
potenzielle Gewaltsituationen frühzeitig zu erkennen und auch in schwierigen Situationen
respektvoll und handlungsfähig eine Eskalation zu verhindern.
• Seminar „Umgang mit der eigenen Belastung nach Extremerfahrungen“
Außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. verbale oder körperliche Angriffe im Kontakt mit
Kund*innen, können bei den Mitarbeitenden vorübergehend starke Reaktionen und Gefühle
hervorrufen. Das Seminar gibt Hilfestellung zur Einordnung, welche Reaktionen danach
„normal“ sind, wie mit den eigenen Emotionen angemessen umgegangen werden kann und
welche Unterstützungen möglich sind, wenn die eigenen Selbstheilungskräfte nicht
ausreichen, um das Ereignis verarbeiten zu können.
Das Sozialamt bietet seit Jahren regelmäßig für die neuen Mitarbeitenden sowie
interessierten Beschäftigten Deeskalationstrainings an.
Das Ordnungsamt, 32/4 Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, bietet für
die Mitarbeitenden Selbstverteidigungskurse an, jedoch geht es primär um die Vermittlung
von Eingriffstechniken zum Selbstschutz. Die Kurse sind eingebettet in eine Vielzahl von
weiteren Schutzmaßnahmen, wie z. B. Einsatz von Security-Diensten in den Dienststellen,
GISBO-Alarm über den PC, angemessene Ausstattung der Außendienstler*innen.
5. Wie viele Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt bzw. beauftragt die Stadt Dortmund
pro Behörde aktuell zum Schutz der eigenen Mitarbeiter?
Nach Angaben der städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65), sind im Stadthaus aktuell
zwischen 17 und 20 Personen zur Kundensteuerung und Sicherung der Eingänge
eingesetzt. Einer dieser Personenschützer wird in der Regel zum Schutz der städtischen Mitarbeitenden im Ordnungsamt (FB 32) eingesetzt.
Für das Gesundheitsamt (FB 53) werden 3 Sicherheitskräfte zu Kontroll- und
Sicherungsmaßnahmen, zum Sicherstellen der Verkehrssicherheit auf allen Verkehrsflächen,
zum umfassenden und kompetenten Bürgerservice, zum Informations- und
Mitarbeiterservice, sowie zum Mitarbeiterschutz eingesetzt.
Für das Sozialamt (FB 50) werden 9 Sicherheitskräfte zu Kontroll- und
Sicherungsmaßnahmen, zum Sicherstellen der Verkehrssicherheit auf allen Verkehrsflächen,
sowie zum umfassenden und kompetenten Bürger-, Informations- und Mitarbeiterservice
eingesetzt. Im Ausweichquartier Rathaus werden 3 Sicherheitskräfte zur Unterstützung/Ergänzung des stadteigenen Pfortenpersonals und zur Objektsicherung im Nacht- und Wochenendbetrieb eingesetzt. Für die Ratssitzungen werden 4 Sicherheitskräfte zum Schutz vor Vandalismus, Diebstahl, unbefugtem Betreten und unerwünschten Störungen eingesetzt.
In den Verwaltungsstellen wird pro Verwaltungsstelle eine Sicherheitskraft und somit
insgesamt 9 Mitarbeitende, zu Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen, zum Sicherstellen der
Verkehrssicherheit auf allen Verkehrsflächen, zum umfassenden und kompetenten Bürger-,
Informations- und Mitarbeiterservice eingesetzt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass aktuell ca. 41-48 Sicherheitskräfte zum Schutz
städtischer Mitarbeitenden eingesetzt werden. ...“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 4.1.3
Modellprojekt Smart Cities
Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 26091-22-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 27.10.2022 vor:
„… ich nehme Bezug auf die Bitte um Stellungnahme zum Thema „Modellprojekt Smart Cities“ der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sowie die damit verbundenen Fragestellungen in betreffender Angelegenheit:
Zu 1:
Das BMWSB Smart Cities Förderprojekt (ehemals BMI) befindet sich aktuell in der
Strategiephase, welche nach einer Phasenverschiebung um sechs Monate am
31.03.2023 endet. Die Verschiebung begründet sich aus Verzögerungen bei der Personaleinstellung, die sich unvorhersehbar schwierig gestaltet hat. Aufgrund dieser personellen Engpässe sind sowohl bei Dortmund als auch bei Schwerte erhebliche zeitliche Abweichungen
zur ursprünglichen Projektplanung entstanden. So konnten erst im Juli 2021 ein Entwickler, im September 2021 eine Mitarbeiterin für die Kommunikation und im Januar 2022 eine Projektleiterin eingestellt werden. Die Einstellung eines zweiten Entwicklers konnte erst im vierten Bewerbungsverfahren erfolgen, sodass dieser im Juli 2022 seinen Dienst antreten konnte.
Zudem konnte das Vergabeverfahren, aufgrund von Verzögerungen im Vergabeprozess,
erst Ende Juni 2022 abgeschlossen werden. Die gemeinsame Erarbeitung der
Smart City Strategie mit dem Dienstleister (TÜV Rheinland Consulting GmbH) ist
zum 07.07.2022 gestartet. Im Rahmen der Strategieentwicklung wurde festgestellt, dass die sechs im Antrag genannten Handlungsfelder nicht ausreichen, um eine Smart City Strategie für die Städte Dortmund und Schwerte vollumfänglich abzubilden. Vor diesem Hintergrund wurden die Handlungsfelder in einem länger andauernden Projektschritt überarbeitet und kontinuierlich
zwischen den Projektpartnern abgestimmt. Die genannten Gründe führten dazu, dass die Strategiephase nicht zum geplanten Zeitpunkt abgeschlossen werden konnte. Deshalb wurde eine Verschiebung der Strategiephase bis zum 31.03.2023 bewirkt. Die Umsetzungsphase wird weiterhin bis September 2027 andauern. Die Gesamtlaufzeit des Projekts hat sich durch die Phasenverschiebung nicht verändert. Nach aktuellem Stand wird das Strategiedokument Ende des Jahres finalisiert und in den ersten Gremienlauf 2023 gegeben.
Zu 2:
Die o.g. Verzögerungen führten dazu, dass bisher noch keine größeren Ausgaben für
Maßnahmen im Projekt getätigt wurden. Dies liegt vor allem daran, dass die Erarbeitung
des Strategiedokuments höchste Priorität hat und die gesamten Personalressourcen
bindet. Eine Auflistung der in Anspruch genommenen Fördermittel können Sie der
nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Zweck
Kosten
Personalkosten (Strategie, Konzept, Projektmanagement, Akteurspartnerschaft, Kommunikation, Entwicklung)
495.203,15 €
Sachkosten (Organisation, Strategieentwicklung, Akteurspartnerschaft, Kommunikation)
46.516,53 €
Beratungsleistungen (Beratung, Moderation, Gutachten)
163.402,75 €
Fortbildungen & Reisekosten
2.600 €
Netzwerkaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit
37.500,00 €
Investitionen (Citizen Science Lab & Datenplattform)
4.518,10 €

Zu 3:
Das gesamte Personal des BMWSB Smart Cities Förderprojekt ist dem Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates im Geschäftsbereich II - Richtlinien
der Stadtpolitik / CIIO zugeordnet. Das Team umfasst aktuell vier Personalressourcen.
Zu 4:
Das Modellprojekt befindet sich derzeit in der Finalisierung der Smart City Strategie.
Nach der aktuellen Planung wird das Strategiedokument Ende des Jahres fertiggestellt
und in den ersten Gremienlauf im Jahr 2023 gegeben. Aus der finalisierten Strategie
lässt sich der Umsetzungsplan ableiten.
Die Strategie muss anschließend vom Projektträger und der Koordinierungsstelle abgenommen und freigegeben werden. Ohne diese Freigabe hat die Strategie keine Gültigkeit
und das Projekt kann nicht in die nächste Phase überführt werden.
Zu 5:
Die bereitgestellten Fördermittel werden im Rahmen des Projektes bis 2027 sehr
wahrscheinlich nicht vollständig in Anspruch genommen. Dies begründet sich aus der
in Punkt 1 beschriebenen Verzögerung beim Start der Strategiephase. Aufgrund dessen
konnten noch keine größeren Maßnahmen in 2022 eingeleitet werden, sodass die
Projekte vermutlich erst mit Start der Umsetzungsphase beginnen werden. Somit ist
damit zu rechnen, dass die investiven Mittel aus der Strategiephase zum Großteil ungenutzt
bleiben. Eine Verschiebung der Mittel von der Strategie- in die Umsetzungsphase
wird zurzeit geprüft. …“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.4
Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.22
(Drucksache Nr.: 24778-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022 vor:

„ … im Rahmen der Beratungen zur o. g. Vorlage im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ergab sich weiterer Erläuterungsbedarf.

Wie bereits in der Vorlage dargelegt, hat die durchführende Dortmund-Agentur in der abgeschlossenen Testphase die zusätzlichen Aufgaben mit vorhandenem Personalbestand ausgeführt.
Das war u.a. möglich, da Mitarbeitende durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie
von bisherigen Aufgaben entlastet werden konnten, bspw. Pflege und Weiterentwicklung des
Veranstaltungskalenders sowie ruhende Fachbereichsprojekte. Durch die bereits seit Beginn
des Jahres schrittweise Rückkehr in den Regelbetrieb, ist diese Aufgabe nicht mehr mit dem
vorhandenen Personal leistbar.
Insbesondere möchte ich an dieser Stelle nochmals auf die in diesem Zusammenhang entstandenen erheblichen Mehrarbeitsstunden im Fachbereich hinweisen. Dies gilt nicht nur für die im Bereich Streaming eingesetzten Mitarbeitenden, sondern auch für die weiteren Kolleg* innen, die Regelaufgaben aufgefangen haben.
Das Aufgabenspektrum im Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung beinhaltet erhebliche Aufwände.
Im Vorfeld der Live-Streams erfolgen umfangreiche Absprachen mit FB 1/I-Gremien über
den Ablauf der Ratssitzung. Durch die Sanierung des Rathauses und die Durchführung der
Gremiensitzung in den Westfalenhallen, ergeben sich für jede Sitzung individuelle Anpassungen (u.a. Wechsel der Hallen, Umbesetzung der Pressevertreter*innen). Zudem finden die verschiedenen Wünsche der Fraktionen Berücksichtigung (u.a. Ausrichtung der Sprechpulte, Belichtung).
Zu den weiteren Vorbereitungen gehören:
 Erstellung eines Redaktionsplans
 Programmierung, Bereitstellung, Wartung des YouTube-Streamingservers
 Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebärdendolmetscher*innen als picture-in-picture
(PIP) oder als separaten Live-Stream
 Absprache mit Dienstleister*innen
 Ausschreibungen für Dienstleister*innen – auch Gebärdendolmetscher*innen -
und/oder Anmietung von Equipment
 Entwicklung, Konzeption und Weiterführung des audiovisuellen Corporate Designs
inkl. animierter Inserts/Motion Graphics
 Verantwortung für CD-konformes Streaming (Einblendungen, Dauerkennung Logo
Stadt Dortmund)
 Qualitätsmanagement für das gesamte Live-Streaming (u.a. ständige Überprüfung der
technischen Qualitäts-/Bildstandards des Streams sowie der Kommunikations-
Standards)
 Vorbesichtigung Räumlichkeiten, Festlegung Kameraperspektiven inkl. Ausleuchtung
 Vorbereitung: Ton, Planung Mitschnitte Ton für Medien, Kamerapositionen endgültig
festlegen (einzelne Personen wollen dauerhaft nicht gezeigt werden), Rechteklärung
nach DSGVO jeder einzelner Person, ggf. Kamera- und Tonanpassung nach DSGVOErklärung, Licht, separate Sprecherpositionen mit entsprechenden Leinwänden
 Planung Regiebesprechung, u.a. Auflistung von Power Points, Videos
 Technische Vorbereitung des Streams vor Live-Gang, Stream-Server bereitstellen,
u.a. Streaming-Key erstellen, einpflegen bzw. Dienstleister bereitstellen
 Erstellen der CD-konformen Logos, inkl. Inserts (Bauchbinden) für aktuelles Live-
Streaming
 Erfassung aller Tagesordnungspunkte der Ratssitzung, die später in Echtzeit eingeblendet
werden
 Vorbereitung der Inserts anhand von geschützten Datenbanken – Erfassung der Namen
aller Ratsmitglieder, OB, Dezernent*innen, Bürgermeister*innen
 Erstellen von CD-konformen Zwischeneinblendungen mit aktuellem Datum und Tagesordnungspunkte (Stills von Ratssaal, Ankündigung Ratssitzung, techn. Störung)
 Social Media Ankündigungen analog zum Redaktionsplan formulieren, veröffentlichen
auf den Kanälen sowie in den Stories In den Vorbereitungen sind zwei Mitarbeitende i. d. R. zehn Arbeitstage gebunden.

Die Ratssitzung sowie die Nachbereitung lösen die folgenden Tätigkeiten aus:
 Regiebesprechung – Themenkonzeption, Durchführung
 Regie während des gesamten Live-Streamings
 Videosignal qualitativ bewerten und auf ausreichender Bandbreite überprüfen
 Redundante Streaming-Lösung bereitstellen
 Einblendung der Inserts in Echtzeit für jede*n Sprecher*in sowie TOP
 Ständiges Überprüfen und ggf. Nachsteuern der Kamerapositionen
 Community Management während der Übertragung
 Aufzeichnung des gesamten Live-Streams
 Ende des Streamings vorbereiten / Service für User*innen
 Setzen von Sprungmarken im aufgezeichneten Live-Stream zu den einzelnen Tagesordnungspunkten – vorherige Sichtung des gesamten Materials zu den einzelnen Themenblöcken
 Erstellen von separaten Videos zu einzelnen Themenblöcken
 Erstellen von Snippets, z.B. Einzelstatements, Vereidigung von neuen Ratsmitgliedern,
Dezernent*innen nach Absprache mit Online-Redaktion
 Einstellen der verschiedenen Videoformate mit Begleittext auf Videoplattform
 Community Management nach Übertragung sicherstellen
 Auswertung, Monitoring Analytics (auch Zugriffszahlen)
 Aufzeichnung und Archivierung
 Qualitätsanalyse
 Anpassungen
 Wartung und Bevorratung des technischen Equipments

Hier sind insgesamt nochmal zwei Mitarbeitende für fünf Arbeitstage gebunden.
Für das Jahr 2023 ist die Rückführung der Gremiensitzungen in das sanierte Rathaus vorgesehen. Dazu hat der Rat im September 2022 den Beschluss für eine umfassende Medienausstattung gefasst. Dieser umfasst u.a. eine moderne Ausstattung, bzw. Vorbereitung aller Säle im 1. Obergeschoß und der Bürger*innen-Halle mit Livestreaming-Technik sowie einen zentralen Regieraum im 2. Obergeschoß. Die durch den beauftragten Medienplaner vorgesehene technische Ausstattung für das Livestreaming soll zukünftig von den o. g. Mitarbeitenden zentral genutzt und eingesetzt werden. Z. Zt. wird sowohl das technische Equipment als auch das bedienende Personal von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt. Diese Aufgaben werden zukünftig sukzessive von den eigenen, entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden übernommen. Dabei ist die zeitgleiche Anwesenheit von zwei Mitarbeitenden -nicht nur an Sitzungstagen- zwingend erforderlich. Die Abwesenheitsvertretung wird mit dem vorhandenen Personal gewährleistet. Ein entscheidender Aspekt ist hierbei, dass die zukünftigen Anwender*innen bereits frühzeitig in die Planung und Installation eingebunden sind und nach der Inbetriebnahme der neuen Technik direkt einsatzfähig sind. Nach vollständiger Übernahme der Aufgaben ist eine externe Beauftragung mit den daraus resultierenden Kosten i. H. v. bis zu 23.000,- € pro Sitzung nicht mehr erforderlich.

Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass die Berechnung der zwei ganzen Stellen weiterhin nicht nachvollziehbar sei.

Rm Waßmann (CDU) schließt sich an und teilt mit, dass die Vorlage von der Tagesordnung des Rates abgesetzt worden sei. Man müsse abwarten, wie sich das Thema entwickelt.

Rm Gebel (Die Linke+) kann sich hingegen sehr gut vorstellen, dass der beschriebene Aufwand die zwei Stellen rechtfertigt.

Rm Giebel (SPD) weist darauf hin, dass man zwischen der aufwendigen Medientechnik des Rathauses und dem reinen Livestreaming unterscheiden müsse. Anhand der gemachten Aufteilung könne er keine Einschätzung geben, welche Stellenanteile erforderlich seien.

sB Wagner (AfD) ist der Meinung, dass der Titel der Stellen geändert werden müsse. Es ginge nicht darum, lediglich das Livestreaming sicherzustellen, sondern auch darum, die gesamte Technik in den Sitzungssälen des Rathauses einzubringen. Diese müsse adäquat bedient werden. Es ginge auch darum, dass zum Beispiel Fraktionen Live-Events umsetzen könnten, wofür man geschultes Personal benötige.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.








4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Stellenausschreibungen in der Informations- und Kommunikationstechnik
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26398-22)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 09.11.2022 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie lang dauert in der Dortmunder Stadtverwaltung durchschnittlich die Besetzung von Stellen in der Informations- und Kommunikationstechnik im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt der Dortmunder Stadtverwaltung? Bitte nach Entgeltgruppen aufschlüsseln.
2. In welchem Maße macht die Dortmunder Stadtverwaltung Gebrauch von der Möglichkeit, Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik ohne Studium, aber mit nach TVÖD ebenfalls zulässigen Qualifikationen auch für Tätigkeiten in den Entgeltgruppen 10 bis 13 bei Ausschreibungen anzusprechen? Bitte nach Entgeltgruppen aufschlüsseln.
Begründung:

Der TVÖD sieht im Rahmen der speziellen Tätigkeitsmerkmale explizit die Möglichkeit vor, Menschen mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen oder solchen mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen auch ohne Studium eine Eingruppierung für Tätigkeiten bis Entgeltgruppe 13 zu ermöglichen. Damit soll dem Mangel an formal qualifizierten Fachkräften bei gleichzeitig hoher Zahl fachlich qualifizierter Menschen gerade in der IT begegnet werden. …“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich zur kommenden Sitzung.

zu TOP 4.2.2
Städtische Social-Media Kanäle
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26386-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgender gemeinsame Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE + und FDP vom 08.11.2022 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE + und FDP bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, neben den bestehenden proprietären Social-Media Kanälen zusätzliche Open-Source Angebote (wie z.B. https://mastodon.social) für die städtischen Social-Media Aktivitäten einzurichten. Folgende Aspekte sollen dabei mindestens berücksichtigt werden:
• Der Kanal muss rechtssicher sein.
Die Prüfung soll das Potential einer Vernetzung mit anderen Kommunen zum
Aufbau solcher zusätzlichen Kanäle enthalten. Hierzu sind entsprechende Gespräche zu führen.

Die mögliche Einbeziehung der KGSt soll mit geprüft werden.
Die Expertise einer Koordinierungsstelle für digitale Souveränität und Open Source
soll einbezogen werden.

Begründung:
Die Verwaltung hat in Zusammenhang mit der Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der Fraktionen von Bündnis90/DIE GRÜNEN und CDU zur Facebook-Fanpage der Stadt Dortmund (DS-Nr. 23473-22) u.a. Stellungnahmen der städtischen Datenschutzbeauftragten sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) vorgelegt. Beide Stellen weisen auf die datenschutzrechtlich problematische Nutzung von Facebook für Kommunen hin und regen die Einführung einer datenschutz-rechtlich konformeren Social-Media Alternative an. Demnach soll das gesamte derzeit bestehende Social-Media Angebot der Stadt Dortmund unter Datenschutzaspekten neu bewertet werden.
Im Sinne einer vorausschauenden Politik soll über die Nutzung einer datenschutzkonformeren Software so u.a. eine Rückfalllinie für die Social-Media Kommunikation der Stadt aufgebaut werden, um zum Beispiel bei einer Verschärfung der rechtlichen Anforderungen oder bei einer möglichen aufsichtsbehördlichen Anordnung bereits über eine etablierte Kommunikationsalternative zu verfügen. Zudem würde ein solcher neuer Kommunikationskanal der Stadt Dortmund für viele Menschen auch eingedenk der kritischen öffentlichen Diskussionen über die Geschäftspolitik von Twitter und des Meta-Konzerns ein interessantes Angebot darstellen, so dass die Stadt insgesamt mehr Menschen erreichen könnte.
Auf Bundesebene werden entsprechende Wege bereits beschritten. So startete der Bun-desbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Deutschland eine eigene Mastodon-Instanz, die auch allen anderen öffentlichen Stellen auf Bundesebene als datenschutzkonforme Alternative zur Verfügung steht. Mittlerweile sind verschiedene öffentliche Stellen wie das Bundespresseamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundesbildungsministerium, der rheinland-pfälzische Landtag und die Landesregierung von Baden-Württemberg auf Mastodon vertreten. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte hat in einem Pilotprojekt unter dem Namen "EU Voice" einen eigenen Mastodon-Server für EU-Behörden aufgesetzt, auf dem unter anderem die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof vertreten sind. …“

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass man bereits im letzten Frühjahr den ersten Aufschlag eingebracht habe und damals schon ein bestimmtes Szenario im Hinterkopf hatte. Dieses sei mittlerweile Realität geworden und es wurde ein Sozial Media System angeschafft. Insofern sei man mit dem gemeinsamen Vorschlag just in time und könnte diesen nun beschließen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom am 24.11.2022

TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 24.11.2022

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) bittet, seinen Wortbeitrag unter TOP 4.2.2 in der Niederschrift wie folgt zu ändern:

„Vielen Dank Frau Vorsitzende. Ich möchte mal kurz in die Historie gehen. Als wir im letzten Frühsommer den ersten Aufschlag, den ersten Text hier eingebracht haben, hatten wir ein gewisses Szenario schon im Hinterkopf. Mittlerweile ist dieses Szenario Realität geworden. Da hat sich nämlich jemand ein Social-Media System für 44 Mrd. Euro gekauft, der jetzt auf seine Art und Weise die Welt verbessern möchte. Also insofern finde ich, sind wir hier just in time mit unserem gemeinsamen Vorschlag und das, denke ich, sollten wir hier gemeinsam und vollen Herzens beschließen. Vielen Dank“

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 24.11.2022 einstimmig bei vier Enthaltungen (Rm Keßler (SPD), sB Krahn (CDU), Rm Bohnhof (AfD) und Rm Schlösser (Die Fraktion – Die Partei) genehmigt.

Rm Gebel (Die Linke+) berichtet, dass er mitbekommen habe, dass es bereits einen Social Media Account bei der Stadtverwaltung gebe, der noch nicht aktiv sei. Er möchte wissen, ob dies der Realität entspricht.

Herr Spoo (FB 3) teilt mit, dass es den Account bereits gebe. Die Datenschutzproblematik habe man geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass man etwas tun müsse. Man habe Kontakt über den Städtetag zu anderen Kommunen aufgenommen um gemeinsam an dem Thema zu arbeiten.

Herr Gebel bedankt sich für die Auskunft und erläutert, dass man sich in dem Antrag bestätigt sehe.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung stimmt dem Antrag bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig zu.



zu TOP 4.2.3
RIS - Zugriff für Ratsmitglieder
Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion

Rm Heymann (SPD) berichtet, dass er sein neues Equipment bei StA 1 abgeholt habe. Dabei sei die Frage aufgekommen, ob man weiterhin Zugriff auf die städtischen Email-Adressen und das städtische Telefonbuch habe. Es sei mitgeteilt worden, dass dieser Zugriff nicht geplant sei. Er selbst sei irritiert über diese Aussage, da der Zugriff durch die Ausschussmitglieder gewünscht sei.

Herr Zilian (FB 10) teilt mit, dass der Zugriff auf die städtischen Email-Adressen gesichert werde, da diese Anforderung bekannt gewesen sei. Dass weiterhin Zugriff auf das städtische Telefonbuch gewünscht war, war nicht bekannt.

Herr Heymann fragt nach, ob damit zu rechnen ist, dass der Zugriff weiterhin gesichert ist.

Rm Giebel (SPD) berichtet, dass es eine politische Begleitgruppe gebe und hier wurden die Anforderungen bezüglich der städtischen Email-Adressen und des städtischen Telefonbuches formuliert. Seiner Meinung nach sei der Zugriff technisch möglich. Es gebe eine Liste bezüglich der Anforderungen, die er regemäßig abfrage.

sB Wagner (AfD) teilt mit, dass die Fraktionsgeschäftsstellen bei den Schulungen bezüglich des neuen Ratsinformationssystem außen vor gelassen werden.

Bm Schilff (SPD) erläutert, dass das städtische Telefonbuch von jedem Ratsmitglied benötigt werde.

Rm Gebel (Die Linke+) kann die Problematik hinsichtlich der Geschäftsstellen nicht teilen.

Frau Heidler (FB 1) bittet darum, die Fragen in der politischen Begleitgruppe zu stellen. Die Problematik mit dem städtischen Telefonbuch nehme sie mit und nimmt auch gerne Fragen entgegen, damit die Probleme beseitigt werden können.

Herr Giebel weist darauf hin, dass abgestimmt war, dass der Zugang von den IPads auf die städtischen Email-Adressen möglich sei und dass man sich darauf verlassen würde.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Blockchain-Forschungsprojekt mit der TU Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022
(Drucksache Nr.: 26309-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus seiner Sitzung vom 16.11.2022 vor:
zu TOP 4.11
Blockchain-Forschungsprojekt mit der TU Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26309-22)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26309-22-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche mit der Technischen
Universität (TU) Dortmund (Frau Prof. Dr. Hellmanzik, Herr Prof. Dr. Posch
und Herr Prof. Dr. Kreße) zur Initiierung eines gemeinsamen Forschungsprojektes
zur Anwendung der Blockchain-Technologie innerhalb der Dortmunder
Stadtverwaltung aufzunehmen und den AWBEWF über die Ergebnisse der
Gespräche zu informieren.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der TU Dortmund zu prüfen,
in welchem Bereich der Stadtverwaltung die Durchführung eines solchen
Forschungsprojektes möglich und sinnvoll ist. Hierbei sollen sowohl die interne
Kommunikation (z. B. zwischen Fachbereichen innerhalb der Stadtverwaltung)
als auch die externe Kommunikation (z. B. mit Bürgern und anderen
Behörden) betrachtet werden.

3. Sofern die Gespräche zu einem positiven Ergebnis kommen, wird die Verwaltung
gebeten, den politischen Gremien für die Haushaltsberatungen 2023 einen
Finanzbedarf für ein solches Forschungsprojekt mitzuteilen.
Neben dem AWBEWF am 16. November 2022 soll der Antrag auch im Ausschuss für
Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) am 24. November 2022 und im
Rat der Stadt Dortmund am 15. Dezember 2022 beraten werden.

Begründung
Daten werden zu einem immer kostbareren Gut und können in den Händen der Falschen
einen enormen Schaden anrichten. Nicht zuletzt der Hackerangriff auf die Wittener Stadtverwaltung im November 2021 hat gezeigt, wie sehr die Verwaltung auf eine funktionierende IT-Infrastruktur angewiesen ist und wie wichtig die IT-Sicherheit für das Funktionieren unserer öffentlichen Verwaltung ist. Durch den Krieg gegen die Ukraine ist die kritische Infrastruktur in Deutschland zusätzlich zu einer Zielscheibe geworden. Der IT-Sicherheit ist eine noch höhere Priorität einzuräumen als bisher. Eine vielversprechende Technologie hin zu mehr Sicherheit im digitalen Sektor ist nach Meinung der CDU-Fraktion die Blockchain-Technologie. Mit Hilfe der Anwendung können Daten zum einen um ein vielfaches besser geschützt werden als mit anderen Methoden. Zum anderen können Daten auch dauerhaft vor einer nachträglichen Manipulation gesichert werden. Mit einem entsprechenden Forschungsprojekt könnten sowohl die Dortmunder Stadtverwaltung als auch die TU Dortmund eine Vorreiterrolle bei der Nutzung von Blockchain in der öffentlichen Verwaltung einnehmen und damit einen weiteren Beitrag zum Ausbau des Innovationsstandortes Dortmund leisten. So könnten unter zu Hilfenahme der Blockchain-Technologie ggf. auch die digitalen Dienstleistungen der Stadtverwaltung weiter ausgebaut werden.“

Rm Ixkes-Henkemeier merkt an, dass sich dieser Antrag mit der Sicherung der Digitalität der Stadtverwaltung beschäftigt und daher thematisch in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität (APOD) gehört.

Rm Dr. Neumann schlägt vor, zunächst wie unter Punkt 2 beschrieben zu prüfen, ob ein solches gemeinsames Projekt sinnvoll sein könnte.

Rm Reppin verweist darauf, dass man selbstverständlich bereits Gespräche mit den genannten Personen geführt habe. Man habe diesen Ausschuss gewählt, da dieser zwar die Begrifflichkeiten der Wissenschaft und Forschung in seinem Namen trage, die Berichterstattungen zu dem Thema aber sehr gering ausfällt. Wichtig sei, das die Verwaltung mit der TU ins Gespräch kommt, da Dortmund ja den Titel der digitalsten und innovativsten Stadt für sich reklamiert. Das Ergebnis der Prüfung könne ja durchaus auch sein, dass die Technologie für die Stadt Dortmund keinen Sinn macht. Aus diesem Grunde sollen sich sowohl der APOD als auch abschließend der Rat der Stadt mit dem Thema beschäftigen.

Rm Dr. Neumann und Rm Ixkes-Henkemeier signalisieren die Zustimmung zu dem Antrag, sofern man zunächst nur über Punkt 2 abstimmen lässt.

Rm Nienhoff erläutert, dass die drei Punkte einen dynamischen Prozess bilden, in dem zunächst die Verwaltung und die TU in Gespräche kommen, dann prüfen, ob ein solches Projekt thematisch passen wird und dann im dritten Schritt sich der APOD weitergehend damit beschäftigt, ob und wie es für die Stadtverwaltung umsetzbar sein könnte.
Ziel sollte es sein, dass Dortmund sich als Vorreiter für diese Technologie positioniert.

Auf Nachfrage von Rm Stackelbeck, wo die Gespräche innerhalb der Verwaltung angesiedelt sein sollten, führt Rm Reppin aus, dass die Wirtschaftsförderung zunächst den Gesprächsfaden aufnehmen soll und im Verfahren dann weitere Beteiligte der Stadtverwaltung dazu einbinden soll.

Frau Marzen verweist darauf, dass die Wirtschaftsförderung sich in sehr vielen Themen in einem engen Austausch mit der TU, insbesondere auch mit Frau Prof. Hellmanzik befindet. Diese habe neben der Studie zur Entwicklung der Speicherstraße auch die Verflechtungsstudie zum Wirtschaftsraum Dortmund – Südwestfalen (beides wurde dem Ausschuss auch vorgestellt) erarbeitet. Darüber hinaus müsse man bei der Blockchain-Technologie auch auf das ISST zugehen, da dieses sich bundesweit als führendes Institut zu diesem Thema etabliert habe.


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion sowie Die Fraktion Die Partei bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss und überweist den Vorgang in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Rat der Stadt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche mit der Technischen
Universität (TU) Dortmund (Frau Prof. Dr. Hellmanzik, Herr Prof. Dr. Posch
und Herr Prof. Dr. Kreße) zur Initiierung eines gemeinsamen Forschungsprojektes
zur Anwendung der Blockchain-Technologie innerhalb der Dortmunder
Stadtverwaltung aufzunehmen und den AWBEWF über die Ergebnisse der
Gespräche zu informieren.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der TU Dortmund zu prüfen,
in welchem Bereich der Stadtverwaltung die Durchführung eines solchen
Forschungsprojektes möglich und sinnvoll ist. Hierbei sollen sowohl die interne
Kommunikation (z. B. zwischen Fachbereichen innerhalb der Stadtverwaltung)
als auch die externe Kommunikation (z. B. mit Bürgern und anderen
Behörden) betrachtet werden.

3. Sofern die Gespräche zu einem positiven Ergebnis kommen, wird die Verwaltung
gebeten, den politischen Gremien für die Haushaltsberatungen 2023 einen
Finanzbedarf für ein solches Forschungsprojekt mitzuteilen.
Neben dem AWBEWF am 16. November 2022 soll der Antrag auch im Ausschuss für
Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) am 24. November 2022 und im
Rat der Stadt Dortmund am 15. Dezember 2022 beraten werden.

Rm Waßmann (CDU) erläutert den Antrag und die Entscheidungen aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022. Er wirbt dafür, dass sich der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung anschließt. Bezüglich Punkt 1 stellt er klar, dass dieser den höchsten Interpretationsbedarf habe. Hier gehe es in erster Linie darum, Möglichkeiten abzurufen, dass Gespräche zwischen der Verwaltung und TU Dortmund stattfinden, ohne dass konkrete Folgen daraus eintreten.

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) teilt mit, dass die genannte Technologie wichtig für die Zukunft in Bezug auf die Datensicherheit sei, wobei man zurzeit keine Defizite bei der Datensicherheit in der Stadtverwaltung sehe. Weiterhin erläutert er, dass das Dortmunder Systemhaus aktuell viele große Projekte vor der Brust habe und das Timing für das genannte Projekt ungünstig sei. Man würde sich hierzu enthalten, da man die Gespräche nicht grundsätzlich ablehnen möchte und weiterhin abwarten, wie die Verwaltung solchen Gesprächen gegenüber steht.

Rm Gebel (Die Linke+) erläutert, dass es inhaltlich um Revisionssicherheit gehe, wie sie in der Verwaltung vorkommt. Seine Fraktion könne sich gut vorstellen, dass der Einsatz der Technologie zum Einsatz kommt. Man sehe das Thema jedoch eher bei CIIO angesiedelt. Seine Fraktion möchte sich dem Antrag anschließen.

Rm Giebel (SPD) erläutert, dass man grundsätzlich einer Prüfung nicht entgegenstehe. Man werde sich wie im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung verhalten.

sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) hält die Zusammenarbeit mit der TU Dortmund auch für sinnvoll, allerdings sollte man sich zunächst auf die Stadtverwaltung konzentrieren. Deshalb würde er, bei aller Sympathie für das Projekt, aktuell Abstand davon halten.

Herr Waßmann bittet um Einzelabstimmung der Punkte:

Punkt 1:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion den o.g. Beschluss zu fassen.

Punkt 2:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion den o.g. Beschluss zu fassen.

Punkt 3:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion den o.g. Beschluss zu fassen.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden
- unbesetzt –




Frau Dr. Tautorat Herr Wallrabe Frau Beucke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin