Niederschrift (öffentlich)
über die 31. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 05.07.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:05 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – 20/FBL
Matthias Schulte – 20/FBL Stv.
Michael Spreen – 20/3
Stefan Heynen – 20/2
Andrea Daniel – 20/3
Christina Künstler – 20/3
Martin Pütz – 20/3
Markus Neuhaus – 21/FBL
Markus Kollmann – 21/FBL Stv.
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell –23/FBL Stv.
Dr. Jan Fritz Rettberg – FB 1/CIO
Simone Hülsmann – 11/2
Aiko Wichmann – 19/FBL Stv.
Dirk Rey – 37/1
Martin Depenbrock – FB 40
Manfred Hagedorn – 40/5
Tobias Ehinger – 42/GfD
Daniel Buess – 42/GfD
Ulrich Piechota – FB 50
Oliver Gernhardt – 51/2
Ute Spreen – 52/4
Julia Karla – 61/2
Sylvia Uehlendahl – 66/FBL
Ralf Dallmann – 68/Friedhöfe Dortmund
Dr. Christian Falk – 70/BL
Mario Niggemann – 70BL
Pascal Ledune – Wirtschaftsförderung
Martin van der Pütten – 1/GB 1
Stefan Bromund – Büro 2/Dez.
3. Gäste:
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Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 31. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 05.07.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.05.2018
2. Finanzen
2.1 1. Managementbericht 2018
Mündlicher Bericht.
2.2 Fahrbahnerneuerung Steinstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11147-18)
2.3 Grunderneuerung Hannöversche Straße, I.BA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10485-18)
2.4 Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10232-18)
2.5 Grundsteuer B
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10905-18-E2)
2.6 Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)
2.7 Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11152-18)
2.8 Dortmunder Beteiligung am Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11111-18)
2.9 Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11311-18)
2.10 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10333-18)
2.11 Skonto / Städtische Betriebe
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11531-18)
2.12 Mehreinnahmen durch frühzeitigere Planrechtschaffung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11528-18)
3. Beteiligungen
3.1 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11166-18)
Die Fraktionsgeschäftsstellen haben alle Anlagen erhalten.
3.2 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes: Verlängerung der interkommunalen abfallwirtschaftlichen Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken bis zum 31.12.2027
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11212-18)
3.3 Umsetzungskonzept „Zukunft und Heimat - Revierparks 2020“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11124-18)
3.4 Flughafen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11146-18)
3.5 Inhousefähigkeit DOGEWO
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10434-18-E2)
3.6 Werbeflächen DSW21
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2018
(Drucksache Nr.: 10498-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10498-18-E2)
3.7 Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 11278-18)
3.8 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10810-18)
3.9 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2018/19 für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11156-18)
3.10 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11108-18)
3.11 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10794-18)
3.12 Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ (Competentia), Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11083-18)
3.13 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10919-18)
3.14 Änderung der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH, der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11359-18)
3.15 Vollständiger Erwerb der Anteile an der Dortmunder Mineralstoffverwertungsgesellschaft mbH durch die EDG Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11315-18)
3.16 Einrichtung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund" ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11433-18)
3.17 Jahresabschluss 2017 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11410-18)
3.18 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10787-18)
3.19 Fußballmuseum
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme der Verwaltung erhalten Sie im Nachversand.
4. Liegenschaften
4.1 Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11034-18)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2018
(Drucksache Nr.: 11034-18)
4.2 Städtische Grundstücke
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme der Verwaltung erhalten Sie im Nachversand.
5. Sondervermögen
5.1 Bericht für das Jahr 2017 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-18)
6. Sonstiges
6.1 Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10799-18)
6.2 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)
6.3 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11008-18)
6.4 Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10959-18)
6.5 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)
6.6 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11294-18)
6.7 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)
6.8 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)
Die Vorlage wurde in der Sitzung des AFBL am 09.05.2018 zur Kenntnis genommen.
6.9 Masterplan Digitale Stadtverwaltung: Einführung von Open Data in der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10251-18)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Reppin benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2018
(Drucksache Nr.: 10288-18-E4)
hierzu -> Ergänzung zur Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2018 (siehe Doc-Link)
(Drucksache Nr.: 10288-18-E5)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 6.10 zu behandeln.
Die Verwaltung zieht folgende unter TOP 3.16 geführte Vorlage zurück:
Einrichtung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund“ ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11433-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen
Sitzung vom 26.06.2018
(Drucksache Nr.: 11433-18)
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.05.2018
Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.05.2018 wird genehmigt.
2. Finanzen
zu TOP 2.1
1. Managementbericht 2018
(Drucksache Nr.: 11398-18)
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die Eckpunkte zum1. Managementbericht 2018 (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.
zu TOP 2.2
Fahrbahnerneuerung Steinstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11147-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 27.06.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist auf den nachfolgenden noch nicht umgesetzten Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 30.11.2016 (TOP 14.2, Drucksache Nr. 06420-16) und fordert mit dieser Maßnahme die Umsetzung des Beschlusses:
Die Fraktion Die Linke & Piraten bittet, den Antrag um die Leopoldstraße zu erweitern.
Der Antragsteller teilt mit, dass die Haushaltsmittel begrenzt sind und die Restmittel abgewartet werden sollen. Dann kann die Leopoldstraße gern, wenn möglich, ergänzt werden.
Herr Urbanek merkt an, das sich für ihn die Frage stellt, wo der Platz her kommt, damit nicht der Fahrzeugverkehr beeinträchtigt wird und, ob sich der Antrag mit der geplanten Ost-West-Verbindung des Radschnellweges synchronisieren lässt.
Hierzu verweist der Antragsteller auf den Satz im Antrag, dass bei nicht ausreichender Fahrbahnbreite Schutzstreifen einzurichten sind.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Urbanek – AfD) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Im Verlauf der Straßen Grüne Straße, Treibstraße, Steinstraße und Heiligegartenstraße werden durchgängig Radfahrstreifen eingerichtet. Bei nicht ausreichender Fahrbahnbreite sind Schutzstreifen einzurichten.
Begründung:
Die genannten Straßen führen zum Hauptbahnhof und werden von vielen Menschen täglich zur Fahrt dorthin genutzt. Ein Großteil dieser Strecke verfügt über keine Radwege oder Radfahrstreifen.
Die Finanzierung erfolgt über den laufenden Haushalt (Radverkehrstopf).“
Bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord besteht einstimmig Konsens, den Hinweis der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Zusatz zum Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Grunderneuerung der Steinstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.680.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014578 – FE Steinstraße-Leopoldstr b Kurfürstenst – mit folgender Auszahlung:
Bis Haushaltsjahr 2017 5.089,64 Euro
Haushaltsjahr 2018 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 1.330.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 44.910,36 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 39.540,00 Euro.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) regt an, die Vorlage ohne Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu beschließen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) spricht sich dafür aus, die Vorlage einschließlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Grunderneuerung der Steinstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.680.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014578 – FE Steinstraße-Leopoldstr b Kurfürstenst – mit folgender Auszahlung:
Bis Haushaltsjahr 2017 5.089,64 Euro
Haushaltsjahr 2018 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 1.330.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 44.910,36 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 39.540,00 Euro.
zu TOP 2.3
Grunderneuerung Hannöversche Straße, I.BA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10485-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. BA mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.045.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str-Berliner b. Alte Str – mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2018 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 440.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 34.440,00 Euro.
zu TOP 2.4
Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10232-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.070.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014653 – Brücke Franz-Schlüter-Straße Lastenerhöhung – mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2018: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 620.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 350.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2021, in Höhe von 41.324,14 Euro.
zu TOP 2.5
Grundsteuer B
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10905-18-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Bevor die gestellten Fragen beantwortet werden, müssen grundlegende Fakten mitgeteilt werden.Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt bisher in einem mehrstufigen Verfahren. Die
Finanzverwaltung ermittelt die Besteuerungsmerkmale, setzt den Einheitswert eines Grundstückes fest und multipliziert diesen mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl. Über den so ermittelten Grundsteuermessbetrag wird der Gemeinde von der Finanzverwaltung ein Grundlagenbescheid (Grundsteuermessbescheid) zur weiteren Bearbeitung übersandt. Das Steueramt wendet den vom Rat der Stadt beschlossenen Hebesatz an, versendet an die Steuerpflichtigen die Grundsteuerbescheide und setzt so die zu zahlende Grundsteuer fest.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil diese Aufgabe aufgrund der vorangestellten
Erläuterungen durch die Finanzverwaltung durchgeführt wird.
Die turnusmäßige Neubewertung der Grundstücke ist von der Finanzverwaltung jedoch nicht
regelmäßig durchgeführt worden. U. a. deshalb hat das Bundesverfassungsgericht daher mit
Urteil vom 10.04.2018 festgestellt, dass die Einheitswerte als Grundlage für die Festsetzung
der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar und daher
verfassungswidrig sind.
Zu Frage 2:
Bisher werten die Kommunen die von der Finanzverwaltung übermittelten Daten aus und
veranlagen daraufhin die Grundsteuer.
Zu Frage 3:
Es bleibt hier abzuwarten, was im Rahmen der Grundsteuerreform vom Gesetzgeber geregelt
wird.
Sollten zukünftig Aufgaben von der Finanzverwaltung (Land), insbesondere die Bewertung von Grundstücken, auf die Städte und Gemeinden übertragen werden, müsste, evtl. im Gesetzgebungsverfahren, auch die Neuverteilung der Ausgabenlast berücksichtigt werden.
Zu Frage 4:
Bis spätestens Ende des Jahres 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung zur Festsetzung der Grundsteuer erlassen haben. Die Grundsteuer kann dann in der bisherigen Form bis Ende 2024 weiter festgesetzt werden.
Weil aktuell nicht bekannt ist, welchen Inhalt eine neue gesetzliche Regelung zur Festsetzung
der Grundsteuer haben wird, ist auch noch nicht abschätzbar, welche Konsequenzen die Gesetzesreform für die Festsetzung haben wird bzw. welche Maßnahmen konkret zu ergreifen
sind, um diese Neubewertung und Neuveranlagung sämtlicher Grundstücke in der vorgegebenen Zeit umzusetzen.
Der Fachbereich Stadtkasse und Steueramt wird jedoch kurzfristig eine Projektgruppe
"Grundsteuerreform" (mittels Organisationsverfügung) installieren, die den laufenden Prozess
und die möglichen Szenarien begleiten wird, um bei Erlass der gesetzlichen Neuregelung in
konkrete Planungen zur Umsetzung einsteigen zu können. Ob und in welcher Anzahl Personal
für die zu bewältigende Aufgabe benötigt wird und ob dafür externe Einstellungen vorzunehmen sind, ist aktuell noch nicht absehbar.
Zu Frage 5:
Die Grundsteuer stellt als konjunkturunabhängige Steuer eine wichtige Einnahmequelle zur
Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt dar. Es ist davon auszugehen, dass
der Gesetzgeber den Kommunen auch im Rahmen der Reform die Möglichkeit gibt, die Einnahmequelle Grundsteuer aufkommensneutral, z. B. durch die Steuerung über Hebesätze,
festsetzen zu können.Zu Frage 6:
Vor Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteils sah der Deutsche Städtetag das Bundesratsmodell aus Herbst 2016 als geeignete Grundlage für eine Reform der Grundsteuer an. Folgende Punkte sprechen beispielhaft für das Bundesratsmodell:
Eine verfassungsfeste Ausgestaltung ist gewährleistet.
Das Steuer-Aufkommen und das Hebesatz-Recht der Gemeinden wird gesichert.
Die Voraussetzung für einen zügigen Reformstart ist gegeben, da durchgeprüfte
Gesetzentwürfe vorliegen.
Das Modell bietet Steuergerechtigkeit als Grundlage für die Akzeptanz der Bürger/
innen und politische Durchsetzbarkeit, um extreme Belastungsverschiebungen
im Umstellungs-Zeitpunkt durch Hebesatzanpassungen in Folgejahren auszugleichen.
Das Modell bietet eine vereinfachte Administration durch viele Pauschalierungen,
aber es wird dennoch eine enge Orientierung an der Bundesverfassungsgerichtsrecht-sprechung zur Typisierung gewährleistet. Die Stadt Dortmund schließt sich dieser entsprechenden Ansicht an.
Zu Frage 7:
Es handelt sich hierbei um eine zivilrechtliche und im Einzelfall zu klärende Fragestellung
zwischen Vermieter und Mieter, wie und in welcher Höhe Nebenkosten weitergegeben werden.
Grundsätzlich sieht die Betriebskostenverordnung die Möglichkeit vor, die Grundsteuer als
umlagefähige Nebenkosten weiterzugeben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10828-18-E4)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2018
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.07.2018 vor:
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 20.06.2018:
Rm Waßmann bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass seitens der Verwaltung – für den Fall, dass Einzelmaßnahmen, wie unter b) des Beschlussvorschlages beschrieben, über den städtischen Haushalt finanziert werden sollen, der Rat entsprechend vorab informiert wird, da man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bindung für die Haushalte 2019 ff. eingehen wolle.
Folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages wird zur Abstimmung gestellt:
„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“
Die Sitzung wird in der Zeit von 16.17 – 16:20 Uhr zu Beratungszwecken unterbrochen.
Rm Rüther signalisiert, dass man der Vorlage inklusive der vorgenannten Ergänzung zustimmen werde.
Rm Schwinn bestätigt, dass der Zusatz mitgetragen werden könne, bittet aber darum, die Vorlage sowie den Zusatz durchlaufen zu lassen, da man sich zunächst noch mit der Fraktion abstimmen wolle.
Rm Matzanke weist darauf hin, dass diesem Wunsch entsprochen wird und die Ergänzung des Beschlussvorschlages allen nachfolgenden Gremien zur Kenntnis und Beratung vorgelegt wird.
Die Vorlage sowie der mündliche vorgetragene Zusatz werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 19.06.2018:
Herr Rm Berndsen bittet die Verwaltung darum, dass zukünftig die Beratungsfolge „Bezirksvertretungen vor Ausschüssen“ eingehalten werde.
Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man grundsätzlich die in der Vorlage beschriebene Vorgehensweise, dass die Verwaltung bestimmte Maßnahmen „tauschen“ könne, begrüße. Man verstehe diesen Hinweis auf die spätere Umsetzung von Maßnahmen, die ggf. aus dem Förderprogramm herausgenommen werden, aber nicht so, dass damit bereits Haushaltsbeschlüsse für die Jahre 2020 ff. getroffen werden. Hierzu verweist er auf die Jährlichkeit im Finanzrecht. Wenn man einen „Tausch“ vornehme und die Maßnahme nicht im selben Finanzzeitraum abgewickelt werden könne, müsse diese in den jeweiligen Haushalten nochmal gesondert abgesichert werden.
Nach diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 27.06.2018:
Die CDU-Fraktion merkt zum Protokoll an:
Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Beschlussvorschlag unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden wird. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen. Für jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule 2020 realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder einzelne Vorlagen.
Über die Maßgabe besteht Konsens.
Die Fraktion Die Linke & Piraten stellt nachfolgende Frage:
In welchem Rahmen sollen/können Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen von der Verwaltung geändert werden können?
Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu der o. g. Anmerkung der CDU-Fraktion sowie der Fragestellung der Fraktion Die Linke & Piraten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig mit o. g. Anmerkung der CDU-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vorzunehmen und
b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen, zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 20.06.2018 sowie des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 19.06.2018 zur Kenntnis.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung-Hombruch vom 26.06.2018:
Herr Bezirksbürgermeister Semmler informiert über eine Mitteilung der Schulleitung des Helene-Lange-Gymnasiums zur Ausstattung des Schulzentrums in Renninghausen mit Sporthallenkapazitäten.
Die Stadt plane den Abriss der maroden Sporthalle der Schubert Grundschule. Als Ersatz solle eine Einfachhalle am selben Ort entstehen (s. lfd. Nr. G 32 auf Seite 1 der fortgeschriebenen Projektliste „Gute Schule 2020“, Stand 30.04.2018). Eine Einfachsporthalle reiche nach Ansicht der Schulleitungen im Schulzentrum für die drei Schulen auf dem Gelände nicht aus. Die Schulleitungen haben Anfang Mai 2018 dem Schulverwaltungsamt dies in einem Schreiben mitgeteilt. Sie äußerten den Wunsch, die Planungen bzgl. der Kapazitäten anzupassen und den Bau einer Dreifachturnhalle zu prüfen. Bei einem Ortstermin im Schulzentrum in der nächsten Woche mit der Verwaltung sollen die Aspekte einer neuen Planung besprochen werden. Gewünscht wird seitens der Schulleitung die Teilnahme von Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Rates.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt vor, diesen Wunsch der Schulleitungen bzgl. Bau einer Dreifachturnhalle seitens der Bezirksvertretung positiv zu begleiten. Die Verwaltung soll gebeten werden, das Ansinnen der Schulleitungen wohlwollend zu prüfen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Fachbereiches Liegenschaften, des Schulverwaltungsamtes und der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 29.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, mit folgender Anmerkung zu beschließen: Anmerkung:
Die Verwaltung wird gebeten, den Bau einer Dreifachturnhalle für dieses große Schulzentrum wohlwollend zu prüfen.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung-Hörde vom 26.06.2018:
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte 3 Zusatzanträge zur Vorlage „Abwicklung
der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur KIF I,
KIF II, Gute Schule 2020“.
Nach eingehender Diskussion ließ Herr Bezirksbürgermeister Hillgeris über die 3 Anträge
einzeln abstimmen.
Beschluss:
1. Antrag zu a) Ergänzung: Änderungen durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen sind
vorrangig vor Änderungsbeschlüsse der Verwaltung durchzuführen. Änderungen der
Verwaltung können durch kurzfristigen Beschluss der Bezirksvertretungen
aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne, Linke und Piraten)
und 13 Gegenstimmen abgelehnt
2. Antrag zum Sachstandsbericht Einzelmaßnahmen
LfdNr. G123/G288/G333: Bei den Ausgaben für die Wichlinghofer Grundschule sollte
bedacht werden, dass diese laut Plan Ende 2019 vollständig abgerissen werden soll. Daher
sind Ausgaben für Installationen zu vermeiden, die nicht in den Zwischenstandort Loh
bzw. in die neuen Gebäude mitgenommen werden können. Dies betrifft besonders den
Punkt G33.
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme (SPD), 1 Enthaltung (AfD) und 16 Ja-
Stimmen so beschlossen
3. Antrag zum Sachstandsbericht Einzelmaßnahmen
In Abänderung des Ursprungsantrags wurde die Formulierung im Sinne einer
Empfehlung geändert:
LfdNr. G366/G367:Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt der
Fachverwaltung, die Ausgaben für Microsoft Windows und Microsoft Office Lizenzen
einzusparen und stattdessen Linux und Libre Office anzuschaffen und die Ausgaben für
Schulungen und Support für diese Programme zu verwenden.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen (SPD und AfD) und 16 Ja-
Stimmen so beschlossen
Danach ließ Herr Bezirksbürgermeister Hillgeris über die Gesamtvorlage mit dem
Änderungsantrag durch die CDU-Fraktion abstimmen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu
beschließen und stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Beschlussvorschlag
unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden wird. Eine
Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen. Für
jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und „Gute Schule“
realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder einzelne Vorlagen.
Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstandsbericht
zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen
zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem
Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt
Dortmund beschließt,
a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im
Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute
Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund
vorzunehmen und
b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen,
zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder
über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im
Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert
werden.
Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (Grüne) so
Beschlossen“
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 03.07.2018:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der
Beschlussvorschlag unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden
wird. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht
vorgesehen. Für jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und
Gute Schule 2020 realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder
einzelne Vorlagen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
wie folgt mit vorgenannter Maßgabe zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten
Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von
Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und
dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im
Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute
Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund
vorzunehmen und
b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen,
zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder
über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im
Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert
werden“
AUSW, 04.07.2018:
Herr Rm Waßmann bittet darum, die heutige Empfehlung unter Einbeziehung der folgenden, bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) eingebrachten Ergänzung, auszusprechen:
„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vorzunehmen und
b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen, zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert werden.
Ergänzung:
„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 02.07.2018 vor:
Die SPD-Fraktion bringt nachfolgenden Zusatz- und Ergänzungsantrag zum Beschluss
durch den Ausschuss und zur Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund ein:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird um den Punkt c) mit folgendem Text ergänzt:
Die Verwaltung erstattet den zuständigen Gremien vierteljährlich Bericht über die
Maßnahmen.
Begründung
In der Begründung hat sich die Verwaltung unter der Überschrift „zu Beschlussvorschlag
a) Ermächtigung der Verwaltung“ bereits eine Selbstverpflichtung zur jährlichen Berichterstattung
auferlegt. Die SPD-Fraktion im Ausschuss hält es jedoch für zielführend, zeitnahe
Informationen zu erhalten, um die Kontrollfunktion in den Gremien wahrnehmen zu können.
Der Antrag der SPD-Fraktion wird in der Sitzung nach Erläuterung durch Herrn Düdder (SPD-Fraktion) wie folgt verändert:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird um den Punkt c) mit folgendem Text ergänzt:
Die Verwaltung erstattet dem AFBL den zuständigen Gremien vierteljährlich Bericht über die
Maßnahmen, die nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können.
Eine Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an und stimmt dem geänderten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage mit diesen Veränderungen zu beschließen.
zu TOP 2.7
Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11152-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zum Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Dortmunder Beteiligung am Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11111-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 19.06.2018 vor:
ABVG 19.06.2018
Herr Rm Dudde regt an, dass man auch die Handwerkskammer bei diesem Projekt mit einbeziehen solle.
Herr Volkert bittet darum, dass man bei solchen Infrastrukturen auch Behindertenparkplätze mit der nötigen Breite einrichten werde, damit auch Personen mit einer Behinderung an den Ladestationen vorfahren können und diese vernünftig ein- und aussteigen können.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt, mit den o. a. Hinweisen, die Vorlage zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ einen Projektantrag gemeinsam mit lokalen und regionalen Akteuren entwickelt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Antragstellung als Gesamtkonsortialführer zu koordinieren. Die Antragsstellung muss nach jetzigem Stand bis zum 05.07.2018 erfolgen.
Im Falle einer Förderung wird die Verwaltung beauftragt, die Gesamtkonsortialführung
auszuüben und das Projektmanagement zu übernehmen.
zu TOP 2.9
Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11311-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 2.10
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10333-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von 302 Nachwuchskräften.
Davon sind
220 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
20 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden,
24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst,
38 Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst,
vorgesehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Berücksichtigung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2019 ff.
zu TOP 2.11
Skonto / Städtische Betriebe
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11531-18-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen (alle Fragen können auf das Jahr 2017 bezogen werden):
1. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, bei wie viel Rechnungen, welche die Stadt Dortmund und ihre Betriebe zu begleichen haben, die Möglichkeit der Skonto-Zahlung genutzt wird (Prozentuale Darstellung).
2. Sofern die Möglichkeit der Skonto-Zahlung nicht immer dann genutzt wird, wenn sie möglich ist, wird um eine Begründung gebeten, warum diese nicht genutzt wurde/genutzt werden konnte.
3. Welche Beträge hätten eingespart werden können, sofern die Skonto-Zahlung in allen möglichen Fällen genutzt worden wäre? Sollten bei internen Verwaltungsabläufen, durch die Nicht-Inanspruchnahme der Skonto-Zahlung finanzielle Mittel eingespart worden sein oder eventuelle Mehrkosten vermieden worden sein, bitten wir um eine Gegenüberstellung der Daten.
4. Sieht die Verwaltung im Rahmen der Digitalisierung die Möglichkeit ein System einzuführen um dauerhaft finanzielle Einbußen in dieser Frage abzuwenden? Gibt es bereits bestehende marktfähige Systeme und wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit der Implementierung ein?
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 2.12
Mehreinnahmen durch frühzeitigere Planrechtschaffung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11528-18)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 20.06.2018 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:
Erinnert wird an den Haushaltsbegleitbeschluss vom Dezember 2013, wonach die geplanten Wohnbauflächen Rhader Hof, Wickede West und Sölder Waldstraße mit Vorrang weiterzuentwickeln sind.
Hinsichtlich der drei Wohnbauflächen hatte der Rat in seiner Aprilsitzung im Jahr 2014 den Beschluss noch einmal bekräftigt und die Verwaltung aufgefordert, Maßnahmen aus dem Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zu strecken, um die drei Wohnbauflächen zeitlich näher bearbeiten zu können. Der Rat hatte in diesem Zusammenhang die Verwaltung gebeten, den Tausch in der Priorisierung des Jahresarbeitsprogramms des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in der Maisitzung vorzulegen.
Die Verwaltung führte hierzu aus, dass die Aufstellung von Bebauungsplänen für wohnbauliche Nutzungen auf städtischen Flächen auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen eine besondere Priorität hat. Aufgrund der Personalsituation könnten jedoch nicht alle derartige Flächenentwicklungen gleichzeitig bearbeitet werden. Eine intensive Überprüfung, ob durch Prioritätenveränderungen in der Abarbeitung der Projekte ein für die Stadt besseres Ergebnis zu erzielen wäre, sei jedoch nicht erfolgreich gewesen.
Weiter heißt es, dass am 09.09.2014 der Personaldezernent einer zeitlich befristeten Einstellung von drei Mitarbeiter/innen zugestimmt hätte, um verstärkt Planrecht für städtische Flächen zu schaffen. Hierzu hätten dann auch die potentiellen Wohnbauflächen Rhader Hof, Wickede-West und Sölder Waldstraße gehört. Für die Planrechtschaffung sei ein Zeitraum von 2 bis 3 Jahren erforderlich. Die Mehreinnahmen durch die frühzeitigere Planrechtschaffung seien dabei deutlich höher als die Ausgaben für die zeitlich befristeten Einstellungen.
Diese Einschätzung der Verwaltung teilt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen ausdrücklich. Die zur Planrechtschaffung genannten 2 bis 3 Jahre sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch schon lang verstrichen, ein Fortschreiten der Planrechtschaffung ist zumindest aus unserer Sicht nicht erkennbar.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung erneut gebeten, eine Stellungnahme zum derzeitigen Stand der Planung und zeitlicher Perspektive der Umsetzung abzugeben. Die CDU-Fraktion erwartet nach wie vor die zügige Abarbeitung des Ratsbeschlusses vom April 2014, so dass die drei Wohnbauflächen
· Rhader Hof
· Wickede-West
· Sölder Waldstraße
nunmehr endlich zeitnah „in Angriff“ genommen werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
3. Beteiligungen
zu TOP 3.1
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11166-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichterstattung 2017 über den STEAG-Konzern und den von der Bezirksregierung Düsseldorf angeforderten Erfahrungsbericht über die bisherige STEAG-Konzernberichterstattung zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes: Verlängerung der interkommunalen abfallwirtschaftlichen Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken bis zum 31.12.2027
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11212-18)
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass seine Fraktion der Vorlage aus ökologischen Gründen nicht zustimmen werde. Der in diesem Rahmen entstehende Mülltourismus könne nicht geteilt werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er weist darauf hin, dass aus seiner Sicht der von Herrn Kowalewski beschriebene Mülltourismus nicht entstehen würde. Vielmehr habe sich die kommunale Zusammenarbeit bewährt und die vorhandenen Ressourcen würden von allen beteiligten Kommunen optimal genutzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:1. Im Bereich Abfallwirtschaft soll im Wege der interkommunalen Kooperation die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit – GkG NRW mit Wirkung zum 01.01.2019 angepasst und bis zum 31.12.2027 fortgeführt werden.
2. Im Rahmen dieser Kooperation soll ab dem 01.01.2019 ein Mengentausch von bis zu 23.500 t/a Bioabfall von Dortmund zum Kompostwerk Gescher des Kreises Borken und von bis zu 18.500 t/a hausmüllähnlichem Siedlungsabfall von Gescher (Kreis Borken) zum Müllheizkraftwerk Iserlohn bis zum 31.12.2027 durchgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vertragsabschlüsse mit dem Kreis Borken zu tätigen.
zu TOP 3.3
Umsetzungskonzept „Zukunft und Heimat - Revierparks 2020“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11124-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Umsetzungskonzept zur Konkretisierung der Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Zukunft und Heimat – Revierparks 2020“ zur Kenntnis und befürwortet die Weiterqualifizierung der Planung und Erarbeitung konkreter Förderanträge in Bezug auf den Revierpark Wischlingen.
zu TOP 3.4
Flughafen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11146-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat aufgrund der Neuregelung im Gesellschaftsvertrag zu § 108a GO NRW mit Wirkung vom 12.07.2018 ab.
2) Der Rat der Stadt bestellt mit Wirkung vom 13.07.2018 aus der von den Beschäftigten der Flughafen Dortmund GmbH gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden fünf Arbeitnehmervertreter/innen.3) Der Rat der Stadt bestätigt die Bestellung von Herrn Guntram Pehlke und Herrn Hubert Jung, die auf Vorschlag der Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft als Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen sind.
zu TOP 3.5
Inhousefähigkeit DOGEWO
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10434-18-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Zur Anfrage der Fraktion Die Linke/Piraten nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Damit DOGEWO21 eine Inhousegesellschaft ist, muss die Stadt Dortmund DO-GEWO21 wie eine eigene Dienststelle beherrschen und DOGEWO21 muss im We-sentlichen für die Stadt Dortmund tätig werden. Zwar kann die Stadt die DSW21 AG über die DSW21 Holding GmbH durch den Ab-schluss des Beherrschungsvertrages wie eine eigene Dienststelle beherrschen, aller-dings hat dies keine Auswirkung auf die Beherrschung von DOGEWO21. Die Beherr-schung wie über eine eigene Dienststelle gilt nicht für DOGEWO21, weil die Stadt Dortmund indirekt über DSW21 nur 90% der Unternehmensanteile an DOGEWO21 hält. Zur Beherrschung müssten sämtliche Anteile von DOGEWO21 von der Stadt Dortmund gehalten werden. Die Anteile der Sparkasse Dortmund werden bei der Be-urteilung des sogenannten Kontrollkriteriums nicht der Stadt Dortmund zugerechnet, weil die Sparkasse eine Anstalt öffentlichen Rechts ist. Darüber hinaus erfüllt die DOGEWO auch nicht das Wesentlichkeitskriterium. Hierzu müsste die DOGEWO im Wesentlichen für die Stadt Dortmund tätig werden. Für Grundstücksübertragungen, mit dem Ziel eines vermehrten Wohnungsbaus, ist daher das allgemeine Vergaberecht zu beachten.
Zu Frage 2:
Die Stadt Dortmund hält an DSW21 bereits 100 % der Anteile. Damit können keine weiteren DSW21-Anteile getauscht werden. Die Sparkasse Dortmund ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Somit gibt es keine handelbaren Unternehmensanteile an der Sparkasse. Ein wie in der Frage geschilderter Tausch von Sparkassenanteilen ist damit rechtlich nicht möglich.
Eine Übertragung von Grundstücken ist somit nur unter den in Punkt 1 genannten Voraussetzungen möglich.
Zu Frage 3:
Bei einem Schütt-aus/Hol-zurück-Verfahren würden Gewinne der DSW21 an die Stadt Dortmund ausgeschüttet und im Gegenzug Grundstücke in DSW21 eingelegt. In Anbetracht der stetigen Aufgabenerfüllung im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs steht DSW21 vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Ein Schütt-aus/Hol-zurück mit städtischen Baugrundstücken würde DSW21 Liquidität entziehen. Dies ist aus den vorstehenden Gründen zurzeit nicht zu empfehlen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Werbeflächen DSW21
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2018
(Drucksache Nr.: 10498-18-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10498-18-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung vom 21.03.2018 vor:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird schriftlich vorgelegt. Sie soll auch dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Zur oben genannten Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste hat mir DSW21 die folgende Antwort zukommen lassen, der ich mich inhaltlich anschließe.
Die Stadtbahnanlagen samt zugehöriger Gebäude stehen zum Teil im wirtschaftlichen
Eigentum von DSW21, zum Teil sind sie an DSW21 verpachtet. Als Eigentümer /
Pächter und Betreiber der Stadtbahn ist DSW21 auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen
mit der Stadt allein zur Vermarktung möglicher Werbeflächen in und an den
Stadtbahnanlagen und zugehörigen Hoch- und Tiefbauten berechtigt. Aus dem mit
DSW21 geschlossenen Konzessionsvertrag Verkehr ergibt sich die Berechtigung von
DSW21, Werbung an den oberirdischen Haltestellen/Wartehallen zu betreiben. Sämtliche
auf obiger Basis generierten Werbeeinnahmen stehen DSW21 zu.
DSW21 wiederum bedient sich zur Vermarktung der Werbeflächen externer Vermarktungspartner. Welche Flächen letztendlich zur Werbung genutzt werden, obliegt den
Werbevermarktungspartnern. Diese entscheiden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Selbstverständlich haben sie aber ein hohes Interesse daran - wo sinnvoll und
machbar - Werbeflächen zu generieren und zu vermarkten und sind entsprechend im
Markt aktiv.
Die Verwaltung ist aufgrund dieser Sach- und Rechtslage zu einer entsprechenden
Überprüfung der Geeignetheit weiterer Werbeflächen weder berechtigt noch verpflichtet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2018
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 28.06.2018 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung von 19.06.2018 vor:
ABVG 19.06.2018:
Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man die Inhalte der Vorlage für sinnvoll halte. Darüber hinaus würde seine Fraktion aber gerne die Einrichtung eines Grünflächenamtes prüfen lassen, da immer noch der Bereich der Pflege des Grüns auf den restlichen Flächen ungeklärt sei.
Der Vorsitzende Herr Pisula teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um die Flächen handele, welche nicht als Straßenbegleitgrün eingestuft werden.
Herr Rm Berndsen teilt hierzu mit, dass man diesem Prüfauftrag zustimmen könne, ist aber der Meinung, dass hierfür der FB 52 nicht zuständig sei, sondern ein anderer Fachbereich, welcher dieser Prüfung vornehmen müsse.
Danach formuliert der Vorsitzende Herr Pisula den Prüfauftrag wie folgt:
„Das Dezernat 8 (für Personal und Organisation) wird darum gebeten zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Grünflächenamtes in Bezug auf die restlichen Flächen sinnvoll ist.“
Diesem Prüfauftrag wird einstimmig zugestimmt.
Mit dieser Ergänzung nimmt der der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Vorlage zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün anzuschließen und nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation an und nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10810-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteilugungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2017 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 71.932,15 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 71.932,15 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet. zu TOP 3.9
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2018/19 für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11156-18)
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Inhalte der Vorlage bei seiner Fraktion positiv angekommen seien. Er halte die vorhandene Transparenz für eine wesentliche Verbesserung der Situation im Vergleich zur Vergangenheit. Zum Thema Bildung für Kinder und Jugend mit entsprechenden Eintrittspreisen stelle sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Frage, ob der Eigenbetrieb alles dafür tue, genügend Einnahmen zu generieren. Man müsse für die nächste Spielzeit schauen, ob wir im oberen Segment mit unserer Qualität möglicherweise unter dem Marktniveau liegen. Eine Möglichkeit, diese Situation zu verbessern, könne es sein, Veranstaltungen zuzulassen, die nichts kosten aber Erträge erzielen. Beispiel hierfür seien Fremdvermietungen und Kooperationen mit der Wirtschaft.
Herr Ehinger (42/GfD) führt aus, dass für die Spielzeit 2018/2019 keine Preissteigerungen geplant seien. Dies sei auch durch den Intendantenwechsel bedingt. Es werde jedoch für die nächsten Spielzeiten überlegt, wann voraussichtlich eine Preissteigerung erfolgen solle. Weiterhin werde über die Verteilung der einzelnen Preiskategorien nachgedacht. Für ihn komme eher eine Preissteigerung im oberen Bereich in Frage. Weiterhin werde ausgelotet, ob man über einkehrende Gastspiele (Hausvermietungen) Einnahmen generieren könne oder beispielsweise über Gastspiele in Häusern außerhalb von Dortmund.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2018/19 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2018/19 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
40.291.832 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2018/19 mit einem Volumen von 4.460.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2018/19 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben. zu TOP 3.10
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11108-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme von 71.910.401,36 € einem Jahresverlust von 1.795.107,22 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.795.107,22 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.11
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10794-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2017 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 878.717.152,98 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 1.981.966,29 Euro festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 1.981.966,29 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt. 3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 1.358.951,05 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2019 zu veranschlagen.4. Der Betriebsausschuss wird entlastet. zu TOP 3.12
Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ (Competentia), Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11083-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg die Verlängerung des Projekts „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit für den Zeitraum vom 01.11.2018 – 30.04.2022. Der offizielle Aufruf wird kurzfristig erfolgen.
zu TOP 3.13
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10919-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.285.824,17 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
451.847,95 €, sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 451.847,95 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet. zu TOP 3.14
Änderung der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH, der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11359-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund:
1. stimmt den beabsichtigten Änderungen der Gesellschaftervereinbarung vom 05.08.2010 zwischen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG sowie der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH (siehe Anlage) zu.2. ermächtigt die Vertreter der Stadt zum Abschluss der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG und Änderung der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH.
zu TOP 3.15
Vollständiger Erwerb der Anteile an der Dortmunder Mineralstoffverwertungsgesellschaft mbH durch die EDG Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11315-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Vertreter der Stadt in den Organen der EDG Holding
GmbH, dem Erwerb von weiteren 49 % der Geschäftsanteile an der DOMIG Dortmunder
Mineralstoffverwertungsgesellschaft mbH von dem bisherigen Mitgesellschafter DBR Dortmunder
Baustoffrecycling GmbH zuzustimmen.
zu TOP 3.16
Einrichtung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund" ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11433-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.
zu TOP 3.17
Jahresabschluss 2017 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11410-18)
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass er ein geteiltes Abstimmungsverhalten wünsche. Seine Fraktion wolle gerne die Entlastung aussprechen, jedoch der Gewinnverwendung nicht zustimmen, da sie sich an dieser Stelle mit der Arbeitnehmerseite der Sparkasse hinsichtlich einer möglichen Abwicklung von Sparkassenfilialen solidarisieren wolle.
Herr Monegel (Voristzender, CDU-Fraktion) teilt mit, dass diese Formulierung ins Protokoll aufgenommen werde und dann ein geteiltes Abstimmungsverhalten entbehrlich sei.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Frau Heidkamp, Herr Taranczewski und Frau Pieper (SPD-Fraktion) sowie Herr Reppin und Herr Mader (CDU-Fraktion) nahmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.664,43 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 10.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 2.783.664,43 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.
zu TOP 3.18
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10787-18)
Herr Reppin (CDU-Fraktion) führt aus, dass aus seiner Sicht beim Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe ein ziemlicher Verlust in Höhe von ca. 8 Mio. Euro aufgelaufen sei, wovon ca. 2,2 Mio. Euro auf den Haushalt der Stadt Dortmund durchschlagen würden. Er würde gerne wissen, wie die Verluste entstanden seien und wie sich die weitere Entwicklung in diesem Bereich darstelle.
Frau Spreen (52/4 GBL) teilt mit, dass das angesprochene Defizit tatsächlich hoch sei. Dies habe mehrere Gründe. Zum einen handele es sich um einmalige Effekte wie in der Vorlage beschrieben. Zum anderen handele es sich um zusätzliche Belastungen für sonstige betriebliche Aufwendungen. Ein Beispiel sei hier die Herrichtung des Hoesch-Parks, um den Unternehmer- und Betreiberverpflichtungen nachzukommen. Weiterhin habe das schlechte Wetter für Umsatzeinbußen gesorgt. Des Weiteren sei festzustellen, dass eine strukturelle Unterfinanzierung vorhanden sei. Im Kontext des Jahresabschlusses mit Blick auf 2018 und 2019 hätten sich die Sport- und Freizeitbetriebe sehr intensiv mit den Zahlen auseinandergesetzt um herauszufinden, woran die Entwicklung liege. Seit ca. 10 Jahren gebe es einen Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen um ca. 40 %. Gleichzeitig sei der Planansatz um 38,5 % zurückgegangen. Hier habe es eine Lücke in Höhe von ca. 2,0 Mio. Euro gegeben. Im Jahr 2011 sei den Sport- und Freizeitbetrieben das Anlagevermögen übertragen worden. Gleichzeitig wurden auch die Schulden und die entsprechenden Budgetanteile übertragen. Der Verlauf der Jahre in Eigentümerfunktion habe gezeigt, dass in dieser Funktion auch gewisse Verpflichtungen bestehen. Dies seien beispielsweise die Beauftragung von Gutachtern und Architekten, Erteilung von Planungsaufträgen und Forderungsverluste. Es handele sich hierbei um betriebsnotwendige Aufwendungen, die bei der Übertragung des Anlagevermögens nicht in diesem Umfang im Fokus gestanden hätten. Hinzu kämen erhöhte Sicherheitsanforderungen bei Veranstaltungen sowie allgemeine Preissteigerungen beim Kassen- und Sicherheitsdienst. Dass der Planansatz in besagter Größenordnung abgesenkt sei, stehe im unmittelbaren Zusammenhang mit den Betriebskostenzuschüssen, die die Sport- und Freizeitbetriebe aus dem städtischen Haushalt erhielten. Weiterhin sind diese im Zusammenhang mit den Konsolidierungen zu sehen. Von 2010 bis jetzt habe man in jedem Jahr ca. 3,9 Mio. Euro an Konsolidierungsmaßnahmen erbracht. Dies mache einen Anteil von ca. 16 % an den Betriebskostenzuschüssen aus. Aus all den vorgenannten Gründen sei es nicht möglich, den laufenden betrieblichen Aufwand zu decken. Die Prognose für 2018 sehe ähnlich aus.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass die Verwaltung von Beginn an ehrlicher sein und die Situation darstellen müsse.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin dass die Aussagen von Frau Spreen sich nach einem Plädoyer für eine neue Betriebskostenerhöhung anhören würden. Man müsse die angesprochenen Bereiche konsolidieren und mit dem Budget auskommen. Aus seiner Sicht müsse eine Deckelung aus dem operativen Geschäft erfolgen. Ihn interessiere, in welchem Bereich die Forderungsausfälle entstünden.
Frau Spreen teilt mit, dass es sich um Umsatzeinbußen handele. Diese kamen zustande, weil die Eintrittseinnahmen nicht so erreicht wurden wie geplant. Auch die Besucherzahlen seien wegen schlechter Witterung nicht erreicht worden.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass aus der Gewinn- und Verlustrechnung keine Einbußen in Höhe von 2 Mio. Euro hervorgingen sondern nur in Höhe von knapp 200.000,-- €. Der Verlust insgesamt ist jedoch um ca. 2,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass auf Seite 8 vier Positionen betroffen seien. Hinzugekommen sei, wie von Frau Spreen bereits mitgeteilt, die Herrichtung des Hoesch-Parks mit 700.000,-- €. Auf Seite 11 seien hierzu die Einzelpositionen erläutert.
Herr Düdder führt aus, dass die Stadt nicht kaputtgespart werden solle sondern wirtschaftlich mit den Finanzmitteln umgegangen werden solle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 175.789.905,77 € und einem Jahresverlust von 7.767.626,14 € sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 7.767.626,14 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.502.935,23 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 2.264.690,91 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.19
Fußballmuseum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10946-18-E3)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 08.05.2018 vor:
Zur oben genannten Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten äußere ich mich in Abstimmung mit der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH wie folgt:
Zu Frage 1 – Einnahmen aus Ticketverkäufen:
Wie in 2016 konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 über 2 Mio. € durch Eintrittserlöse erwirtschaftet werden.
Weitere Einnahmenquellen in Höhe von insgesamt über 6 Mio. € ergeben sich aus Sponsoring, der Vermietung und Verpachtung von Flächen im Museum, der Eventvermarktung, Zuschüsse für Investition und Ausstellungen etc. sowie sonstigen Erlösen (Merchandising etc.).
Zu Frage 2 – Kostendeckender Betrieb:
Wie auch in 2016 wurde in 2017 ein positives Jahresergebnis erzielt, sodass es zu keinem Verlustausgleich der Gesellschafter kommt.
Der Jahresabschluss 2017 wird derzeit finalisiert und nach Prüfung durch den bestellten Wirtschaftsprüfer im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus können die wirtschaftlichen Daten einschließlich Erläuterungen dem städtischen Beteiligungsbericht entnommen werden.
Zu Frage 3 Besucherzahlen:
Mit rund 200.000 Besuchern zählt die interaktive Erlebniswelt zu eines der besucherstärksten Museen der Rhein-Ruhr-Region.
Zu Frage 4 Zahlende Besucher:
In der Gesamtbesucherzahl sind wie üblich auch die zahlenden Besucher von Eigen-, Fremd- und Sonderveranstaltungen enthalten. Da bei diesen Veranstaltungen unterschiedlicher Preis- und Verrechnungsmodelle zum Einsatz kommen, ergibt sich ein durchschnittlicher Nettoerlös auf Grundlage der Gesamtbesucherzahl in Höhe von 10 €.
Die zahlenden Gesamtbesucher unterteilen sich hierbei in folgende Gruppen:
55% Einzelkunden (Vollzahler und Ermäßigt),
30% Familie, Gruppen, Vereine, Schulen
sowie 15% Eigen, Fremd- und Sonderveranstaltungen
Zu Frage 5 Besucher Fremdveranstaltungen:
In den vergangenen Jahren hat das Museum jeweils ca. 15.000 zahlende Besucher über Fremdveranstaltungen erreicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Liegenschaften
zu TOP 4.1
Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11034-18)
hierzu Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung vom 20.06.2018 vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat wendet sich entschieden gegen die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins in die Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke an die Stockumer Straße.
Bereits im Jahr 2002 gab es Pläne, neben der Kleingartenanlage Ardeyblick den Dortmunder Reiterverein in das Landschaftsschutzgebiet zu verlagern. Die Naturschutzverbände konnten gemeinsam mit einer Initiative zum Erhalt der Bolmke diese Planung verhindern. Auch die Bezirksvertretung Hombruch hatte sich gegen die Verlagerung des Reitervereins ausgesprochen.
Ein Teil der Fläche ist im Landschaftsplan Dortmund-Süd als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Der Entwurf des neuen Landschaftsplans sieht hier ein LSG (Nr. 29 „Renninghausen-Bolmke“) vor.
Als Schutzzweck heißt es dort:
· zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturschutzgüter, insbesondere des Altbaumbestandes und der Streuobstwiese, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes (Kulissenwirkung zum NSG Bolmke),
· wegen seiner Bedeutung für die Erholung,
· Als Refugialraum und Pufferzone für das angrenzende Naturschutzgebiet An der Panne. Im Gebietsentwicklungsplan bzw. Regionalplan ist dort ein „Bereich zum Schutz der Landschaft“ dargestellt, was eine Bebauung verbietet.
Die Verlagerung des Reitervereins ist mit folgenden Belastungen verbunden:
· durch die Erstellung der Reiterhalle, der Pferdeställe und des Ausreitplatzes ist eine weitere, große Flächenversiegelung notwendig,
· durch das Ausreiten in den Randbereichen des Naturschutzgebietes kommt es zu weiterer Belastung der Nutzung sowie auch zu ökologischen Schädigungen,
· die Anwohner der Stockumer Straße und die Nutzer der anliegenden Kleingartenanlagen werden zusätzlicher Verkehrsbelastung ausgesetzt.
Der Beirat bittet die Verwaltung, den Alternativstandort Salinger Feld (Fläche 3, südwestlich Zur Hockeneicke) im Rahmen der Standortsuche zu prüfen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 26.06.2018 vor:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt Herr Bezirksbürgermeister Semmler: Er habe vor Sitzungsbeginn folgenden Beschlussvorschlag mit den Fraktionen abgestimmt, da ihm am Freitag vergangener Woche ein neuer Standortvorschlag genannt worden sei. Dieser könnte eventuell geeigneter sein, als der von der Verwaltung favorisierte Standort. Herr Bezirksbürgermeister Semmler liest den Vorschlag vor:
Beschlussvorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler:
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße/Bolmke noch nicht zu treffen. Die Bezirksvertretung Hombruch hat Kenntnis darüber erhalten, dass sich eventuell ein geeigneterer Standort für die Verlagerung des Reiterhofes ergeben könnte. Der Rat wird gebeten, diesen noch nicht untersuchten Standort durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Aus Datenschutzgründen wird der Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich genannt. Er ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung bekannt und der Liegenschaftsverwaltung inzwischen mitgeteilt worden.
Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, erklärt, seine Fraktion könne dem Beschlussvorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler, bis auf den ersten Satz, grundsätzlich zustimmen. Über die Verwaltungsvorlage möchte die Fraktion allerdings abstimmen, da sie die ablehnenden Gründe des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde teile. Die Fläche sei im neu aufzustellenden Landschaftsplan außerdem als Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Die Fraktion könne deshalb dem Rat der Stadt Dortmund nicht empfehlen, zu beschließen, die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße seitens der Verwaltung prüfen zu lassen.
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, erklärt, dass ihre Fraktion die Ausführungen des Sprechers der SPD-Fraktion unterstütze. Sie werde die Vorlage ebenfalls nicht empfehlen. Den Vorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler, allerdings ohne den ersten Satz, könne ihre Fraktion mittragen.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, erklärt, dass seine Fraktion dem Rat empfehlen werde, der Verwaltung den Prüfauftrag zwecks Verlegung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße zu erteilen. Die Verwaltung sollte allerdings seitens des Rates der Stadt aufgefordert werden, den ihr bisher noch nicht bekannten Alternativstandort zu prüfen.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Fachbereiches Liegenschaften vom 29.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 9 Ja-Stimmen (8 x CDU, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 9 Nein-Stimmen (6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x parteilos – Herr Schröter), die Verwaltungsvorlage abzulehnen.
Weiter wird folgender von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler eingebrachte Beschlussvorschlag ohne den ersten Satz einstimmig beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Hombruch hat Kenntnis darüber erhalten, dass sich eventuell ein geeigneterer Standort für die Verlagerung des Reiterhofes ergeben könnte. Der Rat wird gebeten, diesen noch nicht untersuchten Standort durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Aus Datenschutzgründen wird der Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich genannt. Er ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung bekannt und der Liegenschaftsverwaltung inzwischen mitgeteilt worden“.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) teilt mit, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hierzu ein Votum abgegeben habe, dieses liege jedoch noch nicht schriftlich vor. Das Votum sehe so aus, dass der Verlagerung zugestimmt worden sei mit dem Zusatz, dass die Verwaltung im Rahmen der derzeitigen Prüfungen einen geeigneteren Standort finden und dieser dem Ausschuss noch einmal vorgestellt werden solle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt die Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke zu prüfen und ggf. die dafür erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.
36
zu TOP 4.2
Städtische Grundstücke
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09952-18-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die dargestellte Auswertung und Bilanzierung der Ergebnisse basieren auf den Daten des
Wohnbauflächenmonitorings der Stadt Dortmund. Hier werden gesamtstädtisch alle Wohnbauflächen
und Baugrundstücke bis zu ihrer faktischen baulichen Inanspruchnahme in einer
Geodatenbank erfasst. Die Fortschreibung erfolgt jährlich mit dem Stichtag 31.12. Die dargestellten
Wohnbauflächen/-potenziale sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ausschließlich
im Sondervermögen bilanziert.
Die dargestellten Bilanzen nach Stadtbezirken beinhalten eine Flächenauswahl, die in zwei
Kategorien unterschieden wird:
1. Bestehende rechtskräftige Bebauungspläne und größere Baulücken, die auf Grundlage des § 34 BauGB für den Wohnungsbau verwendet werden können und
2. Wohnbauflächenreserven mit konkreten Entwicklungsabsichten, also laufende, in 2017
abgeschlossene und eingeleitete Planverfahren für den Wohnungsneubau.
Bei der Auswahl wurden alle Baugebiete und Planverfahren mit städtischen Flächenanteilen
berücksichtigt. Erwähnenswert ist, dass nicht alle dargestellten Baugebiete im alleinigen Besitz
der Stadt Dortmund sind. Daher werden die Flächenanteile, die sich im Eigentum der
Stadt Dortmund befinden zusätzlich bilanziert.
Zu 1.
Grundsätzlich handelt es sich hier überwiegend um erschlossene, parzellierte Baugrundstücke
mit eindeutig festgelegter Bebauungsstruktur. Es sind Baugrundstücke in der Größenordnung
von insgesamt 36,9 ha vorhanden, auf denen ca. 1.453 WE errichtet werden können. Davon
sind rund 70 % (1.057 WE) auf städtischen Flächenanteilen realisierbar. Besonders erwähnenswerte
großflächige Entwicklungen mit hohem bis vollem städtischen Eigentumsanteil sind in den Baugebieten Brechtener Heide, 3. Bauabschnitt (EV 138), Wohnsiedlung östlich am Eckey (EV 148), Erdbeerfeld (Mg 131) und Niederste Feldweg (Br 206). Auf den städtischen Flächen an der Büttnerstr. in Lanstrop, Fuchteystr. in Huckarde und dem ehem. Sportplatz Holtestr. in Lütgendortmund wird nach § 34 BauGB geförderter Mietwohnungsbau realisiert bzw. entstehen. Der folgenden Tabelle können Sie die Bilanzen nach Stadtbezirken entnehmen.
Zu 2.Für die laufenden bzw. projektierten Planverfahren entstehen auf insgesamt 58 ha rd. 2.244
Wohneinheiten. Zu den größeren Vorhaben zählen hier die Flächen westlich Wellinghofer
Straße (Hö 273), Auf dem Toren (Lü 140), Sckellstr. Ost (In O, Änder. Nr. 10) und Sckellstr.
West (In O, Änder. Nr. 11). Von den 58 ha sind 51,2 ha städt. Flächen. Auf die Stadtbezirke
verteilt sich das wie folgt:
Erläuterung:
WE GWB: Wohneinheiten Geschosswohnungsbau
WE EFH: Wohneinheiten im Einfamilienhausbau (Doppelhäuser, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser)
Das Baulandmonitoring beinhaltet Flächenabgrenzungen auf der Maßstabebene des Flächennutzugsplanes (Bruttofläche) bis hin zur parzellenscharfen Abgrenzung der Baugrundstücke
auf der Grundlage des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) (Nettofläche).
Größenordnungen werden einerseits über die Flächen und andererseits über die Anzahl der Wohneinheiten dargestellt.
Außerdem werden die baulichen Strukturen, also Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau
bezogen auf die bauplanungsrechtlichen Beurteilungen eingeschätzt. Grundsätzlich eignen
sich die Flächen für den Mietwohnungsbau, die Festsetzungen für den Geschosswohnungsbau
beinhalten. Es gibt jedoch auch einen zunehmenden Investitionstrend für Mieteinfamilienhäuser.
Weitere Ausführungen zur Systematik des Wohnbauflächenmonitorings können Sie dem
„Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung“ (DS 04710-16) aus dem
Jahr 2016 entnehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Sondervermögen
zu TOP 5.1
Bericht für das Jahr 2017 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht 2017 und den ersten Quartalsbericht 2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
6. Sonstiges
zu TOP 6.1
Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10799-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Umfragebericht „Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt“ zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW, sowie eine entsprechende Antragsstellung zur Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg und damit verbunden eine Berücksichtigung eines Mehraufwand in Höhe von 44.100 € für das Jahr 2018. Der Nutzung der Mehrerträge aus Fördermitteln zur Deckung der Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW wird zugestimmt. Zudem beschließt der Rat der Bereitstellung weiteren Mehraufwands in der Haushaltsplanung 2019-2022, wie unter den finanziellen Auswirkungen dargestellt ist, und stimmt zu, dass in Höhe der Fördergelder überplanmäßige Aufwendungen nach § 83 GO NRW getätigt werden dürfen.
Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2022 und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 bis 2022.
zu TOP 6.3
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11008-18)
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 07.06.2018 vor:
zu TOP 2.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10959-18)
zu TOP 2.2.1
Druckräume für Heroin-Abhängige
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17-E1)
zu TOP 2.2.2
Drogenkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E1)
zu TOP 2.2.2
Drogenkonsumraum
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E2)
zu TOP 2.2.3
Drogenpolitik in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17-E1)
zu TOP 2.2.4
Drogenpolitik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr. 10792-18)
zu TOP 2.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 10959-18)
zu TOP 2.2.6
Drogenproblematik im öffentlichen Raum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache-Nr. 10994-18-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 10994-18-E2)
Die Tagesordnungspunkte TOP 2.2.1, TOP 2.2.2, TOP 2.2.3, TOP 2.2.4, TOP 2.2.5 und der TOP 2.2.6 werden unter dem Oberpunkt TOP 2.2 zusammen behandelt.
Zu Beginn berichtet Herr Siebert (Gesundheitsamt) anhand einer Präsentation (Anlage 2) zum Thema Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems.
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen folgende Anträge vor:
Zu TOP 2.2.1
Antrag der CDU-Fraktion - Druckräume für Heroin-Abhängige
(Drucksache-Nr.: 08768-17-E1)
die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, ein gesamtstädtisches Konzept zu der allgemeinen Drogenproblematik hinsichtlich des Drogenkonsums im öffentlichen Raum, des Drogenverkaufs und möglicher Konsumräume zu erstellen.
Das Konzept und mögliche Einzelmaßnahmen sind dem o. g. Ausschuss vorzustellen.
Die Verwaltung möge bei der Konzepterstellung zum einen die Lage von heroinabhängigen Frauen, die sich zwecks Geldbeschaffung prostituieren müssen, gesondert erfassen und darstellen, zum anderen ist die Situation nicht krankenversicherter Drogenabhängiger zu beachten. Diese Personenkreise sind einzeln zu betrachten, weil sie wegen verschiedener zusätzlicher Problemlagen ausgesprochen gefährdet sind.
Begründung
Aufgrund der positiven und anhaltenden Sanierung und Modernisierung der sogenannten Problemhäuser in Dortmund wird den drogenabhängigen Menschen ein Teil Ihrer Rückzugsmöglichkeiten genommen, so dass vermehrt der Drogenkonsum in den öffentlichen Raum verschoben wird.
Um die Situation des öffentlichen Drogenkonsums zukünftig wieder einzugrenzen, ist es wichtig, ein ganzheitliches Konzept zur allgemeinen Drogenproblematik mit all ihren Randerscheinungen für Dortmund zu entwickeln. Themen wie medizinische Versorgung, Beratung und Konsumvorgänge können nicht durch schnelle Einzelmaßnahmen zu einem dauerhaften Erfolg führen und müssen mit allen beteiligten Akteuren zukunftsfähig diskutiert werden.
Zu TOP 2.2.2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E1)
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung legt in Abstimmung mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie mit dem Ordnungsdezernat einen Sachstandsbericht und eine Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit eines oder mehrerer zusätzlicher Drogenkonsumräume vor.
2. Die Verwaltung aktualisiert mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie der Mitternachtsmission die Vorlage und Einschätzung zur Vergabe von Diamorphin aus November 2014 (Drucksache Nr.: 13714-14-E3).Der Bericht wird dem Ausschuss vorgelegt.
Begründung:
Der Presse waren Überlegungen der Ordnungsdezernentin hinsichtlich eines weiteren Drogenkonsumraums in der Nordstadt zu entnehmen. Unklar geblieben ist dabei, ob die Ordnungsdezernentin ihren Vorstoß mit der Sozialdezernentin abgeklärt hatte.
Die Notwendigkeit eines weiteren Konsumraums ist in den letzten Jahren immer wieder diskutiert, aber genauso oft vor allem wegen der sensiblen Frage eines möglichen Standorts verworfen worden. Der letzte Jahresbericht der Verwaltung zur Situation in der Nordstadt macht deutlich, dass der öffentliche Drogenhandel und -konsum zugenommen hat. Laut Bericht werden weiche und harte Drogen vielfach offen wahrnehmbar konsumiert und gehandelt – auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Grünanlagen. Bewohner*innen und Geschäftsleute aus der Nordstadt haben deshalb in der Vergangenheit mehrfach auch eine legale Abgabe von harten Drogen unter ärztlicher Aufsicht gefordert, um die Situation in einigen Bereichen der Nordstadt zu entspannen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass das auch funktionieren kann – mit positiven Auswirkungen für die Schwerstabhängigen sowie für die betroffenen Stadtteile.
Deshalb sollte die Diskussion über einen zusätzlichen Drogenkonsumraum verknüpft werden mit Überlegungen zu einem Diamorphin-Programm unter anderem für die hochgradig drogenabhängigen Frauen, die seit Jahren und ohne Perspektive in der Nordstadt der Prostitution nachgehen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von insgesamt ca. 80 Frauen, von denen nach Aussage der Verwaltung regelmäßig bis zu 35 auf den Straßen anzutreffen sind und die über diesen Weg ihre Sucht finanzieren. Viele von ihnen befinden sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation, die sich durch den hohen Kontrolldruck nach der Schließung des Straßenstrichs erheblich verschärft hat. Auch Strafverfahren und Freiheitsstrafen führen in der Regel jedoch nicht zu einem Ausstieg aus Prostitution und Sucht.
Der Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung wurde zuletzt im November 2014 im Ausschuss abgelehnt. Die Situation insbesondere für die betroffenen Menschen hat sich seitdem nicht verbessert.
zu TOP 2.2.2
Antrag der SPD-Fraktion - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E2)
Dortmund verfügt über ein vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Drogenhilfesystem.
Mit einer Mischung aus präventiven Maßnahmen und dem Angebot von niedrigschwelligen Hilfen soll der Verfestigung von offenen Drogenszenen entgegengewirkt werden. So gibt es verschiedene, auf die einzelnen Szenen abgestimmte, Hilfe- und Anlaufstellen wie das Café Kick. Auch ein gut vernetztes Suchthilfesystem existiert in Dortmund bereits. Neben einer Jugendsuchtberatungsstelle gibt es in Dortmund auch ein betreutes Wohnen für Suchtkranke und mehr als 1500 Plätze für die Methadonsubstitution. Auch der Drogenkonsumraum hat in diesem Hilfesystem seinen festen integrierten Platz.
Gerade in der Nordstadt hat sich bis heute ein vielfältiges Angebot in der Drogenhilfe etabliert. In der Nordstadt befinden sich zum Beispiel die Alkoholberatungsstelle des Diakonischen Werkes, eine zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose, „Passgenau“ und die Beratungsstelle Nord des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Bevor in die hier gewachsenen Strukturen ein zusätzlicher Drogenkonsumraum gesetzt werden soll, müssen zwingend die Vor- und Nachteile eines weiteren Drogenkonsumraums abgewogen werden. Zusätzlich muss beleuchtet werden, wer überhaupt von einer solchen Einrichtung erreicht werden kann. Zunächst sollte im zuständigen Sozialausschuss eine fachpolitische Auseinandersetzung mit dem bestehenden System und möglichen Lücken geführt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Der Soziausschuss beauftragt die Verwaltung, alle relevanten Akteure in den Ausschuss einzuladen und eine eingehende fachpolitische Debatte zu dieser Thematik, inklusive Begehungen des Ausschusses vor Ort, zu organisieren.
Der Sozialausschuss verschiebt daher bis auf Weiteres eine mögliche Beschlussfassung über zusätzliche Drogenkonsumräume in der Stadt.
zu TOP 2.2.3
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste – Drogenpolitik in der Nordstadt
(Drucksache-Nr. 08841-17)
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Durch die Übernahme und Sanierung der sogenannten Problemhäuser in der Nordstadt, hat sich die offene Drogenszene verlagert und wird deutlich sichtbarer. Anwohner klagen über Drogenkonsum auf offener Straße und liegengebliebene Spritzbestecke.
Aus diesem Grund benötigen wir einen neuen drogenpolitischen Ansatz, um die drogenabhängigen Menschen mit einem sehr niederschwelligen Angebot zu erreichen und gleichzeitig für die dort lebenden Bürger ein sicheres Wohnumfeld zu schaffen. Es muss eine verbesserte Balance zwischen Restriktion und Hilfe hergestellt werden. Der zwingend notwendige ordnungspolitische Ansatz ist bewusst nicht Teil dieses Antrages und soll in den entsprechenden Gremien behandelt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der offenen Drogenszene in der Nordstadt, ein mobiler Drogenkonsumraum geschaffen werden kann.
Die Stadt wird beauftragt mit den handelnden Akteuren (z.B. Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) Gespräche hinsichtlich einer möglichen Realisierung zu führen.
Das Ergebnis der Gespräche ist zusammenzufassen und den Gremien inkl. einer Kostenschätzung zur erneuten Beratung vorzulegen.
Alternativ wird die Stadt zusätzlich beauftragt, mit den handelnden Akteuren (Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) zu prüfen, ob unter den geänderten Bedingungen für die Diamorphinvergabe, diese in der Stadt möglich ist.
Dabei soll auch auf die Erfahrung anderer Kommunen zurückgegriffen werden.
Die Anträge zu TOP 2.2.1 „Druckräume für Heroin-Abhängige“ (CDU-Fraktion), TOP 2.2.2 „Drogenkonsumraum“ (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion) und TOP 2.2.3 „Drogenproblematik in der Nordstadt“ (Fraktion FDP/Bürgerliste) lagen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits zu den Sitzungen am 19.09.2017, 21.11.2017 und 15.05.2018 vor. Es bestand Einigkeit darüber, die Anträge weiter zu schieben und erst darüber zu beraten, wenn das Konzept vorliege.
Durch die Vorlage zu TOP 2.2.5 sind diese Anträge erledigt und wurden von den Fraktionen zurückgezogen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 15.05.2018 zu dem TOP 2.2.4 die Verwaltungsvorlage „Drogenproblematik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ zur Kenntnisnahme vor sowie zu TOP 2.2.5 die Verwaltungsvorlage „Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems“, über die eine Empfehlung abzugeben ist.
Zu der Vorlage zu TOP 2.2.5 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Dortmund niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen Gespräche mit der Zielsetzung des Betriebs einer Diamorphinambulanz zu führen.
2. Die geplanten Tagesaufenthalte für Drogenabhängige im Dortmunder Norden werden als mittelfristig umzusetzende Maßnahme geplant.
Begründung:
In ihrer Vorlage geht die Verwaltung auf die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund ein. Die dabei genannte Zahl von ca. 50 schwerstkranken Opiatabhängigen in Dortmund, die bei einer Diamorphinbehandlung größere Effekte hinsichtlich der gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung im Vergleich zur Methadonbehandlung aufweisen würden, entspricht der Größenordnung in anderen Städten mit einer Diamorphin-Vergabe.
Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie z.B. in Düsseldorf die Möglichkeit haben, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen, die seit 2010 zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Da das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Leistungen der GKV anbietet, kommt es daher laut Verwaltung als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht.
Um trotzdem die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund zu prüfen und möglichst umzusetzen, sollte das Gesundheitsamt koordinierend Gespräche mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führen.
In der Vorlage “Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ stellt die Verwaltung fest, dass insbesondere in der Dortmunder Nordstadt „ohne jede Scheu weiche und harte Drogen, vielfach auch offen und öffentlich wahrnehmbar konsumiert und gehandelt werden, also nicht nur in oder aus Wohnungen heraus oder an anderen entlegenen Örtlichkeiten und im Schutze der Dunkelheit, sondern auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen.“
Um diese Situation zu entspannen und drogenabhängige Menschen stärker aus dem öffentlichen Raum herauszuführen, schlägt die Verwaltung im vorliegenden Konzept vor, geeignete Tagesaufenthalte für Drogenabhängige (analog Cafe Berta) im Dortmunder Norden einzuführen. Diese sollten allerdings nicht – wie im Konzept – als langfristige, sondern aufgrund der zugespitzten Situation zumindest als mittelfristige Maßnahme umgesetzt werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2018 vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle im Rahmen der Suchtprävention. Diese weitere Stelle, die bei der DROBS angesiedelt werden sollte, soll die Arbeit der bereits ausgeführten Prävention an weiterführenden Schulen unterstützen.
Darüber hinaus wird der Passus in der Vorlage unter Punkt 6 „Evaluation“, letzter Absatz, wie folgt geändert:
Dieses Vorgehen muss durch qualitative Interviews mit Vertreter*innen der Helferseite, Ordnungsseite, Betroffenen und Personen aus dem Umfeld ergänzt werden.
Begründung
Mit dem Programm „Klasse 2000“ und einer eventuellen Ausweitung werden Kinder im Grundschulalter erreicht. Die Drogenberatungsstelle DROBS leistet jetzt schon präventive Arbeit auch an weiterführenden Schulen. Bei der Vielzahl an weiterführenden Schulen und der geringen Anzahl an Präventionsstellen ist dies aber kaum im vollen Umfang leistbar. Die Aufstockung um mindestens eine Stelle bei der präventiven Arbeit an Schulen trägt dazu bei, eine noch größere Gruppe Jugendlicher zu erreichen.
Bei einer Evaluation anhand von regelmäßigen Vernetzungsgesprächen könnten nicht nur, sondern müssen auch Vertreter der Helfer- und Ordnungsseite, Betroffene und Personen aus dem Umfeld anwesend sein, um aus den Ergebnissen effektive Lösungen bzw. Lösungsansätze zu erarbeiten.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018 vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für Drogenabhängige in der Nordstadt als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten.
Begründung:
Die Verwaltung lehnt in ihrem Konzept jegliche Möglichkeit ab, in der Nordstadt Drogen in einem zusätzlichen geschützten Raum außerhalb der Öffentlichkeit zu konsumieren. Dabei hat das Ordnungsamt klar beschrieben, wie die momentane Situation aussieht: Auf Spielplätzen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen werden weiche und harte Drogen konsumiert und gehandelt. Ordnungspolitische Maßnahmen alleine werden dieses Problem nicht lösen. Und auch der bereits vorhandene Drogenkonsumraum am Eisenmarkt wird von vielen Abhängigen der Nordstadt nicht genutzt. Die Bewohner*innen der Nordstadt haben aber zu Recht die Erwartung, dass die Szene ihre Drogen nicht vor oder in ihren Hauseingängen konsumiert. Die neuen geplanten Tagesaufenthalte für drogenabhängige Menschen sind grundsätzlich zu begrüßen. Ohne eine Konsummöglichkeit ist allerdings zu befürchten, dass sich damit der Konsum und die Verelendung vieler Drogenabhängiger auf den Straßen und Plätzen fortsetzen werden. Einer der neuen Tagesaufenthalte sollte deshalb als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten ausgestattet werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2018 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:
Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan 2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche Kosten hierfür beziffern.
Begründung:
Wie in der Vorlage ausgeführt, sollen im Rahmen von aufsuchender Sozialarbeit bulgarisch und rumänisch sprechende Streetworker Kontakte zu Problemgruppen aufnehmen, um diese Personengruppen aufzuklären und die derzeitige Situation zu verbessern. Eine genaue Analyse des Personenkreises ermöglicht die Erarbeitung eines zielgruppenorientierten Konzeptes.
Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.
Begründung:
Mit der Übernahme der Kosten für die Schwangerschaftsverhütung kann eine mögliche soziale Verelendung der betroffenen Frauen verhindert werden.
Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unter TOP 2.2.6 die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor sowie dazu die Stellungnahme der Verwaltung.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Ordnungsverwaltung zur Drogenproblematik im öffentlichen Raum (TOP 2.2.4) zur Kenntnis.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt zum Thema Diamorphin-Abgabe zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E1) vor, dass das Thema auf die nächste Tagesordnung der Gesundheitskonferenz genommen werden soll und Herr Dr. Renken in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit darüber berichten könne.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) sagt die Berichterstattung zu.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Ebenso lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E4) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Frau Grollmann (CDU-Fraktion) ändert mündlich den Antrag ihrer Fraktion wie folgt:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle für die präventive Arbeit für weiterführende Schulen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN diesen geänderten Antrag der CDU-Fraktion (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E2):
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD folgenden Antrag der SPD-Fraktion (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr.: 10959-18-E5)
Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan 2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche Kosten hierfür beziffern.
Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.
Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.
Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Drogenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der unter Punkt 5 genannten Maßnahmen eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung zu erarbeiten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 26.06.2018 vor:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die stellvertretende Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lotz, folgenden Antrag. Sie händigt ihn anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aus.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Die Fraktion begrüßt die konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogensystems. Für die aktuelle Drogensituation, wie sie sich insbesondere in der Dortmunder Nordstadt darstellt, sind nach Meinung der Fraktion noch weitere Hilfen notwendig. Daher fordert die Fraktion, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für Drogenabhängige mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten. Dies könnte helfen, den Drogenkonsum auf den Straßen und Plätzen der Nordstadt zu reduzieren und die Verelendung vieler Drogenabhängiger zu stoppen“.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Gesundheitsamtes vom 08.05.2018 zur Kenntnis. Sie bittet den Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den oben aufgeführten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit gemäß der Verwaltungsvorlage zu verfahren.
zu TOP 6.5
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.
zu TOP 6.6
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11294-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis. Er beschließt die Verlängerung des Modellprojektes „Fachstandard plus“ bis zum 31.12.2019. Darüber hinaus wird das Jugendamt ermächtigt, das Modellprojekt in Abhängigkeit zum Projektverlauf schrittweise um zwei weitere Jugendhilfedienste zu erweitern.
zu TOP 6.7
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 07.06.2018 vor:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Beratung der Verwaltungsvorlage und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine heutige Sondersitzung verschoben.
Es liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2018 vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm für EU-Zuwander*innen“ ergänzt. Die Verwaltung erarbeitet dafür Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, die sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientieren.2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm Winter“ ergänzt. Das beinhaltet auch die Erarbeitung eines Konzeptes für den Betrieb eines Mitternachtsbusses, der jahreszeitenunabhängig wohnungslose Menschen ohne Übernachtungsplatz versorgt und ihnen unbürokratische Überlebenshilfen anbietet.3. Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.
Begründung:
Das vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe beinhaltet vor allem bereits bestehende Maßnahmen und entwickelt sie quantitativ weiter.
Ergänzend und weitgehend muss auf die Situation von Zuwander*innen aus der EU eingegangen werden, die obdachlos sind oder in prekären Wohnverhältnissen leben. Sie besitzen weder einen Anspruch auf Sozialleistungen, noch einen Krankenversicherungsschutz und sind größtenteils von integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. Für sie bleiben im Fall der Bedürftigkeit meist nur die offenen Tagestreffs, Suppenküchen oder Notfallambulanzen, wo ihnen unabhängig von ihren rechtlichen Ansprüchen geholfen wird. Die Verwaltung spricht in ihrem Konzept davon, dass es für einige der Zuwander*innen insbesondere im vergangenen Winter teilweise zu lebensbedrohlichen Situationen kam. Demnach ist es wahrscheinlich nur Glück gewesen, dass dabei niemand zu Tode kam. Trotz dieser Feststellung fehlt im Papier der Verwaltung ein eigenständiges niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, das sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientiert. Bestandteil eines solchen Programms muss insbesondere die medizinische Versorgung sein. Hier stoßen die vorhandenen Angebote an ihre Grenzen. Zudem sollten laufende Projekte im Rahmen des Wohnungsnotfallprogramms des Landes konzeptionell verknüpft werden.
In der Presseinformation zum Konzept spricht die Verwaltung davon, dass das Thema Wohnungslosigkeit insbesondere in den Wintermonaten in das öffentliche Bewusstsein rückt. Gleichzeitig wird aber ein Angebot der Notfallhilfe wie ein Kältebus abgelehnt, da solche Angebote „die Obdachlosigkeit lediglich erleichtern und faktisch als eine reguläre gesellschaftliche Lebensform anerkennen und zur Problemlösung nicht geeignet sind.“ Mit dieser Begründung werden Notfallhilfen gegen die Zielvorstellung ausgespielt, dass Menschen grundsätzlich in einer Wohnung leben sollten. Richtig ist aber, dass Notfallhilfen in manchen Situationen (über-) lebenswichtig sind. Ein Bus zur Versorgung wohnungsloser Menschen ohne Übernachtungsplatz sollte deshalb als Mitternachtsbus jahreszeitenunabhängig betrieben, ein entsprechendes Konzept dafür von der Verwaltung erarbeitet werden.
Laut Konzept sollen zwar die Öffnungszeiten der bestehenden Tagesaufenthalte erweitert werden. Notwendig sind aber aufgrund der gestiegenen und weiter steigenden Zahlen wohnungsloser Menschen weitere kleine dezentrale Möglichkeiten des Tagesaufenthalts. Hier sind insbesondere Möglichkeiten des Waschens und der Körperhygiene vorzuhalten. Das haben auch die Teilnehmer*innen der entsprechenden Arbeitsgruppe im Austausch der Verwaltung mit den Partner*innen der Wohnungslosenhilfe festgestellt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2018 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.
Begründung
Aus der Vorlage geht deutlich hervor, dass es für obdachlose Jugendliche so gut wie keine - speziell für diese Gruppe geschaffenen - Tagesaufenthalte gibt. Daher ist dies vorrangig anzustreben und umzusetzen.
Für (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren gibt es in der Dortmunder Trägerlandschaft keine Einrichtung, in die diese Klientel sich im Alter zurückziehen kann. Personen dieser Zielgruppe sind am Wohnungsmarkt besonders benachteiligt und finden nur sehr schwer oder gar keinen Zugang zu entsprechenden Hilfeeinrichtungen. Der Wunsch nach Individualität, Privatsphäre und Selbstentfaltung, aber auch das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Geselligkeit im Alter ist bei diesem Personenkreis ebenfalls ein großes Begehren.
Diese Menschen bringen aufgrund ihrer Vorgeschichte eine Problemlage mit, die mit denen in vorhandenen Einrichtungen für ältere Menschen, nicht konform gehen.
Orientieren kann man sich hier an dem Projekt der Stadt Münster, die eine „60 plus“-Einrichtung für das oben genannte Klientel bereits 2013 geschaffen hat.
Da der LWL dem Standort Dortmund für eine „Pension Plus“ positiv gegenüber steht, wird es sich sicherlich in Kürze entscheiden, ob Dortmund eine solche Einrichtung, die immens wichtig wäre, erhält. Eine zeitnahe Berichterstattung im Ausschuss würde die Möglichkeit bieten, entsprechende Planungen für eine solche Einrichtung schnell auf den Weg zu bringen. Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:
Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.
Begründung:
Durch die Erweiterung der Öffnungszeiten verbessert sich die Möglichkeit zum geschützten Aufenthalt für wohnungslose Menschen. Die von der Verwaltung bereits berechneten Kosten in Höhe von bis zu 35.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden. Die genauen Modalitäten der Förderung soll die Verwaltung analog des „Rahmenvertrages über die Förderung der von freien Verbänden und deren Einrichtungen erbrachten sozialen Dienste“ ausarbeiten.
Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.
Zu Beginn erläutert Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) das Thema Wohnungslose Menschen anhand einer Präsentation (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.
Frau Grollmann (CDU-Fraktion) bedankt sich für die vorliegende Verwaltungsvorlage, der ihre Fraktion zustimmen werde. Sie geht auf den Antrag ihrer Fraktion ein und begründet diesen. Es läge ihr am Herzen, dass Punkt 1 des Antrages auch in Verbindung mit dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie trotzdem auch Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bliebe.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) ergänzt zu Frau Grollmann, dass in dem Antrag von obdachlosen Jugendlichen die Rede sei. Für Jugendliche sei nach dem Gesetz das Jugendamt zuständig und nicht dieser Ausschuss. Er schlägt vor, dass im Sinne dessen, was in der Vorlage steht, das so mit beschlossen werde, aber zu Protokoll geben werde, dass dieser Antrag auch dem Kinder- und Jugendausschuss zugeleitet werden soll.
Frau Grollmann ändert den Begriff obdachlose Jugendliche unter Punkt 1 des Antrages in obdachlose junge Menschen.
Frau Weyer begründet das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und schlägt ebenfalls vor, die Punkte auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zuzusenden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt über die Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln ab.
Der Ausschuss lehnt Punkt 1 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Der Ausschuss lehnt Punkt 2 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Der Ausschuss beschließt folgenden Punkt 3 des Antrages mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.
Beschluss:
Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden geänderten (Fett/durchgestrichen) Antrag der CDU-Fraktion:
Beschluss:1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche junge Menschen in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:
Beschluss:
Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.
Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diese Anträge auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.
Unter Berücksichtigung dieser Anträge empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung vom 19.06.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt nachfolgende Ergänzung vor:
„Das Konzept sollte um ein Nothilfeprogramm für die EU-Zuwanderer/innen ergänzt werden, die obdachlos sind oder in sehr prekären Wohnverhältnissen leben: dringend nötig erscheint auch ein Nothilfeprogramm für den Winter, etwa ein Konzept für den Betrieb eines Mitternachtsbusses.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimmen von Herrn Warnstorf/ CDU-Fraktion, Herrn Hartleif/ CDU-Fraktion und Herrn Illmer/parteilos), bei Enthaltung von Herrn Ceccarelli/ CDU-Fraktion die o. g. Ergänzung.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Zudem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung vom 26.06.2018 vor:Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die stellvertretende Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lotz, folgenden Antrag. Sie händigt ihn anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aus.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Auch wenn die vorgestellte Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe einige Programme enthält, fehlt aus Sicht der Fraktion ein Nothilfeprogramm für EU-Zuwanderer/-innen. Dieser Personenkreis besitzt weder einen Anspruch auf Sozialleistungen noch einen Krankenversicherungsschutz und ist auch von den meisten integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. In der vorliegenden Vorlage fehlt ein eigenständiges, niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbessering der Lebenssituation dieser Personengruppe“.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes vom 02.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 16 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 2 Enthaltungen (2 x parteilos - Frau Dr. Rogge, Herr Schröter), den oben aufgeführten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Hombruch zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
zu TOP 6.8
Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10228-18-E2)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10228-18-E3)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vor:
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 10228-18-E1):
„In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) am 17.04.2018 wurde
die oben genannte Vorlage unter dem TOP 3.7 behandelt mit dem Ergebnis, dass die Vorlage
nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen dem ABVG noch einmal vorzulegen ist.
Die Vorlage ist nun in allen Bezirksvertretungen behandelt und zur Kenntnis genommen
worden. Lediglich vier Bezirksvertretungen haben Anmerkungen bzw. Fragen in den
Protokollen festgehalten. Diese vier Protokolle sind im Gremieninformationssystem unter
dem TOP 3.2 der Tagesordnung des ABVG am 19.06.2018 ersichtlich.
Bezirksvertretung Beratungstermin Ergebnis
Lütgendortmund 17.04.2018 Kenntnisnahme
Aplerbeck 24.04.2018 Kenntnisnahme
Hörde 24.04.2018 Kenntnisnahme (zwei Fragen)
Hombruch 24.04.2018 Kenntnisnahme
In-Ost 24.04.2018 Kenntnisnahme
Scharnhorst 24.04.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Mengede 25.04.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Brackel 26.04.2018 Kenntnisnahme
Huckarde 02.05.2018 Kenntnisnahme
In-Nord 02.05.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Eving 09.05.2018 Kenntnisnahme
In-West 09.05.2018 Kenntnisnahme“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde:
„Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von
Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.
Es wurden 2 Fragen formuliert:
1. Hat StA 66 im Vergleich zu StA 65 keine Vermögenssubtanz?
2. Siehe Seite 3, 2. Absatz der Vorlage – was verbirgt sich hinter der Formulierung….ist
es aus unterschiedlichen Gründen….? Um welche Gründe handelt es sich?
Diese Fragen sollen in der Mai-Sitzung beim Besuch des Verwaltungsvorstandes noch einmal
angesprochen werden.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst:
„Frau Hardt teilt mit, dass auf Seite 6 der Vorlage anstatt das Jahr „2017“ das Jahr 2016
gemeint sei.
Die CDU-Fraktion zeigt sich sehr enttäuscht von dieser Vorlage, in der lediglich auf
zehn Seiten erklärt wird, warum die Anträge nicht beantwortet oder umgesetzt werden.
Die CDU-Fraktion kann nur an den Rat appellieren, auf die Umsetzung der Beschlüsse zu
pochen.
Die SPD-Fraktion stimmt diesen Ausführungen zu.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von
Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Grün vom 17.04.2018 sowie die Ausführungen der Verwaltung
zur Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis und ist mit
Sachstand nicht zufrieden, da keine Verbesserungen erkennbar ist.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:
„Herr stellv. Bezirksbürgermeister Kuck bemängelte, dass der heutige Personalmangel schon 2014 und 2015 absehbar war. So hätte die Verwaltung schon vorher einschreiten müssen.
Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies darauf hin, dass eine Entscheidung über die Rücknahme von Beschlüssen nicht bei der Verwaltung liegen kann.
Herr Bezirksbürgermeister Tölch erklärte, dass das o. g. System noch ertüchtigt werden muss und somit noch ein laufendes Verfahren sei.
Die Bezirksvertretung Mengede nahm die Vorlage „Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen“ mit den o. g. Anmerkungen zur Kenntnis.“
ABVG 19.06.2018:
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Vorlage grundsätzlich begrüße, mit Ausnahme der durch die Verwaltung gemachten Aussage darüber, dass eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle (Seite 10, Ziffer 6 der Vorlage) nicht mehr für erforderlich gehalten werde.
Vor diesem Hintergrund stellt er folgenden mündlichen Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle als neue Organisationseinheit einzurichten.“
Herr Rm Berndsen teilt mit, dass er diesem Antrag grundsätzlich zustimmen könne, er hätte allerdings die Information, dass eine solche Koordinierungsstelle bereits existiere.
Herr Lürwer verdeutlicht hierzu, dass sowohl im FB 65 als auch im FB 66 an zentraler Stelle bereits Mitarbeiter/innen eingesetzt seien, die die Koordinierung der BV-Maßnahmen im Fachbereich steuern, die Umsetzungsstände nachhalten und die Kommunikation zu den Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen und den Bezirksvertretungen selbst sicherstellen würden. Eine darüber hinausgehende Einrichtung einer Koordinierungsstelle werde daher nicht für erforderlich gehalten.
Herr Rm Mader nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis, verdeutlicht aber nochmals, dass es sich bei der ursprünglichen Forderung nach einer ämterübergreifenden Koordinierungsstelle um einen Haushaltsbegleitbeschluss gehandelt habe, welcher nicht in diesem Ausschuss verändert werden könne. Daher bittet er, diese Angelegenheit zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die gesamte Angelegenheit an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen weiter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage bereits in seiner Sitzung am 09.05.2018 beraten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion bringt nachfolgenden Zusatz- und Ergänzungsantrag zum Beschluss durch den Ausschuss ein:
Die Verwaltung wird gebeten, den AFBL in der nächsten Sitzung über den aktuellen Stand der Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse schriftlich zu informieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 stellten sowohl die SPD-Fraktion („ämterübergreifende Koordinierungsstellte“) als auch die CDU-Fraktion („ämterübergreifende stellenplanneutrale Task Force“) Anträge, wie die Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zukünftig verbessert werden kann. Beide Anträge wurden vom Rat in seiner Sitzung am 14.12.2017 so beschlossen.
In obiger Vorlage antwortet die Verwaltung nunmehr, dass „eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle als neue Organisationseinheit aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich“ (Seite 10 der Vorlage) sei, sie somit einen gültigen Ratsbeschluss nicht umsetzen wird. Dies werten wir als klare Missachtung des gesamten Rates.
Vor diesem Hintergrund stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die beiden Ratsbeschlüsse unverzüglich umzusetzen. Sie unterrichtet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 20.09.2018, wie die Projektleitungsverantwortung organisiert wird.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion und führt aus, dass geschaut wurde, was aus den anderen Haushaltsbeschlüssen geworden sei. Aus diesem Grunde halte es seine Fraktion für wichtig, dass in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften über den aktuellen Stand der Umsetzung aller Haushaltsbegleitbeschlüsse aus dem Dezember 2016 schriftlich informiert werde. Seine Fraktion werde den parallel eingereichten Antrag der CDU-Fraktion mittragen. Er führt aus, dass er froh über die Umsetzung von Ratsbeschlüssen sei und er über einen positiven Sachstand im September sehr froh wäre. Ansonsten sehe sich seine Fraktion in der Fürsorgepflicht und würde für den Herbst 2018 Folgeaufträge erteilen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass es Sinn mache, einen aktuellen Sachstand zu erhalten. Ihre Fraktion werde daher dem SPD-Antrag zustimmen. Sie gehe allerdings davon aus, dass die Verwaltung ihren Verpflichtungen von vornherein nachkomme. Sie sehe allerdings, dass es verschiedene Interpretationen gebe. Es handele sich u. a. um einen Haushaltsbegleitbeschluss, bei dem sich ihre Fraktion seinerzeit enthalten habe, würde sich ihre Fraktion hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion ebenfalls enthalten.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass auf als Fazit auf der letzten Seite einer Ratsvorlage stehe, dass man den Beschluss des Rates bezogen auf Hoch- und Tiefbau für entbehrlich halte. Das sei aus seiner Sicht nicht tragbar. Er teilt mit, dass seine Fraktion den SPD-Antrag mittragen würde.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion beiden Anträgen zustimmen werde.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass die eingeforderten Informationen nach der Sommerpause über den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an den Rat und an alle weiteren befassten Gremien gehen sollten. Sollten sich hieraus Nichtrealisierbarkeiten ergeben, müsse um eine entsprechende Änderung nachgesucht werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
zu TOP 6.9
Masterplan Digitale Stadtverwaltung: Einführung von Open Data in der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10251-18)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die sukzessive und sektorale Einführung von Open Data in der Stadtverwaltung Dortmund.
Nach einem Jahr im Produktivbetrieb evaluiert die Verwaltung den Nutzen und die Kosten, so dass über den weiteren Betrieb von Open Data entschieden werden kann.
zu TOP 6.10
Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2018
(Drucksache Nr.: 10288-18-E4)
hierzu Ergänzung zur Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2018
(Drucksache Nr.: 10288-18-E5)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 03.07.2018 vor:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen von Frau Weyer (SPD-Fraktion) aus der Sitzung vom 15.05.2018 sind zufriedenstellend beantwortet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bestehenden gesetzlichen Lücken und Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Förderung von Personen mit Aufenthaltsgestattung zu schließen, die einer akademischen, schulischen oder sonstigen Ausbildung nachgehen, die nach BAB oder BAföG dem Grunde nach förderfähig ist. Das betrifft insbesondere notwendige Änderungen im SGB III, SGB XII sowie im BAföG.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Erlass herauszugeben, der für die Personengruppe mit Aufenthaltsgestattung, die einer dem Grunde nach BAföG- förderungsfähigen akademischen oder schulischen Ausbildung oder einer dem Grunde nach BAB-förderfähigen Ausbildung nachgeht, regelmäßig einen Härtefall annimmt. Bis zu einer bundesgesetzlich befriedigenden Lösung soll damit ein Zugang zu Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermöglicht werden.
3. Bis zur Verabschiedung anderer gesetzlicher Regelungen oder Erlasse, höchstens jedoch bis zum Endes des Jahres 2018, gewährt die Stadt den o.g. betroffenen Personengruppen, die keinen Zugang zu BAföG, BAB und /oder ergänzenden Leistungen zu SGB II haben und ihren Wohnsitz am 31. Mai 2018 in Dortmund hatten, entsprechende freiwillige Leistungen.
Begründung:
Die bisherigen Diskussionen im Fachausschuss sowie die aktuelle Stellungnahme der Verwaltung zeigen, dass es eine Förderlücke in der Finanzierung des Unterhalts für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung in Ausbildung gibt.
Ist ein Asylverfahren nach 15 Monaten nicht abgeschlossen, bekommen die Betroffenen normalerweise sogenannte „Analogleistungen“ nach SGB XII. Das gilt jedoch nicht für Studierende oder Auszubildende, so dass Asylsuchende (im Gegensatz zu anderen Auszubildenden und Studierenden in vergleichbarer Situation) dann während einer Ausbildung oder eines Studiums weder BAföG, Leistungen des BAB noch andere finanzielle Mittel erhalten. Deshalb sind sie vielfach gezwungen, ihre Ausbildung oder ihr Studium teilweise kurz vor einem Abschluss zu beenden, weil sie ansonsten keine Gelder für ihren Lebensunterhalt mehr bekommen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum jemand, der eine Ausbildung macht, erst dann wieder Leistungen bekommt, wenn er diese Ausbildung abbricht. Für die Betroffenen ist das eine schwere Notlage, eine gelungene Integration wird vor diesem Hintergrund verhindert. Nach den Informationen der Verwaltung handelt es sich dabei in Dortmund aktuell um 65 Schüler*innen, Auszubildende und Personen in berufsvorbereitenden Maßnahmen.
An erster Stelle steht der Bund in der Pflicht, die vorhandenen Gesetzes- und Förderlücken schnellstens zu schließen. Das betrifft insbesondere notwendige Änderungen im SGB III, SGB XII sowie im BAföG.
Bis zu einer umfassenden bundesgesetzlichen Klarstellung sollte das Land - wie schon andere Bundesländer - einen entsprechenden Erlass veröffentlichen, mit dem Sozialämter im Rahmen einer Härtefallregelung den betroffenen Personen Sozialhilfeleistungen gewähren können. In diesem Erlass sollte klargestellt werden, dass das Land in denjenigen Fällen keine Bedenken gegen die Anwendung der Härtefallregelung hat, in denen deutsche Auszubildende, Studierende und Schüler*innen in einer vergleichbaren Situation während ihrer Ausbildung einen Anspruch auf BAB, BAföG bzw. Leistungen nach dem SGB II hätten.
Bis dahin braucht es als Übergang eine städtische Lösung, damit die jungen Menschen ihre Ausbildung nicht abbrechen müssen. Die Gewährung freiwilliger Leistungen für einen begrenzten Zeitraum ist dabei finanziell überschaubar. Denn der Stadt entstehen auch beim Abbruch einer Ausbildung Kosten. Die entsprechenden Personen haben dann nämlich Anspruch auf Analog-Leistungen nach SGB XII.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag seiner Fraktion.
Frau Weyer (SPD-Fraktion) äußert dazu, dass die Punkte 1 und 2 des Antrages für ihre Fraktion in Ordnung seien, sie den Punkt 3 aber noch erweitern würde. Im August und September würden die neuen Schuljahre beginnen. Mit diesen Schuljahren gäbe es auch neue Ausbildungen, die in der Regel 3 Jahre dauern würden. Würde die Förderung nur bis zum 31.12.2018 übernommen und die Unterstützung vom Land bliebe aus, hätte man im nächsten Jahr das gleiche Problem wieder. Ihre Fraktion würde den Antrag daher darum erweitern, dass für mindestens die Personen, die zum 31.05.18. hier ihren Wohnsitz hatten und zum 01.08.2018 eine Ausbildung beginnen würden, auch für die folgenden zwei, drei Jahre der Ausbildung unterstützt werden, für die es haushaltsrelevant sei. Die Finanzierung müsse daher in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden. Die jungen Menschen, die jetzt im guten Glauben einen Ausbildungsvertrag für drei Jahre unterschrieben hätten, müssten auch unterstützt werden, wenn das Land nicht zahle. Sie ergänzt, dass diese Regelung nur für die aktuellen Fälle gelte und nicht als Anreiz für zukünftige.
Herr Langhorst stimmt den Äußerungen von Frau Weyer zu. Er äußert jedoch Bedenken, wenn man aufgrund der anfallenden Kosten in die Haushaltsberatungen ginge. Den Menschen, die jetzt bereits in dieser Lücke hingen, wäre damit nicht geholfen, wenn es erst eine Entscheidung im Herbst zu den Haushaltsberatungen gäbe.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, in jedem Fall den Betrag für das laufende Jahr zu beschließen.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) stimmt Frau Weyer ebenfalls zu. Ihre Fraktion unterstütze den Antrag in jedem Fall. Sie fragt nach, wie hoch die Kosten seien, wenn diese Personen die Ausbildung abbrechen würden und weiterhin von Sozialleistungen leben würden.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den Punkten 1 und 2 des Antrages zustimmen würde. Zu Punkt 3 habe er noch Beratungsbedarf und würde sich daher zu Punkt 3 enthalten. Die vorgeschlagene Erweiterung von Frau Weyer halte auch er für zielführend.
Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) hält die Erweiterung für einen guten Vorschlag. Es sei eine Investition in die Zukunft für junge Menschen.
Herr Taranczewski weist darauf hin, dass dieser Antrag in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften müsse, um noch in der letzten Sitzung des Rates der Stadt vor der Sommerpause behandelt werden zu können. Diesen Beschluss im Oktober/November zu beschließen, mache keinen Sinn.
Frau Zoerner (Stadträtin) schlägt vor, dass die Verwaltung einen Formulierungsvorschlag mit einer Berechnung für die Erweiterung zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einreichen werde. Der Beschluss sei dann zunächst für 2018. In den Haushaltsberatungen müsse dann entsprechend für 2019 beraten und Beschlüsse eingeleitet werden.
Herr Taranczewski gibt an, dass es um die Personen ginge, die zum Stichtag 31.05.2018 bereits in Dortmund wohnhaft waren, hier eine Ausbildung beginnen würden und keinen Zugang zu den entsprechenden Leistungen hätten. Für den Fall, dass vom Land keine Lösung käme, müssten für 2019 und 2020 diese Kosten mit eingestellt werden.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/DieGrünen) schlägt vor, den Punkt 3 des Antrages so zu belassen und einen 4. Punkt zu ergänzen als Planung für die nächsten drei Jahre für die Ausbildungsdauer.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Der Antrag, der im Nachversand verschickt worden sei, habe zur Vorbesprechung seiner Fraktion nicht vorgelegen. Die Stellungnahme der Verwaltung führe für ihn nicht zwangsläufig dazu, dass die Stadt diese Aufgabe übernehmen sollte. Solitär betrachtet fände er die Sache gut. Er äußert jedoch seine Bedenken in Bezug auf die Haushaltsberatungen bzw. die schwierigen Haushaltssituationen in der Vergangenheit. Durch diesen Antrag würde der Bereich der freiwilligen Leistungen massiv ausgeweitet. Ohne Rücksprache in seiner Fraktion würde er dem Antrag heute nicht zustimmen.
Herr Langhorst geht noch mal auf die Frage von Frau Karacakurtoglu ein. Es wäre interessant, was die Kommune sonst zahlen würde, wenn es keine freiwilligen Leistungen geben würde. Er möchte die Kosten i. H. v. ca. 155.000 Euro für 2018 nicht so im Raum stehen lassen, da sich diese Kosten relativieren würden, wenn man berücksichtige, dass der Kommune ohne diese freiwilligen Leistungen auch Kosten entstünden.
Frau Zoerner ergänzt, dass grundsätzlich Geld eingespart würde, da hier über Menschen gesprochen werde, die in den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fielen und zwar in den Bereich, der kommunal finanziert werde. Man könne aber nicht genau sagen, wie hoch diese Einsparung sei. Eine Berechnung sei nicht möglich, weil die mit den Falltypen zusammen hinge.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich zuzustimmen, möchte diesen jedoch um einen weiteren Punkt 4 ergänzen. Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, einen Formulierungsvorschlag dazu einzureichen, der dann zur Abstimmung den Fraktionsgeschäftsstellen zugeleitet werden soll.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt zu Protokoll, dass er den Punkten 1 und 2 des Antrages zustimmen werde. Bei dem Punkt 3 werde er sich enthalten.
Unter Berücksichtigung der Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu Punkt 3 des Antrages, beschließt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach erfolgter Formulierung des zusätzlichen Punktes 4 (siehe Anlage/Ergänzung E5) soll der Antrag an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weitergeleitet werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Ergänzung hierzu vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, dass für geflüchtete Menschen in (schulischer) Ausbildung ohne Ansprüche auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) freiwillige Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen erbracht werden können.
1. Auf Antrag können Menschen, welche Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dortmund haben und einen eigenen Hausstand führen freiwillige Leistungen beantragen. Der gewöhnliche Aufenthalt ist anzunehmen, wenn sie der Stadt Dortmund zur Aufnahme zugewiesen worden sind oder bei Beginn der Ausbildung seit mindestens 12 Monaten in Dortmund wohnhaft sind und bis zum 31.12.2018 in Dortmund wohnhaft bleiben. In der Regel wird es sich um neue Ausbildungsverhältnisse ab 1.8. oder 1.9.18 handeln. Miteinbezogen werden aber auch solche, die sich in einer laufenden Ausbildung befinden und ihren Lebensunterhalt zwischenzeitlich lediglich mit freiwilliger Unterstützung Dritter haben sicherstellen können.
2. Freiwillige Leistungen erhalten nur Menschen, die zum leistungsberechtigten Personenkreis des § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehören unda) eine dem Grunde nach förderfähige (schulische) Ausbildung nach dem BAföG (Schüler) oder Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III; Personen in berufsvorbereitenden Maßnahmen, Auszubildende) bereits absolvieren oder beginnen werden und
b) nicht die persönlichen Voraussetzungen nach dem BAföG oder BAB erfüllen und demnach keine Leistungen nach dem SGB III oder BAföG beziehen und
c) vom Leistungsausschluss nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) betroffen sind und
d) mit ihrem Einkommen nicht über den Höchstsätzen nach dem BAB und BAföG liegen.
3. Die freiwilligen Leistungen richten sich nach den Höchstgrenzen bei schulischer und beruflicher Ausbildung der Vorschriften des BAföG und BAB (§ 13 BAföG i.V.m. §§ 63 ff. SGB III; außerhalb des Haushaltes der Eltern). Das Einkommen wird entsprechend den Regelungen angerechnet und bereinigt. Die Leistungen werden sich in einer Größenordnung zwischen 280 bis 650 Euro monatlich individuell bewegen.Die freiwilligen Leistungen können grundsätzlich bis zum Abschluss der (schulischen) Ausbildung erbracht werden. Sie enden, sofern vorrangige Leistungen (SGB III, BAföG) in Frage kommen oder sobald das Land NRW oder der Bund eine Regelung trifft.
Die Kosten für die freiwilligen Leistungen betragen pro Kalenderjahr voraussichtlich:
Leistung für Schüler: 180.000,00 €
Leistungen für Auszubildende: 90.000,00 €
Leistungen für berufsvorbereitende Maßnahmeteilnehmer: 107.000,00 €
Summe freiwilliger Leistungen: 377.000,00 €
Für das laufende Jahr 2018 bestünde für die Zeit von August bis Dezember ein Bedarf an freiwilligen Leistungen in Höhe von etwa 157.000,00 € (377.000 € / 12 Monate * 5 Monate).
Bei mangelnder finanzieller Ausstattung wäre der Personenkreis gezwungen, die Ausbildung abzubrechen bzw. erst gar nicht aufnehmen zu können und (wieder) Leistungen nach dem AsylbLG zu beziehen, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Die Leistungen nach dem AsylbLG gehen überwiegend zu Lasten der Kommune. Bei freiwilliger Leistungsgewährung für den beschriebenen Personenkreis würden gegenüber der vollen Sozialhilfe nach dem AsylbLG ca. 250,00 € pro Person und Monat eingespart werden. Dies entspräche bei den angenommenen 65 Personen einer fiktiven Einsparung von ca. 258.000,00 € pro Kalenderjahr. Die Einsparung errechnet sich durch die Gegenüberstellung der fiktiven Sozialhilfeaufwendungen nach dem AsylbLG pro Kalenderjahr (ca. 635.000,00 €) abzüglich der Höhe der freiwilligen Leistungen (377.000,00 €). Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die benötigten finanziellen Mittel in 2018 dem Sozialamt überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Folgen für die Jahre 2019 ff. werden im Rahmen der Haushaltsaufstellungen betrachtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort entsprechende Anträge aufzunehmen und die individuellen Hilfen zu berechnen und zahlbar zu machen.
Unabhängig von diesen Hilfen, setzt sich der Rat der Stadt Dortmund dafür ein, dass die bestehenden Gesetzeslücken geschlossen werden und somit diese freiwilligen Leistungen überflüssig werden.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erläutert die Beschlussfassung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass er darauf hoffe, dass die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit großer Mehrheit an den Rat gehen könne und teilt mit, dass der Pkt. 3 des Antrages seiner Fraktion wie folgt zu ändern sei:
3.Bis zur Verabschiedung anderer gesetzlicher Regelungen oder Erlasse, höchstens jedoch bis zum Endes des Jahres 2018, gewährt die Stadt den o.g. betroffenen Personengruppen, die keinen Zugang zu BAföG, BAB und /oder ergänzenden Leistungen zu SGB II haben und ihren Wohnsitz am 31. Mai 2018 in Dortmund hatten, entsprechende freiwillige Leistungen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er die Vorschläge für eine sehr gute Idee halte, er werde sich jedoch bei der Abstimmung enthalten.
Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ihre Fraktion zustimmen werde.
Herr Reppin (CDU_Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Vorschlag und den Änderungen zu Pkt. 3 zustimmen werde. Er stellt den mündlichen Zusatzantrag, dass die Finanzierung der unter Pkt. 3 genannten freiwilligen Leistungen aus dem Sozialetat erfolgen solle.
Aus der Diskussion ergibt sich, dass die Finanzierung der freiwilligen Leistungen aus dem vorhandenen Budget des Sozialamtes erfolgt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste einschließlich des geänderten Punktes 3 und des mündlichen Zusatzantrags der CDU-Fraktion zu und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDO/Bürgerliste die vorliegende Ergänzung zu beschließen.
Monegel Reppin Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin
(See attached file: 1. Managementbericht 2018_mit Anlagen.pdf)