Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 05.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 15:00 - 15:58 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Schauenberg (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reigl (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr sB Auffahrt
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Kaestner (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Aydogan - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Heynen - 68/stellv. BL
Frau Bertram - 68
Herr Vogt - 2/Dez.-Büro
Herr Dreiskämper - 61
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 05.04.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 01.03.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)
Hinweis: Die Vorlage haben die Ratsmitglieder, die Fraktionsgeschäftsstellen, der Personalrat und die Pressestellte bereits im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

3.2 Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

3.3 Stadtumbau Rheinische Straße
Projekt: Unionviertel.attraktiv
Teilprojekt: Gestalte dein Quartier!

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03752-16)

3.4 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Hinweis: Die Vorlage haben die Ratsmitglieder, die Fraktionsgeschäftsstellen, der Personalrat und die Pressestellte bereits im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016

3.5 Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

3.6 Breitbandversorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04129-16)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 1. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen (Drucksache Nr.: 03201-15)
Kenntnisnahme
Hinweis: Die Druckstücke der Vorlage werden nachversandt.

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 01.03.2016 vor -

5.2 Mitfahrerparkplatz Walther-Kohlmann-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02562-15)

5.3 Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03256-15)

5.4 Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016

5.5 Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-15)

5.6 Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04075-16)

5.7 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0404 Unionstraße/Heinrich-Wenke-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03643-16)

5.8 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0294 Husener Straße/ Wickeder Straße (Drucksache Nr.: 03631-16)
Beschluss
Hinweis: Die Druckstücke der Vorlage werden nachversandt.

5.9 Sachstand Gartenstadtradweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03838-16)

5.10 2. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand März 2016)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04045-16)

5.11 Verkehrsprobleme Wittekindstraße/Im Rabenloh bei BVB-Heimspielen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03999-16)

5.12 Radwegeverbindung durch die Innenstadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04130-16)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04057-16)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
nicht besetzt

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Naumann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 01.03.2016

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 01.03.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) sowie Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2016 gemäß der in der Anlage beschriebenen Form.


zu TOP 3.2
Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Beantragung der unten dargestellten Projekte im Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von
Flüchtlingen“ zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, unter der Vorraussetzung einer Förderung über das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“, die weitere Qualifizierung und Umsetzung der nachfolgenden Projekte mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €:
Integrierte Projekte in der Siedlung Lanstrop
geschätzte Kosten: 2.956.763 €

Interkulturelles Stadtteilzentrum Eving (IK Nord)
kalkulierte Kosten: 5.503.000 €

Funktionsgebäude Hoeschpark
geschätzte Kosten: 3.090.000 €

Sportanlage Lindenhorster Straße
geschätzte Kosten: 669.500 €

Sportanlage Pappelstadion Wickede
geschätzte Kosten:
927.000 €
Gesamtkosten 13.146.263 €
Vorbehaltlich der Landesförderung in Höhe von 10.389.891 € und der Kostenübernahme durch die imdo gGmbH in Höhe von 550.300 € beschließt der Rat die notwendigen städtischen Eigenanteile in Höhe von 2.206.072 € (davon Kernhaushalt 1.159.572 € und Wirtschaftsplan Sport- und Freizeitbetriebe 1.046.500 €) zur Verfügung zu stellen.
Der städtische Eigenanteil, der das Haushaltsjahr 2016 betrifft, in Höhe von konsumtiv 79.532 € kann durch den Haushaltsansatz für Zinsaufwendungen (Auftrag 291601010006, Sachkonto 551700) gedeckt werden.

Der städtische Eigenanteil, der das Haushaltsjahr 2016 betrifft, in Höhe von investiv
204.700 € kann durch den Haushaltsansatz für den Ankauf von Flüchtlingsunterbringungen (Finanzstelle 24_0150708915) gedeckt werden. Entsprechende Anträge auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW wird StA 64 rechtzeitig stellen.


Der Eigenanteil für die Haushaltsjahre 2017 ff. wird von StA 64 im Rahmen der Budgetgespräche berücksichtigt.

Der Eigenanteil der Sport- und Freizeitbetriebe ist für das Haushaltsjahr 2016 im Wirtschaftsplan enthalten und wird für die Haushaltsjahre 2017 ff. im Rahmen der Budgetgespräche berücksichtigt.

Die Durchführung aller Maßnahmen steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.


zu TOP 3.3
Stadtumbau Rheinische Straße
Projekt: Unionviertel.attraktiv
Teilprojekt: Gestalte dein Quartier!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03752-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis:

Beschluss

1. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Ergebnisse der Bewohnerjury zur Kenntnis.

2. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Durchführung der Maßnahmen „Aufwertung Wegeverbindung Westpark-Sternplatz“, „Tischtennisplatten im Westpark“, „Zebrastreifen Lange Straße“ und „Querungshilfe Sternstraße“ mit einem Gesamtin-
vestitionsvolumen i.H.v. 203.000 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen von
21.960 €, welche nicht zahlungswirksam sind.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung
i.H.v. 1.880 €.


Die Umsetzung o. g. Gestaltungsmaßnahmen resultiert aus der bereits am 17.09.2014 von der Bezirksvertretung beschlossenen Vorlage zum Projekt „Unionviertel.attraktiv“ (Drucksache Nr. 13308-14).

Die Durchführung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.


zu TOP 3.4
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016:

„Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen
Sitzung am 01.03.2016 vor:

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm
und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und
dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt
sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche
konzentrieren musste.
Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die
Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich
nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die
reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit
Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde
herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.
Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende
persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem –
politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.
Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten.
Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen
Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an
Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der
Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung.
Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu
enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im
Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten
sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl
ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur
Verfügung zu stellen.
Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren
Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im
Bericht erwähnten Themenbereichen.
Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines
Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz
sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die
Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.
Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur
Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und
Behinderung“ hin.
Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in
der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-
Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte
der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund
stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre
Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.
Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich
Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten
Sozialräumen, die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft
und weiterer Bildungsangebote.
Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der
Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die
Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“

Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den Beschlussvorschlag laut Vorlage an den Rat einstimmig zur Kenntnis.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“
zur Kenntnis.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen
Netzwerkes zur Kenntnis.“


ABVG 05.04.2016:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage und den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.


zu TOP 3.5
Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 16. Zwischenbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Breitbandversorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04129-16)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 04129-16-E1):

„Die CDU-Fraktion bittet die Stadtverwaltung um einen Sachstandsbericht, inwieweit innerhalb
der Stadt Dortmund die Breitbandversorgung sichergestellt ist.
Konkret sollte dargestellt werden, wie hoch die Breitbandverfügbarkeit in % der Haushalte
in einer Anschlussqualität von
- größer 5 Mbit/s
- größer 50 Mbit/s
ist.
Wünschenswert wäre hierbei ein möglichst hoher Detaillierungsgrad zumindest auf Stadtbezirksebene,
besser jedoch noch auf Ebene der statistischen Bezirke, idealerweise sogar
auf der der statistischen Unterbezirke.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
1. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03201-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 1. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01923-15-E1):

Anfrage der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 02.02.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o.g. Anfrage mit den Prüfaufträgen beantworte ich wie folgt:


zu 1.
Die heute hier vorhandene Signalanlage ist eine reine Engstellensignalisierung. Für weitergehende Steuerungs- und Regelungsaufgaben ist sie nicht geeignet. Ein Erfordernis, die Einmündungen der Schlagbaumstraße und der Schwerter Straße zu signalisieren, ist zur Zeit aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung nicht erkennbar. Beide Einmündungen sind in Bezug auf Verkehrsunfälle unauffällig. Bereits heute kann man aber schon sagen, dass der Verkehrsfluss durch eine Signalisierung nicht besser würde. Aufgrund des geringen Abstandes der Einmündungen wäre eine Grüne Welle für beide Fahrtrichtungen nur sehr unzulänglich zu erreichen, so dass man im Verlauf der Sölder Straße immer wieder an der zweiten Ampel angehalten würde.
Im Zuge der Tiefbauarbeiten sollten jedoch vorsorglich Leerrohre verlegt werden, um kostengünstig eine Signalisierung vornehmen zu können, wenn sie sich in der Zukunft als erforderlich erweisen sollte.


zu 2.
Der Straßenzug Sölder Straße – Vellinghauser Straße ist als Landesstraße L 662 klassifiziert und gehört zum einen zum Vorbehaltsnetz der Stadt Dortmund und zum anderen zum Lkw-Routen-Netz. Dieses Netz soll Lkw-Verkehr bündeln, um Wohnstraßen zu entlasten.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen – also Beschilderungen und Markierungen – sind gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese zwingende Notwendigkeit ist hier nicht erkennbar.

Auch mit einer Erweiterung der Durchfahrtshöhe wird nicht von einer wesentlichen Zunahme der Lkw-Verkehrsbelastung ausgegangen.

zu 3.


Die geplante Erneuerung der Unterführung im o.a. Bereich führt bezüglich der Oberflächenentwässerung nicht zu einer wesentlichen Veränderung der Bestandssituation. Lediglich die Durchfahrtshöhe und -breite werden den heutigen Erfordernissen angepasst. Hierdurch wird die bestehende Entwässerungssituation des Umfeldes nicht beeinträchtigt.

Offensichtlich ist es in der Vergangenheit im Bereich der Unterführung nicht zu Überflutungen gekommen, sodass auch zukünftig nicht damit zu rechnen ist.

Grundsätzlich ist die Deutsche Bahn für Planung und Bau der Unterführung zuständig. Die Stadt wird die neue Straßenplanung beisteuern. Für die Realisierung ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Im Rahmen der Gesamtplanung werden die anerkannten Regeln der Technik zugrunde gelegt. Hierzu gehört selbstverständlich auch eine Betrachtung zum Überflutungsnachweis nach DIN EN 752-2 bei Starkregenereignissen.

Des Weiteren ist in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 01.03.2016 die Frage gestellt worden, ob bei der Maßnahme Verkehrsuntersuchungen insbesondere für den Schwerlastverkehr durchgeführt wurden. Dies beantworte ich wie folgt:
Bei dieser Maßnahme sind keine gesonderten Untersuchungen zum Schwerlastverkehr durchgeführt worden. In Anbetracht der Lage der Gewerbegebiete wird nicht mit einer wesentlichen Zunahme des Lkw-Verkehrs gerechnet.“



ABVG 05.04.2016:

Herr Rm Gebel beantragt mündlich, dass die Verwaltung die Verkehrsentwicklung im weiteren Verfahren beobachten soll. Weiter bittet er darum, jeweils vor und nach dem Umbau, Lkw-Verkehrszählungen durchzuführen, um anschließend ggf. noch weitere Maßnahmen hieraus ableiten zu können.
Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltung (Enthaltung Fraktion B’90/Die Grünen), abgelehnt.

Herr Rm Mader deklariert Beratungsbedarf für seine Fraktion und bittet, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Angelegenheit in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 5.2
Mitfahrerparkplatz Walther-Kohlmann-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02562-15)

Zu den von Herrn Rm Berndsen angeführten Bedenken bezüglich etwaiger Nutzung der Mitfahrerparkplätze durch Lkws, erläutert Frau Uehlendahl, dass die Parkplatzgeometrie so ausgelegt sei, dass diese von Lkws gar nicht befahren werden können.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Bau des Mitfahrerparkplatzes Walther-Kohlmann-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014603 – Walther-Kohlmann-Straße Mitfahrerparkplatz – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 10.000,00 Euro Haushaltsjahr 2020: 10.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 3.300,00 Euro.





zu TOP 5.3
Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03256-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 450.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014631 – Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof – und dem Budget der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Investitionsfinanzstelle 3I_01257014406 – Fahrbahnerneuerung Am Zehnthof – mit folgender Auszahlung:

Bis Haushaltsjahr 2015 6.824,30 Euro
Haushaltsjahr 2016 443.175,70 Euro

Die Investition in die Umgestaltung bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.600,00 Euro.


zu TOP 5.4
Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016:

„Herr Herkelmann bittet Frau Opitz, ihren Antrag zum Tagesordnungspunkt zu erläutern.
Frau Opitz berichtet aus einem Gespräch mit dem Betriebsleiter des Revierparks Wischlingen
über geplante Umbauten zur Verbesserung der Barrierefreiheit an der Einrichtung. Mit dem
Bushaltestellenprogramm kann auch die nicht barrierefreie Haltestelle am Revierpark
angepasst und damit Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang zum Revierpark
ermöglicht werden.

Antrag:
In der o.g. Vorlage sind für den Stadtbezirk Innenstadt West Anpassungen der
nachfolgend genannten Bushaltestellen vorgesehen:

Dorstfeld DO - Dorstfeld S Wittener Str. / Hochstr. (S-Bahn Halt),
Dorstfeld Marten Bezirksfriedhof Martener Hellweg 59 / geg. Haupteingang Friedhof,
Dorstfeld Wittener Straße U Wittener Str. (Wilhelmplatz) / Dorstfelder Hellweg,
Innenstadt West Westpark Lange Str. 42 (AWO Seniorenzentrum) und
Innenstadt West Kreuzstraße U Kreuzstr. 96 und gegenüber 108-110/ Große Heimstr..

Ich bitte um die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgender
Empfehlung:

Für den Stadtbezirk Innenstadt-West wird im Rahmen des Bushaltestellenprogramms
2016 – 2017 auch die barrierefreie Anpassung der Bushaltestellen Wischlingen
vorgesehen.

Frau Weyer bittet um Information der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Die Information
aller nachfolgender Gremien ist vorgesehen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Mit dieser Ergänzung empfiehl das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig den
Beschlussvorschlag laut Vorlage an den Rat.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:

„1. Beschluss:
Die Bezirkvertretung Dortmund-Hörde beschließt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN die in der Vorlage aufgeführten Haltestellen in Hörde um 3 weitere
Haltestellen, bei denen in Teilen überhaupt keine Bordsteine zum Einstieg vorhanden
sind, zu ergänzen. Es handelt sich 1. um die nördliche Haltestelle Am Remberg-
Steinkühlerweg, Höhe Hausnummer 126, 2. um die Haltestelle Kurze Hecke-
Steinkühlerweg, Höhe Hausnummer 126 und 3. um die Haltestelle Dessauerstraße-
Märkische Straße, Höhe Hausnummer 10
Abstimmungsergebnis: einstimmig, so beschlossen

2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Beschlussvorschlag laut Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, so beschlossen“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:

„Nach Eröffnung der Sitzung durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler werden folgende
Anträge gestellt:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, den Fahrradbeauftragten der Stadt
Dortmund einzubeziehen. Er wird einstimmig beschlossen.

Antrag der SPD-Fraktion:
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, die beiden Bushaltestellen „Schönaustraße“ mit in den
Priorisierungsvorschlag für den Stadtbezirk DO-Hombruch aufzunehmen, da der
Straßenabschnitt Palmweide, von der Schönaustraße bis zum Beisterweg, an der die
Bushaltestellen liegen, saniert werden soll. Einen entsprechenden Beschluss hat die BVHombruch
unter TOP 14.7 der Sitzung gefasst. Für die Straßensanierung werden 50.000 Euro
aus HH-Mitteln 2016 der BV-Hombruch zur Verfügung gestellt. Und zwar aus der
Maßnahme „Punktuelle Fahrbahninstandsetzung“ (s. Beschluss zu TOP 5.2, Nr. 9 des
beschlossenen Antrags der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der
11. BV-Sitzung vom 03.11.2015). Er wird einstimmig beschlossen.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund einstimmig, den Beschlussvorschlag laut Vorlage mit den unten aufgeführten
Anmerkungen zu beschließen:

Anmerkungen:
1. Bei der Verwirklichung des Bushaltestellenprogramms sollte der Fahrradbeauftragte der
Stadt Dortmund einbezogen werden (s. oben aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN)
2. Die beiden Bushaltestellen „Schönaustraße“ sollten in den Priorisierungsvorschlag für den
Stadtbezirk DO-Hombruch aufgenommen werden. Die Begründung ist aus dem oben
aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion ersichtlich.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig mit dem Zusatz, dass auch Busbuchten mit Buskaps ausgebaut werden sollen, den Beschlussvorschlag zuzustimmen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016:

„Herr Lieven (SPD-Fraktion) gab zu der Vorlage folgendes Statement ab:
Die BV Lütgendortmund hat nach einem Ortstermin in der Straße „Alter Hellweg“ eine
Querungshilfe beschlossen. Nach langem hin und her, bekam sie die Aussage – dass die
Erneuerung der Buscups geplant sei und es nicht ratsam ist, vorher eine Querungshilfe an
dieser Stelle zu installieren (DS-Nr. 13342-08-E4 Sitzung 05/2014). Nun wird in dieser
Vorlage die Haltestelle in der Straße „Alter Hellweg“ nicht aufgeführt. Daher möchte die BV
Lütgendortmund wissen, ob sie aus dem Programm genommen wurde. Falls dies der Fall ist,
besteht die BV Lütgendortmund darauf, diese Haltestelle in das Programm wieder
aufzunehmen.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den
Beschlussvorschlag laut Vorlage zu fassen, aber dabei die in der Protokollnotiz aufgeführten Anmerkungen mit Berücksichtigen.“


ABVG 05.04.2016:

Zu den vorliegenden Vorschlägen aus den Bezirksvertretungen und der heute hierzu erfolgten Diskussion, macht Frau Uehlendahl folgenden Verfahrensvorschlag:

„Die Verwaltung wird den Pool von 300 Haltestellen um die o. a. Vorschläge aus den Bezirksvertretungen erweitern und diese dort, wo es sich anbietet/ möglich/ sinnvoll ist, entsprechend umsetzen.
Wann diese Umsetzung erfolgt, ob nun tatsächlich im ersten, zweiten oder dritten Jahr, wir davon abhängen, wie die Mittel zur Verfügung stehen, wie angrenzende Baumaßnahmen Synergieeffekte erreichen und wie das Programm an sich fortläuft.“

Unter Berücksichtigung dieses Verfahrensvorschlages wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügtem Priorisierungsvorschlag für die einzelnen Stadtbezirke. Das Programm soll auch über das Jahr 2017 hinaus fortgeführt werden. Dazu werden zeitgerecht weitere Beschlussvorlagen vorgelegt.

Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich einzelne Maßnahmen auszutauschen, wenn sie sich begründet nicht sofort umsetzen lassen. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 (Finanzposition 780 810).
Folgende Auszahlungen für das Bushaltestellenprogramm 2016 – 2017 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 750.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2018 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 57.500,00 Euro.


zu TOP 5.5
Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.


zu TOP 5.6
Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04075-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld (DrsNr. 03447-16) zur Kenntnis,

2. lehnt Straßenbenennungen nach Unternehmensbezeichnungen für das gesamte Stadtgebiet grundsätzlich ab,

3. beauftragt die Verwaltung, eine Änderungsfassung der seit dem Jahr 1987 bestehenden Richtlinien für die Straßenbenennung aufzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.




zu TOP 5.7
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0404 Unionstraße/Heinrich-Wenke-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03643-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0404 Unionstraße/Heinrich-Wenke-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 41.500,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung der LSA 0404 erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014640 – LSA 0404 Unionstraße/Heinrich-Wenke-Straße - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 41.500,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.849,00 Euro.


zu TOP 5.8
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0294 Husener Straße/ Wickeder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03631-16)

Der Ausschuss fasst heute keinen Beschluss zu dieser Vorlage, da man sich über die bisherige Beschlusslage zum Bahnübergang und dem Kreisverkehr nicht schlüssig ist.

Des Weiteren bittet der Ausschuss, auf Anregung von Herrn Rm Gebel, um Übersendung aller Beschlüsse, da im benannten Beschluss vom 24.05.2012 beispielsweise auf einen Beschluss vom 05.05.1988 verwiesen wird, der natürlich elektronisch nicht verfügbar ist.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung und beauftragt die Verwaltung, die o. a. Beschlüsse bereits für die vorherigen Beratungen zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 5.9
Sachstand Gartenstadtradweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03838-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis.


zu TOP 5.10
2. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand März 2016)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04045-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 2. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 5.11
Verkehrsprobleme Wittekindstraße/Im Rabenloh bei BVB-Heimspielen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03999-16)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 03999-16-E1):

„Im Nachgang des 2015 erfolgten Umbaus des Einmündungsbereichs Wittekindstraße / Im
Rabenloh, bei dem die Straße Im Rabenloh um eine Fahrspur bis zum Parkplatz A8 erweitert
wurde und der LSA Wittekindstraße / Im Rabenloh erneuert wurde, bitten wir um die
Beantwortung folgender Fragen:
1. Bei Fußballspielen des BVB kommt es im genannten Straßenbereich weiterhin zu
Beschwerden. Warum zeigt die Maßnahme nicht den Effekt, den man 2015 in Aussicht
gestellt hat?
2. Sind weitere Maßnahmen geplant?
3. Wie sieht die Aufgaben- und anteilmäßige Kostenverteilung zwischen dem BVB,
der Stadtverwaltung und möglichen Dritten bei der Konzeption und Umsetzung weiterer
baulicher und organisatorischer Maßnahmen aus?
4. Inwiefern unterscheidet sich diese Aufgaben- und Kostenverteilung von der der zuletzt
umgesetzten Maßnahme?
5. Welche provisorischen Maßnahmen, den Verkehrsfluss wiederherzustellen, setzt
die Verwaltung derzeit um und wie lang werden diese Provisorien voraussichtlich
bestehen?
6. Sind der Verwaltung die gemeinsamen Vorschläge des ADFC, des VCD und des
BUND [1] als Alternative zum seinerzeitigen Straßenumbau bekannt und wie steht
die Verwaltung dazu?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.12
Radwegeverbindung durch die Innenstadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04130-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 04130-16-E1):

„Im Konzept „City2030“ wird unter dem Punkt 5.9 die Zukunft der Kampstraße als Boulevard
Kampstraße skizziert. Dieser Boulevard soll als urbaner Flanier- und Aufenthaltsbereich
gestaltet und für den normalen motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Die
Nutzung für den Radverkehr als durchgehende Ost-West-Querung des Citybereichs soll dabei
mit Hilfe eines großen Straßenquerschnittes gewährleistet werden.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) begrüßt dieses
Vorhaben ausdrücklich als weiteren Schritt einer Umgestaltung der Stadt Dortmund hin zu
einer fahrrad- und fußgängerfreundlichen Stadt. Neben der Ost-West-Verbindung fehlt in
dem Konzept jedoch eine konkrete Nord-Süd-Trasse für den Radverkehr, die quer durch die
Innenstadt führt und so auch die beiden anderen Enden der City für den Radverkehr miteinander
verbindet.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im ABVG folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche
möglichen Routen es für eine durchgehende Nord-Süd-Querung durch die Innenstadt für
den Radverkehr gibt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse – inklusive einer Darstellung notwendiger
baulicher bzw. verkehrlicher Maßnahmen und damit verbundener Kosten – in der nächsten
Ausschusssitzung schriftlich und mündlich vorzustellen.“


ABVG 05.04.2016:

Herr Lürwer weist auf die Gründung des Beirates für Nahmobilität hin und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass dieser Punkt ein "klassisches" Beratungsthema für den Beirat sei. Er empfiehlt deshalb, dass sich Verwaltung und Beirat mit dem Inhalt des Antrages befassen und dass das Ergebnis dann dem ABVG zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgestellt wird.

Diesem Vorschlag schließt sich der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig an, und bittet die Verwaltung, entsprechend zu verfahren.

In diesem Zusammenhang bittet Herr Mader darum, dass Konkretisierungen von Anfragen, Anträgen etc. spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung vorgelegt werden, damit eine Vorbesprechung in den Fraktionen möglich ist.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04057-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
- nicht besetzt -


8. Anfragen
- nicht besetzt -


9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung endet um 15:58 Uhr.





Naumann Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin