Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung


am 17.11.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Heymann
Rm Ixkes-Henkemeier
Rm Keßler
Rm Rüther
Rm Erstfeld i. V. für Rm Schlienkamp
Rm Worth

CDU-Fraktion
Rm Bahr
Rm Polomski-Tölle i. V. für Rm Becker
Rm Daskalakis i. V. für sB Dr. Küpper
Rm Nienhoff
Rm Reppin

Fraktion B90/Die Grünen
sB Brenker
Rm Dr. Neumann
Rm Noltemeyer
Rm Sassen i. V. für Rm Denzel
Rm Stackelbeck

Fraktion DIE LINKE +
sB Dr. Tödt i. V. für sB Tenbensel
sB Sträter

Fraktion Alternative für Deutschland AfD
Rm Garbe

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Dr. Klug

Die Fraktion Die Partei
sB Stock

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Wille Seniorenbeirat
sE Alyou Integrationsrat


c) Beratende Mitglieder:
Frau Bettermann Agentur für Arbeit
Herr Peltzer IHK
Herr Kaczmarek Handwerkskammer
Herr Prof. Dr. Clausen windo e. V.

d) Beschäftigtenvertretung:
Herr Prothmann Wirtschaftsförderung Dortmund

e) Verwaltung:
Frau Marzen Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Tiews Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Dr. Elias Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Nehm Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Korbmacher Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Hobucher Büro 5/Dez.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung,
am 17.11.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 08.09.2021


2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.1 Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.2 Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

2.3 Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

2.4 Aktuelle Angelegenheiten Europa

2.5 Halbjahresbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das 1. Halbjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22442-21)

2.6 Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.09.2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22632-21)

2.7 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22352-21)

2.8 Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22445-21)

2.9 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

2.10 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Sachstand zur weiteren Konkretisierung des Projektes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22471-21)


3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

3.1 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)


3.2 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

3.3 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

3.4 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

3.5 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19881-21)

3.6 Zentren im Wandel
hier: Sachstand zum Auftakt des Projekts

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22415-21)
3.7 Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22689-21)

3.8 Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)


4. Anfragen, Anträge

4.1 Förderung des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22099-21-E2)

4.2 Resolution für den Erhalt der „Kompetenzzentren für Frau und Beruf“ in NRW
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22846-21)

4.3 Kompetenzzentrum Frau & Beruf
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22827-21)

4.4 Kooperation Kompetenzzentrum Frau und Beruf mit dem Gründerinnenzentrum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22847-21)

4.5 Infrastrukturpläne der Dortmunder Eisenbahn
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22658-21)

4.6 Dortmund auf der polis convention vertreten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22829-21)

4.7 ehemaliger Real-Standort in Dortmund-Eving
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22836-21)

4.8 Technologiezentrum für Großproduktion
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22792-21)

4.9 Potenziale von Gewerbeflächen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22828-21)

4.10 Berichte der Wirtschaftsförderung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22826-21)

4.11 Innenstadtentwicklung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22853-21)
4.12 Konzept Akteur*innen Kreativwirtschaft
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22848-21)

4.13 Einführung eines Newsletters und Aufbau eines entsprechenden Verteilers
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22839-21)

4.14 Digitale Werkbank
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22855-21)




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Rm Rüther - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Dr. Christoph Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte zu erweitern:

2.11 Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22899-21)

Die Dringlichkeit wird von den Mitgliedern des Ausschusses anerkannt.

3.9 Neue Stadtstrategie – „Dortmund – Großstadt der Nachbarn“
Kenntnisnahme
(Drucksache 22957-21)

Rm Garbe spricht gegen die Anerkennung der Dringlichkeit.

Rm Reppin verweist darauf, dass es in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen sei, die Vorlage entsprechend aufbereiten zu können.

Die Dringlichkeit wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion anerkannt.


Darüber hinaus schlägt der Vorsitzende vor, die Punkte 4.1 bis 4.4 wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu behandeln.


Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 08.09.2021

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 08.09.2021 wurde einstimmig bei Enthaltung von
Rm Stackelbeck genehmigt.




2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund


zu TOP 2.1
Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

Herr Dr. Elias berichtet anhand eine Folienvortrages (siehe Anlage zur Niederschrift) über das Projekt „Ausbildung im Quartier“ (ehemals Mit Hauptschule durchstarten in die duale Ausbildung“).

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

keine aktuellen Angelegenheiten

zu TOP 2.3
Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

Frau Marzen berichtet, dass Dortmund im Wettbewerb um die Europäische Innovationshauptstadt icapital das Finale der besten 4 Städte (gemeinsam mit Malaga, Dublin und Vilnius) erreicht hat. Der Sieger des Wettbewerbs wird am 24.11.2021 in Brüssel verkündet.

zu TOP 2.4
Aktuelle Angelegenheiten Europa

keine aktuellen Angelegenheiten


zu TOP 2.5
Halbjahresbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das 1. Halbjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22442-21)

Auf Nachfrage von sB Brenker führt Frau Tiews aus, dass man individuell die Unterstützungsbedarfe der Unternehmen in der Pandemiezeit abgefragt habe. Dies seien in erster Linie Bedarfe in Richtung Wachstum der Unternehmen sowie Veränderungen in den Business-Modellen gewesen.

Änderung bei Genehmigung der Niederschrift (Sitzung des AWBEWF am 26.01.2022):
Die Nachfrage zu den Grünen, den Speicher100 zu schließen der Fraktion B´90/Die Grünen zum Speicher 100 wird mit dem Protokoll beantwortet.

HINWEIS der Verwaltung:
Der Speicher100 wurde vor allem auf Grund §14 der Bauordnung NRW (Brandschutz) geschlossen. Im Brandfall wären Leib und Leben in Gefahr gewesen. Bei der Begehung am 11.6.21 wurden fehlende Rettungswege, falsche Abschlüsse zwischen den Nutzungseinheiten (Fenster und Türen) sowie verschieden geschossübergreifende Durchbrüche festgestellt. Insbesondere die Durchbrüche hätten im Brandereignis zu einer Ausbreitung und Verrauchung des gesamten Gebäudes geführt.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung nimmt den als Anlage beigefügten Halbjahresbericht der Wirtschaftsförderung
Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.09.2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22632-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.09.2021 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22352-21)

Auf Nachfrage von Rm Dr. Neumann bestätigt Frau Tiews, dass die Wirtschaftsförderung zwar die Aufgabe zur Beratung bei Gemeinwohlbilanzen übernommen habe, diese sich aber noch explizit in der Produkt- und Leistungsplanung wiederfinde.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

beschließt den Wirtschaftsplan 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

stellt den Erfolgsplan 2022 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe
von 19.473.819,06 EUR fest,

stellt den Vermögensplan 2022 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe
von 20.000 EUR fest,
beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer
Höhe von 14.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2022 in Anspruch nehmen darf,

beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 1.4),

beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2021-2025
(Anlage 2.1 und 2.2).

zu TOP 2.8
Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22445-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- den Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ),
- die Ermächtigung für Investitionskredite 2022, diese bis zu einer Höhe von 30 Mio. Euro aufzunehmen,
- sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. Euro festzusetzen.

zu TOP 2.9
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Die Vorlage wird ohne Empfehlung weitergeleitet.

zu TOP 2.10
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Sachstand zur weiteren Konkretisierung des Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22471-21)

Auf Anmerkung von Rm Noltemeyer, dass in der Profilbildung des Projekts das Thema Klima deutlicher herausgestellt werden sollte und auch in der Abbildung noch die Bäume enthalten sind, welche nicht gewünscht sind, stellt Herr Nehm dar, dass der Prozess insgesamt nun auf den Weg gebracht und Dialog mit den politischen Akteuren, aber auch den Bürger*innen vor Ort gestartet wurde. Die Anregungen aus dem Verfahren werden aufgegriffen, bewertet und dann auch umgesetzt.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.11
Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22899-21)

Rm Stackelbeck bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen und in den Haushaltsberatungen darüber zu befinden.

Frau Marzen erläutert auf Nachfrage von Rm Stackelbeck, dass es sich bei dem ISST um eines der erfolgreichsten Softwareunternehmen Deutschlands handelt. Üblicherweise werden bei der Ansiedlung eines Fraunhofer-Instituts die Kosten zwischen Bund, Land und der jeweiligen Kommune (10%) aufgeteilt. Dies passiert auch in diesem Falle, auch wenn die Mittel der Stadt Dortmund bereits in 2022 für den Umzug und die zwischenzeitliche Anmietung des Gebäudes verwendet werden. Der Kauf der Immobilie wird aus organisatorischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Insgesamt sei dies ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Speicherstraße und des Projekts Digitalhafen.

Herr Prof. Dr. Clausen bestärkt die Aussage von Frau Marzen. Die bisher genutzten Flächen seien deutlich zu klein und das Institut suche bereits seit geraumer Zeit nach einer geeigneten Alternative. Bei dem neuen Standort handele es sich um eine langfristige Lösung, von der eine positive Wirkung auf die Innovationsfähigkeit der Region zu erwarten sei.

Rm Noltemeyer bittet um Mitteilung, welche Auswirkungen für den bisherigen Standort zu erwarten sind.

Frau Marzen sagt die Beantwortung zum Protokoll zu.

Die Vorlage wird ohne Empfehlung weitergeleitet.


3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2021 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.21 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FraktionBündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E1)

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet
die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der
Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am
23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.

Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E3):

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte
Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu
realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses
für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:

siehe oben!

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich mehrheitlich (3
Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor:
(einschließlich Drucksache Nr.: 21619-21-E7)
Hierzu liegt vor -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021

siehe oben!

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.

Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)

die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante
mit untersucht.


Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.

AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften zu überweisen.

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit
folgenden Hinweis und wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen

Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen
und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine
Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung
realisiert werden kann.

Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender
Abänderungen der Vorlage:

1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus oder Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten
mit zunächst Anbau eines Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach
dessen Fertigstellung vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau
des Nordbades an einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.

2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.

Begründung:

Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.

Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.

3. Ergänzung

Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.

Begründung

Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.

Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.

Beschluss:
wie in der Vorlage vorgeschlagen! Siehe oben!

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21619-21—E11):
es wird wie folgt Stellung genommen:

Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung
nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit
Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das
gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.

Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da
dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese
Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu
beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem
positiven Ratsentscheid erfolgen.

Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden
Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4
Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des
Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad
alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich
auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen)
hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.

Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der
momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der
verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu
interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig.
Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits
geschädigten Konstruktion.“

Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen
Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen
damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in
Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.

Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag
gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben,
sobald sie vorliegen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021:
siehe oben!

Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
siehe oben!

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
siehe oben!

Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

Fraktion B‘90/Die Grünen:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.: 21619-21-E10) bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.

Begründung

Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“



SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21619-21-E-15):

„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.

Begründung

Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“



Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept
integriert wird.

Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.


Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.

Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.

Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.

Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.

Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.

Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert
wird.

Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:

2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der
Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:

siehe oben!
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage, wie vorgeschlagen, mit den o. g. gemachten Anmerkungen

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:

siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:

siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:

siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:

siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

siehe oben!

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt unter Berücksichtigung des nachstehenden Antrages des SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), Frau Selzer (die Linke) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Höfer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport – Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Beschluss
- wie in der Vorlage vorgeschlagen

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.21 vor:
Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 vor.
Siehe oben!
Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorlage

Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne
fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar.

Das BPN möge daher beschließen:

Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads
empfohlen.

1. Beschlussvorlage

Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:

Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:

· Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuell zu bedienende Bus-Rampen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang

· Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts

· Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs

· Zugang ins Wasser


Begründung:

Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des
Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.

Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu beschließen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Eving unterstützt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.11.2021 und erhebt diesen zum Antrag und beschließt einstimmig gleichlautenden Zusatz.

Empfehlung BV Innenstadt-Nord siehe oben!


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes:

Siehe oben! – weiterer Beschlusstext wie in der Vorlage vorgeschlagen!

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Eving nachfolgende Empfehlungen/Stellungnahme zur Kenntnis:

- Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
- Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Westphal vom 03.11.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom
05.10.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) vom 26.10.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung der Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom
27.10.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 03.11.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt –Ost vom 09.11.2021:
Siehe oben!

Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11):
Siehe oben!
AKUSW, 10.11.2021:

In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die gesamte Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen.


Auch der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung lässt die gesamte Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen.

zu TOP 3.2
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung von sB Dr. Tödt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

zu TOP 3.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West als Tischvorlage vor:
zu TOP 7.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

Die Fraktion die Linke kritisiert dass weder die Arbeitslosenquote noch die Zahlen zur Bildung- und Teilhabe berücksichtigt werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die grundsätzliche Überarbeitung der Parameter, da z.B. das strategische Ziel die Bekämpfung politischen Extremismus nicht mit der Besucherzahl der Steinwache zu messen ist.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) habe sich darüber gewundert, dass die Zahlen zu den Wohnungslosen weggefallen seien. Es habe 2 Kennzahlen gegeben, die auf die gemeldeten und nicht gemeldeten Wohnungslosen in Dortmund hinwiesen. Diese seien ersatzlos gestrichen worden. Er beantragt mündlich, dass die Verwaltung gebeten wird, eine Kennzahl zu benennen nach der sich die Situation der Wohnungslosen in Dortmund abbilden lasse.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt dazu, dass es keine vernünftige Statistik dazu gebe. Insgesamt spreche man ungefähr von einer Größe von 400 – 700 Menschen. Diese Zahlen veränderten sich allerdings täglich, stündlich, monatlich, da es hier eine gewisse Dynamik gebe. Er schlägt vor, zu warten was der neue Vorstoß des Landes bringe, da dieses jetzt mit einer neuen Wohnungsnotfallberichterstattung starte.

Aufgrund der Ausführungen von Herrn Süshardt verzichtet Herr Ossau auf seinen mündlichen Antrag.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, das auch seine Fraktion ein paar Fragen habe. Ihm fehlten die Kennzahlen zu der Armutsgefährdungsquote und die häusliche Versorgungsquote. Er bittet darum, diese Zahlen nachzureichen. Er fände es gut, die gestrichenen Daten zur Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor zu erhalten. Er frage sich, ob es Gründe dafür gebe, dass man sich von diesen Kennzahlen verabschiedet hätte. Die Einwände von Herrn Ossau fände er gut. Die Entwicklung sei aber abzuwarten, damit überlegt werden könne, für die zukünftigen Wirkungsmonitore wieder eine entsprechende Kennzahl einzubringen.

Herr Beckmann stellt mündlich den Antrag, dass die Kennzahlen der Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor verbleiben und nicht gestrichen werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion dem mündlichen Antrag von Herrn Beckmann an und empfiehlt dem Rat der Stadt mit dieser Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.

Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, die Vorlage inklusive der Ergänzung aus dem ASAG zu beschließen.

Rm Reppin weist darauf hin, dass es ja bereits Diskussionen gegeben habe, den Wirkungsmonitor anzupassen.

Rm Stackelbeck erläutert, dass die positive Entwicklung zu erkennen sei und selbst im Krisenjahr 2020 keine intensiven Verschlechterungen an den Dortmunder Wirtschaftsaktivitäten ablesbar sind. Die gewählten Indikatoren sollten daher beibehalten werden. (Änderung bei Genehmigung der Niederschrift, Sitzung des AWBEWF am 26.01.2022)

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.

zu TOP 3.4
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte.

zu TOP 3.5
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19881-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beauftragt die Verwaltung, das Projekt weiter zu qualifizieren und zur Projektfortführung notwendige planerische und gutachterliche Leistungen zu beauftragen (siehe Punkt 1.3 der Vorlage), um zu gegebener Zeit den erforderlichen Ratsbeschluss zur Realisierung des Projektes herbeiführen zu lassen,

2. beschließt die Beauftragung der Leistungen Projektsteuerung und juristische Beratung für das Projekt,

3. beauftragt die Verwaltung, die Struktur der Projektträgerschaft weiter zu untersuchen und dem Rat der Stadt im ersten Halbjahr 2022 ein Konzept hierfür vorzulegen,

4. beschließt den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 und §141 Abs. 1 in Verbindung mit §141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Hauptbahnhof – Umfeld Nord“, um die notwendigen Beurteilungsgrundlagen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes und/oder Entwicklungsbereiches zu gewinnen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan vom 20.09.2021 dargestellt,

5. beschließt die Veranschlagung des Budgets im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 146.704 € in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 in der städtischen Ergebnisrechnung und mit Gesamtauszahlungen i.H.v. 1.675.979 € in den Haushaltsjahren 2022 (801.907 €) und 2023 (874.072 €) in der städtischen Finanzrechnung.


zu TOP 3.6
Zentren im Wandel
hier: Sachstand zum Auftakt des Projekts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22415-21)

Rm Ixkes-Henkemeier macht deutlich, dass die Federführung für den Prozess zwar bei der Stadtplanung liegt, gleichwohl die Wirtschaftsförderung eingebunden sei.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Sachstand zum Forschungsauftrag Zentren im Wandel - junge Menschen und City zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22689-21)

Rm Dr. Neumann weist darauf hin, dass dieses Instrument in Zeiten der Pandemie sicherlich sinnvoll sind, aber nicht auf Dauer auf die Gebühren verzichtet werden können.

Die Vorlage wird ohne Empfehlung weitergeleitet.

zu TOP 3.8
Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den 1. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

Rm Reppin merkt kritisch an, dass es völlig undenkbar sei, eine solch umfangreiche Vorlage am Tag der Sitzung zu erhalten und darüber befinden zu können.
Seine Fraktion werde sich daher auch gegen eine Kenntnisnahme der Vorlage aussprechen.

Rm Stackelbeck bestätigt diese Anmerkung.

Rm Garbe ergänzt, dass die Dringlichkeit zur Begründung der Vorlage nicht erkannt werde.

Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, sich in der nächsten Sitzung intensiv mit der Vorlage zu beschäftigten.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung lässt die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses durchlaufen.




4. Anfragen, Anträge


zu TOP 4.1
Förderung des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22099-21-E2)
zu TOP 4.2
Resolution für den Erhalt der „Kompetenzzentren für Frau und Beruf“ in NRW
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22846-21)
zu TOP 4.3
Kompetenzzentrum Frau & Beruf
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22827-21)
zu TOP 4.4
Kooperation Kompetenzzentrum Frau und Beruf mit dem Gründerinnenzentrum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22847-21)

Die Tagesordnungspunkte 4.1 bis 4.4 wurden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam behandelt.

Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion B`90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke+ sowie von Die FRAKTION Die PARTEI vor (Drucksache Nr.: 22846-21-E1).
„... die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU, DIE Linke+ und Die FRAKTION – Die PARTEI im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung schließen sich der Forderung der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände an und bitten um Beratung und Empfehlung der folgenden Resolution an den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert:

1. Die nahtlose Weiterführung der Arbeit der Kompetenzzentren für Frau und Beruf im Sinne von Nachhaltigkeit. Diese Arbeit ist wichtiger denn je angesichts der Tatsache, dass sich die Erwerbssituation durch die Corona-Pandemie deutlich verschlechtert hat.

2. Die Stärkung der lokalen Strukturen, um die Netzwerke zur Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft weiterzuentwickeln und das Beratungsprogramm für Unternehmen auszubauen, anstatt es zu verringern.

3. Wenn Veränderungen an Aufbau, Struktur und Qualität vorgesehen sind, dann darf
dies auf keinen Fall dazu führen, vorhandene Strukturen aufzulösen, geförderte
Stellenanteile zu verringern oder finanzielle Unterstützung abzubauen – gerade in
der aktuellen Situation ist ein Mehr an Förderung geboten.

Begründung:

Die Kompetenzzentren Frau und Beruf leisten einen wichtigen gesellschaftspolitischen
Beitrag zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, für mehr Frauen in Führungsfunktionen, für die Umsetzung von Vereinbarkeitsmodellen in Unternehmen, für das Aufbrechen von Stereotypen bei der Berufswahl, zur Förderung des Unternehmerinnentums und zur Unterstützung für Gründerinnen. Die in den Kompetenzzentren arbeitenden Menschen haben erfolgreiche Netzwerke mit Unternehmen und Multiplikator*innen etabliert und sich in den Regionen und darüber hinaus zu einer zuverlässigen Anlaufstelle gemacht. Die Kompetenzzentren in NRW sind zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in der Wirtschaft unverzichtbar. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Prognos AG in ihrem Gutachten.

Doch diese erfolgreiche Arbeit ist nun in Gefahr. Die Landesregierung plant die Förderung der Kompetenzzentren nach der im April 2022 auslaufenden EFRE-Förderung in dieser Form nicht weiter fortzusetzen, da eine weitere Förderung aus EFRE-Mitteln nicht möglich ist. Dies wäre das Aus für eine über Jahrzehnte gewachsene frauenpolitische Infrastruktur, die sich nachweislich bewährt hat – auch in Dortmund. Es wäre fatal, die wertvolle Arbeit dieser Institution nicht fortzusetzen oder auch nur eine Lücke zwischen der auslaufenden Förderphase und einem neuen Förderprogramm entstehen zu lassen.

Darüber hinaus liegen folgende Anträge zur Beratung und Abstimmung vor:

- gemeins. Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache 22827-21)
„… vor dem Hintergrund der auslaufenden Landesförderung für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf (Competentia) bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorlage

Die Wirtschaftsförderung wird beauftragt, den Arbeitsschwerpunkt des “Kompetenzzentrums Frau & Beruf” aufrechtzuerhalten. Die in der Förderphase entwickelten Formate und Maßnahmen werden fortgeführt und weiterentwickelt. Die vorhandene Personalkapazität wird nicht reduziert.


Begründung

Das Team des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet unterstützt Frauen, Unternehmen und Einrichtungen in Region mit dem Ziel, die berufliche Chancengleichheit für Frauen zu verwirklichen und erwerbstätige Frauen in der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Keine Region wird es sich in Zukunft noch leisten können, auf 50 Prozent seines Arbeitskräftepotenzials zu verzichten. Besonders in Hinblick auf die immer höheren Bildungsabschlüsse von Frauen und den bereits bestehenden Fachkräftemangel müssen die enormen Potenziale weiblicher Fachkräfte besser genutzt werden. Die Wirtschaftsförderung soll hierzu ihre zahlreichen Aktivitäten zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Dortmunder Wirtschaft durch eine eigene Stabstelle nachhaltig verankern. Durch die Bündelung der vielfältigen Ziele einzelner Projekte und Maßnahmen können Synergieeffekte genutzt und eine größere Schlagkraft für Frauen in Dortmund entwickelt werden.

Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet richtet seinen Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen. Diese gilt es dabei zu unterstützen, attraktiv für weibliche Fachkräfte zu werden. Nach dem Wechsel der Landesregierung im Jahr 2017 erfolgte durch das jetzt zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen, die Weiterförderung der Kompetenzzentren “Frau und Beruf”. Da die europäischen Förderinstrumente auslaufen, wird die letzte Förderphase (in Dortmund seit 31.10.2018) im April 2022 auslaufen. Die Arbeit des Kompetenzzentrums soll innerhalb der Wirtschaftsförderung aber fortgeführt werden.“
- Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache 22847-21)
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Punktes:

Sollte die Förderung des Landes NRW für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf im Jahr 2022 bedauerlicherweise tatsächlich auslaufen, wird die Verwaltung beauftragt das Kompetenzzentrum Frau und Beruf mit dem Gründerinnenzentrum kooperativ zu verbinden und entsprechend - auch personell untermauert – weiterzuentwickeln, um diese dann entstehende Lücke unmittelbar zu schließen.

Begründung:
Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf leistet eine gute und wichtige Arbeit. Es wäre bedauerlich und überhaupt nicht wünschenswert oder nachvollziehbar, wenn dieses Erfolgsmodell vom Land NRW nicht weiter gefördert würde. Sollte jedoch die Förderung des Landes NRW für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf trotz allem im nächsten Jahr tatsächlich auslaufen, ist es wichtig vorbereitet zu sein und in Dortmund eine entsprechende und erfolgreich arbeitende Stelle zur Förderung von Frauen in Wirtschaft (dazu gehören auch Unternehmensgründungen) zu halten und entsprechend weiter zu entwickeln. Es macht dann Sinn, diese Anlaufstelle zur Förderung und Unterstützung von Frauen größer zu denken und in einer Einrichtung mit einem neu aufzustellenden Gründerinnenzentrum zusammenzufassen.“


sB Brenker beschreibt, dass nach derzeitigem Stand die Förderung für das Projekt Competentia bedauerlicherweise im kommenden Jahr auslaufen wird. Die Stellungnahme der Verwaltung zeige jedoch die Bedeutung hervor, um die Netzwerke und Angebote, die bisher geschaffen werden konnten, zu sichern. Eine Erweiterung um das Thema Vielfalt sehe man hingegen nicht, da dies beiden Bereichen nicht gerecht werde. Dies müsse ein zusätzliches Feld innerhalb der Wirtschaftsförderung werden, was man auch ausdrücklich begrüße.

Rm Reppin ergänzt, dass man sich im Laufe des Jahres 2022 Gedanken über eine Fortführung machen sollte, eine Finanzierung sei bis dahin sicherzustellen. Daher werde man – sofern der Ausschuss dem zustimmt – einen entsprechenden Antrag in die Haushaltsberatungen einbringen. Dem SPD-Antrag könne man nicht zustimmen, da es sich um zwei unterschiedliche Thematiken handele.

Rm Garbe merkt kritisch an, dass es sich um ein Angebot handelt, welches auch von andere Institutionen und Beratungsstellen angeboten werde, so das keine Notwendigkeit bestehe, städtische Mittel für diese Aufgaben einzusetzen.

Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, die Anträge als eingebracht zu werten und die Verwaltung zu bitten, ein Konzept vorzulegen, wie die Themen Frauenförderung, Diversity, Gründerinnen und Competentia ineinander greifen können.

Rm Stackelbeck betont, dass eine große Einigkeit im Ausschuss bestehe, die Resolution zur Beschlussfassung an den Rat weiterzuleiten.
Darüber hinaus wolle man auch den gemeinsamen Antrag mit der CDU zur Abstimmung stellen, um die Weichen für die Haushaltsberatungen zu stellen.
Zum SPD-Antrag hingegen sei man bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage festzustellen, dass für die Förderung von Frauen in Führungspositionen andere Ansätze notwendig seien, als bei der Förderung von Gründungen durch Frauen. Aus diesem Grund werde man den Antrag ablehnen.

Frau Marzen bestätigt, dass es sich bei beiden Themen um Förderung von Frauen handelt, es sich aber in der Tat nicht miteinander vergleichbar seien.
Das Projekt Competentia werde nach derzeitigem Stand bis zum 31.08.2022 verlängert, man sei aber zuversichtlich, aus bestehenden Mitteln bis Ende des Jahres die Aufgabe aufrechterhalten zu können. Die Verbindung zu dem Themenfeld Diversity habe man aufgegriffen, weil aus der Landesregierung heraus die Signale vernommen wurden, dass zukünftig eine Förderung dann erfolgen kann, wenn es sich nicht nur um reine Frauenförderung handelt, sondern auch auf andere Gruppen einbezieht. Für eine endgültige Ausrichtung des Förderantrages müsse man jedoch die endgültige Ausgestaltung der Förderrichtlinien abwarten.

Rm Ixkes-Henkemeier sieht es als hilfreich an, wenn im Gründerinnenzentrum die Frauen nicht nur bei der Gründung, sondern auch darüber hinaus noch weitergehend Unterstützung erhalten. Dies sei wichtig, weil Frauen bei der Gründung andere Ansätze fahren als Männer.

Auch Rm Stackelbeck erklärt, dass das Land beabsichtige, Diversität als weiteres Kriterium aufzunehmen. Dies müsse jedoch zusätzlich geschehen. Gleiches gelte für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in das Erwerbsleben.
Ein Blick auf die Indikatoren verdeutliche, dass Dortmund in Bezug auf Frauenerwerbstätigkeit und Frauen in Führungspositionen im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt noch Nachholbedarf aufweise. Daher sei es unabhängig von einer Förderung durch das Land wichtig, diese Aufgabe weiterzuführen. Es sei richtig, dass auch die Kammern Beratungen für Frauen anbieten, der Nachholbedarf sei jedoch deutlich spürbar.
Darüber hinaus sei es fraglich, ob vor den Landtagswahlen die Förderrichtlinien noch bekannt gegeben werden.

Rm Stackelbeck bestärkt die Aussage von Rm Reppin, dass man die Fortführung heute grundsätzlich beschließen wolle, eine entsprechende finanzielle Ausstattung für die Wirtschaftsförderung dann in den Haushaltsberatungen beschließen müsse.

sB Dr. Klug erklärt, dass seine Fraktion der Resolution nicht zustimmen werde. Dies geschehe nicht, weil man die Frauenförderung nicht für wichtig erachte, sondern weil es darum gehe, die Aufgabe mit europäischen Fördergeldern fortführen zu wollen.

Herr Peltzer bestätigt, dass auch die Kammern diese Aufgabe in ihrem Portfolio haben. Der große Vorteil des kompetenzzentrums bestehe in der Einbindung ehrenamtlichen Engagements von Frauen, die bereits erfolgreich gegründet haben oder Führungspositionen ausüben.

Rm Ixkes-Henkemeier erklärt, den Antrag der SPD-Fraktion zurückzuziehen.

Beschluss zu TOP 4.1

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss zu TOP 4.2

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

„... die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU, DIE Linke+ und Die FRAKTION – Die PARTEI im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung schließen sich der Forderung der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände an und bitten um Beratung und Empfehlung der folgenden Resolution an den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert:

1. Die nahtlose Weiterführung der Arbeit der Kompetenzzentren für Frau und Beruf im
Sinne von Nachhaltigkeit. Diese Arbeit ist wichtiger denn je angesichts der Tatsache,
dass sich die Erwerbssituation durch die Corona-Pandemie deutlich verschlechtert
hat.


2. Die Stärkung der lokalen Strukturen, um die Netzwerke zur Förderung der Gleichstellung
von Frauen in der Wirtschaft weiterzuentwickeln und das Beratungsprogramm
für Unternehmen auszubauen, anstatt es zu verringern.

3. Wenn Veränderungen an Aufbau, Struktur und Qualität vorgesehen sind, dann darf
dies auf keinen Fall dazu führen, vorhandene Strukturen aufzulösen, geförderte
Stellenanteile zu verringern oder finanzielle Unterstützung abzubauen – gerade in
der aktuellen Situation ist ein Mehr an Förderung geboten.

Beschluss zu TOP 4.3

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Die Wirtschaftsförderung wird beauftragt, den Arbeitsschwerpunkt des “Kompetenzzentrums Frau & Beruf” aufrechtzuerhalten. Die in der Förderphase entwickelten Formate und Maßnahmen werden fortgeführt und weiterentwickelt. Die vorhandene Personalkapazität wird nicht reduziert.

Beschluss zu TOP 4.4

Der Antrag wurde zurückgezogen.

zu TOP 4.5
Infrastrukturpläne der Dortmunder Eisenbahn
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22658-21)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 4.6
Dortmund auf der polis convention vertreten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22829-21)

Den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorlage

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund wird beauftragt, eine Teilnahme mit einem eigenen Auftritt auf der “polis Convention – der Messe für Stadt- und Projektentwicklung” zu prüfen.

Begründung

Auf der polis Convention treffen Städte und Kommunen auf Investor*innen,
Finanzierer*innen, Architekt*innen, Planer*innen und Projektentwickler*innen.
Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft erhalten unmittelbare Einblicke in
Grundstücks- und Flächenpotenziale. Kommunen treffen auf potenzielle Investor*innen und Architekt*innen stellen ihre Landmarken in den Mittelpunkt. Auf der polis Convention versammeln sich all diejenigen, die unsere Städte in lebenswerte Räume transformieren wollen.

Die Stadt Dortmund war in der Vergangenheit auf den Immobilien- und
Stadtentwicklungsmessen wie der Expo Real in München oder der MIPIM in Cannes
vertreten. Seit wenigen Jahren existiert mit der polis Convention eine vergleichbare Messe in Düsseldorf. Auf der Polis Convention sind beispielsweise Städte wie Bonn, Düsseldorf, Jena, Köln, Leipzig und Münster vertreten. Vor diesem Hintergrund ist eine Teilnahme Dortmunds an der Messe, die das nächste Mal am 27.-28. April 2022 stattfindet,
erstrebenswert.“


Rm Reppin bittet darum, die Prüfung gemeinsam mit der Stadtplanung vorzunehmen.

Auf Nachfrage von sB D. Klug, welche Gründe bisher gegen die Teilnahme an der Messe gesprochen habe, teilt Frau Tiews mit, dass die WF ganz zu Anfang bereits einmal teilgenommen hat. Zwischenzeitlich habe sich die Messe positiv entwickelt und man plane gemeinsam mit dem Planungsamt bereits die Teilnahme für das Jahr 2022.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund wird beauftragt, eine Teilnahme mit einem eigenen Auftritt auf der “polis Convention – der Messe für Stadt- und Projektentwicklung” zu prüfen.

zu TOP 4.7
ehemaliger Real-Standort in Dortmund-Eving
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22836-21)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 4.8
Technologiezentrum für Großproduktion
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22792-21)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 4.9
Potenziale von Gewerbeflächen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22828-21)

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgender gemein. Antrag zur Abstimmung vor:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Besitzer*innen von Gewerbe- und Optionsflächen in Dortmund zu kontaktieren und diese nach der Nutzung ihrer Gewerbe- bzw.
Optionsflächen zu befragen. Wenn die Flächen nicht mehr benötigt, aber noch gehalten werden, soll die Verwaltung Angebote unterbreiten, um einen Rückkauf oder
Flächentausch zu befördern.


Begründung

Gewerbeflächen sind rar. In Werne möchte die Verwaltung ein neues Gewerbegebiet
planen und ein Bürgerentscheid steht nach Protesten an. Zeitgleich werden neue
Gewerbegebiete wie am BVB-Trainingsstandort in Brackel Zeitungsberichten zufolge gut angenommen. Vor diesem Hintergrund sollen nicht genutzte Optionsflächen zurück in den Bestand der Stadt genommen werden, um alle Potenziale in Dortmund für die Region zu nutzen.“

Rm Stackelbeck begründet den gemeinsamen Antrag. Den Medien habe man entnehmen können, dass diese Verfahrensweise in anderen Kommunen gehandhabt würde. Gerade in Zeiten immer knapper werdender Flächen sei es notwendig, nicht benötigte Flächen dem Markt zur Verfügung zu stellen.

Rm Heymann bittet um einen Sachstand zur Evaluierung der Wirtschaftsflächen.

Frau Marzen stellt dar, dass dies ein Thema ist, dass davon unabhängig zu betrachten ist. Gemeinsam mit dem Planungsamt sei eine Wirtschaftsflächenkonferenz in Vorbereitung, die sich stärker diesem Bereich widmen wird.
Die Prüfung von Gewerbeimmobilien, die sich nicht in städtischem Besitz befinden, sei davon separat zu betrachten.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Besitzer*innen von Gewerbe- und Optionsflächen in Dortmund zu kontaktieren und diese nach der Nutzung ihrer Gewerbe- bzw.
Optionsflächen zu befragen. Wenn die Flächen nicht mehr benötigt, aber noch gehalten werden, soll die Verwaltung Angebote unterbreiten, um einen Rückkauf oder
Flächentausch zu befördern.


zu TOP 4.10
Berichte der Wirtschaftsförderung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22826-21)
Den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgender gemeinsamer Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) zur Tagesordnung vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und
Beschlussfassung:


Beschlussvorlage

Die Wirtschaftsförderung wird beauftragt, dem Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Europa und Wissenschaft in jeder Sitzung einen Bericht
vorzulegen, der über den bereits bestehenden Tätigkeitsbericht der Wirtschaftsförderung hinaus folgende Berichtspunkte umfasst:


Abwanderungen von Unternehmen am Standort Dortmund
Welche Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten haben seit der letzten
Berichtserstattung den Standort Dortmund verlassen? Aus welchen Gründen verließ das Unternehmen den Standort? Mit welchen Maßnahmen hat sich die Wirtschaftsförderung für einen Verbleib des Unternehmens am Standort Dortmund eingesetzt?


Unternehmensnachfolge von KMU
Welche KMU haben im zurückliegenden Berichtszeitraum in Dortmund keine
Unternehmensnachfolge gefunden? Mit welchen Maßnahmen hat die Wirtschaftsförderung die Suche nach einer Nachfolge für das Unternehmen unterstützt?



Begründung

Nach der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund überwacht der
Betriebsausschuss die Geschäftsleitung, kontrolliert die Einhaltung seiner Beschlüsse und der Beschlüsse des Rates sowie die Einhaltung der Produkt- und Leistungsplanung, des
Wirtschaftsplans und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Hierzu legt die
Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss regelmäßig Berichte vor.


Der letzte Halbjahresbericht gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des
Betriebes und stellt die Maßnahmen und Projekte vor, die im 2. Halbjahr 2020
abgeschlossen, weitergeführt und neu aufgelegt wurden. Weiterhin beinhaltet der Bericht einen Ausblick auf Projekte und Maßnahmen, die im 1. Halbjahr 2021 durchgeführt
werden sollen. Darüber hinaus informiert der Bericht über die Entwicklung der Kennzahlen im Berichtszeitraum. Für die Ausschussmitglieder sind jedoch auch die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung in den Bereichen wichtig, wo der Eigenbetrieb
Unternehmensabwanderungen entgegenwirkt und mit eigenen Maßnahmen gegensteuert. Die Ausschussmitglieder sind durch die erweiterte Berichtspflicht besser in die Lage zu versetzen, Mittel und Wege für Problemlagen im Bereich der Wirtschaftsförderung zu
finden.“


Rm Ixkes-Henkemeier merkt in Bezug auf den Passus der Unternehmensnachfolge an, dass dies eine Aufgabe ist, die von der IHK sowie der Handwerkskammer übernommen wird.

Rm Dr. Neumann beschreibt, dass Ziel des Antrages sei, einen Einblick in das Geschehen der Wirtschaft am Standort zu erhalten, um dies in die politischen Entscheidungen einbeziehen zu können. Dazu gehöre es auch zu wissen, welche Unternehmen den Standort verlassen haben und welche Gründe dazu geführt haben.

Frau Marzen führt aus, dass die Mitarbeiter*innen der Wirtschaftsförderung natürlich nicht in allen Fällen über die Entscheidungen der einzelnen Unternehmen informiert werden und eine solche Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.

Rm Reppin stellt dar, dass man sich vorstellen könne, die üblichen Berichte der Wirtschaftsförderung an den Ausschuss um diesem Punkt ergänzen sollte. Eine Grundlage für die notwendigen Informationen könnten die Daten der Gewerbemeldestellte sein.

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Wirtschaftsförderung wird beauftragt, dem Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Europa und Wissenschaft
in jeder Sitzung im Rahmen der üblichen halbjährlichen Berichterstattung einen Bericht vorzulegen, der über den bereits bestehenden Tätigkeitsbericht der Wirtschaftsförderung hinaus folgende Berichtspunkte umfasst:

Abwanderungen von Unternehmen am Standort Dortmund
Welche Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten haben seit der letzten
Berichtserstattung den Standort Dortmund verlassen? Aus welchen Gründen verließ das Unternehmen den Standort? Mit welchen Maßnahmen hat sich die Wirtschaftsförderung für einen Verbleib des Unternehmens am Standort Dortmund eingesetzt?


Unternehmensnachfolge von KMU
Welche KMU haben im zurückliegenden Berichtszeitraum in Dortmund keine
Unternehmensnachfolge gefunden? Mit welchen Maßnahmen hat die Wirtschaftsförderung die Suche nach einer Nachfolge für das Unternehmen unterstützt?


zu TOP 4.11
Innenstadtentwicklung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22853-21)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 4.12
Konzept Akteur*innen Kreativwirtschaft
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22848-21)

Es liegt den Mitgliedern des Ausschusses folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit den städtischen Kulturbetrieben ein Konzept zu entwickeln, um (Solo-)Selbstständige und andere Akteur*innen der Kreativwirtschaft unter anderem in Bezug auf
- Antragstellungen für Fördermittel,
- Bewerbungen um Projekte und offene Stellen,
- Projektsteuerungs- und Förderabrechnungsverfahren,
- professionelle Außendarstellung etc.
sinnvoll zu schulen und zu unterstützen. Dabei sollte auch die Idee eines Hauses der Kreativwirtschaft – analog zu greenhouse.ruhr geprüft werden, um eine einfache und barrierearme Vernetzung der Kreativen zu schaffen.

Begründung:
Es ist immer wieder feststellbar, dass (Solo-)Selbstständige und andere Akteur*innen der Kreativwirtschaft vor großen Herausforderungen stehen, wenn es um die Antragstellung für Fördermittel oder professionelle Projektesteuerung geht. Auch eine professionell wirkende Außendarstellung (wie z.B. Redebeiträge oder Präsentationen) bereitet oftmals Schwierigkeiten und mindert die Erfolgschancen, wenn es um die Akquise von Projekten oder vielleicht um Stellenbesetzungen geht. Hierzu bedarf es Angebote an Beratungen, Fortbildungen, Schulungen etc. – ggfs. sinnvollerweise in Zusammenarbeit mit den städtischen Kulturbetrieben. Ein Haus der Kreativwirtschaft in Dortmund könnte dabei eine gute Anlaufstelle und Netzwerkmöglichkeit für die Akteur*innen der Kreativwirtschaft sein.“

Rm Noltemeyer führt aus, dass sich insbesondere die Stabstelle Kreativwirtschaft im Dezernat von Herrn Stüdemann um die kommunalen Strukturen rund um das Thema Kreativwirtschaft kümmert. Darüber hinaus gibt es viele Orte, wo kreative Quartiere entstehen bzw. bereits entstanden sind, so beispielsweise die Speicherstraße, den Energiecampus, die Entwicklungen des Unternehmens Walas auf PHOENIX West oder den Union Gewerbehof. Wichtig sei es, hier eine Profilbildung der einzelnen Quartiere aufzubauen. Auch das Unternehmen ecce arbeite intensiv in diesem Bereich.
Bewusst habe man sich im Zusammenhang mit der Entwicklung rund um die Kulturhauptstadt 2010 dazu entschieden, interdisziplinär in den Bereichen Kultur, Planung und Wirtschaftsförderung an dem Thema zu arbeiten.
Sie bittet, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln, da man mit der inhaltlichen Ausgestaltung nicht konform gehe. Es gehe dort eher um Kunst als weniger um die Kreativwirtschaft. Für die Ausgestaltung der Kreativwirtschaft gebe es bereits einen Masterplan, der sich bereits in der Umsetzung befindet. In dem Prüfauftrag könnte darüber hinaus dargestellt werden, wie die Aufgabenverteilung innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt.

Rm Ixkes-Henkemeier beschreibt, dass es sehr wohl auch um Solo-Selbständige aus dem künstlerischen Bereich geht, da für die Kreativwirtschaft bereits entsprechende Strukturen existieren.
Rm Noltemeyer weist darauf hin, dass es auch hier bereits entsprechende Strukturen gibt, sowohl auf kommunaler, als auch auf regionaler und landesweiter Ebene. Wichtig sei jedoch, die Bereiche Kunst und Kreativwirtschaft weiterhin deutlich voneinander zu trennen.
Sie schlägt vor, die Verwaltung um einen Bericht zu bitten, der die aktuellen Strukturen um die Kreativwirtschaft beschreibt, ergänzt um das Thema der Standorte sowie die neuen Partner*innen im interdisziplinären Zusammenschnitt.

Für Rm Ixkes-Henkemeier ist es jedoch wichtig, auch für den Bereich der Künstler*innen entsprechende Strukturen aufzubauen.

Rm Nienhoff schlägt vor, zur nächsten Sitzung einen gemeinsamen bzw. abgestimmten Prüfauftrag vorzulegen, der dann erneut beraten werden kann.

Diesem Verfahrensvorschlag stimmen die Mitglieder des Ausschusses zu.

zu TOP 4.13
Einführung eines Newsletters und Aufbau eines entsprechenden Verteilers
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22839-21)

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgender Antrag zur Tagesordnung vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet die Wirtschaftsförderung einen Newsletter einzuführen, der allen interessierten Gruppen und Einzelpersonen zugänglich gemacht werden soll. Diesem Newsletter sollen insbesondere die folgenden Informationen zu entnehmen sein:
- Veranstaltungshinweise und Teilnahmemöglichkeiten
- Hilfsangebote
- Neue Verordnungen (z.B. Corona-Verordnungen u.a.) von Interesse für die Zielgruppen
- Beteiligungsmöglichkeiten
- Reine Informationen und Neuigkeiten

Begründung:
Wie vielfältig die Dortmunder Wirtschaftsförderung unterwegs ist, kann den sozialen Medien – hier insbesondere Instagram – bereits heute entnommen werden. Aber erstens verfolgen nicht alle möglichen Zielgruppen diese sozialen Medien, zweitens gibt es keine Möglichkeiten bei der einfachen bildlichen Darstellung dieser Plattformen einfach dem Link zur Anmeldung zu folgen oder gar zu erkennen, wer sich überhaupt zu was noch anmelden kann oder wofür das jeweilige Projekt gedacht ist und drittens, können Erfolge dort kaum hinreichend dargestellt werden. Ein gutes Vorbild bietet der sehr einfach gehaltene Newsletter des Kulturbüros. Jede*r Interessierte kann sich anhand dieses Newsletters hervorragend informieren und die passenden Links sind gleich angedockt, teilweise auch zur weiteren tiefergehenden Information. Das ist sehr kunden- und darüber hinaus auch politikfreundlich. Denn auch für die Mitglieder dieses Ausschusses ist ein Überblick über die Beteiligung an Messen, Ausstellungen oder die Durchführung von Angeboten und Projekten der Dortmunder Wirtschaftsförderung und Partner*innen bis hin zu neuen Bestimmungen und Vorgaben sehr wünschenswert. Gegebenenfalls haben die Mitglieder des AWBEWF auch hin und wieder Interesse teilzunehmen, um sich entsprechend zu informieren.“

sB Brenker zweifelt an, dass ein Newsletter das richtige Instrument ist, um die in der Begründung genannten Dinge zu erreichen. Im Halbjahresbericht werde bereits darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftsförderung die Einführung eines Newswoom-Formats plane und die Kommunikationswege optimiert werden sollen. In diesem Zusammenhang könne man die Anregungen aus der Begründung des Antrages aufgreifen.

Rm Ixkes-Henkemeier ergänzt, dass man statt eines Newsletters auch ein Informationstool aufbauen könne. Es solle aber deutlich werden, dass man die „Bringschuld“ der Wirtschaftsförderung erwarte.

Rm Reppin hingegen zeigt Unverständnis, was ein solches Tool bezwecken soll. Die angeregten Informationen unterliegen tlw. tagesaktuellen Änderungen, so dass man die Frage stellen müsse, mit welcher Frequenz die News erscheinen sollen.
Insbesondere aus der Begründung gehe dann hervor, dass es sich eher an die Mandatsträger richten soll. Dies sei aus seiner Sicht nicht erforderlich, da die Wirtschaftsförderung in den Ausschusssitzungen regelmäßig über die aktuellen Themen berichte. Aus diesem Grunde werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ sowie Die Fraktion Die Partei folgenden geänderten Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet die Wirtschaftsförderung ein Informationstool einzuführen, der allen interessierten Gruppen und Einzelpersonen zugänglich gemacht werden soll. Diesem Newsletter sollen insbesondere die folgenden Informationen zu entnehmen sein:
- Veranstaltungshinweise und Teilnahmemöglichkeiten
- Hilfsangebote
- Neue Verordnungen (z.B. Corona-Verordnungen u.a.) von Interesse für die Zielgruppen
- Beteiligungsmöglichkeiten
- Reine Informationen und Neuigkeiten

zu TOP 4.14
Digitale Werkbank
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22855-21)

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.



Die öffentliche Sitzung wurde um 17:25 Uhr vom Vorsitzenden Rm Rüther beendet.





Rüther Dr. Neumann Korbmacher
Ausschussvorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin



(See attached file: Ausschuss 2021 AIQ Dr. Elias.pdf)