Niederschrift

über die 18. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 31.08.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:40 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 85 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Bm Miksch (CDU)
Rm Daskalaris (CDU)
Rm Dr. Eiteneyer (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StK´in Dr. Uthemann
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik













Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08.06.2006

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05897-06)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05037-06)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05172-06)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Gerberstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp ( westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 - Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 - ) bis Stubengasse ( Gesamtmaßnahme )
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05175-06)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05579-06)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05659-06)

3.6 Neubau der Rad- und Gehwegbrücken über die Ardeystraße und B 54
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05821-06)

3.7 Naturverträgliche Bewirtschaftung und Führen eines Ökokontos auf städtischen landwirtschaftlichen Liegenschaften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04575-06)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05072-06)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 28.07.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05947-06)

3.10 Energiebericht 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05858-06)

3.11 Nachtfahrverbot für LKW auf der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06175-06)

3.12 Kronen-Gelände
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06176-06)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Projektantrag "Intercultural Cross Mentoring - Kompetenzentwicklung für weiblichen Führungsnachwuchs und für Betriebe der Region" im EU-Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05927-06)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Leasing eines Messgerätes zur Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (HPLC-MS-MS Gerät).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05804-06)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05457-06)

7.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05750-06)

7.3 Stadterneuerung City
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Aufwendungen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05877-06)

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung für das Institut für erzieherische Hilfen - SIEH -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05417-06)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden - hier: Auswirkungen einer Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts auf die größeren städtischen Beteiligungsgesellschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05720-06)

10.2 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05440-06)

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 nachträglich bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05646-06)



10.4 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Jahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05866-06)

10.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05941-06)

10.6 Reduzierung der Kapitalrücklage beim Eigenbetrieb Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06047-06)

11. Personal, Bürgerdienste, öffentliche Ordnung

11.1 Verständlichkeit von Verwaltungsvorlagen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05787-06)

11.2 Wiederbestellung von Herrn Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05856-06)

11.3 Terminplan für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05935-06)

11.4 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06162-06)

11.5 Anpassung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06178-06)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

(Drucksache Nr.: 05697-06)

(Drucksache Nr.: 05696-06)

(Drucksache Nr.: 05754-06)

(Drucksache Nr.: 05761-06)

(Drucksache Nr.: 05763-06)

(Drucksache Nr.: 05791-06)

(Drucksache Nr.: 05793-06)

(Drucksache Nr.: 05845-06)

(Drucksache Nr.: 05859-06)

(Drucksache Nr.: 06140-06)

(Drucksache Nr.: 06151-06)

(Drucksache Nr.: 05815-06)

(Drucksache Nr.: 06156-06)

(Drucksache Nr.: 06185-06)

(Drucksache Nr.: 06187-06)

(Drucksache Nr.: 06188-06)


12.2 Anfragen Linkes Bündnis

(Drucksache Nr.: 06171-06)

(Drucksache Nr.: 06172-06)

(Drucksache Nr.: 06173-06)

(Drucksache Nr.: 06191-06)


12.3 Anfragen DVU

(Drucksache Nr.: 06183-06)

(Drucksache Nr.: 06186-06)





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Joachim Fischer (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 10.08.2006

8.1 Investitionsmaßnahmen im Bereich der Berufskollegs der Stadt Dortmund
- hier Positionsbestimmung und Eckpunkte zum weiteren Vorgehen -
Einbringung
(Drucksache-Nr.: 06336-06)

11.6 Dezernatsverteilung
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 06169-06)

erweitert.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass er zu den Tagesordnungspunkt

2.1 Stadtumbau Rheinische Straße - Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 05897-06)

eine weitere Vorlage hinsichtlich der diesbezüglichen Folgekosten vorgelegt habe, die jedoch nur eingebracht werde.



Des weiteren informierte OB Dr. Langemeyer den Rat der Stadt darüber, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangen Sitzung empfohlen habe den Tagesordnungspunkt

11.1 Verständlichkeit von Verwaltungsvorlagen
- Gemeinsamer Vorschlag
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Tagesordnung -

abzusetzen, da diesbezüglich dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt für die anstehenden Beratungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt und seiner Gremien ein entsprechender Ergänzungsvorschlag des § 4 Abs. 1 Geschäftsordnung vorgelegt werde.

Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Anschließend behandelte der Rat der Stadt die zur öffentlichen Sitzung vorgelegten Dringlichkeitsanträge wie folgt:

1. Resolution der Anzahl der städtischen Dezernenten
- Schreiben von Rm Münch vom 08.06.2006 -

Zur Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich beantrage, dass das Thema, die Reduzierung der Anzahl der städtischen Dezernenten auf die heutige Tagesordnung kommt. Es geht nicht darum, ob Sie inhaltlich dafür oder dagegen sind sondern es geht bei der Feststellung der Tagesordnung nur um die formale Dringlichkeit. Sie wissen, es soll zur anstehenden Pensionierung des Dezernenten Fehlemann, die Stelle erneut ausgeschrieben werden. Dies bietet die einmalige Chance auf diese Stelle auch ganz zu verzichten. Darüber sollte der Rat entscheiden. Also nocheinmal ganz kurz, damit es auch jeder versteht, die Frage hier ist nicht ob Sie das wollen, eine Reduzierung der Anzahl der städtischen Dezernenten. Sondern nur ob eine Dringlichkeit gegeben ist; ich denke das müsste jeder einsehen, denn wenn der Rat über die Anzahl der städtischen Dezernenten nicht heute entscheidet, läuft das so wie bisher und die Ausschreibung der neuen Stelle soll, das wird der Oberbürgermeister gleich bestätigen, in Kürze laufen. Die nächste Ratssitzung ist erst im September, so das ich denke, das eigentlich jedem mit einer halbwegs, ja mit ein wenig Intelligenz, klar sein sollte, dass die Dringlichkeit auf jedem Fall formal gegeben ist. Unabhängig davon, ob Ihnen der Sachverhalt gefällt. Und deshalb hoffe ich, Herr Oberbürgermeister, dass Sie in Ihrer Verantwortung als Versammlungsleiter auch den Rat der Stadt Dortmund darauf hinweisen, dass die Dringlichkeit natürlich gegeben ist. Denn wir entscheiden heute darüber, ob eine weitere Dezernentenstelle ausgeschrieben werden soll. Danke schön.“

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

2. Singen der Nationalhymne zur Ratssitzung
- Schreiben von Rm Münch vom 05.07.2006 -


Zur Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ja meine Damen und Herren, ich denke wir können auch hier über die Dringlichkeit bestimmen. Meiner Meinung nach ist das eine sehr gute Idde, da die Nationalhymne durch die Weltmeisterschaft so populär geworden ist, dass auch der Rat sich damit beschäftigt und vielleicht auch ein wenig für den Gemeinsinn hier im Rathaus tut. Und deshalb, da ich nun mal kein Fraktionsstatus habe, bitte ich das auf die Tagesordnung zu nehmen. Vielleicht haben Sie es bei dem vorherigen Dringlichkeitsantrag nicht verstanden, das habe ich wohl gesehen, es geht nicht darum, ob Sie singen wollen oder nicht, es geht darum, per Dringlichkeit dies auf die Tagesordnung zu setzten und dann können Sie immer noch darüber abstimmen, ob die Sache Ihnen gefällt oder nicht. Also es geht um die Dringlichkeit und Herr Oberbürgermeister die Dringlichkeit war ja schon beim ersten Fall gebeben. Sie haben sich da elegant rausgehalten, aber es ist schade, dass der Rat der Stadt Dortmund so rechtsbeugend tätig wird und Dringlichkeiten, die eigentlich der Dümmste einsehen müsste, nicht einsieht. Aber ich hoffe Sie nutzen ihre zweite Chance. Danke.“

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

3. Resolution an die Partnerstadt Netanya für die Einhaltung der Genfer Konvention IV vom 12.08.1949/ Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
- Schreiben von Rm Münch vom 10.08.2006 -

Zur Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich habe einen Antrag gestellt, Resolution an die Partnerstadt Netanya für die Einhaltung der Genfer Konvention IV vom 12.08.1949/ Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Der Krieg im Libanon ist noch längst nicht beendet. Immer wieder tauchen neue Schreckensmeldungen auf. Jetzt auch der Einsatz von Splitterbomben. Und ich denke, der Rat der Stadt Dortmund wäre gut beraten, hier im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Frieden zumindest mit einer Resolution zu stimmen. Da ich leider kein Fraktionsstatus habe, muss ich dies per Dringlichkeit machen. Aber ich bin der festen Überzeugung das alle Friedensfreunde hier im Rat von allem die Parteien, die ja aus der Friedensbewegung entstanden sind, heute zustimmen werden. Wie gesagt, die Dringlichkeit ist gegeben, da der Krieg im Libanon jeder Zeit wieder aufflackern kann. “

Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte hierauf, dass man die Aufnahme der von Rm Münch vorgelegte Resolution in die Tagesordnung ablehnen werde, da es bedauerlicherweise Probleme dieser Art an vielen Orten der Welt gebe und es von daher nicht ausreichend sei, eine Resolution diesbezüglich zu beschließen. Man müsse ihrer Auffassung nach vielmehr an den grundsätzlichen Problemen arbeiten.

Bei Stimmenthaltung der DVU, der Gruppe DIE.LINKE.PDS, des Linken Bündnisses lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

4. Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II
- Schreiben von Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) vom 22.08.2006 -
- Schreiben von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) vom 28.08.2006 -
- Gemeinsames Schreiben der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2006 –

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, die o. a. Angelegenheit als Punkt 6.2 auf die Tagesordnung zu nehmen.

Der anschließend von Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) gestellte Antrag, die vorgenannte Angelegenheit aufgrund des großen Öffentlichkeitsinteresses als Tagesordnungspunkt 2.1 zu behandeln wurde bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe DIE LINKE.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch abgelehnt.

5. Ausweisung des Dortmunder Rathauses als rauchfreie Zone
- Schreiben von Rm Münch vom 28.08.2006 –

Zur Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

“Es ist einfach nur ätzend. Das darf ich einfach mal sagen. Man kommt kaum in den Ratssaal rein, da sind die ersten Suchtkranken schon mit ihrer Zigarette hier und nebeln den Ratssaal voll. In den Pausen wird geraucht, das geht dann bis auf die Zuschauertribüne. In den anderen Räumen wird auch geraucht, dass heißt, die einzige Zeit wo dann nicht geraucht wird, hier im Sitzungssaal, ist in der Tat, wenn die Leute reden. Aber Sie haben ja auch naturwissenschaftliche Grundkenntnisse, vermute ich mal, Rauch macht nicht vor Sitzungspausen halt. Der Rauch bleibt hier. Und deshalb denke ich wäre es ein Zeichen, da alle Welt über den Schutz von Nichtrauchern redet, nur unser Oberbürgermeister nicht. Selbst die SPD-Fraktion hat ja jetzt ein teilweises Rauchverbot eingeführt. Ich denke es wäre ein Zeichen der Zeit dieses Rathaus als rauchfreie Zone auszuweisen. Ich fühle mich, Herr Oberbürgermeister, zum jetzigen Zeitpunkt, da vor der Ratssitzung, in der Ratspause und im Aufenthaltsraum, wo wir Speisen zu uns nehmen weiterhin geraucht wird, in meinem Recht im Schutz als Nichtraucher sehr stark beeinträchtigt. Und ich fordere Sie letztmalig auf, dass Sie mein Recht zum Nichtraucherschutz hier durchsetzten sonst wird das die Kommunalaufsicht in Arnsberg tun. Danke schön.“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass das Rauchen in den Sitzungen nicht gestattet sei. Um den Nichtraucherschutz umzusetzen, müsste man seiner Auffassung nach nicht das gesamte Rathaus zu einer rauchfreien Zone machen.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen die Aufnahme des
o. a. Dringlichkeitsantrag von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

Bezugnehmend auf die Beantwortung seiner zum Thema Sachstand 3do gestellten Anfrage beantragte Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis), diese Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen.

Der vorgenannte Antrag von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der Gruppe DIE LINKE.PDS, des Linkes Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch abgelehnt.

Des weiteren gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„ Herr Oberbürgermeister, Sie kennen ja das Spielchen, was Sie jede Ratssitzung mit mir hier machen. Herr Oberbürgermeister leider nehmen Sie meine Anfragen nicht mit einer Sachbezeichnung auf die Tagesordnung, sondern nur mit einer Drucksachen-Nr., so dass ich dies jedes Mal erneut beantragen muss. Es tut mir sehr leid, aber offenbar ist unser Oberbürgermeister nicht lernfähig und auch noch beratungsresistent. Aber so kennen wir ihn ja. Und deshalb muss ich ihm zur jeder Ratssitzung erneut beantragen, dass meine Anfragen auch mit der richtigen Sachbezeichnung aufgeführt werden. Ich stelle also folgende Anträge., Leider war es beim letzten Mal so, Herr Oberbürgermeister, dass sehr viel Unruhe aufgekommen ist. Ich möchte Sie doch bitten, dass Sie dann auch für Ruhe sorgen und nicht immer nur diejenigen zur Ruhe zurecht weisen, die Ihnen politisch nicht genehm sind. Jetzt mein Antrag:

Den Tagesordnungspunkt 12.1.1. mit der Drucksache Nr. 05697-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Nichteinladung zur Auftaktveranstaltung Masterplan Integration auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.2 mit der Drucksache Nr. 05696-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Nichteinladung zur Auftaktveranstaltung Masterplan Umwelt
auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.3 mit der Drucksache Nr. 05754-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Ordnungsmaßnahme gegen den Ausschußvorsitzenden Frank Hengstenberg auf die Tagesordnung zu nehmen.

Herr Sauer, Sie sind doch ein intelligenter Mensch, deshalb sind Sie im GIS und genau das ist das Problem, Herr Sauer. Sie müssen nicht mitschreiben, Sie müssen einfach nur im GIS Ihr Sitzungsmanagement öffnen, dann können Sie die Bezeichnung meiner Anfragen sehen. Aber leider sind nicht alle Ratsmitglieder im GIS und die Öffentlichkeit schon gar nicht. Sie sehen das, als kluger Kopf und deshalb denke ich, Sie haben auch gute Manieren, quatschen Sie nicht dazwischen, machen Sie Ihren PC an und schauen Sie sich das Sitzungsmanagement an, dann können Sie die Sachen nachlesen. Sie müssen nicht mitschreiben, das ist vielleicht auch noch mal ein Hinweis, das GIS hier auch stärker zu nutzen. Zwei Drittel der Ratsvertreter nutzen das, aber Ein Drittel nutzt das GIS noch nicht und weiß deshalb genauso wie die interessierte Öffentlichkeit überhaupt nicht über meine Anfragen, wenn Sie in der Tagesordnung aufgerufen werden.

Ich komme dann zum Tagesordnungspunkt 12.1.4. Und Herr Oberbürgermeister sorgen Sie bitte für Ruhe. Es ist ein wenig unruhig. Ihre Sitzungsleitung lässt zu wünschen übrig, Herr Oberbürgermeister.

Den Tagesordnungspunkt 12.1.4 mit der Drucksache Nr. 05761-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Etablierung der verfassungsfeindlichen islamischen Organisation Milli Görus in Dortmund auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.5 mit der Drucksache Nr. 05763-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Ordnungsmaßnahme gegen die Bürgermeisterin Frau Jörder auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.6 mit der Drucksache Nr. 05791-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Ursachen des mangelhaftes Interesses an der Auftaktveranstaltung zum Masterplan Umwelt auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.7 mit der Drucksache Nr. 05793-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Rauchfreie städtische Gebäude auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.8 mit der Drucksache Nr. 05845-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Fauler Zauber mit dem Wasserzauber im Westfalenpark auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.9 mit der Drucksache Nr. 05859-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Kosten der Durchführung einer außerordentlichen Ratssitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.

Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie noch einmal daraufhin zuweisen, dass sich die Ratsmitglieder hier anständig benehmen und mich in Ruhe aussprechen lassen. Es ist sehr unruhig hier im Saal.

Den Tagesordnungspunkt 12.1.10 mit der Drucksache Nr. 06140-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Es ist Dortmund aller Art - und keiner geht hin - oder wie eine gute Veranstaltung durch mangelhafte Organisation platt gemacht wird auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.11 mit der Drucksache Nr. 06151-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Umgang mit strafrechtlich relevanten Beleidigungen während der Ratssitzungen auf die Tagesordnung zu nehmen.

Ich bin aber gerne bereit, wenn Sie sich an einigen Ausdrücken stören, falls die für Sie anstößig sind, auch einen Alternativvorschlag, den Sie natürlich wählen können, auf der Tagesordnung zu akzeptieren.

Den Tagesordnungspunkt 12.1.12 mit der Drucksache Nr. 05815-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Rechtswidrige Asphaltierung im Naturschutzgebiet Bolmke auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.13 mit der Drucksache Nr. 06156-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Popularisierung des Dortmund- Wappen auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.14 mit der Drucksache Nr. 06185-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Resolution des Rates der Stadt Dortmund an die Partnerstadt Netanya für den Frieden im Libanon auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.15 mit der Drucksache Nr. 06187-06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Einstellung der den Bebauungsplänen zu Grunde liegenden Gutachten insbesondere des gesetzlich vorgeschriebenen Umweltberichtes ins GIS auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den Tagesordnungspunkt 12.1.16 mit der Drucksache Nr. 06188-06 06 mit der von mir vorgeschlagenen Sachbezeichnung Landschaftsplan und Flächennutzungsplan online auf die Tagesordnung zu nehmen.

Ich bin damit einverstanden, wenn wir meine 16 Anträge en bloc abstimmen. Dankeschön.“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf folgendes:

„Herr Münch, noch einmal zur Klarstellung. Allen Mitgliedern des Rates liegen Ihre Anfragen jeweils in Kopie vor. Insofern können Sie sich lange Lesestunden ersparen. Ihre Anfragen sind zusammengefasst unter dem Tagesordnungspunkt 12.1. Anfragen Rm Münch.

Weiterhin setzte sich Rm Frebel (Bündnis 90/ Die Grünen) kritisch mit dem Verhalten von Rm Münch auseinander, und brachte dabei zum Ausdruck, dass für ihn das Verhalten von Rm Münch unerträglich geworden sei, dass sich der Rat der Stadt mit solchen unwichtigen Dingen beschäftigen müsse.

Bei Stimmenhaltung der DVU, der Gruppe DIE LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die o. a. Anträge von
Rm Münch ab.

Unter Einbeziehung der vom Rat der Stadt gebilligten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08.06.2006

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt am 08.06.2006.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.08.2006

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste beantragte Rm Dr. Littmann, die o. a. Niederschrift auf Seite 8 im vierten Absatz wie folgt zu ergänzen:

Für ihre Fraktion sei der vorgenannte Antrag eine Mogelpackung. Zudem bestehe die Gefahr, dass hierdurch weder das eine, noch das andere Museum finanzielle Unterstützung erhalten werde, da das Museum am Ostwall auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Zuwendungen mehr erhalten solle. Beim geplanten Museum im U-Turm hänge alles von einer sehr unsicheren Landesförderung ab.


Hierzu gab Rm Münch folgende Gegenrede zu Protokoll:

„Es ist nicht korrekt, nur weil eine Fraktion etwas im Protokoll auf einmal stehen haben möchte, was sie nicht zu Protokoll gegeben hat, dass dafür das Protokoll geändert wird. Die Aufnahme von Inhalten und das Schreiben des Protokolls unterliegt allein dem Protokollführer. Wenn der Protokollführer der Meinung war, dass das der Wortbeitrag der FDP nicht unbedingt aufgeführt werden muss, um den Sitzungsverlauf korrekt wiederzugeben, dann hat er das gute Recht dies wegzulassen und nur das, was er für wichtig hält, nimmt er rein. Wenn der FDP/Bürgerliste diese Dinge so wichtig sind sollte sie sie zukünftig zu Protokoll geben. Und deshalb beantrage ich, dass wir über den Antrag der FDP abstimmen und ihn natürlich ablehnen. Dankeschön.“

Bei Stimmenthaltung der DVU, der Gruppe DIE LINKE.PDS sowie der Stimme des Linken Bündnisses stimmt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Änderungsantrag von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) zu.

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderung genehmigt der Rat der Stadt einstimmig das Protokoll über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 10.08.2006.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05897-06)

Wie bereits in den vorangegangen Sitzungen des Rates der Stadt entwickelte sich nochmals hinsichtlich der Thematik „Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U“ eine recht umfangreiche Diskussion, die größtenteils die bereits kontroversen Standpunkte im Rat der Stadt hinsichtlich der vorgenannten Angelegenheit deutlich machte.

Hierbei erklärte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg, dass seine Fraktion nach wie vor der Auffassung sei, dass es Aufgabe des Eigentümers – also der Firma Radeberger – sein müsse, den U-Turm instand zu setzten. Von daher lehne die CDU-Fraktion auch eine Sanierung, die durch Steuermittel finanziert werden solle, ab.

Weiterhin unterstrich Rm Hengstenberg nochmals die Meinung seiner Fraktion, dass man gegen eine museale Nutzung des U-Turms sei. Anstatt dessen sollte man lieber dafür sorgen, dass das Museum am Ostwall in einem perspektivischen Zeitfenster in einem vernünftigen Zustand gebracht werde.

Des weiteren brachte Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seiner Fraktion die Sanierung des Bereiches Rheinische Straße vom Grundsatz her am Herzen liege, wobei man nicht die Auffassung tragen könne, dass hierfür die Sanierung des Dortmunder U als Initialzündung erforderlich sei.

Abschließend fasste Rm Hengstenberg zusammen, dass die CDU-Fraktion gegen den Ankauf und der Sanierung des Dortmunder U sei und von daher unabhängig davon, ob diesbezüglich Landesmittel gewährt werden oder nicht, die entsprechende Verwaltungsvorlage ablehnen werde.

Anschließend erklärte Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS), dass für ihn die vorliegende Verwaltungsvorlage eine kuriose Mischung aus einerseits ernst zu nehmender seriöser Planung und andererseits nicht ernst nehmbarer Werbekampagne für das Dortmunder U sei.

Weiterhin brachte Rm Stammnitz zum Ausdruck, dass man einen Großteil der Vorlage, die den Bereich des Stadtumbaus Rheinische Straße betreffe, mittragen könne. Der Gesamtvorlage würde man jedoch nur mit einigen, aber wichtigen Änderungen zustimmen.

Er stellte von daher den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage wie folgt zu ändern:

In Zeile 3 des dritten Punktes des Beschlussvorschlages sollen die Worte „und Umnutzung“ gestrichen werden.

Außerdem soll der Punkt 3 um den Satz „sobald verbindliche Förderzusagen vom Land vorliegen“ ergänzt werden. Außerdem soll der Punkt 4 des Beschlussvorschlages um den Satz „und verbindliche Förderzusagen vom Land vorliegen“ ergänzt werden.

Im weiteren Verlauf der Diskussion gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich beantrage die Vorlage zu entflechten. Die hierin zusammen geschobenen Vorhaben, haben in der vorgelegten Form inhaltlich und methodisch nichts wirklich miteinander zu tun. Allzu offensichtlich geht es der Verwaltungsspitze hier um das vermischen ihrer aktuellen hochfliegenden Pläne zur Umnutzung des U mit den dringenden aber auf der langen Bank liegenden sozialökonomischen Erneuerungsbedarf im Quartier Rheinische Straße. So wird doch wohl niemand, so das Kalkül, der Engagement für Wiedergewinnen des vernachlässigten Quartiers befürwortet gegen das mit eben hier verbundene derzeitige Lieblingsprojekt des Herrn Oberbürgermeisters stimmen. Das eine, das U, verlangt nach der Vorlage aktuell schon mal ca. 7,5 Millionen Euro Anschub. Das andere, das leidende Quartier Rheinische Straße, soll mit ca. 700.000 Euro hoch gepeppelt werden, weniger als ein Zehntel für die ungleichgrößere Aufgabe. Die offenkundige Schieflage spiegelt sehr korrekt die neoliberale Anlage Ihrer Stadtentwicklungskonzeption und Politik wieder. Ich finde ein weiteres Lehrbuchbeispiel. Dazu habe ich mich mehrfach schon geäußert in der Sondersitzung und in der Sitzung davor. Hier verzichte ich auf weitere Ausführungen und unterstütze im übrigen, dass was Herr Stammnitz gesagt hat und komme direkt zum Schluss.





Umgekehrt wären die geplanten Ausgaben sozial- und kulturpolitisch und ökonomisch richtiger angelegt. Ich beantrage also den Punkt 1 der Beschlussvorlage zu streichen. Die Punkte 2 bis 4 als eigenen Beschlussvorschlag zu behandeln und den Punkt 5 als eigenen Beschlussvorschlag zu behandeln. Und ich beantrage weiterhin, die Punkte 2 bis 4 mit ca. 700.000 Euro und den Punkt 5 mit ca. 7,5 Millionen Euro auszustatten. Ich danke Ihnen und bitte zu zustimmen.“

Im weiteren Verlauf der Diskussion richtete zunächst Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) folgende Frage an die Verwaltung:

Wurde nach der Sondersitzung des Rates der Stadt am 10.08.2006 bereits der Kaufvertrag, den U-Turm für einen Euro zu kaufen, unterzeichnet?

Weiterhin setze sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) in ihren Ausführungen mit der Stellungnahme der Verwaltung zu den von ihrer Fraktion gestellten Fragen gefertigt wurden, auseinander.

Des weiteren brachte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) nochmal zum Ausdruck, dass ihre Fraktion allein schon aus finanzpolitischer Sicht bei ihrer ablehnenden Haltung hinsichtlich eine musealen Nutzung des U-Turms verbleibe. In ihren Überlegungen zeigte sich Rm Dr. Littmann schon ein wenig verwundert darüber, wie viel Kreativität die Verwaltung an den Tag lege, um letztendlich eine Finanzierung dieses Projektes zu ermöglichen.

Abschließend machte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) nochmals deutlich, dass ihre Fraktion aus den in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.08.2006 genannten Gründen bei ihrer ablehnenden Haltung bleibe.

Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer zu der von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) gestellten Frage hinsichtlich des Sachstandes der Ausübung des Optionsrechtes, dass man dieses schriftlich ausgeübt habe. Die zur Umsetzung notwendigen formellen Schritte seien jedoch noch nicht abgewickelt.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger noch einmal zum Ausdruck, dass seine Fraktion nach wie vor so wie man dies bereits des öfteren dargelegt habe, zu diesen Projekt stehe.

Weiterhin setzte sich Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) kritisch mit dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit auseinander, bei der seiner Ansicht nach offensichtlich ein Umdenkungsprozess diesbezüglich stattgefunden habe.

Außerdem machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) anhand von einigen Beispielen deutlich, dass man ohne Initiative der öffentlichen Hand in vielen Bereichen der Stadt noch nicht so weit wäre, wie man es heute sei, da leider die Eigentümer der entsprechenden Fläche nicht allein aktiv geworden seien.



Auf Seiten der SPD-Fraktion brachte Rm Harnisch in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass für seine Fraktion die zur Beschlussfassung vorliegende Verwaltungsvorlage eine richtungsweisende Entscheidung sei, die die Entwicklung in diesem Bereich positiv beeinflussen werde.

Damit diese Entwicklung in den richtigen Bahnen ablaufe, habe seine Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch entsprechende Anträge in den vorangegangenen Sitzungen flankiert.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich möchte heute keine Grundsatzdiskussion weitere führen. Das haben wir ja schon bereits 3 bis 4 Mal gemacht. Aber einige hören sich im Rat hier wohl gerne reden. Und ich bin es auch leid, Frau Dr. Littmann, zum dritten Mal von ihrer Langemeyerschen Gedächtniskathedrale zu hören. Das war beim ersten Mal vielleicht lustig aber Wiederholungen langweilen nur. Deshalb möchte ich hier keine weitere Grundsatzdiskussion führen, zumal und das werden Sie auch wissen, sich hier ja im Rat sowie keiner mehr überzeugen lässt. Ich möchte eigentlich nur drei Detailaspekte noch einmal ansprechen. Zum einen den bedauerlichen Rückzug auf Raten seitens der Bürgernähe von CDU und FDP, die ja ein großes Sommertheater gemacht haben, einen Ratsbürgerbescheid anstoßen wollten, oder ein Bürgerbegehren durchführen wollten. Und das einzige was davon übrig geblieben ist, es werden ein paar orangene Flugblätter verteilt. Eigentlich schade, denn man hätte so wirklich mal herrauskriegen können, wie denn objektiv die Bevölkerung zu diesem Projekt steht. Aber ich denke, Sie werden das wohl geahnt haben, dass Sie damit nur eine Bruchlandung hätten landen können. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass es jetzt zum wiederholtem Male nicht möglich gewesen ist, dieses wichtige Thema Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U im rechtlich zuständigen Fachausschuss fachlich und sachlich zu diskutieren. Bei letzen Mal war es der CDU- Knuth Follert, der beantragt hatte, es durchlaufen zu lassen. Offenbar liegt wenigen daran, dieses Thema sachlich und fachlich zu diskutieren, alle machen sich schon warm für ein Schaulaufen im Rat. Aber Sie wissen, was hier im Rat landet, das brauchen wir gar nicht mehr groß zu diskutieren, das wird mit einer Mehrheitsfraktion, mit einer Rot-Grünen-Mehrheitsfraktion abgenickt, ob sich die Opposition dazu meldet oder nicht. Und da stand so schön in der WAZ, der AUSW ist sich mal wieder seiner politischen Rolle im Entscheidungsprozess nicht bewusst geworden und das jetzt zum wiederholtem Male. Und ich denke, dass sollte nicht erneut passieren, deshalb stelle ich folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund bittet den AUSW, sich seiner Rolle im politischen Beratungsprozess endlich bewusst zu werden und künftig städtebaulich relevante Beschlussvorlagen wie zum Beispiel zum Dortmunder U nicht länger durchlaufen zu lassen sondern auch tatsächlich im Fachausschuss zu behandeln und den Rat der Stadt Dortmund mit einer fachgerechten Empfehlung zu beraten.



Der dritte Aspekt nun wirklich ein Detail. Wir hatten vom AUSW eine interessante Studienfahrt nach Hamburg gemacht. Und sehr schön konnte man dort die Wirkung der grünen Partina auf den historischen Gebäuden sehen. Ich befürchte jetzt, wenn ich mir das Langemeyersche U-Modell unten in der Bürgerhalle anschaue, dass in der Tat auch dieses messing-, kupfer-, bronzefarbene Dach wieder so saniert wird, und diese Patina ersetzt wird und wir wieder 100 Jahre warten müssen, oder vielleicht auch nie mehr, weil die Dortmunder Luft so sauber geworden ist. Vielleicht werden aber auch die sauren Stickoxide aus den Kfz- Abgasen diesen Prozess dann doch wieder beschleunigen.
Ich habe jedenfalls den Antrag gestellt, dass auch aus ästhetischer Sicht versucht werden sollte, das Gebäude so mit seiner grünen Patina zu erhalten, was einfach schöner aussieht.
Vielleicht können Sie ja, wenn das Ihrem ästhetischen Gefühl auch entspricht dem zustimmen. Zumal wir da mit Sicherheit auch weitere Kosten sparen können. Dankeschön.“

Nachdem Rm Diekneite (SPD) sowie Rm Follert (CDU) die Standpunkte ihrer Fraktion zu der o. g. Thematik vertieft hatten, machte OB Dr. Langemeyer nochmals deutlich, dass für ihn die Sanierung des U-Turms eine Art Leitinvestition sei. Beispiele in anderen Bereichen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Impulse wichtig seien, um Projekte voran zu bringen. Von daher sei er hoffnungsvoll, dass dies auch für den Bereich „Rheinische Straße“ eintreten werde.

Nachdem der anschießend von Rm Utech (SPD) gestellte Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte mit 43 zu 41 Stimmen abgelehnt worden war, vertieften die einzelnen Sprecher nochmals die Standpunkte hinsichtlich der Thematik Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe DIE LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses den o. a. mündlich von
Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) gestellten Antrag ab.

b) Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen
der Gruppe DIE.LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses den o. a. mündlich von
Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) gestellten Antrag ab.

c) Der Rat der Stadt lehnt Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. mündlich
von Rm Münch gestellten Antrag ab.

d) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Antrag
von Rm Münch:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erhalt der schönen, grünen, historischen
Patina bei der Sanierung des Dortmunder U.

e) Die eingebrachte Folgekostenvorlage (Drucksache-Nr.: 06269-06) wurde zu weiteren
Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.

f) Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen der Stimmen
der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe DIE LINKE.PDS, des
Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

1. Der Stadtumbau der Rheinische Straße wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bereiches Westentor und mit der Entwicklung der ehemaligen Unionbrauerei inkl. U-Turm im Rahmen eines strukturpolitischen Gesamtkonzeptes auf Grundlage bisheriger Beschlussfassungen des Rates der Stadt Dortmund fortgeführt.
2. Die gemäß Ratsbeschluss vom 08.06.2006 beantragten Fördermittel nach Ziel 2 alt für eine Gesamtaufwendung von 7,43 Mio. € unter der Voraussetzung einer Landesförderung für folgende Teilleistungen vorzusehen:


Für Architekturleistungen in einer Höhe von ca. 1 Mio. €


Für Ingenieurleistungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. €


sowie für Restabbrüche in Höhe von 4,93 Mio. €.


3. Der Rat ermächtigt die Verwaltung auf der Grundlage der Ergebnisse des Architektenwettbewerbes gemäß RAW 2004 und des Verhandlungsverfahrens gemäß VOF einen Architektenvertrag zur Sanierung und Umnutzung des Dortmunder U mit dem Büro Gerber Architekten, Dortmund, zu schließen. Der Architektenvertrag beinhaltet die entwurfsunabhängigen Phasen 2 bis 4 HOAI bis zur Bauantragsreife. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 1 Mio. €.
4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibungen und die Vergabe der Leistungen entsprechend Pkt. 2 des Beschlusses vorzubereiten und die einzelnen Vergaben durchzuführen, soweit der bezeichnete Kostenrahmen eingehalten wird.


5. Die Inhalte des Bebauungsplanes In W 118 n für den Bereich Westentor und ehemaliges Union-Brauereigelände gemäß Ratsbeschluss zur Aufstellung vom 30.01.03 sind zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.


Die Schaffung von Planrecht für die Neugestaltung des Bereiches Westentor ist mit Priorität weiterzuverfolgen. Der Bebauungsplangeltungsbereich wird im Sinne der Drucksachenvorlage 05962-06 vom 31.07.2006 entsprechend der Beschlussfassung im federführenden Ausschuss vom 23.08.06 geteilt.



An der Abstimmung über die o. a. Angelegenheit nahm Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung von 17:15 bis 17:40 Uhr für eine Pause unterbrochen.



Der anschließend von Rm Münch gestellte Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt 6.2 auf Grund des großen Zuschauerinteresses sofort zu behandeln wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe DIE LINKE.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch abgelehnt.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05037-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße.

zu TOP 3.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05172-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds







zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Gerberstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp ( westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 - Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 - ) bis Stubengasse ( Gesamtmaßnahme )
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05175-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Gerberstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße ( Fußgängerzone ) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp ( westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 – Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 - ) bis Stubengasse ( Gesamtmaßnahme )

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05579-06)

Zu der o. a. Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, sicher überrascht es Sie, dass ich mich zu diesem eigentlich marginalen Punkt hier zu Wort melde, da dieses Verfahren schon so lange läuft.
Ich habe dieser Planung immer zugestimmt und bin deshalb sehr erschrocken, wie die Verwaltung mit einer Anregung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde umgegangen ist. Und das möchte ich es, nachdem ich es im Ausschuss thematisiert habe, da aber leider auf Unverständnis auch gerade bei den ökologischen vorgebildeten Menschen gestoßen bin, hier im Rat noch einmal versuchen. Worum geht es im einzelnen? Es geht hier um die Anregung des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde auf Seite 9 der Vorlage: „Der Beirat hat die Planung WIHOGA zur Kenntnis genommen und bittet um eine naturnahe Gestaltung der geplanten Wasserbecken als Kleingewässer sowie um die Anlage eines dauerhaften Kleingewässers in einer Größe von etwa 10 mal 20 Meter am Bahndamm.“






Eigentlich eine völlig harmlose kleine Anregung, so ein kleines Tümpelchen da hin, ich hätte nicht damit gerechnet, dass so eine Belanglosigkeit mit einer Kostenhöhe von vielleicht 2.000 Euro, da dort noch groß diskutiert werden muss. Aber diese Verwaltungsvorlage hat mich eines besseren belehrt. Und ich bin deshalb sehr erschrocken, was die Verwaltung hier geschrieben hat, was jeglichen ökologischen Verstand völlig auf den Kopf stellt. Die Verwaltung und ich denke der Landschaftsbeirat und auch ich und auch die Naturschutzverbände haben sicher erwartet, dass das nicht noch groß diskutiert werden muss, dann legt man halt noch einen kleinen Tümpel an, wo ist das Problem? Aber die Verwaltung hat da offenbar ein Problem gesehen. Und zwar hat die Verwaltung geschrieben: „Das Wasserbecken zwischen den Schul- und dem Wohnheimgebäude dient als architektonischen Verbindungselement, das sich in seiner klaren Formensprache an die Gebäude anlehnt. Eine naturnahe Gestaltung in diesem Zusammenhang der architektonischen Absicht zu wider laufen.“

Das kann ich durchaus noch nachvollziehen. Doch ist der Verwaltung nicht bekannt, dass man auch einen Tümpel naturnah anlegen kann, wenn er rechteckig ist? Oder lebt die Verwaltung immer noch in dem Glauben, naturnahe Tümpel müssten nierenförmig angelegt werden? Das heißt, man hätte auch in der klaren Formensprache einen naturnahen Wasserbehälter dort anlegen können, der der architektonischen Absicht nicht zu wider läuft. Deshalb finde ich sehr bedauerlich, dass hier mit einer Art Pseudofachwissen und an den Haaren herbei gezogenen Scheinargumenten versucht wird, so ein kleinen Tümpel zu kippen. Es kommt aber noch doller. „Aufgrund der topographischen Situation der beengten Freiraumverhältnisse im Plangebiet ist die zusätzliche Anlage eines Kleingewässers wie sie vom Landschaftsbeirat angeregt wurde nicht möglich. Das Areal fällt vom Bahndamm zur Straße am Rombergpark stark ab.“

Ja und, um so besser. Dann sammelt sich das Wasser und hält sich auch. Also ich kann das nicht verstehen wie man so etwas schreiben kann. Und vor allem, wegen solch einer Kleinigkeit. Herr Oberbürgermeister wir reden hier über 40 Millionen-Projekte, da habe ich Verständnis dafür, wenn da auch eine ganze Sondersitzung diskutiert wird. Aber das wegen so einem kleinen Tümpel die Verwaltung mit so einem ökologischen Unsinn auf diese Anregung antwortet, dass sehe ich schon als eine bewusste Beleidigung und Provokation des ehrenamtlichen Naturschutzes und des ökologischen Sachverstandes des Landschaftsbeirates an.

Und es sollte doch auch unserer Fachverwaltung mittlerweile bekannt sein, dass ein linienförmiges Element wie Bahndamm und dann noch ein Kleingewässer daran, optimal für einen Biotopverbund ist, besonders für den Biotopverbund von Phoenix West in die Bolmke / Rombergpark hinein. Und deshalb muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, bin ich doppelt enttäuscht. Zum einen, dass dieses kleine Tümpelchen hier nicht realisiert werden kann, aus welchen Gründen auch immer. Die Begründung ist nämlich hahnebüchen.

Aber dann auch der Umgang mit dieser Anregung des Naturschutzes im Ausschuss. Die Grünen hatten sich vor mir gemeldet und Frau Reuter hat dargestellt, das diese Anregung sinnvoll sei und sie auch dahinter stehen würden. Nun ja, das war aber kein Antrag. Darauf hat auch der Ausschussvorsitzende hingewiesen. Dann hab ich mit der grünen Begründung die Landschaftsbeiratsanregung zum Antrag erhoben und wer glauben Sie stimmt dagegen, die Grünen. Die Grünen stimmen gegen die eigenen Anregungen, die sie gegeben haben.
Jetzt könnte man sagen, das kann passieren. Aber das passiert schon zum zweiten Mal. Die Bezirksvertretung Hombruch hat mit rot-grüner Mehrheit eine Spielplatzfläche angeregt.
Das fanden die Grünen im Ausschuss auch entsprechend gut. Haben aber keinen Antrag daraus gemacht. Dann habe ich das zum Antrag erhoben und die Grünen haben wieder dagegen gestimmt.

Sie haben es gehört. Max Branghofer hat mich erneut beleidigend geduzt. Es läuft ja bereits ein Strafverfahren gegen ihn. Also meine Damen und Herren, ich denke das Thema Branghofer ist bald erledigt. Er ist ein Wiederholungstäter und wenn das so ausgeht wie erwartet, ist er auch vorbestraft. Aber das ist nicht das Thema. Ich möchte jetzt also aus dem Tümpel keine Strafsache machen. Das heißt jetzt, meine Damen und Herren, und das sollten sich die Grünen vielleicht auch mal überlegen, um was es eigentlich geht. Und ich will jetzt aus diesem Tümpelchen, nicht noch einen Politikskandal machen. Aber wir sollten doch, wenn es nicht ideologisch begründbar ist, mit Anregungen, egal ob sie von der CDU kommen oder von der FPD kommen oder ob sie vom Münch kommen und letztendlich durchaus Sinn machen, anders umgehen und diese Anregungen nicht einfach mit dem Grund, da steht CDU drauf oder da steht FDP drauf, oder da steht Münch drauf, frei nach dem Motto wir haben die rot-grüne Mehrheit, deshalb wird es abgelehnt. Das heißt, ich erwarte eigentlich, wenn wir Kommunalpolitik ernst nehmen und wenn es Ihnen darum geht auch in kleinen Bereichen die Stadt ein wenig nach vorne zu bringen, dass Anregungen vom Landschaftsbeirat entsprechend als Antrag behandelt werden und egal wer das beantragt, wenn das möglich ist, dies dann auch durchgesetzt wird. Dass es aber die Grünen sind, die grüne ökologische Anregungen des Landschaftsbeirates ablehnen, das ist schon nicht mehr ganz gesund. Genau, Frau Schneckenburger, genau dass ist das Problem, dass sie hier sogar noch öffentlich zugeben, dass sie meine Anträge nur deshalb ablehnen, weil sie von mir stammen. Aber es geht doch um die Sache. Oder bin ich zu naiv, noch zu glauben, dass es auch den Grünen um die Sache und nicht um die Person des Antragsstellers geht. Doch offensichtlich geht es Ihnen nicht um die Sache, geht es Ihnen nicht um Dortmund, geht es Ihnen nicht um den Sachverstand des Landschaftsbeirates. Es geht Ihnen nur darum welcher Absender drauf steht? Ob CDU draufsteht, ob SPD draufsteht oder ob Münch draufsteht. Das ist Kommunalpolitik pervers. Und das Sie das als Grüne mitmachen, dass ist besonders tragisch. Dankeschön.“

Auf der Grundlage der geänderten Beschlussempfehlung vom 21.08.2006 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 286 – Hotelfachschule WIHOGA – geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter Ziffer 9 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 13.05.2005 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.05.2006 dem Bebauungsplan Hom 286 – Hotelfachschule WIHOGA – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 286 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd „Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der Funktion, hier Entwicklungsprogramm 8/1.4 – Botanischer Garten Rombergpark – mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 286 außer Kraft tritt (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05659-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 geprüft und beschließt:

a) die Stellungnahme unter Punkt 12.1 nicht zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahmen unter den Punkten 12.2 und 12.3 zu berücksichtigen und die textlichen Festsetzungen und die Hinweise im Bebauungsplan-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 27.02.2006 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 12.2 und 12.3 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 29.05.2006 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 – Auf der Kiste – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.6
Neubau der Rad- und Gehwegbrücken über die Ardeystraße und B 54
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05821-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, das Investitionsvolumen für den Neubau der Geh- und Radwegbrücken über die Ardeystraße und B 54 um 2.000.000 Euro von 8.000.000 Euro auf neue investive Gesamtauszahlungen in Höhe von 10.000.000 Euro zu erhöhen.

zu TOP 3.7
Naturverträgliche Bewirtschaftung und Führen eines Ökokontos auf städtischen landwirtschaftlichen Liegenschaften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04575-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Abschlussbericht des Modellprojektes „Landwirtschaft und Ökokonto“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1) und beauftragt die Liegenschaftsverwaltung, im Sinne des dort beschriebenen Verfahrens auf ausgewählten landwirtschaftlichen städtischen Liegenschaften naturverträgliche Landbewirtschaftung zu organisieren und für diese Flächen ein städtisches Ökokonto einzurichten.
zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05072-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 geprüft und beschließt:
a) die Stellungnahmen unter Punkt 17.1 und 17.2 dieser Vorlage gänzlich und die Stellungnahme unter 17.3 teilweise nicht zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahme unter Punkt 17.3 teilweise zu berücksichtigen sowie die unter den Punkten 18 und 19 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 03.11.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 19 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.07.2006 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 – Flaspoete – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 28.07.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05947-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 – Littgenloh – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 die Begründung vom 28.07.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.10
Energiebericht 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05858-06)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Nachtfahrverbot für LKW auf der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06175-06)

Bei der Begründung des von seiner Fraktion hinsichtlich des Nachtfahrverbotes für LKW auf der B1 vorgelegten Antrages machte Rm Becker (FPD/Bürgerliste) deutlich, dass seine Fraktion nicht müde werde, auf diesem Missstand der Verkehrsbelastung der Anwohner an der B1 hinzuweisen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 21.06.2006 mache seiner Ansicht nach deutlich, dass es angesichts der zu schützenden Rechtsgüter verhältnismäßig erscheine, ein Nachfahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuführen.

Von daher sollte man bis zur Fertigstellung des B1-Tunnels eine Zwischenlösung finden und ein Nachfahrverbot einführen.

Anschließend beantragte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger, den zum
o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.

Anschließend brachte seitens der CDU-Fraktion Rm Follert zum Ausdruck, dass das genannte Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen noch nicht rechtskräftig sei und es sich damit um ein noch schwebendes Verfahren handele. Des weiteren machte Rm Follert (CDU) deutlich, dass seine Fraktion nach wie vor der Auffassung sei, dass ein Nachtfahrverbot, was durchaus wünschenswert wäre, rechtlich nicht durchsetzbar sei.

Auf Seiten der SPD-Fraktion erklärte Rm Harnisch, dass seine Fraktion sich auch für eine Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ausspreche, wobei er doch zu bedenken gab, ob es rechtlich überhaupt möglich sei, etwas zu beschließen, was zum Teil die Stadt Unna betrifft.

Auch Stadtrat Steitz sprach sich dafür aus, in Ruhe über diese gesamte Thematik im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu diskutieren.

Der Rat der Stadt überweist daraufhin folgenden Antrag der FDP/Bürgerliste vom 17.08.2006 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zur Einführung eines Nachtfahrverbotes für schwere LKW (über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) für den Bereich der Bundesstraße 1 zwischen dem Autobahnkreuz West (BAB 45) und dem Autobahnkreuz Unna (BAB 1) in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr zu ergreifen.

Hierzu hat die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und den Gremien vorzustellen, auf welchen Ausweichrouten eine Umleitung erfolgen kann.

zu TOP 3.12
Kronen-Gelände
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06176-06)

Die mit Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.08.2006 erbetene Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Ergänzend fügte OB Dr. Langemeyer hinzu, dass seiner Ansicht nach eine Vergabebeschwerde über einen Vorgang, bei dem es noch keine Vergabe gegeben habe, ins Leere führe.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
EU-Projektantrag "Intercultural Cross Mentoring - Kompetenzentwicklung für weiblichen Führungsnachwuchs und für Betriebe der Region" im EU-Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05927-06)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Vorhaben zu, sollte es von Seiten der EU-Kommission genehmigt und finanziert und die Kofinanzierung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen werden.

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Leasing eines Messgerätes zur Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (HPLC-MS-MS Gerät).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05804-06)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

zu TOP 6.2
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wies zunächst Rm Unger
(Bündnis 90/Die Grünen) daraufhin, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 22.08.2006 auf der Grundlage einer Verwaltungsvorlage die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II ausführlich beraten worden sei.

Der daraus resultierende Beschluss, der durch einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen modifiziert worden sei, habe man nun durch den für den Rat der Stadt vorgelegten Antrag noch einmal zur Bestätigung vorgelegt.

In ihren weiteren Ausführungen verdeutlichte Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen), dass es hierdurch gelungen sei, eine sozialpolitisch vernünftige und auch vertretbare Regelung zu treffen, die den Interessen aller gerecht werde.

Außerdem werde hierdurch auch gewährleistet, dass die Beschäftigten der ARGE sich auf ihre eigentlichen Aufgabe, Menschen in Arbeit zu bringen, konzentrieren können.

In ihren weiteren Ausführungen machte Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass man den von Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) vorgelegten Antrag ablehnen werde, da dieser unrealistisch und nicht zielbringend sei.

Anschließend setzte sich Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) mit der o. a. Angelegenheit auseinander und erläuterte dabei den von ihm vorgelegten Antrag, der notwendig sei, da der diesbezügliche ergangene Beschluss des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nicht weitgehend genug sei.

Seitens der SPD-Fraktion brachte Rm Taranczewski zum Ausdruck, dass es im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gelungen sei, auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sowie des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II eine sozial angemessene und auch finanziell vertretbare Lösung zu finden. Hierbei müsse man bedenken, dass die diesbezüglichen Spielräume recht gering gewesen seien.

Abschließend wies Rm Taranczewski (SPD) zu dem von Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) vorgelegten Antrag daraufhin, dass er es nicht gut finde, wenn man wie im vorliegenden Fall einen Antrag vorlege, wo man genau wisse, dass dieser eigentlich gar nicht umsetzbar sei.

Weiterhin setzte sich Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) kritisch mit der o. a. Angelegenheit und der Sozialpolitik in Dortmund auseinander.

Hinsichtlich der Beschlussfassung brachte Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) zum Ausdruck, dass er den Beschluss des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ablehnen werde, weil dieser nicht gewährleiste, dass niemand in Dortmund gezwungen werde, umzuziehen.

Für die CDU-Fraktion machte Rm Offermann bezugnehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit darauf aufmerksam, dass seine Fraktion für eine Beschlussfassung in dieser Angelegenheit entsprechend der im Fachausschuss vorgelegten Verwaltungsvorlage sei, da diese dem Thema und der Problematik besser gerecht werde, als die diesbezüglich vorgelegten Anträge, was er anhand einiger Beispiele verdeutlichte.

Auch Rm Dr. Littmann brachte für die FDP zum Ausdruck, dass die im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit vorgelegte Verwaltungsvorlage sachgerecht und angemessen sei. Von daher werde auch die FDP, die diesbezüglich vorgelegten Anträge ablehnen.

Dagegen erklärte Rm H. Fischer, dass die Vertreter der Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne, da diese eine vernünftige Modifizierung der Verwaltungsvorlage sei.

Abschließend erklärte Rm G. Branghofer (DVU), dass die DVU den Regelungen der
Hartz IV- Reform ablehnend gegenüber stehe. Von daher werde man auch dem von
Rm Stammnitz (DIE LINKE.PDS) vorgelegten Antrag zustimmen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der Gruppe
DIE LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Gruppe
DIE LINKE.PDS vom 22.08.2006 ab:

1. Der Rat beschließt die Neufassung der Kriterien für die Erstattung der Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach SGB II:

- Als „angemessen“ i.S. des SGB II gelten Wohnungsgrößen bis zu 45 qm für die erste Person plus 15 qm für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
- Als „angemessen“ i.S. des SGB II gelten Kosten der Unterkunft, die das Produkt aus der angemessenen Wohnungsgröße mit einer Nettokaltmiete in Höhe der Obergrenze der jeweiligen Mietspiegelklasse oder mit einer Bruttokaltmiete von 1,30 Euro/qm über der Obergrenze der jeweiligen Mietspiegelklasse nicht übersteigen.
- Bei Kleinwohnungen bis zu 50 qm erhöhen sich die Obergrenzen der Mietspiegelklassen um 0,40 Euro/qm.
- Betriebs- und Heizkosten werden in der tatsächlichen Höhe erstattet, soweit sie nicht unangemessen hoch im Verhältnis zu marktüblichen Kosten der tatsächlichen Ausstattung sind.
- Von einer Aufforderung zur Senkung der Kosten ist abzusehen, wenn die Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Kaltmiete und angemessener Miete nach Umzug in keinem Verhältnis zu den mit dem Umzug verbundenen Kosten sowie den zwangsläufig anfallenden Verwaltungskosten steht. Davon ist ohne weitere Prüfung auszugehen, wenn die Angemessenheitsgrenze um nicht mehr als 50 Euro oder um nicht mehr als 15 % überschritten wird.
- Von einer Aufforderung zur Senkung der Kosten ist abzusehen, wenn besondere soziale Umstände dies rechtfertigen. Das ist in der Regel der Fall,
o wenn für akut oder chronisch kranke Leistungsberechtigte/Haushaltsangehörige der Umzug nach ärztlichem Attest eine wesentliche Belastung bedeuten würde,
o bei schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Personen, wenn die bestehende Unterkunft auf die besonderen Bedürfnisse der Person ausgestaltet ist und die neue Unterkunft diesen Anforderungen nicht entspricht oder nur mit einem größeren finanziellen Aufwand umzubauen wäre, mit dem Umzug eine wesentliche räumliche Veränderung einhergehen und sich dadurch die Fähigkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe messbar oder die Gestaltung der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung wesentlich verschlechtern würde,
o wenn der Leistungsbezug in absehbarer Zeit belegbar durch Arbeitsaufnahme, Beginn einer Ausbildung, Vermittlung einer Maßnahme, Entstehen eines bedarfsdeckenden Unterhaltsanspruchs oder durch sonstiges unterhaltsdeckendes Einkommen oder Vermögen beendet werden kann,
o wenn der Renteneintritt nach den jeweils aktuellen Rentenregelungen für die gesetzliche Rentenversicherung innerhalb von zwei Jahren ansteht und die erwartete Rente zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht,
o bei Bedarfsgemeinschaften mit schulpflichtigen Kindern, wenn ein Schulwechsel nach fachlich fundierter Prognose den Lernerfolg oder das Sozialverhalten beeinträchtigen würde oder der Schulweg unverhältnismäßig verlängert würde,
o bei Schwangerschaft, wenn die Angemessenheitskriterien nach der Geburt erfüllt sind,
o bei sonstigen schwerwiegenden sozialen Gründen im Einzelfall.
2. Der Rat übernimmt den Beschluss des ASFG vom 22.08.2006 in den folgenden Punkten:

- Eine Umzugsnotwendigkeit wird insbesondere vorausgesetzt bei bestehender Schwangerschaft. Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat ist ohne nähere Prüfung von einer Umzugsnotwendigkeit auszugehen, wenn die Größe der bisherigen Wohnung den ermittelten Wohnbedarf der Bedarfsgemeinschaft mit Kind nicht genügt.
Bei Vorliegen vergleichbar schwerwiegender Umstände wird eine Umzugsnotwendigkeit im Rahmen von Einzelfallprüfungen geklärt.
- Bei einer Umzugsnotwendigkeit übernimmt die ARGE im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung nicht zu vermeidende Doppelmieten für die Dauer von einem Monat.
3. Der Rat erwartet von den Mitarbeitern der ARGE, dass bei Antragsannahme bei den Angaben zu den Kosten der Unterkunft mögliche soziale Gründe für unangemessene Unterkunftskosten entsprechend der Auflistung in der Verwaltungsvorlage sowie der o. g. Ergänzungen abgefragt werden.

Die Verwaltung informiert nach einem halben Jahr über die Anzahl der Aufforderungen sowie der tatsächlich vorgenommenen Umzüge.

Zudem informiert die Verwaltung über die Inhalte und die Anzahl der angeführten Gründe, die bisher zum Verzicht auf eine Senkung der Kosten der Unterkunft geführt haben.

b) Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2006 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt den nachfolgenden Beschluss des
Sozialausschusses vom 22.08.06 zum TOP 2.2.1 „Angemessenheit der Kosten der
Unterkunft nach dem SGB II“:
„Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beschließt folgende Ergänzungen bzw. Änderungen unter Punkt 5 der Verwaltungsvorlage „Überprüfung durch die JobCenterARGE Dortmund“, hier: Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten:
1. Aus Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgründen kann von einer Aufforderung zur Senkung der Kosten abgesehen werden, wenn die Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Kaltmiete und angemessener Miete nach Umzug in keinem Verhältnis zu den mit dem Umzug verbundenen Kosten sowie den zwangsläufig anfallenden Verwaltungskosten steht.


Davon ist ohne weitere Prüfung auszugehen, wenn die Mietoberpreisgrenze um nicht mehr als 50 Euro oder um nicht mehr als 15 % überschritten wird.
Bei freifinanzierten Wohnungen mit niedrigen unterdurchschnittlichen Betriebskosten, aber höheren Kaltmieten als eigentlich angemessen, gilt die Bruttomiete als Ausgangsbasis zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft.
2. Von einer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft ist zusätzlich abzusehen
- bei Bedarfsgemeinschaften mit schulpflichtigen Kindern. In diesen Fällen wird ein Umzug erst zum Ende eines Schuljahres gefordert werden, auch wenn sich die sechsmonatige Frist dadurch verlängert.
- wenn der Leistungsbezug in absehbarer Zeit belegbar durch
Arbeitsaufnahme, Beginn einer Ausbildung, Vermittlung einer Maßnahme, Entstehen eines bedarfsdeckenden Unterhaltsanspruchs oder durch sonstiges unterhaltsdeckendes Einkommen oder Vermögen beendet werden kann.
Die Regelungen in der Verwaltungsvorlage bei Renteneintritt bleiben hiervon unberührt.
- bei einer Schwangerschaft, wenn die Angemessenheitskriterien nach der Geburt erfüllt sind.
3. Eine Umzugsnotwendigkeit wird insbesondere vorausgesetzt bei bestehender Schwangerschaft. Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat ist ohne nähere Prüfung von einer Umzugsnotwendigkeit auszugehen, wenn die Größe der bisherigen Wohnung den ermittelten Wohnbedarf der Bedarfsgemeinschaft mit Kind nicht genügt.
Bei Vorliegen vergleichbar schwerwiegender Umstände wird eine Umzugsnotwendigkeit im Rahmen von Einzelfallprüfungen geklärt.

4. Bei einer Umzugsnotwendigkeit übernimmt die ARGE im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung nicht zu vermeidende Doppelmieten für die Dauer von einem Monat.

Der Fachausschuss geht davon aus, dass bei Antragsannahme bei den Angaben zu den Kosten der Unterkunft mögliche soziale Gründe für unangemessene Unterkunftskosten entsprechend der Auflistung in der Verwaltungsvorlage sowie der og. Ergänzungen abgefragt werden.

Die Verwaltung informiert nach einem halben Jahr über die Anzahl der Aufforderungen sowie der tatsächlich vorgenommenen Umzüge.

Zudem informiert die Verwaltung über die Inhalte und die Anzahl der angeführten Gründe, die bisher zum Verzicht auf eine Senkung der Kosten der Unterkunft geführt haben.“

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05457-06)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion den hier vorliegenden Jahresabschluss und den im Verlauf der weiteren Tagesordnung folgenden Jahresabschlüssen unter dem Blickwinkel einer transparenten Rechnungslegung, was für sie eine Art Bilanzkosmetik sei, nicht gutheißen könne.

Da man jedoch die Bemühungen auf den Weg der Konsolidierung der Eigenbetriebe anerkenne, werde man sich bei der Abstimmung enthalten.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2005, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 66.605.343,19 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 245.675,31 €, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 245.675,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.


Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

zu TOP 7.2
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05750-06)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:



1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2005, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 41.296.743,70 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 195.231,81 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 195.231,81 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für einen Teilbetrag i.H.v. 107.669,62 EUR erfolgt eine Entnahme aus den Rücklagen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 7.3
Stadterneuerung City
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Aufwendungen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05877-06)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen der Umbaumaßnahme an der Hansastraße um 121.000,- € auf insgesamt 1.256.500,- €.

Die Umsetzung dieses Beschlusses darf erst erfolgen, wenn der entsprechende Bewilligungs-bescheid der Bezirksregierung vorliegt.

8. Schule

zu TOP 8.1
Investitionsmaßnahmen im Bereich der Berufskollegs der Stadt Dortmund;
hier: Positionsbestimmung und Eckpunkte zum weiteren Vorgehen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 06336-06)

Die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde eingebracht. Zur weiteren Beratungen an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.


9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Satzung für das Institut für erzieherische Hilfen - SIEH -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05417-06)



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Satzung für das Institut für erzieherische Hilfen der Stadt Dortmund.


10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden - hier: Auswirkungen einer Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts auf die größeren städtischen Beteiligungsgesellschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05720-06)

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt machte seitens der SPD-Fraktion Rm Spieß nochmals die Kritik seiner Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechtes und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden deutlich. Sollten die beabsichtigten Änderungen tatsächlich so wie geplant vollzogen werden, wäre dies für ihn der Einstieg aus dem Ausstieg der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden.

Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte anschließend Rm Reppin zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Vorlage für recht tendenziös halte. Weiterhin machte Rm Reppin (CDU) deutlich, dass seiner Ansicht nach die Ausführungen der vorliegenden Verwaltungsvorlage nicht in allen Punkten nachvollziehbar sei, zumal man bei einer etwaigen Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts von einem Bestandsschutz ausgehen müsse.

Der Rat der Stadt nimmt die beschriebenen möglichen Auswirkungen der von der Landesregierung beabsichtigten Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts auf die größeren Beteiligungsgesellschaften zur Kenntnis.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.


zu TOP 10.2
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05440-06)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2005, abschließend mit einer Bilanzsumme von 24.478.242,44 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 314.444,27 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 314.444,27 EUR wird auf die neue Rechnung vorgetragen und ist mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 10.3
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 nachträglich bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05646-06)
Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW nachträglich Kenntnis von den nachträglich bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 1.242.177,17 Euro.

zu TOP 10.4
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Jahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05866-06)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Städtischen Immobilienwirtschaft folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Städtischen Immobilienwirtschaft zum 31.12.2005, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 22.956.924,98 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.302,30 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.302,30 EUR wird zur teilweisen Tilgung des Verlustvortrages verwendet.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.










zu TOP 10.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05941-06)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2006 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 162.875,77 Euro sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 36.756,97 Euro.


zu TOP 10.6
Reduzierung der Kapitalrücklage beim Eigenbetrieb Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06047-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die vorhandene Kapitalrücklage beim Dortmunder Systemhaus in 2006 um 1.600 TEUR zu reduzieren.


11. Personal, Bürgerdienste, öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Verständlichkeit von Verwaltungsvorlagen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05787-06)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 11.2
Wiederbestellung von Herrn Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05856-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU, der Gruppe DIE LINKE.PDS sowie des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.



zu TOP 11.3
Terminplan für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05935-06)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem in der Anlage beigefügten Terminplan für das Jahr 2007 zu.

zu TOP 11.4
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06162-06)

a) Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2006 beschliesst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses einstimmig folgende Umbesetzungen:
Aus dem Ausschuss Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und dem Aufsichtsrat Technologiezentrum scheidet Hermann Bömer aus.
In den Ausschuss Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung rückt Martina Stackelbeck als sachkundige Bürgerin nach und in den Aufsichtsrat Technologiezentrum wird RM Dr. Jürgen Kuhlmann folgen.
b) Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 29.08.2006 beschliesst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses einstimmig folgende Umbesetzungen:


AUSSCHUSS
bisher
neu
Haupt- und Finanzausschuss
Reinhold Giese
Michael Taranczewski
Ausschuss für Soziales, Familie u. Gesundheit
Reinhold Giese
Michael Taranczewski

Nadja Lüders
Roland Spieß

Margot Pöting
Ingrid Krämer-Knorr

Sachkundige Bürgerin:
Ingrid Krämer-Knorr
Sachkundiger Bürger:
Andreas Gora
Rechnungsprüfungs-ausschuss
Reinhold Giese
Ingrid Krämer-Knorr
Schulausschuss
Michael Taranczewski
Margot Pöting

Roland Spieß
Nadja Lüders
VERTRETUNGEN
bisher
neu
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Reinhold Giese
Ingrid Krämer-Knorr
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Reinhold Giese
Ingrid Krämer-Knorr
Ausschuss für städt.
Immobilienwirtschaft
Reinhold Giese
Ingrid Krämer-Knorr
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Reinhold Giese
Ingrid Krämer-Knorr
Schulausschuss
Sachkundige Bürgerin:
Ingrid Krämer-
Knorr
Sachkundiger Bürger:
Andreas Gora
Ausländerbeirat
(beratendes Mitglied)
Reinhold Giese
Michael Taranczewski
EXTERNE GREMIEN
bisher
neu
Trägerausschuss der JobCenter ARGE
Reinhold Giese
Michael Taranczewski



Aufsichtsrat der Dortmunder Hafen AG
Reinhold Giese
Hermann Diekneite
Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Reinhold Giese
Ingrid Krämer-Knorr



VERTRETUNG


Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund
Reinhold Giese
Ingrid Krämer-Knorr


zu TOP 11.5
Anpassung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06178-06)

In der Diskussion zum o. a. Tagesordnungspunkt brachte zunächst Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass es hinsichtlich der o. a. Angelegenheit offensichtlich zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, die von OB Dr. Langemeyer einerseits und die von der CDU-Fraktion andererseits, gebe.

Nach Auffassung seiner Fraktion sei es von daher ratsam, diese Angelegenheit durch die Bezirksregierung Arnsberg überprüfen zu lassen.

Weiterhin erklärte für die CDU-Fraktion Rm Monegel, dass nach Auffassung seiner Fraktion durch die vom Rat der Stadt am 08.06.2006 beschlossene Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses für den Ausschuss für Städtische Immobilienwirtschaft das Aufgabenspektrum dieses Gremiums wesentlich verändert worden sei, da seiner Auffassung nach nicht mehr die Möglichkeit bestehe, über wesentliche Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft, über die andere Gremien entscheiden, zu beraten.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Monegel (CDU) anhand einiger Beispiele deutlich, dass sich seiner Auffassung nach es sich in der Praxis bewährt habe, wichtige Maßnahmen auch aus der immobilienwirtschaftlichen Sicht zu diskutieren. Von daher vertrete auch die CDU-Fraktion die Auffassung, dass dies Auswirkungen auf das Zugriffsverfahren habe, da letztendlich seine Fraktion diesen Ausschussvorsitz bei der Konstituierung der Rates unter ganz anderen Voraussetzungen gegriffen habe.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Rm Monegel (CDU) machte OB Dr. Langemeyer nochmals deutlich, dass es für ihn ein normaler Vorgang sei, dass wie im vorliegenden Fall ein Sachverhalt unterschiedlich rechtlich beurteilt werde.

Auf Seiten der SPD-Fraktion zeigte sich Rm Poschmann ein wenig verwundert darüber, dass die CDU-Fraktion im Nachgang zu der Entscheidung des Rates der Stadt am 08.06.2006, in der das Zuständigkeitsverzeichnis verändert wurde, rechtliche Bedenken äußere.

Fakt für ihre Fraktion sei es, dass sich die Arbeit des Ausschusses für Städtische Immobilienwirtschaft sich so entwickelt habe, dass Angelegenheiten in zwei bis drei Ausschüssen mehrfach beraten wurden.

Ergänzend fügte Rm Zupfer (SPD) hinzu, dass man sich vor der Kommunalwahl im interfraktionellen Arbeitskreis „POLIS“ einig gewesen sei, die politische Arbeit zu verschlanken und das der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nach wie vor die Funktion des Bauausschusses wahrnehmen solle.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Monegel, ganz herzlichen Dank für diese fachliche, ruhige, kompetente Ausführung zur Begründung ihres Antrages. So könnte eigentlich Politik stattfinden. Auch aber mit sachlich argumentativen Versuchen hier Rot-Grün zu überzeugen kommt man leider nicht weiter. Das finde ich sehr bedauerlich und zeigt für mich eigentlich nur eine Arroganz unserer neuen Rot-Grünen Machthaber. Und ich finde das sehr bedauerlich in der Tat. Das sieht man auf allen Ebenen. Der Rat wird in vielen Bereichen nicht mehr ernst genommen. Und von unserem Oberbürgermeister wussten wir das seit langem, aber eine Ratssitzung ist für ihn nur eine Spassveranstaltung. Das ist sie auch. Denn letztendlich sind ja diese Dinge schon längst vom Oberbürgermeister mit seiner Rot-Grünen-Mehrheit entschieden, so dass wir uns manches hier knacken können. Die Rechtsauffassung der CDU spiegelt meiner Meinung nach ganz klar auch die Rechtsverfassung nieder, die sie in der Gemeindeordnung NRW geregelt ist. Das Ihnen das nicht passt, Herr Oberbürgermeister, ist klar und das Sie auch wieder eine andere Rechtsauffassung haben finde ich bedauerlich, denn Sie sind mit vielen Rechtsauffassungen ziemlich auf die Nase gefallen, wo dann die Kommunalaufsicht Ihnen dann zeigen musste, wie eine Gemeindeordnung ausgelegt wird. Und deshalb denke ich wäre es gut beraten gewesen, hier auf die Rechtsauffassung der CDU zurück zu greifen und die Kommunalaufsicht vielleicht in Ruhe zu lassen. Ich sehe auch hier eine weitere Entmachtung der politischen gewählten Mandatsträger.

Ich sehe aber auch eine Arroganz ihrerseits in wesentlichen Dingen, wo Sie ja selbst die Fraktionen riskieren, die teilweise keine Antwort bekommen. Neuester Fall ist Gewalt an Schulen, wo die FDP-Fraktion einen Punkt gestellt hat. Die Verwaltung hat ihnen geantwortet, keine Angaben vorhanden. Wichtige Themen werden unter den Tisch gekehrt, werden nicht behandelt, werden nicht beantwortet. Meine Anfragen, Herr Oberbürgermeister, mit der lapidalen Bemerkung, ja es werden keine Meinungen abgefragt, oder letztendlich werden Fragen gar nicht beantwortet. Ich werde diese dann noch ein zweites Mal stellen. Und ich denke das kann nicht der Weg sein mit der Arroganz, die Sie hier zeigen. Dann immer wieder zu versuchen, dass die Kommunalaufsicht das richten muss. Sie haben eine Mehrheit hier, die seht, Sie brauchen den Rest des Rates nicht. Aber es ist meiner Meinung nach ein Zeichen eines guten Demokraten, wenn er auch die anderen Ratsvertreter und Ratsfraktionen ernst nimmt und dem entsprechend fair behandelt. Diese Fehlbehandlung, Herr Oberbürgermeister, sehe ich schon lange nicht mehr. Und deshalb werde ich auch in diesem Fall den CDU Antrag zustimmen. Und ich bin auch sehr optimistisch, dass der Regierungspräsident und die Kommunalaufsicht diese Rechtsauffassung recht geben wird. Unser Oberbürgermeister in Arnsberg wieder mal eine Bauchlandung erleben wird. Dankeschön.“

In der anschließenden Diskussion vertieften nochmals die Sprecher der CDU-Fraktion bzw. der SPD-Fraktion ihre Standpunkte zu der o. a. Angelegenheit.

zu TOP 11.6
Dezernatsverteilung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06169-06)

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dingerdissen hinsichtlich der beabsichtigten Dezernatsumverteilung, durch die der Bereich des gerade wiedergewählten Stadtrates Pogadl aufgeteilt werden solle, zum Ausdruck, dass man diese Neuverteilung strikt ablehne.

Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass das Dezernat von Stadtrat Pogadl, dessen Wiederwahl man auch mitgetragen habe, trotz guter Arbeit nun aufgeteilt werden solle. Bedauerlich für ihn dabei sei, dass es hierfür keine sachlichen Gründe gebe, sondern dies offensichtlich allein aus parteitaktischen Erwägungen geschehe.

Anschließend beantragte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) über die entsprechende Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt geheim abzustimmen.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ganz herzlichen Dank Herr Dingerdissen für diese sachliche Rede, die eigentlich jeden hier überzeugen müsste, wenn er denn ein Gewissen hätte. Aber ein politisches Gewissen hat Rot-Grün wohl schon seit langem nicht mehr. Denn anders kann man sich nicht vorstellen, dass hier die Grünen wieder eine bewährte Zuständigkeit von Dezernaten durcheinander werfen. Das ist ja schon einmal schief gegangen. Sie werden sich erinnern, ihr erster grüner Dezernent hat ja auch einen völlig neuen Dezernatszuschnitt bekommen.
Auf einmal waren die Bereiche Umwelt und Ordnung zusammen. Ich emfpand das damals als einen Missgriff. Sie haben das damals andersbewertet. Denn das könnte auch Sinn machen. Denn dann kann man doch auch stärker der Ordnungswidrigkeit im Umwelt- und Naturschutzbereich nachgehen, wenn wir einen grünen Ordnungsdezernenten haben. Doch die Wirklichkeit jetzt nach einem halben Jahr sieht anders aus. Wir haben in den Naturschutzgebieten eine Art grüner Anarchie. Ob Mountenbiker, Reiter, Hundebesitzer, jeder kann sich dort aufführen, wie er will. Unsere Naturschutzgebiete sind keine Naturschutzgebiete mehr, dass sind Multifunktionssportgebiete, wo der Ordnungsdezernent, der grüne Ordnungsdezernent offenbar nicht in der Lage ist, Landschaftsrecht und die Naturschutzgesetzgebung und die Satzung der Naturschutzgebiete durchzusetzen. Und deshalb sae ich nach einem halben Jahr, das hat sich nicht bewährt Umwelt und Ordnung in einem Dezernat willkürlich zusammen zufassen, wenn derjenige der dafür verantwortlich ist, nicht auch wirklich mit Herzblut versucht, diese beiden Bereiche unter einem Hut zu bringen. Und die tägliche Realität sieht dort anders aus. Und jetzt haben wir den nächsten Clou von Rot-Grün, den nächsten Koalitionskracher. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, dass ist ja den Dümmsten schon ganz offensichtlich, da wird bei einer Gegenstimme, die kam noch von mir - ich scheine da was geahnt zu haben - Herr Pogadl fast einstimmig wiedergewählt und ein, zwei Monate später demontieren Sie den wieder gewählten Dezernenten, in dem Sie ihm wesentlichen Bereiche wegnehmen. Das passt doch nicht zusammen. Entweder ist Herr Pogadl so gut in seinem Dezernat, dann sollte das so bleiben oder er ist in manchen Bereichen inkompetent, dann ist es richtig, dass man ihn diese Bereiche wegnimmt. Die „Begründung“ in der Vorlage, warum jetzt diese Bereiche aufgeteilt werden, in st keine Begründung. Als Begründung wird aufgeführt: „Das derzeitige Dezernat 5 wird mit Wirkung vom 01.02.2007 aufgeteilt in den Geschäftsbereiche Schule, Jugend, Familie und Arbeit, Soziales und Gesundheit.“ Dieser Satz steht unter Begründung. Und da möchte ich doch einfach mal wissen, Herr Oberbürgermeister, was ist denn die fachliche Begründung, warum das gemacht wird. Wir können das gerne in der nichtöffentlichen Sitzung besprechen. Vielleicht hat der Herr Pogadl irgendwelche Leichen im Keller, von denen wir nichts wissen. Dann sollte man dies in nichtöffentlicher Sitzung besprechen. Aber dass Sie den Rat hier so vorführen und hier eine Katze im Sack beschließen lassen wollen, find ich schon ein starkes Stück Dortmunder Stadtgeschichte. Und deshalb werde ich dieser Sache auch nicht zustimmen. Stattdessen werde ich diesen Tagesordnungspunkt mit dieser Dezernatsverteilung nutzen und folgendenn Antrag stellen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Position des ausscheidenden Baudezernenten nicht wieder neu ausgeschrieben wird, so dass kurzfristig auf eine Dezerntenstelle in Dortmund verzichtet werden kann und die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel für sinnvollere Bereiche eingesetzt werden können.

Meinetwegen auch für ein Museum im U. Dankeschön.“


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger zum Ausdruck, dass es eine völlig übliche Verfahrensweise sei, dass man aufgrund veränderter Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt versucht, veränderte inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Dazu gehören seiner Meinung nach auch entsprechende Personalentscheidungen.

Jüngstes Beispiel für ihn seien entsprechende Personalentscheidungen der CDU bzw. der FDP auf Landesebene. Von daher sei die in Dortmund geäußerte Kritik der CDU-Fraktion bzw. der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht nachvollziehbar zumal der Rat der Stadt von seinem originären Recht gebraucht macht, den Zuschnitt der Dezernate zu verändern.

Im weiteren Verlauf der Diskussion machte Rm Hengstenberg für die CDU-Fraktion deutlich, dass die zur Abstimmung stehende Dezernatsverteilung, durch das das Dezernat von Stadtrat Pogadl aufgeteilt werde solle, von seiner Fraktion abgelehnt werde, da es für die CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar sei, dass ein gut funktionierendes Dezernat nun aufgeteilt werde.

Außerdem erklärte Rm Hengstenberg (CDU), dass man dem Begehren der Fraktion FDP/Bürgerliste, diesbezüglich eine geheime Abstimmung durch zu führen, zu stimmen werde.

Weiterhin erklärte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse, dass es kein Geheimnis gewesen sei, dass aufgrund der nach der Kommunalwahl 2004 mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen getroffenen Vereinbarungen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Vorschlagsrecht für eine zweite Dezernentenstelle erhalten solle.

Außerdem betonte Rm Prüsse (SPD) nochmals, dass die zu treffende Entscheidung nichts mit der Person von Stadtrat Pogadl zu tun habe, sondern aus rein sachlichen Erwägungen erfolge.

Des weiteren erklärte im weiteren Verlauf der Diskussion Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass es sachlich angemessener gewesen wäre, das im nächsten Jahr freiwerdende Dezernat von Stadtdirektor Fehlemann neu zu besetzen, anstatt hier ein gut funktionierendes Dezernat zu teilen.

Abschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Prüsse, es scheint, dass Sie sich mit den Dortmunder Bieren besser auskennen, als mit Ihren Dezernaten. Denn Sie haben wörtlich gesagt, Sie sparen ein Dezernat ein. Das ist gut. Denn dann haben wir einen Dezernenten weniger. Ja das ist dann toll. Dann haben wir wirklich ein Dezernenten in Dortmund weniger. Gut. Dann können Sie aber jetzt auch nicht ein neues Dezernat schaffen. Sehen Sie. Nochmal zurück in die Schule, nochmal das kleine Ein mal Eins. Herr Prüsse ich nehme Ihnen das aber nicht persönlich übel, denn für ihre Rechendefizite können Sie ja nichts. Aber Frau Dr. Littmann ich denke, ich habs auf den Punkt gebracht. In der Tat gibt es dafür entsprechende Ratsmehrheiten und Personalangelegenheiten werden ja dann auch durch politische Farben geregelt. Das stößt auf meine Kritik, dass Personal nach politischer Farbe und nicht nach Kompetenz besetzt wird. Aber das kann man irgendwie noch nachvollziehen. Was man eben nicht nachvollziehen kann, ist die Willkür, mit der Rot-Grün Dezernate neu zuschneidet, um eben ein Dezernat maßgerecht auf einen grünen Parteigenossen zu zuschneiden. Das heißt, eine bewährte Dezernatsverteilung wird völlig willkürlich durcheinander gewürfelt. Und das ist eben das verwerfliche daran. Und schade ist es, Herr Prüsse, dass Sie ihre Sache, dass Sie hier ein Dezernat hier in Dortmund einsparen, ja sehr wahrscheinlich wieder zurück nehmen müssen. Denn sonst müssten Sie ja meinem Antrag zustimmen. Stand ja schon in der Zeitung, dass auf das Baudezernat verzichtet werden soll.

Und wenn wir uns da einig sind und wenn da letztendlich der Wunsch der Vater des Gedanken war, dass Sie das in ihrer Fraktion gar nicht aussprechen dürfen, dass Sie eigentlich im Herzen auch auf ein Dezernat verzichten wollen, dann sind wir uns beide heute ausnahmsweise mal einig. Dankeschön.“

Der Rat fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den von Rm Münch gestellten Antrag über seinen mündlich gestellten Antrag geheim abzustimmen .

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch ab.

3. Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem von der Fraktion FDP/Bürgerliste gestellten Antrag, die Abstimmung geheim durchzuführen, zu.

4. Für die geheime Abstimmung wurden folgende Stimmauszähler benannt:

Rm Koslowski (SPD)
Rm Knieling (CDU)
Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Tokarski (FDP/Bürgerliste)

Die anschließend durchgeführte geheime Abstimmung führte zu folgendem Ergebnis:

Stimmberechtigt: 89
zum Zeitpunkt der Wahl anwesend: 86
abgegebene Stimmen: 86
gültige Stimmen: 86
davon stimmten mit ja: 47
davon stimmten mit nein: 39

OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat der Stadt folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Rat der Stadt stimmt der vorgeschlagenen Dezernatsverteilung wie nachfolgend dargestellt zu.


zu TOP 12.1.1
Nichteinladung zur Auftaktveranstaltung Masterplan Integration
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05697-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Dann übernehme ich jetzt quasi mal Ihre Sitzungsleitung. Ich rufe 12.1.1. auf. Die Nachfrage zu 12.1.1. Warum werden bei Masterplanveranstaltungen, die im Zuständigkeitsbereich des Planungsdezernten liegen, alle Ratsmitglieder eingeladen. Bei Masterplanveranstaltungen die im Zuständigkeitsbereich des Umwelt- und Ordnungsdezernenten liegen jedoch nur die Fraktionen. Wollen Sie sofort antworten oder soll ich die nächste Nachfrage zu 12.1. 2. stellen?“

Anschließend beantworte Herr Sierau die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, Herr Münch, wenn Sie so drum betteln, dann kann ich das in Zukunft sein lassen.“

zu TOP 12.1.2
Nichteinladung zur Auftaktveranstaltung Masterplan Umwelt
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05696-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Meine Nachfrage zu 12.1.2. Warum werden zum Masterplan Umwelt, der von allen Ratsmitgliedern beschlossen worden ist, zwar SPD-Ratsvertreter, die nicht Mitglied im zuständigen Fachausschuss sind, eingeladen, ich als beratendes AUSW- Ratsmitglied allerdings nicht ?.“

Anschließend beantworte OB Dr. Langemeyer die Nachfrage wie folgt:

„Warum sollte ich?“

zu TOP 12.1.3
Ordnungsmaßnahme gegen den Ausschußvorsitzenden Frank Hengstenberg
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05754-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.4
Etablierung der verfassungsfeindlichen islamischen Organisation Milli Görus in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05761-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum haben Sie meine Anfrage „Etablierung der verfassungsfeindlichen islamischen Organisation Milli Görüs in Dortmund“ nicht mit einer Sachbezeichnung aufgeführt?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Warum sollte ich?“

zu TOP 12.1.5
Ordnungsmaßnahme gegen die Bürgermeisterin Frau Jörder
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05763-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum haben Sie meine Anfrage „Ordnungsmaßnahme gegen die Bürgermeisterin Frau Jörder“ nicht der entsprechenden Sachbezeichnung aufgeführt?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Wie eben schon gesagt.“

zu TOP 12.1.6
Ursachen des mangelhaftes Interesses an der Auftaktveranstaltung zum Masterplan Umwelt
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05791-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Während Masterplanveranstaltungen zum Radverkehr oder Einzelhandel im Ratssitzungssaal oder der Bürgerhalle mit mehreren hundert Personen stattfinden, fand die Masterplanveranstaltung Klima nur im kleinen Saal Westfalia statt. Woran liegt das mangelnde Interesse oder gab es Fehler bei der Kommunikation zu dieser Veranstaltung?

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Bei Masterplanveranstaltungen gibt es keine festgelegte Verfahrensweise.“



zu TOP 12.1.7
Rauchfreie städtische Gebäude
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05793-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum führen Sie meine Anfrage „Rauchfreie städtische Gebäude“ nicht mit einer Sachbezeichnung auf?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Warum sollte ich?“


zu TOP 12.1.8
Fauler Zauber mit dem Wasserzauber im Westfalenpark
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05845-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum haben Sie meine Anfrage „Fauler Zauber mit dem Wasserzauber im Westfalenpark“ nicht der entsprechenden Sachbezeichnung aufgeführt?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Weil Sie mal wieder eine Bewertung in Ihrer Sachbezeichnung hinein genommen haben.“


zu TOP 12.1.9
Kosten der Durchführung einer außerordentlichen Ratssitzung
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05859-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum haben Sie meine Anfrage „Kosten der Durchführung einer außerordentlichen Ratssitzung“ nicht der entsprechenden Sachbezeichnung aufgeführt?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Warum sollte ich?“

zu TOP 12.1.10
Es ist Dortmund aller Art - und keiner geht hin - oder wie eine gute Veranstaltung durch mangelhafte Organisation platt gemacht wird
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06140-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum haben Sie meine Anfrage „Es ist Dortmund aller Art – und keiner geht hin – oder wie ein gute Veranstaltung durch mangelhafte Organisation platt gemacht wird“ nicht der entsprechenden Sachbezeichnung aufgeführt?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Warum sollte ich?“

zu TOP 12.1.11
Umgang mit strafrechtlich relevanten Beleidigungen während der Ratssitzungen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06151-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum greifen Sie als Sitzungsleiter nicht ein, wenn Max Branghofer mich in beleidigender Du-Form anschreit und warum werfen Sie ihn nach zweimaliger Anmahnung nicht gleich aus den Ratssitzungssaal raus?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Der erste Punkt. Ich habe mich daran gewöhnen müssen, dass gelegentlich die Wortwahl in diesem Hause nicht den üblichen Gepflogenheiten entspricht. Und ich habe auch leider feststellen müssen, dass manchmal die Lautstärke im Ratssaal so laut ist, dass ich nicht mitbekomme, was in der letzten Reihe gesagt wird. Und zu der Frage, warum ich nicht hier Leute vor die Tür setze. Ganz einfach ich habe mir eine große Gelassenheit angewöhnt.“




zu TOP 12.1.12
Rechtswidrige Aspaltierung im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 05815-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum haben Sie meine Anfrage „Rechtswidrige Asphaltierung im Naturschutzgebiet Bolmke“ nicht der entsprechenden Sachbezeichnung aufgeführt?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Weil Sie mal wieder eine Wertung in die Sachbezeichnung rein bringen.“

zu TOP 12.1.13
Popularisierung des Dortmund- Wappen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06156-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Für welche repräsentative Zwecke hält die Stadt Dortmund denn, wie Sie es in der Anfrage beantwortet haben, Krawatten mit Dortmund Wappen vor?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Für die repräsentativen Zwecke, die die Stadt hat.“

zu TOP 12.1.14
Resoltution des Rates der Stadt Dortmund an die Partnerstadt Netanya für den Frieden im Libanon
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06185-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.







Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Da Sie immer angeben, Anfragen nicht mit einer Sachbezeichnung deshalb nicht aufzuführen, weil sie wertend gemeint ist. Warum haben Sie die neutral gefasste Anfrage „Resolution des Rates der Stadt Dortmund an die Partnerstadt Netanya für den Frieden im Libanon“ nicht mit einer Sachbezeichnung aufgeführt?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Weil ich aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit die Anfragen jetzt immer mit einem gesammelten Tagesordnungspunkt zusammenfasse.“

zu TOP 12.1.15
Einstellung der den Bebauungsplänen zu Grunde liegenden Gutachten insbesondere des gesetzlich vorgeschriebenen Umweltberichtes ins GIS
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06187-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum haben Sie meine Anfrage „Einstellung der den Bebauungsplänen zu Grunde liegenden Gutachten insbesondere des gesetzlich vorgeschriebenen Umweltberichtes in GIS“ nicht der entsprechenden Sachbezeichnung aufgeführt?“

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Das habe ich gerade schon erläutert.“

zu TOP 12.1.16
Landschaftsplan und Flächennutzungsplan online
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06188-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Zur o. g. Anfrage gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Nachfrage zu der Anfrage „Landschaftsplan und Flächennutzungsplan online“. Warum haben Sie diese Anfrage nicht mit der entsprechenden Sachbezeichnung aufgeführt?

Anschließend beantwortete OB Dr. Langemeyer die Nachfrage von Rm Münch wie folgt:

„Das habe ich eben schon erläutert.“

zu TOP 12.2.1
Luxushotel in vorm. Hauptverwaltung Brau & Brunnen
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 06171-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Sachstand 3do
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 06172-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.3
Kostenbilanz der Fußballweltmeisterschaft für Dortmund
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 06173-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.4
Personalentwicklung im "Konzern Stadt Dortmund" - Verwaltung 2020
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 06191-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.

zu TOP 12.3.1
Geplanter Verkauf der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) durch die Landesregierung NRW
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06183-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.2
Gaspreiserhöhung durch DEW 21
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06186-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:40 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.





Der Oberbürgermeister






Dr. Langemeyer Joachim Fischer
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung





Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer