Niederschrift

über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 03.05.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:25 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite


Rm Harnisch
Rm Neumann
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Weyer
Rm Zupfer

CDU

Rm Eigenbrod


Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Knieling
Rm Monegel
Rm Pisula
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Unger

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU

c) Verwaltung

StD Sierau


StR´in Bonekamp
StR Stüdemann
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2007

1.5 Bestellung weiterer stellvertretender Schriftführer(innen) nach § 52 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08240-07)

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofs
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08091-07-E1)

2.1.2 Fuhrpark Stadt Dortmund & städtische Unternehmungen bzgl. Umweltzone Ruhr
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08148-07)

2.1.3 Verwaltung 2020 - Arbeitsplanung 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08403-07)


2.1.4 Verwaltung 2020 - Teilprojekt Informationstechnik (IT-Unterstützung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08425-07)

2.1.5 Gesetzesänderungsverfahren der Landesregierung NRW
hier: ÖPNV-Gesetz NRW und RVR-Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08553-07)

2.2 Finanzen

2.2.1 Bürgerinformation zum Städtischen Haushalt
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08520-07)

2.3 Personal

2.3.1 Personalqualifizierung- und Vermittlung im Konzern Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08147-07)
mündl. Bericht 2/Dez-evtl Beamer- F. Ebert klären

2.3.1 Personalqualifizierung- und Vermittlung im Konzern Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08147-07-E1)

2.3.2 Einstellung von Nachwuchskräften 2008
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07919-07-E2)

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 städtische Gesellschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08562-07)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Erweiterung des Schulgebäudes der Aplerbecker-Mark-Grundschule, Schwerter Str. 269 in 44287 Do-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-06)

3.2 Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Deusener Str.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08026-07)

3.3 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07883-07)
3.4 Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 144 und Br 202 - Steinbrinkstraße)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer akutalisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08276-07)

3.6 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Weiterführung des Projektes Netzwerk "Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08294-07)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
-keine Vorlagen-

5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit
-keine Vorlagen-

7. Kultur, Sport, Freizeit
-keine Vorlagen-

8. Schule

8.1 Aufbau eines internationalen Bildungsangebots am Leibniz-Gymnasium der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08375-07)

9. Kinder und Jugend

9.1 Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07418-07)
dazu:
Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)

9.2 Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08309-07)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2005 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08238-07)

10.2 Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08349-07)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
-keine Vorlagen-

12. Anfragen
-keine Anfragen-

13. Betriebsausschussangelegenheiten
-keine Vorlagen-






Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Die Leitung der Sitzung zu TOP 10.1 übernahm Bm´in Jörder.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.













1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.4.2 CD-Recycling
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007
(Drucksache Nr.: 08536-07)

8.2 Schulorganisatorische Veränderungen am Standort "Eierkampstraße 2-4" in Dortmund-Hombruch
hier: Auflösung der Zillerschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08390-07)

10.3 Erwerb der ehemaligen Union-Brauerei - Beantwortung der Fragen vom 15.02.07 aus Drucksache Nr. 07427-07-E2
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08358-07)

11.2 Aufhebung des Ratsbeschlusses über die Zahlung einer Vergütung für Referendarinnen und Referendare
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08467-07)

11.3 Änderung des Ratsbeschlusses über die Zahlung eines Unterhaltszuschusses für die bei der Stadt Dortmund beschäftigten Praktikantinnen und Praktikanten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08468-07)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.
Der Punkt

2.1.2 Fuhrpark Stadt Dortmund & städtische
Unternehmungen bzgl. Umweltzone Ruhr
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion
und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache-Nr.: 08148-07)

wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

Unter Hinweis auf das heute vorgelegte Schreiben des Regierungspräsidenten Arnsberg in Sachen „Luftreinhalteplan“ kündigte OB Dr. Langemeyer an, die Verwaltung habe die Absicht, in der Sache voraussichtlich für die Juni-Sitzung des Rates der Stadt eine Vorlage vorzubereiten, in der auch auf die von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen eingegangen werde.

Außerdem wurde der Tagesordnungspunkt

2.4.1 Städtische Gesellschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache-Nr.: 08562-07)

von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass für die Formulierung der Betreffs der einzelnen Punkte der Tagesordnungen der Gremien ein Konkretisierungsgebot bestehe. Die von der Fraktion FDP/Bürgerliste im vorliegenden Fall gewählte Bezeichnung erfülle diese Anforderung nicht. Es müsse aus der Formulierung eines Vorschlages oder Antrages erkennbar sein, worauf man sich als Mandatsträger bzw. Fraktion vorzubereiten habe.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2007

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die
20. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2007.







zu TOP 1.5
Bestellung weiterer stellvertretender Schriftführer(innen) nach § 52 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08240-07)

Entsprechend dem Vorschlag von OB Dr. Langemeyer vom 15.03.2007 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgende Personen in der genannten Reihenfolge zur weiteren stellvertretenden Schriftführern(innen) des Haupt- und Finanzausschusses zu bestellen:
Jens Heinke
Liliana Korbmacher
Gabriele Lieberknecht
Beate Skodzik
Angelika Stahnke

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofs
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08091-07-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zu diesem aus der März-Sitzung übernommenen Tagesordnungspunkt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 13.03.2007 vor:
Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2007 bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, zu folgendem Sachverhalt ausführlich und schriftlich Stellung zu nehmen:

Das endgültige Scheitern des Bahnhofsprojekts „3do“ wirft viele Fragen auf, auf die Sie im Rahmen Ihrer geplanten mündlichen Berichterstattung im Haupt- und Finanzausschuss eingehen und die Sie den Mitgliedern des Ausschusses vorab auch schriftlich beantworten sollen. Im einzelnen will die CDU-Fraktion wissen:

1. Wie hoch beläuft sich die Summe der Personal- und der Sachkosten, die in der gesamten Laufzeit des Bahnhofsprojektes allein in der städtischen Arbeitsgruppe 6/MTC angefallen sind?

2. Welche Kosten sind darüber hinaus für das Projekt „Bahnhofsüberbauung“ in den verschiedenen Fachämtern (61, 66, 69 etc.) im Verlauf der gesamten 10 Jahre Laufzeit entstanden?

3. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, dass Teile der bisherigen SONAE-Planungen, insbesondere diejenigen, die den originären Umbau der Bahnstation betreffen, für ein neues Bauvorhaben übernommen werden können?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor, dass die zugesagten 130 Mio. Euro Fördergelder (75 Mio. Euro vom Bund, 55 Mio. Euro vom Land) weiterhin für den Umbau der Bahnstation sowie der Stadtbahnhaltestelle zur Verfügung stehen?

5. Nach dem Willen der CDU-Fraktion hatten verbesserte Umsteigebeziehungen zwischen Fernbahn- und Stadtbahngleisen immer höchste Priorität. Besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, den vom Rat der Stadt beschlossenen und mit Fördermitteln abgesicherten Umbau der Stadtbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ inklusive der verbesserten Wegeführung und des zweiten Zugangs im Norden zeitnah, möglichst noch im Jahr 2008, beginnen zu können?

6. In welchem Zeitkorridor und unter welchen Rahmenbedingungen schätzt die Verwaltung die Realisierung der Bahnhofsvorplatzgestaltung im Norden und Süden des Bahnhofs ein, die im Rahmen des Neubaus der Verkehrsstation als begleitend erforderliche Maßnahme definiert wurde?

7. Eröffnen sich aus Sicht der Verwaltung nunmehr neue Möglichkeiten, den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Dortmund-Hamm voranzutreiben?

8. Welche Optionen ergeben sich, die desolate städtebauliche Gesamtsituation rund um die Brücke „Burgtor“, die das Eingangstor zur Dortmunder Nordstadt ist, zeitnah und unabhängig vom Bahnhofsprojekt zu beseitigen?

9. Abschließend – hält die Verwaltung weiter an ihrem Vorhaben fest, den Umbau des Hauptbahnhofs an die Errichtung eines Multithemen-Centers zu knüpfen oder hat aus Sicht der Verwaltung der Bau eines neuen Hauptbahnhofs absoluten Vorrang?

Die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung lag ebenfalls vor.

Auf die Nachfrage von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), auf welchen Betrag sich die städtischen Kosten für die Bahnhofsplanung beliefen, antwortete StD Sierau, es handele sich um circa 5,3 Millionen Euro.

zu TOP 2.1.2
Fuhrpark Stadt Dortmund & städtische Unternehmungen bzgl. Umweltzone Ruhr
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08148-07)

Der Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen.






zu TOP 2.1.3
Verwaltung 2020 - Arbeitsplanung 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08403-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2007 vor:

Die Personalverwaltung wird aufgefordert, halbjährlich über vorgenommene externe Personaleinstellungen in schriftlicher Form dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

Gegenstand der Berichterstattung ist:

Ø eine Begründung der vom Einstellungsstopp ausgenommenen Personaleinstellungen
Ø die Darstellung des auszuführenden Fachbereichs sowie der Personalkosten.

In die Berichterstattung sind die Eigenbetriebe mit einzubeziehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, den gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2007.

Außerdem nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Arbeitsplanung 2007 zum Projekt Verwaltung 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.4
Verwaltung 2020 - Teilprojekt Informationstechnik (IT-Unterstützung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08425-07)

Auf eine entsprechende Frage von Rm Pisula (CDU) erklärte Herr Borchardt vom Dortmunder Systemhaus, man beabsichtige innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren die Unterstützungsdienste für die Fachbereiche vollständig vom Systemhaus zu erbringen. Durch eine stärkere Standardisierung, neue Technik und Optimierung der Prozesse werde es möglich sein, in Zukunft auf die bisher erhobene monatliche Kostenpauschale von 18,90 € zu verzichten.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die verwaltungsweite Einführung des „Arbeitsplatzes auf Anforderung bzw. Nachfrage“ (Fachbegriff: Workplace on Demand / WoD) zur Kenntnis.









zu TOP 2.1.5
Gesetzesänderungsverfahren der Landesregierung NRW
hier: ÖPNV-Gesetz NRW und RVR-Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08553-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 03.05.2007 vor:

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, wie sich die Stadt Dortmund in den beiden Gesetzesänderungsverfahren verhalten und positioniert hat, da in den Gesetzgebungsverfahren die legitimen Kompetenzen des Regionalrates Arnsberg stark betroffen und beschnitten werden.

Rm Hengstenberg (CDU) machte deutlich, dass das Thema „Regionalplanung“ für die Stadt Dortmund eine besondere Bedeutung habe. Man befinde sich derzeit im Anhörungsverfahren. Deshalb sei es von Interesse, zu erfahren, wie sich die Verantwortlichen der Stadt in dem Verfahren bewegt hätten bzw. bewegen wollten.

Er habe positiv zur Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister im Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtages erklärt habe, dass die Stadt Dortmund mit der Arbeit des Regionalrates Arnsberg sehr zufrieden sei. Diese Auffassung vertrete auch die
CDU-Fraktion.

OB Dr. Langemeyer erläuterte, er habe vor dem Landtag nicht nur als Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, sondern auch als Vorsitzender des Vorstandes des Regionalverbandes Ruhr gesprochen. Deshalb hätte er in seinen Äußerungen auch die gemeinsame Stellungnahme der Verbandsversammlung des Regionalverbandes einbezogen.

Er halte es für nicht sachgerecht, ein Teilthema isoliert vorweg zu regeln, das eigentlich in den Zusammenhang mit einer Verwaltungsreform gehöre. Man könne nicht aus dem Kompetenzkatalog des Regionalrates Arnsberg die Regionalplanung herausnehmen, die Fördersystematik aber in Arnsberg belassen.

Die Stadt Dortmund sei durch die bisherigen Partner im Regionalrat gut bedient gewesen, wie auch der Verfahrensablauf für die seinerzeitige Aufstellung des Flächennutzungsplanes belege. Die Abstimmung mit der Regionalplanung habe keine Probleme bereitet.

Darüber hinaus betrachte er eine Dreiteilung des Landes mit Skepsis. Wenn aus zwei Landschaftsverbänden künftig drei Verwaltungseinheiten entstehen würden, heiße das nicht unbedingt, dass Verwaltungsaufwand abgebaut würde.




Nach Ansicht von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) mache es Sinn, das Ruhrgebiet als Klammer zu sehen und die Regionalplanung beim RVR anzusiedeln. Das sei aber nicht als abschließende Regelung zu begreifen, denn die entsprechenden Förderkulissen müssten dabei einbezogen werden.

Zum ÖPNV-Gesetz sagte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), die Landesregierung mache es sich relativ einfach bezogen auf die Reduzierung der Regionalisierungsmittel, die Förderkulisse und was die Delegation von Aufgaben auf die jeweiligen Zweckverbände angehe. Hier hätte man sich einen anderen Weg gewünscht. In der letzten Verbandsversammlung des Verkehrsverbundes sei deutlich gemacht worden, dass der Gesetzentwurf in weiten Teilen komplett abgelehnt werde.

StD Sierau führte aus, ob die von der Landesregierung beabsichtigten Strukturveränderungen tatsächlich zielführend seien, müsse als zweifelhaft angesehen werden. Die Bedenken der Stadt hätten auch Eingang gefunden in die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Landtag bzw. der Landesregierung. Neben dem Zusammenhang zwischen rechtlichem Rahmen und finanzieller Ausstattung müsse man auch die vorhandenen Ressourcen und personalbezogenen Qualitäten in der administrativen Bearbeitung sehen. Mit der in Arnsberg geleisteten Arbeit könne man zufrieden sein. Ob das auch im Falle der gesetzlichen Neuregelung von den dann zuständigen Aufgabenträgern ebenfalls gesagt werden könne, sei nicht unbedingt zu erwarten.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Bürgerinformation zum Städtischen Haushalt
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08520-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 30.04.2007 vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund und die Fraktion B90/Die Grünen bitten um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrages:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, dass die Bürgerschaft regelmäßig über die aktuelle Haushaltslage der Stadt und die Einnahme- und Ausgabesituation informiert wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Instrumente zu entwickeln.
2. Nach Beschlussfassung durch den Rat informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise in Form eines Bürgerbriefes über die Mittelverwendung und über die vom Rat beschlossen Maßnahmen, die im laufenden Haushaltsjahr realisiert werden.




Dabei wird insbesondere über folgende Themenbereiche informiert:
- Investitionen in Schulbau- und Schulsanierung
- Sportstättenbau und –sanierung
- Straßenunterhaltung
- Unterhaltung von Kinderbetreuungseinrichtungen
- Soziale Transferleistungen
- Unterhaltung von Kultureinrichtungen
- Überplanung von städtischen Entwicklungsflächen
- Unterhaltung Park- und Grünanlagen
- Bereitstellung von Feuerwehr, Rettungsdienst und ordnungsrechtlichen Dienstleistungen

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Rückkopplung mit den politischen Gremien zu einem Thema von besonderem öffentlichen Interesse exemplarisch eine Bürgerveranstaltung durchzuführen, im Rahmen derer die haushaltsrelevanten Aspekte dargestellt und diskutiert werden. Je nach Resonanz ist zu entscheiden, ob weitere Veranstaltungen durchgeführt werden.

Rm Starke (SPD) begründete den gemeinsamen Antrag und erläuterte, dass die Informationen über die Verwendung der Haushaltsmittel in erster Linie schriftlich den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden sollten.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bewertete den Antrag positiv. Allerdings sollte die Bürgerschaft auch über die Verschuldungssituation der Stadt, also die Jahresüberschüsse und –defizite im städtischen Haushalt, das Schuldenkonto sowie die Kreditzinsen unterrichtet werden.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies auf den Punkt 1 des Antrages hin, mit dem die von Rm Dr. Littmann gewünschten zusätzlichen Finanzdaten seines Erachtens bereits abgedeckt würden.

Die Intention des Antrages liege darin, zunächst Interesse für den Haushalt der Stadt zu wecken und dann ggf. in einem zweiten Schritt in einen offenen Diskussionsprozess mit der Bürgerschaft zu gehen.

Rm Monegel (CDU) kündigte an, seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen, weil man den darin aufgezeigten Weg, künftig kontinuierlich und in verständlicher Form über die städtischen Finanzen zu informieren, für richtig halte. Davon könnte auch die Arbeit der Mandatsträger profitieren.

Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass zu einer transparenten Darstellung der Haushaltssituation auch die Abbildung der Entwicklung der Zuschüsse von Bund und Land gehöre. Dadurch könnten anhand von Schwerpunktthemen Ursachen für finanzielle Entscheidungen nachvollziehbar gemacht werden, z. B. warum die Gebühren für Kindertageseinrichtungen steigen würden.
Zu der Anregung von Rm Dr. Littmann erläuterte OB Dr. Langemeyer, der neue kommunale Finanzhaushalt kenne nicht nur Einnahmen und Ausgaben, sondern zudem Aufwand und Ertrag sowie Aktiva und Passiva. Mit der Darstellung der Passiva werde auch das Thema „Verbindlichkeiten“ richtig beschrieben. Die Bürgerinnen und Bürger erhielten damit ein korrektes Bild der städtischen Haushaltslage.

Rm Dr. Littmann erklärte, mit dieser Erläuterung könne sie dem vorliegenden Antrag zustimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 30.04.2007 zu beschließen.

2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Personalqualifizierung- und Vermittlung im Konzern Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08147-07)

In der März-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hatten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Datum vom 07.03.2007 um folgende Auskünfte gebeten:

Der Rat hat mehrheitlich beschlossen, dass zukünftig eine konzernweite Personalqualifizierung und –vermittlung stattfindet.

Die Verwaltung wird gebeten dazulegen, welche Maßnahmen bisher getätigt wurden, um ein solches Konzept zu realisieren.

Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, ob und inwieweit die Verwaltung über Datenbanken zu den Qualifizierungsprofilen des Personals in der Stadtverwaltung verfügt, die einen flexiblen und der jeweiligen Qualifikation entsprechenden Einsatz von Beschäftigten ermöglicht.

Von der Verwaltung war ebenfalls für die März-Sitzung eine Stellungnahme vorgelegt worden, in der unter anderem angekündigt wurde, dass die entwickelten Instrumente, wie Prognose, Qualifizierungsstand der Beschäftigten und Fluktuation in der heutigen Sitzung vorgestellt werden sollten.

Die entsprechenden Informationen wurden im Rahmen eines Vortrages von Herrn Schiek, Amtsleiter des Personalamtes, gegeben.

Die gezeigten Schaubilder sind in der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rm Monegel (CDU) bezeichnete den Vortrag als informativ. Er halte es angesichts der zu erwartenden Herausforderungen für wichtig, qualifiziertes Personal für die Verwaltung zu gewinnen und ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Der richtige Einsatz der vorgestellten Instrumente habe eine bedeutsame Steuerungsfunktion, die zur Arbeitszufriedenheit und zur Leistungssteigerung führen könne. Seine Fraktion hoffe, dass der eingeschlagene Weg zu einem modernen Unternehmen erfolgreich sein werde und unterstütze die Bemühungen der Verwaltung.

Rm Prüsse (SPD) vertrat die Ansicht, dass das Projekt 2020 mit Leben erfüllt werden müsse. Die vorgestellten Maßnahmen seien geeignet, die Verwaltung wettbewerbsfähig zu machen. Alle Beteiligten sollten den Prozess konstruktiv begleiten, damit man sich erfolgreich künftigen Herausforderungen stellen könne. Es gehe auch darum, Arbeitsplätze zu sichern. Er erinnere an die Erklärung des Oberbürgermeisters, dass es während dessen Amtszeit keine betriebsbedingten Kündigungen geben werde. Auf der anderen Seite müsse man von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung auch eine angemessene Flexibilität erwarten dürfen.

Seine Fraktion stehe hinter dem Projekt 2020.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, sie unterstütze die Forderung, dass sich jeder Beteiligter den gegebenen Anforderungen stellen und sich an Entwicklungen anpassen sollte. Man dürfe nicht auf einem bestehenden Status verharren, sondern müsse sich mit den ständigen Veränderungen auseinandersetzen. Das gelte nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Verwaltung.

zu TOP 2.3.2
Einstellung von Nachwuchskräften 2008
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07919-07-E2)

In der März-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2007 beschlossen:

Die Verwaltung stellt in der nächsten Sitzung des HFA dar, in welcher Größenordnung Jugendliche mit Behinderung bei der Besetzung der Ausbildungsstellen 2007 berücksichtigt worden sind.

Die beantragte Information lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses schriftlich vor.

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
städtische Gesellschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08562-07)

Der Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.


zu TOP 2.4.2
CD-Recycling
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007
(Drucksache Nr.: 08536-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2007 vor, der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen worden war:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund stellen nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschluss-Fassung:

Die Verwaltung wird gebeten, die EDG prüfen zu lassen, inwieweit die Möglichkeit besteht, eine wohnortnahe Sammelmöglichkeit von CDs zu organisieren. Dabei sollten Unternehmen wie die Blueboxx GmbH und andere Vereine und Institutionen, die sich am Sammelprozeß beteiligen, einbezogen werden. Es ist zu klären, ob kleinere Sammelbehälter an Containerstandorten und/oder öffentlichen Einrichtungen aufgestellt werden können.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2007.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Erweiterung des Schulgebäudes der Aplerbecker-Mark-Grundschule, Schwerter Str. 269 in 44287 Do-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Der neuzeitliche Einsatz regenerativer Energien wird bei der Planung der Baumaßnahme nicht ausreichend berücksichtigt, wie z. B. der Einsatz von Geothermie. Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung, die Planung darauf hin zu überprüfen und ggfs. zu optimieren.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.03.2007 vor:

Als Grundlage einer Empfehlung der Vorlage durch den AUSW am 2.5.2007 wird die Verwaltung gebeten, bis zur nächsten AUSW-Sitzung schriftlich eine ergänzende Stellungnahme zu den Erläuterungen zum Punkt Regenerative Beheizung vorzunehmen, die auf folgende Fragestellungen eingeht:
1. Woraus errechnet sich das ungünstige Verhältnis von Heizleistung zum Jahres-Wärmeverbrauch im Falle des Einsatzes von regenerativen Energien?

2. Welche Berechnungen wurden jeweils für die unterschiedlichen Arten des Einsatzes regenerativer Energien zugrundegelegt?

3. Welche Amortisationszeiten wurden für die jeweiligen Systeme angenommen?

4. In welchem Umfang könnten die CO2-Emissionen im Vergleich zur konventionellen Beheizung reduziert werden?

5. Welche Lebensdauer hat die vorhandene Kesselanlage, d. h. wann steht ein Austausch der Heizanlage an?

Dazu hatte die Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben:

Zur Beantwortung der in dem gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag gestellten Fragen zum Punkt „Regenerative Beheizung“ teile ich Ihnen folgendes mit:


1. Woraus errechnet sich das ungünstige Verhältnis von Heizleistung zum Jahres-Wärmeverbrauch im Falle des Einsatzes von regenerativen Energien?

Unabhängig von der einzusetzenden Energieart werden für höhere Heizleistungen größere Anlagen für die Energieerzeugung benötigt. Je größer eine Wärmeerzeugungsanlage ist, desto größer sind auch die Investitionskosten. Je nach Energieträger entstehen unterschiedlich hohe Investitionskosten bei identischer Leistung der Wärmeerzeugungsanlage.
Die Betriebskosten einer Wärmeerzeugungsanlage hängen u.a. von der Menge der benötigten Nutzwärme, dem Wirkungsgrad der Wärmeerzeugungsanlage, dem Energieträger und dessen Tarif sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten ab.
Gebäude, mit einem geringen Jahres-Nutzwärmebedarf bezogen auf die Anlagenleistung, sind z.B. Grundschulen. Eine Beheizung dieser Gebäudeart ist wochentags in den Vormittagsstunden bis zum frühen Nachmittag erforderlich. In der Heizperiode wird außerhalb der Nutzungszeiten kaum Wärme benötigt. In den Sommermonaten ist die Heizung ganz ausgeschaltet (Jahresvollbenutzungsstunden* ca. 1250 h/a).
Gebäude mit einem hohen Jahres-Nutzwärmebedarf, bezogen auf die Anlagenleistung, sind z.B. Hallenbäder. Hier wird das ganze Jahr über an sieben Tagen pro Woche Wärme für die Beckenwasser- und Duschwassererwärmung sowie für die Raumheizung benötigt (Jahresvollbenutzungsstunden* ca. 3500 h/a).
Für den Einsatz von regenerativen Energiequellen sind höhere Investitionen bezogen auf die Anlagentechnik zur konventionellen Wärmeerzeugung erforderlich. Der wirtschaftliche Einsatz wird über die Betriebskosten im Zusammenhang mit dem Energiebedarf/-verbrauch nachgewiesen.

*) Jahresvollbenutzungsstunden = Jahreswärmeverbrauch : Leistung Wärmeerzeugungsanlage


2. Welche Berechnungen wurden jeweils für die unterschiedlichen Arten des Einsatzes regenerativer Energien zugrundegelegt?

Mit folgenden Daten wurde gerechnet:

Kalkulationszins
6 %
Teuerungsrate für Wartung und Unterhalt
2 %
Preissteigerung der Energieträger
4 %
Tarif Wärmelieferung
0,098 €/kWh
Tarif Strom
0,170 €/kWh
Tarif Holzpellets
0,045 €/kWh
Annuitätsfaktor 20 Jahre
0,087
Annuitätsfaktor 30 Jahre
0,073
Mittelwertfaktor Wartung, Unterhalt 20 Jahre
1,191
Mittelwertfaktor Wartung, Unterhalt 30 Jahre
1,274
Mittelwertfaktor Energieträger 20 Jahre
1,433
Mittelwertfaktor Energieträger 30 Jahre
1,652
Heizleistung
260 kW

Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Betrachtungszeitraum 20 Jahre
Wärmelieferung
Geothermie
Holzpellets
Investitionskosten
0 €
310.000 €
170.000 €
Energiebedarf
300.000 kWh/a
300.000 kWh/a
300.000 kWh/a
Stromeinsatz

75.000 kWh/a
3.500 kWh/a
Holzeinsatz


375.000 kWh/a
Jahresmittel Kapitalkosten
0 €/a
23.332 €/a
15.074 €/a
Jahresmittel Energiekosten
42.130 €/a
18.271 €/a
25.035 €/a
Jahresmittel Wartung, Unterhalt
0 €/a
7.027 €/a
7.980 €/a
Jahresmittel Summe
42.130 €/a
48.630 €/a
48.089 €/a
Jährliche Mehrkosten
0 €/a
6.500 €/a
5.959 €/a

Betrachtungszeitraum 30 Jahre
Wärmelieferung
Geothermie
Holzpellets
Investitionskosten
0 €
310.000 €
170.000 €
Energiebedarf
300.000 kWh/a
300.000 kWh/a
300.000 kWh/a
Stromeinsatz

75.000 kWh/a
3.500 kWh/a
Holzeinsatz


375.000 kWh/a
Jahresmittel Kapitalkosten
0 €/a
26.506 €/a
16.513 €/a
Jahresmittel Energiekosten
48.569 €/a
21.063 €/a
28.860 €/a
Jahresmittel Wartung, Unterhalt
0 €/a
7.517 €/a
8.536 €/a
Jahresmittel Summe
48.569 €/a
55.086 €/a
53.909 €/a
Jährliche Mehrkosten
0 €/a
6.517 €/a
5.340 €/a

3. Welche Amortisationszeiten wurden für die jeweiligen Systeme angenommen?

Es wurden Amortisationszeiten von 20 und 30 Jahren betrachtet.


4. In welchem Umfang könnten die CO2-Emissionen im Vergleich zur konventionellen Beheizung reduziert werden ?


Wärmelieferung
Geothermie
Holzpellets
Erdgaseinsatz
350.000 kWh/a


Stromeinsatz

75.000 kWh/a
3.500 kWh/a
Holzeinsatz


375.000 kWh/a
CO2-Emission Erdgas - (0,198 kg/kWh)
69.300 kg/a


CO2-Emission Strom - 0,922 kg/kWh)

69.150 kg/a
3.227 kg/a
Jahres-CO2-Emission Summe
69.300 kg/a
69.150 kg/a
3.227 kg/a
Jahres-CO2-Einsparung
0 kg/a
150 kg/a
66.073 kg/a

CO2-Faktoren nach Ökoinstitut 2005.

5. Welche Lebensdauer hat die vorhandene Kesselanlage, d. h. wann steht ein Austausch der Heizanlage an ?

Der Heizkessel ist Eigentum des Wärmelieferanten DEW21. Lt. dessen Aussage erfolgt eine geplante Erneuerung frühestens im Jahre 2014.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.2
Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Deusener Str.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08026-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in dem, - wie im Sachverhalt beschrieben-, begrenzten Gebiet mit der Bezeichnung „Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Deusener Str.“.






zu TOP 3.3
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07883-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben der Verwaltungsvorlage folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.05.2007 als Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Ergänzung des Beschlussvorschlags der Ratsvorlage vom 02.02.2007:

Der Rat beschließt

1. Die Anwendung des § 13 a BauGB setzt voraus, dass die Verwaltung für das jeweilige Planungsvorhaben die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen und die zu erwartenden weniger komplexen und konfliktträchtigen Planinhalte in der Aufstellungsbeschlussvorlage darlegt.

2. Eine Umstellung von derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren auf ein beschleunigtes Verfahren soll nur dann erfolgen, wenn unter Berücksichtigung von Pkt. 1 ein spürbarer zeitlicher Beschleunigungseffekt (> 3 Monate) erzielt werden kann.

3. Mit der Anwendung des § 13 a BauGB verbunden ist, nach dem Aufstellungsbeschluss durch die zuständigen politischen Gremien, eine einmalige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) und der Behörden (Träger öffentlicher Belange). Da im Regelverfahren diese Beteiligung zweimal stattfindet, sollte sich die Anwendung des beschleunigten Verfahrens auf Vorhaben mit überschaubarer Komplexität und Konfliktdichte beschränken. Verwaltungsseitig werden, neben der Darlegung der rechtlichen Voraussetzungen nach § 13 a BauGB, hierzu entsprechende Ausführungen in der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss erwartet.

4. Die Nutzung der Verfahrensbeschleunigungsmöglichkeiten nach § 13 a BauGB für B-Pläne der Innenentwicklung wird grundsätzlich begrüßt. Die schon im FNP und in den InSEKT’s formulierte Zielsetzung „Innen- vor Außenentwicklung“ erfährt damit eine weitere Unterstützung. Auch wenn im Verfahren nach § 13 a BauGB kein formeller Umweltbericht eingefordert werden kann, sind die Umweltbelange dennoch für die planerische Abwägung aufzubereiten und darzustellen.

5. Die Umstellung laufender Bebauungsplanverfahren darf nicht aus Gründen wie „Verzicht auf den formellen Umweltbericht“ oder „Verzicht auf den ökologischen Ausgleich“ erfolgen. Die Anwendung der Verfahrensbeschleunigungsmaßnahmen muss hier zu einem deutlichen Zeitvorteil (> 3 Monate) für ein Planungsvorhaben führen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 144 und Br 202 - Steinbrinkstraße)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer akutalisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08276-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 218 `Sportflächen am Fränkischen Friedhof´ geprüft und beschließt

a) den Stellungnahmen unter Punkt 7.1 dieser Vorlage nicht zu folgen
b) sowie die unter Punkt 8 und 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 19.10.2006 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 8 und 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.03.2007 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 218 `Sportflächen am Fränkischen Friedhof´ beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i.V.m. § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 218 `Sportflächen am Fränkischen Friedhof´ einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 i.V.m § 12 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Landschaftsschutzgebiet Nr. 30 – Wickeder Feld) außer Kraft treten werden (siehe Ziffer 4 dieser Beschlussvorlage).

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).















zu TOP 3.6
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Weiterführung des Projektes Netzwerk "Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08294-07)

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, dass das auf Seite drei der Vorlage im letzten Absatz genannte Datum 30.06.2006 korrigiert werden müsse. Richtig sei der 30.06.2008.

Unter Einbeziehung dieser Korrektur empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Mittelverschiebung aus dem Projekt „Standortsi­cherung und Entwicklung von Betrieben“ in das Projekt „Netzwerk Übergang Schule in Be­ruf“ in Höhe von 100.000,- Euro in folgender Weise:

HJ 2007 Netzwerk Übergang Schule in Beruf 50.000 Euro
Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben - 50.000 Euro
HJ 2008 Netzwerk Übergang Schule in Beruf 50.000 Euro
Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben - 50.000 Euro

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung des Projektes „Netzwerk Übergang Schule in Beruf“ vom 01.06.2007 bis 31.05.2008, vorbehaltlich der Zustimmung des UR­BAN II-Begleitausschusses.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die kostenneutrale Verlängerung des Projektes „Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben“ um zwei Monate bis zum 30.06.2008.

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budget der Gemeinschaftsinitiative URBAN II unter Transferauf­wand (15) ergebnisneutral. Folgeaufwand entsteht bei der Fortführung des Pro­jekts nicht. Der Beschluss bewirkt keine Budgetausweitung.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -
8. Schule

zu TOP 8.1
Aufbau eines internationalen Bildungsangebots am Leibniz-Gymnasium der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08375-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, am Leibniz-Gymnasium der Stadt Dortmund ein internationales Bildungsangebot einzurichten, dass Schülerinnen und Schüler den Erwerb des „International Baccalaureate Diploma (IB)“ ermöglicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schule bei der Konzeption und Realisierung des internationalen Angebots zu begleiten und zu unterstützen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, über die Entwicklung des Vorhabens halbjährlich zu berichten.

zu TOP 8.2
Schulorganisatorische Veränderungen am Standort "Eierkampstraße 2-4" in Dortmund-Hombruch
hier: Auflösung der Zillerschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08390-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Auflösung der Zillerschule (Städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Soziale und emotionale Entwicklung“) zum Ende des Schuljahres 2006/07.












9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07418-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben der Verwaltungsvorlage folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss mehrheitlich (10 ja, 2 nein) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der Beschlussvorschlag wird um die folgenden Punkte erweitert:
Der Rat stellt fest, dass sich das Familienprojekt von einer Verwaltungseinheit für die Konzeptionierung und Umsetzung der offenen Ganztagsschule zu einem operativen Instrument der Verwaltung für Familienpolitik weiterentwickelt hat.
Der Rat bittet die Verwaltung, das familienpolitische Netzwerk in die Beratungen über Maßnahmen des Handlungsprogramms des Familienprojektes wie in der Vergangenheit zeitnah einzubeziehen.

2. Die Begründung wird unter Punkt III „Maßnahmen 2007 des Handlungsprogramms“ der Verwaltungsvorlage um die folgenden Punkte/Anmerkungen ergänzt:
• Willkommensbesuche bei Eltern neugeborener Kinder und zugezogener Familien“
Ergänzung zwischen Satz 1 und Satz 2:

Die Willkommensbesuche sollen Ausgangspunkt für eine umfassende Begleitung von Kindern und Familien in den ersten Lebensjahren sein. Dabei werden allen Familien die Besuche als Angebot einer städtischen Dienstleistung vermittelt, auf dessen Nutzung sie ein Recht als Familien in Dortmund reklamieren können. So wird die Leistung von Familien für die Gesellschaft gewürdigt.

Handlungskonzept für die kulturelle Bildung von Kinder und Jugendlichen
Ergänzung der Aufzählung der „Landmarken“ um den Punkt:

Kinder- und Jugendtheater

• Familie und Beruf verbinden
Ergänzung um die folgenden Punkte:
Entwicklung eines Wettbewerbkonzeptes „Familien-Profit“

Die Bewältigung des demografischen Wandels, des zu erwartenden Fachkräftemangels sowie des Mangels an weiblichen Führungskräften und damit deren Schlüsselqualifikationen in den Unternehmen sind vor uns liegende Aufgaben. Familienbewusstsein soll auch in Dortmund zu einem Markenzeichen von Unternehmen und zu einem harten Standortfaktor werden. Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss zunehmend Müttern und Vätern gleichberechtigt möglich werden. Um diese Entwicklung zu unterstützen und zu fördern entwickelt die Wirtschaftsförderung Dortmund ein dem Konzept „Ökoprofit“ vergleichbares Wettbewerbs-Konzept „Familien-Profit“ zur erstmaligen Ausschreibung im Jahr 2008.

Familienbewusste Arbeitswelt

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die von Gewerkschaft und Arbeitgebern getragene bundespolitische Initiative für eine „familienbewusste Arbeitswelt.“. Die Wirtschaftsförderung soll gemeinsam mit den Kammern sowie den Gewerkschaften die Handlungsbedarfe für eine familienbewusste Arbeitswelt in Dortmund - zugeschnitten für die Dortmunder Wirtschaft und Unternehmen - ermitteln und auf dieser Basis kommunale Umsetzungsvorschläge für die Politik und die Wirtschaft erarbeiten.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des heute schon prognostizierten Fachkräftemangels in der Wirtschaft ist das Themenfeld durch die Wirtschaftsförderung kontinuierlich für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Dortmund zu bearbeiten. Deshalb soll dieses Aufgabenfeld im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzungen in den Aufgabenkatalog im § 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung aufgenommen werden. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Vorlage für einen Ratsbeschluss noch innerhalb dieses Jahres vorlegen. Die Wirtschaftsförderung hat dies bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanungen zu berücksichtigen.

• „Hand in Hand“ - SeniorInnen unterstützen Familien
Ergänzung zwischen dem vorletzten und dem letzten Satz:
Das Konzept des „Mehr Miteinander der Generationen“ wird unter Einbeziehung von Stadtteilzentren und Bildungsstätten sowie bisher nur SeniorInnen vorbehaltenen SeniorInnenzentren bzw. bisher nur Jugendlichen vorbehaltenen Jugendzentren und Wohnanlagen ausgebaut. Auf diesem Weg wird es möglich, vorhandenes Erfahrungs- und Wissenspotential zu nutzen und nachbarschaftliche sowie generationenübergreifende Kommunikationsstrukturen zu festigen.

• Freizeit-Gutscheinheft
Ergänzung der Aufzählung um den Punkt: …sowie des Westfalenparks…

• Familienforen in den Stadtbezirken
Falls das Modell der „Familienforen in den Stadtbezirken“, das bisher vor Ort auf wenig Interesse gestoßen ist, sich zukünftig nicht bewährt, wird das Vorhaben aufgegeben.
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses vertraten die Auffassung, dass mit diesem Antrag dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bereits Rechnung getragen wurde.

Unter Berücksichtigung des obigen gemeinsamen Antrages empfahl der Kinder- und Jugendausschuss mehrheitlich (10 ja, 3 nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Weiterentwicklung und Umsetzung des Handlungsprogramms für eine familienfreundliche Stadt und nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.

Der Rat stellt fest, dass sich das Familienprojekt von einer Verwaltungseinheit für die Konzeptionierung und Umsetzung der offenen Ganztagsschule zu einem operativen Instrument der Verwaltung für Familienpolitik weiterentwickelt hat.

Der Rat bittet die Verwaltung, das familienpolitische Netzwerk in die Beratungen über Maßnahmen des Handlungsprogramms des Familienprojektes wie in der Vergangenheit zeitnah einzubeziehen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, der Vorlage der Verwaltung zuzustimmen.

Der folgende Antrag der SPD Fraktion und der Fraktion B´90/ Die Grünen wird einstimmig beschlossen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht zur Vorlage "Handlungsprogramm des Familien-Projektes" die Empfehlung mit der Aufforderung an den Rat der Stadt aus, dass die Verwaltung Kindern aus dem Stadtbezirk Innenstadt-Ost den freien Zugang in den Westfalenpark ermöglicht, um die positiven Sport- und Gesundheitskonzepte der "Projekt Initiative Dortmund Parks" nutzen zu können. Die Finanzierung erfolgt aus dem gesamtstädtischen Haushalt.

Der freie Zugang für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtbezirk Innenstadt-Ost in den Westfalenpark soll das bestehende Defizit an attraktiven Angeboten - wie sie als Kriterien im Punkt Spielraumleitplanung ausgeführt sind - vermindern. Im Stadtbezirk Innenstadt-Ost besteht dringender Handlungsbedarf für eine Umsetzung der Spielraumleitplanung unter Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





zu TOP 9.2
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08309-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Bericht über die Entwicklung der Betreuungsangebote in Form von Ganztagsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zur Schulpflicht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen umzusetzen.

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2005 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08238-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbeziehung des Neuen Kommunalen Haushalts geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2005 mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Sollabschlussergebnis unter Berücksichtigung der im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 getroffenen Feststellungen gemäß § 94 I 1 GO alte Fassung. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus dieser geprüften Jahresrechnung 2005.

An der Behandlung der Angelegenheit nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

zu TOP 10.2
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08349-07)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



zu TOP 10.3
Erwerb der ehemaligen Union-Brauerei - Beantwortung der Fragen vom 15.02.07 aus Drucksache Nr. 07427-07-E2
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08358-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben der Verwaltungsvorlage folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 02.05.2007 vor:

Bei der Frage Neubau oder Sanierung des Robert-Schuman-Kollegs (RSK) sowie des Kinder- und Jugend-Theaters (KJT) bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen bis zur Ratssitzung:

Haushalts-Auswirkungen
1) Bitte stellen Sie den Vergleich zwischen Sanierung und Neubau des Schuman-Kollegs (Anlage 2 in der aktuellen Vorlage) im haushaltsrelevanten Ergebnisplan (2008 ?) und in der anschließenden, mittelfristigen Ergebnisplanung dar. Gehen Sie dabei auch auf die Bilanzwerte der Gebäude zum Ende des Vergleichszeitraumes ein, etwa für einen Neubau des KJT.
Nutzungsdauer
2) Welche Anhaltspunkte hat die Verwaltung, dass die Nutzungsdauer des RSK, im Jahre 1960 errichtet, nach einer Sanierung aufgrund der erreichten „Neubauwertigkeit“ 50 Jahre beträgt? In der Stellungnahme der Firma Assmann (Seite 3) gibt es diese Aussage nicht.
3) Welche Anhaltspunkte hat die Verwaltung, dass die Nutzungsdauer des KJT nach einer „Bestandssicherung“ (die betragsgleich auch für die zeitliche Überbrückung bis zum Umzug in einen Neubau angesetzt wird) 18 Jahre betragen würde?

Bilanzwerte
4) Bitte nennen Sie die Buchwerte des Schuman-Kolleg-Gebäudes und des KJT per 1.1.2006 und per 31.12.2006 (nach festgestellter Eröffnungsbilanz 2006).
Hinweis: In der Vorlage Nr. 06336-06 (8/2006) wurde der Wert für das Kolleg-Gebäude mit 4,97 Mio. Euro beziffert; in der aktuellen Vorlage mit 3,4 Mio. Euro, im Schreiben der Verwaltung vom 19.4.2005 mit 3,67 Mio. Euro.
5) Bitte beziffern Sie die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Brandschutz für a.) das Schuman-Kolleg und b.) für das KJT gemäß § 36 III, Satz 2 GemHVO.
Hinweis: In der Vorlage 06336-06 wurden die Rückstellungen insgesamt mit 4,15 Mio. Euro (inkl. 0,25 Mio. Brandschutz) beziffert; in der aktuellen Vorlage nur mehr insgesamt mit 3,9 Mio. Euro, davon 3,35 Mio. Euro für das Schuman-Kolleg.
Zudem ist in der Gemeindehaushaltsverordnung nichts über die Auflösung solcher Rückstellungen (einmalig oder pro rata temporis) gesagt.
6) Welche Anhaltspunkte hat die Verwaltung, dass
6a) die Bestandssicherung des Schuman-Kollegs 1 Mio. Euro und
6b) die Umsetzung des Verfügungszentrums 2,2 Mio. Euro (bei Baukosten von 3,8 Mio. Euro) kostet ? Das Assmann-Gutachten hat hierzu keine Aussagen getroffen.
Flächenvermarktung
7) Welche Anhaltspunkte hat die Verwaltung für den Erlös von Grundstücksflächen an der Sckellstraße?
Hinweis: In der aktuellen Vorlage wird die Vermarktung des Grundstücks Robert-Bosch-Kolleg mit 3,5 Mio. Euro angesetzt. In der Vorlage von August 2006 wurden noch 3,6 bis 4,6 Mio. Euro angesetzt.
Es entsteht der Eindruck, dass die aktuelle Zahl willkürlich schlecht gewählt ist.

Schulorganisation
8) Für die vom Rat geforderte Bewertung aus schulfachlicher Sicht wird in der aktuellen Vorlage nur Bezug auf eine Verwaltungsaussage aus dem Jahre 2005 (eine rein finanzielle Bewertung) genommen. Die Schulverwaltung hatte zuvor immer betont, dass die Nachbarschaft zweier Kollegs vorteilhaft für die Organisation des Schulbetriebs wäre (Hausmeister, Reinigung, Lehrkörper, Vorlage Nr. 01492-05). Wir bitten die Schulverwaltung zu einer aktuellen Aussage.
9) Räumliche Synergieeffekte aus dem Betrieb zweier benachbarter Kollegs sind in der aktuellen Vorlage nur mit den Baukosten je 100 Quadratmeter, aber ohne Angabe von eingesparten Flächen (Aula, Cafeteria, Turnhalle etc.), angegeben. Wie groß werden die räumlichen Synergien bei zwei benachbarten Kollegs von der Schulverwaltung eingeschätzt?


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
- unbesetzt -

zu TOP 11.2
Aufhebung des Ratsbeschlusses über die Zahlung einer Vergütung für Referendarinnen und Referendare
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08467-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat hebt die Ratsbeschlüsse der Vorlagen vom 15.09.1970 und vom 23.09.1970 über die Zahlung einer Vergütung in Höhe von 52,-- € für Referendare und Referendarinnen mit sofortiger Wirkung auf.






zu TOP 11.3
Änderung des Ratsbeschlusses über die Zahlung eines Unterhaltszuschusses für die bei der Stadt Dortmund beschäftigten Praktikantinnen und Praktikanten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08468-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ratsbeschluss vom 02.03.1970 über die Zahlung eines Unterhaltszuschusses wird aufgehoben.
Der Rat beschließt, dass ab sofort nur Praktikantinnen und Praktikanten, die länger als sechs Monate (früher drei Monate) bei der Stadt Dortmund beschäftigt sind, einen Unterhaltszuschuss in Höhe von 77,-- € erhalten.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, künftige Anpassungen oder Aufhebungen dieser Regelung zu entscheiden.


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16:25 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Der Oberbürgermeister
in Vertretung



Jörder
Bürgermeisterin



Diekneite Weber
Ratsmitglied Schriftführer



Anlage:

(See attached file: HFA 03.05.07.pdf)