Niederschrift

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 15.11.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Wolfram Frebel (B’90/Die Grünen i.V. für Rm Sayize Altundal-Köse (B’90)
Rm Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Tim Frommeyer (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
sB Wolfgang Mertens (FDP/Bürgerliste)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
sB Kai Neuschäfer (SPD)
sB Nancy Ann Ritschl (Die Linken)
Rm Andreas Wittkamp (SPD) i.V. für Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)



3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Regina Adams i.V. für Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Levent Arslan
Renate Breidenbach
Christiane Certa
Jörg Dannenberg
Dr. Annette Düsterhaus
Heidemarie Jeschke
Holger Keßling
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Peter Spaenhoff
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Jürgen Walther


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 15.11.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)
hierzu -> Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 04868-11-E2)
hierzu -> Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2011
(Drucksache Nr.: 04013-11)
Die Unterlagen wurden Ihnen bereits für die Sitzung am 13.09.11 zur Verfügung gestellt.
hierzu -> Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011;
hier: Prüfauftrag "Einsatz von Familienhebammen im Gesundheitsamt"
(Drucksache Nr.: 04320-11-E2)
Die Unterlagen wurden Ihnen bereits für die Sitzung am 13.09.11 zur Verfügung gestellt.
hierzu -> Integration von Sinti und Roma in Dortmund;
Antrag der Fraktion "Die Linke" im Zusammenhang mit der Vorlage Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
Die Unterlagen wurden Ihnen bereits zur Sitzung am 13.09.11 zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03496-11-E3)
2.2 Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04903-11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04903-11-E1)
Die Unterlagen wurden Ihnen bereits zur Sitzung am 13.09.11 zur Verfügung gestellt.
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2011
(Drucksache Nr.: 04903-11)

2.3 Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04927-11)

2.4 Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05323-11)

2.5 Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

7. Anträge / Anfragen

7.1 Gesundheitsbelastungen von Mitarbeitern am Dortmunder U
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05599-11)

7.2 Barrierefreier Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05600-11)

7.3 Stellenbesetzung beim Behindertenfahrdienst
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05692-11)

7.4 Situation in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05694-11)

7.5 Begleitservice ÖPNV
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05695-11)

7.6 Dortmund-Pass
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05737-11)

7.7 Kontingentflüchtlinge
Zusatz-/Ergänzungsantrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05697-11)

7.8 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05698-11)

7.9 Unterkunftskosten bei Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII
Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05699-11)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kunstmann (B’90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

Die Tagesordnungspunkte 2.4 und 7.4 werden im Zusammenhang behandelt.












2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)
Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 04868-11-E2)
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2011
(Drucksache Nr.: 04013-11)
Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011;
hier: Prüfauftrag "Einsatz von Familienhebammen im Gesundheitsamt"
(Drucksache Nr.: 04320-11-E2)
Integration von Sinti und Roma in Dortmund;
Antrag der Fraktion "Die Linke" im Zusammenhang mit der Vorlage Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
(Drucksache Nr.: 03496-11-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03496-11-E3)

Neben dem Haushaltsplanentwurf liegen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung am 13.09.11 folgende, eingebrachte Anträge vor, die im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen behandelt werden sollen:

A. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010; Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2011 (Drucksache Nr.: 04013-11)

„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der


Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010 zur Kenntnis.

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig den vorliegenden Entwurf einer
Stellungnahme zum Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in
der Stadt Dortmund 2009/10:

„Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Bericht der Behindertenbeauftragten aus April 2011
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt vor allem die ausführliche und detaillierte
Darstellung in dem Bericht zur Wahrung der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010. Der
Bericht zeigt sehr anschaulich die vielen Facetten einer kommunalen Gleichstellungspolitik
auf, aber gleichzeitig auch sehr engagiert die Defizite und Herausforderungen für die
kommunale Gleichstellungspolitik der nächsten Jahre.

UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - (UN-Behindertenrechtskonvention)
Der Bericht verdeutlicht dem Netzwerk, dass die Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention kein Selbstläufer ist.
Viele gemeinsame Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft sind nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen den erforderlichen Stellenwert in der Kommunalpolitik zu verschaffen.
Immer wieder müssen wir feststellen, dass der Beitritt Deutschlands zur UN-Behinderten-rechtskonvention bei einer Reihe von kommunalen Akteuren nicht angekommen ist. Sie sehen keinen Handlungsbedarf trotz gültigem völkerrechtlichem Abkommen zur Verwirklichung von Menschenrechten.

Frauen und Mädchen mit Behinderung
Ein deutliches Zeichen für einen Fortschritt in der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und
Mädchen mit Behinderungen in Dortmund ist die Beteiligung am Internationalen Frauentag.
Nicht unbedeutend ist auch, dass die Zahl der weiblichen Mitglieder im Behindertenpolitischen Netzwerk gestiegen ist.
Dennoch scheint es kaum gelungen, die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Rahmen der behandelten Themen und Schwerpunkte sichtbar zu machen.
Es ist weiterhin schwierig, Mädchen und junge Frauen für die behindertenpolitische
Kommunalpolitik zu gewinnen.

Die wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit
Behinderungen in Dortmund stellt Weichen für die Zukunft
Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstützt eindringlich die Feststellung, dass es keine
gesicherten Daten zur Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt.
Weitgehens beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten
über eine mögliche Über- oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.
Soziale und räumliche Infrastrukturplanungen sind aber auf fundierte Aussagen zur
Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen angewiesen.
Die Untersuchung sollte die drei Bereiche Bestandsaufnahme, Lagebericht und Ziel- und
Maßnahmekatalog umfassen.
Dem Bereich schulische Ausbildung ist im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention
eine umfassende Darstellung Raum zu geben.
Dem Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderungen kommt im Hinblick auf die
Übergangssituation von Schule und Beruf höchste Priorität zu.
Die Erstellung der wissenschaftlichen Untersuchung muss durch die Behindertenbeauftragte
und Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes begleitet werden.
Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert eindringlich eine solche Datenerhebung.
Zum einen um die individuelle Bedarfsermittlung zu erfassen und zum anderen um
sicherzustellen, dass die eingesetzten Steuergelder wirtschaftlich und nachhaltig eingesetzt
werden.
Die Investitionskosten für eine solche Studie sind gerade aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht dringend geboten.

Demografische Entwicklung und Barrierefreiheit
Zitat Landesbauordnung NRW § 4
„Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten
Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit
Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig.
In Hinblick auf die bauliche Barrierefreiheit - also Auffindbarkeit und Zugänglichkeit -
konnte in den letzten Jahren viel angeschoben und erreicht werden.
Trotzdem gibt es weiterhin massive Barrieren. Als vor rund 40 Jahren die ersten Forderungen
zur Barrierefreiheit formuliert wurden, gab es meistens bei der Mehrheitsgesellschaft
Unverständnis verbunden mit diskriminierenden Äußerungen. In den letzten beiden
Jahrzehnten verbreitete sich Jahr für Jahr die Einsicht, dass Barrierefreiheit allen Bürgern und
Bürgerinnen zugute kommen muss.
Die neue Barriere heißt:
„Aufgrund der allgemeinen Sparzwänge sind Ihre berechtigten Anliegen nicht finanzierbar.“
Nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung kann dies nicht akzeptiert werden!
Wir erwarten, dass engagierter, überzeugender und glaubwürdiger nach Lösungen gesucht
wird. Die finanzielle Situation wird sich in den nächsten Jahren nicht verbessern, was
bedeuten würde, die Barrierefreiheit bleibt bei vielen Projekten, insbesondere bei denen
nachträglich Barrierefreiheit hergestellt werden muss, Stichwort ÖPNV, U-Bahnstationen,
Bildungs- und Kultureinrichtungen, Begegnungs-, Freizeiteinrichtungen und Beratungsstellen
- auf der Strecke.
Dies ist auf dem Hintergrund der völkerrechtlich verbindlichen UN-Behinderten-rechtskonvention nicht hinnehmbar.
Gleiches gilt auch für die Fragen der Nutzbarkeit beispielsweise von kulturellen Angeboten.
Hier sind alle Akteure aufgefordert und aufgerufen, Lösungen zu realisieren, Eckpunkte für
eine inklusive Kulturarbeit zu entwickeln und schrittweise umzusetzen.

Mitwirkung bei Etat - Diskussionen
Eine große Herausforderung wird es sein, im Angesicht knapper Haushaltsmittel, darauf zu achten, dass die Belange der Menschen mit Behinderungen, nicht ihren Stellenwert verlieren.
Kürzungen, die die Lebensbereiche der Menschen mit Behinderungen berühren, dürfen nicht ohne die frühzeitige Beteiligung der Betroffenen beschlossen werden.
Der Wegfall des Zivildienstes hat für Menschen mit Behinderungen noch nicht absehbare Folgen. Diese müssen genau beobachtet werden. Alternative Lösungen können nur unter Beteiligung der Betroffenen diskutiert werden.
Eine trägerunabhängige Beratungsstelle ist unabdingbar
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt den seit 2006 bestehenden Zusammenschluss von Vereinen, Verbänden, Organisationen und öffentlichen Dienststellen. Inzwischen sind im BeratungsNetz dreiundzwanzig Vereine, Verbände und öffentliche Dienststellen mit insgesamt achtzig Mitgliedsorganisationen vertreten.
Gerade für Neubetroffene und ihre Familienangehörigen ist dieses große Angebot kaum überschaubar aber vor allem auch nicht trägerunabhängig. Schließlich ist es ja politisch gewollt, dass auch Verbände und ihre Angebote im Wettbewerb zueinander stehen.
Gerade Neubetroffene benötigen eine trägerunabhängige Beratung mit Lotsenfunktion, die auch nachhält, dass niemand durchs Beratungsnetz fällt, wie es ja der Anspruch des Beratungsnetzwerkes ist.“

B. Einsatz von Familienhebammen im Gesundheitsamt
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke
(Drucksache Nr. 04320-11-E2)

„Der Rat beschließt den Einsatz von 2 Familienhebammen im Gesundheitsamt. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend entsprechende Förderanträge zu stellen, sobald die Modalitäten hierzu bekannt sind.“

C. Integration von Roma in Dortmund;
Antrag der Fraktion "Die Linke" im Zusammenhang mit der Vorlage Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
(Drucksache Nr.: 03496-11-E2)

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Beantragung von finanziellen Mitteln aus den verschiedenen EU-Fonds zur Integration von Roma in Dortmund zu prüfen und in Anspruch zu nehmen.“

Nach einer kurzen Einführung durch Frau Zoerner (Sozialdezernentin) stellen Herr Süshardt (Sozialamt) und Herr Keßling (Gesundheitsamt) die Eckdaten ihres Haushalts vor und beantworten zahlreiche Fragen des Ausschusses. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt.

Die vom Ausschuss zu Punkt C erbetene Stellungnahme der Verwaltung, welche Maßnahmen mit welchem Erfolg bereits umgesetzt sind, (Drucksache Nr.: 03496-11-E3) wird zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit meldet fraktionsübergreifend Beratungsbedarf an und leitet daher die Vorlage, die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie die beiden Anträge der Fraktion Die Linke zu Familienhebammen im Gesundheitsamt bzw. zur Integration von Roma in Dortmund ohne Empfehlung weiter.






zu TOP 2.2
Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04903-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04903-11-E1)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2011
(Drucksache Nr.: 04903-11)

Beratungsgrundlage der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt sind neben der Ratsvorlage
a) folgender, ebenfalls in der Sitzung am 13.09.11 eingebrachte Antrag der SPD-Fraktion:
1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hält es für dringend erforderlich, dass auf Bundesebene endlich eine überfällige Reform der Pflegeversicherung vollzogen wird.
Dabei sollten die Unterstützung und Sicherung von Teilhabe für Pflegebedürftige, die Entlastung von Pflegepersonen, Gute Arbeit für Pflegekräfte, der Ausbau der kommunalen Pflegeinfrastruktur, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation und die Sicherung einer solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung behandelt werden.
Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die weitere Implementierung von Leistungen für Demenzkranke und Behinderte sind dringend erforderlich.

2. Der Fachausschuss sieht die aktuellen Entwicklungen auf dem Dortmunder Pflegemarkt kritisch.
Durch eine anhaltende Investitionsbereitschaft könnte ein Überangebot an Pflegeplätzen in Dortmund entstehen.
In diesem Falle könnte ein ruinöser Wettbewerb anerkannte und bewährte Pflegestrukturen in Dortmund in ihrem Bestand gefährden.
Parallel zur Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene überarbeitet die Landesregierung aktuell das Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz.

Der Fachausschuss begrüßt dieses Vorhaben und beschließt die nachfolgenden
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Dortmunder Pflegeinfrastruktur mit der
Maßgabe, dass insbesondere die Reform der landesgesetzlichen Vorschriften zunächst
abzuwarten sind:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Masterplan Pflegeeinrichtungen in
Dortmund“ zu initiieren, um die weitere Entstehung von stationären Pflegeeinrichtungen planungsrechtlich besser steuern zu können, oder ein anderes geeignetes Instrument vorzuschlagen.
b) Die Landesregierung NW wird aufgefordert, bei der Überarbeitung des
Landespflegegesetzes den Kommunen über die Marktbeobachtung hinaus quasi
wieder einen Bedarfsprüfungsrecht oder eine andere Form der Einflussnahme
einzuräumen.
c) Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Vergabe und Veräußerung von
städtischen Grundstücken steuernd auf den Dortmund Pflegemarkt einzuwirken
und das unkontrollierte Anwachsen von stationären Pflegeplätzen einzudämmen.
Dabei sind planerische, baurechtliche und soziale Aspekte miteinander abzustimmen.

3. Der Fachausschuss wünscht über die weiteren Entwicklungen auf dem Dortmunder
Pflegemarkt sowie über die Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene kontinuierlich informiert zu werden.

und b) die folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung am 11.10.11:
Das Behindertenpolitischen Netzwerk empfiehlt einstimmig wie folgt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk erwartet,
- dass eine ausführliche Diskussion zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“ geführt wird,
- dass Konzeptionen entwickelt werden, wie die speziellen Versorgungsstrukturen im vorpflegerischen, pflegerischen und sozialen Umfeld / Quartier aussehen müssen und diese den zuständigen Ausschüssen und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgestellt werden,
- dass Schulungen/Fortbildungen entwickelt und angeboten werden, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege für die verschiedenen Handicaps und Biografien sensibilisiert werden und
- dass Konzeptionen entwickelt werden, wie Menschen mit Behinderung im Alter, sowie Pflegekräfte / Pflegedienste / Pflegeheime in verständlicher Sprache und in geeigneter Form über Beratungsmöglichkeiten durch Fachärzte und Fachkräfte,
Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, eine zeitgemäße Hilfsmittelversorgung, spezielle Freizeitangebote usw. informiert werden.

In der nächsten oder übernächsten Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks soll der Tagesordnungspunkt erneut vorgesehen werden und die Verwaltung dann berichten, wie mit der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks umgegangen wurde bzw. wird.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) konstatiert, dass auch in Dortmund der demographische Wandel voranschreite. Am sichtbarsten werde das an der Entwicklung des Anteils älterer Menschen. Heute lebten in Dortmund bereits 31.000 80jährige und ältere, im Jahr 2020 würden es voraussichtlich schon 38.300 Menschen sein. Diese Zunahme sei Ausdruck der weiter steigenden Lebenserwartung und für sich genommen eine sehr positive Perspektive. Wenn die sozialen und gesundheitlichen Bedingungen stimmten, möchten sicher alle ein möglichst langes Leben führen. Das sei überwiegend auch bei den sehr alten Menschen der Fall, zumal Hochaltrigkeit keineswegs per se mit Pflegebedürftigkeit einhergehe. Gleichwohl könnten sich in diesem Lebensabschnitt die sozialen und gesundheitlichen Bedingungen für eine zufriedenstellende und selbstständige Lebensführung manchmal sehr plötzlich verschlechtern, und Betroffene und Angehörige müssten sich auf eine dauerhafte pflegerische Versorgung einstellen. Die Kommunen seien dabei im Rahmen der Verantwortung für eine kommunale Daseinsvorsorge gefordert, und in diesem Zusammenhang stehe die pflegerische Versorgungs- und Infrastruktur im Mittelpunkt. Zudem müssten die Kommunen im Sinne einer Marktbeobachtung nach dem Landespflegegesetz NRW regelmäßig über die vorhandene Infrastruktur berichten. Aufgrund dessen habe das Sozialamt den aktuellen Pflegebericht erarbeitet, der zur Diskussion vorliege und gleich durch Herrn Pohlmann präsentiert werde. Abschließend möchte sie betonen, dass dieser Bericht keine Bewertungen enthalte, über die politisch zu entscheiden wäre, sondern er solle eine Grundlage zur Einschätzung der künftigen pflegerischen Versorgung älterer Menschen in Dortmund sein und die fachliche Debatte beleben.

Herr Pohlmann (Sozialamt) stellt dann den Pflegebericht mit einem ausführlichen Vortrag vor.

Herr Hoffmann (SPD) bezieht sich auf den Hinweis, dass 55% der Anträge auf Pflegeversicherung abgelehnt würden, weil sie nicht berechtigt seien. Er gehe allerdings davon aus, dass die Wirklichkeit völlig anders aussehe. Tatsache sei vielmehr, dass die Messlatte, wann jemand Pflegeversicherungs-leistungen in Anspruch nehmen könne, dermaßen hoch sei, dass schon allein deswegen viele aus dem Raster herausfielen. Er könne aus eigener Erfahrung sprechen, denn seine völlig hilflose Mutter wäre verhungert und verdurstet, wenn sich niemand um sie gekümmert hätte. Was sie allerdings noch konnte, war, sich in ungefähr 25 Minuten den Pullover anzuziehen. Das sei dann auch der Grund gewesen, warum sie Pflegestufe II nicht bekommen habe, denn sie konnte sich ja noch selbstständig anziehen.

Frau Weyer (SPD) dankt für die ausführliche Darstellung, die eindrucksvoll belege, dass die Stadt mit stationären Plätzen sehr gut versorgt sei. Darauf beziehe sich letztlich auch der Antrag ihrer Fraktion, für den sie um Zustimmung bitte. Sie würde den Pflegebericht als Grundlage zur Marktbeobachtung bewerten und in der Folge aufmerksam schauen, was daraus werde. Bei den niederschwelligen ergänzenden Diensten sei ja die Instrumentenreform „dazwischen gehagelt“. Wenn vielleicht einmal jemand kommt und die Treppe wischt oder einkaufen geht, ermögliche das älteren Menschen, in ihren vier Wänden zu bleiben. Und das sei für sie ein wichtiges Feld, in das die Stadt Dortmund einsteigen sollte. Auch der Beruf der Pflegenden müsste mehr Anerkennung erhalten und besser bezahlt werden, damit es interessanter werde, diese Tätigkeit auszuüben. Sie wisse zudem, dass sich Pflege nicht nur auf ältere Leute beziehe, sondern es müsse auch für jüngere Pflegebedürftige Möglichkeiten geben, in eine Pflegepension, ein Pflegehotel oder ähnliches zu kommen, wo man unter seinesgleichen sei. Auch an den Pflegemöglichkeiten für geistig Behinderte müsse noch gearbeitet werden. Zu den vorgestellten anderen Wohnformen müssten Ideen entwickelt werden, um vermehrt gemischte Strukturen unterzubringen.

Auch Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) dankt für den differenzierten Bericht. Ergänzen möchte er, dass Pflege nur ein Teil des Lebens im Alter sei, das komme im Pflegebericht relativ kurz. Quartiersversorgung, d.h. der Wunsch der meisten Menschen, bis zum Lebensende in ihrer Wohnung bleiben zu können, werfe Fragen für die Stadt Dortmund auf, wie sie sich aufstellen muss, um diesem Wunsch auch Rechnung zu tragen. Vor ca. 5 Wochen habe es dazu eine interessante Veranstaltung der Diakonie gegeben, und er finde es erfreulich, dass auch die Wohlfahrtsverbände konzeptionell daran arbeiten, das Leben im Alter außerhalb von Pflegeeinrichtungen weiter voranzubringen. Das Problem der Überbelegung oder des überplanmäßigen Baus von stationären Einrichtungen konterkariere das an dieser Stelle natürlich völlig. Insofern würde er sich freuen, wenn die Kommune da möglichst aktiv und steuernd eingreifen könnte. Deshalb unterstütze seine Fraktion auch den Antrag der SPD. Bezüglich der benannten Überkapazitäten im stationären Bereich in Westfalen-Lippe frage er sich, ob die Rheinländer das strukturell anders angehen.

Herr Daskalakis (CDU) kann zur Ablehnungsquote von 55% aus eigener Erfahrung berichten, dass es gewisse Gründe dafür gibt. Der Katalog der Fragen und Voraussetzungen sei sehr streng, aber man müsse auch bedenken, dass pflegebedürftige Menschen, z.B. in Richtung Demenz, auch gewisse Tagesformen aufweisen, d.h. wenn der Medizinische Dienst der Pflegekasse an einem Tag kommt, an dem der Pflegebedürftige „ein bisschen besser in Schuss ist“, falle dann das Urteil anders aus als an anderen Tagen. Darüber hinaus neigten viele Pflegebedürftige dazu, positiv auf viele Fragen zu antworten, um sich von ihrer besten Seite zu zeigen, und ein paar Stunden später funktioniere oft gar nichts mehr. Insofern bleibe das immer auch ein bisschen Glücksache. Schließlich möchte er betonen, dass Wettbewerb nicht unbedingt schädlich sei. Und unabhängig davon, wie die Nachbarstädte aufgestellt seien, schlage er bei vorhandenen Überkapazitäten vor, die Werbetrommel zu rühren und auch Menschen aus der Umgebung nach Dortmund zu holen.

Frau Ritschl (Die Linke) dankt ebenfalls für den aufschlussreichen Bericht. Zum Antrag bitte sie darum, im zweiten Absatz vor das Wort Pflegeplätze das Wort „private“ zu setzen. Denn nach ihrem Dafürhalten passe es nicht zusammen, dass ein Ausbau der kommunalen Pflegeinfrastruktur stattfinden solle, und gleichzeitig von einem Überangebot an Pflegeplätzen gesprochen werde. Dann würde sie dem auch gern zustimmen.

Die SPD-Fraktion signalisiert dazu Einverständnis.

Herr Kunstmann (B’90/Die Grünen) wirft aus der Sicht des Pflegenden einen Blick auf den Bereich. Der Anteil der pflegenden Angehörigen gehe leider zurück, und dafür seien einige Gründe genannt worden. Wichtig sei ihm, auch die psychische Belastung zu erwähnen, die dahinter stecke. Deshalb begrüße er, dass auch das Thema Tagespflege aufgegriffen wurde. Hier würden sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, zum einen erhalten Pflegebedürftige die Gelegenheit, aus ihrem häuslichen Umfeld herauszukommen und sich aktiv an den Angeboten zu beteiligen, auf der anderen Seite bedeute das eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen. Er könne sich nur wünschen, dass die in einigen Stadtbezirken noch festgestellten Bedarfe so weit bearbeitet werden, dass eine Verbesserung der Situation eintritt. In dem Zusammenhang wolle er auch die Kurzzeitpflege ansprechen, die ebenfalls eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen bedeute. Zur Chance der Kommune, einschränkend auf mögliche Träger von Baumaßnahmen Einfluss zu nehmen, befürchte auch er in einigen Jahren ein Überangebot im Pflegegeschäft. Da interessiere er sich für die Aussichten der Kommune, regulierend einzugreifen. Eine erforderliche gesetzliche Änderung stehe in den Sternen, und die einzige Möglichkeit, die im Pflegebericht angesprochen werde, sei das Bau- und Planungsrecht. Schließlich könne er den Wunsch der SPD nach einem Masterplan zwar nachvollziehen, für ihn sei dieser Pflegebericht aber so hervorragend, dass er schon ein Masterplan sei.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) erläutert zum Stichwort Pflegebedürftigkeitsbegriff, dass das Thema leider kommunal nicht zu beeinflussen sei. Man warte auf die Reform der Pflegeversicherung, und in der politischen Debatte sei auch eine Begriffserweiterung, so dass mehr Menschen die Schwelle über Pflegestufe I überspringen. Rein leistungsrechtlich bestehe für den ein Anspruch auf Pflegestufe 0, der eine Minute Bedarf in dem Katalog „Verrichtung und Körperpflege, Ernährung, Mobilität“ habe. Dieser sozialhilferechtliche Pflegebedürftigkeitsbegriff, den es ja eigentlich nicht gebe, beinhalte das komplette Leistungsspektrum, allerdings einkommens- und vermögensabhängig. Auch das Thema „spezielle Kundengruppe geistig behinderte Menschen“ sei auf Bundesebene platziert, gleichzeitig werde das Problem auch kommunal bearbeitet, denn morgen werde sich die 5. Regionalplanungskonferenz Behindertenhilfe mit den Bedürfnissen geistig behinderter, älter werdender Menschen, die dann auch pflegebedürftig sind, beschäftigen. Dazu werde sich die Sozialverwaltung verhalten. Zudem sei die Angelegenheit seit langem auch beim Landschaftsverband verortet. Im Bereich pflegeergänzende Leistungen gebe es in Dortmund verhältnismäßig viele niederschwellige Dienste und Dienstleistungen in und um den Haushalt. Und darunter seien wiederum Angebote, die nichts kosten, z.B. SUSE, der Seniorenunterstützungs-Service der AWO. 300 Seniorinnen und Senioren im Grundsicherungsbezug erhalten hier niederschwellige Dienstleistungen. Das Ganze hänge eng mit der Entwicklung der Instrumentenreform zusammen, d.h. alles, was in diesem Segment darüber oder über SGB II finanziert sei, sei gefährdet. Spätestens zum 1.4. nächsten Jahres werde man die Veränderungen spüren. Zum Stichwort Wahlfreiheit des Kunden, wo er im Alter stationär leben möchte, sei zu sagen, dass es einen hohen Anteil Auswärtiger in Dortmund gebe. Im Umkehrschluss zögen auch viele Dortmunder ins Altenheim z.B. ins Sauerland. Innerhalb zugelassener Pflegeeinrichtungen habe der Bürger in jedem Fall in ganz Deutschland ein Wahlrecht. Zum Thema Steuerungsmöglichkeiten für die Kommune warte man auf die Weichenstellung durch das Land NRW bei der Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes und bei der Reform des Landespflegegesetzes. Man hoffe und habe das über den Städtetag auch massiv eingefordert, dass die Kommune zusätzlich zu bestehenden Steuerungsmöglichkeiten im Planungs- und Baurecht wieder ein Instrument bekommt, mit dem auch politisch entschieden werden könne, wie sich die Struktur entwickele. Das müsse aber abgewartet werden, ansonsten seien die Spielregeln im Rheinland nicht anders als in Westfalen. Abschließend sei gesagt, dass auch das Segment Kurzzeit- und Tagespflege zum Pflegemarkt gehöre, auch dazu bedürfe es eines Investors, der sein Angebot erweitern möchte. Die Zulassung erfolge über das System der Pflegekassen, und in der Pflegekonferenz würden dann die Akteure zusammengeführt.

Herr Fallsehr (CDU), der hauptberuflich in dem Bereich tätig ist, betrachtet Pflege insgesamt sehr differenziert, wolle hier aber nur zwei Punkte aufgreifen. Zum einen müsse der Bereich medizinischer Fortschritt im Auge behalten werden. Natürlich sei nicht jeder ältere Mensch automatisch pflegebedürftig, aber bei den Pflegekassen sei deutlich feststellbar, dass Pflegebedürftige durch den medizinischen Fortschritt sehr viel länger pflegebedürftig seien. Zum Thema Wahlfreiheit wünsche sich sicher jeder, in seiner Familie gepflegt zu werden und dort den entsprechenden Background zu haben. Leider sei die familiäre Situation in vielen Familien aber nicht mehr so gestaltet, dass diese Pflege geleistet werden könne. Zum anderen sei der Pflegebedürftige oft nicht in der körperlichen und geistigen Verfassung, zuhause gepflegt zu werden. Zum Antrag möchte er differenziert zu den einzelnen Punkten etwas sagen: Punkt 1 müsse nicht abgestimmt werden, weil es sich um eine allgemeine Feststellung handele, die seine Fraktion einfach nur zur Kenntnis nehme. Bei Punkt 2 sei man anderer Meinung. Die Annahme, dass ein vermutetes Überangebot automatisch einen ruinösen Wettbewerb auslöse, könne nicht nachvollzogen werden. In Bereichen der sozialen Sicherung mit Bedarfsplanungen funktioniere es nicht, z.B. in der ambulanten Psychotherapieversorgung, wo momentan Wartezeiten für einen Behandlungsfall zwischen drei und neun Monaten bestehen. Die Initiierung eines Masterplanes halte seine Fraktion nicht für notwendig, der Pflegebericht sei so ein Masterplan. Und ein Bedarfsprüfungsrecht sei aus ihrer Sicht lediglich eine quantitative Prüfung und berge große Risiken, deshalb sollte vielmehr der Fokus auf die qualitative Pflege gerichtet werden, und ob man da mit einem Bedarfsplan weiterkommt, sei dahingestellt. 2c habe für die CDU den Anstrich einer Planwirtschaft und sei daher nicht zustimmungsfähig. Punkt 3 trage man aber mit.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt damit den Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund zur Kenntnis. Da kein(e) Vertreter(in) des Behindertenpolitischen Netzwerks anwesend ist, kommt man überein, dessen Empfehlung in der übernächsten Sitzung mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung wieder aufzurufen.

Die CDU-Fraktion stellt fest, dass sie lediglich Punkt 3 des Antrages der SPD-Fraktion mittragen kann. Mit dieser Einschränkung nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion B’90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke folgenden, während der Sitzung mündlich ergänzten (siehe fetten Text) Antrag an:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hält es für dringend erforderlich, dass auf Bundesebene endlich eine überfällige Reform der Pflegeversicherung vollzogen wird.
Dabei sollten die Unterstützung und Sicherung von Teilhabe für Pflegebedürftige, die Entlastung von Pflegepersonen, Gute Arbeit für Pflegekräfte, der Ausbau der kommunalen Pflegeinfrastruktur, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation und die Sicherung einer solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung behandelt werden.
Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die weitere Implementierung von Leistungen für Demenzkranke und Behinderte sind dringend erforderlich.

2. Der Fachausschuss sieht die aktuellen Entwicklungen auf dem Dortmunder Pflegemarkt kritisch.
Durch eine anhaltende Investitionsbereitschaft könnte ein Überangebot an privaten Pflegeplätzen in Dortmund entstehen.
In diesem Falle könnte ein ruinöser Wettbewerb anerkannte und bewährte Pflegestrukturen in Dortmund in ihrem Bestand gefährden.
Parallel zur Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene überarbeitet die Landesregierung aktuell das Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz.

Der Fachausschuss begrüßt dieses Vorhaben und beschließt die nachfolgenden
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Dortmunder Pflegeinfrastruktur mit der
Maßgabe, dass insbesondere die Reform der landesgesetzlichen Vorschriften zunächst
abzuwarten sind:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Masterplan Pflegeeinrichtungen in Dortmund“ zu initiieren, um die weitere Entstehung von stationären Pflegeeinrichtungen planungsrechtlich besser steuern zu können, oder ein anderes geeignetes Instrument vorzuschlagen.
b) Die Landesregierung NW wird aufgefordert, bei der Überarbeitung des
Landespflegegesetzes den Kommunen über die Marktbeobachtung hinaus quasi
wieder einen Bedarfsprüfungsrecht oder eine andere Form der Einflussnahme
einzuräumen.
c) Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Vergabe und Veräußerung von
städtischen Grundstücken steuernd auf den Dortmund Pflegemarkt einzuwirken
und das unkontrollierte Anwachsen von stationären Pflegeplätzen einzudämmen.
Dabei sind planerische, baurechtliche und soziale Aspekte miteinander abzustimmen.

3. Der Fachausschuss wünscht über die weiteren Entwicklungen auf dem Dortmunder
Pflegemarkt sowie über die Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene kontinuierlich informiert zu werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diesen Sachverhalt auch dem Rat der Stadt zur Information zuzuleiten.





zu TOP 2.3
Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04927-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit leitet die Vorlage wegen Beratungsbedarfs ohne Empfehlung weiter.

zu TOP 2.4
Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05323-11)
zu TOP 7.4
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05694-11)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05694-11-E1)

Die Tagesordnungspunkte 2.4 und 7.4 werden im Zusammenhang behandelt.

Folgender Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen liegt als Tischvorlage vor:
1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Konzeption für eine mobile soziale Beratungsstelle in der Nordstadt zu erarbeiten und vorzulegen.
2. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den in der Nordstadt tätigen sozialen Organisationen erstellt.
3. Das Konzept soll sowohl die inhaltliche Arbeit der Beratungsstelle beschreiben als auch notwendige Finanzierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten aufzeigen.
4. Die mobile Beratungsstelle soll insbesondere Menschen, die sich auf der Grundlage des EU-Freizügigkeitsgesetzes in Dortmund aufhalten, über die rechtlichen Grundlagen informieren, sie bei Behördenangelegenheiten unterstützen und Dolmetscherleistungen anbieten. Zusätzliches Angebot sollten niedrigschwellige Sprachangebote sein.
5. Die Verwaltung prüft, wie und ob der Betrieb der Beratungsstelle in bereits vorhandene Beratungsstrukturen in der Nordstadt integriert werden kann.
6. Zielsetzung ist die schnellstmögliche Aufnahme des Betriebs der Beratungsstelle.
7. Dem Ausschuss ist spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit der Beratungsstelle ein Sachstandsbericht vorzulegen.

Begründung:

Die Situation in der Nordstadt hat sich nach der Ausweitung des Sperrbezirks sowie der massiven Kontrollen für verschiedene Personengruppen weiter verschlechtert. Das gilt insbesondere für die in der Nordstadt lebenden rumänischen und bulgarischen Frauen und Männer. Sie halten sich nach dem Freizügigkeitsgesetz der Europäischen Union vollkommen legal hier auf, müssen aber nach drei Monaten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie zum Beispiel eine Krankenversicherung, einen festen Wohnsitz sowie die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts nachweisen.
Die meisten der Frauen und Männer kennen weder die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes, noch sprechen sie ausreichend Deutsch. Bei Kontrollen, bei Gesprächen und Schreiben der Behörden sind sie vollkommen hilflos. Viele werden sowohl auf dem Schwarzarbeitsmarkt sowie durch kriminelle Vermieter ausgebeutet. Hilfe suchen deshalb inzwischen auch viele der betroffenen Männer bei der Beratungsstelle KOBER. Die dort für zwanzig Stunden angestellte Dolmetscherin kann diese Hilfe aber nicht in ausreichendem Maße leisten. Notwendig ist daher dringend eine zusätzliche mobile Beratung, mit der die Menschen direkt vor Ort erreicht werden können. Eine solche mobile Beratung muss über die rechtlichen Grundlagen informieren, die Menschen bei Behördenangelegenheiten unterstützen und Dolmetscherleistungen anbieten. Zusätzlich gebraucht werden auch niedrigschwellige Sprachangebote.

Die momentane Situation in der Nordstadt zeigt, dass die vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichen. Durch eine mobile soziale Beratungsstelle können unkonventionell und flexibel direkt vor Ort Hilfestellungen gegeben werden. Eine solche Maßnahme dient nicht nur den direkt Betroffenen, sondern sorgt für eine Entspannung und Entzerrung der gesamten Situation in der Nordstadt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße zur Kenntnis und signalisiert fraktionsübergreifend Zustimmung zum vorstehenden Antrag. Da Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) jedoch darauf hinweist, dass dieser Antrag Bestandteil des Haushaltsantrags seiner Fraktion sein wird, wird auf eine Abstimmung heute verzichtet.

zu TOP 2.5
Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) bezieht sich auf die Umsetzung des Kontraktes „Interkulturelle Städteregion Ruhr“, dessen Ziel es ja war, im interkommunalen Verbund mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei den Stadtverwaltungen einzustellen. Da würde ihn der Stand der Dinge interessieren. Zudem fragt er, ob es richtig sei, dass man versuche, ohne Quoten zu arbeiten.

Herr Arslan (MIA-DO) informiert, dass gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt eine Vorlage erarbeitet worden sei, die in Kürze den Gremien vorliege. Es werde keine Quote geben. Die Städte hätten sich einvernehmlich darauf geeinigt, mehr Jugendliche mit Zuwanderungshintergrund einzustellen. Im letzten Jahr hätten bei der Stadt Dortmund bei 100 Auszubildenden 20 einen Zuwanderungshintergrund gehabt, dieses Jahr seien es nach seiner Kenntnis 18.

Herr Frommeyer (CDU) informiert, dass die CDU-Fraktion diesen Sachstandsbericht positiv aufnehme, weil die von ihr geforderten Schwerpunkte, wie das Erlernen der deutschen Sprache, die Bildung im Allgemeinen und vor allem die Wertung der Mehrsprachlichkeit als besondere Qualifikation, aufgegriffen werden. Vor dem Hintergrund der interkulturellen Öffnung der Verwaltung werde man das in Zukunft sehr unterstützend begleiten. Zahlreiche der aufgeführten Projekte hätten mit Sicherheit integrationsfördernde Wirkung, da interessiere ihn, ob die sämtlich durchfinanziert sind, da in dem Masterplan an sich keine finanziellen Auswirkungen genannt worden seien.

Herr Arslan (MIA-DO) bestätigt, dass alle Projekte installiert und über die verschiedenen Träger oder andere Töpfe fremdfinanziert seien. Mit dem Masterplan seien diese Projekte aufgenommen und versucht worden, diese mit den vorhandenen bescheidenen Mitteln zu unterstützen. Bei den auslaufenden Projekten versuche man auf jeden Fall, mit den Projektverantwortlichen nach Lösungen zu suchen.

Weil er den Eindruck habe, dass der Ausschuss mit der Einschätzung der gesamten Problematik relativ einig sei, äußert Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) angesichts verschiedener rechtsradikaler Strömungen in der Stadt den Wunsch, dieses Thema positiv weiterzuverbreiten. Man möge dazu die Öffentlichkeit des Rates nutzen, die Dinge benennen und als Demokraten ausdrücklich begrüßen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt damit den Sachstandsbericht 2011 zum Masterplan Migration/Integration zur Kenntnis.

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Gesundheitsbelastungen von Mitarbeitern am Dortmunder U
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05599-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05599-11-E1)

Der Arbeitsmedizinische Dienst ist eine Fachabteilung des Personalamtes. Daher wird die Bitte um Stellungnahme zur Beantwortung an den Ausschuss für Personal und Organisation überwiesen.

zu TOP 7.2
Barrierefreier Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05600-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05600-11-E1)

Der Sachverhalt kann von der Stadt Dortmund nicht geklärt werden, da es sich um eine Angelegenheit der Deutschen Bahn handelt. Da sich der AUSWI aber schon mehrfach mit dieser besonderen Problematik beschäftigt hat, ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, diese Bitte um Stellungnahme zur Behandlung an den AUSWI zu überweisen.

zu TOP 7.3
Stellenbesetzung beim Behindertenfahrdienst
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05692-11)

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.5
Begleitservice ÖPNV
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05695-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05695-11-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung beantwortet.




zu TOP 7.6
Dortmund-Pass
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05737-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05737-11-E1)

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) erinnert an die Berichterstattung zum Bildungs- und Teilhabepaket in der letzten Sozialausschusssitzung, bei der angeregt worden sei, die Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets auch über den Dortmund-Pass zu informieren. Schon damals sei klar gewesen, dass es zwei unterschiedliche Berechtigtenkreise sind. Deshalb verbinde seine Fraktion zwei Anliegen mit dem Antrag: zum einen solle die Verwaltung prüfen, ob man eine gewisse Angleichung des Berechtigtenkreises herstellen kann, d.h. natürlich Ausweitung des Dortmund-Passes. Das würde zu einer Vereinfachung des Verwaltungshandelns beitragen und Parallelstrukturen abbauen. Zweitens solle geprüft werden, ob die Kundinnen und Kunden des Jobcenters den Dortmund-Pass auch direkt im Jobcenter bekommen können. Das würde den Anspruchsberechtigten die Wege erleichtern und die Sozialbüros entlasten.

Herrn Frommeyer (CDU) interessieren die Fragen unter 1. und 2. mit Sicherheit auch, den Antrag könne seine Fraktion gleichwohl nicht mittragen. Sie habe es sich zur Aufgabe gemacht, die Konsolidierung des Haushalts der Stadt Dortmund voranzutreiben. Da wo man es verantworten könne, sei man auf Konsolidierungskurs, also auch hier. Den Bezug zum Bildungs- und Teilhabepaket könne er so nicht herstellen, er sei bereit, über das Sozialticket oder anderes zu reden, d.h. aber im Umkehrschluss nicht, das auf alle Bereiche ausweiten zu wollen.

Frau Weyer (SPD) wäre es wichtig, dass aus dem Antrag ein Prüfauftrag an die Verwaltung wird, ohne gleich die Dinge festzuzurren. In der jetzigen Form könne sie das nicht befürworten.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) ist damit einverstanden.

Unter der Maßgabe, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt, dessen Ergebnisse frühestens im Februar 2012 vorgelegt werden können, nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des Bildungs- und Teilhabepakets bis zur Sitzung des Ausschusses im Dezember einen Vorschlag zur Ausweitung des Berechtigtenkreises des Dortmund-Passes zu unterbreiten.
Zielsetzung soll dabei sein, dass einerseits mehr Menschen vom Dortmund-Pass profitieren und andererseits eine Erleichterung des Verwaltungshandels bei der Bewilligung der in Frage stehen Leistungen erfolgt. Zusätzlich soll in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter geprüft werden, ob der Dortmund-Pass für die "KundInnen" des Jobcenters zukünftig auch direkt durch das "Jobcenter" vergeben werden kann.

Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, bis zur ASAG-Sitzung im Dezember schriftlich folgende Fragen zum Thema "Dortmund-Pass" sowie zum "Bildungs- und Teilhabepaket" zu beantworten:

1) Welche Personengruppen sind einerseits für den Dortmund-Pass und andererseits für das Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigt?
2) Wie sehen das konkrete Antragsverfahren und die Vergabepraxis für diese beiden sozialpolitischen Instrumente aus?


Begründung:
Die Instrumente "Bildungs- und Teilhabepaket" sowie "Dortmund-Pass" verfolgen einen ähnlichen sozialpolitischen Ansatz. Die Berechtigtenkreise unterscheiden sich allerdings erheblich. Das ist für die Berechtigten schwierig nachzuvollziehen. Zudem werden in der Verwaltung Doppelstrukturen vorgehalten.


zu TOP 7.7
Kontingentflüchtlinge
Zusatz-/Ergänzungsantrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05697-11)

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet. Bis dahin gilt folgenden Antrag der Fraktion Die Linke als eingebracht:
Die Stadt Dortmund stellt die Personengruppe der russischen Kontingentflüchtlinge beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII hinsichtlich ihrer russischen Kriegsentschädigungs-renten - analog zur gesetzlichen Regelung bei Anspruch auf eine deutsche Kriegsbeschädigtengrundrente - anrechnungsfrei.

zu TOP 7.8
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05698-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05698-11-E2)

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes. Sie wird daher zuständigkeitshalber an den AKJF überwiesen.

zu TOP 7.9
Unterkunftskosten bei Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII
Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05699-11)

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.





Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 17.55 Uhr.





T a r a n c z e w s k i K u n s t m a n n S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1:

(See attached file: Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2012.pdf)

Anlage 2:

(See attached file: Eckdaten Gesundheitsamt HPL 2012.pdf)