Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde


am 29.04.2014
Bürgersaal Ebene 02 der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:30 - 18:47 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

CDU

Helmut Broich


Michael Depenbrock
Jutta Göbel
Andrea Henze
Petra Kamolla, stellv. Bezirksbürgermeisterin
Dr. Eva Schauenberg

SPD

Anja Buschhoff


Rolf Gemmecke
Sascha Hillgeris
Dr. Heidemarie Lyding-Lichterfeld bis 16:35 Uhr
Manfred Renno, Bezirksbürgermeister
Sybille Spottke
Peter Pfeiffer Karl-Heinz Kleinhans

B90/Die Grünen

Andreas Sparla


Hartmut Schulze-Velmede
Klaus Tillmann, 2. stellv. Bezirksbürgermeister

Bürgerliste

Rolf Schröder


Partei DIE LINKE

Hans-Otto Wolf

b) Ratsmitglieder

Martin Grohmann

Edeltraud Kleinhans anwesend

Bernhard Klösel

Dr. Jürgen Eigenbrod

Rosemarie Liedschulte

Michael Strucker

Friedrich-Wilhelm Weber

Dr. Thomas Reinbold

c) Mitglieder ohne Stimmrecht

Friedhelm Hendler Seniorenbeirat


Karl-Otto Clemens Seniorenbeirat
Dmitrij Reusenmann Integrationsrat nicht anwesend
Giorgio Pardo Integrationsrat nicht anwesend

d) Verwaltung

Ulrich Spangenberg Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde


Sylvia Nolte Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde
Friedhelm Borgstädt

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)


für die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde,
am 29.04.2014, Beginn 15:30 Uhr,
Bürgersaal Ebene 02 der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift 18. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 25.03.2014


2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden

4.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)

4.1.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014

(Drucksache Nr.: 11860-14)

4.1.2 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014

(Drucksache Nr.: 11860-14)

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Seniorennachmittag am 28.09.2014
Eingabe einer Institution
(Drucksache Nr.: 12487-14)

5.2 Antrag auf Zuschuss aus der Vereins- und Kulturförderung
Eingabe einer Organisation
(Drucksache Nr.: 12498-14)

5.3 Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12282-14)

5.4 Baumaßnahmen Marie-Reinder-Realschule
(Dez7)
(Drucksache Nr.: 12518-14)

5.5 Erneuerung der Zuwegung von der Eckardtstraße zum Werk- und Begegnungszentrum durch das Tiefbauamt
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12502-14)

5.6 Bereitstellung von Mitteln der Bezirksvertretung Hörde für das Kunstrasenprojekt des TuS Holzen/Sommerberg
Mitteilung des Bezirksbürgermeisters
(Drucksache Nr.: 12538-14)

5.7 Ankauf von 20 Exemplaren des neuen Buches "Treffpunkt Schlanke Mathilde"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12540-14)

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Optimierung des Depotcontainernetzes im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12469-14)

6.2 Pfandringe
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12532-14)

7. Schulen

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

9.1 TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)

9.2 Umbau und Erweiterung eines Kindergartens auf dem Grundstück Am Bruchheck 71 in Dortmund-Hörde (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstücke 1022 und teilw. 926)
(61/5-3-044009)
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 31 Abs. 2 BauGB -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11570-13)

10. Soziales, Familie und Gesundheit

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

11.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Zulassung von Bauvorhaben, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12423-14)

11.2 Erneuerung von 2 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12082-14)

11.3 Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage Overgünne / Albinger Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12048-14)

11.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben und Befreiung von Festsetzungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12427-14)

11.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12247-14)

11.6 Verkehrsausschilderung im Bereich der Hörder Fußgängerzone
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12517-14)

11.7 Mahnmal für ehem. Zwangsarbeiter am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12087-14)

11.8 Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee
hier: die Vorlage wird gesondert versandt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11496-13)

11.9 EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 11618-14-E5)

11.10 Erweiterung Wilo SE
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12533-14)

11.11 Kriegerehrenmale
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12529-14)

12. Mitteilungen

12.1 Bauantrag für die Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes auf dem Grundstück Phoenixseestraße 7 in Dortmund-Hörde, Gemarkung Hörde, Flur 5, Flurstück 1142 teilw.
(61/5-3-044130)
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 31 Abs. 2 BauGB -
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11873-14-E1)

12.2 Werbeplakate im öffentlichen Raum
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11942-14-E1)

12.3 Konzept Fahrrad-Verkehr Hörde Zentrum
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11413-13-E1)

12.4 Entwurf des Nahverkehrsplans Dortmund 2013; Einleitung des Beteiligungsverfahrens
Beantwortung einer Anfrage (61)
(Drucksache Nr.: 11216-13-E1)

13. Anfragen

13.1 Anfrage bezüglich der Nutzung von Stellplätzen im Rahmen einer Baugenehmigung
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12527-14)

13.2 Markierung Benninghofer Heide
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12530-14)

13.3 Markierung Parkplatz Wellinghofer Freibad
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12531-14)

13.4
Erinnerung an die Umsetzung des Beschlusses Belastungsanalyse Ausfahrt B54/Zoo
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10038-13-E1)




Der Bezirksbürgermeister Herr Renno eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien



zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift



Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Kamolla benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Bezirksbürgermeister wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Der Bezirksbürgermeister stellte fest, dass die Einladung fristgerecht gem. § 2 Abs.1 der Geschäftsordnung erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Als Tischvorlage lag den Mitgliedern vor:
1. ein Schreiben der Stadträtin Diane Jägers – Zugang zu aktuellen öffentlichen Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen im Internet für Bezirksvertretungsmitglieder
hier: Vergabe des Zugangskennwortes
2. die Anlage zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 – Bezirksband gem. §37 GO NRW –
3. eine Mitteilung der DSW21 bezüglich der Verlegung der Haltestelle Nortkirchenstraße
4. Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung und Einfügung eines Tagesordnungspunktes – TOP 11.12 – Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Flächen für die Sportschule, den Jachtclub, die Verwaltung und den Betrieb des Phonixsees sowie einer Tiefgarage – Befreuung von der Art der baulichen Nutzung –


Zunächst ließ der Bezirksbürgermeister über den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung und Einfügung eines Tagesordnungspunktes abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


Die Tagesordnung wurde mit den Tischvorlagen und der Erweiterung der Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

Der Bezirksbürgermeister wies darauf hin, dass zur Anfertigung des Protokolls ein Tonträger den Verlauf der Sitzung aufzeichnet.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift 18. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 25.03.2014


Herr Depenbrock bat um folgende Ergänzung in der Anwesenheitsliste:

*Ergänzung: Peter Pfeiffer bis 19.00 Uhr


Zu TOP 2.1 folgende Ergänzung:

*Ergänzung: Weitere Ansiedlung wird es......

Zu TOP 2.5 folgende Ergänzung:

*Ergänzung: .......der Wegeverbindung nicht geändert hätte.


Änderung: fasst folgende 2 Beschlüsse

1. .......... *Ergänzung: 7 Tagen/Woche


Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Bezirksvertretung Hörde am 25.03.2014 wurde mit der Änderung und den Ergänzungen genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Infoleitsystem am Phoenixsee
(Drucksache Nr.: 12713-14-E1)

Herr K. fragte nach, wann denn das angekündigte Infoleitsystem für Fußgänger und Fahrradfahrer installiert wäre.

Die Geschäftsführung antwortete, dass ein Büro mit der Entwicklung beauftragt sei, am 09.05.2014 den Fraktionsvorsitzenden ein Zwischenergebnis mitgeteilt würde und mit der Installation noch in diesem Jahr zu rechnen sei.

Herr K. wies darauf hin, dass in der Planung für den Knotenpunkt Nortkirchenstraße/B 54 nur eine Fahrbahnbreite für Radfahrer von 1,10 m vorgesehen sei. Lt. ERA 2010, die verbindlich für solche Planungen ist, sei eine Fahrbahnbreite von mind. 1,60m für Radfahrer vorgesehen.

zu TOP 2.2
Radwegenetz
(Drucksache Nr.: 12713-14-E2)

Frau P. fragte nach, wann die Brücke am Ende der Seydlitzstraße endgültig angeschlossen und freigegeben würde. Herr Renno versprach, dass die Geschäftsführung schriftlich antworten wird.

zu TOP 2.3
Hörder Brücke
(Drucksache Nr.: 12713-14-E3)

Herr B. fragte nach, wie die Bezirksvertretung zum Umbau der Hörder Brücke stehen würde.

Herr Renno antwortete, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde diesen Umbau so beschlossen hätte.


zu TOP 2.4
AWO-Holzen
(Drucksache Nr.: 12713-14-E4)

Herr C. fragte nach, ob die BV-Gelder zweckentsprechend verwendet worden sind und warum die Außentreppe, feuerwehrtechnisch notwendig als 2. Rettungsweg, noch nicht installiert worden sei. Herr Renno antwortete, dass die BV-Mittel zweckentsprechend eingesetzt worden seien, noch 35.000 Euro für den Ausbau des Jugendamtes zur Verfügung stehen würden und die Außentreppe nach Aussage der AWO ungefähr Mitte des Jahres installiert werden wird.

zu TOP 2.5
Verkehrssituation Gildenstraße/Graudenzerstraße
(Drucksache Nr.: 12713-14-E5)

Herr H. übergab der Geschäftsführung die Kopie der Satzung des „Verein zur Förderung intergenerativer Kulturarbeit e.V.“ und fragte nach, ob an der Einmündung Gildenstraße/Graudenzer Straße nicht ein Zebrastreifen angebracht werden kann. Es habe in der Vergangenheit dort bereits 2 Todesfälle gegeben.

3. Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden

zu TOP 4.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden.


Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen




zu TOP 4.1.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.2
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis.


5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Seniorennachmittag am 28.09.2014
Eingabe einer Institution
(Drucksache Nr.: 12487-14)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund Hörde beschließt, den geplanten Seniorennachmittag am 28.09.2014 mit 1.000,- Euro aus den Transfermitteln zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


zu TOP 5.2
Antrag auf Zuschuss aus der Vereins- und Kulturförderung
Eingabe einer Organisation
(Drucksache Nr.: 12498-14)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde beschließt, dem Verein „Bürgerhaus Syburg e.V.“ für die Spielplatzrenovierung aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung/Transfermitteln 500 Euro zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen



zu TOP 5.3
Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12282-14)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen in der geänderten Finanzierungsform mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 50.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen




zu TOP 5.4
Baumaßnahmen Marie-Reinders-Realschule
(Dez7)
(Drucksache Nr.: 12518-14)

Beschluss:


Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, aus den konsumtiven Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung, Beschluss Nr. 6 – Eigeninitiative von Schulen und Kindergärten/Sachkosten, beschlossen am 12.11.2013 für das HH 2014 - den Klassenpflegschaften der Klassen 7a, 5b und 9c für die Renovierung der Klassenräume 120 Euro für Farben und Baumaterial zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen




zu TOP 5.5
Erneuerung der Zuwegung von der Eckardtstraße zum Werk- und Begegnungszentrum durch das Tiefbauamt
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12502-14)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass das Tiefbauamt der Stadt Dortmund den Teilbereich der Zufahrt zum Werk- und Begegnungszentrum, der sich z. Zt. als asphaltierter Flickenteppich darstellt, erneuert und stellt dafür aus dem beschlossenen Ansatz, konsumtive Mittel Nr. 18 – Erneuerung von Fahrbahnen und Gehwegen - 10.000 Euro zur Verfügung.

Das Tiefbauamt wird gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, diesen Teilbereich ebenfalls zu pflastern, da eine Pflasterung nicht viel teurer ist als eine Asphaltierung.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme und 18 Ja-Stimmen so beschlossen



zu TOP 5.6
Bereitstellung von Mitteln der Bezirksvertretung Hörde für das Kunstrasenprojekt des TuS Holzen/Sommerberg
Mitteilung des Bezirksbürgermeisters
(Drucksache Nr.: 12538-14)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, aus dem Haushalt 2015 für das Kunstrasenprojekt (50.000 Euro) und den Bau des Zugangs zu den modernisierten Duschen (16.000 Euro) in der Eintracht Grundschule, zusammen 66.000 Euro aus dem konsumtiven Ansatz, zu reservieren und in den noch zu fassenden Haushaltsbeschlüssen für den Haushalt 2015 bereitzustellen. Sollten im laufenden Haushaltsjahr Restmittel zur Verfügung stehen, dann sollen diese in Form einer Abschlagszahlung bereits an den Verein überwiesen werden.

Abstimmungsergebnis: mit 4 Gegenstimmen und 15 Ja-Stimmen so beschlossen
zu TOP 5.7
Ankauf von 20 Exemplaren des neuen Buches "Treffpunkt Schlanke Mathilde"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12540-14)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt den Ankauf von 20 Exemplaren des neuen Buches „Treffpunkt Schlanke Mathilde“ zum Sonderpreis von 256 Euro aus den Transfermitteln.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen



6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Optimierung des Depotcontainernetzes im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12469-14)

Beschluss


Die Bezirksvertretung Hörde bittet die EDG, das Depotcontainernetz an die veränderten lokalen Gegebenheiten anzupassen und beschließt in diesem Zusammenhang zunächst die in der Anlage Hörde 1, Spalte „Alter Bestand“ im Fettdruck dargestellten Standorte aufzulösen und gleichzeitig die zwei in der Spalte „Neuer Bestand“ fett gedruckten sowie in der Anlage Hörde 3 bildlich dargestellten Standorte neu einzurichten.

Die in der Begründung aufgezeigten Standortverbesserungen nimmt sie zur Kenntnis ebenso wie die Hinweise in der Anlage Hörde 1, Spalte „Bemerkung“ wie auch die in der Anlage Hörde 2 genannten systemunabhängigen Standorte.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 16 Ja-Stimmen so beschlossen




zu TOP 6.2
Pfandringe
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12532-14)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bittet die Fachverwaltung, die EDG zu beauftragen, mit der Stadt Bamberg Kontakt aufnehmen und sich über die derzeitigen Erkenntnisse der Erprobungsphase des Pfandringsystem informieren lassen. Diese Informationen sollen dann an die Mitglieder der Bezirksvertretung weitergeleitet werden. Ferner sollen bitte die Erkenntnisse am Ende der Erprobungsphase der Bezirksvertretung vorgestellt werden

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen



7. Schulen

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:


Der Rat der Stadt Dortmund


1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.



Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.




Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen





zu TOP 9.2
Umbau und Erweiterung eines Kindergartens auf dem Grundstück Am Bruchheck 71 in Dortmund-Hörde (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstücke 1022 und teilw. 926)
(61/5-3-044009)
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 31 Abs. 2 BauGB -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11570-13)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Zulässigkeit.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen



10. Soziales, Familie und Gesundheit

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 11.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Zulassung von Bauvorhaben, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12423-14)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278
- Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhaben­bezogenen Bebauungsplanes Hö 278 und dem Entwurf der Begründung vom 28.03.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­ nehmigung für den geplanten REWE-Markt vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 – Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:


§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme und 17 Ja-Stimmen so beschlossen



zu TOP 11.2
Erneuerung von 2 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12082-14)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beschließen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 2 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 24.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66H01202014530 – LSA 2069 – Benninghofer Straße (Haus-Nr.: 146) / Kattenkuhle

Haushaltsjahr 2015 12.000,00 Euro

66H01202014531 – LSA 2296 – Wellinghofer Straße (Haus-Nr.: 142)

Haushaltsjahr 2015 12.000,00 Euro

Die Investition in die 2 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 2 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 608,00 Euro.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen



zu TOP 11.3
Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage Overgünne / Albinger Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12048-14)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt die Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage Overgünne / Albinger Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 12.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014529 – LSA Overgünne / Albinger Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2014 12.000,00 Euro

Die Investition in die neue Fußgängerlichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2015, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 304,00 Euro.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen



zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben und Befreiung von Festsetzungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12427-14)




Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beschließen:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan We 104 -Vinklöther Mark- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage be­ schriebenen Planbereich in einem beschleunigten Verfahren zu ändern
(Änderung Nr. 27).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 und dem Entwurf der Begründung vom 04.04.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das geplante Vorhaben vor Rechtskraft der Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen und ermächtigt die Verwaltung, für den Nachweis der für das geplante Vorhaben erforderlichen Stellplätze im Bereich der bestehenden Stellplatzanlage der Wichlinghofer Grundschule eine Befreiung von der Festsetzung „Baugrundstück für den Gemeinbedarf Schule“ gem. § 31 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 und § 31 BauGB


Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen




zu TOP 11.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12247-14)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 6 dieser Vorlage aufgeführte vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 04.12.2013 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Hö 276 geprüft und beschließt,
- der Stellungnahme des Einsprechers unter Ziffer 8.1 dieser Vorlage teilweise
zu folgen und
- der Stellungnahme des Einsprechers unter Ziffer 8.2 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 06.11.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.03.2014 dem Bebauungsplan Hö 276 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB



Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 276 - Freiwillige Feuerwehr Berghofen - einschließlich der unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd für den unter Ziffer 1 in Dortmund-Hörde angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 276 teilweise außer Kraft treten.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW 791)


Abstimmungsergebnis: mit 4 Gegenstimmen und 14 Ja-Stimmen so beschlossen




zu TOP 11.6
Verkehrsausschilderung im Bereich der Hörder Fußgängerzone
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12517-14)

Beschluss:


Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Ortstermin zur Optimierung der Verkehrsführung/
Ausschilderung im Bereich der Hörder Fußgängerzone mit den BV-Mitgliedern, ortskundigen
Bürgern und Geschäftsleuten zu veranlassen und dabei alle geltenden Beschlüsse und rechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen/mitzubringen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen




zu TOP 11.7
Mahnmal für ehem. Zwangsarbeiter am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12087-14)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst folgende drei Beschlüsse:

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt der Planung, am Südufer des Phoenixsees eine zentrale Gedenkstätte für die Zwangsarbeiter zu errichten grundsätzlich zu. Die Gedenkstätte soll am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der Hermannstraße zum See, östlich des Sportstützpunktes (jetziger Baumstandort) errichtet werden.

2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, die Gedenkstätte in der ursprünglich angedachten Größe (4 x 4 m Grundfläche mit entsprechender Höhe) zu errichten.

3. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde befürwortet ausdrücklich, dass an der Hermannstraße (Beginn des Fußweges) ein Hinweis auf die Gedenkstätte angebracht wird.


Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen



zu TOP 11.8
Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee
hier: die Vorlage wird gesondert versandt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11496-13)

Beschluss


Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat Folgendes mit einer Ergänzung zu beschließen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013: 48.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.

Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Verwaltung auf, die in der ERA 2010 formulierten Grundlagen zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 14 Ja-Stimmen so beschlossen



zu TOP 11.9
EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 11618-14-E5)

Beschluss:


Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 01.04.2014.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen




zu TOP 11.10
Erweiterung Wilo SE
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12533-14)

Beschluss:


Die Verwaltung möge bitte prüfen, welche Fläche zur Erweiterung des
Firmengeländes der Firma Wilo SE an der Nortkichenstraße zur Verfügung stehen.
Insbesondere soll dabei auch geprüft werden, ob eine Verlegung des Betriebshofes
der EDG, z.B. auf das Gebiet der ehemaligen Zeche Crone, sinnvoll und möglich ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, im nichtöffentlichen Teil in einer der nächsten Sitzungen die Planung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme, 3 Enthaltungen und 14 Ja-Stimmen so beschlossen



zu TOP 11.11
Kriegerehrenmale
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12529-14)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, die zuständige Fachverwaltung aufzufordern, die Außenflächen der Mahnmale, an denen am Volkstrauertag Gedenkveranstaltungen stattfinden, herzustellen und für die Instandsetzung der Mahnmale eine Kostenermittlung durchzuführen und der Bezirksvertretung Hörde mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 15 Ja-Stimmen so beschlossen



zu TOP 11.12
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Flächen für die Sportschule, den Jachtclub, die Verwaltung und den Betrieb des Phoenixsees sowie einer Tiefgarage - Befreiuung von der Art der baulichen Nutzung -
(61)
(Drucksache Nr.: 12701-14)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt den im Schreiben vom 28.04.2014 formulierten Befreiungen für das Bauvorhaben zu und fordert die Fachverwaltung auf, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten.
2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schließt eine zukünftige, gastronomische Nutzung in dieser Immobilie grundsätzlich mit Hinblick auf die damit verbundene Stellplatzproblematik aus.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung und 16 Ja-Stimmen so beschlossen




12. Mitteilungen

zu TOP 12.1
Bauantrag für die Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes auf dem Grundstück Phoenixseestraße 7 in Dortmund-Hörde, Gemarkung Hörde, Flur 5, Flurstück 1142 teilw.
(61/5-3-044130)
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 31 Abs. 2 BauGB -
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11873-14-E1)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt das Antwortschreiben des Stadtrates Martin Lürwer zur Kenntnis.
zu TOP 12.2
Werbeplakate im öffentlichen Raum
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11942-14-E1)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt das Antwortschreiben des Stadtrates Martin Lürwer zur Kenntnis.


zu TOP 12.3
Konzept Fahrrad-Verkehr Hörde Zentrum
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11413-13-E1)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt das Antwortschreiben des Stadtrates Martin Lürwer zur Kenntnis.


zu TOP 12.4
Entwurf des Nahverkehrsplans Dortmund 2013; Einleitung des Beteiligungsverfahrens
Beantwortung einer Anfrage (61)
(Drucksache Nr.: 11216-13-E1)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Mitteilung der Fachverwaltung zur Kenntnis.


13. Anfragen

zu TOP 13.1
Anfrage bezüglich der Nutzung von Stellplätzen im Rahmen einer Baugenehmigung
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12527-14)


Die Fachverwaltung wird um Beantwortung folgender Anfrage gebeten:

Ist es richtig, dass der Inhaber von Parkplätzen, die im Rahmen einer Baugenehmigung als Auflage zu erstellen waren, über die nachgehende Nutzung alleine bestimmen kann? Kann man also z. B. solche Stellplätze an irgendwelche Interessenten langfristig vermieten?


zu TOP 13.2
Markierung Benninghofer Heide
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12530-14)

Die Fachverwaltung wird um Beantwortung folgender Anfrage gebeten:

Wann erfolgt die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 11.12.2012 bzgl. der Fahrbahnmarkierung im Bereich „Benninghofer Heide?“

Erläuterung

In der Sitzung am 11.12.2012 wurde einstimmig beschlossen, die Fahrbahnmarkierung bzgl. Tempo 30 auf der Straße „Benninghofer Heide“ zu erneuern. Dieses wurde aus finanziellen Gründen zunächst verschoben.


zu TOP 13.3
Markierung Parkplatz Wellinghofer Freibad
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12531-14)

Die Fachverwaltung wird um Beantwortung folgender Frage gebeten:

Wann erfolgt die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 11.12.2012 bzgl. der Markierungen auf dem Parkplatz „Wellinghofer Freibad“?

Erläuterung:

In der Sitzung am 11.12.2012 wurde einstimmig beschlossen, die Markierung auf dem Parkplatz vor dem Wellinghofer Freibad zu erneuern. Dieses sollte nun unbedingt vor Beginn der neuen Saison abgeschlossen sein.

zu TOP 13.4
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10038-13-E1)


Die Fachverwaltung wird um Beantwortung folgender Frage gebeten:

Warum ist die am 04.06.2013 beschlossene Belastungsanalyse der Ausfahrt B54/Zoo bis heute noch nicht umgesetzt worden?





Manfred Renno Petra Kamolla Ulrich Spangenberg
Bezirksbürger- Mitglied Schriftführer
meister