Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün


am 02.02.2021
Halle 1 U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:12 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)


Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU) i.V.f. Frau RM Becker
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dsicheu Djine (B´90/Die Grünen) i.V.f. Frau sB Pezely
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste) i.V.f. Herrn RM Schmidtke-Mönkediek
Herr sB Wagner (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk


3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde – 6/Dez
Herr Just – 63/stv. AL


Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Rettberg – 1/II
Herr Sagolla – 61/3

Herr Klüh - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 02.02.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1 U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 01.12.2020


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19496-20)

3.2 Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19469-20)

3.3 Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18803-20)

3.4 Ausbau der Erschließungsanlage "Am Eckey - Ev148"
hier: 1. Ausbaustufe

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18757-20)

3.5 Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

3.6 Fahrgastzahlen im ÖPNV
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19753-21)

3.7 E-Scooter im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19804-21)

3.8 Anwohnerparken Phoenix-See
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19807-21)

3.9 Rathaussanierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19741-21)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Vogelschlag an städtischen Gebäuden
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19747-21)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18639-20)

5.2 Erneuerung der Lichtsignalanlage 2125 im Stadtbezirk Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19246-20)

5.3 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0423 im Stadtbezirk Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19248-20)

5.4 Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)

5.5 Straßenzustandserfassung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19750-21)

5.6 Stadtbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19658-21)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe - nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung - nicht besetzt -

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

8.1 Konzept zur Regelung von Fahrradverkehr in den städtischen Parkanlagen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19769-21)

8.2 Gartenstadtradweg/ Hoeschbahntrasse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19812-21)

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung



Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Außerdem erläutert der Vorsitzende, dass vor dem Hintergrund der coronabedingten Einschränkungen die Tagesordnung bewusst in einer gestrafften Form aufgestellt wurde, um die Sitzungsdauer möglichst zu begrenzen. Er bittet die Anwesenden diesbezüglich um Berücksichtigung und Unterstützung.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

AMIG, 02.02.2021:


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Dudde benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlage (neuer TOP: 3.10) zu ergänzen:

1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundespro-gramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Empfehlung (Drucksache-Nr. 19752-21)


Man einigt sich weiterhin darauf, den TOP 8.2

Gartenstadtradweg/ Hoeschbahntrasse
Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B´90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19812-21-E2)

vorzuziehen und im Anschluss von TOP 3.3. zu behandeln, da zu beiden TOP´s Herr Sagolla vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt als Berichterstatter zur Verfügung steht.

Zudem bittet Frau Rm Lemke darum, den TOP 3.6


Fahrgastzahlen im ÖPNV
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19753-21)

auf die nächste Sitzung des AMIG zu vertagen.


Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 01.12.2020


Herr Rm Frank erkundigt sich nach dem Verbleib des Zusatz-/Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion zum Thema „Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 18070-20-E2).

Herr Wilde informiert darüber, dass dieser Antrag in der Sitzung des AKUSW am 03.02.2021 behandelt wird.

Die Niederschrift über die 1 Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 01.12.2020 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19496-20)
Herr Rm Gebel fragt nach, welcher Personenkreis gem. KAG finanziell beteiligt werden soll?

Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass diese Maßnahme „rund um den Pylon“ durch den Platzcharakter so gestaltet ist, dass sie keine KAG-Beiträge auslöst.

Herr Rm Frank fragt nach:
1. Warum sind die Fördermittel entfallen?
2. Wie hoch sind die Kosten von den weiteren hier noch geplanten Maßnahmen insgesamt?
Zu Frage 1:
Herr StR Wilde erläutert, dass der Antrag auf Förderung für den Abschnitt „Pylonumfeld“ zwar gestellt wurde, die Frist, in der die Fördermittel hätten abgerufen werden können, aber durch verschiedene Umstände ausgelaufen ist. Es gab erhebliche Erhebungsaufwände und Ausschreibungen mussten teils mehrfach durchgeführt werden. Das Land verlängert entgegen der bisher geübten Praxis die Frist für den Abruf dieser Fördermittel nicht. Fördermittel werden nicht mehr übertragen und die Maßnahme kann auch nicht noch einmal beantragt werden. Für die nächsten beiden Kernabschnitte wurden Fördermittel bisher nicht beantragt. Sobald die Maßnahmen anstehen, werden die entsprechenden Förderanträge für diese Kernabschnitte gestellt und man kann davon ausgehen, die Fördermittel dann auch zu bekommen.

Zu Frage 2:
Hierzu erläutert Herr StR Wilde, dass man insgesamt bei ca. 21 Millionen Euro Gesamtbaukosten (Fördermittel und städt. Eigenanteil) liegt, die an der Kampstraße für die noch anstehenden Bauabschnitte anfallen.

Herr Rm Dudde fragt nach, ob es noch weitere Förderprojekte gibt, bei denen die Frist zur Förderung schon abgelaufen ist oder bei denen der Ablauf der Frist droht? Herr Dudde bittet um Angabe der entsprechenden Projekte und der Größenordnung.

Herr StR Wilde führt aus, dass zurzeit geprüft wird, ob es noch weitere Projekte gibt, die nicht rechtzeitig umgesetzt und daher die Fördermittel nicht abgerufen werden können. Diese Übersicht wird den Fraktionen im Nachgang zur Verfügung gestellt.

Herr sB Wagner fragt, ob es signifikante Projekte gibt, auf die sich die Finanzierung dieser ca. 2 Mio. Euro aus den Budgets „Straßen, Wege, Plätze“ und „Beleuchtung“ auswirkt?

Hierzu teilt Herr StR Wilde mit, dass die nächsten Bauabschnitte der Kampstraße nacheinander abgewickelt werden, sodass die hierfür vorgesehenen Gelder für die Teilmaßnahme „Pylonumfeld“ verwendet werden können. Der Ausbau der folgenden Abschnitte (bis 2025) muss dann in den nächsten Jahren im Haushalt entsprechend hinterlegt werden.


AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, als Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme „Boulevard
Kampstraße/Brüderweg-Lichtpromenade“, den Umbau des sog. „Pylonumfeldes“ (oberirdischer Haltestellenbereich) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe v. ca.
2.850.000 € ohne den Einsatz von Landes- und Bundesmitteln zu finanzieren.

Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.850.000 € fallen beim Amt für Stadterneuerung
(FB 67) an. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen in Höhe von ca. 2.400.000 € und auf das Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen in Höhe von ca. 450.000 €.
Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (FB 66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von
insgesamt 342.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition in den Umbau des „Pylonumfeldes“ bedingt ab dem ersten vollen Nutzungs-
Jahr (dem Haushaltsjahr 2023), unter anderem durch Abschreibungen, eine jährliche Belastung der FB 66-Teilergebnisrechnung in Höhe von 85.225 €.



zu TOP 3.2
Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19469-20)



Hierzu liegt vor Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.01.2021

Da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck erst am 09. März 2021 stattfindet, würde durch eine zeitliche Verzögerung ein Nachteil für den Stadtbezirk entstehen, da die Anhörungsrechte im Rahmen der entsprechenden Ratsentscheidung nicht wahrgenommen werden könnten.
Aus diesem Grund treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Jürgen Schädel, die Fraktionssprecherin der Bündnis90/Die Grünen, Frau Ursula Hertel und die Fraktionssprecherin der CDU, Frau Ingeborg Milde, gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund im Rahmen der Dringlichkeit folgende Entscheidung:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, die Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 Meter nach Osten abzulehnen.


AMIG, 02.02.2021:

Herr Rm Schreyer erhebt die o.a. angeführte Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag.

Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B´90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke+) abgelehnt.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B´90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke+), folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat nimmt den Antrag auf Genehmigung der Flughafen Dortmund GmbH zur Verlegung der Landeschwelle 24 (im Osten der heutigen Landebahn) nach § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG zur Kenntnis und beschließt:

1. Die möglichst zeitnahe Verlegung der Landeschwelle (Aufsetzpunkt für Luftfahrzeuge) auf der heutigen Landebahn um 300 m nach Osten wird begrüßt und der Antrag auf Genehmigung an die zuständige Luftfahrtbehörde Bezirksregierung Münster unterstützt (Anlage 1).

2. Die in der Stellungnahme der Stadt (Anlage 3) aufgeführten Punkte sind in das weitere Genehmigungsverfahren aufzunehmen.




zu TOP 3.3
Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18803-20)

AMIG, 02.02.2021:

Herr Rm Gebel bittet, die Angelegenheit heute zu vertagen und die Vorlage zunächst den Bezirksvertretungen zwecks Beteiligung vorzulegen.

Herr StR Wilde appelliert an den Ausschuss, bereits heute den Beschluss zur Vorlage zu fassen. Man werde die Vorlage den Bezirksvertretungen zwecks Beteiligung vorlegen (Anm.: Dies ist inzwischen beauftragt worden; alle BV´en erhalten die Vorlage zu den jeweiligen Märzsitzungen 2021). Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess werde die Verwaltung in den weiteren Prozess mit einbringen.

Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ausschusses.

Herr Rm Gebel zieht daraufhin seine o.a. Bitte zurück.

Unter Berücksichtigung des o.a. Vorschlags von Herrn StR Wilde zur weiteren Vorgehensweise empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht über das Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung der aufgeführten Mobilstationen in Dortmund zu prüfen.


zu TOP 3.4
Ausbau der Erschließungsanlage "Am Eckey - Ev148"
hier: 1. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18757-20)

AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Bezirksvertretung Eving und dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgende Beschlüsse zu fassen:


Die Bezirksvertretung Eving beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) - den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlage „Am Eckey“ im Bebauungsgebiet Ev 148 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 545.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlage (1. Ausbaustufe) „Am Eckey“ im Bebauungsgebiet Ev 148 in Höhe von 545.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF). Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2021: 330.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 215.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro. Der jährliche Gesamtfolgeaufwand wird in einem dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschluss bezüglich der zweiten Ausbaustufe dargestellt.


zu TOP 3.5
Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt VIZIT –„Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sofort umzusetzen.

Die haushaltsneutrale Veranschlagung der unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 und Berücksichtigung der Mehraufwendungen und Mehrerträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022.

Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheids, voraussichtlich 01.03.2021 – 31.12.2022.


zu TOP 3.6
Fahrgastzahlen im ÖPNV
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19753-21)

AMIG, 02.02.2021:

Frau Rm Lemke (Fraktion Die Linke+) bittet darum, diesen TOP in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 09.03.2021 zu vertagen.


zu TOP 3.7
E-Scooter im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19804-21)

Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 19804-21-E1

……die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen vom E-Scootern im öffentlichen Raum zu prüfen und dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit E-Scooter in bestimmten, vorab definierten Bereichen (bspw. Fußgängerzonen) technisch auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden können/dürfen.

Begründung
Seit der erstmaligen bundesweiten Zulassung im Jahr 2019 bieten mindestens vier verschiedene Anbieter den Verleih von E-Scootern im öffentlichen Raum an. Anfangs stellten E-Scooter ein neues, innovatives Verkehrsmittel dar, das eine interessante Alternative zu den bisherigen Fortbewegungs-mitteln bildete. Vielfach werden E-Scooter allerdings – wie etwa im Bereich des Phoenix-Sees – auch und vor allem in den Nachtstunden eher als eine Art Vergnügens- und Spaßobjekt genutzt. Im vergangenen Sommer häuften sich die Beschwerden aus der Anwohnerschaft, weil die Wanderwege um den See als „Rennstrecke“ für sehr lärmintensive „E-Scooter-Rennen“ dienten. Im nächsten Sommer ist eine ähnliche Situation zu befürchten.
Darüber hinaus werden E-Scooter – anders als andere Fahrzeuge – nicht an festen Abgabestellen zurückgegeben, sondern stehen oder liegen wahllos verteilt auf Bürgersteigen, Plätzen und an Fahr-bahnrändern. Insbesondere für sehbeein-trächtigte Menschen stellt das eine Gefahrenquelle dar.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Eilverfahren 11 B 1459/20 am 20.11.2020 ent-schieden, dass das Abstellen bzw. Parken von Leihfahrrädern – allein oder überwiegend zu einem anderen Zweck als dem der späteren Wiederinbetrieb-nahme des Fahrzeugs – nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße darstellt. In einem solchen Fall wird das Fahrzeug zu einer auf die Straße aufgebrachten verkehrsfremden „Sache“, nicht anders als jeder beliebige sonstige körperliche Gegenstand. Derartige Vorgänge fallen bereits aus der Widmung zum Verkehr und damit aus dem einschlägigen Gemeingebrauch heraus, da sie nicht „zum Verkehr“ geschehen (vgl. OVG NRW 11 B 1459/20 Rn. 15, 16 n.w.N.).
Die Erkenntnisse aus diesem gerichtlichen Verfahren könnten gegebenenfalls auf EScooter übertragbar sein. Um ein ungesteuertes weiteres Bereitstellen von E-Scootern durch die verleihenden Anbieter besser steuern und reduzieren zu können, könnte die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum ein probates Mittel darstellen.
Im Dialog mit den E-Scooter-Anbietern wird von diesen immer wieder vorgetragen, so auch beim Bürgerdialog in Hörde, dass die Straßenverkehrsordnung eine automatisierte Drosselung von E-Scootern bislang nicht zulasse, obgleich eine solche technisch möglich sei. Sofern diese Aussage zutrifft, erscheint aus Sicht der CDU-Fraktion eine klare Regelung in der StVO erforderlich, welche die Stadt Dortmund initiativ anstrengen sollte.

AMIG, 02.02.2021:

Herr Rm Frank erläutert die Hintergründe zum Antrag.

Frau Rm Lemke weist darauf hin, dass die Fraktion Die Linke+ diesem Antrag nicht zustimmen wird, da die E-Scooter nur Probleme verursachen, weil sie auf die ohnehin zu zwei Dritteln durch PKW´s zugeparkten Bürgersteige abgestellt werden. Besser wäre es, die E-Scooter gebührenpflichtig auf Parkplätze unterzubringen. Die Einführung einer Sondernutzungsgebühr wird nicht für sinnvoll gehalten.

Herr Rm Schmidt teilt mit, dass man dem Antrag der CDU zustimmen werde.

Herr Rm Dudde teilt ebenfalls mit, dass man dem Antrag der CDU zustimmen werde und wies darauf hin, dass die Fraktion B´90/Die Grünen dem ABÖAB zu diesem Thema ebenfalls eine Bitte um Stellungnahme vorgelegt hat.

Herr sB Rupflin hält den Antrag der CDU aus Sicht der Behinderten für sinnvoll und bittet darum, diesen mit Nachdruck zu verfolgen.



Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum obigen Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Linke+) folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen vom E-Scootern im öffentlichen Raum zu prüfen und dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit E-Scooter in bestimmten, vorab definierten Bereichen (bspw. Fußgängerzonen) technisch auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden können/dürfen.

zu TOP 3.8
Anwohnerparken Phoenix-See
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19807-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 19807-21:

…. die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 02.02.2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Welche Möglichkeiten gibt es in Hinblick auf die Regelung des Anwohnerparkens am Phoenix-See?
2. Welche Vorschläge und Ideen aus der Anwohnerschaft sind der Verwaltung bekannt?
3. Sind die bisher bekannten Vorschläge aus der Anwohnerschaft realistisch bzw. im Rahmen des vorliegenden Parkraumkonzeptes realisierbar?

Begründung
Die Vorlage „Parkraumkonzept PHOENIX See“ wurde zuletzt geschoben, um Verwaltung, Politik und Anwohnerschaft weiteren Austausch zu ermöglichen. Wir bitten die Verwaltung diesbezüglich um Auskunft, welche Regelungsoptionen für das Anwohnerparken in diesem Bereich generell vorstellbar sind. Ebenfalls von Interesse sind Informationen darüber, welche Vorschläge bzw. Einwände bisher vonseiten der Anwohnerschaft an die Verwaltung herangetragen wurden und ob diese überhaupt realistisch und im Rahmen des vorliegenden Parkraumkonzeptes realisierbar sind.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 19807-21-E1

….. zu den in der Anfrage aufgeworfenen Fragen kann ich wie folgt Stellung nehmen:

1. Welche Möglichkeiten gibt es in Hinblick auf die Regelungen des Anwohnerparkens am
Phoenix-See

Im Parkraumkonzept PHOENIX See (vgl. DS-Nr. 18751-20) ist lediglich im Bereich der Weingarten- straße / Am Remberg eine Bewohnerparkzone vorgesehen. In diesem Bereich können nach Einrich-tung der Zone die Bewohner*innen ihr Fahrzeug mit einem Bewohnerparkausweis auf allen Stell-plätzen innerhalb der Zone abstellen. Die genauen Regelungen sind in der Vorlage ausführlich dargestellt. Für die Bewohnerschaft der anderen Gebiete innerhalb des Geltungsbereichs des Parkraum- konzeptes sind keine Ausnahmeregelungen für das Parken vorgesehen.

2. Welche Vorschläge und Ideen aus der Anwohnerschaft sind der Verwaltung bekannt?

Im Nachgang zur Bürgerdialogveranstaltung am 26.10.2020 sind mehrere Anregungen von
Bürger*innen gekommen. Häufig wurde der Wunsch geäußert, dass auch die
Bewohner*innen der Straßen entlang des Sees (wie An den Emscherauen, Phoenixseestraße)
von der Bewirtschaftung durch die Ausgabe eines Bewohnerparkausweises befreit werden.
Begründet wurde dies u.a. mit zu wenig eigenen Stellplätzen oder dass das Parken der
Bewohnerfahrzeuge im Straßenraum dazu führe, dass es weniger Platz für Fremdparkende
gäbe. Auch sei nicht akzeptabel, dass die Bewohner*innen und deren Besuch bei den hohen
Grundstücks- und Gebäude-Kaufpreisen auch noch für das Parken bezahlen sollen.

Folgende konkrete Anregungen zum Parkraumkonzept sind darüber hinaus eingegangen:

- Ausdehnung der vorgesehenen Bewirtschaftungszeit von 7-21 Uhr auf 7-22 Uhr in der
Phoenixseestraße, in der auch ein nächtliches Durchfahrverbot ab 22 Uhr bereits
angeordnet ist.
- Ausdehnung der Höchstparkdauer von 3 h auf 4-5 h, um längere Besuche zu ermöglichen.
- Ausnahmeregelungen für Besucher*innen schaffen
- Ausnahmeregelungen für die Segelvereine schaffen

3. Sind die bisher bekannten Vorschläge aus der Anwohnerschaft realistisch bzw. im
Rahmen des vorliegenden Parkraumkonzeptes realisierbar?

Der öffentliche Straßenraum steht erst einmal allen Nutzenden gleichermaßen zur Verfügung.
An eine Einschränkung und Bevorrechtigung für bestimmte Nutzengruppen hat die
Gesetzgeberin bestimmte Kriterien und enge Vorgaben gemacht. An die Einrichtung von
Bewohnerparkzonen mit Bevorrechtigungen für die Bewohnerschaft sind nach der
Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) u.a. folgende
Bedingungen geknüpft:
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater
Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerschaft
des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit hat, in ortsüblich
fußläufiger Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Im Umfeld des PHOENIX Sees gibt es ausschließlich Neubebauung der letzten 10 Jahre, für
die aufgrund der jeweils geltenden Bauordnung eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen auf
dem privaten Grundstück nachgewiesen werden musste. Die Bedingung „Mangel an privaten
Stellflächen“ wird hier somit nicht gesehen. Auch sieht die VwV zur StVO keine Möglichkeit
von sog. Besucherparkausweisen oder anderen speziellen Nutzengruppen (wie Segelvereine)
vor. Gerade am PHOENIX See ließe sich auch nicht zwischen Besucher*innen des Sees und
Besucher*innen der Anliegerschaft unterscheiden. Ähnlich wie bei Besuchen von
Bewohner*innen der City muss der Besuch für das Abstellten des Fahrzeuges einen
Parkschein ziehen oder bei längerem Aufenthalt ein Parkhaus aufsuchen. Gerade auf der
Südseite des Sees wird mit dem bereits genehmigten weiteren Parkhaus an der Phoenixseestraße das Angebot an Stellplätzen in Parkhäusern weiter verbessert. Auch hier besteht die Chance für die Bewohnerschaft, weitere Stellplätze anzumieten, wenn die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nicht ausreichen.
Nichtsdestotrotz sind von den konkreten Vorschlägen welche umsetzbar. Auch werden Vorschläge gemacht, um die Parksituation für die Bewohnerschaft zu verbessern. Diese Vorschläge und die damit verbundenen Nachteile werden im Folgenden aufgezeigt:
1. Verlängerung der Bedienpflicht bis 22 Uhr in der westlichen Phoenixseestraße, Am Kai, Hörder Bachallee und Hörder Hafenstraße
Eine Verlängerung der Bedienpflicht ist möglich. Nachteil ist, dass durch eine Verlängerung
ausschließlich in diesen Straßen die Einheitlichkeit der Bewirtschaftung, die ansonsten mit 7-
21 Uhr um den See gegeben ist, verloren geht.

2. Verlängerung der Parkhöchstdauer auf 5 h
Eine Verlängerung ist für alle Bereiche gleichermaßen möglich. Dabei sollte für eine
Begreifbarkeit der Regelung einheitlich vorgegangen werden und für alle Bereiche mit
Parkraumregelung die Parkhöchstdauer auf 5 Stunden gesetzt werden.
Nachteile werden nicht gesehen.

3. Reduzierung der Bedienpflicht auf 7-18 Uhr in den Straßen An den Emscherauen, östliche
Phoenixseestraße und Kohlensiepenstraße
Dies ermöglicht abendliche Besuche der Bewohner*innen ohne Parkscheinpflicht. Auch
Bewohner*innen könnten nach 18 Uhr ihr Fahrzeug ohne Gebühr abstellen. Der Nachteil
besteht darin, dass mit Parksuchverkehr im Abendbereich von allen Besucher*innen gerechnet werden muss, vor allem an warmen Sommerabenden. Das gilt zwar besonders in
den Straßen, die nah zum Hafengebiet mit der dort ansässigen Gastronomie liegen, aber
ebenso in den drei genannten dem See nahen Straßen.

4. Bewirtschaftung lediglich von nur 50% der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Dies ermöglicht den Bewohner*innen auf den freien Stellplätzen ihr Fahrzeug abzustellen.
Nachteil ist, dass der Parksuchverkehr nicht reduziert wird, da ortskundige Seebesucher*innen immer einen freien Stellplatz auch in den Wohnquartieren erwarten und suchen. Dies wird von der Verwaltung nicht empfohlen. Wenn die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See die o.g. Vorschläge berücksichtigen soll, müsste der Rat der Stadt ausdrücklich im Rahmen des Beschluss der Vorlage (vgl. DS-Nr. 18751-20) beschließen, welche der Vorschläge Berücksichtigung finden sollen.

AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Rathaussanierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19741-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 19741-21

… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fortan halbjährlich Bericht über die Baufortschritte bei der Rathaussanierung zu erstatten. Auch die Kostenentwicklung und Veränderungen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sollen in diesem Kontext dargestellt werden.

Begründung
Erfolgt mündlich.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) Drucksache Nr.: 19741-21-E1

…. die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung
und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt die Rathauskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“
unter den damals beschlossenen Vorgaben wieder einzusetzen. Die Zusammensetzung ist den aktuellen Mehrheitsverhältnissen anzupassen.
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in der vergangenen Ratsperiode beschlossen, dass zur beratenden
Begleitung der Rathaussanierung die Rathauskommission „Sanierung des Dortmunder
Rathauses“ ins Leben gerufen wird. Hierbei wurde festgelegt, dass die Rathauskommission
auch während der Bauphase die Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens überwacht.
Allerdings war die Laufzeit dieser Rathauskommission nur für die vergangene Ratsperiode
angelegt und über die erneute Einrichtung der Kommission sollte mit Beginn der neuen
Ratsperiode beraten werden. Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Rathauskommission
bitten wir daher, die Rathauskommission erneut ins Leben zu rufen.

AMIG, 02.02.2021:

Herr Rm Frank erläutert die Hintergründe zu o.a. Antrag seiner Fraktion. Aufbauend auf die guten Erfahrungen, die man mit der Rathauskommission bisher gemacht hat, wird um halbjährliche Berichterstattung z.B. zum Baufortschritt, zur Kostenentwicklung etc. gebeten, möglicherweise bereits zur nächsten oder übernächsten Sitzung des AMIG. Die erneute Einberufung einer Rathauskommission – wie von der SPD-Fraktion gefordert - wird (auch unter Berücksichtigung der augenblicklichen Coronasituation) zurzeit nicht für erforderlich gehalten.

Frau Rm Heidkamp erläutert den Antrag der SPD-Fraktion und führt aus, dass die Rathauskommission weitergeführt werden solle und daher entsprechende Nachfolger*innen für die nach der Kommunalwahl im letzten Jahr ausgeschiedenen Ratsmitglieder der Ratskommission gewählt werden sollten.


Herr Rm Gebel gibt an, man werde dem Antrag der CDU zustimmen und den Antrag der SPD ablehnen.

Herr sB Rupflin war bisher mit diesem Thema nicht befasst und bittet um Information, ob und inwieweit die Belange der Behinderten bei der Planung berücksichtigt wurden.

Herr StR Rybicki weist darauf, dass man derzeit im Zeit- und Kostenrahmen liegt. Der Auftrag des Rates und der Rathauskommission wird jetzt umgesetzt. Größere Entscheidungen stehen derzeit nicht an und man befindet sich innerhalb des vorgegebenen Entscheidungsrahmens. Zur Unterstützung z.B. der Hör- und Sehbehinderten sind zahlreiche Einzelmaßnahmen eingeplant. Erforderliche Informationen können Herrn Rupflin zur Verfügung gestellt werden.

Herr Rm Dudde schlägt vor, den zur übernächsten Sitzung erbetenen Bericht der Verwaltung abzuwarten und den Antrag der SPD-Fraktion über die Wiedereinrichtung der Rathauskommission ebenfalls in diese Sitzung zu schieben.

Frau Rm Heidkamp gibt an, man werde dem Antrag der CDU und dem Vorschlag des Herrn Rm Dudde zustimmen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen schlägt vor, den erbetenen Bericht der Verwaltung zur übernächsten Sitzung abzuwarten. Er bittet die Fraktionen, sich bis dahin noch einmal mit der Frage der Wiedereinrichtung der Rathauskommission zu befassen. Das Thema ist für die übernächste Sitzung des AMIG (04.05.2021) auf die Tagesordnung zu nehmen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke+) zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur übernächsten Sitzung (04.05.2021) einen Bericht über die Baufortschritte bei der Rathaussanierung zu erstatten. Auch die Kostenentwicklung und Veränderungen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sollen in diesem Kontext dargestellt werden.


zu TOP 3.10
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)
AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied bzw. der/dem Ausschussvorsitzenden getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der IGA 2027 und des Projekts „Emscher nordwärts“ die Beteiligung am Projektaufruf des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“



4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Vogelschlag an städtischen Gebäuden
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19747-21)


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+), Drucksache Nr.: 19747-21-E1

…. wir bitten die Verwaltung darzustellen, was an städtischen Gebäuden unternommen wird und unternommen wurde, um Vogelschlag zu verhindern.

Wir bitten darüber hinaus um die Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Die Verwaltung möge prüfen, welche Glasflächen an städtischen Gebäuden geeignet sind, Vogelschlag in Zukunft zu verhindern und welche Mittel hierfür geeignet sind.

Begründung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt eine Zahl von mindestens 18 Millionen toten Vögeln pro Jahr an, die in Deutschland an Fensterscheiben sterben und ergänzt, dass die Dunkelziffer bis zu 100 Millionen betragen könnte.
Eine Einschätzung des bayrischen Landesamtes für Umwelt geht hingegen sogar von mehr als 100 Millionen Opfern aus. Grundlage dieser Schätzung ist die Studie eines US-amerikanischen Forschers, der zu dem Ergebnis kam, dass pro Jahr etwa 1-10 Tiere an den Scheiben eines Gebäudes den Tod finden.
In Deutschland gibt es etwa 18 Millionen Wohnhäuser, woraus sich der Mindestwert des Bildungsministerium ergibt – wohl gemerkt sind hier keinerlei gewerbliche oder kommunale Gebäude mit eingerechnet und das, wo Glas aktuell einer der bevorzugten Baustoffe für eine moderne Optik darstellt.
Bisher sind Aufkleber mit Silhouetten von Raubvögeln ein beliebtes Mittel um Vogelschläge zu verhindern. Diese Methode ist allerdings vollkommen ineffektiv, da Vögel in fast allen Fällen diese starren Silhouetten nicht als echte Raubvögel wahrnehmen. Dies hängt mit ihrem geringen Kontrast zur Umgebung und ihrer Unbeweglichkeit zusammen.
Eine Nachrüstlösung für vogelsichere Scheiben stellen Aufkleber dar, welche die Scheibe als klares Hindernis kennzeichnen. Am besten eigenen sich dafür lange Linienmuster, welche von Vögeln einfach wahrgenommen werden können. Hier gilt es jedoch einen maximalen Abstand von 10cm zwischen den Linien einzuhalten, da die Vögel sonst denken, noch dazwischen durchfliegen zu können.
Dabei müssen die Beklebungen nicht an „vergitterte Fenster“ erinnern, denn auch geschwungene oder gepunktete Formen wären in der Lage die Tiere von den Scheiben fern zu halten. Die Stadt könnte hier an Schulen, Verwaltungsgebäuden oder sogar am Rathaus kurzfristig und direkt Leben retten.

AMIG, 02.02.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt den Antrag aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfs einvernehmlich auf die nächste Sitzung des AMIG (09.03.2021).


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18639-20)
AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Novelle des Kommunalabgabengesetzes und das damit verbundene Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger zur Kenntnis und beschließt das Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG NRW.
Der Rat der Stadt beschließt, für „geringfügige Baumaßnahmen“ anstelle von Anliegerversammlungen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung (z. B. Online- oder Rückfrageformate) zuzulassen.

zu TOP 5.2
Erneuerung der Lichtsignalanlage 2125 im Stadtbezirk Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19246-20)
AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 2125 Kurler Straße / Fohlenkampstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 45.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021 45.500,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.147,33 Euro.

zu TOP 5.3
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0423 im Stadtbezirk Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19248-20)

AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0423 Emscherallee / Lindberghstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 74.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021 74.500,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.312,67 Euro.


zu TOP 5.4:
Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18676-20-E1)

… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 02.02.2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Welche parallel laufenden Straßenbauarbeiten größeren Umfangs sind im Dortmunder Zentrum für das Jahr 2021 geplant? Bei welchen dieser Maßnahmen steht ein Baubeginn unmittelbar bevor (1. und 2. Quartal 2021)?
2. Welche Beeinträchtigungen sind im Umfeld dieser Straßenbaumaßnahmen zu erwarten (z.B. Umfahrungen durch Nebenstraßen)?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Straßenbaumaßnahmen (wie etwa auf der Saarlandstraße) zu beschleunigen und/oder für verkehrliche Entlastungen zu sorgen?

Begründung
Die Einschränkungen und Belastungen durch verschiedene Straßenbaumaßnahmen (Saarlandstraße, Heiliger Weg, B1, usw.) sind in Dortmund zuletzt deutlich gestiegen. Parallel laufende Großbaustellen beinträchtigen nicht nur die Lebensqualität der Anwohnerschaft. Besonders für Gewerbetreibende sind langandauernde Straßenbaumaßnahmen vor oder in der Nähe des eigenen Ladengeschäfts mit finanziellen Einbußen verbunden. Derzeit kommen zusätzlich die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinzu, sodass sich die angespannte wirtschaftliche Situation vieler Gewerbetreibender durch zahlreiche, zeitgleich existierende Großbaustellen weiter verschärft.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+) DS-Nr. 18676-20-E4

…. die Fraktion DIE LINKE + stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung


1. Die Verwaltung macht die Daten des Jahresarbeitsprogramms auf der Website des Tiefbauamtes in einem Dateiformat für die Öffentlichkeit verfügbar, die ein Sortieren und Filtern der Einträge ermöglicht.
2. Perspektivisch wird das Jahresarbeitsprogramms um die Drucksachennummern der den jeweiligen Projekten zugrunde liegenden Beschlussvorlagen erweitert.
3. Das Tiefbauamt prüft – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Dortmunder Systemhaus – die Integration der Daten des Jahresarbeitsprogramms in das Open-Data-Portal der Stadt Dortmund sowie eine von Medienbrüchen freie Darstellung der Daten auf der Website des Tiefbauamtes.

Begründung:
Das Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes ist sehr umfangreich, die darin aufgeführten Projekte unterscheiden sich in vielen Kriterien erheblich. Gleichzeitig ermöglicht das durch das Gremieninformationssystem vorgegebene Dateiformat keine zielführende Recherche in den Daten. Das Tiefbauamt verfügt über diese Daten in einem sortierbaren Dateiformat und ist grundsätzlich bereit, sie zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Längerfristig ist eine nahtlose Integration in die Website mit Sortier- und Filterfunktionen sowie Überführen in das Open-Data-Portal sinnvoll, um Ansprüchen an die digitale Barrierefreiheit und maschinelle Lesbarkeit gerecht zu werden.

AMIG, 02.02.2021:



Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.


Die Stellungnahme der Verwaltung zu o.a. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 18676-20-E1) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Nach getrennter Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 18676-20-E4) ergibt sich hierzu folgendes Beschlussergebnis:


Zu Punkt 2:
Der AMIG beauftragt die Verwaltung, das Jahresarbeitsprogramm perspektivisch um die Drucksachennummern der den jeweiligen Projekten zugrunde liegenden Beschlussvorlagen zu erweitern.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich einstimmig darauf, die folgenden Punkte 1. und 3. als Prüfaufträge an die Verwaltung zu geben:

Zu Punkt 1:
Die Verwaltung macht die Daten des Jahresarbeitsprogramms auf der Website des Tiefbauamtes in einem Dateiformat für die Öffentlichkeit verfügbar, die ein Sortieren und Filtern der Einträge ermöglicht.

Zu Punkt 3:
Das Tiefbauamt prüft – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Dortmunder Systemhaus – die Integration der Daten des Jahresarbeitsprogramms in das Open-Data-Portal der Stadt Dortmund sowie eine von Medienbrüchen freie Darstellung der Daten auf der Website des Tiefbauamtes.


zu TOP 5.5
Straßenzustandserfassung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19750-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 19750-21-E1

…. die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beantwortung
der nachfolgenden Fragen in Form eines Sachstandsberichts.

1. Inwieweit ist das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Durchführung einer visuell bildbasierten Straßenzustandserfassung mittlerweile vorangeschritten?

2. Wann ist die Durchführung der Straßenzustandserfassung durch den/die externen Dienstleister geplant?

3. Wann ist mit der Einführung der neuen Straßendatenbank zu rechnen?

Begründung
Im Jahr 2018 wurde die Verwaltung per Haushaltsbegleitbeschluss (Drucksache Nr.:12124-18-E8) mit der Durchführung einer visuell bildbasierten Straßenzustandserfassung per Laserscanmethode im gesamten Stadtgebiet beauftragt, wie sie als Pilotprojekt im Stadtbezirk Hombruch bereits erfolgreich erprobt worden ist. Dem Sachstandsbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Haushaltsbegleit-beschlüsse des Rates zu den Haushaltsjahre 2017-2019 (Drucksache Nr. 16719-20) war zu entnehmen, dass eine Ausschreibung und Vergabe an externe Dienstleister in Vorbereitung und eine Beauftragung und Durchführung der eigentlichen Straßenzustandserfassung bis Herbst 2020 geplant sei. Für die Einführung einer neuen Straßendatenbank auf Basis eines Infrastrukturmanagement-systems (IMS) liefen seinerzeit Bietergespräche.
Die CDU-Fraktion bittet diesbezüglich um einen aktuellen Sachstandsbericht.

Frau Uehlendahl weist auf den vor Sitzungsbeginn verteilten Entwurf einer Medieninformation zu diesem Thema hin. Die Herausgabe der Pressemeldung erfolgt im Nachgang zur Sitzung. Sie enthält inhaltlich Informationen, die im Wesentlichen bereits auch die Fragen der Fraktion beantworten.

AMIG, 02.02.2021:

Die Beantwortung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 5.6
Stadtbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19658-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 19658-21-E1

…..die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in Absprache mit DSW21 um einen aktuellen Sachstand zum angekündigten Ankauf von 24 neuen und der geplanten Modernisierung von 64 älteren Stadtbahnen.
Begründung:
Im Juni 2018 haben die DSW21 den Aus- und Umbau ihres Bestandes an Hochflur-Stadtbahnen angekündigt, um die aktuellen Anforderungen unter anderem beim Thema Barrierefreiheit zu erfüllen. Gleichzeitig sollte die Flotte vergrößert werden, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden oder auch auf der Linie U47 (Westerfilde – Aplerbeck) durchgängig Zwei-Wagen-Züge einzusetzen.
Dafür wurde ein Finanzvolumen von rund 195 Euro veranschlagt. Ab 2021 sollten die ersten
neuen, bzw. modernisierten Fahrzeuge eingesetzt werden.

AMIG, 02.02.2021:

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe - nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung - nicht besetzt -

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

zu TOP 8.1
Konzept zur Regelung von Fahrradverkehr in den städtischen Parkanlagen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19769-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.: 19769-21

…. die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um die Erarbeitung eines Konzepts für die Regelung von Fahrradverkehr in den öffentlichen städtischen Parkanlagen gebeten. Dieses Konzept soll folgende Punkte enthalten:
· Einheitliche Regelungen für den Radverkehr in den öffentlichen städtischen Parkanlagen
· Die Einrichtung und Ausschilderung von Achsen für den Fahrradverkehr, sofern dies notwendig und/oder sinnvoll ist
· Die Prüfung, ob diese Regelungen auch für die städtischen Friedhöfe angewandt werden können oder ob hier abweichende Regelungen eingeführt werden müssten.

Begründung:
Bislang ist die Fahrradnutzung in den öffentlichen städtischen Parkanlagen unterschiedlich geregelt. In einigen Parkanlagen ist das Fahrradfahren verboten, in anderen geduldet und in wieder anderen erlaubt. Konflikte mit Besucher*innen der Parkanlagen bleiben dabei nicht aus. Es bedarf daher klarer und rechtssicherer Regelungen. Gegebenenfalls sollen Achsen für den Fahrradverkehr eingerichtet und ausgeschildert werden.

AMIG, 02.02.2021:

Frau Rm Heidkamp erläutert die Hintergründe zu o.a. Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rm Nienhoff teilt mit, dass die Erarbeitung eines solchen Konzepts begrüßt wird und bittet, diesen Antrag um folgende Punkte zu ergänzen:
1. Einarbeitung einer Kosteneinschätzung in das Konzept
2. Entwurf einer einheitlichen Beschilderung.

Herr Rm Dudde bittet, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu vertagen, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf hat.

Frau Rm Lemke teilt mit, dass die Fraktion Linke+ gegen den Antrag ist. Die Parks könnten nicht alle einheitlich behandelt werden, da die örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich sind und es daher von Vorteil sein kann, hier auch unterschiedliche Regelungen zu treffen. Zudem hält man das Radfahren in Parks für ein Symptom der schlechten Radinfrastruktur, das den Radverkehr zum Ausweichen auf die Parks zwingt.

Herr sB Rupflin vom BPN sieht den Antrag äußerst kritisch. Die gemeinsame Nutzung der Wege durch Radfahrer und Fußgänger führt für Menschen mit Behinderungen, z.B. Hörbehinderungen häufig zu unliebsamen Situationen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist darauf hin, dass dieser Antrag der Vermeidung solcher unliebsamen Situation durch Aufstellung eines einheitlichen Konzeptes dienen soll.

Frau Rm Heidkamp ist mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einverstanden. Sie bittet, Herrn Just vom Grünflächenamt das Wort zu erteilen.

Herr Just klärt über die bestehende Rechtslage auf, nach der das Fahrradfahren in Grünanlagen durch die Ordnungsbehördliche Verordnung zurzeit verboten ist. Das Problem des Fahrradfahrens in Grünanlagen und des damit verbundenen Konfliktes zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern ist bekannt. Allerdings wird in der Praxis das Fahrradfahren in Grünanlagen als „normal“ angesehen. Das Interesse des Grünflächenamtes geht dahin, eine einheitliche Lösung zu finden. Das Fahrradfahren in Grünanlagen soll grundsätzlich erlaubt werden. Bei auftretenden Problemen sollen individuelle Lösungen gefunden werden, um Fahrradverkehr entsprechend lenken oder ggf. auch verbieten zu können. Inwieweit die Ordnungsbehördliche Verordnung noch angepasst werden muss, um Rechtssicherheit herzustellen, wird geprüft.

Herr sB Wagner begrüßt den Antrag und weist auf die Notwendigkeit hin, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen regt an, dass sich die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung noch einmal des Themas annehmen und hierzu ggf. einen gemeinsamen Antrag vorlegen.

Daraufhin einigt sich der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün darauf, diese Angelegenheit als eingebracht zu betrachten und zur nächsten Sitzung erneut aufzurufen.


zu TOP 8.2
Gartenstadtradweg/ Hoeschbahntrasse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19812-21)


Hierzu liegt vor Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 19812-21-E2


… die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bitten um Beantwortung der Fragen sowie Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Wurde die Fördermittelbewilligung der Bezirksregierung Arnsberg über Januar 2021 hinaus verlängert?


2. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des ersten Bauabschnittes? Wie weit sind die Planungen für die nächsten Bauabschnitte vorangeschritten?
3. Welche geplanten Baumaßnahmen könnten zunächst zurückgestellt werden, um einen zeitnahen Baubeginn des Anschlussstückes Abzweig Schüren zu forcieren?
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau des Abzweigs Schüren zeitlich so umzusetzen, dass er gemeinsam mit dem Gartenstadtradweg/Hoeschbahntrasse eröffnet werden kann.
Begründung
Der ursprünglich bereits für das Jahr 2016 geplante Baubeginn des ersten Streckenabschnittes des Gartenstadtradwegs (Phoenix-See in Hörde bis zur Paderborner Straße in Körne) ist in den vergangenen Jahren immer wieder verschoben worden. Um eine nachhaltige, moderne Nahmobilität in Dortmund zu befördern und alle notwenigen Voraussetzungen für den Baubeginn des Gartenstadtradweges zu schaffen, sollte das in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund fallende Anschlussstück am Phoenix-See priorisiert behandelt und schnellstmöglich baulich realisiert werden. Gegebenenfalls sind andere geplante Baumaßnahmen dafür zeitweilig zurückzustellen.


AMIG, 02.02.2021:

Herr Sagolla informiert darüber, dass dem Antrag, den Bau des Abzweigs Schüren zeitlich so umzusetzen, dass er gemeinsam mit dem Gartenstadtradweg/Hoeschbahntrasse eröffnet werden kann, nicht entsprochen werden kann und führt wie folgt aus:

Der Baubeginn des 1. Bauabschnittes des Radweges durch den RVR ist für das III. Quartal 2021 vorgesehen.

Die Anbindung Schüren kann nicht zeitlich damit koordiniert werden. Hier sind zunächst Fördermittel zu beantragen. Erst mit Vorliegen des Fördermittelbescheides kann mit der Planung des Abzweigs Schüren begonnen werden. Diese frühestens Ende 2021 fertiggestellte Vorentwurfsplanung ist dann
mit dem Fördergeber abzustimmen und dann dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzulegen. Im Anschluss daran erfolgt die Ausführungsplanung durch das Tiefbauamt.
Die Verwaltung hat frühzeitig thematisiert, dass der RVR diesen Abzweig mit in die Planung aufnehmen möge. Dies hat letztendlich der Fördergeber wegen der gegenüber der ersten Kostenschätzung enorm gestiegenen Kosten abgelehnt, da der Förderetat ausgeschöpft war. Der Versuch der Verwaltung, die Maßnahme als eigene Maßnahme und damit als eigenes Förderprojekt beim RVR anzusiedeln, hat der RVR 2020 abgelehnt. Die Maßnahme konnte zu dem Zeitpunkt dann auch nicht mehr in das laufende Arbeitsprogramm des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes untergebracht werden.


Frau Uehlendahl führt zudem aus, dass nach Durchführung der Vor- und Entwurfsplanung durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt seitens des Tiefbauamtes die Ausführungsplanung und die Vergabeunterlagen zu erstellen sind. Nach Einholen eines Baubeschlusses ist dann die Vergabe durchzuführen. Dadurch besteht nicht die Möglichkeit, hier z.B. durch den Tausch von Projekten eine Beschleunigung herbeizuführen.

Herr Rm Frank fragt, inwieweit die noch erforderlichen Brückenbauarbeiten die Fertigstellung des Gartenstadtradweges behindern.

Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass diese Arbeiten miteinander koordiniert sind.

Herr Rm Dudde bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung und zieht vor diesem Hintergrund den gemeinsamen Antrag zurück.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung


Die öffentliche Sitzung endet um 17:12 Uhr.




Dudde Berndsen Braun
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführer