Niederschrift

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 22.01.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:25 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

Rm Goosmann


Rm Hoffmann
Rm Lüders
Rm Lührs
Rm Pieper
Rm Pöting
Rm Radtke
Rm Zupfer
sB Sigges
sB Steins

CDU
Rm Horitzky
Rm Knieling
Rm Krause
Rm Michenbach
Rm Neumann i. V. für Rm Strucker bis 16:15 Uhr
Rm Uhrmann
sB Gierok

B90/Die Grünen
Rm Krüger-Sandkamp
sB Neumann

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Geng Seniorenbeirat
sB Schwerdtfeger DVU

c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
StK Dr. Uthemann, 2/Dez
Herr Schäfer, StA 32
Herr Osterling, StA 19
Herr Patra, StA 51
Herr Mondry, StA 23
Herr Harries, StA 37
Herr Quante, StA 37
Frau Bluhm, Büro 3/Dez.
Frau Wedemann, Büro 3/Dez.


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 22.01.2008, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 23.11.2007


2. Beratung von Eingaben

- unbesetzt -

3. Anträge

3.1 Verwaltungsstrukturreform NRW "Versorgungsverwaltung";
Übernahme der Aufgaben Schwerbehindertenrecht - SGB IX - und Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10441-07-E2)



3.2 Graffiti-Gestaltung von Öffentlichen Flächen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09970-07-E2)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Präsentation zum Sachstand und weiterem Verfahren des Neubaus der
Feuerwache 1
- mündlicher Bericht -

4.2 Überarbeitung des Ge-und Verbotskataloges für die Dortmunder Naturschutzgebiete und Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09610-07)
dazu: Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 21.11.2007
(Drucksache Nr.: 09610-07)

4.3 Strandbar "Solendo"
- mündlicher Bericht -


Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Zupfer - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Karla Michenbach (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Form einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 23.11.2007

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses am 23.11.2007




2. Beratung von Eingaben


- unbesetzt -




3. Anträge


zu TOP 3.1
Verwaltungsstrukturreform NRW "Versorgungsverwaltung";
Übernahme der Aufgaben Schwerbehindertenrecht - SGB IX - und Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10441-07-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentlich Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Rm Lüders kritisierte, dass auf die Stadt ca. 300.000 Euro zusätzliche Kosten zukommen. Der ursprünglich geplante Personalabbau zur Kostenreduzierung sei im Land hingegen nicht eingetreten.
Sie fragte nach, wie sich die aus den Medien zu entnehmenden Wartezeiten tatsächlich darstellen. Des weiteren sei kritisch zu betrachten, dass es Hinweise gebe, dass teilweise mit erheblichen Verzögerungen der Auszahlungen im Bereich des Elterngeldes zu rechnen sei.

StR Steitz sagte eine Beantwortung der Nachfragen mit dem Protokoll zu (Anlage 1).

zu TOP 3.2
Graffiti-Gestaltung von Öffentlichen Flächen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09970-07-E2)

sB Neumann merkte an, dass die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung nicht ausreichend sei. Sie beinhalte nur eine Darstellung dessen, was bisher gelaufen sei. Es sei jedoch noch immer offen, an welchen öffentlichen Gebäuden oder Plätzen legale Graffiti-Gestaltungen möglich seien.
Auch Rm Krause bemängelte, dass auf die Fragen der CDU-Fraktion in keinster Weise eingegangen wurde. Darüber hinaus erneuerte sie die Kritik an einer Legalisierung der Graffiti-Sprayer.

Rm Krüger-Sandkamp stellte dar, dass zu beobachten sei, dass Flächen, die mit künstlerischen Graffitis gestaltet wurden, kaum von den sog. „Tacks“ übersprüht werden, so dass diese Art der Gestaltung auch für den öffentlichen Raum zu befürworten sei.

Rm Knieling wies dies als nicht zutreffend zurück und nannte einige Negativ-Beispiele. Hinzu käme, dass in Dortmund eine außerordentlich große Zahl der Schmierereien zu verzeichnen sei, sowohl im öffentlichen Raum, hier insbesondere auch an Verkehrszeichen, als auch an Privateigentum.

Rm Lüders entgegnete, dass Hintergrund des Antrages war, zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, im Zusammenhang mit der Arbeit des Anti-Graffiti-Vereins öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen.

Herr Mondry deutete darauf hin, dass die Frage nach dem Kunstbegriff erörtert werden müsse, da diese rechtliche Auswirkungen nach sich ziehe.

Das Amt für Liegenschaften habe sich als Vertreter der Eigentümerinteressen mit der Frage zu befassen, welche Auswirkungen solche Legalisierungen von Graffitis auf das städtische Eigentum erzeugen könnten. Dabei sei das Urheberrecht zu beachten, welches die Gestaltungen im Bereich von Architektur, Malerei, Musik, Literatur sowie sonstiger Kunst regelt. Es basiere auf dem Gedanken, dass alles, was eine gewisse schöpferische Gestaltung darstelle, geschützt ist und dem Schöpfer dieses Kunstwerkes das Recht zur Verwertung, Veröffentlichung und Vervielfältigung sichert. Der Ausschluss dieses Rechtes wäre unwirksam. Aus diesem Grunde sei eine Legalisierung aus Sicht des Eigentümers der städtischen Gebäude nicht zu empfehlen. Herr Mondry betonte, dass dabei jedoch nicht die jugendpflegerischen Aspekte in die Betrachtung einbezogen wurden.

Rm Krause stellte dar, dass auch ohne die Urheberrechte die Probleme der Stadt mit den Graffitis groß genug seien und diese Aussage nur verdeutliche, dass es besser sei, sämtliche Überlegungen zu einer möglichen Legalisierung ruhen zu lassen.

Rm Radtke merkte an, dass aus seiner Sicht die rechtlichen Bedenken zum Urheberrecht zu hoch aufgehängt seien.

StR Steitz stellte abschließend fest, dass die rechtlichen Bedenken abgewogen werden müssen, um zu einer von allen Seiten zufriedenstellenden Lösung zu kommen.
Rm Zupfer stellte abschließend fest, dass die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung nicht ausreichend sei und fordert die Verwaltung auf, eine weitere, ergänzende Stellungnahme vorzulegen, die sich mit allen von den Fraktionen aufgeworfenen Fragen befasst.








4. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 4.1
Präsentation zum Sachstand und weiterem Verfahren des Neubaus der Feuerwache 1

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab Herr Jücker anhand eines Folienvortrages, welcher der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, einen aktuellen Sachstandsbericht sowie Informationen zum weiteren Verfahren des Neubaus der Feuerwache 1.

Rm Radtke bezeichnete die Abwicklung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb als eine große Herausforderung.

Auf Rückfrage von Rm Michenbach führten Herr Jücker und Herr Harries aus, dass beim Bau der neuen Leitstelle selbstverständlich die neueste Technik verwendet werden wird.
Um die Sicherheit auch während der Bauphase zu gewährleisten sei bereits zur Weltmeisterschaft im Jahr 2006 eine Notleitstelle eingerichtet worden, die jederzeit die Aufgaben der Leitstelle übernehmen könne.

Die Frage von Rm Radtke nach einer möglichen Nutzung der begrünten Flachdächer beantworteten die Vertreter der Verwaltung dahingehend, dass eine solche Nutzung technisch durchaus möglich, aber zurzeit noch nicht vorgesehen sei. Es sei aber vorstellbar, die Flächen im Wege von Eigenleistungen entsprechend herzurichten.

Herr Jücker bestätigte, dass der Umbau während der weiteren Nutzung eine große Herausforderung darstelle. Dies habe aber auch Auswirkungen auf die Architektur-Pläne gehabt, da der Neubau einer Feuerwache auf einer freien Fläche sicherlich anders gestaltet worden wäre.

Herr Harries erläuterte auf Nachfrage von sB Neumann, dass die Sondereinheiten und die Teile der Feuerwache 1, die insgesamt im Feuerwehrbereich nur einmal vorhanden sind, während der Bauphase auf andere Wachen verlagert werden.
Die Fahrzeuge für den Brandschutz würden reduziert und für diesen Zeitraum auf andere Wachen verlagert, für die Fahrzeuge des Rettungsdienstes gelte dies jedoch nicht.

StK´in Dr. Uthemann führte auf Rückfrage von Rm Krause aus, dass Kosten in Höhe von 28,5 Mio. Euro im Haushaltsplan und der Finanzplanung vorgesehen seien und es bislang keine Hinweise gebe, dass dieses Volumen nicht eingehalten werden könne.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.









zu TOP 4.2
Überarbeitung des Ge-und Verbotskataloges für die Dortmunder Naturschutzgebiete und Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09610-07)

Rm Krause signalisierte die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion. Es sei vielmehr notwendig, dass alle Naturschutzgebiete insgesamt den Charakter eines solchen Gebietes und den daraus resultierenden strengen Vorschriften entsprechen.

Bereits seinerzeit habe die CDU-Fraktion dagegen gestimmt, weitere Naturschutzgebiete auszuweisen.

Auch sei es wichtig, dass für alle Naturschutzgebiete die gleichen Regelungen gelten, da alles andere für die Bürger nicht nachvollziehbar sei.

Rm Lüders verwies darauf, dass die derzeitigen Regelungen in den „neuen“ Naturschutzgebieten jetzt überprüft werden sollen. Die Ergebnisse der vorgenommenen Zählungen, auf die in der Vorlage verwiesen wird, seien aus der Vorlage der Verwaltung nicht ersichtlich.
Insgesamt sei aber festzustellen, dass 90 % der Hundehalter nun eine Regelung akzeptieren müssen, weil eine Minderheit von 10 % sich an die Regelungen nicht gehalten habe.

Sie kritisierte, dass die Diskussion exemplarisch an der Bolmke erfolgt sei, welche nun ausgerechnet von dieser Neuregelung ausgenommen werde.

Für den Stadtbezirk Aplerbeck sei zu bemerken, dass die Naturschützer bestätigt haben, dass während der Übergangslösung der Bestand der zu schützenden Tiere nicht zurückgegangen sei, was im Widerspruch zu der Aussage stehe, dass eine Lockerung der Anleinpflicht aus naturschutzfachlicher Sicht nicht möglich sei. Darüber hinaus lägen die aufgeführten Ausweichmöglichkeiten in Aplerbeck so weit außerhalb, dass diese nur durch die Nutzung eines Pkw zu erreichen seien, was dem Umweltschutz nicht zuträglich sei.

Rm Dr. Reinbold bestätigte die ablehnende Haltung seiner Vorrednerinnen. Auch aus seiner Sicht sei das gewählte Verfahren viel zu kompliziert und nicht kontrollierbar.

StR Steitz wies darauf hin, dass auch die derzeit gültige Regelung nur schwer zu kontrollieren sei. Der Rat habe seinerzeit die Ausweisung neuer Naturschutzgebiete beschlossen, ohne eine Regelung für das Anleinen von Hunden zu treffen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, nach einer Testphase einen Vorschlag zu unterbreiten. Dies sei mit der Vorlage geschehen.
Es sei durchaus möglich, in Einzelfällen Korrekturen an den Flächen vorzunehmen.
Man dürfe aber nicht außer Acht lassen, dass der Beschlussvorschlag eine Kompromisslösung der beteiligten Interessengruppen, nämlich Hundehalter, Naturschützer und Spaziergänger, darstelle.

sB Neumann schlug vor, die Vorlage erneut auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn alle Abstimmungsergebnisse der Bezirksvertretungen vorliegen.

Rm Radtke schlug vor, zu dieser erneuten Beratung einen Vertreter des Umweltamtes einzuladen, um eventuelle Rückfragen aus fachlicher Sicht beantworten zu können.

Die Vorlage wird vertagt, bis die abschließenden Voten der Bezirksvertretungen und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorliegen.

zu TOP 4.3
Strandbar "Solendo"

StR Steitz führte aus, dass es nach der Behandlung der Eingabe im Ausschuss am 23.11.2007 weitere Gespräche mit dem Betreiber der Strandbar gegeben hat.

In einem ersten Gespräch sei verdeutlicht worden, dass die Stadt den Betrieb der Bar in der bisherigen Form über den 31.12.2007 nicht dulden werde, da eine entsprechende Konzession aufgrund des fehlenden Lärmschutzes nicht erteilt werden kann.
In dem zweiten Gespräch, an dem auch weitere Interessenten teilgenommen haben, sei vereinbart worden, zunächst ein Lärmschutzgutachten in Auftrag zu geben, aus dem hergeleitet werden soll, welche Möglichkeiten ergriffen werden müssen, um diesen Bereich auch für andere gastronomische Betriebe zugänglich zu machen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.




Zupfer Michenbach Korbmacher
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1 zu TOP 3.1

(See attached file: Präsentation FW1 22012008.pdf)(See attached file: Anfrage Lüders VerwaltungsstrReform.pdf)

Anlage 2 zu TOP 4.1

(See attached file: Präsentation FW1 22012008.pdf)