Niederschrift (öffentlich)
über die 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 13.09.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:52 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Alexandrowicz (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Frau RM Uhling (CDU) i. V. f. Herr RM Nienhoff
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen) ab 15:18 Uhr
Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen) bis 17:19 Uhr
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+) ab 15:18 Uhr
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)
Herr sB Modler (DIE FRAKTION – DIE PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk bis 17:20 Uhr
Frau Bürstinghaus - Integrationsrat bis 17:20 Uhr
Herr Evers - Seniorenbeirat bis 17:20 Uhr
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Reckel - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Frau Schmidt - 68/GL
Herr Meißner - 61
Herr Steinweg - 63 (zu TOP 8.1)
Frau Hagen-Hülsberg (zu TOP 3.11)
Herr Hagedorn - 40 (zu TOP 4.1)
Herr Klüh - 7/Dez-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 13. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 13.09.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 und 03.05.2022 vor -
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23268-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022
(Drucksache Nr.: 23268-21-E6)
3.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 vor -
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
hierzu -> Protokollnotiz des Beirates Nahmobilität vom 18.08.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22-E1)
3.3 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24922-22)
3.4 Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25223-22)
3.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)
3.6 Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24549-22)
3.7 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
3.8 Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)
3.9 Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2022
3.10 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
3.11 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25112-22)
3.12 Schnellladen von Elektrofahrzeugen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24272-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24272-22-E1)
3.13 Energie durch Bremskraft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25321-22)
3.14 Beteiligungsapps
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25655-22)
3.15 Barrierefreies Routing in der Wegeführung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25220-22)
3.16 Standatisierte Bewertung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25654-22)
3.17 Modellversuch Lastenrad-Verleih
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25638-22)
3.18 Sachstandsbericht E-Scooter
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25641-22)
3.19 Sachstandsbericht Ringbus „Innovations-Linie 400“
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25640-22)
3.20 Zukünftige Bewertung von Preis und Leistung im ÖSPV
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25658-22)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25172-22)
hierzu -> Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 25172-22-E1)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Nachfolgenutzung ehem. Kraftwerk Knepper: Ausbau der Anlage Langenacker sowie der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstellen DO-Bodelschwingh A 42/A 45 und Knepper/Oststraße/Nierhausstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 25141-22)
5.2 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde
hier: 1. Ausbaustufe der Planstraße A
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24523-22)
5.3 Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24530-22)
5.3.1 Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24119-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24119-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor -
5.4 Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände "Westfalenhallen" - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23903-22)
5.5 Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25106-22)
5.6 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", 2. Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25138-22)
5.7 Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25214-22)
5.8 Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21332-21)
5.9 Bau des Radwalls; hier: Bauabschnitte 8 und 9
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25066-22)
5.10 Änderung der bisherigen Festlegung der Reinigungshäufigkeit zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25350-22)
5.11 Erneuerung von 2 Lichtsignalanlagen im Straßenzug der Derner Straße im Stadtbezirk Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25122-22)
5.12 Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Straßenzug der Bornstraße im Stadtbezirk Innenstadt Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25123-22)
5.13 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße
hier: Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25331-22)
5.14 Buswartehäuschen DSW21
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23972-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23972-22-E2)
5.15 Erfahrungen in Dortmund mit Recycling-Asphalt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23529-22)
- Lag bereits zu Sitzung am 08.02.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23529-22-E1)
5.16 Asphaltierung Rheinischer Esel
Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25639-22)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25184-22)
6.2 Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21106-21-E4)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21106-21-E5)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Zweiter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25221-22)
7.2 Abwassergebühren in Dortmund - Auswirkungen des Urteils des OVG Münster
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24864-22-E1)
-Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24864-22-E2)
7.3 Projektträgerschaft - Sachstand
Mündliche Berichterstattung
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
8.1 Ökologische Pflege des Straßenbegleitgrüns
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 24891-22)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24891-22-E1)
9. Anfragen
nicht besetzt
10. Informationen der Verwaltung
10.1 Energiesparmaßnahmen der Stadt Dortmund
Mündliche Berichterstattung
10.2 Terminplan Rat und Ausschüsse 2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25229-22)
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Sassen benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzung:Die CDU-Fraktion bittet darum, folgenden Antrag aufgrund der Dringlichkeit nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:-Sachstand kommunale Energiesparmaßnahmen
Antrag, CDU-Fraktion, DS-Nr.: 25780-22
Dieser Bitte wird einstimmig zugestimmt und unter TOP 3.21 auf der Tagesordnung einsortiert.
Die Tagesordnung wird mit der o. a. Ergänzung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 14.06.2022
Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 14.06.2022 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Dem AMIG liegt zur Sitzung am 13.09.2022 folgendes vor
Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (lag bereits vor, DS-Nr.: 23268-21-E1)
Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (lag bereits vor, DS-Nr.: 23268-21-E4)
Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022 (lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor)
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DS-Nr.: 23268-21-E5):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur
Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019
in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).
Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:
§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des
Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”
- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem
Grundstück des Vorhabens
§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben
für Lastenräder aufgenommen.
(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
Begründung:
Ggf. mündlich“
Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (DS-Nr.: 23268-21-E6):
„Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Neufassung der Stellplatzsatzung aus dem
AKUSW (27.04.2022) nehme ich wie folgt Stellung:
§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
1. Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets)
bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”
2. Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück
des Vorhabens
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Im § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen beispielhaft aufgezählt
und dienen nicht einem vollumfassenden Maßnahmenkatalog.
2. Der Zusatz öffentlich zugängliche Fahrradverleihstationen auf dem Grundstück des Vorhabens
zu errichten, ist hinfällig, da innerhalb der Baubeschreibung des Vorhabens sich die
Maßnahmen explizit auf das Grundstück beziehen sollen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.
§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
1. Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für
Lastenräder aufgenommen.
2. (7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Ergänzung ist nicht erforderlich, da die Maße im Gebäudeinnern Flächenmaße (1,5m² je
Fahrradabstellplatz) sind oder der Achsabstand zwischen den Bügeln 1m beträgt (§ 8 Abs. 4)
und damit auch für Lastenräder ausreichend Fläche zur Verfügung steht.
2. § 8 Abs. 7 bezieht sich auf Fahrradabstellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen. Barrierefreie
Rampen würden eine Neigung von max. 6% erfordern und wären damit als vollständig andere
Rampenanlagen zu bewerten. Über den § 8 Abs. 1 ist bereits geregelt, dass Fahrradabstellplätze
innerhalb und außerhalb von Gebäuden "ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher
und leicht erreichbar" sein müssen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Veränderung der Stellplatzanzahl auf 1 Stpl. je 100 qm NUF bedeutet eine Halbierung der
Stellplatzpflicht! In einigen Bezirksvertretungen wurde bereits das Verhältnis 1 Stpl. je 50 qm als zu
gering angesehen. Über die Minderungsmöglichkeiten wird gewährleistet, dass in guten Lagen nicht
zu viele Stellplätze nötig werden. Wenn darüber hinaus Stellplätze reduziert werden sollen, müssen
diese abgelöst werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.
Anmerkung:
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgeführten Anhebungen führen zu einer leicht höheren Anzahl an Fahrradabstellplätzen und
sollten im Sinne der Verkehrswende unterstützt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 5.1-5.3. wie vorgeschlagen.
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Stellungnahme der Verwaltung (07.04.2022) zur Neufassung der Stellplatzsatzung wurde bereits erläutert, dass die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen gegenüber
dem Mittelwert der bisherigen Stellplatzsatzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstellplätzen bereits angehoben worden ist. Eine Erhöhung darüber hinaus ist seitens der Verwaltung nicht empfehlenswert. Gerade die Berufskollegs und Hochschulen in Dortmund weisen einen großen Einzugsbereich auf und werden daher auch sehr stark mit dem ÖPNV angefahren. Die Anzahl von 1 Abstellplatz je 3 Schüler*innen bzw. Studierenden ist daher als zu hoch anzusehen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Wert der Kleingartenanlagen handelt es sich um den Mittelwert aus der bisherigen Stellplatzsatzung.
Die aufgeführten Reduzierungen sind aber unkritisch und sollten deshalb unterstützt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 10.1 wie vorgeschlagen.
Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs.
1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW einschließlich der o.g. Änderungen zu
beschließen.“
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 23268-21-E7:
„Wir bitten um Abstimmung über folgenden Änderungsantrag. Die Stellplatzsatzung wird in
den angegebenen §§ wie folgt geändert:
Aufnahme von §5 (4)
Bei Gebäuden, die wichtig sind für die soziale Infrastruktur, wie z.B. Schulen oder Kitas,
kann von den vorgesehenen Stellplätzen ganz abgesehen werden, insbesondere wenn
diese in dicht besiedelten Quartieren liegen, die nur wenige Freiräume zu Bebauung besitzen.
Änderung zu §6 (5)
Die Summe aller Boni nach § 4 und 6 kann max. 90 % der nach Anlage 1 notwendigen
Stellplätze für Kfz betragen. Ausnahmen sind im Rahmen der Errichtung von autofreien
Modellquartieren möglich.
Begründung
Erfolgt mündlich“
Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2022:
AKUSW, 07.09.2022:
Herr Rm Schreyer teilt mit, dass seine Fraktion folgende zwei Punkte des Antrags seiner
Fraktion (Drucksache Nr.: 23268-21-E5) trotz der hierzu erfolgten Stellungnahme der
Verwaltung vom 04.05.2022 wie folgt aufrecht erhalte:
1.Zu § 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für
Lastenräder aufgenommen.
Im Gegensatz zur Verwaltung halte man hier die vorgegebene 1,5 qm Abstellfläche für
Lastenräder nicht für ausreichend. Hierzu bitte man um Definition einer entsprechend größeren
Fläche.
2.Zu 1.2 Mehrfamilienhäuser werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUFgeändert
Hierzu bitte man darum, folgende Abänderung zur Abstimmung zu stellen:
Mehrfamilienhäuser in den besonders verdichteten Innenstadtbereichen (Zone1 und 2): werden
auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF geändert
Herr Rm Weber verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage in der durch die Verwaltung
vorgeschlagenen Fassung befürworten und sich zu den o.a. Punkten des Antrags der Fraktion
B‘90/Die Grünen enthalten werde.
Frau Rm Rudolf führt an, dass ihre Fraktion der Vorlage der Verwaltung vor dem Hintergrund
der Stellungnahme der Verwaltung zustimmen werde. Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die
Grünen werde man dem Punkt, „die Stellplätze für Lastenräder zu vergrößern“ zustimmen, den
Punkt bezüglich der Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern werde man ablehnen.
Herr Meißner weist darauf hin, dass die Stellplatzssatzung möglichst so beschlossen werden
sollte, dass diese nach Ratsbeschluss umgehend veröffentlicht werden könne. Daher bitte er
darum, die Formulierung zum Thema „Größe der Abstellfläche für Lastenräder“ so zur
Beschlussfassung zu bringen, dass diese direkt übernommen werden könne.
Auf Anregung durch die Vorsitzende kündigt Herr Thabe hierzu an, dass Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) einen entsprechenden Formulierungsvorschlag unterbreiten werde.
Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.“
Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23268-21-E8):
„Im Rahmen der Beratungen der Stellplatzsatzung in der Sitzung des AKUSW am 07.09.2022 ergab sich der Wunsch für die Berücksichtigung von Lastenrädern im Satzungstext eine Formulierung zu finden.
In Anlehnung an die Stellplatzsatzung der Stadt Bochum wird von der Verwaltung folgende Ergänzung in § 8 als neuer Abs. 9 vorgeschlagen:
(9): Bei Wohngebäuden mit mehr als 12 Fahrradabstellplätzen muss jeder 13. Fahrradabstellplatz für ein Lastenfahrrad ausgelegt sein. Die Grundfläche hierfür beträgt 3 m2 zuzüglich der jeweils notwendigen Verkehrsfläche.
Es erfolgt hier eine Beschränkung auf Wohngebäude, da dort das Lastenrad dauerhaft abgestellt werden muss. Bei Verkaufsflächen ab 800 m2 Verkaufsfläche ist der Stellplatzbedarf für Lastenräder bereits in der Anlage 1 unter Ziffer 3.2 und 3.3 in der Form berücksichtigt, dass (mindestens) zwei Stellplätze für Lastenräder hergestellt werden müssen.“
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 23268-21-E9):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Ergänzungsantrags zu §4 der Stellplatzsatzung, „Minderungsmöglichkeiten nach Lage und Typ“:
Absatz (2), „Zentralitäts-Bonus“
wird wie folgt geändert:
Das Stadtgebiet ist gemäß Anlage 4 in drei Zonen gegliedert, wobei jede Zone einen unterschiedlich hohen Zentralitäts-Bonus hat. Die notwendigen Stellplätze für KFZ reduzieren sich in der:
- Zone I – Erweiterter City-Bereich (höchste Zentralität) um 35%
- Zone II – Zentren (mittlere Zentralität) um 30%
- Zone III – Erweiterte Innenstadt (niedrige Zentralität) um 25%
Begründung:
Erfolgt mündlich“
AMIG 13.09.2022:
Herr Wilde führt zum Antrag der Fraktion DIE LINKE+ (DS-Nr.: 23268-21-E7) an, dass er nicht dafür werbe, die sozialen Infrastruktureinrichtungen wie Kitas, Schulen etc. aus der Stellplatzverpflichtung zu nehmen, zumal man bei Kitas häufig private Betreiber und Vorhabenträger habe.
Zu § 6 Abs. 5 gibt er den Hinweis, dass es sich für den Fall, wenn man autofreie Modelquartiere habe, es sich nicht nur um wenige Wohneinheiten, sondern um ganze Quartiere handeln werde, für die die Verwaltung Bebauungspläne aufstelle. In diesen setze man dann fest, dass dort keine Stellplätze erforderlich sind. Diese Festsetzung gelte vorrangig und nicht die Stellplatzsatzung.
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23268-21-E9) erläutert er, dass man die Stellplatzsatzung auch nach in Krafttreten noch aufgrund aktueller Bedarfe anpassen könne. Daher schlage er vor, diesen Antrag heute zurückzuziehen.
Weiter schlägt Herr Wilde vor, die Empfehlung zur Vorlage heute im Sinne der beiden Stellungnahmen der Verwaltung vom 04.05 2022 und 08.09.2022 zu treffen.
Frau Rm Sassen zieht sodann den o.a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr. 23268-21-E9) zurück und behält sich vor, diesen zur Ratssitzung erneut zu stellen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE+ (DS-Nr.: 23268-21-E7) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION /Die PARTEI), ab.
Vor dem Hintergrund der Beschlussvorschläge der Verwaltung laut der vorliegenden Stellungnahmen vom 04.05.2022 und 08.09.2022 empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48
Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW.
zu TOP 3.2
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:
Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf zu den Teilkonzepten zur Kenntnis und empfiehlt eine Ergänzung in folgenden Punkten:
1. Die Bedeutung des Fußgängerverkehrs in seiner Zubringerfunktion zum ÖPNV sollte stärker herausgearbeitet werden. Die damit verbundene Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist als vordringliche Aufgabe im Citybereich ohne weiteren Zeitverzug auch im Sinne der Verbesserung des Wohnumfeldes für die künftig stärker zum Wohnen zu nutzende Innenstadt voranzutreiben.
2. Die Gestaltung von Shared Spaces im Innenstadtbereich sollte mehr Beachtung finden.
3. Die Reduzierung des MIV i.S. emissionsfreier Innenstadt kann ohne große Verzögerung durch Reduzierung von Parkplätzen und Anhebung der Parkgebühren auf ein kostendeckendes Niveau (s. DIFU-Modellrechnung) eingeleitet werden. Das gilt besonders für das Bewohnerparken.
4. Der Abbau von 2.000 Parkplätzen auf 1.000 darf nicht 10 Jahre dauern! Klimawandel und lebenswerte Innenstädte verlangen beherzteres Vorgehen und höheres Tempo.
5. Die Umverteilung von Flächen im öffentlichen Straßenraum sollte nicht nur diskutiert sondern schnellstens umgesetzt werden (Beispiel Paris).
6. Die Modernisierung des Parkleitsystems sollte bereits an Einfallstraßen auf Belegungen und auf P&R-Plätze i.V. mit ÖPNV hinweisen.
7. Klimaschutz durch Grüninseln sollte sofort begonnen werden.
8. Eine räumliche Entkopplung der verschiedenen Verkehrsebenen ist dort anzustreben, wo Unfallschwerpunkte entschärft werden können.
Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig – unter Berücksichtigung der oben gemachten Empfehlungen – den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.06.2022:
Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) schlägt folgende Ergänzung der Empfehlung vor:
1. bleibt
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und erforderlichen Kosten im Herbst dieses Jahres für die Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen.
3. Darüber hinaus beauftragt die Verwaltung Arbeiten und Leistungen im Bereich des rad- und Fußverkehrs, die in den Bezirksvertretungen seit Jahren unerledigt sind und die sie beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht selber erledigen kann, unverzüglich öffentlich auszuschreiben.
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU-Fraktion) bittet darum, aus 2. „im Herbst dieses Jahres „ zu streichen.
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und erforderlichen Kosten für die Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen.
3. Darüber hinaus beauftragt die Verwaltung Arbeiten und Leistungen im Bereich des Rad- und Fußverkehrs, die in den Bezirksvertretungen seit Jahren unerledigt sind und die sie beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht selber erledigen kann, unverzüglich öffentlich auszuschreiben.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 08.6.2022:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig und mit folgenden Bemerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen geben folgende Anmerkungen zu Protokoll:
Die Analysen sind umfangreich und zufriedenstellend. Bei den vorgelegten Maßnahmen erkennen wir Potenziale, die noch nicht ausreichend ausgeschöpft sind. Dazu folgend unsere Vorschläge:
- Thema Sicherheit: Sofern rechtlich möglich. Innerorts Tempo 30. Nicht nur auf Hauptverkehrsstraßen ist eine Prüfung notwendig. Die dargelegten Analysen zeigen die Vorteile eines generellen Tempolimits von 30 km/h im städtischen Raum.
- Thema Finanzierung Fußverkehr: Nicht mit 1€ pro Kopf und Jahr starten, sondern mit min. 5€ und bis Ende 2030 20€pro Kopf und Jahr veranschlagen. Der Finanzierungsvorschlag ist für die vorgeschlagenen Maßnahmen deutlich zu gering angesetzt.
- Thema öffentlicher Raum: Infrastrukturmaßnahmen für den MiV (Ladesäulen, Parkautomaten, etc.), sind auf den vorgesehenen Verkehrsflächen für den motorisierten Verkehr zu installieren, nicht auf dem Fußweg.
- Thema öffentlicher Raum (Parkraumüberwachung): Die angestrebten Planstellen bis 2025 werden auf 120 erhöht. Ohne eine konsequente und flächendeckende Überwachung, sind die Maßnahmen nicht durchführbar und der Erfolg gefährdet.
Die Fraktion DIE LINKE schließt sich den Anmerkungen der Bündnis 90/ Die Grünen an
und fügt weiter Anmerkungen bei:
1. Erhöhung auf 26 %Anteil des Fußverkehrs und nicht nur auf 21%, denn gemäß Umfrage von 2019 lag der Anteil bei 26% und ist auf 19% zurückgegangen und sollte mindestens 26% betragen. siehe S.12 Fußverkehrsstrategie Teilkonzept .... Masterplan Mobilität 2030
Der Anteil in anderen Großstädten ist bei weitem höher als in Dortmund
2. Erstellung eines Wegeverbindungsplanes für den Alltag- und für die Freizeit für die zu Fußgehende. Es fehlt ein Plan, der die Bürger anregt zu Fuß zu gehen.
3. Die Fahrbahnbreiten sind zu reduzieren wo es möglich ist und zwar den Vorgaben des Vereins Fuß e.V. nach der Flächenaufteilung 30 40 30. Ein Beispiel ist die Osterstr. in Hamburg mit zusätzlichen Querungen siehe S. 28 „Strategie öffentlicher Raum Teilkonzept öffentlicher Raum und Ruhender Verkehr“
4.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:
1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit den Anmerkungen des Beirats der unteren Naturschutzbehörde, die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme zu beschließen und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates für Nahmobilität vom 18.08.2022:
Herr Stolz und Herr Meißner stellen die Grundzüge und Inhalte der oben stehenden
Teilkonzepte anhand einer Präsentation vor (s. Anhang des Protokolls). Die
Mitglieder werden darüber informiert, dass sich die Neufassung der Stellplatzsatzung
(DS-Nr.: 23268-21) erneut in der politischen Beratung befindet und voraussichtlich in
der nächsten Ratssitzung beschlossen wird.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge
der Mitglieder in dem nachfolgenden Empfehlungsvorschlag zusammengefasst und
zur Abstimmung gebracht werden.
Empfehlungsvorschlag:
Der Beirat Nahmobilität empfiehlt der Verwaltung, die nachfolgend aufgeführten
Ergänzungen und Anmerkungen der Mitglieder bei der weiteren Konkretisierung der
Teilkonzepte Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Öffentlicher
Raum & Ruhender Verkehr, Stufe 2, zu prüfen und zu berücksichtigen:
- die grundsätzliche Ausrichtung der Teilkonzepte wird begrüßt. Insbesondere,
dass der Fußverkehr gegenüber den anderen Verkehrsarten als vorrangig
betrachtet wird
- als positiv wird das Parkraummanagement bewertet, insbesondere die
Verteuerung der Parkgebühren
- in Teilen werden die Teilkonzepte als zu wenig ambitioniert eingeschätzt: die
zusätzliche Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist grundsätzlich richtig und
wichtig. Es wird jedoch kritisiert, dass die Anzahl zur Einrichtung auf Zwei pro
Jahr limitiert wird. Die Einrichtung sollte bedarfsgerecht mit entsprechenden
Ressourcen geschehen
- es gibt Bedenken hinsichtlich der geplanten Umsetzung von 3-5
Bewohnerparkzonen pro Jahr: trotz eines politischen Beschlusses aus dem
Jahr 2017 wurden bisher lediglich zwei Parkzonen eingerichtet
- die Teilkonzepte enthalten wenig konkrete Maßnahmen, wenn dann ohne
konkrete Zeitschiene und Aussagen zur möglichen Finanzierung
- es wird kritisiert, dass Werbetafeln weiterhin mitten auf den Gehwegen
installiert werden
- die Zuständigkeiten für die Themen öffentlicher Raum und Barrierefreiheit sind
unklar (Anm. Herr Meißner: alle Maßnahmen werden an die entsprechenden
Fachabteilungen adressiert (z.B. Stadterneuerung, Stadtentwicklung))
- die Maßnahmen sollten zwingend in die Jahresprogramme der
Fachabteilungen der Verwaltung aufgenommen werden (Anm. Herr Meißner:
die Umsetzung von Maßnahmen sind im Rahmen der verfügbaren
Ressourcen und aufgestellten Jahresarbeitsprogrammen zu sehen)
- das Gehwegparken wird in Dortmund weiterhin als ein großes Problem
angesehen, das dringend angegangen werden sollte
- es gibt die Rückfrage, warum die Taxiunternehmen nicht in den Teilkonzepten
berücksichtigt wurden (Anm. Herr Meißner: im Rahmen der Entwicklung hat
sich seitens der Unternehmen wenig Veränderungsmotivation gezeigt. Die
Unternehmen sind zunächst mit den Folgen der Corona-Krise beschäftigt. Es
gab allerdings eine größere Veranstaltung unter Beteiligung der Unternehmen.
Es ist angedacht, diese auch weiterhin in die Planungen der Stadt mit
einzubeziehen)
Abstimmungsergebnis:
Der Beirat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und nimmt den Empfehlungsbeschluss einstimmig an.
-47-
AMIG 13.09.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.3
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24922-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 01.09.2022:
„Ratsmitglied Vogeler (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage gerne empfehlen werde, zunächst jedoch um Beantwortung der folgenden zwei Fragen zum kommenden Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften (AFBL) bittet:
1. Mit wie viel zu schaffenden Stellen zur Fortführung über die Stufe hinaus wird gerechnet
2. Was passiert wenn die DSW21 nach der Stufe 1 abspringt?
Herr StR Uhr sagt die Beantwortung der Fragen zu.
Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Man sei nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben, allerdings habe sich der Fachausschuss noch nicht abschließend geäußert. Sie schlägt vor, die Vorlage in den AFBL durchlaufen zu lassen. Ihre Fraktion sei grundsätzlich für eine Empfehlung, allerdings solle sich zunächst der Fachausschuss inhaltlich äußern.
Im Anschluss an die Diskussion lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen. Die Beantwortung der Fragen soll in der nächsten Sitzung des AFBL erfolgen.“
AMIG 13.09.2022:
In Kenntnis der o. a. Empfehlung des APO empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Die FRAKTION /Die PARTEI) nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. stimmt der zur Realisierung der Stufe 1 des Projektes (Explorationsphase) vorgesehenen Gründung der „Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH“ als gemeinsame Gesellschaft der Stadt Dortmund (50 %) und der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (50 %) mit einem Stammkapital von 50.000 Euro zu und beauftragt die Verwaltung, die Gründung der Gesellschaft, wie in der Begründung der Vorlage beschrieben, bis Ende 2022 vorzubereiten und umzusetzen.
2. genehmigt gemäß § 83 GO NRW die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 475.000 Euro und überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 202.058 Euro für das Haushaltsjahr 2022.
3. beschließt die Veranschlagung des Budgets zur Finanzierung des Projektes und der Projektgesellschaft im städtischen Haushaltsplan 2023 mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.562.700 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 2.821.700 Euro im Haushaltsjahr 2024 und die Auszahlung der Finanzmittel an die „Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH“ in den jeweiligen Haushaltsjahren.
4. beschließt die Einrichtung und Besetzung von überplanmäßigen Projekteinsätzen (ein Geschäftsführer*in und zwei technische Ingenieur*innen) für die Dauer der Explorationsphase (voraussichtlich zwei Jahre) und die Berücksichtigung der damit verbundenen Personal- und Sachaufwendungen sowie Erträge im städtischen Haushaltsplan 2023 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 (siehe finanzielle Auswirkungen).
zu TOP 3.4
Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25223-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung des Sachverhaltes zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gegenüber dem RVR als Träger der Baumaßnahme für den „Hoesch-Hafenbahn-Weg“ zu erklären, dass sie, wie unter den in Ziff.3 dargestellt, einen Teil der bei der DB Netz AG ggfls. anfallenden Instandhaltungs-kosten für das vorhandene Brückenbauwerk bis zum Baubeginn des neuen Bauwerkes durch den RVR übernimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DB Netz AG zu vereinbaren, dass diese die entstehenden Instandhaltungskosten für das vorhandene Brückenbauwerk bis zu einem Betrag in Höhe von 35.700,00 Euro brutto trägt. Wird dieser Betrag überschritten, werden die Instandhaltungskosten am vorhandenen Brückenbauwerk bis zu einer Höhe von 250.000,00 Euro brutto durch die Stadt Dortmund getragen. Dieser finanzielle Beitrag wird seitens der Stadt Dortmund nur unter der Bedingung geleistet, dass der Baubeginn der neuen Brücke spätestens bis Juli 2024 erfolgt.
zu TOP 3.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19, DS-Nr. 18009-20, DS-Nr. 20915-21) einen investiven Mehrbedarf um insgesamt weitere 793.000 €.
Damit erhöhen sich die investiven Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung (FB 67) von bisher 6.690.000 € um 743.000 € auf insgesamt 7.433.000 €.
Zusätzlich erhöhen sich die nicht zahlungswirksamen Sachleistungen (Muskelhypothek) der „Bürgerhaus Dorstfeld eG“ um zusätzliche 50.000 € auf insgesamt 150.000 €. Für die
Muskelhypothek ist ein 100 %iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.841.422 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 258.422 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Gesamtmaßnahme (investive und konsumtive Anteile) wird durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von 4.389.845 € gefördert.
Im weiteren Verlauf des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. erfolgt zum endgültigen Haushaltsplan eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.
zu TOP 3.6
Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24549-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Standortentwicklung der Feuer- und Rettungswache 2 nebst Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum zur Kenntnis (siehe Anlage).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.
zu TOP 3.7
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 31.08.2022:
Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:
..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Klassengrößen an den Regelschulen bis zur Höchstzahl ausgeschöpft werden, um möglichst viele der zugereisten Kinder und Jugendlichen dort unterrichten zu können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
5. Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
7. Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
8. Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
- ob eine Verlagerung einzelner Schulklassen der Stammschulen an die Ersatzstandorte möglich ist.
- ob eine Mischung vorhandener Klassen der Stammschulen mit zugereisten Kindern und Jugendlichen bei Nutzung der Ersatzstandorte möglich ist.
9. Es ist davon auszugehen, dass viele der betroffenen zugereisten Kinder und Jugendlichen nicht im Stadtbezirk des jeweiligen Ersatzstandorts leben. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen eines Mobilitätsmanagements dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen durch die Fahrten zu und von den Schulen möglichst minimiert werden.
10. Die Stammschulen der Kinder und Jugendlichen sollten in der Nähe ihrer jeweiligen Wohnorte liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stammschulen bei der kurzfristigen Entwicklung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten zur Anbindung der Kinder und Jugendlichen der ausgelagerten Vorbereitungsklassen an den Schulalltag der Stammschulen zu unterstützen.
11. Die vorgesehenen Stellen der Schulsozialarbeit an den Ersatzstandorten werden wie folgt erhöht: Frenzel-Schule 3 statt 2, HS am Ostpark 2 statt 1,5, Heinrich-Schmitz 2 statt 1.
12. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Trägern, Verbänden und Vereinen ein außerschulisches Integrationskonzept für die Schüler*innen der drei Ersatzstandorte zu erarbeiten. Das betrifft auch möglichst umfangreiche Programme in den Schulferien.
13. Für Kinder und Jugendliche, die zunächst weiter auf einen Schulplatz in einer Regelschule bzw. einem Ersatzstandort warten müssen, sind Überbrückungsangebote zu schaffen…
Es bestand Konsens, die Punkte des Antrages einzeln abstimmen zu lassen:
Punkt 1: Mehrheitlich beschlossen
(1 Nein AfD, 19 Ja)
Punkt 2: Abgelehnt:
(7 Ja, AfD,B´90/Die Grünen, FDP/7 Nein, CDU, Die Partei, Linke+/ 6 Enthaltungen SPD)
Punkt 3: Einstimmig beschlossen
(11 Ja, B´90/Die Grünen, CDU, AfD/9 Enthaltungen, FDP, Linke+, SPD, Die Partei)
Punkt 4: Mehrheitlich beschlossen:
(12 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei/ 1 Nein AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)
Punkt 5: Mehrheitlich beschlossen:
(11 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU/ 2 Nein, Linke+, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Die Partei)
Punkt 6: Einstimmig beschlossen:
(1 Enthaltung Linke+, 19 Ja)
Punkt 7: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 6 Nein, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 8: Mehrheitlich beschlossen: (13 Ja, B´90/Die Grünen, Linke+, SPD, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD)
Punkt 9: Einstimmig beschlossen:
(13 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei, AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)
Punkt 10: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 11: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 12: Abgelehnt:
(6 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)
Punkt 13: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 5 Nein, CDU/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Beschlussvorlage zu fassen.“
AMIG 13.09.2022:
Herr Rm Berndsen bittet darum, die Vorlage auch den bisher nicht in der Vorlage aufgeführten Bezirksvertretungen der „Schulgebäude Gruppe B“ (BV Brackel und BV Scharnhorst) zur Kenntnis vorzulegen.
Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Schulausschlusses zum dortigen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten. 2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind. 3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.
zu TOP 3.8
Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)
AMIG 13.09.2022:
Herr Dr. Falk informiert den Ausschuss mittels Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage).
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Handlungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung entsprechender Umsetzungsvorlagen für die einzelnen Maßnahmen.
zu TOP 3.9
Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 16.08.2022:
„Herr Müller (Fraktion B´90/die Grünen) gab folgendes Statement zu Protokoll:
Der Bereich Oespel/Kley ist mit einem 2%igen Anteil sowohl bei der Verkaufsfläche als auch beim Umsatz Schlusslicht im Bezirk. Hier ist besonders Kley sehr schlecht versorgt. Mögliche Potentiale sind in der letzten Zeit weggefallen. Auf dem Gelände des ehemaligen Ausbildungsmarktes wurden Wohnhäuser gebaut und die Verkaufsflächen im Echeloh werden zu einer Tagespflege für Senioren umgewandelt.
Es ist uns bewusst, dass die Stadt keine Nahversorger ansiedeln kann, jedoch empfehlen wir einen Fokus auf die Situation in Oespel/Kley zu richten, damit sich die Situation zumindest nicht noch verschlechtert. Wünschenswert wäre jedoch Anreize für eine Entwicklung dahin zu schaffen, dass zumindest in Kley sich die Situation der Nahversorgung verbessert."
AMIG 13.09.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.10
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.11
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25112-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
zu TOP 3.12
Schnellladen von Elektrofahrzeugen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24272-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 24272-22, lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24272-22-E1):
„Zu dem vorgenannten Sachverhalt möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Das High Power Charging (HPC) ist eine Sonderform des Gleichstrom (DC)-Schnellladens. In
der Regel stellt diese Technik Leistungen größer 100 kW bereit. Die entsprechenden
Ladesäulen sind deutlich größer als die vielfach im öffentlichen Raum installierten ACLadesäulen.
Zudem stellen die HPC-Lader besondere Herausforderungen an das örtliche
Verteilnetz.
Gemäß einer Studie der TU Dortmund zusammen mit der Fa. Compleo Charging Systems AG
sind Ladepunkte mit mehr als 80 kW in der Regel in Innenstädten nicht erforderlich. Eine
kürzlich von der ef.ruhr GmbH erstellte Analyse zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in
Dortmund bis 2030 und den damit verbundenen Herausforderungen an das Verteilnetz
betrachtet daher auch nicht explizit die Technik des HPC-Ladens. Sie stellt fest, dass in
Dortmund bis 2030 ca. 350 DC-Ladepunkte und ca. 2.500 AC-Ladepunkte im
halb/öffentlichen Raum installiert werden müssen, um die bis 2030 zu erwartenden e-
Fahrzeugzulassungen bedienen zu können. Zählt man die Übergangstechnologie der Plug-in-
Hybride dazu, wären es voraussichtlich noch einmal 2.000 weitere AC-Ladepunkte. Aktuell
erarbeitet die Verwaltung die vom Rat beauftragte Ladeinfrastrukturstrategie (Drucksache-
Nr. 20975-21).
Der Aufbau von HPC-Ladeinfrastruktur schreitet parallel voran. So hat das
Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr im Rahmen des Deutschlandnetzes vier
Suchräume in Dortmund definiert, an denen je 12 HPC-Säulen mit einer Leistung größer 200
kW installiert werden sollen. Im Rahmen des Projekts „emissionsfreie Innenstadt“ baut die
DEW21 aktuell eine entsprechende Ladeinfrastruktur am Ostwall 51 auf. Zudem plant die Fa.
Allego einen Lade-Hub am Hauptbahnhof.
Herausforderungen der HPC-Technik sind:
• Verfügbarkeit ausreichender Reserven im Verteil- bzw. Mittelspannungsnetz
• Bei leistungsstarken Anlagen eine höhere Geräuschentwicklung aufgrund der
verbundenen Kühlung
• Hinreichender Platz für die Installation der Ladesäule und ggf. eines zusätzlichen
Trafos
• Wirtschaftlichkeit, die eine höhere Ladefrequenz und kurze Standzeiten benötigt“
AMIG 13.09.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.13
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25321-22)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 25321-22):
„Die elektromotorische Bremse wird seit über 100 Jahren genutzt, um beim Bremsen von Fahrzeugen elektrische Energie zurückzugewinnen. Die Wiener Linie hat mit einem Pilotprojekt gezeigt, dass dieser durch die U-Bahn gewonnene Gleichstrom auch im Wechselstromnetz genutzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der DSW21 um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchem Umfang werden bisher bei den Stadtbahnen und bei den zukünftigen E-Bussen elektromotorische Bremsen eingesetzt?2. Wie bewerten die DSW21 das Wiener Pilotprojekt in Bezug auf eine Umsetzung in Dortmund? 3. In welcher Größenordnung könnte - und wird gegebenenfalls heute schon - im Dortmunder ÖPNV-Netz mit diesen Bremsen elektrische Energie eingespart werden?
Begründung:
ggf. mündlich“
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 25321-22-E1):
„Da sich die Fragestellungen auf Angelegenheiten der DSW21 beziehen und diese nicht von der Verwaltung beantwortet werden können, wurde die DSW21 um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt nunmehr vor und diese zitiere ich wie folgt:
1. In welchem Umfang werden bisher bei den Stadtbahnen und bei den zukünftigen E-Bussen elektromotorische Bremsen eingesetzt?
Mit Ausnahme der 1974 in Betrieb genommenen 10 Bonner B100 Wagen haben alle anderen 111 Stadtbahnwagen (64 B80 Fahrzeuge und 47 NGT8) eine elektrische Rekuperation. Dies bedeutet, dass sie mittels der umgepolten Antriebsmotoren alle betrieblich üblichen Bremsungen vornehmen. Nur bei Gefahr und bei den letzten Metern bis zum Stillstand wird (zusätzlich) mechanisch gebremst.
Die durch die Rekuperation gewonnene Energie wird in die Fahrleitung zurückgespeist und von dort in ein anderes Fahrzeug, welches sich im Speiseabschnitt befindet, eingespeist. Dies funktioniert mit einem hohen Wirkungsgrad, wenn eine enge Taktung gegeben ist und die Fahrleitung entsprechend groß dimensioniert ist. Beides ist bei DSW21 in einem Großteil des Netzes der Fall.
E-Busse und E-PKW bremsen immer mit Rekuperation. Die gewonnene Energie wird in die Batterien eingespeist.
2. Wie bewerten die DSW21 das Wiener Pilotprojekt in Bezug auf eine Umsetzung in Dortmund?
Wir sehen keine Notwendigkeit für eine Einspeisung ins Wechselstromnetz, da zum einen ein geringerer Wirkungsgrad damit verbunden ist und zum anderen bei unseren Gegebenheiten eine sehr gute Rekuperationsquote erreicht wird. Ab 2023 haben die neuen und modernisierten B80 Fahrzeuge eine Messeinrichtung, die aufzeichnet, wo nicht rekuperiert wird bzw. ob und wo noch Optimierungspotentiale vorhanden sind.
Hier würden wir dann ggf. noch nachbessern (Fahrplananpassungen, technische Parameter am Fahrzeug, Fahrleitungsdimensionierung oder Speichermedium)
3. In welcher Größenordnung könnte - und wird gegebenenfalls heute schon – im Dortmunder ÖPNV-Netz mit diesen Bremsen elektrische Energie eingespart werden?
Die genauen kWh-Zahlen können wir heute nicht benennen, da keine Aufzeichnung erfolgt. Dies wird aber bei der neuen Fahrzeuggeneration erfasst werden. Wir gehen davon aus, dass wir nur geringe weitere Optimierungspotentiale haben.
In Dortmund wird nicht nur durch Rekuperation Energie eingespart. Wir haben weitere technische Vorkehrungen getroffen, die im Nachfolgenden stichpunktartig dargestellt sind. Die genannte Stromrückspeisung entspricht der v. g. Rekuperation.
NGT8 (2008-2014)
Energierückgewinnung (Stromrückspeisung)
EIB-Steuerung (Strom-Maximum-Wächter) – Begrenzung der Stromaufnahme durch Taktung der Heizleistung
Außentemperaturabhängige Heizungssteuerung
B80C (1986-1999)
Energierückgewinnung (Stromrückspeisung) beim Bremsen.
EIB-Steuerung (Strom-Maximum-Wächter) – Begrenzung der Stromaufnahme durch Taktung der Heizleistung
Heizungsanlage – manuelle umschaltbare Luftansaugung für Sommer-/Winterbetrieb
B80D/B80C-Modernisiert (ab 2023-2031)
Energierückgewinnung (Stromrückspeisung) beim Bremsen.
EIB-Steuerung (Strom-Maximum-Wächter) – Begrenzung der Stromaufnahme durch Taktung der Heizleistung
Moderne Wärmedämmung und Wärmeschutzverglasung, dadurch geringere Heizleistung notwendig (ca. 2/3 Einsparung)
Moderne Lüftungsanlage im Fahrgastraum statt energieintensiver Klimaanlagen
Außentemperaturabhängige Heizungssteuerung
Fahrzeugbeleuchtung in LED-Technik
B100 (Fahrzeugserie läuft aus und wird durch B80D ersetzt)
Keine Energierückgewinnung (Stromrückspeisung) beim Bremsen.
Keine besonderen Energiesparmaßnahmen vorhanden.
Erklärung zur Energierückgewinnung (Stromrückspeisung):
Hierbei werden die Antriebsmotoren beim Bremsen bis kurz vor dem Stillstand als Generatoren geschaltet, die so gewonnene Bremsenergie wird in das DSW21-Gleichstromnetz rückgespeist und durch andere Fahrzeuge genutzt.
Hierdurch reduziert sich die Stromaufnahme aus dem öffentlichen Netz.
Erklärung zur EIB-Steuerung (Strom-Maximum-Wächter)
Permanente zentrale Stromüberwachung, bei zu hohem Stromverbrauch werden durch ein zentrales Signal die Strom-Nebenverbraucher (z.B. Heizungen) kurzzeitig abgeschaltet.
Diese Maßnahme begrenzt den Stromverbrauch ohne Komfortverlust.“
AMIG 13.09.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Beteiligungsapps
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25655-22)
Hierzu liegt vor Antrag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, ob und wenn ja welche Beteiligungsapps zum Mobilitätsverhalten der Bürger*innen von der Stadt Dortmund schon genutzt werden, bzw. welche Planungen bestehen, Apps wie die GehCheck App, Bike Citizen und andere, für Instandsetzungs- und Neuplanungsmaßnahmen zu nutzen.
Die Verwaltung wird gebeten, sowohl deren Integration in die Dortmund-App als auch die Möglichkeiten einer wirksamen Bewerbung dieser Apps zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss vorzustellen.
Begründung:
Einen Baustein zur Verbesserung des Mobilitätsverhaltens stellen Beteiligungsapps dar, mit denen eine erste Analyse der Gegebenheiten insbesondere für zu Fuß Gehende oder Radfahrende im Straßenraum durchgeführt werden kann. So können beispielsweise mit der GehCheck-App Bürger*innen sehr einfach einen Fußverkehrscheck, wie er derzeit im Rahmen des Masterplans Mobilität für den Fußverkehr durchgeführt wird, unterstützen und der Verwaltung damit gute Hinweise zu bestehenden Problemen, aber auch für die zukünftige Planung des Fußverkehrs in der Stadt geben. Das Umweltbundesamt hat die Entwicklung dieser App im Rahmen eines Forschungsprojektes gefördert. Über die Beteiligungsapps lassen sich Gefahrenstellen, Hindernisse und Verbesserungsvorschläge, aber auch Lob für gute Verbindungen und Lösungen festhalten. Entsprechende Anregungen zur Nutzung dieser Apps werden auch in den Entwürfen zu den Teilkonzepten Fußverkehr und Radverkehr des Masterplans Mobilität gegeben.“
AMIG 13.09.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.15
Barrierefreies Routing in der Wegeführung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25220-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25220-22-E1):
„Im Anschluss an die Darstellung des Sachstands der Verwaltung zum barrierefreien Routing stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen dieses Projekt fortgeführt werden könnte. Daher bittet Fraktion DIE LINKE + die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen.1. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Einsatz ihrer Ressourcen ein, um das barrierefreie Routing in der City selbst umzusetzen?
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Einsatz ihrer Ressourcen ein, um eine Kooperation mit der OSM Community mit dem Ziel des barrierefreien Routings in der City zu etablieren und aufrecht zu erhalten?
3. Welche Bereiche außerhalb des Wallrings sieht die Verwaltung als für ein barrierefreies Routing sinnvoll an?“
AMIG 13.09.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.16
Standatisierte Bewertung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25654-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25654-22-E1):
„Die Standardisierte Bewertung ist eine wirtschaftliche Betrachtung zu planender Infrastruktur-Maßnahmen im ÖPNV. Seit Juli 2022 gilt eine neue Fassung. Daraus ergeben sich für die Fraktion DIE LINKE + die folgenden Fragen:
1. Worin liegen die wesentlichen Unterschiede der neuen Fassung im Vergleich zur alten? Hier wäre die Darstellung in Form einer Synopse wünschenswert.
2. Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf konkrete Planungen, zum Beispiel im Rahmen der Planung von Mobilstationen oder der Fortschreibung des Stadtbahn-Entwicklungskonzeptes?“
AMIG 13.09.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.17
Modellversuch Lastenrad-Verleih
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25638-22)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 25638-22):
„In seiner Sitzung am 4. Mai 2021 hat der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) einen Antrag der CDU-Fraktion zur „Förderung verleihbarer Lastenräder“ (Drucksache Nr.: 20692-21) beschlossen. Der Antrag beauftragte die Verwaltung zur konkreten Gesprächsaufnahme mit lokalen Anbietern des Fahrradverleihs zur Ausweitung des Angebots von verleihbaren Lastenfahrrädern. Außerdem sollten mögliche finanzielle Anreize für die Anbieter geprüft werden. Zur Sitzung des AMIG am 7. September 2021 erreichte den Ausschuss eine Stellungnahme der Verwaltung zum o. g. Antrag (Drucksache Nr.: 20692-21-E1). In dieser verweist die Verwaltung insbesondere auf die Teilnahme der Stadt Dortmund an dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Wander-Lastenrad-Verleih-Projekt „TINK Netzwerk“. Diese viermonatige Modellphase fand im vom 1. März bis zum 30. Juni 2022 statt. An fünf Stationen waren 15 Lastenräder ausleihbar. Zu den weiteren Punkten des beschlossenen Antrags äußert die Verwaltung sich in ihrer Stellungnahme nur zurückhaltend.
Auf den Internetseiten der Stadt Dortmund findet sich nun bereits eine erste Auswertung zum TINK-Projekt. Dieses wird hier als Erfolg gesehen. Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion im AMIG die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zum TINK-Projekt sowie zum Antrag der CDU-Fraktion vom 4. Mai 2021 (Drucksache Nr.: 20692-21). Hierbei ist von besonderem Interesse, wie der weitere Zeitplan zum Aufbau eines Leih-Lastenrad-Netzwerkes aussieht, da die Haushaltsaufstellung der Stadt Dortmund für das Jahr 2023 unmittelbar bevorsteht.“
AMIG 13.09.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.18
Sachstandsbericht E-Scooter
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25641-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 25641-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern) in Dortmund. Die Verwaltung wird hierbei auch um eine Stellungnahme gebeten, ob es die Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Zusammenhang mit E-Scootern (wie z. B. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und städtische Beratungsangebote für E-Scooter-Nutzer) gibt.
Begründung:
Die Nutzung von E-Scootern erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Mit der Zunahme des E-Scooter-Verkehrs nehmen jedoch auch die unerfreulichen Begleiterscheinungen zu. So hat sich die Zahl der Unfälle, die in Zusammenhang mit E-Scootern stehen, seit 2020 verdoppelt. Auch in Dortmund kommt es immer wieder zu Unfällen, teils mit schweren Verletzungen. Neben dem im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) bereits behandelten ruhenden Verkehr (Abstellflächen für E-Scooter, 23186-21-E1) sollte auch ein Fokus auf die E-Scooter-Nutzung im Dortmunder Straßenverkehr und dem Zusammenspiel mit anderen Verkehrsteilnehmern gelegt werden.“
AMIG 13.09.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Herr Rm Frank bittet die Verwaltung darum, diese Stellungnahme auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) vorzulegen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.19
Sachstandsbericht Ringbus „Innovations-Linie 400“
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25640-22)
Hierzu liegt vor Gemeinsame Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, DS-Nr.: 25640-22-E1):
„Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Haushaltsbegleitbeschluss Ringbuslinie 400 (Drucksache Nr. 22100-21-E33). Bereits am 16. März 2022 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) einen ersten Sachstand zur Umsetzung gegeben (Drucksache Nr. 23846-22-E1). Vor dem Hintergrund dieses Berichtes bitten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die Verwaltung insbesondere auch um eine Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses? Haben die Planungsverwaltung und die DSW21 bereits erste Schritte unternommen?
2. In der Stellungnahme vom 16. März 2022 (Drucksache Nr. 23846-22-E1) wird ausgeführt, dass ein Betrieb für die DSW21 nicht ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich möglich sein wird. Wie hoch kalkuliert die DSW21 die auszugleichenden Kosten?
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten darum, die Antworten neben dem AMIG auch dem AKUSW weiterzuleiten.“
AMIG 13.09.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen. Diese wird dann auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgelegt.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.20
Zukünftige Bewertung von Preis und Leistung im ÖSPV
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25658-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25658-22-E1):
„Die allgemeine Kostenentwicklung im öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) kann nicht annähernd durch Steigerungen der Fahrpreise kompensiert werden, ohne dessen soziale und ökologische Funktion akut zu gefährden. Fehlende Zusagen zur Übernahme insbesondere der konsumtiven Mehrkosten im ÖSPV aus Bund und Land gegenüber den Kreisen und kreisfreien Städten als ÖSPV-Aufgabenträgern drohen, den kommunalen steuerlichen Querverbund weit über die Grenzen des Leistbaren hinaus zu belasten. Daher stellt die Fraktion DIE LINKE + die folgenden Fragen:
1 .Welche Szenarien sieht die Verwaltung in Anbetracht der allgemeinen Kostenentwicklung für den ÖSPV in Dortmund im Jahr 2023?
2. Unter welchen Voraussetzungen werden sich Kürzungen des ÖSPV-Angebotes in welchem Maße vermeiden lassen?
3. Welche Maßnahmen zur Finanzierung des ÖSPV sieht die Verwaltung neben Erlösen aus dem Ticketverkauf und Zuschüssen aus den Regionalisierungsmittel von Bund und Land als zielführend an? Unter welchen Voraussetzungen und mit welchem zeitlichen Vorlauf ließen sich diese Maßnahmen umsetzen? Sind diese Maßnahmen in Summe geeignet, Kürzungen des ÖSPV-Angebotes zu verhindern?“
AMIG 13.09.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.21
Sachstand kommunale Energiesparmaßnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25780-22)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 25780-22):
„Die CDU-Fraktion bittet im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 13. September 2022.
Seit dem 1. September 2022 gilt der erste Teil der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Hiermit verbunden sind auch erhebliche Folgen für die Kommunen. So dürfen beispielsweise Gebäude und Baudenkmäler von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung nicht mehr beleuchtet werden und Gemeinschaftsflächen sollen nicht mehr im gewohnten Maß beheizt werden.
Vor dem Hintergrund der EnSikuMaV bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um eine Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wie stellt sich die Verwaltung mit Blick auf die EnSikuMaV auf? Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand in Dortmund?
2. Laut Empfehlung der Bundesnetzagentur sollen die Verbraucher insgesamt rund 20 Prozent Energie einsparen. Wie sieht diese Zahl für den Verbraucher Stadtverwaltung aus? Sind 20 Prozent Einsparung hier realistisch?
3. Welche konkreten Energiesparmaßnahmen sind noch angedacht?
4. In anderen Kommunen kann in öffentlichen Sportanlagen nur noch kalt geduscht werden und Schwimmbäder werden nicht mehr geheizt. Ist mit solchen Maßnahmen auch in Dortmund zu rechnen?
5. Kann die Verwaltung bereits sagen, welche städtischen Maßnahmen auf die Dortmunder Privathaushalte zukommen werden?
Begründung:
Die Dringlichkeit begründet sich aus der unmittelbar bevorstehenden Heizperiode und der neuerlichen Schließung der Nord-Stream-Pipeline. Der brutale Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Folgen für die Energieversorgung stellen auch die Stadt Dortmund vor entsprechende Herausforderungen. Da die Entwicklungen aktuell sehr dynamisch sind, erfolgt die Einbringung der Fragen der CDU-Fraktion kurzfristig. Mit einer Beantwortung der Fragen im Rahmen des mündlichen Berichts unter Tagesordnungspunkt 10.1 ist die CDU-Fraktion einverstanden.“
AMIG 13.09.2022:
Herr Rybicki kündigt zur gesamten Angelegenheit eine umfassende Vorlage bis zur Ratssitzung am 22.09.2022 an.
Die Stellungnahme der Verwaltung zur o. a. Bitte um Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25172-22)
Hierzu liegt vor Ergänzung zum Vorgang (DS-Nr.: 25172-22-E1):
„In der oben genannten Ratsvorlage ist leider ein redaktioneller Übertragungsfehler enthalten.
Fälschlicherweise wurde auf Seite 3 der Vorlage im Absatz „Zuständigkeit“ die Bezirksvertretung
Hörde genannt. Korrekterweise muss jedoch hier die Bezirksvertretung Innenstadt-West genannt
werden.
Ich bitte, diese Korrektur zu beachten und bedanke mich für Ihr Verständnis.“
AMIG 13.09.2022:
Die Verwaltung strebt an, die Induktionen im Bürgersaal zu prüfen und eine Lösung hierzu zu finden. Außerdem werde man anstreben, auch die anderen Sitzungssäle mit Ringschleifen auszustatten.
Mit dieser Anmerkung der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Umsetzung des Bauvorhabens Neugestaltung Ratssaal mit 2,45 Mio. € und Medientechnik in Höhe von 5,99 Mio. € auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung Leistungsphase 3 als kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss
und beauftragt
2. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) für das Sonderprojekt - Neugestaltung Ratssaal und Anpassung Medientechnik.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Nachfolgenutzung ehem. Kraftwerk Knepper: Ausbau der Anlage Langenacker sowie der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstellen DO-Bodelschwingh A 42/A 45 und Knepper/Oststraße/Nierhausstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25141-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 07.09.2022:
„Die CDU-Fraktion unterstützt die Vorlage grundsätzlich, moniert aber, dass die Autobahnen nicht beachtet werden. Denn ein Großteil der Lkw wird später, wenn er von der A45 auf die A2 fahren möchte, zur Stauvermeidung immer durch Mengede fahren. Dieser Hinweis wurde in der Vergangenheit immer wieder angebracht, aber leider bei den Gutachten nicht beachtet.
Die SPD-Fraktion ist zwar auch nicht zufrieden damit, dass es immer noch kein vernünftiges Verkehrskonzept gibt, sieht sich aber in der Konsequenz aus der Vergangenheit verpflichtet, die Vorlage ebenfalls zu empfehlen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wird die Vorlage nicht unterstützen, da die Brückenstandhaftigkeit bisher nicht bestätigt wurde. Zudem verstehen die betroffenen Bürger aus dem angrenzenden Wohngebiet nicht, weshalb die Bezirksvertretung die Vorlagen ohne ein vernünftiges Verkehrskonzept immer wieder empfehlen bzw. beschließen.
Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Frau Knappmann, Frau Petri und Herr Kunstmann / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) mit den gemachten Anmerkungen den Ausbau der Teilfläche Langenacker mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.083.000,00 Euro und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung der o. g. Ausbaumaßnahme durch Abschluss eines Vorfinanzierungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH, die sich aus den Gesellschaftern Segro Germany GmbH und Hagedorn Revital GmbH zusammensetzt und damit im Namen des Verursachers fungiert, zu beschließen.
Die Finanzierung des Ausbaus der Teilfläche Langenacker in Höhe von 1.083.000,00 Euro wird aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014715 - Vorfinanzierung Langenacker - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung erfolgen:
Haushaltsjahr 2028: 1.083.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 28.575,00 Euro.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Frau Knappmann, Frau Petri und Herr Kunstmann / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) mit den gemachten Anmerkungen, dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW und der Autobahn GmbH über den Ausbau der Knotenpunkte Langenacker/Königshalt/Anschlussstellen Dortmund-Bodelschwingh zuzustimmen und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrages auf die LogPoint Ruhr GmbH zu beschließen.3. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Frau Knappmann, Frau Petri und Herr Kunstmann / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) mit den gemachten Anmerkungen, dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW über den Ausbau des Knotenpunkts Oststraße/Nierhausstraße zuzustimmen und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung des auf Dortmunder Gebiets liegenden Ausbaus durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH zu beschließen.“
AMIG 13.09.2022:
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
4. Der Rat beschließt den Ausbau der Teilfläche Langenacker mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.083.000,00 Euro und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung der o. g. Ausbaumaßnahme durch Abschluss eines Vorfinanzierungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH, die sich aus den Gesellschaftern Segro Germany GmbH und Hagedorn Revital GmbH zusammensetzt und damit im Namen des Verursachers fungiert.
Die Finanzierung des Ausbaus der Teilfläche Langenacker in Höhe von 1.083.000,00 Euro wird aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014715 - Vorfinanzierung Langenacker - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung erfolgen:
Haushaltsjahr 2028: 1.083.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 28.575,00 Euro.
5. Der Rat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW und der Autobahn GmbH über den Ausbau der Knotenpunkte Langenacker/
Königshalt/Anschlussstellen Dortmund-Bodelschwingh zu und beschließt die Übertragung der Durchführung und Finanzierung durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrages auf die LogPoint Ruhr GmbH.
6. Der Rat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW über den Ausbau des Knotenpunkts Oststraße/Nierhausstraße zu und beschließt die Übertragung der Durchführung und Finanzierung des auf Dortmunder Gebiets liegenden Ausbaus durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH.
zu TOP 5.2
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde
hier: 1. Ausbaustufe der Planstraße A
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24523-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
A.
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ – den Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.040.000,00 Euro für die 1. Ausbaustufe der Planstraße A.
B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) mit folgenden Auszahlungen:
2022 740.000,00 Euro
2023 300.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.
zu TOP 5.3
Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24530-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sich den Forderungen der Pilotstädte anzuschließen und den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zu erklären.
zu TOP 5.3.1
Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24119-22)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022:
„Die Fraktion Die Partei legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 214119-22-E1) vor:
„Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative Städteinitiative Tempo 30.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich um die Formalitäten kümmern.
Begründung:
Die Initiative gründete sich im Umfeld des Deutschen Städtetags und kritisiert, von diesem unterstützt, explizit, dass Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wann und wo Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbezogen angeordnet werden können. Der Initiative sind mittlerweile über 100 Kommunen beigetreten.
Die Initiative zielt darauf ab, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist.
Sie will also einen neuen straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es ermöglicht, Tempo 30 dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Mit Tempo 30 auf (fast) allen Straßen wäre allen Menschen in Dortmund geholfen. Denn langsameres Fahren ist auch spritsparendes Fahren. Und spritsparendes Fahren schont die Umwelt, in der wir alle leben. Hinzu kommt: Durch die steigenden Benzinpreise sind diese Kosten für viele Menschen, die Auto fahren, kaum noch tragbar. Auf den noch teureren ÖPNV umzusteigen, ist da natürlich keine Option.
Alternativ bliebe uns nur noch, für die Autofahrenden zu klatschen. Wir haben ja schon bei Pflegekräften erlebt, dass Klatschen genauso gut wie Geld ist. Allerdings denken wir, diese Maßnahme sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden. Sonst erwartet am Ende noch jedeX von uns Applaus!
In Summe ist Tempo 30 ein Beitrag für mehr Lebensqualität in Dortmund.
Anlage:
LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR
Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.
Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen
und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.
Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir,
dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen
haben würde:
Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen,
deutlich angenehmer und gesünder.
Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer
werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als
Verbindungen von A nach B.
Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer
(kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.
Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts (30 km/h als Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.
Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue
Regelhöchstgeschwindigkeit.
Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen:
Der Deutsche Bundestag hat am 17.01.2020 in seiner mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen
angenommenen Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an den Bund formuliert, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen, wenn es den stadtpolitischen Zielen dient. So wird in der Entschließung u. a. gefordert, „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“.
Die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) hat am 16.04.2021 zum Tagesordnungspunkt „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ den Bund einstimmig aufgefordert, die in einer Ad-Hoc-AG der VMK erarbeiteten Vorschläge „im Rahmen einer zeitnahen Novellierung des Rechtsrahmens, insbesondere von StVO, der VwV-StVO und Straßenverkehrsgesetz, in Abstimmung mit den Ländern ggf. zu berücksichtigen“. Zu diesen Vorschlägen gehört u. a. eine Ergänzung des § 39 StVO („Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h zu rechnen“) und ein Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h.
Das Bundeskabinett hat seiner Sitzung am 23.04.2021 einen neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) beschlossen, u. a. mit der Feststellung, dass es bedeutsam ist, “in Mischverkehren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren“.
Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrsstraßennetz
anzuordnen.
Das am 29.04.2021 veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes formuliert zudem einen klaren Handlungsauftrag an den Bund:
Er muss so rasch wie möglich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um auch die Mobilitäts- und Verkehrswende voranzutreiben. Auch wenn niedrigere innerörtliche Höchstgeschwindigkeiten nur in geringem Umfang direkten Einfluss auf die CO2-Emissionen haben: Sie sind ein zentrales Element einer Stadtverkehrspolitik, die die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stärken und damit auch die klimaschädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs verringern will.
Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von Tempo 30 im
Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden.
Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können bzw. ggf. rechtlich nachzusteuern. Das Modellvorhaben kann u. a. folgende Themen umfassen:
Der straßengebundene ÖPNV darf durch niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz nicht signifikant benachteiligt werden. Es soll untersucht werden, in welchem Umfang solche Nachteile auftreten (z. B. Reisezeit, Auswirkungen auf betriebliche Kosten) und mit welchen Maßnahmen sie kompensiert werden können.
Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem
zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei
Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Dazu fehlt es aber bislang an belastbaren Untersuchungen.
Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen.
Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können ggf. aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (z. B. Höchstgeschwindigkeiten
< 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes).
ERKLÄRUNG
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den
Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
6. Juli 2021 [im Original mit Unterschriften der Beigeordneten]
Stadt Freiburg im Breisgau Bürgermeister
Stadt Leipzig Bürgermeister und Beigeordneter
Stadt Aachen Stadtbaurätin und Beigeordnete
Stadt Augsburg Baureferent
Landeshauptstadt Hannover Stadtbaurat
Stadt Münster Stadtbaurat und Beigeordneter
Stadt Ulm Bürgermeister
Die Initiative wird unterstützt von folgenden Städten und Gemeinden:
Beitritt bis zum 8. Dezember 2021 (in der Reihenfolge des Eingangs)….“
Rm Frank (CDU) erklärt, der ausformulierte Antrag sei erst am 30.3. zugegangen. Er bittet zwecks Sachdiskussion um Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).
Rm Bohnhof (AfD) meint, der Antrag und auch TOP 3.23 würde auf die Verdrängung des Individualverkehrs zielen.
Rm Gebel (Die Linke+) erinnert an die „Erfurter Erklärung“ des Städtetags. Dort wurde genau diese Initiative als positives Beispiel benannt. Daher sollten alle Fraktionen mit Teilnehmer*innen des Städtetags informiert sein. Daher irritiert ihn der Wunsch nach Überweisung. Seine Fraktion würde für den Antrag stimmen, sich einer Beratung in den Fachausschüssen aber nicht verschließen.
Rm Schlösser (Die Partei) würde auch lieber abstimmen lassen. Dies sei ein Beitrag zur Verkehrswende.
Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die vollumfängliche Zustimmungsbereitschaft. Die Diskussion in den Ausschüssen könne aber gern erfolgen.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Reduzierung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs, insbesondere bei Durchgangsstraßen, für nicht zielführend. Jede Fraktion kann ihre Position nennen und eine Überweisung sei nicht nötig. Seine Fraktion steht eher für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht für die Behinderung des -ggf. elektrischen- Individualverkehrs.
Rm Neumann-Lieven (SPD) wünscht für ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse.
Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:
„AKUSW, 27.04.2022:
Frau Rm Neumann-Lieven deklariert für ihre Fraktion weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“
AMIG 13.09.2022:
Aufgrund der heutigen Beschlussfassung zur Vorlage „Unterstützung der Städteinitiative
"Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für
stadtverträglicheren Verkehr (Drucksache Nr.: 24530-22)“ erfolgt keine weitere
Beschlussfassung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/ Die PARTEI, DS-Nr.:
214119-22-E1).
zu TOP 5.4
Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände "Westfalenhallen" - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23903-22)
AMIG 13.09.2022:
Herr Rm Stieglitz teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da die Erhöhung des Planungsbudgets viel zu hoch sei.
Änderung: Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE FRAKTION –DIE PARTEI, Fraktion AFD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Planungsbeschluss vom 17.08.2020 mit der Drucksache Nr. 18059-20 beschlossene Planungsbudget von 553.000,00 Euro auf 950.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Bis Haushaltsjahr 2021: 32.042,57 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 67.957,43 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 5.5
Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25106-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Hagener Straße im Baubeschluss vom 29.08.2018 mit der Drucksache Nr. 10547-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro um 795.000,00 Euro auf 1.595.000,00 Euro zu erhöhen.
2. Der Rat der Stadt beschließt, die für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10547-18 beschlossenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 5.000.000,00 Euro um 3.715.000,00 Euro auf 8.715.000,00 Euro zu erhöhen.
3. Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung der unter den "Finanziellen Auswirkungen" dargestellten konsumtiven Aufwendungen und Erträge in den Jahren 2023-2025 mit einer Gesamtverbesserung in Höhe von 266.250,00 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. (inklusive der zusätzlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.753,75 Euro ab dem Jahr 2026, die sich aus den Abschreibungen und der Auflösung des Sonderpostens ergibt).
4. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.000.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2025. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden in der Anlage 3 dargestellten Minderbedarfe verwendet. Zu 1.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Hagener Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014670 - Umbau Hagener Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2024 595.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 1.000.000,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2026, eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.753,75 Euro.
Zu 2.
Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Hagener Straße in Höhe von 8.715.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0012 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.
zu TOP 5.6
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", 2. Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25138-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Erneuerung des Tunnels Ardeystraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 18435-20 und im Erhöhungsbeschluss mit der Drucksache Nr. 21998-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.720.000,00 Euro um 700.000,00 Euro auf 3.420.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202015060 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 2.140,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 617.860,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 53.095,00 Euro.
zu TOP 5.7
Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25214-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 07.09.2022:
„Wortäußerungen über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg lassen sich zu folgender
Gesamthaltung der Bezirksvertretung Huckarde zusammenfassen:
Die BV Huckarde fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Neubaus der Brücke.
Durch Fakten, die die Bahn jedoch geschaffen habe sei eine Sachlage entstanden, mit der die
Bezirksvertretung nun unter Zeitdruck umgehen müsse. Maßnahmen müssten jetzt schnell
umgesetzt werden. Hierdurch könnten aber nicht alle wesentlichen Faktoren, die sich auf den
Stadtbezirk auswirkten, umfassend und im Zusammenhang beleuchtet werden.
Stillgelegte Strecken würden nicht nur wieder in Betrieb genommen, sondern auch noch von
2- auf 4-gleisig Richtung Norden erweitert. Die Brücke solle soweit erweitert werden, dass
nicht nur ICE-Züge sondern auch Containertransporte zum Güterverteilzentrum erfolgen
könnten. Die Folge seien zusätzliche Bahnverkehre, die den Ortsteil Deusen belasteten. Zur
Vorlage über das neue ICE-Werk habe die BV hierzu einen Fragenkatalog an die
Fachverwaltung gerichtet, der immer noch nicht beantwortet sei.
Zeitgleich zum Neubau der Brücke an der Franziusstraße würden die Brücke an der Franz-
Schlüter-Straße ertüchtigt und der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIA realisiert.
Hierdurch würden in der Gesamtheit übermäßige Verkehrsbelastungen für den Stadtbezirk
und insbesondere Deusen hervorgerufen.
Durch die mangelhafte Kommunikation der Gesamtumstände verschiedener Entwicklungen
und Maßnahmen auch in Form einzelner Vorlagen zu Teilaspekten in diesem räumlichen
Bereich sei es der Bezirksvertretung nicht möglich gewesen, ihre umfassende Meinung hierzu
zu bilden und zu äußern.
Die Bezirksvertretung ist daher einhellig der Ansicht, dass aus der ausdrücklichen
Zustimmung zum Neubau der Brücke keine Zustimmung zur Gesamtentwicklung aller
Teilaspekte, Maßnahmen und Koordination von Baumaßnahmen abgeleitet werden könne.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Neubaus der
Brücke.
Die Vorlage wird lediglich zur Kenntnis genommen, eine Abstimmung bzw. eine Empfehlung
erfolgt nicht.“
AMIG 13.09.2022:
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Demontage und des Neubaus der Straßenüberführung Franziusstraße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 1.110.000,00 Euro zzgl. Kosten für das Projektmanagement in Höhe von 134.000,00 Euro. Die Gesamtkosten dieses Beschlusses betragen damit 1.244.000,00 Euro.2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt, die Tätigkeiten des Projektmanagements in der Bauphase (Überwachen der Oberbauleitung, Mitwirken bei der Projektabrechnung) mit einer Summe von 66.000,00 Euro optional vorzusehen.3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Jahr 2022 für das Jahr 2023 fehlende Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 104.000,00 Euro außerplanmäßig gemäß § 83 i.V.m. § 85 GO NRW auf die Investitionsfinanzstelle 66U01202014073 – Franziusstr., Brücke – (Finanzposition 780 810) zu verlagern.
Zu 1. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014073 – Franziusstr., Brücke – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 370.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 144.000,00 Euro
Zu 2. Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Projektmanagement Bauleitung) Kosten in Höhe von 66.000,00 Euro an, die sich wie folgt aufteilen würden:
Haushaltsjahr 2025: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 36.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 5.8
Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21332-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 07.09.2022:
„Die SPD-Fraktion moniert, dass soziale Projekte – wie der Westerfilder Marktplatz – durch diesen Beschluss zurückgestellt werden.
Die Bezirksvertretung ist sich einig, dass dieses Projekt zu teuer ist und es günstigere Anschlussmöglichkeiten gibt.
Empfehlung1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den gemachten Anmerkungen einstimmig bei 5 Enthaltungen (CDU-Fraktion, AfD und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) und mit der gemachten Anmerkung nicht, die Planung des Vollanschlusses OWIIIa/ Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“ mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 3.200.000,00 Euro zzgl. des Projektmanagements in Höhe von 765.000,00 Euro zu beschließen.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den gemachten Anmerkungen einstimmig bei 5 Enthaltungen (CDU-Fraktion, AfD und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) und mit der gemachten Anmerkung nicht, das Tiefbauamt zu ermächtigen, die Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) mit einer Summe von 154.000,00 Euro optional vorzusehen.
Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014593 - OWIIIa/Westfaliastraße Vollanschluss - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 135.000,00 Euro
Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 154.000,00 Euro an:
Haushaltsjahr 2028: 154.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen bei 5 Enthaltungen (CDU-Fraktion, AfD und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) und mit der gemachten Anmerkung nicht, gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 600.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023, 800.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 und 790.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 zu genehmigen.“
AMIG 13.09.2022:
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Vollanschlusses OWIIIa/ Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“ mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 3.200.000,00 Euro zzgl. des Projektmanagements in Höhe von 765.000,00 Euro.
4. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt, die Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) mit einer Summe von 154.000,00 Euro optional vorzusehen.
Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014593 - OWIIIa/Westfaliastraße Vollanschluss - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 135.000,00 Euro
Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 154.000,00 Euro an:
Haushaltsjahr 2028: 154.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 600.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023, 800.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 und 790.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2025.
zu TOP 5.9
Bau des Radwalls; hier: Bauabschnitte 8 und 9
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25066-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Radwalls, hier Bauabschnitt 8 und 9, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014695 - Radwall - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022 85.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 415.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.259,00 Euro.
zu TOP 5.10
Änderung der bisherigen Festlegung der Reinigungshäufigkeit zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25350-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt, die bisher festgelegten Reinigungshäufigkeiten um eine 7-mal wöchentliche Reinigung zu ergänzen und die Umsetzung der Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2023.
zu TOP 5.11
Erneuerung von 2 Lichtsignalanlagen im Straßenzug der Derner Straße im Stadtbezirk Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25122-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Eving (LSA 0276 Derner Straße/An den Teichen und LSA 0320 Derner Straße/Osterfeldstraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 215.550,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022 215.550,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 13.594,40 Euro.
zu TOP 5.12
Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Straßenzug der Bornstraße im Stadtbezirk Innenstadt Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25123-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord (LSA 0078 Bornstraße/ Glückaufstraße/Juliusstraße, LSA 0150 Bornstraße/Eisenstraße und LSA 0357 Bornstraße/ Bergmannstraße/Brunnenstraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 414.750,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022 414.750,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 27.218,00 Euro.
zu TOP 5.13
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße
hier: Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25331-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Verschiebung der Baumaßnahme Abriss und Neubau der Fuß-und Radwegebrücke Lindemannstraße auf August 2024 zur Kenntnis.
zu TOP 5.14
Buswartehäuschen DSW21
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23972-22-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 23972-22-E1, lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23972-22-E2):
„Die oben genannte Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit DSW21 wie folgt.
Die Beleuchtung von bisher unbeleuchteten und nicht in unmittelbarer Nähe von
Straßenbeleuchtungen befindlichen Fahrgastunterständen durch den Einsatz von Photovoltaik
ist grundsätzlich möglich. Solche Photovoltaikanlagen werden auch schon seit Jahren an den
Fahrgastunterständen montiert unter der Voraussetzung, dass die örtlichen Gegebenheiten
dies zulassen (Sonneneinstrahlung / Beschattung, Vandalismus etc.). Bei zukünftigen Prüfung
von Anlagen wird ein evtl. Einsatz berücksichtigt. Die Standorte werden dafür nach der
Ausrichtung und der Beschattung und somit der Wirksamkeit geprüft.
Die Standorte der Fahrgastunterstände werden grundsätzlich im Vorfeld zwischen dem
Tiefbauamt und der DONETZ mit DSW21 abgestimmt. Es sind inzwischen 122 von 500
Unterstände im Zuge eines Rahmenvertrages eines Werbebetreibenden ausgetauscht worden.
Nur bei dem Standort Hermannstraße sind der bauausführenden Firma leider Fehler
unterlaufen und es kam zu einer Blockierung des Geh- und Radweges. Warum dies nicht
rechtzeitig korrigiert wurde, ist leider nicht mehr nachvollziehbar. Allerdings hat dieser
Vorgang zu einer weiteren Sensibilisierung aller Beteiligten in allen Bereichen geführt.
Die Möglichkeiten zur Begrünung von Unterständen werden aktuell zwischen der Stadt
Dortmund und den DSW21 abgestimmt. Es ist geplant, dass die DSW21 bis zu 10 eigene
Fahrgastunterstände mit Dachbegrünung im Dortmunder Stadtgebiet aufstellt. Anschließend
werden die Pflege und die Unterhaltung über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren erfasst und es
erfolgt dann eine Evaluation, auch unter Umweltgesichtspunkten. Dabei werden alle Aspekte
in einer Gesamtbewertung zusammengeführt, um letztlich beurteilen zu können, ob eine
Dachbegrünung den entsprechenden Mehrwert ergibt bzw. welchen.
AMIG 13.09.2022:
Herr Rm Gebel teilt mit, dass die Stellungnahme aufgrund der Beleuchtung der bereits jetzt neu aufgestellten Buswartehäuschen nicht zufriedenstellend sei und bittet hierzu erneut um Stellungnahme.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Eine ergänzende Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.15
Erfahrungen in Dortmund mit Recycling-Asphalt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23529-22)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23529-22, lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23529-22-E1):
„Die Anfrage erreichte die Verwaltung zu einem Zeitpunkt, als das Tiefbauamt aufgrund der
10-jährigen Liegezeit der Asphaltdeckschicht des Martener Hellweges aus nahezu 100%RC
Asphalt eine labortechnische Untersuchung beauftragt hatte. Die Ergebnisse liegen nun vor
und so kann ich Ihnen unter Berücksichtigung der Ergebnisse heute folgende Informationen
geben:
Allgemein
2011 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes in der Stadt Dortmund das sogenannte
Maximalrecycling an einer Asphaltdeckschicht umgesetzt. Über einen Zeitraum von 10
Jahren wurde hierbei ein intensives Qualitäts-Monitoring durchgeführt. Die Umsetzung des
Pilotprojekts sollte für zukünftige Baumaßnahmen in Dortmund einen Impuls geben, die
Wiederverwendung von Asphalt zu steigern und somit das Kreislaufwirtschaftsgesetz
zukünftig strenger zu befolgen. Um dies zu erreichen, wurde seitens des Tiefbauamts der
Stadt Dortmund ein Wertungsvorteil für den Einsatz von Ausbauasphalt eingeführt. Zehn
Jahre nach Einführung des Wertungsvorteils in Dortmund zeigt sich deutlich, dass dies ein
funktionierendes Instrument zur Förderung der Wiederverwendung ist. Insbesondere in
Verbindung mit der Ausschreibung des schichtenweisen Fräsens konnten die
Wiederverwendungsanteile in allen Schichten erhöht werden.
Zu Frage 1 und 2
Im Rahmen der Qualitätsüberwachung wurden jährliche Streckenbegehungen und nach 10
Jahren Nutzungszeit zusätzliche labortechnische Untersuchungen durchgeführt. Im Rahmen
des jährlichen Qualitäts-Monitorings konnten in den ersten sechs Jahren nach der
Verkehrsfreigabe keine Auffälligkeiten in Form von Rissbildungen oder Verformungen etc.
festgestellt werden. 10 Jahre nach Verkehrsfreigabe ist die Strecke – gerade im Hinblick auf
die intensive Nutzung - nach wie vor in einem guten Zustand. Vereinzelte Rissbildungen auf
der Asphaltoberfläche sind nicht auf den eingebauten RC Asphalt zurück zu führen. Der
Ursprung dieser Rissbildungen liegt an der partiellen Verformungen des gesamten Oberbaus,
d. h. in den tieferen, ungebundenen Lagen. Somit ist der Zustand der Deckschicht mit hohem
RC Anteil nach 10-jähriger Liegezeit identisch mit dem ohne bzw. mit geringem RC Anteil.
Dies lässt sich an der Strecke sehr gut vergleichen, da ein Teilbereich der Strecke mit einem
RC Anteil entsprechend den Regelwerken eingebaut wurde.
Zu Frage 3
Ein Asphalt mit hohem RC Anteil neigt dazu, frühzeitiger "spröde" zu werden, da ein bereits
gealtertes Bitumen zum Einsatz kommt. Gealtertes Bitumen hat ein schlechteres sog. Elasto-
Viskoses Verhalten. Es neigt also dazu, bei niedrigen Temperaturen zu reißen. Aus diesem
Grund werden bei der Verwendung eines hohen RC Anteils sog. Rejuvenatoren eingesetzt,
um das Material zu "refreschen". Auch bei dem Pilotprojekt Martener Hellweg wurden
entsprechende Rjuvenatoren eingesetzt (Wachse). Die labortechnische Auswertung zeigt
nachdrücklich, dass es mit der Verwendung geeigneter Rejuvenatoren möglich ist,
Asphaltgranulat hochwertig in großen Anteilen im Asphaltmischgut wieder zu verwenden.
Zu Frage 4
Der Martener Hellweg ist eine Straße mit höchster verkehrlicher Belastungen, aufgrund des
starken LKW-Verkehrs. Somit zeigt sich, dass grundsätzlich der Einsatz von RC Asphalt in
allen Belastungsklassen zur Anwendung kommen kann und sollte. Ausbauasphalt ist ein
Baustoff, welcher bei entsprechender Aufnahme, Lagerung und Aufbereitung zu 100% zur
Wiederverwendung gelangen kann. Mit dem im Jahr 2011 durchgeführten Pilotprojekt sollte
aufgezeigt werden, dass dies möglich ist - was gelungen ist. Um das Ziel eines hohen
Wiederverendungsanteils im Asphaltmischgut in allen Schichten zu erreichen, hat das
Tiefbauamt die Ausschreibungen nach der erfolgreichen Umsetzung des Pilotprojekts
angepasst. Seit dem Jahr 2012 wird grundsätzlich das schichtenweise Fräsen ausgeschrieben
und es wurde ein Wertungsvorteil für die Wiederverwendung eingeführt. Es zeigt sich
deutlich, dass der Wertungsvorteil ein funktionierendes Instrument zur Förderung der
Wiederverwendung ist. Insbesondere in Verbindung mit der Ausschreibung des
schichtenweisen bzw. sortenreinen Fräsens konnten die Wiederverwendungsanteile in allen
Schichten erhöht werden. Gerade für sortenrein gefrästes Material werden in den
Annahmekostenpositionen Rückvergütungen also sog. Minuspreise von den Firmen
eingetragen. Somit ist die Wiederverwendung von Ausbauasphalt nicht nur gemäß
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) rechtlich geboten, sondern auch vor allem ökonomisch,
ökologisch und bautechnisch sinnvoll.
Zu Frage 5
Ausbauasphalt, oder auch Asphaltgranulat genannt, ist für die umliegenden Mischanlagen ein
hohes wirtschaftliches Gut. Gerade wenn das Material schichtenweise, also nach
Asphaltdeck- Asphaltbinder- und Asphalttragschicht getrennt, aufgenommen und gelagert
wird, kann es gezielt wieder eingesetzt werden. Aufgrund der vielen
Instandhaltungsmaßnahmen gerade auf Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen
stehen den Mischwerken ausreichend Aphaltgranulatmaterialien zur Verfügung.
Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Zeiler vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-
24097 zur Verfügung.“
AMIG 13.09.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.16
Asphaltierung Rheinischer Esel
Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25639-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 25639-22):
„Bereits im Jahr 2019 hat die Dortmunder Politik sich ausführlich mit der Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ auseinandergesetzt. Die Bezirksvertretung Hombruch hat den Bau beschlossen (Drucksache Nr.: 09274-17) und der Rat der Stadt Dortmund einer Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd zugestimmt (Drucksache Nr.: 15264-19). Angedacht war seinerzeit, dass die Asphaltierung des Rheinischen Esels spätestens im vierten Quartal 2020 beginnen sollte und entsprechend 2021 abgeschlossen sein sollte. In ihrer Ausgabe vom 5. Juli 2022 berichten die Ruhrnachrichten über den aktuellen Sachstand und dass bislang noch nicht mit einer Umsetzung der Baumaßnahme begonnen worden sei. Als Grund nennen die Ruhrnachrichten, dass es weitere Abstimmungsgespräche zwischen Umweltamt und Tiefbauamt geben müsse.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“.
Hierbei soll insbesondere noch einmal auf die Aspekte einer möglichen Kostenerhöhung und den Abstimmungsprozess mit der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen werden.“
AMIG 13.09.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25184-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21106-21-E4)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 21106-21-E4, lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 21106-21-E5):
„Zu den in der Sitzung am 14.06.2022 im Rahmen der Behandlung des TOP 5.10
angesprochenen ergänzenden Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Die Friedhöfe Dortmund haben das Thema „E-Mobilität“ schon vor Jahren als
zukunftsweisend erkannt. Bei der Beschaffung von Arbeitsgeräten und Fahrzeugen wird
obligatorisch geprüft, ob akkubetriebene Modelle sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt
werden können.
Bei der Auswahl von Fahrzeugen und Maschinen werden einsatzbezogene Eigenschaften wie
z.B. Zuladung, Anhängelast und Reichweite berücksichtigt. Je nach genauen Einsatzgebiet /
Bereich werden die verschiedenen Kriterien unterschiedlich gewichtet. Für Fahrzeuge, die
überwiegend im Bauwesen eingesetzt werden, sind Kriterien wie eine möglichst hohe
Zuladung und Reichweite mehr zu berücksichtigen, als bei Fahrzeugen die mehrheitlich im
Bestattungsbetrieb oder zur Personenbeförderung eingesetzt werden.
Bei Spezial- oder Arbeitsmaschinen (z.B. Friedhofsbagger, Radlader und Steyr-Schlepper) ist
es aktuell noch nicht möglich einen vollwertigen elektrifizierten Ersatz zu bekommen. Zum
einen existieren nicht viele Hersteller für Friedhofsbagger und unter den wenigen ist keiner
bekannt, der elektrisch betriebene Friedhofsbagger herstellt. Für alle städtischen Friedhöfe
werden sowohl ein Radlader als auch ein Steyr-Schlepper als Zug- und Transportfahrzeug
zentral auf dem Hauptfriedhof vorgehalten. Allerdings sind elektrifizierte Baumaschinen in
der benötigten Größenordnung momentan noch nicht auf dem Markt.
Auf allen Bezirksfriedhöfen, welche dauerhaft mit Personal und Fahrzeugen besetzt sind, ist
bereits eine ausreichende Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge vorhanden, welche bei erhöhtem
Bedarf noch weiter ausgebaut werden könnte. Aktuell bestehen keine Planungen für eine
Eigenstromversorgung. Planungen oder Potentiale für die Errichtung von Photovoltaikanlagen
werden abseits der wenigen, oft verschatteten Verwaltungsgebäude nicht gesehen.
Im Rahmen der „Infrastrukturrevision 2002“ haben die Friedhöfe Dortmund alle erkennbar
nicht mehr benötigten Erweiterungsflächen (rd. 70 ha) an das allgemeine städtische
Grundvermögen abgegeben. Größere Freiflächen gibt es daher auf keinem der 32
Kommunalfriedhöfe. Auf nahezu allen Arealen befinden sich Gräber, welche einer Ruhefrist
je nach Beisetzungsart von 20 bzw. 30 Jahre nach der Abräumung unterliegen. Diese Flächen
dürfen nicht mit einer Fremdnutzung überbaut werden.“
AMIG 13.09.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Grün und Infrastruktur nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Zweiter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25221-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Aussetzung der letzten beiden Raten der Vorabgewinnausschüttung im Jahr 2022 in Gesamthöhe von 7.868.718 € an die Stadt Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf der Grundlage des zweiten Quartalsberichtes der Stadtentwässerung Dortmund die Aussetzung der letzten beiden Raten der Vorabgewinnausschüttung im Jahr 2022 in Gesamthöhe von 7.868.718 € an die Stadt Dortmund.
zu TOP 7.2
Abwassergebühren in Dortmund - Auswirkungen des Urteils des OVG Münster
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24864-22-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 24864-22-E1, lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24864-22-E2):
„Zu der im oben angegebenen Tagesordnungspunkt erwähnten Anfrage antworte ich nach
Befassung bei der Stadtkämmerei, Stadtkasse u. Steueramt, Rechtsamt und Stadtentwässerung
Dortmund wie folgt:
Die Fraktion DIE LINKE + bittet nach der Auswertung der Urteilsbegründung des
Urteils des OVG Münster im Musterverfahren zur Höhe der Abwassergebühren um
eine Darstellung der möglichen finanziellen Auswirkungen für die Stadtentwässerung
(EB 70) und die Höhe der Abwassergebühren in der Stadt Dortmund.
Grundsätzlich richtet sich gegen die Stadt Dortmund ein Musterklageverfahren, das beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig ist (Az.: 13 K 2155/21). Hier wurde mit Blick
auf das – nunmehr vorliegende - Ergebnis des Verfahrens vor dem OVG Münster das Ruhen
des Verfahrens angeordnet. Es ist jedoch naheliegend, dass sich das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen der Entscheidung des OVG Münster anschließen wird. Die Rechtskraft des
Urteils des OVG Münster, die aufgrund der durch die Stadt Oer-Erkenschwick eingereichten
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht noch nicht eingetreten ist, sowie
das weitere Verfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bleiben abzuwarten.
Rückwirkende Auswirkungen
Sollte das Urteil des OVG Münster Rechtskraft erlangen und danach das beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängige Musterklageverfahren gegen die Stadt
Dortmund zugunsten des Klägers beendet werden, wären die vorliegenden Widersprüche für
die Jahre 2021 und 2022 nach der Entscheidung der politischen Gremien über die weitere
Vorgehensweise (d.h. Erlass rückwirkender Gebührensatzungen bzw. Änderungssatzungen
mit nunmehr rechtskonform kalkulierten Gebührensätzen) sukzessive abzuarbeiten. Insgesamt
liegen für die Jahre 2021 und 2022 ca. 20.000 Widersprüche vor, die ein Gebührenvolumen
i. H. v. insgesamt 55,8 Mio. Euro umfassen. Strittig sind hiervon die enthaltenen
kalkulatorischen Zinsen i. H. v. ca. 5 bis 7 Mio. Euro p. a.
Darüber hinaus sind noch 237 Widersprüche mit einem Gebührenvolumen von rund 80 Tsd.
Euro zu rückwirkenden Zeiträumen offen.
Für das hieraus erwachsende Risiko wird im Jahre 2022 eine Rückstellung in Höhe von
voraussichtlich 12 Mio. Euro gebildet.
Zur Vermeidung eines deutlich negativen Jahresergebnisses des Eigenbetriebs und
entsprechend potenzieller Abschreibung des Beteiligungsbuchwerts im städtischen Haushalt
wird dem Rat der Stadt Dortmund die Entscheidung über die Aussetzung der
Vorabgewinnausschüttung der Stadtentwässerung an den städtischen Haushalt ab dem 3.
Quartal 2022 am 22.09.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt (DS-Nr. 25221-22). Dies führt
zu einer Aufwandsverbesserung von 7,9 Mio. Euro im Eigenbetrieb Stadtentwässerung,
sodass der Jahresfehlbetrag im Jahr 2022 nach aktueller Prognose auf nur noch rund 0,2 Mio.
Euro reduziert werden kann. Gleichwohl führt dies aber auch zu einer Verschlechterung im
städtischen Haushalt (Mindererträge) in gleicher Höhe.
Zukünftige Auswirkungen
Die derzeit im Wirtschaftsplan veranschlagten Gewinne aus dem Gebührenhaushalt der
Stadtentwässerung Dortmund können unter Berücksichtigung des Urteils des OVG Münster
nicht mehr (vollständig) realisiert werden. So drohen auch künftig erhebliche Auswirkungen
auf den Haushalt 2023 ff der Stadt Dortmund. Im Jahr 2022 sind insgesamt 28,8 Mio. Euro
kalkulatorische Zinsen bei einem kalk. Zinssatz von 4,3 % in die Gebührenkalkulation
eingegangen.
Das OVG Münster hat mit seinem Urteil vom 17.05.2022 seine langjährige Rechtsprechung
zur Kalkulation von Abwassergebühren grundlegend geändert. Der bisher als zulässig
angesehene gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten
sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung führe demnach zu einem doppelten
Inflationsausgleich, was dem Kalkulationszweck widerspreche. Aus §§ 75 Abs. 1 Satz 1, 77
Abs. 2 Nr. 1 GO NRW wird die kalkulatorische Zielvorgabe abgeleitet, dass durch die zu
vereinnahmenden Gebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen
Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen ist.
Die Höhe der Verzinsung des aufgewandten Kapitals wird durch den Zinsfuß pro Jahr
bestimmt.
Die neue Methodik bei der zukünftigen Gebührenkalkulation auf Basis der neuen
Rechtsprechung wurde entwickelt und wird derzeit noch juristisch zwecks Sicherstellung der
Rechtmäßigkeit geprüft.
Auswirkungen auf die Höhe der Abwassergebühren?
Zu dem Ausmaß der Gebührenminderung insgesamt kann noch keine verlässliche Auskunft
gegeben werden, da zum Zeitpunkt der Formulierung der Stellungnahme die
Gebührenkalkulation noch nicht abgeschlossen war. Eine erste grobe Vorabkalkulation zeigte
eine Gebührenminderung im Vergleich zu 2022 von ca. 8 % auf. Geplant ist den Entwurf der
Abwassergebührensatzung nebst Gebührenkalkulation am 25.10.2022 im Ausschuss für
Mobilität Infrastruktur und Grün einzubringen und letztlich dem Rat in seiner vorletzten
Ratssitzung am 10.11.2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Diesbezüglich wird auf die dann im Gremienlauf befindliche Vorlage mit verbindlichen
Daten verwiesen.“
AMIG 13.09.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 7.3
Projektträgerschaft - Sachstand
Herr Dr. Falk informiert mittels PP-Vortrag. (siehe Anlage)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
zu TOP 8.1
Ökologische Pflege des Straßenbegleitgrüns
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 24891-22)
Hierzu liegt vor Überweisung des AKUSW vom 08.06.2022:
„Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24891-22-E1):
...:wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1. Die EDG verzichtet in den Sommermonaten auf den Schnitt des Straßenbegleitgrüns.
2. Das Straßenbegleitgrün wird sukzessiv auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt. Dabei sollen insektenfreundliche Pflanzen und eine Reduzierung der Mähintervalle zum Einsatz kommen.
Begründung
Straßenbegleitgrün ist im Zuge der Klimakatastrophe immer größeren Belastungen ausgesetzt. Immer mehr Hitzeereignisse mit längeren Trockenperioden setzten sowohl dem Grün als auch den dort stehenden Bäumen stark zu. Im Moment mäht die EDG das Straßenbegleitgrün, das meist aus einem einfachem Rasen besteht, sehr regelmäßig, auch dann wenn gerade eine längere Dürreperiode herrscht. Dieses häufige Mähen führt dazu, dass das Grün und der Boden noch schneller austrocknen. Dies ist nicht nur optisch nicht ansprechend, sondern führt auch zu Staubentwicklung und dazu, dass der Boden bei Regen Wasser schlechter aufnehmen kann und dass die Kanalisation zusätzlich belastet wird. Längeres Grün führt zu einem stärkeren Schutz des Bodens vor Austrocknung und ist ökologisch wertvoller.
Außerdem kommt im Zuge des Artensterbens dem Schutz der Insekten innerhalb von Städten eine immer größere Bedeutung zu. Ökologisch bewirtschaftetes und blühendes insektenfreundliches Straßenbegleitgrün kann insbesondere Grünanlagen verbinden und so das Überleben von Insekten sichern.
AKUSW, 08.06.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG). Es wird empfohlen, Berichterstatter*innen der EDG hierzu einzuladen, damit diese dem AMIG zu diesem Thema berichten können.“
AMIG 13.09.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich einstimmig darauf, den o. a Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten und bittet die Verwaltung hierzu um entsprechend Prüfung und schriftliche Berichterstattung.
9. Anfragen
-nicht besetzt-
10. Informationen der Verwaltung
zu TOP 10.1
Energiesparmaßnahmen der Stadt Dortmund
Herr StR Rybicki berichtet mündlich (siehe Anlage).
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 10.2
Terminplan Rat und Ausschüsse 2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25229-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
Die öffentliche Sitzung endet um 17:52 Uhr.
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Sassen Berndsen Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin
(See attached file: TOP 3.8_Handlungskonzept_Hochwasser_Überflutungsvorsorge_Krisenmanagement.pdf) (See attached file: TOP 7.3_Projekträgerschaft.pdf)