Niederschrift

über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Eving


am 08.08.2007
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 16:35 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Thomas Mann
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Ralph Laske
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Nicht anwesend:
SPD
Barbara Hackert
B90/Die Grünen
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Katrin Schlegel








Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 08.08.2007, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.06.2007
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung - keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schulen - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Initiative Dortmund Parks -
Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08261-07)
Die Vorlage wurde bereits in die Sitzung am 13.06.2007 eingebracht und auch für diese Sitzung versandt
11.2 Stadtklimauntersuchung Dortmund Empfehlung (Drucksache Nr.: 07401-06)
11.3 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-, -; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung – Empfehlung (Drucksache Nr.: 09044-07)
11.4 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2008 Empfehlung (Drucksache Nr.: 09211-07)
11.5 Stadtbezirksgrenzeinteilung Beschluss (Drucksache Nr.: 09158-07)
11.6 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Quartalsbericht 2007
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 09200-07)
11.7 Benennung von neuen Straßen in Dortmund-Brechten (1084. - 1095. projektierte Straße) Beschluss (Drucksache Nr.: 09117-07)
11.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09062-07)
11.9 Errichtung von Bouleplätzen -
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09323-07)
11.10 Überprüfung der Ampelanlage an der Kreuzung Bayrische Straße / Osterfeldstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09325-07)
11.11 Einleitung eines bauleitplanerischen Verfahrens im Landschaftsplan Nord
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09327-07)
11.12 Markierung einer Haltelinie und Radwegeführung im Einmündungsbereich Im Dorfe / B54 -Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09329-07)
11.13 Auswechseln der beschmierten Ortsschilder im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09331-07)
11.14 Strategisches Erhaltungsmanagement für Stadtstraßen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09333-07)
11.15 Berücksichtigung von demographischen Veränderungen bei städtischen Planungen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09334-07)
11.16 Reinigung des Denkmals auf dem Grünen Platz in der Evinger Mitte
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 09335-07)
11.17 Ausbau der Wülferichstraße von Brechtener Straße bis Widumer Platz (Drucksache
Nr.: 07615-07)
12. Mitteilungen
12.1 Parkende LKWs auf dem Grundstück Evinger Straße 56
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07860-07-E1)
12.2 Erneuerung der Einbruchsicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Realschule
Stellungnahme nach § 14 GeschO (65) (Drucksache Nr.: 07867-07-E1)
12.3 Auskunft zum Stand der Baumaßnahmen in der Brechtener Straße 1, 3 und 24
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 08924-07-E1)
12.4 Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk Eving
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 08612-07-E1)
12.5 Befestigung der Wege auf dem Kommunalfriedhof in Lindenhorst und Toilettennutzung - Stellungnahme nach § 14 GeschO (68) (Drucksache Nr.: 07996-07-E1)
13. Anfragen
13.1 Bau eines Minaretts an dem Gebäude der Moschee Hessische Straße 1, Dortmund-Eving - Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09060-07)
13.2 Stand der Bebauung des ehemaligen Heuner-Geländes
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09338-07)
13.3 Übersicht der bebaubaren Flächen im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)(Drucksache Nr.: 09339-07)
13.4 Einrichtung einer Haltestelle am Nordfriedhof, Ausgang Burgholzstrasse
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09340-07)
13.5 Stand des Bauverfahrens zum Lärmschutz im Rahmen der Erschließung des Bereiches Graf-Konrad-Straße (Flurstücke 697 – 708, 726 – 730, 739, 740, 711 – 720 375 – 377, 428 und 429, Gemarkung Lindenhorst Flur 12) (Köln-Mindener-Bahn)
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09343-07)
13.6 Säuberung der beschmierten Autobahnbrücke der B 54 in Brechten
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09341-07)
13.7 Fertigstellung der Schiffhorstbrücke und der Lärmschutzwand
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09342-07)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Möckel benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 11.10 (Überprüfung der Ampelanlage an der Kreuzung Bayrische Straße / Osterfeldstraße) wird seitens des Antragstellers (SPD-Fraktion) zurückgezogen.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.06.2007

Die Niederschrift der 27. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.06.2007 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Erstellung eines Lärmkatasters für Straßen
(Drucksache Nr.: 09558-07)

Ein Dortmunder Bürger fragt an, wann mit der Veröffentlichung eines Lärmkatasters für Straßen im Stadtgebiet zu rechnen ist.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Laut telefonischer Rücksprache mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund wird das Kataster zur Zeit erstellt und vermutlich gegen Ende des Jahres veröffentlicht. Die Verzögerung liegt darin begründet, dass erforderliche Regelungen zur Erstellung durch die Politik nicht fristgerecht vorgelegt wurden.

3. Berichterstattung – keine Vorlagen
4. Anregungen und Beschwerden – keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schulen – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Initiative Dortmund Parks -
Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08261-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
§ Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der ‚Initiative Dortmund Parks’.
§ Die ‚Initiative Dortmund Parks’ ist zunächst auf den Zeitraum von 2007 (2. Halbjahr) bis zum Ende 2011 befristet.
§ Für die ‚Initiative Dortmund Parks’ wird in 2007 eine Marketing-Strategie sowie das Konzept einer stadtweiten, integrierten Kommunikations-Kampagne Dortmund Parks für Frühjahr/Sommer 2008 entwickelt.
§ Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Wortbildmarke ‚Initiative Dortmund Parks’ zur Kenntnis (s. Anlage 1).
§ Für die Realisierung der Einzelprojekte in den Jahren 2008 bis 2011 werden die Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt.
§ Das Dezernat für Kultur, Sport, Freizeit ist ermächtigt, im Rahmen der Mittelbereitstellung Verpflichtungen einzugehen.
§ Über den Fortgang der ‚Initiative Dortmund Parks’ soll regelmäßig im AKSF und AUSW berichtet werden.

zu TOP 11.2
Stadtklimauntersuchung Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 07401-06)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und begrüßt es, dass Planungshinweise aus stadtklimatischer Sicht in Planungsprozessen weiterhin berücksichtigt werden.

zu TOP 11.3
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-, -; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 09044-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
den unter Punkt 14.1 und 14.2 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen und den unter Punkt 14.3 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 8, § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 21.03.2007 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 15 genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 BauGB
III. beschließt, der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 11.06.2007 beizufügen.

zu TOP 11.4
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2008
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09211-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, – einstimmig – den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen.





zu TOP 11.5
Stadtbezirksgrenzeinteilung
Beschluss (Drucksache Nr.: 09158-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung beantragt – keine – Änderung der Stadtbezirksgrenzen

zu TOP 11.6
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Quartalsbericht 2007
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 09200-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 11.7
Benennung von neuen Straßen in Dortmund-Brechten (1084. - 1095. projektierte Straße)
Beschluss (Drucksache Nr.: 09117-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –folgende Straßenbenennungen:
Die 1084. projektierte Straße erhält den Namen Nelly-Sachs-Straße
Die 1085. projektierte Straße erhält den Namen Selma-Lagerlöf-Straße
Die 1086. projektierte Straße erhält den Namen Bettina-von-Arnim-Weg
Die 1087. projektierte Straße erhält den Namen Theodor-Fontane-Straße
Die 1088. projektierte Straße erhält den Namen Theodor-Storm-Straße
Die 1089. projektierte Straße erhält den Namen Heinrich-Heine-Straße
Die 1090. projektierte Straße erhält den Namen Erich-Kästner-Ring
Die 1091. projektierte Straße erhält den Namen Luise-Rinser-Weg
Die 1092. projektierte Straße erhält den Namen Enid-Blyton-Weg
Die 1093. projektierte Straße erhält den Namen Astrid-Lindgren-Ring
Die 1094. projektierte Straße erhält den Namen Michael-Ende-Straße
Die 1095. projektierte Straße erhält den Namen Johanna-Spyri-Weg

Der Straßenname „Brechtener Heide“ wird im Abschnitt zwischen den Straßen „Wittichstraße“ und „Schiffhorst“ aufgehoben.

zu TOP 11.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09062-07)


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 16.1 vorgebrachten Anregungen zu folgen, den unter Punkt 16.2 vorgebrachten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und den unter Punkt 16.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 15.02.2007 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 17 genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 29.06.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 11.9
Errichtung von Bouleplätzen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09323-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Bezirksvertretung Eving beantragt im Rahmen der Realisierung“ Initiative Dortmunder Parks“ im Stadtbezirk Eving zwei Bouleplätze anzulegen.

Begründung:
Die Attraktivitätssteigerung Dortmunder Parks durch das Projekt „Initiative Dortmunder Parks“ nimmt die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving zum Anlass, für die Standorte Waldspielplatz Grävingholz und Evinger Park den Bau von Bouleplätzen vorzuschlagen.


zu TOP 11.10
Überprüfung der Ampelanlage an der Kreuzung Bayrische Straße / Osterfeldstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09325-07)

Vom Eingeber (SPD-Fraktion) zurückgezogen.

zu TOP 11.11
Einleitung eines bauleitplanerischen Verfahrens im Landschaftsplan Nord
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09327-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving beantragt, die Einleitung eines bauleitplanerischen Verfahrens im Landschaftsplan Nord, damit die Voraussetzungen zur Entfernung der Bauruine auf dem Grundstück Gemarkung Brechten, Flur 8, Flurstück 145, geschaffen und diese durch einen Neubau ersetzt werden kann.

Begründung:
Nach der Mitteilung von Herrn Stadtdirektor Sierau ist nur über ein bauleitplanerisches Verfahren ein Neubau nach Abriss an dieser Stelle möglich. Für die CDU-Fraktion ist die vorhandene Bauruine auf dem Grundstück weiter ein städtebauliches Ärgernis. Die vorhandene Bausub­stanz ist zudem den nächsten Nachbarn nicht länger zuzumuten. Auch für die Umsetzung des B - Planes Ev 138 wird ein Neubau große optische Vorteile bewirken. Diese Begründun­gen haben wir bereits mehrfach vorgetragen.

zu TOP 11.12
Markierung einer Haltelinie und Radwegeführung im Einmündungsbereich Im Dorfe / B54
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09329-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving beantragt, dass im o. a. Einmündungsbereich
die Radwegemarkierung umgehend markiert wird.

Begründung:
In allen Einmündungsbereichen sind die Markierungen aufgebracht, nur hier fehlen sie. Diese Situation führt zur Verunsicherung von allen Verkehrsteilnehmern. Der Einmündungsbereich ist baulich fertig, deshalb beantragen wir die umgehende Markierung.
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Ursprünglich hat die CDU-Fraktion auch die Markierung der Haltelinien im o.g. Bereich beantragt, da diese zwischenzeitlich angebracht wurden, wurde der Antrag wie oben geändert.


zu TOP 11.13
Auswechseln der beschmierten Ortsschilder im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09331-07)

Folgender Antrag wird während der Beratung vom Eingeber (CDU-Fraktion) zurückgezogen, da die Ortsschilder teilweise bereits ausgewechselt wurden bzw. noch ausgewechselt werden sollen:

Die Verwaltung wird gebeten, die verschmierten Ortsschilder besonders in den Kreu­zungsbereichen Holthauser-/Ellinghauser Straße und Lindenhorster-/Grävingholzstraße aus­zuwechseln.

Begründung:
Im Zuge des Ausbaus der verschwenkten Lindenhorster Straße entsteht hier eine moderne und saubere Straßen- und Wegeführung. Deshalb beantragt die CDU-Fraktion auch das Reinigen bzw. Auswechseln der beschmierten Ortsschilder.

zu TOP 11.14
Strategisches Erhaltungsmanagement für Stadtstraßen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09333-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, überschlägig bis zu den Haushaltsberatungen 2008, nachstehende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch sind im Durchschnitt die Sanierungskosten für einen Straßenkilometer?
2. Wie viel Straßenkilometer tragen jeweils die Noten ausreichend, befriedigend, gut und sehr gut?
3. In welchen Zeiträumen verändern sich ca. die Straßenzustände in die nächst tiefere Be­notung?
4. Welche Finanzvolumen wären jährlich erforderlich, damit die Bewertungen mangelhaft bis ungenügend dauerhaft ausgeschlossen werden können?

Begründung:
Die CDU-Fraktion sieht die Straßendatenbank als erste Grundlage für das politische Han­deln. Deshalb beantragen wir die Beantwortung dieser Fragen zur Vorbereitung der Haus­haltsberatungen 2008.

zu TOP 11.15
Berücksichtigung von demographischen Veränderungen bei städtischen Planungen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09334-07)

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen – ab.

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, dass in Zukunft bei allen städti­schen Vorlagen ein Unterpunkt eingearbeitet wird, der sich mit dem Thema der „De­mographischen Veränderung" auseinandersetzt Darin soll schriftlich fixiert sein, wie sich das Ziel der Vorlage (Gegenstand) auch bei veränderter Ausgangslage in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung rechtfertigen lässt

Begründung:
Uns ist bekannt, dass sich die Bevölkerungszusammensetzung in den nächsten Jahrzehnten deutlich verändern wird. Steigende Lebenserwartung, geringere Mobilität der betagten Ein­wohner, niedrige Geburtenziffer, ein steigender Anteil von Menschen mit Migrationshinter­grund. Diese Faktoren müssen in das städtische Planen und Handeln einfließen, da sie auf die Infrastruktur erhebliche Auswirkungen haben werden. Für eine bessere Beurteilung der Entwicklung dient diese der sachgerechten Beschlussfassung.

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Eving ist mehrheitlich der Ansicht, dass die vom Amt für Statistik und Wahlen regelmäßig veröffentlichten und den Fraktionen der Bezirksvertretung vorgelegten Informationen ausreichend sind.

zu TOP 11.16
Reinigung des Denkmals auf dem Grünen Platz in der Evinger Mitte
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)(Drucksache Nr.: 09335-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Tiefbauamt mit der Reinigung und Wiederherstellung des „Unseren toten Kameraden" gewidmeten Denkmals (Statue von einem Bergmann) auf der Rasenfläche des Grünen Platzes in der Evinger Mitte zu beauftragen. Auch soll die Rasenfläche in einen ansehnlichen Zustand gebracht werden.

Begründung:
Die Mauer des sich im Vermögen des Tiefbauamtes befindlichen Denkmals ist mit Wildkräutern bewachsen. Dies sieht unansehnlich aus und führt zu Zerstörung des Mauerwerkes. Auf der linken Seite der Mauer fehlt das Emblem „Schlegel und Eisen", in der rechten Hand des Bergmannes die Grubenlampe. Weiterhin wurde der Bergmann mit Farbe beschmiert. Die Rasenfläche wurde seit längerer Zeit nicht geschnitten und ist von Unkraut überwuchert. Insgesamt macht der „Grüne Platz" mit dem Denkmal einen ungepflegten und verwahrlosten Eindruck.

zu TOP 11.17
Ausbau der Wülferichstraße von Brechtener Straße bis Widumer Platz
Beschluss (Drucksache Nr.: 07615-07)




Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – den Ausbau der Wülferichstraße von Brechtener Straße bis Widumer Platz mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 350.000 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 170 bei der Investitionsfinanzstelle 66E17002014404 mit folgenden Auszahlungen:
Ausbau Wülferichstraße
Haushaltsjahr 2007: 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2008: 300.000 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 6.395 Euro.
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Grundsätzlich wird seitens der SPD-Fraktion kritisiert, dass Vorlagen keine Angaben über die Höhe der Anliegergebühren, die letztendlich auf die einzelnen Anlieger entfallen, enthalten. Zukünftig wird darum gebeten, diese Informationen in die Vorlagen aufzunehmen.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Parkende LKWs auf dem Grundstück Evinger Straße 56
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07860-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-034686) vom 06.06.2007 zur Kenntnis:

Bei dem betreffenden Grundstück handelt es sich um die Fläche zwischen dem Gebäude Evinger Straße 56 und der Bahnlinie, der die Hausnummern 58 – 68 zuzuordnen sind. Die Grundstücksfläche stellt sich nach Abriss einer Ausstellungshalle mit Werkstatt seit ca. 1996 als eingeebnete und befestigte bzw. geschotterte Freifläche dar. Planungsrechtlich liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Nach der Eigenart der Umgebung und der Örtlichkeit ist das Gebiet als GE– Gewerbegebiet, mit Zulässigkeit von LKW-Stellplätzen, einzustufen.
Die Recherchen zur Feststellung des Sachverhaltes gestalteten sich, insbesondere hinsichtlich der Frequentierung durch LKW, zeitaufwendig, da die Standzeiten von LKW in der Regel kurz und nicht zeitgebunden sind.
Es konnte festgestellt werden, dass im hinteren und mittleren Bereich der Grundstücksfläche mehrere abgemeldete LKW-Anhängerfahr­gestelle abgestellt sind, regelmäßig wechselnde LKW mit Anhänger und einzelne Anhänger, vornehmlich zu Containertransporten, geparkt werden und gelegentlich auch Container abgesetzt werden. Im vorderen Bereich des Grundstücks, entlang des Gehwegs, werden in erster Linie tagsüber diverse PKW sowie Kleintransporter und Leicht-LKW eines Autoverleihers geparkt.
Die Angelegenheit wurde sowohl vom Ordnungsamt als auch vom Umweltamt in die Zuständigkeit des Bauordnungsamtes abgegeben, da diese beiden Ämter durch die hier angesprochene Problematik nicht fachberührt sind.
Nach Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) stellt die vorgefundene befestigte Fläche mit Nutzung als Stellplatz eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage dar. Eine solche Genehmigung wurde von hier nicht erteilt, deshalb ist ein ordnungsbehördliches Verfahren, welches jedoch aufgrund erforderlicher Recherchen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, eingeleitet worden. Gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz NRW sind zunächst die Eigentümer des Grundstücks – eine Erbengemeinschaft – zum Sachverhalt anzuhören. Die Einladung zur Anhörung ist bereits erfolgt, eine Rückäußerung der Erben steht noch aus.
Hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit von Stellplätzen stellt die BauO NRW keine Anforderungen. Eine wassergebundene Decke reicht in der Regel aus.

zu TOP 12.2
Erneuerung der Einbruchsicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Realschule
Stellungnahme nach § 14 GeschO (65) (Drucksache Nr.: 07867-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Kenntnis:

Bereits im Oktober 2006 wurde in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat Vorbeugung der Poli­zei eine Ortsbesichtigung vorgenommen, an der auch die Schulleitung beteiligt wurde.
Dabei wurden diverse Schwachstellen an der Immobilie aufgedeckt und dokumentiert. Ergebnis dieser Begehung ist eine Sicherheitsanalyse der Polizei, die neben allgemeinen Hinweisen im wesentlichen folgende Punkte beinhaltet:
a) Schließanlage
Im Schulgebäude wird eine neue Schließanlage installiert. Die Aufträge wurden vergeben und die Montage sowie die Schlussrechnung werden kurzfristig erfolgen.
b) Zaunanlage
Die Polizei hat angeregt, den bereits am benachbarten Gymnasium installierten Zaun entspre­chend zu erweitern. Nach Prüfung der Kosten wurde der Regiebetrieb Stadtgrün inzwischen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.
c) sonstige technische Maßnahmen
Unter dem Stichwort „sonstige technische Maßnahmen" wurde mit der Schulleitung und dem Schulverwaltungsamt einvernehmlich festgestellt, dass der Verwaltungsbereich, der ausnahmslos im Fokus der Straftaten stand, durch eine Alarmanlage gesichert wird. Nach zwischenzeitlicher Klärung der Finanzierbarkeit wurden die Arbeiten ebenfalls beauftragt.
Ich gehe davon aus, dass durch die oben aufgeführten Maßnahmen eine ausreichende Einbruchsi­cherung erreicht wird.

zu TOP 12.3
Auskunft zum Stand der Baumaßnahmen in der Brechtener Straße 1, 3 und 24
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 08924-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-034934) vom 28.06.2007 zur Kenntnis:

Die Grundstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund sind sie als Fläche für die Landwirtschaft (Brechtener Straße 1 und 3) bzw. als Grünfläche für die naturnahe Entwicklung (Brechtener Straße 24) dargestellt. Außerdem liegen sie im Landschaftsschutzgebiet L 6.

Brechtener Straße 1, Errichtung eines Wohnhauses (63/2-2-034035)
Ein positiver Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau wurde gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB am 28.12.2004 nach Beschluss der Bezirksvertretung Eving am 15.12.2004 (vergl. Drs.-Nr. 00225-04) erteilt. Ein entsprechender Bauantrag wurde am 12.04.2007 genehmigt.

Brechtener Straße 3, Errichtung eines Wohnhauses (63/2-2-032925)
Die Baugenehmigung für eine privilegierte landwirtschaftliche Wohnung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB wurde am 17.04.2007 erteilt.

Brechtener Straße 24, Umbau und Nutzungsänderung ehemaliger Hofgebäude (63/2-2-034516)
Dem Baugenehmigungsverfahren ging die Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheides am 06.01.2003 nach Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Eving und im AUSW am 11.12.2002 (vergl. Drs.-Nr. 03611-02) voraus. Eine erste Baugenehmigung für den Umbau des Wohnhauses und einen Teil des Stallgebäudes zu fünf Wohnungen wurde am 07.12.2004 gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erteilt (63/2-2-031461).

Mit Eingang vom 23.11.2006 wurde ein neuer Bauantrag mit abweichender Planung gestellt. Die Zahl der beantragten Wohnungen bleibt unverändert. Die Prüfung dieses Antrages ist noch nicht abgeschlossen, da noch Nachweise hinsichtlich des baulichen Brandschutzes erforderlich sind.

zu TOP 12.4
Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk Eving
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 08612-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßen- und Verkehrsrecht vom 28.06.2007 zur Kenntnis:

Die Einrichtung eines allgemeinen Schwerbehindertenparkplatzes kommt nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 IX 1a zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) insbesondere dort in Betracht, wo Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde besonders häufig auf einen derartigen Parkplatz angewiesen sind, z.B. in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern, Orthopädischen Kliniken.
In Dortmund sind deshalb eine Vielzahl von allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen an zentralen Standorten und Einrichtungen eingerichtet worden, die von dem erwähnten Personenkreis häufig aufgesucht werden. Es handelt sich hierbei um Standorte im Bereich der City, vor Einkaufszentren, vor Orthopädiepraxen und –fachgeschäften, vor Ergo- und Physiotherapiepraxen, vor großen Ärztehäusern mit mehreren Praxen, wenn private Stellplätze nicht zur Verfügung stehen.
Die von Ihnen gewünschte Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen auf öffentlicher Wegefläche vor Kirchen im Stadtgebiet Eving ist vertretbar, wenn die Kirchen selbst keine privaten Parkflächen zur Verfügung haben. Es wird aber als ausreichend angesehen, jeweils nur einen Schwerbehindertenparkplatz auszuweisen.
Bei einer Überprüfung vor Ort konnte festgestellt werden, dass an den folgenden Kirchen private Parkflächen der Kirchengemeinden vorhanden sind:
Ev. Dorfkirche Lindenhorst, Alte Ellinghauser Str. 5
Ev. Dionysiuskirche, Deutsche Str. 71
Ev. Segensgemeinde, Gretelweg 3
Kath. Kirche St. Marien, Alter Heideweg 1
An diesen Standorten kann die jeweilige Kirchengemeinde selbständig einen Schwerbehindertenparkplatz einrichten.

An den nachstehend aufgeführten Kirchen stehen private Parkflächen nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde wird das Tiefbauamt hier auf öffentlicher Wegefläche jeweils einen Schwerbehindertenparkplatz einrichten.
Kath. Kirche St. Barbara
Westseite Friesenstr. in Senkrechtaufstellung unmittelbar südlich des Nebeneinganges zum Kirchengelände
Ev. Auferstehungskirche
Südseite Preußische Str. gegenüber der Kirche zwischen den Häusern Nr. 99 und 101
Ev. Johann-Baptist-Kirche
Nordseite Widumer Str. westlich Widumer Platz

zu TOP 12.5
Befestigung der Wege auf dem Kommunalfriedhof in Lindenhorst und Toilettennutzung
Stellungnahme nach § 14 GeschO (68) (Drucksache Nr.: 07996-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund vom 09.07.2007 zur Kenntnis:

Die Friedhöfe Dortmund bemühen sich, ihre Anlagen möglichst so zu gestalten, dass der Friedhofsbesuch auch für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, möglich ist. Die Bauart der Wege auf dem Friedhof Lindenhorst ergibt sich aus der Situation vor Ort, die sich wie folgt darstellt:
Alter Baumbestand mit vielen oberflächennahen Wurzeln, kaum Höhenunterschiede im Gelände und kein Anschluss an die Kanalisation. Deswegen weisen alle Wege eine wassergebundene Deckschicht auf. Durch die „Nichtversiegelung“ der Oberflächen kann es nach starken Regenfällen zu den von Ihnen festgestellten Beeinträchtigungen kommen. Die Wege auf dem Lindenhorster Friedhof werden wenig „begangen“ (im Jahr 2006 fanden 4 Beisetzungen statt); so fehlt die „natürliche“ Verdichtung der Oberfläche.
Die Friedhöfe Dortmund werden versuchen, die Wegeoberflächen im Bereich der „Neubelegungen“ zu verfestigen – allerdings werden sich Beeinträchtigungen nach starken Regenfällen auch in der Zukunft nicht ganz vermeiden lassen.
Eine Möglichkeit zur Toilettennutzung ist seitens der Friedhöfe Dortmund nicht vorgesehen. Allerdings weist der Friedhof Lindenhorst im Vergleich zu anderen „toilettenlosen“ städtischen Friedhöfen einen großen Vorteil auf: Er ist in eine wunderbare Kleingartenanlage eingebettet. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass Friedhofsbesucher die Toilettenanlage im Vereinsheim benutzen können.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Bau eines Minaretts an dem Gebäude der Moschee Hessische Straße 1, Dortmund-Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09060-07)

Die SPD-Fraktion bittet um Auskunft, welche baurechtlichen Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb eines Minaretts grundsätzlich anzuwenden sind.
1. Bestehen gesetzliche Beschränkungen bezüglich Höhe und Umfang eines Minarettbauwerkes oder können sie ggf. vertraglich geregelt und festgelegt werden?
2. Welche gesetzlichen bzw. umweltrechtlichen Regelungen bestehen bezüglich eines Gebetsrufes?
Gibt es unter Umständen die Möglichkeit, eine vertragliche Übereinkunft mit dem Moscheebetreiber zu treffen, die einen Gebetsruf zukünftig gänzlich ausschließt – oder können, falls dies nicht möglich ist, Lautstärke und Häufigkeit dieses Rufes vertraglich geregelt und festgelegt werden?

Begründung:
Aufgrund der bisher schon vorliegenden Reaktionen und ggf. zu erwartendem Widerstand aus der Evinger Bevölkerung ist bereites jetzt absehbar, dass der Bau des Minaretts im Stadtbezirk außerordentlich stark thematisiert werden wird und sich die Bezirksvertretung Eving in unmittelbarer Zukunft mit diesem Tatbestand auseinandersetzen muss. Um sich hier eine solide und kompetente Diskussionsgrundlage aufzubauen, bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung, um Beantwortung der o.g. Fragen.

zu TOP 13.2
Stand der Bebauung des ehemaligen Heuner-Geländes
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09338-07)

Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung über Stand der Bebauung des ehemaligen Heuner-Geländes.

Begründung:
Nachdem der Abriss der ehemaligen Gaststätte Heuner vor einigen Wochen begonnen wurde, liegt das Gelände brach. Es lassen sich seit einigen Wochen keine Veränderungen feststellen. Zwar sichert ein hoher Bauzaun das Gelände, der Abbruch ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Den schlechten Eindruck nimmt die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving zum Anlass, die Verwaltung zu bitten über den Stand der Bauabwicklung zu informieren.

zu TOP 13.3
Übersicht der bebaubaren Flächen im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09339-07)

Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um eine Übersicht bebaubarer Flächen im Stadtbezirk Eving.


Begründung:
Zur Unterstützung der Arbeit der Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung Eving ist es notwendig über die bebaubaren Flächen im Stadtbezirk unterrichtet zu werden. Damit werden Bezirksvertreter künftig eine aktivere Position in der baulichen Weiterentwicklung und Planung des Stadtbezirkes einnehmen.

zu TOP 13.4
Einrichtung einer Haltestelle am Nordfriedhof, Ausgang Burgholzstrasse
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09340-07)

Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung über den Verbleib der geplanten öffentlichen Haltestelle des Nordfriedhofs, Ausgang Burgholzstraße, um deren Errichtung die Bezirksvertretung Eving bereits in ihrer Sitzung am 04.04.2001 gebeten hat.

zu TOP 13.5
Stand des Bauverfahrens zum Lärmschutz im Rahmen der Erschließung des Bereiches Graf-Konrad-Straße (Flurstücke 697 – 708, 726 – 730, 739, 740, 711 – 720 375 – 377, 428 und 429, Gemarkung Lindenhorst Flur 12) (Köln-Mindener-Bahn)
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09343-07)

Im Rahmen der Erschließung des o.g. Bereiches, hat die Bezirksvertretung Eving aufgrund einer Verwaltungsvorlage (damals 66/2-3-194) in ihrer Sitzung am 13.05.1998 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Erschließung des Geländes in Do-Lindenhorst - Bau der Stichstraßen südlich und westlich der Graf-Konrad-Straße einschließlich des erforderlichen Kanals sowie der Lärmschutzeinrichtungen - wird gemäß § 124 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Aug. 1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl III 213-1), in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Firma ID Immobilien Dienstleistung Verwaltung und Beratung GmbH übertragen“

Da der Bau dieser Lärmschutzeinrichtungen bis heute nicht erfolgt ist, wird um Mitteilung gebeten, inwieweit die Verwaltung die Errichtung des Lärmschutzes weiter verfolgt und wann und ob überhaupt mit der Realisierung der Maßnahme zu rechnen ist.

zu TOP 13.6
Säuberung der beschmierten Autobahnbrücke der B 54 in Brechten
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09341-07)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft wer für die Entfernung der beschmierten Scheiben und Brückenbauteile zuständig ist und wann mit der Reinigung gerechnet werden kann.
Neben den Schmierereien links und rechts neben der Brückenüberfahrt werden auch zwischenzeitlich die Lärmschutzwände beschmiert. Ein bereits schlimmer Gesamtzustand dieser teuren Bauwerke.


zu TOP 13.7
Fertigstellung der Schiffhorstbrücke und der Lärmschutzwand
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09342-07)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft zum Stand der Baumaßnahme an der Schiffhorstbrücke, da die Bauarbeiten seit Monaten nicht vorwärts gehen. Es wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Fertigstellung und der Schließung der Lärmschutzwand zu rechnen ist. Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich um eine „verzögerte Baustelle", deren Fertigstel­lung schon längst hätte erfolgen können.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Laut telefonischer Auskunft des Landesbetriebes Straßen NRW werden die Straße und die Schiffhorstbrücke Ende August fertiggestellt, die Lärmschutzwand voraussichtlich Ende September.





Adden Möckel Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin