Niederschrift

über die 5. Sitzung des Schulausschusses


am 10.04.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)


Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
sB H. Erdmann-Rapkay (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Justine Grollmann(CDU
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
sB Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Yusuf Güclü (IR)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Anke Staar (Stadtelternschaft)
Stefan Steinkühler (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Renate Tölle
Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Klaus Flesch
Volker Werner
Christian Ravagni (StA 65)

4. Schulaufsicht

Bernd Bandulewitz


Dieter Ihmann
Leon Moka
Bernhard Nolte
Peter Rieger

5. Gäste

Michael Boine (Sprecher der Realschulen)


Dr. Erich Embacher (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Hr. Mimberg (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Bruno Köneke (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Manegold (Sprecher der technischen Berufskollegs)
Dr. Norbert Rempe-Thiemann (Sprecher der Hauptschulen)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Rösner
Dr. Kruse

Nicht anwesend waren:

Rm Bruno Schreurs (SPD)
Maurice Weinheimer (Bezirksschülervertretung)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Schulausschusses,
am 10.04.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2013


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08573-12)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte der Dortmunder Bildungskommission
Mündl. Bericht

3.2 Demografischer Wandel und seine Auswirkungen auf das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen und Dortmund
Mündl. Bericht,
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09549-13)

3.3 Informationen zu den Ergebnissen des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2013/14
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09461-13)

3.4 Schultoiletten
mündlicher Bericht

3.5 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2013/14 an den Grundschulen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08815-13-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08815-13-E2)

3.6 Inklusion in Schulen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09122-13-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09122-13-E4)

3.7 Hauptschule Am Hafen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09145-13-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09145-13-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Dortmunder Wald-Jugendspiele, Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08973-13)

5.2 EU Ziel 2 Programm - Stadtumbau Hörde Zentrum:
Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang Faßstraße - Wettbewerbsergebnis, Planungsauftrag und Bürgerbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08792-13)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Regelschulen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09490-13)

6.2 Baulicher Zustand Lessing-Grundschlule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09478-13)

6.3 Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Dortmunder Nordstadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09482-13)

6.4 Jedem Kind ein Instrument (Jeki)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09530-13)

6.5 Dienstleistungszentrum Bildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09545-13)

6.6 Zukunftsoptionen der Bunte Schule
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09550-13)



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.
Sie begrüßte die Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dingerdissen benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2013

Dem Vorschlag der Vorsitzenden, die Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses auf die Sitzung am 29.05.2013 zu verschieben, wurde nicht widersprochen. Sie merkte Änderungswünsche an, insbesondere zu TOP 1.3

Frau Blotenberg monierte, dass der Sachstand zur Zusammenarbeit des Modellprojektes der Zusammenarbeit des LWL und der Schulämter Münster und Dortmund fehle sowie die Entwicklungszahlen im Hinblick auf Förderschulen und bat um Vorlage in der Sitzung am 29.05.2013.

Herr Dingerdissen bat darum, Bitten um Berichte der Verwaltung genauer ins Protokoll aufzunehmen und die Weiterleitung an die Verwaltung zu verfolgen.
Außerdem sollte der Zusammenhang zwischen Frage und Beantwortung deutlicher dargestellt werden.


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08573-12)

Herr Kunstmann stimmte der Empfehlung zu, bat jedoch auch um Beteiligung des Behinderpolitischen Netzwerks, das in der Beratungsfolge nicht berücksichtigt worden sei.

Herr Spieß stimmte der Empfehlung zu.

Herr Hoffmann zeigte sich ebenfalls erfreut über die Vorlage.

Herr Ravagni ging auf die Nachfragen von Herrn Spieß und Herrn Hoffmann ein:
Bei „aktivierbaren Eigenleistungen“ handle es sich um Planungskosten, also das Honorar, welches das Amt für die Planung erhalte. Dieses werde in der Bilanzierung des Haushaltes geltend gemacht.
Die ursprüngliche Planung (Abriss der Pavillonanlage und Neubau von Unterrichtsräumen) habe sich seines Wissens um den Abriss und Neubau eines Verbindungsganges und die barrierefreie Ertüchtigung (Aufzug) erweitert. Das sowie eine Steigerung der Baupreise haben zu einer Steigerung des Investitionsvolumens geführt.

Für Herrn Dingerdissen wäre es vor dem Hintergrund weiterer Planungen interessant zu erfahren, welcher Kostenanteil auf den Aufzug entfällt.
(Hinweis: Die Städtische Immobilienwirtschaft erteilte nach Rückfrage die Auskunft, dass die Kosten für den Aufzug 160.000 € brutto inkl. Nebenkosten betragen.)


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.235.400 € die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max Planck Gymnasium (Planungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 2.175.400 € und Möblierungskosten von 60.000 € enthalten.Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 20.000 €
Haushaltsjahr 2014: 777.400 €
Haushaltsjahr 2015 996.750 €
Haushaltsjahr 2016: 199.350 €
Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.
Die darin enthaltenen anteiligen Planungskosten für die Leistungsphasen 3 und 4 belaufen sich auf 75.000 € und können aus dem Budget des Fachbereiches 40, Finanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800, gedeckt werden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 241.900 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 55.934,25 €. Die Ergebnis-rechnung des FB 40 wird ab 2016 in Höhe von 4.615,38 € jährlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den Fachbereichen 40 (Auftrag 400301040011) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen berücksichtigt. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten i.H.v. 174,25 € werden aus dem Budget des StA 65 bereitgestellt.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt sowohl der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Arnsberg als auch der Genehmigung der beantragten übertragenen Ermächtigungen durch den Kämmerer.
Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.
2. die weitere Planung für die Abbrüche des Verbindungsganges und des vorhandenen Pavillons. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 202.700 €.

Die Auszahlungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2013: 108.680 €
Haushaltsjahr 2015: 94.020 €
3. die Städtische Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Planung mit der Herbei-führung des Ausführungsbeschlusses zu beauftragen.


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte der Dortmunder Bildungskommission
Mündlicher Bericht

Frau Bonekamp leitete kurz in die Tagesordnungspunkte 3.1 bis 3.3 ein
Abschließend dankte sie Herrn Dr. Rösner und Herrn Dr. Kruse für ihr Engagement in der Bildungskommission.

Die Mitglieder des Ausschusses tauschten sich über die geplante Elternbefragung der 2. und 3. Schuljahre aus.

Herr Dr. Rösner erklärte, dass in der Bildungskommission die Umsetzung der Elternbefragung kontrovers diskutiert worden sei. Er habe den Eindruck gehabt, dass die Mehrheit der Bildungskommission der kleinräumigen Variante (regionalisiert, übergreifend nach bestimmten verwandten Stadtteilen) gegenüber der stadtweiten Befragung den Vorzug gebe. Das Verfahren sei eingeleitet worden und werde in der nächsten Sitzung der Bildungskommission mit der Vorbereitung eines Fragebogens weiter verfolgt.
Der Entwurf des Fragebogens werde den politischen Vertretern zur Kenntnis gegeben mit der Möglichkeit, Verbesserungs- oder Veränderungsvorschläge zu machen.

Herr Dr. Kruse teilte eingangs mit, dass Herr Dr. Rösner und er die Nachfolge von Herrn Professor Dr. Rolff übernommen haben, und stellte sich kurz vor.
Anschließend ging er auf die Arbeit der neuen Bildungskommission ein. Diese sei nicht mehr nur auf Schulentwicklung ausgerichtet, sondern auf die Entwicklung der Bildungsstadt Dortmund. Wichtig sei für die Zukunft und das Leben der Stadt, dass Bildungsbiografien gelingen.
Die Bildungskommission sei ein Beratungsgremium von Fachleuten, das den Oberbürgermeister in der wichtigen Frage der kommunalen Bildungspolitik berate. Es würden keine Entscheidungen getroffen. Die Mitglieder der Bildungskommission kämen nicht nur aus dem Schulbereich, sondern ebenfalls aus anderen Bereichen wie Kultur, Sport usw.. So könne man verschiedene Perspektiven für das Gelingen der Bildungsbiografien berücksichtigen.
Die Wahrnehmung der Beratung werde sichergestellt durch Arbeitsformen, in die sich die Mitglieder der Bildungskommission mit ihren Expertisen einbringen können. Die daraus entstehenden Ergebnisse werden in Form von Empfehlungen für den Oberbürgermeister formuliert.
So sei es auch bei der Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Sekundarstufe I gewesen. Die Empfehlung an den Oberbürgermeister habe viele Punkte der Diskussion im Ausschuss beinhaltet. Zusätzlich gebe es ein entscheidendes Element der fachlichen Beratung, eine solide, tragfähige und belastbare Befragung zustande kommen zu lassen.
Die zweite Empfehlung der neuen Bildungskommission beziehe sich auf durchgängige Sprachbildungskonzepte der Stadt Dortmund.
Es würden in weiteren zentralen Schwerpunkten Empfehlungen vorbereitet und entwickelt.
Es gebe Bildungsforen, Entwicklungswerkstätten und Beratungen, deren Ergebnisse in den Beratungsprozess der Bildungskommission einfließen würden.
Im Juni werde es eine thematisch orientierte Sitzung geben, die den Schwerpunkt „Übergang Schule – Arbeitswelt“ habe.
Im Herbst solle auf Wunsch des Oberbürgermeisters eine Zwischenbilanz gezogen werden, wie sich die Bildungsstadt Dortmund in ihrer Weiterentwicklung darstelle.
Herr Dr. Kruse merkte an, dass die Bildungskommission kein zweiter Schulausschuss sei, sondern ein fachliches Beratungsgremium, dessen Empfehlungen durch den Oberbürgermeister eigentlich in Verwaltungshandeln umgesetzt werden müssten. Das liege im Ermessen des Oberbürgermeisters. Er selbst würde den Austausch der Informationen zwischen Oberbürgermeister und Verwaltung sehr begrüßen, aber die Bildungskommission würde nur den Oberbürgermeister beraten.

Auf die Nachfrage von Frau Blotenberg teilte Herr Dr. Kruse mit, dass die Bildungskommission keine Maßnahmen durchführe, sondern die Fortentwicklung der Bildungsstadt Dortmund nach in der Kommission festgelegten Schwerpunkten berate und daraus Empfehlungen für den Oberbürgermeister formuliere, die von dort möglichst an die Verwaltung weitergegeben werden sollten. Die Zwischenbilanz werde alle Beratungen und Empfehlungen aufnehmen.

Der Schulausschuss hält ebenso wie Herr Dr. Kruse einen stärkeren Austausch zwischen Ausschuss und Bildungskommission für begrüßenswert. Dieses solle sich in Zukunft besser gestalten. Dann könne man sehen, ob die weitergegebenen Empfehlungen im Sinne des Schulausschusses sind.

Herr Neumann erklärte, der Bildungsbericht sei überfällig und solle demnächst im Ausschuss vorgestellt werden.
Die heutige Diskussion habe ergeben, dass der Ausschuss die Empfehlungen der Bildungskommission zur Kenntnis und Entscheidung erhalten möchte.

Frau Tölle erläuterte, der Bildungsbericht solle im Abstand von 5 Jahren erscheinen, der letzte erschien im Dezember 2008. Die Bildungskommission, die aus ehrenamtlichen Beratern/Innen bestehe, habe nicht die Aufgabe, den Bericht zu erstellen. Diese Aufgabe liege bei der Verwaltung, die bereits an der Erstellung arbeite. Die Fertigstellung sei für Dezember 2013 geplant.
Zum neuen Bildungsbericht sei aus anderen Ausschüssen, die sich ebenfalls mit dem Thema Bildung befassen, der Wunsch geäußert worden, der neue Bildungsbericht solle sich nicht nur um das Thema Schule drehen. Dieser nehme weitere Bildungsbereiche wie z. B. Schulkultur, Berichte aus der Jugendhilfe auf und werde somit umfangreicher als der letzte Bericht.

Herr Spieß erklärte, die Ausführungen von Frau Tölle hätten verdeutlicht, dass die Federführung beim Fachbereich Schule und nicht bei der Bildungskommission liege.

Herr Dr. Kruse betonte, dass die Arbeit der Bildungskommission dazu beitragen kann, Entscheidungen und Prozesse wirkungsvoller für die städtische Gesellschaft zu machen. Wenn dann in der Bildungskommission nochmals fachlich darüber nachgedacht werden muss, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen, sei das keine Verzögerung, sondern manchmal notwendig. Die Bildungskommission müsse in einer angemessenen Form ihrer fachlichen Verantwortung nachkommen.


Der Schulausschuss bittet über das Büro des Oberbürgermeisters um regelmäßige Berichterstattung der Bildungskommission in noch zu abzustimmenden Zeitabständen.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht von Herrn Dr. Kruse dankend zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Demografischer Wandel und seine Auswirkungen auf das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen und Dortmund
Mündl. Bericht,
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09549-13)
Zu TOP 3.3
Informationen zu den Ergebnissen des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2013/14
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09461-13)

Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden, die Tagesordnungspunkte 3.2 „Demografischer Wandel…“ und 3.3 „Informationen zu den Ergebnissen…“. im Zusammenhang zu behandeln.

Herr Dr. Rösner bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung Dortmund, speziell Herrn Dallmann, und berichtete auf der Grundlage der den Ausschussmitgliedern in Form einer Broschüre vorliegenden Studie. Aufgrund zahlreicher Fragestellungen bot er die Teilnahme an einem interfraktionellen Gespräch an.

Die Mitglieder des Schulausschusses nahmen den mündlichen Bericht nach einer ausführlichen Diskussion dankend zur Kenntnis und sprachen sich für einen fraktionsübergreifenden Termin aus.


Herr Neumann hatte zu TOP 3.3 - Informationen zu den Ergebnissen des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen… - Fragen zu folgenden Punkten:
- Die Aussagen zu den Anmeldequoten an den Realschulen seien ihm nicht klar.
- Er bat um die Zahlen der Klassenrichtwerte Realschulen und Gymnasien.
- Gibt es weitere Gründe, aus denen Eltern ihre Kinder in Schulen in den Nachbargemeinden anmelden?

Herr Dallmann beantwortete diese Fragen direkt.
- Die Anmeldequote an den Realschulen habe in den Vorjahren teilweise bei über 26 % gelegen, jetzt sei sie auf unter 24 % gefallen. Das sei im Mehrjahresvergleich eine spürbare Veränderung.
- Die Klassenfrequenzrichtwerte sind in den Schulen unterschiedlich. Für die Sekundarschule gelten ab kommendem Schuljahr die Voraussetzungen, die für die anderen Schulen auch gültig sind. Diese sind in den als Anlage beigefügten Statistiken aufgeführt.
- Der Elternwille kenne auch keine Gemeindegrenzen. Die Statistik zum Schulwahlverhalten in den einzelnen Stadtbezirken zeige die Auspendlerquoten in den Stadtbezirken. Es handle sich um Schüler, die das Stadtgebiet verlassen, um Schulangebote in angrenzenden Städten oder Gemeinden wahrzunehmen.

Frau Blotenberg bat um die Zahlen der integrativen Klassen bei den Hauptschulen, bei den anderen Schulformen seien diese genannt worden. Sie sprach außerdem die Zahlen der privaten Gymnasien an, die die Klassenfrequenzwerte der städtischen Schulen nicht aufnähmen.

Herr Dallmann sagte zu, Informationen zur Einrichtung Integrativer Lerngruppen für den Bereich der Hauptschulen im nächsten Jahr besonders auszuweisen.
Die Anmeldeergebnisse der Gymnasien in anderer Schulträgerschaft seien zur Information in die Gesamtübersicht aufgenommen worden, um das Elternwahlverhalten in Dortmund möglichst vollständig abzubilden.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht dankend zur Kenntnis.


Die Vorsitzende unterbrach die Sitzung um 16.45 Uhr für 10 Minuten. Um 16.55 wurde die Sitzung fort gesetzt.


zu TOP 3.4
Schultoiletten
Mündlicher Bericht

Herr Dallmann erläuterte den Sachstand. Das Thema wurde im Ausschuss bereits umfangreich behandelt. Danach habe sich der Verwaltungsvorstand mit dem Thema befasst und die Fachbereiche Schule, Immobilienwirtschaft und Liegenschaften damit beauftragt, eine systematische Bestandserfassung zu erstellen. Es seien Gespräche mit Schülern, Eltern, Schulleitungen sowie verwaltungsintern geführt worden, wobei sich die Komplexität des Themas herausstellte. Der Schulträger habe die Pflicht, baulich ordentliche Anlagen zur Verfügung zu stellen, die von den Nutzern verantwortlich genutzt werden sollten. Der Schulträger könne nur für die Erhaltung, Reinigung, Bewirtschaftung garantieren, wenn es in der Schule dazu Nutzungsregelungen oder Schulordnungen zum verantwortungsbewussten Umgang mit schulischen Einrichtungen gebe – wobei es leider auch alte Anlagen gebe, die ersetzt werden müssten.
Die systematische Erfassung solle diese Aspekte sowie genaues Zahlenmaterial aufgreifen. Es habe sich herausgestellt, dass es aktuell 169 Schulen an 179 Standorten gebe. In diesen 169 Schulen gebe es 2900 verschiedene Toilettenanlagen.
Dem Verwaltungsvorstand sei der Vorschlag gemacht worden, dass die Fachbereiche Immobilienwirtschaft und Statistik eine Befragung ausarbeiten. Zum einen solle von jeder Schule eine Statusaufnahme eingeholt werden, um einen genauen Überblick zu bekommen. Zum anderen sollen die 2900 Anlagen einem „Toiletten-TÜV“ unterzogen werden.
Diese Befragung solle bis zu den Sommerferien ein Gesamtbild vermitteln als Basis für eine Maßnahmenplanung. In den Ferien werde der Fachbereich Statistik die Auswertung vornehmen, so dass im Herbst die Ergebnisse vorgestellt werden können. Darauf könne dann die Maßnahmenplanung aufbauen.

Der Schulausschuss nahm den Bericht der Verwaltung dankend zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2013/14 an den Grundschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08815-13-E2)

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Inklusion in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09122-13-E4)

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Hauptschule Am Hafen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09145-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragestellungen gebe ich folgende Stellungnahme ab:

1. Was bedeutet konkret „Fusionierung“ der beiden Hauptschulen zu einer Schule?
Der Rat der Stadt hat am 23.02.2012 die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr (heute „Schule Am Hafen“), Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) und damit verbunden die Auflösung der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund, zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG) beschlossen. Die Bedeutung dieser schulorganisatorischen Maßnahme ist in der Vorlage Drucksache-Nr. 06254-12 dargestellt, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.
2. Ist es richtig, dass neben den 22 Regelklassen drei Auffangklassen und sieben inklusive Klassen gebildet werden sollen?
Es ist richtig, dass im Schuljahr 2012/13 insgesamt 22 Klassen und 3 Auffangklassen eingerichtet sind. Von den 22 Klassen werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 insgesamt 11 Klassen als Integrative Lerngruppen geführt. Das bedeutet, dass in diesen Klassen zieldifferenter Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf stattfindet.

3. Wie hoch ist der Anteil der Schüler_innen mit Migrationshintergrund der Schule?
Mit der Schulstatistik werden Daten zum Migrationshintergrund nach den Kriterien „Staatsangehörigkeit“ und „Aussiedlerstatus“ erhoben. Nach der Schulstatistik für das Schuljahr 2012/13 haben 59,8 % der Schülerinnen und Schüler eine ausländische Staatsangehörigkeit und 0,6 % den Aussiedlerstatus.

4. Wie sieht das Angebot des gebundenen Ganztags aus? (Qualifikation der außerschulischen Kräfte/ Lernangebote/ Mensa etc.)
Nach § 6 II der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen dürfen sich Anfragen nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen, müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.

Die Frage nach dem Angebot des gebundenen Ganztags mit den Aspekten „Qualifikation der außerschulischen Kräfte/ Lernangebote/ Mensa etc.“ bezieht sich nicht auf einen bestimmten Sachverhalt und kann sachgerecht auch nicht kurz beantwortet werden.

Die Gestaltung des gebundenen Ganztagsbetriebs hat vielfältige pädagogische, organisatorische und personelle Facetten.

Informationen zum Konzept des Gebundenen Ganztagsbetriebs können auf der Homepage der Schule Am Hafen (www.schuleamhafen.de) eingesehen werden. Darüber hinaus ist die Schulleitung (Herr Dr. Rempe-Thiemann) jederzeit bereit, im persönlichen Gespräch alle Fragen zum gebundenen Ganztagsbetrieb zu beantworten.
5. Warum kommt es gerade in einer Hauptschule im Norden zur Bildung von 3 Auffangklassen? Wie sind die Möglichkeiten, hier auch Schulen in anderen Stadtteilen einzubeziehen?
Auffang- und Vorbereitungsklassen werden von der Staatlichen Schulaufsicht bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet eingerichtet. Im Schuljahr 2012/13 sind im Hauptschulbereich insgesamt 11 Auffang- und Vorbereitungsklassen an 7 verschiedenen Hauptschulen in 7 verschiedenen Stadtbezirken eingerichtet.
6. Wie sieht das pädagogische Konzept in den 7 inklusiven Gruppen mit 47 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus? (Qualifikation der Lehrer/ Betreuungsschlüssel)

Pädagogische Konzepte gehören zum Bereich der „inneren Schulangelegenheiten“, welche nach den grundsätzlichen Regelungen des Schulgesetzes NRW nicht im den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers liegen.

Die im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Schulleitung der Schule Am Hafen beantwortet spezifische Fragen zum Gemeinsamen Unterricht gern im persönlichen Gespräch.

7. Warum wird in der Nordstadt keine weitere Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule errichtet?
Die Frage, ob in Dortmund weitere Sekundarschulen eingerichtet werden, ist unter anderem Gegenstand des aktuellen Dialogischen Entwicklungsprozesses für die Schulentwicklung in der Sekundarstufe I. Der Prozess befindet sich in einem Stadium, in dem konkrete schulstrukturelle Veränderungen noch nicht entscheidungsreif sind.

Das aktuelle Schulgesetz sieht die Möglichkeit der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen nicht vor.
8. Inwieweit sind die beiden Standorte nach dem Standard „Barrierefrei Plus“ ausgebaut? Falls dies noch nicht der Fall sein sollte: Welche Kosten würden durch einen dem Standard entsprechenden Umbau entstehen?
Für einen Ausbau aller Schulstandorte nach dem Standard „Barrierefrei Plus“ gibt es keine Rechts- oder kommunale Beschlussgrundlage. Damit gibt es auch keinen aktuellen Bedarf für eine Kostenermittlung, welche Ressourceneinsatz für eine immobilienwirtschaftliche Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung erfordern würde.

9. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass in einem Stadtteil mit hohem sozialen Förderbedarf, damit aber auch einhergehender geringer Beschwerdemacht, mit Bildung dieser Megahauptschule eine Einrichtung etabliert wird, die in der Praxis
· eine Schulform festschreibt, die weder die Chance auf einen weiterführenden Schulabschluss noch eine ausreichende Perspektive auf einen Ausbildungsplatz bzw. einen Arbeitsplatz bietet,
· keine Inklusion, sondern vielmehr Exklusion vermeintlich schwächerer Schülergruppen bewirkt und
· durch die Ballung der Förderbedarfe der Schüler zu einer Überforderung des Lehrkörpers führt.
Die Verwaltung teilt diesen Eindruck nicht.“

Frau Dr. Tautorat sah die Stellungnahme der Verwaltung als nicht ausreichend an. Dies betreffe insbesondere die Fragen 4 und 6. Zur Fragestellung unter Punkt 9 habe Herr Dr. Rempe-Thiemann in der letzten Sitzung erklärt, diese Fragen seien diskriminierend und hätten im direkten Gespräch erörtert werden können.
Zur Frage 1 bat sie nochmals um nähere Erklärung der Verwaltung sowie um Information zum mündlichen Vortrag von Herrn Dr. Rempe-Thiemann in der Bezirksvertretung Nord zum Bildungskonzept in der Nordstadt.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Vorstellung des Bildungskonzeptes in der Nordstadt in einer der nächsten Sitzungen erfolgen solle.
Ihrer Bitte, die noch ungeklärten Fragen direkt mit dem Fachbereich Schule zu klären, wurde nicht widersprochen.

Herr Dr. Rempe-Thiemann erklärte, er halte die Fragestellung unter Punkt 9 weiterhin für diskriminierend. Er bot nochmals an, seine Schule im persönlichen Gespräch mit Frau Dr. Tautorat vorzustellen.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Dortmunder Wald-Jugendspiele, Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08973-13)

Der Schulausschuss nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung über die Durchführung der Wald-Jugendspiele in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
EU Ziel 2 Programm - Stadtumbau Hörde Zentrum:
Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang Faßstraße - Wettbewerbsergebnis, Planungsauftrag und Bürgerbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08792-13)

Der Schulausschuss nahm den folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Hörde stimmt dem Wettbewerbsentwurf des 1. Preisträgers als Grund­lage zur Umgestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums und des Stadteingangs an der Faßstraße zu.
Die Bezirksvertretung beschließt die Auftragsvergabe für die Entwurfs- und Ausführungs­planung sowie die Durchführung einer Bürgerbeteiligung.
Hierdurch kommt es zu Gesamtauszahlungen in Höhe von 80.000 Euro.




6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Regelschulen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09490-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09490-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„…seit vielen Jahren gibt es an den Regelschulen des Landes NRW Gemeinsamen Unterricht (GU) in den Grundschule bzw. Integrative Klassen/Lerngruppen in der Sekundarstufe I. Da die Debatte über Inklusion auch in unserer Kommune geführt wird, möchten wir wissen:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in Dortmund einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, aufgeschlüsselt nach Art der sonderpädagogischen Förderung?

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden im GU bzw. in Integrativen Klassen seit 2010 aufgenommen, aufgeschlüsselt nach Schulen, Schulformen, Jahrgangsstufen und sonderpädagogischem Förderbedarf?

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten vom Regelunterricht in Förderschulen bzw. umgekehrt seit 2010, aufgeschlüsselt nach sonderpädagogischem Förderbedarf?

4. Wie groß sind die Klassen, in denen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Regelschulen unterrichtet werden, aufgeschlüsselt nach Schulen und Jahrgangsstufen?

5. Wie viele zusätzliche Lehrerwochenstunden stehen in den einzelnen Klassen der Regelschulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, zur Verfügung?

6. Welche Perspektiven sichert die Landesregierung derzeit den Kommunen zur Bewältigung der Inklusion in den Schulen in Dortmund zu?
7. Mit welchen zusätzlichen baulichen und personellen Ressourcen rechnet die Stadt Dortmund bei der Umsetzung der schulischen Inklusion auf Grund der aktuellen Schülerzahlen?“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt für die nächste Sitzung schriftlich.
(Hinweis: Nach Mitteilung der Fraktion Die Linke vom 25.04.2013 ist die Angelegenheit als erledigt anzusehen, eine schriftliche Beantwortung ist entbehrlich.)


zu TOP 6.2
Baulicher Zustand Lessing-Grundschlule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09478-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… wir bitten, den o. g. Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Schulausschusses vorzusehen.

Die SPD-Fraktion hat sich bei einem Ortstermin einen Eindruck über die räumliche und bauliche Situation an der Lessing-Grundschule in der Gneisenaustraße gemacht. Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass das gesamte Gebäude einen hohen Sanierungsstau hat sowie die räumlichen Voraussetzungen für über 300 Kinder (davon 150 in der OGS, 42 Inklusionsschüler) und die Lehrerinnen und Lehrer als mangelhaft teilweise sogar als unzumutbar bezeichnet werden können.
- Die Klassenräume sind zu klein, tlw. mehrfach belegt und es sind keinerlei Neben- bzw. Differenzierungsräume oder Garderoben vorhanden.

- OGS: Küche und 2 winzig kleine Speiseräume sind in einem feuchten und muffigen Keller untergebracht. Aus Platzgründen muss in 5 Schichten gegessen werden. Die Nachmittagsangebote finden in den Klassenräumen statt.

- Das Elterncafé findet außerhalb der Mittagszeiten in den Speiseräumen statt.

- Es sind keine! Fachräume vorhanden. Ein Werkraum ist aus Sicherheitsgründen geschlossen worden.

- Die sonderpädagogische Förderung für Inklusionsschüler muss tlw. auf den Fluren stattfinden.

- Es gibt keine Turnhalle. Im Dachgeschoss“ ist ein Gymnastikraum eingerichtet worden, der so niedrig ist, dass z.B. keine Ballspiele stattfinden dürfen. Es gibt keine Umkleideräume.

- Im Verwaltungsbereich steht ein einziger viel zu kleiner Raum als Lehrerzimmer zur Verfügung. Separat zu nutzende Räume für die stellv. Schulleitung und die Schulsozialarbeit gibt es nicht.

- Das Schulhofgelände ist für 300 Kinder viel zu klein.

Das Kollegium der Lessing-Grundschule ist hoch motiviert und leistet eine sehr wertvolle und anspruchsvolle Arbeit, die sich über den allgemeinen Unterricht hinaus an diversen besonderen Schulprojekten ablesen kann.

Die unzureichenden Rahmenbedingungen an der Lessing-Grundschule müssen dringend abgestellt und die Raumprobleme schnellst möglich gelöst werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um eine Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie soll der bauliche Zustand der Lessing-Grundschule verbessert werden?

2. Sind eine Sanierung oder der Abriss und ein Neubau geplant? Wenn Neubau, an welcher Stelle?

3. Durch welche Maßnahmen soll dem Schulsport entsprochen werden. Ist eine Turnhalle geplant?

4. Auf welchem Platz der Schulbauprioritätenliste befindet sich die Lessing-Grundschule. Wann ist mit einem entsprechendem Baubeginn zu rechnen?

5. Hat die Verwaltung bereits räumliche Alternativen der Unterbringung für die Bauphase geprüft? Wenn ja, welche?“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.


zu TOP 6.3
Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Dortmunder Nordstadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09482-13)

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet, den Punkt „Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Dortmunder Nordstadt“ auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen. Wir stellen folgenden Antrag zur Abstimmung:

Aus dem Experten-Dialog „Schulentwicklung in der Sekundarstufe I“ und verschiedenen anschließenden Gesprächsrunden wurde deutlich, dass sich die Auswirkungen des demografischen und gesellschaftlichen Wandels in den Stadtbezirken sehr unterschiedlich darstellen. Insbesondere die Nordstadt ist vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Schulleitungen der Nordstadt haben am 13.03.2013 in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Vorschläge zur Weiterentwicklung des schulischen Angebots in der Nordstadt vorgestellt.

Die Schulverwaltung wird gebeten
- die Schülerzahlenentwicklung in der Nordstadt unter Berücksichtigung der Integrativen Lerngruppen und Auffangklassen sowie der aktuellen Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen darzustellen,

- im weiteren Prozess „Schulentwicklung in der Sekundarstufe I“ den Stadtbezirk Innenstadt-Nord vorrangig zu berücksichtigen,
- die konzeptionellen Vorstellungen der Nordstadtschulleitungen zur Integration durch Bildung in den Schulentwicklungsprozess einzubeziehen und die schulfachliche Beratung dazu einzuholen,
- bei der Bezirksregierung Arnsberg die schulrechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für ein Modellvorhaben „Bildungsmodellregion Nordstadt“ zu klären.“


Herr Neumann schlug vor, den Punkt 1 („… die Schülerzahlenentwicklung in der Nordstadt…“) des o. g. Antrags zu beschließen, aber die anderen Punkte zunächst zurückzustellen, bis die Bearbeitung von Punkt 1 erfolgt sei und das fraktionsübergreifende Abstimmungsgespräch zur Schulentwicklung in der Sek I (s. TOP 3.2) stattgefunden habe. Herr Neumann wies darauf hin, dass es ähnliche Probleme auch in anderen Stadtbezirken gebe, z.B. in Scharnhorst oder Lütgendortmund.

Herr Spieß antwortete darauf, dass in diesem Fall die weiteren Punkte als Prüfaufträge behandelt werden sollten:

- Es ist zu prüfen, ob im weiteren Prozess „Schulentwicklung in der Sekundarstufe I“ der Stadtbezirk Innenstadt Nord vorrangig zu berücksichtigen sei.

- Es ist zu prüfen, ob die konzeptionellen Vorstellungen der Nordstadtschulleitungen zur Integration durch in den Schulentwicklungsprozess einzubeziehen seien und die schulfachliche Beratung dazu einzuholen sei.

- Es ist zu prüfen, ob bei der Bezirksregierung Arnsberg die schulrechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für ein Modellvorhaben „Bildungsmodellregion Nordstadt“ der Klärung bedürfen.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem geänderten Antrag zu.

Die Verwaltung wird gebeten, Punkt 1 des o. g. Antrages der SPD-Fraktion zur nächsten Sitzung schriftlich zu beantworten.

Die weiteren Punkte sind unter Einbeziehung der Ergebnisse des geplanten Abstimmungsgespräches als Prüfaufträge zu behandeln.


zu TOP 6.4
Jedem Kind ein Instrument (Jeki)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09530-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09530-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… wir bitten darum, o.g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen:

An dem an Grundschulkinder v.a. zur musikalisch-kulturellen Bildung gerichteten Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ (Jeki) beteiligt sich Dortmund seit dem Jahr 2007. Ziel ist es, jedem Grundschulkind die Möglichkeit zu eröffnen, ein Musikinstrument zu erlernen, das es sich selbst ausgesucht hat.


Partner dieses Projekts, an dem in Dortmund derzeit rund 2.800 Kinder teilnehmen, ist neben der Stadt auch die Stiftung „Jedem Kind ein Instrument“, hinter der neben dem Land NRW auch die Kulturstiftung des Bundes steht. Derzeit nehmen in Dortmund 85 Grund- und 2 Förderschulen an dem Projekt teil. Für den Erfolg von Jeki ist eine effektive Kooperation zwischen der Musikschule und den an dem Projekt teilnehmenden Schulen daher unabdingbar.

Seitens von Schulen wird dem Vernehmen nach interessierten Eltern jedoch immer häufiger von einer Teilnahme an Jeki abgeraten. Die genannten Gründe dafür lägen insbesondere im häufigen und oftmals wohl äußerst kurzfristig (nicht selten am selben Tag) angekündigten Ausfall des Jeki-Unterrichts und einer für viele Eltern häufig zeitlich ungünstig gelegten Unterrichtszeit, weit nach Beendigung des regulären Schulunterrichts bzw. von Betreuungszeiten der OGS. In Einzelfällen würde seitens der Musikschule – mangels zeitlicher Flexibilität - sogar darauf gedrängt, den Jeki-Unterricht während des regulären Schulunterrichts stattfinden zu lassen.

Sofern zudem der Eindruck entsteht, dass die für Jeki erhobenen Jahresentgelte zwischen 240 € (im 2. Schuljahr) und 420 € (3. & 4. Schuljahr) außer Verhältnis zu den über das Jahr realisierten Unterrichtsstunden steht, würde dies das positive Image des Jeki-Projekts negativ beeinflussen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung daher im Rahmen eines Sachstandberichts, unter Einbeziehung der Musikschule Dortmund, insbesondere zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:


a) Gemessen an den in den jeweiligen Jahren planmäßig insgesamt zu unterrichtenden Jeki-Stunden: Wie viele Jeki-Unterrichtsstunden sind in 2010, 2011 und 2012 insgesamt ausgefallen (um Einzeldarstellung der jeweiligen Jahre wird gebeten) und wie verteilt sich dieser Unterrichtsausfall auf die jeweilige am Projekt teilnehmende Schule?

b) Für wie viele der pro Jahr ausgefallenen Unterrichtsstunden erfolgte eine finanzielle Rückerstattung an die Eltern?

c) Wie stellt sich die zeitliche Lage des Jeki-Unterrichts an den jeweiligen Schulen dar und inwieweit erfolgt dieser unmittelbar an das Ende der regulären Unterrichts- bzw. Betreuungszeit der OGS?“


Frau Blotenberg erklärte, dass das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit angesiedelt sei. Sie würde es begrüßen, wenn die o. g. Fragestellung dort ebenfalls behandelt würde.

Herr Dingerdissen sagte zu, die Fragen weiterzuleiten. Für den Schulausschuss solle der Fachbereich Schule gemeinsam mit der Musikschule die Fragen beantworten.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.



zu TOP 6.5
Dienstleistungszentrum Bildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09545-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09545-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… bereits seit längerer Zeit plant die private Initiative „Dortmunder Schule“ ein Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB).

Laut der entsprechenden Homepage soll das DLZB ein Service-Center für alle an Schule Beteiligten und eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Lehrpersonal, Schüler/-innen und Eltern sein. Dabei soll anscheinend auch die städtische Verwaltung eingebunden werden. Nach unseren Informationen soll das Dienstleistungszentrum nach den Sommerferien seine Arbeit aufnehmen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir in der nächsten Sitzung des Schulausschusses um einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu den ihr bekannten Planungen des DLZB.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.


zu TOP 6.6
Zukunftsoptionen der Bunte Schule
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09550-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„… wir bitten um einen aktuellen Sachstandbericht und mögliche Zukunftsoptionen für die interkulturelle Bunte Schule in der Nordstadt, in der Sitzung am 10. April 2013.“


Die Vorsitzende bat Frau Dr. Tautorat, sich mit der Fragestellung direkt an die Gründungsinitiative „Bunte Schule“ zu wenden, da es sich um eine Privatschulangelegenheit handele. Die Verwaltung könne lediglich zu etwaigen Gebäudeanfragen eine Information geben.

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass es auch um die Gebäudefrage gehe. Die Frage sei, ob ein Zusammenhang mit dem Schulgebäude der Hauptschule Lützowstr. und der „Bunten Schule“ hergestellt werden könne.
Herr Dallmann erläuterte in diesem Zusammenhang den Prozess der Zusammenführung der ehemaligen Hauptschule Lützowstraße und der Hauptschule In der Landwehr (jetzt Schule am Hafen). Die Zusammenführung zweier selbstständiger Hauptschulen zu einer Schule ist schulrechtlich als Neugründung einer Schule zu werten. Diese sei nicht beabsichtigt gewesen. Es wurde deshalb der Weg gewählt, die Hauptschule Lützowstraße als selbstständige Organisationseinheit aufzulösen und Schülerschaft und Lehrkräfte in die Organisation der Hauptschule In der Landwehr (jetzt Schule am Hafen) zu integrieren. Der Schulstandort der ehemaligen Hauptschule Lützowstraße wird als Teilstandort der Hauptschule In der Landwehr (jetzt Schule am Hafen) weitergeführt.
Die Schule am Hafen sei jetzt eine Schule mit zwei Standorten. Sie hat sehr intensiv und erfolgreich ein neues Profil als Stadtteilschule entwickelt und jetzt mehr Schüler als vorher die beiden Hauptschulen zusammen. Es sei daher noch nicht absehbar, ob die ursprünglich geplante - auf drei Jahre befristete - Gebäudenutzung der ehemaligen Hauptschule Lützowstr. nicht noch verlängert werden müsse. Das Gebäude sei also mittelfristig belegt.

Eine weitere schriftliche Beantwortung ist nicht erforderlich.



Die Vorsitzende bedankte sich für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr.



S c h n i t t k e r D i n g e r d i s s e n F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin