Niederschrift

über die 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 07.05.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:45 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite


Rm Harnisch
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Schilff
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Neumann
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“




c) Verwaltung


StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2009

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau Alter Heideweg / Kirchderner Graben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13788-09)

2.1.2 Energieeinsparprogramm 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14456-09)

2.2 Finanzen

2.2.1 Haushaltslage der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14820-09)

2.2.2 Bericht zur Haushaltslage - 1. Quartal 2009
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14878-09)

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Phoenix-See
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14444-09-E1)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Ost – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13894-09)

3.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13896-09)

3.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13890-09)

3.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13891-09)

3.5 Fahrradbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14148-09)

3.6 Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14149-09)

Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 01.04.2009

3.7 Beabsichtigte Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14448-09)

3.8 Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14138-09)

Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 01.04.2009

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes WE 104 -Vinklöther Mark- im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14554-09)

3.10 Verkehrsmäßige Erschließung eines Gemeindezentrums, eines Seniorenpflegeheimes und eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14188-09)

3.11 „City-Konzept 2000 ...“
Stand der Entwicklung 2009 und Ausblick
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14519-09)

3.12 Bauleitplanung;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -
hier:
I. Entscheidung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitpläne abgegebenen Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss für die 18. FNP-Änderung - Gneisenau-Allee -,
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zur 18. FNP-Änderung,
IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -,
V. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zum Bebauungsplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14530-09)

3.13 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14592-09)

3.14 Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14596-09)

3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B
- Wohnbebauung Nordufer -
Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung),
(gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14632-09)

3.16 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 219 - Bremmenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14657-09)

3.17 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau von Sammel- und Wohnstraßen im Plangebiet Hohenbuschei in Dortmund-Brackel
Bebauungsplan Br 203 - Hohenbuschei -
Antragstellerin: Hohenbuschei GmbH & Co. KG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14247-09)

3.18 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -
hier: Fortschreibung Rahmenplan, Qualifizierungsverfahren für Bauvorhaben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14630-09)

3.19 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung für einen ergänzten Teilbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14631-09)

3.20 Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von Bau-km 30 + 830 AS Dortmund-Ost (B 236) bis Bau-km 40 + 353 AK A 1/A 44 DO/Unna einschl. der hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen (Folgemaßnahmen) am bestehenden Straßen- und Wegenetz und Anlagen Dritter, der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sowie der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für diesen Bereich auf dem Gebiet der Städte Dortmund und Unna sowie der Gemeinde Holzwickede
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14555-09)

3.21 Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 in Dortmund-Hombruch zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13699-08)

3.22 Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14584-09)

3.23 Regionale Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14581-09)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14593-09)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14636-09)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufstellung einer Brunnenanlage am Platz von Netanya, Annahme einer Schenkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14060-09)

7.2 Modernisierung der Sportplatzanlage Blumenkamp im Stadtbezirk DO-Huckarde in Kunstrasenausführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14614-09)

8. Schule

8.1 Bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsplätzen in der Offenen Ganztagsschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14161-09)

Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2009

9. Kinder und Jugend

9.1 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14140-09)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Satzung zur neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14650-09)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14707-09)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 04.10.2009, 08.11.2009 und 06.12.2009.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14496-09)

11.2 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14574-09)

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- keine Vorlagen -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Zupfer (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.0 Die Ereignisse am 1. Mai 2009
Resolution
(Drucksache Nr.: 15010-09)

2.2.3 Bericht zur Haushaltslage
- mündlicher Vortrag der Stadtkämmerin -
(Drucksache Nr.: 15025-09)

3.24 Plangenehmigung nach §§ 18, 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Umbau des Empfangsgebäudes Süd am Dortmunder Hauptbahnhof
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14899-09)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde der Punkt

3.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord –
Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13891-09).

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2009

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2009.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

zu TOP 2.0
Die Ereignisse am 1. Mai 2009
(Drucksache Nr.: 15010-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Resolutionsentwurf vor:

Resolution des Rates gegen Rechte Gewalt in Dortmund

Am 1. Mai 2009 haben über 400 Rechtsradikale in Dortmund den friedlichen Demonstrationszug des DGB überfallen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Polizistinnen und Polizisten mit brutaler Gewalt verletzt.

Mit diesem militanten und offensichtlich geplanten und vorbereitetem Angriff auf eine öffentliche Veranstaltung und dem Versuch, Bürgerinnen und Bürger an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte zu hindern, hat die Gewalt von Rechtsradikalen in Dortmund eine neue Qualität erreicht.

Sie haben damit in einer bis dahin noch nicht gekannten Brutalität bewiesen, dass sie unseren freiheitlichen Rechtsstaat abschaffen wollen und unsere Demokratie mit Füßen treten. Diese neue Dimension krimineller rechtsradikaler Gewalt lässt für zukünftige Neonazi-Aufmärsche eine weitere Eskalation befürchten. Dabei droht eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in unserer Stadt.

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt entschieden den Überfall der Rechtsextremen am 1. Mai. Der Angriff auf die Kundgebung des DGB ist ein Angriff auf die gesamte demokratische Zivilgesellschaft unserer Stadt und muss deshalb auch gemeinsam beantwortet werden.
Der Rat fordert von den zuständigen Behörden Aufklärung darüber, warum diese Eskalation rechter Gewalt gegen Demokratinnen und Demokraten nicht verhindert werden konnte.
Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an den Polizeipräsidenten, jede rechtlich zulässige Möglichkeit auszuschöpfen, die für den 5. September 2009 geplante rechtsradikale Demonstration in unserer Stadt zu verbieten.
Der Rat sagt seine verstärkte Unterstützung für friedliche Aktionen gegen Rechtsradikalismus zu und bittet die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger, den Rechtsradikalen keine Möglichkeit der Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut und damit verbundener Gewalt und Kriminalität in unserer Stadt zu geben.
Der Rat der Stadt dankt den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort, die ohne Rücksicht auf Ihre eigene körperliche Unversehrtheit dazu beigetragen haben, dass am 1. Mai nicht noch Schlimmeres passiert ist.

OB Dr. Langemeyer kündigte an, dass die Vorgänge am 1. Mai in Dortmund auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates gehörten. Er habe als Berichterstatter den Polizeipräsidenten, Herrn Schulze, sowie Herrn Weber vom veranstaltenden DGB dazu eingeladen.

Mit den Fraktionsvorsitzenden sei in den letzten Tagen Einvernehmen erzielt worden, einen gemeinsamen Resolutionsentwurf auf den Weg zu bringen.

Auf den Einwand von Rm Branghofer (DVU), er sei dabei nicht beteiligt worden, entgegnete
OB Dr. Langemeyer, jede Fraktion könne eigenständig darüber entscheiden, mit welcher anderen sie einen Antrag verfassen wolle. Deshalb sei auch er völlig frei, sich mit Fraktionen über den Inhalt einer Resolution zu verständigen.

Der heute eingebrachte Resolutionsentwurf sei mit den Fraktionen besprochen worden und solle in der nächsten Sitzung des Rates verabschiedet werden. Es sei ein bisher einmaliger Vorfall, dass mit gezielter Aggression eine friedliche Veranstaltung angegriffen wurde. An der Tatsache, dass mehr als 400 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, werde deutlich, dass der Rechtsstaat diese Vorgänge aufarbeite.

Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) führte aus, dass der Neofaschismus am 1. Mai ein Stück seines Wesens offenbart habe.

Er begrüße, dass sich die Fraktionen trotz aller Unterschiede in Sachfragen darin einig seien unsere Stadt und ihre Bürger vor rechter Gewalt zu schützen. Es sei sein Wunsch, dass die Resolution zum Beginn einer tragfähigen Verabredung werde, auch weiterhin gemeinsam gegen rechte Gewalt vorzugehen.

Rm Monegel (CDU) erklärte, der vorliegende Resolutionsentwurf gebe die einvernehmliche Auffassung aller Fraktionen wieder. Obwohl die CDU Resolutionen skeptisch gegenüberstehe, werde man sich aufgrund des Anlasses jetzt beteiligen, um deutlich zu machen, dass rechte Gewalt als Mittel politischen Handelns kategorisch abgelehnt werde und solchen Entwicklungen mit allen legalen Mitteln entgegen getreten werden müsse. Die Auseinandersetzung mit dieser und anderen Arten von politischem Extremismus sei wichtig und müsse deutlich machen, dass man dies in Dortmund nicht dulden werde.

Rm Schilff (SPD) hob hervor, dass zum ersten Mal seit 1933 Teilnehmer einer Kundgebung des DGB von Rechtsextremen angegriffen worden seien. Dabei handele es sich um einen ungeheueren Vorgang, der in unserer Stadt erstmals seit Bestehen der BRD vorgefallen sei. Mit der vorliegenden Resolution werde auf die Vorfälle angemessen reagiert.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte, dass die demokratischen Parteien die Vorgänge am
1. Mai 2009 gemeinsam bewerten wollten und dazu kein langwieriger Diskussionsprozess erforderlich gewesen sei.

In Dortmund handele es sich bislang um einen einmaligen Vorfall. Allerdings habe es diese Übergriffe in anderen Orten schon gegeben. Er erinnere an die Anschläge auf DGB-Funktionäre in Dresden oder die Vorgänge um das Gewerkschaftshaus in Hamm vor drei Jahren.

Seine Fraktion erwarte, dass im Rahmen der kriminalistischen Aufarbeitung der Geschehnisse die begangenen Rechtsverstöße massiv geahndet werden.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass die Vorfälle am 1. Mai sehr betroffen gemacht hätten. Deshalb befürworte ihre Fraktion auch die Resolution. Die FDP/Bürgerliste verurteile Gewalt in jeder Art, ob von Links oder Rechts. Im vorliegenden Fall handele es sich eindeutig um Gewalt von Rechts, so dass man dies auch so benennen könne.

Für die Ratsdebatte rege sie eine Redezeitbegrenzung an.

OB Dr. Langemeyer kündigte an, über diesen Vorschlag im Ältestenrat zu sprechen.

Rm Branghofer (DVU) führte aus, dass die DVU prinzipiell jede Form von Gewalt ablehne. Darüber hinaus kritisierte er, dass der Resolutionsentwurf ohne die Beteiligung seiner Fraktion erarbeitet worden sei. Außerdem ging er auf Ausschreitungen linker Demonstranten in der Vergangenheit ein. Anders als jetzt hätte sich der Rat mit diesen Vorgängen nicht befasst. Er werde darauf in der nächsten Ratssitzung eingehen und zudem im Ältestenrat das Verfahren bei der Erstellung des Resolutionsentwurfes ansprechen.

OB Dr. Langemeyer machte noch einmal deutlich, dass jede Fraktion mit einer anderen gemeinsam einen Antrag in den Rat einbringen könne. Auch der Oberbürgermeister könne zusammen mit Fraktionen initiativ werden. Die DVU habe die Möglichkeit, ebenfalls einen Antrag zu stellen oder sich dem Resolutionsentwurf anzuschließen.

Der Resolutionsentwurf wurde als eingebracht angesehen und soll in der nächsten Ratssitzung am 14.05.2009 verabschiedet werden.

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Kanalbau Alter Heideweg / Kirchderner Graben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13788-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Alter Heideweg / Kirchderner Graben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 560.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66E01104014910 – Kanalbau Alter Heideweg / Kirchderner Graben – mit folgenden Auszahlungen:

Bis zum Haushaltsjahr 2008: 16.217,20 Euro
Haushaltsjahr 2009: 543.782,80 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 8.550 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 2.1.2
Energieeinsparprogramm 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14456-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

1. Trennung der Wärmeversorgung des Hallenbades Brackel und der Geschwister-Scholl-Gesamtschule mit
- Austausch eines Brennwertkessels im Hallenbad
- Einsatz eines Latentwärmespeichers CO2-freier Wärme aus Abfallwärme als
Pilotprojekt
- Umwandlung eines in der Gesamtschule vorhandenen und geeigneten Kelleraums zu
einem Heizraum mit dem Einsatz einer Zweikesselbrennwertanlage zur
Wärmeversorgung der Schule und der beiden Sporthallen

2. Trennung der Wärmeversorgung des Schulkomplexes Hörde vom Hallenbad Hörde
mit
- Aufstellung eines Heizcontainers für Holzpellets mit Brennstofflagerraum auf dem
Schulgelände nördlich der Sporthalle und Umwandlung eines im Schulzentrum
vorhandenen und geeigneten Kelleraums zu einem Heizraum und Einbau eines Gas-
Brennwertkessels zur Spitzenlastabdeckung
3. Ausbau des bislang ungenutzten Dachgeschosses in der Steinhammer-Grundschule für die Nutzung der Verwaltung. Die bisherigen Verwaltungsräume werden im Rahmen der Gebäudenutzungsänderung für die Offene Ganztagsbetreuung benötigt.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für den städt. Haushalt beträgt 387.770 €
4. Die Finanzierung im Budget des Amtes 2D bei der Investitionsfinanzstelle 2D_00118014001 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 364.770 €
Der Differenzbetrag in Höhe von 23.000 € stellt aktivierte Eigenleistungen des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bewirkt eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i. H. v. 69.739,50 €.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Haushaltslage der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14820-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.04.2009 vor:

Im Kontext des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zur Prüfung des städtischen Jahresabschluss (JA) 2007 bitten wir die Verwaltung zu folgenden Fragen der städtischen Haushaltslage schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Großbauprojekte
Das RPA kritisiert in seinem Prüfbericht (S. 8) zum JA 2007, dass die Risiken, die insbesondere aus Großbauprojekten und Sanierungsstau entstehen können, nicht detailliert genug dargestellt worden sind. Wenn man die Jahresabschlüsse 2007 und 2008 vergleicht, stellt man fest, dass sich (bis auf wenige Ausnahmen, etwa aktuelle Kostenzahlen) nichts verbessert hat. Da die Anregung des RPA sinnvoll ist, wird um Stellungnahme gebeten, welche Risiken für den Haushalt 2008 insbesondere mit Großbauprojekten und Sanierungsstau verbunden sind.

2. Aktivwerte
Gemäß RPA-Bericht (S. 81, 99 sowie Anlage 4) ist die Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen in 2007 von 16,1 Mio. € hauptsächlich auf Maßnahmen an den Berufskollegs im Brügmann-Block zurückzuführen; dort seien ursprünglich geplante Sanierungsmaßnahmen in eine investive (und somit aktivierbare) Grundsanierung geändert worden. Somit seien dort auch außerplanmäßige Abschreibungen von 17,1 Mio. € notwendig geworden, was eine Belastung des Haushaltsergebnisses 2007f zur Folge hat. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird die Verwaltung gebeten, die Entwicklung der Bilanzwerte sowie die Auswirkungen auf die Ergebnisrechnungen der Berufskollegs von 2006 bis 2008 darzustellen.
Außerdem wird angeregt, die Seiten der Prüfberichte zum Jahresabschluss inkl. der Anlagen künftig durchzunummerieren. Über den Bericht des RPA hinaus ergeben sich folgende Fragen zum Jahresabschluss 2008:

3. Phoenix-Ost
Der n.ö. Verwaltungsvorlage DS-Nr. 04147-03 ist zu entnehmen (S. 9), dass die Möglichkeit besteht, das finanzielle Restrisiko für die Stadt durch Optimierungen zu vermindern.
Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, ob die damals genannten Möglichkeiten erreicht werden konnten und welche Konsequenzen sich daraus für das finanzielle Restrisiko der Stadt ergeben. Für den Fall, dass mit dieser Beantwortung Interessen Dritter tangiert sind, sind wir mit einer Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

4. Rückstellungen für Prozessrisiken
Wie dem Jahresabschluss 2008 zu entnehmen ist (S. 1361), sind in den sonstigen Rückstellungen auch solche für Prozessrisiken von 2,7 Mio. € enthalten. Die Verwaltung wird um schriftliche Darstellung gebeten, welche prozessualen Risiken (z.B. Schadensersatzforderungen, Prozesskosten, etc.) der Stadt damit im Einzelnen und in welcher Höhe abgedeckt werden. Darin ist auch darauf einzugehen, in welchem Umfang Risiken berücksichtigt sind, die aus dem Rechtsstreit gegen einen Investor in Eving wegen einer
2002 zu Unrecht abgelehnten Bauvoranfrage resultieren. Die Forderungen des Investors, die sukzessiv bis 2017 geltend gemacht werden können, belaufen sich nach dessen Angaben auf rund 4 Mio. €, von denen bereits rund 0,9 Mio. € aufgrund des Urteils des Landgerichts Dortmund im Juli 2008 gezahlt wurden.
Sofern Rückstellungen für Schadensersatzansprüche im Fall des Evinger Investors gebildet wurden: In welcher Höhe wurden Ausgleichszahlungen des Kommunalen Schadensausgleichs (KSA) einkalkuliert? Welche Zusagen des KSA zur Schadensübernahme gibt es?

5. Gewerbesteueraufkommen 2008
Mit rund 303,3 Mio. € weist das Jahresergebnis 2008 rund 4 Mio. € höhere Gewerbesteuereinnahmen auf als in der Haushaltssatzung geplant. Diese positive Entwicklung ist nicht nur auf (bestandskräftige) Sonderentwicklungen bei einzelnen Firmengruppen zurückzuführen, sondern auch auf Gewerbesteuer-Vorauszahlungen von Unternehmen, die diese aufgrund von Vorauszahlungs-Bescheiden geleistet haben. Angesichts der sich in der zweiten Jahreshälfte dramatisch verschärften Wirtschaftskrise und den damit verbundenen, realen Ertragseinbußen ist zu befürchten, dass auf Basis der nun nach und nach erstellten Steuerbescheide 2008 wesentlich geringere Gewerbesteuerzahlungen anfallen als an Vorauszahlungen geleistet wurden. Damit stünde die Stadt in der Pflicht, zu viel erhaltene Gewerbesteuern zurückzuzahlen, wodurch die geplanten Gewerbesteuereinnahmen im Ergebnisplan 2009 (Soll: 305,5 Mio. €) vermindert würden (§ 19 I Gemeindehaushaltsverordnung). So hat dies etwa in Sindelfingen, dem Sitz der Daimler AG, dazu geführt, dass der gesamte Haushaltsplan 2009 aufgrund der Gewerbesteuer-Rückzahlungen für das Jahr 2008 völlig neu erstellt werden musste.

Die Verwaltung wird gebeten, ihre Einschätzung über den Umfang der für 2008 zurück zu zahlenden Gewerbesteuern und eventuelle Auswirkungen auf die Haushaltssatzung darzustellen.

Die Beantwortung soll in der Juni-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen.

zu TOP 2.2.2
Bericht zur Haushaltslage - 1. Quartal 2009
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14878-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende Bitten um Stellungnahme sowie folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2009 vor:

Die CDU-Fraktion bittet die Kämmerin analog der Präsentation im HFA am 04.09.2008 um einen umfassenden Bericht zur Haushaltslage unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung im
1. Quartal 2009.

Darüber hinaus fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Kämmerin auf, den Bericht zur Haushaltslage zu verstetigen und diesen quartalsweise im Ausschuss vorzustellen.

OB Dr. Langemeyer erläuterte, dass die erbetene Stellungnahme von StK´in Dr. Uthemann unter Tagesordnungspunkt 2.2.3 gegeben werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Antrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2009.

zu TOP 2.2.3
Bericht zur Haushaltslage
(Drucksache Nr.: 15025-09)

StK´in Dr. Uthemann berichtete über die Haushaltslage nach dem ersten Quartal 2009.

Die Rahmen ihres Vortrages gezeigten Charts sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anschließend führte OB Dr. Langemeyer aus, dass der beschlossene Doppelhaushalt die Verwaltung in die Lage versetzt habe, bereits im ersten Quartal 2009 aktiv werden zu können und nicht erst die Genehmigung des Haushaltes abwarten zu müssen. So konnten bis Ende März Aufträge in einer Größenordnung von 74 Millionen Euro erteilt werden.

Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) fragte, ob bei den Investitionen schon das Konjunkturpaket berücksichtigt worden sei?

StK´in Dr. Uthemann entgegnete, in den Zahlen für Investitionen und Baumaßnahmen seien die
77,9 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket nicht enthalten.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf die Gewerbesteuervorauszahlungen ein und fragte, ob die Möglichkeit bestünde, dass die Stadt Steuereinnahmen für 2009 zurückzahlen müsse? Zum anderen bat er um Auskunft, welche Eingangsdaten bezogen auf Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen für den Haushalt 2010 zu erwarten seien.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) sprach ebenfalls die Gewerbesteuervorauszahlungen sowie das Risiko von Erstattungen durch die Stadt an. Dortmund habe zwar keine wirtschaftliche Monostruktur, die Wirtschaftslage habe sich aber dramatisch geändert, so dass erhebliche Unwägbarkeiten über dem Haushalt schwebten, die zur Zeit noch nicht beziffert werden könnten.

Ferner erläuterte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass die Stadt Witten bereits 29 Projekte aus dem Konjunkturpaket II in Arnsberg beantragt habe. Dagegen liege erst ein Antrag der Stadt Dortmund bei der Aufsichtsbehörde vor. Dies halte sie für bedauerlich.

Bei den Liquiditätskrediten nähere man sich der 900-Millionen-Grenze. Das sei eine Entwicklung, die Sorge bereite.

OB Dr. Langemeyer hob hervor, er erwarte, dass das Gewerbesteueraufkommen nicht unerhebliche Zuflüsse durch Abrechnungen aus Vorjahren noch bekommen werde. Deshalb könne man nicht von der aktuellen Konjunkturlage auf das Gewerbesteueraufkommen schließen. Die Stadt Dortmund sei nicht abhängig von einbrechenden Gewinnsituationen bei Großunternehmen, sondern verfüge über eine stabilere, ausgeglichenere Wirtschaftsstruktur. Deshalb sei man in dieser Krise besser aufgestellt, als andere Städte.

Zum Konjunkturpaket II sagte OB Dr. Langemeyer, die Zahl in der Arnsberg gemeldeten Beträge sei kein Indikator für die Frage, wie weit man bei der Umsetzung des Konjunkturprogrammes sei.

Er erinnerte daran, dass seitens der Stadt Dortmund aus dem aktuellen Haushalt bereits Mittelbindungen in einer Größenordnung von 74 Millionen Euro bis März 2009 vergeben worden seien. Die Verwaltung arbeite mit Hochdruck daran, die 77,9 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket konkret mit Maßnahmen zu hinterlegen. Der Mittelabruf erfolge aber erst, wenn die Projekte fertiggestellt seien.

Es werde angestrebt, das komplette Konjunkturprogramm bereits im Haushalt 2009 durch Mittelbindungen zu fixieren, damit man nicht im nächsten Jahr mit einer vorläufigen Haushaltsführung konfrontiert werde, und damit viel Zeit durch die fehlende Genehmigung verloren gehe. Ferner wies
OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass der Maßnahmenkatalog des Konjunkturpaketes II in der Juni-Sitzung des Rates auf der Tagesordnung stehen werde.

Zur Entwicklung der Gewerbesteuervorauszahlungen erläuterte StK´in Dr. Uthemann, es gebe zur Zeit keine Rückzahlungsaufforderungen oder andere Auffälligkeiten.

Die Schlüsselzuweisungen würden nach den Orientierungsdaten des Landes veranschlagt. Allerdings sei das Steueraufkommen des Landes für das Jahr 2008, das den Referenzzeitraum für die Schlüsselzuweisungen 2009 bilde, höher, als das Land in seinen Orientierungsdaten unterstellt habe. Deshalb werde Dortmund im Jahre 2009 nach der Systematik des GFG höhere Schlüsselzuweisungen von rund 30 Millionen Euro bekommen, als veranschlagt.

Rm Reppin (CDU) bezeichnete es als besorgniserregend, dass die Liquiditätskredite im ersten Quartal 2009 eine explosionsartige Entwicklung genommen hätten. Man liege mit 60 bis 80 Millionen Euro über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres und das trotz Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Es sei zu befürchten, dass sich dieser Trend fortsetze, wenn in den nächsten Quartalen die Einnahmen zurück gingen.

Auch Rm Starke (SPD) sprach die Liquiditätskredite an, die nicht nur im Auge behalten werden müssten, sondern bei denen etwas geschehen müsse. Ähnliche Entwicklungen in anderen Städten machten deutlich, dass grundlegende Änderungen notwendig seien.

OB Dr. Langemeyer kritisierte, dass Liquiditätskredite in der jetzigen Größenordnung aufgenommen werden müssten, weil das Land NRW die erforderlichen Mittel nicht bereit gestellt habe. Eigentlich bestehe seitens der Kommune ein Anspruch darauf, mit einer ausreichenden Gemeindefinanzierung ausgestattet zu werden.

Gleichwohl sei die Höhe der Liquiditätskredite deutlich geringer als in der Haushaltsplanung angenommen. Im Vergleich mit anderen Städten sei Dortmund sogar noch gut positioniert.

Ziel müsse es sein, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten, dann könnte man die Liquiditätskredite auch wieder zurück fahren.

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Phoenix-See
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14444-09-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.03.2009 vor:

Mit Ratsbeschluss vom 22.5.2003 wurde die Verwaltung ermächtigt, zur Umsetzung des See-Projektes mit den Stadtwerken (heute: DSW21 AG) einen bzw. mehrere städtebauliche Verträge abzuschließen. Danach sollte die DSW21 u.a. zu einer Grundstücksübertragung an die Stadt berechtigt werden, falls die Bereitstellung ausreichender Finanzierungsmittel nicht gelingt oder die Umsetzung zentraler städtebaulicher Ziele nicht möglich ist (DS-Nr.: 04229-03).

Im Jahre 2004 wurde ein Gutachten von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner erstellt, in dem die Kosten und Erlöse für das Projekt Phönix-See prognostiziert wurden. Eine wichtige Aussage dieses Gutachtens lautet: Selbst unter der Prämisse eines Vollverkaufs aller Grundstücke mit den erwarteten Preisen übersteigen die Kosten des Projektes die Erlöse.
Angesichts jüngster Kostensteigerungen ist es für den Rat von Bedeutung, das finanzielle Risiko für die Stadt besser einschätzen zu können.

Daher bitten wir die Verwaltung, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu
nehmen:

1. Welche Verträge gibt es zwischen Stadt und DSW 21 zum Projekt Phoenix- See? Wir bitten um einzelne Auflistung.

2. In welchen Verträgen ist die Risikobegrenzung zu Gunsten der DSW 21 vereinbart? Wie lautet die genaue vertragliche Vereinbarung?

3. Welche Feststellungen trifft das Gutachten von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner genau?

Sollten mit der Befassung Interessen Dritter tangiert sein, sind wir mit einer
Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

Die Verwaltung hatte die Fragen mit Schreiben vom 21.04.2009 beantwortet (Drucksache Nr.: 14444-09-E2).

Auf diese Stellungnahme eingehend, erläuterte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), ihre Fraktion habe nach der Risikobegrenzung gefragt. Dargestellt werde in der Antwort der Verwaltung der ungünstigste Fall, nämlich die Rückgabe des Grundstückes.

Welche Risikobegrenzungen seien vorgesehen, wenn das Grundstück dort bleibe, wo es jetzt liege und dennoch die Defizite auftreten würden?

OB Dr. Langemeyer führte aus, dass ein Gutachten aus dem Jahre 2004 zu der Einschätzung komme, das Phoenix-See-Projekt sei allein aus Einnahmen nicht zu finanzieren, so dass ein zusätzlicher Mitteleinsatz benötigt werde. Dieses Gutachten sei am Beginn des Vorhabens erforderlich gewesen, um Fördermittel beantragen zu können. Wenn es kein mögliches Defizit gegeben hätte, wäre die Beantragung von Fördermitteln nicht in Betracht gekommen.

Mittlerweile seien sowohl Fördermittel geflossen, als auch die Beteiligung des Landes an verschiedenen Maßnahmen sichergestellt. Damit stelle sich die Rechnung schon anders dar, als zu Beginn des Projektes.

Informationen über die Höhe der Ist-Ausgaben werde, wie bisher, Herr Pehlke in den nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses geben.

Über die Höhe der Einnahmen werde man nicht spekulieren, sondern abwarten, welche Verkaufserlöse am Markt erzielt werden können.

Die Stadtwerke rechneten mit einer schwarzen Null, weil sie kein Geschäft ohne Gewinn machen dürften. Zudem sei es nicht zulässig, den städtischen Haushalt zu entlasten, denn das wäre eine verdeckte Gewinnausschüttung. Im Rahmen einer Schlussabrechnung in 10 oder 15 Jahren werde sich zeigen, ob möglicherweise ein geringer Betrag übrig geblieben sei, der dann ausgetauscht werden müsste.

Da aus heutiger Sicht die Höhe der Einnahmen noch nicht abschätzbar sei, stelle sich die Frage nach der Bildung einer Rücklage im städtischen Haushalt auch nicht.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, sie entnehme dem Wortbeitrag von OB Dr. Langemeyer, dass es eine Schlussabrechnung in 10 bis 15 Jahren geben werde. Sie nehme an, dass diese Abrechnung irgendwo schriftlich fixiert sei.
In der Presseberichterstattung Ende Februar 2009 sei von Kostensteigerungen beim Phoenix-See-Projekt von rund 30 Millionen Euro gegenüber den geplanten Ausgaben die Rede gewesen. Das heiße, dass der Kostenrahmen, auf den sich das Gutachten stütze, aktuell um den genannten Betrag überschritten worden sei und damit langfristig auf die Stadt Dortmund zukomme. Das Seeprojekt werde somit mittel- und langfristig nach dem heutigen Stand der Dinge den Haushalt der Stadt belasten. Künftige Generationen müssten dann für diese Kosten aufkommen.

Dagegen vertrat OB Dr. Langemeyer die Auffassung, dass der Eindruck, es kämen Verpflichtungen in Millionenhöhe auf die Stadt zu, nicht richtig sei. Die Stadtwerke wickelten ein Projekt im Auftrage des Rates ab und hätten dabei die Aufgabe, Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu vermeiden.

Abgerechnet werde zum Schluss. Heute könne noch niemand sagen, welche Erlöse im Rahmen der Grundstücksverkäufe zu erzielen seien. Erst wenn diese Ergebnisse vorlägen, könne eine Schlussabrechnung erstellt werden.

Der Bereich Phoenix-Ost habe die Größe der Innenstadt. Wenn ein solcher Bereich für die Wohnbebauung erschlossen werden sollte, würde niemand darin eine Kostenbelastung für kommende Generationen sehen, denn dabei handele es sich um ein Kerngeschäft der Stadt, das auch dauerhaft zu Einnahmen führe, wie zum Beispiel der Grundsteuer.

Das Phoenix-See-Projekt werde gemeinsam mit den Stadtwerken realisiert. Deshalb tauche es im städtischen Haushalt als Vorfinanzierung nicht auf, sondern erst zum Schluss mit der Endabrechnung, die sich seines Erachtens positiv darstellen werde.

Hinzu komme ein weiterer Aspekt. Wenn der See nicht gebaut würde, hätte man dort ein Regenrückhaltebecken in der gleichen Größenordnung errichten müssen, allerdings ohne die positiven Auswirkungen auf die Grundstückswerte. Der Phoenix-See sei deshalb nicht nur städtebaulich eine vernünftige Sache, sondern auch ökologisch und ökonomisch.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) war dagegen der Ansicht, dass die seinerzeitige Kostenschätzung nicht mehr zutreffe, da sich die Vermarktung der Grundstücke zeitlich verzögere. Dadurch entstünden Mehrkosten durch Vorfinanzierungen und Kredite.

OB Dr. Langemeyer entgegnete, dass durch den späteren Baubeginn auch die Kreditaufnahmen später erfolgt seien. Vorfinanzierungskosten zusätzlicher Art seien nicht angefallen. Die tatsächlich entstanden Mehrkosten an einigen Gewerken hätten andere Gründe gehabt und seien von Herrn Pehlke im Haupt- und Finanzausschuss dargestellt worden.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Ost – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13894-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Innenstadt-Ost.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft der Innenstadt-Ost und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.



zu TOP 3.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13896-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Mengede.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft von Megende und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.

zu TOP 3.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13890-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Aplerbeck.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Aplerbecks und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.

zu TOP 3.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13891-09)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.5
Fahrradbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14148-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Fahrradbericht 2008 sowie den Quartalsbericht zum Radverkehr zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14149-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

„Hierzu lag dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 14149-09-E1):

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den städtischen Gesellschaften Gespräche aufzunehmen um zu erreichen, dass sich diese ebenfalls an der „Fairtrade Towns Kampagne“ beteiligen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den vorgenannten Antrag einstimmig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund darüber hinaus einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen (Drucksache Nr. 14149-09):

Beschluss:

Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns zu ermöglichen, beschließt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen.

Die Verwaltung wird aufgefordert künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel zu verwenden.“

Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.7
Beabsichtigte Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14448-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Teileinziehungsverfahrens einer Teilfläche im Bereich des Bahnüberganges der Bahnlinie Kurl-Nette / Lindenhorster Straße zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs.

zu TOP 3.8
Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14138-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

„Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.03.2009 mit folgendem Inhalt vor:

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt sich gegen die geplante weitere Zurückstellung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor auszusprechen und beauftragt die Verwaltung im Dialog mit den DSW21 mit der Realisierung eines Aufzugs im östlichen Bereich der Haltestelle.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei einer Enthaltung des RM Thieme ab.

Das beratende Mitglied Herr Müller sieht bereits jetzt den Bedarf für einen Aufzug, insbesondere für gehbehinderte und ältere Menschen.

Herr Griebsch (DSW21) informiert, dass eine Aufzugsanlage jährliche Folgekosten in Höhe von 22.000-25.000 Euro, abhängig von den Ausmaßen von Vandalismusschäden, verursacht. Der Betrieb einer Rolltreppe kostet dagegen ca. 10.000 Euro/Jahr. Die Anschaffungskosten einer Aufzugskabine betragen 60.000-80.000 Euro. Nach 10-12 Jahren Abnutzung ist die Erneuerung der Kabine erforderlich. Herr Griebsch betont, dass der Bau der Aufzugsanlage lediglich zurückgestellt wird, bis eine höhere Bedarfsauslastung nach der Entwicklung des Bahnhofsumfeldes zu erwarten ist.

Die CDU-Fraktion trägt die vorläufige Zurückstellung des Personenaufzuges aufgrund der zu erwartenden hohen Folgekosten für die Instandhaltung und Wartung von Aufzugsanlagen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet mit.

In der Diskussion wird seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den vorliegenden Ratsbeschluss vom 22.09.2005 verwiesen (Drucksache Nr. 03033-05), wonach der Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kampstraße in Betrieb genommen werden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage über die weitere Zurückstellung des zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor zur Kenntnis, bekräftigt aber ausdrücklich die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2005 mit der Zielsetzung, dass der zweite Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Kampstraße in Betrieb zu nehmen ist.“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes WE 104 -Vinklöther Mark- im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14554-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsentwurf und die Begründung gemäß Punkt 8 dieser Vorlage zu ergänzen und die geänderte Begründung vom 20.03.2009 der Bebauungsplanänderung We 104 Nr. 26 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1), § 4a Abs. 3 BauGB sowie § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes We 104 –Vinklöther Mark- für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.



zu TOP 3.10
Verkehrsmäßige Erschließung eines Gemeindezentrums, eines Seniorenpflegeheimes und eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14188-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen – die verkehrsmäßige Erschließung eines Gemeindezentrums, eines Seniorenpflegeheimes und eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 – Am Grimmelsiepen – mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.060.000 Euro. Das Investitionsvolumen für den Kanalbau beträgt 265.000 Euro, das für die Erschließung 795.000 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Am Grimmelsiepen und die Vorfinanzierung des Kanalbaus aus dem Sondervermögen.

Die Vorfinanzierung des Kanalbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 165.000 Euro

Die Erstattung der Kanalbaukosten durch StA 66 an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 bei der Investitionsfinanzstelle 66H01104014170 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2011: 265.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 5.688 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.
Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 80.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 465.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 250.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500 Euro.

zu TOP 3.11
„City-Konzept 2000 ...“
Stand der Entwicklung 2009 und Ausblick
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14519-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

- Der Rat der Stadt nimmt die Darstellung des bisherigen Verlaufes der Cityentwicklung zur Kenntnis.
- Er bestätigt die Leitlinien des „City-Konzept 2000 ...“ auch für die künftige Entwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
- Das City-Konzept soll mit einer Broschüre in aktueller Fassung etwa im Frühjahr 2010 mit einmaligen Kosten i. H.v. 25.000,00 € erneut der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
- Die Pflege und Aktualisierung des City-Stadtmodells mit jährlichen Gesamtkosten i. H. v. 1.000,00 € soll fortgeführt werden.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier:
I. Entscheidung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitpläne abgegebenen Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss für die 18. FNP-Änderung - Gneisenau-Allee -,
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zur 18. FNP-Änderung,
IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -,
V. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zum Bebauungsplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14530-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen (frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan Scha 131) vorgetragenen Stellungnahmen geprüft und beschließt,

den unter Punkt 6.21, 6.3.4, 6.3.5, 6.3.10, 6.3.14 und 6.3.15 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen zu folgen,

den unter Punkt 6.3.1, 6.3.2, 6.3.3, 6.3.6, 6.3.7, 6.3.16, 6.3.18 und 6.3.19 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,

den unter Punkt 6.1, 6.2.2 bis 6.2.5, 6.3.8, 6.3.9, 6.3.11, 6.3.12, 6.3.13 und 6.3.17 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 - Gneisenau-Allee - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 11.09.2008 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
III. beschließt, der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee - die aktualisierte und modifizierte Begründung vom 16.03.2009 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, den Bebauungsplan Scha 131 – Gneisenau-Allee - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 11.09.2008 offen gelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, dem Bebauungsplanes Scha 131 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.03.2009 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

zu TOP 3.13
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14592-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14596-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

„Hierzu liegen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 05.05.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Brackel vom 30.04.2009

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die Fläche WA 7 westlich der Straße als Freifläche, und nicht als Baufläche, auszuweisen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Es liegt ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 14596-09 E1):

„Der Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 „Hohenbuschei“ zwischen der Stadt Dortmund und der Vorhabenträgerin wird im § 12 (5) Energiekonzept dahingehend ergänzt, dass Vertragsstrafen auch für Nicht-Wohnhäuser zum Tragen kommen, wenn die im Kaufvertrag festgelegten Energiestandards nicht eingehalten werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den vorgenannten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme des RM Gerber.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Br 203
– Hohenbuschei - und zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 10.2.1 a), b), d), i), 10.2.2 1) bis 7), 10.8 1)
bis 10) und 10.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter den Punkten 10.2.1 e), f), g), 10.5, 10.6, 10.7, 10.8.11) und 10.10 3) tlw. zu berücksichtigen,

c) den Anregungen unter den Punkten 10.1, 10.2.1 h), 10.3, 10.4, 10.10 1), 2) zu folgen sowie die unter den Punkten 11 und 12 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213/1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 06.05.2008 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 13 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2009 der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.05.2008 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2009 dem Bebauungsplan Br 203 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 203 (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia") einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der dort beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW vom 14.07.1994.

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.“

Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B
- Wohnbebauung Nordufer -
Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung),
(gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14632-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben der Vorlage folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vor:

„ Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und verweist auf seine diesbezüglichen Beschlüsse zum Zukunftsstandort Phoenix und zum Umbau der Emscher.

Der Beirat begrüßt die Umgestaltung der ehemaligen Stahlwerksfläche zu einem Stadtquartier für Natur, Freizeit und Arbeiten. Dabei ist dem Beirat bewusst, dass es sich bei der Umgestaltung des Areals um einen Stadtsee handeln wird, mit all seinen negativen Auswirkungen durch die allgemeine Nutzung. Es überwiegen jedoch bei der Beurteilung die ökologischen Vorteile für das Areal. Vor allem mit der revitalisierten Emscher und der natürlichen Umgestaltung des Emschertals.

Innerhalb des Wohnquartiers sollten die Grundstücke mit Hecken begrenzt werden, um Unterschlupfmöglichkeiten für Vögel und Insekten zu schaffen.

Die Fußwegeverbindungen aus dem Wohnquartier zum Emscherdeich sind auf ein Minimum zu beschränken. Der Weg vom Aussichtspunkt „Bellevue“ bis zum Südufer am Seedeich entlang muss für die Öffentlichkeit gesperrt bleiben.
Das Landschaftsbauwerk vor der B 236 soll nur mit einem Weg erschlossen werden.
Die Landschaftsbauwerke sollten als Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen gestaltet werden; auf Spielplätze an dieser Stelle sollte verzichtet werden. Statt dessen sollten der Spielplatz südlich der Emscher angelegt werden.

Bei der geplanten Ersatzaufforstungsfläche im Bereich des Naturschutzgebietes Alte Körne sollte kein geschlossener Waldbereich geschaffen werden, sondern ein Landschaftsmosaik aus Lichtungen, Baumgruppen, einzelnen Sträuchern und einen gestuften Waldrand.“

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.








zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 219 - Bremmenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14657-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219 - Bremmenstraße - geprüft und beschließt

a) der Stellungnahme unter Punkt 8.1 dieser Vorlage nicht zufolgen
b) die unter Punkt 9 und 10 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 13a i.V.m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 18.09.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 30.03.2009 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219
– Bremmenstraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 13a i.V.m. § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219
- Bremmenstraße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a i.V.m. 12 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.







zu TOP 3.17
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau von Sammel- und Wohnstraßen im Plangebiet Hohenbuschei in Dortmund-Brackel
Bebauungsplan Br 203 - Hohenbuschei -
Antragstellerin: Hohenbuschei GmbH & Co. KG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14247-09)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, ihre Fraktion werde die Vorlage wegen der vorgesehenen Finanzierung durch die Stadtwerke ablehnen. Es handele sich in der Sache um eine originäre Haushaltsaufgabe.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Erschließung des Plangebietes Hohenbuschei in Dortmund-Brackel nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 und 09.10.1997 durch Erschließungsvertrag der Hohenbuschei GmbH & Co. KG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:



- Straßenbau
- Beleuchtung
- Entwässerungsanlagen (inkl. Retentionsflächen)
- Verkehrsgrün einschl. der Lärmschutzanlage (Wall- / Wandkombination) längs der Planstraße D
- Beschilderung
- Markierung

Die im Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte, die Kinderspielplätze, die Lärmschutzwälle sowie die öffentlichen Grünflächen sind nicht Gegenstand des zukünftigen Erschließungsvertrages. Hierzu wird zwischen der Hohenbuschei GmbH & Co. KG und der Stadt Dortmund ein separater städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.



Die Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt ab dem Jahr 2014 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 12.000,00 €, der Kanalbau ab dem Jahr 2011 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 165.000,00 €, der bei der Kalkulation der Abwassergebühren berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 3.18
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -
hier: Fortschreibung Rahmenplan, Qualifizierungsverfahren für Bauvorhaben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14630-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vor:

„Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und verweist auf seine diesbezüglichen Beschlüsse zum Zukunftsstandort Phoenix und zum Umbau der Emscher, zuletzt zum B-Plan Hö 252 vom 20.08.2008.

Der Beirat begrüßt die Umgestaltung der ehemaligen Stahlwerksfläche zu einem Stadtquartier für Natur, Freizeit und Arbeiten. Dabei ist dem Beirat bewusst, dass es sich bei der Umgestaltung des Areals um einen Stadtsee handeln wird, mit all seinen negativen Auswirkungen durch die allgemeine Nutzung. Es überwiegen jedoch bei der Beurteilung die ökologischen Vorteile für das Areal. Vor allem mit der revitalisierten Emscher und der natürlichen Umgestaltung des Emschertals.

Der östliche Planbereich ist umgeplant worden.

Durch das Einbringen von vermehrtem Aushubmaterial hat sich die Gestaltung des Landschaftsbauwerkes nördlich der Emscher verändert. Weiterhin hat sich der Planbereich südlich durch die Schaffung eines weiteren Landschaftsbauwerkes und die Veränderung der Straßenführung sowie der Bebauung verändert. Dem Beirat sollte über diese Veränderungen berichtet werden.

Die Vergrößerung des nördlichen Landschaftsbauwerkes ist positiv. Nachteilig sind die Planungen von Spielflächen in den Hügelstufen. Die Spielflächen sollten in den südlichen Bereich an dem neu geplanten Landschaftsbauwerk untergebracht werden, d.h. näher an der Wohnbebauung.“

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

„Die CDU-Fraktion merkt an, dass in der ursprünglichen Vorlage das südwestliche Baugebiet am Phoenix-See über zwei Straßen erschlossen werden sollte, nämlich von der Kreuzung Schüruferstraße/Berghofer Straße und Schüruferstraße/An der Goymark. Nach dem jetzt vorliegenden Rahmenplan ist eine Erschließung nur noch über einen Kreisverkehr an der Kreuzung Schüruferstraße/Berghofer Straße vorgesehen.

Bevor die Bezirksvertretung Aplerbeck abschließend über die Vorlage beraten kann, bittet sie die Verwaltung, der Verkehrsbelastungszahlen der ursprünglichen Vorlage mit zwei Erschießungsstraßen und der jetzt modifizierten Vorlage mit einer Erschließungsstraße für die Schüruferstraße/Berghofer Straße und An der Goymark im Planbereich vorzulegen.“

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.19
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung für einen ergänzten Teilbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14631-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vor:

„Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und verweist auf seine diesbezüglichen Beschlüsse zum Zukunftsstandort Phoenix und zum Umbau der Emscher, zuletzt zum B-Plan Hö 252 vom 20.8.2008.

Der Beirat begrüßt die Umgestaltung der ehemaligen Stahlwerksfläche zu einem Stadtquartier für Natur, Freizeit und Arbeiten. Dabei ist dem Beirat bewusst, dass es sich bei der Umgestaltung des Areals um einen Stadtsee handeln wird, mit all seinen negativen Auswirkungen durch die allgemeine Nutzung. Es überwiegen jedoch bei der Beurteilung die ökologischen Vorteile für das Areal. Vor allem mit der revitalisierten Emscher und der natürlichen Umgestaltung des Emschertals.

Der Teilbereich A ist gekennzeichnet durch einen hohen Versiegelungsgrad. Daher sollte auf ein intensives Straßenbegleitgrün geachtet werden. Mit der Planung von Dienstleistungs- und Freizeitnutzungsgebäuden werden Dachflächen geschaffen, die sich für die Bestückung mit Photovoltaik und Solarthermie sowie ggf. für die Dachbegrünung eignen.

Bei der geplanten Ersatzaufforstungsfläche im Bereich des Naturschutzgebietes Alte Körne sollte kein geschlossener Waldbereich geschaffen werden, sondern ein Landschaftsmosaik aus Lichtungen, Baumgruppen, einzelnen Sträuchern und einen gestuften Waldrand.“

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

„Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen anderen Standort für die zu schaffende Waldersatzfläche zu finden.
Begründung
Das in der Vorlage festgesetzte städtische Grundstück Flur 5, Flurstück 850 teilw. in der
Gemarkung Grevel ist zur Zeit an einen Landwirt verpachtet. Diesem Landwirt sind in der
Vergangenheit bereits mehrere Pachtverträge aufgekündigt worden.
Ein weiterer Wegfall einer Pachtfläche würde den Landwirt in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährden und die Kernaussagen des Dorfentwicklungsplanes Grevel (Erhalt der
ländlich und landwirtschaftlich geprägten Strukturen) konterkarieren.“

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.20
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von Bau-km 30 + 830 AS Dortmund-Ost (B 236) bis Bau-km 40 + 353 AK A 1/A 44 DO/Unna einschl. der hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen (Folgemaßnahmen) am bestehenden Straßen- und Wegenetz und Anlagen Dritter, der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sowie der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für diesen Bereich auf dem Gebiet der Städte Dortmund und Unna sowie der Gemeinde Holzwickede
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14555-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

„Ein Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Brackel vom 30.04.2009 liegt vor.

Es liegt darüber hinaus ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 14555-09 E1) vor:

„Der Ausschuss erwartet, dass die folgenden Anregungen, Forderungen und Bedenken im weiteren Verfahren berücksichtigt werden:

1. Der Vorhabenträger ist aufgefordert, gemeinsam mit dem Gutachter Lösungen zu erarbeiten, um die Grenzwerte der 22. BImSChV einzuhalten. Der Ausschuss erwartet, dass entsprechende Vorschläge und die zu erwartenden Wirkungen zeitnah vorgestellt werden.

2. Für die beiden Brückenneubaumaßnahmen über die B 1 führt der Vorhabenträger ein Qualifizierungsverfahren zur Erarbeitung von unterschiedlichen Gestaltungsvarianten durch. Lösungsvorschläge sind unter Einbeziehung des Gestaltungsbeirates mit der Stadt abzustimmen.

3. Der Ausschuss fordert den Vorhabenträger auf, die Planungen dahingehend zu modifizieren, dass der Eingriff in die bestehende Allee deutlich minimiert wird.

4. Der Ausschuss schließt sich den Bedenken der Stadt im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Stadtwaldes im Bereich südlich und östlich des Hauptfriedhofes an. Die Planungen sind so zu modifizieren, dass der Bestand nicht in dem vorgesehenen Umfang in Anspruch genommen wird.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den vorgenannten Antrag einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste an der Abstimmung.

Hierzu liegt zudem ein Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 05.05.2009 vor:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig um Einflussnahme auf die Planungen zum 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1. Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt einen Wegfall des Alleecharakters im Bereich von der Marsbruchstraße bis zum Knoten Gottesacker entschieden ab.
Die vorhandene Allee stellt das Tor und gleichzeitig die Visitenkarte der Stadt Dortmund für einreisende und durchreisende Menschen dar und hebt in besonderem Maße den „freundlichen und grünen“ Charakter der Stadt hervor. Dies ist sehr wichtig, da in den Köpfen vieler Ortsfremder noch Dortmund als „dreckige“ Industriestadt herumschwebt und ein Strukturwandel der Region noch nicht realisiert wurde.
Die Bezirksvertretung regt an, den Ausbau als Autobahn im Bereich der Abfahrt „Leni-Rommel-Straße“ zu beenden. Trotz steigender Verkehrsprognosen stellt in den Augen der Bezirksvertretung, der Bau des B 1-Tunnels den entscheidenden Faktor in einer Entwicklung zur staufreien Verkehrsführung dar.
Die Bezirksvertretung begrüßt außerordentlich die Errichtung von Lärmschutzwällen an der Strecke vom Bereich Marsbruchstraße bis zur A 1, um die ohnehin schon von Fluglärm gebeutelten Anwohner in diesem Bereich der Stadt Dortmund zu schützen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig,
dem 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 im Grundsatz zuzustimmen. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck erwartet von der Verwaltung eine Vorstellung der modifizierten Pläne der Grünbegleitmaßnahmen, in denen die o. g. Anregungen der Bezirksvertretung berücksichtigt sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste an der Abstimmung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste an der Abstimmung nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Dem 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 wird im Grundsatz zugestimmt. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.













zu TOP 3.21
Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 in Dortmund-Hombruch zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13699-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Durchführung der Investitionsmaßnahme Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gemäß den Vorgaben des Grundsatzbeschlusses vom 16.08.2007 (Drucksache 08740-07)
mit einem Investitionsvolumen von 1.912.500,-€
2. Die Durchführung zusätzlicher nutzungs- und energietechnischer Optimierungen sowie erforderlicher technischer Anpassungsmaßnahmen im Gebäudebestand des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4, mit einem Investitionsvolumen von 1.593.500,-€

3. Die Finanzierung im Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitionsfinanzstelle 40O00301064100, FiPo 780800, ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009 1.350.000,-€
Für das bewegliche Vermögen sind auf der Investitionsfinanzstelle 40O00301060250, FiPo 780500, nachfolgende Mittel veranschlagt:
Haushaltsjahr 2009 100.000,- €
4. Die überplanmäßige Mehrauszahlung gem. § 83 Abs.1 GO NRW bei der Investitionsfinanzstelle 40O00301064100:
Haushaltsjahr 2009 1.666.775,- €

Die Deckung erfolgt haushaltsneutral wie folgt:


Finanz-position
Investitions-finanzstelle
2009
Summe
Minderaus-zahlung
780800
40L00301064142
1.666.775,- €
1.666.775,- €
Summe
1.666.775,- €
1.666.775,- €


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der oben dargestellten Finanzierung in Höhe von 139.225,- € stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2012 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 78.762,50 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 40 wird jährlich um 8.653,85 € belastet.

5. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 übertragen werden.

6. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

zu TOP 3.22
Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14584-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Masterplan Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortsetzung des Masterplanprozesses.

zu TOP 3.23
Regionale Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14581-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Regionalen Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortsetzung.

zu TOP 3.24
Plangenehmigung nach §§ 18, 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Umbau des Empfangsgebäudes Süd am Dortmunder Hauptbahnhof
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14899-09)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesene Anträge vor:

„Hierzu lag ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 14899-09 E1) vor.

1. Der Ausschuss bzw. der Rat geht davon aus, dass bei der im ersten Bauabschnitt
vorgesehenen Modernisierung und Umgestaltung des Empfangsgebäudes Süd der
Servicepoint aus der Mitte der Empfangshalle herausgenommen und in die Nutzungen an den Seiten verlagert wird. Außerdem sollte die Halle frei von temporären, kommerziellen Nutzungen bleiben.

2. Die auf eine neue Verglasung kopierten historischen Glasbilder im Süden werden
zukünftig nicht von Werbematerial verdeckt.

3. Im Zuge der Gesamtmodernisierungsmaßnahme ist sicherzustellen, dass zu denselben Konditionen wie bisher auch zukünftig eine Fahrradstation in den Dortmunder Hauptbahnhof integriert wird. Die anfallenden Kosten für das Provisorium während der Bauzeit und die Betriebskosten nach der Reintegration sind von der DB S & S zu übernehmen.

4. Der Ausschuss bzw. der Rat erwartet, dass der 2. Bauabschnitt mit der eigentlichen Ertüchtigung der Verkehrstation zügig realisiert wird.

Das beratende Mitglied Müller regt für die Interessen des Behindertenpolitischen Netzwerks an, in der Empfangshalle Sitzmöglichkeiten vorzusehen. RM Follert erhebt die Anregung des Herrn Müller zum Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die vorgenannten Anträge sowie die Vorlage durchlaufen.“

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

“Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung auch die nachfolgenden Punkte in die Stellungnahme einzuarbeiten:

1. Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass bei der im ersten Bauabschnitt vorgesehenen Modernisierung und Umgestaltung des Empfangsgebäudes Süd der Servicepoint aus der Mitte der Empfangshalle herausgenommen und in die Nutzungen an den Seiten verlagert wird. Außerdem sollte die Halle frei von temporären kommerziellen Nutzungen bleiben.
2. Die auf eine neue Verglasung kopierten historischen Glasbilder im Süden werden zukünftig nicht von Werbematerial verdeckt.

3. Im Zuge der Gesamtmodernisierungsmaßnahme ist sicherzustellen, dass zu den selben Konditionen wie bisher auch zukünftig eine Fahrradstation in den Dortmunder Hauptbahnhof integriert wird. Die anfallenden Kosten für das Provisorium während der Bauzeit und die Betriebskosten nach der Reintegration sind von der DB S & S zu übernehmen.

4. Die Bezirksvertretung erwartet, dass der zweite Bauabschnitt mit der eigentlichen Ertüchtigung der Verkehrsstation zügig realisiert wird.“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit o. g. Zusatz folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt stimmt der Planung zum Umbau des Empfangsgebäudes Süd am Dortmunder Hauptbahnhof im Grundsatz zu, vorausgesetzt, dass die unter Pkt. 3 der Vorlage angeführten Belange der städtischen Fachdienststellen hinreichend berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage:
§ 18b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des AEG vom 16.07.2007 (BGBl. I S. 1383) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102/ BGBl. III 201-6)

II. Der Rat der Stadt beschließt, gem. den Ausführungen unter Pkt. 3.2 b dieser Beschlussvorlage der Dortmunder Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsgesellschaft (dobeq) während der Bauphase für die Modernisierung des Hbf-Empfangsgebäudes Süd zur Unterbringung der von ihr betriebenen Fahrradstation zwei Containergebäude westlich der überdachten Fahrradabstellanlage am Empfangsgebäude zur Verfügung zu stellen und ggf. die hierfür anfallenden Kosten städtischerseits zu übernehmen.

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird bei 4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt:





„Die BV empfiehlt,

a) die Vorlage zu beschließen,

b) dass die unter Punkt 3 der Vorlage angeführten Belange durch folgende Punkte ergänzt werden:

Funktionelle Belange:

Die Empfangshalle in der gegebenen Größe kann den Strom von täglich 133.000 Reisenden nur so eben bewältigen. Es fehlt an Fläche für bequemen Aufenthalt und für reibungslose Bewegung, besonders zu Spitzenzeiten. Dieser Mangel sollte auch im Hinblick auf die wünschenswerte Steigerung des Reisendenaufkommens durch Freihalten des gesamten durch die Baustruktur definierten Raumes entschärft werden, und zwar indem der Servicepoint aus der Halle herausgenommen und in die Reihe der seitlichen Nutzung eingefügt wird und in dem die seitlichen Nutzungen mit samt den Schaufenstern, Auslagen und Theken in die Flucht der aufgehenden Umfassungswände bzw. der tragenden Pfeiler zurückverlegt werden.

Gestalterische Belange:

Faserzementplatten sehen von vornherein dürftig und nach kurzer Zeit schäbig aus. Sie erwecken eher den Eindruck eines einfachen Gewerbebaus als den eines nicht unbedeutenden Bahnhofs. Angemessen ist hier eine Verkleidung in Stein.
Die großen Südfenster mit Siebdrucknachbildung der original Scheiben kommen nur zur Geltung, wenn sie auf Dauer nicht durch Werbeanlagen verdeckt werden. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung.“


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14593-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftförderung Dortmund zum 31.12.2008 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 129.308,20 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 129.308,20 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14636-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund “
wird mit einem Jahresverlust in Höhe von –2.375.265,89 EUR festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von –2.375.265,89 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Aufstellung einer Brunnenanlage am Platz von Netanya, Annahme einer Schenkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14060-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 7.2
Modernisierung der Sportplatzanlage Blumenkamp im Stadtbezirk DO-Huckarde in Kunstrasenausführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14614-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Blumenkamp,
DO-Huckarde, mit einem Investitionsvolumen von 632.000,00 Euro.

8. Schule

zu TOP 8.1
Bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsplätzen in der Offenen Ganztagsschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14161-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den weiteren Ausbau der offenen Ganztagsschule von 7.500 auf 8.000 Plätze ab dem Schuljahr 2009/2010.

Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.



9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14140-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, das Leistungsentgelt für das Intensivangebot des Städt. Institutes für erzieherische Hilfen mit Wirkung vom 01.06.2009 auf 117,00 Euro pro Tag zu erhöhen und genehmigt gemäß § 83 Absatz I und II GO NRW die anteiligen überplanmäßigen Mehraufwendungen für 2009 in Höhe von 68.075 Euro.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Satzung zur neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14650-09)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, dass es sich im vorliegenden Fall um eine einzefallbezogene Änderung der Verwaltungsgebührensatzung handele, die das Gegenstück zur Vorfinanzierung der Stadtwerke sei. Man lehne neben der Vertragsangelegenheit auch die Satzungsänderung ab, weil es sich hier um eine originäre Haushaltsaufgabe handele.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14707-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 2.136.733,36 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 355.000,00 €.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 04.10.2009, 08.11.2009 und 06.12.2009.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14496-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“, „Dortmunder Hansemarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West die Ladenöffnung an den Sonntagen 04.10.2009, 08.11.2009 und 06.12.2009 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freizugeben.

zu TOP 11.2
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14574-09)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008 zur Kenntnis.

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- keine Vorlagen -







Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16:45 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Zupfer
Ratsmitglied





Weber
Schriftführer
Anlage:
(See attached file: Bericht zur Haushaltslage HFA-Sitzung 07.05.2009.pdf)