Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 10.02.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:15 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 18 von z. Zt. 21 Ausschussmitgliedern anwesend. Die Fraktionen hatten eine reduzierte Teilnahme aufgrund von Sollstärkenregelungen im Ältestenrat am 13.01.22 vereinbart und mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 27.01.22 für Februar 2022 erweitert.
Nach Abfrage des Vorsitzenden, Herrn Dr. Suck, hat sich der Ausschuss mit der gegenwärtigen Besetzung zu Beginn der Sitzung einverstanden erklärt.

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen)
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Ralf Rüddenclau – 20/1
Markus Kollmann – 1/Dez
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL



Per Viko zugeschaltet:

Michaela Bonan – 1/III
Bernadette Weinberg – 11/4-BL
Dirk Reil – 52/1 stellv. GBL
Martin Depenbrock – 40/6-BL
Jutta Paul – 40/3-BL
Sabine Müller 37/EURO 2024 - GF
Daniel Kunstleben – 57/GL
Anja Laubrock – 64/1 stellv. AL

3. Mitglieder ohne Stimmrecht


Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)

3. Gäste:

./.







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 10.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt






3. Finanzen

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022

3.2 BürgerInnenfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23572-22)

3.3 EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für eine Wegeverbindung am Deusenberg
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21598-21)

3.4 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

3.5 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23246-21)

3.6 Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21481-21)

3.7 Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23290-21)


4. Personal und Organisation

4.1 Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)


5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
nicht besetzt





6. Kommunalwirtschaft

6.1 Ausgliederung der DOPARK21 aus der Flughafen Dortmund GmbH
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
(Drucksache Nr.: 21559-21)

6.2 Geschäftsführung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23571-22)

6.3 Dortmunder Standards für eine verwantwortungsvolle Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23577-22)

6.4 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23578-22)

6.5 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)

6.6 Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

6.7 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)

6.8 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)


7. Liegenschaften

7.1 Starkregenereignisse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22224-21-E1)

7.2 Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 23129-21)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23129-21-E1)

7.3 Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

7.4 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 12.11.21 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2021
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021


8. Sonstiges

8.1 Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23370-22-E1)

8.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu -> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

8.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

8.4 Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kowalewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2021

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.12.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt –

3. Finanzen

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus der Haushaltssitzung dieses Ausschusses vor:

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne
Abstimmung zurück überwiesen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)

Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit
dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten
Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur
Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden und an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von
Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften überwiesen wird.

7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe
von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als
Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen
geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert
werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Hierzu liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 25.01.22 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis`90/Die Grünen) erklärt, dass dies ein Thema sei, das nicht nur in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gehöre. Es sei aber gut, sich auch aus sozialpolitischer Sicht diesem Thema zu widmen. Er wünsche sich hierzu ein paar Hintergrundinformationen der Verwaltung. Insbesondere interessiere ihn, wie die Verwaltung das einschätzt, welche Auswirkungen das auf bestimmte Bereiche von Personengruppen oder Institutionen habe, die bisher von der Sexsteuer betroffen seien. Vielleicht könne in dem Zusammenhang die Verwaltung gebeten werden, Stellungnahmen dazu von der Mitternachtsmission einzuholen.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass man diverse Gespräche führen müsse, um die Frage richtig beantworten zu können. Dazu gehöre nicht nur die Mitternachtsmission, sondern auch die AIDS-Hilfe, neonlicht und unterschiedliche Angebote, die es in der Stadt gebe. Das würde die Verwaltung auch tun, allerdings dauere das dann einige Zeit.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er es begrüßen würde, hier tiefer in die Materie einzusteigen und den Punkt später noch mal auf die Tagesordnung zu setzen.

Frau Zoerner ergänzt, dass es voraussetze, dazu ein paar Recherchen durchzuführen, wenn man es in der Tiefe besprechen wolle. Wenn das gewünscht sei, würde man das machen.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit damit einverstanden ist und so verfahren wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bezieht sich auf die vorausgegangene Berichterstattung zu TOP 2.1 „Bericht zur aktuellen Corona-Lage“. Besser könne er im Grunde nicht argumentieren, als mit der Aussicht, Mitte März noch mal mit Anforderungen konfrontiert zu werden, die man heute noch nicht überblicke. In dem Antrag solle Flexibilität gewährleistet werden, um auf neue Anforderungen reagieren zu können, die noch kommen oder die man noch gar nicht absehen könne. Dabei ginge es nicht ausschließlich um Kontaktverfolgung, sondern um eine Vielzahl von Aufgaben, die momentan zurückstehen müssten. Seine Fraktion wünsche sich ein funktionierendes Gesundheitsamt für diese Stadt, was auch in dieser harten Zeit den Anforderungen standhalten könne. Er bittet daher um Zustimmung.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) äußert seine Bedenken. Er verweist auf die vielen Aufgabenbereiche, die das Gesundheitsamt insgesamt hat. Vor dem Hintergrund der Pandemie sei das Gesundheitsamt sicherlich im Fokus. Er fände es aber fraglich, pauschal zu sagen, dass das Gesundheitsamt jetzt 1 Mio. Euro mehr bekäme. Pauschal seien dann auch andere Bereiche, wie z. B. das Sozialamt oder auch Jobcenter betroffen. Seine Fraktion werde dem Antrag daher in der Form nicht zustimmen. Er wünsche sich dazu eine konkrete Auflistung dessen, was Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) für unbedingt erforderlich halte.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass es auch ein systematisches Problem sei, außerhalb der Haushaltsberatungen eine Mio. Euro nachzulegen. Er schließe sich im Wesentlichen Herrn Bahr an. So sei es auch für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig. Der gesamte Ausschuss habe das Interesse, dass das Gesundheitsamt seinen Arbeiten nachkommen könne. Er zweifle aber auch nicht daran, dass die Verwaltung bei konkreten Bedarfen auf die Politik zukommen werde.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich hierzu auf die Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wo der eigentliche Beschlusstext auch schon keine Mehrheit gefunden habe und nach der Behandlung von dem Betrag 1 Mio. Euro keine Rede mehr gewesen sei. Es sei die Überschrift, die jetzt in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wurde mit dem Anspruch, zu gucken, wo es Lücken im System gebe.

Frau Worth (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Bahr und Herrn Beckmann an. Auch ihrer Fraktion sei es nicht möglich, dem Antrag aufgrund der Allgemeinheit zuzustimmen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass sie schon die Wichtigkeit sehe, den Gesundheitsdienst zu stärken. Es müsse aber konkretisiert werden, für welche Aufgaben, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Herr Ossau, erklärt, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass der Text noch mal neu zu formulieren sei. Zu der Frage, welche Dinge nicht erledigt werden können oder weiterer Unterstützung bedürfen, verweist er auf die Aussagen auf der Homepage.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.22 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 vor:

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Überweisung mit der Bitte, die für Ihren Ausschuss zutreffenden Anträge zu behandeln!


Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien (hier APOD) überwiesen:



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte
Die Verwaltung entwickelt einen transparenten Kriterienkatalog für eine Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte der Stadtverwaltung in allen Entgeltgruppen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)


7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bezieht sich auf die vorausgegangene Berichterstattung zu TOP 2.1 „Bericht zur aktuellen Corona-Lage“. Besser könne er im Grunde nicht argumentieren, als mit der Aussicht, Mitte März noch mal mit Anforderungen konfrontiert zu werden, die man heute noch nicht überblicke. In dem Antrag solle Flexibilität gewährleistet werden, um auf neue Anforderungen reagieren zu können, die noch kommen oder die man noch gar nicht absehen könne. Dabei ginge es nicht ausschließlich um Kontaktverfolgung, sondern um eine Vielzahl von Aufgaben, die momentan zurückstehen müssten. Seine Fraktion wünsche sich ein funktionierendes Gesundheitsamt für diese Stadt, was auch in dieser harten Zeit den Anforderungen standhalten könne. Er bittet daher um Zustimmung.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) äußert seine Bedenken. Er verweist auf die vielen Aufgabenbereiche, die das Gesundheitsamt insgesamt hat. Vor dem Hintergrund der Pandemie sei das Gesundheitsamt sicherlich im Fokus. Er fände es aber fraglich, pauschal zu sagen, dass das Gesundheitsamt jetzt 1 Mio. Euro mehr bekäme. Pauschal seien dann auch andere Bereiche, wie z. B. das Sozialamt oder auch Jobcenter betroffen. Seine Fraktion werde dem Antrag daher in der Form nicht zustimmen. Er wünsche sich dazu eine konkrete Auflistung dessen, was Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) für unbedingt erforderlich halte.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass es auch ein systematisches Problem sei, außerhalb der Haushaltsberatungen eine Mio. Euro nachzulegen. Er schließe sich im Wesentlichen Herrn Bahr an. So sei es auch für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig. Der gesamte Ausschuss habe das Interesse, dass das Gesundheitsamt seinen Arbeiten nachkommen könne. Er zweifle aber auch nicht daran, dass die Verwaltung bei konkreten Bedarfen auf die Politik zukommen werde.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich hierzu auf die Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wo der eigentliche Beschlusstext auch schon keine Mehrheit gefunden habe und nach der Behandlung von dem Betrag 1 Mio. Euro keine Rede mehr gewesen sei. Es sei die Überschrift, die jetzt in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wurde mit dem Anspruch, zu gucken, wo es Lücken im System gebe.

Frau Worth (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Bahr und Herrn Beckmann an. Auch ihrer Fraktion sei es nicht möglich, dem Antrag aufgrund der Allgemeinheit zuzustimmen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass sie schon die Wichtigkeit sehe, den Gesundheitsdienst zu stärken. Es müsse aber konkretisiert werden, für welche Aufgaben, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Herr Ossau, erklärt, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass der Text noch mal neu zu formulieren sei. Zu der Frage, welche Dinge nicht erledigt werden können oder weiterer Unterstützung bedürfen, verweist er auf die Aussagen auf der Homepage.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ ab.

Herr StR Uhr erläutert zunächst, dass es sich bei dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste lediglich um eine Überschrift handele und man über einen Antrag ohne Inhalt schlecht abstimmen könne. Er wolle die Überschrift „Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ jedoch zum Anlass nehmen den Mitgliedern des Ausschusses zu berichten, dass das Thema unter dem Namen „Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ bekannt sei und hier über den Bund und das Land Gelder flössen. Zum einen habe der Bund für die Digitalisierung der Gesundheitsämter 800 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Davon seien auch schon einige Mittel nach Dortmund geflossen, die u.a. auch schon zur IT-Ausstattung des Gesundheitsamtes genutzt wurden. Des Weiteren habe der Bund bis 2027 weitere 4 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, um die Personalsituation in den Gesundheitsämtern zu stärken. Auch hier sei man schon auf dem Weg und Herr Uhr rechne mit einer Stellenanzahl in einer Größenordnung von ungefähr 39 Stellen, die - zunächst aber befristet - über den Bund finanziert werden könnten. Er stellt hierzu eine Vorlage in Aussicht, in der die Umsetzung dieser Fördermittel und die Deckung der Personalbedarfe im Gesundheitsamt dargestellt werden sollen. Er betont, dass dies nichts mit der Pandemie zu tun habe, sondern es vielmehr um eine strukturelle dauerhafte Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ginge.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke+ „Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte“ gibt Herr Uhr den Hinweis, dass es bestimmte Rahmenbedingungen gebe, die durch eine Zustimmung zu diesem Antrag unter Umständen gerissen würden. Es gebe bereits einen Ratsbeschluss darüber, dass bei der Stadt Dortmund bis auf wenige Ausnahmen - wie den Fachärzt*innen im Gesundheitsamt - keine Zulagen gezahlt werden sollen. Er sehe aber auch keine tariflichen Möglichkeiten hier noch etwas zu tun. Man habe im Ausschuss eine Lücke mit dem Beschluss über EG 15 Ü gefasst, alles andere - unterhalb der EG 15 - unterläge dem Tarifvertragsrecht und er sehe daher keine Möglichkeit dies im Grundsatz zu diskutieren ohne Tarifrecht zu brechen.

Rm Vogeler (CDU) gibt an, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen wolle. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei das Thema Zusatzvergütungen in großer Vielfalt geregelt. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste müsse seiner Ansicht nach konkretisiert werden.

Rm Gebel (Die Linke+) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Über das Thema sei schon in mehreren Kontexten gesprochen worden. Er nennt Beispiele - wie die Prämienzahlungen zur Gewinnung von Mitarbeitenden im Ordnungsamt - die weitestgehend ungeregelt seien. Mit einem verbindlichen Kriterienkatalog könne man einen besseren Überblick darüber gewinnen, was tatsächlich möglich und was nicht möglich ist. Im Übrigen stehe dem ein Ratsbeschluss nicht entgegen, da ein Ratsbeschluss immer solange Wirkung habe, bis es einen gegenläufigen Beschluss gebe. Seine Fraktion glaube nicht, dass tarifrechtlich grundsätzlich gar nichts möglich ist, das könne man an den unterschiedlichsten Stellen auch sehen. Er wünsche sich daher von der Verwaltung einen Vorschlag, an welcher Stelle eine Zusatzvergütung in welchem Maße möglich ist. Um gerade in Mängelbereichen nachzulegen und zu einer Stellen-Ausstattung zu gelangen, um diesen Aufgaben tatsächlich vernünftig nachkommen zu können.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) gibt auch für seine Fraktion an, beide Anträge ablehnen zu wollen. Insbesondere die Tariffrage stelle keine Lösung dar, da sich bei einer punktuellen Maßnahme die öffentlichen Arbeitgeber*innen möglicherweise die Mitarbeitenden abwerben würden. Aus Sicht der Fraktion B‘90/Die Grünen gebe es Möglichkeiten jenseits der monetären Frage, Arbeitgeber*innen zu attraktiveren und da sehe man, dass die Stadtverwaltung Dortmund auf einem guten Weg sei.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, dass auch er den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste für nicht abstimmbar halte. Er fragt nach, ob Herr Uhr der Ansicht sei, dass es im Falle einer Zustimmung zum Antrag der Fraktion die Linke+ zu einem Fall gem. § 54 GO NRW kommen könne, der zur Beanstandung des Beschlusses führen könnte?

Rm Gebel zeigt sich verwundert in Richtung Herrn Gurowietz. Es sei im letzten Antrag darum gegangen Dinge zu vereinheitlichen, was an der Stelle nicht gewollt war und nun wo es darum ginge ein bisschen Flexibilität zu schaffen, sei das auch nicht gewünscht.

sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) berichtet, dass das Thema Gesundheit aus Sicht seiner Fraktion auch schon vor der Pandemie im Gesundheitsamt unterbesetzt gewesen sei. Es wäre vermessen zu sagen die Pandemie sei am 15. März vorbei. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass es weitere Wellen und auch neue Krankheitserreger geben werde. Man müsse darauf vorbereitet sein, mit diesen Dingen umgehen zu können. Abgesehen davon sehe seine Fraktion auch die Notwendigkeit, wesentlich stärker in gesundheitliche Vorsorge zu investieren. Das Gesundheitsamt könne dadurch in eine gestaltende Struktur kommen, die für die Zukunft der Stadt sehr sinnvoll wäre.

Rm Gurowietz erklärt, beide Anträge etwas differenzierter zu sehen. Wenn man über Gleichstellung spreche, dann meine man ein größeres geographisches Gebiet. Bei der Ablehnung dieses Vorschlags gehe es um die Gleichstellung innerhalb der Stadt Dortmund. Wenn die Stadt Dortmund einseitig Tarife und Bezahlungen verändere, wirke das kontraproduktiv auf die umliegenden Kommunen und Behörden.

Rm Gebel entgegnet, dass es diese Sachverhalte bereits gebe, nur dass diese ungeregelt seien. Bezüglich des Antrags der FDP/Bürgerliste fragt er nach, worüber man dort abstimmen solle.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat richtet den Vorschlag an Herrn Löhrer, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 22100-21-E30, Punkt 7) aufgrund des fehlenden Inhalts für eine Abstimmung erst noch einmal zu konkretisieren, um ihn dann gegebenenfalls noch einmal zu setzen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22100-21-E32, Punkt 13) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
Hierzu liegt vorÜberweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.2021:

hierin enthaltenZusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9):
6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.


AKUSW, 02.02.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich heute darauf, heute nicht über den o. a. Antrag abzustimmen sondern diesen zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten, um die Angelegenheit zusammen mit dem entsprechenden Prüfbericht wieder aufzurufen und zu beraten.

AFBL 10.02.22:
è Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)

Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit
dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten
Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet zuerst die Beratung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und den Antrag erneut in der nächsten Sitzung aufzurufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von
Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe
von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) zieht den Antrag zurück.
è Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als
Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen
geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert
werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und einigt sich heute darauf, nicht über den o. a. Antrag abzustimmen, sondern diesen zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten, um die Angelegenheit zusammen mit dem entsprechenden Prüfbericht wieder aufzurufen und zu beraten.

zu TOP 3.2
BürgerInnenfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23572-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des am 16. September 2021 im Finanzausschuss beschlossenen gemeinsamen Antrags der Fraktionen (DS-Nr.: 21462-21-E1).

Begründung:

Der AFBL hat die Verwaltung im September letzten Jahres beauftragt, dem AFBL Konzepte für einen DortmundFonds oder ein vergleichbares Finanzierungsinstrument vorzulegen.
Die Konzepte sollten zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum, von Klimaschutzmaßnahmen und von Investitionen im Bereich des ÖPNV zusätzliche finanzielle Mittel für nachhaltige öffentliche Investitionen mobilisieren und gleichzeitig den in Dortmund lebenden Menschen die Möglichkeit einer nachhaltigen und sicheren Geldanlage bieten. Aufgrund der drängenden Aufgaben in den Bereichen sollten entsprechende Konzepte der Politik zur Entscheidung bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2022 vorgelegt werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass sich der Auftrag für die Kernverwaltung nicht weiterverfolgen lasse. Zurzeit gäbe es für Investitionen Konditionen für die Stadt nahezu zum Nulltarif. Es könnten ohne Probleme die erforderlichen Finanzmittel beschafft werden. Ein Umstieg und Aufbau in ein Fondsystem oder ein vergleichbares Instrument hätte zur Folge, dass keine Rendite angeboten werden könne. Das hieße nicht, dass nicht in der Kommunalwirtschaft solche Fonds angelegt werden könnten. Das Thema werde im Rahmen der Kommunalwirtschaft weiter behandelt und könne abhängig von der Zinslage hier erneut in einem ½ bis ¾ Jahr aufgerufen werden.

Die Angelegenheit ist damit mündlich beantwortet.

zu TOP 3.3
EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für eine Wegeverbindung am Deusenberg
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21598-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde vom 02.02.22 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW“ zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 ff.

a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „Zweiten Ausstattungsprogramms“,

b) die bisher gültigen Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes auf eine Vollausstattung mit mobilen Endgeräten an den allgemeinbildenden Schulen auf Basis einer weitest gehenden Ausschöpfung der beiden Förderrichtlinien EU-ReAct und Digitale Ausstattungsoffensive des Landes („Zweites Ausstattungsprogramm“) anzupassen
(s. DS.-Nr.: 06580-16),

c) die Verlagerung von mobilen Endgeräten aus anderen Förderprogrammen (z.B. „Sofortausstattungsprogramm 2020“) an geförderten Schulen in nicht durch das „Zweite Ausstattungsprogramm“ geförderte Schulen,

d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen,
e) die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 16.789.375,00 Euro für den Fachbereich Schule im Haushaltsjahr 2022 und die Verwendung von überplanmäßigen Mehrerträgen in Höhe von 16.789.375,00 Euro zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Medienentwicklungsplan und zum „DigitalPakt Schule“ an den Rat der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.5
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23246-21)

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgeriste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da allen Trägern die zusätzlichen Mittel zu Gute kommen sollten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt zur Aufrechterhaltung des notwendigen Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in Tageseinrichtungen in Dortmund, insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e. V. für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 mit einem Zuschuss über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu fördern.
2. beauftragt die Verwaltung mit den unter Punkt 1 genannten Trägern der freien Jugendhilfe eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

zu TOP 3.6
Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21481-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich geben die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von maximal 839.059,51 Euro für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e. V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen Lippe (kvw).




zu TOP 3.7
Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23290-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt für das Gesellschafterdarlehen zwischen der Stadt Dortmund und der Krematorium Dortmund GmbH eine Tilgungsfreistellung für die Jahre 2022 und 2023 von je 110.000 €.


4. Personal und Organisation

zu TOP 4.1
Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 03.02.22 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 02.02.2022 vor:

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Da in der Vorlage allerdings mehrfach darauf hingewiesen werde, dass die Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten nicht global benannt werden könnten, gebe er zu Protokoll, dass man den Beschäftigten dringend anrate, ihre individuelle Situation mit den Leasingverträgen zu prüfen, vor allen Dingen in den Auswirkungen auf zukünftige Rentenansprüche.
Neben diesem Themensachverhalt stelle sich zu der in der Vorlage angegebene Größenordnung darüber, wie das Leasing angenommen werde könnte, die Frage, ob es auch schon Vorbereitungen dafür gebe, entsprechende Abstellmöglichkeiten an den städtischen Immobilien zu schaffen.

Herr Rm Vogeler teilt mit, dass auch seine Fraktion die Vorlage befürworte. Es sei aber aufgefallen, dass die Begriffe, welche bei der Beispielrechnung verwendet wurden, veraltet wirken würden. Da sei z. B. noch die Rede vom Solidaritätszuschlag. Hierzu bitte man die Verwaltung um Mitteilung, woher das komme oder ggf. darum, die Rechnung anzupassen. Zur Stellensituation werde man sich in der morgigen Sitzung des Personalausschusses verhalten.

Herr Rm Perlick führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, weil man meine, dass die vorgesehen halbe Stelle besser einzusparen sei, indem sich die Beschäftigten, wie alle anderen Menschen auch, ein Fahrrad kaufen. Nicht zuletzt sei Eigentum eine sehr viel schönere Sache als
etwas zu leasen.

Bezüglich der Nachfrage des Herrn Rm Dudde nach Abstellmöglichkeiten an städtischen Immobilien teilt Herr Wilde mit, dass er wisse, dass es bei vielen Fachbereichen heute bereits solche Anlagen gebe, die bisher auch noch nicht ausreichend ausgelastet wären. Bei denen, die
heute bereits überausgelastet wären, werde man nachbessern müssen. Er trage die Thematik gerne als Aufgabe in die Verwaltung hinein, um das auch nochmal mitzudenken und um dafür Vorsorge zu treffen, dass man eine entsprechende Anzahl an Plätzen habe, wenn die Beschäftigten von diesem Leasingvefahren Gebrauch machen würden.

Frau Weinberg ergänzt zum „Soli“, dass man die Rechner der Fahrradanbieter im Internet verwendet habe. Die „Soli- Angaben“ würden aus diesen Rechnern stammen. Genau das sei der Grund dafür, warum alle Interessierten sich das genau für sich ansehen müssten, weil natürlich nur noch für einen kleinen Teil der Bediensteten überhaupt eine „Soli“ anfalle. Aktualisieren könne man das in dem Sinne nicht, weil die Rechner aktuell eben immer noch so eingestellt wären. Deswegen sei das Anraten gut, wirklich selbst nochmal genau zu prüfen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion AfD) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Herr StR Uhr informiert über einen Haushaltsbeschluss des Rates zum Thema, der mit dieser Vorlage umgesetzt werde. Im Anhang der Vorlage befinde sich zudem ein Schreiben, dass über die bereits bestehende Kooperation mit „metropolradruhr“ informiert. Damit habe man den Haushaltsbeschluss mit dieser Vorlage umfassend abgearbeitet.

Rm Bohnhof (AfD) erläutert die Ablehnung der AfD-Fraktion zur Vorlage. Ein Grund seien die neu geschaffenen Personalkosten, die seiner Ansicht nach schon im Haushalt hätten eingepreist werden können.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) kündigt die Unterstützung seiner Fraktion zur Vorlage an und weist auch hier noch einmal darauf hin, dass die einzelnen Beschäftigten ihre persönliche Situation in Bezug auf das Leasingverfahren - insbesondere im Hinblick auf die Auswirkung auf zukünftige Rentenansprüche - selbst bewerten müssten.

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich für die Vorlage und weist darauf hin, dass es gut wäre für die Gruppen, die explizit ausgenommen seien - insbesondere für die Auszubildenden - eine Lösung zu finden. Hier sehe man zum einen die Möglichkeit die Arbeitgeberin Stadt Dortmund noch attraktiver zu machen und zum anderen das Mobilitätsverhalten junger Menschen positiv zu beeinflussen.

StR Uhr bekräftigt, dass auch er die Einführung des Fahrradleasings begrüße, durch die man etwas für den Klimaschutz in der Stadt beitragen könne. Er betont, dass es sich um ein Angebot handele, weiterhin könne auch die Möglichkeit eines Fahrraddarlehens genutzt werden. Tatsächlich müsse dies jede*r Beschäftigte für sich selbst prüfen. Er betont aber auch, dass es sich um die beschäftigtenfreundlichste Lösung beim Fahrradleasing handele, die er kenne. Er bedaure, dass es Auszubildende nicht berücksichtige und führt weiter aus, dass das Besoldungsrecht in NRW die Teilnahme der Beamt*innen - trotz mehrerer Vorstöße im Deutschen Städtetag - noch nicht zuließe. Man habe aber schon eine Klausel aufgenommen, die die Teilnahme möglich macht, sobald sich die beamtenrechtlichen Vorschriften auch in NRW änderten.

Frau Weinberg (FB 11) führt aus, dass der Tarifvertrag die Teilnahme am Fahrradleasing für Auszubildende, Schüler*innen, Dual-Studierende sowie Praktikant*innen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit tatsächlich ausschließe. Sie bekräftigt, dass der Vorschuss weiter bestehen bleiben solle. In der Vorlage würde auch beschrieben, dass der Vorschuss unter Umständen attraktiver sein könnte, weil er keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungsansprüche - insbesondere die Rente - habe und gleichermaßen für Beamt*innen und Beschäftigte gelte. Ob der Zuschuss auch für die Azubis zum Tragen käme müsse sie nachprüfen*, grundsätzlich könne man die Möglichkeit aber ins Auge fassen. Vermutlich werde es auch in NRW eine Ausweitung der Möglichkeit des Fahrradleasings auf die Beamt*innen geben und dies werde in der Dienstvereinbarung auch schon berücksichtigt. Frau Weinberg bekräftigt noch einmal, dass jede*r für sich selbst prüfen müsse, wie attraktiv das Angebot tatsächlich für sie/ihn ist, das Interesse sei aber da. Sie erklärt darüber hinaus, dass der Vertrag für das Leasing noch in diesem Jahr abgeschlossen werden müsse und man daher mit der Stelle noch vor der Genehmigung des Haushaltes sei.
*Hinweis: Frau Weinberg teilt im Nachgang zum Protokoll mit, dass der Vorschuss nach den Regelungen der Vorschussrichtlinien auch für Auszubildende möglich ist.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass es in diesem Fall zu einem Personalaufwuchs von einer halben Stelle komme. Seine Fraktion verstehe nicht, warum die Verwaltung die Tätigkeiten nicht mit dem bestehenden Personal abdecken könne.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zufrieden sei, die Angelegenheit sei bereits abgearbeitet.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass es weitere Steuerverschwendung sei, seine Fraktion lehne die Vorlage ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- das Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing einzuführen,
- die Verwaltung mit der Erarbeitung des Vertragswerks als Grundlage der Ausschreibung der Leistung eines Dienstleisters für das Fahrradleasing zu beauftragen,
- dass die Stadt Dortmund sich als Arbeitgeberin an den Kosten des Fahrradleasings in Form der Übernahme der Versicherungsleistungen und Wartungen aus den Einsparungen, die durch die verringerten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Folge der Entgeltumwandlung entstehen, beteiligt,
- dass das Fahrradleasing so ausgestaltet wird, dass es auch für Beamte*innen anwendbar ist, sobald entsprechende landesrechtliche Regelungen in NRW in Kraft treten,
- dass die bereits vorhandene Möglichkeit eines Vorschusses für die Anschaffung eines Fahrrades parallel bestehen bleibt,
- zur Abwicklung eine halbe Planstelle vzv. im Personal- und Organisationsamt einzurichten und diese im Vorgriff zu besetzen sowie ein Jahr nach dem Start des Fahrradleasings zu evaluieren.


5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
- nicht besetzt –


6. Kommunalwirtschaft

zu TOP 6.1
Ausgliederung der DOPARK21 aus der Flughafen Dortmund GmbH
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
(Drucksache Nr.: 21559-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.21 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Detlev Geis vom 17.06.2021 vor:

„… Bitte stellen Sie folgenden Antrag im Rat der Stadt Dortmund.

Antrag:
Die Tochtergesellschaft Dopark21 soll bei der Flughafen GmbH wieder ausgegliedert werden.

Begründung:
Die Dopark21 verwaltet rund 12.000 Stell/Parkplätze in Dortmund und erwirtschaftet damit
einen jährlichen Gewinn von rund 1 bis 1,5 Mio € im Jahr. Die Geschäftstätigkeit ist auf
Dienstleistungen rund um das Parken in Dortmund ausgerichtet. Nicht auf den Flugverkehr.
Dopark21 ist eine 100%ige Tochter der Stadt und bei der Flughafen GmbH direkt angesiedelt
(siehe Dortmunder Beteiligungsbericht). Der jährliche Gewinn fließt direkt dem Flughafen zu
und senkt somit das jährliche zweistellige Mio€ Defizit des Flughafens Dortmund um rund 1,5
Mio €. Eine klassische Quersubventionierung!

Die jährlichen Einnahmen stehen somit dem Bürger der Stadt Dortmund und dem ÖPNV nicht
zur Verfügung. Sie werden genutzt um Billigflieger ab Dortmund zu subventionieren!

Ähnlich sieht es mit der Altersversorgung der Geschäftsführer/Mitarbeiter des Flughafens aus.
Diese werden direkt bei der DEW21 geführt. Fast 10 Mio € Rückstellungen wurden zur
DEW21 überführt. Jährlich muss für den Geschäftsführer der Flughafen GmbH beim
Flughafen nun keine Rückstellung mehr für die Altersversorgung gebildet werden. Das ist
ebenfalls eine erhebliche jährliche Ersparnis von mehreren 100T€ die den Flughafen nicht
mehr belastet. Sie wird direkt von DEW21 übernommen.
Warum?
Auch eine Quersubvention - „auch wenn sie erlaubt sein sollte“!

Von einer Verkehrswende in Dortmund, regionalen Klimaaspekten, Lärmverhinderung kann
hier mal wieder nicht die Rede sein. Der Flughafen Dortmund soll so und mit vielen anderen
"teils undurchsichtigen" Maßnahmen rentabel gerechnet werden, um die jährlichen
zweistelligen Mio€ Defizite zu verringern!
Quintessenz: Hier wird lediglich der regionale ÖPNV geschwächt und die Dortmunder
Bürger/innen werden irritiert (weil über den o.g. Sachverhalt kaum ein Dortmunder Bürger
informiert ist).

Die Einnahmen aus den „ Dortmunder Parkplätzen „ sollten auch direkt den Dortmunder
Bürgern zu gute kommen! Nicht nur den Flugreisenden der Billigflieger aus den
überregionalen Bereichen!

Bitte stellen Sie diesen Antrag offiziell im Dortmunder Rat. Gern auch öffentlich, damit die
Dortmunder Bürger informiert werden.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Dortmund Airport 21 vom 14.10.2021 vor
„…zu dem oben genannten Antrag von Herrn Geis nimmt Dortmund Airport 21 in Abstimmung
mit DSW21 wie folgt Stellung:

Dortmund Airport ist größter Gesellschafter der DOPARK GmbH. Im
Gesellschafterausschuss von DOPARK unterstützt Dortmund Airport in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund die positive Geschäftsentwicklung von
DOPARK durch die Einbringung langjähriger Erfahrungen im Verkehrssektor. Diese
Konstellation hat sich, wie den vergangenen Geschäftsjahren zu entnehmen ist,
ausnahmslos bewährt und wird in dieser Form fortgeführt.

Zu den Ausführungen von Herrn Geis in seiner Mail vom 17.06.2021 stellen wir folgendes
richtig:

1. „Dopark21 ist eine 100%ige Tochter der Stadt und bei der Flughafen GmbH direkt
angesiedelt (siehe Dortmunder Beteiligungsbericht).“

Die DOPARK GmbH ist keine 100%ige Tochter der Stadt Dortmund. Die
Anteilseignerstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Flughafen Dortmund GmbH
56,25%, BP Europe SE 25%, Mitarbeiter 14,82%, Eigene Anteile 3,93%.

Quelle: Beteiligungsbericht Stadt Dortmund 2020/21

2. „Der jährliche Gewinn fließt direkt dem Flughafen zu und senkt somit das jährliche
zweistellige Mio€ Defizit des Flughafens Dortmund um rund 1,5 Mio €. Eine
klassische Quersubventionierung! Die jährlichen Einnahmen stehen somit dem
Bürger der Stadt Dortmund und dem ÖPNV nicht zur Verfügung. Sie werden
genutzt um Billigflieger ab Dortmund zu subventionieren!“

Die Flughafen Dortmund GmbH erhält nicht die jährlichen Gewinne der DOPARK
GmbH, sondern eine jährliche Dividende, die in den Jahren 2018 – 2020 wie folgt
ausgesehen hat:

2018: 584.991,44 €
2019: 712.079,12 €
2020: 675.781,00 €

Quelle: Geschäftsberichte 2018 – 2020 bzw. Veröffentlichung der
Jahresabschlüsse 2018 – 2020 im Bundesanzeiger.

Die Dividende fließt direkt in das Finanzergebnis der Flughafen Dortmund GmbH,
das Betriebs ergebnis (EBITDA) bleibt davon unberührt.

3. „Ähnlich sieht es mit der Altersversorgung der Geschäftsführer/Mitarbeiter des
Flughafens aus. Diese werden direkt bei der DEW21 geführt. Fast 10 Mio €
Rückstellungen wurden zur DEW21 überführt. Jährlich muss für den
Geschäftsführer der Flughafen GmbH beim Flughafen nun keine
Rückstellungmehr für die Altersversorgung gebildet werden. Das ist ebenfalls eine
erhebliche jährliche Ersparnis von mehreren 100T€ die den Flughafen nicht mehr
belastet. Sie wird direkt von DEW21 übernommen. Warum?“

Die Übertragung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 7,7 Mio. € auf
DSW21 (nicht DEW21!) erfolgte im Jahr 2019 nach Vorgabe der EU-Kommission
im Rahmen der beihilferechtlichen Notifizierung des Zukunftskonzeptes 2023 und
wurde mit Forderungen des Flughafens gegenüber DSW21 verrechnet. Für die
aktuelle Geschäftsführung werden keine Rückstellungen für die Altersvorsorge
gebildet.

Quelle: Geschäftsbericht 2019/2020 bzw. Jahresabschluss 2019 Bundesanzeiger

4. „Dortmunder Bürger/innen werden irritiert (weil über den o.g. Sachverhalt kaum
ein Dortmunder Bürger informiert ist).“

Der Dortmunder Beteiligungsbericht und die Geschäftsberichte der Flughafen
Dortmund GmbH etc. stehen im Internet zur Verfügung. …“

Der Petent ist nicht anwesend.

Rm Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, er sei zweiter Aufsichtsratsvorsitzender der Dortmund Airport GmbH und nehme, ebenso wie seine Kolleg*innen, seine Aufgaben sehr ernst. Der Dortmunder Flughafen sei trotz der Pandemie-Situation der erfolgreichste Flughafen in der Region. Jede Einnahme komme den Bürger*innen der Stadt direkt oder indirekt zugute. Der Flughafen erhalte keine Einnahmen von der DOPARK21 sondern lediglich eine Dividende. Die Rente des Geschäftsführers der Flughafen GmbH sei kein Gegenstand der öffentlichen Sitzung.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) hält es für wichtig, die DOPARK21 vom Flughafen zu trennen. Er schlägt die Weiterleitung der Angelegenheit an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) unterstützt den Vorschlag von Herrn Dsicheu Djine. Es gehe nicht darum, dem Flughafen eine Finanzquelle zu entziehen. Trotzdem sei es aus strategischen Gesichtspunkten relevant, ob die DOPARK eine Dividende an den Flughafen oder an die Stadt zahle. Er beantragt zu prüfen, ob eine andere Trägerstruktur in Betracht komme.

Herr Krause (Stab/Kommunalwirtschaft) erklärt, der Flughafen gehöre nicht der Stadt sondern der DSW21, es handele sich also um eine mittelbare Beteiligung der Stadt. Der Flughafen und die DSW21 seien die Mehrheitsträger der DOPARK. Die Gestaltung sei Sache der Politik, nicht der Verwaltung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Flughafen GmbH zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die o. g. Anregung des Petenten Detlev Geis einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE +, ab.

zu TOP 6.2
Geschäftsführung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23571-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um einen aktuellen Sachstand zur Bewerber*innenlage und zum Auswahlverfahren einer hauptamtlichen Geschäftsführung für die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH.
In dem Zusammenhang soll der Beteiligungsausschuss auch über den Stand der Einrichtung des Aufsichtsrates der DSGmbH informiert werden.

Begründung:
Im Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DS.-Nr.: 21044-21) wurde auch die Einrichtung einer hauptamtlichen Geschäftsführung für die neue Gesellschaft beschlossen. Der Ausschreibungstext wurde mit den Fraktionen im September 2021 abgestimmt. Im Rahmen der übergangsweisen Bestellung des Oberbürgermeisters zum nebenamtlichen Geschäftsführer (DS-Nr.: 2503-21) wurde der Ratsbeschluss über die hauptamtliche Geschäftsführung für November 2021 angekündigt. Eine entsprechende Vorlage wurde dem Ausschuss bisher nicht vorgelegt.
Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Kommunalwirtschaft) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur nächsten Sitzung zu.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um Beantwortung bis zur Ratssitzung.

Es besteht Einvernehmen darüber, die o. g., gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion an den Rat zu überweisen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird den Rat bis zu seiner nächsten Sitzung erreichen.

zu TOP 6.3
Dortmunder Standards für eine verwantwortungsvolle Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23577-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23577-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU den nachstehenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des AFBL am 10. Februar 2022:

Zur Erleichterung der politischen Beratungen wird die Verwaltung damit beauftragt, kurzfristig, spätestens aber bis zur Sitzung des AFBL am 24. März 2022, den mit der Verwaltungsvorlage Drucksache Nr.: 22002-21 als Diskussionsgrundlage vorgelegten Entwurf neuer „Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund“ dem im Jahr 2012 vom Rat beschlossenen Regelwerk des ersten Dortmunder PCGK (Drucksache Nr.: 03191-11) in Form einer Synopse vergleichend gegenüberzustellen.

Begründung:
Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und CDU auf Drucksache 23577-22 wird am Ende wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird in der Synopse auch darstellen, welche der Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bereits zwingend sind. Darüber hinaus übermittelt die Verwaltung dem AFBL unverzüglich eine Version der Vorlage zum Public Corporate Governance Kodex in einer bearbeitbaren Word-Datei.


Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt sich für seine Fraktion einverstanden, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sinnvoller Weise zu integrieren.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass die demokratischen Fraktionen sich darauf verständigt hätten die Vorlage „Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 22002-21) ausführlich, gründlich und ohne Zeitdruck zu bearbeiten. In einem ersten Schritt sollen verschiede Stakeholder, u. a. die Arbeitnehmer aber auch die Gesellschaften im städtischen Konzern aufgefordert werden, ihre Stellungnahmen zu der Verwaltungsvorlage abzugeben. Die heute vorliegenden Anträge sollen dazu dienen, die Politik in eine arbeitsfähige Lage zu versetzen, um einen gemeinsamen Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Vorlage auf den Weg bringen zu können. In einem zweiten Schritt soll sukzessive festgestellt werden, ob es in den Gesellschaftsverträgen der städtischen Gesellschaften Anpassungsbedarf an den Kodex gäbe. Er bittet um ein Signal der Fraktionen für die weitere Vorgehensweise.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage geplant im März wieder auf der Tagesordnung sein werde. Er schlägt vor, den Zeitraum etwas großzügiger zu halten und die Vorlage besser in der 2. Jahreshälfte (November) auf die Tageordnung zu nehmen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schlägt die 1. Sitzung nach der Sommerpause vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g., gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst mehrheitlich gegen die Stimme AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Zur Erleichterung der politischen Beratungen wird die Verwaltung damit beauftragt, kurzfristig, spätestens aber bis zur Sitzung des AFBL am 24. März 2022, den mit der Verwaltungsvorlage Drucksache Nr.: 22002-21 als Diskussionsgrundlage vorgelegten Entwurf neuer „Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund“ dem im Jahr 2012 vom Rat beschlossenen Regelwerk des ersten Dortmunder PCGK (Drucksache Nr.: 03191-11) in Form einer Synopse vergleichend gegenüberzustellen.

Die Verwaltung wird in der Synopse auch darstellen, welche der Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bereits zwingend sind. Darüber hinaus übermittelt die Verwaltung dem AFBL unverzüglich eine Version der Vorlage zum Public Corporate Governance Kodex in einer bearbeitbaren Word-Datei.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Vorlage in die 1. Sitzung nach der Sommerpause (15.09.22) erneut aufzurufen.

zu TOP 6.4
Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23578-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23578-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:
mehrere Anwohner:innen am Dortmunder Flughafen haben - nach dem Jahr 2015 - auch
im Jahr 2022 erfolgreich die Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen vor dem OVG beklagt.
Das Gericht hat erneut die Betriebszeitengenehmigung des Flughafens für rechtswidrig
erklärt. Trotz dieser erneut festgestellten Rechtswidrigkeit finden diese Betriebszeiten
aber seit fast einem Jahrzehnt Anwendung und gefährden über die Störungen der Ruhe
die Gesundheit der Anwohner:innen des Flughafens. Ob dieser Zustand dennoch weiter
aufrechterhalten bleibt, will der Flughafen nach Medienberichten noch prüfen.

Wir bitten daher um Beratung und Beschlussfassung über den nachstehenden Antrag.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert den Flughafen
Dortmund nachdrücklich auf, das Urteil des OVG zu akzeptieren und auf weitere Rechtsmittel
zu verzichten.

Begründung:
Die Akzeptanz für den Flughafen ist in der Bevölkerung aus vielerlei Gründen (finanzielle
Schäden für die Stadt/Stadtwerke, Lärm, Klimaschädlichkeit, Flächenversiegelung, etc)
ohnehin schon sehr geteilt. Es darf aber nicht der Eindruck entstehen, dass der Flughafen
ohne Rücksicht auf Verluste seine Haltung in Gegnerschaft zur ansässigen Bevölkerung
trotz einschlägiger Rechtsprechung einfach durchzieht und die Politik dazu schweigt. Der
Beteiligungsausschuss sollte hier als demokratisches Gremium im Sinne der betroffenen
Bürger:innen handeln.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion es für wünschenswert halte, wenn das Urteil jetzt von allen Beteiligten akzeptiert würde und ohne Verzögerung Gültigkeit bekäme. Man sei aber nicht in der Situation, einem der Beteiligten verwehren zu können, Rechtsmittel einzulegen. Ihre Fraktion werde sich bei diesem Antrag enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass festgestellt worden sei, dass die derzeit am Flughafen herrschenden Betriebszeiten mit den entsprechenden Betriebszeitengenehmigungen rechtswidrig seien. Seit 7 Jahren gäbe es jetzt Betriebszeiten, die gerichtlich festgestellt nicht in Ordnung seien. Dem Ansehen des Flughafens insgesamt würde zudem Schaden zugefügt, wenn man trotz bestätigter Rechtswidrigkeit so weiter mache.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass die Urteilsgründe noch nicht vorliegen würden und das Urteil nicht ganz klar sei. Deshalb wolle seine Fraktion erstmal die Begründung abwarten und den Antrag ablehnen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Stadt einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt habe, die eine Genehmigung erteilt habe und das sei beklagt worden und daraufhin habe das Gericht gesagt, dass das nicht korrekt gewesen sei. Auch die Urteilsgründe fehlten noch. Es sei zu früh für einen solchen Antrag und der falsche Ansprechpartner. Deshalb könne seine Fraktion dem Antrag nicht folgen.

Her Garbe (AfD-Fraktion) stimmt Herrn Mader zu.

Herr Kowalewski erläutert, dass der Flughafen theoretisch als direkt Betroffener Rechtsmittel einlegen könne. Damit gehe der Antrag nicht an der Sache vorbei und hätte auch nicht den falschen Adressaten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o. g. Antrag der Fraktion DI LINKE + mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE +, der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

zu TOP 6.5
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)


Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion über die Auszeichnung der Vorlage erstaunt gewesen sei. Er fragt nach, warum es sich um eine Kenntnisnahme handele. Es handele sich um eine wesentliche Änderung des Gesellschaftervertrages, deshalb sei eine Empfehlung des Beteiligungsausschusses eher nachvollziehbar.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich Herrn Mader an. Er gibt an, dass er es auch inhaltlich für einen falschen Weg, da es hier massiv in Konkurrenz gegen private Anbietern gehe. Das sei in Bezug auf § 8 GO fragwürdig.

Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Kommunalwirtschaft) erklärt, dass die Verwaltung den § 115 GO auch im Vorfeld mit dem Rechtsamt geprüft habe. Der ambulante Pflegedienst bei den Seniorenheimen sei länger diskutiert, da auch Pflegewohnungen betrieben würden. Die neue Geschäftsführerin habe diese Klarstellung des Gesellschaftervertrages, der sehr weit formuliert gewesen sei, mit ihrem Amtsantritt gewollt. Deshalb sei es eine Kenntnisnahme. Rechtlich könne man das in beide Richtungen beantworten.

Herr Mader fragt nach, ob er es richtig verstehe, dass ambulante Dienste für die eigenen Wohnungen angeboten werden sollen. Da sei so aus der Vorlage nicht zu entnehmen. Er bleibe trotzdem dabei, dass es sich um eine Änderung des Gesellschaftsvertrages handele und deshalb müsse es einen Beschluss des Rates geben, egal wie sich das Geschäftsfeld ändern würde. Er bittet um eine schriftliche Klarstellung, ob es sich um einen Betrieb der ambulanten Dienste innerhalb der Heime, für diese Wohnungen handele oder ob man in echte Konkurrenz zu anderen niedergelassenen, privaten oder karitativ organisierten Einrichtungen gehen wolle.

Herr Kauch merkt an, dass er sich in der formalen Frage Herrn Mader anschieße und er rege darüber hinaus an, dass wenn das Ziel sei, den Status Quo abzusichern, könne die Formulierung auch eingeschränkter erfolgen, bezugnehmend auf die eigenen Wohnungen und nicht auf den freien Markt. Dazu müsse man es beraten können.

Er stellt mündlich folgenden Antrag:

„Die Vorlage wird heute nicht Kenntnis genommen und in die nächste Sitzung vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, eine rechtliche Einschätzung von dritter Seite einzuholen und die formelle Auszeichnung zu korrigieren.“

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag von Herrn Kauch unterstütze.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass seine Fraktion heute hätte Kenntnis nehmen können, aber dem angekündigten Beratungsbedarf folgen könne, da seine Fraktion in der Sache bei der Vorlage sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) erklärt, dass seine Fraktion inhaltlich ebenfalls keine Bedenken habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, die Vorlage heute nicht zur Kenntnis zu nehmen und verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, eine rechtliche Einschätzung von dritter Seite einzuholen und die formelle Auszeichnung zu korrigieren.

zu TOP 6.6
Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortführung der im Bereich Abfallwirtschaft bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und dem HEB/HUI Verbund Hagen mit den nachfolgend dargestellten Änderungen zum 01.01.2023 zu. Er ermächtigt außerdem den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH, die Geschäftsführung mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge zu beauftragen.

zu TOP 6.7
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)

Herr Mader (CDU-Fraktion) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKKE +) schließt sich an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung

zu TOP 6.8
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22675-21-E6)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22675-21-E7)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE +)(Drucksache Nr.: 22675-21-E5):

...das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) sieht eine Einstellung der Sammlung und Weiterverwertung von Textilien vor. Als Begründung dafür wird eine immer schlechtere Verarbeitungsqualität der Textilien angeführt, die eine Weiterverwendung in Altkleiderkammern inzwischen häufig ausschließen würden.

Dazu bitten wir den AKUSW den folgenden Prüfauftrag zu verabschieden:

Die EDG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Altkleider einer nachhaltigen Textilienverwertung zugeführt werden können.

Begründung

Die Verbrennung von Textilien als Teil des Restmüllkontingentes sollte nur die letztmögliche Anwendung sein. Es gibt aber auch in Dortmund ansässige Unternehmen, die sich auf die Aufbereitung von Alttextilien für die Textilindustrie und die Papierindustrie spezialisiert haben und somit einen positiven Effekt zu einem klima- und ressoursenschonenden Stoffkreislauf beitragen. Hier wären Kooperationen zwischen EDG und in Dortmund ansässigen Unternehmen zur Lenkung der Stoffströme und zur Förderung der Regionalwirtschaft durchaus denkbar.


AKUSW, 02.02.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf die nächste Sitzung.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit folgenden Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss zu fassen, das anliegende Abfallwirtschaftskonzept zu beschließen.

Bemerkungen:

Die Energiegewinnung durch Abfall darf nicht zum Selbstzweck werden, da die Zielsetzung nach wie vor Abfallvermeidung heißen muss.

Das Konzept was mit alten Textilien geschieht ist nicht zufriedenstellend. Da die Entsorgungshöfe ausgelagert sind, ist es den Menschen ohne PKW nicht zuzumuten Altkleidung durch das ganze Stadtgebiet zu transportieren. Möglicherweise landet dann die Kleidung eher im Restmüll. Es sollten hier neue Ideen eingebracht werden, wie z.B. Läden, die Second Hand Kleidung anbieten und Möglichkeiten die auch im Innenstadtbereich eine sinnvolle Entsorgung gewährleisten.

Im Bericht über Straßenkehricht wird das Problem der Zigarettenstummel, die unachtsam weggeworfen werden nicht angesprochen. Werden dafür auch Lösungsansätze gesucht?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der AFBL vertagt die Entscheidung zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und fordert die Verwaltung und die EDG auf, vor dessen Verabschiedung die Haushaltsbegleitbeschlüsse zum kostenlosen Sperrmülltag und zur wohnortnahen Sammlung von Elektroschrott einzuarbeiten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:
im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 gab es unter anderem zwei konkrete Beschlüsse zu Elektroschrott und zu Sperrmüll. Die Fraktion DIE LINKE+ bittet im Zuge des aktuell vorliegenden Abfallwirtschaftskonzepts darum, die Antworten auf folgende Fragen nachzureichen:

Die EDG wurde mit der Entwicklung eines Konzeptes und mit dessen Umsetzung für die dezentrale wohnortnahe Sammlung von Elektroschrott beauftragt.
Wann wird dieses Konzept vorgestellt?
Wann ist die Aufstellung der ersten Container vorgesehen?
Wie viele Container sind für den Elektroschott vorgesehen?

Auch ein Konzept für ein auf ein Jahr befristetes Modellprojekt für eine kostenlose Sperrmüllabfuhr wurde in Auftrag gegeben und sollte im ersten Quartal 2022 vorgelegt werden.
Wann ist mit der Vorlage dieses Konzepts zu rechnen?
Wann ist mit der Durchführung der ersten Sperrmüllabfuhr zu rechnen?


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) zu folgen und die gesamte Angelegenheit in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) stimmt dem zu und ermuntert die Verwaltung ihr Konzept um die hier beschlossenen Haushaltsbegleitbeschlüsse zu ergänzen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet, die Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion, bis zum AKUSW vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und verschiebt die weitere Beratung der gesamten Angelegenheit zunächst in die nächste Sitzung des AKUSW am 16.03.22 und dann in seine nächste Sitzung am 24.03.22.

Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort auf die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + bis zur Sitzung des AKUSW am 16.03.22 vorzulegen.


7. Liegenschaften

zu TOP 7.1
Starkregenereignisse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22224-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
mit der o.g. Anfrage haben sich der Eigenbetriebe Stadtentwässerung Dortmund, die
Städtische Immobilienwirtschaft und das Rechtsamt befasst und ich nehme wie folgt Stellung:

Zu 1)
Durch den Immobilienbetrieb sind insgesamt 117 einzelne Schadensfälle an Gebäuden erfasst
worden. Anhand dieser Auflistung, die sämtliche Einrichtungen wie z.B. Schulen,
Sporthallen, TEKs, Bezirksverwaltungsstellen etc. umfasst, ist nicht ableitbar, dass ein
Immobilienportfolio im Besonderen betroffen ist.
Der Gesamtschaden ist mit rund 1,5 Mio. Euro beziffert worden.

Zu 2)
Aktuell werden die gemeldeten Hochwasserschäden bei der Städtischen Immobilienwirtschaft
ausgewertet und für einen Förderantrag vorbereitet.
Der Förderantrag hat eine Größenordnung von > 1 Mio. Euro und wird voraussichtlich noch
im Dezember 2021 auf den Weg gebracht.

Zu 3)
Im Rahmen der Objektverantwortung wurden nach dem Starkregenereignis alle betroffenen
Gebäude begutachtet. Hierbei war es notwendig, zu priorisieren sowie herauszufinden, ob die
Schäden durch Oberflächenwasser oder Rückstau aus dem Kanalnetz entstanden sind.
Der Focus liegt derzeit auf den Gebäuden, welche überflutet wurden. Hierbei werden nicht
nur die entstandenen Schäden beseitigt. Es sollen auch Präventivmaßnahmen festgestellt,
eingeleitet und durchgeführt werden.

Bei außergewöhnlichen und extremen Starkregenereignissen kommt es zu einem Abfluss an
der Oberfläche. Die Stadtentwässerung hat daher eine Starkregengefahrenkarte erarbeitet, die
Wassertiefen an der Oberfläche bei solchen Ereignissen darstellt. Somit können durch
Oberflächenabfluss besonders gefährdete Liegenschaften in Dortmund identifiziert werden.

Eine allgemeine Aussage zu potentiell vulnerablen Gebäuden kann nicht getroffen werden, da
hier immer ein Zusammenspiel aus den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und dem
Naturereignis selbst zu betrachten ist.

Hinsichtlich eines erweiterten Risikomanagements ist die Einbeziehung der umgebenden
städtischen Gebäude in den Risikogebieten zukünftig geplant. Eine pauschale Sichtung aller
städtischen Gebäude ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich, wird jedoch in anstehende
Planungen einfließen.

Zu 4)
Das Versicherungsprinzip der Stadt Dortmund entspricht den Empfehlungen der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt). Demnach muss Versicherungsschutz nicht nur
sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich sein. In der Folge hat sich die Stadt Dortmund
entschieden, ausschließlich das Großrisiko "Feuer" abzusichern. Nebensparten wie Sturm,
Hagel und Leitungswasser sind demnach nicht versichert, weil bei diesen Risiken im
Gegensatz zum Feuerrisiko zwar Schäden unterschiedlichster Größenordnung eintreten
können, die finanziellen Auswirkungen aber eher überschaubar bzw. unter dem Aspekt der
ersparten Versicherungsprämien wirtschaftlich vertretbar bleiben. Darüber hinausgehende
Elementarschäden werden von Umlage-gemeinschaften nicht in Deckung genommen.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Antwort in Teilen etwas unbefriedigend sei. Er fragt nach, ob es neuere Informationen zu den Fördermitteln gäbe.

Die Verwaltung sagt eine Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 7.2
Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 23129-21)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23129-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23199-21-E1):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Pachtzinsmodel für die Verpachtung von städtischen Flächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu überarbeiten. Hierbei soll ein gestaffeltes System entstehen, durch das landwirtschaftliche Flächen, die ökologisch oder extensiv bewirtschaftet werden, günstiger in der Pacht sind, als konventionell bewirtschaftete Flächen. Auch soll im Pachtmodell zwischen Acker- und Grünlandflächen sowie sonstigen Flächen unterschieden werden. Für die extensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sollen Pachtauflagen als Bestandteile der Pachtverträge entwickelt werden, die einen Mindeststandard definieren. Die Pachtauflagen für die ökologische bzw. extensive Bewirtschaftung sollen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteil zum Standard werden. Gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20% der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für das gestaffelte Pachtsystem sind zu prüfen und das erarbeitete Modell ist dem AKUSW und dem AFBL im 2. Quartal 2022 vorzulegen. Die aktive Ansprache der Landwirte für eine nachhaltigere Ausrichtung der Bewirtschaftung, auch über die städtischen Landwirtschaftsflächen hinaus, ist zu intensivieren.

Begründung:
Die Stadt Dortmund verpachtet Grundstücke an Landwirte für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 benennt aber, dass bei den städtischen Pachtverträgen für landwirtschaftliche Flächen bislang wenig Spielraum für Innovationen hinsichtlich einer nachhaltigeren Ausrichtung bestehe. Zur Förderung einer mehr an einer ökologischen bzw. extensiven Bewirtschaftung orientierten Landwirtschaft in Dortmund soll daher neben der aktiven Ansprache der Landwirte für eine nachhaltige Ausrichtung ein gestaffeltes Pachtmodel für diese Flächen entwickelt werden. Durch eine nachhaltigere Ausrichtung der Landwirtschaft könnte, etwa durch den geringeren Stickstoffeinsatz und der meist positiven Humusbilanz, ein Betrag zur Reduzierung der Emissionen geleistet werden, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Des Weiteren kann der Biodiversitätsverlust in der Agrarlandschaft aufgehalten werden.

AKUSW, 08.12.2021:
Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass die Zuständigkeit hier eher beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liege.

Daraufhin empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Pachtzinsmodel für die Verpachtung von städtischen Flächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu überarbeiten. Hierbei soll ein gestaffeltes System entstehen, durch das landwirtschaftliche Flächen, die ökologisch oder extensiv bewirtschaftet werden, günstiger in der Pacht sind, als konventionell bewirtschaftete Flächen. Auch soll im Pachtmodell zwischen Acker- und Grünlandflächen sowie sonstigen Flächen unterschieden werden. Für die extensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sollen Pachtauflagen als Bestandteile der Pachtverträge entwickelt werden, die einen Mindeststandard definieren. Die Pachtauflagen für die ökologische bzw. extensive Bewirtschaftung sollen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteil zum Standard werden. Gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20% der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für das gestaffelte Pachtsystem sind zu prüfen und das erarbeitete Modell ist dem AKUSW und dem AFBL im 2. Quartal 2022 vorzulegen. Die aktive Ansprache der Landwirte für eine nachhaltigere Ausrichtung der Bewirtschaftung, auch über die städtischen Landwirtschaftsflächen hinaus, ist zu intensivieren.
Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, wie viele landwirtschaftliche Flächen aus städtischer Sicht verpachtet seien und welche Einteilung es gäbe, was die prozentuale Verteilung betreffe.

Herr Niederquell (stellv. Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass zur Hektaranzahl und Pächterzahl eine kurzfristige Antwort kein Problem sei, eine Unterscheidung nach konventioneller, ökologischer Landwirtschaft, intensiv/extensiv brauche etwas Zeit für die Beantwortung. Es würden ca. 2200 Hektar verpachtet.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion Beratungsbedarf habe und bittet zusätzlich und mit Blick auf die ökonomischen Auswirkungen des Antrages, um eine Stellungnahme des regionalen Bauernverbandes.

Herr Mader schlägt vor, den o. g. SPD-Antrag im Rat abzustimmen. Er bittet daher um Beantwortung der Verwaltung bis zur Ratssitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Rat.
Die Antwort der Verwaltung wird für die nächste Ratssitzung zugesagt.

zu TOP 7.3
Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, nach Auswertung des 4. Quartals über die Immobilientätigkeit, die Realisierung, die Frage des Substanzerhaltes etc. in Ruhe zu sprechen. Es sei von strategischer Bedeutung, wie man sich die nächsten Jahre aufstelle. Es gäbe ein riesiges Investitionsvolumen im Haushalt und noch Übertragungen aus den Vorjahren. Man müsse sich konzeptionelle Gedanken machen, auch zum Thema Substanzerhalt im Hoch- und Tiefbau.

Der Auschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Stüdemann einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.21
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 02.12.21 die weitere Beratung der Vorlage, den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 21690-21-E2) und die vorliegenden Empfehlungen ohne Beratung in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:

Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:

Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:

Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.21 vor:
Die CDU-Fraktion mit FDP legt folgenden Antrag vor:

Einfamilienhaus-Wohnquartiere identifizieren – neue Lösungen ermöglichen

Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst begrüßt grundsätzlich das vorgelegte "Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021".

Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst fordert mehrheitlich - bei der Gegenstimmen des Herrn Barthold - die betroffenen Ämter auf, die folgenden Wohnquartiere im Stadtbezirk vordringlich für die unter Punkt 4.3, S. 11 und TOP 5.4.2, Seite 53 f. der Anlage, angeregte Strategie "Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten" zu untersuchen und hierzu zeitnah bereits im Jahr 2022 Realisierungsvorschläge für die folgenden Quartiere vorzulegen:

Dortmund-Kirchderne, Siedlung Merckenbuschweg
Dortmund-Kurl, Kolping-Siedlung
Dortmund-Lanstrop, Oberdorf
Dortmund-Scharnhorst, MSA-Siedlung

Begründung:
Den genannten Quartieren ist gemeinsam, dass sie in den 50er bis 70erJahren des letzten Jahrhunderts entstanden sind. Oftmals lebt bis heute die Erbauergeneration in diesen Einfamilienhäusern – teilweise hat bereits ein Übergang an die Kinder, Enkelkindergeneration oder auch an Dritte stattgefunden.
Dieser Prozess findet jedoch nur sehr zögerlich statt.

Das liegt vor allem daran, dass die angestammte Gründer-Generation kein neues, verkleinertes Wohnraumangebot in der unmittelbaren Nähe ihres über Jahrzehnte hinweg angestammten Lebens- und Wohnraums mangels eines entsprechenden Angebots finden kann.

Seniorenwohnungen, die auf kleinerer Wohnfläche altersgerechten Komfort anbieten und den Verbleib in der heimischen Umgebung ermöglichen, gibt es nicht.

Es sollte daher planungsrechtlich ermöglicht werden, auf den – für heutige Verhältnisse – großzügigen Grundstücken punktuell Erweiterungsbauten oder auch Neubauten zu ermöglichen, die diese Angebotslücke schließen können.

Wir haben diese Nachfrage bislang übersehen und vor allem auf Neubauten von größeren Seniorenwohnanlagen gesetzt. Diese Neubauten liegen aber oftmals nicht in der Nähe der angestammten Wohnbereiche und reißen die Menschen aus den ihnen bekannten Sozialzusammenhängen heraus. Damit machen sie den Betroffenen die grundlegende Entscheidung zur Aufgabe des eigenen Wohnsitzes zusätzlich schwer.

Gleichzeitig könnte mit einem solchen neuen wohnortnahen Seniorenwohnangebot eine bestehende Nachfrage gedeckt werden.
Die dann frei werdenden Einfamilienhäuser würden die bestehende Nachfrage nach Wohneigentum vor allem bei jungen Familien befriedigen.
Darüber hinaus würden die für den Neubezug notwendigen privaten Investitionen - vor allem durch junge Familien - in den Wohnraum vor allem zu seiner energetischen Sanierung (z.B. Heizung und Dämmung) und damit Verbesserung der Klimasituation insgesamt beitragen.
Auch eine zusätzliche Flächenversiegelung durch Neubaugebiete könnte so begrenzt werden.

Da die derzeitige Eigentümergeneration dringend auf ein solches Angebot wartet, ist eine Vorlage erster Ergebnisse erst im Jahre 2023 – wie in der Vorlage vorgeschlagen – nicht annehmbar.
Die Konkretisierung auf die im Antrag genannten Gebiete, die die Bezirksvertretung vornimmt, stellt eine Verkürzung eines ansonsten notwendigen Konkretisierungs- und Suchverfahrens dar, und sollte entsprechend den Beratungs- und Planungsprozess beschleunigen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung aus dem AKUSW z. k.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mehrheitlich - bei der Gegenstimme des Herrn Barthold - unter Berücksichtigung des oben beschlossenen Antrages dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat beschließt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der in der Vorlage formulierten 15 Punkte der wohnungspolitischen Agenda (siehe S. 6 bis 9).

Im I. Quartal 2023 soll die Verwaltung dem Rat einen ersten Sachstandsbericht vorlegen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:

Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll geben:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit o.g. Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Ergänzung:
Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43

Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance, städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden
.“

Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:

Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden? (Einbringung 23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1 und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur (welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben werden? Warum nicht grundsätzlich alle?

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, Den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.


4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.

5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:

„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“

Begründung

Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.


Zu 2)
Im Jahr 2008
lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.

Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.

Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.

Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.

Hierzu lag zur AKUSW-Sitzung am 08.12.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4):

....der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 geschoben. Weil bis dahin zahlreiche Bauleitverfahren aufgenommen bzw. weitergeführt werden, für die eine Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau eine Rolle spielt, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss (ungeachtet der Vorlage), dem Rat den Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zu empfehlen:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.

AKUSW, 08.12.2021:
Vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 vertagt hat ist man sich darin einig, die gesamte Angelegenheit ebenfalls zu vertagen.

Zu dem zur heutigen Sitzung vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4) fasst der Ausschuss allerdings folgende Beschlüsse:

Zu den Punkten 1. und 2. des Antrags empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

Der folgende Punkt 3. des Antrags wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.

Weiter liegt zur Sitzung am 02.02.2022 vor Bericht der Verwaltung zum Wohnbauprogramm für junge Familien(Drucksache Nr.: 21346-21-E3) (siehe Anlage zur Niederschrift).

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):

...die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021:

Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich das von der Verwaltung vorgelegt Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021. Im Rahmen der Vorlage erfolgenden viele Anpassungen und Ergänzungen gegenüber dem aktuellen, im Jahr 2009 beschlossenen Wohnkonzept. Die aktuellen Entwicklungen im Bau- und Wohnsektor zeigen, dass Handlungsbedarf geboten ist. Dortmund ist wieder eine wachsende Stadt und perspektivisch wird die Stadtbevölkerung bis 2030 weiter größer werden. Hierbei sehen auch wir die Herausforderung darin, weiterhin attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in Dortmund zu schaffen und zu erhalten. Insbesondere jungen Familien muss in Dortmund eine entsprechende Zukunftsperspektive geboten werden.

Zu den konkret vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen hat die CDU-Fraktion die im Folgenden aufgeführten Ergänzungsanträge:
1. Ablehnung der ausschließlich bevorzugten Vergabe an die DSG
Ein vielfältiger Dortmunder Wohnungsmarkt mit unterschiedlichen Anbietern ist erstrebenswert und zu befürworten. Eine ausschließlich bevorzugte Vergabe an die stadteigene Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) wird abgelehnt.

Gerade im Zusammenspiel mit der vom Rat bereits beschlossenen Anhebung der Mindestquote für geförderten Wohnungsbau auf 30 Prozent besteht die Gefahr einer deutlichen Verzerrung des Marktes zugunsten der stadteigenen DSG und zulasten der privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in Dortmund.

Die Ursache dieser Befürchtung liegt darin, dass von der Anpassung der Quote vor allem Grundstücke betroffen sind, die sich im Eigentum der Stadt Dortmund befinden und von dieser entsprechend an die DSG veräußert werden sollen. Dadurch ergibt sich eine zunehmend unausgeglichene Wettbewerbssituation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt.

Mit der Neuausrichtung der DSG als Wohnungsbauunternehmen sehen wir hier eine Verschiebung der Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt zum Nachteil lokaler Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Etwaige Verluste der DSG können im Zweifel über den städtischen Haushalt ausgeglichen werden, während private Teilnehmer am Markt diese Möglichkeit nicht haben.
2. Den Zugang privater Anbieter zum Dortmund Wohnungsmarkt erleichtern
Im Rahmen des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund 2021 soll der Zugang privater Anbieter zum Wohnungsmarkt erleichtert werden und somit die bewährte Vielfalt auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt auch in Zukunft erhalten bleiben. Hier ist die Verwaltung aufgefordert entsprechende Anreize für private Akteure auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen und faire Vergabeverfahren durchzuführen. Gerade für kleine Anbieter wird es in Dortmunder im schwerer. Dieser Entwicklung muss man sich stärker entgegenstellen.
3. Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten
Neben neuem Wohnraum, soll auch verstärkt beachtet werden, welche Möglichkeiten und Entwicklungen sich im derzeitigen Bestand ergebene. Gerade hierbei haben zum Beispiel die Bezirksvertretungen einen guten Blick auf die jeweilige Situation in den Dortmunder Stadtbezirken. Aus diesem Grund soll der Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 15. November 2021 als Ergänzung mit in das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 mit aufgenommen werden (siehe Protokollauszug im Anhang):
„Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst fordert die betroffenen Ämter auf, die folgenden Wohnquartiere im Stadtbezirk vordringlich für die unter Punkt 4.3, S. 11 und TOP 5.4.2, Seite 53 f. der Anlage, angeregte Strategie "Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten" zu untersuchen und hierzu zeitnah bereits im Jahr 2022 Realisierungsvorschläge für die folgenden Quartiere vorzulegen:
Dortmund-Derne, Siedlung Merckenbuschweg
Dortmund-Kurl, Kolping-Siedlung
Dortmund-Lanstrop, Oberdorf
Dortmund-Scharnhorst, MSA-Siedlung“
Weitere Quartiere in anderen Stadtbezirken können durch die Verwaltung in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen aufgenommen werden.
4. Anpassung von Bebauungsplänen
Um den „Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten“ zu erleichtern, soll geprüft werden, inwieweit durch das Aufstellen und Anpassen von Bebauungsplänen dazu beitragen kann, auch ältere Menschen eine zu Hause in ihrem bisherigen Quartier zu geben. So könnte beispielsweise durch den Bau von barrierefreiem Wohnraum Senioren die Möglichkeit gegeben werden, in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem bisherigen Eigenheim wohnen zu bleiben. Hiervon würden alle Generationen profitieren.
5. Das, derzeit entstehende, stadtweite Baulückentaster wird Gegenstand des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021.
6. Eine spürbare Erhöhung der derzeit unterentwickelten Eigentumsquote von 23,8 Prozent muss ebenfalls Gegenstand des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund 2021 werden. Für den Verbleib und die Ansiedlung junger Familien in Dortmund sowie die Entlastung des Mietwohnmarktes ist dieser Schritt zwingend notwendig.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:

1. Die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Kommunalen Wohnungskonzept wird um einen Zeitplan bzgl. der Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda ergänzt. Dabei ist zugleich eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen.

2. Die wohnungspolitische Agenda der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt/geändert:
2. (S. 6) wird wie folgt ergänzt:
(…). Dabei sollen vor allem mögliche Treiber wie Planungen der Stadt- und Quartiersentwicklung, auslaufende Belegungsbindungen, durch Neubau geplanter Bestandsersatz u.ä. identifiziert werden, die ein Gegensteuern im Vorfeld ermöglichen, um ein verstärktes Umzugsgeschehen zu verhindern.

8.3 (S. 7) Der Begriff „Schlüsselgrundstücke“ wird definiert.

8.4 (S. 7) wird als neuer Punkt ergänzt:
Der Ankauf von Grundstücken durch die Stadt bzw. die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) insbesondere im Innenbereich wird intensiviert. Zu dem Zweck wird ein entsprechendes Finanzierungsmodell (Geldpool, revolvierender Fonds) aufgelegt.

9.4
(S. 8) wird als neuer Punkt ergänzt:
Zum Erhalt von bestehendem sozial gefördertem Wohnraum werden in Siedlungen mit auslaufenden Bindungsfristen frühzeitig und proaktiv Gespräche mit den Eigentümer*innen über Sanierungen im Bestand (energetische Sanierung, Abbau von Barrieren) mit Mitteln der Wohnraumförderung und Mietpreisbegrenzung aufgenommen. Zugleich prüfen Stadt bzw. DSG, inwieweit Ankäufe zu angemessenen Preisen vorgenommen werden könnten.

13.4 (S. 9) wird als neuer Punkt ergänzt:
Die „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund“ wird überarbeitet und nach Auslaufen im April 2022 um weitere fünf Jahre verlängert – mit dem Ziel, insbesondere das Potenzial der rund 3.700 längerfristig leerstehenden Wohnungen (s. Analyse im Wohnungsmarktbericht 2021) zu aktivieren. In dem Zusammenhang wird auch der Ankauf größerer zusammenhängender Leerstandsbestände durch die DSG geprüft.
Für die konsequente Anwendung der Wohnungsaufsicht und Kontrolle der Zweckentfremdungsregelungen im Rahmen des Wohnraumstärkungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird das Wohnungsamt personell verstärkt. Die Stellenausweitung wird im Stellenplan 2022 berücksichtigt.
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss eine Aufstellung größerer Gebiete vor, auf denen die Möglichkeit des Baurechts gemäß § 34 Baugesetzbuch besteht. In dem Zusammenhang sollen priorisiert diejenigen Flächen dargestellt werden, die sich für die Anwendung des im Baulandmodernisierungsgesetz vorgesehenen „sektoralen Bebauungsplans Wohnen“ eignen.

4. Bis zur Vorlage der Ergebnisse der in Auftrag zugebenden Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen (s. Punkt 3, S. 6) wird ein größtmöglicher Anteil der neu zu bauenden Wohnungen universell barrierefrei errichtet.

Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom 26.01.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und bittet das kommunale Wohnkonzept im Hinblick auf den Freiraumschutz zu überarbeiten.
Trotz Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale schreitet die Inanspruchnahme von Freiflächen für bauliche Zwecke auch in Dortmund weiter voran. Dies geht in erster Linie zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen, die sich seit 1950 mehr als halbiert haben. Das Ziel der Dortmunder Politik, jährlich 2500 neue Wohnungen zu bauen, wird den Druck auf den Freiraum weiter erhöhen.

Für die Gesamtstadt fordert der Beirat deshalb die Überarbeitung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel einer Halbierung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2030 und Stopp bis 2050, wie dies die Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland vorsieht.

Auf die Bebauung von Vernetzungsbereichen zwischen Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen ist zu verzichten. Ebenso sind Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete, Randbereichen von Fließgewässern und hochwassergefährdeten Bereiche von Bebauung freizuhalten. Die Stellungnahme des Beirates zum Flächennutzungsplan von 2003 mit der Priorisierung von Wohnbauflächen ist zu beachten.
Die Nachverdichtung bestehender Baugebiete, die Baulückenschließung, der Dachgeschossausbau sowie die Wiedernutzung von Brachflächen hat in der Regel Vorrang vor der Bebauung des Freiraums. Allerdings ist jede (auch innerstädtische) Einzelfläche auf ihre Ausgleichsfunktion für Erholung und den Naturhaushalt sowie auf ihre Auswirkungen auf den Artenschutz (Fledermäuse, Vögel etc.)
zu überprüfen. Eine Nachverdichtung um jeden Preis wird abgelehnt. Flächensparender Geschosswohnungsbau ist dem Eigenheimbau vorzuziehen.
Neubaugebiete sollten nur noch in fußläufiger Entfernung zur nächsten Haltestelle des Schienenpersonenverkehrs ausgewiesen werden: 400 m zu U- und Straßenbahnen, 600 m zum regionalen Schienenverkehr
(s. Stadt Dortmund: Entwicklungsprogramm 1990. Beiträge zur Stadtentwicklung 1, S. 62-63, 1977).

Für Neubauten sind hohe ökologische Standards (Niedrigenergiebauweise, Regenwasserversickerung etc.) anzuwenden, die über das Baurecht bzw. privatrechtliche Verträge zu gewährleisten sind.

Ferner sollten folgende Aspekte wie neue Wohnformen, Clusterwohnen, Microapartments und Umnutzungspotenzialen der bestehenden und zu erwartenden Leerstände in der City genutzt werden.

Hintergrund:

Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern. Zwar lässt sich "Fläche" im engeren Wortsinn nicht "verbrauchen". Fläche ist jedoch – wie auch der Boden – eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Flächenverbrauch ist ein schleichendes Phänomen. Bürger und selbst politische Entscheidungsträger nehmen es kaum wahr. Daher mangelt es weithin am nötigen Problembewusstsein.

Nicht zu verwechseln mit dem Flächenverbrauch ist die Versiegelung. Diese macht Böden undurchlässig für Niederschläge und zerstört die natürlichen Bodenfunktionen. Siedlungsflächen und Verkehrsflächen umfassen jedoch auch unbebaute und nicht versiegelte Böden, zum Beispiel Erholungsflächen wie: Stadtparks, Sportplätze, Skaterbahnen, Golfplätze und viele mehr.

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der "Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016" festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.


AKUSW, 02.02.2022:

Aufgrund der heutigen, intensiven Diskussion hält die Vorsitzende, Frau Rm Frau Reuter, fest, dass der AKUSW heute als Fachausschuss zunächst bezüglich der drei o. a. Anträge nicht nur zu jedem der drei o. a. Anträge sondern zu jedem der darin enthaltenen Antragspunkt in die Einzelabstimmung kommen werde.
Das aus dieser Abstimmung erzeugte „Paket“ der mehrheitlich befürworteten Anträge soll der weiteren Beratung der gesamten Angelegenheit in den Fraktionen dienen.

Die Endabstimmung über das auf Wunsch des AKUSW in dieser Form geänderte Kommunale Wohnungskonzept möge dann im Rat der Stadt stattfinden.

Danach erfolgt zu den folgenden drei Anträgen die Einzelabstimmung zu jedem Antragspunkt wie folgt:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.
Zu Punkt. 2) (Quote für die Belegungsrechte 10%):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.

Zu Punkt 3.( Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte. Mit diesem Verständnis wird dieser Punkt einstimmig, zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zu Punkt 4.(Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.

Zu Punkt 5.
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):

Zu Punkt 1.) (Ablehnung der bevorzugten Vergabe an die DSG):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) sowie Enthaltungen (DIE FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) abgelehnt.

Zu Punkt 2.) (Zugang privater Anbieter zum Dortmunder Wohnungsmarkt erleichtern)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) abgelehnt.

Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 6.) (Eigentumsquote)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion FDP/BL) abgelehnt.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen, wird dieser Punkt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.

Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)

Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke)
Dieser Punkt wird einstimmig befürwortet.
Zu Punkt 8.4 ( S.7) (Finanzierungsmodell)
Man einigt sich mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf diesen Punkt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Mit dem Verständnis, dass es bei der Abstimmung nur noch um den ersten Absatz geht, da der zweite gestrichen wurde, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetzt heißen soll, wird dieser Punkt einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) sowie dem Hinweis der CDU-Fraktion, dass sie Satz 2 ablehne, befürwortet.

Zu Punkt 4. ( Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
Dieser Punkt wird einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen, des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sowie den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende, heute durch Einzelabstimmung zu den vorliegende Anträgen befürworteten Änderungs-, bzw. Ergänzungsvorschläge zum Kommunalen Wohnungskonzept und leitet hiermit die gesamte Angelegenheit zur endgültigen Abstimmung an den Rat der Stadt weiter.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.


Zu Punkt 3.( Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte. Mit diesem Verständnis wird dieser Punkt einstimmig, zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):

Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.


Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen, wird dieser Punkt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.

Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)

Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke)
Dieser Punkt wird einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 8.4 ( S.7) (Finanzierungsmodell)
Man einigt sich mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf diesen Punkt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Mit dem Verständnis, dass es bei der Abstimmung nur noch um den ersten Absatz geht, da der zweite gestrichen wurde, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetzt heißen soll, wird dieser Punkt einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) sowie dem Hinweis der CDU-Fraktion, dass sie Satz 2 ablehne, befürwortet.

Zu Punkt 4. ( Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
Dieser Punkt wird einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22 und lässt die gesamte Angelegenheit zur endgültigen Abstimmung an den Rat der Stadt durchlaufen


8. Sonstiges

zu TOP 8.1
Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022

(Drucksache Nr.: 23370-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22:
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Abstimmung vor:

„die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags im Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:

Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird gebeten,

1. die Gründung und den Aufbau einer privaten Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
gemeinsam mit der Dortmunder Wirtschaft und ihren Verbänden wie die Industrieund
Handelskammer und die Handwerkskammer voranzutreiben. Ziel der Stiftung
ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und
insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
2. zu prüfen, wie die Schaffung eines ersten Azubi-Wohnheims in Trägerschaft der
Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ durch die Stadt Dortmund durch Zustiftung eines
geeigneten Grundstücks in das Vermögen der Stiftung gefördert werden kann.
3. zu prüfen, wie ein einmaliger städtischer Beitrag zur Anschubfinanzierung der
Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ realisiert werden kann.
4. ein Konzept zu erarbeiten, wie städtische und in Dortmund ansässige Betriebe
einen Beitrag zur Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ leisten können.
5. pädagogische Angebote für minderjährige Auszubildende, die im Azubi-
Wohnheim wohnen werden bzw. Ihre Ausbildung in Dortmund absolvieren,
konzeptionell zu entwickeln, um diese in dieser Lebensphase zu unterstützen.
Hierbei sollen auch Kooperationen mit Sport- und Jugendvereinen sowie anderen
Institutionen wie dem Jugendberufshaus in Betracht gezogen werden.
6. zu prüfen, wie ein Kontingent der Plätze im Azubi-Wohnheim für zu gewinnenden
ausländischen Nachwuchs bereitgestellt und mit Angeboten wie Sprachkursen
unterstützt werden kann.
7. den Antrag nach Behandlung im Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 26. Januar
2022 entsprechend an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften zur Beratung in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 weiterzuleiten
und die Ausschüsse für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung und Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bis
spätestens in ihren Sitzungen am 14. September 2022 und 15. September 2022
über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Begründung
In Dortmund befinden sich etwa 12.000 junge Menschen in einer dualen
Berufsausbildung. Die steigenden Lebenshaltungs- und insbesondere Mietkosten
belasten eine Vielzahl der Auszubildenden in erheblichem Maße. Im Durchschnitt
liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr in NRW nach Angaben des
Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) bei 871 Euro brutto monatlich (Zahlen aus
2020). Die Ausbildungsvergütungen allein reichen daher häufig nicht aus, die
Lebenshaltungskosten voll- und selbstständig zu decken. Die Preise eines Azubi-
Wohnheims sollen sich hierbei an den Preisen des Studierendenwerks (ca. 300 €
Warmmiete) orientieren.
Um dem Fachkräftemangel insbesondere in der Nachwuchsgewinnung
entgegenzuwirken, gilt es, den Anteil der Auszubildenden, die nicht ursprünglich aus
Dortmund kommen, zu steigern und diese frühzeitig für die weitere Berufslaufbahn an
Dortmund zu binden. Besonders Auszubildende, die nicht aus Dortmund kommen,
sehen sich mit hohen Fahrt- und Mietkosten sowie der Konkurrenz auf dem
Wohnungsmarkt durch zahlreiche Studierende konfrontiert.
Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, soll
gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und
weiteren Unternehmensverbänden eine private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
konzeptioniert, gegründet und aufgebaut werden. In Anbetracht minderjähriger
Auszubildender soll unter Beteiligung des Jugendberufshauses sowie von Sport- und
Jugendvereinen ein pädagogisches Unterstützungsangebot bereitgestellt werden. Die
Unterstützungsangebote für Auszubildende sollen mit den Berufsschulen vernetzt sein
und u.a. eine Beratung zur Ausbildungsfinanzierung beinhalten. Zudem sollen
Kooperationen mit Sportvereinen und Jugendverbänden entstehen, in denen die jungen
Auszubildenden einen guten Ausgleich zu ihrer Arbeit finden können.
Die private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ soll Zustiftungen aus dem Bereich der
Wirtschaft und der Stadt Dortmund (und ihrer Töchter) erhalten. Die
Anschubfinanzierung zur Bildung des Stiftungskapitals ist so auszugestalten, dass die
Stiftung ohne regelmäßige Zuwendungen und ohne Beiträge der Auszubildenden ihre
Arbeit aufnehmen und durchführen kann. Perspektivisch soll die Schaffung weiterer
Wohnheime und eine Ausweitung der Unterstützungsangebote für Auszubildende
durch die Stiftung selbst realisiert werden können. Bei einem Wegfall des
Stiftungszweckes oder einer Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Stadt
Dortmund zurück.
Die Stärkung der beruflichen Bildung, die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der
Auszubildenden und die Sicherung des Fachkräftenachwuchses für die Dortmunder
Wirtschaft sind erklärte und wichtige Ziele der oben genannten Fraktionen. Mit der
Schaffung eines Azubiwerkes wird die Attraktivität des Dortmunder
Ausbildungsmarktes in Zeiten des demographischen Wandels gestärkt.“

Rm Stackelbeck beschreibt, dass es auch in Dortmund problematisch sei, alle vorhandenen
Ausbildungsplätze zu besetzen. Aus diesem Umstand sei die Idee entstanden, die duale
Ausbildung in Dortmund weiter aufzuwerten, vergleichbar mit dem Studierendenwerk.
Die duale Ausbildung habe auch im Ausland einen guten Ruf. Mit der Umsetzung eines
Azubi-Wohnheims könne es gelingen, auch Auszubildende aus dem Ausland zu gewinnen.
Darüber hinaus könne ein solcher Ort, an dem Auszubildende kostengünstig wohnen können,
ein Faktor sein, um Dortmund auch als Ausbildungsstandort attraktiver zu machen.
Ein wichtiger Aspekt sei jedoch die Einbindung der Kammern und weiterer Akteure. Ziel sei
es, jungen Menschen, die an ihren Wohnorten ihre gewünschte Ausbildung nicht erhalten
können, nach Dortmund zu holen.

Rm Ixkes-Henkemeier betont, dass zunächst eine Bestands- und Bedarfsanalyse erstellt
werden müsse, bevor man über die Umsetzung über eine Stiftung entscheiden könne.
Sie schlägt vor, den Vorgang auch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu
beteiligen und die Gewerkschaften sowie die Wohlfahrtsverbände in die Planung einzubinden.

sB Sträter bestätigt, dass vor einer endgültigen Beschlussfassung noch viele offene Fragen zu
klären seien, auch darüber, welche Personen tatsächlich erreicht werden können.

Auch Rm Garbe befürwortet den Antrag. Wichtig sei es, etwas für die Auszubildenden in
Dortmund zu tun. Die Frage der Trägerschaft hingegen sei zunächst zweitrangig.

Herr Ehrich führt aus, dass grundsätzlich alle Ideen zu begrüßen sind, die dem
Fachkräftemangel entgegenwirken. Bevor tatsächlich Strukturen geschaffen werden, müsse
man sich über die Modalitäten verständigen und offene Fragen beantworten. Jedoch seien
Studierende und Auszubildende nicht immer direkt zu vergleichen.

Herr Kaczmarek bietet die Unterstützung durch das Handwerk an. Eine spontane Umfrage bei
einem Teil der Auszubildenden in Dortmund habe ergeben, dass rd. 70 % der Auszubildenden
noch bei den Eltern wohnen. Dies sei ein Fingerzeig, dass die Bereitschaft zur Mobilität,
insbesondere zu Beginn der Ausbildung, eher gering ausgeprägt sei. Ein Grund könnte sein,
dass es derzeit keine entsprechenden Alternativen gebe. Immerhin rd. 37 % der Befragten
zeigen Interesse an einem solchen Projekt. Entscheidend sei, wie hoch die Kosten werden. Bis
zu 300 € seien hierbei vorstellbar. Die Zahl der Einpendler im Bereich der Auszubildenden im
Handwerk aus der näheren Umgebung liegt derzeit bei 28 %.
Auch wenn es sich nicht um eine repräsentative Umfrage handele, sei das Potenzial erkennbar
und könne sicherlich noch gesteigert werden, wenn ein entsprechendes Angebot tatsächlich
vorliegt.

Rm Reppin bestätigt, dass es wichtig sei zu schauen, welche Strukturen es bereits gibt und
wie man ein solches Konzept umsetzen könne. Parallel dazu soll aber bereits der Idee einer
Stiftungsgründung nachgegangen werden. Angesichts der Wohnsituation in Dortmund sei es
wichtig, niederschwellige und kostengünstige Angebote zu unterbreiten. Auch eine
Ausweitung auf die überregionalen Angebote der Berufskollegs sei vorstellbar.

Rm Rüther hält es für vorstellbar, dass bei einem solchen Angebot auch Auszubildende aus
dem entfernteren Umfeld Interesse an einer Ausbildung in Dortmund haben werden. Die
bereits bestehenden Strukturen sollten einbezogen und weiter ausgebaut werden.

Rm Stackelbeck zeigt sich erfreut über die positiven Signale von den Kammern. Ohne die
weiteren Akteure sei eine Umsetzung nicht sinnvoll. Der Antrag sei nicht als feststehendes
Konzept zu verstehen, sondern soll dabei helfen, den Prozess zu starten, um ein solches
Thema umsetzen zu können.

Rm Reppin ergänzt, dass nicht angedacht sei, dass die Stadt selbst Träger eines solchen
Projekts wird. Man wolle vielmehr viele Partner aus unterschiedlichen Branchen und gerne
auch aus unterschiedlichen Regionen einbinden, gerne auch aus dem Ausland. Die Stiftung
sei eine erste Idee, die man mit privaten Partnern angehen wolle.

Rm Heymann verdeutlicht, dass die SPD-Fraktion sich nicht im Vorfeld auf die Umsetzung
durch eine Stiftung festlegen wolle. Dem Antrag an sich werde man aber zustimmen.

Rm Dr. Neumann weist darauf hin, dass die Stiftung eine erste Idee sei. Sollte sich in der
Konzeptphase jedoch ergeben, dass eine andere Trägerform sinnvoll sei, werde man sich dem
nicht verschließen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung beschließt einstimmig den o. g. Antrag. Er überweist den Vorgang zur weiteren
Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Bei der Konzepterstellung sind die
Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände einzubeziehen.
AFBL 10.02.22:

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet über die Diskussion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der Sitzung vom 26.02.22 (siehe oben).

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion noch nicht sicher sei, ob das Thema bereits zu Ende gedacht sei. Der Ausbildungsmarkt für Auszubildende, die in Dortmund wohnen, werde dadurch noch schwieriger gemacht.

Herr Rüther (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es bei der Diskussion im AWBEWF keine Gegenstimme gegeben habe, ein Azubi-Wohnheim zu schaffen. Man habe sich lange darüber unterhalten, wie man an diese Sache herangehe. Man sei sicher gewesen, dass zuerst Daten gesammelt werden müssten und dann die Entscheidung getroffen werden müsste, welcher Weg eingeschlagen werde. Daraufhin habe es dann die Entscheidung gegeben, durch die positive Empfehlung ein Anstreben eines solchen Vorhabens deutlich zu machen. Zuerst die Stiftung voran zu treiben, sei nach Meinung seiner Fraktion nicht die richtige Reihenfolge.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch er in der Sitzung des AWBEWF gewesen sei. Seine Fraktion sei nach wie vor der Meinung, dass es der richtige Weg sei. Es müsse einen Ausgangspunkt geben, auch wenn es letztendlich keine Stiftung werde.
Probleme im Vorfeld zu bedenken, sei nicht hilfreich und der falsche Weg. Das Handwerk habe bereits positive Rückmeldung gegeben.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es gegen die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes keinen Einspruch gegeben habe. Die Grundidee sei richtig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI, zu.

Weiterhin überweist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.


zu TOP 8.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu-> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag 2 vor:

zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist. Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlungen.

Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:

„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.

Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu ergänzen:

Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
40N00301019061 – OGS Förderung Liebig GS
648.875 Euro

Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Minderauszahlungen des Fachbereichs Schule
78081.0 – Ausz. Tiefbaum.
40N00301001000 – Jugendverkehrsschule
630.000 Euro

Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus dem Amt 75.

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Minderauszahlungen des Amtes 75
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
75W00307024098 – OGS Liebig GS nicht förderfähige Kosten
18.875 Euro

Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 beschlossen.

Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien 2021 verschoben.

Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann. Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.


Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen werden.

Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von 85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.

Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die folgenden Auswirkungen:

Sachkonto
Bezeichnung Sachkonto
2021
2022
2023
2024-2060
2061
414200
Ertr. Aufl. SoPo Zuw. Land
-917,66 €
-11.011,88 €
-11.011,88 €
-407.439,47 €
-10.094,22 €
470100
Eigenleistungen
-33.049,00 €




572200
AfA unbew. Vermögen
1.420,68 €
17.048,10 €
17.048,10 €
630.779,70 €
15.627,43 €

Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie 2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem Kostenträger 650138011000.

Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Ergänzung zum Beschluss zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 16.12.21 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 8.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 16.12.21 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 8.4
Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22 vor:
Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022 vor:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord in den Beirat des ZEÖ zu berufen.

2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.

Begründung:
Der Schwerpunkt des Beratungsangebots des ZEÖ liegt aktuell in der Nordstadt. Aus diesem Grund sollte die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord im Beirat des ZEÖ vertreten sein. Die Berufung in den Beirat erfolgt durch den Oberbürgermeister.

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage festgehalten, dass die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen zukünftig eine Steigerung der Nachfrage des Angebots des ZEÖ vermuten lassen. Aus diesem Grund hat der Beirat des ZEÖ empfohlen, das Beratungsangebot auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Erste Auswertungen zeigen bereits jetzt eine zunehmende Nachfrage von migrantischen Gründenden aus der Gesamtstadt.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Worth (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie sich über den Antrag gewundert habe, da das Angebot nach ihrer Kenntnis der gesamten Stadt bereits zur Verfügung stehe und das auch in Anspruch genommen werde. Bzgl. der Zusammensetzung des Beirates sei aufgefallen, dass dort nur zwei Menschen mit Migrationshintergrund seien. Ihre Fraktion würde daher anregen, auch den Vorsitzenden des Integrationsrates mit aufzunehmen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE+) erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen werde.

Herr Gülec (BTV) schließt sich dem an. Beide Vorschläge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte er für sinnvoll. Seiner Meinung nach sei das Zentrum bei den Migrant*innen nicht so bekannt, daher mache es Sinn, dass auch der Vorsitzende des Integrationsrates dort aufgenommen werde.

Frau Brunner gibt an, dass ihre Fraktion mit der Ergänzung von Frau Worth einverstanden sei und das mit aufnehmen wolle.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig ist, die Ergänzung von Frau Worth mit aufzunehmen und lässt über den ergänzten Antrag abstimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem folgenden, ergänzten (Fett) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.
2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.“

Rm Worth verweist auf die Überweisung aus dem ASAG. Sie bekräftigt die dort getroffene Anmerkung, dass lediglich zwei der im Beirat vertretenen Personen einen Migrationshintergrund aufweisen. Daher halte man es für wichtig, den Vorsitzenden des Integrationsrates ebenfalls in diese Gremium zu berufen.

Rm Stackelbeck ergänzt, dass im Zusammenhang mit diesem Antrag die Zusammensetzung des Beirates insgesamt noch einmal überprüft und ggfs. aktualisiert wird.

In die Zukunft gerichtet sei es durchaus denkbar, dieses Zentrum in den Gründungscampus zu integrieren. Sie betont die Wichtigkeit, dass Personen aus allen Stadtbezirken die Angebote zugänglich sind.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.

Ergänzend dazu fasst der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.
2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.







Dr. Suck Kowalewski Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin