Niederschrift (öffentlich)

über die 33. Sitzung des Schulausschusses


am 13.03.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen) i. V. f. Rm Monika Landgraf
(B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tilda Isimbi (Bezirksschülervertretung)

Lena Kah (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Roger Kiel (4/Dez-Büro) i. v. f. Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Gernot Willeke (FB40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)

4. Schulaufsicht

Anja Kästner


Holger Nolte

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)


6. Abwesend:

Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Peter Rieger
















Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 33. Sitzung des Schulausschusses,
am 13.03.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Schulausschusses am 06.02.2019


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Jahresbericht zur Medienentwicklungsplanung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13556-19)

3.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13154-19)

3.3 Sporthallen- und Schulraumprogramm
(Drucksache Nr.: 12810-18-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12956-18-E1)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)



6. Anträge / Anfragen

6.1 Ruhrkonferenz - Schuleingangsphase
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13676-19)

6.2 Offene Ganztagsschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13707-19)

6.3 Sachstand Digitalisierung der Schulen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13710-19)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet. Sie begrüßte die neu gewählten Vertreterinnen der Bezirksschülervertretung, Frau Isimbi und Frau Kah, sowie die anwesenden Vertretungen der Verwaltung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Jäkel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Politik bat um Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende TOPs:

Aufnahme Dortmunder Schülerinnen und Schüler an Schulen in Schwerte
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13805-19)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP
(Drucksache Nr. 13805-19-E1)
Anmeldezahlen an Gesamtschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13827-19)

Frau Dr. Goll erklärte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Dringlichkeit des SPD-Antrags – Schüler in Schwerte -, da man im laufenden Anmeldeverfahren noch zu Lösungen kommen könne.
Die Dringlichkeit des Antrags der Fraktion B'90/Die Grünen - Anmeldezahlen an Gesamtschulen - sei für ihre Fraktion nicht gegeben, da das Anmeldeverfahren ja noch nicht beendet und ausgewertet sei.

Frau Plieth sah die Dringlichkeit des Antrags ihrer Fraktion darin, dass aufgrund der jetzt vorliegenden Zahlen noch Maßnahmen ergriffen werden könnten und nicht erst im nächsten Jahr.

Die Vorsitzende ließ über die Dringlichkeit der Anträge abstimmen:
dem Antrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig zugestimmt,
dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wurde mehrheitlich bei 12 Ja, 6 Nein (CDU) und
1 Enthaltung /(FDP/Bürgerliste) zugestimmt.

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgende Tagesordnungspunkte:

TOP 6.4 Aufnahme Dortmunder Schülerinnen und Schüler an Schulen in Schwerte
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 13805-19)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP
(Drucksache Nr. 13805-19-E1)

TOP 6.5 Anmeldezahlen an Gesamtschulen
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 13827-19)

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden,

TOP 3.1 Jahresbericht zur Medienentwicklungsplanung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13556-19) und
TOP 6.3 Sachstand Digitalisierung der Schulen in Dortmund
Stellungnahme zum TOP
(Drucksache Nr.: 13710-19-E1)

im Zusammenhang zu behandeln.

Mit diesen Erweiterungen und Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.






zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Schulausschusses am 06.02.2019

Herr Barrenbrügge bat nochmals darum, dem Schulausschuss zu TOP 3.2 „Neuausrichtung der Inklusion…“ aus der Sitzung vom 28.11.2018 eine aktualisierte Liste der teilnehmenden Schulen zur Verfügung zu stellen. (Hinweis: Der FB Schule teilte mit, dass keine aktuellere Liste der Schulen des Gemeinsamen Lernens als die in der Sitzung des Schulausschusses am 28.11.2018 verteilte vorliege.)

Die Niederschrift über die 32. Sitzung des Schulausschusses am 06.02.2019 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Jahresbericht zur Medienentwicklungsplanung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13556-19)
zu TOP 6.3
Sachstand Digitalisierung der Schulen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13710-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13710-19-E1)

TOP 3.1 und 6.3 wurden im Zusammenhang behandelt.


è TOP 6.3 Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… ergänzend zu Ihrem Zwischenbericht zum Masterplan „Digitale Bildung in Dortmund“ (Schulausschuss-Sitzung vom 06.02.2019) bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie sieht das Konzept für die Digitalisierung schulformspezifisch aus (Ausstattung + Personal)?

2. Welche jahrgangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen?

3. Wie weit gibt es Absprachen zwischen Land und Kommune in Bezug auf personelle Voraussetzungen?

4. Wie können unterschiedliche Umsetzungsfortschritte in der Digitalisierungsstrategie und damit einhergehende unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt und einbezogen werden?“



Herr Depenbrock stellte den Jahresbericht zur Medienentwicklungsplanung für das Jahr 2018 anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift beigefügt) vor.

Herr Depenbrock antwortete auf folgende Fragen:
- BYOD - Bring your own device (Nutzung eigener Geräte). Dazu gebe es bundesweit noch
keine vernünftigen, tragfähigen Konzepte. Die Stadt Dortmund plane BYOD nicht.
- Stundenanteil der Lehrkräfte für den 1st Level Support - das sei eine Angelegenheit des
Schulträgers, dazu könne die Verwaltung nichts sagen.
- Finanzierung der Endgeräte durch die Eltern, Nachbesserung der Bundesregierung -. Es
gebe eine Diskussion dazu, aber noch keine konkreten Vorschläge. Lt. Bundesregierung
sollen so wenig wie möglich schulträger-, sondern elternfinanzierte Geräte angeschafft
werden. Dazu gebe es aber noch viele Fragen zu beantworten. Es solle auch sozialverträglich
behandelt werden.

Frau Schneckenburger ging vorab auf den vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ein.
Es gebe in Dortmund einen vom Rat der Stadt beschlossenen Prozess, den Masterplan Digitale Bildung in Dortmund. Und es gebe einen länger dauernden Prozess, der seit Jahren im Fachbereich Schule geführt werde, die Medienentwicklungsplanung. Die Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste beziehen zum Teil auf den Masterplan, zum Teil auf den Medienentwicklungsplan. Man bewege sich bei diesen Themen immer zwischen beiden Prozessen.
Es gehe um die Finanzierung von Daueraufgaben. Da diese Themen alle Kommunen beträfen, sollte eine einheitliche Positionierung der Kommunen über den Städtetag ins Auge gefasst werden.

Herr Schulrat Nolte erklärte aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg, dass zum nächsten Schuljahr jede Schule einen Medienbeauftragten benennen muss.

Herr Dingerdissen stellte fest, dass es noch eine Reihe Fragen zur pädagogischen Ausrichtung der Medienentwicklungsplanung gebe. Dabei gehe es auch um Absprachen zwischen Land und Kommune zu personellen Voraussetzungen. Er bat darum, solche Fragen kurz beantwortet zu bekommen.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass diese Fragestellung durch die Schulverwaltung nicht zu beantworten sei. Im Steuerkreis Masterplan Digitale Bildung sei man damit beschäftigt, solche Fragen miteinander zu besprechen. Der Schulträger habe die Aufgabe, die digitalen Voraussetzungen zu schaffen, um Unterricht möglich zu machen. Wie Unterricht gestaltet werde und wie sich Unterricht unter Verwendung von digitalen Endgeräten in unterrichtliche Konzepte einer jeweiligen Jahrgangsstufe umsetzt, sei Aufgabe des Landes NRW.
First Level Support und Umsetzung der digitalen Konzepte an Schulen seien Bestandteil einer Vereinbarung zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden. Second und third Level Support obliege der Kommune. Die Umsetzungsfortschritte in der Digitalisierungs-strategie, unterschiedliche Bedarfe werden im Medienentwicklungsplan betrachtet. Auf den Medienentwicklungsplan werde allerdings auch im Masterplan eingegangen.

Herr Nolte schlug Herrn Dingerdissen vor, den für alle Schulen verbindlichen Medienkompetenzrahmen NRW im Schulausschuss vorzustellen.

Herr Klösel fragte nach der Möglichkeit, baldmöglichst bestimmte Technikausstattung ins Lehrmittelfreiheitsgesetz aufzunehmen.
Frau Schneckenburger erklärte, dass dieses in einem moderierten Prozess an die Landesregierung herangetragen werden könnte.

Der Schulausschuss dankte Herrn Depenbrock für die Präsentation und nahm die Vorlage zur Kenntnis

Die Bitte um Stellungnahme zu TOP 6.3 wurde mit der Berichterstattung erledigt.


zu TOP 3.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13154-19)

Frau Plieth fragte nach, welche Bedarfe zusätzlich im OGS-Bereich entstehen.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass im OGS-Bereich weitere Plätze benötigt werden, was auch im baulichen Bereich Bedarfe entstehen lasse. Die Schulverwaltung habe das im Blick und werde den Ausschuss dann unterrichten.

Frau Raddatz-Nowack antwortete auf die Frage von Herrn Dingerdissen nach der Einrichtung einer Buslinie für Nordstadtschülerinnen und -schüler zur Petri-Grundschule, dass dieses noch nicht endgültig beantwortet werden könne. Z. Zt. gebe es bereits eine Gruppe Kinder aus Nordstadtschulen, die den Weg zur Petri-Grundschule zu Fuß bewältige. Es lege noch keine Meldung vor, dass ein Bustransport nötig sei. Sollte dieses nach Beginn des Schuljahres im Sommer erforderlich sein, werde ein Transport sichergestellt.

Frau Staar äußerte Kritik an den Klassenfrequenz-Richtwerten. Diese seien verbesserungswürdig.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Sporthallen- und Schulraumprogramm
(Drucksache Nr.: 12810-18-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu der Frage, ob die Kapazitäten der geplanten Vierfachsporthalle der Berufskollegs am U ausreichend sind, nehme ich wie folgt Stellung:

Für beide Berufskollegs am Dortmunder U (Robert-Schuman- und Robert-Bosch-Berufskolleg) wurde bisher ein Sporthallenbedarf von 4,6 Halleneinheiten (HE) ermittelt. Dieser Bedarf sollte durch den Bau einer Vierfachsporthalle (4 HE) und einer bestehenden Kooperationsvereinbarung zur Mitnutzung (0,6 HE) der vereinseigenen Hallen des TSC Eintracht an der Victor-Toyka-Straße gedeckt werden. Die Prüfung der Machbarkeit wurde bereits vom Fachbereich Liegenschaften in Auftrag gegeben.

Im aktuellen Schuljahr sind laut amtlicher Schulstatistik an beiden Berufskollegs am U insgesamt 60 Vollzeitklassen und 247 Teilzeitklassen gebildet. Unter Zugrundelegung dieser aktuellen Schulstatistik ergibt sich ein rechnerischer Bedarf von 4,9 Halleneinheiten für die beiden Berufskollegs. Die Aufnahmekapazitäten sind damit, insbesondere beim Robert-Schuman-Berufskolleg, ausgelastet. Einen größeren Schülerzuwachs können die Berufskollegs am U nicht aufnehmen. Diese Situation ist auch in Bezug auf den Sporthallenbedarf zu berücksichtigen. Die Anzahl der Halleneinheiten orientiert sich an der Zahl der gebildeten Klassen. Die Aufnahmekapazitäten sind weitestgehend erschöpft. Das bedeutet, dass ein weiterer Anstieg des Hallenbedarfs für die beiden Berufskollegs am Dortmunder U voraussichtlich nicht zu erwarten ist.

Für die Schulausschusssitzung im März ist auch eine Vorlage unter dem Tagesordnungspunkt „Konzept zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung der städtischen Berufskollegs“ der Fachbereiche Liegenschaften und Schule vorgesehen. Planungen im Rahmen der derzeit laufenden Untersuchungen durch die Firma conceptk in Bezug auf den Sanierungsbedarf an den städtischen Berufskollegs können möglicherweise Einfluss auf den Sporthallenbedarf im Innenstadtbereich bzw. am Standort Hacheney haben. Das Ergebnis der Untersuchungen durch conceptk bleibt abzuwarten.“


Frau Plieth dankte für die Stellungnahme. Sie bezog sich auf die Presseberichterstattung zur Planung einer Großsporthalle in der Nähe des U-Turms und fragte nach, inwieweit das die bekannte Planung tangiere.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es sich um die Halle handle, die in der Stellungnahme beschrieben werde.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12956-18-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Schulausschusssitzung befasste sich am 06.02.2019 unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 mit der Gremienvorlage „Umbau des Dachgeschosses an der Funke-Grundschule“. Die sich aus der Befassung ergebenen Fragestellungen des Ausschussmitglieds Herrn Drohlshagen

- Bewertung der Barrierefreiheit der Maßnahme im Rahmen der Bauordnung NRW
- Bewertung der Barrierefreiheit der Maßnahme im Rahmen der UN
Behindertenrechtskonvention
- Wurde geprüft, ob die Höhe der Kosten für die barrierefreie Erschließung des
Dachgeschosses für körperlich- oder sinnesbeeinträchtigte Menschen für die Stadt
Dortmund zumutbar ist?

werden nachfolgend mit den Ausführungen der Städtischen Immobilienwirtschaft
beantwortet.

Mit Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ist an der Funke-Grundschule
gemeinsames Lernen behinderter und nichtbehinderter Kinder der gesetzliche Regelfall
(Inklusion). Zur Erfüllung dieses Rechtsanspruchs sind Anpassungen an die Raumsituation
und Ausstattung erforderlich. Die Möglichkeit, den Fehlbedarf an Räumen zu decken, besteht
durch die Umgestaltung der ehemaligen Hausmeisterwohnung und des Verwaltungsbereiches
im Dachgeschoss. Die energetische Dachsanierung erfolgte bereits im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz-Kapitel 1 (KIF I).

Auf Basis der Eigentümerentscheidung vom 20.10.2016 hat die Städtische
Immobilienwirtschaft den Auftrag erhalten, die Vorplanung für die Optimierung der Räume
im Dachgeschoss zu Schulzwecken aufzunehmen.

Das dreigeschossige Gebäude aus dem Jahre 1892 ist unterkellert und das Dachgeschoss voll
ausgebaut. Das Gebäude wurde aktenkundig im Laufe der Jahre mehrmals umgebaut.
Die Geschoßdecken wurden als Holzbalkendecken und die Kellerdecke als Gewölbedecke
erstellt. Die Außenhülle ist in der damals üblichen Mauerwerksbauweise errichtet worden.
Die Außen- und Innenwände wurden in massiven Ziegelmauerwerk ausgebildet. Das Dach
wurde als geneigtes Pfettendach mit 3-fach stehendem Stuhl in Holzbauweise mit
Ziegeleindeckung erstellt. Die bisherige Nutzung des Dachgeschosses umfasste den
Verwaltungsbereich der Schule und eine bereits leerstehende Hausmeisterwohnung. Im Zuge
der geplanten Umbaumaßnahme sollen der Verwaltungsbereich saniert und die
Hausmeisterwohnung in Büro- und Inklusionsräume umgebaut werden. Damit soll der
inklusionsbedingte Raumbedarf abgedeckt werden.

Im Zuge der Voruntersuchungen und der Bestandsanalyse wurden die vorhandenen
Gegebenheiten auch im Hinblick auf die Forderungen der Barrierefreiheit im Rahmen der
Bauordnung NRW und im Rahmen der UN Behindertenrechtskonvention bewertet. Das
Schulverwaltungsamt teilte hierzu am 03.05.2018 mit, dass an der Funke-Grundschule keine
körperbehinderten Kinder unterrichtet werden. Die im Rahmen der Inklusion an der Schule
unterrichteten Kinder haben Lernschwierigkeiten oder soziale/emotionale Schwierigkeiten.
Dies ist dadurch begründet, dass eine Barrierefreiheit derzeit nicht gegeben ist. Selbst das
Erdgeschoss (Hochparterre) wird über eine Treppenanlage erschlossen. Durch die Städtische
Immobilienwirtschaft erfolgte die Prüfung, ob die Barrierefreiheit durch Errichtung eines
Aufzuges gewährleistet werden kann. Hierzu liegt folgendes Ergebnis vor:
- Im Gebäudeinneren besteht keine Möglichkeit, einen Aufzug zu errichten. Der
Treppenhaus- bzw. Flurbereich ist von der Grundfläche deutlich zu klein. Jede weitere
Position hätte zur Folge, dass Klassenräume entfallen würden und der zweizügige
Schulbetrieb nicht mehr realisierbar wäre.

- An der Gebäudehülle kann ebenfalls kein Aufzug angeordnet werden. An der nördlichen Giebelfassade wurde eine Fluchttreppe für den 2. Rettungsweg errichtet. An der südlichen Giebelfassade wurde ein 2-geschossiger Anbau angesetzt. An der östlichen Traufseite sind die Treppenzugänge zum Gebäude (Haupteingang EG & KG) angeordnet, so dass eine Errichtung des Aufzuges technisch nicht möglich ist. An der westlichen Traufseiten liegt im Bereich der Erschließungsachse das Treppenhaus. Auch dort ist die Errichtung eines Aufzuges baulich nicht realisierbar.

- Ergänzend ist hinzuzufügen, dass die Errichtung eines Aufzuges bis in die oberste
Ebene zur Folge hätte, dass Anpassungen im Bereich der Dachhaut und des Tragwerks erfolgen müssten. Im Zuge von KIF I (5/2016 – 6/2018) erfolgte die energetische Dachsanierung, somit sind bauliche Veränderungen der Außenhülle/Dach innerhalb der nächsten 15 Jahre förderschädlich. Des Weiteren sind Eingriffe in das Tragwerk (geneigtes Pfettendach mit 3-fach stehendem Stuhl in Holzbauweise) nur mit erheblichem, hohem Aufwand und nicht abschätzbaren Kosten zu realisieren.
Fazit: Bedingt durch die vorhandene bauliche Substanz und der Anordnung der derzeitigen
Nutzung lässt sich die Errichtung eines Aufzuges zur barrierefreien Erschließung baulich
nicht realisieren.“


Frau Staar erklärte, dass sich die Eltern der Funke-Grundschule nicht genug in den Planungsprozess eingebunden fühlten.

Herr Gönen erwiderte, dass bei jeder Baumaßnahme die Schulleitung gemeinsam von den Fachbereichen Immobilienwirtschaft und Schule informiert werde. Weiteres sei in der Regel nicht vorgesehen.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)

Der Schulausschuss nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten der Stadt Dortmund und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Ruhrkonferenz - Schuleingangsphase
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13676-19)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… weil die Vorlage in den Ausschüssen nicht vorab besprochen wurde, bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es bezüglich der Idee der Verlängerung der Schuleingangsphase ausgearbeitete Konzepte der Grundschulpädagogik?
2. Gibt es bezüglich der Verlängerung der Schuleingangsphase bereits irgendwo Erfahrungen?

Begründung
Der nachvollziehbaren Orientierung an gleicher Leistungsfähigkeit, auf der die Idee der verlängerten Schuleingangsphase basiert, steht die im Laufe von 4 Jahren fortschreitende körperliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und damit womöglich verbundene Probleme innerhalb einer gemeinsamen Lerngruppe gegenüber.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.2
Offene Ganztagsschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13707-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13707-19-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Offenen Ganztagsschule.

Dabei sollte die Verwaltung insbesondere darstellen, wie der Ausbau der Plätze für das laufende Schuljahr läuft, ob und an welchen Schulen es aktuell Wartelisten für OGS-Plätze gibt und nach welchen Kriterien die geplanten zusätzlichen Plätze der kommenden Jahre an welchen Schulen eingerichtet werden.

Begründung:
Laut Verwaltung lag die stadtweit durchschnittliche Versorgungsquote mit OGS-Plätzen im Schuljahr 2017/18 bei ca. 50 Prozent. Die bisherigen Pläne sahen vor, dass im laufenden Schuljahr 2018/19 die Anzahl der Plätze um 950 auf dann 11.500 erhöht wird. In den weitern Jahren sollte der Ausbau jährlich zwischen 700 und 840 Plätzen liegen.
Vor dem Hintergrund stadtweit steigender Kinderzahlen hat der Rat in seiner Sitzung im Dezember 2018 beschlossen, diese Zielsetzung zu verändern und den Ausbau der Plätze des offenen Ganztags um jährlich 900 Plätze bis 2023 zu erhöhen. Dabei sind auch qualitative Aspekte einzubeziehen. Die Verwaltung ist aufgefordert worden, die für den Eigenanteil notwendigen Mittel in die Finanzplanung einzustellen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.3
Sachstand Digitalisierung der Schulen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13710-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13710-19-E1)

Der Top wurde im Zusammenhang mit TOP 3.1 behandelt.

zu TOP 6.4


Aufnahme Dortmunder Schülerinnen und Schüler an Schulen in Schwerte
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13805-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13805-19-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… der Rat hatte am 06.04.2017 nach vielen Verhandlungsrunden mit den Beteiligten aus Dortmund und Schwerte sowie der Bezirksregierung Arnsberg entschieden, den Abschluss einer Beschulungsvereinbarung mit Schwerte abzulehnen, weil u.a. eine Kostenerstattung für die Aufnahme Dortmunder Schülerinnen und Schüler an Schwerter Gymnasien verlangt worden war.

Nachdem es zum Schuljahr 2018/19 keine nennenswerten Störungen gab, zeichnet sich in diesem Jahr wieder eine für benachbarte Holzener Kinder ungeklärte und persönlich sehr unbefriedigende Situation dar, weil es pauschal eine Ablehnung für eine Aufnahme an den Gymnasien gegeben hat, von denen fast 30 Dortmunder Kinder betroffen sein sollen.

Die Dringlichkeit zur Aufnahme des Punktes in der Sitzung am 13.03.2019 begründet sich damit, dass die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr derzeit erfolgen und offene Fragen baldmöglichst geklärt werden müssen, um den betroffenen Eltern eine Perspektiven bieten zu können.

Die SPD-Fraktion bitte deshalb um eine Stellungnahme wie folgt:
1. Die Verwaltung und die Schuldezernentin werden um einen Sachstand gebeten, inwieweit die derzeitige Situation bekannt ist und ob es aktuell Bemühungen oder Anfragen der Stadt Schwerte gegeben hat, den ablehnenden Dortmunder Ratsbeschluss aus 2017 zu überdenken.

2. Wie viele Kinder sind in diesem Jahr genau aus Schwerte abgewiesen worden. Sind nur die beiden Gymnasien oder auch die Gesamtschule dort betroffen?

3. Welche Alternativen an Dortmunder Schulen bieten sich in vergleichbarer Nähe an? Wie sind die Aufnahmekapazitäten dort?

4. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, eine Beschulungsvereinbarung zwischen Dortmunder und Schwerter Schulen erneut aufzurufen, um ggf. eine andere Bewertung bzw. Entscheidung zu treffen?

5. Läge eine Entscheidung überhaupt im alleinigen Ermessen beider benachbarter Städte oder hat nicht auch die Bezirksregierung ein Mitentscheidungsrecht?

6. Inwieweit ist eine Beschulungsvereinbarung überhaupt erforderlich, wenn es um interkommunale Schüleraustausche in Randgebieten geht? Gibt es im Umland von Dortmund Beispiele, wo miteinander bereits so verfahren wird?“


Frau Löffler begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion und bat um Beantwortung der Fragen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Fragen eine umfangreiche Stellungnahme erfordern.
Sie erklärte, dass die Debatte ja bereits in den letzten Jahren geführt wurde und gab einen Überblick über die geführten Gespräche.

Der Schulausschuss diskutierte den Verfahrensstand. Lt. Frau Schneckenburger sei Dortmund bereit, erneut Gespräche zu führen.

Frau Dr. Goll erklärte, dass es in Schwerte keine Real- und Hauptschulen mehr gebe, und die Stadt Schwerte schon mal Anfragen in diese Richtung an die Stadt Dortmund richte. Es könnte das Angebot gemacht werden, Schwerter Schülerinnen und Schüler (SuS) an Dortmunder Haupt- und Realschulen aufzunehmen und Dortmunder SuS im Gegenzug an Schwerter Gymnasien zu beschulen. So könne versucht werden, wieder ins Gespräch zu kommen.

Frau Schneckenburger führte dazu aus, dass Dortmund immer SuS aus anderen Städten aufnehme, die an unterschiedlichen Schulen angemeldet würden. Dazu bedurfte es nie einer Beschulungsvereinbarung. Eine solche Vereinbarung versuche als Instrument, die Koordination der Schulentwicklungsplanung zwischen zwei Kommunen zu ermöglichen. Schwerte habe von der Bezirksregierung Arnsberg die Auflage bekommen, die beiden Gymnasien aufgrund rückgängiger Anmeldezahlen nur 3- bzw. 2-zügig zu führen. Daraufhin kam die Vereinbarung mit Dortmund zustande, die Dortmunder SuS aufzunehmen. Dortmunder SuS hatten dann die Möglichkeit, die beiden Schwerter Gymnasien zu besuchen. Die Stadt Schwerte müsste ihren Beschluss aus dem Jahre 2014 zurücknehmen. Aus verfahrenstechnischen Gründen könne kein Kostenausgleich miteinander vereinbart werden.
Dortmund sei zur Aufnahme neuer Gespräche bereit. Dortmund habe das Verfahren, Dortmunder SuS an die Schwerter Schulen zu schicken, nie ändern wollen.

Herr Dingerdissen erklärte, dass Dortmund wie im vergangenen Jahr dafür zuständig sei, dass Dortmunder SuS einen guten Schulplatz finden. Wenn es keine grundsätzliche Änderung mit Schwerte gebe, werde das Thema in jedem Jahr wieder behandelt werden müssen. An Schwerte sei das Signal zu richten, alle Dortmund SuS können in Dortmund untergebracht werden.

Herr Spieß äußerte den Wunsch, bei der Stadt Schwerte anzufragen, ob sich deren Position geändert habe. Dortmund habe nichts dagegen, dass Dortmunder SuS in Schwerte zur Schule gehen, aber Schwerte dürfe dafür kein Geld verlangen.

Frau Schneckenburger antwortete, dass das vorgezogene Verfahren in Schwerte für dieses Schuljahr beendet sei, für die Zukunft könne man über alles sprechen. Es betreffe also nicht die Situation des Schuljahres 2019/20. für das künftige Verfahren seien Ratsbeschlüsse beider Städte nötig.

Frau Dr. Goll erklärte, folgenden Antrag zur Abstimmung stellen zu wollen:
Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, Gespräche mit der Stadt Schwerte zu führen, um eine Sachstandsklärung für zukünftige Verfahren in die Wege zu leiten.

Frau Schneckenburger präzisierte gemeinsam mit Frau Dr. Goll den Antrag wie folgt:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, mit der Stadt Schwerte in Gespräche darüber einzutreten, ob eine Beschulungsvereinbarung mit Wirkung ab dem Schuljahr 2020/21 auf der Grundlage des Ratsbeschlusses der Stadt Dortmund vereinbart werden kann.
Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/Bürgerliste) zu.


zu TOP 6.5
Anmeldezahlen Gesamtschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13827-19)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den o.g. Punkt.

1) Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen aktuellen Sachstand über die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zu den Gesamtschulen zu geben. Dabei soll dargestellt werden, wie viele Anmeldungen es insgesamt auf wie viele vorhandene Plätze gegeben hat, wie viele Absagen ausgesprochen werden mussten und wie sich die Situation an den jeweils einzelnen Gesamtschulen darstellt.

2) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, den seit Jahren dauerhaft vorhandenen zusätzlichen Bedarf an Gesamtschulplätzen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Gesamtschulen abzubilden und Vorschläge dafür zu machen, wie durch bauliche und/oder schulorganisatorische Maßnahmen der Bedarf an Plätzen an Gesamtschulen befriedigt werden kann.

Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass erneut auch diesem Jahr die Zahl der Anmeldungen für die Gesamtschulen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Ausschuss zeitnah über die aktuellen Zahlen informiert werden sollte. Außerdem sollte die Verwaltung darstellen, ob und welche kurzfristig zu realisierenden Möglichkeiten sie sieht, den Bedarf zu decken.“


Frau Plieth begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion. Sie bat um Antwort auf Punkt 1 und um Abstimmung des Punktes 2.

Frau Dr. Goll wies darauf hin, dass ihre Fraktion bereits nicht der Dringlichkeit zugestimmt hatte. Außerdem werde sie ebenfalls nicht dem Antrag zustimmen. Sie begründete die Ablehnung damit, die Interpretation der Anmeldezahlen an der Gesamtschule sei das Problem wie in den vergangenen Jahren, denn die Eltern meldeten ihre Kinder nicht an einer Gesamtschule an, sondern an einer speziellen Gesamtschule. Deshalb war es jedes Jahr so, dass später im Verteilverfahren Gesamtschulplätze frei blieben, nachdem das Anmeldeverfahren abgeschlossen war, weil einige Schulen nicht so nachgefragt waren.
Ihre Fraktion könne höchstens die Fragestellung nachvollziehen, ob an den besonders stark nachgefragten Gesamtschulen noch Erweiterungskapazitäten gesehen werden, was allerdings nicht der Fall sei, da es große Gebilde seien. Der Antrag zeige ihrer Meinung nach den Wunsch nach einer weiteren Gesamtschule, dieser Intention könne und wolle die CDU-Fraktion nicht folgen, weil sie den Bedarf nicht sehe.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass Herr Willeke die Anmeldezahlen benennen werde. Sie ging auf die Anmerkung von Frau Dr. Goll zur Anmeldung an einer speziellen Schule ein und erklärte, dass dieser Eindruck falsch sei. Es gebe innerhalb einer Schulform immer unterschiedliches Eltern-Wahlverhalten. Landesweit sei allerdings eine etwas erstaunliche Entwicklung lt. überregionaler Presse abzusehen, die sich auch in Dortmund abbilde und die man nicht erwartet habe. Man habe die Erwartung gehabt, dass die Anmeldezahlen an den Gesamtschulen zurückgingen, weil mit der Einführung des neunjährigen Abiturs die Wahlmöglichkeit über eine längere Beschulung ja auch an der Schulform Gymnasium wieder möglich geworden sei. Das sei nicht der Fall.

Herr Willeke ging auf die Anmeldezahlen an den Gesamtschulen ein und bestätigte die Aussage von Frau Schneckenburger. Es gab 1.455 Anmeldungen zur Gesamtschule, 204 Anmeldungen mehr als im vergangenen Jahr. Diese stehen 1.258 Plätzen an der Gesamtschule gegenüber, so dass es einen Anmeldeüberhang von 197 Schülerinnen und Schülern (SuS) gibt. Als eine Maßnahme, die in der Verteilkonferenz mit den Schulleitungen und der Bezirksregierung vereinbart wurde, wurden an der Anne-Frank-Gesamtschule 2 zusätzliche Eingangsklassen gebildet. Durch diese zusätzlichen Eingangsklassen erhöht sich die Platzkapazität auf 1.312 Plätze, so dass 143 SuS an Dortmunder Gesamtschulen abgelehnt werden mussten. Man gehe davon aus, dass viele davon tatsächlich noch eine Gesamtschule besuchen werden. Das habe auch das Ergebnis im vergangenen Jahr gezeigt.

Herr Dingerdissen erklärte, dass die genannten Zahlen den Antrag als gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Fraktion Die Linke & Piraten habe bereits vor Jahren angedacht, dass irgendwann eine weitere Gesamtschule gebraucht werde. Darüber müsse man vielleicht reden. Er könne dem Antrag nur fast vollständig zustimmen, Gesamtschulen wie Gymnasien hätten einen Überhang. Bei den Gymnasien sei dieser enorm wachsend gewesen in den letzten Jahren und man habe durch verschiedenste Lösungen (ergänzende Baumaßnahmen usw.) es hinbekommen, dass alle SuS untergebracht wurden, wenn auch nicht immer an der Wunsch-Schule. Wenn das nicht mehr klappt, sei der Antrag sinnvoll. Er würde dem Antrag zustimmen, wenn der zweite Absatz wie folgt geändert werde:
„… für die Gesamtschulen abzubilden und ggfs. Vorschläge dafür…“
Es könne ja passieren, dass sich durch die Verteilung der SuS keine Raumprobleme ergeben.

Herr Barrenbrügge fragte nach, ob die Ausweitung der Eingangsklassen an der Anne-Frank-Gesamtschule auch zu einer Ausweitung der Inklusionsplätze an der Schule führten.

Herr Willeke merkte an, dass die Frage auch in der Verteilkonferenz angesprochen worden sei, wie mit den Anmeldungen der SuS des Gemeinsamen Lernens umzugehen sei. Die Verteilung dieser SuS ist zu Beginn des Verfahrens anhand der festgelegten Zügigkeiten nach Ratsbeschluss vorgenommen worden und die SuS bestimmten Schulen wurden zugewiesen. Das sollte im Nachgang nicht mehr geändert werden.
Frau Schneckenburger erklärte dazu, dass es pro Zug einer Schule 3 Inklusionsplätze gebe. Bei der Anne-Frank-Gesamtschule wurde aber nicht die Zügigkeit verändert, sondern nur 2 weitere Eingangsklassen gebildet.

Frau Plieth stimmte dem Vorschlag von Herrn Dingerdissen zu.

Der Schulausschuss stimmte dem geänderten Prüfauftrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich bei 6 Nein (CDU) zu:

„2) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, den seit Jahren dauerhaft vorhandenen zusätzlichen Bedarf an Gesamtschulplätzen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Gesamtschulen abzubilden und ggfs. Vorschläge dafür zu machen, wie durch bauliche und/oder schulorganisatorische Maßnahmen der Bedarf an Plätzen an Gesamtschulen befriedigt werden kann.„



Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.00 Uhr.



A l t u n d a l – K ö s e J ä k e l F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: TOP_3.1_Kurzpräsentation_MEP2018.pdf)