Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 21.09.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:32 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


RM Gudrun Heitkamp i. V. für RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Elisabeth Brenker (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Jörg Loose i. V. für Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Niels Back i. V. für Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Monika Nienaber-Willaredt


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Alexander Sölter i. V. für Melanie Flusche (Agentur für Arbeit)
Konstanze Hofstätter-Paust i. V. für Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Tim Hammerbacher (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Karen Schubert-Wingenfeld (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Karoline Notka i. V. für Andrea Husmann (JobCenterDortmund)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann


Nele Braß
Thorsten Funck
Oliver Gernhardt
Christian Hiddemann
Florian Käppel
Kordula Leyk
Tim Prelovsek
Jan Hendrik Schröder
Lisa Schulz
Inga Stennei




4. Gäste

Thorsten Haase (Forum Dunkelbunt e.V.)
Beate Schwedler (Forum Dunkelbunt e.V.)



5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Christoph Gehrmann (Caritas)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)

Michael Vogt (Kath. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jana Göbel (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 21.09.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.06.2022


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Lage Flüchtlinge Ukraine
Mündlicher Bericht

2.1 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Forum Dunkelbunt e. V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gem. § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25387-22)

2.2 Gemeinsamer Bericht der Dortmunder Erziehungsberatungsstellen für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25460-22)

2.3 Mitteilung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)

Mitteilung der Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25634-22)

2.4 Sachstandsbericht über die Frühen Hilfen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25443-22)

2.5 Sachstandsbericht des Handlungsfeldes "Suchtprävention"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25441-22)

2.6 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25265-22)

2.7 Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25126-22)

2.8 Verstetigung der städtischen Ko-Finanzierung des Fan-Projekt Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25610-22)

2.9 Erstellung eines Konzeptes zur Spielraumleitplanung "Dortmund spielt draußen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25174-22)

2.10 Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege (KTP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25367-22)

2.11 Sachstandsbericht "Dualer Studiengang BoA Soziale Arbeit 2018-2022"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24666-22)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

3.1 Wiederbesetzung der Stelle des/der Fachreferenten*in für Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Scharnhorst mit einer Vollzeitkraft
Überweisung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24949-22)

3.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2022
(Drucksache Nr.: 25390-22)

3.3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)

3.4 Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)

3.5 Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)

3.6 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

4.1 Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23370-22-E2)


4.2 Attraktives Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2022
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022
(Drucksache Nr.: 25062-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25062-22-E1)

4.3 Erhalt der Sprach-Kitas
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25758-22)

4.4 Empfehlungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25777-22)

4.5 Childhood-Haus in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25769-22)

4.6 Spielplatzfläche Wildrosenweg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25741-22)

4.7 Fördermittel Ring Politischer Jugend Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25776-22)

4.8 Sachstand Projekt "Rampe II"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25779-22)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde Karen Schubert-Wingenfeld als beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende schlug vor, den TOP 2.10 „Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege (KTP) nach dem TOP 2.6 „Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023“ zu behandeln

Die Tagesordnung wurde mit dieser Änderung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.06.2022

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.06.2022 wurde einstimmig (2 Enthaltungen/ Frau Heitkamp, Frau Joest) genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.0
Aktuelle Lage Flüchtlinge Ukraine

Frau Nienaber-Willaredt berichtete ausführlich über den aktuellen Stand der Lage der ukrainischen Flüchtlinge in Dortmund.


zu TOP 2.1
Antrag auf öffentliche Anerkennung des Forum Dunkelbunt e. V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gem. § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25387-22)

Herr Haase stellte sich und seine Kollegin Frau Schwedler als geschäftsführenden Vorstand des Forum Dunkelbunt e.V. vor. Er berichtete ausführlich über die Arbeit des Forums mit lebensverkürzt erkrankten Kindern und Jugendlichen, u. a. über ein integratives Zirkusprojekt und beantwortete Fragen der Ausschussmitglieder.

Die Vorsitzende bedankte sich für den kurzen aber intensiven Einblick in die Arbeit des Forums.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die dauerhafte öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des Forum Dunkelbunt


zu TOP 2.2
Gemeinsamer Bericht der Dortmunder Erziehungsberatungsstellen für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25460-22)

Frau Gövert findet gut, dass in dem Bericht auf gute und partizipative Arbeit mit den freien Trägern hingewiesen werde. Da die Probleme der Familien mit dem Sozialraum korrespondieren fragte sie, ob das Einfluss auf die Ressourcenverteilung habe. Auch seien in den letzten zwei Jahren Anfragen von Menschen mit Migrationshintergrund zurückgegangen, da bat sie um Auskunft über die Diversität der Berater*innen und ob die erhöht werden könnte. Zu den drastisch ansteigenden Scheidungsberatungen fragte sie, wie das aufgefangen werden könnte und ob das mit Gruppenangeboten wie im prophylaktischen Bereich möglich sei.

Bezüglich der Ressourcenverteilung antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass gerade Fünfjahresverträge mit den freien Trägers abgeschlossen wurden, in denen nicht mehr einzelne Leistungen ausgewiesen werden, sondern ein Budget zur Verfügung gestellt wird. In der Kooperationsvereinbarung sind die einzelnen Leistungen aufgeführt, die Ausgestaltung obliegt den Trägern. Zum Thema Diversität erklärte sie, dass in den Leistungsbeschreibungen immer interkulturelle Kompetenz abgefragt werde, es sei aber eine Herausforderung insgesamt in der Jugendhilfe. Es sei ein wichtiges Thema dass in Qualifizierungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen hinterlegt werden müsse. Genaue Zahlen seien nicht bekannt, da dies aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht abgefragt werden darf. Die Trennungs- und Scheidungsberatung sei eine Einzelfallberatung und könne nicht in Gruppen stattfinden.

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass auf Seite 6 stehe, dass Gründe für schwankende Fallzahlen der letzten Jahre, Veränderungen der Nachfrage und personelle Engpässe in den Teams seien. Sie fragte, ob es sich um situative Engpässe, wie Urlaub und Krankheit handelte, oder ob es ein strukturelles Problem gebe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass es sowohl situative Engpässe gab, aber auch strukturelle wegen des Fachkräftemangels. Es war schwierig, Leitungsstellen mit approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zu besetzen. Dies sei ein bundesweites Problem.

Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie nimmt den Jahresbericht 2021 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Mitteilung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)
Mitteilung der Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25634-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Sachstandsbericht über die Frühen Hilfen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25443-22)

Frau Gövert fragte, wenn von 360 Anfragen nach Hebammen nur maximal die Hälfte positiv beantwortet werden konnte und ansonsten weitergleitet wurden, ob dabei Hilfesuchende unberücksichtigt blieben. Bezüglich der bereits im Ausschuss angesprochenen Problematik der fehlenden Kinderärzte fragte sie, wie das Netzwerk helfen könne und was die Stadt unternehmen könnte um die Lücke zu schließen.

Frau Leyk antwortete zu Frage eins, dass jeder, der sich Fragesuchend in das Netzwerk begibt, aufgefangen werde. Es sei ein freiwilliges Angebot und erreiche nur die, die Unterstützung wollen. Für die Versorgungsquoten der Vertragsärzte sei die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Das Problem in Dortmund sei, dass man das komplette Ruhrgebiet zusammengefasst habe um die Quote zu ermitteln, das führe dazu, dass es in den Ballungsgebieten zu wenige Kinderärzte gebe. Die Versorgungslücken wurden gegenüber dem KVWL mehrfach kommuniziert und man werde dies auch weiter tun. Des Weiteren frage man bei den versäumten U-Untersuchungen seit April nach den Gründen und eine Antwortmöglichkeit sei, das man keinen Kinderarzt habe. Dies würde gebündelt und man würde mit dem Netzwerk Frühe Hilfen schauen, wie es an den KVWL zurückgemeldet werden könnte.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass das Budget für die Gesundheitsfachkräfte dem Gesundheitsamt übertragen, damit die Leistungen dort gebündelt werde und von dort die Gesundheitsfachkräfte, auch nach Auftrag der Jugendhilfedienste eingesetzt werden. Dazu gibt es eine Kooperationsvereinbarung. Die Kooperation mit dem Gesundheitsamt sei sehr gut.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht über die Frühen Hilfen zur Kenntnis.




zu TOP 2.5
Sachstandsbericht des Handlungsfeldes "Suchtprävention"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25441-22)

Herr De Marco bedankte sich für den Bericht und fragte, wie das Angebot auf dem Festival Juicy Beats angenommen wurde.

Frau Brenker bat um Auskunft, wie das Jugendamt plant, wie in dem Bericht ausgeführt, in die Lebenswelt der Familien kommen zu wollen und ob unterstützender Handlungsbedarf der Politik gesehen werde.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass das Angebot bei Juicy Beats sehr gut angenommen wurde. Das Präventionsverständnis beruhe nicht auf der Säule von defizitorientierten Wahrnehmungen, sondern betrachte den jungen Menschen in seiner Lebenswelt. Also wie sich die Bedingungen des Jugendlichen ändern müssten, damit gelingendes Aufwachsen möglich sei. Man schaue sich das Quartier an, um zu sehen, wie es sich verändern müsse, damit der junge Mensch davon profitiere. Mit dem Bericht wolle man die Politik in Kenntnis setzen, dass man gemeinsam mit dem Gesundheitsamt an dem Konzept arbeite, damit junge Menschen und Erwachsene gemeinsam beachtet werden. Sie kündigte eine gemeinsame Vorlage Suchtpräventionskonzept zu dem Thema „Sucht in Dortmund“ an,

Herr Gernhardt ergänzte zu Juicy Beats, dass der Informationsstand sehr gut besucht war, es gab ca. 1000 Kontakte zu jungen Menschen. Das Beratungsangebot sei gut angenommen worden und man plane es zu wiederholen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nehmen den Sachstandsbericht des Handlungsfeldes „Suchtprävention“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25265-22)
Hier: Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25265-22-E1)
Hier: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25265-22-E2)


Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vor:

…die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitte um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Beschlussvorschlag:

- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übergangslösung zur Anrechnung von Berufserfahrung und Qualifikation zu erarbeiten (analog zur höchsten Stufe), die solange gilt, bis alle TPP eine entsprechende Möglichkeit erhalten, die notwendige Anschlussqualifizierung zu absolvieren.

- Die vorgesehene Geldleistung wird um jährlich 1,5 Prozent angepasst. Dies gilt auch für die im Satzungsentwurf unter § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 d), e), g) und j) aufgeführten Pauschalbeträge.

- Der § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 f) des Satzungsentwurfes wird dahingehend angepasst, dass Vertretungsstunden an einzelnen Tagen „spitz“ entsprechend der vorher vereinbarten Zeiten abzurechnen sind. Sollte das Kind an den vereinbarten Tagen nicht oder nur kürzer gebracht werden, werden die Vertretungskräfte auch für nicht geleistete, aber vorgehaltene Stunden bezahlt.

- Die entsprechenden zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.


Begründung:
Die Tagespflegepersonen nehmen eine wichtige und entsprechend wertzuschätzende Arbeit wahr. Da die Qualität der Kindertagespflege hierbei von großer Bedeutung ist, begrüßen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die Qualifizierungsoffensive und die Anpassung der Vergütung ausdrücklich. Eine Ungerechtigkeit wird jedoch mit Blick auf die Vergütung von Neueinsteigern und erfahrenen Kräften. So erhalten beispielsweise Tagespflegepersonen, die neu in die Kindertagespflege einsteigen, nach einer 300h-Ausbildung einen höheren Stundensatz als pädagogische Fachkräfte. Um dies zu verhindern und einer damit verbundenen Unzufriedenheit bei den Dortmunder Tagespflegepersonen vorzubeugen, beantragen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die oben genannten Änderungen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es derzeit nicht ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten nach Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) (80 h) und auch für Kindertagespflegepersonen der Stufe 2 im QHB-Programm 160+ gibt….

Des Weiteren liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:

..die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Die Urlaubstage der Kindertagespflegepersonen werden von 20 Tage auf 30 Tage erhöht.
2. Bei Krankheitstagen der Kindertagespflegepersonen werden die Geldleistungen für eine Dauer von 30 Tagen statt bisher 20 Tagen gewährt.

Des Weiteren bitten wir die Verwaltung zu prüfen:
1. Wird die Höhe der Mietkostenförderungen regelmäßig an den aktuellen Mietspiegel für die Stadt Dortmund angepasst?
2. Was wird die Stadt Dortmund unternehmen, um die Kindertagespflegepersonen bei den horrend gestiegenen Energiepreisen zu unterstützen?....

Frau Gövert bedankte sich, dass die Satzung so früh vorlag und für die mitversandte Vergleichsübersicht. Sie sehe an manchen Punkten jedoch noch eine Ungerechtigkeit, z.B. bei der Bezahlung langjährig tätiger Tagespflegepersonen, da sollten Übergangslösungen gefunden werden. Auch müssten die Pauschalen angepasst werden. Ebenfalls problematisch sei die Spitzabrechnung, da sollten gebuchte Zeiten auch bezahlt werden. Sie bat um Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag mit der CDU. Bei dem Antrag der Fraktion Linke+ findet sie, dass die Erhöhung des Urlaubes sehr hoch sei und wünscht sich Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen.

Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass die U3 Betreuung ohne Kindertagespflege nicht möglich wäre. Es herrsche Fachkräftemangel und der Antrag ihrer Fraktion habe die Intention, dass Tagespflegepersonen den tariflich Angestellten gleich gestellt werden. Dies gebe es in anderen Städten, wie man in der Synopse nachsehen könne. Mit dem Antrag sollten Menschen, bei den schwierigen Bedingungen, animiert werden, so eine Aufgabe zu übernehmen. Der zweite Teil des Antrages sei ein Prüfauftrag.

Herr De Marco sieht die Problematik der Stufen ebenfalls und möchte eine finanzielle Einschätzung der Verwaltung zu den sehr kurzfristig eingegangenen Anträgen.

Frau Joest erklärte, dass die Anträge am Montag zur Beratung in der Fraktion nicht vorlagen und bittet die Anträge zu schieben.

Herr Barrenbrügge bedankte sich bei der Verwaltung für die zur Verfügung gestellten Unterlagen, die als gute Entscheidungshilfe dienten. Die Kindertagespflege sei ein wichtiger Bereich der Betreuung und müsse besser positioniert werden, als in der Vergangenheit. Dem wolle man mit dem gemeinsamen Antrag Rechnung tragen. Es sei immer schwierig, Selbständige mit Tarifbeschäftigten zu vergleichen, da es sich um unterschiedliche Systeme handelt. Wenn man die Urlaubstage erhöhe, habe das Konsequenzen für die Familien, die weniger Betreuungstage haben, für die Träger, die dies aufgefangen müssten und für die Stadtkasse. Um seriös abwägen und entscheiden zu können, müssten die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden.

Herr Funck antwortete, dass ein Urlaubstag mehr ca. 160.000 Euro kosten würde. Für die Stundensatzerhöhung (in die höchste Stufe) müsse man pro Haushaltsjahr ca. 2,4 Mio. Euro einplanen. Bei den Zahlen handele es sich um Schätzgrößen.

Frau Joest signalisierte, dass sie die Anträge ablehnen würde, falls ihrem Wunsch sie zu schieben nicht zugestimmt würde. Sie wären zu kurzfristig und greifen zu sehr in den Haushalt ein.

Herr De Marco findet eine Entscheidung schwierig und bat um Unterbrechung zur Rücksprache mit seiner Fraktion.

Frau Bornemann erläuterte zur Intention der Vorlage, dass man mit dem vorliegenden Satzungsentwurf die bestehenden aktuellen Richtlinien in der Kindertagespflege, nach denen das Jugendamt arbeite, in Form einer Satzung abbilden wollte, um für alle Beteiligten Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb sei der Satzungsentwurf ohne Ausweitung des vorhandenen Budgets gestaltet. Die vor zwei Tagen eingereichten Anträge hätten erhebliche finanzielle Auswirkungen. Falls der Ausschuss sich auf finanzielle Veränderungen einigt, müsse dies rein formal in der Satzung dargestellt werden und jede Satzungsänderung müsse vom Rechtsamt verabschiedet werden, um dann wieder in den Gremienlauf zu gehen. Sie fragte, ob die Satzung zurückgezogen werden sollte, um gemeinsam Forderungen einzuarbeiten, sie finanziell zu hinterlegen und die Satzung dann nach Genehmigung durch das Rechtsamt erneut in den Gremienlauf zu geben.

Die Vorsitzende schlug vor, die Satzung abstimmen zu lassen, um eine Grundlage zu haben. Die Anträge könnten gemeinsam, mit den finanziellen Auswirkungen betrachtet werden Nach einer Einigung könnte eine Satzungsänderung vorgenommen werden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erinnerte, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragte, zu den bislang geltenden Rahmenbedingungen eine Satzung zu verfassen, um kommunales Recht darzustellen, zur Absicherung der Kindertagespflege.
Wenn der Weg einer neuen, überarbeiteten Satzung gegangen werde, sollte die Verwaltung erst die Mehrkosten darstellen, da diese nicht im Haushalt des Jugendamtes vorhanden seien.

Frau Joest findet den Verfahrensvorschlag der Vorsitzenden gut, damit die Kindertagespflegepersonen nicht noch ein Jahre warten müssten.

Frau Gövert befürchtet, dass Kindertagespflegepersonen aufgrund der Ungerechtigkeit aufhören könnten und man dringend benötigtes Fachpersonal verliere. Sie fragt, ob Menschen, die jahrelang in der Tagespflege arbeiten schlechter oder besser gestellt würden, wenn die Satzung beschlossen würde.

Herr De Marco schließt sich dem Vorschlag der Vorsitzenden an.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass für die Tagespflegepersonen, die die Qualifizierung gemacht hätten und eine Eigenleistung von 300 Euro mitbringen, ein Anreizsystem geschaffen wurde mit einem höheren Entgeltsatz. Die bereits tätigen Tagespflegepersonen würden nicht schlechter gestellt. Das Anreizsystem hätte eine Ungerechtigkeitsdebatte entfacht, aber die bereits tätigen Tagespflegepersonen bekämen nicht weniger Geld.

Herr Barrenbrügge findet, dass es keinen Druck gibt, es gebe keine Frist für einen Start und alle seien im Status Quo gut versorgt. Er spricht sich gegen eine Trennung der Vorgänge aus und plädiert für eine Gesamtlösung.

Herr Schröder wies darauf hin, dass seit dem 01.08. alle neuen Tagespflegepersonen nach dem Qualitätshandbuch qualifiziert werden müssten. Die Plätze dafür seien noch im Aufbau und es würden sukzessiv mehr Plätze geschaffen. Es wurde ein Rahmenvertrag mit dem evangelischen Bildungswerk geschlossen. Zukünftig sei geplant nicht mehr 15 Personen pro Jahr zu qualifizieren, sondern soweit aufzubauen, dass 2024 voraussichtlich 100 Personen qualifiziert werden könnten. Auch die Plätze zur Anschlussqualifikation würden sukzessive ausgebaut.

Herr Hiddemann bestätigte, dass der Rahmen bleibt, auch wenn die Satzung heute nicht beschlossen würde.

Frau Gövert signalisierte darauf hin Bereitschaft, die Satzung mit den Anträgen zu schieben und gemeinsam eine Übergangslösung zu erarbeiten.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach schlug zum Verfahren vor, dass das Jugendamt die Verbesserungsvorschläge aufnimmt und ausrechnet, was das jeweils finanziell bedeutet, damit dann im Ausschuss die Prioritäten festgesetzt werden könnten. Danach würde ein neuer Satzungsentwurf erstellt.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass in der nächsten Sitzung die Berechnungen zu den Anträgen vorgestellt werden und falls dann noch keine Einigung vorliegt, sollte die Satzung in der übernächsten Sitzung vorliegen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt die Vorlage und die Anträge in die nächste Sitzung.

Wie unter TOP 1.3 beschlossen, TOP 2.10 nach TOP 2.6

zu TOP 2.10
Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege (KTP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25367-22)

Frau Gövert erklärte, dass der Vorlage zugestimmt werden könne, jedoch enthalte sie keine Aussagen zu Änderungen in der Kindertagespflege, z. B. zu Veränderungen des Beratungsschlüssels. Ihre Frage ob das in einer gesonderten Vorlage thematisiert würde, bestätigte Frau Dr. Frenzke-Kulbach.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die neu aufgelegten Handreichungen „Großtagespflegestellen in Dortmund“, „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ und „Brandschutz in Großtagespflegestellen“ zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Ergebnisse der Umfrage zu den „kommunalen Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege in NRW“ sowie die dazu vom Jugendamt erarbeitete Synopse zur Kenntnis.
3. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem städtischen Träger FABIDO ein Vertretungskonzept für die Kindertagespflege (KTP) zu entwickeln. Das entwickelte Konzept wird den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Verbesserung der Fachberatung für die Kindertagespflege nach den Vorgaben des § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. §§ 6 und 47 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu erarbeiten. Das entwickelte Konzept wird den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.


zu TOP 2.7
Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25126-22)

Herr Prause betonte, dass man beim Amtsgericht sehr zufrieden sei mit der Arbeit und den Angeboten der Jugendgerichtshilfe. Im Vergleich zu anderen Bundesländern habe die Jugendgerichtshilfe trotz knapper Mittel gute Angebote.

Frau Joest lobte den Bericht und findet es schade, dass so wenige aufgefangen werden könnten, auch wisse man manchmal nicht, ob Jugendliche aufgefangen oder weggezogen seien. Trotzdem sei die Arbeit im Haus des Jugendrechts gut und sollte weiterlaufen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nehmen den Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts für das Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Verstetigung der städtischen Ko-Finanzierung des Fan-Projekt Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25610-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Dortmund beschließt einstimmig die Verstetigung der städtischen Ko-Finanzierung des Fan-Projekt Dortmund e.V. und beauftragt die Verwaltung, Verträge mit dem Fan-Projekt abzuschließen.


zu TOP 2.9
Erstellung eines Konzeptes zur Spielraumleitplanung "Dortmund spielt draußen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25174-22)

Frau Brenker bat um Auskunft, wer den Auftrag erteilt habe. Weiterhin sehe sie die Konzepterstellung auch als planerische Arbeit und fragte, ob es Unterstützung durch das Planungsdezernat gebe.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass auf Seite 3 Bezug auf das Pflege- und Instandhaltungskonzept genommen werde, das die Vorstufe darstelle noch nicht fertig sei. Er fragte, ob das mit einem Zeitfaktor hinterlegt sei. Er finde die Vorlage sehr vage gehalten.

Herr Oppermann erinnert sich, dass es vor mehreren Jahren einen ausführlichen Bericht zur Spielleitplanung im Stadtbezirk Brackel gab, der zeigte wieviel Arbeit es sei, wenn man sich intensiv mit dem Thema beschäftige. Den Stadtbezirk mit seinen Spielmöglichkeiten und Spielräumen, auch jenseits der Spielplätze, in den Blick zu nehmen sei sehr aufwändig. In der Vorlage fehle ihm diese Vorarbeit, zumal einige Punkte umgesetzt wurden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach wies darauf hin, dass es im Jugendamt strategische Ziele gebe, um den Kindern und Jugendlichen niederschwellige, kostenfreie Freizeitangebote im Quartier zur Verfügung zu stellen. Auch arbeite das Büro für Kinder- und Jugendinteressen seit Jahren an dem Ausbau und der Weiterentwicklung von Spielplätzen.
Um Doppelstrukturen mit den strategischen Stadtzielen zu vermeiden, habe man sich noch einmal systematisch, die bereits erarbeiteten Ergebnisse angeschaut und wolle in Kenntnis setzen, dass das Jugendamt sich noch einmal mit der strategischen Weiterentwicklung auseinandersetze. Wissend, dass es sich um eine Daueraufgabe im Jugendamt handelt, die nicht bei null anfange.

Frau Niehaus bittet bei der Konzeptentwicklung darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen vor Ort mit einbezogen würden.

Herr Oppermann findet, dass das Konzept zu sehr auf Spielplätze fokussiert sei. Man solle auch darauf achten, dass die Freiräume, die Kinder und Jugendliche nutzen bewahrt werden.

Herr Gernhardt bedankt sich für die Rückmeldungen, die konzeptionell berücksichtigt würden. Er berichtete, dass es im Zeitraum 2000 bis 2010 das Projekt Spielleitplanung in den Stadtbezirken Lütgendortmund, Brackel und Innenstadt-West gab. Die Erkenntnisse daraus seien in die weitere Planung von Spielplätzen einbezogen worden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sei sehr wichtig und es werde gerade ein digitales Beteiligungsformat entwickelt. Bei der Spielraumleitplanung würden nicht nur Spielplätze, sondern auch Spielräume in den Blick genommen, z.B. Naturerfahrungsräume.

Der Ausschuss nimmt die Vorgehensweise zur Konzepterstellung der Spielraumleitplanung zur Kenntnis.


Wie unter TOP 1.3 beschlossen, TOP 2.10 bereits nach TOP 2.6 behandelt.

zu TOP 2.10
Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege (KTP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25367-22)


zu TOP 2.11
Sachstandsbericht "Dualer Studiengang BoA Soziale Arbeit 2018-2022"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24666-22)

Herr De Marco begrüßt den Sachstandsbericht, da es sich um eine gute Voraussetzung handelt, Nachwuchs für die Stadt zu bekommen. Er fragt sich, wie es in Zukunft weitergehen würde und ob es zu wenig Plätze gebe.

Frau Dr. Tautorat lobte den Bericht ebenfalls und findet die Idee gut, die Jugendhilfedienste so zu unterstützen.

Frau Brenker schließt sich dem Lob an und findet die Bindungsverpflichtung für die Studierenden gut. Sie fragte, warum das bei dem Trainee-Programm nicht möglich sei.

Frau Joest findet den Bericht ebenfalls gut, und fragte, ob noch mehr Studierende eingestellt werden könnten, oder ob 10 Studierende die Obergrenze seien.

Herr Barrenbrügge berichtete, dass andere Kommunen ebenfalls duale Studiengänge anbieten. Er fragte, was dagegen stehen, mehr als 10 Studierende einzustellen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass in der Vergangenheit nicht so viele Studierende aufgenommen wurden, da die Jugendhilfedienste nicht in der Lage waren, sie zu betreuen. Daraufhin wurde das Ausbildungsmodul dahingehend verändert, dass sich alle Bereiche, mit deren Einwilligung, an der Ausbildung beteiligen. Die Anzahl der Studierenden müsse so sein, dass man sich gut um sie kümmern kann und dafür würden Strukturen geschaffen.
Das Trainee-Programm sei ein anderes Modell, mit dem man in der Ausrichtung noch unsichere, Studienabsolventen erreichen möchte, die begleitet, ohne Fallverantwortung den Jugendhilfedienst kennenlernen könnten. Wenn man die Modelle so weiterführe, habe man jährlich 30 Studierende, Berufsanfänger*innen in der Einarbeitung und fünf Trainees in der Betreuung. Dafür sei im Stab eine PE-Stelle eingerichtet worden, die sich nur um die Einarbeitung neuer Mitarbeiter in den Jugendhilfediensten kümmert.

Frau Gövert bat noch einmal um eine Aussage zu der Bindungsfrist bei Trainees.

Herr Funck antwortete, dass bei dem Trainee-Programm Menschen mit Studienabschluss eingestellt würden, die ein Einstellungsangebot von einem Jahr erhalten, das sei keine Ausbildung. Bei den Studierenden investiere die Stadt in die Ausbildungskosten und deshalb könne eine fünfjährige Bindungsfrist in die Verträge aufgenommen werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht „Dualer Studiengang BoA Soziale Arbeit 2018 – 2022“ zur Kenntnis.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

Sitzungsunterbrechung von 17:45 Uhr bis 17:55 Uhr.

zu TOP 3.1
Wiederbesetzung der Stelle des/der Fachreferenten*in für Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Scharnhorst mit einer Vollzeitkraft
Überweisung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24949-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung der BV-Scharnhorst vom 14.06.2022 vor:

….Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig nachfolgenden mündlich ergänzten (unterstrichener Text) Antrag der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert die Stadt Dortmund auf, die seit geraumer Zeit vakante Stelle des/der Fachreferenten*in für Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Scharnhorst kurzfristig mit einer Vollzeitkraft neu zu besetzen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet darüber hinaus, diese Angelegenheit an den Kinder- und Jugendausschuss zu überweisen.

Das Vorhaben der Stadt Dortmund, künftig zwei Fachreferenten*in für drei Stadtbezirke zu installieren, kann nicht akzeptiert werden. Die Bezirksvertretung Scharnhorst würde dadurch eine*n Ansprechpartner*in mit spezifischen Kenntnissen vor Ort verlieren, da diese beiden Fachreferenten*innen für ca. 150.000 Einwohner (drei Stadtbezirke), wovon ca. 18 % (somit ca. 30.000) Kinder und Jugendliche sind, zuständig wären. Diese Konstellation wird zu erheblichen Einschränkungen für die Leistungen in den Stadtbezirken führen. Hier sind besonders die aufsuchende Jugendarbeit, die Organisation der Ferienspiele, neue Projekte für Kinder und Jugendliche, die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG SGB VIII und die Kooperationen mit freien Trägern und deren Einrichtungen in den Stadtbezirken, z. B. Quartiersmanagement, Stadtentwicklungsprojekte, Vereine, Initiativen und das Stadtbezirksmarketing zu nennen. Gerade durch die Corona-bedingten Einschränkungen sind die Anforderungen der vernetzten Arbeit in den Stadtbezirken besonders groß. Vor diesem Hintergrund ist die kurzfristige Besetzung der Stelle des/der Fachreferenten*in für Kinder- und Jugendförderung mit einer Vollzeitstelle im Stadtbezirk Scharnhorst dringend geboten.
Der Antrag soll an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Beschlussfassung überwiesen werden…..

Herr Gernhardt erklärte, dass die Fachreferentenstelle im Stadtbezirk Scharnhorst mit Frau Ruhrmann besetzt sei. Sie wurde bereits dem Bezirksbürgermeister, seiner Stellvertreterin und den Fraktionen der BV-Scharnhorst vorgestellt.

Herr Barrenbrügge fragte, wie die Aufgaben eines Fachreferenten aufgeschlüsselt seien.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass das Jugendamt einen Qualitätsrahmen erarbeite, wie die Jugendfreizeitstätten zukünftig ausgestattet sein müssen. Zugleich arbeite man am Profil der Fachreferent*innen, um darzustellen, was im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht und im Rahmen der Netzwerkarbeit zu leisten sei. Dies könne man gerne in einer der nächsten Sitzungen darstellen, würde aber vorschlagen, das im Gesamtkonzept vorzustellen. Dem wurde zugestimmt.

Die Vorsitzende erklärte, dass der Tagesordnungspunkt damit erledigt sei und nicht mehr abgestimmt werden müsste.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
Hier: Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2022
Hier: Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022
Hier: Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus Sitzung vom 31.08.2022 vor:

..Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:

..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Klassengrößen an den Regelschulen bis zur Höchstzahl ausgeschöpft werden, um möglichst viele der zugereisten Kinder und Jugendlichen dort unterrichten zu können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
5. Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
7. Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
8. Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
- ob eine Verlagerung einzelner Schulklassen der Stammschulen an die Ersatzstandorte möglich ist.
- ob eine Mischung vorhandener Klassen der Stammschulen mit zugereisten Kindern und Jugendlichen bei Nutzung der Ersatzstandorte möglich ist.
9. Es ist davon auszugehen, dass viele der betroffenen zugereisten Kinder und Jugendlichen nicht im Stadtbezirk des jeweiligen Ersatzstandorts leben. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen eines Mobilitätsmanagements dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen durch die Fahrten zu und von den Schulen möglichst minimiert werden.
10. Die Stammschulen der Kinder und Jugendlichen sollten in der Nähe ihrer jeweiligen Wohnorte liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stammschulen bei der kurzfristigen Entwicklung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten zur Anbindung der Kinder und Jugendlichen der ausgelagerten Vorbereitungsklassen an den Schulalltag der Stammschulen zu unterstützen.
11. Die vorgesehenen Stellen der Schulsozialarbeit an den Ersatzstandorten werden wie folgt erhöht: Frenzel-Schule 3 statt 2, HS am Ostpark 2 statt 1,5, Heinrich-Schmitz 2 statt 1.
12. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Trägern, Verbänden und Vereinen ein außerschulisches Integrationskonzept für die Schüler*innen der drei Ersatzstandorte zu erarbeiten. Das betrifft auch möglichst umfangreiche Programme in den Schulferien.
13. Für Kinder und Jugendliche, die zunächst weiter auf einen Schulplatz in einer Regelschule bzw. einem Ersatzstandort warten müssen, sind Überbrückungsangebote zu schaffen…

Es bestand Konsens, die Punkte des Antrages einzeln abstimmen zu lassen:
Punkt 1: Mehrheitlich beschlossen
(1 Nein AfD, 19 Ja)
Punkt 2: Abgelehnt:
(7 Ja, AfD,B´90/Die Grünen, FDP/7 Nein, CDU, Die Partei, Linke+/ 6 Enthaltungen SPD)
Punkt 3: Einstimmig beschlossen
(11 Ja, B´90/Die Grünen, CDU, AfD/9 Enthaltungen, FDP, Linke+, SPD, Die Partei)
Punkt 4: Mehrheitlich beschlossen:
(12 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei/ 1 Nein AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)
Punkt 5: Mehrheitlich beschlossen:
(11 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU/ 2 Nein, Linke+, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Die Partei)
Punkt 6: Einstimmig beschlossen:
(1 Enthaltung Linke+, 19 Ja)
Punkt 7: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 6 Nein, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 8: Mehrheitlich beschlossen: (13 Ja, B´90/Die Grünen, Linke+, SPD, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD)
Punkt 9: Einstimmig beschlossen:
(13 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei, AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)
Punkt 10: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 11: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 12: Abgelehnt:
(6 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)
Punkt 13: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 5 Nein, CDU/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)


Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet…

Des Weiteren liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 13.09.2022 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 31.08.2022:

Siehe oben

AMIG 13.09.2022:

Herr Rm Berndsen bittet darum, die Vorlage auch den bisher nicht in der Vorlage aufgeführten Bezirksvertretungen der „Schulgebäude Gruppe B“ (BV Brackel und BV Scharnhorst) zur Kenntnis vorzulegen.

Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Schulausschlusses zum dortigen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.

Außerdem liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 15.09.2022 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt in der o. g. Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.

Frau RM Gövert schlug vor, die Vorlage ebenfalls unter Berücksichtigung des Antrages abstimmen zu lassen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich einstimmig den Empfehlungen des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Finanzen (AFBL) an.


zu TOP 3.3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19, DS-Nr. 18009-20, DS-Nr. 20915-21) einen investiven Mehrbedarf um insgesamt weitere 793.000 €.

Damit erhöhen sich die investiven Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung (FB 67) von bisher 6.690.000 € um 743.000 € auf insgesamt 7.433.000 €.

Zusätzlich erhöhen sich die nicht zahlungswirksamen Sachleistungen (Muskelhypothek) der „Bürgerhaus Dorstfeld eG“ um zusätzliche 50.000 € auf insgesamt 150.000 €. Für die
Muskelhypothek ist ein 100 %iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.841.422 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 258.422 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Gesamtmaßnahme (investive und konsumtive Anteile) wird durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von 4.389.845 € gefördert.

Im weiteren Verlauf des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. erfolgt zum endgültigen Haushaltsplan eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.

zu TOP 3.4
Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)

Frau Brenker fragte, wie mehr Schulen und Träger ermutigt werden könnten, an dem Aktionsplan teilzunehmen und ob es einen Ausblick über 2022 hinaus gebe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach geht davon aus, dass es weitergeführt werden kann. Die Kinder- und Jugendlichen würden mit den Programmen erreicht, es fänden regelmäßige Evaluationen statt, aber im Detail könne sie keine Auskunft geben.

Frau Gövert findet die Erreichbarkeit der Kinder wichtig, vor allem bei den Schulen. Man erkenne, dass manche Schulen und Träger sehr aktiv in dem Programm vertreten seien und andere weniger. Da frage man sich, wie dies besser laufen könne.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass man Kooperationspartner überzeugen müsse und das Schulverwaltungsamt sich intensiv bemühe.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)

Der Immobilien-Managementbericht wird zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.6
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

Frau Brenker findet die muttersprachliche Familienbegleitung sinnvoll und fragt sich warum das nicht auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werde.

Der Rat der Stadt Dortmund und seine politischen Gremien nehmen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022“ zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

zu TOP 4.1
Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23370-22-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.08.2022 vor:

…Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubiwohnheims durch eine zu
gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDUFraktion) (Drucksache-Nr.: 23370-22-E1)
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem oben genannten Prüfauftrag nehme ich wie folgt Stellung:
Nach den Recherchen zu bestehenden Azubi-Wohnheimen und hierbei insbesondere dem
Azubiwerk in Hamburg empfiehlt die Wirtschaftsförderung auf die Gründung einer Stiftung
zunächst zu verzichten.
Als Hauptgrund hierfür ist allen voran die voraussichtliche Dauer einer entsprechenden
Stiftungsgründung zu benennen. Das Beispiel in Hamburg verdeutlicht, dass zwischen der
Ideengenerierung im Jahr 2008 und der Gründung der gemeinnützigen Stiftung
„Auszubildendenwerk“ im Jahr 2016 acht Jahre vergangen sind: Acht Jahre, in denen kein
Wohnraum für die Zielgruppe geschaffen und angeboten wurde.
Da die Marke „Azubiwerk“ bzw. „Auszubildendenwerk“ geschützt ist, wird in diesem
Konzeptvorschlag der Begriff „Azubiwohnheim Dortmund“ verwendet.
Zielgruppen:
Als mögliche Adressaten bzw. Bewohner*innen des Azubiwohnheims in Dortmund kommen
grundsätzlich folgende Gruppen infrage:
 Auszubildende in Ausbildungsberufen, die schwer zu besetzen sind und deren
Akquise auch außerhalb von Dortmund notwendig erscheint („Fachkräftemangel“)
 Auszubildende, die pädagogische Unterstützung benötigen, damit
Ausbildungsabbrüche vermieden werden („sozialpädagogische Unterstützung“)
 Auszubildende, die in Bedarfsgemeinschaften leben und aufgrund von drohenden
Leistungskürzungen im familiären Haushaltskontext davon absehen, eine Ausbildung
zu beginnen und von zu Hause auszuziehen („sozialpolitische Komponente“)
Die Zielgruppen setzen sich – in puncto Finanzierung – idealtypisch aus den folgenden
Rechtskreisen bzw. Gruppen zusammen:
 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), §§ 56 ff SGB III
o Azubiwohnen wird durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.
o Die Kosten unterscheiden sich nach individueller Ausbildungssituation.
o Zusätzlich besteht die Fördermöglichkeit nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG)
 Jugendhilfe nach § 13 Abs. 3 SGB VIII
o Die Jugendhilfe übernimmt die verhandelten Entgelte
 Selbstzahler*innen bzw. Betriebszuschüsse
o Der junge Mensch oder der Betrieb übernehmen die Kosten. Für
Selbstzahler*innen liegen die Kosten je nach Zimmer bei 350 € - 490 €.
In Bezug auf die Zielgruppen ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung eine „bunte Mischung“
der Bewohner*innen ratsam. Neben Bewohner*innen, die (sozial-)pädagogischer
Unterstützung bedürfen, würde das Konzept einen Mehrwert erfahren, wenn in einem solchen
Azubiwohnheim auch Auszubildende leben würden, die grundsätzlich keiner Unterstützung
bedürfen. Dies würde auch einer Stigmatisierung des Azubiwohnheims entgegenwirken.
Wir raten dazu, das Projekt zunächst in einem überschaubaren Rahmen mit ca. 20 - 30
Wohnplätzen zu starten und nach einer bestimmten Laufzeit von z.B. ein oder zwei Jahren
den Prozess zu evaluieren und die Größe dementsprechend anzupassen. Eine konkrete Anzahl
an Plätzen, welche für einen späteren Regelbetrieb benötigt werden, kann aktuell nicht
definiert werden.
Mit den Kammern und weiteren Arbeitsmarktakteuren wurde im Vorfeld das Thema offen
diskutiert. Eine Umsetzung in Dortmund wird grundsätzlich befürwortet. Weitere Gespräche
mit Gewerkschaften, Wohlfahrverbänden sowie dem Jugendamt sollen zeitnah geführt
werden.
Das Raumkonzept (Einzel- oder Mehrzimmerappartements) ist davon abhängig zu machen,
welche Immobilie für dieses Modellprojekt zur Verfügung steht. Grundsätzlich ist allerdings
dafür zu plädieren, dass die Auszubildenden nach Möglichkeit in Einzelzimmern
untergebracht werden, damit ihre Privatsphäre sichergestellt werden kann.
Um den Gemeinschaftssinn anzuregen, sollten auch Räumlichkeiten geschaffen werden, die
den sozialen Austausch untereinander fördern, wie z.B. Gemeinschaftsküchen,
Gemeinschaftsräume für gemeinsame Freizeitaktivitäten usw.
Pädagogisches Konzept und Unterstützungsangebote:
Das „Azubiwohnheim Dortmund“ soll nicht nur als eine reine Wohnmöglichkeit für
Auszubildende dienen, sondern darüber hinaus - bei Bedarf - auch (sozial-)pädagogische und
weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote bereithalten. Dazu zählen z.B. Beratungen
und Unterstützungen zur eigenständigen Lebensführung, bei Problemen im Rahmen der
schulischen und beruflichen Ausbildung, bei der Beantragung von entsprechenden
Fördergeldern oder auch bei der Alltagsbewältigung. Gerade für Jugendliche, die bereits in
einer Jugendhilfeeinrichtung betreut werden, wird so eine geeignete Wohnform geschaffen.
Durch diese Beratungs- und Unterstützungsangebote ist zu erwarten, dass
Ausbildungsabbrüche besser verhindert werden. Die Angebote müssten durch entsprechend
qualifiziertes Personal (z.B. Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen o.ä.) sichergestellt werden.
Als grober Betreuungsschlüssel wird ein Verhältnis von 1:10 vorgeschlagen. Falls der Anteil
minderjähriger Bewohner*innen relativ hoch sein sollte, ist der Betreuungsschlüssel aufgrund der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen dementsprechend anzupassen.
Darüber hinaus sollten nach Möglichkeit auch weitere Lern- und Freizeitangebote
sichergestellt werden. Eine Anbindung an vorhandene Vereinsstrukturen ist zu empfehlen.
Einbindung von Unternehmen:
Zwar profitieren in erster Linie wohnraumsuchende Auszubildende von diesem Angebot,
jedoch ist es auch ratsam, interessierte Unternehmen, die auf der Akquise nach
Auszubildenden sind und am Standort keine bzw. nicht die richtigen Bewerber*innen
vorfinden, in ein solches Pilotprojekt einzubinden. Für diese kommt das Angebot des
„Azubiwohnheims Dortmund“ auch infrage, da sie bundesweit und sogar international
geeignete Auszubildende akquirieren und mobilitätsbereiten Auszubildenden entsprechenden
Wohnraum in diesem Wohnheim anbieten können. Hierdurch entsteht für diese Unternehmen
ein Wettbewerbsvorteil auf dem Ausbildungsmarkt (v.a. für Auszubildende, die von
außerhalb nach Dortmund kommen). Die Unternehmen könnten sich entsprechende
Kontingente einkaufen und ihren Auszubildenden bereithalten.
Finanzierung:
Ein späterer Regelbetrieb eines Azubiwohnheims mit mehr Belegplätzen ist, nach Erkenntnis
erster Sondierungsgespräche, durch die Zuwendung von Bundesmitteln für Auszubildende
nach §§ 56 ff SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) oder städtischen Mitteln nach § 13 Abs. 3
SGB VIII (Jugendhilfe) sowie Selbstzahler*innen umsetzbar.
Eine Konkretisierung der Kosten, speziell auch für den Start mit weniger Belegplätzen der
Einrichtung, wird derzeit erarbeitet….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Attraktives Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2022
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022
(Drucksache Nr.: 25062-22)
Hier: Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25062-22-E1)

Es liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 23.06.2022 vor:

..Nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 zum Sommerferienprogramm liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Ausschuss-Sitzung eine Übersicht der städtischen Sommerferienaktionen vorzustellen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den kostenlosen Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium in Westfalenpark und Zoo in den Sommerferien 2022 an den mit Personal besetzen Eingängen zu ermöglichen. Der kostenlose Eintritt soll dabei für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne weiteren Nachweis und für junge Erwachsene mit einem Studierendenausweis oder einer formlosen Ausbildungsbescheinigung ermöglicht werden.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen eines ganzjährig freien Eintritts in den Westfalenpark und den Zoo ab Januar 2023 für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium zu prüfen. Das Ergebnis soll dem AKJF und AKSF im September 2022 vorgelegt werden.

Begründung:
Die vielfältigen Angebote im Westfalenpark und im Dortmunder Zoo sind für Kinder- und Jugendliche eine besondere Attraktion. In diesem Jahr spielen die Corona-Auswirkungen nur noch eine untergeordnete Rolle. Stattdessen sind viele Familien durch die stark steigenden Preise belastet und haben immer weniger Geld zur Verfügung. Das hat für viele Betroffene auch Auswirkungen auf eventuelle Urlaubspläne. Es ist deshalb davon auszugehen, dass noch mehr Kinder und Jugendliche als normalerweise ihre Ferien in Dortmund verbringen werden. Um den Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien 2022 attraktive Anlaufpunkte zu bieten, soll daher der Eintritt für Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene in den Westfalenpark und den Zoo kostenlos sein. Dies erweitert die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, unabhängig vom eigenen oder elterlichen Geldbeutel. Der freie Eintritt auch für den Dortmunder Zoo würde das Angebot nochmal ausweiten und abwechslungsreiche Ferien ohne hohe Kosten möglich machen.

Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich….

Die Vorsitzende ließ die Punkte 2. und 3. des Antrages abstimmen, da das Ferienprogramm zur Sitzung vorlag.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (bei 5 Gegenstimmen der CDU, Frau Schütte-Haermeyer, Herr Gehrmann, FDP und 2 Enthaltungen B`90/ Die Grünen) die Punkte 2 und 3 des obigen Antrages und überweist ihn an den Rat der Stadt Dortmund.“


Rm De Marco (SPD-Fraktion) erinnert an die vergleichbare Entscheidung für die Sommerferien 2021, wovon rund 18.000 Kinder und Jugendliche profitierten. Auch junge Menschen sind von Themen, wie Pandemie und Inflation, betroffen. Daher hat seine Fraktion im AKJF erneut den Antrag gestellt.

Rm Bahr lehnt für die CDU-Fraktion den Antrag ab. Die finanziellen Einflussmöglichkeiten einer Kommune hinsichtlich familienfreundlicher Politik sind gering. Er sieht diese hauptsächlich in den Kosten für die Freizeitgestaltung, die durch die Gemeinde erhoben werden. Seine Fraktion möchte daher perspektivisch eine Familien-Card einführen, um Familien mit Kindern Vergünstigungen zu ermöglichen. Dies soll auch für Jugendliche in Ausbildung und im Studium gelten.

Laut Rm Gövert enthält der Antrag wesentliche Forderungen der Fraktion B‘90/Die Grünen. Daher werde ihre Fraktion zustimmen. Sie begrüßt auch die angestrebte generelle Lösung des freien Eintritts. Dies kann auch in die Haushaltsberatung einfließen. Mit Blick auf die Haushaltslage beantragt ihre Fraktion zu Ziffer 3 die Prüfung einer Staffelung, um dann klären zu können, welcher Weg beschritten werden kann bzw. soll. Rm Gövert schlägt die Staffelung a) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre, b) Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium bis einschließlich 27 Jahre und c) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium ohne Altersbegrenzung vor. Darüber hinaus wird die Verwaltung um eine Definition für „sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium“ gebeten.

Rm Kauch verweist auf die Ausführungen des Kämmerers zum Haushalt. Vor diesem Hintergrund enthält sich die Fraktion FDP/Bürgerliste. Er sieht einen Wettbewerb darin, welche Angebote noch kostenlos gestellt werden und erkennt darin Risiken für den Haushalt. Die Profitierenden sind auch die Menschen, die künftig die dadurch entstehenden höheren Lasten zu tragen haben. Auch sei die Außerachtlassung des Einkommens der Eltern nicht sachgerecht.

Rm Bohnhof spricht sich gegen generelle Vergünstigungen aus. Wer es sich leisten kann, bedarf keiner Unterstützung. Er bezeichnet den Antrag als kurzfristig und populistisch. Die AfD-Fraktion wird den Antrag ablehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) freut sich, dass der Rat hier direkt entscheiden kann und die Mehrheitsverhältnisse sich positiv für den Antrag darstellen. Daher könne damit direkt etwas für die Menschen in der Stadt getan werden.

Rm Thomas (AfD) kritisiert, dass auch Kinder aus anderen Orten vom kostenlosen Angebot profitieren.

Rm De Marco verweist auf 2021, als es auch keine Differenzierung nach dem Wohnort gab. Sechs Wochen Ferien seien ein überschaubarer Zeitraum, der gewiss kein Haushaltsloch auslösen wird. Der von Rm Gövert formulierte Prüfauftrag wird laut SPD-Fraktion gern in den Beschluss aufgenommen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste wie folgt mit o.g. Ergänzung (fett/kursiv):

1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Ausschuss-Sitzung eine Übersicht der städtischen Sommerferienaktionen vorzustellen.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, den kostenlosen Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium in Westfalenpark und Zoo in den Sommerferien 2022 an den mit Personal besetzen Eingängen zu ermöglichen. Der kostenlose Eintritt soll dabei für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne weiteren Nachweis und für junge Erwachsene mit einem Studierendenausweis oder einer formlosen Ausbildungsbescheinigung ermöglicht werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen eines ganzjährig freien Eintritts in den Westfalenpark und den Zoo ab Januar 2023 für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium zu prüfen. Das Ergebnis soll dem AKJF und AKSF im September 2022 vorgelegt werden.

Es soll folgende Staffelung geprüft werden:
a) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre;
b) Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium bis einschließlich 27 Jahre und
c) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium ohne Altersbegrenzung
Darüber hinaus wird die Verwaltung um eine Definition für „junge Erwachsene in Ausbildung und Studium“ gebeten…

Des Weiteren liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.09.2022 vor:

…die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Eine Übersicht der gesamten Ferienaktionen wurde allen Ratsmitgliedern vor den
Ferien (Sommerferien Kalender 2022, Broschüre Sommerferienprogramm im Fritz-
Henßler-Haus) zur Verfügung gestellt. Alle darin enthaltenen Aktionen wurden
durchgeführt. Ergänzend fand noch in der Helmut-Körnig-Halle eine
Kinderferienparty (27.06. - 08.07.2022) mit Unterstützung des Jugendamtes statt.
2. Der kostenlose Eintritt in den Westfalenpark und in den Zoo wurde während der
Sommerferien ermöglicht.
3. Die Auswertung der kostenlosen Eintritte für Kinder und Jugendliche im
Westfalenpark und im Zoo ist noch nicht abgeschlossen. Es wird auf eine
inhaltsgleiche Anfrage im AKSF vom 30.08.2022 (DS-Nr: 25412-22-E1) verwiesen.
Diese Anfrage wird von Frau Stadträtin Zoerner in der nächsten Sitzung des AKSF
beantwortet. Diese Antwort wird nach der Behandlung im AKSF dem AKJF zur
Kenntnis gegeben…

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Erhalt der Sprach-Kitas
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25758-22)
Hier: Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2022
(Drucksache Nr.: 25596-22)

Es liegt folgende Überweisung des Betriebsausschuss FABIDO vom 09.09.2022 vor:

…Dem Betriebsausschuss-FABIDO liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme sowie folgender Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU bitten die Verwaltung unter
dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zur Situation
der FABIDO-Sprach-Kitas.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele FABIDO-Einrichtungen werden aktuell durch das Bundesprogramm
„Sprach-Kitas“ gefördert?
2. Wie viele Stellen sind dabei insgesamt eingerichtet worden?
3. Was bedeutet die Beendigung des bisherigen Bundesprogramms mit Ablauf des
Jahres für die Einrichtungen?
4. Welche Auswirkungen hat das für die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die eingerichteten Stellen des bisherigen
Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ bis zu einer Weiterfinanzierung durch neue
Programme („Kita-Qualitätsgesetz“) zu erhalten?
6. Wie bewertet die Verwaltung den Entwurf des geplanten Kita-Qualitätsgesetzes der
Bundesregierung
- insgesamt
- hinsichtlich einer Fortsetzung der Sprach-Kitas?
Zusätzlich bitten wir um Abstimmung des folgenden Antrags:
Der FABIDO-Betriebsausschuss bittet den AKJF und den Rat um die Unterstützung der
folgenden Forderung:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie der Rat der Stadt Dortmund appellieren
an die Bundesregierung und die Landesregierung NRW, unverzüglich Gespräche über
eine finanzielle Absicherung der Sprach-Kitas über den 31.12.2022 hinaus aufzunehmen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die weitere Finanzierung der Sprach-Kitas zusätzlich
zu den angekündigten Mitteln des neuen Kita-Qualitätsgesetzes für die Bundesländer
sicherzustellen.
Begründung:
Mit dem Programm „Sprach-Kitas“ hat der Bund seit 2016 die sprachliche Bildung als festen
Bestandteil in der Kindertagesbetreuung gefördert. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu
mehr Chancengleichheit insbesondere für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien mit
Migrationshintergrund. Auch FABIDO-Sprach-Kitas wurden dabei jeweils durch eine halbe
Stelle einer zusätzlichen Fachkraft in ihrer Arbeit unterstützt und qualifiziert. Die bisherige
Förderung für Sprach-Kitas soll nun mit Ende des Jahres auslaufen. Das hat gravierende
Auswirkungen auf die Integration der betroffenen Kinder - gerade auch für geflüchtete Kinder
aus der Ukraine -, aber auch für die bisherigen Beschäftigten. Auch wenn die Finanzierung
der Kitas grundsätzlich eine Angelegenheit der Länder ist und es sich bei der bisherigen
Förderung durch den Bund um ein grundsätzlich befristetes Förderprogramm gehandelt
hat, darf die Auseinandersetzung über die Finanzierung nicht zu einer Gefährdung
der in vielen Jahren entwickelten bewährten Strukturen und Konzepte führen.
Der Entwurf des neuen Kita-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Bundesländer in den
kommenden zwei Jahren knapp vier Milliarden Euro bekommen. Zusätzlich zu diesen
Geldern müssen Mittel zur Weiterführung des Sprach-Kitas-Programm bereitgestellt werden.
Der Bund und die Länder müssen darüber zügig eine Klärung herbeizuführen, damit
die aktuellen Unsicherheiten nicht auf dem Rücken der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher
und der Einrichtungen ausgetragen werden.

Weiterhin liegt dem BA-FABIDO folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Bezug nehmend auf die im Betreff genannte Anfrage übermittle ich Ihnen nachfolgend die Beantwortung.
1. Wie viele FABIDO Kitas werden aktuell durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ gefördert?
Es wurden 75 sogenannter Fachkraftvorhaben geschaffen und 66 davon werden derzeit umgesetzt.
2. Wie viele Stellen sind dabei insgesamt eingerichtet worden?
Insgesamt sind 37,5 vollzeitverrechnete Fachkraft-Stellen eingerichtet worden.
Weiterhin wurden 2,5 vollzeitverrechnete Stellen in den Fachreferaten geschaffen.
3. Was bedeutet die Beendigung des bisherigen Bundesprogramms mit Ablauf des Jahres für die Einrichtungen?
Durch den Wechsel der Fachkräfte in die KiBiz Stellenbesetzung sowie den Wegfall der speziell eingerichteten Fachberatungen werden wichtige Impulse fehlen. Die Fachkräfte „Sprache“ haben in ihrer Funktion in vielen Handlungsfeldern Prozesse angesteuert. So haben sie gemeinsam mit den Leitungskräften für eine nachhaltige Verankerung der Handlungsfelder des Bundesprogrammes in den Einrichtungskonzeptionen gesorgt. Da das Bundesprogramm Sprache neben der Sprachentwicklung auch viele andere Bildungsbereiche berührt, wird sich ein Wegfall insgesamt negativ auf die Qualitätsentwicklung der betreffenden TEK sowie auf FABIDO insgesamt auswirken.
4. Welche Auswirkungen hat das für die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Da die Mitarbeitenden unterschiedliche Stellenanteile im Rahmen des Bundesprogrammes und anderen Anteilen haben, sind die Auswirkungen individuell zu betrachten.
Mögliche Veränderungen sind Funktionswechsel, Einrichtungswechsel oder eine Herabgruppierung. Hierzu befindet sich FABIDO aktuell in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die eingerichteten Stellen des bisherigen Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ bis zur Weiterfinanzierung durch neue Programme („Kita-Qualitätsgesetz“) zu erhalten?
Eine Aufrechterhaltung des Programms in der bisherigen Form durch Mittel des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs ist im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage nicht möglich.
6. Wie bewertet die Verwaltung den Entwurf des geplanten „Kita-Qualitätsgesetzes“ der Bundesregierung?
- insgesamt

Eine hinreichende Einschätzung hierzu kann derzeit noch nicht vorgenommen werden.

-hinsichtlich einer Fortsetzung der Sprach Kitas

Grundsätzlich lässt die im Gesetzesentwurf formulierte Fokussierung des besonderen Handlungsfeldes “Förderung der sprachlichen Bildung“ erhoffen, dass durch eine Förderung des Bundes eine Fortführung des Programmes zumindest nicht auszuschließen ist.
Derzeit ist jedoch ungewiss, in welcher Form das Land NRW die Mittel gewichtet.
Insofern lässt sich derzeit noch keine konkrete Einschätzung vornehmen.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der BA-FABIDO einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, den enthaltenen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU.


Frau RM Joest erklärte, dass Ihre Fraktion gegen den Antrag stimmen werde, da die schwarz/grüne Landesregierung ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung für den Regelbetrieb von Sprach-Kitas nachkommen solle.

Frau RM Gövert warb für den Antrag, da Sprache ein wichtiger Schlüssel sei, in den man nicht genug investieren könne. Mit der Resolution, sollten ja der Bund und die Landesregierung aufgefordert werden, das Thema gemeinsam, konzeptionell anzugehen und weiter zu finanzieren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Antrag mehrheitlich (gegen Fraktion FDP/Bürgerliste) zu und überweist ihn an den Rat der Stadt Dortmund.


zu TOP 4.4
Empfehlungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25777-22)
Empfehlungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25777-22-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

…das Jugendamt gibt regelmäßig Empfehlungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gegenüber dem Familiengericht ab.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Empfehlungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht werden jährlich durch das Jugendamt ausgesprochen? Wir bitten um eine Darstellung der Zahlen für die letzten fünf Jahre.
2. Bitte stellen Sie dar, wie das Geschlechterverhältnis der die Empfehlungen abgebenden Stelleninhaber im Jugendamt ist.
3. Wie häufig werden solche Empfehlungen zugunsten der Mutter und wie oft zugunsten des Vaters ausgesprochen?
4. Wie häufig legen Väter oder Mütter dagegen Widerspruch ein?...

Frau Dr. Frenzke-Kulbach klärte, verständnishalber mit Frau Joest (FDP/Bürgerliste), dass die fachlichen Stellungnahmen, die das Jugendamt zur Entscheidungshilfe an das Familiengericht sendet, für die Beantwortung gemeint seien.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.5
Childhood-Haus in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25769-22)
Childhood-Haus in Dortmund
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25769-22-E1)

Es liegt folgende gemeinsamer Antrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vor:

..die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU beantragen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) beschließt, dass die Stadt Dortmund sich frühzeitig als Standort für ein Childhood-Haus im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm beim Land NRW bewirbt.
Begründung:
Seitens der Landesregierung gibt es Planungen in Nordrhein-Westfalen pro Oberlandesgerichtsbezirk mindestens ein sogenanntes Childhood-Haus einzurichten. In einem Childhood-Haus bekommen Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben und erleiden, in einem kinderfreundlichen und geschützten Umfeld alle wichtigen Hilfen. Sie können dort medizinisch und psychologisch untersucht sowie fachkundig und dokumentiert befragt werden und erhalten alle notwendigen therapeutischen Hilfestellungen durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal.
Im Rahmen des Strafverfahrens können in einem Childhood-Haus alle notwendigen interdisziplinären Professionen an einem Ort zusammenkommen. Unter einem Dach sind die Wege kurz und die einzelnen Termine können schneller und für das Kind schonender geplant werden.
Da Dortmund die einwohnerreichste Stadt im OLG-Bezirk Hamm ist, bietet sich der Standort Dortmund an. In Dortmund befindet sich neben dem Amtsgericht auch das Landgericht. Neben den Städtischen Kliniken sind mit den LWL-Kliniken in der Stadt auch weitere Institutionen vorhanden, die sich ebenfalls ideal mit der dort vorhandenen Fachexpertise einbringen können…..


Herr Barrenbrügge warb, auch aufgrund der in Dortmund bestehenden Infrastruktur und Einwohnerzahl, dem Antrag zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zuzustimmen.

Herr Prause erklärte, dass es gesetzlich seit ein paar Jahren möglich sei, bei besonders belastenden Verfahren, die Zeugenvernehmung vorweg zu nehmen. Was heißt, dass sie in angenehmerer Atmosphäre als dem Gericht stattfinden können. Dabei sollten Ärzt*innen vor Ort sein, die Untersuchungen vornehmen könnten und Psycholog*innen zur Beratung. Das Childhood Haus in Düsseldorf sei ein großes Leuchtturmprojekt, welches auch großzügig durch eine Stiftung gefördert wurde. Er finde es in Ordnung, wenn die Stadt Dortmund Interesse bekunde, aber man müsse berücksichtigen, dass momentan Zeugen am Wohnort vernommen würden. Er fragt sich, mit Hinblick auf die weiten Anreisen der Zeugen, wie sinnvoll es sei, in jedem OLG-Bezirk ein Childhood-Haus zu errichten. In seinem Bereich beim Amtsgericht würde gerade ein Zeugenzimmer eingerichtet, um mit entsprechender Technik eine Zeugenvernehmung durchzuführen. Er schlug vor, dass wenn die Stadt sich positioniere, sie Kontakt zur Justiz aufnehmen sollte, um deren Meinung zur Umsetzung einzuholen.

Herr De Marco signalisierte, dass seine Fraktion sich bei der Abstimmung enthalte.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Antrag einstimmig (bei Enthaltung der SPD-Fraktion) zu.


zu TOP 4.6
Spielplatzfläche Wildrosenweg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25741-22)

Es liegt folgender Vorschlag der CDU-Fraktion zur Tagesordnung vor:

….die Verwaltung wird beauftragt, das Gelände des aktuell nicht in Nutzung befindlichen Spielplatzes östlich des Wildrosenwegs und vor dem Bahndamm umgehend vor Betreten zu sichern.
Darüber hinaus wird um Darstellung gebeten, welche Nutzungsoptionen für die Liegenschaft existieren, dabei ist besonders zu prüfen und den politischen Gremien zeitnah mitzuteilen, ob die Fläche insbesondere geeignet ist als
a. Spielplatz,

b. Konzeptionelle ökologische Ausgleichsfläche,

c. Für Wohnbebauung oder

d. Verkaufsangebot an die direkten Anrainer.


Die Antworten werden auch an die Bezirksvertretung Hombruch, dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB), dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) übermittelt.
Begründung:
Der seit der Infrastrukturrevision brach liegende Spielplatz ist sich seit mehr als 5 Jahren selbst überlassen und stark sowie dicht zugewuchert. Für Passanten des anliegenden Fußweges, die Bewohner der Seniorenheime und des benachbarten Schulzentrums stellt die nicht einsehbare Situation einen Angstraum dar.
Nicht nur für Schülerinnen und Schüler ist diese ehemalige Spielplatzfläche zudem ein „idealer“ Rückzugsort, um ungesehen Dinge zu praktizieren, die nicht legal sind. Durch Sicherung des Areals vor Betreten, kann das Sicherheitsgefühl kurzfristig erheblich verbessert werden. Mittelfristig ist durch eine aktive Nutzung eine allgemeine Wertsteigerung bzw. eine Attraktivierung des Stadtteils zu erzielen….


Herr Gernhardt vom Jugendamt erklärte, dass es sich um die Wildrosenstraße und nicht den Wildrosenweg handelt. Dieses Grundstück wurde als Spielplatz vor Jahrzehnten aufgegeben und das Jugendamt sei nicht mehr zuständig. Es wurde dem allgemeinen Grundvermögen zugeschrieben und die Beantwortung müsse durch den FB 23 erfolgen.

Die Beantwortung sollte schriftlich erfolgen.


zu TOP 4.7
Fördermittel Ring Politischer Jugend Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25776-22)
Fördermittel Ring Politischer Jugend Dortmund
Gemeins. Stellungnahme zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25776-22-E1)

Es liegt folgende gemeinsame Stellungnahme zur TO der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/BL im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Städtische Jugendfördermittel für die dem Ring politischer Jugend (RPJ) Dortmund angehörenden Jugendorganisationen dürfen nur dem angegebenen Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden.

2. Die dem RPJ Dortmund angehörenden Jugendorganisationen, dürfen für Zuwendungszwecke bei denen keine städtischen Jugendfördermittel verwendet werden auch andere öffentliche Jugendfördermittel verwenden.

3. Für ein bestimmtes ggf. größeres Vorhaben können Mittel unterschiedlicher öffentlicher Förderquellen beantragt und beansprucht werden, wenn eindeutig kenntlich gemacht ist, auf welchen konkreten ggf. untergeordneten Zuwendungszweck sich die Beantragung und der Mittelbezug beziehen.

4. Die gleichzeitige Beanspruchung mehrerer öffentlicher Förderquellen für denselben, ggf. einem größeren Vorhaben untergeordneten, Zuwendungszweck ist ausgeschlossen.


Begründung:
Bisher ist nicht klar definiert, dass die im RPJ organisierten politischen Jugendorganisationen neben städtischen Jugendfördermitteln auch andere öffentliche Fördermittel beanspruchen dürfen. Ebenso ist bislang nicht geregelt, unter welchen Umständen Mittel unterschiedlicher öffentlicher Förderquellen genutzt werden dürfen und an welche Bedingung dieses Vorgehen geknüpft ist. Die Beschlussfassung und eindeutige Definition durch den AKJF soll eine Sicherheit sowohl für die im RPJ organisierten Jugendorganisationen als auch für das Jugendamt der Stadt Dortmund geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Antrag einstimmig.


zu TOP 4.8
Sachstand Projekt "Rampe II"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25779-22)
Sachstand Projekt "Rampe II"
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25779-22-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Projekt Rampe II in der Sitzung des AKJF am 21. September 2022.
Hierbei soll sowohl auf den derzeitigen Planungsstand eingegangen werden, als auch auf die Planungen und Perspektiven ab dem 1. Januar 2023. Die Ausführungen der Verwaltung sollen auch der Bezirkvertretung Hörde weitergeleitet werden.
Begründung:
Im Rahmen seiner Sitzung am 22. Juni 2022 hat der AKJF die Weiterführung des Projektes Rampe II beschlossen und die Verwaltung mit der Fortsetzung des Handlungskonzeptes beauftragt (Drucksache Nr.: 24248-22). Die Bezirksvertretung Hörde hat parallel am 14. Juni 2022 eine Verlängerung des Projektes Rampe II bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen (Drucksache Nr. 24969-22). Seit dem hat es verschiedene Berichte aus dem Stadtbezirk gegeben, die eine aktuelle Berichterstattung im AKJF sinnvoll erscheinen lassen…


Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass die Leistung Rampe II ausgeschrieben wurde. Auf das Interessenbekundungsverfahren gab es keine Bewerbung. Man habe Gespräche mit Trägern geführt, welche Gründe gegen eine Bewerbung sprachen und anstehende Probleme gelöst. Anschließend wurde das Interessenbekundungsverfahren erneut ausgelöst und mit der BV kommuniziert. Das Verfahren läuft Ende dieses Monats aus und werde in der darauf folgenden Woche ausgewertet. Es ist bekannt, dass bereits mehrere Bewerbungen vorliegen und man hoffe, übergangslos weiter arbeiten zu können. Der Mietvertrag für die Anlaufstelle ist noch nicht verlängert, aber man sei zuversichtlich, das zeitnah zu schaffen.


Frau Brenker fragte, inwieweit die Dortmund-Guides in das Konzept eingebunden werden sollen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass das JA sich mit dem Träger, der die Aufgabe übernimmt, eng abstimmen würde, wie man das Konzept herausgehende Arbeit ausgestalte. Herr Stüdemann habe in der letzten Sitzung den Vorschlag gemacht, das mit den Dortmund-Guides zu verknüpfen. Die seien momentan am Dortmunder U unterwegs und der Einsatz würde diesen Monat evaluiert. Dann müsse man schauen, wie wirksam das sei und welche Personalressourcen vorhanden sind. Kooperationen müsse man im Rahmen der Ausgestaltung des Konzeptes prüfen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die mündliche Beantwortung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Die Vorsitzende erklärte, dass aufgrund der Verschiebungen der Haushaltsberatungen die Sitzung des AKJF im Februar zu spät für eine Haushaltssitzung sei.
Wegen der Vorlage zur Kindergartenbedarfsplanung könne die Sitzung im Februar jedoch nicht ausfallen.
Sie schlug vor, eine Sondersitzung zum Haushalt am 20.01.2023 (ab 12:00 Uhr) durchzuführen. Der Termin wurde den Fraktionen bereits mitgeteilt und der Sitzungsraum U1 ist reserviert. Sie plädierte dafür, diese Sitzung als reine Haushaltssitzung durchzuführen und andere Themen in der Februarsitzung zu behandeln.

Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis und stimmten zu.






Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:32 Uhr.







Spaenhoff Barrenbrügge Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin