Niederschrift

über die 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 13.11.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr


Anwesend waren:
OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch CDU
Bm'in Wendzinski SPD

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Kräft SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jostes CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Frebel Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

Rm Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)

Von der Verwaltung waren anwesend:



StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzaus- schuss zugeordnenten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.10.2003

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in II/2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04846-03)

2.1.2 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
Mittelvergabe 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05023-03)

2.1.3 dosys. - Dortmunder Systemhaus
Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04987-03)


2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzsituationsbericht
3. Quartal 2003


2.3 P e r s o n a l


- keine Vorlagen -
2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Beteiligungsbericht 2002/2003
(Drucksache Nr.:. 04844-03)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düster- straße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04596-03)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04604-03)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-03)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01
- nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife
(südliche Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr. 2 - ) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04675-03)

3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss;

II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04687-03)

3.6 Bauleitplanung
124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156
- westlich Treckmannweg -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;

II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 124. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung;
V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
- Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05009-03)

3.7 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04820-03)
3.8 Bauleitplanung
74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -
Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -)
hier
: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung,
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04916-03)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2004 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04814-03)

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sanierung des Stadions "Rote Erde"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04769-03)


8. Schule

- keine Vorlagen -


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04791-03)

10.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04693-03)

10.3 Kommission "Optimierung der städtischen Beteiligungen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04997-03)

10.4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04985-03)

10.5 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05047-03)

10.6 Bericht zur Einführung des SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05048-03)

10.7 Duales System
hier: Abtretung der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung an die Entsorgung Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05036-03)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stadtmarketing der 2. Generation
hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten
"Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstandsmanagement"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-03)

12. Anfragen

- keine Vorlagen -

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giese (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.9 Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des B-Planes Ev 110 - Feuerwache Nord -
hier: Änderungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 05083-03)
10.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2004
(Drucksache Nr.: 05045-03)

10.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) - 2004
(Drucksache Nr.: 05044-03)

10.10 Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05090-03)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.


Mit diesen Ergänzungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig
festgestellt.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.10.2003

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.10.2003.




2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in II/2003
(Drucksache Nr.: 04846-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2

Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit

Mittelvergabe 2003

(Drucksache Nr.: 05023-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Ältestenrates, die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 114.876,92 Euro entsprechend der beigefügten Übersicht zu vergeben.

zu TOP 2.1.3

dosys. - Dortmunder Systemhaus

Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2003

(Drucksache Nr.: 04987-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss als Werksausschuss des dosys. - Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, beschließt, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, als Prüfer des Jahresabschlusses für

das Wirtschaftsjahr 2003 vorzuschlagen.

2.2 F i n a n z e n

zu TOP 2.2.1

Finanzsituationsbericht 3. Quartal 2003

(Drucksache Nr.: 05169-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.11.2003 vor:

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.10.2003 führte der Kämmerer aus, dass für das Jahr 2003 ursprünglich Kreditermächtigungen in Höhe von 56.242.100 Euro als Haus- haltssoll für das Jahr 2003 eingeplant worden waren. Genehmigt worden sind vom Regierungspräsi- dium für das laufende Haushaltsjahr aber bisher lediglich 30 Mio. Euro, wobei erst 15 Mio. Euro Kreditaufnahme realisiert worden sind.


Die CDU-Fraktion erbittet daher eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

1. Welche Investitionsmaßnahmen sind bisher durch die Inanspruchnahme der Kreditaufnahme realisiert worden?

2. Welche Investitionsmaßnahmen sollen durch die Ausschöpfung des genehmigten Kreditrahmens in Höhe von 30 Mio. Euro realisiert werden?

3. Welche Maßnahmen können aufgrund der Diskrepanz von geplanten rund 56 Mio. Euro und genehmigten 30 Mio. Euro im Jahre 2003 nicht realisiert werden?


Außerdem lag den Hauptausschussmitgliedern folgender von OB Dr. Langemeyer eingebrachte Resolutionsentwurf zur Gemeindefinanzreform vor:
Hilfe jetzt

Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform


1. Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schlimmsten finanziellen Krise seit der Gründung der Bundesrepublik. Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände wird sich das Finanzierungssaldo des Jahres 2003 auf die kaum vorstellbare Summe von 10 Mrd. Euro (10.000.000.000,- €) belaufen.

2. Die Kommunen sind die zentrale Ebene in unserem Staatsaufbau, auf der unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge für alle Menschen in unserem Land erbracht werden. Ihre Leistungsfähigkeit ist deshalb entscheidend für das Gesamtwohl des Staates und aller Menschen.

3. Aufgrund der Finanzkrise ist die kommunale Investitionsfähigkeit weitgehend zusammengebrochen.
Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und viele weitere öffentliche Einrichtungen sind dem Verfall ausgesetzt. Ein wirtschaftlicher Aufschwung, der vor allem auch Handwerk und mittelständischen Betrieben zu Gute kommt, setzt zwingend die Rückgewinnung der kommunalen Investitionsfähigkeit voraus.

4. Die im Bundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Gesetze zur neuen Gemeindewirt- schaftssteuer und für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) weisen den richtigen Weg. Die vorgesehene Stärkung und Verstetigung der bisherigen Gewerbesteuer und die Absenkung der Gewerbesteuerumlage, die zusammen Mehreinnahmen von rund 3 Mrd. Euro jährlich bringen sollen, sind dringend notwendig zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Auch wenn die finanzielle Entlastungswirkung durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hinter den Erwartungen der Kommunen zurückbleibt, ist die vorgesehene Übernahme der Finanzverantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit durch den Bund die entscheidende Grundlage für eine nachhaltige Entlastung der Kommunen von Sozialhilfekosten. Eine Abschaffung der Gewerbesteuer oder eine Kommunalisierung der Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit führen dagegen in die Irre; sie werden von uns abgelehnt.

5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die am weiteren Gesetzgebungsvorhaben Beteiligten - insbesondere den Bundesrat und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses - auf, ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen gerecht zu werden: Die Kommunen brauchen eine nachhaltige Stärkung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zum 1. Januar 2004.

Parteipolitische Blockaden darf es nicht geben!

OB Dr. Langemeyer unterrichtete den Haupt- und Finanzausschuss zunächst über ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom heutigen Tage, in dem mitgeteilt werde, dass die zusätzlich bean- tragte Kreditaufnahme für den Vermögenshaushalt genehmigt worden sei um einen Zusatzbetrag von 19,5 Mio. Euro. Für das Haushaltsjahr 2003 verfüge die Stadt jetzt über einen Gesamtkreditrahmen von 49,5 Mio. Euro. Alle weiteren Einzelheiten könnten dem Schreiben der Bezirksregierung entnommen werden, das den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses gleich augehändigt würde.

StK Pehlke erläuterte, die Stadt habe ohne Eigenbetriebe ein Kreditvolumen von 56,2 Mio. Euro beantragt und 49,5 Mio. Euro freigegeben bekommen. Die Differenz könne über entsprechende Kürzungen bei den Sammelnachweisen erbracht werden, was bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung geschehen sei. Somit könnten die in den Haushalt eingestellten Projekte planmäßig abgearbeitet werden. Dabei sei zu beachten, dass jedes einzelne Projekt allerdings von der Kommunalaufsicht freigegeben werden müsse. Mit diesen Hinweisen sei auch die Frage 3 der CDU-Fraktion in ihrer Bitte um Stellungnahme beantwortet.

Zur Frage 2 erläuterte StK Pehlke, die Verwaltung werde entsprechend dem Haushaltsplan die Projekte abarbeiten.

Die erste Frage könne seitens der Kämmerei nicht beantwortet werden, weil nach dem Gesamtdeckungsprinzip ein Kredit nicht einer konkreten Maßnahme zugeordnet werde, sondern dem Vermögensaufkommen. Man hätte alle begonnenen Maßnahmen einzeln bei den Fachbereichen abfragen müssen, da Folge- und Fortsetzungsmaßnahmen nicht besonders frei gegeben würden.

Rm Reppin (CDU) fragte nach der Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen, die der Aufsichtsbehörde vorzulegen sei. In anderen Städten wären diese Listen den Räten zur Kenntnis gegeben worden. In Dortmund sei das bisher noch nicht geschehen.

StK Pehlke antwortete, die Listen würden nach der Beschlussfassung im Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt zur Kenntnis gegeben. Zur Zeit existiere nur eine vorläufige Liste, die noch nicht im Verwaltungsvorstand abgestimmt worden sei.

Zum Resolutionsentwurf zur Gemeindefinanzreform führte OB Dr. Langemeyer aus, dass bundesweit rund 10 Mrd. Euro erforderlich seien, um die strukturellen Schwächen der Kommunen zu beseitigen. Das vom Bundestag beschlossene Paket "Gemeindewirtschaftssteuer und Hartz IV" sei mit 6 Mrd. Euro nicht ausreichend, um dieses Ergebnis zu erzielen.

OB Dr. Langemeyer gab einen Überblick über den Stand der Reformgesetze. Er gehe davon aus, dass in den nächsten Wochen die Kommunen deutlich machten, dass man sofortige nachhaltige und ausreichende Entlastungen dringend brauche. Wichtig sei das Gesamtergebnis; nicht der Weg, auf dem es erreicht werde.

Rm Hengstenberg (CDU) setzte sich kritisch mit den Reformgesetzen und den Sparmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene sowie den Konsequenzen für die Gemeinden auseinander und hielt es für erforderlich, dass die Kommunen über eigene Steuerquellen verfügen müssten. Er kündigte an, dass die CDU-Fraktion einen eigenen Resolutionsentwurf im Rat einbringen werde.

OB Dr. Langemeyer machte deutlich, dass der Resolutionsentwurf ein Angebot sei für eine gemein- same Beschlussfassung. Auf Städtetagsebene hätten sich auch viele CDU-Bürgermeister für die Ziele ausgesprochen, die der Entwurf beinhalte. Wenn die CDU-Fraktion im Rat einen eigenen Resolutions-

text einbringe, müsse damit gerechnet werden, dass eine zugespitzte Diskussion erfolge, da die Fraktionen nach außen deutlich machen wollten, welche Positionen sie im einzelnen vertreten.

Rm Prüsse (SPD) hielt es für wichtig, mit der Resolution etwas für die kommunale Familie zu tun. Deshalb appelliere er an die CDU-Fraktion, in der nächsten Ratssitzung auf der Basis des von OB Dr. Langemeyer eingebrachten Resolutionsentwurfes eine gemeinsame Beschlussfassung zu erreichen.

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, der vorliegende Resolutions-

entwurf nähere sich dem an, was seinerzeit der Deutsche Städtetag als Bundesforderung formuliert habe und von Bürgermeistern aller Parteien mitgetragen worden sei. Es wäre bedauerlich, wenn die CDU-Fraktion jetzt einen eigenen Entwurf vorlegen würde.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) ging insbesondere auf die Gemeindewirtschaftssteuer ein, die seines Erachtens lediglich eine ungünstigere Variante der Gewerbesteuer mit einem erweiterten Kreis von Steuerpflichtigen sei. Er halte sie für konzeptionell unbefriedigend, da sie die Substanz der Unternehmen treffe. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn die Politik einen richtungsweisenden Reformbeschluss zur Einführung einer Gemeindesteuer gefasst hätte. Die CDU-Fraktion werde einen

Resolutionsentwurf vorlegen, der möglicherweise von den anderen Fraktionen ganz oder teilweise mitgetragen werden könne.

OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, die Gemeindewirtschaftssteuer werde eine Entlastung für alle Betriebe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bringen. Verbesserungen seien auch für die Personengesellschaften zu erwarten. Freiberufler würden nunmehr zwar in den Kreis der Steuerpflichtigen einbezogen, das sei aber ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit.

Rm Fischer (SPD) sah es als notwendig an, dass möglichst viele Städte mit einer Stimme ihre Forderungen an den Bund artikulieren und nicht jeder Rat seine eigene Resolution beschließen sollte. Nur so bestünde die Aussicht, dass die Forderungen der Kommunen erfolgreich realisiert werden könnten.

Rm Starke (SPD) hob hervor, dass die Kommunen kein eigenes Mitspracherecht bei der Gesetzgebung hätten. Deshalb sei es wichtig, dass man über den Städtetag einheitlich seine Interessenvertreter. Sie halte es für sinnvoll, wenn der von Oberbürgermeister Dr. Langemeyer vorgelegte Textentwurf in den nächsten Woche im Rat beschlossen würde, da er den Forderungen der Gemeinden im Städtetag entspreche.

Nach Auffassung von Rm Reppin (CDU) hätte der vorliegende Resolutionsentwurf erst in einer interfraktionellen Vorabstimmung diskutiert werden sollen.

Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) verdeutlichte, dass der Oberbürgermeister den Resolutionsentwurf heute zunächst einmal eingebracht habe. Über Änderungswünsche werde man in den Fraktionen sprechen und ggfls. fraktionsübergreifend klären, ob gewünschte Veränderungen konsensfähig seien.

Der Resolutionsentwurf von OB Dr. Langemeyer wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

zu TOP 2.4.1


Beteiligungsbericht 2002/2003
(Drucksache Nr.:. 04844-03)

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) fragte, wann der erste vollkonsolidierte Abschluss vorgelegt werden könne und um welche bedeutsame Entwicklungen des laufenden Jahres, z. B. beim Klinikum und beim Flughafen, der Bericht ergänzt werden müsse, da Redaktionsbeschluss bereits im August dieses Jahres gewesen sei.

Stk Pehlke kündigte an, er werde zur Frage des Abschlusses im Rahmen seiner Ausführungen zu

TOP 10.6 'Bericht zur Einführung des SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund Stellung' nehmen. Zu Veränderungen im Bereich des Klinikums und des Flughafens habe er keine neuen Erkenntnisse.

OB Dr. Langemeyer unterrichtete die Hauptausschussmitglieder, dass es eine Einigung zwischen den kommunalen Aktionären und der RWE gegeben habe. Danach zahle die RWE der kommunalen Familie sofort einen Betrag von 100 Mio. Euro. Dafür seien die kommunalen Aktionäre bereit, ihre unternehmerischen Rechte abzugeben und ihren 20,03-Anteil an der REW Gas in einen entsprechenden Anteil an der RWE Westfalen-Weser-Ems zu tauschen. Darüber hinaus werde RWE in den nächsten fünf Jahren die Garantiedividende von 40 Mio. Euro auf 48 Mio. Euro erhöhen. Für das Jahr 2009 sei vereinbart worden, dass die Kommunen dann auch die getauschten Anteile vollständig an RWE abgeben würden und dafür einen weiteren Betrag in Höhe von 800 Mio. Euro erhielten.

In der Dezember-Sitzung werde dem Rat eine Beschlussvorlage in der Sache vorgelegt.

Der Beteiligungsbericht 2002/2003 wurde zur Kenntnis genommen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1

Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)

(Drucksache Nr.: 04596-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düster- straße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesse- rungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)

zu TOP 3.2

Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansa- straße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)

(Drucksache Nr.: 04604-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort

(gemäß Planausschnitt)

zu TOP 3.3

Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall

(Drucksache Nr.: 04621-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flur- stücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall

zu TOP 3.4

Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßen- bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01

- nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße

von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südliche Grenze des

Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr.2 - ) -

(Drucksache Nr.: 04675-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01 - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südl. Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr. 2 -) Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südl. Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr. 2 -)

zu TOP 3.5

Bauleitplanung

Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

hier: I. Satzungsbeschluss;

II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung

(Drucksache Nr.: 04687-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.05.2003 offengelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 9 beschriebenen Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:


§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 30.07.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.6

Bauleitplanung

124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156 - westlich Treckmannweg -

hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;

II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 124. Änderung des Flächennutzungsplanes;

III. Satzungsbeschluss;

IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung;

V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

(Drucksache Nr.: 05009-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 156 - westlich Treckmannweg - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 10.1 und 10.2 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:


§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes - westlich Treckmannweg - mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht vom 08.10.2003 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt die Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Mg 156 - westlich Treckmannweg - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Mg 104) mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.10.2002 offengelegenen Inhalt jedoch mit folgenden Änderungen als Satzung:

a) Aufnahme einer Belastungsfläche im nördlichen Planbereich

b) geringfügige Korrektur der Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien

c) Redaktionelle Veränderung der Planlegende (Festsetzungen statt geplante Festsetzungen).

Rechtsgrundlage:

§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Mg 156 - westlich Treckmannweg - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.10.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.7

Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2004

(Drucksache Nr.: 04820-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2004. Der Zuschussbedarf aus dem städtischen Verwaltungshaushalt beträgt 766.938 EUR.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 3.8

Bauleitplanung

74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -

Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig

Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -)

hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130

(Drucksache Nr.: 04916-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zu der Vorlage ein Protokollauszug des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit einer Korrektur der Vorlage sowie einer

Ausschussempfehlung vor:

Herr RM Zuch bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, folgender Anregung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 11.11.2003 zu folgen:

"Die Verwaltung wird gebeten, die für die ursprünglich vorgesehene Verbindungsstraße vorhandenen Grundstücke durch Verbleib im städt. Eigentum bis 2012 zu sichern. Auf der Grundlage von Verkehrsuntersuchungen nach Fertigstellung der B 236 n auf Dortmunder Stadtgebiet soll danach über die endgültige Nutzung dieser Flächen entschieden werden. Bei Veräußerungsabsichten soll die Verwaltung die Bezirksvertretung vor Vertragsabschluss beteiligen."

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage durch folgende redaktionelle Änderungen zu verändern:

1. Im Beschlussvorschlag unter Ziffer IV. b) ist analog zu den inhaltlichen Ausführungen zu Ziffer 16.7 auf Seite 30 die Ziffer 16.7 durch die Ziffer 16.6 auszutauschen; es muss folglich, da der Einwendung nicht gefolgt wird, heißen:


“die Anregungen unter Punkt 16.1 bis 16.6 und 16.9 (...) gänzlich zu berücksichtigen“

2. Die unter Ziffer 16.23 behandelten Einsprecher führen an, dass für die Nutzung der städtischen Fläche vor ihrem Grundstück Schwerter Straße 340 ein gebührenpflichtiger Gestattungsvertrag mit dem Tiefbauamt abgeschlossen wurde und der Hinweis auf eine „eigenmächtige Nutzung“ folglich nicht richtig sei. Dieser Vertrag lag der Fachverwaltung, auch nach nochmaliger Recherche, nicht vor und konnte somit nicht bekannt sein. Der abgeschlossene Vertrag, wurde jedoch nun auf Nachfrage von den Einwendern zugeschickt. Dementsprechend ist auf Seite 31 zu Ziffer 16.23 im 3. Absatz, 5. Zeile das Wort „eigenmächtig“ zu streichen.


Außerdem folgt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgender Anregung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 11.11.2003:


"Die Verwaltung wird gebeten, die für die ursprünglich vorgesehene Verbindungsstraße vorhandenen Grundstücke durch Verbleib im städt. Eigentum bis 2012 zu sichern. Auf der Grundlage von Ver- kehrsuntersuchungen nach Fertigstellung der B 236 n auf Dortmunder Stadtgebiet soll danach über die endgültige Nutzung dieser Flächen entschieden werden. Bei Veräußerungsabsichten soll die Verwaltung die Bezirksvertretung vor Vertragsabschluss beteiligen."

Unter Berücksichtigung sowohl der redaktionellen Änderungen als auch der Anregung der Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 16.1 bis 16.6 und 16.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 16.7, 16.8, 16.10, 16.12, 16.16, 16.17, 16.20, 16.21 bis 16.25 und 16.27 bis 16.33 dieser Vorlage gänzlich nicht zu folgen;

b) die Anregungen unter Punkt 16.1, 16.7 und 16.9 teilweise sowie die Anregungen unter Punkt 16.11, 16.13, 16.14, 16.15, 16,18, 16,19 und 16.26 dieser Vorlage gänzlich zu berücksichtigen;

c) den Anregungen unter Punkt 18.1 bis 18.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 18.10 bis 18.16 und 18.24 bis 18.29 dieser Vorlage gänzlich nicht zu folgen;

d) den Anregungen unter Punkt 18.1 bis 18.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 18.17 bis 18.23 dieser Vorlage gänzlich zu folgen;

e) sowie die unter Punkt 19 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 04.11.2002 der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.11.2002 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 19.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.10.2003 dem Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


VII. Der Rat der Stadt beschließt, die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - einschließlich der unter der Ziffer 19.1 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IX. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.9


Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 05083-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ev 110 - Feuerwache Nord - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB

VI. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 "Feuerwache Nord" als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1

Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2004 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund

(Drucksache Nr.: 04814-03)


Dem Haupt- und Finanzausschuss lagen neben der Vorlage ein Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.11.2003 vor, der den zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung gestellten gemeinsamen Antrag vom 15.10.2003 ersetzte:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, aus der kommunalen Zuwendung an das dortmund-project von jährlich 5 113 Mio. Euro einmalig die Summe von 357 900 Euro dem Eigenbetrieb Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, hier dem kommunalen Arbeitsmarktfonds, zuzuführen. Somit ist der bisher im Wirtschaftsplan der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vorgesehene Betriebskostenzuschuss aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt auf 7 063 300 Euro festzusetzen.


Herr Mager, Leiter des dortmund-projectes, nahm zum gemeinsamen Antrag Stellung und gab folgenden Vorschlag zu Protokoll:

Im Entwurf des Wirtschaftsplanes der WBF-DO für 2004 seien für den Kommunalen Arbeitsmarkt- fonds (KAF) Mittel in Höhe von insgesamt 1.022.600,- Euro vorgesehen. Die Diskussion im AWBF am 15.10.2003 über den Antrag, die Mittel auf Vorjahreshöhe zu belassen und den Betriebskosten- zuschuss entsprechend aufzustocken (um 357.900,- Euro), lasse den gemeinsamen Willen der Fraktionen erkennen, in 2004 wiederum Mittel in Höhe von 1.380.500,- Euro bereit zu stellen.


dortmund-project und WBF-DO hätten vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage geprüft, ob die gewünschte Aufstockung ohne Budgeterhöhungen in den jeweiligen Bereichen möglich sei. Die Prüfung habe ergeben, dass bei inhaltlicher Ausrichtung bestimmter KAF-Projekte oder anderer Projekte an den Themenschwerpunkten des dortmund-project (Branchenbezug, technologiebezogene Qualifizierung, Berufs-/Studienvorbereitung/- -orientierung, Standortentwicklung) unmittelbare oder mittelbare Kompensationseffekte in der WBF-DO eintreten könnten, die zum Ausgleich der Deckungslücke genutzt werden könnten.

WBF-DO und dortmund-project würden projektbezogen prüfen, bei welchen Projekten Übereinstimmungen vorliegen oder hergestellt werden können, damit diese Kompensationseffekte eintreten. Eine Aufstockung des Betriebskostenzuschusses bei der WBF-DO sei daher nicht erforderlich. Soweit adäquate Projekte entwickelt würden, stünden in den Budgets der WBF-DO und des dortmund-project insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 1.380.500,- Euro zur Verfügung.

Mit diesem Lösungsvorschlag könnte der Intention der Antragsteller entsprochen werden, die Mittel für den kommunalen Arbeitsmarktfonds in voller Höhe zu erhalten.

OB Dr. Langemeyer machte deutlich, dass eine Aufstockung der Mittel für den KAF vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung problematisch sei, weil es sich dabei um eine freiwillige Aufgabe handele. Ein solcher Beschluss müsste von ihm beanstandet werden. Folge man dem von Herrn Mager unterbreiteten Vorschlag, könne eine solche Konsequenz vermieden werden.

Nach kurzer Diskussion verständigte man sich darauf, die Beratungsunterlagen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen-

7. Kultur, Sport, Freizeit


zu TOP 7.1
Sanierung des Stadions "Rote Erde"
(Drucksache Nr.: 04769-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu den Sanierungserfordernissen im Stadion "Rote Erde" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die zur Substanzerhaltung des Stadions "Rote Erde" notwendigen Maßnahmen einschließlich der damit verbundenen Kosten detailliert zu ermitteln. Über das Ergebnis ist der Rat zu gegebener Zeit zu unterrichten.

2. Die für notwendige Sanierungsmaßnahmen benötigten Mittel sind über den Wirtschaftsplander Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu finanzieren. Da hier entsprechende Mittel für eine derartige Maßnahme bisher nicht bereitstehen, ist im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen über den Anteil zusätzlich bereitzustellender Mittel zu befinden.



8. Schule

- keine Vorlagen-


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-


10. Finanzen Liegenschaften


zu TOP 10.1
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04791-03)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 10.2
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 04693-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.



zu TOP 10.3
Kommission "Optimierung der städtischen Beteiligungen"
(Drucksache Nr.: 04997-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Schlussbericht der Kommission "Optimierung der städtischen Beteiligungen" zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt:
- die Handlungsempfehlungen der Kommission umzusetzen
- die Beteiligungsrichtlinien



zu TOP 10.4
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04985-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2002 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhauses werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2002 in Höhe von 269.916,25 EUR wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes ausgeschüttet.

3. Der Geschäftsführer wird entlastet.



zu TOP 10.5
Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft
(Drucksache Nr.: 05047-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Vertreter der Stadt in den Organen der Westfalenhallen
Dortmund GmbH/Parkhotel Westfalenhallen GmbH darauf hinzuwirken, dass sich die Parkhotel West-
falenhallen GmbH m Grundkapital der DEHAG Hotel Service AG mit einer Aktie im Nennbetrag von
7.700,-- EUR beteiligt.


zu TOP 10.6
Bericht zur Einführung des SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05048-03)

Im Rahmen eines Folienvortrages berichtete StK Pehlke über die Einführung des SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund.


Die gezeigten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur erfolgreichen Einführung des SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund eingebracht wird.


zu TOP 10.7
Duales System
hier: Abtretung der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung an die Entsorgung
Dortmund GmbH
(Drucksache Nr.: 05036-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Abtretungsvereinbarung bezüglich der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung mit der Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen.

zu TOP 10.8
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2004
(Drucksache Nr.: 05045-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2004 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2004 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;

- beschließt das Investitionsprogramm 2004 bis 2008 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2004 bis 2008 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen zur Kenntnis.



zu TOP 10.9
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2004
(Drucksache Nr.: 05044-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)



zu TOP 10.10
Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05090-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


zu TOP 11.1
Stadtmarketing der 2. Generation
hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung von Immobilien-und Standortgemeinschaften" und "Leerstandsmanagement"
(Drucksache Nr.: 04853-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.11.2003 vor:

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen zu og. TOP nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.11.2002 beschlossen, die Finanzierungsmittel für das Stadtbezirksmarketing auf die Stadtbezirke in Höhe von 80% und auf den Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund in Höhe von 20% aufzuteilen und unter Fortführung der Aufgabe dem „Verein für Stadtbezirksmarketing Dortmund“ beizutreten.

Der Haupt- und Finanzausschuß fordert die Verwaltung auf, einen Sachstandsbericht über die laufenden dezentralen Projekte und Aktionen des Stadtbezirksmarketings und über die Mitarbeit der Stadt Dortmund in diesem Verein vorzulegen.

Die Fachausschüsse AUSW und Ausschuß für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erhalten den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


2. Der Haupt- und Finanzausschuß erkennt einen planungspolitischen Schwerpunkt in der Verwaltungsvorlage und bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen :
-Welches Verhältnis besteht zwischen den Projekten „Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften“ und „Leerstandsmanagement“ zum Masterplan Einzelhandel, zum gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept, zum Sondergebietskonzept und Nahversorgungskonzept und welche inhaltlichen Schnittstellen ergeben sich?


- Welche Infrastrukturen sind im Rahmen des Stadtbezirksmarketings und darüber hinaus auf der Ebene der Bezirksvertretungen bereits geschaffen worden mit dem Ziel das Eintreten von gewerblichen Leeständen zu verhindern und bestehende Leerstände einer neuen Nutzung zuzuführen?

- Welche zeitliche Befristung ist für das neue Projekt vorgesehen ?

- Wie wird im Rahmen des Leerstandsmanagements die Verantwortung privater Dritter und von Gewerbetreibenden berücksichtigt?

- Wie werden in den Lenkungsgruppen für das Teilprojekt „Immobilien- und Standortgemeinschaften“ Erfahrungen aus dem Quartiersmanagement in der City
mit eingebracht?

- Welche Qualitäts- und Wirkungsindikatoren sind für die Projekte vorgesehen?
3. Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt die Umsetzung der Projekte vorbehaltlich der Förderzusage des MSWKS und wünscht über den Ausgang des Förderantrages informiert zu werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.11.2003 folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzepte "Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften am Beispiel Rosenkarree" und "Leerstandsmanagement" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) des Landes Nordrhein-Westfalen - mit der Umsetzung.

12. Anfragen

- keine Vorlagen -

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17:25 Uhr von


OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r G i e s e
Ratsmitglied


W e b e r
Schriftführer