Niederschrift

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 22.08.2006
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
sB Frau Britta Clemens (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Hannes Fischer (FDP/Bürgerliste)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Nadja Lüders (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Wolfram Frebel (B’90/Die Grünen)i.V. für Rm Daniela Schneckenburger (B’90)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
sB Petra Zielazny (FDP/Bürgerliste)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Volkan Baran (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Wilhelm Portmanni.V. für Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Marianne Schobert (DPWV)
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Dr. Udo Lepper
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Klaus Wiener
5. Gäste:
Prof. Dr. Klaus Berger (zu TOP 2.1)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 22.08.2006, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 08.06.2006

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Ergebnisse der Dortmunder Gesundheitsstudie
- mündliche Präsentation durch die Universität Münster

2.2 Sozialgesetzbuch (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitssuchende

2.2.1 Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05492-06)

2.2.2 Auswirkungen des 2. Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) sowie des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05942-06)

2.2.3 Rückgabe von Finanzmitteln der ARGE
Stellungnahme des JobCenters ARGE
(Drucksache Nr.: 05601-06-E2)

2.2.4 Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen in Dortmund
Stellungnahme des JobCenters ARGE
(Drucksache Nr.: 04888-06-E2)

2.2.5 Kombilohn-Modell
Stellungnahme des JobCenters ARGE
(Drucksache Nr.: 05655-06-E3)

2.3 "Bericht zur sozialen Lage" - weiteres Verfahren
- mündlicher Sachstandsbericht

2.4 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
- Hilfen für ältere Migrantinnen und Migranten -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05006-06)

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

- nicht besetzt

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Leasing eines Messgerätes zur Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (HPLC-MS-MS Gerät)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05804-06)

4.2 Säuglingssterblichkeit und perinatale Sterblichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05870-06)

4.3 Neuauflage der Broschüre "Anlaufstellen bei gesundheitlichen und sozialen Problemen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05872-06)

4.4 Neuauflage der Publikation "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05901-06)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

- nicht besetzt



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Michenbach (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 08.06.2006

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 08.06.2006 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Ergebnisse der Dortmunder Gesundheitsstudie
- mündliche Präsentation durch die Universität Münster

Herr Prof. Dr. Berger (Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster) hält den Vortrag und beantwortet gemeinsam mit Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) zahlreiche Fragen des Gremiums.

Die aufgelegten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.








zu TOP 2.2
Sozialgesetzbuch (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
zu TOP 2.2.1
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05492-06)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05492-06-E1)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt in die Vorlage ein und betont erneut, dass es sich um pflichtiges Handeln der ARGE nach § 16 SGB II handelt. Insofern ist diese auch Eingriffsverwaltung. Als Ergebnis der vorangegangenen Diskussionen muss jetzt dafür Sorge getragen werden, dass bei der Überprüfung der Fälle einerseits das Übermaßverbot beachtet und dort, wo der Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen nicht zu akzeptieren ist, auch gehandelt wird. Dieses Handeln ist Gegenstand der Verwaltungsvorlage, die lediglich zur Kenntnis gegeben wird, weil die ausführende Dienststelle nicht die Stadt Dortmund sondern die ARGE ist. Da die Verwaltung Bestandteil der ARGE ist, wird sie die Diskussion auch in den Gremien der ARGE fortsetzen.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) stellt sehr ausführlich den gemeinsamen Antrag vor, wobei er akzentuiert, dass damit der Ermessensspielraum gestaltet wird, den der Gesetzgeber den Kommunen zur Definition der angemessenen Kosten der Unterkunft gewährt. Sein Ziel ist in erster Linie, unangemessene soziale Härten zu vermeiden, daher kann er die Intention nur begrüßen, dass auch weiterhin keine pauschalen Aufforderungen zum Umzug erfolgen, sondern im Einzelfall Entscheidungen auf der Grundlage persönlicher Gespräche getroffen werden. Ebenfalls vernünftig ist, dass bei Kleinwohnungen eine höhere Miete anerkannt wird, und dass die Betriebs- und Heizkosten außer in offensichtlichen Missbrauchfällen in voller Höhe akzeptiert werden. Auch die in der Vorlage aufgeführten weiteren Umstände, die für einen Verbleib in der Wohnung sprechen, befürwortet er. Gleichwohl sind aber die Kriterien der Verwaltung noch nicht stabil genug, und aus diesem Grunde geht der gemeinsame Antrag in einigen entscheidenden Punkten darüber hinaus. Dafür bittet er um Zustimmung.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) ergänzt das um einige grundsätzliche Bemerkungen zur Aufgabenstellung der ARGE und den vorhandenen engen Grenzen, die mit der Umsetzung eines Bundesgesetzes verbunden sind. Andererseits darf nicht der Anschein erweckt werden, freiwillige Leistungen auf Kosten des Bundes durchzuführen, und es besteht auch die Gefahr, dass der Bund Argumente dafür sucht, sich aus der Finanzierung ganz herauszuziehen. Von daher hält er die Verwaltungsvorlage an sich schon für tragfähig und versteht den Antrag als Prüfauftrag. In einem halben Jahr wird man sich an dieser Stelle noch einmal darüber unterhalten, was daraus geworden ist.

In Anbetracht der Rechtslage nimmt Herr Offermann (CDU-Fraktion) die Verwaltungsvorlage als gelungen zur Kenntnis. Er geht dann auf die einzelnen Punkte des vorliegenden Antrags ein, der seines Erachtens lediglich eine gute Vorlage für die Presse darstellt. Deshalb nimmt er ihn auch nur zur Kenntnis und empfiehlt den Antragstellern dringend, noch einmal darüber nachzudenken, bevor sie sich damit blamieren. Die Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgründe sind in der Verwaltungsvorlage z.B. durchaus ausreichend gewürdigt, unter Punkt 2. ist vieles aufgeführt, was auch in der Vorlage steht, von daher bedarf die Behauptung einer weitergehenden Abfassung der Erläuterung. Eine Umzugsnotwendigkeit unter Punkt 3 einzubauen findet er zwar charmant, gleichwohl bittet er die Verwaltung wie auch zum vierten Punkt um Stellungnahme zu den rechtlichen Gegebenheiten. Zusammenfassend wägt die Vorlage für ihn zwischen der Einzelfallentscheidung und der gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeit, das Sozialsystem finanzierbar zu halten, ab und versucht auch die Spielräume, die das Bundesrecht gelassen hat, zu nutzen. Das ist durchaus vernünftig, wenn es aber zu einer Abstimmung des seines Erachtens überflüssigen „Schau-Antrages“ kommen sollte, würde seine Fraktion ihn ablehnen.

Für Herrn Beckmann (B’90/Die Grünen) hingegen ist es sehr wichtig, dass sich die politischen Gremien mit dem Thema beschäftigen. Selbst wenn sie keinerlei Mitspracherechte hätten, wäre es ihre Pflicht zu verdeutlichen, was sie darüber denken. Es wurde schon aus viel nichtigeren Anlässen eine Resolution im Rat der Stadt Dortmund verabschiedet. Dass alles, was hier vorgeschlagen wird, unter dem Rechtsvorbehalt des SGB II steht, versteht sich von selbst, aber mit dem Antrag wird ein deutliches Signal an die von der Stadt mehrheitlich besetzten Gremien der ARGE gegeben, innerhalb des Ermessensspielraums wie vorgeschlagen zu verfahren.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) ersucht darum, sich nicht gegenseitig mit der Vermutung zu diffamieren, nur Schauanträge für die Presse zu stellen, da es auch bei der CDU medienwirksame Aktionen gibt. Daher bittet er, sich darauf zu einigen, dass Politik immer darauf angewiesen ist, Themen auch so zu artikulieren, dass die Presse ein Interesse hat, darüber zu berichten, da sonst kaum jemand die politische Arbeit wahrnimmt.

Auf die Frage von Herrn Knoll (Vorsitzender des Seniorenbeirats), ob Betriebs- und Heizkosten auch in voller Höhe übernommen werden, wenn es zu den angekündigten eklatanten Erhöhungen Anfang 2007 kommt, antwortet Herr Pogadl (Sozialdezernent), dass bei der Abrechnung immer die durchschnittlichen Werte in dieser Stadt herangezogen werden; danach wird beurteilt, ob eine unangemessene Höhe vorliegt oder nicht.

Herr Fischer (FDP/Bürgerliste) findet die Vorlage gelungen. Zwar wiederholt der gemeinsame Antrag einige Dinge, die bereits in der Vorlage stehen, führt aber dennoch einige Punkte noch konkreter aus, und da seine Fraktion genau diese Punkte für wichtig und richtig hält, stimmt sie auch dem Antrag zu.

Herr Neukirchen-Füsers (Geschäftsführer des JobCenters ARGE) erläutert die Zuständigkeiten: nach § 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 SGB II hat die ARGE die Umsetzungsverantwortung für diesen Bereich, die Gewährleistungsverantwortung, insbesondere was die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung angeht, liegt allerdings bei der Kommune.

Bei 15 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden gemeinsamen Antrag der SPD- Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen an:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beschließt folgende Ergänzungen bzw. Änderungen unter Punkt 5 der Verwaltungsvorlage „Überprüfung durch die JobCenterARGE Dortmund“, hier: Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten:
1. Aus Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgründen kann von einer Aufforderung zur Senkung der Kosten abgesehen werden, wenn die Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Kaltmiete und angemessener Miete nach Umzug in keinem Verhältnis zu den mit dem Umzug verbundenen Kosten sowie den zwangsläufig anfallenden Verwaltungskosten steht.
Davon ist ohne weitere Prüfung auszugehen, wenn die Mietoberpreisgrenze um nicht mehr als 50 Euro oder um nicht mehr als 15 % überschritten wird.
Bei freifinanzierten Wohnungen mit niedrigen unterdurchschnittlichen Betriebskosten, aber höheren Kaltmieten als eigentlich angemessen, gilt die Bruttomiete als Ausgangsbasis zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft.
2. Von einer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft ist zusätzlich abzusehen
- bei Bedarfsgemeinschaften mit schulpflichtigen Kindern. In diesen Fällen wird ein Umzug erst zum Ende eines Schuljahres gefordert werden, auch wenn sich die sechsmonatige Frist dadurch verlängert.
- wenn der Leistungsbezug in absehbarer Zeit belegbar durch
Arbeitsaufnahme, Beginn einer Ausbildung, Vermittlung einer Maßnahme, Entstehen eines bedarfsdeckenden Unterhaltsanspruchs oder durch sonstiges unterhaltsdeckendes Einkommen oder Vermögen beendet werden kann.
Die Regelungen in der Verwaltungsvorlage bei Renteneintritt bleiben hiervon unberührt.

- bei einer Schwangerschaft, wenn die Angemessenheitskriterien nach der Geburt erfüllt sind.

3. Eine Umzugsnotwendigkeit wird insbesondere vorausgesetzt bei bestehender Schwangerschaft. Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat ist ohne nähere Prüfung von einer Umzugsnotwendigkeit auszugehen, wenn die Größe der bisherigen Wohnung den ermittelten Wohnbedarf der Bedarfsgemeinschaft mit Kind nicht genügt.
Bei Vorliegen vergleichbar schwerwiegender Umstände wird eine Umzugsnotwendigkeit im Rahmen von Einzelfallprüfungen geklärt.

4. Bei einer Umzugsnotwendigkeit übernimmt die ARGE im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung nicht zu vermeidende Doppelmieten für die Dauer von einem Monat.

Der Fachausschuss geht davon aus, dass bei Antragsannahme bei den Angaben zu den Kosten der Unterkunft mögliche soziale Gründe für unangemessene Unterkunftskosten entsprechend der Auflistung in der Verwaltungsvorlage sowie der o.g. Ergänzungen abgefragt werden.

Die Verwaltung informiert nach einem halben Jahr über die Anzahl der Aufforderungen sowie der tatsächlich vorgenommenen Umzüge.

Zudem informiert die Verwaltung über die Inhalte und die Anzahl der angeführten Gründe, die bisher zum Verzicht auf eine Senkung der Kosten der Unterkunft geführt haben.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen nimmt der Ausschuss für Soziales und Familie und Gesundheit die Neufassung der Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.2
Auswirkungen des 2. Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) sowie des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05942-06)

Herr Neukirchen-Füsers (Geschäftsführer des JobCenters ARGE) stellt sehr ausführlich die Verwaltungsvorlage vor und erläutert eingehend die Kernpunkte der gesetzlichen Veränderungen.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) hat den Eindruck, dass bei diesem Fortentwicklungsgesetz gerade auch in der öffentlichen Debatte der Aspekt des Forderns sehr stark forciert wird, während man kaum noch über das Fördern spricht. Bei den Versuchen, die Kosten der Unterkunft zu minimieren sollte man Augenmaß bewahren, denn es kann bestimmt in niemandes Interesse sein, Erwerbsarbeitslose in die Obdachlosigkeit zu drängen. Gleichwohl wäre es sein Anliegen, ca. in einem halben Jahr zu erfahren, wie viele Menschen davon betroffen sind. Im Zusammenhang mit den sog. Sofortangeboten scheint es ihm leider auch nur darum zu gehen, die Leistungsbereitschaft der Betroffenen festzustellen. Hier würde ihn interessieren, wie die Konzepte konkret ausgestaltet werden bzw. welche Gruppen welche Art von Profiling bekommen. Die Formulierung „zielgenaue Ausgestaltung von Sanktionen“ findet er zu nichtssagend und bittet auch hier um detailliertere Informationen. Sollten diese noch nicht erarbeitet worden sein, bitte er, den Ausschuss in absehbarer Zeit erneut über das gesamte Themenfeld zu unterrichten.

Frau Michenbach (CDU-Fraktion) findet die Vorlage sehr gelungen und lobt insbesondere die heutige gute Presse über die Sanktionen, die aufgrund des SGB II stattfinden. Wenn sie sich vor Augen hält, dass bei den Überprüfungen immerhin 56,4% Kürzungen hinnehmen mussten, bedeutet das für sie im Umkehrschluss, dass bisher in diesem Bereich bei jedem zweiten Fall Missbrauch stattgefunden hat. Die von der ARGE eingeführten Prüfdienste sind also notwendig gewesen, aber erst durch diese Vorlage wird ihr bewusst, was sie früher nicht geglaubt hat oder wahrhaben wollte, in welchem Maße die Stadt nämlich hintergangen und hereingelegt wird. Dass die Sanktionen des SGB II das auffangen, findet ihre Fraktion sehr gut und begrüßt das ausdrücklich. Schließlich möchte sie wissen, ob dem Prüfdienst ggf. auch 1-Euro-Jobber angehören, denn diese Leute kommen aus der Szene, kennen sich am besten aus und wären nach ihrer Meinung dafür gut geeignet.

Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) hofft, dass mit diesem Vorschlag nicht Denunziantentum unter Gleichgesinnten gemeint ist. Sie kommt bei ihren Berechnungen auch zu ganz anderen Ergebnissen. Die 785 Fälle, die 2005 ertappt worden sind, beziehen sich auf eine bestimmte Zahl von Fällen, die wahrscheinlich besonders auffällig waren. Bundesweit kursiert die Zahl von 6% sog. Leistungsmissbrauch. Wenn hier in Dortmund aber die tatsächlich vorgefundenen Fälle zu den 45.000 Bedarfsgemeinschaften in Bezug gesetzt werden, kommt man nur auf unter 2 %, und das wäre doch im Vergleich zum Bundesdurchschnitt wirklich gut.

Herr Neukirchen-Füsers (Geschäftsführer des JobCenters ARGE) hält die 785 Fälle nicht für den Endstand und begrüßt es daher, dass der Prüfdienst ausgebaut wird. Er kann sich durchaus vorstellen, dass mit verstärkter Kontrolle auch mehr Verdachtsfälle auftauchen. Richtig ist allerdings, dass die knapp 1.500 im letzten Jahr überprüften Fälle eine gewisse Historie hatten und bestimmte Verdachtsmomente vorgelegen haben. Grundsätzlich geht man bei der ARGE aber zunächst immer davon aus, dass die Angaben stimmen, und wenn sie plausibel sind, werden sie auch akzeptiert. Wenn aber offensichtliche Ungereimtheiten auftreten oder Hinweise kommen, geht die ARGE dem auch nach, und dann kommt es oft auch zu einer höheren Erfolgsquote. Die Diskrepanz zwischen Fördern und Fordern mag in der öffentlichen Diskussion zwar so existieren, für den internen Arbeitsablauf kann er das aber nicht bestätigen. Die ARGE hat 24.000 Aktivierungsmaßnahmen für dieses Jahr geplant, also gut 60% mehr als im letzten Jahr, damit liegt sie weit über 100% über der Erfüllung der gesetzlichen Aktivierungsquote.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) ist über die Ausführungen der CDU zu diesem Thema entsetzt. Man kann doch nicht von denen, bei denen Verdachtsmomente gefunden wurden, auf die Gesamtheit aller Arbeitslosen schließen, und es geht seiner Meinung auch sehr an der Realität vorbei zu behaupten, 40 bis 50% aller Leistungsempfänger seien Betrüger. Insgesamt findet er Diskussionen unangemessen, in denen Menschen immer nur als Kostenbringer und Betrüger gesehen werden, es handelt sich um Bürgerinnen und Bürger, die arbeitslos sind und die ihnen ausdrücklich eröffneten gesetzlichen Spielräume nutzen. Bei den lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften interessiert ihn darüber hinaus die praktische Umsetzung der Überprüfungen .

Herr Wiener (stellv. Geschäftsführer des JobCenters ARGE) konstatiert, dass es recht kompliziert ist festzustellen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorherrscht. Die Intention des Gesetzes war daher, die Beweislast umzukehren, und nun müssen die Betroffenen diesen Gegenbeweis selbst erbringen. Die Kriterien, bei denen eine Lebenspartnerschaft aber vermutet werden kann, sind in der Vorlage aufgeführt. Dann betont er, dass sich der angegebene Prozentsatz von 56,4% auf die Zahl der Ermittlungsersuchen beziehen. Und wenn man den Ermittlungsdienst ausweitet, kann man auch mehr Ersuchen abarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsvorstand die Aufstockung beschlossen, allerdings nicht aus der Klientel der ARGE, sondern es handelt sich um ausgebildete Verwaltungsfachkräfte der Stadt Dortmund mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) will jetzt gar nicht auskundschaften, wie viele Personen letztendlich Missbrauch betreiben, festhalten möchte er allerdings, dass die Aufstockung des Ermittlungsdienstes den Menschen, die in die Sozialkassen einzahlen, das Gefühl gibt, dass kontrolliert und mit ihrem Geld kein Schindluder getrieben wird. Und andererseits können die Menschen, die Leistungen beziehen und ihre Unterlagen aufgedeckt haben, jederzeit mit Fug und Recht behaupten, dass ihnen die erbrachten Leistungen auch gesetzlich zustehen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) findet Überprüfungen richtig, man sollte sich aber nicht dazu hinreißen lassen, Werturteile abzugeben. Politik soll diesen Prozess begleiten, das ist schwierig genug, weil sich damit niemand beliebt machen kann. Und diese Prozessbegleitung sollte behutsam geschehen. Dabei sollte der Aspekt viel stärker in den Vordergrund rücken, was die Stadt tun kann, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen, dann brauchten auch nicht mehr so viele überprüft zu werden.

Für Herrn Frebel (B’90/Die Grünen) setzt Missbrauch voraus, dass es irgendwo ein Opfer gibt, und er fragt sich, wer denn Opfer ist, wenn jemand 310 Euro bekommt. Die ganze Sprachregelung in diesem Bereich zeugt für ihn davon, dass man einer großen Gruppe von Menschen nicht den nötigen Respekt entgegenbringt. Es gibt natürlich Menschen, die bei Leistungen, Steuern, Versicherungen usw. betrügen, aber es bleibt Betrug und ist kein Missbrauch.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit die Ausführungen der Verwaltung zu den Auswirkungen der Gesetze zur Änderung bzw. Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.3
Rückgabe von Finanzmitteln der ARGE
Stellungnahme des JobCenters ARGE
(Drucksache Nr.: 05601-06-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.4
Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen in Dortmund
Stellungnahme des JobCenters ARGE
(Drucksache Nr.: 04888-06-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.5
Kombilohn-Modell
Stellungnahme des JobCenters ARGE
(Drucksache Nr.: 05655-06-E3)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
"Bericht zur sozialen Lage" - weiteres Verfahren
- mündlicher Sachstandsbericht

Herr Pogadl (Sozialdezernent) gibt einen kurzen Überblick. Schriftliche Ausführungen dazu werden dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) spricht sein ausdrückliches Lob für den Sozialstrukturatlas und die Informationsveranstaltung dazu am letzten Freitag aus. Bis auf einige Ausnahmen in der Darstellung zweidimensionaler Grafiken ist für ihn alles brauchbar, und auch die Vorschau auf DORA ist sehr viel versprechend. Trotzdem interessiert ihn, wie der Bericht Ende 2006 denn aussehen wird, insbesondere im Hinblick auf die Formulierung eines Leitbildes bzw. auf Analysen zu datenmäßig schlecht greifbarer Phänomene, und schließlich, für wen DORA Ende 2006 zugänglich sein wird.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) ist sich sicher, dass gerade Analysen Kern dessen sein werden, was die Verwaltung Ende des Jahres präsentieren wird, daraus werden sich dann die Notwendigkeiten geben, Schlussfolgerungen politischer Art zu treffen und Entscheidungen zu fällen, die auch Geld kosten. Neben Analysen über bestimmte Personengruppen wie obdachlose Menschen, Frauen etc. werden auch regionale Darstellungen über bestimmte Fallsituationen abgeliefert. Das Analysepaket als solches wird dann die Basis für die weitere Arbeit, die Leitbildentwicklung sowie die politische Beschlussfassung.

Die Ausführungen werden damit zur Kenntnis genommen.

zu TOP 2.4
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
- Hilfen für ältere Migrantinnen und Migranten -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05006-06)

Herr Pohlmann (Bereichsleiter Seniorenarbeit) stellt die Vorlage ausführlich vor und beantwortet zahlreiche Fragen des Gremiums. Einige vorbereitete, wegen der fortgeschrittenen Zeit aber nicht aufgelegte Folien werden der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

- nicht besetzt

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 4.1
Leasing eines Messgerätes zur Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (HPLC-MS-MS Gerät)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05804-06)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit spricht einstimmig folgende Empfehlung an den Rat aus:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Dringlichkeitsentscheidung zum Leasing eines HPLC-MS-MS Gerätes zu genehmigen.

zu TOP 4.2
Säuglingssterblichkeit und perinatale Sterblichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05870-06)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Säuglingssterblichkeit und perinatalen Sterblichkeit zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Neuauflage der Broschüre "Anlaufstellen bei gesundheitlichen und sozialen Problemen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05872-06)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Neuauflage der Broschüre „Anlaufstellen bei gesundheitlichen und sozialen Problemen" zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Neuauflage der Publikation "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05901-06)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die vom Gesundheitsamt herausgegebene Broschüre zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

- nicht besetzt





Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um 17.10 Uhr.




U n g e r M i c h e n b a c h S t a h n k e
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlagen:

(See attached file: DO-Ergebnisse-an-Sozialausschuß-10-10-06 Anlage 1.pdf) (See attached file: ASFG 22.08. Anlage 2.pdf) (See attached file: ASFG 22.08. Anlage 3.pdf)