Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Geschäftsführung 06.03.2000
StA 01
F 2 60 21

Niederschrift

über die 8. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 23.02.2000

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Siemund i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Herr RM Pisula i. V. für Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Rüttgers i. V. für Herrn RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Hellmann
Herr s. E. Ucar

b) beratende Mitglieder

Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Reck, 63/stv. AL ab 17.00 Uhr
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Buchbender, 20/AL ab 17.00 Uhr
Herr Birnstiel, 8/EA
Herr Schultenkämper, 2/Dez-VR bis TOP 3.1
Frau Böker, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Grossmann, Arch.-Büro Martini und Grossmann
Herr Dr. Lessmann, Ing.-Büro
Frau Matter, Ing.-Büro Hovermann
Frau Gräfin von Schwerin, Landschaftsarchitektin

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Knieling benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW weist Herr RM Jung hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung
Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des AUSW am 19.01.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
Mündlicher Bericht
2.2 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kronenbrauerei
hier: Entscheidung zum städtebaulichen und gestalterischen Konzept
- Ausschussvorlage

3. Angelegenheiten der Verwaltungsreform

3.1 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung:
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage

4. Angelegenheiten des Hochbauamtes
4.1 Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund,
Kleine Kielstraße 20
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage
4.2 Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule in Do-Wellinghofen,
Rispenstraße 40 - 42
- Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage
4.3 Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule in Do-Sölde,
Sölder Str. 71
- Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage

5. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
5.1 Benennung der L 663 n
(Teilstück zwischen der "Flughafenstraße" und der "Asselburgstraße")
- Ratsvorlage
5.2 Durchführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der oberirdischen Schienenstrecken der Dortmunder Stadtwerke AG
- ÖPNV-Beschleunigungsprogramm -
- Verbesserung und Erweiterung der Beschleunigungsmaßnahmen -
- Zweigleisiger Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße und Aplerbeck
- Baubeschluss
- Ratsvorlage

6. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
6.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Umbau Hohe Straße"
- Bitte um Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO

7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung von Lichtwellenleiterkabeln
- Ausschussvorlage -
7.2 Zusammenfassung der Altlastensituation im Planbereich Nickel & Eggeling, Dönnstraße, in Dortmund-Mengede
- Ausschussvorlage
7.3 Betrieb einer Luft- und Wettermessstation
- Ausschussvorlage

8. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
8.1 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
hier: Weiterentwicklung des Projektes, insbesondere des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung
- Ratsvorlage
- gemeinsame Vorlage des Stadtplanungsamtes und der Wirtschafts- und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 übersandt)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 26.01.2000
- Überweisung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2000
8.2 Bauleitplanung, Bebauungsplan Br 209 - Tecklenborn -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung;
IV: Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 209
- Ratsvorlage
8.3 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund -

hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV: Satzungsbeschluss;
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
- Ratsvorlage
8.4 Bauleitplanung, 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 107
- Märkische Straße/ Saarlandstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
II. Offenlegungsbeschlüsse (118. Änderung F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
- Ratsvorlage
8.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 213
- östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
- Ratsbeschluss
8.6 Entwicklung der Fläche "Güterbahnhof Dortmund-Ost"
- Ausschussvorlage
8.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage für den Bereich östlich Eichwaldstraße
nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Wickede
- Ausschussvorlage

9. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
9.1 Vorbescheid für den Abbruch eines Wohn- und Hotelgebäudes und die
Errichtung eines Geschäftshauses mit Büronutzung auf den Grundstücken
Rheinlanddamm 2 - 4, Märkische Straße 145 - 147 (Ophoff-Eck)
- Bauvorhaben nach §§ 30 und 34 BauGB
- Ausschussvorlage

10. Angelegenheiten der Stadtkämmerei
10.1 Erhöhung der Investitionssumme im Wirtschaftsplan des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

11. Angelegenheiten des Schulverwaltungsamtes
11.1 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung
- Ratsvorlage

12. Angelegenheiten der Entwicklungsagentur
12.1 Standortentwicklung Gneisenau in Dortmund-Derne - Sanierung des Industriedenkmals "Tomson-Bock"
- Ratsvorlage
12.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Verfahren zur Entwicklung von Phoenix-West"

Die Verwaltung schlägt vor, den TOP 8.3 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -, Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - von der Tagesordnung abzusetzen und am 08.03.2000 zu behandeln, weil mit dem Vorhabenträger noch Fragestellungen zu klären sind.

Die Ratsvorlage Neubau einer Sportanlage in Tennenausführung und Errichtung eines Umkleidegebäudes an der Spreestraße in Dortmund-Körne; Erweiterung des Baubeschlusses vom 17.12.1998 - Errichtung einer Schallschutzwand und Bewilligung zusätzlicher Baukosten -wird im Wege der Dringlichkeit vorgelegt. Die Dringlichkeit wird mit Schreiben des Herrn Pogadl vom 23.02.2000 begründet. Die Dringlichkeit wird allgemein anerkannt, so dass die Vorlage als TOP 13.1 in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Der AUSW stellt die Tagesordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig fest.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des AUSW am 19.01.2000
Die Niederschrift des AUSW wird wie vorgelegt genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
- Mündlicher Bericht

Herr Fehlemann berichtet, dass sich die Grundstückseigentümer mit dem Hauptmieter in Abstimmungsgesprächen befinden. Nach Beendigung dieser Gespräche wird der AUSW unterrichtet.

Auf Anfrage des Herrn RM Tech teilt Herr Fehlemann mit, dass ggf. bis zum Beginn der Baumaßnahme auf dem Grundstück die abgestellten Fahrzeuge akzeptiert werden müssen, obwohl der Eigentümer derzeitig zusammen mit dem Ordnungsamt versucht, eine Lösung zu finden.

Beschluss:
Der TOP "Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen" wird wieder als mündlicher Bericht für die nächste AUSW-Sitzung am 08.03.2000 vorgesehen.

2.2 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kronenbrauerei
hier: Entscheidung zum städtebaulichen und gestalterischen Konzept
- Ausschussvorlage

Herr Wilde gibt den Sachstand wieder und stellt das weitere Vorgehen dar. Als Bestand bleiben der Kronenturm, das Sudhaus und das Brauereimuseum erhalten. Das übrige Gelände wird einer Folgenutzung zugeführt. Für das Gelände der Kronenbrauerei und die angrenzende Wohn- und Mischgebietsnutzung gibt es einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. 1997 hat sich der AUSW bereits mit der Rahmenplanung Märkische Straße befasst. Dieser Rahmenplan ist als Leitlinie zu sehen. Im Nordteil befindet sich öffentliche Nutzung, im rückwärtigen Bereich ist Wohnnutzung und im Übergangsbereich zur B 1 sind Büro- und Verwaltungseinrichtungen vorgesehen.

Für den südlichen Teil wurde bereits ein Qualifizierungskonzept erarbeitet, für den nördlichen Teil liegt inzwischen ein Änderungsbeschluss vor, hier ist die Trägerbeteiligung und Bürgeranhörung bereits durchgeführt worden. Im August 1999 hatte der AUSW ein Gesamtkonzept für die Fläche und ein Qualifizierungsverfahren für die nördliche Fläche durchgeführt. Ziel des Vorhabenträgers ist es, in diesem Jahr mit dem Kopfbau für die Entwicklung der ehemaligen Kronenbrauerei zu beginnen.

Frau Mattern, Ing.-Büro Hovermann, stellt das Gesamtkonzept anhand von Plänen vor. Die Rahmenplanung gibt vor, dass die Gesamtbebauung in fünf Blöcken erfolgt. Der Entwurf aus dem Gutachterverfahren ist überarbeitet worden. Der erste Bauabschnitt wird über eine Tiefgarage erschlossen werden. Ein- und Ausfahrt liegen in der Landgrafenstraße. Eine zweite Ein- /Ausfahrt kommt von der Märkischen Straße her. Für die Bebauung an der B 1 wird es zu einem späteren Zeitpunkt einen getrennten Wettbewerb geben. Wie eine Ansicht von der Kronenstraße her zeigt, ist die Wohnbebauung vier- bis fünfgeschossig geplant. Für die Gestaltung der Bebauung wird ein Gestaltungshandbuch in den städtebaulichen Vertrag eingehen.

Herr Grossmann, Architekturbüro Martini und Grossmann, stellt das Ergebnis des Qualifizierungs-verfahrens für den Nordteil vor. Die Urbanität auf dem Grundstück sollte gefördert und ein Quartier mit Wohnen und Gewerbe geschaffen werden. Im Kronenturm sind Lofteinheiten über zwei Etagen, d. h. sechs Großraumgeschosse mit Maisonetten, geplant.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bringt ihre Zufriedenheit mit dem Gesamtkonzept zum Ausdruck, nur sollte die Wasseranlage im südlichen Bereich gesichert, die Durchfahrtsstraße hinter dem Kronenturm nicht für den Durchgangsverkehr geöffnet und die Rückseite des Kopfbaus verbessert werden.

Herr RM Jostes findet das Konzept schlüssig. Er bittet darum, geplante Gebäude, die an der Märkischen Straße gebaut werden sollen, vorab im AUSW vorzustellen.

Herr Steiner macht deutlich, dass bei der Entwicklung solcher Projekte, wie die Kronenbrauerei, die Barrierefreiheit zu beachten ist. Dieses Kriterium sollte bei Planungen aufgenommen werden. Auch ist er der Meinung, dass sich das Gelände für behinderten- bzw. altengerechte Wohnungen sehr eignet.

Herr RM Tech stellt das dargestellte Konzept als positiv dar. Er merkt an, dass seines Erachtens das Gebäude zur Märkischen Straße hin ein oder zwei Etagen höher gebaut werden sollte. Er fragt den Verkehrsplaner, Herrn Dr. Lessmann, nach Lösungsmöglichkeiten für die Verkehrsteilnehmer, die vom Grundstück Kronenbrauerei zurück zur Innenstadt fahren wollen. Außerdem fragt er nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten.

Herr RM Pisula ist der Meinung, dass das Konzept eine Verbesserung für die Kronenstraße bedeutet. Der vorgesehene Einzelhandel wird von den Anwohnern begrüßt.

Herr RM Drabig bezeichnet den Nutzungsmix und die Flächenentwicklung als sehr gut. Er hält die Verkehrssituation aufgrund des bisherigen starken Verkehrs für akzeptabel.

Auf die Frage des Herrn RM Tech nach der Höhe des Gebäudes zur Märkischen Straße erklärt Herr Wilde, dass die im Modell dargestellte Höhe des Kopfbaus städtebaulich richtig sei, eine Erhöhung um weitere Stockwerke sollte nicht erfolgen.

Im nördlichen Bereich sieht das Erschließungskonzept vor, dass die Verkehre sich über den Knotenpunkt Landgrafenstraße nach Süden und Norden orientieren können.

Frau Mattern stellt dar, dass die oberirdische Stellplatzanlage an die bewirtschaftete Tiefplatzanlage angegliedert ist. Auf dem Gesamtgelände werden zwischen 400 und 500 Wohneinheiten geschaffen. Die Querdurchlässigkeit ist dadurch gegeben, dass die Erdgeschosse sind von den Gebäuden ausgespart sind.

Frau Pohlmann-Rohr verdeutlicht, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Nutzungs-mischung und der Planung zufrieden sei, aber sie hält die Rückseite des Kopfbaus nicht für zufriedenstellend, so dass sie ihre Zustimmung zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages nicht geben wird.

Frau RM Lührs fordert die Verwaltung dazu auf, auch Vorstellungen zum ökologischen Bauen im Ausschuss vorzustellen.

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das städtebauliche und gestalterische Konzept zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kronenbrauerei zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung der 7. Änderung und zur Offenlegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes 177 fortzuführen.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Einwohnerversammlung der Bezirksvertretung und eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Dienstgebäude des Stadtplanungsamtes an der Bauleitplanung für die 7. Änderung des Bebauungsplanes 177 zu beteiligen.

3. Angelegenheiten der Verwaltungsreform
3.1 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung:
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund

Herr RM Tech stimmt der Vorlage zu und erklärt, dass im Bereich des Kulturbereiches positive und verwertbare Erfahrungen gemacht wurden.

Herr Steiner weist auf die Gesichtspunkte der Minderheiten und ihren jeweiligen Bedarf hin. Dies dürfe beim Zusammenwirken von Politik, Bürgerschaft und Verwaltung nicht vergessen werden.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Hochbauamtes
4.1 Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund, Kleine Kielstraße 20
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund, Kleine Kielstr. 20 mit Gesamtkosten von 3.661.000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2100.9411.248) (2100.9351.0248)

finanziert bis Ende 1999 60.114,14 DM 0,00 DM

Haushaltsjahr 2000 2.200.000,00 DM 0,00 DM
VE zu Lasten 2001 644.000,00 DM 0,00 DM

Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden aus dem Schulbudget finanziert.

4.2 Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule in DO-Wellinghofen, Rispenstr. 40 - 42
- Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule, Rispenstr. 40 --42 in DO-Wellinghofen mit Gesamtkosten von 1.100.000,00 DM. Die Sanierungsmaßnahmen werden aus dem im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Schulsanierungsprogramms finanziert.

4.3 Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule in Do-Sölde, Sölder Str. 71
- Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule, Sölder Str. 71 in DO-Sölde mit Gesamtkosten von 2.490.000,00 DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus dem im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Schulsanierungsprogramms finanziert.

5. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
5.1 Benennung der L 663 n, (Teilstück zwischen der "Flughafenstraße" und der "Asselburgstraße")
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
Die L 663 n in dem Abschnitt zwischen der "Flughafenstraße" und der "Asselburgstraße" erhält den Namen "Brackeler Straße" (Verlängerung).

5.2 Durchführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der oberirdischen Schienenstrecken der Dortmunder Stadtwerke AG
- ÖPNV-Beschleunigungsprogramm -
- Verbesserung und Erweiterung der Beschleunigungsmaßnahmen -
- Zweigleisiger Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße und Aplerbeck
- Baubeschluss
- Ratsvorlage

Frau RM Kröger-Brenner macht darauf aufmerksam, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trotz Zustimmung zu dieser Maßnahme nicht die Nordumgehung Do-Aplerbeck befürworten könne. Zudem bittet sie darum, solche Informationen, wie die zeitliche Verschiebung des Umbaus Asselner Hellweg, früher zu geben.

Beschluss:

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Im Rahmen des ÖPNV-Beschleunigungsprogramms beschließt der Rat den zweigleisigen Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße und Aplerbeck mit einem Kostenaufwand in Höhe von 8.100.000,-- DM. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 115.000.000,-- DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von 123.100.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei den Finanzpositionen 8200 9511/9851 024 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 83.825.187,-- DM
Ausgaben 2000 8.719.200,-- DM
Ausgaben 2001 11.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 11.000.000,-- DM
Ausgaben 2003 6.400,000,-- DM
Ausgaben 2004 ff. 2.155.613,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Aufweitung des Budgets erfolgt nicht.

Die Baumaßnahme wird mit 95 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Mit den Bauarbeiten wird erst dann begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

Die Zuordnung der Eigenanteile auf die Stadt Dortmund bzw. Dortmunder Stadtwerke ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag "Verkehr".

6. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
6.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Umbau Hohe Straße" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO

Herr StR Fehlemann gibt an, dass er die Stellungnahme schriftlich abgeben wird.

7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung von Lichtwellenleiterkabeln
- Ausschussvorlage -

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

7.2 Zusammenfassung der Altlastensituation im Planbereich Nickel & Eggeling, Dönnstraße, in Dortmund-Mengede
- Ausschussvorlage

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stellt in Frage, ob auf dem Gelände Wohnnutzung entwickelt werden sollte. Hierbei müsste auch die Umgebung beachtet werden.

Herr RM Harnisch unterstützt die in der Vorlage dargestellten Forderungen des Umweltamtes, fragt aber, ob es einen Zeitplan für das Abschlussbetriebsplanverfahren gibt. In der derzeitigen Nutzung sieht er eine Verschlechterung des Zustandes der Fläche und fordert Gegenmaßnahmen. In der Teilfläche 3 gibt es den verrohrten Bodelschwingher Bach, der eine neue Kanalisation erhalten soll. Dort ist eine Kontamination festzustellen. Bei einer Abdichtung der kontaminierten Fläche ist zu klären, wer die Kosten für die Entsorgung zu tragen hat.

Nach Meinung des Herrn RM Brunstein ist das Gelände für eine Wohnbebauung geeignet. Die Altlasten sind seines Erachtens nach heutigem Stand beherrschbar. Es sollten zunächst Gespräche mit dem Konkursverwalter stattfinden und die Fragen, was auf dem Grundstück machbar ist und wie das Gelände aufgeteilt werden kann, geklärt werden, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Herr Grote weist darauf hin, dass die Chancen für diese Fläche aus der Sicht der Bodenbelastung ab Seite 8 der Vorlage beschrieben werden. Es ist beabsichtigt, die nördlichen 60 % dieses Geländes unter ökonomischen Gesichtspunkten in Richtung auf Wohnbebauung zu entwickeln. Das Umweltamt hält dies in Abhängigkeit zur dann erforderlichen Sanierung für möglich. Nur im Bereich der ehemaligen Klärteiche und -becken ist auf Dauer eine Bebauung nicht möglich. Der verrohrte Bodelschwingher Bach, der als Kanal in die Dönnstraße geführt wird, ist erneuerungsbedürftig. Der Verursacher wird die Kosten der Erneuerung zu übernehmen haben. Ob eine Belastung der Dönnstraße vorliegt, ist durch eine Messung herauszufinden. Das Ende des Abschlussbetriebs-verfahrens ist zur Zeit terminlich nicht bekannt. Der Bereich, der durch die jetzige Nutzung belastet sein könnte, müsste ausgeräumt und entfernt werden.

Herr RM Drabig verweist auf das neue Bundesbodenschutzgesetz. Der Rückgriff auf Alteigentümer ist seines Erachtens möglich. Er sieht es als schwierig an, den erforderlichen Wohnraumbedarf zu schaffen, wenn nicht auf Altbrachen gebaut werden soll.

Herr Grote stellt die Mindestanforderungen dar, die in der Vorlage geschildert werden. Er gibt die Zusage, dass vor Beginn einer Sanierungsplanung diese dem AUSW vorgestellt werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

7.3 Betrieb einer Luft- und Wettermessstation
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
8.1 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
hier: Weiterentwicklung des Projektes, insbesondere des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung
- Ratsvorlage
- gemeinsame Vorlage des Stadtplanungsamtes und der Wirtschafts- und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 übersandt)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 26.01.2000
- Überweisung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2000

Herr StR Sierau verweist auf die Presseberichte. Aus Gründen des Denkmalschutzes ist eine Vergrößerung der Schaufläche nicht möglich, so dass die Interessenten aus dem Textilbereich zurückgetreten sind. Interessenten aus dem gastronomischen Bereich haben sich bisher auch gemeldet, weitere Gespräche hat es noch nicht gegeben.

Dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West, dass geeignete Schritte unternommen werden, die die Nutzung des denkmalgeschützten Objektes "Ritter" als Gastronomiebetrieb sicherstellen, wird demnach durch die Verwaltung entsprochen und die Realisierungsmöglichkeiten der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West werden von der Verwaltung geprüft.

8.2 Bauleitplanung, Bebauungsplan Br 209 - Tecklenborn -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung;
IV: Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Br 209
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Br 209 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Pkt. 1.5.1 und 1.5.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I s. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW s. 66, SGV NW 2023)

II. beschließt den Bebauungsplan Br 209 - Tecklenborn - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 28.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit folgenden Änderungen als Satzung:

a) Festsetzung einer Belastungsfläche (Leitungsrecht zugunsten der DEW) nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB
b) Festsetzung einer Belastungsfläche (Leitungsrecht zugunsten der Ruhrgas AG) nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt, dem Bebauungsplan Br 209 die modifizierte Begründung vom 19. Januar 2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 209 - Tecklenborn - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

8.3 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV: Satzungsbeschluss;
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt, den Tagesordnungspunkt auf den 08.03.2000 zu vertagen.

8.4 Bauleitplanung, 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 107, - Märkische Straße/ Saarlandstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
II. Offenlegungsbeschlüsse (118. Änderung F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 22.02.20000

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis vom Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In O 107 - Märkische Straße/Saarlandstraße -.

II. stimmt den geplanten Darstellungen der 118. Flächennutzungsplan-Änderung und den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In O 107 - Märkische Straße/Saarlandstraße - gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes 13/1 - für den unter Punkt 1.1 bzw. Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereiche und dem Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 bzw. der Begründung vom 01.02.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

8.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
- Ratsbeschluss

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Beschluss vom 11.12.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In N 213 hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 - östlich Derner Straße (ehem. Feineisenstraße) - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 25.01.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

8.6 Entwicklung der Fläche "Güterbahnhof Dortmund-Ost"
- Ausschussvorlage
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Fläche Güterbahnhof-Ost"
- Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 22.02.20000

Herr RM Tech weist auf den Antrag der SPD-Fraktion hin, in dem das Plangebiet erweitert wird. Die Gesamtfläche sollte als zusammenhängende Fläche entwickelt werden.

Herr RM Jung verweist auf den Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 22.02.2000, in denen dem AUSW eine Empfehlung gegeben wird.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stimmt grundsätzlich der Erweiterung der Fläche zu (siehe SPD-Antrag). Das Interesse der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht in die Richtung "autoarmes Wohnen", so dass die gewünschte zweite Änderung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht die Zustimmung dieser Fraktion erhält. Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt die Verwaltung, wie sie sich den Prozess zur Entwicklung von Bereichen für das "autoarme Wohnen" vorstellt.

Herr RM Pisula könnte sich dem Antrag der SPD-Fraktion anschließen. Er erklärt, dass das Werkstattverfahren nicht durch Vorgaben eingeengt werden darf, so dass die vorgeschlagenen Änderungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht bereits in die Planung einfließen dürfen.

Herr Wilde stellt dar, dass es aus städtebaulicher Sicht wünschenswert wäre, das in der Vorlage bezeichnete Gebiet sowie die erweiterte Fläche zusammen zu betrachten. Davon hat die Verwaltung Abstand genommen, weil das Gelände ehemals Thyssen-Klönne sich in Privateigentum befindet. Der Eigentümer verhindert, dass in den nächsten Jahren große Veränderungen auf dem Grundstück vorgenommen werden können. Das Grundstück könnte in das Werkstattgespräch einbezogen werden, aber bei einer konkreten Planung hat eine Einbeziehung derzeitig keinen Sinn. Den Werkstattteilnehmern könnte aber verdeutlicht werden, dass Planungsüberlegungen für diesen Bereich mit angestellt werden können. Herr Wilde schlägt vor, den Planbereich in den Werkstattgesprächen so zu belassen, wie die Verwaltung es vorgeschlagen hat, und wird im Rahmen der Werkstatt die Teilnehmer dazu auffordern, auf einer Maßstabsebene 1: 2000 oder 1: 3000 auch Konzeptvorstellungen für das Thyssen-Klönne - Gelände zu entwickeln.

Dadurch dass die Stadt kein Eigentümer im Bereich des Ostbahnhofes ist, kann sie keine Aktivitäten entwickeln, um autoarmes Wohnen durchzusetzen. Die Stadt ist hier auf die Eigentümer angewiesen und kann nur über das Planrecht Einfluss auf die Eigentümer nehmen. Die Deutsche Bahn AG hat sich grundsätzlich bereit erklärt, ein solches Konzept mit zu entwickeln, kann aber keine Erfolgsgarantie geben. Das Konzept sollte so offen sein, dass autoarmes Wohnen möglich bleibt.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass er mit den Grundstückseigentümern zu einem realistischen Konzept kommen möchte. Es hat inzwischen bereits Anfragen zur Nutzung gegeben. Das autoarme Wohnen muss im Zusammenhang mit den Werkstattgesprächen gesehen und geprüft werden.

Herr RM Drabig fragt, ob es zugelassen werden kann, dass ein Grundstückseigentümer eine Fläche nicht entwickelt. Er ist der Meinung, dass auch der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Bereich überplant werden sollte. Es sollten nach der Werkstatt Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden. Gegebenenfalls sollte mit dem Eigentümer der Fläche ehemals Thyssen-Klönne anschließend verhandelt werden, um eine Entwicklung der Fläche vor Ablauf der nächsten zehn Jahre zu ermöglichen.

Herr RM Jostes strebt keinen einschränkenden Wettbewerb an. Die für das Plangebiet genannten städtebaulichen Ziele engen seines Erachtens die Entwicklungsmöglichkeiten bereits zu sehr ein.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag der SPD-Fraktion zu. Die in der Vorlage dargestellten ökologischen Mindestanforderungen hält sie für den Standard.

Herr RM Tech fordert, dass die ökologischen Mindestanforderungen als Grundvoraussetzung dargestellt werden.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem SPD-Antrag vom 23.02.2000 zu und beschließt, das "Kooperative Werkstattverfahren Güterbahnhof Dortmund-Ost" um das gesamte Gebiet zwischen Weißenburger Straße, Inselstraße und Eisenacher Straße zu erweitern. Auf die eingezeichneten Umrisse auf der Karte, die sich auf der Rückseite des Antrages befindet, wird verwiesen.

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 22.02.2000 wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das beabsichtigte Verfahren zur Entwicklung der Fläche "Güterbahnhof Dortmund-Ost" zur Kenntnis und stimmt einstimmig dem städtebaulichen Werkstattverfahren zur Entwicklung der Fläche unter Beachtung des SPD-Antrages vom 23.02.2000 zu.

8.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage für den Bereich östlich Eichwaldstraße nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Wickede
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW nimmt das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation zur Kenntnis sowie die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage für den Bereich östlich der Eichwaldstraße in Dortmund-Wickede auf der Grundlage des Planungsvorschlages vom 19.10.1999 zur Kenntnis.

9. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
9.1 Vorbescheid für den Abbruch eines Wohn- und Hotelgebäudes und die Errichtung eines Geschäftshauses mit Büronutzung auf den Grundstücken Rheinlanddamm 2 - 4, Märkische Straße 145 - 147 (Ophoff-Eck)
- Bauvorhaben nach §§ 30 und 34 BauGB
- Ausschussvorlage

Herr RM Grote hält es für unstrittig, dass das alte Gebäude abgerissen und ein neues gebaut wird. Er schlägt vor, dass der Investor mit den Anliegern Einvernehmen herstellt.

Herr StR Sierau nimmt diesen Hinweis auf und erklärt, dass der neue Investor neue städtebauliche Vorstellungen habe. Er geht davon aus, dass durch das Einhalten der notwendigen Abstandsflächen frühere Probleme mit den Anliegern nicht auftauchen werden.

Herr RM Tech begrüßt, dass es neue Planungen für das Gebäude gibt und hofft, dass diese verwirklicht werden können.

Herr RM Jung fordert die Verwaltung dazu auf, Änderungen, die im weiteren Verfahren entstehen können, im AUSW vorzustellen und zu behandeln.

Frau RM Kröger-Brenner merkt an, dass die Fußgängersituation verbessert werden sollte. Auch sollte es Querungshilfen geben.

Dazu weist Herr StR Fehlemann darauf hin, dass der Bürgersteig nach den derzeitigen Planungen verbreitert werden wird.

Herr RM Drabig hält es wie Herr RM Jung für erforderlich, die weiteren Schritte im AUSW berichten zu lassen. Der Kreuzungsbereich sollte verändert werden, dazu sollten z. B. Gespräche mit der Stadtsparkasse aufgenommen werden.

Herr RM Jung verdeutlicht, dass perspektivische Planungen vorgenommen werden sollten. Auch auf der Ostseite der Märkischen Straße sollte eine Entwicklung des Bereiches erfolgen.

Herr StR Fehlemann stellt dar, dass bei der Ausfädelung der B 1-Tunnelsituation das Gelände der Fa. Hülpert sowie der Stadtsparkasse betroffen sein wird. Zur Zeit finden in dieser Angelegenheit bereits Gespräche statt.

Herr StR Sierau erklärt, dass der erarbeitete Rahmenplan Märkische Straße abgearbeitet wird. Es sollte eine Art Planungskultur entwickelt werden, um bei Flächen, die er für eine "Visitenkarte für die Stadt" hält, einen guten Standard zu erhalten. Ansonsten muss die Planung hier im Zusammenhang mit der B 1-Planung gesehen werden.

Herr RM Tech macht darauf aufmerksam, dass ein Nachbargebäude siebengeschossig sei, so dass auch das neu zu errichtende Gebäude entsprechend hoch sein könnte. Es ist bei der Gebäudehöhe auf die gegenüber und nebenan liegenden Gebäude abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

10. Angelegenheiten der Stadtkämmerei
10.1 Erhöhung der Investitionssumme im Wirtschaftsplan des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Erhöhung der Mittel für die Basisabdichtung im Investitionsplan des Deponiesondervermögens von der bisher vorgesehenen Summe von 2.668 TDM auf 5.300 TDM zu.

11. Angelegenheiten des Schulverwaltungsamtes
11.1 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Schulausschusses vom 16.02.2000
- CDU-Antrag zur gleichen Angelegenheit vom 14.02.2000

Herr StR Fehlemann stellt den Sachstandsbericht mit Hilfe von Folien vor. Die Bauverwaltung hat Handlungskonzepte für den Ersatz von Pavillons durch Massivbauten, die Sanierung von Schulgebäuden und die Erneuerung von Fachräumen erarbeitet.

Herr StR Fehlemann stellt die Grundsatzphilosophie vor, die beinhaltet, dass es sich hierbei um standardisierte massive Individuallösungen an vielen Standorten mit dem gleichen Maßstab handeln muss. Das Ziel ist die schnelle, gute, kostengünstige Erstellung von Massivbauten. Die Bauverwaltung hat das Ziel, ein bis ins Detail ausgearbeitetes Multisystem zu schaffen. Das bedeutet die Möglichkeit einer frühen politischen Abstimmung, die in den nächsten Ausschusssitzungen erfolgen wird. Die Ziele bestehen in der Verkürzung der Vorlaufzeiten, der Schaffung von klaren Planungsabläufen und gleichen Standards an allen Standorten für alle Schüler und Lehrer, der Verkürzung der Kalkulations- und Ausführungsphasen sowie in klaren Aufgabenbeschreibungen für Dritte bei der Auftragsvergabe. Die Voraussetzungen sind kurzfristige, konkrete Aufträge vom Ausschuss und vom Auftraggeber, flexible Mittelbereitstellung und "Schubladenpläne" für die mittelfristige Investitionsplanung. Die Kosten liegen bei ca. 330 000,-- DM pro Kla

sse. Die Kosten sind davon abhängig zu machen, wie die Klasse an die Schule angeschlossen wird, z. B. ob es sich um einen Spezialraum handelt. Ein Plus/Minus von 20 % ist einzuplanen. In den Schulbaurichtlinien werden drei Schulraumtypen genannt: Die Klasse mit 45, 60 und 75 qm.

Das vorgestellte Modell bezeichnet Herr StR Fehlemann als das "additive Konstruktionsmodell für variable standortspezifische Grundrisslösungen", das ein klares Grundraster zugrunde legt: Optimierte Unterrichtsbedingungen, reduzierte Bewirtschaftungskosten durch gute Raumakustik und ein angenehmes Raumklima mit Niedrigtemperaturbetrieb, energiesparenden Leuchten, hohem Dämmwert bei Fenster und Fassade, langer Haltbarkeit der verwendeten Materialien, problemloser Installation und frei wählbarer Außenfassade liegen diesem System zugrunde.

Herr StR Fehlemann stellt dar, dass im Laufe des Haushaltsjahres 2000 48 Maßnahmen aus Haushaltsresten mit ca. 11 Mio. DM und 114 aus dem Haushaltssoll mit ca. 59 Mio. DM nach der Genehmigung des Haushaltes zu erledigen sein werden. Das heißt, dass jeden Tag eine Maßnahme begonnen, abgerechnet und eingeweiht werden müsse. Bereits die Zahlen zeigen, dass auch Aufträge vergeben werden müssen.

Das vorgeschlagene System wird die Grundlage für sämtliche Erweiterungen sein, für die Herr StR Fehlemann plant, Sammelbeschlüsse in den Ausschüssen einzuholen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht noch Optimierungsmöglichkeiten bei den dargestellten Standards, insbesondere was Niedrigenergiestandards, Regenwasserbewirtschaftung etc. betrifft, besonders da die Ersatzbauten länger als die Pavillons stehen bleiben sollen.

Herr RM Knieling meint, dass durch das Modell mehr System in die Sanierung der Schulgebäude kommen wird. Der Hauptforderung, dass die maroden Pavillons abgerissen werden, folgt eine gute Ersatzmöglichkeit.

Herr Steiner fordert von der Verwaltung, dass nur barrierefreie Zugänge geschaffen werden, damit es auch beeinträchtigten Schülern möglich ist, die Regelschule zu besuchen.

Herr StR Fehlemann sieht die ökologischen Hintergründe zu mindestens 80 % als erfüllt an. Gleiche Standards können keine Individuallösung zur Folge haben. Zur Barrierefreiheit erklärt er, dass die Bauverwaltung nach den Schulbaurichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen baut. Dort, wo Anbauten notwendig sind, werden ggf. Rampen geschaffen. Das Gelenk zwischen Alt- und Neubestand wird nicht standardisiert werden.

Herr RM Tech sieht die Vorlage in sehr positivem Licht. Er schlägt vor, die weniger alten Pavillons evtl. noch einer Nachnutzung zuzuführen.

Herr RM Drabig hält das vorgestellte Vorgehen für vernünftig. Es ermöglicht, die Investitionssumme tatsächlich umzusetzen. Er verweist auf Großbritannien. Dort ist ein standardisierter Schulraumbau erfolgt und anschließend wurde die Schulraumbewirtschaftung neu organisiert. Eine höhere Auslastung der Schulräume könnte die Gesamtkosten reduzierten. Herr RM Drabig fragt, ob es Erkenntnisse gibt, wie der Schulraumbedarf sich entwickelt.

Herr StR Fehlemann weist darauf hin, dass im Schulausschuss die Frage, ob ein 5jähriger Schulentwicklungsplan Grundlage für die Investitionen sein kann, nicht beantwortet werden konnte. Mit dem Schulentwicklungsplan will man eine ortsnahe Versorgung erreichen. Auch die Frage der Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit kleineren Schuleinheiten ist zu klären. Über die Kosten einer Stunde wurde nicht nachgedacht. Wenn alles auf einmal erneuert wird, bedeutet das, dass die Klassen für die Zeit der Sanierung aus den Schulen ausziehen müssen. Herr StR Fehlemann schlägt vor, diese Themen im Schulausschuss noch einmal anzusprechen.

Herr RM Knieling ist der Meinung, dass die Pavillons abgerissen werden müssen und für keine andere Nutzung zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Barrierefreiheit muss in den zu errichtenden Neubaumaßnahmen, zumindest in den Erdgeschossen, umgesetzt werden. Über ein verbessertes Gebäudemanagement, über bessere Absprachen zwischen den beteiligten Fachbereichen muss es zu einer guten Umsetzung kommen. Herr RM Knieling geht davon aus, dass die Eigenverantwortlichkeit für die Gebäude steigen wird, wenn die Gebäude saniert sind.

Der Beschluss des Schulausschusses wird zugrunde gelegt.

Beschluss:
Der AUSW gibt mehrheitlich dem Rat der Stadt die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung zur Kenntnis und stimmt dem Handlungskonzept für die Umsetzung der Schulbau- und Fachraumsanierung zu mit Ausnahme der Finanzierung der zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen.

Zu den bereits im Haushalt enthaltenen 10 Mio. DM für Sanierungsmaßnahmen sind gem. Ratsbeschluss vom 21.10.1999 zusätzlich 20 Mio. DM zu veranschlagen, so dass sich das Haushaltssoll für 2000 von 32 Mio. DM auf insgesamt 52 Mio. DM erhöht.

Die für das Haushaltsjahr 2000 vorliegenden Maßnahmevorschläge (Anlage 4) sind Bestandteil der Veränderungslisten, die im Rahmen der bereitgestellten Sondermittel für Schulsanierungen in Höhe von 30 Mio. DM zu berücksichtigen sind.

12. Angelegenheiten der Entwicklungsagentur
12.1 Standortentwicklung Gneisenau in Dortmund-Derne - Sanierung des Industriedenkmals "Tomson-Bock"
- Ratsvorlage

Herr RM Drabig stellt dar, dass eine Standortentwicklung nicht von der Unterschutzstellung und Erhaltung eines einzelnen Industriedenkmals abhängig gemacht werden sollte.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der geplanten Dach- und Fachsanierung des Industriedenkmals "Tomson Bock" auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Gneisenau in Dortmund-Derne zustimmend Kenntnis und beschließt:

- Fördermittel des Landes (Städtebauförderung) zur Finanzierung der Maßnahme in Anspruch zu nehmen.

- die Durchführung und Finanzierung der geplanten Maßnahme der "Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur" entsprechend Pkt. 2 und 3 dieser Vorlage, zu übertragen.

12.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Verfahren zur Entwicklung von Phoenix-West"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Verfahren zur Entwicklung von Phoenix-West"

Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Zwischenbericht zum Stand der Entwicklungswerkstatt zu Phoenix-West erwartet. Sie fordert dazu auf, einen Termin, ggf. gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, dazu vorzusehen.

Herr RM Jung schlägt vor, zunächst für den AUSW den Termin 12.04.2000 einzuplanen. Er wird Herrn RM Prüsse, den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, ansprechen.

Herr StR Sierau stellt den gegenwärtigen Zeitplan der Entwicklungswerkstatt vor, aus dem hervorgeht, dass am 06.04.2000 die abschließende Sitzung der Entwicklungswerkstatt ist. Anschließend wird die Verwaltung die Ergebnisse bis zum 10.04.2000 auswerten. Die Bezirksvertretung Hörde ist an der Entwicklungswerkstatt beteiligt, so dass ein erster Sachstandsbericht nach Auswertung der Ergebnisse erfolgen könnte. Im Verwaltungsvorstand ist am 22.02.2000 besprochen worden, dass eine gemeinsame Sondersitzung des AUSW, des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde am 07.06.2000 angestrebt werden sollte. In dieser Sitzung könnte die Auswertung der Werkstatt im Vorfeld der Ratssitzung am 15.06.2000 vorgestellt und diskutiert werden. Im Rat ist eine erste Lesung am 15.06.2000 geplant. Am 12.04.2000 könnte zwar eine Präsentation erfolgen, aber nach Ansicht des Herrn StR Sierau ist eine Aufbereitung der Unterlagen notwendig, damit eine Reflexion möglich ist.

Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung in der AUSW-Sitzung am 12.04.2000 einen mündlichen Bericht abgibt und am 07.06.2000 eine gemeinsame Sitzung mit dem AWBF und der Bezirksvertretung Dormund-Hörde zum Thema Entwicklungswerkstatt Phoenix-West stattfindet.

13. Angelegenheiten des Sportamtes, des Hochbau- und des Grünflächenamtes

13.1 Neubau einer Sportanlage in Tennenausführung und Errichtung eines Umkleidegebäudes an der Spreestraße in Dortmund-Körne; Erweiterung des Baubeschlusses vom 17.12.1998 - Errichtung einer Schallschutzwand und Bewilligung zusätzlicher Baukosten -
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem unter Ziffer 3. aufgeführten Beschlussvorschlag zu folgen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen:

3. Der Rat der Stadt Dortmund erweitert seinen Baubeschluss vom 17.12.1998 um die Errichtung einer Schallschutzwand einschließlich der zusätzlich entstehenden Baukosten mit einem Gesamtvolumen von 880.000,-- DM netto zuzüglich 140.800,-- DM Vorsteuer.

Neue Gesamtkosten: 2.550.689,-- DM netto
408.111,-- DM Vorsteuer
2.958.800,-- DM

Der Stadtkämmerer (Vertretung: Stadträtin Greive) wird ermächtigt, die erforderlichen Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Dezernatsbudget. Die Bereitstellung der für die Maßnahme benötigten Mittel erfolgt zunächst aus der Haushaltsstelle 5620 9611 0179
- Erneuerung verschiedener Sportplätze - bzw. für die Vorsteuer aus der HSt 5620 1590 000 0
- Mehrwertsteuererstattung vom Finanzamt-.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt deshalb die öffentliche Sitzung um 18.12 Uhr.

J u n g K n i e l i n g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Geschäftsführung 06.03.2000
StA 01
F 2 60 21

Niederschrift

über die 8. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 23.02.2000

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Siemund i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Herr RM Pisula i. V. für Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Rüttgers i. V. für Herrn RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Hellmann
Herr s. E. Ucar

b) beratende Mitglieder

Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Reck, 63/stv. AL ab 17.00 Uhr
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Buchbender, 20/AL ab 17.00 Uhr
Herr Birnstiel, 8/EA
Herr Schultenkämper, 2/Dez-VR bis TOP 3.1
Frau Böker, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Grossmann, Arch.-Büro Martini und Grossmann
Herr Dr. Lessmann, Ing.-Büro
Frau Matter, Ing.-Büro Hovermann
Frau Gräfin von Schwerin, Landschaftsarchitektin

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Knieling benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW weist Herr RM Jung hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung
Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des AUSW am 19.01.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
Mündlicher Bericht
2.2 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kronenbrauerei
hier: Entscheidung zum städtebaulichen und gestalterischen Konzept
- Ausschussvorlage

3. Angelegenheiten der Verwaltungsreform

3.1 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung:
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage

4. Angelegenheiten des Hochbauamtes
4.1 Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund,
Kleine Kielstraße 20
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage
4.2 Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule in Do-Wellinghofen,
Rispenstraße 40 - 42
- Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage
4.3 Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule in Do-Sölde,
Sölder Str. 71
- Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage

5. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
5.1 Benennung der L 663 n
(Teilstück zwischen der "Flughafenstraße" und der "Asselburgstraße")
- Ratsvorlage
5.2 Durchführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der oberirdischen Schienenstrecken der Dortmunder Stadtwerke AG
- ÖPNV-Beschleunigungsprogramm -
- Verbesserung und Erweiterung der Beschleunigungsmaßnahmen -
- Zweigleisiger Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße und Aplerbeck
- Baubeschluss
- Ratsvorlage

6. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
6.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Umbau Hohe Straße"
- Bitte um Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO

7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung von Lichtwellenleiterkabeln
- Ausschussvorlage -
7.2 Zusammenfassung der Altlastensituation im Planbereich Nickel & Eggeling, Dönnstraße, in Dortmund-Mengede
- Ausschussvorlage
7.3 Betrieb einer Luft- und Wettermessstation
- Ausschussvorlage

8. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
8.1 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
hier: Weiterentwicklung des Projektes, insbesondere des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung
- Ratsvorlage
- gemeinsame Vorlage des Stadtplanungsamtes und der Wirtschafts- und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 übersandt)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 26.01.2000
- Überweisung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2000
8.2 Bauleitplanung, Bebauungsplan Br 209 - Tecklenborn -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung;
IV: Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 209
- Ratsvorlage
8.3 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund -

hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV: Satzungsbeschluss;
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
- Ratsvorlage
8.4 Bauleitplanung, 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 107
- Märkische Straße/ Saarlandstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
II. Offenlegungsbeschlüsse (118. Änderung F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
- Ratsvorlage
8.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 213
- östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
- Ratsbeschluss
8.6 Entwicklung der Fläche "Güterbahnhof Dortmund-Ost"
- Ausschussvorlage
8.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage für den Bereich östlich Eichwaldstraße
nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Wickede
- Ausschussvorlage

9. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
9.1 Vorbescheid für den Abbruch eines Wohn- und Hotelgebäudes und die
Errichtung eines Geschäftshauses mit Büronutzung auf den Grundstücken
Rheinlanddamm 2 - 4, Märkische Straße 145 - 147 (Ophoff-Eck)
- Bauvorhaben nach §§ 30 und 34 BauGB
- Ausschussvorlage

10. Angelegenheiten der Stadtkämmerei
10.1 Erhöhung der Investitionssumme im Wirtschaftsplan des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

11. Angelegenheiten des Schulverwaltungsamtes
11.1 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung
- Ratsvorlage

12. Angelegenheiten der Entwicklungsagentur
12.1 Standortentwicklung Gneisenau in Dortmund-Derne - Sanierung des Industriedenkmals "Tomson-Bock"
- Ratsvorlage
12.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Verfahren zur Entwicklung von Phoenix-West"

Die Verwaltung schlägt vor, den TOP 8.3 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -, Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - von der Tagesordnung abzusetzen und am 08.03.2000 zu behandeln, weil mit dem Vorhabenträger noch Fragestellungen zu klären sind.

Die Ratsvorlage Neubau einer Sportanlage in Tennenausführung und Errichtung eines Umkleidegebäudes an der Spreestraße in Dortmund-Körne; Erweiterung des Baubeschlusses vom 17.12.1998 - Errichtung einer Schallschutzwand und Bewilligung zusätzlicher Baukosten -wird im Wege der Dringlichkeit vorgelegt. Die Dringlichkeit wird mit Schreiben des Herrn Pogadl vom 23.02.2000 begründet. Die Dringlichkeit wird allgemein anerkannt, so dass die Vorlage als TOP 13.1 in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Der AUSW stellt die Tagesordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig fest.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des AUSW am 19.01.2000
Die Niederschrift des AUSW wird wie vorgelegt genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
- Mündlicher Bericht

Herr Fehlemann berichtet, dass sich die Grundstückseigentümer mit dem Hauptmieter in Abstimmungsgesprächen befinden. Nach Beendigung dieser Gespräche wird der AUSW unterrichtet.

Auf Anfrage des Herrn RM Tech teilt Herr Fehlemann mit, dass ggf. bis zum Beginn der Baumaßnahme auf dem Grundstück die abgestellten Fahrzeuge akzeptiert werden müssen, obwohl der Eigentümer derzeitig zusammen mit dem Ordnungsamt versucht, eine Lösung zu finden.

Beschluss:
Der TOP "Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen" wird wieder als mündlicher Bericht für die nächste AUSW-Sitzung am 08.03.2000 vorgesehen.

2.2 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kronenbrauerei
hier: Entscheidung zum städtebaulichen und gestalterischen Konzept
- Ausschussvorlage

Herr Wilde gibt den Sachstand wieder und stellt das weitere Vorgehen dar. Als Bestand bleiben der Kronenturm, das Sudhaus und das Brauereimuseum erhalten. Das übrige Gelände wird einer Folgenutzung zugeführt. Für das Gelände der Kronenbrauerei und die angrenzende Wohn- und Mischgebietsnutzung gibt es einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. 1997 hat sich der AUSW bereits mit der Rahmenplanung Märkische Straße befasst. Dieser Rahmenplan ist als Leitlinie zu sehen. Im Nordteil befindet sich öffentliche Nutzung, im rückwärtigen Bereich ist Wohnnutzung und im Übergangsbereich zur B 1 sind Büro- und Verwaltungseinrichtungen vorgesehen.

Für den südlichen Teil wurde bereits ein Qualifizierungskonzept erarbeitet, für den nördlichen Teil liegt inzwischen ein Änderungsbeschluss vor, hier ist die Trägerbeteiligung und Bürgeranhörung bereits durchgeführt worden. Im August 1999 hatte der AUSW ein Gesamtkonzept für die Fläche und ein Qualifizierungsverfahren für die nördliche Fläche durchgeführt. Ziel des Vorhabenträgers ist es, in diesem Jahr mit dem Kopfbau für die Entwicklung der ehemaligen Kronenbrauerei zu beginnen.

Frau Mattern, Ing.-Büro Hovermann, stellt das Gesamtkonzept anhand von Plänen vor. Die Rahmenplanung gibt vor, dass die Gesamtbebauung in fünf Blöcken erfolgt. Der Entwurf aus dem Gutachterverfahren ist überarbeitet worden. Der erste Bauabschnitt wird über eine Tiefgarage erschlossen werden. Ein- und Ausfahrt liegen in der Landgrafenstraße. Eine zweite Ein- /Ausfahrt kommt von der Märkischen Straße her. Für die Bebauung an der B 1 wird es zu einem späteren Zeitpunkt einen getrennten Wettbewerb geben. Wie eine Ansicht von der Kronenstraße her zeigt, ist die Wohnbebauung vier- bis fünfgeschossig geplant. Für die Gestaltung der Bebauung wird ein Gestaltungshandbuch in den städtebaulichen Vertrag eingehen.

Herr Grossmann, Architekturbüro Martini und Grossmann, stellt das Ergebnis des Qualifizierungs-verfahrens für den Nordteil vor. Die Urbanität auf dem Grundstück sollte gefördert und ein Quartier mit Wohnen und Gewerbe geschaffen werden. Im Kronenturm sind Lofteinheiten über zwei Etagen, d. h. sechs Großraumgeschosse mit Maisonetten, geplant.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bringt ihre Zufriedenheit mit dem Gesamtkonzept zum Ausdruck, nur sollte die Wasseranlage im südlichen Bereich gesichert, die Durchfahrtsstraße hinter dem Kronenturm nicht für den Durchgangsverkehr geöffnet und die Rückseite des Kopfbaus verbessert werden.

Herr RM Jostes findet das Konzept schlüssig. Er bittet darum, geplante Gebäude, die an der Märkischen Straße gebaut werden sollen, vorab im AUSW vorzustellen.

Herr Steiner macht deutlich, dass bei der Entwicklung solcher Projekte, wie die Kronenbrauerei, die Barrierefreiheit zu beachten ist. Dieses Kriterium sollte bei Planungen aufgenommen werden. Auch ist er der Meinung, dass sich das Gelände für behinderten- bzw. altengerechte Wohnungen sehr eignet.

Herr RM Tech stellt das dargestellte Konzept als positiv dar. Er merkt an, dass seines Erachtens das Gebäude zur Märkischen Straße hin ein oder zwei Etagen höher gebaut werden sollte. Er fragt den Verkehrsplaner, Herrn Dr. Lessmann, nach Lösungsmöglichkeiten für die Verkehrsteilnehmer, die vom Grundstück Kronenbrauerei zurück zur Innenstadt fahren wollen. Außerdem fragt er nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten.

Herr RM Pisula ist der Meinung, dass das Konzept eine Verbesserung für die Kronenstraße bedeutet. Der vorgesehene Einzelhandel wird von den Anwohnern begrüßt.

Herr RM Drabig bezeichnet den Nutzungsmix und die Flächenentwicklung als sehr gut. Er hält die Verkehrssituation aufgrund des bisherigen starken Verkehrs für akzeptabel.

Auf die Frage des Herrn RM Tech nach der Höhe des Gebäudes zur Märkischen Straße erklärt Herr Wilde, dass die im Modell dargestellte Höhe des Kopfbaus städtebaulich richtig sei, eine Erhöhung um weitere Stockwerke sollte nicht erfolgen.

Im nördlichen Bereich sieht das Erschließungskonzept vor, dass die Verkehre sich über den Knotenpunkt Landgrafenstraße nach Süden und Norden orientieren können.

Frau Mattern stellt dar, dass die oberirdische Stellplatzanlage an die bewirtschaftete Tiefplatzanlage angegliedert ist. Auf dem Gesamtgelände werden zwischen 400 und 500 Wohneinheiten geschaffen. Die Querdurchlässigkeit ist dadurch gegeben, dass die Erdgeschosse sind von den Gebäuden ausgespart sind.

Frau Pohlmann-Rohr verdeutlicht, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Nutzungs-mischung und der Planung zufrieden sei, aber sie hält die Rückseite des Kopfbaus nicht für zufriedenstellend, so dass sie ihre Zustimmung zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages nicht geben wird.

Frau RM Lührs fordert die Verwaltung dazu auf, auch Vorstellungen zum ökologischen Bauen im Ausschuss vorzustellen.

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das städtebauliche und gestalterische Konzept zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kronenbrauerei zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung der 7. Änderung und zur Offenlegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes 177 fortzuführen.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Einwohnerversammlung der Bezirksvertretung und eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Dienstgebäude des Stadtplanungsamtes an der Bauleitplanung für die 7. Änderung des Bebauungsplanes 177 zu beteiligen.

3. Angelegenheiten der Verwaltungsreform
3.1 Teilnahme am Projekt "Modellkommunen" der Bertelsmann Stiftung:
Verbesserung der ganzheitlichen Steuerung der Stadt Dortmund

Herr RM Tech stimmt der Vorlage zu und erklärt, dass im Bereich des Kulturbereiches positive und verwertbare Erfahrungen gemacht wurden.

Herr Steiner weist auf die Gesichtspunkte der Minderheiten und ihren jeweiligen Bedarf hin. Dies dürfe beim Zusammenwirken von Politik, Bürgerschaft und Verwaltung nicht vergessen werden.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Hochbauamtes
4.1 Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund, Kleine Kielstraße 20
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund, Kleine Kielstr. 20 mit Gesamtkosten von 3.661.000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2100.9411.248) (2100.9351.0248)

finanziert bis Ende 1999 60.114,14 DM 0,00 DM

Haushaltsjahr 2000 2.200.000,00 DM 0,00 DM
VE zu Lasten 2001 644.000,00 DM 0,00 DM

Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden aus dem Schulbudget finanziert.

4.2 Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule in DO-Wellinghofen, Rispenstr. 40 - 42
- Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule, Rispenstr. 40 --42 in DO-Wellinghofen mit Gesamtkosten von 1.100.000,00 DM. Die Sanierungsmaßnahmen werden aus dem im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Schulsanierungsprogramms finanziert.

4.3 Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule in Do-Sölde, Sölder Str. 71
- Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule, Sölder Str. 71 in DO-Sölde mit Gesamtkosten von 2.490.000,00 DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus dem im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Schulsanierungsprogramms finanziert.

5. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
5.1 Benennung der L 663 n, (Teilstück zwischen der "Flughafenstraße" und der "Asselburgstraße")
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
Die L 663 n in dem Abschnitt zwischen der "Flughafenstraße" und der "Asselburgstraße" erhält den Namen "Brackeler Straße" (Verlängerung).

5.2 Durchführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der oberirdischen Schienenstrecken der Dortmunder Stadtwerke AG
- ÖPNV-Beschleunigungsprogramm -
- Verbesserung und Erweiterung der Beschleunigungsmaßnahmen -
- Zweigleisiger Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße und Aplerbeck
- Baubeschluss
- Ratsvorlage

Frau RM Kröger-Brenner macht darauf aufmerksam, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trotz Zustimmung zu dieser Maßnahme nicht die Nordumgehung Do-Aplerbeck befürworten könne. Zudem bittet sie darum, solche Informationen, wie die zeitliche Verschiebung des Umbaus Asselner Hellweg, früher zu geben.

Beschluss:

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Im Rahmen des ÖPNV-Beschleunigungsprogramms beschließt der Rat den zweigleisigen Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße und Aplerbeck mit einem Kostenaufwand in Höhe von 8.100.000,-- DM. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 115.000.000,-- DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von 123.100.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei den Finanzpositionen 8200 9511/9851 024 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 83.825.187,-- DM
Ausgaben 2000 8.719.200,-- DM
Ausgaben 2001 11.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 11.000.000,-- DM
Ausgaben 2003 6.400,000,-- DM
Ausgaben 2004 ff. 2.155.613,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Aufweitung des Budgets erfolgt nicht.

Die Baumaßnahme wird mit 95 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Mit den Bauarbeiten wird erst dann begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

Die Zuordnung der Eigenanteile auf die Stadt Dortmund bzw. Dortmunder Stadtwerke ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag "Verkehr".

6. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
6.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Umbau Hohe Straße" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO

Herr StR Fehlemann gibt an, dass er die Stellungnahme schriftlich abgeben wird.

7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung von Lichtwellenleiterkabeln
- Ausschussvorlage -

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

7.2 Zusammenfassung der Altlastensituation im Planbereich Nickel & Eggeling, Dönnstraße, in Dortmund-Mengede
- Ausschussvorlage

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stellt in Frage, ob auf dem Gelände Wohnnutzung entwickelt werden sollte. Hierbei müsste auch die Umgebung beachtet werden.

Herr RM Harnisch unterstützt die in der Vorlage dargestellten Forderungen des Umweltamtes, fragt aber, ob es einen Zeitplan für das Abschlussbetriebsplanverfahren gibt. In der derzeitigen Nutzung sieht er eine Verschlechterung des Zustandes der Fläche und fordert Gegenmaßnahmen. In der Teilfläche 3 gibt es den verrohrten Bodelschwingher Bach, der eine neue Kanalisation erhalten soll. Dort ist eine Kontamination festzustellen. Bei einer Abdichtung der kontaminierten Fläche ist zu klären, wer die Kosten für die Entsorgung zu tragen hat.

Nach Meinung des Herrn RM Brunstein ist das Gelände für eine Wohnbebauung geeignet. Die Altlasten sind seines Erachtens nach heutigem Stand beherrschbar. Es sollten zunächst Gespräche mit dem Konkursverwalter stattfinden und die Fragen, was auf dem Grundstück machbar ist und wie das Gelände aufgeteilt werden kann, geklärt werden, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Herr Grote weist darauf hin, dass die Chancen für diese Fläche aus der Sicht der Bodenbelastung ab Seite 8 der Vorlage beschrieben werden. Es ist beabsichtigt, die nördlichen 60 % dieses Geländes unter ökonomischen Gesichtspunkten in Richtung auf Wohnbebauung zu entwickeln. Das Umweltamt hält dies in Abhängigkeit zur dann erforderlichen Sanierung für möglich. Nur im Bereich der ehemaligen Klärteiche und -becken ist auf Dauer eine Bebauung nicht möglich. Der verrohrte Bodelschwingher Bach, der als Kanal in die Dönnstraße geführt wird, ist erneuerungsbedürftig. Der Verursacher wird die Kosten der Erneuerung zu übernehmen haben. Ob eine Belastung der Dönnstraße vorliegt, ist durch eine Messung herauszufinden. Das Ende des Abschlussbetriebs-verfahrens ist zur Zeit terminlich nicht bekannt. Der Bereich, der durch die jetzige Nutzung belastet sein könnte, müsste ausgeräumt und entfernt werden.

Herr RM Drabig verweist auf das neue Bundesbodenschutzgesetz. Der Rückgriff auf Alteigentümer ist seines Erachtens möglich. Er sieht es als schwierig an, den erforderlichen Wohnraumbedarf zu schaffen, wenn nicht auf Altbrachen gebaut werden soll.

Herr Grote stellt die Mindestanforderungen dar, die in der Vorlage geschildert werden. Er gibt die Zusage, dass vor Beginn einer Sanierungsplanung diese dem AUSW vorgestellt werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

7.3 Betrieb einer Luft- und Wettermessstation
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
8.1 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
hier: Weiterentwicklung des Projektes, insbesondere des Quartiermanagements Brückstraßenviertel und Finanzierung
- Ratsvorlage
- gemeinsame Vorlage des Stadtplanungsamtes und der Wirtschafts- und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 übersandt)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 26.01.2000
- Überweisung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2000

Herr StR Sierau verweist auf die Presseberichte. Aus Gründen des Denkmalschutzes ist eine Vergrößerung der Schaufläche nicht möglich, so dass die Interessenten aus dem Textilbereich zurückgetreten sind. Interessenten aus dem gastronomischen Bereich haben sich bisher auch gemeldet, weitere Gespräche hat es noch nicht gegeben.

Dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West, dass geeignete Schritte unternommen werden, die die Nutzung des denkmalgeschützten Objektes "Ritter" als Gastronomiebetrieb sicherstellen, wird demnach durch die Verwaltung entsprochen und die Realisierungsmöglichkeiten der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West werden von der Verwaltung geprüft.

8.2 Bauleitplanung, Bebauungsplan Br 209 - Tecklenborn -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung;
IV: Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Br 209
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Br 209 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Pkt. 1.5.1 und 1.5.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I s. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW s. 66, SGV NW 2023)

II. beschließt den Bebauungsplan Br 209 - Tecklenborn - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 28.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit folgenden Änderungen als Satzung:

a) Festsetzung einer Belastungsfläche (Leitungsrecht zugunsten der DEW) nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB
b) Festsetzung einer Belastungsfläche (Leitungsrecht zugunsten der Ruhrgas AG) nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt, dem Bebauungsplan Br 209 die modifizierte Begründung vom 19. Januar 2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 209 - Tecklenborn - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

8.3 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV: Satzungsbeschluss;
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt, den Tagesordnungspunkt auf den 08.03.2000 zu vertagen.

8.4 Bauleitplanung, 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 107, - Märkische Straße/ Saarlandstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
II. Offenlegungsbeschlüsse (118. Änderung F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 22.02.20000

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis vom Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In O 107 - Märkische Straße/Saarlandstraße -.

II. stimmt den geplanten Darstellungen der 118. Flächennutzungsplan-Änderung und den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In O 107 - Märkische Straße/Saarlandstraße - gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes 13/1 - für den unter Punkt 1.1 bzw. Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereiche und dem Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 bzw. der Begründung vom 01.02.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

8.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
- Ratsbeschluss

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Beschluss vom 11.12.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In N 213 hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 - östlich Derner Straße (ehem. Feineisenstraße) - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 25.01.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

8.6 Entwicklung der Fläche "Güterbahnhof Dortmund-Ost"
- Ausschussvorlage
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Fläche Güterbahnhof-Ost"
- Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 22.02.20000

Herr RM Tech weist auf den Antrag der SPD-Fraktion hin, in dem das Plangebiet erweitert wird. Die Gesamtfläche sollte als zusammenhängende Fläche entwickelt werden.

Herr RM Jung verweist auf den Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 22.02.2000, in denen dem AUSW eine Empfehlung gegeben wird.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stimmt grundsätzlich der Erweiterung der Fläche zu (siehe SPD-Antrag). Das Interesse der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht in die Richtung "autoarmes Wohnen", so dass die gewünschte zweite Änderung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht die Zustimmung dieser Fraktion erhält. Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt die Verwaltung, wie sie sich den Prozess zur Entwicklung von Bereichen für das "autoarme Wohnen" vorstellt.

Herr RM Pisula könnte sich dem Antrag der SPD-Fraktion anschließen. Er erklärt, dass das Werkstattverfahren nicht durch Vorgaben eingeengt werden darf, so dass die vorgeschlagenen Änderungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht bereits in die Planung einfließen dürfen.

Herr Wilde stellt dar, dass es aus städtebaulicher Sicht wünschenswert wäre, das in der Vorlage bezeichnete Gebiet sowie die erweiterte Fläche zusammen zu betrachten. Davon hat die Verwaltung Abstand genommen, weil das Gelände ehemals Thyssen-Klönne sich in Privateigentum befindet. Der Eigentümer verhindert, dass in den nächsten Jahren große Veränderungen auf dem Grundstück vorgenommen werden können. Das Grundstück könnte in das Werkstattgespräch einbezogen werden, aber bei einer konkreten Planung hat eine Einbeziehung derzeitig keinen Sinn. Den Werkstattteilnehmern könnte aber verdeutlicht werden, dass Planungsüberlegungen für diesen Bereich mit angestellt werden können. Herr Wilde schlägt vor, den Planbereich in den Werkstattgesprächen so zu belassen, wie die Verwaltung es vorgeschlagen hat, und wird im Rahmen der Werkstatt die Teilnehmer dazu auffordern, auf einer Maßstabsebene 1: 2000 oder 1: 3000 auch Konzeptvorstellungen für das Thyssen-Klönne - Gelände zu entwickeln.

Dadurch dass die Stadt kein Eigentümer im Bereich des Ostbahnhofes ist, kann sie keine Aktivitäten entwickeln, um autoarmes Wohnen durchzusetzen. Die Stadt ist hier auf die Eigentümer angewiesen und kann nur über das Planrecht Einfluss auf die Eigentümer nehmen. Die Deutsche Bahn AG hat sich grundsätzlich bereit erklärt, ein solches Konzept mit zu entwickeln, kann aber keine Erfolgsgarantie geben. Das Konzept sollte so offen sein, dass autoarmes Wohnen möglich bleibt.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass er mit den Grundstückseigentümern zu einem realistischen Konzept kommen möchte. Es hat inzwischen bereits Anfragen zur Nutzung gegeben. Das autoarme Wohnen muss im Zusammenhang mit den Werkstattgesprächen gesehen und geprüft werden.

Herr RM Drabig fragt, ob es zugelassen werden kann, dass ein Grundstückseigentümer eine Fläche nicht entwickelt. Er ist der Meinung, dass auch der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Bereich überplant werden sollte. Es sollten nach der Werkstatt Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden. Gegebenenfalls sollte mit dem Eigentümer der Fläche ehemals Thyssen-Klönne anschließend verhandelt werden, um eine Entwicklung der Fläche vor Ablauf der nächsten zehn Jahre zu ermöglichen.

Herr RM Jostes strebt keinen einschränkenden Wettbewerb an. Die für das Plangebiet genannten städtebaulichen Ziele engen seines Erachtens die Entwicklungsmöglichkeiten bereits zu sehr ein.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag der SPD-Fraktion zu. Die in der Vorlage dargestellten ökologischen Mindestanforderungen hält sie für den Standard.

Herr RM Tech fordert, dass die ökologischen Mindestanforderungen als Grundvoraussetzung dargestellt werden.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem SPD-Antrag vom 23.02.2000 zu und beschließt, das "Kooperative Werkstattverfahren Güterbahnhof Dortmund-Ost" um das gesamte Gebiet zwischen Weißenburger Straße, Inselstraße und Eisenacher Straße zu erweitern. Auf die eingezeichneten Umrisse auf der Karte, die sich auf der Rückseite des Antrages befindet, wird verwiesen.

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 22.02.2000 wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das beabsichtigte Verfahren zur Entwicklung der Fläche "Güterbahnhof Dortmund-Ost" zur Kenntnis und stimmt einstimmig dem städtebaulichen Werkstattverfahren zur Entwicklung der Fläche unter Beachtung des SPD-Antrages vom 23.02.2000 zu.

8.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage für den Bereich östlich Eichwaldstraße nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Wickede
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW nimmt das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation zur Kenntnis sowie die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage für den Bereich östlich der Eichwaldstraße in Dortmund-Wickede auf der Grundlage des Planungsvorschlages vom 19.10.1999 zur Kenntnis.

9. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
9.1 Vorbescheid für den Abbruch eines Wohn- und Hotelgebäudes und die Errichtung eines Geschäftshauses mit Büronutzung auf den Grundstücken Rheinlanddamm 2 - 4, Märkische Straße 145 - 147 (Ophoff-Eck)
- Bauvorhaben nach §§ 30 und 34 BauGB
- Ausschussvorlage

Herr RM Grote hält es für unstrittig, dass das alte Gebäude abgerissen und ein neues gebaut wird. Er schlägt vor, dass der Investor mit den Anliegern Einvernehmen herstellt.

Herr StR Sierau nimmt diesen Hinweis auf und erklärt, dass der neue Investor neue städtebauliche Vorstellungen habe. Er geht davon aus, dass durch das Einhalten der notwendigen Abstandsflächen frühere Probleme mit den Anliegern nicht auftauchen werden.

Herr RM Tech begrüßt, dass es neue Planungen für das Gebäude gibt und hofft, dass diese verwirklicht werden können.

Herr RM Jung fordert die Verwaltung dazu auf, Änderungen, die im weiteren Verfahren entstehen können, im AUSW vorzustellen und zu behandeln.

Frau RM Kröger-Brenner merkt an, dass die Fußgängersituation verbessert werden sollte. Auch sollte es Querungshilfen geben.

Dazu weist Herr StR Fehlemann darauf hin, dass der Bürgersteig nach den derzeitigen Planungen verbreitert werden wird.

Herr RM Drabig hält es wie Herr RM Jung für erforderlich, die weiteren Schritte im AUSW berichten zu lassen. Der Kreuzungsbereich sollte verändert werden, dazu sollten z. B. Gespräche mit der Stadtsparkasse aufgenommen werden.

Herr RM Jung verdeutlicht, dass perspektivische Planungen vorgenommen werden sollten. Auch auf der Ostseite der Märkischen Straße sollte eine Entwicklung des Bereiches erfolgen.

Herr StR Fehlemann stellt dar, dass bei der Ausfädelung der B 1-Tunnelsituation das Gelände der Fa. Hülpert sowie der Stadtsparkasse betroffen sein wird. Zur Zeit finden in dieser Angelegenheit bereits Gespräche statt.

Herr StR Sierau erklärt, dass der erarbeitete Rahmenplan Märkische Straße abgearbeitet wird. Es sollte eine Art Planungskultur entwickelt werden, um bei Flächen, die er für eine "Visitenkarte für die Stadt" hält, einen guten Standard zu erhalten. Ansonsten muss die Planung hier im Zusammenhang mit der B 1-Planung gesehen werden.

Herr RM Tech macht darauf aufmerksam, dass ein Nachbargebäude siebengeschossig sei, so dass auch das neu zu errichtende Gebäude entsprechend hoch sein könnte. Es ist bei der Gebäudehöhe auf die gegenüber und nebenan liegenden Gebäude abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

10. Angelegenheiten der Stadtkämmerei
10.1 Erhöhung der Investitionssumme im Wirtschaftsplan des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Erhöhung der Mittel für die Basisabdichtung im Investitionsplan des Deponiesondervermögens von der bisher vorgesehenen Summe von 2.668 TDM auf 5.300 TDM zu.

11. Angelegenheiten des Schulverwaltungsamtes
11.1 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Schulausschusses vom 16.02.2000
- CDU-Antrag zur gleichen Angelegenheit vom 14.02.2000

Herr StR Fehlemann stellt den Sachstandsbericht mit Hilfe von Folien vor. Die Bauverwaltung hat Handlungskonzepte für den Ersatz von Pavillons durch Massivbauten, die Sanierung von Schulgebäuden und die Erneuerung von Fachräumen erarbeitet.

Herr StR Fehlemann stellt die Grundsatzphilosophie vor, die beinhaltet, dass es sich hierbei um standardisierte massive Individuallösungen an vielen Standorten mit dem gleichen Maßstab handeln muss. Das Ziel ist die schnelle, gute, kostengünstige Erstellung von Massivbauten. Die Bauverwaltung hat das Ziel, ein bis ins Detail ausgearbeitetes Multisystem zu schaffen. Das bedeutet die Möglichkeit einer frühen politischen Abstimmung, die in den nächsten Ausschusssitzungen erfolgen wird. Die Ziele bestehen in der Verkürzung der Vorlaufzeiten, der Schaffung von klaren Planungsabläufen und gleichen Standards an allen Standorten für alle Schüler und Lehrer, der Verkürzung der Kalkulations- und Ausführungsphasen sowie in klaren Aufgabenbeschreibungen für Dritte bei der Auftragsvergabe. Die Voraussetzungen sind kurzfristige, konkrete Aufträge vom Ausschuss und vom Auftraggeber, flexible Mittelbereitstellung und "Schubladenpläne" für die mittelfristige Investitionsplanung. Die Kosten liegen bei ca. 330 000,-- DM pro Kla

sse. Die Kosten sind davon abhängig zu machen, wie die Klasse an die Schule angeschlossen wird, z. B. ob es sich um einen Spezialraum handelt. Ein Plus/Minus von 20 % ist einzuplanen. In den Schulbaurichtlinien werden drei Schulraumtypen genannt: Die Klasse mit 45, 60 und 75 qm.

Das vorgestellte Modell bezeichnet Herr StR Fehlemann als das "additive Konstruktionsmodell für variable standortspezifische Grundrisslösungen", das ein klares Grundraster zugrunde legt: Optimierte Unterrichtsbedingungen, reduzierte Bewirtschaftungskosten durch gute Raumakustik und ein angenehmes Raumklima mit Niedrigtemperaturbetrieb, energiesparenden Leuchten, hohem Dämmwert bei Fenster und Fassade, langer Haltbarkeit der verwendeten Materialien, problemloser Installation und frei wählbarer Außenfassade liegen diesem System zugrunde.

Herr StR Fehlemann stellt dar, dass im Laufe des Haushaltsjahres 2000 48 Maßnahmen aus Haushaltsresten mit ca. 11 Mio. DM und 114 aus dem Haushaltssoll mit ca. 59 Mio. DM nach der Genehmigung des Haushaltes zu erledigen sein werden. Das heißt, dass jeden Tag eine Maßnahme begonnen, abgerechnet und eingeweiht werden müsse. Bereits die Zahlen zeigen, dass auch Aufträge vergeben werden müssen.

Das vorgeschlagene System wird die Grundlage für sämtliche Erweiterungen sein, für die Herr StR Fehlemann plant, Sammelbeschlüsse in den Ausschüssen einzuholen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht noch Optimierungsmöglichkeiten bei den dargestellten Standards, insbesondere was Niedrigenergiestandards, Regenwasserbewirtschaftung etc. betrifft, besonders da die Ersatzbauten länger als die Pavillons stehen bleiben sollen.

Herr RM Knieling meint, dass durch das Modell mehr System in die Sanierung der Schulgebäude kommen wird. Der Hauptforderung, dass die maroden Pavillons abgerissen werden, folgt eine gute Ersatzmöglichkeit.

Herr Steiner fordert von der Verwaltung, dass nur barrierefreie Zugänge geschaffen werden, damit es auch beeinträchtigten Schülern möglich ist, die Regelschule zu besuchen.

Herr StR Fehlemann sieht die ökologischen Hintergründe zu mindestens 80 % als erfüllt an. Gleiche Standards können keine Individuallösung zur Folge haben. Zur Barrierefreiheit erklärt er, dass die Bauverwaltung nach den Schulbaurichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen baut. Dort, wo Anbauten notwendig sind, werden ggf. Rampen geschaffen. Das Gelenk zwischen Alt- und Neubestand wird nicht standardisiert werden.

Herr RM Tech sieht die Vorlage in sehr positivem Licht. Er schlägt vor, die weniger alten Pavillons evtl. noch einer Nachnutzung zuzuführen.

Herr RM Drabig hält das vorgestellte Vorgehen für vernünftig. Es ermöglicht, die Investitionssumme tatsächlich umzusetzen. Er verweist auf Großbritannien. Dort ist ein standardisierter Schulraumbau erfolgt und anschließend wurde die Schulraumbewirtschaftung neu organisiert. Eine höhere Auslastung der Schulräume könnte die Gesamtkosten reduzierten. Herr RM Drabig fragt, ob es Erkenntnisse gibt, wie der Schulraumbedarf sich entwickelt.

Herr StR Fehlemann weist darauf hin, dass im Schulausschuss die Frage, ob ein 5jähriger Schulentwicklungsplan Grundlage für die Investitionen sein kann, nicht beantwortet werden konnte. Mit dem Schulentwicklungsplan will man eine ortsnahe Versorgung erreichen. Auch die Frage der Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit kleineren Schuleinheiten ist zu klären. Über die Kosten einer Stunde wurde nicht nachgedacht. Wenn alles auf einmal erneuert wird, bedeutet das, dass die Klassen für die Zeit der Sanierung aus den Schulen ausziehen müssen. Herr StR Fehlemann schlägt vor, diese Themen im Schulausschuss noch einmal anzusprechen.

Herr RM Knieling ist der Meinung, dass die Pavillons abgerissen werden müssen und für keine andere Nutzung zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Barrierefreiheit muss in den zu errichtenden Neubaumaßnahmen, zumindest in den Erdgeschossen, umgesetzt werden. Über ein verbessertes Gebäudemanagement, über bessere Absprachen zwischen den beteiligten Fachbereichen muss es zu einer guten Umsetzung kommen. Herr RM Knieling geht davon aus, dass die Eigenverantwortlichkeit für die Gebäude steigen wird, wenn die Gebäude saniert sind.

Der Beschluss des Schulausschusses wird zugrunde gelegt.

Beschluss:
Der AUSW gibt mehrheitlich dem Rat der Stadt die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung zur Kenntnis und stimmt dem Handlungskonzept für die Umsetzung der Schulbau- und Fachraumsanierung zu mit Ausnahme der Finanzierung der zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen.

Zu den bereits im Haushalt enthaltenen 10 Mio. DM für Sanierungsmaßnahmen sind gem. Ratsbeschluss vom 21.10.1999 zusätzlich 20 Mio. DM zu veranschlagen, so dass sich das Haushaltssoll für 2000 von 32 Mio. DM auf insgesamt 52 Mio. DM erhöht.

Die für das Haushaltsjahr 2000 vorliegenden Maßnahmevorschläge (Anlage 4) sind Bestandteil der Veränderungslisten, die im Rahmen der bereitgestellten Sondermittel für Schulsanierungen in Höhe von 30 Mio. DM zu berücksichtigen sind.

12. Angelegenheiten der Entwicklungsagentur
12.1 Standortentwicklung Gneisenau in Dortmund-Derne - Sanierung des Industriedenkmals "Tomson-Bock"
- Ratsvorlage

Herr RM Drabig stellt dar, dass eine Standortentwicklung nicht von der Unterschutzstellung und Erhaltung eines einzelnen Industriedenkmals abhängig gemacht werden sollte.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der geplanten Dach- und Fachsanierung des Industriedenkmals "Tomson Bock" auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Gneisenau in Dortmund-Derne zustimmend Kenntnis und beschließt:

- Fördermittel des Landes (Städtebauförderung) zur Finanzierung der Maßnahme in Anspruch zu nehmen.

- die Durchführung und Finanzierung der geplanten Maßnahme der "Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur" entsprechend Pkt. 2 und 3 dieser Vorlage, zu übertragen.

12.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Verfahren zur Entwicklung von Phoenix-West"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Verfahren zur Entwicklung von Phoenix-West"

Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Zwischenbericht zum Stand der Entwicklungswerkstatt zu Phoenix-West erwartet. Sie fordert dazu auf, einen Termin, ggf. gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, dazu vorzusehen.

Herr RM Jung schlägt vor, zunächst für den AUSW den Termin 12.04.2000 einzuplanen. Er wird Herrn RM Prüsse, den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, ansprechen.

Herr StR Sierau stellt den gegenwärtigen Zeitplan der Entwicklungswerkstatt vor, aus dem hervorgeht, dass am 06.04.2000 die abschließende Sitzung der Entwicklungswerkstatt ist. Anschließend wird die Verwaltung die Ergebnisse bis zum 10.04.2000 auswerten. Die Bezirksvertretung Hörde ist an der Entwicklungswerkstatt beteiligt, so dass ein erster Sachstandsbericht nach Auswertung der Ergebnisse erfolgen könnte. Im Verwaltungsvorstand ist am 22.02.2000 besprochen worden, dass eine gemeinsame Sondersitzung des AUSW, des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde am 07.06.2000 angestrebt werden sollte. In dieser Sitzung könnte die Auswertung der Werkstatt im Vorfeld der Ratssitzung am 15.06.2000 vorgestellt und diskutiert werden. Im Rat ist eine erste Lesung am 15.06.2000 geplant. Am 12.04.2000 könnte zwar eine Präsentation erfolgen, aber nach Ansicht des Herrn StR Sierau ist eine Aufbereitung der Unterlagen notwendig, damit eine Reflexion möglich ist.

Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung in der AUSW-Sitzung am 12.04.2000 einen mündlichen Bericht abgibt und am 07.06.2000 eine gemeinsame Sitzung mit dem AWBF und der Bezirksvertretung Dormund-Hörde zum Thema Entwicklungswerkstatt Phoenix-West stattfindet.

13. Angelegenheiten des Sportamtes, des Hochbau- und des Grünflächenamtes

13.1 Neubau einer Sportanlage in Tennenausführung und Errichtung eines Umkleidegebäudes an der Spreestraße in Dortmund-Körne; Erweiterung des Baubeschlusses vom 17.12.1998 - Errichtung einer Schallschutzwand und Bewilligung zusätzlicher Baukosten -
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem unter Ziffer 3. aufgeführten Beschlussvorschlag zu folgen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen:

3. Der Rat der Stadt Dortmund erweitert seinen Baubeschluss vom 17.12.1998 um die Errichtung einer Schallschutzwand einschließlich der zusätzlich entstehenden Baukosten mit einem Gesamtvolumen von 880.000,-- DM netto zuzüglich 140.800,-- DM Vorsteuer.

Neue Gesamtkosten: 2.550.689,-- DM netto
408.111,-- DM Vorsteuer
2.958.800,-- DM

Der Stadtkämmerer (Vertretung: Stadträtin Greive) wird ermächtigt, die erforderlichen Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Dezernatsbudget. Die Bereitstellung der für die Maßnahme benötigten Mittel erfolgt zunächst aus der Haushaltsstelle 5620 9611 0179
- Erneuerung verschiedener Sportplätze - bzw. für die Vorsteuer aus der HSt 5620 1590 000 0
- Mehrwertsteuererstattung vom Finanzamt-.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt deshalb die öffentliche Sitzung um 18.12 Uhr.

J u n g K n i e l i n g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)