Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch


am 17.11.2020
im Pädagogischen Zentrum, Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55A, 44225 Dortmund




Sitzungsdauer: 14:30 - 15:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

CDU


Herr Berning, Bezirksbürgermeister
Herr Dumont
Herr Haake
Herr Podszuk
Herr Preuss
Frau Ziesmer

SPD


Herr Demtröder
Frau Kurth
Frau Schauer
Herr Schultebraucks, stellv. Bezirksbürgermeister
Herr Twardon

Bündnis 90/DIE GRÜNEN


Herr Dr. Brunsing
Herr Hotten
Frau Lohse
Frau Lotz
Herr Wagner
Katja Wilken

FDP
Frau Spiekermann

Die Linke.
Herr Jüngling

An der Sitzung nahmen nicht teil:

./.

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

keine

c) Verwaltung

Frau Hollmann-Schiek 33/Hom-BV


Frau Meschede 33/Hom-BV
Herr Borgstädt 33/1-Zentrale Dienste

d) Gäste

keine




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
(Konstituierende Sitzung)

am 17.11.2020, Beginn 14:30 Uhr,
im Pädagogischen Zentrum, Helene-Lange-Gymnasium,
Am Hombruchsfeld 55A,
44225 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung




2. Wahlen

2.1 Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/-innen

2.2 Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/Stellvertreterin

3. Einführung und Verpflichtung

3.1 Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin

3.2 Einführung und Verpflichtung des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/der stellvertretenden Bezirksbürgermeister und der Mitglieder der Bezirksvertretung



Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch wird um 14:30 Uhr durch den Altersvorsitzenden Herrn Twardon eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Twardon fest, dass das Gremium ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Twardon erklärt, dass es parlamentarisch-demokratischem Brauch sei, die Mitglieder des jeweiligen Gremiums entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Namensliste zur Mitunterzeichnung der Niederschrift zu benennen. Da an erster und zweiter Stelle Kandidaten für die Wahl zum Bezirksbürgermeister stehen, benennt Herr Twardon, den nächsten im Alphabet, Herrn Demtröder, zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Twardon als Altersvorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot der §§ 31 und 43, Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 13 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, hin und bittet, dieses künftig zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



Er führt aus, dass ein Mitglied der Bezirksvertretung und auch das beratende Mitglied des Rates weder beratend noch entscheidend mitwirken dürfen, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit sie selbst, ihren Angehörigen oder einer von ihnen kraft Gesetz oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen Vor- oder Nachteil bringen könne.

Müsse ein Mitglied der Bezirksvertretung und auch ein beratendes Mitglied des Rates danach annehmen, von der Beratung ausgeschlossen zu sein, so habe es den Ausschließungsgrund vor der Sitzung unaufgefordert dem Vorsitzenden mitzuteilen und vor Beratung des Tagesordnungspunktes den Beratungsbereich zu verlassen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


2. Wahlen

zu TOP 2.1
Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/-innen


Herr Twardon erläutert das Verfahren: Die Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Vertreter ist im § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 – 5 und § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW geregelt. Danach werden der Bezirksbürgermeister und einer oder mehrere Stellvertreter/-innen ohne Aussprache nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aus der Mitte der Bezirksvertretung in einem Wahlgang geheim gewählt.

Es sei daher vor der Wahl zunächst über die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/-innen zu entscheiden.

Die gleichlautenden Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, eine/-n stellvertretende/-n Bürgermeister/-in zu wählen, werden mit 13 Ja-Stimmen (6 x CDU,
6 x SPD, Die Linke., FDP) und 6 Enthaltungen 6 x (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beschlossen.










zu TOP 2.2
Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/Stellvertreterin


Herr Twardon erläutert: Die Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter erfolgt auf Grundlage des § 36 Abs. 3 sowie des § 67 Abs. 2-5 und § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW. Hiernach werden der/die Bezirksbürgermeister/-in und seine/ihre Stellvertreter/-innen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Höchstzahlverfahren nach d'Hondt) ohne Aussprache aus der Mitte der Bezirksvertretung in einem Wahlgang geheim gewählt. Maßgeblich sind die tatsächlich auf die jeweiligen Listen abgegebenen Stimmen.

Unter entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 der GO NW ist derjenige Bezirksbürgermeister, wer an erster Stelle eines Wahlvorschlages steht und auf den die erste Höchstzahl entfällt.
Erster Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters ist diejenige Person, die an vorderster,
noch nicht in Anspruch genommener Stelle eines Wahlvorschlages steht und auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt.
Sollte diese Wahl wiederum zu einer Stimmengleichheit führen, entscheidet das von dem Altersvorsitzenden zu ziehende Los.

Sofern ein gewählter Bewerber die Wahl nicht annehme, sei diejenige Person gewählt,
die an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht. Sei ein Wahlvorschlag erschöpft,
trete an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

Die CDU- und die SPD-Fraktion geben bekannt, eine gemeinsame Liste aufzustellen. An erster Position solle Herr Berning (CDU), an zweiter Position Herr Schultebraucks (SPD) stehen. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gibt bekannt, eine Liste mit Herrn Dr. Brunsing (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) aufzustellen.

Die Sitzung wird für fünf Minuten zur Vorbereitung des Wahlvorgangs unterbrochen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung werden als Stimmenauszähler von der CDU-Fraktion, Herr Podszuk, von der SPD-Fraktion, Frau Schauer und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Hotten, benannt.

In alphabetischer Reihenfolge der Namensliste der Mitglieder der Bezirksvertretung erfolgt die geheime Wahl. Nachdem die 19 Mitglieder der BV-Hombruch gewählt haben, erklärt Herr Twardon den Wahlgang für geschlossen.




Die Sitzung wird zum Auszählen der Stimmen von Herrn Twardon unterbrochen. Nach Eröffnung der Sitzung gibt Herr Twardon das Wahlergebnis bekannt:

Wahlergebnis:
· Anwesende Mitglieder der BV-Hombruch 19
· Abgegebene Stimmen 19
· Ungültige Stimmen keine
· Stimmenthaltungen keine
· Gültige Stimmen 19

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag:

· CDU-Fraktion und SPD-Fraktion 13 Stimmen
· Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6 Stimmen
Unter Anwendung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens ist festzustellen, dass die erste Höchstzahl 13 auf den Wahlvorschlag der CDU- und SPD-Fraktion entfällt. Auf dieser Liste steht an vorderster Stelle Herr Berning (CDU), der damit zum Bezirksbürgermeister gewählt ist.

Die zweite Höchstzahl mit 6,5 entfällt ebenfalls auf den Wahlvorschlag der CDU- und SPD- Fraktion. Auf dieser Liste steht an zweiter Position Herr Schultebraucks, der damit zum Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters gewählt ist.

Herr Twardon fragt Herrn Berning, ob er die Wahl zum Bezirksbürgermeister annimmt. Herr Berning bejaht die Frage. Er fragt Herrn Schultebraucks, ob er die Wahl zum Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters annimmt. Diese Frage wird ebenfalls bejaht.




3. Einführung und Verpflichtung

zu TOP 3.1
Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin


Herr Berning wird von dem Altersvorsitzenden in sein Amt als Bezirksbürgermeister eingeführt. Er bittet Herrn Berning sich zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten.

Herr Berning verpflichtet sich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle dieser Stadt zu erfüllen.




zu TOP 3.2
Einführung und Verpflichtung des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/der stellvertretenden Bezirksbürgermeister und der Mitglieder der Bezirksvertretung



Der stellvertretende Bezirksbürgermeister, Herr Schultebraucks und die Mitglieder der Bezirksvertretung Hombruch werden von Herrn Bezirksbürgermeister Berning in ihr Amt eingeführt. Er bittet sie, sich zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Der stellv. Bezirksbürgermeister, Herr Schultebraucks, und die Mitglieder der BV- Hombruch verpflichten sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt zu erfüllen.





Herr Berning Herr Demtröder Frau Hollmann-Schiek
Bezirksbürgermeister BV-Mitglied Schriftführerin