Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 05.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU) Vertretung: Herr RM Erwin Bartsch
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Spree (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD) Vertretung: Herr RM Heiner Garbe
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr sE Clemens - Seniorenbeirat




3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Kollmann-20
Frau Hansmeier-6 Dez-Büro
Herr Klüh - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 05.11.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24.09.2014


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13567-14)

3.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13885-14)

3.3 Bericht für das Jahr 2013 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor und wurde zur Kenntnis genommen. Zur Sitzung am 05.11.2014 erfolgt die schriftliche Stellungnahme der noch offenen Fragen hierzu. -

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12347-14-E1)


3.4 Envio
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13664-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

3.5 Blitzanlage Brackeler Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13563-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

3.6 Schadstoffplaketten bei den Bussen von DSW 21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14210-14)

3.7 Errichtung einer behindertengerechten Aufzugsanlage in der Tiefgarage am Stadttheater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13967-14)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)
- Diese Vorlage wurde in der AUSWI-Sitzung am 26.03.2014 eingebracht und lag erneut in der Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014
-lage bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2014
-lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor-


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11860-14-E1)

4.2 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> : Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift
über die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 18.09.2014

(Drucksache Nr.: 13168-14-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor-

4.3 Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)

4.4 Benennung einer Platzfläche in Dortmund Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13769-14)

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13229-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2014
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -


4.6 Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
hier: Beschluss zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13915-14)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13289-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2014
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -


4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13831-14)

4.9 Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes (57. Änderung) und Weiterführung des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark -
hier: Beschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches und Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Hom 285 – südlich Am Rombergpark - mit neuer Zielsetzung, erneuter Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des teilweise Außerkrafttretens des Landschaftsplanes Dortmund-Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13835-14)

4.10 Bauleitplanung;
Beschluss zur Erarbeitung der Städtebaulichen Rahmenplanung "Luisenglück" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275
hier: Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung; Beschluss zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13938-14)

4.11 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Lueckestraße in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13780-14)

4.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße Im Buschholz in Dortmund-Wichlinghofen nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13781-14)

4.13 Flughafen Dortmund - Bewilligung des Antrages zur Veränderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund durch die zuständige Luftaufsichtsbehörde Bezirksregierung Münster
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 13764-14)

4.14 Nordspange und Verkehrskonzept Hafen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13141-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung des ABVG am 16.09.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13141-14-E2)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Baumfällungen in Marten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13349-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

5.2 Geruchsbelästigung in Brackel
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13663-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13663-14-E2)





6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Geförderter Mietwohnungsneubau
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14212-14)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Spree benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Vor Feststellung der Tagesordnung erfolgt die Einführung des Ausschussmitglieds, Herrn Wilhelm Auffahrt

Die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW gilt entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden danach von dem Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Wilhelm Auffahrt als sachkundigen Bürger für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Danach erfolgt die Feststellung der Tagesordnung wie folgt:

Ergänzungen:

Es liegen folgende Vorlagen der Verwaltung vor, die im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen:

I. Ausgestaltung der zukünftigen öffentlichen Freiflächen Dortmunder U Empfehlung (Drucksache Nr.: 13848-14)
II. Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015
(Drucksache Nr.: 14086-14)


Zur Vorlage unter Punkt I. möchte RM Kowalewski von der Verwaltung wissen, warum diese nicht frühzeitiger vorgelegt werden konnte.

Als Gründe hierfür führt Herr Lürwer die Arbeitsdichte und den Abstimmungsprozess an und betont noch mal, dass die Behandlung der Angelegenheit trotz allem nun dringlich sei, um die rechtzeitige Erschließung des Berufskollegs zu ermöglichen.


Zu Punkt I. einigt man sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) darauf, die Vorlage „Ausgestaltung der zukünftigen öffentlichen Freiflächen Dortmunder U“ Empfehlung (Drucksache Nr.: 13848-14) unter TOP 3.8 auf die Tagesordnung zu setzen:
Zu Punkt II. einigt man sich einstimmig darauf, die Vorlage „Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015“ (Drucksache Nr.: 14086-14) unter TOP 4.15 auf die Tagesordnung zu setzen.


Änderungen:

RM Lührs bittet aufgrund weiteren Beratungsbedarfes folgende drei Punkte in die nächste Sitzung zu schieben:

TOP 4.6 „ Bauleitplanung ; 58. Änderung …-Stadtkrone Ost-…“
TOP 4.7 „ Bauleitplanung; .EV 152- östlich Am Katzenbuckel-…“
TOP 4.9 „ Bauleitplanung; Änderung Nr. …Hom 285- südlich Am Rombergpark-….“

RM Dudde beantragt die Punkte,

TOP 4.2 „Taktumstellung des S-Bahn-Systems….“ und
TOP 5.2 „ Geruchsbelästgung in Brackel“ in die nächste Sitzung zu schieben.

ZU TOP 4.2 erläutert er, dass man erst noch die Voten der bis heute noch nicht erreichten Bezirksvertretungen abwarten wolle.

Zu TOP 5.2 bestehe, in Bezug auf den heute hierzu als Tischvorlage vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten, noch Beratungsbedarf.

RM Waßmann beantragt TOP 4.3 „ LKW-Routennetz“, aufgrund der heute als Tischvorlagen vorliegenden und noch nicht ausgewerteten Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen, ebenfalls in die nächste Sitzung zu schieben.

Die Vorsitzende, RM Reuter macht hierzu den Vorschlag, die Verwaltung damit zu beauftragen, sich bis dahin mit den Änderungsvorschlägen der Bezirkvertretungen sowie mit dem ebenso hierzu vorliegenden Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten zu beschäftigen und zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Nachdem Herr Lürwer signalisiert hat, dass die Verwaltung ggf. zur nächsten Sitzung lediglich einen Zwischenstand hierzu mitteilen könne, einigt man sich darauf, diesen Punkt lieber mit der abschließenden Stellungnahme der Verwaltung, wenn nicht in der nächsten Sitzung, dann ggf. auch erst zu Beginn des kommenden Jahres zu behandeln.

Man einigt sich demzufolge heute darauf, die Punkte: TOP 4.2, 4.6, 4.7, 4.9 und 5.2 (hier: den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten) in die nächste Sitzung zu schieben sowie TOP 4.3 je nach Sachstand der Verwaltung in der nächsten oder übernächsten Sitzung zu behandeln.


Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24.09.2014


Herr Clemens (Seniorenbeirat) nimmt TOP 4.9 (siehe Seite 18 der Niederschrift) zum Anlass, darüber zu berichten, dass inzwischen ein Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerkes in den Gestaltungs- beirat aufgenommen wurde. Weiter macht er deutlich, dass er eigentlich beantragt habe, dass auch ein Mitglied des Seniorenbeirates aufgenommen wird, dies sei aber wohl untergegangen. Deshalb möchte er von Herrn Wilde heute wissen, ob ein Antrag des Vorstandes des Seniorenbeirates, mit der Bitte um Aufnahme eines Mitgliedes des Seniorenbeirates, sinnvoll sei.

Herr Wilde berichtet, dass der Rat in seiner letzten Sitzung beschlossen habe, weiterhin einen Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes in den Gestaltungsbeirat zu entsenden. Weiter führt er an, dass ihm kein Beschluss des Rates bekannt sei, dass eine weitere Ausdehnung dieses Beirates erfolgen solle. Das Thema Senioren bzw. besondere Themen, die diesen Personenkreis beträfen, seien seines Erachtens gut über die derzeitige Zusammensetzung des heutigen Gestaltungsbeirates abgebildet. Dort gäbe es nicht nur Fachleute, sondern auch die/den normale Bürgerin/normalen Bürger und durch die Vertretung des Behindertenpolitischen Netzwerkes nun auch Mitglieder, die sich mit den für Senioren relevanten Belangen, wie z. B. der Barrierefreiheit, auskennen würden, so dass aus fachlicher Sicht nicht die Notwendigkeit bestehe, noch ein weiteres Mitglied zu entsenden. Abgesehen davon halte er eine weitere Ausdehnung dieses Gremiums im Sinne einer guten Arbeitsatmosphäre für kontraproduktiv.

RM Weyer schließt sich der Einschätzung des Herrn Wilde bezüglich der Besetzung des Gestaltungsbeirates an.

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24.09.2014 wird einstimmig (2 Enthaltungen), nach Kenntnisnahme der o.a. Anmerkungen genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13567-14)

AUSW, 05.11.2014:

RM Harwighorst-Rüßler stellt hierzu folgende Fragen:
1. Mit welcher Zielsetzung wird das Restabfallbehältervolumen für Haushaltsabfälle zukünftig auf Grundlage der bei der Stadt vorhandenen Einwohnermeldedaten berechnet? Welche Auswirkungen hat die Neuberechnung auf der Einnahmenseite der EDG und auf die Kosten für die Bürgerinnen/Bürger (auch diejenigen, die ihren Zweitwohnsitz in Dortmund haben)?

2. Werden für die nun benannten Bioabfälle, zu denen neben den kompostierbaren Materialien auch Nahrungs- und Küchenabfälle zählen, verpflichtend neue Biobehälter zur Verfügung gestellt? Wie sieht die EDG die Umsetzung in den Haushalten?

RM Kowalewski möchte wissen, welche Möglichkeit der Entsorgung es zukünftig für die toxischen Stoffe (überwiegend Halogene), welche nun aus der Satzung herausgenommen werden, gäbe. Hierzu möchte er konkret wissen, wo hierfür die nächste Anlaufstelle sei.


RM Neumann-Lieven bittet bezüglich der Berechnung von Gebühren für Haushaltsabfälle, auf Grundlage der Einwohnermeldedaten, um genauere Erläuterung dazu, wie hierbei eine korrekte Berechnung sichergestellt sei. Dies vor dem Hintergrund, dass diese Einwohnermeldedaten nicht immer den Tatsachen entsprächen.


Herr Tietz (s.B.) möchte ergänzend zu den o.a. Bioabfällen wissen, inwieweit im Fall von gekochten Essensresten noch eine Kompostierung gewährleistet sei. Hierzu führt er an, dass z.B. Hausbesitzer mit Garten, welche grds. eine eigene Kompostierung in ihrem Garten vornehmen würden, für die Entsorgung gekochter Lebensmittel dann noch eine zusätzliche Biotonne benötigen würden.


Zu den vorstehenden Fragestellungen antwortet Herr Kollmann zunächst wie folgt mündlich:

Zu der Frage von RM Neumann-Lieven, bezüglich der Erhebung von Gebühren auf Grundlage der Einwohnermeldedaten, informiert er darüber, dass die Vorschrift insbesondere dem Stadtsteueramt die Ermittlung/ Veranlagung der Abfallgebühren erleichtern würde. Auf Nachfrage bestätigt er hierzu, dass der Vermieter/Hauseigentümer ggf. auch für eine entsprechende Abmeldung sorgen müsse.

RM Neumann-Lieven vertritt hierzu die Meinung, dass man dies vom Vermieter nicht verlangen könne, und es deshalb hierzu eine andere Lösung geben müsse.

Herr Kollmann führt hierzu an, dass diese Problematik bei der Satzungserstellung bereits diskutiert worden sei. Der Vermieter habe nach dem Meldegesetzt die Möglichkeit die Abmeldungen selber vorzunehmen. Dieser sei zudem als Grundstückeigentümer auch der Bescheidempfänger.

Zu den Fragen bezüglich der Bioabfälle informiert Herr Kollmann darüber, dass nach seinem Verständnis, von der vorliegenden Satzungsänderung lediglich Gewerbetreibende und nicht die privaten Haushalte betroffen seien. Somit würde sich hinsichtlich der Kompostierung, auch im Hinblick auf die Anzahl der Biotonnen, für den privaten Haushalt nichts ändern.

Zu der Frage von RM Kowalewki, bezüglich der zukünftigen Entsorgungsmöglichkeiten toxischer Stoffe, führt Herr Kollmann an, dass er diese zwecks Beantwortung an die EDG weitergeben werde.



Da die o.a. Fragen heute noch nicht abschließend zur Zufriedenheit beantwortet werden konnten, einigt man sich auf Vorschlag der Vorsitzenden, Frau RM Reuter, darauf, dass die Verwaltung die schriftliche Beantwortung der Fragen, unter Einbeziehung der EDG, zur Ratssitzung am 13.11.2014 vorlegen solle.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage mit den o.a. Fragestellungen an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

zu TOP 3.2
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13885-14)

AUSW, 05.11.2014:

RM Karacakurtoglu führt zum Wirtschaftsplan an, dass unter den Rückstellungen für Pensionen ca. 25 Mio. für den Planbestand, also insgesamt 32 Mio. zum 01.01.2015 vorgesehen worden seien. Im Plan stehe ein Zinsaufwand für die Altervorsorge von etwas über 3 Mio. Hier seien allerdings keine Zinserträge für diese Summe ersichtlich. Hierzu möchte sie wissen, wie das zustande komme und wie diese dort überhaupt gelagert würden.

Herr Kollmann führt hierzu an, dass es sich um den Wirtschaftsplan der EDG handele. Weiter teilt er mit, dass er hierzu vermute, dass das der Grund hierfür im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz liege, welches nun eine Abzinsung von Pensionsrückstellungen vorsehe (nach Handelsrecht) und deswegen diese Zinsaufwendungen dargestellt werden müssen.

Auf Verständnisfrage von RM Karacakurtoglu hierzu erklärt Herr Kollmann, dass es sich hierbei nicht um eine Rücklage sondern um eine Rückstellung, also kein Geld, was auf dem Konto liege sondern um einen Buchungsposten handele.

Herr Auffahrt (s.B.) möchte trotzdem hierzu wissen, wie es zu dem Posten: „Zinsaufwendungen“ in Höhe von 3,8 Mio. komme.

Herr Kollmann bezieht sich hierzu auf die Erläuterungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aus 2006. Bis zu diesem Zeitpunkt sei es so gewesen, dass Pensionsrückstellungen mit dem Nominalwert zu bilanzieren waren. Vom Gesetzgeber des Handelsgesetzbuches sei dann allerdings vorgegeben worden, dass nunmehr eine wirtschaftliche Betrachtung vorzunehmen sei. Diese wirtschaftliche Betrachtung sage nun, dass eine Barwertermittlung vorgenommen werden müsse. Hierdurch werde die finanzmathematische Rückstellung kleiner, wodurch wiederum der Zinsaufwand entstehe. Er führt weiter an, dass man dies gern noch einmal schriftlich erläutern könne, weist aber darauf hin, dass diese Vorschrift nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht nur für die EDG sondern für alle Unternehmen in Deutschland im gleichen Maße gelte.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2015;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2015 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2015 der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft
mbH zur Kenntnis;


- stellt den Wirtschaftsplan 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.


zu TOP 3.3
Bericht für das Jahr 2013 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-14)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12347-14-E1):

„Zu den in der Sitzung zu der Vorlage ergänzend gestellten Fragen nehme ich in Abstimmung mit der EDG als Betriebsführer des Deponiesondervermögens wie folgt Stellung:

1) Frage von Herrn Rm Klösel zu Schwankungsbreiten der Erlöse zwischen Ist und Plan:

Die Erlöse/Erträge des Deponiesondervermögens (im Folgenden auch: DSV) setzen sich grundsätzlich aus 3 Komponenten zusammen:

1. Einnahmen aus der Annahme von Abfällen zur Verwertung
2. Erträge aus der Auflösung /Inanspruchnahme von Rückstellungen aus der Nachsorge-Bewirtschaftung der Deponien sowie der Auflösung von Rückstellungen für Abschreibungen
3. Einnahmen aus der Abrechnung der Kosten des Deponiesondervermögens (abzgl. Erlöse aus 1. und Erträge aus 2.), so dass sich beim DSV die angemessene Eigenkapitalverzinsung gemäß der Eigenbetriebsverordnung ergibt.

Im Jahresbericht 2013 ergibt sich eine zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans noch nicht bekannte Einnahme des Deponiesondermögens aus einer finanziellen Beteiligung der EDG an den Nachsorgeaufwendungen des Deponiesondervermögens in Höhe von 2,688 Mio. €. Rechnet man diese einmalige, nicht geplante Einnahme heraus, ergeben sich im Jahr 2013 Einnahmen/Erträge von 8.701 T€ - 2.688 T€ = 6.013 T€. Damit ergibt sich eine Plan-Ist-Abweichung von 6.013 T€ - 5.991 T€ = 22 T€ (oder 0,36%). Dieser Betrag wurde zeit­gleich an den Gebührenhaushalt abgeführt, wodurch sich auch die Plan-Ist-Abweichung von 2.384 T€ unter der Position "Abführung an den Gebührenhaushalt" erklärt. Dies ist auch in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung im IV. Quartal aufgeführt.

Die Plan-Ist-Abweichungen im ersten und zweiten Quartal sind darauf zurückzuführen, dass witterungsbedingt (keine Unterbrechung der Bautätigkeit in den Wintermonaten) und preis­bedingt deutlich höhere Beseitigungs- und Verwertungsmengen auf der Deponie abgelagert wurden, die per Gebührenbescheid durch die Stadt Dortmund (Gebührenhaushalt) den Anlie­ferern belastet werden. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. volumenabhän­gige Abschreibung der Basisabdichtung, Rückstellungsbildung für die Nachsorgekosten) ent­stehen jedoch beim Deponiesondervermögen und werden in der Abrechnung des Deponie­sondervermögens mit der Stadt Dortmund mit dem Gebührenhaushalt abgerechnet.

Kurz gesagt: Die Gebühren-Einnahmen entstehen bei der Stadt, die Kosten zunächst beim Deponiesondervermögen - diese Kosten werden dem Gebührenhaushalt dann erst am Ende des Jahres berechnet.

Die ebenfalls geplanten Erträge aus der Auflösung/Inanspruchnahme von Deponierück­stellungen werden im Plan ratierlich vorgenommen, während der entsprechende Ertrag erst am Jahresende erfasst wird. Durch die Auflösung sinkt dann jedoch auch der Abrechnungs­betrag des DSV gegenüber der Stadt Dortmund.


Insgesamt ist festzuhalten, dass angesichts der Vielzahl von Einflussgrößen auf das Deponie­sondervermögen die Plan-Ist-Abweichung von ca. 800 T€ noch moderat erscheint.


2) Frage von Herrn Rm Waßmann zu technischen Störungen bei Bauarbeiten

Die Firma Dortmunder Baustoffrecycling GmbH (DBR) erhielt am 29.01.2013 den Auftrag zur Erstellung eines Basisabdichtungssystems im Baulos 16.4. Mit dieser Basisabdichtung (ca. 57.000 m²) wird der Ablagerungsbetrieb im Inertfeld (Bereich der Deponieklasse I) in den nächsten Jahren sicher gestellt. Die vertraglich vereinbarte Bauzeit endet am 31.12.2014.

Der vertragliche Zwischentermin für die Fertigstellung eines ersten Teilabschnittes zum 31.12.2013 wurde von der Firma DBR nicht eingehalten. Da der Bauablauf auch weiterhin verzögert ist, wird die Fertigstellung der Gesamtleistung nicht wie vereinbart erfolgen und somit die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe fällig.

Die Ablagerung von Abfällen der Deponieklasse I ist auf Grund der vorhandenen (und zwi­schenzeitlich fertig gestellten) Deponievolumina weiterhin sichergestellt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Envio
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13664-14)
è Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 13664-14-E1)

die Vorgänge bei der Firma Envio in Dortmund werfen Fragen zur Rolle der sogenannten
Zertifizierer und der seinerzeit für die öffentliche Hand aktiven privatwirtschaftlichen Firmen
auf. Diese Rolle scheint in den bisherigen Darstellungen und Untersuchungen zum
Zustandekommen der bekannten PCB-Kontaminationen von Mitarbeitern, Hallen und Außengeländen
weitgehend außer acht geblieben zu sein. Die Aufmerksamkeit richtete sich bislang überwiegend auf die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Im Jahr 2008 wurde das Projekt „Qualifizierung in der Metall- und Elektroindustrie in der Dortmunder Nordstadt“ durchgeführt und aus Mitteln des URBAN II-Programmes gefördert. Envio war eine von 11 mitwirkenden Firmen. Die „Soziale Innovation GmbH“ und die „CE-Consult“ wurden mit der Umsetzung des Projektes betraut. Ziel war die Optimierung von Betriebsabläufen und die Qualifizierung und Vermittlung von Mitarbeitern und Leiharbeitern in feste Anstellungen. In diesem Rahmen wurden auch genaue Analysen der Betriebsabläufe, sowie Betriebsbegehungen im Produktionsbereich von Envio durchgeführt.

1) Warum sind dabei erkennbare Unregelmäßigkeiten nicht aufgefallen? Spielten
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit keine Rolle in der Dokumentation der
Betriebsabläufe? Welche Inhalte hatten die Dokumentationen statt dessen?

2) Waren die MitarbeiterInnen nicht entsprechend geschult?

3) Von welchen Stellen wurden die Dokumentationen dieser Firmen im Bereich der
öffentlichen Hand ausgewertet?

Im Rahmen der ISO-Zertifizierungsverfahren spielen Zertifizierungsträger eine zunehmend
wichtigere Rolle. Im Rahmen der ISO-Zertifizierung werden Betriebsabläufe in Bezug auf
die sachliche und fachliche Einhaltung von Standards regelmäßig überprüft. Im Zuge von
Qualitätsmanagements, Auditierung und Zertifizierungsverfahren wird die Kontrolle von
Aufsichtsbehörden auf private Dienstleister umgestellt. Derart zertifizierte Betriebe erringen
häufig einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern. Envio war Inhaber
von Zertifikaten im Qualitäts- und Umweltmanagement und anerkannter Entsorgungsfachbetrieb.
Die Zertifizierung wurde von DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung
von Managementsystemen durchgeführt (Das Zertifikat vom 08.06.2008 mit Gültigkeit bis
zum 07.12.2010 liegt uns vor). 4) Im Falle von Envio haben offensichtlich alle Kontrollfunktionen des Zertifizierers versagt. Welche Lehren sind daraus von DQS gezogen worden ?

5) Warum sind im Zusammenhang mit den Untersuchungen und Kontrollvorgängen
des Zertifizierers die Zustände bei Envio nicht aufgefallen und zur Anzeige gebracht
worden?

6) Welche Konsequenzen sind von der Genehmigungsbehörde aus dem Versagen der
privaten Zertifizierung gezogen worden ? Was ist bei Zertifizierungsverfahren nach
den Erfahrungen des Envio-Skandals geändert worden?

7) Auf welcher ISO-Zertifizierungsnummer beruhte das Verfahren?

8) Was musste die Fa. Envio beibringen? Welche Vorgaben mussten erfüllt werden?
Was hat Fa. Envio tatsächlich beigebracht?

9) Wurden im Zertifizierungsverfahren Auflagen ausgesprochen? Wenn ja, welche ?
Wie und wann wurde die Umsetzung der Auflagen überprüft?

10) Welcher Zustand wurde von den Zertifizierern vor Ort ermittelt? An wen wurden die
Informationen weitergeleitet; wer wurde in Kenntnis gesetzt?

11)Ab welchem Stand sind Unregelmäßigkeiten, Auffälligkeiten oder Verstöße gegen
Vorschriften vom Zertifizierer an welche Behörde zur Anzeige zu bringen? Welche
Auffälligkeiten sind vom Zertifizierer tatsächlich gemeldet worden?

Im Bereich des Vertriebs haben sich auch die Auslandsgeschäfte Envios als dubios gezeigt.
Aus dem Besprechungsprotokoll der Envio-Betriebssitzung vom 13.05.2008 geht
hervor, dass nicht nur mit Kasachstan, Russland, der Ukraine oder Makedonien Geschäfte
gemacht wurden, sondern auch mit dem Iran.

12)Welcher Art war die Geschäftsbeziehung in den Iran?

13)Wurden genehmigungspflichtige Geräte geliefert? Waren ABBTransformatoren
dazu geeignet im iranischen Atomprogramm verwendet zu
werden? Wer hat ggf. den Export genehmigt?

14)Wer wurde im Protokoll der Betriebsleitung unter der Bezeichnung „Nummer
1“ angesprochen (Ursprünglich geplanter Transformatorenlieferant des
Iran)?

15)Im gleichen Besprechungsprotokoll wurde dargestellt, dass Envio an einem
PPP-Projekt beteiligt gewesen ist. Um welches Projekt handelte es sich?
Wer war der Öffentliche Partner von Envio?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.5
Blitzanlage Brackeler Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13563-14)

Hierzu liegt vor : Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 13563-14)

„zur Überwachung des Durchfahrtsverbotes für LKW an der Brackeler Straße zwischen „Borsigplatz“ und „Im Spähenfelde“ und der damit verbundenen Hoffnung, die Luftqualität durch Absenkung der Feinstaub- sowie Stickoxidbelastung verbessern zu können mittels Minimierung des unzulässigen LKW-Verkehrs, wurde vor einigen Wochen eine hochmoderne Blitzanlage installiert.

Medienberichten zufolge arbeitet die Anlage zurzeit aber noch nicht ganz störungsfrei. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kosten sind bisher für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Blitzanlage entstanden?

2. Wie hoch ist die Quote der verwertbaren Fotos, die ausreicht, um einen entsprechenden Bußgeldbescheid auszustellen?

3. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Quote der nicht verwertbaren Fotos (die Presse nennt hier Multivans mit Dachaufbau, zu denken wäre aber eventuell auch an Linienbusse der DSW oder an Kehr- und Müllfahrzeuge der EDG) zu minimieren?

4. Ist davon auszugehen, dass sich die Blitzanlage jemals amortisieren wird? Wenn ja, wann könnte dies frühestens der Fall sein?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des AUSW.













zu TOP 3.6
Schadstoffplaketten bei den Bussen von DSW 21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14210-14)
Hierzu liegt vor: Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (DrucksacheNr.: 14210-14)
„Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten, den o.g. TOP zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen und bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Ausstattung der Busse von DSW21, bzw. deren Subunternehmen mit der erforderlichen Schadstoffplakette (als Indikator für die entsprechende Schadstoffklasse).
Dabei bitten wir auch um die Beantwortung der Frage, ob Sondergenehmigungen für den Konzern ausgestellt wurden und wenn ja, wie viele?

Die Beantwortung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur nächsten Sitzung schriftlich
vorgelegt werden.“

AUSW, 05.11.2014:

Herr Tietz (s. B.) erläutert zu der o.a. Bitte um Stellungnahme, dass es im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung NRW und deren Umsetzung immer wieder zu der Frage gekommen sei, inwieweit auch die Busflotten ihren Beitrag hierzu leisten können. Mit der o.a Bitte um einem aktuellen Sachstandsbericht, bitte seine Fraktion deshalb um Aussagen dazu, welche Ausnahmegenehmigungen es derzeit noch gäbe, wie viel alte Busse mit hohem Schadstoffausstoß noch im Einsatz seien und welche weitere Entwicklung hierzu durch die DSW 21 geplant sei.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.

zu TOP 3.7
Errichtung einer behindertengerechten Aufzugsanlage in der Tiefgarage am Stadttheater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13967-14)
Nachdem Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilige Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig, bei Stimmenthaltung (NPD und AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt, dass für die Errichtung der behindertengerechten Aufzugsanlage in der Tiefgarage Stadttheater folgende Variante gewählt wird:

Glasaufzug auf dem Theatervorplatz, nördlich, an die Hansastraße angrenzend,
Treppenraum 3







zu TOP 3.8
Ausgestaltung der zukünftigen öffentlichen Freiflächen Dortmunder U
hier: I. Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept der öffentlichen Freiflächen
westlich und südlich des Dortmunder U und
II. Baubeschluss Planstraße C am Dortmunder U, Robert-Bosch-Berufskolleg
III. Beschluss zur Übernahme der Planstraße D in städtisches Eigentum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13848-14)

AUSW, 05.11.2014:

RM Lührs signalisiert insgesamt eine positive Haltung und Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage.
Zur der heute in der Presse erwähnten Erhaltung des dort vorhandenen Pools „Weststrand“ führt sie an, dass auch ihre Fraktion diese Maßnahme bei der weiteren Umsetzung positiv begleiten werde.

RM Waßmann signalisiert ebenfalls die Zustimmung zur Vorlage. Weiter verdeutlicht er, dass auch seine Fraktion im Rahmen der weiteren Umsetzung großen Wert auf die Erhaltung des „Weststrandes“ lege, und möchte daher von Herrn Wilde wissen, welche Optionen es hierfür gäbe.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass „Weststrand“ zukünftig nicht auf der Planstraße C liegen könne, weil diese eine notwendige Erschließungsstraße sei, sagt aber zu, dass die Verwaltung sich hierzu mit dem Betreiber kurzschließen werde, um zu prüfen, wie man diesen langfristig in das Gesamtkonzept integrieren könne. Wenn hierfür noch mal Anpassungen erforderlich würden, werde man diese in diesem Ausschuss vorstellen.

Danach erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt
I. das städtebauliche Gestaltungskonzept der öffentlichen Freiflächen westlich und südlich des Dortmunder U (gemäß Anlagen 1-3)
II. den Bau der Planstraße C (Benno-Elkan-Allee) einschließlich des Straßenentwässerungskanals mit Kosten in Höhe von
800.000,- € (gemäß Anlagen 4 und 5). Die Kosten entstehen im Haushaltsjahr 2015.

III. die unentgeltliche Übernahme der von der Privatinvestorengemeinschaft (auf städtischem Grund) hergestellten Planstraße D (Emil-Moog-Platz) im Wert von 370.000,- € in das städtische Eigentum.












4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Hierzu liegt vor:

Empfehlung des Seniorenbeirates vom 03.04.2014 (Drucksache-Nr.: 11860-14)
-lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor-

Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 07.05.2014 (Drucksache-Nr.: 11860-14)
-lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor-

Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr.: 11860-14-E1):

Inhalte der Stellungnahme:

- Hinweis auf die geänderte Beratungsfolge der Vorlage
- Anmerkungen und Anregungen aus der Fachveranstaltung zum Masterplan Vergnügungsstätten
am 05.05.2014 und der Beratung der Vorlage in den politischen Gremien



AUSW, 05.11.2014:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilige Haltung zu der Angelegenheit verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11860-14-E1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden.



zu TOP 4.2
Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)


AUSW, 05.11.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung.


Zu TOP 4.3
Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)

Hierzu liegt vor:

-> Empfehlung der BV Brackel vom 30.10.2014 (Drucksache Nr.: 12816-14)

-> Empfehlung BV Scharnhorst vom 04.11.2014 (Drucksache Nr.: 12816-14)

-> Empfehlung BV Aplerbeck vom 04.11.2014 (Drucksache Nr.: 12816-14)

-> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 12816-14-E2)



AUSW, 05.11.2014:

RM Waßmann beantragt zu Beginn der Sitzung TOP 4.3 „ LKW-Routennetz“, aufgrund der heute als Tischvorlagen vorliegenden und noch nicht ausgewerteten Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen, in die nächste Sitzung zu schieben.

Die Vorsitzende, RM Reuter macht hierzu den Vorschlag, die Verwaltung damit zu beauftragen, sich bis dahin mit den Änderungsvorschlägen der Bezirkvertretungen sowie mit dem ebenso vorliegenden Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten zu beschäftigen und zur nächsten Sitzung bereits insgesamt eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Nachdem Herr Lürwer signalisiert hat, dass die Verwaltung ggf. zur nächsten Sitzung lediglich einen Zwischenbericht über die dann vorhandenen Einschätzungen der Verwaltung hierzu vorlegen könne, einigt man sich darauf, diesen Punkt lieber mit der kompletten Stellungnahme der Verwaltung, wenn nicht in der nächsten Sitzung, dann ggf. erst zu Beginn des Jahres zu behandeln.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in eine seiner nächsten Sitzung.


zu TOP 4.4
Benennung einer Platzfläche in Dortmund Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13769-14)

AUSW, 05.11.2014:

RM Lührs verdeutlicht die positive Haltung ihrer Fraktion zu der Vorlage.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Grund- und Platzfläche im Bereich Ostwall/Adlerturm/Kleppingstraße wird benannt
und erhält den Namen: „Günter-Samtlebe-Platz“.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13229-14)

Hierzu liegt vor :

Empfehlung der BV Huckarde vom 17.09.14 -lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor-


Empfehlung der BV Huckarde vom 29.10.2014:

„Der Bezirksbürgermeister begrüßt Herrn Oecking (Vorsitzender des Gewerbevereins
Huckarde) und Frau Gugel (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt).
Herr Oecking legt aus Sicht des Gewerbevereines dar, dass eine positive Entwicklung von
Versorgungszentren wie Huckarde und damit der Erhalt urbanen Lebens in den Stadtteilen
maßgeblich von einer guten Struktur des örtlichen Einzelhandels abhänge. Internationale
Konzerne wie Lidl seien einzig an ihrem Umsatz interessiert. Die infrastrukturellen Belange
der örtlichen Stadtentwicklung fänden hierbei kaum Beachtung.
Auch wenn der Nachweis der Zentrenschädlichkeit einer einzelnen
Verkaufsflächenerweiterung schwer zu führen sei, so sei doch der eindeutige Trend
erkennbar, dass große Discounter ihre Verkaufsflächen vergrößerten um mehr Kaufkraft
abzuschöpfen. Diesem Trend müsse entgegengewirkt werden, da er langfristig zu einer
Schädigung des örtlichen Einzelhandels mit negativen Folgen wie z.B. Leerständen in den
Ortsteilen führe.
Frau Gugel sieht den Schutz der Nebenzentren als Zielsetzung des Masterplans Einzelhandel.
Gleichzeitig sei aber auch die fußläufige Nahversorgung zu sichern. Hier gebe es eine sich
ergänzende Angebotsteilung zwischen den Zentren verschiedener Kategorien und den
Lebensmittelmärkten in den Wohngebieten. Zum Schutz der Zentren gebe es konkrete
Vorgaben für die Größe von Lebensmittelmärkten mit Quartierversorgungsfunktion. Bei
solchen Märkten dürfe lediglich 75 – 85% der Kaufkraft abgeschöpft werden. Mit der
geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1000 m² liege der Lidl mit einem Wert von
72% unter dieser Vorgabe. Nach Angabe von Lidl führe die Erweiterung nicht zu einer
Zunahme der Artikelzahl. Es würden lediglich größere Stückzahlen in den Regalen ausgelegt
und entsprechend weniger im Lager vorgehalten. Aus Sicht der Verwaltung sei die geplante
Erweiterung daher nicht zentrenschädlich. Dieser Einschätzung sei auch der
Konsultationskreis gefolgt.
Frau Hawighorst-Rüßler (Ratsmitglied Bündnis90/Die Grünen) erinnert an die Einschätzung
ihrer Partei, dass die Ansiedlung des Lidl an dieser Stelle zentrenschädlich sei. Die
Verkaufsflächenerweiterung werde nach ihrer Auffassung wahrscheinlich für eine
Ausweitung der Sonderangebotssortimente genutzt. Gerade hier sei eine negative Auswirkung
auf den örtlichen Einzelhandel zu befürchten. Deshalb spreche sie sich für die Ablehnung der
Vorlage aus.
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Herr Bernstein (CDU-Fraktion) spricht sich ebenfalls für den Schutz des Ortsteilzentrums aus.
Der Erweiterung könne nur dann zugestimmt werden, wenn Lidl sich verpflichte, das
Angebot an zentrenrelevanten Artikeln nicht auszuweiten.
Herr Keller (SPD-Fraktion) sieht den Schutz Huckardes und die Sicherung der
Nahversorgung in den Wohngebieten als wichtige Ziele an. Hier besitze der Lidl eine
wichtige Funktion für Deusen. Um die Argumente in den Fraktionen diskutieren zu können,
bittet er um eine Unterbrechung der Sitzung.
Herrn Meyer (DUW) schließt sich den Ausführungen des Gewerbevereinsvorsitzenden an und
spricht sich gegen die Vorlage aus. Auf seine Nachfrage bekräftigt Herr Oecking noch einmal
seine Einschätzungen über Verkaufflächenerweiterungen von Discountern.
Frau Meyer (Ratsmitglied SPD) sieht die Erweiterung nicht als zentrenschädlich an und
sprich sich wegen der Versorgungsfunktion des Lidl für Deusen dafür aus, der Erweiterung
zuzustimmen.
Herr Brück (Die Rechte) schließt sich den Vorrednern an und spricht sich für die Ablehnung
der Vorlage aus.
Der Bezirksbürgermeister dankt Herrn Oecking und Frau Gugel für die ausführliche
Berichterstattung.
Nach einer Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten legt Herr Keller dar, dass die Risiken der
Erweiterung für den örtlichen Einzelhandel nach Ansicht seiner Fraktion als schwerwiegender
einzuschätzen seien als das Risiko für Lidl, wenn die Erweiterung nicht erfolge. Seine
Fraktion lehne die Vorlage daher ebenfalls ab.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde lehnt folgenden Beschlussvorschlag einstimmig ab:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort
Parsevalstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten
Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Textsatzung zur Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 15.08.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.


III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Ergänzungsvertrag zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010 (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.




Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13229-14-E1):

„die Bezirksvertretung Huckarde hat sich in ihrer Sitzung am 29.10.2014 gegen eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Lidl an der Parsevalstraße von 800 auf 1.000 m² ausgesprochen. Hintergrund sind Befürchtungen, dass das Stadtbezirkszentrum Huckarde darunter leiden könnte.

Hierzu teile ich Folgendes mit und bitte, dieses bei der Beschlussfassung am 05.11.2014 zu berücksichtigen:

Der Schutz des Stadtbezirkszentrums Huckarde ist ein wesentliches Ziel des Masterplan Einzelhandel. Gleichzeitig wird aber auch die Zielsetzung einer fußläufigen Nahversorgung formuliert.
Damit durch dezentrale Nahversorgungsstandorte keine zentralen Versorgungsbereiche geschädigt werden, formuliert der Masterplan Einzelhandel klare Kriterien, an welchen Standorten und in welcher Größenordnung Lebensmittelmärkte zur fußläufigen Nahversorgung zulässig sind.
Die sortimentsspezifische Kaufkraftabschöpfung eines Vorhabens im Naheinzugsbereich darf demzufolge eine Quote von 75-85% (Orientierungswert) der sortimentsspezifischen Kaufkraft der Bevölkerung nicht überschreiten. Für die Parsevalstraße liegt die Kaufkraftbindung auch bei 1.000 m² Verkaufsfläche noch unterhalb dieses Orientierungswertes: ~ 72%.

Der KonsultationsKreis Einzelhandel (KKEh) hat empfohlen, das Vorhaben positiv zu begleiten.

Das Sortiment von Lidl wird bei einer Erweiterung der Verkaufsfläche nicht ausgedehnt. Es werden keine anderen Produkte angeboten. Der höhere Flächenanspruch resultiert daraus, dass das Sortiment großzügiger präsentiert wird (breitere Gänge, niedrigere Regale, weniger Überbauungen).

Des Weiteren bringt die Erweiterung logistische Vorteile für das Personal (nicht so häufiges Nachfüllen der Regale, ganze Paletten können im Laden präsentiert werden).

Ob die Lebensmittelversorgung durch einen Vollsortimenter oder einen Discounter sichergestellt wird, ist nach den Regelungen des Masterplans Einzelhandel nicht entscheidend.

Es wird deshalb empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.“


AUSW, 05.11.2014:

Nachfragen werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der
Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen und NPD) sowie Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 – Einzelhandels-standort Parsevalstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Textsatzung zur Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 15.08.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.


III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Ergänzungsvertrag zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010 (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 4.6
Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
hier: Beschluss zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13915-14)

AUSW, 05.11.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung.














Zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13289-14)

AUSW, 05.11.2014:

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der BV Eving vom 17.09.14:
-lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor-

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13831-14)

Hierzu liegt vor:

Ergänzung der Verwaltung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 13831-14-E1):

„Es ist beabsichtigt, den derzeitigen Gebäudebestand der Höchstener Grundschule, mit Ausnahme
der Turnhalle, durch einen Neubau zu ersetzen. Die Durchführung dieser Baumaßnahme
soll im Mai 2017 abgeschlossen sein (s. a. DS.-Nr. 13230-14 vom 29.09.2014).
Die geplante Baumaßnahme kann nicht auf der Grundlage des geltenden Planungsrechtes umgesetzt
werden. Daher dient die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- der
Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes. Hierzu liegt Ihnen zu Ihrer Sitzung eine entsprechende
Beschlussvorlage der Planungsverwaltung vor. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde
hat der Vorlage in der Sitzung am 28.10.2014 einstimmig zugestimmt.
Es hat sich nunmehr folgende Situation ergeben: Gegenüber dem Entwurf des Änderungsplanes
vom September 2014 wurde aufgrund einer aktualisierten Neuvermessung des Schulgrundstücks
festgestellt, dass geringfügige Abweichungen zwischen dem geplanten Schulneubau und
den vorgesehenen Baugrenzen innerhalb des Änderungsplanes vorliegen.
Daher sind die Baugrenzen im Entwurf des Änderungsplanes marginal anzupassen. Durch diese
nun durchzuführenden zeichnerischen Anpassungen werden keine Beeinträchtigungen gegenüber
den Nachbargrundstücken festgestellt, so werden alle Abstandsflächen weiterhin auf dem
eigenem Grundstück nachgewiesen.
Im Einzelnen sind folgende Anpassungen vorgesehen:

Verschiebung der
- südöstlichen Baugrenze der Turnhalle an den vorhandenen Baukörper auf einer Länge
von 6,30 m um ca. 0,90 m in südöstliche Richtung,

- nordöstlichen Baugrenze des südlichen Schulbaukörpers auf einer Länge von 5,20 m
um ca. 0,90 m in nordöstliche Richtung,

- östlichen Baugrenze des südlichen Schulbaukörpers im Bereich der Rettungstreppe in
einer Länge von 20,00 m um ca. 1,30 m in östliche Richtung.

Um den Gesamtablauf des Projektes nicht zu gefährden, schlägt die Verwaltung vor, die Baugrenzen
im Entwurf des Änderungsplanes wie oben beschrieben anzupassen und den durch
diesen Beschluss modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Vor diesem Hintergrund und da die dargestellten Änderungen nicht die Grundzüge der Planung
betreffen, bitte ich um Beschlussfassung unter Einbeziehung der zuvor dargestellten Anpassungen.
Die Bezirksvertretung wird dann im Nachgang über den Sachverhalt informiert.“

AUSW, 05.11.2014:

Herr Wilde erläutert die heute vorliegende Ergänzung der Verwaltung und appelliert an den Ausschuss, diese Ergänzung in die Beschlussfassung einzubeziehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst, unter Einbeziehung der o.a. Ergänzung der Verwaltung, einstimmig nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungs­plan Hö 202 -Höchsten- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich in einem beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 und dem Entwurf der Begründung vom 25.09.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das geplante Vorhaben vor Rechtskraft der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 und 3 BauGB


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes (57. Änderung) und Weiterführung des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark -
hier: Beschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches und Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Hom 285 – südlich Am Rombergpark - mit neuer Zielsetzung, erneuter Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des teilweise Außerkrafttretens des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13835-14)

AUSW, 05.11.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung.
zu TOP 4.10
Bauleitplanung;
Beschluss zur Erarbeitung der Städtebaulichen Rahmenplanung "Luisenglück" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275
hier: Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung; Beschluss zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13938-14)

AUSW, 05.11.2014:

RM Kowalewski vermisst in der Vorlage Angaben zu dem ursprünglich für neue Bebauungspläne vereinbarten Anteil an Sozialwohnungen und bittet hierzu um Aufklärung.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass der Vorhabenträger sich an den Ratsbeschluss halten werde. Weiter führt er an, dass die 25 % Regelung mit dem Schwerpunkt „geförderter Wohnungsbau“ hier mit einfließen und man im weiteren Verfahren darlegen werde, wie diesem Beschluss nachgekommen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den städtebaulichen Rahmenplan „Hombrucher Bogen“ im Hinblick auf die formulierten Planungsparameter als Grundlage für das künftige Bebauungsplan-Verfahren überarbeiten und qualifizieren zu lassen.


II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 7 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im Parallelverfahren zu ändern (56 Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)


III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, für den unter Ziffer 8 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich den Bebauungsplan Hom 275 - Luisenglück - aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB


IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB






zu TOP 4.11
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Lueckestraße in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13780-14)

AUSW, 05.11.2014:


RM Auffahrt bemängelt, dass die hier vorgelegten Pläne (Übersichtplan der Stadt Dortmund und der von dem Betreiber vorgelegten Plan) nicht identisch seien und bittet hierzu um Aufklärung.

Herr Wilde klärt hierzu auf, dass im Übersichtsplan die Planstraße, welche Gegenstand des 125er Verfahrens sei, dort gestrichelt eingetragen wurde. Dies entspräche auch dem gestrichelten Entwurf auf der Folgeseite. Im Katasterplan sei allerdings der heutige Gebäubestand Grundlage. Dieser werde natürlich noch entfernt. Mit der gesicherten Erschließung könne man erst die Neubaubebauung genehmigen. Vor diesem Hintergrund bittet er um Nachsicht, dass in dem Katasterplan die heute noch nicht existierende Neubebauung derzeit dort nicht eingetragen sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation und Beteiligung der sachberührten Träger öffentlicher Belande geprüft und beschließt die Herstellung einer Erschließungsstraße östlich der Lueckestraße durch die Vorhabenträgerin nach § 125 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des Planungskonzeptes vom 22.08.2014.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023)




zu TOP 4.12
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße Im Buschholz in Dortmund-Wichlinghofen nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13781-14)

AUSW, 05.11.2014:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Im Buschholz und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 /FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023)




zu TOP 4.13
Flughafen Dortmund - Bewilligung des Antrages zur Veränderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund durch die zuständige Luftaufsichtsbehörde Bezirksregierung Münster


Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13764-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Genehmigung zur Anlage und Betrieb des Verkehrsflughafens Dortmund vom 10.06.2014 zur Kenntnis.



zu TOP 4.14
Nordspange und Verkehrskonzept Hafen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13141-14-E1)

Hierzu liegt vor:

-> Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13141-14-E1)

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet die Verwaltung in der nächsten Ausschusssitzung am 21.10.2014 um einen Sachstandsbericht zu den Planungen bezüglich der Nordspange und des Verkehrskonzeptes für den Hafen.“

-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 13141-14-E2):

„Ihrer Anfrage nach einem Sachstandsbericht zu den Planungen bezüglich der Nordspange und
des Verkehrskonzepts Hafen komme ich gerne nach. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:

1. Nordspange
Schon seit einigen Jahren ist es Ziel der städtischen Verkehrsplanung, eine Verbindung
zwischen den Gewerbegebieten, die zwischen Eving und der Nordstadt liegen, zu schaffen,
um u.a. eine Verlagerung der Ost-West-gerichteten Lkw-Verkehre aus der Nordstadt zu
erreichen. Mit der Aufgabe großer Teile der ehem. Westfalenhütte bestand die Möglichkeit,
eine vollständige Ost-West-Verbindung von der L 609 (NSIX - Emscherallee) im Westen bis
zur Brackeler Straße (K17/L 663) im Osten zu planen. Diese Verbindung ist mit dem Masterplan Mobilität 2004 und dem neuen Flächennutzungsplan (F-Plan) zunächst als „Gewerbestraße“ fixiert worden.
Die geplante Nordspange führt überwiegend durch gewerblich geprägte Bereiche und soll
künftig vor allem Lkw-Verkehre aufnehmen. Sie beginnt im Osten an der Brackeler Straße,
führt diagonal über das Gelände der Westfalenhütte mit Anbindungen an die Springorumallee,
sowie die Born- und Burgholzstraße. Über die bestehende Dammstraße wird der Anschluss an
die Evinger Straße sichergestellt. Die Verbindung zur Lindenhorster Strasse erfolgt über die
Seilerstraße mit einer neu zu erstellenden Bahnunterführung welche im Knoten Lindenhorster
Straße / Pottgießerstraße endet. Der Lückenschluss zur Emscherallee (NS IX) erfolgt über die
bestehenden Straßen Pottgießer-, Westererben-, Weiden- und Lindberghstraße. 2008 wurde der Rahmenplan für die Westfalenhütte vom Rat beschlossen. Auf Grundlage der „Rahmenplanung Westfalenhütte“ werden für die Überplanung der Gesamtfläche der Westfalenhütte und ihre Erschließung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord insgesamt sieben Bebauungspläne (In N 218 – 226) aufgestellt und eine zusammenfassende Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 15) durchgeführt.Einer der o.g. B-Plan-Verfahren (InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -) umfasst
auch den Teil der Nordspange auf dem Gelände der Westfalenhütte. Für die geplanten
Verkehrsflächen wurde die frühzeitige TÖB-Beteiligung im Jahre 2009 durchgeführt.
Durch Priorisierung in der Planrechtschaffung anderer Bereiche der Westfalenhütte (u.a. BPlan
InN 222 - ehem. Sinteranlage -, Rechtskraft in 2012) und Änderungen in den Nutzungsüberlegungen durch den Eigentümer kam es zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Die Lage der Trasse für die Nordspange auf der Westfalenhütte wurde mehrfach umgeplant, bspw. im nördlichen Teil wegen vorhandener Altlasten in den angrenzenden Flächen und im südlichen Abschnitt zur besseren Vermarktung zusammenhängender Sondergebiets- und Gewerbeflächen.
Im März 2014 erfolgte eine Wiederaufnahme der Gespräche zum Weiterführen der Bebauungspläne
InN 219 (Haupterschließung Westfalenhütte / Nordspange), InN 225 (ehemaliges
Hochofenwerk – Sondergebiet Forschung und Entwicklung) und InN 226 (Westlich Stahlwerkstraße
- Wohnen). Für das Planverfahren sind Änderungen des Regionalplans und des FPlans
notwendig. Für die Bauleitpläne wird die nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderliche Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung und wird mit dieser zum Offenlegungsbeschluss vorgelegt. Die Abstimmungsgespräche mit dem RVR bzgl. der Änderung des Regionalplans erfolgen derzeit.
Für den InN 218 „Am Waldfried wurde im Juni 2009 die TÖB-Beteiligung durchgeführt. Da
auch der B-Plan InN 218 – Am Waldfried – ein Teilstück der Nordspange zum Gegenstand
hat, sollen beide B-Pläne (InN 219 und InN 218) im Parallelverfahren fortgeführt werden.
Mit dem Planrecht für diese beiden Pläne ist ca. Mitte 2016 zu rechnen.
Am 26.02.2009 wurde der Trassenverlauf für den westlichen Teil der Nordspange von der
Evinger Str. bis zur Weidenstraße vom Rat beschlossen (DS: 13554-08). Hierzu gehört auch
die Bahnunterführung in der Seilerstraße. Für diese Bahnunterführung ist noch Planrecht zu
schaffen. Zurzeit ruhen die Planungen aufgrund anderer Prioritäten und begrenzter Personalressourcen.
Im Weiteren verläuft die Nordspange im Bestand über die Pottgießerstraße,
Westererben-, Weidenstraße und Lindberghstraße, welche partiell anzupassen sind.

2. Verkehrskonzept Hafen
Mit Beschluss des Beauftragten des Landes für den Rat der Stadt vom 28.06.2012 ist die
Verwaltung aufgefordert worden, einen „Gesamtplan für das Hafenareal“ aufzustellen, in dem
auch Infrastrukturmaßnahmen wie bspw. der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa geprüft werden sollen. Dieser Gesamtplan soll die Anregungen für das gesamte Hafengebiet aufgreifen, die im Zuge der Beteiligung zum Planfeststellungsverfahren der KVAnlage entstanden, dort aber naturgemäß nicht behandelt werden konnten. Infolgedessen wurde der Dortmunder Dialog Hafenverkehr gestartet. Für dieses Dialogverfahren ist der Umkreis und der Untersuchungsraum größer gezogen worden, um auch die verkehrlichen Probleme der Nordstadt oder des Hafens selbst zu thematisieren.
Im Dortmunder Dialog Hafenverkehr arbeiten seit gut einem Jahr zufällig gewählte Bürger, unmittelbar Betroffene, Hafenanlieger, politische Vertreter aus den Ratsfraktionen und den Bezirksvertretungen, Fachverwaltungen und Multiplikatoren unter einer professionellen Mo3 deration durch das Büro IKU zusammen. Das Ziel des Arbeitskreises war in erster Linie, das Verkehrsgutachten für den

Dortmunder Hafen zu begleiten. Die Bilanz des Arbeitskreises:

 Hinweise und Anregungen aus fachlicher und lokaler Perspektive, die bereits in die
Ausschreibungsphase des Verkehrsgutachtens eingeflossen sind.

 Eine - um den lokalen Blick angereicherte - Bestandsaufnahme der heutigen
Verkehrssituation im Hafen.

 Gemeinsam erarbeitete Ziel- und Bewertungskriterien, an denen der Gutachter seine
Arbeit für das Verkehrskonzept orientierte.

 Durchführung einer gemeinsamen Dialogveranstaltung im Januar 2014 im Depot
Dortmund, an der über 100 Anwohner und Anlieger aus dem Hafenumfeld
teilgenommen haben.

 Kritische Anregungen zum Zwischenstand im Gutachtenprozess.

 Meinungsbilder der Mitglieder des Arbeitskreises zu den abschließenden
Empfehlungen des Gutachters auf Basis der gemeinsam erarbeiteten
Bewertungskriterien.

Am 25. September 2014 fand der letzte begleitende Arbeitskreis statt. In dieser Sitzung
präsentierte der Gutachter Dr. Weiser vom Büro Brilon Bondzio Weiser seine Maßnahmenvorschläge
für ein Verkehrskonzept im Dortmunder Hafen. Neben den Einschätzungen des Gutachters haben die Arbeitkreismitglieder hierzu ihr Meinungsbild abgegeben. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und die Einschätzungen des Arbeitskreises werden in einer abschließenden öffentlichen Dialogveranstaltung am 24.11.2014 erläutert und zur Diskussion gestellt.
Anschließend erfolgt die Aufbereitung des Prozesses und der Ergebnisse in einer Ratsvorlage,
die allen beteiligten Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Beratung und
Beschlussfassung voraussichtlich Anfang 2015 vorgelegt wird.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.15
Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14086-14)

AUSW, 05.11.2014:

RM Waßmann deklariert zunächst noch Erörterungsbedarf zu finanztechnischen Fragen für die morgige Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Daher lässt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Baumfällungen in Marten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13349-14-E1)

„anlässlich der ungenehmigten Fällungen von 18 Robinien durch die Deutsche Bahn AG an der Straße Am Bärenbruch bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung,
1. darzulegen, welche Vereinbarung zu Baumfällungen mit der Deutschen Bahn bestehen und in welchen Fällen auf dem Gelände der Bahn die städtische Baumschutzsatzung gilt.
2. Die Bahn zu verpflichten, entsprechende Ersatzpflanzungen auf dem Gebiet Am Bärenbruch vorzunehmen.
3. Im Zusammenhang mit Sturmschäden eine verschärfte Prüfung und Begutachtung von Baumfällungen vorzunehmen.
4. Bei der Auftragsvergabe für Baumfällungen verbindliche Qualitätsstandards für die
ausführenden Unternehmen festzuschreiben

5. Die rechtzeitige Information der Anwohner*innen zu gewährleisten.

Begründung:
Die Fällung von 18 Bäumen ohne Fällgenehmigung und ohne eine Information an das Umweltamt wirft viele Fragen auf. Auch wenn das betroffene Gebiet im Besitz der Deutschen Bahn ist, gibt es an diesem Standort weder Schienenverkehr noch Oberleitungen, für die ein besonderer Sicherheitsstandard gilt. Auch die Anwohner*innen wurden über die an einem Samstag stattfindende Aktion nicht benachrichtigt.“


Hierzu liegt vor: -> Stellungnahme der Verwaltung

„zu dem Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
Die Baumfällungen an der Straße Bärenbruch in Dortmund – Marten wurden durch das
Bundeseisenbahnvermögen veranlasst. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im Rahmen
einer noch laufenden ordnungsbehördlichen Anhörung wurde die Maßnahme von der o.g.
Dienststelle aus Gründen der Verkehrssicherung im Nahbereich der öffentlichen Straße an ein
Fachunternehmen beauftragt. Vorausgegangen war am Pfingstmontag 2014 ein Feuerwehreinsatz zur Beseitigung von 4 in den Straßenraum gestürzten Robinien. Aufgrund dieses Starksturmereignisses ist die Entscheidung des Eigentümers, zur Verkehrssicherung der Böschung weitere Bäume zurückzuschneiden bzw. zu fällen, grundsätzlich plausibel. Das Vorhaben wurde jedoch nicht beim städtischen Umweltamt beantragt. Es lag mehr als 1 Monat nach dem ELA – Sturm auch keine akute
Gefahrensituation vor, die eine vorherige Beantragung ausgeschlossen hätte. Insofern liegt ein
Verstoß gegen die Baumschutzsatzung vor. In der Zwischenzeit hat die Deutsche Bahn aufgrund einer Aufforderung der Verkehrssicherungskontrolle des städtischen Tiefbauamts vom 18.09.2014 einen formal richtigen Antrag auf Beschneidung und Beseitigung weiterer verbliebener Gefahrenbäume gestellt, der zurzeit regulär geprüft und beschieden wird. Nicht abschließend geklärt bleibt nach wie vor, wer die Baumfällungen am Wochenende des 15. und 16.08.2014 vorgenommen hat. Das Umweltamt behält sich deshalb die Verhängung eines angemessenen Bußgeldes gegen das Bundeseisenbahnvermögen vor.

1. Welche Vereinbarung zu Baumfällungen bestehen mit der Deutschen Bahn und
in welchen Fällen gilt auf dem Gelände der Bahn die städtische
Baumschutzsatzung?

Für die laufende Betriebssicherung unmittelbar entlang der aktiv befahrenen Gleisstrecken existiert eine langjährige Vereinbarung zwischen der unteren Landschaftsbehörde mit der Deutschen Bahn. Sie besagt, dass die Bahn in bestimmten Intervallen entlang ihrer Strecken Bäume und Büsche ganzjährig beschneiden kann, um einen gefahrlosen Betrieb aufrecht erhalten zu können.
Einzelfallbezogene Bescheide nach der städtischen Baumschutzsatzung im innerstädtischen Bereich bzw. nach den Festsetzungen der Landschaftspläne im Außenbereich werden hier nicht ausgestellt, weil in allen Fällen prinzipiell die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben im Vordergrund steht. Jedoch informiert die DB Netz AG nach der Vereinbarung das Umweltamt, um bei Anfragen sofort antworten zu können. Die städtische Baumschutzsatzung gilt ansonsten ausnahmslos für alle Flächen im baurechtlichen Innenbereich, also auch für alle übrigen Betriebsflächen der Bahn
abseits der o.g. Gleisstrecken.

2. Die Bahn sollte verpflichtet werden, entsprechende Ersatzpflanzungen auf dem
Gebiet am Bärenbruch vorzunehmen.

Sofern die Beseitigung der Bäume zur Gefahrenabwehr erfolgen muss, was aus
fachlicher Sicht an der Straßenböschung Bärenbruch trotz der nicht ordnungsgemäßen Antragstellung unterstellt werden kann, greift die Ersatzregelung gem. § 9 der Baumschutzsatzung nicht. Eine Verpflichtung der Bahn ist daher zunächst rechtlich nicht möglich. Gleichwohl wird das Umweltamt auf eine Vereinbarung mit dem Bundeseisenbahnvermögens im Zuge des weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahrens hinwirken, um eine angemessene Wiederbegrünung der Böschung zu erreichen.

3. Im Zusammenhang mit Sturmschäden wird um eine verschärfte Prüfung und
Begutachtung von Baumfällungen gebeten

Bei Sturmschäden, die Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr erfordern, existiert in § 4 Abs. 3 der Baumschutzsatzung eine Regelung, die dem Eigentümer sofortiges Handeln erlaubt. Das förmliche Antragsverfahren wird in diesen Fällen nachgeschaltet 1. Dieses „Notverfahren“ trägt auch der Tatsache Rechnung, dass eine sofortige Ortsbesichtigung des Baumsachverständigen nicht garantiert werden könnte und nicht verantwortbare Verzögerungen zu Lasten der Stadt Dortmund auszuschließen sind. Erst recht ist im Falle von großflächigen Sturmereignissen katastrophalen Ausmaßes diese Regelung wichtig, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben. Eine
verschärfte Prüfung und Begutachtung ist unter diesen Umständen auch aus
personellen Gründen nicht handhabbar. 1 § 4 Abs 3 Baumschutzsatzung: Zulässig sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr; diese Maßnahmen sind der Stadt Dortmund vor ihrer Durchführung oder, wenn dies nicht möglich ist, unverzüglich danach schriftlich anzuzeigen; der Gefahrenzustand ist dabei in geeigneter Weise nachzuweisen (z.B. durch Foto und Bescheinigung einer Fachfirma)

4. Bei der Auftragsvergabe für Baumfällungen sollten verbindliche
Qualitätsstandards für die ausführenden Unternehmen festgeschrieben werden.

Diese Forderung sollte eher auf die Ausführung von Schnitt- und Pflegearbeiten an geschützten Bäumen bezogen werden, weil hier durch unsachgemäße Arbeitsweise nachhaltige Schäden verursacht werden können. Die Bescheide des Umweltamts enthalten bereits grundsätzlich Maßgaben zu den maximal zulässigen Schnitten. Eine Verbindlichkeit weiterer Qualitätsstandards ist trotz aller Berechtigung jedoch schwer umzusetzen, weil die Beauftragung eines zertifizierten
Fachunternehmens rechtlich nicht durchsetzbar ist. Soweit dennoch Überlegung angestellt werden, bereits die Anträge auf Beseitigung oder Rückschnitt von geschützten Bäumen künftig an den Einsatz
einer Fachfirma zu koppeln, müssten entsprechende Regelungen rechtlich geprüft werden und ggf. in eine Satzungsänderung einfließen. Wenn eine Fällgenehmigung vorliegt, spielt letztlich das baumschutzfachliche Sachverständnis der ausführenden Personen keine Rolle mehr, sondern lediglich das technische Know-how zur gefahrlosen Beseitigung eines Baumes.

5. Die rechtzeitige Information der Anwohner und Anwohnerinnen soll
gewährleistet werden

Bei städtischen Maßnahmen an geschützten Bäumen wird eine vorherige Information an die Bezirksvertretungen und an die Presse gegeben. Im Privatbereich beschränkt sich die Information auf großmaßstäbliche Vorhaben auf Empfehlung des Umweltamts an den Antragsteller. Nicht praktikabel und unverhältnismäßig ist eine Anrainerinformation jedoch in der Vielzahl der Einzelgenehmigungen, zumal hier der Adressatenkreis weder definierbar noch zu ermitteln wäre.

AUSW, 05.11.2014:

Auf Nachfrage von RM Dudde erläutert Herr Dr. Mackenbach, dass das in der Stellungnahme erwähnte Bußgeld vom Rechtsamt derzeit geprüft und ggf. verhängt werde. Das Verfahren hierzu sei aber noch nicht abgeschlossen.
Bei der in der Stellungnahme erwähnten, entscheidenden Satzung handele es sich um die Baumschutzsatzung. Hierin gäbe es derzeit keine Vorschriften über die Zertifizierung von Baumfällern oder Ähnliches. Vor diesem Hintergrund könne so etwas hier nicht eingefordert werden.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Geruchsbelästigung in Brackel
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13663-14-E1)

Es liegt vor:

> Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 13663-14-E1)

„wir bitten darum den obigen Tagesordnungspunkt zur Beratung vorzusehen und um die
Beantwortung der nachfolgenden Fragen durch die Verwaltung.

Seit Jahren beschweren sich Anwohner im Umfeld der Fa. Tremonis über massive Geruchsbelästigungen.
Tremonis stellt aus Brauereinebenprodukten Tiernahrung her. In der
Bezirksvertretung Brackel berichtete das Staatliche Umweltamt Hagen am 02.12.2010
über den Sachverhalt. Vor allem in Sommermonaten, wenn Abwasserkanäle trocken fallen,
sei die Geruchsbelästigung besonders groß. Daher ist das Tiefbauamt seinerzeit gebeten
worden, die Kanäle häufiger durchzuspülen, Hochdruckreiniger einzusetzen und
Biofilter an den Revisionsschächten einzusetzen. Die Fa. Tremonis habe ein Gutachten in
Auftrag gegeben um ggf. durch Anlagen und Betriebsprozesse die Geruchsbelästigung zu
mindern. Ein Antrag zur Errichtung einer Anlage zur thermischen Nachverbrennung sei bei
der Bezirksregierung Arnsberg anhängig. (siehe Niederschrift der BV Brackel vom
02.12.2010). Vor dem Hintergrund fortgesetzter Beschwerden im Sommer 2012 gab es
eine erneute Befassung durch die BV Brackel in der ersten Jahreshälfte 2013.

1) Welche Stoffe werden nach Kenntnis der Verwaltung durch die Fa. Tremonis freigesetzt?
Haben die Gase das Potential zu gesundheitlichen Auswirkungen?

2) Welche Maßnahmen hat die Fa. Tremonis bisher durchgeführt, um die Belästigung
für die Anwohner zu minimieren? Wird die Nachverbrennung inzwischen dauerhaft
oder nur zeitweise durchgeführt?

3) Welche Maßnahmen hat das Tiefbauamt vor dem oben dargestellten Hintergrund
durchgeführt?

4) Welche jährlichen Kosten sind dabei für die Stadt Dortmund angefallen?

5) Ist vorgesehen die geruchsmindernden Maßnahmen auch durch den neuen Eigenbetrieb
Stadtentwässerung weiterzuführen?

6) Wird der Umfang der Maßnahmen insgesamt als ausreichend betrachtet, um das
gewünschte Ziel der Minderung der Geruchsbelästigung zu erreichen?“

>hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13663-14-E2)

„mit der o.g. Anfrage hat sich das Umweltamt befasst. Da es sich dabei um einen Betrieb
handelt, der unter der Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg steht und zudem Abwasseraspekte angesprochen wurden, habe ich die Bezirksregierung und den Eigenbetrieb Stadtentwässerung um Stellungnahme gebeten, so dass ich Ihnen folgende Antworten zu den Fragen geben kann.

1. Welche Stoffe werden nach Kenntnis der Verwaltung durch die Fa. Tremonis
freigesetzt? Haben die Gase das Potential zu gesundheitlichen Auswirkungen?

Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen (u. a. Gerüche) sind gem. dem Stand der Technik, konkretisiert
in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) die Emissionen der Stoffe
Kohlenmonoxid, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Gesamtkohlenstoff
genehmigungsrechtlich begrenzt worden.
Der Stand der Technik zur Reduzierung der Emissionen wird eingehalten. Anhaltspunkte oder
Erkenntnisse für eine gesundheitliche Gefährdung der Anwohner liegen der Bezirksregierung
Arnsberg (BRA) nicht vor.

2. Welche Maßnahmen hat die Fa. Tremonis bisher durchgeführt, um die Belästigung
für die Anwohner zu minimieren? Wird die Nachverbrennung inzwischen
dauerhaft oder nur zeitweise durchgeführt?

Folgende Emissionsminderungsmaßnahmen wurden seit 2011 von der Firma durchgeführt:

1. Im Gebäude des "Bioreaktors" (Abwasserbehandlungsanlage) wurde die Zu- und
Abluftregelung neu konzipiert. Gleichzeitig wurde der Abluftvolumenstrom um ca. das
Doppelte erhöht. Öffnungen im südwestlichen Gebäudeteil wurden verschlossen.

2. Im Gebäude der "Bierhefetrocknung" wurden zusätzliche Absaugstellen installiert und an
die vorhandene Ablufterfassungsanlage angeschlossen, so dass die allgemeine Raumluft
entlastet wird.

3. Die Abluft der Trockneranlagen (Stromtrockner), die bisher über den Biofilter geleitet
wurde, wird nunmehr in der "thermischen Nachverbrennung" eingesetzt. Der Biofilter wird
durch den Wegfall der Abluft aus den Trockneranlagen um ca. 6.000 m3/h entlastet.

4. Teilströme der angenommenen Brauerei-Filterhilfsmittel werden nicht mehr in Containern,
sondern in einem 80 m3 - Tank mit Ablufterfassung zwischengelagert.

5. Der Volumenstrom für die Ablufterfassung der Hefeannahmegrube wurde um ca. 60 %
erhöht.

6. Die Anlieferung von Kieselgur-Schlamm wurde überwiegend von Container auf
Tankfahrzeuge umgestellt.

7. Diverse organisatorische (Arbeitsanweisungen, Schulungen) und technische (Ventilatoren
Austausch, Ersetzen schadhafter Rohrleitungen) Maßnahmen sind durchgeführt worden.

8. Die "Nachverbrennung" ist seit dem 10. Juni 2013 in Betrieb und für 8760 Jahresstunden
konzessioniert.

3. Welche Maßnahmen hat das Tiefbauamt vor dem oben dargestellten Hintergrund
durchgeführt?

Die Kanalanlagen werden nach der SüwVO Abw. NRW (Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser) inspiziert und gereinigt. Die Reinigungsintervalle werden nach einem festgelegten
Spülplan durchgeführt. Im Durchschnitt werden die Kanäle alle 3-5 Jahre gereinigt.
Die betroffenen Schächte und Kanäle in der Westfälischen Straße werden viermal im Jahr
kontrolliert. Dabei werden auch die Geruchsfilter in den Schächten überprüft. Zusätzlich wird
der Kanal seit 2002 in Abständen von ca. 5 Monaten gespült. In dem Bereich der Firma
Tremonis wurde dem Kanalbetrieb seit mehreren Jahren keine Geruchsbelästigung gemeldet.

4. Welche jährlichen Kosten sind dabei für die Stadt Dortmund angefallen?

Die jährlichen Kosten für das Spülen der Kanäle und der Kontrolle der Schachtbauwerke
liegen bei ca. 1.000 Euro im Jahr. Die Aufwendungen für die Geruchsreduzierung werden,
wie auch andere Aufwendungen zur Geruchsreduzierung an anderer Stelle im Stadtgebiet, auf
alle Gebührenzahler umgelegt.

5. Ist vorgesehen die geruchsmindernden Maßnahmen auch durch den neuen
Eigenbetrieb Stadtentwässerung weiterzuführen?

Zum Schutz der Kanalanlagen und Bürger wird der Eigenbetrieb Stadtentwässerung auch
künftig die Intervalle für die Kontrollen an den Schächten und das Spülen der Kanäle
beibehalten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bisher getroffenen Maßnahmen ausreichend
sind.
6. Wird der Umfang der Maßnahmen insgesamt als ausreichend betrachtet, um das
gewünschte Ziel der Minderung der Geruchsbelästigung zu erreichen?

Die Anlage der Fa. Tremonis entspricht dem Stand der Technik und somit den rechtlichen
Anforderungen.
Ergänzend zu den beantworteten Fragen teilt die Bezirksregierung mit, dass der Antrag zur
Errichtung einer Anlage zur „thermischen Nachverbrennung“ zwischenzeitlich von der BRA
beschieden worden ist. Die Inbetriebnahme der "thermischen Nachverbrennung" erfolgte am
10. Juni 2013. Eine Überprüfung der erteilten Genehmigung hinsichtlich der Lage, der
Beschaffenheit und Betriebsweise der Anlage erfolgte am 17.10.2013. Weiterhin weist die
Bezirksregierung darauf hin, dass die in Rede stehende Genehmigung die Änderung der
Anlage zur "Regenerierung von Brauerei-Kieselgur" betraf.“

Weiter liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 13663-14-E3):

„uns zugetragene Berichte von Anwohnern und Bürgerinitiativen aus dem Einzugsgebiet sprechen durchaus von fortgesetzten Belästigungen und Beschwerden bei Polizei, Stadt oder Bezirksregierung, auch wenn die Anlagen den rechtlichen Anforderungen entsprechen mögen. Das die Beschwerden zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung offenbar nicht durchdringen ist bedauerlich.

Vor dem genannten Hintergrund stellen wir zum Sachverhalt „Geruchsbelästigungen durch die Firma Tremonis in Brackel“ den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung.

1) Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Bezirksregierung zusätzliche Maßnahmen zu prüfen, die ein dauerhaftes Unterbinden der Geruchsbelästigungen nachhaltig zur Folge haben (z.B. eine Intensivierung der Reinigungsintervalle in den Sommermonaten). Der Bezirksvertretung Brackel und dem AUSW ist dazu Bericht zu erstatten.
2) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit auch Bußgelder oder andere Sanktionen zum Abstellen der Geruchsbelästigungen für die Brackeler Bevölkerung möglich sind.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die, wegen der Geruchsbelästigungen entstandenen, Kosten der Firma Tremonis nach dem Verursacherprinzip gesondert in Rechnung zu stellen.

Begründung


erfolgt mündlich“

AUSW, 05.11.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schiebt die Beratung des vorliegenden Zusatz- / Ergänzungsantrages, wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, in die nächste Sitzung.



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Geförderter Mietwohnungsneubau
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14212-14)

Es liegt vor : Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr. 14212-14).

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten, den oben genannten TOP zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen.

Einen Antrag bzw. Bitte um Stellungnahme reichen wir alsbald nach.“

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme ( bei der Betitelung „Zusatz-/ Ergänzungsantrag handelt es sich um einen redaktionellen Fehler!) (Fraktion B’90 die Grünen ) (Drucksache Nr. 14212-14-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand, inwieweit die
Verwaltung die Quote von 25 % für geförderten Mietwohnungsneubau schon umsetzen
konnte, bzw. wie viele Projekte zukünftiger Wohnbauflächenentwicklung schon in Planung
sind, die den Ratsbeschluss berücksichtigen.
Außerdem bittet die Fraktion aus Anlass der Vermarktung der DSW21-Fläche am Westfalentor
um einen entsprechenden Sachstand bezüglich der Wohnbauflächen der städtischen
Töchter. Wurde bei der aktuellen Vermarktung die 25-%-Quote berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?

Begründung:
Am 10. April 2014 hat der Rat beschlossen, für geförderten Mietwohnungsneubau 25 %
frei zu halten. Zudem soll bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens
auf noch vorhandenen Flächenpotenzialen als Sofortmaßnahme – auch bei
schon bestehendem Planrecht – der geförderte Mietwohnungsneubau berücksichtigt werden.
Diese Regelung soll auch bei den Flächen der städtischen Töchter angewendet werden.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-
8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-
9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-
10. Anfragen
-nicht besetzt-
11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-

Die öffentliche Sitzung endet um 16.10 Uhr.





Spree Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin