Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 09.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 15:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Jasmin Jäkel (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Katharina Magerstadt (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder

Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)


Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Dr. Petra Tautorat (Die Linke)

3. Verwaltung

Waltraud Bonekamp


Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung)
Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation u. Öffentlichkeit)

Gabriele Lieberknecht








Nicht anwesend waren:

RM Rita Brandt (SPD)
sB Falk-Thorsten Ermert

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 09.05.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 13.03.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)


3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -


4. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er wünschte den Mitgliedern, insbesondere Frau Liedschulte und Frau Blotenberg, alles Gute für die Zukunft (letzte Sitzung des Betriebsausschusses vor der neuen Ratsperiode).



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Uta Schütte-Haermeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 13.03.2014

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 13.03.2014 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2014
(Drucksache Nr.: 12223-14)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2014
(Drucksache Nr.: 12223-14)


A. Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 07.05.2014 vor:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass sie mit ihrer Fraktion für den Ausbau der TEK Biehleweg ist. Allerdings bittet sie, dass die Verwaltung die Planung überdenkt, da sie durch den Ausbau einen Stau befürchtet, der durch die große Anzahl an Kinder, die dort von den Eltern hingebracht werden, entstehen wird. Sie weist darauf hin, dass nur 4 Parkplätze vorhanden sind und diese nicht ausreichen werden.
Außerdem bittet sie um Überprüfung des derzeitigen Standortes der Bushaltestelle, welcher durch eine weitergehende Frequentierung evtl. verlegt werden sollte.

Herr Thieme von der NPD stellt dar, dass er der Vorlage nicht zustimmen kann.

Somit empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Thieme / NPD) mit den o. g. Ergänzungen von Frau Knappmann die Punkte 2 und 7 der o. g. Vorlage.“


B. Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.14 vor:
Hierzu liegt vor -> Ergänzende Information zur Vorlage (Drucksache Nr.: 12223-14-E1):
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
- TOP 3.1 der Sitzung am 07.05.2014 (Drucksache-Nr. 12223-14)
Hier: Anpassungen der Planung von drei TEK-Anbauten aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage der Vorlage Drucksache-Nr. 11492-13 wurde in der Sitzung des Rates am 09.12.2013 beschlossen, die Ausführungsplanungen sowie die Vorbereitungen der Vergabe noch vor dem eigentlichen Ausführungsbeschluss des Rates, der für den 15.05.2014 vorgesehen ist, durchzuführen. Dies sollte ermöglichen, die Projektlaufzeit für die Realisierung der Anbauten um ein halbes Jahr zu reduzieren und die Fertigstellung im August 2015 zu erreichen. Sollte die Fertigstellung im August 2015 nicht zuwege gebracht werden, würden bestehende U3-Plätze abgebaut, angesetzte KiBiz Zuschüsse reduziert und vorhandene Fachkräfte zum 31. Juli 2015 vorübergehend freigestellt werden müssen. Darüber hinaus wären Fördermittel aus dem Investitionsförderprogramm des Bundes in Höhe von 1.470.600 € gefährdet.

Am 03.04.2014 waren die Planungen der vier TEK-Anbauten Gegenstand der Erörterung im Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund. Für drei der vier Maßnahmen hat es dort Empfehlungen des Beirates zur Anpassung der Planungen gegeben.

In erster Linie beziehen sich die Empfehlungen auf die Anschluss-Situationen der neuen Baukörper an die Bestandsobjekte. Diese wurden von der Städtischen Immobilienwirtschaft angesichts der aktuellen Haushaltslage so platzsparend, flächeneffizient und kostengünstig wie möglich geplant - und zwar in enger Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, dem Jugendamt, dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, dem Umweltamt und FABIDO. Nach Auffassung des Gestaltungsbeirates sollten diese jedoch großzügiger, freundlicher und transparenter gestaltet werden.

Auf Grundlage dieser Empfehlungen habe ich veranlasst, die Planungen für die Einrichtungen Baedekerstraße, Biehleweg und Volksgartenstraße entsprechend anpassen zu lassen. Im Gespräch mit der Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Reicher, am 06.05.2014 sind die Anpassungen erörtert worden. Der Gestaltungsbeirat wird über die überarbeiteten Planunterlagen in seiner Sitzung am 12.06.2014 informiert.

Ich muss darauf aufmerksam machen, dass die offenere, großzügigere Gestaltung der Eingangsbereiche die Investitionskosten einschließlich der Baunebenkosten möglicherweise um rd. 200.000 €, bezogen auf die Kostenberechnungen, erhöhen wird. Parallel wird es ggf. auch zu Terminverzögerungen kommen. Das faktische Ausmaß kann z. Zt. nicht benannt werden, da die Anpassungen noch nicht abschließend abgestimmt sind.

Die Städtische Immobilienwirtschaft hat die Projekte beschlusskonform und mit hohem Aufwand vorangetrieben und erstellt gegenwärtig die Ausschreibungsunterlagen für die Rohbauten. Um die gewünschten Planungsanpassungen des Gestaltungsbeirates noch annähernd innerhalb des geplanten Terminablaufes realisieren zu können, müssen die Ausschreibungen auf Grundlage der ursprünglichen Planung durchgeführt werden. Während des laufenden Vergabeverfahrens werden sämtliche planerischen und formalen Anpassungen durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Bauausführung muss dann voraussichtlich mit Nachträgen gearbeitet werden, um die Planungsanpassungen baulich zu erreichen.

Da die Standorte mit ihren erforderlichen Erweiterungen grundsätzlich nicht in Frage stehen, sollte die Durchführung gemäß der Ratsvorlage, Drucksache-Nr. 12223-14, gleichwohl wie vorgeschlagen beschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Lürwer

AUSWI: 07.05.2014:
Auf Nachfrage von RM Kowalewski erläutert Herr Lürwer noch mal die o.a. vorgesehenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates.

RM Pohlmann signalisiert zur Vorlage mit den o.a. Anpassungen, die Zustimmung ihrer Fraktion.

Vor dem Hintergrund, dass in dem o. a. Anpassungsvorschlag der Verwaltung die Rede von Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€ sei, bittet RM Pisula um Aufklärung, ob es sich hierbei um tatsächliche Merkosten handele und signalisiert für diesen Fall, dass seine Fraktion in diesem Fall, bei aller Wertschätzung des Gestaltungsbeirates aber im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage, die Vorlage ablehnen müsse.

RM Harnisch signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage inkl. der o.a.
Anpassungsvorschläge.

Herr Lürwer führt zu den Äusführungen des RM Pisula an, dass man sich hier in einem Konflikt zwischen Optimierung der Planung und Kostenminimierung bewege. Es sei der Verwaltung ein großes Anliegen, dass man hier sowohl verbindliche Zeitpläne als auch Kostentreue erreiche.
Man habe vor ca. einem Jahr gesagt, dass man diese Kindergärten in einer Systembauweise realisieren wolle, um Kosten zu sparen. Bisher habe man, im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Kosten, für alle vier TEK’s eine Kosteneinsparung in Höhe von 1,2 Millionen Euro realisiert. Durch die vorgeschlagenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates, käme man nun auf Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€, wodurch die o.a. Einsparung auf 1 Millionen Euro reduziert würde und man sich damit aber immer noch erheblich unterhalb der ursprünglich veranschlagten Kosten bewege.

Aufgrund dieser Klarstellung durch Herrn Lürwer, signalisiert RM Pisula die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage unter Einbeziehung der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungsvorschläge.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o. a.
Anpassungsvorschläge der Verwaltung aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates (Drucksache Nr.: 12223-14-E1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung dieser Anpassungen, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungsund Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund


1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €
7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


Herr Sohn verwies auf die vorliegenden Auszüge, wobei es sich aus seiner Sicht bei den Anregungen der Bezirksvertretung Mengede eher um bezirkliche Angelegenheiten handelt, die weniger in die „Zuständigkeit“ des Betriebsausschusses fallen.

Frau Pieper und Herr Barrenbrügge signalisierten Zustimmung zu der Vorlage und den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates.


C. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (s. B.) empfahl der Betriebsausschuss FABIDO einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund


1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.



3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Termin Besichtigung TEK Humboldtstraße und Kuithanstraße am 21.05.2014 (Information über den Besichtigungstermin wurde den Mitglieder und Fraktionen mit den Sitzungsunterlagen übersandt)
Zusätzlich wurde von ihm der Bezirksbürgermeister sowie dessen Vertreter eingeladen.








Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil um 15.10 Uhr.




Sohn Schütte-Haermeyer Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin