N i e d e r s c h r i f t

über die 16. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 02.05.2012
Schulbiologisches Zentrum am Botanischen Garten am Rombergpark, Am Rombergpark 35, 44225 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND)

Meike Hötzel (BUND)

Dietrich Büscher (NABU)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Dr. Hans Otterbein (LNU)

Bernd Stangl (LNU)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Hans-Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)

Wilhelm Tappe (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Dr. Erich Kretzschmar (NABU)

Marcus Erlenbauer (LNU)

Walter Aukthun (LNU)

Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Marks (60/ 2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)

Herr Traxel (60/2)

Frau Kulozik (52/3)


4.
Gäste

Hoffmann, Eberhard (Freundeskreis Botanischer Garten)

Spranke, Dr. (Freundeskreis Botanischer Garten)

Scharfenberg, Manfred (Freundeskreis Botanischer Garten)

Hallmann, Gerhard (AGARD)

Münch, Detlef (Rat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 02.05.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Bericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06635-12)

2.2 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für den Bereich der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06490-12)

3. Berichte

3.1 Bebauungsplan Hom 293 - Klinik Am Rombergpark

3.2 Botanischer Garten Rombergpark - Schwerpunkt-Thema
Bericht

3.3 Biotopmanagementplan NSG Hallerey - Sachstandsbericht
Bericht

3.4 Biotopmanagementplan NSG "An der Panne" und ökologische Umgestaltung des Tiefenbachtals - Sachstandsbericht
Bericht

3.5 Stadt Dortmund Mitbegründer des Bündnisses "Kommunen für biologische Vielfalt"
Bericht

3.6 Lanstroper Ei - aktueller Stand und weitere Planungen
Bericht

3.7 Besetzung freier Landschaftswächterbezirke
Bericht

3.8 Kirchhörder Bach - Ökologische Verbesserung in Dortmund - Genehmigung nach § 68 WHG
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Otterbein benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 3.9 Rekultivierung der Deponie Westfalenhütte erweitert. Der Tagesordnungspunkt 3.4 Biotopmanagementplan NSG „An der Panne“ und ökologische Umgestaltung des Tiefenbachtals – Sachstandsbericht – wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

Im Weiteren wurde die Tagesordnung wie folgt abgehandelt:

TOP 3.1
TOP 3.2
TOP 2.1
TOP 2.2
TOP 3.3
TOP 3.5
TOP 3.6
TOP 3.7
TOP 3.8
TOP 4
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Bericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06635-12)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor.

Herr Quittek wünscht Informationen darüber, welche Pflegemaßnahmen von den AGH-Beschäftigten durchgeführt würden, welche Flächen durch Tiere gepflegt werden und welche Tiere hierbei zum Einsatz kommen. Sofern entsprechende Informationen in der ULB vorliegen (z.B. als Excel-Tabelle), werden sie dem Beirat zur Verfügung gestellt.

Herr Dr. Marks erklärte, dass hinsichtlich der Anlage von Laichgewässern im NSG Steinbruch Schüren zunächst noch eine Prüfung auf Schadstoffe im Boden erforderlich sei. Sobald die Ergebnisse vorliegen, kann die Anlage eines Laichgewässers geplant werden.


zu TOP 2.2
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für den Bereich der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06490-12)

Herr Dr. Marks stellte die o.g. Vorlage vor. Es sollen die Naturdenkmäler und die geschützten Landschaftsbestandteile auf Ihren Wert überprüft und die Objektliste in diesem Zuge bereinigt und aktualisiert werden. Angedacht sind im Zuge der Neufassung eine durchgängige Beschilderung der Naturdenkmäler und geschützten Landschaftsbestandteile und ein sog. „Naturdenkmalbuch“ mit einer Beschreibung der einzelnen Objekte.

Beschluss

Der Beirat empfiehlt einstimmig die Neufassung der Naturdenkmalverordnung – NDVO -. Der Beirat bittet um erneute Beteiligung mit der überarbeiteten Liste der Naturdenkmäler und geschützten Landschaftsbestandteile.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Bebauungsplan Hom 293 - Klinik Am Rombergpark

Nach einer Ortsbesichtigung und der Erläuterung des Vorhabens durch Frau Kulozik (52/3-Geschäftsbereichsleiterin) wurde die Planung kritisch diskutiert. Bemängelt wurde insbesondere, dass für das Vorhaben eine wertvolle Wiese geopfert würde und keine Gesamtkonzeption für den Raum „geplante Klinik – Rombergpark – ehemaliges Gut Brünninghausen“ existiere.
Beschluss

Der Beirat lehnt einstimmig die geplante Reha-Klinik wegen des erheblichen Landschaftseingriffs und seiner Nähe zum Botanischen Garten Rombergpark und der in Renaturierung befindlichen Schondelle ab. Es ist vorgesehen, eines von fünf Geschossen des vierteiligen Baukörpers in die Hanglage der vorhandenen Topographie des Grundstücks „einzuschieben“, was einen erheblichen Eingriff in den Boden bedeuten würde.

Die Fläche der geplanten Johanniter-Klinik wird derzeit als Grünland genutzt. Nach Nordwesten steigt die mit einzelnen Bäumen bewachsene Böschungskante an. Südwestlich grenzt das Grundstück der WIHOGA an. Im Südosten nordwestlich der öffentlichen Stellplatzanlage befindet sich ein geschützter Baumbestand.

Der ökologische Wert der Fläche ergibt sich insbesondere aus ihrer Lage im Biotopverbundsystem. Sie ist in vielen Fachplanungen als Teilfläche im Biotop- und Freiraumverbund dargestellt.

Der Raum zeichnet sich durch eine hohe bis zum Teil sehr hohe Qualität aus:

- Biotope mit hoher Bedeutung (Wald- und Gehölzflächen),
- hohe Speicher- und Reglerfunktion des Bodens,
- sehr hohe Ertragsfähigkeit,
- bioklimatisch wertvoller innerstädtischer Ausgleichsraum,
- Baudenkmal „Torhaus Brünninghausen“.

Die Wiesenfläche ist mit den angrenzenden Gehölzen und Waldflächen als Ergänzungslebensraum zum Botanischen Garten Rombergpark zu sehen. Grünland wird als Biotoptyp immer seltener und muss im gesamten Stadtgebiet unbedingt geschützt werden.

Der Eingriff in den Boden sowie der Verlust von Flächen im Biotopverbundkorridor und im Freiraumverbund ist hoch und an dieser Stelle nicht kompensierbar. Für den Bau müssten mehrere alte Bäume (insbes. im Zufahrtsbereich) gefällt werden. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung stellen den Untersuchungsraum als Teil des „Radial-Konzentrischen Freiraummodells“ dar.

Er ist ebenfalls als Teil des Emscher Landschaftsparks gekennzeichnet. Der Rombergpark ist in diesem Plan als Zielpunkt für die Erholung dargestellt. In dem nördlich gelegenen Waldstück sind Flächen für Fließgewässer dargestellt. Diese verknüpfen das Gewässersystem nahe des Untersuchungsraumes (Schondelle, Wiesen- und Pferdebach) wieder mit der Emscher.

Der Umweltplan der Stadt Dortmund stellt hier eine Fläche für die Entwicklung und Aufwertung von Vorbundkorridoren dar.

Östlich des Plangebietes wird derzeit die Offenlegung der Schondelle betrieben. Die geplante Reha-Klinik im direkten Umfeld dieses Renaturierungsprojekts konterkariert diese ökologisch sinnvolle Entwicklung.

Die Klimaanalyse Stadt Dortmund 1986 (Hrsg: Kommunalverband Ruhrgebiet) -Karte Planungshinweise weist auf „Lokal begrenzter Kaltluftabfluss“ und „Park- und Grünanlagen“ hin und gibt die Empfehlung „vorhandene Strukturen erhalten und ausbauen“.

Die Stadt selbst räumt ein, dass der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild mit seinem heutigen landschaftlich geprägten Charakter bei Realisierung des Bauvorhabens nicht wiederhergestellt werden kann (Umweltbericht S. 35).





zu TOP 3.2
Botanischer Garten Rombergpark - Schwerpunkt-Thema


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde hat sich anlässlich seiner Sitzung und einer Begehung am 2.5.2012 erneut von der hohen Bedeutung des Botanischen Gartens Rombergpark für den Naturschutz, die Umweltpädagogik, die Gartenkultur und die ruhige Naherholung überzeugt.

Der Rat der Stadt Dortmund hat den Botanischen Garten Rombergpark im Jahr 2006 als geschütztes Flächendenkmal ausgewiesen und damit insbesondere die gärtnerische Tradition dieses über die Stadtgrenzen hinaus bekannten Parks bestätigt.

Der Botanische Garten Rombergpark ragt wegen seiner Naturnähe aus den Dortmunder Parks und Grünflächen heraus. Große Teile des Parks - wie das Tal der Schondelle und des Pferdebachs - stehen unter Landschaftsschutz. Etliche alte prägende Bäume sind als Naturdenkmale ausgewiesen. Das Schulbiologische Zentrum mit seinen Gartenbereichen und dem Lehrbienenstand stellen einen wichtigen Lernort für Schüler, Lehrer und interessierte Parkbesucher dar.

Diese ökologische und Bildungsfunktion des Parks gilt es zu erhalten und auszubauen. Die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis für biologische Vielfalt und auch die Bewerbung auf die Ausschreibung der EU zur „Grünen europäischen Hauptstadt (European green capital) mit den Kommunen Essen und Bochum bietet die Chance, dieses Profil zu schärfen. Während der Westfalenpark der intensiveren Erholung dient und der Phoenix-Park zum Flanieren in der Industriekultur einlädt, sollte der Botanische Garten Rombergpark ein Raum für die ruhige Erholung und das Naturerleben bleiben. Störungen von außen (z.B. durch Heranrücken von baulichen Nutzungen) als auch von innen (z.B. Illuminierung des Parks) sind deshalb zu vermeiden.

Der Beirat bedankt sich für die Rückmeldung des heutigen Stadtkämmerers - Herrn Stüdemann - vom 13.05.2009. Der Beirat bittet nach heutiger Begehung Politik und Verwaltung, folgende Anregungen aufzugreifen:
· Bauliche Erweiterungen im und am Rande des Parks (z.B. die Reha-Klinik und zusätzliche Parkplätze) sollten unterbleiben.
· Das Schulbiologische Zentrum sollte erhalten und zu einer allgemeinbildenden gartenbaulichen Lehreinrichtung, ggf. mit Besucherzentrum für den Park ausgebaut werden. Der Beirat begrüßt ausdrücklich die Absicht der Stadt Dortmund, ein naturbiologisches Zentrum einzurichten. In dem neu geplanten bzw. dann erweiterten Gebäude sollen vormittags weiterhin Schulklassen zu Spezialthemenbereichen aus Natur und Biologie als Einrichtung der Stadt unterrichtet werden. Durch den ebenfalls geplanten Einzug der Naturschutzverbände in das Gebäude, soll die Möglichkeit geschaffen werden, nachmittags und am Wochenende Schulungen und Seminare für Naturinteressierte anzubieten.
· Die Pflege der unter Landschaftsschutz stehenden Bereiche, insbesondere der Talwiesen, sollte weiterhin in enger Abstimmung zwischen dem Umweltamt (Untere Landschaftsbehörde) und der Parkleitung erfolgen.
· Den Kernaufgaben des Botanischen Gartens (Sammlung gärtnerischer Gehölze, gärtnerische und allgemeine naturkundliche Bildung) sollten alle Nebennutzungen nach Prüfung ihrer Verträglichkeit mit diesen Aufgaben untergeordnet werden; das erschließt auch neue Kooperationsmöglichkeiten.
· Zur Sicherstellung dieser Aufgaben ist eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Der Beirat regt deshalb an, sowohl die Stelle des wissenschaftlichen Leiters als auch des ausscheidenden Leiters des Botanischen Gartens Rombergpark wieder zu besetzen. Zur Pflege und Unterhaltung sollten dem Park – analog der Regelungen für den Zoo - eigene Gärtner zugeteilt werden.



zu TOP 3.3
Biotopmanagementplan NSG Hallerey - Sachstandsbericht

Herr Dr. Marks erläuterte anhand des Biotopmanagementplanes die Maßnahmen, die nach Prüfung der unteren Landschaftsbehörde zukünftig durchgeführt werden sollen.

Nach reger Diskussion über die Ursachen des zurückgegangenen Amphibienbestandes schlug Herr Dr. Kretzschmar vor, eine Wasserspiegelabsenkung des Hallerey-Teiches zu prüfen. Dieser war im Zuge der Westgrabenverrohrung um ca. 1,38 m gestiegen und hatte zu einem vollständigen Verschwinden der Schilf-/Röhrichtzone sowie der daran gebundenen Vogelarten geführt.

Eine Absenkung könne laut Herrn Dr. Kretzschmar mit einfachen Mitteln erreicht werden, indem am tiefst gelegenen Kanaldeckel eine Schiebevorrichtung eingebaut wird.
Der Beirat bittet die untere Landschaftsbehörde, sich mit den zuständigen Institutionen wie Emschergenossenschaft, Tiefbauamt und unterer Wasserbehörde zu verständigen und um Prüfung, wie schnell und aufwändig der Einbau eines solchen Schiebers möglich ist.
Weiterhin befürwortet der Beirat die Anlage von kleineren zusätzlichen Amphibiengewässern im Bereich der naturnahen Waldentwicklung im südwestlichen Bereich des NSG an der Hallereystraße, insbesondere für den Kammmolch.

Der Beirat bittet um Bericht in der nächsten Sitzung.


zu TOP 3.4
Biotopmanagementplan NSG "An der Panne" und ökologische Umgestaltung des Tiefenbachtals - Sachstandsbericht

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.


zu TOP 3.5
Stadt Dortmund Mitbegründer des Bündnisses "Kommunen für biologische Vielfalt"

Herr Dr. Marks stellte die Pressemitteilung vor.

Der Beirat begrüßt den Beitritt zu dem deutschlandweiten Bündnis der „Kommunen zur biologischen Vielfalt“. Durch die Mitbegründung des Bündnisses durch die Stadt Dortmund besteht eine Selbstbindung, für Biodiversität einzutreten und sie zu fördern.

Beschluss

Der Beirat nimmt einstimmig den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bittet, die unterschriebene Deklaration für das Bündnis der biologischen Vielfalt dem Beirat zur Verfügung zu stellen.

Der Beirat wird prüfen, ob anhand dieser Deklaration die Möglichkeit zur Ableitung von lokal spezifischen Parametern (Zielgrößen) für den Natur – und Artenschutz der Stadt Dortmund besteht (z.B. Anzahl Brutpaare des Neuntöters), die dann für künftige Stellungnahmen des Beirates zu geplanten Eingriffen als Bewertungsmaßstab zu Grunde gelegt werden können.


zu TOP 3.6
Lanstroper Ei - aktueller Stand und weitere Planungen

Bezug nehmend auf eine entsprechende Pressenotiz (Sitzung 21.03.2012) teilte Herr Dr. Marks mit, dass der Verwaltung keine neuen Planungen bekannt sind. Auch würde jegliche bauliche Erweiterung von der unteren Landschaftsbehörde kritisch betrachtet und dem Beirat zur Stellungnahme vorgelegt.


zu TOP 3.7
Besetzung freier Landschaftswächterbezirke

Herr Dr. Marks wies darauf hin, dass für die Bezirke 1 (Mengede-West), 9 (Huckarde) sowie 18 (Aplerbeck-Ost) neue Landschaftswächter gesucht werden. Herr Bennen betreut zusätzlich zu seinem Bezirk 7 (Lütgendortmund-West) momentan den Bezirk 10 (Hallerey). Eine alternative Besetzung für den Bezirk 10 könnte von einem zusätzlichen Landschaftswächter erfolgen.

Personelle Vorschläge für die Besetzung der vakanten Bezirke sollen zeitnah direkt der unteren Landschaftsbehörde gemeldet werden.
Herr Tappe schlägt als möglichen Landschaftswächter den ehemaligen Förster Herrn Lachmann vor. Die Verwaltung wird sich bezüglich einer Bestellung mit Herrn Lachmann in Verbindung setzen.
Ergänzend bittet Herr Quittek darum, den Beiratsmitgliedern die Karte der aktuellen Landschaftswachtbezirke zuzusenden.

Anschließend stellte Herr Traxel die Auswertung der Jahresberichte vor. Von den insgesamt 828 gemeldeten Fällen wurden die meisten illegalen Fälle aus den Bezirken 13 (Hombruch-West), 14 (Hombruch-Ost) sowie 15 (Hörde-Nord) gemeldet.

Die Auswertung ergab folgende Rückschlüsse:

- Die häufigsten Meldungen (46% aller Fälle) liegen über freilaufende Hunde vor.
- Mit 35% (291 Fälle) handelt es sich bei den illegalen Müllablagerungen um das
zweithäufigste Delikt.
- Das Reiten auf nicht zulässigen Wegen hat im vergangenen Jahr prozentual abgenommen und verzeichnet einen Anteil von 9% der Fälle.
- Alle weiteren Verstöße liegen zwischen 1 – 4%.

Nach einer Diskussion über den momentanen Status des Leinenzwanges auf Dortmunder Gebiet erwähnte Herr Quittek, dass auf der Internetseite des Umweltamtes unter dem Button „Beirat der unteren Landschaftsbehörde“ der Menüpunkt „Downloads“ die Datei „Vorschriften zur Führung von Hunden in Dortmund“ aufgeführt sei.
Herr Prof. Dr. Finke erklärte hierzu, dass sich der Beirat erneut an den zuständigen Ordnungsdezernenten, Herrn Stadtrat Steitz, wenden werde, um zu bewirken, dass mit dem nächsten Steuerbescheid ein Informationsblatt zum Thema „Vorschriften zur Führung von Hunden“ auf der Basis der o.g. Datei verschickt wird.

Herr Popma erkundigte sich, in welchen Dortmunder Gewässern illegales Angeln stattfinden würde. Nach Aussage der Verwaltung stammen die meisten Meldungen aus dem NSG Hallerey.


zu TOP 3.8
Kirchhörder Bach - Ökologische Verbesserung in Dortmund - Genehmigung nach § 68 WHG

Herr Dr. Marks stellte anhand der Planunterlagen das Vorhaben vor.

Da die Emschergenossenschaft die Renaturierungsmaßnahme nur auf verbandseigenen Grundstücken durchführen kann, wird es ein schmaler Bachlauf ohne größeren Auenbereich bleiben. Die Sohle wird etwas angehoben, und der vorhandene Baumbestand soll soweit wie möglich erhalten bleiben. Pflanzungen entlang des Baches seien nicht geplant, die Vegetation soll sich natürlich entwickeln. Eine Wegeplanung liegt derzeit noch nicht vor.

Der Beirat sieht die Freigabe bachbegleitender Unterhaltungswege wegen möglicher Störwirkungen durch Menschen mit frei laufenden Hunden als sehr kritisch an. Er bittet darum, dass ihm - analog zum Vorgehen bei der ökologischen Verbesserung des Rüpings- und Grotenbaches - ein abgestimmtes Wegekonzept vorgelegt wird.


zu TOP 3.9
Rekultivierung der Deponie Westfalenhütte

Anlässlich des Zeitungsartikels der Ruhrnachrichten vom 23.04.2012 (Tischvorlage) wurde dieser Tagesordnungspunkt nachträglich aufgenommen.

Herr Dr. Marks erläuterte die aktuelle Planung.

Auf der derzeit aktuell versiegelten Deponie sollen sowohl Schotterfluren für die Kreuzkröte als auch Wildwiesen angelegt werden. Am Fuße der Deponie wurden bereits Teiche als Ersatzlaichgewässer (Ausgleichsmaßnahme) für die Kreuzkröte angelegt. Diese Teiche bleiben bei der Deponiesanierung und -endgestaltung erhalten, ebenso wie das Orchideenvorkommen. Über das Deponiegelände werden mehrere öffentlich zugängliche Wege führen.
Eine Einbeziehung der Deponie in das angrenzende Naturschutzgebiet sei derzeit nicht geplant.

Herr Quittek wies bezüglich der Ausführungen von Herrn Dr. Marks auf den Beschluss des Beirates vom 12.08.2009 hin (Auszug):
Über dem Lehmboden sollte ein Schottersubstrat aufgebracht werden, um insbesondere den Lebensbedingungen der Kreuzkröte und Ringelnatter sowie wärmeliebenden Pflanzen gerecht zu werden. Das Gelände sollte wegen möglicher Störungen für Fauna und Flora wie bisher für die Öffentlichkeit nicht betretbar sein (Fernhalten von freilaufenden Hunden und Grillplätzen etc.).

Der Rat der Stadt habe im Flächennutzungsplan für diese Fläche die Darstellung „Naturnahe Entwicklung“ (Froschsymbol) beschlossen und ausdrücklich keine öffentlich zugängliche Grünfläche beabsichtigt. Sollte diese Fläche öffentlich zugänglich gemacht werden, so seien die Artenschutzmaßnahmen für Kreuzkröte und Ringelnatter in großer Gefahr. Herr Dr. Marks erklärte, dass nach fachlicher Abwägung des Beschlusses durch das Umweltamt eine abweichende Stellungnahme im abfallrechtlichen Verfahren abgegeben worden sei. Er sehe keine Gefahr für den Bestand von Kreuzkröte und Ringelnatter.

Herr Dr. Kretzschmar bittet im Namen der Naturschutzverbände um Vorlage der aktuellen Wegeplanung, so dass eventuell noch eine alternative Wegeplanung angeregt werden könne.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.




Dr. Otterbein Prof. Dr. Finke Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung