Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost


am 07.06.2022
Gesamtschule Gartenstadt, Hueckstr. 25/27, Mensa




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Rosemarie Bartelt - entschuldigt -


Roswitha Decking-Hartleif
Katharina Diwisch
Heinz-Dieter Düdder
Gabriel Faber
Christiane Gruyters, Bezirksbürgermeisterin
Margit Hartmann, 2. stellv. Bezirksbürgermeisterin
Joachim Hoefer
Norbert Kapitza
Sigrun Katscher - entschuldigt -
Jens Krömer
Alessia Mainardi
Gabriele Pfannkuche-Wöpking
Martin Raschinski
Marlies Schellbach - entschuldigt -
Zoe Selzer - entschuldigt -
Timm Uibel
Carsten Wember, 1. stellv. Bezirksbürgermeister
Klaus Winko

b) Verwaltung:

Herr Meißner Berichterstatter StA 61


Herr Kampert Berichterstatter StA 61
Simone Uhlmann StA 33
Angela Vieler StA 33
Lisa Balzen Auszubildende




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost,
am 07.06.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Gesamtschule Gartenstadt, Hueckstr. 25/27, Mensa





1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 26.04.2022

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

3.1 Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Berichterstattung / Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)

4. Eingaben

5. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

5.1 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23303-22)

5.2 RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)
5.3 Vereins- und Kulturförderung 2022
(Die Unterlagen werden nachgereicht)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24282-22)
hierzu:
Vereins- und Kulturförderung 2022
hier: Antrag auf Unterstützung für die Anschaffung einer neuen Heiztherme

(Drucksache Nr.: 24282-22-E1)

5.4 Geh- und Radwegbrücke über die Manteuffelstraße, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24507-22)

5.5 Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Umsetzung von Beschlüssen“ (DS-Nr. 22100-21-E33)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24177-22-E5)

6. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7.1 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)

7.2 Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)

7.3 Optimierung des Depotcontainer-Standorts Karl-Liebknecht-Straße
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24848-22)

8. Schulen

8.1 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

8.2 9. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 31.03.2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24631-22)

9. Kultur, Sport und Freizeit

10. Kinder, Jugend und Familie

11. Soziales, Arbeit und Gesundheit

12. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

12.1 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24266-22)

12.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

12.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24124-22)

12.4 Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24635-22)

12.5 Masterplan Energiezukunft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23396-22)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
(Drucksache Nr.: 23396-22)


12.6 Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Luftreinhaltung aus dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. -Luftqualität in Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24338-22)
12.7 Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg (DS-Nr. 19493-20)
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19493-20-E2)

12.8 Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)

hierzu -> Schreiben 6 DEZ vom 16.05.22 (61)
(Drucksache Nr.: 23104-21-E3)

13. Mobilität,Infrastruktur und Grün

13.1 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - Bau einer Stichstraße südlich der Straße Im Defdahl bzw. nördlich des Wittekindshof in Dortmund Innenstadt-Ost
Antragstellerin:
Parkhotel Wittekindshof GmbH & Co. KG, Untere Brinkstraße 81-89, 44141 Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24128-22)

13.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)

13.3 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)

13.4 Barrierefrei im Saarlandstraßenviertel
Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022
(Drucksache Nr.: 24425-22)


13.5 Einrichtung von Fahrradstellplätzen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost in der Fahrradstraße Lange Reihe
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24847-22)

14. Mitteilungen der Verwaltung

14.1 Beleuchtung am Alten Mühlenweg
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09836-18-E1)
14.2 S-Bahn-Haltestelle und Fuß- und Radverbindung am Neubaugebiet Kronprinzenviertel
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 19792-21-E1)

14.3 Anfrage Ballsportanlage Gesamtschule Gartenstadt
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 20258-21-E1)

14.4 Anfrage neuer Zugang Ostenfriedhof
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 20815-21-E1)

14.5 Perspektiven für den Davidis-Markt
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 22710-21-E1)

14.6 Fahrradhaus an der Chemnitzer Straße/Markgrafenstraße
Mitteilung des ADFC

(Drucksache Nr.: 24023-22-E1)

14.7 Beschluss- und Auftragsverfolgung
hier: Halbjahresbericht

Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 24785-22)

14.8 Baumfällanträge
Mitteilung FB 63
(Drucksache Nr.: 24663-22)

15. Anfragen

15.1 Sachstand zur Gastronomie im Westfalenpark
Gemeins. Anfrage zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24842-22)

15.2 Sachstand zur Sanierung der Sckellstraße
Gemeins. Anfrage zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24843-22)

15.3 Vereinfachen und Beschleunigen der geplanten Umgestaltung der Kreuzung Körner Hellweg - Am Zippen - Güntherstraße (zur DS-Nr. 19493-20)
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19493-20-E1)

15.4 Private Parkraumbewirtschaftung: Verhinderung unfairer Belastung Dortmunder Bürgerinnen und Bürger durch "sehr spezielles Geschäftsmodell"
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24837-22)





Die Bezirksbürgermeisterin Frau Gruyters eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost. Sie stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist die Bezirksbürgermeisterin auf die Sitzungsaufzeichnung gem. 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretung hin.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Raschinski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert bzw. ergänzt:


Neu TOP 4.1 Eingabe Aufstellung eines Blumenkübels und Einrichtung einer
Patenschaft an der Ecke Alter Mühlenweg
(Drucksache Nr. 24933-22)



Neu TOP 5.3.2 Vereins- und Kulturförderung 2022
Antrag auf Unterstützung Jugendturniere und
Kinderferienprogramm
Antrag SV Körne 83 e. V.
(Drucksache Nr. 24282-22-E2)

Neu TOP 5.3.3 Vereins- und Kulturförderung 2022
Antrag auf Bezuschussung eines Workshops
Antrag Gesamtschule Gartenstadt
(Drucksache Nr. 25046-22)

Neu TOP 5.6 Antrag auf Bezuschussung Restaurierung Kaiserbrunnen
Antrag FB 41 Frau Dr. Pahlke
(Drucksache Nr.: 24892-22)

Neu TOP 14.9 Verkehrs- u. Parkproblematik in der südl. Gartenstadt
Mitteilung Herr Stadtrat Wilde
(Drucksache Nr.: 13892-19-E6)

Der TOP 12.7 wird vorgezogen und mit dem TOP 3.1 zusammen behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 26.04.2022

Die Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 26.04.2022 wurde einstimmig bei Enthaltung von Herrn Uibel (Bündnis 90/Die Grünen) genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Bebauung Sckellstraße

Anwohner der Sckellstraße erinnern, an in der Vergangenheit vorgebrachte Bedenken hinsichtlich einer Bebauung des Geländes. Bedenken bestehen u.a. in der Verdichtung und den zu fällenden Bäumen. Die Baumaßnahme ist weiterhin nicht gewünscht. „Bauen ist ein Klimakiller“




3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Berichterstattung / Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)

Die Vertreter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes stellten den heutigen Zustand des Hellwegs und die zukünftige Planung anhand einer Präsentation vor und beantworteten Fragen u. a. zu Bestandsbäumen, Stellplätzen und Anbindung des Hoesch-Hafenbahnweges. (s. Anlage).

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost weist auf fehlende Querungsmöglichkeiten hin. Am Lidl an der Kaiserstraße besteht ein hoher Querungsbedarf für Fußgänger, aber auch zwischen der Heilbronner Str. und der Straße „Am Bertholdshof“. Die Bedarfsampel auf der Kaiserstraße ist wichtig für den Kindergarten der ev. Gemeinde und über die Bedarfsampel an der Heilbronner Straße wird eine Grundschule angebunden. Lt. Entwurfsplanung sollen diese Anforderungsampeln entfallen.

Der Vertreter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sichert zu, geeignete Querungsmöglichkeiten in die Planung einzubeziehen und die Einmündungssituation des Hoesch-Hafenbahnweges im Haltestellenbereich zu optimieren.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5), der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (3) Herrn Hoefer (FDP), der Stimme von der Partei „Die Partei“ gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.


4. Eingaben

zu TOP 4.1
Aufstellung eines Blumenkübels und Einrichtung einer Patenschaft an der Ecke Alter Mühlenweg
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 24933-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie folgt:

Der Waschbeton-Blumenkübel auf der Saarlandstraße, in Höhe Haus-Nr. 68 befindet sich nicht in städtischem Besitz. Die Bezirksbürgermeisterin wird die Petentin kontaktieren, um eine mögliche Bereitschaft abzufragen auch diesen Blumenkübel zu bepflanzen und zu pflegen.

Sollte dies nicht möglich sein, soll dieser Kübel entsorgt werden.

Unabhängig davon soll ein Blumenkübel aus städt. Bestand an den gewünschten Standort (Ecke Alter Mühlenweg 19-21) aufgestellt werden. Eine Patenschaft über die Pflege ist zu schließen.


5. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23303-22)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der ausgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2023 zu beschließen.


zu TOP 5.2
RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5), der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (3), Herrn Hoefer (FDP), der Stimme von der Partei „Die Partei“ gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstandsbericht zur Auftragswertschätzung der Planungen zum RS1 zur Kenntnis
2. beauftragt die Verwaltung, die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen
3. beschließt die Berücksichtigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 64.700,00 € im Haushaltsjahr 2022, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 64.700,00 € zur Deckung der Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW
4. beschließt die Gesamtplanungsleistungen für die Maßnahme in Höhe von 13.000.000,00 € in der Teilfinanz- und Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes.

zu TOP 5.3
Vereins- und Kulturförderung 2022
(Die Unterlagen werden nachgereicht)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24282-22)

Auf Grund des Mitwirkungsverbotes gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW nimmt Herr Düdder (SPD-Fraktion) an der Abstimmung nicht teil.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig folgende Mittel aus der Vereins- und Kulturförderung:





Der ambulante Kinderhospizdienst LÖWENZAHN und der ambulante Erwachsenenhospizdienst DUNKELBUNT können lt. Prüfung des Rechtsamtes nicht im Zuge der Vereins- und Kulturförderung gefördert werden, da die Vereinstätigkeiten und auch die tatsächlich ausgeübten Aktivitäten bezirksübergreifend sind. Die Bezirksbürgermeisterin wird einstimmig gebeten, die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund anzuschreiben, damit eine einheitliche Regelung geschaffen wird.

zu TOP 5.3.1
Vereins- und Kulturförderung 2022
hier: Antrag auf Unterstützung für die Anschaffung einer neuen Heiztherme
Beschluss/Antrag Gartenverein Hohwart
(Drucksache Nr.: 24282-22-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 06.09.2022. Der Antragsteller wird um Vorlage entsprechender Angebote auch alternativer Heizformen (z. B. Photovoltaikanlage) gebeten.


zu TOP 5.3.2
Vereins- und Kulturförderung 2022
hier: Antrag auf Unterstützung Jugendturniere und Kinderferienprogramm
Beschluss/Antrag Körne 83
(Drucksache Nr.: 24282-22-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dem Antragsteller für das Sommercamp 1.000,00 € aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung zur Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig, dem Verein „Körne 83 e. V.“ 500,00 € aus den interkulturellen Mitteln zur Förderung der Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken für das Projekt „Sommercamp/Zauberer“ zur Verfügung zu stellen.

Die Geschäftsführerin informiert darüber, dass der Verein Körne 83 für den „Körner Treff“ 500,-- € aus Mitteln des Stadtbezirksmarketings Innenstadt-Ost erhält.


zu TOP 5.3.3
Vereins- und Kulturförderung 2022
hier: Antrag auf Bezuschussung eines Workshops
Beschluss/Antrag Gesamtschule Gartenstadt
(Drucksache Nr.: 25046-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt einstimmig, für den Workshop 5.500,00 € aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung zur Verfügung zu stellen.






zu TOP 5.4
Geh- und Radwegbrücke über die Manteuffelstraße, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24507-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5), der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (3), Herrn Hoefer (FDP), der Stimme von der Partei „Die Partei“ gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD), das am 29.01.2019 für die Geh- und Radwegbrücke über die Manteuffelstraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 12263-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 300.000,00 Euro um 200.000,00 Euro auf 500.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014558 - Grundsan. der Brücke Manteuffelstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 21.899,87 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 128.100,13 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 8.000,00 Euro.


zu TOP 5.5
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Umsetzung von Beschlüssen“ (DS-Nr. 22100-21-E33)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24177-22-E5)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Sachstand der Maßnahmen zur Kennnis.


zu TOP 5.6
Antrag auf Bezuschussung Restaurierung Kaiserbrunnen
Antrag FB 41
(Drucksache Nr.: 24892-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig, den Antrag von Frau Dr. Pahlke (41/MU) auf Bezuschussung für die umfangreiche Restaurierung des Kaiserbrunnens aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des historischen Bauwerks an den Kulturausschuss zu überweisen.

Der Kaiserbrunnen ist seit dem Jahr 1903 eine prominente Landmarke im Mittelpunkt des gleichnamigen Viertels rund um die Kaiserstraße. Der für die Industrie- und Gewerbeausstellung Rheinland und Westfalen vom Kölner Bildhauer Fassbinder geschaffene Brunnen zeigt das Bildnis von Kaiser Wilhelm II.


6. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.

2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.

zu TOP 7.2
Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. zur Kenntnis.




zu TOP 7.3
Optimierung des Depotcontainer-Standorts Karl-Liebknecht-Straße
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24848-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen, dass die EDG Entsorgung Dortmund GmbH, bzw. zuständige Dritte, beauftragt werden, den Depotcontainer-Standort an der Karl-Liebknecht-Straße um einige Meter nach Norden zu verschieben – vom jetzigen Standort in Höhe Hausnummer 35 / 37 bis hin nördlich zur Kreuzung Tewaagstraße, in einem geeigneten Bereich zwischen dem jetzigen Standort und Hausnummer 31; FR zur B1. Außerdem soll geprüft werden, ob an dem neuen Standort jeweils ein weiterer Papier- und ein weiterer Glascontainer aufgestellt werden können.

Begründung:

Am aktuellen / alten Standort wirkt sich die Trennung der Fahrbahnen negativ aus. Bei der Leerung der Container durch die EDG, aber auch bei der Nutzung durch Bürger*innen wird hier regelmäßig auf der Straße gehalten, so dass andere Autos warten müssen. Durch das Hupen ungeduldiger, wartender Verkehrsteilnehmer*innen kommt es hier häufig zu einer Lärmbelästigung, die vor allem am Wochenende unzumutbar erscheint. Der neue Standort ermöglicht ein Ausweichen dieser überraschten Verkehrsteilnehmer über die Tewaagstraße – wartende Fahrzeuge sind nicht „gefangen“ (vgl. Foto 1).



Durch die Bauarbeiten bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KVWL) musste der dortige Container-Standort vorerst, bis Sommer 2024, aufgegeben werden. Umliegende Container werden hierdurch stärker frequentiert und Anwohner*innen klagen regelmäßig, vor allem am Wochenende, über massive Überfüllung (vgl. Foto 2 und 3). Daher sollte am verlegten, neuen Standort jeweils ein weiterer Papier- und ein weiterer Glas-Container aufgestellt werden, um das Fehlen des Standorts an der KVWL übergangsweise zu kompensieren.

Die aktuelle Situation wurde bei der letzten Sitzung der „Behälter-Kommission“ zwischen Vertreter*innen von Bezirksvertretung und EDG besprochen.
Der neue Standort wurde als geeignet bewertet.



Foto 1: Wartende Fahrzeuge sind „gefangen“ – bei Nutzung durch Bürger*innen & Leerung durch EDG



Foto 2: Überfüllung Papier Foto 3: Überfüllung Glas





























8. Schulen


zu TOP 8.1
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2022 zur Kenntnis.
zu TOP 8.2
9. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 31.03.2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24631-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den 9. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 31.03.2022 zur Kenntnis.


9. Kultur, Sport und Freizeit

10. Kinder, Jugend und Familie

11. Soziales, Arbeit und Gesundheit

12. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


zu TOP 12.1
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24266-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (3) Herrn Hoefer (FDP), der Stimme von der Partei „Die Partei“ gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5) bei Enthaltung von Herrn Winko (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.


zu TOP 12.2
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gibt ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass lediglich zwei Zebrastreifen pro Jahr im gesamten Stadtgebiet neu angelegt werden sollen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig bei Enthaltung von Herrn Winko (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 12.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24124-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der Beschlussvorlage unter Punkt 11 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 12.04.2022 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 15.09.2021 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 12.4
Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24635-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Gutachtens zum Schutz der Südlichen Gartenstadt zur Kenntnis.

Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, eine Denkmalbereichssatzung nach § 10 des novellierten, ab 1. Juni 2022 geltenden DSchG NRW für die Südliche Gartenstadt für den in der Anlage 3 beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.


Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 GO NRW i.V. mit § 10 des Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) in der ab dem 1. Juni 2022 geltenden Fassung.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Denkmalbereichssatzung kraft Gesetzes eine vorläufige Unterschutzstellung des Denkmalbereiches nach § 10 Abs. 3 und § 4 des novellierten, ab 1. Juni 2022 geltenden DSchG NRW eintritt.

Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 GO NRW i.V. mit § 10 DSchG


zu TOP 12.5
Masterplan Energiezukunft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23396-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Vorlage sowie die Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.


AKUSW, 16.03.2022:

Herr sB Wiesner formuliert hierzu folgende Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.

Frau Rm Lemke verdeutlicht, dass ihre Fraktion große Probleme mit diesem Masterplan habe und man diesem daher grundsätzlich nicht zustimmen könne. Weiterhin kritisiert sie, dass die Vorlage nicht die Grundvoraussetzungen für kommunale Barrierefreiheit bzgl. öffentlicher Dokumente erfülle. Des Weiteren bitte sie darum, dass die Vorlage auch noch an die Bezirksvertretungen gehe, da das Thema auch für diese sehr wichtig sei.


AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Prüfauftrag 1. einstimmig, bei einer Enthaltung zu.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Prüfauftrag 2. mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.

Mit diesen Prüfaufträgen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion Die LINKE+, Die FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.

Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.

Der Ausschuss überweist die Vorlage darüber hinaus zur Kenntnis an die Bezirksvertretungen.


zu TOP 12.5.1
Masterplan Energiezukunft
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
(Drucksache Nr.: 23396-22)

Siehe Top 12.5


zu TOP 12.6
Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Luftreinhaltung aus dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. -Luftqualität in Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24338-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Informationen zur Kenntnis.


zu TOP 12.7
Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg (DS-Nr. 19493-20)
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19493-20-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5), der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (3) Herrn Hoefer (FDP), der Stimme von der Partei „Die Partei“ gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge ergänzend zur Vorlage folgende Beschlüsse fassen:
1. Zeitraum für die Ausführungsplanung ab 2026 und den Bau 2032

Die Bezirksvertretung erwartet von der Verwaltung, dass die in der Vorlage genannten Zeiträume für Ausführungsplanung und Bau angesichts
- der erforderlichen Barrierefreiheit im ÖPNV ab 01.01.2022 gemäß § 8 PBeFG vom 01.01.2013
- der Anforderungen der Verkehrswende mit notwendigen Verbesserungen des ÖPNV Angebots sowie einer durchgängigen Veloroute auf der östlichen Hellwegachse (s. Ratsbeschluss Velorouten; Masterplan Mobilität 2030; EU-Kommission wählt Dortmund aus für Mission "klimaneutrale und intelligente Städte" bis 2030)
- der erforderlichen positiven Effekte der Umgestaltung auf das Nahversorgungszentrum Körne (s. Masterplan Einzelhandel 2030)
erheblich verkürzt werden. Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Vorschläge zu entwickeln und der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost in einer der nächsten Sitzungen hierzu zu berichten.
Darüber hinaus bitten wir um Erläuterung, welche Ausnahmen bzw. Gründe gemäß PBeFG die Barrierefreiheit zum 01.01.2022 verhindert haben und nach den Vorstellungen der Verwaltung für weitere 10 Jahre verhindern werden.



2. Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die verkehrlichen Auswirkungen aufgrund der Reduktion der Kfz-Streifen anhand von Verkehrsgutachten bzw. Simulationen zu erläutern.
Auch die auf Seite 3, Absatz 3 genannten „noch anstehenden Maßnahmen zur Verkehrswende“
zu konkretisieren und mit Realisierungszeitraum darzustellen.
3. Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Bezirksvertretung erwartet, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der gebotenen Ausführlichkeit und Berücksichtigung der spezifischen Aspekte in den Teilabschnitten in Präsenz z.B. mit Vortagsveranstaltungen und anschließender Diskussion, der Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen und Workshops durchgeführt wird.

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung ihr Kommunikationskonzept in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
4. Konfliktfreie und kontinuierliche Radwegeführung

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung eine zusätzliche Variante zu prüfen. Hierbei ist im Grundsatz von einem Straßenschnitt (von der Hauskante/ Vorgarten aus) auszugehen: Gehweg – Radweg – Multifunktionszone (Stellplätze für MIV und Fahrrad, Bäume, Begrünung, Bus- und Stadtbahnhaltestellen) – MIV / Stadtbahntrasse.
5. Getrennte Führung des Straßenbahnverkehrs

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Möglichkeit einer von dem MIV getrennten Führung des Straßenbahnverkehrs, insbesondere in Kreuzungsbereichen zu prüfen.

6. Der Beschluss dieses Antrags soll an die laut Drucksache Nr.: 19493-20 beteiligten Gremien, sowie dem behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis gegeben werden.






Begründungen

Zu 1:
Gemäß Personenbeförderungsgesetz vom 01.01.2013, § 8, ist für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Gemäß § 62 Übergangsbestimmungen können die Länder den Zeitpunkt abweichend festlegen sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen.

Aus der aktuellen Vorlage ist nicht erkennbar, welche Ausnahmen bzw. Gründe die Umgestaltung der Hellwegachse verhindert haben und für weitere 10 Jahre verhindern werden. So sind z.B. seit dem letzten Ratsbeschluss am 10.12.2015 zur Umgestaltung der Hellwegachse über 6 Jahre ohne erkennbare Tätigkeiten vergangen. (DS 01951-15 v. 25.08.15; Planfall P3 mit Neubau Semerteichstr. Bis zur Weißenburger Str.)

Der genannte Zeitraum bis 2032 kann nicht mit den Zielen der Verkehrswende und des Klimawandels bis 2030 und der erforderlichen Attraktivitätssteigerung des Nahversorgungszentrums Körne bis 2030 in Einklang gebracht werden.

Zu 2:


Es gibt Bedenken, dass die Reduktion der Kfz-Streifen auch mit separaten Linksabbiegespuren an verschiedenen Kreuzungen zu Stausituation wie z.B. am Ostentor oder in der Brackeler Str. führt.

Diese Bedenken gilt es auszuräumen.

Zu 3:


Bei diesem Projekt mit gravierenden Veränderungen im öffentlichen Raum reicht eine Dialogveranstaltung in Form einer Videokonferenz mit Frontalunterricht nicht aus.

Zu 4:
Die Sicherheit des Radverkehrs soll im Sinne der Radverkehrsstrategie der Stadt Dortmund im Mittelpunkt stehen. Dabei ist es essentiell Konflikte zwischen den Radverkehr und MIV zu vermeiden. Die derzeitige Planung sieht in vielen Abschnitten eine Führung des Radverkehrs zwischen der Fahrbahn des MIV und Parkständen des MIV vor (ruhender Verkehr). Dies führt zu Konflikten und unausweichlichen Gefahrenpunkten zwischen beiden Verkehrsteilnehmern beim Ein- und Ausparken des MIV. Außerdem verleitet diese Führung des Radverkehr zum temporären halten auf der Radfahrspur insbesondere durch Paketdienste. Von der Führung des Radverkehrs kann auf Grund von zu schützenden Bestandsbäumen abgewichen werden. In diesen Bereichen soll auf Parkbuchten verzichtet und der Radverkehr etwa durch Pfosten oder Aufpflasterungen geschützt geführt werden. Die derzeitige Planung sieht jedoch auch die sehr begrüßenswerte Neuanpflanzung vieler Bäume vor. Diese sollten problemlos auch weiter in die Mitte (2-3m) des Straßenraum angeordnet realisierbar sein, um so Raum für geschützte Radwege rechts der Bepflanzung zu schaffen. Hierbei ist zur visuellen und taktiven Trennung von Fuß- und Radverkehr auf eine bauliche und materielle Absetzung von Rad (asphaltiert) und Fußweg (gepflastert) zu achten.

Zu 5:
Insbesondere auf der Hellwegachse kommt es schon seit Jahren gehäuft zu Verspätungen der Linie U43 auf Grund von im Stau stehenden Stadtbahnen. Im Sinne einer Attraktivierung des ÖPNV ist im Rahmen der Neuplanung der Hellwegachse eine Verbesserung dieser Situation anzustreben. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit einer etwa im grünen Grasbett verlaufenden getrennten Führung der Stadtbahn (in Teilabschnitten) zu prüfen.

(s. TOP 3.1)


zu TOP 12.8
Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.


zu TOP 12.8.1
Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Mitteilung Herr Stadtrat Wilde vom 16.05.22 (61) sowie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23104-21-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde vom 16.05.22 und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


13. Mobilität,Infrastruktur und Grün


zu TOP 13.1
Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - Bau einer Stichstraße südlich der Straße Im Defdahl bzw. nördlich des Wittekindshof in Dortmund Innenstadt-Ost
Antragstellerin:
Parkhotel Wittekindshof GmbH & Co. KG, Untere Brinkstraße 81-89, 44141 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24128-22)
Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes südlich der Straße Im Defdahl bzw. nördlich des Wittekindshof in Dortmund Innenstadt-Ost nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 565.000,00 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der Parkhotel Wittekindshof GmbH & Co. KG, Untere Brinkstraße 81-89, 44141 Dortmund, zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:
- Kanalbau,
- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.

Die Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500,00 Euro, der Kanalbau führt zu keiner jährlichen Belastung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung, weil der Aufwand bei der Kalkulation der Abwassergebühren berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 13.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund nachstehende Beschlussfassung:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.




zu TOP 13.3
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen), den in der Anlage 1 aufgeführten Wiederaufbauplan mit insgesamt 92 Maßnahmen und Gesamtkosten in Höhe von 1.349.196 Euro im Rahmen der Aufbauhilfe NRW zu beantragen. Aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen die abschließende Prüfung mit Antragstellung erfolgt, kann es im weiteren Ablauf gegenüber dem aktuellen Stand zu Veränderungen kommen.
b) die Berichterstattung durch die Verwaltung im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten (erster Sachstandsbericht in 12/2022).

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage des Wiederaufbauplans im fortlaufenden Prüfverfahren neue Maßnahmen in das Förderprogramm aufzunehmen bzw. Maßnahmen bei Feststellung der Nichtförder-fähigkeit herauszunehmen.


zu TOP 13.4
Barrierefrei im Saarlandstraßenviertel
Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022
(Drucksache Nr.: 24425-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Antrag aus dem Seniorenbeirat zur Kenntnis und bittet einstimmig die Verwaltung um Prüfung:

Die Bezirksvertretung möge beschließen, dass Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im Saarlandstraßenviertel ergriffen werden, die als Anlage näher bezeichnet sind.

Begründung:
Engagierte Senioren haben Zustände an fünf Stellen um das Saarlandstraßenviertel dokumentiert, an denen Barrieren für Senioren bestehen und die Erschwernisse und Gefahren für Senioren mit sich bringen.
Dabei handelt es sich um:
1. Am Knappenberg Südbad: nicht abgesenkte Bürgersteige
2. Am Knappenberg: Meißner Straße, Saarlandstraße, Pflasterung unwegsam
3. Am Knappenberg: Brandenburger Straße, nicht abgesenkte Bürgersteige, Parksituation
4. Landgrafenstraße: Am Knappenberg, nicht abgesenkte Bürgersteige
5. Meißner Straße: Landgrafenstraße, nicht abgesenkte Bürgersteige, Parksituation

Die Anlage ist vollumfänglich Bestandteil dieses Antrags.
Anlage: Barrierefrei im Saarlandstraßenviertel (09.03.2022)


zu TOP 13.5
Einrichtung von Fahrradstellplätzen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost in der Fahrradstraße Lange Reihe
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24847-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Kenntnis und bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5), der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (3), Herrn Hoefer (FDP) und der Stimme der Partei „Die Partei“ gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) um Weiterleitung an die Verwaltung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
dass in der Fahrradstraße Lange Reihe im Bereich der Kreuzungen Am Zehnthof, Am Bertholdshof, Am Zippen und Im Dreieck Fahrradabstellanlagen für mindestens 6 Fahrräder (3 Bügel) eingerichtet werden.
Mindestens ein Fahrradabstellplatz sollte für das Abstellen eines Lastenrades geeignet sein.
dass die Standorte bei einem Ortstermin der Verwaltung mit der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost festgelegt werden.
Bei diesem Ortstermin soll auch geprüft werden, ob die Abstellmöglichkeiten an der FaBiDo Kita Am Ostpark auskömmlich sind.

Begründung:
Durch die Zunahme des Radverkehrs nach Einrichtung der Fahrradstraße werden viele Fahrräder und Pedelecs abgestellt und notdürftig an Laternen, Schildermasten und Baumschutzbügeln angekettet.





14. Mitteilungen der Verwaltung


zu TOP 14.1
Beleuchtung am Alten Mühlenweg
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09836-18-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Beantwortung der Anfrage durch Herrn Stadtrat Rybicki zur Kenntnis.


zu TOP 14.2
S-Bahn-Haltestelle und Fuß- und Radverbindung am Neubaugebiet Kronprinzenviertel
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 19792-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Beantwortung der Anfrage durch Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis.


zu TOP 14.3
Anfrage Ballsportanlage Gesamtschule Gartenstadt
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 20258-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung der Frau Stadträtin Schneckenburger zur Kenntnis und bittet in der 2. Jahreshälfte 2022 um Mitteilung des aktuellen Sachstands und um eine detaillierte Kostenkalkulation.


zu TOP 14.4
Anfrage neuer Zugang Ostenfriedhof
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 20815-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Beantwortung der Anfrage durch Herrn Stadtrat Rybicki zur Kenntnis.







zu TOP 14.5
Perspektiven für den Davidis-Markt
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 22710-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis und bittet um Mitteilung, wann die Entwicklung des neuen Marktkonzepts abgeschlossen ist.


zu TOP 14.6
Fahrradhaus an der Chemnitzer Straße/Markgrafenstraße
Mitteilung des ADFC
(Drucksache Nr.: 24023-22-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung des ADFC zur Kenntnis.


zu TOP 14.7
Beschluss- und Auftragsverfolgung
hier: Halbjahresbericht
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 24785-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Halbjahresbericht zur Kenntnis.


zu TOP 14.8
Baumfällanträge
Mitteilung FB 63
(Drucksache Nr.: 24663-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt nachstehende Baumfällanträge zur Kenntnis:
1. Berliner Straße – 2 Kirschen –

2. Chemnitzer Straße – 1 Ahorn –

3. Kita Am Ostpark – 1 Kirsche –

4. Korneliusstraße – 1 Robinie –

5. Moltkestraße – 1 Kirsche –

6. Robert-Koch-Platz – 1 Ulme –

7. Strohnstraße – 1 Weide –

8. Wanderweg Victor Toyka Str. – 1 Robinie –

9. Wanderweg Victor Toyka Str. – 6 Robinien –



zu TOP 14.9
Verkehrs- und Parkproblematik in der südl. Gartenstadt
Mitteilung der Verwaltung
Schreiben Herr Stadtrat Wilde
(Drucksache Nr.: 13892-19-E6)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis.


zu TOP 14.10
Einbeziehung des Verbindungsweges zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße und der Karl-Liebknecht-Straße in Dortmund Innenstadt-Ost
Mitteilung der Verwaltung FB 66
(Drucksache Nr.: 24887-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.


15. Anfragen


zu TOP 15.1
Sachstand zur Gastronomie im Westfalenpark
Gemeins. Anfrage zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24842-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die gemeinsame Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

Unabhängig von Corona ist die gastronomische Situation im Westfalenpark seit Jahren unbefriedigend. Jüngstes Beispiel hierfür ist die Schließung des Biergartens Spaten-Garten im Bereich Buschmühle. Der Freizeitwert und die Attraktivität des Erholungsareals leiden.

Die Verwaltung wird daher gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten:
1. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt Dortmund, um diesen negativen Verlauf zu stoppen?
2. Welche Überlegungen aus dem Bereich Leerstandsmanagement sollen alternativ umgesetzt werden?


zu TOP 15.2
Sachstand zur Sanierung der Sckellstraße
Gemeins. Anfrage zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24843-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die gemeinsame Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:


Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten:
1. Wann wird die Straßenoberfläche zwischen Oberschlesierstraße und Wagenfeldstraße erneuert?
2. Wann wird auf dem sanierten Teil (zwischen Konrad-Glocker-Straße und Wagenfeldstraße) das Piktogramm „30“ auf der Fahrbahn angebracht?

Begründung:

Die Sckellstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Zwischen Konrad-Glocker- und Wagenfeldstraße wurde der Belag erneuert. Auch der übrige Bereich muss dringend in gleicher Weise erneuert werden. Auf dem bereits sanierten Teil sollte, um schnelles Fahren zu vermeiden, dringend wieder ein 30er-Piktogramm angebracht werden.



zu TOP 15.3
Vereinfachen und Beschleunigen der geplanten Umgestaltung der Kreuzung Körner Hellweg - Am Zippen - Güntherstraße (zur DS-Nr. 19493-20)
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19493-20-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Muss für die in der Vorlage dargestellte Umgestaltung der Kreuzung Flurstücke zeitaufwendig umgewidmet, gekauft oder gar enteignet werden?
2. Wieviel Zeit würde bei der aktuell geplanten Umgestaltung der Hellwegachse gespart werden, wenn an dieser Kreuzung die seitlichen Zuführungen nicht geändert werden und nur die entlang des Körner Hellwegs notwendige Veränderungen geplant und realisiert werden?
Konkret gemeint ist: Ohne Verbreiterung der Straße Am Zippen und keine Verbreiterung und Umgestaltung der Güntherstraße.

3. Könnte die Umgestaltung der Hellwegachse auch ohne Ausbau und KFZ-Anbindung der Güntherstraße und Ausbau der Straße Am Zippen durchgeführt werden?
a. Wenn nein, so bitten wir die genauen Gründe zu nennen.
Begründung:

Die in der Vorlage vorgesehene Zeit der Planung und Realisierung ist viel zu lang.
Wir haben die Befürchtung, dass gerade an dieser Kreuzung viel Zeit und Kosten aufgewendet wird, ohne dass die weitere Führung der Straßen Am Zippen und Güntherstraße geplant und umgesetzt werden.
Es gibt die Hoffnung durch ein Vereinfachen und ein Fokussieren nur auf die notwendigen Vorgänge und Themen den Zeitraum der Vorbereitung, Planung und Realisierung zu straffen und dadurch die Umgestaltung der Hellwegachse zu beschleunigen.


zu TOP 15.4
Private Parkraumbewirtschaftung: Verhinderung unfairer Belastung Dortmunder Bürgerinnen und Bürger durch "sehr spezielles Geschäftsmodell"
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24837-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Anfrage der SPD-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten:
1. In welchem Umfang bewirtschaften Dienstleister privaten Parkraum, insbesondere rund um Supermärkte und Discounter, im Bereich des Stadtbezirks Innenstadt-Ost?
2. Gibt es eine systematische Erfassung der entsprechenden Parkplätze?
3. Gibt es einen Vergleich der Anbieter?
4. Inwieweit kommt es zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern in Dortmund aufgrund dieser „privaten Parkraumbewirtschaftung“ und welche Position vertritt die Stadtverwaltung diesbezüglich?
5. Fallen hier einige Anbieter oder Parkplätze besonders aus? Wenn ja, in welcher Weise?
6. Wie bewertet die Verwaltung die Höhe einer Vertragsstrafe von rund 25 Euro für einen Verstoß?
7. Inwieweit ist die Verwaltung bei der Zurverfügungstellung der Halter-Daten an die Dienstleister beteiligt? Oder ist der Verwaltung bekannt, wie die Privatunternehmen an die Identität der Halterinnen und Halter der „Parksünder-Fahrzeuge“ kommen?
8. Ist der Stadt Dortmund das Aussehen der „Verwarnungen und Aussprechen der Vertragsstrafe“ bekannt? Befürchtet die Verwaltung, dass hier der Irrtum erregt werden könnte, bei dem Zettel handele es sich um eine Verwarnung doch eine hoheitliche Person (Ordnungsamt)?
9. Gibt es bereits Überlegungen seitens der Verwaltung, über dieses Geschäftsmodell zu informieren, bzw. Maßnahmen zu ergreifen, einer womöglich unfairen, einseitigen Belastung Dortmunder Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken?

Hintergrund:

Auf einigen Parkplätzen im Stadtbezirk, die wohl auf privatem Grund liegen, ist u.a. ein Unternehmen aus Düsseldorf aktiv, um Verstöße gegen die Park-Regelungen auf Kundenparkplätzen zu sanktionieren.


Das Parken auf einem solchen Parkplatz ist etwa nur für 1,5 Stunden erlaubt – wer länger parkt oder vergisst, die Parkscheibe ins Auto zu legen, wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von rund 25 Euro belegt. Hinweisschilder machen auf diese Form der privaten Parkraumbewirtschaftung aufmerksam.

Immer wieder kritisieren Bürgerinnen und Bürger, dass es sich bei dieser Form der privaten Parkraumbewirtschaftung aus ihrer Sicht um Abzocke handeln würde.

Der Name eines dieser Anbieter (mit Sitz in Düsseldorf) steht im diametralen Gegensatz zu der Wahrnehmung vieler Menschen in Dortmund – dass es sich eben um eine unfaire Belastung handeln würde. So ist von einzelnen Vorfällen zu hören, bei denen nur kurz Brötchen geholt wurden – und dann sofort ein/e Mitarbeiter/in des Unternehmens Fotos anfertigte und eine Vertragsstrafe als eine Art „Knöllchen“ unter dem Scheibenwischer hinterließ.

Wir haben viel Verständnis für das Anliegen der Eigentümer privater Flächen, Langzeitparken zu verhindern. Wir verstehen auch, dass es ärgerlich ist, wenn keine Parkscheibe genutzt wird.

Wir sehen aber auch, dass der gute Ruf Dortmunds als Einkaufstadt und Stadt zum Wohlfühlen unter diesem „Phänomen“ zu leiden droht. Zwar ist der Absender (der jeweilige Dienstleister) klar zu erkennen; dennoch kommt „das Knöllchen“ in Art und Aufmachung einer Verwarnung durch hoheitliche Amtsträger durchaus nahe.
Insofern sehen wir dieses „spezielles Geschäftsmodell“ sehr kritisch und bitten die Verwaltung hier dringend um eine Bewertung und ggf. weitere Veranlassung.















Christiane Gruyters Martin Raschinski Simone Uhlmann
Bezirksbürgermeisterin Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführerin