Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 18.04.2018
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:53 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Andrea Hirsch (BUND NRW)

Dr. Erich Heinrich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) anwesend bis ca.

Brigitte Bornmann-Lemm ((NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.) anwesend bis ca. 16:40 Uhr

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Kai Schmiemann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Frau Viets (60/ 2)

Herr Veen (60/2)

Frau Scheffel-Seeler (60/2)

Herr Dr. Rath (60/2)

Frau Brandt (60/2)

Frau Laumeyer (60/3)

Frau Karla (61/2)

Herr Kneisel (61/2)

Herr Dr. Knopf (52/3 BGR)
4.
Gäste

Herr Dr. Klaus Gelmroth (NABU Dortmund)

Frau Lohse (Bezirksvertretung Hombruch)

Herr Münch (Ratsmitglied)

Frau Niehues (Agard)

Herr Heimel (NABU)

Herr Stake (UNIPER Gelsenkirchen)

Herr Finke (Ing.-und Planungsbüro LANGE GbR)

Herr Keuntje (Bürgerinitiative Wischlingen)

Herr Hoffmann (Freundeskreis Botanischer Garten Rombergpark)

Herr Dr. Bünemann (Freundeskreis Botanischer Garten Rombergpark)

Herr Helle (BUND)

Herr Schmalenbach (U-Concert GmbH)

Herr Grothe

Herr Breuker



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 18.04.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09778-17)

2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09825-18)

2.3 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09821-18)

2.4 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)

3. Berichte

3.1 Bepflanzung der Talwiese Rombergpark mit 88 Küstenmammutbäumen
Bericht

3.2 Stilllegung Kokereigasleitung zwischen Herne und Dortmund
Bericht

3.3 Ruhr Reggae Festival
Bericht

3.4 Streuobstwiesen in Dortmund - Kartierung und Pflege
Bericht

3.5 Asphaltierung des Rad- und Wanderweges ˮRheinischer Esel"
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gimmler benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.


Die Niederschriften über die 17., 18. und 19. öffentliche Sitzung wurde auf Nachfrage von Herrn Dr. Otterbein in einer Abstimmung gemeinsam genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09778-17)

Frau Viets (60/2) und Herr Dr. Otterbein erläuterten kurz den o.g. Tagesordnungspunkt.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage mit Freude einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 282 - Nördlich Sommerbergweg -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09825-18)

Frau Viets (60/2) stellte die o.g. Vorlage kurz vor.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09821-18)
Herr Quittek trug entsprechend dem unten gefassten Beschluss die Bedenken zu o.g. Vorlage vor. Auf Hinweis von Herrn Frankenstein wurde auch die Verlängerung der benötigten Stadtbahnlinie U 44 in den Beschluss aufgenommen.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bezieht sich in seinem Beschluss auf die Diskussion in seinen Sitzungen vom 27.11.2017 und 24.1.2018.
Dem Bebauungsplan kann in der vorgelegten Fassung nicht zugestimmt werden.
- Die Nordspange (Hoesch-Allee) greift zu stark in den ehemals geplanten Grünzug vom Hoeschpark zum Burgholz ein und sollte nach Osten verschoben werden.

- Die Anbindung der Springorumstraße an die Oesterholzstraße wird abgelehnt, weil hierdurch eine Belastung der Anwohner nördlich des Borsigplatzes entsteht.

- Die geplante Ausgleichsfläche auf der ehemaligen Kohlenreservefläche am Dortmund-Ems-Kanal ist kein geeigneter Ersatzlebensraum für die auf der Westfalenhütte lebenden geschützten Arten. Die geplanten Abschirmungsmaßnahmen sind nicht ausreichend, um z.B. Motocrossfahrern den Zugang zu verwehren. Dies würde zu erheblichen Störungen führen, sodass sich Flussregenpfeifer, Heidelerche, Feldlerche und Schwarzkehlchen dort nicht dauerhaft etablieren könnten.



Der Beirat fordert deshalb eine komplette Abschirmung des Geländes, z.B. durch die Einzäunung des Ersatzlebensraumes - auch nach Westen - zum Dortmund-Ems-Kanal, wo die Öffnung eines Weges vorgesehen ist.

Der Beirat fordert in diesem Zusammenhang ferner die Aufstellung eines Biotopmanagementkonzepts für die geschützten Amphibien-, Reptilien- und Vogelarten innerhalb des Grünen Rings. Entsprechende Maßnahmen sind über ein dauerhaftes Monitoring (mindestens 10 Jahre) zu überwachen. Hierzu regt der Beirat an, innerhalb der Verwaltung sachkundiges Personal bereitzustellen, das die Maßnahmen eng mit dem Gutachter abstimmt und überwacht. Dem Beirat ist regelmäßig zu berichten.

Des Weiteren wird vom Beirat eine zügige Verlängerung der hier benötigten Stadtbahnlinie U44 für erforderlich gehalten.


zu TOP 2.4
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Frau Karla (61/2) stelle die o.g. Vorlage vor.

Bemängelt wurde in der anschließenden Diskussion, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage nicht berücksichtigt wurde. Hier müssten insbesondere die Umweltbelange wie z.B. Klimawandel, Mobilität und Flächenverbrauch etc. noch betrachtet werden und auch welche Gefahren bei einem unbegrenzten Wachstum der Stadt für diese Umweltbelange drohen. Der Beirat weist hier, wie in der Vergangenheit auch bereits zu anderen Themenbereichen schon erfolgt, auf die Gefahren eines unbegrenzten Wachstums der Stadt durch den Flächenverbrauch hin, auch auf die Gefahr durch die Übernutzung der Landschaft durch Freizeit und Erholung sowie auf das dadurch verursachte Insektensterben. Um hier gegenzusteuern wären verschiedene Akteure gefragt, nicht nur die Stadt, die Politik, die Verwaltung sondern auch die Bürgerschaft, unter Umständen durch einen bürgerschaftlichen Konsultationsprozess. Das Umweltamt und die untere Naturschutzbehörde müsse sich hier ebenfalls mit einbringen können wie auch andere Fachbereiche.

Herr Kneisel (61/2) erläutert nochmals den Gesamtprozess und dessen Intention. Hier müsse man einen differenzierten Blick auf die Bevölkerung richten. Im zweiten Schritt werde analysiert was der Bevölkerungswandel und die Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren für die einzelnen Ressorts bedeuten werde und wie die einzelnen Ziele, Maßnahmen etc. im zweiten Schritt angepasste werden müssten. Das Umweltamt werde im Prozess ebenfalls beteiligt. Hinsichtlich der Beteiligung der Bürgerschaft wird es unter Umständen eine Beteiligung der Fachöffentlichkeit geben. Auf Nachfrage erklärte Herrn Kneise, dass die Bürgerentwicklung z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnungsraumangebote gesteuert werden könne und damit die Attraktivität der Stadt für Bürger erhöht werden kann. Deshalb wurde diese ˮSzenariomethodik“ mit den erarbeiteten 6 Schlüsselfaktoren für diesen Prozess gewählt. Es gibt jedoch auch unvorhersehbar Ereignisse, die man nicht steuern kann.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat regt an, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigen sollte.

Des Weiteren bittet der Beirat gemeinsam mit den Naturschutzverbänden um eine intensive Beteiligung in dem folgenden Konsultationsprozess. In diesem Zusammenhang sollten verschiedene Szenarien ausgearbeitet werden, die später der Politik vorgelegt werden. Mindestens ein Szenario sollte den Freiraumschutz und die ökologische Stadtentwicklung in den Mittelpunkt stellen.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Bepflanzung der Talwiese Rombergpark mit 88 Küstenmammutbäumen

Herr Dr. Knopf (52/3) stellte die o.g. Maßnahme vor. Diese Maßnahme, die bereits seit Juli 2017 geplant worden wäre, wurde mit der Denkmalbehörde abgesprochen. Herr Dr. Knopf erklärte, dass er zu keinem Zeitpunkt darüber Kenntnis hatte, dass die Talwiese Rombergpark im Landschaftsschutzgebiet liegen würde. Erstmalig hätte er hiervon mit Einladung zu dieser Sitzung des Beirates Kenntnis erhalten.

Betroffen wäre laut Herrn Dr. Knopf der Bereich zwischen dem ehemaligen verlandeten kleinen Teich in der Talwiese Richtung Zoo und dem Bereich des Hacheneyer Berges auf einer Laufstrecke der Schondelle von 82 Metern. Hier hätte die Problematik bestanden, dass alle Erlen in dem Bereich nach und nach verloren gegangen wären. Somit entstand dort eine Graslandschaft. Dieser Bereich wurde im letzten Jahr kartiert. Hierbei wurden Fettweidengräser gefunden, schlussfolgernd wurde festgestellt, dass es sich bei dem schmalen betroffenen Bereich um keinen Feuchtwiesenbereich handele. Resultierend aus diesen Ergebnissen wurde das Projekt entwickelt. Die Küstenmammutbäume sollten nur das Gerüst der Maßnahme darstellen, der Plan wäre viel weiter ausgereift. Es sollten dort weitere Zwischenpflanzungen getätigt werden, u.a. mit Beerensträucher, die zwischen den Bäumen wachsen sollten. Es sollte keine Nadelgehölzmomokultur geschaffen werden, sondern der Lebensraum aus Nordkalifornien Grenzgebiet zum südlichen Oregon nachgebildet werden. Der Saum der neuen Bepflanzung mit Küstenmammutbäumen wurde hierzu von 10 Meter auf 20 Meter auf einer laufstrecke von 63 Meter aufgeweitet.

Sobald die Bepflanzung komplett mit Beerensträuchern, Stauden etc. durchgeführt worden wäre, sollten sich die Pflanzen zunächst 2 Jahre ohne Besucherstörung wild entwickeln hin zu einem naturnahen Gebiet. Die Erschließung sollte erst später für den Besucher mittels eines Holzschnitzelpfades erfolgen. Dieser sollte vom der Zoo-Seite durch den Wald sukzessive durch die Waldgesellschaften geführt werden. Beabsichtigt war eine Steigerung der Artenvielfalt sowohl für Besucher des Botanischen Gartens als auch für die Tiere entsprechend vor Ort. Des Weiteren sollte der Botanische Garten u.a. die Vielfalt der Pflanzen aller Welt zeigen.
Herr Dr. Gelmroth sowie Herr Quittek stellten im Anschluss an Herrn Dr. Knopfs Ausführungen die Entwicklung der Talwiese Rombergpark zum Landschaftsschutzgebiet sowie der daraus resultierenden rechtlichen Einschränkungen durch die festgesetzten Verbote des Landschaftsplanes Dortmund-Süd sowie die Biotoptypenkartierung für diesen Bereich vor. Besonders hervorgehoben wurde hier, dass die Talwiese Rombergpark entgegen den geplanten Maßnahmen des Botanischen Gartens als Grünlandbrache nicht in eine andere Nutzungsart überführt werden darf, sondern erhalten werden müsste. Auch wären die Bäume teilweise im zu geringen Abstand zur Schondelle gepflanzt worden. Des Weiteren dürften in diesem Bereich nur heimische Gehölze gepflanzt werden, da es sich um eine Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet handeln würde und die Biotoptypen in diesem Bereich nicht verändert werden dürften. Der Botanische Garten habe in diesem Bereich keine Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Bepflanzung etc..

Herr Dr. Rath erklärte hierzu, dass bezogen u.a. auf den neuen Landschaftsplan ein Regelwerk geschaffen werde, in dem sowohl städtische als auch private Liegenschaften gleich zu behandeln sind. Somit gelten die Regelungen des Landschaftsplanes für interne als auch für externe Stellen. Das was geschehen wäre, sollte nun pragmatisch gelöst werden. Hier müsse man mit dem botanischen Garten ins Gespräch kommen und nach einer Lösung mit dem Beirat und der unteren Naturschutzbehörde suchen. Des Weiteren müsse man daran arbeiten, dass solche Vorfälle zukünftig nicht mehr passieren, da dieses Regelwerk Landschaftsplan beachten werden muss.

Nach eingehender Diskussion hinsichtlich der Entfernung der Küstenmammutbäume wurde folgender Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Beirat empfiehlt mit fünf Stimmen, zwei Gegenstimmen und unter fünf Enthaltungen die 88 Küstenmammutbäume von der Talwiese Rombergpark aus Landschafts- und Artenschutzgründen zur Wiederherstellung dieser Talwiese zu entfernen.

Sofern eine Entfernung nicht erfolgen sollte, schlägt der Beirat vor, eine Begehung vor Ort durchzuführen. Im Rahmen dieser sollte gemeinsam entschieden werden, welche Bäume an ihrem Standort verbleiben dürfen und welche Bäume entfernt werden müssten. Hier würde der Beirat die untere Naturschutzbehörde entsprechend beraten.


zu TOP 3.2
Stilllegung Kokereigasleitung zwischen Herne und Dortmund

Herr Stake (Uniper) erläuterte anhand einer PowerPointPräsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) die Maßnahmen, die im Rahmen der Stilllegung der Kokereigasleitung erforderlich sind.

Kritisch wurde vom Beirat der Eingriff im Naturschutzgebiet Im Siesack gesehen. Hierzu lagen keine konkreten Planungen vor. Jedoch erklärte Herr Stake, dass dieser Eingriff von der zuständigen höheren Landschaftsbehörde zunächst ausgeklammert wurde, da dort noch Klärungsbedarf in der „Güterabwägung“ Boden mit Naturschutz bestünde. Die untere Naturschutzbehörde ist im Rahmen des Landschaftsrechtes für die Befreiung zuständig. Hier wurde mit der unteren Naturschutzbehörde bereits vereinbart, dass Bauzonen, Bautermine, Logistik der unteren Naturschutzbehörde je Maßnahme vorgelegt und abgestimmt werden. Auch gebe es eine ökologische Baubegleitung.

Herr Quittek wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Büro der Naturschutzverbände in Oberhausen wegen des Eingriffes in das Naturschutzgebiet Im Siesack beteiligt werden müsse.

Nach Diskussion und Feststellung, dass für die Entscheidung über die Befreiung für das Naturschutzgebiet Im Siesack noch konkrete Unterlagen bzgl. des Termins, der Logistik, etc. fehlen wurde u.g. Beschluss gefasst.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat wird einer beabsichtigten Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde für die Maßnahmen im Rahmen der Stilllegung der Kokereigasleitung unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten zustimmen.

Hinsichtlich der Prüfung des Eingriffes im Naturschutzgebiet Im Siesack auf eine entsprechende Befreiung bittet der Beirat um Vorlage detaillierter Pläne der Maßnahme. Die konkreten Pläne könnten in der nächsten Sitzung vorgestellt werden und vorab durch die Geschäftsführung dem Beirat zur Kenntnis gegeben werden.


zu TOP 3.3
Ruhr Reggae Festival

Frau Viets (60/2-2) stellte die o.g. Planung des Ruhr Reggae Festival vor. Hier würde lediglich eine Befreiung für den Zeltplatz, welcher nur den Rand des Landschaftsschutzgebietes beträfe, und für die Aufstellung von Kassenkontainern auf einer vorhandenen befestigten Parkplatzfläche, welche sich im Naturschutzgebiet Hallerey befindet, benötigt. In diesem Bereich würde zur Abgrenzung des Naturschutzgebietes ein Zaun gezogen, so dass eine Betretung des Naturschutzgebietes nicht möglich wäre. Daher habe man hier keine Bedenken eine Befreiung zu erteilen. Diese Befreiung würde für den Zeitraum des Festivals für den Zeitraum von 5 Tagen erteilt werden. Es wäre hier kein dauerhafter Schaden zu erwarten, da die Aufstellung nur vorübergehend ist und auch keine Neuversiegelung vorgenommen werde. Auch hinsichtlich des Zeltplatzes wäre kein dauerhafter Schaden zu erwarten. Das Festival findet statt von 30.05.2018 bis zum 03.06.2018.

Kritisch wurde vom Beirat die Zunahme von Events im Revierpark Wischlingen gesehen sowie der gewählte Zeitpunkt des Festivals innerhalb der Brutzeit und Zeit der Amphibienwanderungen. Auf Nachfrage erklärte Herr Schmalenbach (U-Concert GmbH), dass maximal 9000 Besucher für das Festival erwartet werden. Auf dem Campingplatz würden sich maximal 5000 Personen aufhalten. Das Naturschutzgebiet werde eingezäunt, so dass die Besucher nicht in das Naturschutzgebiet vordringen können. Auch werde nur ein Kassencontainer auf dem o.g. Parkplatz im Naturschutzgebiet aufgestellt. Herr Schmalenbach erklärte, dass das Ruhr Reggae Festival dort bereits seit 6 Jahren durchgeführt werde. Hier würden sämtliche Auflagen der Behörden akribisch eingehalten.

Herr Quittek erklärte, dass zu der Veranstaltungsplanung im Revierpark Wischlingen Herr Kruse nochmals eingeladen werden sollte um hier Bericht zu erstatten, welche Veranstaltungen zukünftig wann geplant wären. Wünschenswert wäre ein Jahr vor der Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung.

Herr Schmalenbach erklärte nochmals, dass auch an den Zäunen zum Naturschutzgebiet Sicherheitspersonal zur Überwachung der Zäune abgestellt würde.

Beschluss

Der Beirat beschließt einstimmig einer beabsichtigten Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde nicht zu widersprechen.


zu TOP 3.4
Streuobstwiesen in Dortmund - Kartierung und Pflege

Einleitend erklärte Herr Quittek, dass bereits vor zwei Jahren ein Vortrag in einer Beiratssitzung über das Thema Streuobstwiesen in Dortmund gehalten wurde. U.a. solle hier aktuell nochmals auf Probleme hingewiesen werden, die im Rahmen der Aufstellung des neuen Landschaftsplanes diskutiert werden müssten. Es gebe momentan 90 Festsetzungen von Streuobstwiesen im Landschaftsplan, die jedoch wie nun festgestellt wurde, in ihrer Qualität sehr unterschiedlich zu beurteilen wären.

Herr Helle (BUND) stellte nachfolgend den o.g. Tagesordnungspunkt anhand einer PowerPointPräsentation vor.

Im Nachgang erklärte Herr Quittek, dass die 4 Patenschaftswiesen, die von Herrn Helle betreut werden, exzellent gepflegt wären und Herr Helle hier auch ehrenamtliche Mithelfer aktivieren würde. Ebenso gebe Herr Helle auch qualifizierende Obstbaumschnittseminare.

Dringend erforderlich hält Herr Quittek im Zuge der Aufstellung des neuen Landschaftsplanes
die Aufstellung eines Pflegekonzeptes für die Streuobstwiesen. Hier bräuchte man qualifiziertes Fachpersonal um die Pflege der Streuobstwiesen durchführen. Externe würden seiner Meinung nach, die Pflege nicht sachgerecht durchführen können. Er plädierte auch an die Politik aber auch an die untere Naturschutzbehörde, dass innerhalb der Verwaltung 1-2 als Obstbaumgehölzpfleger ausgebildete Personen die Pflege übernehmen sollten. Diese könnten z.B. beim Umweltamt, Stadtgrün etc. angesiedelt werden. Hier könne Herr Helle, der den gesamten Streuobstwiesenbestand kartiert hat, auch Hinweise geben.

Die Kartierung von Herrn Helle werde eingebracht ins landesweite Programm. Jedoch wäre bei der Kartierung auch festgestellt worden, dass einige der im Rahmen des neuen Landschaftsplanes festgesetzten 90 Streuobstwiesen nicht mehr der Definition des Landes für Streuobstwiesen entsprechen würden, sondern vielmehr eher als Obstbaumwiese einzustufen wären.

Herr Quittek regte an, dass eine Kategorisierung vorgenommen werden sollte. Hier könne man die wertvollsten Streuobstwiesen in Dortmund festlegen. Dies wären ungefähr 20 Streuobstwiesen. Bei diesen 20 Streuobstwiesen müsse man aktuell zügig handeln, hier könne man nicht mehr 5 Jahre warten. Gern würde man bei der Erstellung einer Prioritätenliste behilflich sein aber auch gern Privateigentümer beraten.

Herr Quittek gab den dringenden Appell an das Umweltamt den Verbissschutz der Streuobstbäume regelmäßig zu überprüfen und auch bei Neupflanzungen die Gewährleistung zu berücksichtigen. Man wäre bereit dem Umweltamt die Flächen zu benennen, die einer dringenden Betrachtung jetzt schon bedürfen und auch intensiv mitzuarbeiten.

Herr Dr. Rath erklärte nochmals, dass bei Ausgleich und Ersatz die Anlage von Streuobstwiesen derzeit kein Thema sei. Bezüglich der Maßnahmen, die im neuen Landschaftsplan festgesetzt werden, wird der Schwerpunkt auf alte Maßnahmen gesetzt, die mittels einer vernünftigen Unterhaltung und Pflege gesichert werden können, statt auf Neuanlage von Streuobstwiesen. Hier müssen nun Strukturen geschaffen werden um diese Unterhaltung und Pflege sicherstellen zu können. Eine Beauftragung Dritter würde nicht in Frage kommen, hier werde man zunächst innerhalb des Umweltamtes bzw. über Servicevereinbarung auch innerhalb der Verwaltung versuchen den Bedarf zu decken.

Herr Quittek fasste nachfolgend zusammen, dass man die vorgestellten Projekte begrüßen würde und die Verwaltung ermutigen würde ähnlich wie vorgestellt zu verfahren. Er schlug vor, gemeinsam die positiv Beispiele mit der unteren Naturschutzbehörde zu besichtigen. Auch das man an einer Kooperation interessiert sei und befürworte, dass innerhalb der Verwaltung Fachpersonal, die qualifizierte und zertifizierte Obstbaumpfleger seien sollten, für die Pflege der Streuobstwiesen gefunden werden sollten.

Herr Quittek bot die Mitarbeit an, sowohl bei der Kartierung, bei der Bestandaufnahme als auch bei der Pflege.







zu TOP 3.5
Asphaltierung des Rad- und Wanderweges ˮRheinischer Esel"

Herr Dr. Otterbein leitete in den o.g. Tagesordnungspunkt ein. Hierzu hat die Bezirksvertretung Hombruch auf Grund einer Vorlage des Tiefbauamtes vom 18.12.2017 -(Drucksache Nr.: 09274-17) am 06.02.2018 einen Beschluss gefasst.

Der Beirat bedauert, dass weder der ehrenamtliche Naturschutz noch der Beirat an der Planung beteiligt wurde. Offensichtlich ist bei dem Beschluss nicht berücksichtigt worden, dass der Radweg in einem Abschnitt von ca. 600 Metern durch das neue Naturschutzgebiet „Großholthauser Mark“ verläuft. Der "Rheinische Esel" durchquert zwischen Heller Straße und der Straße Am Hülsenberg (ca. 1,7 km) einen ökologisch sensiblen Bereich. U.a. am Hülsenberg finden jährlich umfangreiche Amphibienwanderungen statt.

Hinsichtlich der Argumentation der Kostenersparnis durch eine Asphaltierung verwies Herr Dr. Otterbein auf ein Teil der Wegstrecke, der durch einen Waldbereich führt. Hier ist mit einer Anhebung durch Wurzeleinwüchse zu rechnen. Des Weiteren ist bei Frost bei einer Asphaltierung des Radweges mit überfrierender Nässe und Glatteis zu rechnen, die bei Radfahren zu einem erhöhten Unfallrisiko führen kann.

Des Weiteren wären laut Herrn Dr. Otterbein von einer Bürgerinitiative geschützte Arten in dem Bereich gemeldet worden, wie Uhu, Waldkäuze, Rotmilan, Waldohreule und Weinbergschnecke.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bittet die Bezirksvertretung Hombruch um Überprüfung Ihres Beschlusses zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges ꜠Rheinischer Esel“ aus Natur- und Artenschutzgründen und bei der Auswahl des Baumaterials des geplanten Radweges im ca. 600 Meter langen Abschnitt des künftigen Naturschutzgebietes „Großholthauser Mark“ auf eine Asphaltierung zu verzichten.

Der Beirat bietet an, dass er gern zur Diskussion nochmals in die Bezirksvertretungssitzung kommen könnte.

Des Weiteren bittet der Beirat die Verwaltung den Beschluss zur Asphaltierung nicht umzusetzen. Der Beirat lädt die entsprechenden zuständigen Vertreter des Tiefbauamtes ein, zukünftige ähnliche Maßnahmen im Freiraum im Beirat vorab vorzustellen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Mitteilung über Fällgenehmigung einer Birke im geschützten Landschaftsbestandteil
LB 111 des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Frau Viets (60/2) gab bekannt, dass die o.g. Birke, die Bestandteil des geschützten Landschaftsbestandteil LB 111 ist, gefällt werden musste und eine Fällgenehmigung hier erteilt wurde. Der LB 111 besteht weiterhin.


Gehölzpflegemaßnahmen der Deutschen Bahn an der Strecke der Volmetalbahn von Herdecke bis zum Signal-Iduna-Park vom 22.04.2018 bis 07.05.2018
Herr Quittek berichtete über die o.g. geplanten Gehölzpflegemaßnahmen. Hier würden unzählige Vogelnester durch beseitigt werden. Zudem sollten die Maßnahmen nachts durchgeführt werden, damit man den Betrieb der Bahn tagsüber nicht stört. Herr Quittek bat hier die untere Naturschutzbehörde sich einzuschalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahme auf den Herbst verschoben wird. Des Weiteren bat Herr Quittek, dass Herr Dr. Otterbein kurzfristig nach der Sitzung über die Maßnahme berichtet werde.
Anfrage zum Revierpark Wischlingen
Herr Quittek berichtete kurz über die Anfrage eines Gutachterbüro zu einer neuen Konzeption des Revierpark Wischlingen mit dem Titel „Park erleben und Natur erlernen“. In Zukunft soll der Revierpark als Innovationslabor für Bildung und Naturschutz mit einzigartigen Beobachtungs-, Experimentier- und Erlebnisorten mit einer Forschungsstation fungieren. Auch sollen geführte Expeditionen in das Naturschutzgebiet durchgeführt werden.
Ein zukünftiger Naturloop (Naturrundweg) soll den Park und das Naturschutzgebiet vernetzen. Hier wären einige Veränderungen und Modernisierungen geplant. Herr Quittek teilte mit, dass hier eine artenschutzrechtliche Prüfung des RVR in Auftrag gegeben worden sei. Hier wäre nun die Meinung des BUND abgefragt worden. Sein Wunsch wäre, kein Rummel an dem Naturschutzgebiet Hallerey und vor allem kein Naturtourismus. Herr Quittek bat darum, die Personen, die die Planung durchführen in die nächste Sitzung einzuladen um über das Projekt konkret zu berichten. Frau Viets erläuterte kurz, dass hier noch keine Zustimmung erfolgen müsste, sondern es sich lediglich um eine Datenabfrage bei den Naturschutzverbänden im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Gutachtens handele.
Herr Höing (60/2) wäre bereits über die Anfrage informiert.


Ausscheiden eines Mitgliedes und Begrüßung eines neuen stellvertretenden Mitgliedes
Herr Dr. Otterbein erklärte, dass Herr Dr. Gelmroth nicht mehr als Mitglied fungiert. Des Weiteren begrüßte er die neue Stellvertreterin für Herrn Büscher Frau Bornmann-Lemm.


Ausscheiden von Herrn Höing (Stellvertretender Leiter des Umweltamtes)
Der Beirat erklärte einen verlässlichen Partner, der Großes geleistet habe, zu verlieren und lässt Herrn Höing seine herzlichsten Wünsche ausrichten



Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Gimmler
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender