Niederschrift

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 08.11.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

-


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Christine Wollny-Riemann – 8/SK
Reiner Klüh – StA 10/FL
Jürgen Krause – StA 11/2
Simone Linneweber – StA 11/2
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Detlef Niederquell –StA 23
Peter Bartow – StA 50
Jörg Thurm – StA 66
Otto Schließler – StA 69

4. Gäste:

-




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 08.11.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Finanzen

2.1 4. Managementbericht zum Haushalt 2012
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

2.2 Managementbericht Personal mit Stichtag 30.09.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E1)

2.3 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011;hier:
1. Hausmeistervertretungsregelung an den Schulen für die Jahre 2013 ff.
2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08174-12)

2.4 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-12)

2.5 Elektronische Personalakte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07579-12)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2012
(Drucksache Nr.: 07579-12)

2.6 Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-12)

2.7 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07765-12)

2.8 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-12)

2.9 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07789-12)

2.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07967-12)

2.11 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)

2.12 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07957-12)

2.13 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07778-12)

2.14 Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08094-12)

2.15 Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07803-12)

2.16 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08140-12)

2.17 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)

2.18 Ersatzbeschaffung eines Kranwagens für die Feuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07691-12)

2.19 Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-12)

2.20 Konzept zur Beteiligung von Bürger/-innen in Haushaltsfragen (Bürgerhaushalt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07927-12)

2.21 Haushaltbegleitbeschlüsse 2010, Maßnahme 36902 H - Revision der Pachtverträge für Stadtbahnanlagen
mündlicher Bericht


3. Beteiligungen

3.1 Beteiligungsbericht 2011/2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07754-12)

3.2 GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07851-12)

3.3 S-Venture Capital Fonds Dortmund GmbH: Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07738-12)

3.4 Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07969-12)

3.5 Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
hier: Anpassung der Honorarhöhe für veranstaltungsbegleitende und infrastrukturelle Dienstleistungen in allen Geschäftsbereichen und im Büro der Geschäftsleitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-12)

3.6 Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2013
- Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vergabe von Räumen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07992-12)

3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07948-12)

3.8 Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der ecce - european centre for creative economy GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07970-12)

3.9 Übertragung des Grund und Bodens Rombergpark von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08003-12)


4. Liegenschaften

4.1 Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07586-12)

4.2 Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-12)

4.3 Schachtsanierung Emscherallee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07574-12)

4.4 Planungsbeschluss: Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07550-12)

4.5 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2012
(Drucksache Nr.: 07608-12)

4.6 Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08260-12)


5. Sondervermögen

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Gewinnverwendung 2011 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07723-12)
6. Sonstiges

6.1 Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07014-12)

6.2 Energiebericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07327-12)

6.3 Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete "Sanierung Nord II", "Sanierung Nord III Ost" und "Sanierung Nord III West"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07835-12)

6.4 Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06638-12)
Wurde in der Sitzung des Beauftragten/OB am14.06.12 nicht beschlossen. Beschluss neuer Rat.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2012
(Drucksache Nr.: 06638-12)

6.5 freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08236-12)

6.6 Auflösung der Haushaltsbegleitkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08254-12)


Zur Information erhalten Sie die Ausschusstermine für 2013


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Berndsen benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Haushaltsbegleitbeschluss 2012; hier: „Touristische Dienstleister unter einem Dach“:
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 07836-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.22 behandelt.
Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) ergebenden Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 08266-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.23 behandelt.
Mehrbedarfe des Sozialamtes für 2012 – Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 08271-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.24 behandelt.
Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr.: 07866-12
hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 08168-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.10 behandelt.

Weiterhin hat die Verwaltung gebeten, den folgenden TOP 2.9 von der Tagesordnung abzusetzen.
Eine Einzelsatzung ist hinfällig, da unter TOP 2.12 und 2.13 eine Regelung für das gesamte Stadtgebiet getroffen wird.
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07789-12)

Der Ausschuss ist sich darüber einig, den Tagesordnungspunkt abzusetzen.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet den Ausschuss im Rahmen der Dringlichkeit, vorausstellend zum Thema Finanzen, einen Bericht über den Wirtschaftsplan Klinikum zu behandeln. Er bittet um Auskunft des Kämmerers, Herrn Stüdemann, wie das Klinikum, Bezug nehmend auf die Vorlage im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung, seinen Wirtschaftsplan im Moment erfülle. Er bittet, diesen Punkt vor TOP 2.1 zu behandeln.

Der Ausschussvorsitzende Herr Monegel (CDU-Fraktion) bittet die Fraktionssprecher um ihre Einschätzung und kündigt im Anschluss an, den Antrag von Herrn Rettstadt zur Abstimmung zu stellen. Weiterhin sagt Herr Monegel zu, dass dieses Thema nach Aufbereitung und der Möglichkeit sich zu orientieren, in der nächsten Tagesordnung dieses Ausschusses Berücksichtigung finden werde.

Herr Rettstadt gibt an, dass er sich sicher sei, dass auch schon heute der Stadtkämmerer Auskunft geben könne. Ihm sei das Thema wichtig und er wolle es nicht in die nächste Sitzung schieben. Es habe ein Wechsel des Geschäftsführers gegeben, der auch bei Einladung in diesen Ausschuss noch nicht im „Stoff“ sein werde. Er erwarte eine Auskunft der Beteiligungsverwaltung, wie der Wirtschaftsplan sei und welche Auswirkungen er auf den Haushalt habe. Er wolle das im öffentlichen Teil besprechen.

Herr Stüdemann merkt an, dass er das Informationsansinnen akzeptieren könne. Er bittet aber um Verständnis, dass es noch eine Geschäftsführung außerhalb der Geschäftsführung gäbe. Er halte es für angemessen, dass in der nächsten Sitzung die Geschäftsführung des Klinikums anwesend sei und sachgerecht auf die Fragen antworte. Nach derzeitigen Prognosewerten sei nur möglich, Abweichungen darzustellen. Da sei die Verwaltung in der Tat unvorbereitet, nicht aussagefähig. Er schlägt vor, das Thema erst einmal entgegen zu nehmen und in der nächsten Sitzung jemanden von der Geschäftsführung einzuladen.

Herr Rettstadt bemerkt, dass die Vorlage im nichtöffentlichen Teil sehr kurzfristig eingereicht worden sei und sein Antrag sei nun die Reaktion darauf, was nicht schneller möglich gewesen sei. Er bittet, seinen Antrag zur Abstimmung zu stellen.

Herr Monegel stellt diesen Antrag zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den mündlich gestellten Antrag von Herrn Rettstadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Weiterhin hat die Feuerwehr gebeten, TOP 2.18 und 6.4 zusammen zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.09.2012

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, den TOP 2.2 Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung wie folgt zu ergänzen:

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) nimmt Bezug auf die Frage von Herrn Dr. Brunsing und stellt klar, dass eine Mitarbeiterin für Klangvokal befristet eingestellt wurde.

Mit dieser Änderung ist die Niederschrift angenommen.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
4. Managementbericht zum Haushalt 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07218-12-E2)

Herr Stüdemann berichtet und erläutert den 4. Managementbericht zum Haushalt 2012 anhand einer Präsentation und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Managementbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Managementbericht Personal mit Stichtag 30.09.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E1)

Frau Linneweber (Neuorientierung der Verwaltung) erläutert und präsentiert den Bericht (Anlage 1).
Sie weist darauf hin, dass dieser Bericht mit dem August-Bericht zusammengefasst sei. Im Anschluss beantwortet sie die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Managementbericht Personal mit Stichtag 30.09.12 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011;hier:
1. Hausmeistervertretungsregelung an den Schulen für die Jahre 2013 ff.
2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08174-12)

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass dieser Beschluss für das Haushaltsjahr 2012 gefasst worden sei, aber die Auswirkungen hinsichtlich der Personalkosten nur im Haushalt für 2013 dargestellt seien. Er fragt nach, inwiefern es bereits strukturellen Minderaufwand im Jahr 2012 gegeben habe und falls ja, wie hoch er gewesen sei.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) sagt zu, die Antwort dem Protokoll beizufügen (Anlage 2).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07961-12-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:
zur Vorlage 2.4 „Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.“ hat unsere Fraktion einige Verständnisfragen zum Hergang innerhalb des Jugendamtes. Diese bitten wir bis zu einer Beschlussfassung der Vorlage im Rat einer schriftlichen Beantwortung zuzuführen.

1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut, die irgendwann zu Problemen führen würde?

2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden, sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?

3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der Fallzahl abgeschlossen wurden? Im Falle der AWO wird kolportiert, dass eine 80%ige Auslastung der AWO-Einrichtungen vertraglich garantiert worden sei, unabhängig davon, ob die entsprechenden Fallzahlen im Jugendamt überhaupt anfallen.

4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass er einige Fragen habe, aber jetzt schon für seine Fraktion die Bitte habe, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen. Die Frage sei bezogen auf den Mehraufwand von 9,9 Mio. € des überplanmäßigen Mehraufwands für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Er möchte wissen, ob es ursächlich mit der Erstaufnahmeeinrichtung zusammen hänge oder ob es in anderen Kommunen ähnliche Phänomene gäbe. Weiterhin fragt er nach, ob man jetzt auf diesem Niveau bleibe oder ob sich das noch weiter nach oben entwickeln könne und in welcher Form die Verhandlungen mit dem Land fortgeschritten seien. Der zweite Bereich beziehe sich auf die 9,6 Mio. € für den Bereich der ambulanten stationären Hilfe. Da interessiere ihn, wie die Gegenfinanzierung laufen solle. Bei den Haushaltsberatungen 2011 sei beschlossen worden, dass die Gegenfinanzierung ausschließlich aus dem Etat des Kinder- und Jugendbereiches erfolgen solle. Das geschehe jetzt nicht, zumindest was die gut 6 Mio. € betreffe, die jetzt durch andere Ämter gebracht werden sollen. Dazu müsse man ja im Grunde erst einmal einen Beschluss aufheben. Wenn die Fragen beantwortet würden, hätte seine Fraktion die Vorlage auch gerne im Rat entschieden.


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge an, dass man sich anschauen könne, wie die Lage in Dortmund vor der Wiedereröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung im Jahr 2007 ausgesehen habe und wie es heute aussehe oder im Vergleich bei den Städten. Man könne sagen, dass man jetzt ungefähr das 4-fache Flüchtlingsaufkommen von jungen Menschen habe. Zurzeit seien es über 400. Die Kostenerstattung sei nicht einfach von den Kostenträgern in 16 Bundesländern abzuholen, das sei hingegen ein sehr mühseliger Prozess, da unterschiedliche Verständnisse von Flüchtlingspolitik und Jugendhilfepolitik damit hinein schwenkten. Er verdeutlicht, dass es Mitte des Jahres ein Schreiben des Oberbürgermeisters mit Begründungen und Argumentationen an die Ministerpräsidentin gegeben habe. Dieses Schreiben beinhalte, dass die Stadt zwar für das Land NRW mit seinen 16 Bundesländern unterschiedliche Politik und Jugendpolitikmodelle durchdekliniere und Hilfeverfahren abrechne, aber erwarte, dass die dort nicht erhaltene Kostenerstattungen in Höhe von ca. 20 % der Kosten von Düsseldorf kompensiert werde. Es habe Gespräche mit dem Staatssekretär, Prof. Schäfer, gegeben, der zwischenzeitlich nicht mehr im Dienst sei. Im Moment sei man noch im Klärungsprozess. Auch die Drohung, dass man evtl. die Erstaufnahmeeinrichtung nicht mehr weiterführen werde, stünde auch in dem Brief des Oberbürgermeisters. Die Ministerin habe signalisiert, dass man zu Gesprächen bereit sei. Auf die Frage von Herr Reppin, ob es sich noch höher entwickeln könne, gibt er an, dass es logisch sei, da man ja, z. B. nur eine kriegerische Auseinandersetzung haben müsse. Zu den Gegenfinanzierungen bittet er Herrn Burkholz (Jugendamt), zu antworten.

Herr Burkholz (Jugendamt) gibt zur Frage der Gegenfinanzierung an, dass es innerhalb des Jugendamtes eine Gegenfinanzierung gäbe, nämlich die 19,5 Mio. €, reduziert auf 5,3 Mio. €. Mehr sei aus dem Jugendamtsbereich heraus auch nicht zu finanzieren. Die 5,3 Mio. € kämen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.


Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion auf das Gespräch im Ältestenrat zurückgehe, in dem mitgeteilt worden sei, was im Jugendamt passiert sei, wie es zu dieser Bugwelle gekommen sei und warum es erst jetzt auffalle. Er erwarte eine Antwort seiner Fragen für die Ratssitzung.

Herr Stüdemann gibt an, dass man grundsätzlich anmerken müsse, dass etwa über 97 % der Rechnungen aus dem Jahr 2011 stammten. Außerdem handele es sich um keine Bugwelle, sondern darum, dass die Situation auf ein anderes Niveau hoch gelaufen und dort geblieben sei. Deshalb empfehle sich eine Fallinventur, was probiert worden sei, aber bisher nicht zum Ergebnis beigetragen habe. Man müsse die Ursachen benennen und damit ausschließen können, dass es Veruntreuung gäbe. Eine Beurteilung sei so nicht möglich. Der Oberbürgermeister habe das Rechnungsprüfungsamt mit der Analyse beauftragt. Das Rechnungsprüfungsamt müsse jetzt entscheiden, ob ein externes Unternehmen dazu geschaltet werde oder ob es im Alleingang zu schaffen sei. Das Ergebnis werde gebraucht.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, bezüglich der anstehenden Deckungsbeträge aus dem Sozialamt, ob ein Kind in Dortmund weniger Hilfe bekomme, als ihm zustünde. Weiterhin merkt er an, dass er die Anfrage der Fraktion Die Linke interessant finde und sei auf die Antwort im Rat gespannt. Er sei nicht bereit, Punkt 3 der Vorlage mitzutragen, da er gerne wissen möchte warum wann etwas hoch gehe und wie er es festschreiben müsse. Er fragt bei Herrn Stüdemann nach, ob es möglich sei, ein Ergebnis wie es in Zukunft aussehen solle, bis zur Ratssitzung zu bekommen.

Herr Stüdemann gibt an, dass es bis zur Ratssitzung nicht möglich sei. Man müsse in repräsentativen Kategorien durch die Fälle gehen und sagen, dass das, was nicht zurückerstattet werde, nach Gesetzeslage eine Pflichtveranstaltung für den hochkomplexen verrechtlichen Bereich sei. Die Schutzbehauptung des Landes, der Stadt nicht finanziell kompensatorisch zur Seite zu stehen, sei nicht tragfähig. Den Nachweis dafür zu führen, sei schwierig. Man werde alles sortieren und eine genaue Ausfertigung werde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt, aber nicht bis zur nächsten Woche, das sei nicht zu schaffen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt an, dass es ein klassisches Beispiel dafür sei, dass die Stadt Ausgaben habe und Probleme, diese Ausgaben refinanziert zu bekommen. Die Verträge seien mit der alten Landesregierung schlecht ausgehandelt worden. Er sei der Meinung, dass das Land zu 100 % die Kosten erstatten müsse. Man dürfe nicht zulassen, dass das Land bestimme, wie der Hilfebedarf hier aussehe und wie er gedeckt werden müsse, das sei Sache des Jugendamtes.

Herr Reppin hat noch eine Rückfrage zu den 9,6 Mio. €. Auf Seite 3 der Vorlage gäbe es die Übersicht der Summen der periodenfremden Aufwendungen mit Stand 25.09.12. Man habe jetzt Anfang November und er fragt nach, ob der Betrag überhaupt noch stimmen würde. Er stellt folgende Fragen:

1. Wie groß sei die Wahrscheinlichkeit, dass das, was heute hier beschlossen werde, morgen nicht schon Makulatur sei?

Auf Seite 6 der Vorlage gäbe es eine mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahre 2016. Da würde auffallen, dass in den Folgejahren immer gleiche Beträge fortgeschrieben würden. Es gäbe nur eine Ausnahme bei den stationären Hilfen, Heimerziehung und sonst. Wohnformen. Da steige der Betrag in 2016 plötzlich um 2 Mio. €.


2. Welche Erkenntnisse seien dort gewachsen, dass man 2016 2 Mio. € mehr brauche?

3. Stimme der Betrag von 9,6 Mio. € oder werde er bis zum Jahresende größer?

4. Wie seriös sei die mittelfristige Planung in dieser Vorlage?

Herr Stüdemann antwortet für die beiden ersten durchgeschriebenen Werte. Man habe gesagt, dass der Anstiegssprung strukturelle Ursachen haben müsse. Eine Unterstellung, dass man keine Gegensteuerungsmöglichkeit bei einer strukturellen Veränderung habe, sei nicht lebensnah. Man unterstelle durchaus, nachdem man so viel teurer geworden sei, dass die Steuerungsbemühungen und Anstrengungen, die jetzt einsetzen würden, wie die Einführung von Auftragsbüchern, die Rechnungserfassung und die Rechnungsbearbeitung, sicherlich auch verhaltens- und therapiekorrigierende Wirkung habe. Nach zwei bis drei Jahren werde sich das durch die vorhandenen Teuerungen, in jedem Fall wieder aufgezehrt haben, was der Grund für diese Figur sei. Zu den Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge könne er nichts sagen.


Herr Burkholz erläutert, dass es bereits in der Begründung der Vorlage stehe, dass man bei den Erträgen davon ausgegangen sei, dass die Landesregierung die Kosten erstatte. Man habe die 80 % gerechnet und ergänzt und man sei davon ausgegangen, dass das Land das auch tue und deswegen seien die Beträge auch so eingerechnet.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion den Einsatz einer kaufmännischen Struktur im Jugendamt begrüße. Der Prozess sei seiner Meinung der Sache nach nicht angemessen. Der Mehrbedarf im Jugendamtsbereich habe in den letzten Jahren immer bei 5 Mio. € gelegen, was ja offensichtlich zu wenig sei. Er fragt nach, ob bei den Kosten, die auf das Jahresergebnis 2011 mit eingerechnet werden, die 5 Mio. € bereits beinhaltet seien.

Herr Stüdemann erklärt, dass die Situation auch zu einigen innerkollegialen Verwerfungen geführt habe. Die Risikowahrnehmung sei deutlich falsch ausgeprägt. Man sei in der Tat irgendwann im Laufe des Jahres bei 27 Mio. € Mehrbelastung gewesen und habe das alles als Problem tranchiert und gesagt, dass man den Jahresabschluss noch einmal aufmache, um zu verbuchen, was zu 2011 gehöre. Dann zu sagen, dass das Problem nicht so groß gewesen sei, sei nicht akzeptabel. Die Ursachendefinition sei bis heute nicht geglückt, das sei nicht Aufgabe der Kämmerei, die immer wieder schriftlich aufgefordert habe, mit den Jahresabschlussarbeiten die relevanten Rechnungen zu verbuchen und das ordnungsgemäß nach Vorgaben des Gesetzgebers zu erledigen.

Herr Radtke (SPD-Fraktion) gibt an, dass es natürlich im Rechnungsprüfungsausschuss debattiert werde. Man habe die Prüfung des Jahresabschlusses, da werde man auch mal über diese Sachen reden und die Verantwortlichkeit der Jugenddezernentin im Rechnungsprüfungsausschuss thematisieren.

Herr Rettstadt erklärt, dass das Problem gravierend sei und sich auch nicht schön rechnen ließe. Auch er sehe Wahrnehmungsschwierigkeiten in der Leitung. Man müsse sehen, wie man in Zukunft damit umgehe. Er berichtet kurz aus dem Kinder- und Jugendausschuss, der seiner Meinung nach nicht sehr hilfreich sein werde. Er sei der Meinung, dass das der Rat konsequent entscheiden müsse.

Herr Langhorst drängt auf eine differenziertere Betrachtung der Angelegenheit. Im Januar habe es ein Schreiben der Verwaltung an den Regierungspräsidenten in Arnsberg bezüglich der Berichtspflichten aus der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2011 gegeben, in dem ganz klar auf die Unterfinanzierungen des Jugendamtes hingewiesen worden sei und dies als bekannt bezeichnet wurde.
Er zitiert einen Auszug aus dem Schreiben.

Herr Reppin gibt an, dass man über zwei Ebenen rede. Einmal darüber, ob dieser Bereich auskömmlich ausgestattet sei oder nicht, was offensichtlich nicht der Fall sei. Die andere Ebene halte er für viel problematischer, nämlich dass es offensichtlich in diesem Amt möglich gewesen sei, dass man eine Buchhaltung aus der mittleren Steinzeit geführt habe und die Regeln des NKF sträflich missachtet habe. Das Jahresergebnis 2011 müsse jetzt wieder aufgebaut werden, was nichts mit dem Etat oder der Etathöhe zu tun habe, sondern mit der Art und Weise, wie organisatorisch vorgegangen worden sei. Wenn das in so einem Amt über Jahre möglich gewesen sei, könne es ja nur unter Billigung der Amtsleitung und des Dezernates geschehen sein. Wenn das jemand nicht gewusst habe, kenne er sein Geschäft nicht, was eine Katastrophe wäre. Er frage sich, wie groß das Risiko sei, wenn man bei anderen Ämtern hinschaue, dass ähnliche Vorfälle zu finden seien. Er halte das, was dort stattgefunden habe für ein klassisches Organversagen.

Herr Stüdemann merkt an, dass es im Rechnungsprüfungsamt zu besprechen sei. Er gibt an, dass das was Herr Reppin ausgeführt habe, der entscheidende Punkt sei. Es gäbe keine Auskunft des Jugendamtes aus den letzten Jahren, die der Realität einigermaßen angemessen gewesen wäre. Die Kämmerei habe nicht für das Jugendamt die Zahlen manipuliert. Die vorgelegten Zahlen seien ausschließlich die des Jugendamtes. Er betont noch einmal, dass das nichts mit den Haushaltsveranschlagungen oder der Kämmerei zu tun habe. Auch in den Budgetgesprächen mit dem Jugendamt habe es keinen Hinweis auf den Mehrbedarf gegeben. Abschließend fasst er zusammen, dass das Handwerk nicht in Ordnung sei, die Kontrollen nicht funktioniert hätten und es für verschiedene Bereiche keine sauberen vertraglichen Regelungen gäbe. Das Jugendamt mit den zuständigen Abteilungen habe selbst keinen Überblick über die Fälle und Kosten.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet es erstaunlich, dass es immer bekannt gewesen sei, dass es im Jugendamt eine Unterfinanzierung gegeben habe. Sie findet den Umgang miteinander sehr merkwürdig und sie geht davon aus, dass die Gespräche auch mit der Kämmerei geführt worden seien und sie wundere sich, dass von dort aus nicht darauf geachtet worden sei, dass in allen Ämtern der Stadt Dortmund entsprechend der Regelungen des NKF gehandelt werde. Sie gehe davon aus, dass die Controller der einzelnen Ämter auch mit der Kämmerei zusammen arbeiten. Der Besorgnis von Herrn Reppin könne sich ihre Fraktion gut anschließen.

Herr Wissmann (Kämmerei) nimmt Stellung und verließt zwei Texte aus der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Dortmund (Punkt 3.4 „Durch die auf die Fachbereiche übertragene Fach- und Ressourcenverantwortung besitzen diese die vollstände Ergebnisverantwortung.“) und aus den Jahresabschlussverfügungen des Kämmerers seit NKF-Einführung 2003 bis 2011(„ Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind alle Geschäftsvorfälle periodengerecht den Haushaltsjahren 2011 oder 2012 ff. zuzuordnen. Das geschieht nach Prüfung des zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls unter anderem durch die Bilanzierung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen, sonstige Verbindlichkeiten und sonstigen Rückstellungen.“) Diese Regelungen würden für alle Ämter der Stadtverwaltung gelten und seien anzuwenden. Er erinnert, dass das Rechnungsprüfungsamt mit dem Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresabschlüsse der letzten Jahre bis einschließlich 2010 uneingeschränkt testiert habe. Letztendlich habe der Rat dem Oberbürgermeister Entlastung nach § 96 GO erteilt. Es habe also für die Kämmerei keine Erkenntnisse gegeben, dass irgendwelche Daten nicht berücksichtigt worden seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den unter Punkt 1. verfassten Sachverhalt zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen, weist aber auch auf eine Befassung der Punkte 2. und 3. in den Haushaltsberatungen hin.

Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung ihrer Fragen bis zur Ratssitzung.

zu TOP 2.5
Elektronische Personalakte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07579-12)
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2012
(Drucksache Nr.: 07579-12)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 25.09.2012 vor.
Herr Rm Berndsen schlägt im Namen der SPD-Fraktion vor, eine Empfehlung für die Einführung der elektronischen Vorgangssachbearbeitung zusammen mit einem Zusatz auszusprechen. Es müsse die Vernichtung des Papiers gewährleistet sein, ein Einscannen, Ausdrucken o. ä. dürfe nicht erfolgen. Er sieht hier die Möglichkeit, Planstellen einzusparen.

Auf die Nachfrage der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke), ob der Datenschutz bei diesem Thema involviert war, stellt Herr Müller heraus, dass der Datenschutzbeauftragte in der Projektgruppe beteiligt wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt einstimmig dem Zusatz, dass die Vernichtung der Altakten gewährleistet sein muss, zu und fasst er mit dieser Ergänzung einstimmig die nachfolgende Empfehlung:

Der Rat beschließt die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung mit elektronischer Personalaktenführung bei der Stadt Dortmund in dem jeweils machbaren und wirtschaftlichen Umfang.

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) bittet für Ihre Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen. Eine schriftliche Stellungnahme des Personalrates zu diesem Verfahren sei für die Ratssitzung angefordert und für die Beschlussfassung notwendig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 2.6
Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-12)
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2012
(Drucksache Nr.: 07718-12)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 25.10.2012 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2012 vor:

„ ... die Fraktion DIE LINKE bittet um Beratung des nachstehenden Zusatzantrages:

Der Rat hebt seinen Beschluss zur Reduzierung des Personalbudgets um 2% pro Jahr auf. Eine Arbeitsverdichtung für MitarbeiterInnen im Rahmen von Kürzungen am Personalbudget ist künftig auszuschließen. Von diesem Beschluss unangetastet bleibt die Möglichkeit von Rat und Personaldezernent über die Reduzierung von Aufgaben für die Verwaltung Entlastungen für die MitarbeiterInnen oder im Budget einzuführen.

Begründung
Die Verwaltung wurde durch die Umsetzung des bestehenden Beschlusses in ihrer Funktionsfähigkeit geschädigt. Eine Stadt der Größe Dortmunds braucht aber eine funktionsfähige Verwaltung. Der Personalrat hat vor der Sommerpause einen Baustellenbericht zur Lage in der Stadtverwaltung vorgelegt, der die Notwendigkeit zur Aufhebung der bestehenden Beschlusslage aus unserer Sicht unterstreicht, sofern dem Gemeinwesen kein Schaden zugefügt werden soll. Einer Kostenreduzierung im Personalbudget stehen Mehrkosten durch den Kürzungsbeschluss gegenüber, die durch Arbeitsüberlastung und erhöhte Krankenstände und damit unerledigte Aufgabenerfüllung, aber auch durch intensive Fremdvergabe zustande kommen. Mehraufwand und Personalkürzungen sind nach unserer Ansicht miteinander zu verrechnen, um den tatsächlichen Haushaltseffekt der bestehenden Beschlusslage darzustellen. Eine Reduzierung des Kürzungsbeschlusses auf lediglich 1,5% reicht aus Sicht unserer Fraktion darüber hinaus nicht aus, um dem laufendem Degenerationsprozess innerhalb der Verwaltung entgegen zu treten. Pauschale Kürzungen ohne Aufgabenkritik haben sich sowohl personalpolitisch als auch finanzpolitisch als untauglich erwiesen.“

Im Ausschuss bestand Einvernehmen, dass die Vorlage zusammen mit dem Antrag der Fraktion Die Linke im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen diskutiert werden soll und an den Rat der Stadt durchläuft.


Beschluss:
Folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2012 wird zusammen mit der Vorlage ohne Beschlussempfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation an den Rat der Stadt weitergegeben:

„ ... die Fraktion DIE LINKE bittet um Beratung des nachstehenden Zusatzantrages:


Der Rat hebt seinen Beschluss zur Reduzierung des Personalbudgets um 2% pro Jahr auf. Eine Arbeitsverdichtung für MitarbeiterInnen im Rahmen von Kürzungen am Personalbudget ist künftig auszuschließen. Von diesem Beschluss unangetastet bleibt die Möglichkeit von Rat und Personaldezernent über die Reduzierung von Aufgaben für die Verwaltung Entlastungen für die MitarbeiterInnen oder im Budget einzuführen....“
Frau Starke (SPD-Fraktion) bittet, da diese Vorlage haushaltsrelevant sei, sie in die nächste Sitzung und somit in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage und den Antrag der Fraktion Die Linke in seine nächste Sitzung.


zu TOP 2.7
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07765-12)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2012
(Drucksache Nr.: 07765-12)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.12 vor:
Mit Blick auf die Freiziehung der Hauptschule Lützowstraße zum 31.07.2015 werden
schrittweise Schulräume entsprechend frei. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bekräftigt,
dass die freiwerdenden Schulräume der „Bunten Schule“ zur Verfügung gestellt werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht für das Jahr 2011/12 über die
schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund mit oben genanntem
Zusatz zur Kenntnis.

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht für das Jahr 2011/12 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -)


zu TOP 2.9
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07789-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat den Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 2.10
Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07967-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


zu TOP 2.11
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)

Herr Dr. Brusing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass seine Fraktion sich gewundert habe, dass der Kostendeckungsgrad sowohl beim Winterdienst, als auch bei der Straßenreinigung nicht bei 100 %, sondern zwischen 75 und 79 % läge. Er bittet um Auskunft wie dieser Prozentsatz zustande komme und was gegen oder für 100 % sprechen würde.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass er nur bedingt antworten könne. Außerdem erklärt er, dass nicht alle Kosten auf die Gebühren umlegbar seien und deshalb keine 100 % Kostendeckung erreicht werden könne. Das seien gebührenrechtliche Feinheiten, die er gerne schriftlich beantworte und dem Ausschuss zur Verfügung stelle. (
Anlage 3)

Frau Starke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion darum bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Frage von Herrn Dr. Brunsing bezüglich des Kostendeckungsgrades in der Vorlage beschrieben sei. Da gäbe es EU-rechtliche Bestimmungen und Gerichtsbeschlüsse. Die Stadt dürfe nicht alles in Rechnung stellen. Insofern sei der Kostendeckungsgrad völlig in Ordnung. Seine Fraktion sei mit der Vorlage nicht zufrieden und würde deshalb bei positiver Bewertung des Winterdienstes insgesamt ablehnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.12
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07957-12)

Herr Pisula (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die redaktionellen Veränderungen positiv bewerte. Nicht so positiv sehe seine Fraktion dagegen die in der Vorlage versteckten Gebührenerhöhungen, die letztendlich in die Haushaltsberatungen gehörten. Das gleiche gelte für den folgenden TOP 2.13. Beide Vorlagen werde seine Fraktion ablehnen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgt den Ausführungen von Herrn Pisula. Auch seine Fraktion werde beide Vorlagen ablehnen.

Herr Harnisch (SPD-Fraktion) bittet für seine Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.13
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07778-12)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07778-12-E1)

Herr Pisula (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die redaktionellen Veränderungen positiv bewerte. Nicht so positiv sehe seine Fraktion dagegen die in der Vorlage versteckten Gebührenerhöhungen, die letztendlich in die Haushaltsberatungen gehörten. Das gleiche gelte für den folgenden TOP 2.13. Beide Vorlagen werde seine Fraktion ablehnen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgt den Ausführungen von Herrn Pisula. Auch seine Fraktion werde beide Vorlagen ablehnen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Ausschusssitzung zu og. TOP zu folgenden Fragen :

1. Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen ?
Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist ?

2. Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten ?
Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht ?

Die darin enthaltenen Fragen werden wie folgt, mündlich durch Frau Pehlke (Tiefbauamt ) beantwortet:

Zu Frage 1: Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen ?
Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist ?
Andeutungsweise ergebe sich das aus der Beschlussvorlage. Man habe sich im Wesentlichen davon leiten lassen, was die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes an Spannbreite vorsehe. Das differiere, je nach Art von Straße und Teileinrichtung zwischen 50 und 80 %. Daran habe man sich orientiert. Die Stadt Dortmund bleibe weiterhin überwiegend hinter den Maximalsätzen der Mustersatzung zurück. In der Vorlage sei auch enthalten, dass beispielsweise die Stadt Münster bei vielen Straßenarten und Teileinrichtungen bei 80 % läge. Soweit habe man als Stadt Dortmund bewusst nicht gehen wollen. Sie bittet darum, in den Überlegungen mit einzubeziehen, dass das bislang gerichtlich in keiner Weise
beanstandet worden sei. Die Satzung sei beim Verwaltungsgericht anstandsfrei geblieben. Die Beiträge seien seit einigen Jahren nicht angepasst worden. Es bestehe weiterhin Spielraum nach oben und sei damit „moderat“ .Sie betont, dass es sich bei den Straßenbaubeiträgen z. B. im Vergleich zu Straßenreinigungsgebühren außerdem für den Grundstückseigentümer um eine einmalige Zahlung handele.

Zu Frage 2: Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten ?
Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht ?

Der Begriff des wirtschaftlichen Vorteils sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber habe den Kommunen mit dieser Formulierung einen weiten Beurteilungsspielraum zugestehen wollen. Die Kommunen seien in diesem Rahmen frei, diesen Anteilssatz festzusetzen und den wirtschaftlichen Vorteil zu bemessen. Es gäbe auch kein festgelegtes Verfahren. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses in den Jahren 2008 und 2012 sei ebenfalls in die Überlegungen einbezogen worden. Beim Betrachten dieser Zahlen könne man erkennen, dass Wertsteigerungen bis zu 10 % seien. Immobilien mit intakter Infrastruktur hätten einen höheren Wert und ließen sich auch leichter veräußern. Man sehe beispielsweise am Neubaugebiet Hohenbuschei, wo die Straßen auf Wunsch des Erschließungsträgers vielfach bereits im Endausbau hergestellt werden, dass sich dadurch die Vermarktungssituation erheblich verbessere. Das könne man auch im gleichen Maße auf die Erneuerung und die Verbesserung des KAG-Bereiches übertragen. Die Stadt Dortmund sei im oberen Bereich dieser Grundstückswerte. Es sei nur legitim, wenn die Stadt Dortmund sage, der Anlieger habe einen höheren Vorteil, sodass dementsprechend auch bei den Anliegerbeiträgen Rechnung getragen werde.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es richtig sei, dass das Jahr 2012 keine Erhöhung erhalten werde. Er gibt an, dass er die Änderung, die in § 10 (Faktor 5) genannt werde, als Erhöhung ansehe und bittet um Erläuterung.

Frau Pehlke fragt nach, ob § 10 der BauGB-Satzung gemeint sei. Sie gibt an, dass es sich dabei um die Vollgeschosse handele, was ein Faktor bei der Berechnung des Beitragssatzes sei und nicht des Anteilssatzes. Bislang sei das etwas ungleichmäßig gewesen, was bei kritischer Durchsicht aufgefallen sei. Da habe man eine Erhöhung im gleichen Maße und gleichmäßigen Schritten angestrebt, was im Durchschnitt keine große Veränderung ergeben würde.

Herr Pisula gibt an, dass er die Gleichmäßigkeit nachvollziehen könne, fragt aber noch nach, wieso es vorher bei 1,7 endete und jetzt bei 2.0. Das sei für ihn trotzdem eine Erhöhung. Er bittet um Aufklärung.
Frau Pehlke sagt eine Klärung bis zum Rat zu,

die wie folgt zur Ratssitzung am 15.11.12 beantwortet wurde:

Die Erhöhung des Vervielfachers für die Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen ist in erster Linie auf die nunmehr gleichmäßige Steigerung um 0,25 zurückzuführen. Auch die vergleichsweise Betrachtung von Satzungen anderer Kommunen trug zu dem Vorschlag bei.
Im Übrigen werden durch die Änderungen bei den Vervielfachern keinerlei Kostensteigerungen für die Gesamtheit der Beitragspflichtigen ausgelöst.
Es handelt sich vielmehr lediglich um eine Frage der Verteilung des Aufwandes. Hier sollen zukünftig diejenigen mehr Kosten übernehmen, deren Grundstück baulich stärker genutzt werden kann, als diejenigen, deren Grundstück wegen weniger Vollgeschossen in geringerem Maße nutzbar ist. Insgesamt führt dies zu einer anderen (gerechteren) Verteilung, aber nicht zu Einnahmevorteilen der Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.14
Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08094-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die anliegende Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuer­satzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010.


zu TOP 2.15
Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07803-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage nicht mittragen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die Zahlen, die als finanzielle Auswirkungen beschrieben wären, noch nach unten korrigiert würden.

Herr Wissmann (Stadtkämmerei) sagt eine Korrektur bis zu Haushaltsberatung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 2.16
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08140-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 578.933,61 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 2.269.232,50 €.



zu TOP 2.17
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07790-12-E2)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2012
(Drucksache Nr.: 07790-12)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2012
(Drucksache Nr.: 07790-12)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
wir bitten um Abstimmung und Beratung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Verwaltungsvorlage skizzierte Sonderstellung des Zielfeldes „Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit“ aufzugeben und sämtliche am 15.12.2011 vom Rat beschlossenen sieben Zielfelder (inkl. der jeweiligen strategischen Ziele) im Prozess der Ermittlung und Festlegung des politischen Informationsbedarfs gleichwertig zu behandeln.



Begründung

Am 15.12.2011 hat der Rat der Stadt die „Kommunale Handlungsfähigkeit“ unter Zuweisung der Wertigkeit „1“ als eines von sieben gleichberechtigten politischen Zielfeldern im Rahmen des Zielfindungsprozesses zum wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) festgelegt. Diese Zielfelder bilden die Basis für das weitere Verfahren zum Aufbau des gesamtstädtischen Zielsystems (vgl. DS-Nr. 05304-11, S. 2, 5. Abs.).

Im Zuge der Beschlussfassung des strategischen Zielsystems ist nunmehr – abweichend von der bisherigen Beschlusslage - eine Sonderstellung des Zielfeldes „Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit“ vorgesehen, da weder dem Zielfeld, noch den einbezogenen strategischen Zielen eine konkrete Produktgruppe des WOH leistungsbezogen zugeordnet werden könne. Damit entsteht der Eindruck, dass die allgemeinen Finanzziele in der weiteren Beratung weitestgehend losgelöst von Kennzahlen, Überprüfbarkeiten und politischen Steuerungsmöglichkeiten zu betrachten sind.

Um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass die für dieses Zielfeld avisierten strategischen Ziele (1. Reduzierung des Fehlbedarfes/Fehlbetrages; Verringerung des Anstieges der Liquiditätskredite; 2. Erreichung eines ausgeglichenen Gesamtergebnisses / einer ausgeglichenen Ergebnisrechnung; Gleichbleibendes Niveau an Liquiditätskrediten; 3. Erzielung von Überschüssen im Gesamtergebnisplan / in der Gesamtergebnisrechnung; Reduzierung der Liquiditätskredite) allenfalls informatorische Datengrößen abbilden, ist auch hinsichtlich der „kommunalen Handlungsfähigkeit“ eine politische Steuerungsmöglichkeit mit entsprechender Evaluierung des Zielerreichungsgrades zweifelsfrei zu gewährleisten.

Daher sind sämtliche am 15.12.2011 beschlossenen sieben Zielfelder gleichgestellt zu behandeln, um den finanzpolitischen Rahmenbedingungen sowohl zur Vermeidung einer Haushaltssicherung als auch im Kontext des WOH die gebührende Bedeutung zukommen zu lassen.

Der anstehenden Diskussion zum Kennzahlensystem bleibt es darüber hinaus vorbehalten, wirkungsorientierte Informationen zu ermitteln, Verknüpfungen zu bestehenden Produktgruppen zu ziehen oder – bei Bedarf – auch neue Produktgruppen zu schaffen, sofern dies für den politischen Steuerungsbedarf sinnvoll und notwendig erscheint.


In diesem Zusammenhang ist kein Grund ersichtlich, warum dies nicht auch für das Zielfeld „Kommunale Handlungsfähigkeit“ mit seinen strategischen Zielen gelingen und möglich sein soll. Ein Alleinstellungsmerkmal dieses Zielfeldes ist daher nicht nachvollziehbar.


Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 31.10.2012 vor:
zu TOP 3.5
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)

Hierzu stellt Herr Herkelmann (Behindertenpoltisches Netzwerk) folgenden Antrag:

1. In der Konkretisierung der strategischen Ziele sowie der Ermittlung und Festlegung des politischen Informationsbedarfes wird das Behindertenpoltische Netzwerk in allen Zielfeldern, hilfsweise in allen Fachgebieten, beteiligt. Damit wird es möglich, die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Erstellung des Wirkungsorientierten Haushalts einfließen zu lassen. Die Beteiligung des Behindertenpoltischen Netzwerks wird barrierefrei gestaltet.

2. Die Ergebnisse des Prozesses werden auch dem Behindertenpoltischen Netzwerk zur Kenntnis gegeben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Befassung mit der Vorlage mit dem Antrag des Behindertenpoltischen Netzwerks in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.10.2012 vor:
zu TOP 5.1
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 07790-12-E1):

„… die Vertreter der Jugendverbände beantragen, die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem“ nicht zu beschließen.

Begründung:
In der Sitzung vom 05.09.2012 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis einzurichten, der die strategischen Ziele und die daraus abzuleitenden Teilziele entwickelt. Die Beschlussfassung über die Vorlage sollte erst nach dem Treffen des Arbeitskreises erfolgen.“


Herr Krueger führte in die Vorlage ein.
Wie bereits zugesagt, werden die Vertreter des Ausschusses in der Arbeitsgruppe die Möglichkeit haben, sich intensiv Gedanken über vorhandene Informationsbedarfe im Rahmen der strategischen Ziele und insbesondere über die zu bildenden Kennzahlen zur politischen Steuerung machen können. Er wies darauf hin, dass wie vereinbart und protokolliert in der Arbeitsgruppe nicht mehr über die globalen strategischen Ziele diskutiert werden solle, sondern über die Steuerungsinformationen und die Kennzahlen. Er unterstrich noch einmal das ernsthafte Bestreben der Verwaltung, die Politik in diesem Prozess mitzunehmen und zu beteiligen. Es werde in der Arbeitsgruppe ausreichend Gelegenheit bestehen, sich mit Ideen, Vorstellungen und Wünschen einzubringen.
Abschließend warb er um Zustimmung zu der Vorlage, damit sich die folgenden Gremien mit ihr inhaltlich auseinandersetzen können und nach dem Ratsbeschluss sofort in den politischen Diskurs eingestiegen werden könne. Daher wurden die beiden jugendpolitischen Ziele auch ausgesprochen global gefasst, um alle geäußerten Vorstellungen und Wünsche innerhalb dieser Ziele umsetzen zu können.

Herr Rettstadt brachte seine zustimmende Haltung zum Ausdruck. Mit dem WOH erhalte die Politik die benötigten die Steuerungsinstrumente, um auch in der Kinder- und Jugendpolitik die Ziele vorzugeben und die tatsächliche Umsetzung nachvollziehen zu können.
Die hier definierten Zielfelder seien wirklich sehr global formuliert. Das sei auch in Ordnung. Wichtig seien die Kennzahlen. Er halte es nicht für sinnvoll, die globalen Ziele noch einmal zu diskutieren.

Herr Oppermann begründete den Antrag der Jugendverbände.
Er halte es nach wie vor für richtig, sich in der Arbeitsgruppe auch noch mal mit den strategischen Zielen zu beschäftigen. Der Bereich der Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen nach dem KJHG komme definitiv zu kurz und umfasse mehr als in der Vorlage mit „…Wohl von Kindern und Jugendlichen wird konsequent umgesetzt…“. Wobei natürlich klar sei, dass der Schwerpunkt der Diskussion auf den entsprechenden „Teilzielen“ liegen müsse.

Herr Barrenbrügge signalisierte noch Beratungsbedarf für seine Fraktion.

Herr Rettstadt schlug vor, die Vorlage in der nächsten Sitzung zu beraten, der Antrag der Jugendverbände sollte als eingebracht angesehen werden.

Frau Bonekamp gab den Termin für das Treffen der Arbeitsgruppe bekannt: 21.11.2012, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr.

Herr Sohn machte darauf aufmerksam, dass es sich bei der Arbeitsgruppe um ein Beratungsgremium handelt und um keinen offenen Arbeitskreis (Teilnehmer: Sprecher der im Ausschuss vertretenen Fraktionen – Herr Barrenbrügge, Frau Pieper, Herr Rettstadt, Frau Schütte-Haermeyer - sowie je ein Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände, ggf. die jeweiligen persönlichen Vertreter). Er bat um kurzfristige Mitteilung, welcher Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände an der Arbeitsgruppe teilnehmen wird.

Frau Pöting bat darum, zumindest die Vorsitzende des Schulausschusses an der Arbeitsgruppe teilnehmen zu lassen, da auch schulische Belange betroffen sind.

Als Vertreter der Jugendverbände in der Arbeitsgruppe wurde Herr Andreas Roshol benannt. Der/die Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände wird noch nachgemeldet.
Herr Spangenberg bekräftigte noch einmal die Ausführungen von Herrn Oppermann und hielt den Antrag der Jugendverbände aufrecht.

Herr Krueger warb noch einmal eindringlich für ein positives Votum des Ausschusses.
Er versicherte, dass der Dialog zwischen Politik und Verwaltung zur Definition der politischen Steuerungsinformationen und Kennzahlen intensiv betrieben werden solle. Damit kein zeitlicher Verzug einsetzt, sollte dieser Prozess unmittelbar nach dem Beschluss des Rates am 15.11.2012 einsetzen. Alle Vorschläge würden in den weiteren politischen Zielfindungsprozess einfließen.

Die Mitglieder erklärten sich auf Wunsch von Frau Pöting nach kurzer, kontroverser Diskussion damit einverstanden, auch eine Vertreterin des Schulausschusses – in Person der Vorsitzenden – an der Arbeitsgruppe zu beteiligen.

Es bestand Einvernehmen, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 28.11.2012 abschließend zu beraten. Eine Abstimmung über den Antrag der Jugendverbände wurde daher als nicht mehr erforderlich angesehen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Begründung des Antrags seiner Fraktion eigentlich klar sei. Es verhalte sich in der jetzigen Vorlage so, dass die kommunale Handlungsfähigkeit praktisch übergeordnet sei. Das ermögliche keine genaue Definition. Wenn man als Rat Einfluss haben wolle, müsse man die Ziele genau definieren können. Ansonsten gäbe man die Finanzhoheit und die mögliche Kontrolle in diesem wichtigen Feld aus der Hand. Er appelliert an die anderen Fraktionen, diesen Antrag mitzutragen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion es gut finde, dass es mit dem Wirkungsorientierten Haushalt voran gehe und plädiere dafür, die Vorlage in der vorgelegten Form zu empfehlen. Der Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes mache Sinn, bzgl. des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste merkt sie an, dass das Thema kommunale Handlungsfähigkeit und die Bemühung um einen entsprechenden Haushalt das Grundlegende seien und deshalb an der vorgelegten Zieldefinition nichts weiter zu ändern sei. Deshalb würde Ihre Fraktion die Vorlage und den Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfehlen.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) schließt sich den Äußerungen von Frau Reuter an. Die Zielfelder seien ausführlich beraten worden und deshalb überrasche ihn der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste. Der Wirkungsorientierte Haushalt laufe parallel zum Haushaltsplanentwurf und deshalb gehe auf keinen Fall etwas verloren.

Herr Rettstadt erwähnt, dass ohne den Antrag Steuerungsmöglichkeiten und Transparenz fehlen würden. Was Frau Reuter gesagt habe, sei so nicht richtig.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion den Worten von Frau Reuter bezüglich der Vorlage deutlich anschließe. Er glaube, dass beim Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und seinem Beschlussvorschlag ein Irrtum vorläge. Die Kennzahlen, die in den definierten Bereichen erstellt würden, sollten eigentlich zur Steuerung des Haushaltes aussagekräftig sein. Wenn sie das nicht seien, seien sie in den einzelnen Fachbereichen auch nicht dienlich. Eine gesonderte Rubrik darüber zu legen, halte er nicht für sachgerecht. Der Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes sei nicht richtig zu verstehen, da sie in den jeweiligen Fachausschüssen beteiligt seien. Er weist darauf hin, dass der Rat sich sein originäres Recht, seinen Haushalt zu bestimmen, nicht nehmen lassen sollte. Die Vorlage sei sehr gut und seine Fraktion werde sie auch empfehlen. Die Anträge seien nicht sachgerecht und diese werde seine Fraktion deshalb ablehnen.

Frau Starke (SPD-Fraktion) schließt sich vollständig den Äußerungen von Herr Reppin an. Der Vorlage werde ihre Fraktion zustimmen. Die Anträge nehme sie zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis und lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Weiterhin lehnt er den Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke ab und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die unter Pkt. 3 der Vorlage aufgeführten strategischen Ziele als Teil des städtischen Zielsystems
· das unter Pkt. 4 der Vorlage in Grundzügen dargestellte Verfahren zur Konkretisierung der strategischen Ziele


zu TOP 2.18
Ersatzbeschaffung eines Kranwagens für die Feuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07691-12)

TOP 2.18 und 6.4 werden zusammen behandelt.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zum Kranwagen zustimmen werde.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Kranwagen zum Brandschutzbedarfsplan gehöre und im Zusammenhang diskutiert werden solle. Deshalb bittet er, ebenso wie den Brandschutzbedarfsplan, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen. Im Vergleich zur alten Vorlage sei nun ein Punkt b) angehängt worden, der ein Horrorszenario aufbringe. Es fehle die Anmerkung, dass sich der Erreichungsgrad des Schutzziels auf den alten Brandschutzbedarfsplan beziehe. Auch ein Punkt c) mit einem alternativ, kostengünstigen Beschlussvorschlag sei wünschenswert gewesen.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Zum Brandschutzbedarfsplan habe er eine Rückfrage. Er fragt nach, ob nicht jetzt schon erkennbar sei, wie viele Überstunden auflaufen, sodass für 2013 auf jeden Fall ein finanzieller Nachsteuerungsbedarf auftrete.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass bezogen auf die Schadensszenarien der neue Brandschutzbedarfsplan identisch mit dem alten sei. Die 30 % des Erreichungsgrades des Schutzziels errechneten sich nach den durchschnittlichen Unfalleinsatzmöglichkeiten. Der Brandschutzbedarfsplan sei mit den finanziellen Mehrbedarfen auch in die mittelfristige Haushaltsplanung eingestellt worden. Es gäbe ein Agreement aus 2006, dass 20 Stellen strukturell nicht wiederbesetzt würden bis nach ca. 3 Jahren der Haushalt wieder hergestellt sei und eine reguläre Besetzung stattfinden könne. Das sei so nicht eingetreten und eine Dauerbelastung mit Überstunden sei nicht zulässig. Deshalb würden jetzt die 20 nicht besetzten Stellen mit dem Brandschutzbedarfsplan abgetragen. Noch nicht berücksichtigt, weil noch nicht klar, sei, wie man jetzt mit der Arbeitszeitverordnung für Feuerwehren nach europäischem Modell umgehen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zum Kranwagen heute zustimmen werde.

Herr Stüdemann bedankt sich für die Unterstützung der Kranwagenbeschaffung.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage für den Kranwagen zustimmen werde. Die Vorlage Zum Brandschutzbedarfplan bittet er, auch zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
a) Der Rat der Stadt beschließt die Beschaffung eines Kranwagens. Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.185.000 € bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000161 -Beschaffung eines Kranwagens- in Verbindung mit der Finanzposition 780 400 -Auszahlung für den Erwerb von Anlagen/Maschinen.
Damit wird die Einhaltung der Schutzziele des Brandschutzbedarfsplanes 2001 weiterhin in vollem Umfang zugesichert und der Sicherheitsstandard in Dortmund bleibt auf dem Niveau vergleichbarer Großstädte. Die Wiederbeschaffung entspricht außerdem den Empfehlungen der externen Unternehmensberatung RINKE Kommunalteam.

b) Der Rat der Stadt beschließt, den Kranwagen der Feuerwehr unter Absenkung der Sicherheitsstandards des Brandschutzbedarfsplanes 2001 nicht wiederzubeschaffen. Dadurch wird der Erreichungsgrad des Schutzziels zur Beherrschung verschiedener Schadensszenarien von 90% auf 30% reduziert. Der Sicherheitsstandard in Dortmund sinkt unter das Niveau vergleichbarer Großstädte.




zu TOP 2.19
Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da die Messe sich auf keinen Fall selber tragen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sich an der Messe FA!R 2013-2015 jährlich mit einem Eigenanteil in Höhe von 25% der förderfähigen Aufwendungen zu beteiligen.


zu TOP 2.20
Konzept zur Beteiligung von Bürger/-innen in Haushaltsfragen (Bürgerhaushalt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07927-12)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert das Vorhaben und den Ablauf ausführlich und bittet um positive Begleitung.

Nachdem die Fraktionssprecher der einzelnen Fraktionen ihre Haltung geäußert haben, empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dargestellte grundsätzliche Verfahren und beauftragt die Verwaltung mit der detaillierten Umsetzung.


zu TOP 2.21
Haushaltbegleitbeschlüsse 2010, Maßnahme 36902 H - Revision der Pachtverträge für Stadtbahnanlagen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den mündlichen Bericht von Herrn Schulte (Stadtkämmerei) und Herrn Stüdemann (Stadtkämmerer) zur Kenntnis.


zu TOP 2.22
Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07836-12)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Starke (SPD-Fraktion) schließt sich an.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) wirbt für eine positive Begleitung der Vorlage im Rat.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass die Option des KIS als Kartenvorverkauf wegfalle.


Herr Stüdemann erklärt, dass alle Funktionen an einer Stelle zusammengehen und von dort umgesetzt und realisiert werden. Es gäbe keinen Trägerwechsel, sondern die Mitarbeiter/innen, die bisher bei KIS beschäftigt gewesen seien, würden in den städtischen Dienst übergehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.23
Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) ergebenden Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08266-12)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) wirbt für eine positive Begleitung der Vorlage im Rat, da sie haushaltsrelevant für dieses Jahr sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.24
Mehrbedarfe des Sozialamtes für 2012 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08271-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Beteiligungsbericht 2011/2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07754-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht 2011/2012 zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07851-12)

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei und nimmt weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung teil.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH zu.


zu TOP 3.3
S-Venture Capital Fonds Dortmund GmbH: Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07738-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Dipl.-Volkswirt Horst Günter Nehm zum Geschäftsführer der S-Venture Capital Fonds GmbH zu.


zu TOP 3.4
Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07969-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage aus finanzpolitischer Sicht nicht zustimmen werde. Es bestehe auch noch Beratungsbedarf.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass die Wirtschaftspläne der Betriebe unter dem Vorbehalt der Befassung des Rates zum Haushalt stünden. Auch Änderungen würden zur Beschlussfassung vorgelegt und gelten dann fortwirkend als Zuschussreduktion.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion aufgrund der Erläuterungen von Herrn Stüdemann der Vorlage zustimmen werde.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2013 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2013 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2013 (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2013 (Anlage 1)

sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2013 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.


zu TOP 3.5
Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
hier: Anpassung der Honorarhöhe für veranstaltungsbegleitende und infrastrukturelle Dienstleistungen in allen Geschäftsbereichen und im Büro der Geschäftsleitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-12)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob auch bei dieser Vorlage gelte, dass Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt und dann fortwirkend als Zuschussreduktion gelten würden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es sich hier erstmal um die angehobenen Stundenhonorare handeln würde. Man arbeite zurzeit an einem Modell, auch wegen des Bearbeitungsaufwandes, im Bereich von bestimmten Kulturveranstaltungen oder auch Instituten auf die starke Preiseinsammlung bei Kinder- und Jugendlichen weitestgehend zu verzichten und stattdessen die Preise für die Erwachsenen gestaffelt anzuheben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anhebung des Honorars auf 8,50 € je Zeitstunde mit Wirkung vom 01.01.2013


zu TOP 3.6
Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2013
- Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vergabe von Räumen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07992-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen:
- der Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 1)
- der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vergabe von Räumen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 2)
- des Entgelttarifs der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund (Anlage 3)

zum 01.01.2013.


zu TOP 3.7
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07948-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2013;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2013 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2013 der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;


zu TOP 3.8
Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der ecce - european centre for creative economy GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07970-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion bisher immer das Projekt aus Sachgründen abgelehnt habe. Da aber in diesem Fall die Stadtkasse weniger belastet werde, wird seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verkauf von bis zu 90 % der Anteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH zu und beauftragt die städtischen Vertreter in den entscheidungsberechtigten Gremien der Gesellschaft entsprechende Beschlüsse zu fassen.


zu TOP 3.9
Übertragung des Grund und Bodens Rombergpark von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08003-12)

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da es sich im Moment im öffentlichen Raum handele und seine Fraktion eine privatrechtliche Form nicht befürworte.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass das gesamte Anlagevermögen aus dem Sport- und Freizeitbereich auf den Eigenbetrieb übertragen worden sei. Das gleiche soll mit dem Rombergpark nun geschehen, damit alles an einer Stelle sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Grund und Boden des Rombergparks zum 01.01.2012 auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund als Sacheinlage zu übertragen.


zu TOP 3.10
Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-12)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07586-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.160.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Kanalerneuerung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01104014033 – Kanalerneuerung Asselner Hellweg –.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 850.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 34.940,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 4.2
Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen von 4.891.744 Euro die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium (Anbau und Umbau).
In der Kostenschätzung sind Baukosten von 4.714.744 € und Möblierungskosten von 177.000 € enthalten.

Einen Anteil von 541.082 Euro stellen aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die anteiligen Planungskosten für die Leistungsphasen 3 und 4 belaufen sich auf 193.776,50 Euro und können aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt), Investitionsfinanzstelle 40E00301044005, Finanzposition 780800, gedeckt werden.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Planung mit der Herbeiführung des Ausführungsbeschlusses.


zu TOP 4.3
Schachtsanierung Emscherallee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07574-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund beschließt die Schachtsanierung Emscherallee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 360.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01104014115 – Schachtsanierung Emscherallee – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2012: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.125,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 4.4
Planungsbeschluss: Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07550-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Ausbaus des Knotens Nortkirchenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 (PHOENIX West) – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2013: 500.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 4.5
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2012
(Drucksache Nr.: 07608-12)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2012
(Drucksache Nr.: 07608-12)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 19.09.2012 vor:
zu TOP 11.5
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)


Herr Hannen gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende Informationen zur Vorlage.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord äußern ihren Unmut zu Punkt 2.13 „Baustelleneinrichtungsflächen“ (Seite 6 der Vorlage) bezüglich der Ersatzfläche für Stellplatzflächen der Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Teil des ZOB (Grünfläche).

Die SPD-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt der Beschlussfassung zu folgen, jedoch den angesprochenen Ersatzparkraum für die Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Bereich des ZOB auf keinen Fall zur Verfügung zu stellen, sondern anderweitige Ersatzflächen wie z. B. das Parkhaus Leopoldstraße oder Flächen im südlichen Bereich des Hauptbahnhofes zu schaffen.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen diesem Antrag bei
1 Enthaltung (Herr Mödder) einstimmig zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
1 Enthaltungen (Herr Mödder) mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land, den
Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 36.900.000 €.“


Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 31.10.2012 vor:
zu TOP 8.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 19.09.2012::

Herr Hannen gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende
Informationen zur Vorlage.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord äußern ihren Unmut zu Punkt 2.13
„Baustelleneinrichtungsflächen“ (Seite 6 der Vorlage) bezüglich der Ersatzfläche für
Stellplatzflächen der Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Teil des ZOB (Grünfläche).
Die SPD-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt der Beschlussfassung zu
folgen, jedoch den angesprochenen Ersatzparkraum für die Mitarbeiter der DB AG im
nördlichen Bereich des ZOB auf keinen Fall zur Verfügung zu stellen, sondern anderweitige
Ersatzflächen wie z. B. das Parkhaus Leopoldstraße oder Flächen im südlichen Bereich des
Hauptbahnhofes zu schaffen.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen diesem Antrag bei
1 Enthaltung (Herr Mödder) einstimmig zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
1 Enthaltungen (Herr Mödder) mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land, den
Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 36.900.000 €.“


Des Weiteren liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07608-12-E1):

„zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung bzw. der Bahn AG zu folgenden Fragen:
1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entscheidung zur Erneuerung der Duisburger Bahnhofshalle und einer Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof?
2. Werden die zwischen DB, Stadt und Land verabredete Zeitplanung für die Sanierungsmaßnahmen und die Finanzierungszusagen für die Maßnahmen in vollem Umfang aufrechterhalten? „

Die hierin enthaltenen Fragen werden wie folgt, mündlich durch Herrn Schließer beantwortet:

Zu Frage 1.: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entscheidung zur Erneuerung der Duisburger Bahnhofshalle und einer Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof?

Bei unterschiedlicher Berichterstattung in der Presse hierzu, liegen der Verwaltung momentan keine Informationen aus erster Hand vor.


Zu Frage 2.: Werden die zwischen DB, Stadt und Land verabredete Zeitplanung für die Sanierungsmaßnahmen und die Finanzierungszusagen für die Maßnahmen in vollem Umfang aufrechterhalten?

Auch hierzu liegen der Verwaltung keine aktuellen Informationen vor. Was die Zeitplanung bezogen auf den anstehenden Stadtbahnbau angeht, so wurde zwischen der DB Station und Service AG sowie der Stadt Dortmund in Aussicht genommen, dass die DB AG nach Umsetzung der Rohbaumaßnahmen für den Stadtbahnbau, bis etwa Mitte 2016, mit der Realisierung der Maßnahmen der DB beginnen möchte.
RM Harnisch bezieht sich auf die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung- Innenstadt Nord und möchte von der Verwaltung hierzu wissen, ob es Möglichkeiten gibt, die Parkplätze, die derzeit auf der Nordplatzfläche vorgesehen sind, im näheren Umfeld, anderweitig unterzubringen.
Außerdem möchte er wissen, ob die Frage nach dem Parkplatzstandort zwingend in das Genehmigungsverfahren zu integrieren ist.

Herr Schließler erwidert hierauf, dass es nicht das originäre Ziel der Verwaltung ist, den Nordplatz für temporäre Stellplatzanlagen in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens und des Finanzierungsantrages musste allerdings eine funktionierende Lösung nachgewiesen werden, so dass es zunächst zu diesem Vorschlag gekommen ist, nachdem eine adäquate Unterbringung in nahegelegenen Parkhäusern nicht gelang. Er informiert weiter darüber, dass die Verwaltung weiter in Verhandlungen mit einem privaten Grundstückseigentümer für die Anmietung besser geeigneter Flächen steht. Diese befinden sich im Bereich der ehemaligen Güterabfertigung, welche zum Teil heute bereits von den DB-Mitarbeitern/-innen der Zugbegleitung als Stellplatzfläche genutzt wird. Diese Lösung wird von der Verwaltung eindeutig favorisiert.

In diesem Zusammenhang macht Herr Schließler deutlich, dass er für das weitere Verfahren einen Prüfauftrag als hilfreich ansehen würde, worin die Verwaltung darum gebeten wird, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Stellplatzflächenlösung auf dem Nordplatz zu vermeiden und an anderer Stelle eine geeignete Lösung zu finden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage mit der Empfehlung der BV Innenstadt-Nord vom 19.09.2012, der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 07608-12-E1), sowie der heutigen mündlichen Informationen der Verwaltung hierzu, in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Herr Harnisch (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion darum bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es einen vertraglichen Schutz gäbe, falls sich bei der Deutschen Bundesbahn etwas ändern würde und Mehrkosten entstünden.

Herr Schließler (Amtsleitung Stadtbahnbauamt) merkt an, dass man bei diesem Vorhaben weitestgehend unabhängig von der Deutschen Bundesbahn (DB) sei. Man bewege sich auf Grund und Boden der DB aufgrund einer historischen Kreuzungsvereinbarung aus den 70er-Jahren, als die Ursprungsanlage gebaut worden sei. Für die Erweiterung müsse man diese Vereinbarung wieder in die Hand nehmen und grundsätzlich um die dingliche Sicherung des Unterfahrungsrechtes ergänzen. Das sei alles zugesagt, baulich gäbe es keine Verknüpfung, insbesondere in finanzieller und planerischer Hinsicht gäbe es keinerlei Abhängigkeiten zum Vorhaben der DB. Man könne das Vorhaben so wie geplant selbständig realisieren. Die DB-AG wolle und müsse später selbstverständlich andocken, wenn sie die Verkehrsstation selber erneuere und eine bessere Verknüpfung zur Stadtbahnanlage herstelle.


Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Die Bahn-AG wolle Ersatzparkplätze haben, da die ursprünglich geplanten Parkplätze gebraucht würden. Seine Fraktion habe Bedenken, dass durch diese Ersatzparkplätze direkt am Nordausgang die Fahrradabstellanlage wegfallen werde, genauso wie die Kurzparkplätze. Da käme noch die Frage auf, ob dafür der gesamte Raum benötigt werde. Und das sei in der Bezirksverwaltungsstelle Innenstadt-Nord diskutiert worden. Seine Fraktion möchte die Fahrradabstellanlage erhalten wissen.

Herr Harnisch gibt an, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Anlass für seine Fraktion gewesen sei, noch einmal darüber nachzudenken. Deswegen habe man schon im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage bereits zum Rat durchlaufen lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08260-12)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN bittet, den oben genannten Tagesordnungspunkt zur Sitzung am 08.11.2012 vorsehen zu lassen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund befürwortet den Bau eines Fußballmuseums in Dortmund, erwartet allerdings nach den Erfahrungen mit dem Umbau des U-Turms, zeitnah über veränderte Sachstände und über die vertraglichen Vereinbarungen der Stadt mit Dritten unterrichtet zu werden. Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen – ggf. im nichtöffentlichen Teil:

1. Hat der Rat der Stadt Dortmund mit den Vorlagen 08177-07, 13669-08, 15068-09, 16453-09, 16472-09, 14986-09, 15 383-09, 04429-11 alle mit dem DFB getroffenen Vereinbarungen mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt erhalten?
2. Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung um eine Spezifizierung der Bau- und Baunebenkosten (Gebäude und Innenausstattung)?
3. Hat die Stadt Dortmund beim LWL einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln beantragt oder hat sie die Absicht, einen solchen Antrag zu stellen?
4. Was planen Stadt und DFB für den Fall, dass Sponsoren sich zurückziehen und die kalkulierten ca. 10 Mio. € als Zuschuss für die Baukosten nicht in dieser Höhe zur Verfügung stehen? Existiert ein „Plan B“?
5. Kommen weitere, bislang nicht bezifferte Kosten auf Grundlage des Konsortialvertrags mit dem DFB von 2009 auf die Stadt Dortmund zu?
6. Fließen in die Deckung der Betriebskosten von geschätzt 3 Mio. €/Jahr alle Einnahmen, Überschüsse, Gewinne, Pachten u. Ä. ein, die im Gebäude des DFB-Museums erwirtschaftet werden?
7. Kann die Verwaltung einen Sachstandsbericht hinsichtlich der städtischerseits einzuwerbenden Sponsoringmittel in Höhe von 350.000 € jährlich geben?
8. Welches Grundkapital besitzt die Stiftung DFB-Fußballmuseum gGmbH? Woraus speist sich deren Vermögen in den nächsten Jahren, um den Folgeaufwand für Betrieb und Unterhaltung zu finanzieren bzw. um Rücklagen für notwendige Sanierungen / Modernisierungen zu bilden?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort der Fragen für die nächste Sitzung des Ausschusses zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Angelegenheit daher in seine nächste Sitzung am 06.12.2012.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 3. Niederschriften des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.12.12

Zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.12

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Niederschrift zu TOP 4.6 um die mündlichen Aussagen von Herrn Stüdemann (Stadtdirektor) auf die Fragen zum Fußballmuseum wie folgt zu ergänzen:

Zu 1.
Herr Stüdemann gibt an, dass er grundsätzlich ja sagen könne, aber sicherheitshalber werde er die Protokolle der einzelnen Gesellschafterversammlungen durchgehen.

Zu 2.
Das sei Sache der Geschäftsführung, falls sie dazu im Moment im Stande sei.
Sowohl die Architektur, als auch die Szenografie der Ausstellung befinde sich in
der Endphase. Für die Architektur gäbe es Leitvorgaben für die Proportion, Baugrundvorbereitung, Ausstattung der Ausstellung und der übrigen Bereiche. In der Summe handele es sich um 38 Mio. Euro. Strukturelle Veränderungen oder Verschiebungen seien nicht bekannt und müssten abgefragt werden.

Zu 3.
Den Antrag habe die Stiftung selbst gestellt, in einer Größenordnung ca. 1 Mio. Euro. Das Verhalten des LWL sei abzuwarten. Für den Ausbau und Umbau des Naturkundemuseum gäbe es eine Kofinanzierung. Der Förderbescheid über 690 T Euro läge vor und die zweite Tranche über 300 T Euro sei auch sichergestellt, werde aber zu einem späteren Zeitpunkt finanziert.

Zu 4.
Die Beträge der Sponsoren seien beim DFB eingetragen und schriftlich zugesagt.
Darüber, ob sich der DFB schriftlich gegenüber dem Land und der Stadt erklärt habe,
für diesen Betrag aufzukommen, müsse man sich erst einmal keine Sorgen machen. Der Stiftungsbetrag aus der Abwicklung der Fußball-WM 2006 sei ohnehin dafür zweckgebunden. Ein anderer Betrag sei bereits schriftlich und verbindlich vom DFB-Präsidium zugesagt und sei in jedem Gesellschafterbeschluss enthalten und in allen Finanzierungskonstruktionen gegenüber dem Land auch so niedergelegt. Deshalb brauche es keinen Plan B.

zu 5.
Nein, denn alles was genannt sei, sei Gegenstand von Finanzierungskonstruktionen,
die dem Rat auch vorgelegt worden seien. Städtebaufördermittel für die Außenanlagen seien ebenfalls beantragt.

Zu 6.
Im Grunde ja, wenn es sich nicht um ein gestaffeltes System handele. In dem Fall würde nicht alles, was erwirtschaftet werde, an uns direkt gehen, sondern nur die Miete und Pachteinträge. Nicht abschließend geklärt sei das Verhältnis zwischen Gastronomie und Hausbetreibung in Bezug auf die Gestaltung von Umsatzpachten oder Festpachten.

Zu 7.
Der erste Sachstandsbericht könne erst im nächsten Jahr erstellt werden, da die Mittel frühestens 2015 benötigt würden.

Zu 8.
Rücklagen seien erst einmal nicht gebildet worden, da neben dem Sponsoring die übrigen Betriebs- und Betreibungskonditionen an die erwirtschafteten Eintrittseinnahmen gebunden seien. Ausgenommen sein eine vertraglich gesicherte Zuschusspflicht für den Fall, dass das Projekt misslinge. In dem Fall seien die finanziellen Belastungen limitiert. Darüber sei mehrfach im Rat gesprochen worden.

Mit dieser Änderung ist die Niederschrift einstimmig angenommen.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Gewinnverwendung 2011 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07723-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Lagebericht 2011 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 368.500,00 € wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2012 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen zu beauftragen.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07014-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion für die Dortmunder Projekte zustimmen werde, die überregionalen Projekte müsse man differenzierter sehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Statusbericht 2011/ 2012 zum Konzept Ruhr und zu Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,
· die enthaltenen kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter konsequent umzusetzen,
· die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion bei regionalen Projekten wie dem „Bildungsbericht Ruhr“ und dem „Gewerblichen Flächenmanagement Ruhr“ einzubringen
· und die regionalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Ausgestaltung künftiger Förderlandschaften bei der EU, dem Bund und dem Land NRW zu unterstützen.


zu TOP 6.2
Energiebericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07327-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete "Sanierung Nord II", "Sanierung Nord III Ost" und "Sanierung Nord III West"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07835-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Sanierung Nord II" vom 17.04.1972
2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Sanierung Nord III Ost" vom 17.04.1972
3. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Sanierung Nord III West" vom 16.09.1975


zu TOP 6.4
Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06638-12)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2012
(Drucksache Nr.: 06638-12)

TOP 2.18 und 6.4 werden zusammen behandelt.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 08.05.2012 vor:
zu TOP 6.1
Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06638-12)

Herr Mais fragt an, wie der Sachstand zum neuen Gebäude der Feuerwache Berghofen ist (Zeitplanung, Standort).

Herrn Schädel von der SPD-Fraktion kann den Bedarf für die Erneuerung des Daches der Feuerwache Sölde in Höhe von 150.000,-- € nicht nach vollziehen. Seiner Meinung kann an dem relativ neuen Gebäude nicht schon das Dach defekt sein. Er bittet um genaue Darlegung, was wirklich instandsetzungsbedürftig ist, um einschätzen zu können, ob die Maßnahme tatsächlich erforderlich ist.


Herr Goersmeyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die in der Vorlage der Verwaltung aufgeführten Sanierungsmaßnahmen und wünscht einen Ersatzstandort der Feuerwache Berghofen.

Herr Müller-Späth, Einzelmitglied der Bürgerliste in der Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht Auskunft, ob die am Flughafen Dortmund eingesetzte Feuerwehr zum Teil mit Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr besetzt ist.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck hält an ihrer Forderung nach Neubau der Feuerwache Berghofen einstimmig fest.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht einstimmig Informationen über den baulichen Zustand der Feuerwehrgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck mit Darstellung eines möglichen Instandsetzungsbedarfs und Struktur und dem Personalbestand der Flughafenfeuerwehr.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Dortmund sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2013 zu beschließen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zum Kranwagen zustimmen werde.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Kranwagen zum Brandschutzbedarfsplan gehöre und im Zusammenhang diskutiert werden solle. Deshalb bittet er, ebenso wie den Brandschutzbedarfsplan die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen. Im Vergleich zu alten Vorlage sei nun ein Punkt b) angehängt worden, der ein Horrorszenario aufbringe. Es fehle die Anmerkung, dass sich der Erreichungsgrad des Schutzziels auf den alten Brandschutzbedarfsplan beziehe. Auch ein Punkt c) mit einem alternativ, kostengünstigen Beschlussvorschlag sei wünschenswert gewesen.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Zum Brandschutzbedarfsplan habe er eine Rückfrage. Er fragt nach, ob nicht jetzt schon erkennbar sei, wie viele Überstunden auflaufen, sodass für 2013 auf jeden Fall ein finanzieller Nachsteuerungsbedarf auftrete.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass bezogen auf die Schadensszenarien der neue Brandschutzbedarfsplan identisch mit den neuen sei. Die 30 % des Erreichungsgrades des Schutzziels errechne sich nach den durchschnittlichen Unfalleinsatzmöglichkeiten. Der Brandschutzbedarfsplan sei mit den finanziellen Mehrbedarfen auch in die mittelfristige Haushaltsplanung eingestellt worden. Es gäbe ein Agreement aus 2006, dass 20 Stellen strukturell nicht wiederbesetzt würden bis nach ca. 3 Jahren der Haushalt wieder hergestellt sei und eine reguläre Besetzung stattfinden könne. Das sei so nicht eingetreten und eine Dauerbelastung mit Überstunden sei nicht zulässig. Deshalb würden jetzt die 20 nicht besetzten Stellen mit dem Brandschutzbedarfsplan abgetragen. Noch nicht berücksichtigt, weil noch nicht klar, sei, wie man jetzt mit der Arbeitszeitverordnung für Feuerwehren nach europäischem Modell umgehen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zum Kranwagen heute zustimmen werde.

Herr Stüdemann bedankt sich für die Unterstützung der Kranwagenbeschaffung.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage für den Kranwagen zustimmen werde. Die Vorlage Zum Brandschutzbedarfplan bittet er auch zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 6.5
freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08236-12)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08236-12-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

wir bitten darum, o.g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und ersuchen im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen die Verwaltung, dem Rat eine abschließende Übersicht über sämtliche freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben vorzulegen, die seitens der Stadt Dortmund derzeit erbracht werden.

Den einzelnen, getrennt nach Dezernaten und Fachbereichen darzustellenden freiwilligen Leistungen sind dabei die jeweiligen Aufwände und Erträge sowie der damit verbundene Umfang des Personaleinsatzes (vollzeitverrechnete Stellen) zuzuordnen.



Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse so zeitnah vorzulegen, dass diese in die anstehenden Haushaltsberatungen einfließen können.

Weiterhin liegt dem Ausschuss die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es für eine sachgerechte Entscheidung wichtig sei, genau zu wissen, wo man den Rotstift ansetzen könne. Er finde die Anvisierung von 2014 ein unglücklich.

Herr Müller (stell. Amtsleitung Personalamt) erläutert, dass es ein Monument sei, von der Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen sämtliche Selbstverwaltungsaufgaben freiwilliger Art zu bewerten und darzustellen. Er halte es für nachvollziehbar, dass das nicht zu schaffen sei. Aus diesem Grunde sei das Aufgabenkritikverfahren initiiert worden, das im letzten Jahr aufgebaut worden sei und sukzessiv bis 2014 vorangetrieben werde. Es sei ihm wichtig noch einmal zu sagen, dass die Ergebnisse nicht erst 2014, sondern sukzessiv vorgestellt werden. Das Aufgabenkritikverfahren sei bereits in 3 Ämtern abgeschlossen (StA 50, 62 und 64) und dort seien auch bereits Planstellen zur Einsparung vorgeschlagen worden. Bezogen auf den Erfolg des Aufgabenkritikverfahrens seien bisher insgesamt 168 Planstellen zur Disposition gestellt worden. Das entspräche einem Betrag von 8,4 Mio. € Personalkosten. Im gleichen Zeitraum seien allerdings 179 neue Planstellen eingerichtet worden, davon seien 120 neue Planstellen durch neue Gesetze oder Beschlüsse aus dem Rat erforderlich geworden. Damit sei die Arbeit der Aufgabenkritik kompensiert worden.

Herr Rettstadt gibt noch den Hinweis, dass er davon ausgegangen sei, dass im Sinne des Controllings gewisse Sachen schon erfasst worden seien.
zu TOP 6.6
Auflösung der Haushaltsbegleitkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08254-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08254-12-E1)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag ihrer Fraktion und gibt an, dass es das Anliegen ihrer Fraktion gewesen sei, dass die Aufgaben Haushaltsbegleitkommission nun der Ältestenrat mit seiner Sonderkommission in der gleichen Form wahrnehme.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften/Rat beschließt, die Zielsetzungen der Haushaltsbegleitkommission, die mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung beschlossen wurden, sowie die Ratsbeschlüsse zu den darüber hinausgehenden Aufgaben der Haushaltsbegleitkommission als verbindliche Aufgaben des mit Sonderfunktionen ausgestatteten Ältestenrates festzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt, die Haushaltsbegleitkommission mit sofortiger Wirkung aufzulösen.







Monegel Berndsen Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:

(See attached file: AFBL 08.11.2012 Mgtbericht Personal.pdf)
Anlage 2:

(See attached file: doc06203520121121103102.pdf)
Anlage 3:
(See attached file: Antwort vom 08.11.12 Dr. Brunsing.pdf)