Niederschrift

über die 2. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW für den Stadtbezirk Aplerbeck


am 04.07.2012
Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck, Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund, Sitzungssaal
(öffentlich)

Sitzungsdauer: 14:30 - 14:40 Uhr

Anwesend:

Herr Mader Beauftragter des Landes NRW für den
Stadtbezirk Aplerbeck
Herr Borgstädt Bezirksverwaltungsstelle Do-Aplerbeck
Frau Fischer Bezirksverwaltungsstelle Do-Aplerbeck

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW für den Stadtbezirk Aplerbeck
am 04.07.2012, Beginn 14:30 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck, Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund, Sitzungssaal

1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung

2. Finanzen und Liegenschaften

2.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Einzelgaragen im Gebäude
Erlenbachstraße 93 - 97, 44287 Dortmund
Gemarkung Berghofen, Flur 12, Flurstück 785, Az.: 61/5-4-039208
Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07484-12)



Der Beauftragte des Landes NRW für den Stadtbezirk Aplerbeck, Herr Mader, eröffnete die Sitzung.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

2. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 2.1
Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Einzelgaragen im Gebäude
Erlenbachstraße 93 - 97, 44287 Dortmund
Gemarkung Berghofen, Flur 12, Flurstück 785, Az.: 61/5-4-039208
Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07484-12)
Dem Landesbeauftragten liegt eine Vorlage der Verwaltung für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Einzelgaragen im Gebäude Erlenbachstraße 93-97 vor.

Für das beantragte Vorhaben ist die Erteilung von Befreiungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 200 erforderlich.

1. Überschreitung der Baugrenzen durch Anpassung des Baukörpers an den Straßenverlauf der Erlenbachstraße
2. Entgegen der festgesetzten 2 Wohneinheiten für Einzelhäuser bzw. 4 Wohneinheiten für Doppelhäuser sollen 5 Wohneinheiten entstehen.

Der Landesbeauftragte NRW für den Stadtbezirk Aplerbeck wird seitens der Verwaltung um eine Entscheidung gebeten, da sich jetzt ein Investor gefunden hat, der an dieser Stelle kurzfristig ein interessantes und auch sehr hochwertiges Objekt errichten möchte.

Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze und der Anzahl der festgesetzten Wohneinheiten seitens der Verwaltung keine Bedenken.

Der Landesbeauftragte NRW für den Stadtbezirk Aplerbeck nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt ihr zu.

Der Beauftragte des Landes NRW für den Stadtbezirk Aplerbeck, Herr Mader, schließt die öffentliche Sitzung gegen 14.40 Uhr.




M a d e r B o r g s t ä d t
Beauftragter des Landes NRW stellv. Verwaltungsstellenleiter
für den Stadtbezirk Aplerbeck